Die Beschäftigungsstatistik

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Die Beschäftigungsstatistik
12-2009
Die Volkswirtschaft
Auf dem Weg zu einem besseren Klima? m Konjunkturindikatoren: Die Beschäftigungsstatistik m Neues Revisionsrecht – Mehrbelastung für KMU m WTO und der Kampf gegen Handelsprotektionismus
Das Magazin für Wirtschaftspolitik
Die Volkswirtschaft
12-2009
82. Jahrgang
CHF 15.90
Serie
Spotlight
Dossier
Konjunkturindikatoren:
Die Beschäftigungsstatistik
Neues Revisions­recht –
Mehrbelastung für KMU
WTO und der Kampf
gegen Handels­
protektionismus
Monatsthema
Auf dem Weg zu
einem besseren Klima?
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Inhalt
Monatsthema
3 Editorial
Doris Leuthard
4 Auftakt zur Parlamentsdebatte über die Klimapolitik nach 2012
Andrea Burkhardt
8 Was steht in Kopenhagen auf dem Spiel?
Kathrin Bucher und Xavier Balthazar Tschumi Canosa
14 Finanzierung von Anpassungs- und Vermeidungsmassnahmen in Entwicklungsländern
Axel Michaelowa und Benito Müller
19 Möglichkeiten und Grenzen der sektoralen Marktmechanismen in der internationalen
Klimapolitik
Sonja Butzengeiger und Axel Michaelowa
24 Klimaschutz als Aufgabe der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit
Stefan Denzler
29 Klimafragen in der Handelspolitik
Luca Arnold und Thomas Roth
33 Die Klimaszenarien des Weltklimarates und der IEA
Vincent Beuret
37 Klimaveränderung und Post-Kyoto-Verhandlungen
Gespräch mit Thomas Stocker
3–49 Der Bundesrat hat seine Strategie für
die Zeit nach Ablauf des Kyoto-Protokolls –
d.h. ab 2012 – präsentiert: Die Schweiz soll
ihre Treibhausgasemission bis 2020 um 20%
reduzieren. Falls andere Industrieländer sowie
grosse Schwellenländer sich zu ähnlichen
Reduktionen verpflichten, ist der Bundesrat
bereit, sein Reduktionsziel bis auf 30% zu
erhöhen. Die nächste Gelegenheit für eine
Einigung bietet sich an der Klimakonferenz in
Kopenhagen vom 7.–18. Dezember 2009.
Stellungnahmen
2 Bewährte Klimapolitik weiterführen
4
Urs Näf
43 Klimaschutz und Entwicklung nicht gegeneinander ausspielen
Peter Niggli
44 Clean Development Mechanism – quo vadis?
Martin Enderlin
45 Der Klimawandel aus Sicht einer global tätigen Bank
René Buholzer
46 Unternehmen können beim Klimaschutz eine zentrale Rolle einnehmen
Sibyl Anwander Phan-Huy
47 Anreizorientierte Gesetzgebung und Umsetzungsorganisation der Wirtschaft
für den Erfolg wichtig
Armin Eberle
48 Die Erdölwirtschaft braucht unternehmerischen Freiraum zur Erfüllung
der CO2-Reduktionsziele
Rolf Hartl
49 Bundesrätliche Klimapolitik: Es regiert der Kleinmut
Hans-Peter Fricker
55 Die Beschäftigungsstatistik (Besta) beschreibt
vierteljährlich die Beschäftigungsentwicklung im
zweiten und dritten Sektor. Die Erhebung beruht
auf einer Befragung von 62 000 Unternehmen, die
rund 15% der Unternehmen und 60% der
Beschäftigten in der Schweiz ausmachen. Die
Besta ist eine wichtige Informationsquelle zur
Konjunkturprognose für inländische Nutzer, aber
auch für internationale Organisationen.
Serie
58 Seit Anfang 2008 sind die neuen Bestimmungen zur Revisionspflicht in Kraft. Einige
Unternehmen klagen seither über die Erhöhung
des administrativen Aufwandes aufgrund dieser
Neuerungen. Die vom KMU-Forum veranlasste
Untersuchung bestätigt die kritischen Rückmeldungen: Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf
600 Mio. bis 1 Mrd. Franken pro Jahr. Betroffen
sind vor allem KMU, die neu zur eingeschränkten
Revision verpflichtet sind.
50
Wirtschaftspolitische Agenda
55 Konjunkturindikatoren: Die Beschäftigungsstatistik
Francis Saucy
Spotlight
8 Das neue Revisionsrecht: Hoher administrativer Aufwand für KMU
5
Pascal Muller
Dossier
3 Die WTO bewährt sich in der Wirtschaftskrise
6
Remigi Winzap
65 WTO und Protektionismus: Die Lamy-Initiative
Philippe Fontana
67 Das rechtliche Instrumentarium zur Verhinderung von Protektionismus
Patrick Edgar Holzer
69 Handelsprotektionismus und die globale Krise
Richard Baldwin
Aktuelle Wirtschaftsdaten
71
Auswahl statistischer Tabellen
Monatsthema der nächsten Ausgabe:
Schweizer Volkswirtschaft: Entwicklungstendenzen seit 1920
63–70 Die WTO hat in der aktuellen Wirtschaftskrise eine wichtige Aufgabe bei der Bekämpfung
protektionistischer Tendenzen, die sie auch aktiv
wahrnimmt. Wie eine von der Schweiz ausgehende Kontrollinitiative (Global Trade Alert)
zeigt, hat die Zahl der Diskriminierungen
trotzdem stark zugenommen. Besonders störend
ist, dass die G20-Staaten die an ihren Treffen
abgegebenen Versprechen, auf protektionistische
Massnahmen zu verzichten, nicht wirklich
einhalten.
Monatsthema
Editorial
Kopenhagen – auch für die Schweiz eine grosse Chance
Die Klimakonferenz im Dezember in Kopenhagen ist für die internationale
Umweltpolitik ein wichtiger Moment, grosse Schritte voranzukommen. Die Schweiz
muss die Verhandlungen auch in ihrem eigenen Interesse aktiv unterstützen und
zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen. Sehr ausgeprägt ist der internationale
Charakter der derzeit laufenden Anstrengungen, die auch alle bedeutenden multi­
lateralen Wirtschafts- und Entwicklungsorganisationen in ihren Bann zieht. Denn
aus wirtschafts- und entwicklungspolitischer Sicht steht vieles auf dem Spiel!
Ein unkontrollierter Temperaturanstieg würde gemäss den wissenschaftlichen
Grundlagen grosse Schäden an unserer lebenswichtigen natürlichen Umwelt und
unseren Infrastrukturen verursachen. Zuzuwarten kommt uns langfristig teurer zu
stehen als die rechtzeitige Emissionsreduktion. Wenn die landwirtschaftliche Produk­
tion, die Wasserversorgung oder die Siedlungsgebiete in Küstennähe beeinträchtigt
werden, so trifft dies vor allem auch die Entwicklungsländer. Die Bemühungen zur
Armutsreduktion würden in diesen Ländern zunichte gemacht.
Durch das Einbinden aller wichtigen Emissionsländer – einschliesslich der USA
und den Schwellenländern – kann ein neues Klimaabkommen die bisher häufig
aufgetretene Verdrängungsmentalität überwinden, bei der, um von der eigenen
Verantwortung abzulenken, auf andere Länder verwiesen wird, die angeblich weniger
machen. Natürlich verursacht die Reduktion von Emissionen für viele Wirtschafts­
zweige beachtliche Kosten. Konkrete Reduktionsverpflichtungen sind daher politisch
nicht einfach durchzusetzen. Die wichtigste Voraussetzung, dass es trotzdem gelingt,
ist eine global faire Verteilung der Lasten. Dank
grenzüberschreitender Zusammen­arbeit – etwa
mit den Emissionshandelsmechanismen und dem
Technologietransfer – können die Massnahmen
effizient gestaltet werden.
Der Bundesrat weist die Schweizer Verhand­
lungsdelegation in den Klimaverhandlungen an,
sich aktiv für ein umfassendes Klimaabkommen
einzusetzen. Er hat mit der Verabschiedung der
Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes bereits
aufgezeigt, wie die Schweiz ihre eigene Klimapolitik
bis 2020 weiterentwickeln und massgeblich
zur Emissionsreduktion beitragen will.
Schweizerische Cleantech-Unternehmen
sind bereits sehr aktiv und bieten innovative Lösungen zur Bewältigung der
globalen Herausforderung. Mit einem
neuen, weitreichenden Abkommen und
dem Denken in Wirtschaftskreisläufen
tragen wir dazu bei.
Bundesrätin Doris Leuthard
Chefin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD
Monatsthema
Auftakt zur Parlamentsdebatte über die Klimapolitik nach 2012
Als indirekten Gegenvorschlag zur
Volksinitiative «Für ein gesundes
Klima» hat der Bundesrat Ende
August 2009 die Botschaft über
die Klimapolitik nach 2012 verabschiedet. Die beantragte Änderung des CO2-Gesetzes orientiert
sich in der Zielsetzung wie auch
bei einzelnen Instrumenten an
der Europäischen Union (EU). Bis
ins Jahr 2020 sollen die Treib­
hausgasemis­sionen gegenüber
1990 um mindestens 20% gesenkt werden. Das Reduktionsziel
soll auf 30% angehoben werden,
wenn die Staatengemeinschaft in
Kopen­hagen ein griffiges
internatio­nales Klimaregime beschliesst. Gleichzeitig werden mit
Das für die Zeit nach 2012 revidierte CO2-Gesetz sieht vor, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen der Schweiz
mindestens um 20% gegenüber 1990 zu senken. Im Rahmen eines internationalen Klimaabkommens ist die Schweiz
Bild: Keystone
­bereit, ihr Reduktionsziel auf bis zu 30% zu erhöhen.
drei vorgezogenen Teilrevisionen
des CO2-Gesetzes vor 2012 weitere
Massnahmen in Kraft gesetzt, die
­einen bedeutenden Beitrag an
die zukünftigen Ziele leisten.
Das für die Zeit nach 2012 revidierte CO2Gesetz verankert zum einen weitere Ziele für
die Reduktion der Treibhausgasemissionen
und zum anderen die dafür nötigen Instrumente. Sie werden im Folgenden kurz vorgestellt.
Reduktionsziel und Massnahmen
bis 2020
Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgas­
emissionen der Schweiz mindestens um 20%
gegenüber 1990 gesenkt werden. Im Rahmen
eines internationalen Klimaabkommens für
die Zeit nach 2012 ist die Schweiz bereit, ihr
Reduktionsziel auf bis zu 30% zu erhöhen,
sofern sich andere Industrieländer zu ähnlichen Reduktionen verpflichten und auch
die wirtschaftlich weiter entwickelten Schwellenländer einen ihren Möglichkeiten entsprechenden Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten.
CO2-Abgabe
Andrea Burkhardt
Chefin Sektion Klima,
Bundesamt für Umwelt
BAFU, Ittigen b. Bern
Die seit dem 1. Januar 2008 erhobene Lenkungsabgabe auf Brennstoffen wird unter
Beibehaltung des heutigen Mechanismus
weitergeführt. Mit der Abgabe soll für Wirt-
4 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
schaft und Bevölkerung auch nach 2012 ein
Anreiz für einen sparsameren Umgang mit
fossilen Brennstoffen bestehen. Die Einnahmen der Abgabe werden grösstenteils proportional zur AHV-Lohnsumme an die Wirtschaft und gleichmässig pro Kopf an die
Bevölkerung rückverteilt. Der Abgabesatz im
Jahr 2013 beträgt 36 Franken pro Tonne CO2
(9 Rappen pro Liter Heizöl) und kann in den
Jahren 2015 und 2018 bis auf 120 Franken
angehoben werden, wenn die Emissionen aus
Brennstoffen nicht in genügendem Umfang
gesunken sind. Dieser Mechanismus berücksichtigt auch die CO2-Wirkung steigender
Ölpreise. Unternehmen aus Wirtschaftszweigen, die von der CO2-Abgabe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würden,
können sich davon befreien lassen. Sie müssen sich dafür gegenüber dem Bund zur Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten.
Die CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen
ist weiterhin als subsidiäre Massnahme im
Gesetz verankert. Sie wird nur eingeführt,
falls die gesamten Treibhausgasemissionen
trotz der vorgeschlagenen Massnahmen nicht
genügend sinken. Das Massnahmenpaket ist
so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel auch
Monatsthema
ohne Einführung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen erreicht werden sollte.
Nationales Gebäudeprogramm
Maximal 200 Mio. Franken sollen für
CO2-wirksame Massnahmen bei Gebäuden
eingesetzt werden. Im Minimum zwei Drittel
der Gelder soll für die Sanierung bestehender
Gebäude eingesetzt werden. Maximal ein
Drittel steht für die Förderung der erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und
der Gebäudetechnik zur Verfügung.
Emissionshandel
Der Bundesrat will das bestehende Emissionshandelssystem nach dem Cap-and-Trade-Prinzip nach 2012 fortführen und weiterentwickeln. Angestrebt wird ausserdem die
Kompatibilität mit dem Emissionshandels­
system der EU, um eine Verknüpfung der
Sys­teme zu ermöglichen. Schweizer Unternehmen hätten dadurch die Möglichkeit, an
demselben System teilzunehmen wie ihre
wichtigsten Handelspartner, in dem sich der
Handel überdies bereits etabliert hat. Eingebunden werden sollen vorab grössere energieintensive Unternehmen. Diese werden von
der CO2-Abgabe befreit und erhalten dank
dem Emissionshandel mehr Flexibilität bei
der Zielerreichung. Unterschreiten sie ihr
Begrenzungsziel, können sie Emissionsrechte
verkaufen; bei einer Überschreitung müssen
sie Emissionsgutschriften erwerben.
Emissionsvorschriften für Personenwagen
In Anlehnung an die Vorschriften der EU
wird ein verbindlicher CO2-Zielwert für neue
Personenwagen eingeführt. Die Emissionsvorschriften sollen die Autoimporteure dazu
veranlassen, vermehrt emissionsarme Modelle einzuführen. Damit die Massnahme
optimal greift, sind komplementäre Anreize
bei den Käuferinnen und Käufern zu setzen,
wie z.B. ein Bonus-Modell bei der Automobilsteuer.
Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure
Das heutige Konzept des freiwilligen Klimarappens soll durch eine Kompensationspflicht abgelöst werden: Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe werden
verpflichtet, einen Teil der CO2-Emissionen,
die der Verkehr verursacht, mit Massnahmen
im In- oder Ausland zu kompensieren. Der
Kompensationssatz beträgt 25%.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sind
so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel von
­minus 20% im Vergleich zu 1990 per 2020
erreicht wird. Verpflichtet sich die Schweiz zu
einem höheren Ziel von minus 30%, so werden die CO2-Abgabe auf den Brennstoffen,
die Kompensationspflicht bei den Treib-
5 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
stoffen und die Reduktionsleistung des Emissionshandelssystems verstärkt.
Nebst der Reduktion der Treibhausgas­
emissionen soll auch die Anpassung an die
Folgen der Klimaänderung Bestandteil der
künftigen Schweizer Klimapolitik sein. Dem
Bund soll dabei eine Koordinationsfunktion
zugewiesen werden.
Teilrevisionen des CO2-Gesetzes vor 2012
Initiiert durch parlamentarische Vorstösse
sollen noch vor 2012 drei Teilrevisionen des
CO2-Gesetzes in Kraft treten. Diese Teilrevisionen werden unverändert in das totalrevidierte CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012
übernommen.
Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge
Die Schweizer Neuwagen-Flotte weist
überdurchschnittlich starke Motoren und
damit einen hohen spezifischen Treibstoffverbrauch sowie hohe CO2-Emissionen auf.
In Erfüllung einer Motion will der Bundesrat
wie die EU per 1. Januar 2012 CO2-Emis­
sions­vorschriften für neu immatrikulierte
Personenwagen einführen. Diese verbindlichen Emissionsvorschriften sollen die freiwillige Zielvereinbarung mit der Vereinigung
der Schweizer Automobil-Importeure AutoSchweiz ablösen. Diese Vorlage ist gleich­zeitig
ein indirekter Gegenvorschlag zur Volks­
initiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge», die am 25. August 2008 eingereicht
wurde und vom Bund Vorschriften zur Reduktion der negativen Auswirkungen von
Motorfahrzeugen – insbesondere der Unfallfolgen und der Umweltbelastung durch Personenwagen – verlangt.
Nationales Gebäudeprogramm
Im Hinblick auf den dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf hat das Parlament das grosse Reduktionspotenzial im Gebäudebereich anerkannt und will bereits ab
2010 CO2-wirksame Massnahmen bei bestehenden Gebäuden fördern. Die eidgenössischen Räte haben am 12. Juni 2009 eine
Teilrevision des CO2-Gesetzes beschlossen
und wollen während 10 Jahren maximal
200 Mio. Franken aus der CO2-Abgabe auf
Brennstoffen für die Finanzierung von klima­
wirksamen Massnahmen im Gebäudebereich
einsetzen.
Von diesen Geldern fliesst der grössere
Teil in die Sanierung von Gebäudehüllen
(Wärmedämmung von Dach, Wand, Boden
und Decke sowie Fenster- und Türersatz).
Die finanziellen Mittel werden über eine
Programmvereinbarung mit den Kantonen
ausgerichtet. Dabei soll eine harmonisierte
Umsetzung in den Kantonen gewährleistet
Monatsthema
Grafik 1
des Ständerates (Urek-S) legte der Bundesrat
am 29. Oktober 2008 eine Botschaft zur Teilrevision des CO2-Gesetzes vor. Gemäss dieser
Vorlage ist der Abschluss eines Vertrags über die vollständige Kompensation der
CO2-Emissionen Grundvoraussetzung für die
Bewilligung eines fossil-thermischen Kraftwerks. Maximal 50% der entstehenden Emis­
sionen dürfen gemäss dem Vorschlag des
Bundesrates durch den Erwerb ausländischer
Emissionszertifikate erbracht werden.
Kumulierte Wirkung der Massnahmen im Inland (Variante minus 20%), 2012–2020
Gebäudeprogramm
Lenkungsabgabe
PW-Emissionsvorschriften
Pfand
ETS (Inland)
CO2-Reduktion (Mio. t CO2eq)
0
–1
–2
Internationale Reduktionsverpflichtung
wird eingehalten
–3
–4
–5
–6
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Quelle: BAFU / Die Volkswirtschaft
werden. Maximal ein Drittel der zweckgebundenen Mittel wird für die Förderung von
erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung
und Gebäudetechnik zur Verfügung gestellt.
Fossil-thermische Kraftwerke
Der Elektrizitätsbedarf der Schweiz stieg
in den letzten Jahren kontinuierlich an.
Trotz verbesserter Energieeffizienz ist aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung
der Gesellschaft (Geräte, Verkehr usw.) bis
2035 höchstens eine Stabilisierung des
Stromverbrauchs möglich. Um die Energieversorgung längerfristig gewährleisten zu
können, hat der Bundesrat im Februar 2007
eine auf vier Säulen basierende Strategie
verabschiedet. Eine dieser vier Säulen bilden
Grosskraftwerke. In diesem Zusammenhang
soll auch der Bau von fossil-thermischen
Kraftwerken ermöglicht werden. Diese haben
den Vorteil, dass sie rasch in Betrieb genommen werden können. Gleichzeitig haben diese Kraftwerke aber den gewichtigen Nachteil,
dass sie die Schweizer CO2-Bilanz erheblich
belasten. Ein Gaskombikraftwerk mit einer
Leistung von 400 MW und jährlich 5000 Betriebsstunden emittiert über 0,7 Mio. Tonnen
CO2 pro Jahr. Die eidgenössischen Räte haben daher am 23. März 2007 beschlossen, die
Bewilligung bestimmter geplanter Gaskombikraftwerke an die Auflage zu knüpfen, dass
die CO2-Emissionen vollumfänglich kompensiert werden müssen.
In Erfüllung einer Motion der Kommis­
sion für Umwelt, Raumplanung und Energie
6 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Die Emissionsentwicklung wird nach internationalen Richtlinien im Treibhausgas­
inventar erfasst. Demgemäss emittierte die
Schweiz im Jahr 2007 Treibhausgase im Umfang von 51,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent
(CO2eq); das sind 2,7% weniger als im Referenzjahr 1990. Für die Zielerreichung nach
dem Kyoto-Protokoll, das die Schweiz zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen
von 8% gegenüber 1990 verpflichtet, ist der
Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 massgebend. Modellschätzungen zufolge dürfte
die Schweiz ihre internationale Verpflichtung
erfüllen können. Davon geht aber voraussichtlich weniger als die Hälfte auf die Reduktion der Treibhausgase in der Schweiz
zurück. Über die Hälfte der Leistungen werden durch ausländische Emissionszertifikate
und den Zuwachs von Kohlenstoff in den
Schweizer Wäldern erbracht.
Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Ohne aktive Klimapolitik gehen die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2020 um
3,8% zurück. Diese Schätzung ist konservativ, weil sie von relativ tiefen Energiepreisen
(55 US-Dollar pro Barrel) und kalten Wintertemperaturen ausgeht. Beide Faktoren
treiben die Emissionen tendenziell in die
Höhe. Die vorgeschlagenen Massnahmen
sind so ausgestaltet, dass im Jahr 2020 die
Reduktionsziele in der Höhe von minus 20%
bzw. 30% im Vergleich zu 1990 erreicht werden können. Stellschrauben für die Zielerreichung sind die CO2-Abgabe auf den Brennstoffen und die Kompensationspflicht bei
den Treibstoffen, die je nach Verlauf der
Treibhausgasemissionen in den Jahren 2015
und 2018 nach oben oder nach unten angepasst werden.
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen
der vorgeschlagenen klimapolitischen Massnahmen können bis 2020 als moderat eingestuft werden. Es ist mit keinen nennenswerten
Wachstums- und Wohlfahrtseinbussen zu
rechnen. Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfä-
Monatsthema
Tabelle 1
Volkswirtschaftlicher Nutzen der künftigen Klimapolitik
Variante –20%
Variante –30%
Sekundärnutzen
Reduktion der Luftschadstoffe
(in % des BIP im Jahr 2020)
Reduktion Auslandsabhängigkeit
(Importrückgang fossiler Energieträger)
+0,04%
+0,06%
–13%
–17%
Versorgungssicherheit
+
++
Innovation und Technologieförderung
+
++
BIP und Wohlfahrt
BIP-Effekt total
–0,21 bis –0,40%
Wohlfahrtseffekt total
–0,31 bis –0,56%
–0,26 bis –0,65%
–0,51 bis –0,62%
Quelle: BAFU / Die Volkswirtschaft
higkeit sollen energieintensive Unternehmen
von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit
und ins nationale Emissionshandelssystem
eingebunden werden. Durch die angestrebte
Verknüpfung mit dem Emissionshandelssys­
tem der EU würden Schweizer Unternehmen
mehr Flexibilität bei ihrer Zielerreichung erhalten und ins gleiche System eingebunden
wie der wichtigste Handelspartner der
Schweiz. Da die EU bereits ähnliche Reduk­
tionsziele verabschiedet hat und weitere
Staaten ebenfalls signalisiert haben, Massnahmen zur Re­duk­tion ihrer Treibhausgasemissionen umzusetzen, dürfte die Schweizer Klimapolitik gemäss den in der Botschaft
unterbreiteten Vorschlägen kaum negative
Auswirkungen auf die Position der Schweiz
im internationalen Standortwettbewerb haben. Im internationalen Vergleich besitzt die
Schweiz zudem wenig energieintensive Branchen.
Neben den direkten Auswirkungen der
klimapolitischen Massnahmen ergeben sich
positive indirekte Effekte. Die sogenannten
Sekundärnutzen sind für die Wohlfahrt von
grosser Bedeutung. Sie entstehen hauptsächlich durch die geringere Luftschadstoffbelas­
tung sowie durch Innovations- und Wachstumsimpulse aufgrund der beschleunigten
Ausbreitung von energieeffizienten Technologien. Der Rückgang der inländischen
Nachfrage nach fossilen Energieträgern verringert den Geldabfluss aus der Schweiz, die
Auslandabhängigkeit und die Verletzlichkeit
der Volkswirtschaft gegenüber schwankenden Ölpreisen.
Internationales Umfeld
Die Schweizer Klimapolitik ist kein Alleingang, sondern international in den Rahmen der UNO-Klimakonvention eingebettet.
Die Verabschiedung der Klimakonvention
(UNFCCC) anlässlich des Erdgipfels 1992 in
Rio de Janeiro war ein Meilenstein für ein
7 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
koordiniertes Vorgehen auf internationaler
Ebene. Ziel der Klimakonvention ist es, die
Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf
welchem eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird. Konkret heisst
dies, dass je nach Bevölkerungsentwicklung
die Emissionen pro Kopf auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2eq zu beschränken sind. Heute liegt
der weltweite Ausstoss bei etwa 6 Tonnen
CO2eq pro Kopf.
Das 1997 in Kyoto verabschiedete Zusatzprotokoll setzt einen Meilenstein und fixiert
für die Industriestaaten verbindliche Ziele
zur Begrenzung der Treibhausgase. Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist die Klimakonferenz Ende 2009 in Kopenhagen, an der sich
nicht nur die Industriestaaten zu weiteren
Reduktionen im Umfang von 25% bis 40%
gegenüber 1990 verpflichten, sondern auch
die Schwellenländer substanzielle Leistungen
erbringen sollten. Bis 2050 müssen die Emissionen noch deutlich weiter sinken, nämlich
weltweit um mindestens 50% bis 85%. Für
die Industriestaaten bedeutet dies, dass sie
zwischen 80% und 95% reduzieren müssen.
Nationales Umfeld
Das bestehende CO2-Gesetz verlangt vom
Bundesrat rechtzeitig Vorschläge für weitere
Reduktionsziele nach 2012. Mit der vorliegenden Totalrevision des CO2-Gesetzes unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zugleich einen indirekten Gegenvorschlag zur
eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima», welche die Umweltverbände
am 29. Oktober 2008 eingereicht haben.
Die Klimainitiative fordert ein inländisches Reduktionsziel von minus 30% bis
2020. Hinsichtlich der Umsetzungsmassnahmen legt die Initiative den Schwerpunkt auf
die Energieeffizienz und die erneuerbaren
Energien. Sie verzichten jedoch darauf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Die für
die Zielerreichung notwendigen Instrumente
sollen auf Gesetzesebene festgelegt werden.
Die Klimainitiative muss dem Volk spätes­
tens Ende August 2011 zur Abstimmung unterbreitet werden.
Im Raum steht ausserdem eine parlamentarische Initiative der CVP, welche ein inländisches Reduktionsziel von 20% bis 2020
verlangt. Die Kommission des Nationalrates
hat der Initiative Anfang 2008 Folge gegeben.
Die vom Bundesrat im revidierten CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 vorgeschlagenen
Zielsetzungen liegen daher in der Bandbreite
der nationalen und internationalen Diskus
sion.
Monatsthema
Was steht in Kopenhagen auf dem Spiel?
Ende Jahr verhandelt die inter­
nationale Staatengemeinschaft in
Kopenhagen über den Abschluss
des zukünftigen Klimaregimes.
Dessen Wirksamkeit im Kampf ge­
gen den Klimawandel wird unsere
Zukunft im globalen Treibhaus
entscheidend mitbestimmen. Die
negativen Auswirkungen des
Klima­wandels auf Umwelt, Wirt­
schaft und Gesellschaft sind be­
reits heute spürbar und werden
sich ohne globale Lösung weiter
akzentuieren. Eine valable Alter­
native – einen Plan B – zu einem
wirksamen, umfassenden und
­gerechten Klimaregime gibt es
nicht. Damit Kopenhagen zur
Chiffre für ein entschlossenes und
zielführendes Handeln der Staa­
Das Problem der Klimaerwärmung kann nur gelöst werden, wenn sowohl die Industrie- als auch die grossen Schwellenund Entwicklungsländer ihren Emissionsausstoss begrenzen und langfristig reduzieren. Dabei kommt insbesondere
Bild: Keystone
­China, Indien und Brasilien eine Schlüsselrolle zu. Im Bild: Windturbinen-Park in China.
tengemeinschaft gegen das glo­
bale Klimaproblem wird, bedarf es
im Rahmen der Verhandlungen in
den zentralen Schlüsselfragen
noch weitreichender Fortschritte.
Was ist das Ziel in Kopenhagen?
Im Jahr 2007 hat sich die Staatengemeinschaft in Bali zum Ziel gesetzt, anlässlich der
15. Vertragsparteienkonferenz der UNO-Klimarahmenkonvention (Klimakonvention) in
Kopenhagen Ende 2009 ein neues globales
Klimaregime zu verabschieden. Damit soll
international eine wirksame Grundlage geschaffen werden, um eine Stabilisierung der
atmosphärischen Treibhausgaskonzentration
auf einem Niveau zu erreichen, bei welchem
eine gefährliche anthropogene Störung des
Kathrin Bucher
Ressort Umwelt- und
­Energiepolitik, Staats­
sekretariat für Wirtschaft
SECO, Bern
Xavier Balthazar
Tschumi Canosa
Sektion Rio-Konven­
tionen, Bundesamt
für Umwelt BAFU,
Ittigen b. Bern
8 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Klimasystems verhindert werden kann. Mit
dem neuen Vertrag soll eine Nachfolgeregelung für das Kyoto-Protokoll, dessen erste
Verpflichtungsperiode Ende 2012 ausläuft,
festgelegt und gleichzeitig die Klimakonvention in ihrer Umsetzung erweitert werden
(siehe Kasten 1).
Um irreversible Schäden des Klimawandels zu vermeiden, ist es gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendig, den
globalen Temperaturanstieg gegenüber den
vorindustriellen Werten auf maximal 2° C zu
beschränken. Dieses Begrenzungsziel wird
von vielen Ländern als ein Hauptelement des
zukünftigen Klimaregimes angestrebt, so
auch von der Schweiz. Gemäss den Emis­
sionsszenarien im vierten Bericht des Inter­
governmental Panel on Climate Change ­(IPCC)
sind dafür bis 2050 globale Emissionsreduktionen zwischen 50% und 85% gegenüber
1990 notwendig.
In Anbetracht der projizierten globalen
Emissionstrends (siehe Grafik 1) kommt
­eine globale Emissionsreduktion in diesem
Umfang einem klimapolitischen Kraftakt
gleich. Industrieländer können die erforder-
Monatsthema
Grafik 1
Anteile der globalen Treibhausgasemissionen verschiedener Ländergruppen – Projektionen 2005–2050
(exkl. Emissionen von Landnutzung, Landnutzungswechsel und Forstwirtschaft)
Restliche Welt
Brasilien, Russland, Indien und China
USA
Westeuropa
Restliche OECDa
Treibhausgasemissionen in Gt CO2-Äq.
80
– Welche Emissionsreduktionsanstrengun­
gen unternehmen die Entwicklungsländer?
– Welche finanzielle Unterstützung erhalten
die Entwicklungsländer für Emissionsreduktions- und Anpassungsmassnahmen
an den Klimawandel?
– Wie sieht die Lastenverteilung unter den
Geberländern aus?
70
Zusätzlich zu diesen grossen Verhandlungsfragen gibt es eine Vielzahl von weiteren
wichtigen Verhandlungsthemen, wie z.B. ein
Rahmenwerk für die Anpassung an den Klimawandel (siehe Kasten 2) und den Transfer
klimafreundlicher Technologien, Massnahmen gegen die Abholzung und Degradation
von Tropenwäldern, die Berücksichtigung
von Kohlenstoffsenken in Böden und Wäldern und die Weiterentwicklung von Emis­
sionshandelsmechanismen, inklusive Clean
Development Mechanism (CDM).
60
50
40
30
20
10
0
2005
2010
2015
2020
Exkl. Korea, Mexiko und Türkei, die zur Kategorie
a
­«Restliche Welt» gezählt werden.
Kasten 1
Grundlagen der internationalen
­Klimapolitik
Der Grundstein für eine konzertierte internationale Klimapolitik wurde mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen im
Jahr 1992 gelegt. Die Konvention wurde bisher von 192 Staaten ratifiziert und hat zum
Ziel, die atmosphärische Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau zu stabilisieren,
auf dem gefährlich anthropogene Störungen
des Klimasystems verhindert werden.
Als erster Schritt zur Umsetzung dieses
Ziels wurde 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet, welches verbindliche Emissions­
reduktionsverpflichtungen von Industrieländern für den Zeitraum von 2008 bis 2012 festlegt. Das Protokoll wurde von 189 Ländern ratifiziert, nicht aber namentlich von den USA.
Insgesamt haben sich die Industrie­länder zu
einer durchschnittlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen von 5,2% bis 2012 im Vergleich zu 1990 verpflichtet. Die Schweiz hat
sich unter dem Kyoto-Protokoll verpflichtet
ihre Treibhausgasemissionen im Durchschnitt
der Jahre 2008 bis 2012 im Vergleich zu 1990
um 8% zu reduzieren.
Um die Klimarahmenkonvention in ihrer
Umsetzung zu stärken und zu erweitern, wurde im Dezember 2007 in Bali der sogenannte
Bali-Aktionsplan lanciert, welcher die Grundlage für die Erarbeitung eines neuen globalen
Klimaregimes bildet. Gemäss dieser Einigung
soll das zukünftige Klimaregime auf vier Pfeilern basieren: Reduktionsmassnahmen, Anpassungsmassnahmen, finanzielle Unterstützung und Technologietransfer für Entwicklungsländer.
2025
2030
2035
2040
2045
2050
Herausforderungen von Kopenhagen
Quelle: OECD (2008) / Die Volkswirtschaft
lichen Emissionsreduktionen selbst dann
nicht alleine erbringen, wenn sie ihre Emissionen auf null reduzieren würden. Das Problem der Klimaerwärmung kann nur gelöst
werden, wenn auch die grossen Schwellenund Entwicklungsländer ihren Emis­sions­
ausstoss begrenzen und langfristig redu­
zieren. Dabei kommt insbesondere China,
Indien und Brasilien eine Schlüsselrolle zu.
Für den Abschluss eines global wirksamen
Klimaregimes liegt eine der grossen Herausforderungen darin, Schwellen- und Ent­
wicklungsländer in die Emissionsreduk­
tionsanstrengungen miteinzubeziehen und
gleichzeitig zu vermeiden, dass die Bemühungen zur Emissionsreduktion ihre wirtschaftliche Entwicklung – und damit die Armutsbekämpfung – behindern. Aufgrund
geringer Zahlungsfähigkeit der Entwicklungsländer, fehlender technischer Ressourcen, ihrer Verletzlichkeit in Bezug auf die
Auswirkungen des Klimawandels und ihrer
Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist
ein internationaler Transfermechanismus
zur Unterstützung ihrer Emissionsreduktions- und auch Anpassungsmassnahmen
für ein wirksames und gerechtes Klimaregime unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund drehen sich die
prioritären Herausforderungen der Klimaverhandlungen um folgende Schlüsselfragen:
– Zu welchen Emissionsreduktionszielen
verpflichten sich die Industrieländer, und
wie sieht die Lastenverteilung aus?
9 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Damit eine Einigung zustande kommt,
sind hinsichtlich der genannten Schlüsselfragen an der Klimakonferenz in Kopenhagen
noch zahlreiche Herausforderungen zu meistern.
Kasten 2
Anpassung an den Klimawandel
Gewisse Folgen der Klimaänderung sind nicht mehr
abwendbar und bereits heute spürbar, wie zum Beispiel
der Gletscherrückgang in der Schweiz. Daher braucht es
im Kampf gegen den Klimawandel neben entscheiden­
den Reduktionsanstrengungen (Avoid the Unmana­
geable) auch Anpassungsmassnahmen (Manage the Un­
avoidable). Aufgrund der geografischen Lage und ihrer
beschränkten Mittel für Anpassungsmassnahmen sind
viele Entwicklungsländer und Inselstaaten den negativen Auswirkungen der Klimaänderung stark ausgesetzt und zum Teil in ihrer Existenz bedroht, obwohl sie
mit ihren geringen Emissionen kaum zum Klimaproblem beigetragen haben.
Vor diesem Hintergrund kommt einer Einigung hinsichtlich eines Rahmenwerkes für Anpassungsmassnahmen in den Klimaverhandlungen ebenfalls grosse Bedeutung zu. Zentrales Element wird dabei die Frage der
finanziellen und technologischen Unterstützung für
Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländern sein.
Gleichzeitig geht bei der Anpassung an den Klimawandel auch um Aspekte des Risikomanagements und
-transfers. Dazu gehören beispielsweise nationale und
regionale Anpassungsstrategien, methodologische Instrumente (z.B. ein koordiniertes Frühwarnsystem) sowie Versicherungslösungen.
Reduktions- und Anpassungsmassnahmen sind die
beiden Seiten der derselben Münze im Kampf gegen
den Klimawandel. Ein umfassendes Klimaregime setzt
einen internationalen Konsens und ein globales Engagement zu beiden Fragen voraus, da jedes Land – wenn
auch in unterschiedlichem Ausmass – zugleich Verursacher und Betroffener ist.
Monatsthema
Wie kann ein wirksames Reduktionsziel
der Industrieländer festgelegt werden?
1 Diese grosse Spannweite lässt sich u.a. damit erklären,
dass viele Länder eine Bandbreite für ihre möglichen
Emissionsreduktionsziele angegeben haben, so auch die
Schweiz. Das heisst, die Länder machen ihre konkrete
Reduktionsverpflichtung davon abhängig, ob es gelingt,
ein befriedigendes Abkommen abzuschliessen.
2 Namentlich die gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung der Länder.
Unbestritten ist, dass die Industrieländer
die Führung im Kampf gegen den Klimawandel übernehmen müssen. Ein erster
Schritt wurde mit dem Kyoto-Protokoll gemacht, das bindende Reduktionsverpflichtungen für Industrieländer beinhaltet. Da
die erste Periode des Protokolls Ende 2012
ausläuft, geht es nun darum, neue Reduk­
tionsziele für Industrieländer festzulegen.
Gemäss den Emissionsszenarien des IPCC
müssen die Industrieländer für eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° C ihre
Emissionen bis 2020 um 25%–40% und bis
2050 um 80%–95% im Vergleich zu 1990 reduzieren. Die bisher angekündigten nationalen Reduktionsziele der Länder, welche das
Kyoto-Protokoll ratifiziert haben (d.h. ohne
die USA), liegen jedoch bedeutend unter dieser Bandbreite. Gemäss Schätzungen des Klimasekretariats würden diese Ziele gesamthaft
bis 2020 eine durchschnittliche Emissions­
reduktion von 15%–23% im Vergleich zu
1990 bedeuten.1
Somit liegt die Herausforderung für den
erfolgreichen Abschluss eines zukünftigen
Klima­abkommens darin, dass sich die In­
dustrieländer für möglichst hohe und klimatisch wirksame Emissionsreduktionsziele
ver­pflichten. Die vom IPCC berechnete
Bandbreite der erforderlichen Emissionsre-
Kasten 3
Wie kann die USA in das zukünftige Klimaregime miteinbezogen werden?
Die USA haben bekanntlich das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert und sich damit auch zu keinen binden Reduktionszielen bis 2012 verpflichtet. Auch für ein auf Reduktionsziele von Industrieländern beschränktes Nachfolgeprotokoll ist
eine Ratifizierung durch die USA quasi ausgeschlossen. Der zweitgrösste Emittent von Treib­
hausgasen (nach China) macht sein internationales Engagement im zukünftigen Klimaregime davon abhängig, dass auch die grossen Schwellenund Entwicklungsländer – allen voran China – in
das Regelwerk eingebunden werden, dies sowohl
aus Gründen der klimatischen Wirksamkeit als
auch aus Sorgen hinsichtlich der Wettbewerbs­
fähigkeit seiner Wirtschaft.
Der Einbezug der USA ins zukünftige Klimaregime ist jedoch zentral für ein erfolgreiches Klimaabkommen. Viele Industrieländer machen die
Höhe ihrer effektiven Reduktionsverpflichtungen
auf internationaler Ebene zum einen von vergleichbaren Reduktionsanstrengungen der USA
und zum anderen ebenfalls von substanziellen
Reduktionsmassnahmen der Schwellen- und Entwicklungsländer abhängig. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die meisten Industrieländer
für einen neuen Vertrag aus, der die Kyoto-Nachfolgeregelungen für die heute verpflichteten
Länder des Kyoto-Protokolls mit zukünftigen
Emissionsreduktionsverpflichtungen der USA
und von Entwicklungsländern zusammenführt.
Demgegenüber verteidigen die Entwicklungsländer vehement die Fortsetzung des Kyoto-Protokolls mit einer klaren Trennung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.
Eine Zusage der amerikanischen Regierung
über ihre konkreten zukünftigen Emissionsreduktionsziele wäre wichtig für einen Erfolg in Kopenhagen. Dabei drohen die nationalen parlamentarischen Abläufe hinsichtlich der zeitlichen Behandlung des US-amerikanischen Klimaschutzgesetzes Präzedenz über die internationalen Verhandlungen zu nehmen. Wenn die USA in Kopenhagen noch zu keinen verbindlichen Angaben
über ihre Reduktionsziele bereit sind, stünden
auch konkrete Zusagen anderer Industrieländer
sowie eine zielführende Einigung hinsichtlich des
Gesamtreduktionsziels der Industrieländer auf
tönernen Füssen. Diese mögliche Kettenreaktion
würde keinen Todesstoss für den Abschluss eines
globalen Klimaregimes bedeuten, aber den Zeitpunkt eines Abschlusses Ende Jahr in Kopenhagen entscheidend in Frage stellen.
10 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
duktionen sollte dabei als Richtwert für das
Gesamtreduktionsziel der Industrieländer
bis 2020 dienen. Von ambitionierten Reduktionszielen der Industrieländer ginge auch
eine entscheidende Signalwirkung für das
Engagement der Schwellen- und Entwicklungsländer aus. Diese kritisieren die mangelnde Bereitschaft der Industrieländer, ambitionierte Reduktionsziele – und damit die
Führung für den entscheidenden und wirksamen Kampf gegen den Klimawandel – zu
übernehmen. Sie fordern von den Industrie­
ländern ein Gesamtreduktionsziel von 40%
bis 2020 im Vergleich zu 1990. Damit dieses
Ziel erreicht wird, schlagen die Schwellenund Entwicklungsländer vor, dass international Kriterien – namentlich die historische
Verantwortung einzelner Industrieländer für
die atmosphärische Treibhausgaskonzentration – für die Lastenverteilung festgelegt werden.
Ein ambitiöses Gesamtreduktionsziel für
die Industrieländer sowie die entsprechende
Lastenverteilung bilden ein entscheidendes
Element und einer der grossen Knackpunkte
für das globale Klimaregime nach 2012. In
Anbetracht der Höhe bisher verkündeter Reduktionsziele und dem Anteil an den gesamthaften Emissionen ist davon auszugehen,
dass insbesondere der Druck auf gewisse
emissionsintensive Industrieländer weiter
zunehmen wird. Neben Ländern wie Russland und Kanada stehen dabei vor allem auch
die USA als prominente Abwesende in den
Diskussionen zum Kyoto-Nachfolgeprotokoll unter besonderer Beobachtung (siehe
Kasten 3).
Welche Reduktionsanstrengungen müssen
die Schwellen- und Entwicklungsländer
unternehmen?
Ohne substanzielle Limitierung und langfristige Reduktion der Treibhausgasemis­sio­
nen von Schwellen- und Entwicklungs­
ländern ist die Klimaerwärmung nicht zu
stoppen. Insgesamt sind diese Länder bereits
heute für über die Hälfte des weltweiten
Treibhausgasausstossen verantwortlich, dies
allerdings bei bedeutend geringerem ProKopf-Ausstoss im Vergleich zu den Industrie­
ländern. Aus diesem Grund muss das zu­künf­
tige Klimaregime die Grundlage bilden, dass
auch die Schwellen- und Entwicklungsländer
– gemäss ihrer Verantwortung und jeweiligen
Möglichkeiten – national angemessene Emissionsreduktionsmassnahmen einleiten.
Einige grosse Emittenten unter den
Schwellen- und Entwicklungsländern – allen
voran China – haben bereits umfangreiche
nationale Klimaprogramme angekündigt.
Der jüngste Bericht der IEA zeigt, dass diese
nationalen Pläne aus klimatischer Sicht teil-
Monatsthema
lungsländer bisher geschlossen gegen eine
verbindliche oder internationalisierte Form
von Reduktionsmassnahmen und jegliche Art
der Differenzierung zwischen Entwicklungsländern auf, obwohl die Klassierung in die
Kategorien «Industrieländer» mit Reduk­
tionsverpflichtungen und «Entwicklungsländer», die auf das Jahr 1992 zurückgeht, überholt ist. So würden Länder wie Südkorea und
Singapur unter die Kategorie der Entwicklungsländer ohne Verpflichtungen fallen.
Diese Diskussionen zur Schlüsselfrage der
Reduktionsanstrengungen von Industrieund Entwicklungsländern zeigen, dass die
diesbezüglichen Fronten insbesondere entlang der «Nord-Süd-Linie» verhärtet sind
und noch eine grosse Herausforderung in
den Verhandlungen darstellen werden.
Finanzielle Unterstützung
der Entwicklungsländer
Das gültige Ziel für Kopenhagen bleibt, dass die
Konferenz international zum Begriff für einen
klimapolitischen Meilenstein wird, der die
Grundlage eines verbindlichen, globalen, wirksamen und gerechten Klimaregimes für die Zeit
nach 2012 bildet. Im Bild: CO2-Konzentrationen
in der Atmos­phäre.
Bild: Keystone
weise als sehr positiv bewertet werden können. So könnte die Umsetzung der chinesischen Klima- und Energieziele zu einer
substanziellen Treibhausgasreduktion führen, die dem Land einen Spitzenplatz im
Kampf gegen den Klimawandel einräumen
würde. Zwar wird die Bedeutung dieser und
analoger Pläne auch von Seiten der Indus­
trieländer anerkannt und begrüsst. Diese
verlangen jedoch, dass die nationalen Klimapläne der Schwellen- und Entwicklungs­
länder formell und verbindlich in das Rahmenwerk des zukünftigen internationalen
Klimaregimes eingebunden werden.
Die Emissionsreduktionsanstrengungen
von Entwicklungsländern sollen ihren Kampf
gegen die Armut nicht behindern. Aus diesem
Grund wird vorgeschlagen, dass die natio­nal
angemessenen Reduktionsmass­nahmen den
unterschiedlichen Entwicklungsstand reflektieren sollen. Neben autonom finanzierten
und durchgeführten Massnahmen sollen zusätzlich Anstrengungen international unterstützt werden: zum einen über die multilaterale Zusammenarbeit und zum anderen über
die Generierung handelbarer Emissionsrechte
für die erzielten Emissionsreduktionen. Mit
dem Verweis auf die Prinzipien der Klimakonvention,2 die historische Verantwortung
der Industrieländer und dem Recht auf wirtschaftliche Entwicklung tritt die Verhandlungsgruppe der Schwellen- und Entwick-
11 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Unbestritten ist, dass es für den erfolgreichen Abschluss der Klimaverhandlungen
eine Einigung hinsichtlich eines internationalen Transfermechanismus zur Finanzierung von Emissionsreduktions- und Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländern
braucht. Gemäss den Worten des Exekutiv­
sekretärs der Klimakonvention, Yvo de Boer,
ist «Money […] the oil that encourages com­
mitments and drives actions». Die bestehenden Schätzungen von UNO und Weltbank
über den Finanzierungsbedarf in Entwicklungsländern sind rudimentär, erreichen aber
beträchtliche Höhen. Die EU geht davon aus,
dass es bis 2020 jährlich bis zu 100 Mrd. Euro
zur Finanzierung von Klimamassnahmen in
Entwicklungsländern braucht. Grundsätzlich
besteht durchaus internationaler Konsens
darüber, dass zusätzliche finan­zielle Mittel
für Klimamassnahmen in Entwicklungsländern bereitgestellt werden müssen.
Als Quellen kommen dabei sowohl
­öffentliche wie private Gelder in Frage. In­
vestitionen aus dem Privatsektor werden
insbesondere zur Finanzierung von Emis­
sionsreduktionsmassnahmen und für den
Technologietransfer in Entwicklungsländern
zentral sein. Damit ausschlaggebende Anreize für verstärkte private Investitionen in
emissionsmindernde Massnahmen und den
Einsatz klimafreundlicher Technologien gesetzt werden, sind die Weiterentwicklung
und der Ausbau des internationalen CO2Marktes im zukünftigen Klimaregime unerlässlich. Die EU rechnet damit, dass rund
40% des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs
für Klimamassnahmen über den CO2-Markt
bereitgestellt werden müssen.
Der Markt alleine wird es jedoch nicht regeln. Komplementär dazu braucht es eine
Aufstockung der öffentlichen Mittel im Kli-
Monatsthema
mabereich, die vornehmlich dort eingesetzt
werden, wo keine ausreichenden Anreizstrukturen für private Investitionen bestehen
(wie z.B. Anpassungsmassnahmen). Unterschiedliche Lösungsoptionen zur Generierung zusätzlicher öffentlicher Gelder sind im
vorliegenden Verhandlungstext für Kopenhagen enthalten, darunter auch der Schweizer Vorschlag einer globalen CO2-Abgabe.
Die zentralen Parameter zur zukünftigen
Finanzierungsarchitektur und insbesondere
zur internationalen Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher Mittel sind jedoch stark
umstritten. Namentlich bedarf es international noch einer Einigung zu folgenden Schlüsselfragen:
– In welchem Umfang, wie und aus welchen
Quellen können die notwendigen Mittel
mobilisiert werden? Wie soll die Lastenverteilung unter den Geberländern gestaltet werden?
– Wie werden die öffentlichen Mittel verwendet? Welche Klimamassnahmen in
welchen Ländern sollen finanziert werden?
– Wie wird der Zugang zu den Geldern geregelt? Durch welche Kanäle und Institutionen sollen die Gelder an die Empfänger
fliessen?
– In welche Richtung und mit welchen Ansätzen werden die Marktmechanismen im
zukünftigen Klimaregime weiterentwickelt und ausgeweitet?
Die Ausgestaltung der Finanzierungs­
architektur unter dem zukünftigen Klimaregime – und damit die Frage der finanziellen
Unterstützung von Entwicklungsländern im
Klimabereich – ist noch völlig offen. Klar ist
nur, dass eine Einigung zur Finanzierung
Voraus­setzung für einen Deal in Kopenhagen
ist und dass es dafür noch entscheidende
Durchbrüche in den genannten Schlüsselfragen braucht.
Absehbares Resultat der Verhandlungen
in Kopenhagen
Mit Blick auf die offenen und heftig umstrittenen Knackpunkte für den erfolgreichen
Abschluss eines wirksamen Klimaregimes erscheint es immer wahrscheinlicher, dass in
Kopenhagen kein fixfertiges, ratifizierbares
Klimaabkommen verabschiedet wird.
Damit Kopenhagen dennoch ein Erfolg
wird, braucht es wenigstens eine Grundsatzeinigung hinsichtlich der grossen und umstrittenen Fragen (namentlich Emissions­
reduktion und Finanzierung), welche die
Basis für ein globales, wirksames und gerechtes Klimaregime bildet. Gleichzeitig verlangt eine politische Grundsatzeinigung auch
12 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
nach einer ambitiösen Wegmarkierung zur
Finalisierung der Arbeiten für ein operationelles und verbindliches Klimaregime. Das
heute zur Verfügung stehende Zeitfenster für
den Abschluss eines wirksamen Klima­regimes
muss genutzt werden. Die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls läuft ­Ende
2012 aus, so dass die Gefahr einer Lücke für
die Zeit danach besteht, wenn keine baldige
Einigung erzielt wird. Auch die Gesellschaft
und die Wirtschaft brauchen klare Signale
und Investitionssicherheit.
Je länger wir mit substanziellen Reduk­
tions­anstrengungen zuwarten, desto stärker
steigt die atmosphärische Treibhausgaskonzentration und desto einschneidender müssen zukünftige Klimamassnahmen ausfallen.
Ferner erhöhen sich bei einem Zuwarten sowohl die Vermeidungskosten als auch die
Anpassungs- und Schadenskosten. Gemäss
dem ehemaligen Chefökonomen der Weltbank, Sir Nicholas Stern, sowie der OECD
sind die globalen Kosten einer wirksamen
Emissionsreduktion geringer als die lang­
fristig zu erwartenden Kosten des Klimawandels. Insofern lohnt sich langfristig die globale Vermeidung des Klimawandels. Kurzfristig
gilt es somit, die harten Verhandlungsposi­
tionen zu überbrücken. Dazu braucht es in
erster Linie politischen Willen und Kompromissbereitschaft. Die hohe Aufmerksamkeit,
die der Klimaproblematik in jüngster Zeit
zuteil wurde, und die politische Dynamik auf
höchsten Regierungsebenen weltweit sind
dafür eine gute Voraussetzung.
Das gültige Ziel für Kopenhagen bleibt,
dass die Konferenz international zum Begriff
für einen klimapolitischen Meilenstein wird,
der die Grundlage eines verbindlichen, globalen, wirksamen und gerechten Klimaregimes für die Zeit nach 2012 bildet. Eine
Alternative dazu – einen Plan B – gibt es

nicht.
Monatsthema
Finanzierung von Anpassungs- und Vermeidungsmassnahmen
in Entwicklungsländern
Im Kontext der internationalen
Klimapolitik erwarten die
Entwicklungsländer seitens der
Industrieländer Milliardenbeträge
zur Finanzierung von Anpassungsund Vermeidungsmassnahmen.
Die institutionelle Kontrolle der
Bereitstellung und Verteilung
dieser Mittel ist konfliktträchtig
und für die Effizienz der Mittelverwendung entscheidend. Die
geberkontrollierte zentrale Mittelverteilung seitens der Global
Environment Facility mit einem
zweistufigen Antragsverfahren
hat sich als ineffektiv heraus­
gestellt. Der vorliegende Artikel
befasst sich mit der Frage, wie
eine gerechte, effektive und
Das UN-Klimasekretariat sieht bis 2030 einen jährlichen Finanzbedarf der Entwicklungsländer zur Finanzierung von
Anpassungs- und Vermeidungsmassnahmen von 110 bis 150 Mrd. Franken. Bislang ist völlig ungeklärt, wie derartige
Bild: Keystone
Summen verwaltet werden sollen. Im Bild: Warmwassergewinnung mit Sonnenenergie in Südafrika.
effiziente Lösung der Mittel­
verteilung aussehen könnte.
Massive internationale Finanzflüsse
an Entwicklungsländer nach 2012
Im Zuge der Weiterentwicklung des
internationalen Klimaregimes nach 2012
werden den Entwicklungsländern zur Finanzierung von Anpassungs- und Vermeidungsmassnahmen Finanzflüsse in einer Grössenordnung in Aussicht gestellt, die der heutigen
Entwicklungshilfe entspricht. Das UN-Klimasekretariat (2008) sieht bis 2030 einen
jährlichen Finanzbedarf der Entwicklungs-
länder von 110 bis 150 Mrd. Franken. Die
EU-Kommission (2009) fordert, dass die Industrieländer den Entwicklungsländern im
Jahr 2020 30 bis 75 Mrd. Franken an öffentlichen Geldern zur Verfügung stellen. Bislang
ist völlig ungeklärt, wie derartige Summen
verwaltet werden sollen. Falls die Gelder
nicht abfliessen oder ohne Wirkung versickern, könnte es zu einer Gegenreaktion der
Öffentlichkeit in den Industriestaaten kommen, die Entwicklungsländer ihrem Schicksal zu überlassen. Von einer gerechten, effektiven und effizienten Lösung hängt also die
langfristige Stabilität des Klimaregimes ab.
Wie kann eine solche Lösung aussehen?
Erfahrungen mit der GEF…
Dr. Axel Michaelowa
Gründer Perspectives
GmbH, Leiter Forschungsbereich Internationale
Klimapolitik, Universität
Zürich
Dr. Benito Müller
Direktor Energie und
Umwelt, Oxford Institute
for Energy Studies, Grossbritannien
14 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Seit Beginn der 1990er-Jahre verwaltet die
Global Environment Facility (GEF) Gelder
zur Förderung von Anpassung und Technologietransfer in Entwicklungsländer. Bislang
sind mehr als 2,5 Mrd. Franken für solche
Projekte gesprochen worden. Die Entscheidungsstrukturen und Mittelzuteilungsver-
Monatsthema
fahren der GEF werden seitens der Entwicklungsländer heftig kritisiert (siehe Müller
2009a), obwohl nach mühsamen Verhandlungen ein Entscheidungsverfahren auf Basis
einer doppelten Mehrheit eingeführt wurde.
Sowohl 60% der Mitgliedsländer als auch
60% der Geber müssen zustimmen, um eine
Entscheidung zu fällen. Projektanträge können nicht direkt gestellt werden, sondern
müssen über eine Umsetzungsstelle – z.B. die
Weltbank oder das UN-Entwicklungsprogramm – eingereicht werden. Erst wenn diese den Antrag befürwortet, wird er der GEF
vorgelegt. Im Regelfall benötigen Anträge bis
zur Annahme mehrere Jahre. Während es vor
2005 keinen Verteilungsschlüssel auf Empfängerländer gab, werden die Mittel seither
auf Grundlage eines «Globalen Nutzenindex» zugeteilt. Dieser Index basiert auf den
CO2-Emissionen des Jahres 2000 sowie der
Veränderung der Emissionsintensität der
Wirtschaft während der 1990er-Jahre. Die
Konsequenz daraus ist, dass Länder mit hohen Emissionen einen besseren Zugriff auf
GEF-Ressourcen haben, während kleinere
Länder mit niedrigen Emissionen fast leer
ausgehen.
…und freiwilligen Fonds
Kasten 1
Kriterien für die Mittelzuteilung
des Anpassungsfonds
Grundsätzliche Kriterien:
− Verwundbarkeit;
− Schadensniveau;
− Eile und Risiken aus Verzögerung;
− ausgewogener und gleichberechtigter
Zugang;
− Erfahrungen aus Projekt- und Programmentwicklung und -umsetzung;
− Zusatznutzen, auch über Sektorgrenzen
hinaus;
− Anpassungsfähigkeit.
Operative Kriterien:
− ökonomische, soziale und umweltbezogene Nutzen des Projekts, insbesondere
für die verwundbarsten Bevölkerungs­
gruppen im Projektgebiet;
− Kosteneffizienz des Projekts im Vergleich
mit möglichen Alternativen;
− Konsistenz mit nationalen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsstrategien;
− Erfüllung nationaler technischer
Standards;
− Vermeidung von Doppelförderungen;
− Wissensmanagement, um Erfahrungen
des Projekts weitergeben zu können
Quelle: Anpassungsfonds (2009).
Über die GEF hinaus sind Klimaschutzfonds seit 2000 in Mode gekommen. Bei der
Klimakonferenz von Marrakesch im 2001
wurden im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention ein Fonds für die am wenigsten
entwickelten Länder sowie ein spezieller Klimafonds eingerichtet. Die Weltbank hat 2008
einen Fonds für saubere Technologien und
einen strategischen Klimafonds aufgelegt.
Alle diese Fonds haben nur einen Bruchteil
der Mittel erhalten, die ursprünglich zugesagt worden waren. Es scheint bei den Industrieländern Mode zu werden, mit «EinwegFonds» kurzfristig den Eindruck zu erwecken,
in grossem Stil Finanzressourcen zu sprechen, ohne diese dann tatsächlich zur Verfügung zu stellen.
Anpassungsfonds des Kyoto-Protokolls
Der Anpassungsfonds unterscheidet sich
von allen anderen Fonds durch eine sogenannte Naturalfinanzierung. Er erhält 2%
der Emissionsgutschriften des Clean Development Mechanism (CDM), die er am Markt
verkaufen kann. Bislang sind so 6 Mio. Emissionsgutschriften im Wert von ca. 120 Mio.
Franken zusammengekommen. Der Fonds
wird direkt durch einen 16-köpfigen Vorstand verwaltet, in dem die Empfängerländer
die Mehrheit haben. Anträge können direkt
beim Vorstand eingereicht werden und wer-
15 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
den anhand eines Kriterienkatalogs evaluiert,
der sich an einer Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz orientiert (siehe Kasten 1).
Derzeit entwickeln sich nationale Umsetzungsagenturen auf Länderebene, die nachweisen müssen, dass sie transparente Ausschreibungsverfahren durchführen und die
Projektdurchführung kontrollieren bzw. evaluieren. Die Agenturen müssen sich beim
Fonds akkreditieren. Da der Fonds erst 2008
seine Arbeit aufgenommen hat und die Regeln erst 2009 verabschiedet wurden, gibt es
bislang keine Erfahrungen mit diesem Verfahren.
Zentrale Aufgaben und Organisation
eines Finanzierungssystems
Ein gross angelegtes internationales Finanzierungssystem hat zwei Hauptaufgaben:
Zunächst müssen Finanzmittel generiert
werden; ist dies erfolgt, müssen diese zugeteilt werden. Um diese Aufgaben effektiv und
effizient erledigen zu können, bedarf es eines
Entscheidungsverfahrens auf der Basis eines
klaren Regelwerks. Entscheidungen sind entweder normativer Natur (d.h. sie führen zu
neuen Regeln), oder rein operativ (d.h. sie
stehen im Zusammenhang mit Mittelaufbringung und -verteilung). In gewissem
Sinne entspricht dies der Aufteilung zwischen legislativen und exekutiven Aufgaben
in einem politischen System. Traditionell
übernimmt im internationalen Klimaregime
die Vertragsstaatenkonferenz die legislativen
Aufgaben, während ein Exekutivrat die exekutiven Tätigkeiten ausübt. Die Vertragsstaatenkonferenz bestellt die Mitglieder des Exekutivrats und beschliesst – häufig auf Antrag
des Exekutivrats – grundlegende Regeln.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Ansätze für die Verwaltung und Verteilung der
Milliardenbeträge (siehe Grafik 1):
– Die Geberländer zahlen in einen zentralen
Fonds. Die Mittelverteilung wird durch
spezialisierte Agenturen durchgeführt. Eine solche Welttransferagentur wäre quasi
eine Fortsetzung der GEF.
– Die Geberländer zahlen in einen zentralen
Fonds ein, der über die Verteilung entscheidet. Länder müssen sich direkt um
Projektfinanzierung bewerben. Analogie
wäre der Montrealer Fonds zur Reduktion
ozonzerstörender Substanzen.
– Die Geberländer zahlen in einen zentralen
Fonds ein, auf den die Empfängerländer
nach einem vorher festgelegten Verteilungsschlüssel zugreifen können. Die Verwendung der Gelder muss vorher festgelegten Kriterien genügen. Jedes Empfängerland setzt eine nationale Institution
ein, welche die Projektauswahl durch-
Monatsthema
Grafik 1
Unterschiede zwischen zentraler und länderspezifischer Mittelzuteilung
Zentraler
Fonds
Agentur
Projekt A
Zentraler
Fonds
Land A
Land B
Nationaler
Fonds
Land C
Land D
Projekt A
Projekt B
Projekt A
Raum gibt. Die Geberländer setzen auf eine
zentralisierte Lösung unter einer bestehenden Institution, während die Empfängerländer eine neue zentrale Lösung wollen, die
ihnen Freiheit einräumt. Ein Mischsystem
könnte einen guten Kompromiss darstellen
(siehe Müller, Gomez-Echeverri, 2009): Ein
Exekutivrat mit einer strukturellen Mehrheit
der Empfängerländer und Vertretern von
Nichtregierungsorganisationen ohne Stimmrecht beschliesst per Konsensprinzip die
Grundregeln für die Bewertung des Mittelbedarfs. Sein Sekretariat schlägt themenspezifische Regeln vor.
Projekt B
Projekt B
Effizienz oder Verteilungsgerechtigkeit
bei der Mittelverwendung?
Projekt C
Quelle: Michaelowa, Müller / Die Volkswirtschaft
führt. Eine historische Analogie wäre der
Marshallplan.
– Die Geberländer verhandeln bilateral
mit Empfängerländern und berichten
über die geleisteten Transfers an das UNKlimasekretariat – eine Art Finanzmittelbörse.
Eine Reihe von konkreten Vorschlägen ist
im Rahmen der internationalen Verhandlungen eingebracht worden und wird in Persson et al. (2009) beschrieben.
Ein zentralisiertes System kann zu bürokratischen Ineffizienzen führen, während die
dezentrale Lösung privilegierten Beziehungen zwischen bestimmten Ländern
Kasten 2
Literatur
− Anpassungsfonds (2009): Operational Policies
and Guidelines to Access Resources from the
Adaptation Fund, Annex III, Report of the 7th
Meeting of the Adapta­tion Fund Board, AFB/
B.7/13/Rev.1, Bonn.
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475/3, Brüssel.
− Gomez-Echeverri, Luis; Müller, Benito (2009):
Key Issues on Governance of Climate Change
Finance, ECBI Policy Brief, Oxford.
− Müller, Benito (2009b): Is There Room for
Compromise? The Debate on Institutional
Arrangements for Climate Finance, Oxford
Energy and Environment Comment, Oktober
2009.
− Müller, Benito (2009a): The Global Environment Facility (GEF) and the Reformed Financial
Mechanism (RFM) of the UNFCCC, Oxford Climate Policy Publication, Oxford.
− Müller, Benito; Gomez-Echeverri, Luis (2009):
The Reformed Financial Mechanism of the
UNFCCC. Part I: Architecture and Governance,
Oxford Institute for Energy Studies EV 45,
Oxford.
− Persson, Åsa; Klein, Richard; Kehler Siebert,
Clarisse; Atteridge, Aaron; Müller, Benito;
Hoffmaister, Juan; Lazarus, Michael; Takama,
Takeshi (2009): Adap­tation Finance under
a Copenhagen Agreed Outcome, Stockholm
Environment Institute, Stockholm.
− Reed, David; Kutter, Andrea; Ballesteros,
Athena; Fendley, Edward; del Socorro Flores
Liera, Maria; Harnisch, Jochen; Huq, Saleemul; Ibrekk, Hans Olav (2009): The Institu­
tional Architecture for Financing a Global
Climate Deal: An Options Paper, Washington.
− UN-Klimasekretariat (2008): Investment
and Financial Flows to Address Climate
Change: An Update, 26 November 2008, FCCC/
TP/2008/7, Bonn.
16 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Kommt es tatsächlich zu Finanztransfers
in dreistelliger Milliardenhöhe, nimmt die
Mittelverwendung eine entscheidende Bedeutung ein. Hier stossen zwei Prinzipien
diametral aufeinander: das Prinzip der effizienten Mittelverwendung und dasjenige der
Verteilungsgerechtigkeit.
Das Prinzip effizienter Mittelverwendung
gebietet, dass die Mittelverteilung nicht mit
der Giesskanne erfolgt. Für Emissionsreduktionsmassnahmen könnte beispielsweise ein
umgekehrtes Auktionsverfahren durchgeführt werden, bei dem Länder ein Subventionsvolumen pro reduzierter Tonne CO2Äquivalent vorschlagen und das Budget auf
die kostengünstigsten Projekte verteilt wird.
Für die Anpassung gibt es keinen ähnlich
zentralen Erfolgsindikator. Da es bei Anpassung letztlich um den Schutz menschlichen
Lebens und Gesundheit sowie Vermögens
geht, könnten die Parameter «geschütztes behinderungsgewichtetes Lebensjahr» und «vor
der Vernichtung bewahrtes Vermögen» als
Erfolgsindikatoren eingesetzt werden. Hierbei gibt es natürlich erhebliche Herausforderungen, wie zum Beispiel die Definition der
Klimavariabilität im Referenzfall. Leider ist
auf internationaler Ebene bislang diese Thematik kaum diskutiert worden. Vor dem
Hintergrund der Erfahrungen mit der Evaluation von Entwicklungsprojekten ist zu
befürchten, dass Anpassungsprojekte eine
geringe Erfolgsquote haben. Es sollte vermieden werden, dass Milliarden in Anpassungsprojekte fliessen, ohne dass es belastbare
Anreize für eine erfolgreiche Umsetzung
gibt.
Auf einer grundsätzlich anderen normativen Prämisse basiert der Ansatz der Verteilungsgerechtigkeit. Zahlungen zur Anpassung
an Klimaschäden können als Entschädigung
betrachtet werden. Bei einer Entschädigung
kann der Entschädigte frei entscheiden, was
er mit dem Geld tut (siehe Müller, 2009b). Es
Monatsthema
kann einen vorgegebenen Zuteilungsschlüssel auf Länderebene geben, der auf interna­
tional festgelegten Kriterien basiert. Wenn
ein Land jedoch unter Klimaschäden leidet,
weil die zugeteilten Mittel nicht in Anpassungsmassnahmen geflossen sind, sollte
dieses Land keine zusätzlichen Ressourcen
mehr erhalten. Dies mag hart klingen, ist
aber nötig, um Fehlverhalten nicht zu belohnen. Im Bereich Emissionsreduktion ist die
normative Basis für eine Entschädigungslösung schwächer; sie könnte nur von Staaten
geltend gemacht werden, deren Exporte unter dem Rückgang der Nachfrage nach fossilen Brennstoffen und energieintensiv hergestellten Gütern leiden. Die Vereinigung Erdöl
exportierender Länder (Opec) hat sich seit
jeher für eine derartige Entschädigung stark
gemacht.
Klimafinanzierung –
Knacknuss des 21. Jahrhunderts
Vor dem Hintergrund des gewaltigen
Finanzbedarfs für Emissionsreduktion und
Anpassung in Entwicklungsländern stellt die
Entwicklung eines effektiven, glaubwürdigen
und effizienten internationalen Finanzsystems eine Herausforderung dar. Die Mittel-
verwaltung kann auf internationaler Ebene
zentral oder dezentral erfolgen, wobei die
Zuteilung auf die Länder nach einem vorgegebenen Schlüssel oder aufgrund eines
direkten Antragsverfahrens vorgenommen
wird. In ersterem Fall muss eine nationale
Institution die Zuteilung übernehmen. Eine
wettbewerbsorientierte Zuteilung mit ExPost-Monitoring kann die Erfolgsquote der
Projekte erheblich verbessern; sie ist jedoch
im Bereich Anpassung schwierig umzusetzen. Wenn man vom Prinzip der Entschädigung für Klimaschäden ausgeht, sollte das
Empfängerland die freie Entscheidung für
die Mittelverwendung haben.
Zu hoffen ist, dass es gelingt, die Fehler
der Entwicklungsfinanzierung zu vermeiden.
Ein Konflikt zwischen Effizienz der Mittelverwendung und Verteilungsgerechtigkeit
m
wird allerdings immer existieren.
Monatsthema
Möglichkeiten und Grenzen der sektoralen Marktmechanismen
in der internationalen Klimapolitik
Sektorale Marktmechanismen
werden derzeit als Patentlösung
für Treibhausgas-Emissions­
reduktionen in Entwicklungs­
ländern gehandelt. Sie sollen die
Probleme des projektbasierten
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung – des Clean
Development Mechanism (CDM) –
vermeiden, die Wettbewerbs­
fähigkeit der westlichen Industrie
sichern sowie zur globalen Emissionsreduktion beitragen. Bei
näherer Betrachtung zeigt sich
jedoch, dass sektorale Mechanismen eine Reihe von Fallstricken
aufweisen. Sie dürften vorrangig
in Sektoren mit vielen kleinen
Emissionsquellen – wie Verkehr
Die EU und die USA zielen mit der Initiative der sektoralen Mechanismen auf die Erfassung der Schwerindustrie – Stahl,
Zement, Aluminium – und der Stromerzeugung ab. Diese Industriezweige stehen am ehesten mit heimischen Industrien
Bild: Keystone
im Wettbewerb. Im Bild: Stahlwerk in Cleveland, USA.
und Haushalte – einen Beitrag
leisten, sofern eine engagierte
Regierung dort wirksame Politikinstrumente einsetzt. Den
gordischen Knoten des Klima­
schutzes vermögen sie aber nicht
zu durchschlagen.
1 Vgl. Michaelowa (2007).
2 Vgl. Bradley et al. (2007).
3 Vgl. Schmidt et al. (2008).
CDM als Ruhekissen
für Schwellenländer?
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls erlaubt
der CDM den Entwicklungsländern, Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten
an Industrieländer zu verkaufen. Wider Erwarten hat der CDM einen wahren Boom
derartiger Projekte ausgelöst, vor allem in
den grossen Schwellenländern China, Brasilien und Indien. Allerdings ist ein nicht unerheblicher Anteil der Projekte problematisch, denn er wäre auch ohne den CDM
umgesetzt worden. Die Emissionsgutschrif­
Sonja Butzengeiger
Dipl. Umweltwissenschaftlerin, Gründerin
Perspectives GmbH,
Hamburg
Dr. Axel Michaelowa
Gründer Perspectives
GmbH, Leiter Forschungsbereich Internationale
Klimapolitik, Universität
Zürich
19 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
ten aus solchen Projekten konterkarieren den
Klimaschutz.1 Für die Weiterentwicklung
des Klimaregimes nach 2012 ist der CDM in
der heutigen Form insofern ein Hindernis,
als er die grundsätzliche Ablehnung verbindlicher Emissionsziele seitens fortgeschrittener Schwellenländer verstärkt. Denn sobald
ein Land ein Emissionsziel annimmt, das
wirklich eine Emissionsreduktion erfordert,
fallen die Erlöse aus dem Verkauf von Emissionsgutschriften weg.
Die Idee der sektoralen Mechanismen
kam gegen 2005 in den USA auf und wurde
von den dortigen Think Tanks World Resources Institute2 sowie Center for Clean Air Policy3 verfochten. Hauptargumente waren die
Angst vor Wettbewerbsverzerrungen und
Verlagerung von Treibhausgasemissionen in
Entwicklungsländer. Allerdings wurden sektorale Mechanismen damals eher als Alternativen zum Kyoto-Protokoll gesehen, nicht als
neue Marktmechanismen im Rahmen eines
internationalen Abkommens. Bereits zu dieser Zeit wurde aber die Idee eines sektoralen
Emissionsziels geboren, dessen Verfehlung
nicht zu Sanktionen führt (No-lose Target).
Monatsthema
Grafik 1
Sektorziel und Referenzfall
Treibhausgasemissionen
Referenzfallemissionen
Sektorziel
Emissionsgutschriften
den aufgenommen. Im Waxman-MarkeyGesetzentwurf des Repräsentantenhauses
fand eine Bestimmung Platz, dass die USA
Emissionsgutschriften für Schwellenländer
nur dann anerkennen, wenn sie aus sektoralen Mechanismen stammen. Diese Bestimmung findet sich auch im Kerry-Boxer-Entwurf, der derzeit im US-Senat verhandelt
wird. Hintergrund für die günstige Aufnahme des sektoralen Ansatzes in den USA ist
das weitverbreitete Gefühl, dass der CDM
eine geringe Umweltintegrität hat und wichtige Konkurrenten der USA subventioniert.
Anreize zur Emissionsminderung:
Vor- und Nachteile sektoraler Ansätze
Tatsächliche Emissionen
Quelle: Butzengeiger, Michaelowa / Die Volkswirtschaft
Kasten 1
Sektorale Mechanismen
Der Grundgedanke bei sektoralen Ansätzen
ist, für einen bestimmten Sektor – anstatt für
ein gesamtes Land – Emissionsziele zu definieren. Wenn sektorale Emissionsziele festgelegt werden, können Regierungen Klima­
schutzmassnahmen umsetzen und dafür
Emissionszertifikate erhalten. Auch ist eine
direkte Weiterleitung der Ziele auf Anlagen­
ebene möglich.
Kasten 2
Anreizproblematik
für Privatinvestoren
Bei projektbasierten Mechanismen kann
der Entwickler eines Emissionsreduktions­
projekts sicher sein, dass er eine bestimmte
Anzahl an Emissionsgutschriften erhält, wenn
er mit seinem Handeln entsprechend Emis­
sionen mindert. Bei einem sektoralen Ansatz
ist das nicht der Fall: Andere erfasste Firmen
können ihre Emissionen erhöhen, sodass der
Sektor am Ende keine Emissionsgutschriften
erhält. Selbst wenn diese «Verwässerung»
nicht eintritt, besteht immer noch das Problem, dass die Emissionsgutschriften der UN
zunächst an die Regierung gehen. Ob der Projektentwickler die Erlöse aus dem Verkauf der
Gutschriften tatsächlich bekommt, hängt von
der Bereitschaft der Regierung ab, die Erlöse
weiterzugeben. Die Gefahr besteht, dass der
grösste Teil der Erlöse in den Staatshaushalt
oder gar in die Taschen einzelner Beamter
fliesst.
Sofern ein Sektor durch öffentliche Unternehmen dominiert ist, die sich nicht gewinnmaximierend verhalten, spielt das Anreizproblem eine geringere Rolle. Das trifft in vielen
Ländern für den Stromerzeugungssektor zu.
Der eigentliche Durchbruch der sektoralen
Mechanismen erfolgte 2009. Im Januar propagierte die EU-Kommission, dass der CDM
in allen ausser den ärmsten Entwicklungsländern durch sektorale Emissionsgutschriften abgelöst werden solle.
Hauptzweck der sektoralen Mechanismen
Hauptzweck des sektoralen Ansatzes war
die Möglichkeit, einen Referenzfall zu wählen, der deutlich unterhalb des Emissionspfads ohne Politikmassnahmen liegt. Somit
erzeugt der Sektormechanismus deutlich weniger Emissionsgutschriften, als es für CDMProjekte in diesem Sektor der Fall wäre. Damit verfolgt die EU zwei Ziele: Durch die
implizite Abwertung der Emissionsgutschriften wird erstens ein Anreiz geschaffen,
ein landesweites Emissionsziel anzunehmen,
das weniger stringent ist als die sektoralen
Ziele (was international durchaus so verhandelt werden kann), also z.B. nur knapp unterhalb des Emissionspfades ohne Politikmassnahmen liegt. Denn Emissionsreduk­tionen
unter einem nationalen Ziel werden nicht abgewertet. Zweitens besteht die Möglichkeit,
durch bilaterale Verhandlungen den Referenzfall für sektorale Ziele so niedrig anzusetzen, dass wichtige Konkurrenten der europäi­
schen Industrie durch die Verfügbarkeit von
Emissionsgutschriften nicht gestärkt werden.
Die bis dahin isolierte Initiative der EUKommission gewann durch die Wahl von
Barack Obama zum Präsidenten der USA
an Fahrt. Experten des World Resources
Institute bekamen Schlüsselposten in der USKlimaverhandlungs-Delegation. Geheim­verhandlungen mit der EU-Kommission wur-
20 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Sowohl die EU als auch die USA zielen
auf die Erfassung der Schwerindustrie –
Stahl, Zement, Aluminium – und der Stromerzeugung ab. Dies liegt daran, dass diese Industriezweige am ehesten mit heimischen
Industrien im Wettbewerb stehen. Grundsätzlich zeichnen sie sich durch eine gute
Eignung für projektbasierte Mechanismen
und den Emissionshandel aus, da es nur wenige grosse Emissionsquellen gibt, die gut
kontrolliert werden können. Die rasche
Durchdringung der Stahl- und Zementin­
dustrie mit CDM-Projekten zeigt, dass der
CDM ausreicht, Emissionsreduktionen in
diesen Sektoren zu mobilisieren. Für Sektoren mit einem hohen Anteil von Privatunternehmen tritt ein massives Anreizproblem
auf, da die Emissionsreduktionen eines einzelnen Unternehmens durch die Handlungen
anderer Unternehmen «verwässert» werden
können (siehe Kasten 2).
Die Anreizproblematik fällt dann weg,
wenn die Regierung Politikinstrumente einführt, die entweder verpflichtend sind oder
direkte monetäre Anreize bieten. Dies wäre
beispielsweise bei Effizienzstandards für
Kraftwerkstechnologien oder Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien der Fall.
In diesem Fall besteht für die Regierung das
Risiko, dass die Politik nicht greift, also z.B.
die Effizienzstandards durch Korruption unterlaufen werden oder die Einspeisevergütungen nicht nachgefragt werden, da sie zu
niedrig sind. Da aber für die Regierung keine
Kosten entstehen, hat sie keine Anreize, auf
die Einführung der Politikmassnahmen zu
verzichten. Im Falle von No-lose Targets
müssen die Regierungen auch keine externen
Sanktionierungen fürchten.
Bei unverbindlichen Zielen entsteht jedoch
insgesamt eine Anreizproblematik auf Makroebene dadurch, dass bei erheblicher Überschreitung des Emissionsziels zu Beginn der
Anrechnungsperiode kein Akteur mehr
glaubt, dass Emissionsgutschriften entstehen
Monatsthema
Grafik 2
Ein striktes unverbindliches Ziel führt nicht zu Emissionsreduktionen
Treibhausgasemissionen
Viele
Firmen
reduzieren
Starkes
Wachstum
erhöht
Emissionen
Einige Firmen
reduzieren,
aber ihre
Reduktionen
werden durch
Zuwächse
anderer
Firmen
ausgeglichen
Alle Firmen
geben ihre
Reduktionsaktivitäten auf
Sektorziel
Zeit
Quelle: Butzengeiger, Michaelowa / Die Volkswirtschaft
Grafik 3
Vorübergehende Zielüberschreitung
Treibhausgasemissionen
Referenzfall
Einzug von Gutschriften?
Emissionsziel
Gutschriften
Tatsächliche Emissionen
Zeit
Quelle: Butzengeiger, Michaelowa / Die Volkswirtschaft
werden, und somit alle Emissionsreduktionsaktivitäten eingestellt werden (siehe Grafik 2).
Wenn das Emissionsziel zu wenig ambi­
tioniert gesetzt wurde, entsteht möglicherweise «heisse Luft». Die Erfahrungen mit
der Zuteilung der Emissionszertifikate in der
EU zeigen, dass dies selbst in hochentwickelten Industriestaaten der Fall sein kann.
Die Zielfestlegung ähnelt also einer Wahl
zwischen Teufel und Beelzebub. Selbst wenn
die Zielfestlegung so realistisch war, dass
Emissionsreduktionen resultieren, gilt es zu
entscheiden, was passiert, wenn es zu einer
vorübergehenden Zielüberschreitung kommt
(siehe Grafik 3).
21 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Bei jährlichen Allokations- und Abrechnungsperioden hat ein Sektor u.U. einen Anreiz, seine Emis­sionen stark schwanken zu
lassen, um mehr Emissionsgutschriften zu
produzieren. Beispielsweise könnte der Auslastungsgrad der Anlagen kurz vor Jahresende stark gesenkt und im Folgejahr gesteigert
werden. Ein Lösungsansatz wäre die Saldierung über eine längere Periode (z.B. fünf
Jahre), was aber den Nachteil hat, dass die
Emissionsgutschriften erst spät ausgegeben
werden und somit die Finanzierung der
Emissionsreduktionen erschwert wird.
Bislang ist es dem CDM nicht gelungen,
Emissionsreduktionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in Gang zu setzen, wo die einzelnen Emissionsquellen zu klein sind, um sie als
Projekt zu erfassen. Dies spräche dafür, diese
Sektoren durch einen Sektormechanismus zu
erfassen, wenn die Regierung in der Lage ist,
effektive Politikmassnahmen einzuführen. Effizienzstandards für Fahrzeuge und Haushaltsgeräte wären hier am geeignetsten, vielleicht in Verbindung mit Subventionen für die
Umrüstung der Produktionsanlagen. Die Kos­
ten für die Umsetzung dieser Massnahmen
liessen sich nachträglich durch den Verkauf
der Emissionsgutschriften finanzieren.
Erhalten der Anreize durch Übergang
zum Emissionshandel?
Kritisch zur Vermeidung der Anreizproblematik für die einzelnen Unternehmen ist
die detaillierte Ausgestaltung der Zuteilung
der Emissionsgutschriften auf Sektorebene.
Allerdings gibt es keine Möglichkeit, Anreize
sicherzustellen, ohne das sektorale Emissionsziel de facto verbindlich zu machen. Wird
ein sektoraler Emissionshandel eingeführt,
bei dem das Land für die Erfüllung des Emissionsziels haftet, wird der entscheidende politische Vorteil der Unverbindlichkeit des
Ziels aufgegeben.
Mit einem sektoralen Emissionshandel
auf Ebene der einzelnen Anlagen würden die
Anreize erhalten bleiben, da Firmen, deren
Emissionen ansteigen, zusätzliche Emissionszertifikate erwerben oder Strafzahlungen
leisten müssten (siehe Grafik 4). Dies würde
wohl auf erheblichen politischen Widerstand
der Industrie in den erfassten Ländern stossen. Letztlich würde damit das Sektorziel
verbindlich gemacht. Bei einem solchen Sys­
tem könnten die Unternehmen direkt grenzüberschreitend handeln.
Absolute oder intensitätsbasierte Ziele?
Man könnte nun argumentieren, dass die
geschilderten Anreizprobleme bei intensitätsbasierten Zielen in geringerem Mass auf-
Monatsthema
Grafik 4
das sektorale System durch den avisierten
stringenteren Referenzfall auf jeden Fall
einen Verlust erleidet, wäre aus dem Gesichtspunkt der Investitionssicherheit die
dritte Möglichkeit vorzuziehen.
Sektoraler Emissionshandel auf Anlagenebene
Vertragsstaatenkonferenz
Zielvorschlag,
Bericht
Genehmigt Ziel
Menüansatz – Auswahl der Mechanismen
durch die Gastländer
Entwicklungsland
Umsetzung des
Emissionshandelssystems
Handel
Firma 1
Anlagen
1-n
Bericht, Strafzahlungen bei
Zielüberschreitung
Firma 2
Anlagen
1-n
Firma n
Anlagen
1-n
Quelle: Butzengeiger, Michaelowa / Die Volkswirtschaft
Kasten 3
Literatur
− Aasrud, André; Baron, Richard; Buchner,
Barbara; McCall, Kevin (2009): Sectoral
Market Mechanisms – Issues For Negotia­
tion and Domestic Implementation, Paris.
− Baron, Richard; Buchner, Barbara; Ellis,
Jane (2009): Sectoral Approaches and the
Carbon Market, Paris.
− Bradley, Rob; Childs Staley, Britt; Herzog,
Tim; Pershing, Jonathan; Baumert, Kevin
(2007): Slicing the Pie: Sector-Based
Approaches to International Climate
Agreements, WRI, Washington.
− Schmidt, Jake; Lee, Jin; Helme, Ned;
Houdashelt, Mark (2008): Sector-Based
Approach to the Post-2012 Climate Change
Policy Architecture, in: Climate Policy
Nr. 8, S. 494–515.
− International Energy Agency (2009):
Sectoral Approaches in Electricity, Paris.
− Michaelowa, Axel (2007): Untergräbt der
Clean Development Mechanism den internationalen Klimaschutz?, in: Die Volkswirtschaft Nr. 9, S. 20–23.
− Schneider, Lambert; Cames, Martin
(2009): A Framework for a Sectoral Crediting Mechanism in a Post-2012 Climate
Regime.
treten. Das trifft zu, solange das Intensitätsziel so schwach ist, dass es quasi durch
automatische Effizienzsteigerungen erreicht
wird. Sobald aber das Intensitätsziel zu greifen beginnt, entsteht dieselbe Problematik
wie bei absoluten Zielen, auch wenn sie vielleicht den Beteiligten später bewusst wird.
Intensitätsbasierte Ziele leiden unter dem
grundsätzlichen Problem, dass ein Emissionshandel erst ex-post möglich ist. Andernfalls müssten ex-ante Schätzungen des Wirtschaftswachstums vorgenommen werden,
die in regelmässigen Abständen mit der
realen Wirtschaftsentwicklung abgeglichen
werden müssen. Damit würden inakzeptable
Transaktionskosten entstehen.
Übergangslösungen für CDM-Projekte
Wenn ein sektorales System eingeführt
wird, muss entschieden werden, wie mit
CDM-Projekten in diesem Sektor verfahren
wird. Grundsätzlich sind drei Möglichkeiten
denkbar:
− Sofortiger Stopp der Ausgabe von CDMEmissionsgutschriften;
− Weiterführung der CDM-Projekte bis
zum Ende ihrer derzeitigen Anrechnungsperiode. Die ausgegebenen CDM-Gutschriften werden vom sektoralen Emissionsziel abgezogen, um Doppelzählungen
zu vermeiden;
− Weiterführung der CDM-Projekte bis
zum Ende der letzten Anrechnungs­
periode sowie Abzug ihrer Emissionsgutschriften vom sektoralen Ziel.
Vor dem Hintergrund, dass der CDMProjektentwickler bei der Überführung in
22 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Angesichts der Umsetzungsprobleme sektoraler Ansätze sollte den Gastländern die
freie Auswahl der Mechanismen zugebilligt
werden. Grundvoraussetzung ist, dass der
CDM nicht grundsätzlich attraktiver ist
als sektorale Mechanismen. Dies wäre der
Fall, wenn CDM-Gutschriften auf Basis
eines Business-as-usual-Referenzpfads errechnet werden, sektorale Gutschriften aber auf
Basis eines wesentlich strikteren Referenzfalls. Eine Gleichbehandlung liesse sich durch
eine Abwertung der CDM-Emissionsgutschriften erreichen, die der Differenz zwischen dem sektoralen Business-as-usual-Pfad
und dem Referenzfall entspricht. Ein derartiger Ansatz setzt gleichzeitig den beschriebenen und klimapolitisch erwünschten Anreiz für Entwicklungsländer, mittelfristig ein
verbindliches nationales Emissionsziel zu
übernehmen.
Länder mit einer starken Rolle staatlicher
Unternehmen würden den sektoralen Mechanismus vorziehen, während Länder mit
einem starken Privatsektor beim CDM blieben. Sektormechanismen wären für bislang
vom CDM nicht erfasste Sektoren grundsätzlich attraktiv, sofern Regierungen in der
Lage sind, wirksame Politikinstrumente einzuführen.
Eine grundsätzliche Alternative zu Sektormechanismen wäre die direkte Ausgabe von
Emissionsgutschriften für Politikmassnahmen, wie sie im Rahmen der KopenhagenVerhandlungen derzeit diskutiert wird. Dies
würde jedoch ebenfalls signifikante Herausforderungen bei der Ausgestaltung der
Detailregeln – inbesondere mit Bezug zur
Wahrung der Umweltintegrität – mit sich
m
bringen.
Monatsthema
Klimaschutz als Aufgabe der wirtschaftlichen
­Entwicklungszusammenarbeit
Das rasante globale Wirtschafts­
wachstum der letzten Jahrzehnte
hat – vor allem wegen des Ver­
brauchs fossiler Energieträger
und der Brandrodung der Tropen­
wälder – zu einem Anstieg der
klima­schädlichen Emissionen ge­
führt. Die Folgen des Klimawan­
dels gefährden die Erfolge der
letzten Jahrzehnte im Kampf ge­
gen die Armut: Die Entwicklungs­
länder sind gegenüber Wetter­
extremen (Dürren, Tropenstürmen
und Überschwemmungen), der
Ausbreitung von Tropenkrank­
heiten sowie dem Anstieg des
Meeresspiegels ungleich stärker
exponiert. Das Staatssekretariat
für Wirtschaft (Seco) verstärkt
Schwellen- und Entwicklungsländern kommt eine zunehmende Bedeutung bei der Bekämpfung des Klimawandels zu.
Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit des Seco legt einen neuen Schwerpunkt auf die Grossstädte des
Bild: Keystone
­Südens. Im Bild: Luftverschmutzung in Johannesburg.
den Klimaschutz in Entwicklungs­
ländern und betreibt dabei vor
allem Ursachenbekämpfung.
Industrieländer sind historisch gesehen
die grössten Verursacher des Klimawandels.
Doch Schwellen- und Entwicklungsländern
kommt eine zunehmende Bedeutung bei der
Bekämpfung des Klimawandels zu. China
und die USA sind heute mit Abstand die bedeutendsten Emittenten von klimaschädlichen Treibhausgasen; aber auch einzelne
EU-Länder, Japan sowie grosse Schwellenländer wie Russland, Mexiko, Korea, Indonesien oder Südafrika fallen ins Gewicht. Südafrika etwa verantwortet rund 10-mal so
viele CO2-Emissionen wie die Schweiz – mit
einem um 33% niedrigeren BIP.
Es liegt somit auf der Hand, dass die
Schweiz vor allem mittels zielgerichteter internationaler Aktionen zur Lösung des Klimaproblems beitragen kann, sei es durch
­eine konstruktive Rolle in den Verhandlungen der UN-Klimakonvention, durch den
kommerziellen Export klimafreundlicher
Technologien, die Strukturierung klima­
freundlicher Anlageprodukte oder durch
Klima­schutzprogramme im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit. Im letztgenannten Feld hat die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit des Seco, welche
den Einbezug der Partnerländer in die Weltwirtschaft und ihr nachhaltiges Wirtschaftswachstum zum Ziel hat, innovative Ansätze
entwickelt.
Priorität des Seco ist die
Ursachen­bekämpfung
Dr. Stefan Denzler
Ressort Handels­
förderung, Staats­
sekretariat für Wirtschaft
SECO, Bern
24 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Die Rolle des Seco besteht darin, zusammen mit den Partnerländern geeignete Massnahmen zu identifizieren und umzusetzen,
welche sowohl wirtschaftlich Sinn machen
als auch dem Klimaschutz dienen. Der Fokus
Monatsthema
Kasten 1
Megastädte im Süden:
Wichtige Verbündete im Klimaschutz
Im laufenden Jahr legt das Seco einen
neuen Schwerpunkt auf die Nutzung des CDM
durch Grossstädte. 75% aller Treibhausgasemissionen weltweit entstehen in Städten. Die
Stadtverwaltungen können nicht nur regulatorisch einen wichtigen Beitrag zur CO2-Eindämmung leisten, sondern auch mittels Infrastrukturinvestitionen in den öffentlichen
Verkehr, die Biogasnutzung aus Abfalldeponien oder effiziente Strassenbeleuchtung und
Gebäudetechnik. Damit solche Projekte dank
CDM ausgelöst werden, baut das Seco zusammen mit der Weltbank und Schweizer Experten ein Ausbildungsprogramm für Megastädte
auf. Bereits laufen konkrete Aktionen mit
Grossstädten wie Jakarta, Dar es Salaam, Johannesburg und São Paulo. Im Oktober 2009
hat die Schweiz zudem im Rahmen der Environmental Integrity Group – der gemeinsamen Schweizer Verhandlungsgruppe mit
Mexiko, Korea, Monaco und Liechtenstein –
eine Submission bei der Klimakonvention eingereicht, welche die Chancen und Lösungsbeiträge von Städten im Klimaschutz in Erinnerung ruft.
1 Vgl. SECO, 2009: Klimawandel und wirtschaftliche Entwicklung. Ein Engagement des SECO.
liegt hauptsächlich auf der Reduktion der
Treibhausgasemissionen (Mitigation), also
der Ursachenbekämpfung. Neben den bilateralen Entwicklungsprogrammen unterstützt
das Seco die Anwendung ehrgeiziger Klima­
strategien in internationalen Institutionen –
wie der Weltbank – und nimmt an den internationalen Klimaverhandlungen der UNO
teil. Das Engagement des Seco basiert u.a. auf
der im Dezember 2008 vom Parlament verabschiedeten Botschaft über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen
Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (siebter Rahmenkredit
2008–2012) sowie auf der vom Bundesrat
ebenfalls im vergangenen Jahr beschlossenen
Energieaussenpolitik, welche beide dem Klimaschutz erhöhte Priorität einräumen.
Die zentrale entwicklungspolitische Herausforderung besteht darin, das für den
Fortschritt notwendige substanzielle Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern zu erreichen und gleichzeitig dem Klima und der Ressourcenbasis Sorge zu tragen.
Hierzu ist ein klimapolitischer Richtungswechsel sowohl in den Industrie- wie auch in
den Entwicklungsländern erforderlich. Die
Klimakonvention spricht in diesem Zusammenhang von einer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung (common but
differentiated responsibility). Von den Industrieländern werden konsequente Massnahmen zur starken Absenkung ihres Emissionspfades – optimalerweise sogar zur Erreichung
der Klimaneutralität – bis Mitte des Jahrhunderts verlangt sowie zusätzlicher finanzieller
und technischer Support: Technologietransfer zugunsten der Entwicklungsländer. Moderne, effizientere Technologien sollen den
Entwicklungs- und Schwellenländern von
Beginn weg einen CO2-ärmeren Entwicklungspfad erlauben.
Das Seco konzentriert sich dabei gemäss
seiner Klimastrategie1 auf seine Kernkompetenzen: Technologietransfer, Investitionen in
Infrastruktur sowie marktnahe Massnahmen
zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen
und zur Mobilisierung des Privatsektors etwa
mittels Förderung des Emissionshandels. Um
eine weniger CO2-intensive Entwicklung zu
erreichen, unterstützt das Seco in den Partnerländern (i) die Erhöhung der Energieeffizienz (ii) die Verlagerung des Verbrauchs auf
nachhaltige Energiequellen und (iii) die Bemühungen, den Tropenwald und die Biodiversität ökonomisch in Wert zu setzen und
sie damit besser zu schützen.
Bei seinen Klimaaktivitäten arbeitet das
Seco eng zusammen mit internationalen
Partnern, namentlich den multilateralen
Entwicklungsbanken und internationalen
Organisationen wie der Organisation der
25 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Vereinten Nationen für die Industrieentwicklung (Unido), der UN-Konferenz über Handel und Entwicklung (Unctad) und der Internationalen Tropenholzorganisation (Itto).
Energieeffizienz – die günstigste Lösung
Der Energiesektor ist die wichtigste Emissionsquelle für Treibhausgase. Der sparsame
Umgang mit Energie spielt deshalb im Kampf
gegen den Klimawandel eine Schlüsselrolle.
Dies umso mehr, als gerade in vielen Schwellenländern – so beispielsweise in den Seco
-Schwerpunktländern Kolumbien, Südafrika
und Indonesien – die Energieversorgung
stark auf die günstige lokale Kohle ausge­
richtet ist, deren Vorräte ausserdem länger
ausreichen als diejenigen an Erdöl. Auch in
Entwicklungsländern gilt aber die Binsenwahrheit: Die günstigste Kilowattstunde ist
eine eingesparte. Die angestrebte Verbesserung der Energieeffizienz beinhaltet eine
Optimierung sowohl der Produktion wie der
Nutzung von Energie. Das Seco trägt mit
finan­ziellen Anreizen, Verbesserung von
Rahmenbedingungen und professionellen
Beratungsleistungen zur Erhöhung der Energieeffizienz bei. Dabei wird auf die gezielte
Nutzung von privatem – nicht zuletzt
Schweizer – Know-how und Kapital gesetzt:
In der Stromerzeugung und -übertragung,
der effizienten Steuerung industrieller Anlagen und in der Gebäudetechnik bietet sich
ein breites Feld für Schweizer Spitzentechnologie.
Symptomatisch für viele Entwicklungsländer sind häufige Stromunterbrüche aufgrund technischer Pannen sowie Netzüber­
lastung bei starker Verbrauchszunahme. Die
Black-outs bringen beträchtliche ökonomische Verluste mit sich und zwingen die
Kunden, auf teure (und CO2-intensive) Notstromaggregate umzusteigen. In verschiedenen Ländern vor allem Südosteuropas hat
das Seco deshalb – in Koordination mit weiteren Gebern wie Weltbank und Europäischer Entwicklungsbank – die Stromversorgungssysteme mittels Investitionen in die
nationalen Lastverteilzentren, Übertragungsleitungen und Transformatorenstationen
modernisiert. Dadurch wurden nebst der
Stabilisierung der nationalen Netze und der
Reduktion von Übertragungsverlusten auch
die Kapazitäten des grenzüberschreitenden
Stromhandels und die wirtschaftliche Integration in diesem Sektor ausgebaut. Grosser
Handlungsbedarf bestand nach dem Fall der
Mauer auch in den desolaten Fernwärme­
systemen Osteuropas: Gas- oder ölbetriebene
Anlagen mit niedrigem Wirkungsgrad,
schlecht isolierte Rohrleitungen und die Regulierung der Raumtemperatur mittels Öff-
Monatsthema
Kasten 2
Albanien: Die Turbinen laufen
wieder rund in Fierza
Strom wird in Albanien hauptsächlich mit
Wasserkraftwerken an den Flüssen Drin und
Mat produziert. Mit der wirtschaftlichen Öffnung und Entwicklung des Landes nahm der
Strombedarf zu. Gleichzeitig waren die in den
70er Jahren – namentlich mit chinesischer
und russischer Hilfe und Technologie – gebauten Kraftwerke in die Jahre gekommen
und funktionierten nur noch unzuverlässig.
Versorgungslücken wurden vermehrt mit kleinen Benzin- und Dieselgeneratoren überbrückt. Nur die Sanierung der Wasserkraftwerke erlaubte, das bestehende Potenzial
dieser erneuerbaren Energie optimal zu nutzen.
Das Kraftwerk in Fierza ist das zweitgrösste
Albaniens: Es liefert fast einen Drittel des im
Land produzierten Stromes. Dank der rund
12 Mio. Franken umfassenden, mit Schweizer
Know-how und Finanzierung des Seco durchgeführten Sanierung der Turbinen und Generatoren ist die zuverlässige Stromproduktion
des Kraftwerkes auch in Zukunft gewährleistet. Gleichzeitig konnte dank einer Effizienzsteigerung die maximale Kapazität um 15 Megawatt erhöht werden. Parallel dazu wurden
dank Druck der Geber die Stromtarife sukzessive marktnäher gestaltet und der Stromdiebstahl unterbunden.
2 Vgl. Weltbank, 2009: State and Trends of the Carbon
Market 2009.
3 Renewable Energy and Energy Efficiency Promotion in
International Cooperation, siehe www.repic.ch.
nen der Fenster waren symptomatisch. Das
Seco hat in einem Pilotprojekt in zwei rumänischen Kleinstädten je eine Quartierfernheizung saniert: Moderne Wärmekraftkoppelungsanlagen produzieren Strom für das
Netz und nutzen die Abwärme für Heizung
und Warmwasser. Dadurch resultiert eine
Einsparung von 130 000 Tonnen CO2 in zehn
Jahren.
Das vom Seco und der Unido umgesetzte
Konzept «Cleaner Production» zielt auf eine
öko-effizientere Industrieproduktion. Dazu
gehört auch die Optimierung des Energieverbrauchs. Eine noch grössere positive Klimawirkung erzielen die Verbesserung des
Produktedesigns und die Reduktion des Produktionsausschusses.
CDM-Messe Europas – die jährliche Carbon
Expo – aufgebaut.
Aus Entwicklungsperspektive ist zentral,
dass CDM-Projekte den Einbezug der Entwicklungsländer in die internationalen Klimaschutzbemühungen gewährleisten, indem
sie den Kapital- und Technologietransfer fördern und so eine nachhaltige Entwicklung in
den Partnerländern begünstigen. Der CDM
kann für eine Win-Win-Situation zwischen
Umwelt- und Entwicklungspolitik sorgen.
Allerdings müssen seine Regeln deutlich vereinfacht werden, damit auch kleinere Projekte und eine grössere Anzahl Länder und
Städte profitieren können.
Emissionshandel – ein neuer Markt
­entsteht
Die ungebremste Nutzung der fossilen
Rohstoffe Erdöl, Erdgas und Kohle zur Energieversorgung ist hauptverantwortlich für
den steigenden CO2-Ausstoss. Gleichzeitig
ist eine funktionierende Energieversorgung
­unerlässlich für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Verbesserung der Lebensqualität. Die Diversifikation der Energie­
produktion auf erneuerbare Quellen wirkt
sich positiv auf Klima und Umwelt aus und
mindert die negativen Auswirkungen durch
Preisschwankungen fossiler Rohstoffe.
Das Seco fördert attraktive Rahmenbedingungen und Technologietransfer anhand konkreter Programme mit Demonstrationseffekt.
Es macht Wasserkraft-, Solarenergie-, Windkraft- und Biogastechnologien auch den ärmeren Ländern zugänglich. Die Schweiz als
Forschungs- und Technologiestandort hat in
diesen Bereichen viel zu bieten.
Zwecks Förderung der erneuerbaren Energien in der Entwicklungszusammenarbeit
hat das Seco 2004 die gemeinsame Bundesplattform Repic3 initiiert, an der auch die
Direk­tion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), das Bundesamt für Umwelt
(Bafu) und das Bundesamt für Energie (BFE)
beteiligt sind. Repic fördert Projekte mit realistischen, nachhaltigen und marktorientierten Ansätzen, welche unter Mitwirkung
von Schweizer Unternehmen und Organisationen zustande kommen – beispielsweise
Windmessungen in Zentralamerika und Osteuropa, welche Voraussetzung sind für spätere erfolgreiche Investitionen in Windparks.
Oder technische Vorabklärungen, welche
Bio­gas­ver­wer­tung für Kaffee- oder Bananenabfälle geeignet ist.
Das Seco leistete Pionierarbeit beim Aufbau der Kapazitäten in den Entwicklungsländern zur effektiven Nutzung der so genannten flexiblen Mechanismen, insbesondere
des Clean Development Mechanism (CDM).
Die flexiblen Mechanismen helfen seit dem
Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Ja­nuar
2005, Emissionen dort zu vermeiden oder zu
verringern, wo die Wirkung pro eingesetzten
Franken am grössten ist – also meist in
den Entwicklungs- und Schwellenländern.
CDM-Projekte müssen bei der Klima­
konvention registriert werden und später
durch externe Prüffirmen überwacht werden. Dabei ist zu belegen, dass zusätzliche
Emissionsreduk­tionen geleistet wurden
­(Additionalität). Zwar erzielte der primäre
CDM-Markt 2008 – trotz Preiseinbruch im
Zuge der Wirtschaftskrise ein – Transaktions­
volumen von 6,5 Mrd. US-Dollar; im Sekundärmarkt wurden sogar 26,3 Mrd. US-Dollar
umgesetzt.2 Viele Unternehmen investieren
nicht selbst in CDM-Projekte, sondern kaufen Zertifikate bei spezialisierten Fonds auf
und sichern sich über Termingeschäfte ab.
Allerdings entfallen rund 80% aller generier­
ten Zertifikate bisher auf die drei Länder
China, Indien und Brasilien. Sub-SaharaAfrika dagegen fehlt beinahe gänzlich auf
der Landkarte des CDM. Ebenso ungleich ist
die Nutzung des CDM nach Sektoren: Im
Verkehrssektor, obwohl wesentlicher Verursacher des CO2-Ausstosses, konnten wegen
methodischer Schwierigkeiten bei der Belegung der Additionalität nur vereinzelt CDMProjekte registriert werden. Das Seco hat
deshalb zusammen mit der Weltbank neue
CDM-Methoden für den Verkehrssektor
entwickelt. Die nationalen Behörden für die
Bewilligung der CDM-Projekte wurden in
über 40 Ländern gestärkt und die wichtigste
26 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Förderung der erneuerbaren Energien
Nachhaltiges Tropenwaldmanagement
Die Zerstörung des Tropenwaldes und die
Intensivierung der Landwirtschaft sind neben dem Energieverbrauch die wichtigsten
Monatsthema
beigesteuert. Mit diesen Mitteln werden Länder wie Indonesien unterstützt, auf Redd
hinzuarbeiten und die nötigen Kontroll­
systeme wie Forstinventare aufzubauen sowie die lokale Bevölkerung optimal einzubinden.
Bedeutung geeigneter
­Rahmenbedingungen
Das Kraftwerk Fierza in Albanien (im Bild) wurde mit Schweizer Know-how und Finanzierung
des Seco in der Höhe von rund 12 Mio. Franken
saniert.
Bild: Photopress
Ursachen der globalen Klimaerwärmung.
Das Verschwinden der Wälder verursacht fast
einen Fünftel der weltweiten TreibhausgasEmissionen. In den tropischen Ländern Zentral- und Südamerikas beträgt dieser Anteil
am regionalen CO2-Ausstoss gar rund 60%.
Das empfindliche Ökosystem Tropenwald
mit seiner unersetzlichen wirtschaftlichen
Bedeutung als Wasserspeicher, Erosionsschutz, Holz- und Nahrungsmittellieferant
wird seinerseits durch Wetterextreme weiter
geschwächt.
Das Seco fördert die nachhaltige Tropenwaldbewirtschaftung mittels Schaffung von
Nachhaltigkeitsstandards, wobei die privaten
Akteure einzubinden sind. So hat sich im
Schweizer Markt das private Label FSC gut
etabliert. Ausserdem beteiligt sich das Seco
an Initiativen, welche internationale Nachhaltigkeitsstandards für weitere nachwachsende Rohstoffe – wie Kaffee, Baumwolle,
Soja oder Biotreibstoffe – etablieren.
Des Weiteren unterstützt das Seco einen
neuen globalen Mechanismus, der wirtschaftliche Anreize für den Schutz der Wälder als wichtige Speicher von Kohlenstoff
setzt. In den internationalen Klimaverhandlungen spielt der Begriff Redd (Reduktion
von Emissionen aus Entwaldung und Schädigung der Wälder) eine Schlüsselrolle. Dabei geht es um die finanzielle Entschädigung
jener Länder und Tropenwaldbesitzer, die ihren Wald erhalten und so zur Klimastabilisierung beitragen. Die Weltbank hat als erste
multilaterale Institution eine breit abgestützte globale Redd-Initiative ergriffen. Das
Seco hat an diese Forest Carbon Partnership
Facility (FCPF) bisher 8,2 Mio. US-Dollar
27 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Die Erfahrungen des Seco zeigen, dass –
nebst der Erhöhung der Finanzmittel für den
Klimaschutz seitens der Industrieländer –
auch die Entwicklungsländer selbst die nötigen Anpassungen vornehmen müssen, damit
der Technologietransfer intensiviert werden
kann. Technologietransfer erfolgt in aller
­Regel durch Handel oder Direktinvesti­
tionen, weshalb dem Privatsektor eine entscheidende Rolle zukommt. Ungünstige Rahmenbedingungen bilden noch immer die
zentrale Barriere für Technologietransfer:
Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse,
Investi­tionsunsicherheit, Bürokratie und
Korruption, aber auch sektorspezifische
Schwächen wie unattraktive Energietarife,
Stromdiebstahl und fehlende Regulierungen
für die Einspeisung dezentraler Stromproduktion. Die Verbesserung der ökonomischen Gouvernanz und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind deshalb
unabdingbare Elemente in der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Erst
ein geeignetes Umfeld ermöglicht es, die Absorptionskapazität der Entwicklungsländer
für klimaschonende Technologien zu gewährleisten und dank Handel und Investi­

tionen Armut zu reduzieren.
Monatsthema
Klimafragen in der Handelspolitik
Die Klima- und Handelspolitik
verfolgen konzeptionell unterschiedliche Ziele. Das internationale Klimaregime will das Treib­
hausgasproblem durch international koordinierte staatliche Regulierungen lösen. Bei der Handelspolitik geht es um die Liberali­
sierung von Märkten. Bisher waren kaum Konflikte zwischen diesen beiden Systemen auszumachen. Weil sich diese in Zukunft
aber annähern und zum Teil überschneiden werden, wird deren
kohä­rente Weiterentwicklung
­eine grosse Herausforderung darstellen. Damit die Klima- und
Handelspolitik sich gegenseitig
möglichst positiv beeinflussen
Mit der zunehmenden Dringlichkeit der Reduktion von Treibhausgasemissionen werden ambitiösere klimapolitische
Massnahmen in Zukunft verstärkt auch wirtschaftlich spürbar werden. Im Bild: Containerhafen in Tokyo. Bild: Keystone
und Konflikte vermieden werden,
müssen entsprechende Berührungspunkte frühzeitig erkannt
und Interessenabwägungen transparent und auf objektiver Grundlage diskutiert werden.
Geringe Handelsrelevanz
der bisherigen Klimapolitik
Die internationale Politik zur Reduktion
der Treibhausgasemissionen kam bisher
kaum in Konflikt mit dem internationalen
Handelsrecht. Dies entspricht der UN-Klimarahmenkonvention, die in ihren Prinzipien festhält, dass Massnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderungen weder ein
Mittel willkürlicher oder ungerechtfertigter
Diskriminierung noch eine verschleierte
Beschränkung des internationalen Handels
sein sollen (Art. 3.5). Die geringe Handelsrelevanz des auf dieser Basis aus­gehandelten
Luca Arnold
Ressort WTO, Staats­
sekretariat für Wirtschaft
SECO, Bern
Dr. Thomas Roth
Ressort Umwelt- und
­Energiepolitik, Staats­
sekretariat für Wirtschaft
SECO, Bern
29 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Kyoto-Protokolls, das 2005 in Kraft trat und
bis 2012 gilt, liegt im Wesentlichen darin
begründet, dass die quanti­tativen Emissionsreduktionen, zu denen sich die Industrie­
länder mit dem Kyoto-Protokoll verpflich­
teten, einem Territorialprinzip folgen: Die
Länder sind nur für jene Emissionen verantwortlich, die auf ihrem Staatsterritorium
verursacht werden. Das bedeutet, dass die
Umsetzung des ­Kyoto-Pro­tokolls – nebst der
Berücksichtigung von Quellen- und Senken­
effekten in landwirtschaftlichen Böden und
Wäldern – für die meisten Länder bei der
Verbrennung von fossilen Energieträgern ansetzt.
Daraus ergibt sich, dass die notwendigen Massnahmen (Emissionssteuern und
-handelssysteme, Effizienzvorschriften u.a.)
ebenfalls bei der Verbrennung von fossilen
Energien und damit am Anfang des Lebenszyklus emissionsintensiver Güter (bei
der Produktion) wirken. Der nachgelagerte
Handel und Konsum dieser Güter bleibt von
direkten klimapolitischen Eingriffen weitgehend unberührt. Die Klimapolitik überträgt
sich dabei nur indirekt über Preiseffekte auf
Handel und Konsum.
Monatsthema
Klimarelevante Elemente
in der WTO-Doha-Runde
In der WTO gibt es keine expliziten Regeln
in Bezug auf Klimafragen. Sobald aber Klimamassnahmen den Handel beeinflussen,
müssen diese der Überprüfung von WTORegeln standhalten. Zusätzlich finden im
Rahmen der Doha-Runde Verhandlungen
zum Thema Handel und Umwelt statt, die
mit der Klimadiskussion an Aktualität und
Wichtigkeit gewonnen haben. Bei diesen Verhandlungen geht es darum, die gegenseitige
Wechselwirkung von Handel und Umwelt
positiv zu verstärken. Auf der rechtlichen
Ebene sollen Fragen zum Verhältnis zwischen
handelsrelevanten Umweltregeln und WTORegeln geklärt werden. Die Schweiz setzt sich
hier für eine ambitiöse und zukunftsorientierte Lösung ein. Die entsprechenden Vorschläge für allgemeine Auslegungsprinzipien
und eine bessere Berücksichtigung von Umweltanliegen im WTO-Streitschlichtungsmechanismus zur Vermeidung zukünftiger Konflikte sind aber heute kaum konsensfähig. Im
Gegensatz dazu sind institutionelle Anpassungen für einen verbesserten Informa­
tionsaustausch zwischen den Sekretariaten
der WTO und der Umweltabkommen wie
beispielsweise der UNO-Klimakonvention
weit weniger kontrovers. Schliesslich sollen
sogenannte Umweltgüter und Dienstleistungen, die nützlich für die Umwelt sind,
verstärkt liberalisiert werden. Dies entspricht
der WTO-Logik fortschreitender Liberali­sie­
rung und könnte gleichzeitig den Techno­
logietransfer fördern. Obwohl das Mandat
eindeutig ist, in diesem Bereich keinerlei Zielkonflikt zwischen Handel und Klima besteht
und die Liberalisierung klimarelevanter
­Güter als erster praktischer Schritt vorgeschlagen wurde, ist noch kein konkretes Resultat in Sicht.
Mögliche verstärkte Handelsrelevanz
der künftigen Klimapolitik
Mit der zunehmenden Dringlichkeit der
Reduktion von Treibhausgasemissionen werden ambitiösere klimapolitische Massnahmen in Zukunft verstärkt auch wirtschaftlich
spürbar werden. Einzelne Staaten könnten
vermehrt auf direkt handelsbezogene Instrumente zurückgreifen, was zur Folge haben
würde, dass sich die – wie oben erwähnt –
bisher fast ausschliesslich produktionsbezogene Klimapolitik auf Handel und Konsum
ausweiten. Dabei sind drei verschiedene Motive zu unterschieden:
– Verantwortung der Konsumenten: Vor
allem in Industrieländern übernehmen
Konsumenten immer mehr die Verant-
30 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
wortung über den gesamten Lebenszyklus
der von ihnen konsumierten Güter. Damit wird den bei Herstellung und Transport von Gütern im Ausland verursachten
Emissionen zunehmend Beachtung geschenkt.
– Carbon Leakage: Wirksame Emissionsreduktionsanreize führen unweigerlich dazu,
dass emissionsintensive Wirtschaftszweige
in ihrer Wettbewerbsfähigkeit betroffen
sind. Je nach Exposition im internationalen Wettbewerb kann das zu Produktionsverlagerungen führen, wenn einige Länder
eine weniger strenge Klimapolitik verfolgen. Solche Prozesse können die Wirksamkeit der Klimapolitik unterminieren, indem Emissionen nicht vermieden, sondern
teilweise verlagert werden. Diesem als Car­
bon Leakage bezeichneten Vorgang Einhalt
zu gebieten, kann Anlass sein, vermehrt zu
handelspolitischen Massnahmen zu greifen.
– Trittbrettfahren: Die globale Natur des Klimaproblems hat zur Folge, dass alle wichtigen Emissionsländer zur Lösung beitragen müssen, damit die Klimapolitik ihre
Wirkung entfalten kann und die weltweiten Emissionen zum Wohle aller Länder
im notwendigen Umfang reduziert werden
können. Gleichzeitig hat jedes Land relativ
grosse wirtschaftliche Anreize, zwar von
den Anstrengungen der anderen Länder
zu profitieren, selber aber nichts beizusteuern (Trittbrettfahren). Handelspolitische Massnahmen könnten als ultima
ratio auch dafür eingesetzt werden, Länder
vom Trittbrettfahren abzuhalten.
Vielfältige Berührungspunkte
von Handels- und Klimapolitik
Der Klimawandel und die Massnahmen
zu dessen Bekämpfung oder zur Anpassung
an dessen Folgen haben Einfluss auf den
Handel. Im Spannungsfeld zwischen Handels- und Klimaanliegen bedarf es einer
ganzheitlichen Sicht, um kohärente Lösungen zu finden und damit zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Dominiert wird die Handel/Klima-Diskussion zurzeit von den sogenannten Grenz­
ausgleichsmassnahmen. Diese sollen die durch
strenge nationale Klimaregeln verursachten
Wettbewerbsnachteile abfedern und gleichzeitig Carbon Leakage verhindern, indem
entsprechende Zusatzkosten gegenüber Ländern mit weniger strengem Klimaregime an
der Grenze ausgeglichen werden. Diese Unterschiede entstehen, wenn gewisse Länder
nicht bereit sind, ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels in Form von Re­
duktionsverpflichtungen zum Ausstoss von
Monatsthema
Anzustreben ist eine global koordinierte Klimapolitik, die alle Länder mit bedeutenden Emis­
sionen angemessen einbezieht und folglich
­direkte handelspolitische Massnahmen – sei es
als Druckmittel oder als Schutz einheimischer
Industrien – unnötig macht.
1 Gemäss Weltbankbericht vom Mai 2009, «State and
Trends of the Carbon Market» (http://wbcarbonfinance.
org).
Treibhausgasen zu leisten. Gewisse Unterschiede in den Reduktionsverpflichtungen
werden akzeptiert. Sie entsprechen einem
Grundprinzip der UNO-Klimakonvention
(Common But Differentiated Responsibilities)
und dürfen nicht mit dem handelspolitischen
Instrument der Ausgleichsmassnahmen
nachträglich wieder rückgängig gemacht
werden. Ein echtes Level Playing Field in Bezug auf Klimamassnahmen ist demzufolge
nicht gewollt und zudem in der Praxis kaum
erreichbar.
In den USA ist ein Klimagesetz mit Grenz­
ausgleichsmassnahmen in der parlamentarischen Beratung; in der EU spricht sich namentlich Frankreich für solche Massnahmen
aus. Entwicklungsländer kritisieren aber
Grenzausgleichsmassnahmen nicht nur als
handelsrechtlich unzulässig, sondern auch als
politisch inopportune Beeinflussung der Klimaverhandlungen. Ob der Grenzausgleich
unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten
zulässig ist, bleibt eine offene Frage und hängt
hauptsächlich davon ab, ob die entsprechenden Massnahmen nicht-diskriminierend
sind, auf objektiven Kriterien basieren und
zum Schutz der Umwelt umgesetzt werden
(können). Aus handelspolitischer Sicht ist es
wichtig, dass solche Massnahmen nicht zum
Schutz der eigenen Wirtschaft oder als unzulässige Strafmassnahme missbraucht werden.
Momentan dient der Grenzausgleich vor
allem als Drohkulisse für die Klimaverhandlungen. Falls alle wichtigen Handelspartner
adäquate Klimaverpflichtungen akzeptieren,
werden Grenzausgleichsmassnahmen mangels Trittbrettfahrern hinfällig.
Ein gängiges Mittel zur Umsetzung von
Reduktionsverpflichtungen ist der Handel mit
31 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Bild: Keystone
Emissionszertifikaten im Rahmen eines sogenannten Cap-and-Trade-Systems. Es wird eine
verbindliche Emissionsobergrenze festgelegt
(Cap) und zu deren Erfüllung marktwirtschaftliche Instrumente (Versteigerung und
anschliessender Handel mit Emissionszerti­
fikaten) zur Verfügung gestellt. Dieses System
beeinträchtigt vor allem energieintensive und
dem Handel ausgesetzte Sektoren in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb werden Emissionszertifikate zum Teil kostenfrei zugeteilt,
was unter dem Blickwinkel des WTO-Subventionsabkommens Fragen aufwirft. Emissionszertifikate beeinflussen aber nicht nur die
Produktionskosten und damit den Preis von
Gütern und Dienstleistungen, sondern werden auch per se ein immer wichtigerer Markt,
der sich äusserst dynamisch entwickelt: Das
Marktvolumen hat sich in einem Jahr verdoppelt und belief sich im Jahre 2008 auf 126
Mrd. US-Dollar.1 Weil beim Handel mit Emissionszertifikaten in aller Regel Finanzvermittler eingebunden sind, findet grundsätzlich das
WTO-Abkommen zum Handel mit Dienst­
leistungen Anwendung. Von praktischer Re­
levanz ist dies allerdings nur dann, wenn
­entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf
Finanzdienstleistungen bestehen.
Zur weiteren Illustration, wie sich Handels- und Klimafragen immer stärker gegenseitig beeinflussen, folgen eine Reihe weiterer
Beispiele:
– Es gibt eine Vielzahl komplexer technischer Standards und Labels im Klimabereich, die zur Erleichterung des Handels
harmonisiert und vereinfacht werden
sollten. Damit besteht aber auch die Gefahr einer Nivellierung auf den kleinsten
gemeinsamen Nenner.
Monatsthema
– Entwicklungsländer fordern in den Klima­
verhandlungen besseren Zugang zu Klima­
­technologien. Der Schutz des geis­ti­gen
­Eigentums wird dabei oft als Hindernis
betrachtet, und entsprechend wird die
Forderung nach einem analogen Sys­tem –
wie jenem bezüglich der Zwangs­lizenzen
für patentgeschützte lebenswichtige Medi­
kamente – laut. Die Möglichkeit von
Zwangslizenzen ist im Handelssystem
aber nur als streng begrenzte Ausnahme
im Einzelfall vorgesehen.
– Die entscheidende Messgrösse für Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels sind Treibhausgase. Diese werden
hauptsächlich während des Produktionsprozesses ausgestossen und lassen sich im
Endprodukt nicht nachweisen (Embedded
Carbon). An der Grenze dürfen Produkte
aber schon aus praktischen Gründen
grundsätzlich nur anhand klar erkennbarer Eigenschaften unterschieden werden. Ob auch Embedded Carbon als im
Endprodukt nicht erkennbares Unterscheidungskriterium zulässig sein könnte,
ist umstritten.
– Der Beitrag der Landwirtschaft zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an dessen Folgen kann mit staatlichen Subventionen honoriert oder
gefördert werden. Unklar ist, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Subventionen als interne Stützungsmassnahmen gelten könnten, die keine oder nur
geringe Handelsverzerrungen oder Auswirkungen auf die Produktion haben und
entsprechend im Rahmen des WTO-Abkommens über die Landwirtschaft zulässig wären (sogenannte Green-Box-Mass­
nahmen).
– Neue und strenge Umweltschutzregeln
können als (teilweise) Enteignung im
Sinne bilateraler Investitionsschutzabkommen verstanden werden, wenn durch
diese Regeln Unternehmen ausländischer
Investoren negativ betroffen sind. Die Gefahr entsprechender Kompensationsforderungen kann eine abschreckende Wirkung
auf Länder haben, die ein strenges Klimaregime einführen wollen. Deshalb wird als
generelle Einschränkung des Investitionsschutzes gefordert, dass nicht-diskriminierende Massnahmen im öffentlichen Interesse keine Enteignung darstellen.
Herausforderungen für das Handels­
system und die Klimapolitik
Angesichts der aufgezeigten Berührungspunkte besteht die Gefahr, dass zwischen Klima- und Handelsregime Widersprüche und
Konflikte entstehen, welche beide Bereiche
32 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
schwächen könnten. Deshalb muss eine kohärente Politik weiterverfolgt werden, die das
Klima- und Handelsregime wenn immer
möglich gegenseitig stärkt.
Die Handelspolitik kann naturgemäss
kaum aktiv zur Klimapolitik beitragen. Eine
Ausnahme bildet die verstärkte Liberalisierung klimarelevanter Umweltgüter im Rahmen der Doha-Runde der WTO – einer der
wenigen Themenbereiche, in dem keinerlei
Zielkonflikt zwischen Handels- und Klimaanliegen besteht. Die Forderung der Handelspolitik, dass Massnahmen objektiv rechtfer­
tigbar sind, nicht versteckt protektionistischen
Zielen dienen und zu keiner willkürlichen
Diskriminierung führen, ist auch aus Klimasicht ein nützliches und bewährtes Kontrollinstrument. Die Handelspolitik darf aber darüber hinaus nicht instrumentalisiert werden,
um ein ambitiöses zukünftiges Klimaregime
zu verhindern. Die WTO sowie darauf aufbauende Freihandelsabkommen enthalten
Ausnahmeregeln zum Schutze der Umwelt.
Damit besteht Flexibilität, Klimafragen in der
Handelspolitik gebührend zu berücksichtigen. Das Handelssystem wird in Zukunft beweisen müssen, diesem Anspruch im Einzelfall auch gerecht werden zu können.
Auf Seiten der Klimapolitik ist eine global
koordinierte Politik anzustreben, die alle
Länder mit bedeutenden Emissionen angemessen einbezieht und folglich direkte handelspolitische Massnahmen – sei es als
Druckmittel oder als Schutz einheimischer
Industrien – unnötig macht. Der Aufbau und
die Weiterentwicklung der Emissionshandelsmechanismen können die Länder dabei
unterstützen, einerseits ambitiöse Emissionsreduktionsziele einzugehen und andererseits
eine angemessene internationale Verteilung
der Lasten sicherzustellen.
Die Schweiz hat als kleine, offene Volkswirtschaft ein besonderes Interesse an einem
gut funktionierenden internationalen Handelsregime. Gleichzeitig hat sie als Mitverursacherin des Klimawandels und als mit der
Alpenregion besonders betroffene Nation
­eine grosse Verantwortung, dass das internationale Klimaregime zielführend weiterent
wickelt wird.
Monatsthema
Die Klimaszenarien des Weltklimarates und der IEA
Nach Ansicht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Weltklimarat, IPCC) ist
die Erderwärmung eindeutig und
ist vorwiegend auf den Ausstoss
von Treibhausgasen (THG) der
Menschheit zurückzuführen. Sie
erfordert bis 2020–2030 einschneidende Massnahmen, um die
Emissionen zu stabilisieren und
anschliessend zu senken. Andernfalls drohe «die Anpassungsfähigkeit von natürlichen, bewirtschafteten und menschlichen Systemen» zu versagen. Die Interna­
tionale Energieagentur (IEA) hält
die derzeitige Entwicklung ebenfalls für nicht nachhaltig und
schlägt deshalb Szenarien zur Sta-
Die meisten Länder möchten den durchschnittlichen Anstieg der Erdoberflächentemperatur auf 2° C gegenüber dem
Stand vor der Industrialisierung begrenzen. Allerdings erlauben nur die ehrgeizigsten Stabilisierungsszenarien des
­IPCC, dieses Ziel zu erreichen. Im Bild: Ein wegen Voranschreitens der Wüste aufgegebener Landwirtschaftsbetrieb in
Bild: Keystone
Australien.
bilisierung der Treibhausgaskonzentration vor. Für die IEA ist es
entscheidend, dass die Klimaverhandlungen zu sofortigen, entschlossenen und koordinierten
Massnahmen gegen die globale
Erwärmung führen.
1 Assessment Report AR4 des IPCC (Englisch): www.ipcc.ch/
pdf/assessment-report/RE4/syr/RE4_syr.pdf. Eine deutsche Fassung ist zu finden unter: www.bmbf.de/pub/
IPCC2007.pdf.
Vincent Beuret
Ressort Energie­
versorgung, Bundesamt
für Energie BFE, Bern
Hintergrund
Ziele des Weltklimarates
Vom 7. bis 18. Dezember 2009 kommen
in Kopenhagen die Vertreter der 192 Unterzeichnerstaaten des Protokolls von Kyoto zur
15. Tagung der Vertragsstaatenkonferenz der
UN-Klimarahmenkonvention zusammen.
Das Kyoto-Protokoll läuft im Jahr 2012 aus,
und es geht darum, neue Ziele für die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2020
und 2050 festzulegen. Die meisten Länder
möchten den durchschnittlichen Anstieg der
Erdoberflächentemperatur auf 2° C gegen­
über dem Stand vor der Industrialisierung
begrenzen. Allerdings erlauben nur die ehrgeizigsten Stabilisierungsszenarien des IPCC,
dieses Ziel zu erreichen. Die Szenarien erfordern sofortiges Handeln; denn je länger die
Massnahmen zur Reduzierung des Treib­
haus­gasausstosses aufgeschoben werden, um­
so teurer und technisch aufwendiger werden
sie sein. In Kopenhagen wird es darum gehen, möglichst viele Länder zum Handeln zu
bewegen – jedes nach seinen Möglichkeiten
und unabhängig von seiner Grösse. Auf dem
Spiel steht nicht nur der Klimaerhalt, sondern auch die drohende Erschöpfung der
fossilen Brennstoffe sowie die Versorgungssicherheit der Energie importierenden Länder.
Der 1988 unter dem Dach der UNO eingerichtete IPCC hat die Aufgabe, die vorhandenen wissenschaftlichen, technischen und
sozioökonomischen Informationen über die
anthropogenen Klimaänderungen zu begutachten, die dadurch entstehenden Risiken
und Folgen abzuschätzen und die Möglichkeiten zu beurteilen, diese abzumildern oder
entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Jeder IPCC-Bericht fasst den zum Zeitpunkt
seiner Veröffentlichung vorhandenen weltweiten Kenntnisstand der Wissenschaft über
Klimafragen zusammen. Bisher hat das IPCC
vier solche Sachstandsberichte veröffentlicht,
den dritten im Jahr 2001 (Third Assessment
Report, TAR) und den vierten 2007 (AR41).
Jeder Bericht diente als Grundlage für die
weiteren Verhandlungen im Rahmen der
UN-Klimarahmenkonvention. Der nächste
Bericht (AR5) ist für 2014 angekündigt.
33 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
IPCC-Referenz- bzw. Reduktions-/
Stabilisierungsszenarien
Die künftigen Treibhausgasemissionen
hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab,
die untereinander wiederum in hoch kom-
Monatsthema
Kasten 1
Klimasensitivität
Die Klimaentwicklung ist das Ergebnis der
Schwankungen der einzelnen Faktoren, die
die globale mittlere Erdoberflächentempe­
ratur beeinflussen. Bei einer Verdoppelung
der CO2-Konzentration in der Atmosphäre
(und nachfolgender Stabilisierung) steigt die
mittlere Erdoberflächentemperatur an und
pendelt sich einige Grade über dem vorherigen Wert ein. Das IPCC definiert diese Erwärmung als Gleichgewichtsklimasensitivität.
Diese liegt zwischen 2° C und 4,5°C (siehe
Grafik 1, rechts), unter Berücksichtigung der
Rückkopplungsmechanismen zwischen den
Klimafaktoren. Als wahrscheinlichster Wert
gilt 3° C. Für sehr unwahrscheinlich hält das
IPCC eine Klimasensitivität von weniger als
1,5° C (immer bei einer Verdoppelung der CO2Konzentration).
2 IPCC-Sonderbericht über die Emissionsszenarien (Englisch): www.ipcc.ch/pdf/special-reports/spm/sres-en.pdf.
3 World Energy Outlook 2008: www.worldenergyoutlook.
org/2008.asp.
plexen Wechselwirkungen stehen. Fachleute
entwickeln daher Szenarien, anhand deren sie
verschiedene mögliche «Zukunftsbilder» beschreiben und analysieren, die Auswirkungen
der einzelnen Faktoren auf die klimaschädlichen Emissionen bewerten und die Möglichkeiten der Emissionsminderung oder der
Anpassung untersuchen können. 1992 entwarf das IPCC die ersten globalen Szenarien
mit Emissionsprojektionen für alle THG
(IS92). Eine weitere Szenarienreihe folgte
1996 (SRES2). Diese Szenarien enthalten weder Vorhersagen noch Hochrechnungen,
sondern beschreiben so plausibel wie möglich, wie sich das Klima im 21. Jahrhundert
unter genau definierten Annahmen (demografische Entwicklung, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Veränderungen, technologischer Fortschritt) entwickeln könnte. Dabei schliessen sie keine zusätzlichen klimapolitischen Massnahmen ein, die über die
aktuellen hinausgehen – daher die Bezeichnung Emissions- bzw. Referenzszenarien.
Da bestimmte Folgen des Klimawandels
als unabwendbar zu betrachten sind, schätzt
das IPCC, dass «langfristig wahrscheinlich
die Anpassungsfähigkeit von natürlichen, bewirtschafteten und menschlichen Systemen
überfordert sein wird», wenn nichts unternommen wird, um die Erwärmung zu bremsen. Dies umso mehr, wenn von einer hohen
Treibhausgassensitivität des Klimas ausgegangen wird (siehe Kasten 1). Auch im Falle
einer Senkung der Treibhausgaskonzentration wird indes die Trägheit der klimatischen
und sozioökonomischen Systeme dazu führen, dass die globale Erwärmung der Erdoberfläche und das Ansteigen der Meeresspiegel durch thermische Ausdehnung über
Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte hinweg
weitergehen würden.
Zur Bekämpfung der Erderwärmung erstellt das IPCC Minderungsszenarien für die
Emissionen von THG. Die Rede ist auch von
Stabilisierungs- oder Konzentrationsszenarien, da sie Emissionsziele festlegen. Diese werden für einen Zeithorizont (z.B. 2100) und
bestimmte Konzentrationen an CO2 oder
THG in Parts per million (ppm) ausgedrückt.
Anhand mathematischer Modelle wird für
jedes Jahr bis zum Zieljahr die Emissionsmenge errechnet, die die Erreichung des
Zieles erlaubt. Die Ergebnisse werden in
Emissionskurven aufgezeichnet.
Zwischen dem dritten (TAR 2001) und
dem vierten Sachstandsbericht (AR4 2007)
wurden die Rechenmodelle für die Treib­
hausgasemissionen deutlich verfeinert, ­sodass
es möglich wurde, das Minderungspotenzial
nicht nur für die CO2-Emissionen, sondern
auch für den Ausstoss aller wichtigen THG
genauer abzuschätzen. So lag im TAR der
34 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
niedrigste Zielwert für die CO2-Konzentra­
tion am Ende des 21. Jahrhunderts noch bei
450 ppm, während der AR4 mit zwei neuen
Szenariengruppen (I und II) aufwartet, die
jeweils Stabilisierungsziele von 380 bzw. 420
ppm für CO2, und 450 bzw. 500 ppm für alle
THG ausweisen. Der zeitliche Emissionsverlauf für diese Szenariengruppen ist in Grafik
1 (links) dargestellt. Die Szenarien der Gruppe III entsprechen dem niedrigsten Ziel des
TAR (Stabilisierung der CO2-Konzentration
bei 450 ppm und der gesamten THG bei 550
ppm CO2-Äquivalent). Die Grafik 1 (rechts)
zeigt, dass einzig die Stabilisierungsszenarien
der Gruppe I eine Begrenzung des mittleren
Temperaturanstiegs der Erdoberfläche um
+2° C erlauben. Bei den Szenarien der Gruppen III bis VI würde die Erwärmung bei der
wahrscheinlichsten Klimasensitivität zwischen rund +3 und +6° C betragen (dunkelblaue Linie). Um die CO2-Konzentration im
Jahr 2100 bei ca. 380 ppm und diejenige der
gesamten THG bei 450 ppm zu stabilisieren
(was den heutigen Werten entspräche), wie
es die Szenarien der Gruppe I vorsehen,
müsste der weltweite CO2-Ausstoss spätes­
tens 2015 seinen Höhepunkt erreichen, um
dann bis 2050 um 50% bis 80% gegenüber
2000 zurückzugehen.
Skeptische Stimmen
Zwar stellt sich die grosse Mehrheit der
Wissenschaftler hinter die Thesen des Weltklimarates. Doch sind auch skeptische Stimmen zu hören, namentlich aus dem Nongovernmental International Panel on Climate
Change und vom Oregon Institute of Science
and Medicine. Diese widersprechen den Positionen des IPCC und zweifeln auch an der
Dringlichkeit von Gegenmassnahmen. Andere Kritiker stellen nicht die Erderwärmung
und deren anthropogene Ursache in Frage,
sondern das Kosten-Nutzen-Verhältnis der
vom IPCC vorgeschlagenen Mittel zu ihrer
Eindämmung. So schlägt der Kopenhagener
Konsens vor, die Folgen der Klimaerwärmung mit Mitteln der Geotechnik zu bekämpfen (siehe Kasten 2), eine Option, die
im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen
in Kopenhagen eine Alternative bieten
könnte. Allerdings ist sie mit massiven Ungewissheiten und Risiken belastet, wie die Royal Society in einer Anfang September in
London vorgestellten Studie betont. Bisher
hatten die internationalen Klimaabkommen
(Rio 1992 und Kyoto 1997) kaum Auswirkungen auf den Ausstoss von THG, vielmehr
hat dieser seit der Jahrtausendwende stark
zugenommen. Einige Experten sind deshalb
der Meinung, internationale Übereinkommen zur Finanzierung von Forschung und
Monatsthema
Grafik 1
CO2-Emissionen und Gleichgewichtstemperaturanstiege für eine Bandbreite an Stabilisierungsszenarien
I : 445–490 ppm CO2-Äq.
II : 490–535 ppm CO2-Äq.
III : 535–590 ppm CO2-Äq.
V : 710–855 ppm CO2-Äq.
VI : 855–1130 ppm CO2-Äq.
Post-SRES-Bandbreite
IV : 590–710 ppm CO2-Äq.
CO2-Emissionsbandbreiten gemäss den 6 Stabilisierungsszenarien des AR4
Stabilisierungsniveau der THG-Konzentration und erwartete Erwärmung gemäss
den erwähnten Szenarien
Weltweite CO2-Emissionen (GtCO2/Jahr)
Anstieg der globalen mittleren Temperatur über den vorindustriellen Wert (°C)
bis zum Erreichen des neuen Klimagleichgewichts
140
Historische Emissionen
10
Stabilisierungsniveau
120
8
100
80
6
60
4
40
20
2
0
Jahr
0
10
0
0
90
0
80
0
70
0
60
0
50
0
40
21
00
80
20
60
20
20
40
20
20
00
20
0
19
8
0
19
6
19
40
28
0
30
0
0
–20
Stabilisierungsniveau der THG-Konzentrationen(ppm CO2-Äq.)
Quelle: World Energy Outlook 2009; Beuret / Die Volkswirtschaft
Entwicklung im Bereich der fossilen Energien würden bessere Ergebnisse erzielen.
Die Klimaszenarien der IEA
Kasten 2
Geo-Engineering gegen
­Klimaerwärmung
Die meisten Techniken des Geo-Engineering stecken noch in den Kinderschuhen.
Während manche durchaus schon als wirtschaftlich gelten, sind doch alle mit Ungewissheiten und erheblichen Gefahren behaftet. Als die zwei wichtigsten Techniken gelten
die Entfernung von Kohlendioxid aus der
Atmos­phäre (Carbon Dioxide Removal, CDR)
und die Beeinflussung der Sonneneinstrahlung durch Solar Radiation Management
(SRM). CDR ist weniger risikobehaftet; doch
die Techniken zur CO2-Abtrennung befinden
sich im Frühstadium und sind teuer; die langfristige Lagerung der THG ist umstritten. Eine
SRM-Technik sieht die massive Versprühung
von Schwefelpartikeln in die Stratosphäre
vor, um den gleichen Effekt wie bei einem
grossen Vulkanausbruch, ähnlich demjenigen
des Pina­tubo 1991, zu erzielen. Dieser führte
damals allerdings nicht nur zu einer allge­
meinen Abkühlung von ca. 0,6° C über 2 bis 3
Jahre, sondern auch zu einer bedenklichen
Zerstörung der Ozonschicht und zur Entstehung von saurem Regen.
Wie das IPCC sieht auch die Internationale Energieagentur in der Klimaerwärmung eine ernsthafte Gefahr für die Menschheit. Gemäss IEA sind die derzeitigen Trends bei
Energieangebot und -nachfrage nicht nachhaltig und deshalb dringende und global abgestimmte Massnahmen zur Reduzierung der
Treibhausgasemissionen, die zu 64% vom
Ener­giesektor verursacht werden (CO2 61%;
Methan 3%) notwendig. In ihrem World
­Energy Outlook 20083 entwirft die IEA zwei
Klima­sze­na­rien für die Zeit nach 2012, mit
einem Stabilisierungsziel für die Treibhausgaskonzentration von jeweils 450 bzw. 550
ppm CO2-Äquivalent. Diese Szenarien sind
mit denjenigen der Gruppen I und III des
vierten IPCC-Sachstandsberichts kompatibel.
In einem Referenzszenario stellt die IEA
zunächst fest, dass ohne zusätzliche klimapolitische Massnahmen der weltweite Energiebedarf bis 2030 um 45% steigt, wobei 81%
dieses Anstiegs auf fossile Energieträger entfallen – eine Vorstellung, die von einigen Kritikern aufgrund der Begrenztheit der fossilen
Vorräte als unrealistisch beurteilt wird. Global würden die energiebedingten CO2-Emissionen ebenfalls um 45% anwachsen.
Im 550-ppm-Szenario wird die Zunahme
des weltweiten Energieverbrauchs bis 2030
auf +32% begrenzt (d.h. 9% weniger als im
35 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Referenzszenario), im 450-ppm-Szenario auf
+22% (16% weniger). Während im ersten
Szenario der Verbrauch fossiler Energien immer noch um 23% zunimmt, wird er im
zweiten stabilisiert. Trotzdem decken im
450-ppm-Szenario die fossilen Energieträger
im Jahr 2030 immer noch 67% des Weltenergieverbrauchs ab (gegenüber derzeit 80%).
Notwendige Voraussetzungen
Beide Szenarien setzen für die kommenden Jahrzehnte eine weltweite energietechnologische Revolution voraus, welche die gesamte Energiekette von der Produktion bis
zum Endverbrauch erfasst: weltweiter Ausbau der erneuerbaren Energien, Ausbau der
Kernkraft, beschleunigte Umsetzung der
CO2-Abtrennung und -Speicherung und
­Energieeffizienz. Letztere ist mit einem Anteil von ca. 55% an der Minderung des CO2Ausstosses gegenüber dem Referenzszenario
viel bedeutender als die neuen erneuerbaren
Energien und Biokraftstoffe mit 23%.
Diese Szenarien setzen ein Mitmachen der
Länder ausserhalb der OECD voraus. Wenn
die OECD-Länder die Stabilisierungsziele alleine zu erreichen hätten, müssten sie ihre
energie­bedingten CO2-Emissionen bis 2020
um 27% gegenüber dem Referenzszenario
senken. Im 550-ppm-Szenario müsste diese
Minderung bis 2030 58% erreichen; im
strengeren 450-ppm-Szenario wäre das Ziel
auch mit einer Reduzierung des Ausstosses
auf Null nicht erreichbar. Umso wichtiger
sind die Beschleunigung des Technologie-
Monatsthema
Grafik 2
CO2-Emissionen nach Weltregionen: Total (links) und pro Kopf (rechts)
OCDE + EU
BRIC + Mittlerer Osten
Restliche Länder
CO2-Emissionen
CO2-Emissionen pro Kopf
In Mrd. Tonnen
In Tonnen
12
18
16
10
14
8
12
10
6
8
4
6
4
2
2
0
0
2007
2030, Referenz
2030, 450 ppm
2007
2030, Referenz
2030, 450 ppm
Quelle: Beuret / Die Volkswirtschaft
transfers und substanzieller Finanzhilfen, um
die Länder ausserhalb der OECD dazu zu bewegen, sich ebenfalls zu einer Reduzierung
der Emissionen zu verpflichten. Hier liegt
denn auch die grösste Hürde, die es bei den
Klimaverhandlungen zu nehmen gilt. Wie
werden die künftigen Emissionsrechte möglichst gerecht und unter Berücksichtigung des
industriellen Nachholbedarfs der Entwicklungsländer auf die einzelnen Staaten verteilt?
Wie sind die Emissionen der Vergangenheit
einzuberechnen (historische Verantwortung)?
Soll die Finanzierung vorrangig von den Verantwortlichen (Verursacherprinzip) oder von
den Zahlungskräftigsten getragen werden?
Mit Sicherheit sind es die Industrieländer, die
die tiefgreifendsten Massnahmen ergreifen
müssen. Sie haben die Mittel dazu und sind
weitgehend verantwortlich für die heutige
Erd­er­wär­mung. Vor allem aber wird ihr ProKopf-Ausstoss noch viele Jahre über demjenigen der Entwicklungs- und Schwellenländer
liegen (siehe Grafik 2).
Kasten 3
World Energy Outlook 2009
Am 10. November veröffentlichte die IEA
ihren neuen World Energy Outlook.a Darin
wurde das Referenzszenario um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise aktualisiert. Die­
se führt dazu, dass die zur Erreichung der
Ziele des 450-ppm-Szenarios notwendigen
Anstrengungen im Hinblick auf den Verbrauch
fossiler Energien und auf die CO2-Emissionen
rund 5% tiefer liegen als 2008 prognostiziert.
Auch die Nettokosten dürften niedriger ausfallen.
a World Energy Outlook 2009: www.worldenergyoutlook.
org/2009.asp.
Kosten-Nutzen-Analyse
Das 550-ppm-Szenario erfordert Zusatz­
investitionen in einer Grössenordnung von
4100 Mrd. US-Dollar über den Zeitraum 2010
bis 2030. Das entspricht 0,25% des globalen
Bruttosozialprodukts (BSP) oder 17 US-Dollar pro Welteinwohner pro Jahr. Im Gegenzug
würden Energiesparmassnahmen und sinkende Preise für fossile Energien die Kosten weltweit bis 2030 um mehr als 7000 Mrd. USDollar senken. Das 450-ppm-Szenario geht
mit 9300 Mrd. US-Dollar Zusatzinvestitionen
(0,55% des BSP oder fast 40 US-Dollar pro
Einwohner) und 5›800 Mrd. US-Dollar Ein-
36 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
sparungen auf der Gesamtenergierechnung
noch weiter. Beide Szenarien erhöhen ausserdem die Versorgungssicherheit der Verbraucherländer, vermindern die Anfälligkeit ihrer
Volkswirtschaften für Preisschwankungen
und reduzieren die Umweltverschmutzung.
Abschätzung der Umsetzungsmöglichkeiten
Eine massive Reduktion der globalen
Treibhausgasemissionen ist für die IEA nur
auf der Grundlage einer strukturierten Vereinbarung denkbar, die die Annahme und
Umsetzung wirksamer Mechanismen und
Massnahmen international regelt. Beide Szenarien (Stabilisierung bei 450 bzw. 550 ppm)
verlangen sowohl nationale energiepolitische
Massnahmen (Gebäude etc.) und internationale sektorielle Vereinbarungen (Verkehr, Industrie, Stromerzeugung) als auch eine
Globa­lisierung des Emissionshandels. Das
450-ppm-Szenario würde darüber hinaus in
allen Ländern ein extrem dezidiertes Vorgehen der öffentlichen Hand, revolutionäre
Durchbrüche in der Technologie und eine
konsequente Abtrennung und Speicherung
des CO2 erfordern. Seine Realisierbarkeit ist
angesichts der notwendigen Anstrengungen
deshalb ungewiss. Im AR4 kommt das IPCC
zum Schluss, dass «die Bandbreite der bewerteten Stabilisierungsniveaus […] durch die
Anwendung eines Portfolios an heute verfügbaren Technologien und solchen, die wahrscheinlich in den nächsten Jahrzehnten auf
den Markt kommen, erreicht werden» kann.
Eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration bei 450 ppm setzt allerdings voraus,
dass der Klimaschutz zur globalen Priorität

erhoben wird.
Monatsthema
Klimaveränderung und Post-Kyoto-Verhandlungen:
Im Gespräch mit Thomas Stocker
Der Klimaphysiker an der Universität Bern, Thomas Stocker, leitet
als Ko-Vorsitzender die Wissenschafts-Arbeitsgruppe 1 des Weltklimarats, welche die wissenschaftlichen Grundlagen des
nächsten IPCC-Berichts verfasst.
IPCC steht für Intergovernmental
Panel on Climate Change oder Zwischenstaatlicher Ausschuss für
Klimaänderungen. Mit dem Bericht werden regelmässig die politischen Entscheidungsträger über
den Stand der Erkenntnis zum Klimawandel informiert. Das Interview umfasst Fragen zu den Erwartungen an Kopen­hagen, zur
Stellung der Schweiz in diesem
Prozess, aber auch zu Arbeitsweise und Umgang mit kontroversen
Positionen beim IPCC. Professor
Stocker hat bereits vor zwanzig
Jahren über den Zusammenhang
zwischen der Konzentration von
Treibhausgasen in der Atmosphäre
und dem globalen Temperaturanstieg geforscht und ist als Bürger
Verfechter einer aktiven Klimapolitik.
Die Volkswirtschaft: Auf dem Klimagipfel
vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen
geht es um ein neues globales Klimaschutzabkommen, das Nach-Kyoto-Protokoll. Was muss
in Kopenhagen geschehen, damit Sie die Konferenz als Erfolg werten?
Stocker: Zentral ist, dass eine Einigung
mit konkreten Klimazielen zustande kommt
und die industrialisierten Länder verbindlich
zusagen, ihre CO2-Emissionen bis 2020 um
20%, 30% oder eventuell sogar 40% zu reduzieren; Schweden hat sich dazu bereiterklärt.
Ohne diesen ersten Schritt der Industrieländer werden die Schwellenländer nicht bereit
sein, ihrerseits Verpflichtungen einzugehen.
Die weltweiten Verpflichtungen sind wiederum unumgänglich, um längerfristig die Klimaziele, wie etwa eine Begrenzung der Erderwärmung auf 2° C, zu erreichen.
Die Volkswirtschaft: Kern- und Knackpunkt des Gipfels ist die Finanzierung des Klimawandels und damit verbunden die Umstellung auf die deutliche Reduktion des weltweiten
CO2-Ausstosses. Angesichts der immensen Löcher, welche die Finanz- und Wirtschaftskrise
in die öffentlichen Haushalte der Industrieländer gerissen hat, sind die Chancen nicht grösser geworden, dass sich eben diese Länder auf
der Konferenz grosszügig zeigen werden. Was
spricht für Sie dennoch dafür, dass die Weltgemeinschaft einer Einigung näher kommt?
Stocker: Klimaschutz zieht nicht nur Kos­
ten, von denen immer wieder die Rede ist,
nach sich, sondern bringt auch Nutzen in
Form verminderter künftiger Schäden. Der
Klimawandel wird auf der Kostenseite sehr
stark einschenken: Mit jedem Grad Temperaturanstieg werden Folgeerscheinungen –
wie die Veränderung von Ökosystemen, des
Wasserhaushaltes, oder des Lebensraums
durch den Anstieg des Meeresspiegels –
schlimmer sein und folglich auch die Anpassung an diese Veränderung viel aufwendiger.
Weltweiter Klimaschutz ist somit eine langfristige Grossinvestition, bei der man den
Nutzen erst in ferner Zukunft haben wird,
nämlich durch intakte Ökosysteme, deren
Dienstleistungen, z.B. die Produktion von
Nahrungsmitteln, lebenswichtig sind, durch
gewährleisteten Zugang zu Ressourcen wie
Wasser, und durch erhaltenen Lebensraum
in Küstengebieten.
37 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Die Volkswirtschaft: Das Kyoto-Protokoll
läuft Ende 2012 aus – also erst in drei Jahren.
Damit verbleibt noch Zeit für eine Einigung.
Was würde für Sie eine Einigung erst «in letzter Minute» bedeuten?
Stocker: «Die letzte Minute» gibt es in
diesem Sinne nicht. Aber wenn man zu lange wartet, verringert sich die Breite der zur
Verfügung stehenden Handlungsoptionen.
So wäre ein Erreichen des 2° C-Ziels vor 30
Jahren, als die wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Klimaerwärmung
als Folge der Emission fossiler Brennstoffe
bereits auf dem Tisch lagen, relativ einfach
zu erreichen gewesen. Inzwischen ist dieses
Ziel sehr ehrgeizig geworden, denn es sind
dazu Emissionsreduktionen bis zum Jahr
2050 von weltweit 80% notwendig. Das bedeutet nichts anderes als eine beinahe vollständige Umstellung der Energiebereitstellung und Mobilität. Werden weiterhin keine
Massnahmen ergriffen, so wird dieses Klimaziel bald nicht mehr erreichbar sein. Kleine Analogie: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug
auf ein Hindernis zufahren, gibt es einen
Punkt, der abhängig ist von Geschwindigkeit
und Bremsvermögen, ab dem eine Kollision
nicht mehr zu verhindern ist.
Die Volkswirtschaft: Die Wirtschaft will
die Klimaziele auf eine wirtschaftlich effiziente
Weise erreichen. Dazu gehört, dass CO2 dort
abgebaut wird, wo es am günstigsten ist – und
das bedeutet über den Emissionshandel im
Ausland, was sehr verständlich ist.
Stocker: Der Emissionshandel ist an sich
eine interessante Einrichtung. Dieser Umstand darf aber nicht von der Tatsache ablenken, dass sich letztlich alle Länder an der
CO2-Reduktion beteiligen müssen. Heute
wird der Emissionshandel häufig dazu benutzt, im eigenen Land nichts zu tun und dafür die Emissionsrechte in einem Land einzukaufen, wo die Reduktion nach den
heutigen Preisen am günstigsten ist. Dabei
wird vergessen, dass der Preis für Emissionszertifikate sehr volatil ist: Vor rund drei Jahren ist er innerhalb weniger Monate von 5
auf 25 Franken hochgeschnellt. Dieses spekulative Element der Zertifikate macht eine
zuverlässige Planung und Abschätzung der
wirklichen Kosten unmöglich. Der Kauf
eines Zertifikates ist aber nur kurzfristig ge-
Monatsthema
Die Volkswirtschaft: Der Bundesrat ist bei
seinen Vorschlägen auch auf die Akzeptanz der
Wirtschaft angewiesen und darf sich mit seinen Vorschlägen keine Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz einhandeln. Was kann
aus Ihrer Sicht die Schweizer Wirtschaft durch
eine «Vorreiterrolle» im Clean-Tech-Bereich
gewinnen?
Stocker: Die Schweiz kann nur gewinnen,
handelt es sich doch um hochwertige neue
Arbeitsplätze, die vor allem im Bereich der
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
geschaffen werden können. Wer heute stehen
bleibt, der ist morgen im Hintertreffen. Grosse Innovationsleistungen zeichnen sich bereits am Horizont ab. Wenn wir sie in der
Schweiz nicht erbringen, dann wird es jemand anderes tun.
Stocker: Klimaschutz zieht nicht nur Kosten, von
denen immer wieder die Rede ist, nach sich,
sondern bringt auch Nutzen in Form verminderter künftiger Schäden. Es ist somit eine lang­
fristige Grossinvestition, bei der man den
­Nutzen erst in ferner Zukunft haben wird.
Bild: Hannes Saxer
dacht die ökonomisch sinnvolle Lösung.
Durch den Kauf transferieren wir viel Geld
ins Ausland, um den ungebremsten Verbrauch von fossilen Brennstoffen sicherzustellen. Viel vernünftiger wäre die Verwendung dieses Geldes im Inland, um langfristige
Investitionen − zum Beispiel in den öffentlichen Verkehr und im Gebäudebereich – zu
tätigen und ein aggressives Technologie- und
Innovationsprogramm aufzubauen, mit dem
Ziel, die CO2-Emissionen der Schweiz konsequent zu reduzieren und von der einseitigen
Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wegzukommen. Dies bedeutet Schaffung von
hochwertigen Arbeitsplätzen und Wertschöpfung im eigenen Land, anstatt eine
neue und zusätzliche Abhängigkeit von Zertifikaten einzugehen.
Die Volkswirtschaft: Trotzdem bleibt die
Tatsache, dass heute im Ausland die Reduktion
einer Tonne CO2 viel billiger ist als im Inland.
Stocker: Sie haben recht, wenn Sie ausschliesslich die heutigen Kosten betrachten
und die Situation von morgen und übermorgen ausblenden, nämlich die Kosten für
künftige Emissionsrechte, die Kosten für die
Anpassung an den Klimawandel sowie die
wachsenden Kosten von Klimaschäden. Im
Alltag denken wir auch nicht so: Beim Kauf
eines Paars Schuhe achten Sie sicher auch darauf, dass diese ein paar Jahre halten und
eventuell repariert werden können und nicht
gleich auseinanderfallen. Von dieser fast dogmatischen Kurzfristigkeit der ökonomischen
Betrachtung müssen wir uns unbedingt lösen. Das hat ja auch die aktuelle Finanzkrise
gezeigt. Allerdings bezweifle ich auch dort,
dass diese Lektion in den Köpfen angekommen ist.
38 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Die Volkswirtschaft: Sie arbeiten gegenwärtig am 5. IPCC-Bericht zum Klimawandel.
Wie wird im Rahmen des IPCC gearbeitet?
Stocker: Es gibt drei Arbeitsgruppen:
Die erste, die ich zusammen mit einem
­chinesischen Kollegen leite, beurteilt den
Kenntnisstand über die wissenschaftlichen
Grundlagen des Klimawandels. Die zweite
Arbeitsgruppe befasst sich mit den Auswirkungen auf Umwelt und Mensch; und die
dritte Arbeitsgruppe bewertet die Handlungsoptionen zur Verminderung der Klimafolgen und zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Volkswirtschaft: Wie geht IPCC mit
nicht gesicherten Aussagen um?
Stocker: Unsere Aufgabe im IPCC ist es,
die politischen Entscheidungsträger zum
Stand des Wissens bezüglich Klimawandel zu
informieren, und das in einer umfassenden,
offenen, transparenten und politikneutralen
Art und Weise. Vom IPCC ist denn auch nie
eine Aussage zu hören, dass z.B. ein Ziel von
maximal 2° C Erwärmung erreicht werden
muss. Wir sagen nur: Falls die Policymakers
ein Ziel von 2° C beschliessen, hat das folgende Auswirkungen und Konsequenzen für
Emissionen, Impact und Meeresspiegel. Wir
sagen im selben Bericht auch, was eine Erwärmung von 3° C oder 4° C oder auch 1,5° C
bedeutet. Das ist unsere Aufgabe. Alles andere hat nichts mit IPCC zu tun, sondern sind
Aussagen von Einzelnen oder Interessengruppen oder ist ungenaue Berichterstattung.
Diese Aufgabe impliziert, dass wir die
Themen in ihrer ganzen Breite darstellen.
Wenn es einen Konsens gibt, zum Beispiel
über die bisher beobachteten Klimaänderungen, dann schreiben wir das in unserem
Bericht und belegen das durch die vorhandene wissenschaftliche Literatur. Nur Publi-
Monatsthema
kationen, die nach den Regeln der Wissenschaft begutachtet worden sind, können
berücksichtigt werden, also keine graue Literatur oder sonstige Informationen. Wenn
­eine Kontroverse vorliegt, schreiben wir das
ebenfalls. Zum Beispiel konnten wir bei den
Wolken im 3. Bericht von 2001 das Vorzeichen der Veränderung noch nicht genau bestimmen. Dass aber der Effekt der Wolken
nicht so stark sein kann, dass er den viel stärkeren Wasserdampf-Rückkoppelungseffekt
überkompensieren kann, haben wir auch geschrieben − und das entsprach dem damaligen Konsens. Mittlerweile konnten wir das
Vorzeichen des Wolkenfeedbacks im letzten
Bericht als wissenschaftlichen Fortschritt
vermelden. Jetzt hoffen wir, dass wir im
nächsten Bericht diesen Unsicherheitsbereich
noch etwas reduzieren können.
Noch ein letzter Punkt bezüglich Kontroversen im IPCC: Im dritten Zustandsbericht
haben wir sogar zwei renommierte Wissenschafter als Autoren eingeladen, die erklärte
Klimaskeptiker waren. Ich selber habe damals in meinem Kapitel mit einem sehr prominenten US-amerikanischen Wissenschafter zusammengearbeitet, der auch heute
immer noch zu den Klimaskeptikern gehört.
Wir rangen hart um den Konsens und erreichten ihn auch in den meisten Punkten.
Dissens, der in einigen spezifischen technischen Fragen vorlag, wurde ebenfalls formuliert.
1 Vgl. Die Klima-Kontroverse. Die Umweltphysiker
Thomas Stocker und Augusto Mangini im Gespräch.
Sternstunde Philosophie vom 9.11.2008 (www.sf.tv/
sendungen/sternstunden/index.php?docid=20081109).
Die Volkswirtschaft: Einer der prominentesten wissenschaftlichen Zweifler an den
Aussagen des IPCC ist der Umweltphysiker
Augusto Mangini von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, mit dem Sie auch bereits im Rahmen der Sternstunden am Schweizer Fernsehen debattierten.1 Was sagen Sie zu
seiner Kritik?
Stocker: Mein Freund Augusto Mangini
ist ein guter Physiker, der in einem Teilgebiet
der Klimaforschung ausgezeichnete Arbeit
geleistet hat, nämlich bei den Stalagmiten.
Stalagmiten entstehen bekanntlich im Innern
von Höhlen durch die Kalkausfällung von
Wassertropfen. Das Klimasignal, das man in
der Atmosphäre feststellt, mit den Bedingungen, die in dieser feuchten Höhle herrschen, zu verbinden, ist alles andere als tri­
vial. Noch eine Stufe schwieriger ist dann,
dieses Klimasignal aus Messungen an den
Stalagmiten herauszulesen.
Zu beachten ist auch, dass es sich um ein
relativ junges Wissenschaftsgebiet handelt,
wo noch viele Fragen offen sind. Herr Mangini hat meiner Meinung nach etwas vorschnell aus Messungen an Stalagmiten aus
vereinzelten Höhlen Schlüsse über die gesamte Nordhalbkugel und ihrer Temperatur-
39 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
veränderung gezogen. Das kann man tun,
solange man noch keine anderen gesicherten
Informationen hat. Aber es gibt mit den
Baumjahrringen, den Eisbohrkernen, den
Bohrlochtemperaturen und anderen eine
Reihe von wunderbaren Klimaarchiven, die
bereits sehr konsistent zeigen, wie sich die
Temperatur in den letzten 500 Jahren entwickelt hat. Und wer mit seinen Forschungen
später dazu stösst, hat die Pflicht, zunächst
einmal die eigenen Resultate grundsätzlich
zu verstehen, sozusagen die Sprache des neuen Klimaarchivs zu lernen und es dann zu
lesen. Erst danach können diese Resultate in
den grösseren Kontext gestellt werden.
Die Volkswirtschaft: Können Sie bereits
etwas darüber sagen, was die grossen Themen
des 5. IPCC-Berichts sein werden?
Stocker: Bei der Plenarversammlung des
IPCC vom 26. bis 29. Oktober 2009 in Bali
wurde die Struktur des Berichts der Gruppe
I, der 2013 publiziert werden soll, verabschiedet. Ein neues Kapitel wird sich mit den Wolkenprozessen und Aerosolen befassen und
damit – so hoffen wir – eine der grossen Unsicherheiten in den Klimaprojektionen für
die nächsten 50 bis 100 Jahre reduzieren. Ein
weiteres neues Kapitel betrifft die Reaktion
des Meeresspiegels auf die Erwärmung −
einer­seits durch die Ausdehnung des Wassers
und andererseits durch das teilweise Abschmelzen der Polkappen und der Gletscher.
Hier haben im letzten Zustandsbericht von
2007 noch relativ grosse Unsicherheiten geherrscht, die für uns selber wie auch für die
Policymakers unbefriedigend waren.
Die Volkswirtschaft: Wollen wir die Klimawende erreichen, müssen weltweit die Verhaltensweisen geändert werden. Das bedeutet
auch eine immense Überzeugungsarbeit, die
von allen in diesem Kontext relevanten gesellschaftlichen Institutionen geleistet werden
muss.
Stocker: Das ist in der Tat der Fall. Beginnen wir mit der Wissenschaft: Sie muss klar
kommunizieren, neueste Erkenntnisse verständlich bekanntgeben und auf Unsicherheiten aufmerksam machen. Es ist zwar unangenehm für Öffentlichkeit und Politik, von
der Wissenschaft hören zu müssen: «Das
können wir noch nicht sagen, hier sind wir
unsicher.» Das ist jedoch die Essenz der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit, dass neben
der gesicherten Erkenntnis auch die Lücken
bekannt gemacht werden. Policymakers sind
auch in ihrem Alltag ständig damit konfrontiert, in Unsicherheit zu entscheiden.
Auftrag der Politik muss sein, langfristig
zu denken. Der Benefit der ergriffenen und
noch zu ergreifenden Massnahmen fällt zum
Monatsthema
keit, eine von der EU unabhängige,
ehrgeizigere Position einzunehmen. Nicht
nur würde dies einen Innovationsschub auslösen; mit einem Voran­schreiten könnte unser Land interna­tional auch deutlich an Image
gewinnen, was wir gegenwärtig bitter nötig
hätten. Wir könnten der Welt zeigen, wie ein
hochindustrialisiertes Land mit grosser Finanz- und Innovationskraft die Abhängigkeit
von fossilen Energieträgern durch eigene
Kraft konsequent reduzieren kann.
Stocker: Mit einem Voranschreiten könnte unser
Land international deutlich an Image gewinnen. Wir könnten der Welt zeigen, wie ein hochindustrialisiertes Land mit grosser Finanz- und
Innovationskraft die Abhängigkeit von fossilen
Energieträgern durch eigene Kraft konsequent
reduzieren kann.
Bild: Hannes Saxer
Grossteil nicht bei uns, sondern bei den
nachfolgenden Generationen an. Ein solches
langfristiges Denken war früher selbstverständlich, wenn ich etwa an die Einführung
der AHV 1948 oder das Forstpolizeigesetz
von 1876 denke. Aber auch der Bau der Neat
ist ein Projekt, das bei kurzfristiger Renditebetrachtung niemals in Angriff genommen
worden wäre.
Die Wirtschaft wiederum muss zur Kenntnis nehmen, dass die Klimaforschung seit
über 30 Jahren eine korrekte Botschaft vermittelt hat, die jedoch lange von einigen Kreisen der Wirtschaft mit allen möglichen Mitteln bekämpft worden ist. Heute wissen wir
noch viel genauer, was die Konsequenzen unserer Entscheidungen für den Klimazustand
2020/2050/2100 sind. Diesen konkreten Wissensrahmen zur Verfügung zu haben, ist eine
einmalige Situation; normalerweise muss die
Wirtschaft Entscheidungen bei grösster Unsicherheit treffen. Wir wissen definitiv, dass wir
von der einseitigen Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen wegkommen müssen, um weltweite Klimaschäden und Veränderungen der
Ressourcen zu vermeiden. Hier sind Chancen, welche die Wirtschaft der industrialisierten Welt ergreifen muss.
Die Volkswirtschaft: Wie beurteilen Sie die
Rolle der Schweiz mit Blick auf Kopenhagen?
Stocker: Bei der Formulierung des Klimaziels haben wir es verpasst, eine Vorreiterrolle
einzunehmen. Stattdessen hat die Schweiz das
EU-Ziel übernommen. Eine Vorreiterrolle
hat – wie bereits erwähnt – Schweden übernommen. Schweden ist zwar EU-Mitglied,
will aber dennoch mit dem 40%-Reduk­
tionsziel über die EU-Zielsetzung hinausgehen. Die Schweiz verpasst damit die Möglich-
40 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Die Volkswirtschaft: Und wie beurteilen
Sie die Umsetzung der Kyoto-Ziele, welche die
Schweiz immerhin erreichen wird?
Stocker: Wir werden die Vorgaben von
Kyoto nur durch den Zukauf von Zertifikaten erreichen. Chancen, Anreize und Leitplanken zur Reduktion der Emissionen im
Inland zu setzen, wurden mehrmals verpasst.
So wurde das Energiegesetz abgelehnt. Und
einige der im CO2-Gesetz festgeschriebenen
Massnahmen kamen nicht einmal zum Tragen. Die vorgesehene Einführung einer CO2Abgabe auf Treibstoffen wurde durch den
Klimarappen elegant abgewendet.
Die Volkswirtschaft: Am 5. November 2009
fand in Basel die von Bundesrätin Doris
Leuthard einberufene 2. Innovationskonferenz
statt. Hauptthema der Konferenz war, die
Schweiz als Forschungs- und Werkplatz für
Cleantech in einem weltweiten Wachstumsmarkt noch besser zu positionieren. Es gibt also
durchaus auch positive Zeichen.
Stocker: Zu konkreten Massnahmen gehören – neben den guten Worten − auch verbindliche Leitplanken, die von der Gesellschaft vereinbart werden und innerhalb derer
sich die Wirtschaft frei entwickeln kann.
Notwendig wäre eine Politik, die im Thema
Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung
die Partikularinteressen hinter langfristiges
und überparteiliches Denken stellt.
Die Volkswirtschaft: Herr Stocker, besten

Dank für das Gespräch.
Gesprächsleitung und Redaktion:
Geli Spescha, Chefredaktor «Die Volkswirtschaft»
Abschrift:
Simon Dällenbach, Redaktor «Die Volkswirtschaft»
Stellungnahmen
Bewährte Klimapolitik weiterführen
Neuste Zahlen des UNO-Klima­
sekretariates zeigen, dass die
Schweiz mit ihrer Klimapolitik auf
Zielkurs ist. Zwischen 1990 und
2007 sanken die Treibhausgas­
emissionen um 2,7%. Damit reiht
sich die Schweiz in der Spitzengruppe der westeuropäischen
Länder ein. Grund für diesen
­Erfolg sind die Anstrengungen
der Wirtschaft und ein Mix aus
kosten­effizienten und wirksamen
Massnahmen. Die Schweiz wird
den Weg zu einem besseren Klima
nur weiter gehen können, wenn
Wirtschaft und Gesellschaft dazu
Gemäss Statistik der UNO-Klimakonvention vom 21. Oktober 2009 hat die Schweiz
als eines der wenigen westeuropäischen Länder seine Emissionen gegenüber 1990 gemäss
ihren Verpflichtungen gesenkt. Mit einem
Minus von 2,7% situiert sich die Schweiz in
der Gruppe der fortschrittlichen Länder wie
Dänemark (–3,3%) und den Niederlanden
(–2,1%). Zwar weisen alle osteuropäischen
Länder weit höhere Reduktionen aus. Diese
sind aber weniger auf Eigenleistung, als auf
die schrittweise Stilllegung der maroden Ostblockindustrien zurückzuführen. Dies erklärt
auch, weshalb die EU im Durchschnitt ihre
Emissionen um 4,3% senken konnte, obwohl
viele ihrer westeuropäischen Mitgliedstaaten
ihre Emissionen weit über die vereinbarten
Ziele erhöht haben.
motiviert bleiben. Unrealistische
Forderungen und unpopuläre
Den erfolgreichen Weg weiter ­beschreiten
Zwangsmassnahmen stehen
Das vom Bundesrat in Aussicht gestellte
Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% ist anspruchsvoll.
Nur mit bedeutenden Anstrengungen und
dem Einsatz der bisher erfolgreichen Klimaschutzmassnahmen – insbesondere der
Energie-Agentur der Wirtschaft und dem
Klimarappen – lässt sich dieses ambitionierte
Ziel erreichen. Sorgen bereiten der Wirtschaft absolute Emissionsgrenzwerte, die
kein Wachstum im Inland zulassen und zur
Verlagerung der Produktion ins Ausland führen. Problematisch sind auch unrealistisch
hohe Klimaziele, die die bereits erreichten
Ziele ausser Acht lassen. Die von links-grüner
Seite geforderten Reduktionsziele von jährlich 5% (gesamthaft 40% von 2013–2020)
würden zu einem Kahlschlag des Industriestandorts Schweiz oder – da solche Ziele
schlicht unerreichbar sind – zu internationaler Blamage der Schweiz führen. Die Schweiz
muss dieses Risiko nicht eingehen und kann
dennoch einen massgeblichen Beitrag zum
Klimaschutz leisten.
­diesen Zielen im Weg. Economiesuisse setzt sich für eine realistische, wirksame und kosteneffiziente Klimapolitik ein, wie dies
mit den wesentlichen Elementen
des aktuellen CO2-Gesetzes und
der Umsetzung der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls der
Fall ist.
Freihandel anstelle protektionistisch
motivierter Handelsmassnahmen
Urs Näf
Stv. Leiter Infrastruktur,
Energie und Umwelt,
economiesuisse, Zürich
Derzeit finden in den USA und in der EU
Diskussionen statt über die Einführung von
Massnahmen zum Schutz einheimischer Industrien und zur Verteuerung von Importen
42 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
aus Ländern, die keine oder ungenügende
Klimaschutzanstrengungen unternehmen.
Hinter solchen Ideen verbergen sich oft protektionistische Absichten, die unter dem Vorwand der Klimapolitik leichter durchsetzbar
scheinen. Dem globalen Klimaschutz würden
solche Abschottungsversuche nicht helfen;
eher das Gegenteil würde eintreten. Wichtige
Schwellenländer haben schon mehrfach dargelegt, dass sie keine eigenen Klimaschutzanstrengungen und schon gar nicht Reduk­
tions­verpflichtungen eingehen würden, falls
die Industriestaaten derartige Handelsbarrieren errichten. Auch die Idee einer Belastung
vorgelagerter ausländischer Treibhausgasemissionen mit Importzöllen geht in diese
falsche Richtung. Offene Märkte sind erwiesenermassen eine wichtige Voraussetzung für
den Klimaschutz, weil dadurch neue Technologien zum Schutz des Klimas weltweit am
schnellsten Verbreitung finden.
Gleich lange Spiesse für die Schweiz
Unverrückbare Gegensätze zwischen Entwicklungs- und Schwellenländern einerseits
und Industrieländern anderseits erschweren
den Abschluss eines umfassenden Abkommens in Kopenhagen im Dezember 2009.
Anders als beim Kyoto-Protokoll, wo sich die
Industrieländer zu Emissionsverminderungen verpflichtet haben, stehen weitreichende Fragen zu Entwicklung und Finanzierung zur Diskussion. Weitere Monate und
gegebenenfalls Jahre der Verhandlungen werden nötig sein, damit eine derartige globale
Vereinbarung zustande kommen kann. Verfrühte einschneidende Massnahmen, die wegen des politischen Drucks der Volksinitia­
tive und einer überstürzten Suche nach
einem Gegenvorschlag drohen, wären die
falsche Medizin. Die schweizerische Klimapolitik muss international eingebettet sein
und bedarf keiner Alleingänge. Deshalb ist
das Parlament gut beraten, weitere Schritte
ohne Hast zu unternehmen und die mittelfristig zu erwartenden Resultate der internationalen Verhandlungen in ihre Entscheide

einfliessen zu lassen.
Stellungnahmen
Klimaschutz und Entwicklung nicht gegeneinander ausspielen
Wie es das neue Klimaabkommen
bewerkstelligt, Klimaschutz nicht
gegen Entwicklung auszuspielen,
ist der zweite grosse Streitpunkt
der Verhandlungen neben den
Emissionsabbauverpflichtungen.
Das Departement of Economic and
Social Affairs der UNO (Undesa)
warnte diesen Herbst: «Die Idee,
den gegenwärtigen Stand globaler
Ungleichheit über das nächste
halbe Jahrhundert einzufrieren,
während die Welt das Klimaproblem zu lösen versucht, ist wirtschaftlich, politisch und ethisch
unakzeptabel.» Die Entwicklungsländer sind durchaus bereit, das
Klimaproblem gemeinsam mit den
Industrieländern anzupacken,
wollen dafür aber finanzielle und
technische Unterstützung zur Anpassung an die negativen Folgen
der Klimaerwärmung, die vor
allem die ärmeren Länder treffen,
und zur Umstellung auf einen
kohlenstoffarmen Entwicklungspfad, um aus der Armut herauswachsen zu können.
Peter Niggli
Geschäftsleiter von
­Alliance Sud, der entwicklungspolitischen Arbeitsgemeinschaft von
­Swissaid, Fastenopfer,
Brot für alle, Helvetas,
Caritas und Heks, Bern
No money – no deal!
Übereinstimmend mit der Forderung
der Entwicklungsländer (G-77) spricht die
Undesa von insgesamt 500 Mrd. US-Dollar
jährlich für Anpassung und Umstellung auf
­einen kohlenstoffarmen Entwicklungspfad.
Auch wenn man die Forderung der G-77 verhandlungstaktisch versteht, geht es um substanzielle finanzielle Verpflichtungen der Industrieländer. Das Climate Action Network
(ein globales Netzwerk von 450 Nichtregierungsorganisationen) rechnet mit 160 Mrd.
US-Dollar pro Jahr, welche die Industrie­
länder für Waldschutz, Technologietransfer
und Anpassungsmassnahmen aufbringen
müssten. Der Anteil der Schweiz daran beträgt 1,7 Mrd. Franken jährlich. Über diese
finanziellen Verpflichtungen schafft der Bundesrat in Botschaft und CO2-Gesetz ebenso
wenig Klarheit wie darüber, wie er die Mittel
aufzubringen gedenkt, obschon die Investi­
tionen in den nächsten zwei Jahrzehnten die
entscheidenden sein werden.
International hat sich die Schweiz bislang
nur zu den Anpassungsmassnahmen geäussert. Sie schlug in den Verhandlungen eine
internationale CO2-Steuer zur Finanzierung
der Anpassungsmassnahmen der ärmeren
Länder vor. Zu den Verpflichtungen im
Waldschutz und der technischen Umrüstung
auf einen kohlenstoffarmen Entwicklungspfad schweigt sich der Bundesrat bislang aus.
In der Schweiz würde die internationale
CO2-Steuer nach Angaben der Verwaltung
jährlich 60 Mio. US-Dollar einbringen, wovon 36 Mio. an einen multilateralen Anpassungsfonds gehen und 24 Mio. für den landeseigenen Anpassungsbedarf abgezweigt
werden sollen. Vor einem Jahr meinte der
Bundesrat, die bestehende CO2-Abgabe
könnte als nationales Pendant seiner internationalen CO2-Steuer dienen. Im neu vorgeschlagenen CO2-Gesetz lässt er es aber völlig
offen, mit welchem Instrument er die internationale CO2-Steuer im Inland zu erheben
wünscht, falls sich seine Idee durchsetzen
wird.
Was die Hilfe an die Schwellenländer zur
Umrüstung der Energieproduktion und industriellen Produktionsprozesse betrifft, will
der Bundesrat gemäss Botschaft «in erster Linie die finanz- und handelspolitischen Rah-
43 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
menbedingungen» verbessern. Dazu schlägt
er den Abbau von «Handelshemmnissen»
und «ein investitionsfreundliches Umfeld»
vor, in dem der «Schutz des geistigen Eigentums» gewährt bleibe. Die Botschaft verschweigt, dass sich die G-5 (China, Brasilien,
Indien, Mexiko, Südafrika) schon vor zwei
Jahren dagegen ausgesprochen haben, den
Klimaschutz für einen weiteren Liberalisierungsschub im Industriegüterhandel auszunützen. Stattdessen unterbreiteten sie folgende Vorschläge:
– einen systematischen öffentlichen Zugang
zu allen Klimatechnologien, die mit staatlichen Mitteln entwickelt worden sind;
– die Schaffung eines internationalen Technologiepools, in den die Unternehmen
ihre Patente einbringen und den Entwicklungsländern leicht zugänglich machen
müssten;
– die Aufhebung des Patentschutzes für die
ärmsten Länder;
– Geld zur technologischen Umrüstung von
den Industrieländern.
Notwendige Ergänzung des CO2-Gesetzes
Das Parlament ist deshalb gut beraten, im
CO2-Gesetz all die Aspekte zu ergänzen, welche den Einbezug der Entwicklungsländer in
das Klimaabkommen ermöglichen und ihnen eine faire Entwicklungschance trotz Klimaschutz bieten. Dazu muss das Gesetz die
Instrumente enthalten, welche eine ausreichende Finanzierung der internationalen
Klimaverpflichtungen der Schweiz ermöglichen. Die Mittel dazu müssen nicht aus dem
Steueraufkommen generiert werden, sondern könnten verursachergerecht aus Erlösanteilen einer CO2-Steuer, dem Zertifikatshandel und der Versteigerung der Zertifikate

kommen.
Stellungnahmen
Clean Development Mechanism – quo vadis?
Die Rufe nach Reformen des Clean
Development Mechanism (CDM)
seitens der Projektentwickler
werden seit einigen Jahren lauter.
Sie drohen aber in der Hektik der
Post-2012-Verhandlungen von
Kopenhagen unterzugehen – genau zu jener Zeit, in welcher ein
Reformbedarf am Nötigsten ist.
Nach erfolgreichen Startjahren
hat der aktuelle CDM nämlich
­seinen Zenit überschritten: Die
In Kombination mit der bestehenden Unsicherheit über Form, Inhalt und Stringenz
eines multilateralen Post-2012-Abkommens
wurden bereits vor der Finanzkrise Ende
2008 kaum mehr neue CDM-Projekte identifiziert. Eine privatwirtschaftliche Finanzierung oder gar Mobilisierung zusätzlicher
privatwirtschaftlicher Gelder – wie sie dringend nötig ist – bleibt bei einem solchen
Umfeld schlicht Wunschdenken optimis­
tischer, aber nicht sonderlich realitätsnaher
Regierungsvertreter.
nicht, wo von wem wie viel THG reduziert
werden soll, sondern: Wie kann sichergestellt
werden, dass weltweit möglichst viele Inves­
titionen in Ersatz- und Neuanlagen unter
Einbezug eines globalen Preises für THG
(und damit emissionsreduziert) erfolgt? Legen sich die Mehrheit der grossen Länder
verbindlich auf ambitiöse, progressive Emissionsabsenkungspfade fest? Und wie können
die dafür notwendigen finanziellen Mittel
und Humanressourcen effektiv bereit gestellt
werden?
Reduktionspotenzial ist weiterhin
­vorhanden
Massnahmen zur Sicherstellung
der Kontinuität des CDM
Diese pessimistische Perspektive ist nicht
zwingend. Denn weiteres kostengünstiges
Reduktionspotenzial – attraktive Rahmenbedingungen vorausgesetzt – ist durchaus vorhanden, namentlich durch das Konzept des
programmatischen CDM (Program of Activities, PoA). Das PoA ist über den gesamten
CDM-Projektverlauf skalierbar, erlaubt In­
tegration heterogener Produkte und Pro­
duktions­prozesse (wie sie sektorielle Ansätze gerade nicht abdecken können) und ist
grund­sätzlich in Industrie- wie auch in
Schwellen- und Entwicklungsländern anwendbar. Als mögliches Bespiel sei an dieser
Stelle ein Programm zwecks Ersatz von Strassenbeleuchtungen in ganzen Landesgebieten
durch hocheffiziente LED-Technologie mit
sehr kurzen Payback-Perioden genannt.
Der klimawissenschaftlich fundierte Hand­lungsbedarf steigt wegen der Akkumulation
von Treibhausgasen (THG) in der Atmosphäre überproportional mit Fortschreiten
des politischen Nichthandelns. Der Energiehunger in China, Indien und Brasilien wird
zu relativem wie absolutem Emissionswachstum führen. Aufgrund der langen Investi­
tionszyklen von Infrastrukturanlagen – wie
Energieproduktion, Transportsysteme und
Gebäuden – drängen sich grossskalierte
THG-reduzierende Massnahmen bei sämtlichen anstehenden Expansions- und Ersatz­
investitionen in Entwicklungs-, aber auch in
Schwellen- und Industrieländern geradezu
auf. Die inkrementellen Kosten für THG-reduzierte Lösungen sind in solchen Fällen oft
nur ein Bruchteil der ohnehin notwendigen
Investitionssummen. Die wichtige Frage ist
Allfällige unter einem Post-2012-Abkommen noch zu etablierende neue flexible Mechanismen (sektorieller Kreditmechanismus
resp. Handel, Multiprojekt Baselines- oder
Benchmarking-Ansätze, Positivlisten, Nama1
und wie sie alle heissen) bedürfen mehrjährigen zähen Weiterverhandlungen. Implementierungsmodalitäten und Datenengpässe, aber auch politische Widerstände werden
sektorielle Ansätze in ihrer praktischen Implementierung auf einige wenige (tendenziell
grosse) Staaten und Sektoren beschränken.
Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass Instrumente vor 2015 verfügbar sein werden.
Vor diesem Hintergrund sind neben progressiven, (völkerrechtlich) verbindlichen
Absenkungspfaden folgende Massnahmen
angezeigt:
– Weitreichende institutionelle Reform des
CDM mit dem Ziel einer verbesserten Regierungsführung zur Erhöhung der Effi­
zienz, Legitimität, Vorhersehbarkeit und
Verlässlichkeit;
– Weiterentwicklung neuer flexibler Mechanismen in direkter Zusammenarbeit mit
Experten aus dem Privatsektor (Finanzmarkt wie Carbon Market);
– Sicherstellen, dass registrierte CDM-Projekte über ihre volle Kreditperiode durch
eine Grossvater-Klausel2 von einer sektoriellen Verpflichtung geschützt werden. 
sogenannten «Low Hanging
Fruits» – nament­lich CDM-Projekte mit ­Fokus auf industrielle
Gase HFC-23 und N20 – sind abgeerntet; der Energieeffizienzsektor
fasst trotz tiefen Grenzvermeidungskosten im CDM einfach
nicht richtig Tritt; die Bürokratie
im CDM-Projekt­zyklus nimmt zu;
Politikent­scheidungsfindung innerhalb der Regulierungsbehörde
bleibt langsam; Emissionsgutschriften werden verzögert ausgestellt; es herrscht eine zunehmende Un­sicherheit aufgrund von
Fehlentscheiden im Regulierungsapparat bei fehlender Rekursmöglichkeit.
Dr. Martin Enderlin
Director, Government and
Regulatory Affairs,
EcoSecurities
www.ecosecurities.com
www.pd-forum.net
44 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
1 Nationally Appropriate Mitigation Actions.
2 Kostenlose Erstvergabe an etablierte Unternehmen.
Stellungnahmen
Der Klimawandel aus Sicht einer global tätigen Bank
Bei den rechtlichen Rahmenbe­
dingungen zur Bekämpfung des
Klimawandels sind für eine Bank
– wie für jedes andere Unterneh­
men auch – zwei Faktoren von
eminenter Bedeutung: Die Regu­
lierung muss berechenbar bleiben
und wettbewerbsneutral ausge­
staltet sein. Als globales Unter­
nehmen, das mit praktisch allen
Branchen Geschäftsbeziehungen
unterhält, wird ein künftiges in­
ternationales Klimaabkommen
die Credit ­Suisse (CS) nicht nur in
ihren betriebsökologischen Akti­
vitäten beeinflussen, sondern
auch Auswirkungen auf Produkte
und Dienstleistungen sowie die
­Investitionen des Unternehmens
haben.
Dr. René Buholzer
Leiter Politik und
­Nachhaltigkeit,
Credit Suisse, Zürich
Angesichts der vergleichsweise niedrigen
direkten Treibhausgasemissionen – 274 000
Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2008 –
kann die CS nur einen kleinen direkten Beitrag zur Verringerung des Klimaproblems
leisten. Indirekt können wir aber durch unsere Produkte, Dienstleis­tun­gen und den Dialog mit Kunden und Inves­toren in einem
nicht zu unterschätzenden Ausmass zur weltweiten Emissionsreduktion beitragen.
Klimaschutz als Teil der unter­
nehmerischen Verantwortung
Das Management der CS hat bereits vor
Jahren entscheidende Weichenstellungen vorgenommen, um den Herausforderungen des
Klimawandels mit verschiedenen Massnahmen proaktiv entgegenzutreten: So erreichte
die CS 1997 – als erste Grossbank weltweit –
die Zertifizierung ihres betriebsinternen Umweltmanagementsystems nach ISO 14001.
Dieses trägt dazu bei, unternehmensweit Ressourcen zu schonen, Umweltbelastungen zu
reduzieren und Kosten zu sparen.
2006 wurde die CS als erstes Grossunternehmen in der Schweiz CO2-neutral. Und sie
hat sich mit der 2007 ins Leben gerufenen
Initiative «Credit Suisse Cares for Climate»
zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasneutralität
auch weltweit so bald wie möglich zu erreichen. Wesentlicher Bestandteil dieser Initiative ist die verstärkte Umsetzung einer vierstufigen Strategie, um kontinuierlich unsere
Emissionen in allen Geschäftsregionen zu
verringern: Betriebsoptimierung der Liegenschaften; Investitionen in energieeffiziente
Technologien unserer Liegenschaften und
Infrastruktur (IT); Substitution der eingesetzten Energieträger; Kompensation der
verbleibenden Emis­sionen mit hochwertigen
Emissionsreduktionszertifikaten.
Gleichzeitig wenden wir uns auch mit besonderen Aufklärungskampagnen – wie z.B.
E-Learning-Programmen – an unsere über
47 000 Mitarbeitenden weltweit, damit sie
­ihre eigenen Emissionen verringern und sich
informiert an Diskussionen über die Themen Klima und Umwelt beteiligen können.
Aktionen wie eine Teilnahme an «Bike to
Work» von Pro Velo Schweiz tragen dazu bei,
unsere Mitarbeitenden für dieses Klimaschutzziel zu sensibilisieren.
45 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Zur Strategie der CS gehört auch, dass sie
sich auf der Produkte- und Dienstleistungsseite aktiv an marktbasierten Lösungen zur
Reduktion von Emissionen beteiligt. Expertenteams entwickeln bereits seit einiger Zeit
diverse innovative Produkte mit Fokus auf
ökologischen oder sozialen Aspekten, um der
zunehmenden Nachfrage der Kunden nach
Anlegemöglichkeiten gerecht zu werden; zu
nennen sind etwa attraktive Minergie-Hypotheken für Hauseigentümer in der Schweiz
oder Fonds zum Thema erneuerbare Energien für globale Anleger. Die CS ist ausserdem
global eine der führenden Banken im Bereich
Finanzierung von erneuerbaren Energien.
Dialog als Schlüssel
Ein weiterer Pfeiler der Klimastrategie ist
der Dialog mit wichtigen externen Anspruchsgruppen, um gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu
berücksichtigen. Wo immer möglich und angebracht, bringen wir unsere Erfahrungen in
die öffentliche Debatte ein. Im Vorfeld des
letztjährigen G-8-Gipfels in Japan beispielsweise hat Brady Dougan, CEO der CS, zusammen mit über 100 weiteren Wirtschaftsführern eine wegweisende Erklärung zur
Klimapolitik unterzeichnet, welche ein neues
«umweltpolitisch wirksameres und wirtschaftlich effizienteres» politisches Rahmenwerk fordert. Durch Dialog oder Zusammenarbeit mit kompetenten Organisationen und
Foren bringen wir unsere Standpunkte effektvoll ein und profitieren gleichzeitig von
deren Expertenwissen (z.B. WEF Task Force
on Low Carbon Economic Prosperity).
Die CS geht seit 2006 einen langfristig
ausgelegten Weg im Klimabereich und wird
diesen auch in Zukunft – unabhängig vom
Ausgang der Verhandlungen in Kopenhagen
– konsequent weiterführen. Dennoch bleibt
für ein global tätiges und im internationalen
Wettbewerb stehendes Unternehmen wie die
CS von zentraler Bedeutung, dass zur Bekämpfung des Klimawandels auf international koordinierte und konsistente Massnahmen gesetzt wird, welche berechenbar sind
und der Wirtschaft auch genügend Zeit zur
Anpassung lassen. Die dafür notwendigen
Weichenstellungen müssen jetzt in Kopenha
gen erfolgen.
Stellungnahmen
Unternehmen können beim Klimaschutz eine zentrale Rolle
­einnehmen
Die Botschaft des Bundesrates zur
Revision des CO2-Gesetzes sieht
vor, dass die Emissionen der
Schweiz bis 2020 um mindestes
20% gegenüber 1990 gesenkt
werden sollen. Auf dem Weg zu
diesem Ziel können gerade Unternehmen eine zentrale Rolle einnehmen, da bei Produktion,
Transport, Verkauf und Gebrauch
von Produkten bzw. bei der Erbringung von Dienstleistungen
CO2-Emissionen anfallen. Coop
nimmt ihre Verantwortung wahr
und hat über die CO2-Zielvereinbarungen mit dem Bund hinaus
die Vision, bis 2023 in den direkt
beeinflussbaren Bereichen CO2neutral zu werden. Coop braucht
bei ihrem Engagement für den
Klimaschutz – so wie alle Unternehmen – entsprechende fachliche und regulatorische Unterstützung.
Dr. Sibyl Anwander
Phan-Huy
Leiterin Qualität/Nachhaltigkeit Coop, Basel
Der Detailhandel steht im mehrfachen
Sinn in der Verantwortung, einen Beitrag
zum Klimaschutz zu leisten. Zum einen muss
er seine eigenen CO2-Emissionen in den Bereichen Logistik, Verkauf und Verwaltung reduzieren. Zum anderen hat er auch seine
Gatekeeper-Funktion bezüglich Produktsortiment wahrzunehmen und muss im Gespräch mit den Vorstufen dazu beitragen,
dass die ganze Wertschöpfungskette klima­
freundlicher wird. Der Detailhandel kann
darüber hinaus die Konsumenten für den
Klimaschutz sensibilisieren und Produkte
anbieten, welche den Energieverbrauch –
und somit die CO2-Emissionen der privaten
Haushalte – reduzieren.
Verbindliche Ziele, freiwillige und
­ambitiöse Vision
Coop ging 2004 als erste Grossverteilerin
der Schweiz konkrete CO2-Zielvereinbarun­
gen mit dem Bund ein. Im Bewusstsein, dass
für den Klimaschutz noch mehr getan werden muss, fasste die Geschäftsleitung 2008
den mutigen Beschluss, innerhalb von 15 Jahren – d.h. bis 2023 – in den von Coop direkt
beeinflussbaren Bereichen CO2-neutral zu
werden. Dies bedeutet, dass Coop alle technisch möglichen und finanziell vertretbaren
Massnahmen ergreift, um den Energiebedarf
um fast 20% sowie den CO2-Ausstoss um
über 50% gegenüber 2008 zu reduzieren.
Derjenige Teil der CO2-Emissionen, der nur
in Verbindung mit unverhältnismässigen Kosten oder gar nicht vermieden werden kann,
wird über geeignete Projekte im In- und Ausland kompensiert.
Bei der finanziellen Bewertung von Inves­
titionen im Rahmen ihrer Energie/CO2-Vi­
sion wendet Coop einen innovativen Ansatz
an. Einerseits wird als Abschreibungsdauer
bei Investitionen im Energiebereich die gesamte Lebensdauer herangezogen. Zusätzlich
wird für jede geplante Investition mindestens
eine Alternative gesucht, die zu einer CO2Reduktion führt. Anschliessend werden die
Kosten für die CO2-Reduktion den zukünftig
anstehenden Kompensationskosten der Referenzvariante gegenübergestellt und die güns­
tigere Variante gewählt. Investitionen in den
Klimaschutz und Kosteneinsparungen müssen sich nicht ausschliessen: Die bis 2023 ge-
46 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
planten Massnahmen zur Reduktion des
Ener­giebedarfs und der CO2-Emissionen
führen zu Kosteneinsparungen von insgesamt über 70 Mio. Franken. Klimaschutz
steigert also die Wettbewerbsfähigkeit, was
bei weiter steigenden Energiekosten künftig
noch stärker ins Gewicht fallen wird.
Energiesparen und die damit einhergehende Reduktion von CO2-Emissionen werden bei Coop auch bei den Produkten gross
geschrieben. So führt Coop z.B. unter dem
Label Oecoplan zahlreiche energiesparende
Produkte. Im Transportbereich wird bereits
ein grosser Teil des Warenumschlags per
Bahn abgewickelt. Flugtransporte von Waren
lässt Coop nur zu, wenn diese – z.B. aus Qualitätsgründen – unvermeidbar sind. Darüber
hinaus werden die CO2-Emissionen aus Flugtransporten, Auslieferungen von coop@home
und sämtlichen Geschäftsreisen kompensiert.
Fachliche und regulatorische
­Unterstützung notwendig
Um im Klimaschutz eine zentrale Rolle
einnehmen zu können, benötigen Unternehmen sowohl fachliche als auch regulatorische
Unterstützung. Fachliche Unterstützung in
der Schweiz bietet die Energie-Agentur der
Wirtschaft (EnAW), die eng und partnerschaftlich mit dem Bund sowie den technischen Planungsbüros zusammenarbeitet.
Damit regulatorische Instrumente die Unternehmen bei ihrer CO2-Reduktion auch wirklich unterstützen, müssen sie wirkungsorientiert und wettbewerbsneutral, aber auch
staatsquoten- bzw. kaufkraftneutral sowie
minimal vollzugsaufwändig und verlässlich
sein. Deshalb sollten Unternehmen frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. Der Gesetzgeber kann so vom
Wissen der Unternehmen profitieren und ein
besseres Verständnis für unternehmerischen
Klimaschutz erlangen. Dadurch wird nicht
nur Effizienz des Gesetzgebungsprozesses
verbessert, sondern auch die regulatorische
Unsicherheit für Unternehmen vermindert.
All dies steigert die Effektivität von Gesetzen
zur CO2-Reduktion und verkürzt den Weg

zu einem besseren Klima.
Stellungnahmen
Anreizorientierte Gesetzgebung und Umsetzungs­organisation
der Wirtschaft für den Erfolg wichtig
Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) hilft U
­ nternehmen,
ihre individuellen klima- und
energie­politischen Ziele zu er­
reichen und die in diesem Bereich
geltenden Gesetze möglichst
­effizient und wirkungsvoll umzusetzen. Dank verschiedener Anreize und dem Engagement der
Unternehmen wurden die wirtschaftlichen Massnahmen erkannt
und unter Wahrung der Konkurrenzfähigkeit umgesetzt. Auch
im Rahmen der revidierten CO2Gesetzgebung wird die EnAW als
Umsetzungsorganisation die
­Mitgliederfirmen bestmöglich in
­diesen Prozessen unterstützen,
damit sie die von Politik und Gesellschaft gesetzten Ziele wirtschaftsverträglich erreichen
­können.
Bis 2010 müssen die CO2-Emissionen in
der Schweiz auf Werte gesenkt werden, die
10% unter jenen von 1990 liegen. So will es
das CO2-Gesetz, das auf dem Kyoto-Protokoll basiert. Fest steht auch, wie die Reduk­
tion erreicht werden soll: durchschnittlich
15% weniger Emissionen bei den Brennstoffen und 8% weniger bei den Treibstoffen.
Zur Erreichung dieser Ziele wird der Bund
ab 2006/2007 eine CO2-Lenkungsabgabe auf
Brennstoffen einführen. Ausserdem wird
dem Klimarappen als freiwillige Massnahme
im Treibstoffbereich eine befristete Chance
eingeräumt. Die EnAW koordiniert und begleitet die konkreten Massnahmen, vor allem
im Bereich Brennstoffe. Angestrebtes Ziel ist
es, dass 45% des Energieverbrauches in den
Bereichen Industrie und Dienstleistung in
Zielvereinbarungen eingebunden sind.
Resultate der bestehenden
Gesetzgebung
Die EnAW ist Ende 2001 mit weniger als
100 Unternehmen gestartet. Heute haben
sich rund 1900 Betriebe in über 80 Gruppen
im Rahmen der EnAW engagiert. Gesamthaft
emittieren die Teilnehmer der EnAW rund
3,5 Mio. Tonnen CO2. Zusammen mit den
Emissionen aus der Zementindustrie sind
über 40% der CO2-Emissionen im Brennstoffbereich der Wirtschaft durch Zielvereinbarungen abgedeckt. Allein im Jahr 2008
wurden im Vergleich zu einer unbeeinfluss­
ten Entwicklung knapp 1 Mio. Tonnen CO2
eingespart; der Energieverbrauch hat sich
um rund 5700 GWh reduziert. Rund ein
Drittel dieser Einsparungen sind als direkte
Folge der Anstrengungen im Zusammenhang
mit den EnAW-Zielvereinbarungen zu werten und gelten als freiwillige Massnahmen im
Sinne des CO2-Gesetzes.
Erfolgsfaktoren
Dr. Armin Eberle
Geschäftsführer,
­Energie-Agentur
der Wirtschaft (EnAW),
Zürich
Der Erfolg dieser Umsetzung ist unter anderem auf die spezifische Ausgestaltung der
im CO2-Gesetz angelegten Anreizmechanismen zurückzuführen, die im Prinzip aus einer Kombination von Zielvereinbarungen
mit einer echten Lenkungsabgabe bestehen.
Beim heutigen Mechanismus der Zielvereinbarungen ist entscheidend, dass die CO2-Re-
47 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
duktionsziele mit den Möglichkeiten und
Bedürfnissen des Unternehmens abgestimmt
sowie mit dem Bund vereinbart werden. Die
zur Umsetzung der Ziele notwendigen Massnahmen müssen dabei immer auch messbar
und rentabel sein. Wichtig ist auch, dass mit
der im Gegenzug erhaltenen Befreiung von
der CO2-Abgabe dem Unternehmen die finanziellen Mittel zur Investition in Effizienzsteigerung erhalten bleiben. Die Möglichkeit,
CO2-Emissionsrechte an die Stiftung Klimarappen verkaufen zu können, motiviert zudem zu Mehrleistungen.
Daneben profitieren viele EnAW-Unternehmen von zusätzlichen Anreizen wie vergünstigten Stromtarifen oder administrativer
Befreiung von kantonalen Auflagen. Aufgrund eines Abkommens mit der Klimastiftung erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine finanzielle Erleichterung beim
Abschluss und der Umsetzung einer EnAWZielvereinbarung.
Fortführung bewährter Elemente
Mit der Ende August 2009 vom Bundesrat
veröffentlichten Botschaft zur Revision des
CO2-Gesetzes zeigt sich, dass verschiedene
bewährte Elemente des bestehenden Gesetzes
übernommen wurden. So sind weiterhin
freiwillige Massnahmen und die Möglichkeit
der Abgabenbefreiung vorgesehen. Neu werden unter anderem Regelungen zur Anbindung an ein europäisches Emissionshandelssystem aufgestellt.
Die EnAW wird sich weiterhin als Umsetzungsorganisation der Wirtschaft für die Unternehmen der Schweiz engagieren. Wir sind
überzeugt, auch künftig auf der Grundlage
der bestehenden Erfolgsfaktoren eine wichtige Rolle zur Umsetzung der rechtlichen
Vorgaben zu spielen. Entscheidend ist, dass
die Unternehmen auch weiterhin Anreize
haben werden, ihre individuellen Potenziale
optimal auszuschöpfen. Wichtige Anreize
dazu bilden nicht nur eine zu vermeidende
Abgabe, sondern auch die Verminderung von
Transaktionskosten, die Einführung von Managementsystemen sowie die Kombination

mit weiteren Zusatznutzen. Stellungnahmen
Die Erdölwirtschaft braucht unternehmerischen Freiraum
zur Erfüllung der CO2-Reduktionsziele
Die Schweiz ist bezüglich des
­Kyoto-Protokolls auf Zielkurs,
­dies nicht zuletzt dank der von
der Wirtschaft geschaffenen Umsetzungsinstrumente der Stiftung
Klimarappen und der Energieagentur der Wirtschaft. Allein der
Klimarappen – gespiesen mit einer Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl – erbringt
in der Verpflichtungs­periode
2008–2012 eine jährliche Reduktionsleistung von rund 2,4 Mio.
Tonnen CO2. Der Klimarappen
nutzt die vom Kyoto-Protokoll ermöglichten Auslandmassnahmen
(flexible Mechanismen), die an
das Inlandziel angerechnet werden können.
Für die Zeit bis 2020 schlägt der Bundes­
rat neu eine Pflicht – statt wie bisher Freiwil­
ligkeit – in Bezug auf die Auslandmass­
nahmen vor. Der Klimarappen soll quasi
verstaatlicht werden, indem die Erdölimpor­
teure verpflichtet werden sollen, zwischen
25% und 30% der auf ihre Treibstoffimporte
entfallenden CO2-Emissionen mittels nach­
gewiesener Emissionsminderungen im Aus­
land zu kompensieren.
Dies bedingt eine jährliche Reduktions­
leistung von rund 4 Mio. Tonnen CO2, also
eine Erhöhung um zwei Drittel gegenüber
heute. Das wird sich an der Zapfsäule mit
einem Preisaufschlag von 2 bis 4 Rp/l nieder­
schlagen. Unserer Auffassung nach wird da­
durch aber das Reduktionsziel von gesamt­
haft 20% übererfüllt. Ohnehin dürfte die
vor­gesehene Kompensationspflicht die erlaub­
ten maximal 50% ausländische Emis­sions­
reduktionen (Supplementaritätsregel) prak­
tisch ausschöpfen.
Bündelung von Know-how
in Kompensationsverbünden
Rolf Hartl
Geschäftsführer
Erdöl-Vereinigung,
Zürich
Die Erdölwirtschaft akzeptiert grundsätz­
lich diesen neuen, anspruchsvollen Auftrag.
Um diesen – wie beim Klimarappen – ein­
fach und kostengünstig zu erfüllen, muss das
CO2-Gesetz unternehmerischen Freiraum
gewähren. Dazu gehört die Möglichkeit,
das erforderliche Know-how in Bezug auf
die Zertifikatemärkte zu poolen und sich
zu Kompensationsverbünden zusammenzu­
schliessen. Dazu gehört aber auch der Ver­
zicht auf eine Helvetisierung der internatio­
nal akzeptierten Emissionszertifikate im
Sinne strengerer Qualitätsvorschriften.
Mit der CO2-Kompensation auf Treib­
stoffen wird auch die CO2-Abgabe auf Treib­
stoffen überflüssig. Es wäre politisch ohnehin
ehrlicher, sich von dieser Chimäre endgültig
zu verabschieden. Schon bald dürfte der
Bundesrat die Erhöhung der Mineralölsteuer
auf Treibstoffen, die heute den Liter Benzin
und Dieselöl mit rund 75 Rp/l belastet, zur
Diskussion stellen. Wie kürzlich vom Uvek
zu vernehmen war, führen der Unterhalt des
bestehenden Strassennetzes und die Investi­
tionen in neue Strassen- und Eisenbahnpro­
jekte zu einem Aufschlagpotenzial von bis zu
22 Rp/l. Angesichts dieser Grössenordnungen
48 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
ist es an der Zeit, sich politisch wieder zu ver­
gegenwärtigen, dass die Treibstoffe eine Steu­
erquelle erster Ordnung darstellen.
Das neue CO2-Gesetz wird auch Konse­
quenzen für die beiden Inlandraffinerien
Cressier/NE und Collombey/VS haben. ­Diese
leisten einen wesentlichen Beitrag an unsere
Versorgungssicherheit, weil sie rund 40%
unserer Erdölnachfrage decken. Aufgrund
ihrer international gesehen tiefen Produkti­
onskapazitäten kämpfen sie mit einem struk­
turellen Wettbewerbsnachteil gegenüber
EU-Raffinerien. Der Bundesrat will sie – zu­
sammen mit anderen energieintensiven Pro­
duktionsanlagen – obligatorisch einem Emis­
sionshandelssystem unterwerfen, das in
einem zweiten Schritt an dasjenige der EU
(EU-ETS) angeschlossen werden soll. Damit
droht ein Szenario, in welchem die EU die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
die beiden Raffinerien beeinflusst. Kommt
hinzu, dass es in Europa kaum Stimmen aus
der Wirtschaft gibt, die dem EU-ETS wohl­
gesonnen sind: zu kompliziert, zu undurch­
sichtig, zu unverständlich und zu teuer, lautet
der Vorwurf. Die Schweizer Politik sollte sich
deshalb ernsthaft mit der Frage beschäftigen,
ob für die CO2-Grossemittenten nicht am
heutigen System von Zielvereinbarungen
und -verpflichtungen festgehalten werden
sollte. Die überschaubare Population ener­
gieintensiver Betriebe in der Schweiz bedarf
jedenfalls keiner bürokratischen Überregu­
lierung.
Kritische Stimmen zulassen
Ein Wort schliesslich zu den wissenschaft­
lichen Grundlagen: Man muss nicht Klima­
skeptiker sein, um festzustellen, dass ernst zu
nehmende wissenschaftliche Stimmen, die
dem IPCC und seinen modellbasierten Vor­
aussagen kritisch gegenüberstehen, hierzu­
lande kaum (an)gehört werden. Es muss
zweitens auffallen, dass politisch und wissen­
schaftlich fast immer die schlimmsten Szena­
rien feilgeboten werden. Und drittens ist er­
staunlich zu hören, dass die Wissenschaft uns
Menschen verspricht, wir könnten durch ei­
genes Tun und Lassen das Weltklima auf
heutigem Stand «einfrieren». Weniger Main­
stream würde der Klimawissenschaftsdiskus­

sion guttun.
Stellungnahmen
Bundesrätliche Klimapolitik: Es regiert der Kleinmut
Zuerst die gute Nachricht: In
­seiner Botschaft zur Revision des
CO2-Gesetzes anerkennt der Bundesrat, dass es nötig ist, die weltweite Erwärmung gegenüber den
vorindustriellen Mitteltemperaturen unter zwei Grad zu halten,
da sonst gefährliche Kippeffekte
drohen. Damit ist das Positive
­bereits gesagt. Würde unsere
­Regierung ihre eigenen Worte
ernst nehmen, müsste sie eine
andere Klimapolitik machen. Die
bundesrätliche Botschaft er­
möglicht weder wirksamen Klima­
schutz, noch vertritt sie die volkswirtschaftlichen Interessen der
Schweiz. Freuen darf sich einzig
der Ölsektor. Soll das anders
­werden, muss das Parlament die
nötigen Korrekturen vornehmen.
1 Angebote von 40% oder mehr liegen heute von England,
Deutschland, Norwegen und Schweden vor (allerdings
inkl. Anrechnung von Auslandszertifikaten).
2 Siehe assets.wwf.ch/downloads/15_forderungen_
klimaallianz.pdf.
Die Modellrechnungen des IPCC zeigen
klar, dass die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40%
unter den Stand von 1990 reduzieren müssen, wenn das Erwärmungsziel von maximal
2oC eingehalten werden soll.1 Und was tut
der Bundesrat? Er schlägt inländische Emissionsreduktionen von 10% vor (ohne multilaterales Abkommen) und legt magere 5%
drauf, wenn ein solches Abkommen zustande kommt. Damit verpasst der Bundesrat
sein formuliertes Klimaziel um Längen; er
erfüllt nicht einmal die Reduktionsziele, die
international für Entwicklungsländer vorgesehen sind. Würden sich alle Industrie­länder
so verhalten wie die Schweiz, dürfte die globale Erwärmung bei drei bis vier Grad zu liegen kommen, und die Erwärmung in der
Schweiz würde die Fünf-Grad-Grenze übersteigen.
Das weiss natürlich auch der Bundesrat.
Deshalb will er zusätzlich Reduktionszertifikate aus dem Ausland kaufen und sich anrechnen lassen. Leider geht dabei vergessen,
dass Auslandszertifikate aus Nichtindustrie­
ländern nur dann anrechenbar sind, wenn
diese als Gruppe ihre Reduktionsziele bereits
erreicht haben. Dazu sind nach Schätzungen
der Klimaallianz jährlich 160 Mrd. US-Dollar notwendig, wovon 1,7 Mrd. Franken
durch die Schweiz getragen werden müssten.2
Wo im Entwurf zum CO2-Gesetz ist eine solche Finanzierung vorgesehen?
CO2-Reduktion wäre leicht
für die Schweiz
Dr. Hans-Peter Fricker
CEO WWF Schweiz
Dabei wäre es für die Schweiz sehr leicht,
ihre CO2-Emissionen kostengünstig zu senken. Unser Land hat praktisch keine CO2intensive Industrie und verfügt somit bei
den Inlandemissionen im OECD-Vergleich
über tiefe Werte pro Kopf. Die Schweiz muss
also im Vergleich zu anderen Industrieländern bei gleichem prozentualen Reduk­tions­
ziel weniger Tonnen CO2 pro Kopf redu­
zieren und kommt damit gut weg. Zudem
liegen die Hauptemissionen in den Bereichen Gebäudeheizungen und Verkehr. Unter­
suchun­gen zeigen, dass die Emissionsminderung in diesen Bereichen sehr viel günstiger
ist als in der Stromproduktion und in der
Schwerindus­trie; diese beide Branchen sind
49 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
in den meis­ten Industrieländern die Haupt­
emittenten.
Umso erstaunter lesen wir in der Botschaft zum CO2-Gesetz, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen leicht negativ
sein sollen. Erst wer die zugrunde liegenden
Studien liest, versteht, weshalb der Bundesrat
zu solch merkwürdigen Schlüssen kommt.
Zum einen gehen die Verfasser davon aus,
dass die Schweiz – der deutsche Philosoph
Gottfried Willhelm Leibniz lässt grüssen – in
der besten aller möglichen Welten lebt, in der
jede Veränderung negative Konsequenzen
hat. Es gibt deshalb per Definition auch keine Klimaschutzmassnahme, die sich rechnet,
denn sonst wäre diese ja schon umgesetzt
worden. Zudem wurden Innovationsimpulse
und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit ausgeklammert, und die Arbeitsplatzfrage wurde
schon gar nicht untersucht.
Klimaschutz lohnt sich
Werden diese Faktoren mit berücksich­tigt,
entsteht ein ganz anderes Bild. Eine Studie
des Beratungsunternehmens McKinsey von
2009 zeigt, dass fast die Hälfte der Schweizer
Emissionen sehr günstig zu reduzieren sind
und dass bereits bei einem Weltmarktpreis
von 52 US-Dollar pro Fass Öl keine Netto­
kosten entstehen, wenn die Transaktions­
kosten unberücksichtigt bleiben. Und schon
bei einem Ölpreis von 100 US-Dollar pro
Fass ergibt sich ein grosser Nettonutzen für
die Schweizer Volkswirtschaft.
Dass es ausgerechnet das Staatssekretariat
für Wirtschaft (Seco) bis heute verpasst hat,
eine brauchbare Studie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener
Klimapolitik-Massnahmen zu liefern, stellt
dem Amt kein gutes Zeugnis aus. Freuen
kann sich darüber nur der Ölsektor. Und
alle Freunde des Kleinmuts. Dabei rief doch
Bundesrat Moritz Leuenberger Ende August
2009 an der Weltklimakonferenz in Genf den
anderen Ländern zu: «Lasst uns ehrgeizig
sein!»
Die Umweltverbände sind schon zufrieden, wenn die Schweiz tut, was getan werden
muss, um Schlimmeres zu verhüten – und
das heisst: Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindes­

tens 40%.
Stellungnahmen
Wirtschaftspolitische Agenda
Wirtschaftspolitische Agenda
Bundesrätliche Klimapolitik: Es regiert der Kleinmut
Zuerst die gute Nachricht: In
Entscheidungen der Kommissionen
(21. Oktober bis 20. November 2009)
75
Änderungen auf einen Blick
•4. AVIG-Revision: Die WAK-N hat in der Gesamtab­
stimmung die Vorlage abgelehnt. Gemäss Parlaments­
gesetz entspricht dies einem Kommissionsantrag auf Nichteintreten.
•Revision Postgesetzgebung: Die KVF-S hat die Beratung
der beiden Vorlagen abgeschlossen.
•KVG. Sofortmassnahmen: Die SGK-S hat die Beratung
abgeschlossen.
Vollständige Titel der Dossiers
1 Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts
2 Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)
3 Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische
­Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung –
kurz Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)
4 Totalrevision des Postgesetzes und des Postorganisations­
gesetzes.
5 KVG. Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung.
Diverse Abkürzungen
APK:
BR:
DV:
FK:
KVF:
NR, N:
RK:
SGK:
SR, S:
UREK:
WAK:
WBK:
Aussenpolitische Kommission
Bundesrat
«Die Volkswirtschaft»
Finanzkommission
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen
Nationalrat
Kommission für Rechtsfragen
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
Ständerat
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie
Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur
53 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
23.10. Totalrevision der Postgesetzgebung: Die KVF-S hat
Eintreten auf die beiden Vorlagen Postgesetz und
Postorganisationsgesetz beschlossen. In der
Detailberatung hat sie wichtige Grundsatzentscheide beim Postgesetz gefällt: Mit 8 zu 4
Stimmen will sie einen Artikel ins Gesetz ein­
fügen, wonach die Anbieterinnen von Post­
diensten den diskriminierungsfreien, zeitge­
rechten und transparenten Zugang zu ihren
Teilleistungen durch Vereinbarung regeln. Die
Vereinbarungen sollen aber auf freiwilliger Basis
zu Stande kommen. Mit 7 zu 5 Stimmen lehnt die
KVF-S einen Antrag ab, der dem BR die Kompe­
tenz geben wollte, für das Nachsenden und
Umleiten von Postsendungen bei den Anbiete­
rinnen die Gründung einer neutralen Organisati­
on zu verlangen. Mit 7 zu 5 Stimmen hat die
Kommission einem Antrag zugestimmt, der die
Anbieterinnen dazu verpflichtet, Informationen
über die Ökobilanz der Dienstleistungen und die
Sozialverträglichkeit des Unternehmens zu
veröffentlichen. Beim Kernthema der Vorlage, der
Marktöffnung, folgt die KVF-S dem BR: Mit 11 zu 2
Stimmen lehnt sie eine gleichzeitige Öffnung des
Marktes mit der Inkraftsetzung des Gesetzes ab.
Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt sie
auch die unbefristete Beibehaltung des Restmo­
nopols ab. Die Kommissionsmehrheit argumen­
tiert, dass mit dieser schrittweisen Öffnung
sowohl den Bedenken der Bevölkerung als auch
den Entwicklungen in Europa Rechnung getragen
werden kann.
28.10. 4. AVIG-Revision: Die WAK-N hat sich mit 14 zu 10
Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Erhöhung des
Beitragssatzes auf 2,2% ausgesprochen. Mit 15 zu
10 Stimmen stimmt sie zudem einer zeitlich
beschränkten Erhöhung des Beitragssatzes auf
2,3% und der Einführung eines Solidaritätspro­
zents auf hohen Einkommen zu, welche zur
Entschuldung des Ausgleichsfonds der ALV
erhoben werden sollen. Eine Minderheit fordert,
dass im Rahmen der vorliegenden Revision weder
Beitragserhöhungen noch ein Solidaritätsbeitrag
beschlossen werden sollen. Sie argumentiert,
dass der BR bei einem bestimmten Schuldenstand
des Ausgleichsfonds der ALV aufgrund des so
genannten Konjunkturartikels (90c) im gelten
Recht ohnehin gezwungen sei, eine vorüberge­
hende Beitragssatzerhöhung zu beschliessen. Die
Mehrheit will jedoch die Verantwortung zur
Sanierung der ALV nicht dem Bundesrat überlas­
sen, sondern den Beitragssatz auf Gesetzesstufe
so anpassen, dass das finanzielle Gleichgewicht
nachhaltig garantiert werden kann. Mit 15 zu 10
Stimmen bei 1 Enthaltung wird die Kompetenz
des BR zur Beitragssatzerhöhung gemäss dem
Konjunkturartikel so eingeschränkt, dass er den
Satz auf max. 2,5% erhöhen kann.
Die Erhöhung des Beitragssatzes und die Ein­-
führung eines Solidaritätsbeitrages auf der einen
Seite und verschiedene Leistungskürzungen auf
der anderen Seite führen dazu, dass sich in der
Gesamtabstimmung keine Mehrheit mehr für die
Vorlage findet und diese mit 7 zu 8 Stimmen bei
10 Enthaltungen abgelehnt wird. Dieser Entscheid
entspricht gemäss Parlamentsgesetz einem
Kommissionsantrag auf Nichteintreten.
10.11. Totalrevision der Postgesetzgebung: Die KVF-S will
die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen
durch die Post nicht zusätzlich verbilligen. Sie hält an dem schon heute gültigen Modell zur
indirekten Presseförderung fest, will es aber
zeitlich unbeschränkt weiterführen.
Die KVF-S hat das Postorganisationsgesetz in der
Gesamtabstimmung einstimmig und das Postge­
setz mit 8 gegen 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen
gutgeheissen. Beide Vorlagen, das Postgesetz
und Postorganisationsgesetz, sollen in der
Wintersession vom SR beraten werden.
11.11. KVG. Sofortmassnahmen: Die SGK-S hat die
Dringlichkeitsklausel, die BR und NR beschlossen
hatten, gestrichen, mit der Begründung, keine
der von der Kommission beschlossenen Massnah­
men erfordere die Dringlichkeitsklausel. Statt­
dessen hat die SGK-S weitergehenden Sparmass­
nahmen zugestimmt, die in 2-3 Jahren wirken
sollen. So will sie über den Selbstbehalt sparen
und diesen für die Versicherten in der Regel auf
20% anheben. Nur noch Versicherte, die sich
einem Managed-Care-Modell oder einem
Hausarzt-Modell anschliessen, sollen wie bisher
10% zahlen. Der NR hatte beschossen, die 20%
nur von den Versicherten verlangen, die ohne
vorgängige Hausarztkonsultation direkt zum
Spezialisten gehen.
Einen stärkeren Einfluss als der NR wünscht die
SGK-S auch auf die Medikamentenpreise. Der
Vertriebszuschlag auf den Fabrikabgabepreisen
soll von heute 12% auf noch 8% sinken. Abge­
lehnt wurde der Antrag, die Fabrikpreise linear
um 3% zu kürzen sowie der Antrag von BR und
NR, im Jahr 2010 200 Mio. Franken für die
Prämienverbilligung einzusetzen. Schliesslich
wurden diverse Anträge abgelehnt, mit denen die
Antragssteller die Versicherten stärker zur Kasse
bitten wollten, wie ein Selbstbehalt auf allen
Medikamentenkäufen oder die allgemeine
Erhöhung der Franchisen.
54 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
seiner Botschaft zur Revision des
CO2-Gesetzes anerkennt der Bundesrat, dass es nötig ist, die weltweite Erwärmung gegenüber den
vorindustriellen Mitteltemperaturen unter zwei Grad zu halten,
da sonst gefährliche Kippeffekte
drohen. Damit ist das Positive
bereits gesagt. Würde unsere
Regierung ihre eigenen Worte
ernst nehmen, müsste sie eine
andere Klimapolitik machen. Die
bundesrätliche Botschaft ermöglicht weder wirksamen Klimaschutz, noch vertritt sie die volkswirtschaftlichen Interessen der
Schweiz. Freuen darf sich einzig
der Ölsektor. Soll das anders
werden, muss das Parlament die
nötigen Korrekturen vornehmen.
1 Angebote von 40% oder mehr liegen heute von England,
Deutschland, Norwegen und Schweden vor (allerdings
inkl. Anrechnung von Auslandszertifikaten).
2 Siehe assets.wwf.ch/downloads/15_forderungen_
klimaallianz.pdf.
Die Modellrechnungen des IPCC zeigen
klar, dass die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40%
unter den Stand von 1990 reduzieren müssen, wenn das Erwärmungsziel von maximal
2oC eingehalten werden soll.1 Und was tut
der Bundesrat? Er schlägt inländische Emissionsreduktionen von 10% vor (ohne multilaterales Abkommen) und legt magere 5%
drauf, wenn ein solches Abkommen zustande kommt. Damit verpasst der Bundesrat
sein formuliertes Klimaziel um Längen; er
erfüllt nicht einmal die Reduktionsziele, die
international für Entwicklungsländer vorgesehen sind. Würden sich alle Industrieländer
so verhalten wie die Schweiz, dürfte die globale Erwärmung bei drei bis vier Grad zu liegen kommen, und die Erwärmung in der
Schweiz würde die Fünf-Grad-Grenze übersteigen.
Das weiss natürlich auch der Bundesrat.
Deshalb will er zusätzlich Reduktionszertifikate aus dem Ausland kaufen und sich anrechnen lassen. Leider geht dabei vergessen,
dass Auslandszertifikate aus Nichtindustrieländern nur dann anrechenbar sind, wenn
diese als Gruppe ihre Reduktionsziele bereits
erreicht haben. Dazu sind nach Schätzungen
der Klimaallianz jährlich 160 Mrd. US-Dollar notwendig, wovon 1,7 Mrd. Franken
durch die Schweiz getragen werden müssten.2
Wo im Entwurf zum CO2-Gesetz ist eine solche Finanzierung vorgesehen?
CO2-Reduktion wäre leicht
für die Schweiz
Dr. Hans-Peter Fricker
CEO WWF Schweiz
Dabei wäre es für die Schweiz sehr leicht,
ihre CO2-Emissionen kostengünstig zu senken. Unser Land hat praktisch keine CO2intensive Industrie und verfügt somit bei
den Inlandemissionen im OECD-Vergleich
über tiefe Werte pro Kopf. Die Schweiz muss
also im Vergleich zu anderen Industrieländern bei gleichem prozentualen Reduktionsziel weniger Tonnen CO2 pro Kopf reduzieren und kommt damit gut weg. Zudem
liegen die Hauptemissionen in den Bereichen Gebäudeheizungen und Verkehr. Untersuchungen zeigen, dass die Emissionsminderung in diesen Bereichen sehr viel günstiger
ist als in der Stromproduktion und in der
Schwerindustrie; diese beide Branchen sind
49 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
in den meisten Industrieländern die Hauptemittenten.
Umso erstaunter lesen wir in der Botschaft zum CO2-Gesetz, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen leicht negativ
sein sollen. Erst wer die zugrunde liegenden
Studien liest, versteht, weshalb der Bundesrat
zu solch merkwürdigen Schlüssen kommt.
Zum einen gehen die Verfasser davon aus,
dass die Schweiz – der deutsche Philosoph
Gottfried Willhelm Leibniz lässt grüssen – in
der besten aller möglichen Welten lebt, in der
jede Veränderung negative Konsequenzen
hat. Es gibt deshalb per Definition auch keine Klimaschutzmassnahme, die sich rechnet,
denn sonst wäre diese ja schon umgesetzt
worden. Zudem wurden Innovationsimpulse
und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit ausgeklammert, und die Arbeitsplatzfrage wurde
schon gar nicht untersucht.
Klimaschutz lohnt sich
Werden diese Faktoren mit berücksichtigt,
entsteht ein ganz anderes Bild. Eine Studie
des Beratungsunternehmens McKinsey von
2009 zeigt, dass fast die Hälfte der Schweizer
Emissionen sehr günstig zu reduzieren sind
und dass bereits bei einem Weltmarktpreis
von 52 US-Dollar pro Fass Öl keine Nettokosten entstehen, wenn die Transaktionskosten unberücksichtigt bleiben. Und schon
bei einem Ölpreis von 100 US-Dollar pro
Fass ergibt sich ein grosser Nettonutzen für
die Schweizer Volkswirtschaft.
Dass es ausgerechnet das Staatssekretariat
für Wirtschaft (Seco) bis heute verpasst hat,
eine brauchbare Studie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener
Klimapolitik-Massnahmen zu liefern, stellt
dem Amt kein gutes Zeugnis aus. Freuen
kann sich darüber nur der Ölsektor. Und
alle Freunde des Kleinmuts. Dabei rief doch
Bundesrat Moritz Leuenberger Ende August
2009 an der Weltklimakonferenz in Genf den
anderen Ländern zu: «Lasst uns ehrgeizig
sein!»
Die Umweltverbände sind schon zufrieden, wenn die Schweiz tut, was getan werden
muss, um Schlimmeres zu verhüten – und
das heisst: Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindes�
tens 40%.
Serie
Wirtschaftspolitische Agenda
Wirtschaftspolitische Agenda
Wirtschaftspolitische Agenda
Stand 20. November 2009
Dossiers
Start
Botschaft
Erstrat
Zweitrat
Differenz-
Vernehmlassung
bereinigung
Kommission
Plenum
Kommission
Plenum
Schluss-
Referendum
Informationen
abstimmung
im Internet
in eidg. Räten
11. AHV-Revision
14.04.2005
21.12.2005
www.parlament.ch, Dokumentation
Leistungsseitige Massnahme
SGK-N: Beratung
abgeschlossen
(15.02.2008)
NR: Beratung abgeschlossen
(18.03.2008)
SGK-S: Beratung
abgeschlossen
(07.04.2009)
SR: Beratung
abgeschlossen
(04.06.2008)
Vorruhestandsleistungen
SGK-N: Beratung
abgeschlossen
(15.02.2008)
NR: Nichteintreten
(18.03.2008)
SGK-S: Nichteintreten
(20.02.2009)
SR: Nichteintreten
(04.06.2009)
Aktienrechts-Revision1
05.12.2005
21.12.2007
RK-S: Beratung
abgeschlossen
(12.05.2009)
Beratung abgeschlossen
(10.06.2009)
RK-N: Laufende
Beratung
www.ejpd.admin.ch, Themen
DV 04-2003, S. 14 f.
DV 11-2006, S. 28 f.
Mehrwertsteuer-Reform
www.efd.admin.ch
DV 04-2007, S. 52 ff.
Vereinfachung der Mehrwertsteuer (A)
15.02.2007
25.06.2008
WAK-N: Beratung
abgeschlossen
(10.02.2009)
NR: Beratung abgeschlossen (18.03.2009)
WAK-S: Beratung
abgeschlossen
(08.05.2009)
SR: Beratung
abgeschlossen
(02.06.2009)
Differenzbereinigung
abgeschlossen
(10.06.2009)
12.06.2009
Förderung der Wirtschaft und Stärkung des
Wirtschaftswachstums (B)
15.02.2007
Hochschullandschaft2
12.09.2007
29.05.2009
WBK-S: Laufende
Beratung
www.bbt.admin.ch, Themen,
Hochschullandschaft
DV 09-2009, S. 3 ff.
4. AVIG-Revision3
14.12.2007
03.09.2008
SGK-S: Beratung
abgeschlossen
(12.04.2009)
SR: Beratung abgeschlossen
(08.06.2009)
WAK-N: Nichteintreten
(28.10.2009)
www.evd.admin.ch, Themen,
Arbeit
DV 11-2008, S. 55 ff.
Revision der Postgesetzgebung4 27.02.2008
Postgesetz
Postorganisationsgesetz
20.05.2009
KVF-S: Beratung
abgeschlossen
(10.11.2009)
www.uvek.admin.ch, Themen
DV 05-2007, S. 3 ff.
DV 09-2009, S. 54 ff.
Reform der Familien-
besteuerung
20.05.2009
WAK-S: Beratung
abgeschlossen
(30.06.2009)
SR: Beratung abgeschlossen
(10.08.2009)
WAK-N: Beratung
abgeschlossen
(18.08.2009)
www.efd.admin.ch, Themen,
Dossiers, Steuerreformen
11.02.2009
Beiträge in:
«Die Volkswirtschaft»
Revision CO2-Gesetz
05.12.2008
26.08.2009
UREK-S: Laufende
www.uvek.admin.ch
Beratung
DV 12-2009, S. 3 ff.
(geplant)
11.05.2009
29.05.2009
KVG. Sofortmassnahmen5
SGK-N: Beratung NR: Beratung abgeschlossen
abgeschlossen
(09.09.2009)
(26.08.2009)
DV 11-2009, S. 3 ff.
SGK-S: Beratung
abgeschlossen
(11.11.2009)
www.parlament.ch, Dokumentation
Quelle: Die Volkswirtschaft / Weitere Quellen: www.parlament.ch; www.bk.admin.ch
50 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
51 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
52 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Serie
Konjunkturindikatoren: Die Beschäftigungsstatistik
Die zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführte Beschäftigungsstatistik (Besta) beruht auf
einer konjunkturbasierten Befragung, die vierteljährlich bei den
Betrieben und Unternehmen des
sekundären und tertiären Sektors
stattfindet. Ziel der Statistik ist
es, die Lage und die Entwicklung
der Beschäftigung in der Schweiz
zu beschreiben. Die Besta deckt
vier Themen ab: Beschäftigte, offene Stellen, Schwierigkeiten bei
der Rekrutierung und voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung.
15% der Betriebe in der Schweiz
(mit 60% der Beschäftigten) füllen zur Datenerhebung einen
kurzen Fragebogen aus. Mit einer
Die Beschäftigungsstatistik beruht auf 62 000 Betrieben des sekundären und tertiären Sektors. Ihr Ziel ist es, IndikaFoto: Keystone
toren zur Beschreibung der Beschäftigung in der Schweiz zu produzieren.
Rücklaufquote von rund 90% und
einem Variationskoeffizienten
von 0,2% für die Gesamtbeschäftigung stellt die Erhebung den
zahlreichen Nutzern zuverlässige
Ergebnisse auf Stufe Wirtschaftsabteilungen und Grossregionen
bereit, die nach verschiedenen
Kriterien aufgeschlüsselt sind.
1 Vgl. Die Volkswirtschaft 1969/5, S. 236-243
2 Vgl. Sozialstatistische Mitteilungen, veröffentlicht vom
Eidgenössischen Arbeitsamt, 1925, S. 15-25.
3 Vgl. Die Volkswirtschaft 2000/3, S. 58-63.
Die Anfänge der Besta
Die 1921 geschaffene und 1924 als Quar­
talserhebung eingeführte Beschäftigungsstatis­
tik1 gehört – zusammen mit der Arbeitslosen­
statistik – zu den ältesten schweizerischen
Konjunkturbefragungen im Bereich Arbeits­
markt. Die Besta beschränkte sich anfänglich
auf die Baubranche und die wichtigsten In­
dustriezweige und umfasste 1924 rund 1300
Unternehmen mit 180 000 Beschäftigten.2 Da­
mals wurden die Daten durch die Arbeitge­
berverbände und via direkte Befragung der
Betriebe erhoben. Die ursprünglich vom Eid­
genössischen Arbeitsamt (heute: Staatssekre­
tariat für Wirtschaft, Seco) durchgeführte Be­
fragung wurde schrittweise auf die übrigen
Wirtschaftszweige ausgedehnt: 1939 auf den
Dr. Francis Saucy
Leiter Dienst BESTA,
Bundesamt für Statistik
BFS, Neuenburg
55 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
gesamten sekundären Sektor, 1961 auf den
gesamten tertiären Sektor und 1981 auf die
Detailstufe der einzelnen Wirtschaftszweige
des tertiären Sektors.
Verlegung ins BFS 1989
1989 wurde die Befragung zum Bundesamt
für Statistik (BFS) verlegt und umfassend re­
vidiert. Seither wird sie anhand von Zufalls­
stichproben durchgeführt und statt in Form
eines Indexes in absoluten Werten veröffent­
licht. Die Umrechnung der früheren Daten
ermöglichte es, lange Zeitreihen zu bilden.3
Die Statistik erfuhr seither noch einige gering­
fügige Änderungen: 1992 kam eine Frage zu
den offenen Stellen hinzu; 2004 folgten An­
passungen bei den seit 1924 unveränderten
qualitativen Fragen. Auch die Definitionen
wurden im Laufe der Zeit schrittweise so an­
gepasst, dass unter einer Stelle bzw. einer be­
schäftigten Person dasselbe verstanden wird
wie in den jeweiligen Betriebszählungen (BZ).
Revisionen und Modernisierungsprojekte
Trotz dieser schrittweisen Anpassungen ist
die Befragung einfach und nahe bei der ur­
sprünglichen Form geblieben. An den Zielen
Serie
Grafik 1
Entwicklung der Gesamtbeschäftigung in der Schweiz, 1961-2009
Total
Sekundärer Sektor
Tertiärer Sektor
Männer
Frauen
Beschäftigte in 1000
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
1961
1965
1969
1973
1977
1981
1985
Anmerkung: Die Zeitreihen illustrieren die fortschreitende
Tertiarisierung und Feminisierung der Gesamtbeschäftigung im Lauf der Zeit sowie die grossen Krisen 1975 und
1992.
1989
1993
1997
2001
2005
2009
Quelle: BFS / Die Volkswirtschaft
hat sich nichts geändert. Der Fragebogen be­
steht nach wie vor aus einer einzigen Seite,
was zur hohen Rücklaufquote von rund
90% beiträgt. Hingegen wurde die Stichprobe
aufgestockt (62 000 Betriebe und 60% der
Beschäftigten), und die Erhebungsmethode
wurde mit der Einführung eines OnlineKasten 1
Fragebogens (eSurvey) 2003 modernisiert.
Zudem wird ein wachsender Anteil der Daten
in elektronischer Form eingereicht. Den Rah­
men dazu bildet das Projekt Profiling, eine
Partnerschaft zwischen dem BFS und den
grössten Unternehmen der Schweiz. Heute
gelangen deshalb nur noch rund 35% der Da­
ten auf Papier zum BFS.
Auch die Schätzmethoden wurden stetig
modernisiert: im Jahr 2000 mit der Einfüh­
rung der individuellen Gewichtung der Beo­
bachtungen4 sowie 2007 mit der erstmaligen
jährlichen Erneuerung von Stichprobe und
dessen Rahmen,5 mit der entsprechenden
Anpassung der veröffentlichten Datenreihen
sowie mit aktualisierten Methoden zu Gewich­
tung, Kalibrierung, Einsetzungen und Um­
gang mit Ausreissern.6 Ein methodischer
Steckbrief fasst die wichtigsten Merkmale der
Erhebung und verschiedene qualitative Krite­
rien zusammen (Rücklaufquote, Variations­
koeffizienten der Schätzungen usw.). Die Revi­
sion fügt sich in einen grösseren Rahmen ein,
der sich am Programm Gesamtsystem der Un­
ternehmensstatistiken (GUS) orientiert. Deren
Stossrichtung wird in den kommenden Jahren
für die meisten Unternehmensstatistiken weg­
weisend sein. Die nächsten Revisionsschritte
sind für das 2. Quartal 2010 vorgesehen. Sie
betreffen die Stichprobenziehung gemäss
Noga 2008 und die Anpassung der veröffentli­
chten Datenreihen an die neuen Referenzwerte
der letzten Betriebszählung (BZ2008). Die
vollständige Integration der Besta ins neue,
harmonisierte System der Unternehmens­sta­
tis­tik ist für 2014–2015 geplant.
Beschäftigungsstatistik (Besta) – Steckbrief
Kurzbeschreibung: Die Besta beruht auf einer repräsentativen Stichprobe von 62'000 Betrieben des
sekundären und tertiären Sektors. Ziel der Statistik
ist die Produktion von Konjunkturindikatoren, um
die Entwicklung der Beschäftigung in der Schweiz zu
verfolgen.
Zuständige Institution/Sektion: Bundesamt für
Statistik (BFS); Sektion Konjunkturerhebungen
Gesetzliche Grundlagen: Verordnung vom 30. Juni
1993.
Art der Erhebung: Die Erhebung wird bei einer
Zufallsstichprobe von Betrieben (im Sinne von örtlichen Einheiten), die aus dem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) gezogen werden, vorgenommen. Die Stichprobe ist nach Wirtschaftsabteilungen
(Noga), Grossregionen und Betriebsgrösse (gemessen in Vollzeitäquivalenten) geschichtet. Die Daten
werden entweder durch einen Papierfragebogen
oder elektronisch mittels Internet, E-Mail oder Datenträger eingeholt.
Grundgesamtheit und Erhebungseinheiten: Beschäftigte gemäss Inlandkonzept in den Betrieben
des sekundären und tertiären Sektors, in denen mindestens 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Als
Beschäftigte gelten alle Personen, die (gegen Entgelt oder unentgeltlich) im Betrieb arbeiten, einschliesslich Inhaber, Geschäftsführende, Lernende,
Praktikanten und Aussendienstpersonal.
Ausgeklammert werden: Beschäftigte des primären Sektors; ausserbetrieblich Beschäftigte
(Angestellte von Privathaushalten, selbständig Erwerbende ohne Betrieb).
Erfasste Merkmale:
– Beschäftigte nach Geschlecht und drei Beschäftigungsgraden, Vollzeitstellen (mind. 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit), Teilzeit I (50% bis 89%),
Teilzeit II (weniger als 50%, aber mindestens 6 Stunden pro Woche);
– Grenzgänger/innen nach Geschlecht;
– Anzahl offener Stellen nach ausgewählten
Noga-Wirtschaftsabteilungen und nach Grossregionen;
– Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung nach
4 Ausbildungskategorien, nach Noga-Wirtschafts­
abteilungen und nach Grossregionen;
– Voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung nach
Noga-Wirtschaftsabteilungen und nach Gross­
regionen.
Regionalisierungsgrad: Schweiz und Gross­
regionen.
Referenzperiode: Letzter Arbeitstag des jeweiligen Quartals (März, Juni, September, Dezember).
Periodizität: Vierteljährlich.
Qualität der statistischen Informationen: Variationskoeffizient kleiner als 0,5% für die Gesamtzahl
der Beschäftigten (kleiner als 1% nach Wirtschaftssektoren und kleiner als 2% nach Grossregionen und
Wirtschaftssektoren).
Revisionen: 2000, 2003, 2007, 2010, 2014.
56 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Konzepte und Definitionen
Die Besta bezieht sich auf die Betriebe – im
Sinne von örtlichen Einheiten aus dem Be­
triebs- und Unternehmensregister BUR – des
sekundären und tertiären Sektors im Schwei­
zer Wirtschaftsgebiet (Inlandkonzept). Nicht
berücksichtigt sind Betriebe des primären
Sektors (Landwirtschaft, Jagd, Forstwirtschaft,
Fischerei und Fischzucht), Betriebe, in denen
weniger als 20 Wochenstunden gearbeitet
wird und Angestellte von Privathaushalten.
Zwecks Einheitlichkeit gelten in der Besta die­
selben Definitionen wie im BUR und in der
BZ. Der Fragebogen besteht aus vier Fragen,
deren Ergebnisse in vier getrennten Statistiken
veröffentlicht werden. Kernthema ist die Zahl
der Beschäftigten.
Stichprobenrahmen, Stichproben und
Berechnungsmethoden
Die Erhebung beruht auf einem Stichpro­
benrahmen und einer Zufallsstichprobe von
Betrieben aus dem BUR. Die Stichprobe ist
Serie
Tabelle 1
Auszug aus dem Beschäftigungsbarometer, 2. Quartal 2009
Veränderung in %
Anteil
zum Frauen
Quartal
Vorjahresquartal
in %
Anteil
Teilzeit
in %
Beschäftigungsstatistik
2008-I
2008-II
2009-I
2009-II
2009-I
2009-II
2009-II
2009-II
Beschäftigte
(in Tausend)
TOTAL
3925 3959 3957 3945 0.8 –0.4 44.3 31.5
Sektor II
1046 1059 1041 1038 –0.4 –2.0 22.5 12.5
Sektor III
2879 2900 2916 2907 1.3 0.2 52.1 38.3
Genferseeregion
699 702 709 707 1.5 0.8 45.0 29.3
Espace Mittelland
832 844 835 833 0.3 –1.2 45.0 33.8
Nordwestschweiz
547 550 553 551 1.1 0.3 43.7 31.3
Zürich
779 785 790 786 1.3 0.2 43.7 33.0
Ostschweiz
526 528 527 524 0.3 –0.8 44.2 30.7
Zentralschweiz
370 376 373 371 0.6 –1.4 44.4 32.2
Tessin
172 175 171 172 –0.5 –1.4 42.9 24.8
3290 3317 3329 3320 1.2 0.1 38.3 –
979 992 978 975 –0.2 –1.7 19.3 –
Beschäftigte in TOTAL
Vollzeitäquivalen- Sektor II
ten (in Tausend)
Sektor III
2310 2325 2352 2345 1.8 0.8 46.2 –
Offene Stellen
(Index)
TOTAL
226 217 142
139 -37.3 -35.9 –
–
Sektor II
239 236 121 109 -49.4 -53.7 –
–
Sektor III
222 209 151 151 -32.0 -27.7 –
–
Beschäftigungs- TOTAL
aussichten
Sektor II
(Indikator)
Sektor III
1.08
1.07
0.99
1.00
-8.2 -6.6 –
–
1.11
1.11
0.97
0.96
-12.5 -12.9 –
–
1.07
1.06
1.00
1.02
-6.5 -4.0 –
–
Schwierigkeiten TOTAL
bei der Rekrutie- Sektor II
rung von gelern-
Sektor III
ten Arbeitskräf
ten in (%)
-
32.0
35.0
26.0
24.6
-5.9 -10.4 –
–
41.0
43.0
26.8
26.4
-14.2 -16.6 –
–
28.4
31.7
25.8
24.0
-2.6 -7.7
–
–
Quelle: BFS / Die Volkswirtschaft
nach Wirtschaftsabteilungen (Noga 2002),
nach Grossregionen und nach Betriebsgrösse
(gemessen in Vollzeitäquivalenten) geschichtet.
Die Kantone und die grossen Städte können
seit 2001 auf Wunsch regionale Stichproben­
aufstockungen finanzieren. Das BUR dient als
Grundgesamtheit für den Stichproben- und
den Hochrechnungsrahmen für die Anzahl Be­
schäftigter. Dank der jährlichen Erneuerung
werden in der Besta auch die Aktualisierungen
im BUR sowie die Veränderung der Beschäftig­
tenzahl infolge von Betriebseröffnungen und
-schliessungen berücksichtigt.
Veröffentlichte Informationen und
Anwender
4 Vgl. Die Beschäftigungsstatistik (BESTA): Methodische
Grundlagen 2000, BFS, Neuenburg, 2002.
5 Statistique de l'emploi, Révision 2007: cadre de sondage
et échantillonnage, BFS, Neuenburg 2008 (nur Französisch).
6 Vgl. Statistique de l'emploi, Révision 2007: Méthodes
d’estimation, BFS, Neuenburg 2008 (nur Französisch).
Als Konjunkturerhebung beschreibt die
Besta vierteljährlich die Beschäftigungsent­
wicklung im sekundären und tertiären Sektor
in Form von Zeitreihen und aufgeschlüsselt
nach verschiedenen Kriterien wie Wirtschafts­
abteilungen, Grossregionen, Geschlecht, Be­
schäftigungsgrad, Stellenzahl in Vollzeitäqui­
valenten (VZÄ) und saisonbereinigte Reihen.
Sie liefert den Index der offenen Stellen sowie
Indikatoren zu den Beschäftigungsaussichten
57 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
und zu den Schwierigkeiten bei der Personal­
rekrutierung. Die Ergebnisse werden viertel­
jährlich in einer Medienmitteilung mit dem
Titel «Beschäftigungsbarometer» veröffent­
licht und in Form von Tabellen bereitgestellt,
die im Statistischen Lexikon des BFS abrufbar
sind. Die Besta ist zudem eine wichtige Da­
tenquelle für verschiedenste Statistiken. Dazu
gehören etwa die Erwerbstätigenstatistik
(ETS), die Grenzgängerstatistik (GGS), die
Wertschöpfungsstatistik (WS), die Berech­
nung des vierteljährlichen BIP durch das Seco
und des jährlichen BIP durch das BFS. Auch
bei der Aktualisierung des BUR wird sie he­
rangezogen. Schliesslich stellt die Besta eine
wichtige Informationsquelle für zahlreiche
Anwenderinnen und Anwender dar. Dazu ge­
hören das Seco, die Schweizerische National­
bank, Institute für Konjunkturforschung und
-prognosen, verschiedene Berufsverbände
und die Allgemeinheit. Die Besta entspricht
den internationalen Bestimmungen und lie­
fert Informationen an zentrale Statistikzen­
tren wie Eurostat oder die entsprechenden
Abteilungen von IWF und OECD, welche die
Daten in ihre Analysen und Publikationen

einbeziehen.
Spotlight
Das neue Revisionsrecht: Hoher administrativer Aufwand
für KMU
Im Rahmen der Arbeiten des KMUForums zur administrativen Ent­
lastung wurden die Auswirkungen
des neuen Revisionsrechts auf die
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beurteilt. Aus den
Ergebnissen dieser Untersuchung
geht hervor, dass die neuen
Bestimmungen – wie dies in
mehreren parlamentarischen Vorstössen befürchtet wurde – einen
erheblichen Verwaltungsaufwand
und sehr hohe Kosten zur Folge
haben. Die zusätzlichen Kosten
belaufen sich auf 600 Mio. bis
1 Mrd. Franken pro Jahr für die
kleinen Unternehmen und auf
ungefähr 100 Mio. Franken für
Aus den neuen Bestimmungen zur Revisionspflicht resultieren für alle Unternehmen höhere Kosten, ausser für die
Mikrounternehmen. Falls auch die Vorlage für die Modernisierung des Rechnungslegungsrechts verabschiedet wird,
Foto: Keystone
ist mit einem noch höheren Aufwand zu rechnen.
die zur ordentlichen Revision
verpflichteten KMU. Für die
Mikrounternehmen dagegen
nehmen die Kosten um rund
70 Mio. Franken pro Jahr ab.
1 Motion 07.3818 von Nationalrat Schneider-Ammann
Johann: Internes Kontrollsystem; Motion 08.3587 von
Ständerat Büttiker Rolf: KMU-freundliches Revisions­
aufsichtsgesetz; Motion 08.3645 von Nationalrat Eduard
Engelberger: KMU-freundliches Revisionsaufsichts­
gesetz.
Die neuen Bestimmungen zur Revisions­
pflicht sind am 1. Januar 2008 in Kraft getre­
ten. Einige Unternehmen haben sich seither
über die administrative Belastung sowie über
unverhältnismässige Kosten im Zusammen­
hang mit der neuen Regulierung beklagt. Im
Parlament wurden drei Motionen1 einge­
reicht, in denen ebenfalls Probleme für die
KMU mit der administrativen Belastung er­
wähnt werden.
Vor diesem Hintergrund führte das vom
Seco wahrgenommene Sekretariat des KMUForums (siehe Kasten 1) im Juni 2009 eine
Umfrage durch, um die Auswirkungen des
neuen Revisionsrechts auf die KMU zu eva­
luieren. Dabei wurden die Ansichten der
Pascal Muller
Ressort KMU-Politik,
Staatssekretariat für
Wirtschaft SECO, Bern
58 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Buchhalter und Unternehmensleiter zu den
in Kraft getretenen Bestimmungen eingeholt.
Der Aufwand und die Kosten im Zusammen­
hang mit der Revision werden indirekt noch
zunehmen, wenn der sich zurzeit in der par­
lamentarischen Beratung befindliche Ent­
wurf zur Modernisierung des Rechnungs­
legungsrechts angenommen wird. Deshalb
befasste sich die Umfrage auch mit den Aus­
wirkungen dieser Vorlage auf die mittelgros­
sen Unternehmen, die davon besonders be­
troffen sein werden.
Drei verschiedene Fragebogen wurden
versandt an 100 mittelgrosse Unternehmen,
die zur ordentlichen Revision verpflichtet
sind, an 100 kleine Unternehmen, die eine
eingeschränkte Revision durchführen, sowie
an 100 Mikrounternehmen, die beim Han­
delsregister ein Opting-out eintragen liessen
(Erklärung siehe weiter unten). Die Rück­
laufquote betrug 26%, was für eine Umfrage
dieser Art verhältnismässig hoch ist. An­
schliessend wurden auf der Grundlage der
eingegangenen Antworten Evaluationen und
Quantifizierungen durchgeführt. Die ver­
zeichneten Ergebnisse haben keinen quanti­
tativen Charakter, weil die Stichprobe statis­
Spotlight
tisch nicht repräsentativ ist. Sie weisen
indessen einen hohen qualitativen Wert auf,
da sie in verschiedenen Phasen durch Fach­
leute der Praxis und Experten validiert wur­
den.
Neues Revisionsrecht:
Das Wichtigste in Kürze
Die neuen Bestimmungen des Obligatio­
nenrechts (OR) zur Revisionspflicht sind am
1. Januar 2008 in Kraft getreten. Sie gelten
in Zukunft gleichermassen für Aktiengesell­
schaften, Gesellschaften mit beschränkter
Haftung, Genossenschaften, Kommandit­
aktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen.
Weiterhin nicht von der Revisionspflicht be­
troffen sind dagegen die Personengesell­
schaften: Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften
und Kommanditgesellschaften.
Mit den neuen Bestimmungen wird ein
differenziertes System eingeführt, das der
Grösse der Unternehmen sowie weiterer
wichtiger Kriterien Rechnung trägt. Gemäss
dem neuen Artikel 727 OR müssen folgende
Gesellschaften ihre Jahresrechnung durch ei­
ne Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen:
− Publikumsgesellschaften, die:
a) Beteiligungspapiere haben, welche an
einer Börse kotiert sind,
b)Anleihensobligationen ausstehend ha­
ben,
c) mindestens 20% der Aktiven oder des
Umsatzes zur Konzernrechnung einer
Gesellschaft beitragen, welche eines
dieser beiden Kriterien erfüllt;
− Gesellschaften mit einer gewissen wirtschaftlichen Bedeutung, die zwei der nach­
stehenden Grössen in zwei aufeinander­
folgenden Geschäftsjahren überschreiten:
a) Bilanzsumme von 10 Mio. Franken,
b)Umsatzerlös von 20 Mio. Franken,
c) 50 Vollzeitstellen im Jahresdurch­
schnitt;
− Gesellschaften, die zur Erstellung einer
Konzernrechnung verpflichtet sind, oder auf
Verlangen von Aktionären, die zusammen
mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten (die ordentliche Prüfung kann auch in
den Statuten vorgesehen oder von der Ge­
neralversammlung beschlossen werden).
Sind die Voraussetzungen für eine ordent­
liche Revision nicht gegeben, so muss die
Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine
Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen.
Mit der Zustimmung sämtlicher Aktio­
näre kann auf die eingeschränkte Revision
verzichtet werden (Opting-out), wenn die
Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht
mehr als zehn Vollzeitstellen aufweist. Ver­
zichten die Aktionäre auf eine eingeschränkte
59 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Revision, so gilt dieser Verzicht auch für die
nachfolgenden Jahre. Jeder Aktionär hat je­
doch das Recht, spätestens zehn Tage vor der
Generalversammlung eine eingeschränkte
Revision zu verlangen.
Die revidierten OR-Bestimmungen wur­
den durch ein neues Bundesgesetz über die
Zulassung und Beaufsichtigung der Reviso­
rinnen und Revisoren ergänzt. Seit dem
1. September 2007 ist eine neue Eidge­
nössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
für die Zulassung der Revisoren sowie für
die Überwachung der Revisionsstellen der
Publikumsgesellschaften zuständig. Diese
unabhängige Behörde sorgt für die Recht­
mässigkeit und die Qualität der Revisions­
dienstleistungen. Die Bestimmung einer
Revisionsfirma oder eines Revisors hängt
von der Art der Revision (ordentlich/ein­
geschränkt) sowie von der durch die RAB er­
teilten Zulassung ab.
Die ordentliche und die eingeschränkte
Revision unterscheiden sich durch den Um­
fang der geforderten Prüfungen. Die Unter­
schiede finden sich bei der Berichterstattung
über die Prüfung wieder: Bei der einge­
schränkten Revision fordert der Gesetzgeber
nur die Erstellung eines zusammenfassenden
Berichts zuhanden der Generalversammlung.
Im Rahmen einer ordentlichen Revision hat
die Revisionsstelle ausserdem zuhanden des
Verwaltungsrates einen umfassenden Bericht
zu erstellen (früher Erläuterungsbericht), der
Feststellungen zu Rechnungslegung, inter­
nem Kontrollsystem (IKS), Durchführung
und Ergebnis der Revision enthält. Die An­
forderungen zum IKS sind neu. Die zur or­
dentlichen Revision verpflichteten Unter­
nehmen müssen nun der Revisionsstelle
dokumentierte Informationen liefern, dank
denen diese bestätigen kann, dass ein IKS be­
steht. Die Dokumentation kann sich auf den
Kasten 1
KMU-Forum
Das KMU-Forum ist eine Kommission von ausser­
parlamentarischen Expertinnen und Experten, die der
Bundesrat 1998 ins Leben gerufen hat. Seine Mitglieder sind mehrheitlich Unternehmer. Im Rahmen
von Vernehmlassungen prüft das Forum Gesetzes- und
Verordnungsentwürfe, die Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, und gibt eine Stellungnahme aus Sicht
der KMU ab. Das Forum befasst sich ausserdem mit
spezifischen Bereichen der bestehenden Regulierung
und schlägt gegebenenfalls Vereinfachungen oder
Alternativen vor. Dem Bundesrat ist es wichtig, die
erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die KMU vor
einer Überlastung durch administrativen Aufgaben zu
schützen. Zusätzliche Investitionen oder Hindernisse
bei der Verwaltung sind zu vermeiden, sodass ihre
Handlungsfreiheit so wenig wie möglich eingeschränkt
wird. Weitere Informationen unter www.forum-kmu.ch.
Spotlight
Rechnungslegungsprozess beschränken, d.h.
auf die Identifikation der Risiken von Ano­
malien in der Buchführung und der Rech­
nungslegung (Kontrolle der Zugriffsrechte
auf das EDV-System, Speicherung der Daten
usw.). Um seine Aufsichtsfunktion wahrzu­
nehmen, hat der Verwaltungsrat regelmässig
die Qualität des IKS mit der Geschäftsleitung
zu prüfen. Die Dokumentation ist regelmäs­
sig anzupassen.
Eine neue Anforderung, die für alle zur
ordentlichen oder zur eingeschränkten Revi­
sion verpflichteten Unternehmen gleicher­
massen gilt, ist die Risikobeurteilung (RB).2
Sämtliche Einheiten, die zur Verwendung
der Rechnungslegungsstandards der Aktien­
gesellschaften verpflichtet sind (Gesell­
schaften mit beschränkter Haftung, Stif­
tungen usw.), müssen nun im Anhang des
Geschäftsberichts Angaben über die Durch­
führung einer Beurteilung der Risiken lie­
fern, die Auswirkungen auf ihre Geschäfts­
tätigkeit haben könnten (geschäftliche
Ri­siken, finanzielle Risiken usw.). Da sie zur
Jahresrechnung gehören, müssen diese In­
formationen ebenfalls der Revisionsstelle zur
Prüfung unterbreitet werden. Der Revisor
beschränkt sich allerdings auf die formelle
Prüfung, dass die Analyse durchgeführt und
das Ergebnis schriftlich festgehalten wurde.
Die Analyse muss jedes Jahr von neuem
durchgeführt und die Dokumentation aktua­
lisiert werden.
Wichtigste Ergebnisse
Die zur ordentlichen Revision verpflichte­
ten Unternehmen sind der Ansicht, dass ihre
interne administrative Belastung aufgrund
des neuen Revisionsrechts insgesamt um
Kasten 2
Betroffene KMU (Schätzungen)
Neues Revisionsrecht
Ordentliche Revision: 5500 mittelgrosse Unter­
nehmen (mit grösstenteils zwischen 50 und 249 Angestellten).
Eingeschränkte Revision: 200 000 kleine Unter­
nehmen (mit grösstenteils zwischen 10 und 49 Angestellten).
Opting-out: 120 000 Mikrounternehmen (mit einem
Personalbestand von höchstens zehn Angestellten).
2 Diese Neuerung hat ihren Ursprung allerdings nicht im
neuen Revisionsrecht, sondern in einer Anpassung des
OR vom 16. Dezember 2005, die am 1. Januar 2008 in
Kraft getreten ist. Sie betrifft die Revision des GmbHRechts und enthält ausserdem Anpassungen im Aktien-,
Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht
(BBl 2004 4117, 4125).
Revisionsvorlage des Rechnungslegungsrechts
Neue Grundanforderungen: 500 000 im Handels­
register eingetragene Unternehmen/Rechtseinheiten.
Neue zusätzliche Anforderungen: 5500 mittelgrosse
Unternehmen (entsprechend den Kriterien des Revi­
sionsrechts).
Quelle: BFS und EHRA (statistische Basisdaten), Bericht
über die Ergebnisse der Umfrage (Einzelheiten).
60 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
19% zugenommen hat. Diese Zunahme re­
sultiert aus dem zusätzlichen Zeitaufwand,
der nun jedes Jahr für die Erarbeitung des
IKS, die Durchführung der RB, die Erstellung
der Jahresrechnung und die Beantwortung
der Fragen der Revisoren erforderlich ist.
Im Gegensatz zu den in mehreren parla­
mentarischen Vorstössen geäusserten Be­
fürchtungen stellt das IKS hinsichtlich der
administrativen Belastung der KMU keine
grösseren Probleme, sofern es sich auf den
Rechnungslegungsprozess beschränkt, was
den gesetzlichen Mindestanforderungen ent­
spricht. Nur Unternehmen, die freiwillig wei­
ter gehen – beispielsweise im Rahmen einer
Zertifizierung – beschweren sich teilweise
über eine unverhältnismässige administra­
tive Belastung. Mit der RB sind ebenfalls kei­
ne unüberwindlichen Probleme verbunden.
Die meisten befragten Unternehmen beur­
teilen die einmaligen Kosten für die erste
Durchführung der RB als erträglich. Dassel­
be gilt für die langfristige administrative Be­
lastung, die mit der RB einhergeht.
Hinsichtlich der Dienstleistungen von
Treuhändern und Beratern beträgt der An­
stieg der Honorarrechnungen 12% (Durch­
schnitt der Antworten). Die Honorare der
Revisionsstelle nahmen im Anschluss an das
Inkrafttreten des neuen Revisionsrechts um
durchschnittlich 17% zu. Aus den Evaluati­
onen und Quantifikationen, die auf der
Grundlage der eingegangenen Antworten
mit Hilfe von Experten durchgeführt wur­
den, geht hervor, dass das neue Revisions­
recht einen zusätzlichen Aufwand und zu­
sätzliche Kosten in Höhe von knapp 19 000
Franken pro Unternehmen und Jahr zur Fol­
ge hat. Da in der Schweiz ungefähr 5500
KMU zur ordentlichen Revision verpflichtet
sind, liegt der Gesamtaufwand für diese Un­
ternehmen in einer Grössenordnung von 100
Mio. Franken pro Jahr.
Die zur eingeschränkten Revision ver­
pflichteten kleinen Unternehmen sind der
Ansicht, dass ihre interne administrative Be­
lastung aufgrund des neuen Revisionsrechts
um 13% zugenommen hat. Bei den Hono­
rarrechnungen von Treuhändern und Bera­
tern beträgt der Anstieg 10% und bei den
Kosten für die Revisionsstelle 12%.
Da eine grosse Zahl von KMU (in der
Schweiz rund 200 000) zu dieser Art von Re­
vision verpflichtet sind, entsprechen diese
Zunahmen für die gesamte Wirtschaft ins­
gesamt einem sehr hohen Betrag: Die zusätz­
liche administrative Belastung und die zu­
sätzlichen externen Kosten entsprechen
zusammen genommen einer Summe zwi­
schen 600 Mio. und 1 Mrd. Franken pro Jahr
und damit einem durchschnittlichen Zu­
satzaufwand von 4000 Franken pro Unter­
Spotlight
Kasten 3
Kumulierte Auswirkungen für die zur
ordentlichen Revision verpflichteten KMU
Interner administrativer Aufwand
+ 19% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)
+ 18% (voraussichtliche Auswirkungen des
neuen Rechnungslegungsrechts)
+ 37% Total
Honorarrechnungen von Treuhändern
und Beratern
+ 12% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)
+ 16% (voraussichtliche Auswirkungen des
neuen Rechnungslegungsrechts)
+ 28% Total
Honorarrechnungen der Revisionsstelle
+ 17% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts)
+ 18% (voraussichtliche Auswirkungen des
neuen Rechnungslegungsrechts)
+ 35% Total
Gesamtkosten pro Unternehmen und Jahr
+ 18 750 Franken (Auswirkungen des neuen
Revisionsrechts)
+ 18 750 Franken (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts)
+ 37 500 Franken pro Jahr und Unternehmen
Gesamtkosten für alle 5500 betroffenen
KMU
+ 100 000 000 Franken (Auswirkungen des
neuen Revisionsrechts)
+ 100 000 000 Franken (voraussichtliche
Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts)
+ 200 000 000 Franken pro Jahr
Quelle: Bericht über die Ergebnisse der Umfrage.
3 Der Bericht und seine Anhänge können unter
folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.seco.admin.ch/themen/00476/00487/00490/
02012.
nehmen. Diese Werte stehen in einem klaren
Gegensatz zu den Prognosen, die in der Bot­
schaft von 2004 zum Revisionsentwurf ent­
halten sind (BBl 2004, 3969, 4098). So wurde
damals eine Abnahme des administrativen
Aufwands und der externen Kosten prognos­
tiziert. Zusätzlich zu diesem unerwarteten
zusätzlichen Aufwand kritisierten die kleinen
Unternehmen die neuen Anforderungen,
welche die Revisionsstellen erfüllen müssen.
Ein grosser Teil der Kleinunternehmen beur­
teilt diese Anforderungen als übertrieben
und unangemessen.
Was schliesslich die Unternehmen anbe­
langt, die beim Handelsregister ein Optingout eintragen liessen, geht aus den Umfrage­
ergebnissen hervor, dass das Verfahren im
Durchschnitt Kosten von 1700 Franken zur
Folge hatte. Dieser Betrag umfasst die Ge­
bühren für den obligatorischen Eintrag ins
Handelsregister und die – teilweise erforder­
liche – Änderung der Statuten sowie die üb­
rigen Kosten (wie z.B. Honorarrechnungen
von Treuhändern). Mit einem Verzicht auf
die eingeschränkte Revision kann künftig je­
des Unternehmen ungefähr 2000 Franken
pro Jahr einsparen. Die meisten dieser Un­
ternehmen werden überhaupt keine Revision
ihrer Jahresrechnung mehr vornehmen las­
sen.
Vom Opting-out werden vor allem Ak­
tien­gesellschaften profitieren. Sie können
damit jedes Jahr ungefähr 83 Mio. Franken
einsparen. Für die Gesellschaften mit be­
schränkter Haftung resultieren zusätzliche
Kosten in Höhe von 12 Mio. Franken pro
Jahr: Da diese vor 2008 nicht zu einer Revisi­
on verpflichtet waren, entspricht das Optingout für sie einem zusätzlichen Aufwand. Für
Stiftungen, Mikrogenossenschaften und Ver­
eine sind die Auswirkungen des Opting-out
beschränkt und insgesamt neutral.
Voraussichtliche Auswirkungen
der Revisionsvorlage des Rechnungs­
legungsrechts
Im Dezember 2007 unterbreitete der Bun­
desrat dem Parlament eine Revisionsvorlage
zum Aktien- und Rechnungslegungsrecht.
Die neuen Bestimmungen zur Rechnungs­
legung wirken sich indirekt auf den Aufwand
und die Kosten der Revision aus, da letztere
die Jahresrechnung betrifft.
Die Vorlage sieht – abhängig von der Un­
ternehmensgrösse – zusätzliche Anforde­
rungen an die Rechnungslegung vor, so bei­
spielsweise in Bezug auf den Jahresbericht
und die Geldflussrechnung. Aus den Ergeb­
nissen der Umfrage und den ergänzenden
Analysen, die in Zusammenarbeit mit Exper­
ten durchgeführt wurden, geht hervor, dass
61 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
jene zur ordentlichen Revision verpflichteten
5500 KMU mit einem zusätzlichen Anstieg
ihrer Kosten in Höhe von 100 Mio. Franken
pro Jahr rechnen müssen, falls die Revisions­
vorlage in der gegenwärtig vorliegenden
Form verabschiedet wird.
Die Auswirkungen auf die kleinen Unter­
nehmen konnten im Rahmen der Umfrage
nicht evaluiert werden. Da jedoch sehr viele
Unternehmen betroffen sein werden, ist mit
insgesamt hohen Zusatzkosten zu rechnen.
So sieht der Revisionsentwurf vor, die neue
Regelung der Rechnungslegung auf alle im
Handelsregister eingetragenen Rechtsein­
heiten auszudehnen (über 500 000 per Ende
2008 erfasste Rechtseinheiten). Einzelfirmen,
Vereine, Stiftungen und alle Gesellschaften
müssen sich in Buchführung und Rech­
nungslegung an die Aktiengesellschaften an­
passen. Die administrative Belastung eines
grossen Teils der Unternehmen wird anstei­
gen, während diejenige der kleinen Aktien­
gesellschaften teilweise sinkt, da diese keinen
Jahresbericht mehr präsentieren müssen.
Schlussfolgerungen des KMU-Forums
Gemäss Artikel 13 der Verordnung über
die Koordination der Politik des Bundes zu­
gunsten der kleinen und mittleren Unterneh­
men (SR 172.091) liess das KMU-Forum
dem Sekretariat der Kommissionen für
Rechtsfragen (RK) des Parlaments ein Exem­
plar des Umfrageberichts3 zukommen.
Gemäss dem KMU-Forum enthalten die
Ergebnisse grundsätzlich neue Elemente, die
für die Prüfung der Revisionsvorlage des
Rechnungslegungsrechts durch die RK von
Nutzen sein können. Angesichts der sehr
starken Zunahme des Aufwands wirft das
Forum die Frage auf, ob die Schwellen und
Kriterien, die für die Unterstellung unter das
neue Rechnungslegungsrecht vorgesehen
sind, nicht einer nochmaligen Überprüfung
unterzogen werden sollten.
Die Zunahme des Aufwands ist insbeson­
dere deshalb problematisch, weil der mit den
neuen Bestimmungen verbundene Mehrwert
von einem grossen Teil der befragten KMU
als gering oder sogar als gleich null erachtet
wird. Diese Ausgangslage ist vor allem in
Bezug auf die Unternehmen bedenklich, die
zur ordentlichen Revision verpflichtet sind
m
(siehe Kasten 3).
Dossier
Die WTO bewährt sich in der Wirtschaftskrise
Die Wirtschaftskrise hat alle Länder dieser Welt stark getroffen.
Für das Jahr 2009 erwartet die
Welthandelsorganisation (WTO)
einen Rückgang des Welthandels
von 10%. Dennoch kam es bisher
nicht zum befürchteten massiven
Rückgriff auf handelsbeschränkende Massnahmen. Dies ist unter
anderem das Verdienst der WTO.
Im vorliegenden Artikel wird die
Bedeutung der WTO-Regeln und
der WTO als Organisation in den
Mittelpunkt gerückt. In den zwei
nachfolgenden Artikeln wird
einer­seits das rechtliche Instrumentarium zur Verhinderung von
Protektionismus der WTO erläutert und anderseits der Überprü-
Die WTO ist ein Forum zur Klärung internationaler Handelsfragen. In ihrem Rahmen suchen die Mitglieder gleichberechBild: Keystone
tigt nach Lösungen zu anstehenden Handelsproblemen. Im Bild: WTO-Ratssaal in Genf.
fungsmechanismus der WTO zur
Bekämpfung des Handels­protek­
tionis­mus beschrieben.
Wenn in der Öffentlichkeit von der WTO
berichtet wird, ist häufig von der Doha-Runde die Rede. Es ist dies die 9. Welthandelsrunde, die gegenwärtig unter dem Dach der
WTO ausgehandelt wird. Ein baldiger Abschluss dieser Verhandlungen wäre insbesondere im heutigen wirtschaftlichen Umfeld
wünschenswert. Dies würde nicht nur den
Handel beflügeln, sondern auch möglichen
Zollerhöhungen – und damit Handelsbarrieren – einen Riegel schieben.
Die WTO ist aber mehr als nur ein Verhandlungsgremium. In der WTO sind rund
dreissig bestehende multi- und plurilaterale
Abkommen in den Bereichen Güterhandel,
Dienstleistungen und geistiges Eigentum gefasst. Ein Streitbeilegungsmechanismus ermöglicht es den 153 WTO-Mitgliedern, bei
Remigi Winzap
Minister, Leiter Ressort
WTO, Staatssekretariat
für Wirtschaft SECO, Bern
63 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Verletzungen eines WTO-Abkommens ihre
Rechte einzufordern. In der WTO werden
auch gegenseitig die Handelspolitiken der
Mitglieder überprüft. Seit Anfang 2009 gibt
es zudem einen Überprüfungsmechanismus
der protektionistischen Handelsmassnahmen, die von Mitgliedern ergriffen werden.
Klare und durchsetzbare Regeln
Die WTO ist ein Forum zur Klärung internationaler Handelsfragen. In ihrem Rahmen suchen die Mitglieder gleichberechtigt
nach Lösungen zu anstehenden Handels­
problemen. Dabei werden bestehende Handelsabkommen weiterentwickelt und neue
Abkommen ausgehandelt. Die WTO-Abkommen beinhalten Spielregeln, welche die
Grundlage für eine schrittweise Liberalisierung des internationalen Handels bilden.
In der WTO werden insbesondere durch
ein paar einfache, aber effiziente Grundprinzipien gleiche Bedingungen für alle Mitglieder
geschaffen. Die beiden wichtigsten sind:
– Du sollst die Vertragspartner nicht unterschiedlich und nicht schlechter behandeln
als Staaten, die nicht Vertragspartner sind.
Jedes WTO-Mitglied erhält also von Land
X die gleiche Behandlung, wie jenes Land,
Dossier
das von Land X die besten Marktzugangsbedingungen erhält (sogenannte Meistbegünstigung);
– Du sollst Waren, die Du aus dem Gebiete
eines anderen Vertragspartners importierst, nicht schlechter behandeln als Deine eigenen Waren (sogenannte Inländerbehandlung).
Kasten 1
Bedeutung der WTO für die Schweiz
Die Schweiz ist eine kleine, offene und
stark von der Exportwirtschaft abhängige
Volkswirtschaft. Es ist wichtig, dass die inländischen Wirtschaftszweige im Export auf globale Märkte ausgerichtet bleiben, damit das
Land den vollen Nutzen aus der internationalen Arbeitsteilung ziehen kann. Der grenzüberschreitende Handel von Waren und Dienstleistungen, aber auch von Arbeit, Kapital und
Wissen ist ein gesicherter Wachstumsfaktor
und wird durch die Aussenwirtschaftspolitik
des Bundesrates unterstützt.
Das wichtigste Instrument der Schweizer
Aussenwirtschaftspolitik ist die aktive Teilnahme am multilateralen Welthandelssystem,
d.h. der WTO. Viele der WTO-Abkommen betreffen die Schweiz direkt. Drei Beispiele:
– Dank dem Allgemeinen Zoll- und Handels­
abkommen (Gatt), das den Warenhandel
regelt, kann die Schweiz zu kompetitiven
Bedingungen Güter in die Welt exportieren. Die Zölle auf unsere Exporte Richtung
USA sind die gleichen, wie sie die USA gegenüber den EU-Staaten und Japan anwendet.
– Das Abkommen über den Dienstleistungshandel (Gats) ist das einzige umfassende
Abkommen der Schweiz in diesem Sektor,
der immerhin 73% zum BIP der Schweiz
beiträgt.
– Dank dem Abkommen zum Schutz des
­geistigen Eigentums (Trips), werden Patente unserer Firmen, z.B. im Bereich
­Maschinen, Pharma und Uhren geschützt.
Für ein Land wie die Schweiz – einer mittleren Wirtschaftsmacht – bieten international
gemeinsam vereinbarte und durchsetzbare
Regeln den besten Schutz. Die entsprechen­
den Regeln werden für das Handels­system in
der WTO umfassend ausgehandelt.
1 Vgl. Artikel Fontana, S.65 f. in dieser Ausgabe.
Diese beiden Grundprinzipien stellen für
jedes WTO-Mitglied einen Diskriminierungsschutz dar. Zudem dürfen in der WTO
vertraglich gebundene Zölle auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht erhöht
werden, ausser man einigt sich in Kompensationsverhandlungen darauf, dass bei einer
Rücknahme von Zollkonzessionen der
Marktzugang bei anderen Produkten verbessert wird. Jedes Land hat in der WTO eine
Stimme, und alle ausgehandelten Vorteile
müssen allen WTO-Mitgliedern gewährt werden. Die Rechte und Pflichten gelten für grosse, kleine und mittlere Mitglieder gleich und
können dank eines griffigen Streitbeilegungsmechanismus in wirtschaftlich guten, aber
auch in konjunkturell schwierigen Zeiten
durchgesetzt werden.
Ein Abschluss der Doha-Runde ist wichtig
– nicht zuletzt aus systemischen Gründen,
um die Regeln der WTO zu stärken. Neben
Verhandlungen, die auf die Öffnung von
Märkten abzielen (Landwirtschaft, Industriegüter und Dienstleistungen), laufen Verhandlungen über die Verbesserung von Handelsregeln (u.a. in den Bereichen Antidumping,
geistiges Eigentum, Handelserleichterungen
an den Grenzen und an der Schnittstelle zwischen Handels- und Umweltrecht). Der Abschluss der Doha-Runde wäre aber auch ein
direkter Beitrag im Kampf gegen die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die
WTO schätzt, dass der Abschluss der DohaRunde den Firmen auf der Welt Jahr um Jahr
Kosteneinsparungen und zusätzliche Erträge
im Wert von 150 Mrd. US-Dollar (gewisse
Berechnungen kommen auf noch höhere
Zahlen) bringen würde, was ein beachtliches
Konjunkturstützungsprogramm wäre.
Ob sich ein Abschluss in absehbarer Zeit
realisieren lässt, ist jedoch offen. Es wird hart
daran gearbeitet. Im September 2009 erklärten die Staats- und Regierungschefs der G20Staaten in Pittsburgh, dass die Doha-Runde
bis Ende 2010 abgeschlossen werden soll. Die
Verhandlungsfortschritte müssten auf der
Ebene der Handelsminister bis spätestens
Anfang 2010 sowie auf der Ebene der G20
am nächsten Treffen im Juni 2010 in Kanada
überprüft werden. Nach wie vor gilt es aber,
manche Hindernisse in der Verhandlungssubstanz zu überwinden – dies gegen die öffentliche Meinung in vielen Ländern, die der
64 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Handelsliberalisierung gegenüber eher skeptisch eingestellt ist.
WTO als Institution ist wichtig
Die WTO ist eine nützliche Organisation
für ihre Mitglieder und damit für deren
Wirtschaftsakteure, indem sie sicherstellt,
dass die Handelsbeziehungen auf der Grundlage des Welthandelsrechts – und nicht nach
dem Recht des Stärkeren – gestaltet werden.
In diesem Zusammenhang war auch die siebte ordentliche WTO-Ministerkonferenz zum
Thema «The WTO, the Multilateral Trading
System and the Current Global Economic Environment» vom 30. November bis 2. Dezember 2009 in Genf von Bedeutung. In zwei Seminaren wurden die WTO-Organe und die
Relevanz ihrer Aktivitäten überprüft sowie
der Beitrag der WTO zur wirtschaftlichen
Entwicklung diskutiert.
Für die Schweiz steht bei den WTO-Aktivitäten vorerst der Abschluss der Doha-Runde im Mittelpunkt. Danach sollten sich aber
die WTO-Mitglieder verstärkt auch den sogenannten Kohärenzthemen wie das Verhältnis
von Handel und Umwelt – inklusive Klima
und eine stärkere Berücksichtigung von Produktionsmethoden bei der Güterherstellung
– sowie Handel und Sozialnormen widmen.
Weitere Themen, welche in der WTO wahrscheinlich ebenfalls aufgenommen werden
müssen, betreffen Energiefragen sowie Investitionen, Wettbewerb und Transparenz im
öffentlichen Beschaffungswesen. Es ist wichtig, dass die WTO eine für den Welthandel
relevante Organisation bleibt und dass seine
Organe – speziell der Streitschlichtungsmechanismus – effizient arbeiten kann.
Bewährt in schwierigen Zeiten
Die Welthandelsorganisation muss sich
insbesondere in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten bewähren. In dieser Wirtschaftskrise
hat es sich gezeigt, dass die WTO-Bestimmungen weitgehend respektiert wurden und
ihre Verfahren Bestand haben, was ein grosser Erfolg für das Handelssystem ist. Die
WTO hat mit einer regelmässigen Überwachung handelspolitischer Massnahmen ihrer
Mitglieder schnell und wirksam reagiert.1
Die Doha-Verhandlungen konnten trotz der
schwachen Konjunktur mit Intensität fort­
geführt werden. Ein Durchbruch ist in der
gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation jedoch noch schwieriger geworden. Das Problem liegt dabei aber weniger bei der WTO
als bei den Regierungen der Mitgliedstaaten,
die nicht immer innenpolitisch bereit oder
in der Lage sind, sich für einen noch offene­

ren Welthandel einzusetzen.
Dossier
WTO und Protektionismus: Die Lamy-Initiative
Nach dem Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise im
September 2008 kamen die Weltwirtschaft und der internationale
Handel abrupt zum Erliegen. Die
Folgen dieser Entwicklung sind
weiterhin spürbar. In diesem
Zusammenhang lancierte die
Welthandelsorganisation (WTO)
ein Verfahren zur Überwachung
von Handelsmassnahmen, die von
ihren Mitgliedern ergriffen werden. Damit soll zum einen ein
Minimum an Transparenz gewährleistet werden; zum anderen
geht es darum, die Mitgliedstaaten von protektionistischen
Massnahmen abzuhalten.
1 Siehe www.g20.org/about_what_is_g20.aspx.
2 Siehe WTO, Les textes juridiques: résultats des négociations commerciales multilatérales du cycle d’Uruguay,
Genf, 1999.
3 Ein vierter Bericht der WTO ist für November 2009 angekündigt.
4 Siehe www.wto.org/english/news_e/archive_e/trdev_
arc_e.htm.
Nach dem Konkurs der Investmentbank
Lehman Brothers vom 15. September 2008
in den USA drohten die Finanzmärkte zusammenzubrechen. An ihrem Treffen vom
15. November 2008 in Washington einigten
sich die G20-Staaten1 darauf, protektionistische Massnahmen abzulehnen und eine
Abschottung der Märkte in diesen finanziell
unsicheren Zeiten zu vermeiden. Vor diesem
Hintergrund schlug der WTO-Generaldirektor Pascal Lamy – mit Unterstützung der
G20-Staaten und weiterer WTO-Mitglieder
– anlässlich der Sitzung des Ausschusses für
multilaterale Handelsverhandlungen vom
17. Dezember 2008 vor, einen Bericht über
die Transparenz der von den Mitgliedstaaten
zur Bekämpfung der Wirtschafts- und
Finanzkrise ergriffenen Handelsmassnahmen zu erarbeiten. Die Initiative wurde am
nächsten Tag vom WTO-Generalrat gutgeheissen. Der Generaldirektor bezog sich
dabei auf Absatz G, Anhang 3 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung
der WTO, in dem das Organ zur Überprüfung der Handelspolitik (OEPC) beauftragt
wird, jährlich eine Übersicht über die Vorgänge im Handelsbereich zu erstellen, die
sich auf das multilaterale Handelssystem
auswirken.2
Drei aufeinanderfolgende Berichte
Von Anfang 2009 bis Ende Oktober 20093
gab der Generaldirektor der WTO drei aufeinanderfolgende Berichte zu den neuen, mit
der Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenhängenden Entwicklungen im Handelsbereich heraus.4 Der erste Bericht, der am
26. Januar 2009 veröffentlicht wurde, lieferte
allgemeine Informationen zur Entwicklung
des Handels seit dem dritten Quartal 2008,
als die WTO mit der Finanzkrise und deren
Auswirkungen auf die Weltwirtschaft konfrontiert wurde. Insbesondere wurden die
erheblichen Probleme im Bereich der allgemeinen Politik aufgezeigt, die sich auf das
multilaterale Handelssystem auswirken. Der
Philippe Fontana
Stv. Leiter Ressort WTO,
Staatssekretariat für
Wirtschaft SECO, Bern
65 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
zweite Bericht folgte am 26. März und der
dritte Bericht am 1. Juli 2009.
Wenn man die drei aufeinanderfolgenden
Berichte miteinander vergleicht, stellt man
als Erstes fest, dass deren Umfang stark zugenommen hat. Während der erste Bericht nur
rund 15 Seiten umfasste, war der zweite Bericht bereits drei Mal so lang. Der dritte Bericht fiel mit 81 Seiten nochmals beinahe
doppelt so umfangreich aus. Der erste Bericht war noch sehr unvollständig und beruhte weitgehend auf Informationen aus den
Printmedien, dem Internet und anderen
nicht offiziellen Quellen. Die Angaben in den
zwei nachfolgenden Berichten stammten
zwar ebenfalls aus diesen Quellen; doch sie
waren vorgängig den WTO-Mitgliedstaaten
zur Überprüfung vorgelegt worden. Diese
lieferten teilweise zusätzliche Informationen
zu verabschiedeten restriktiven oder positiven Massnahmen. Die Zunahme des Berichtsumfangs lässt sich auch mit dem Umstand erklären, dass zahlreiche Massnahmen
– beispielsweise jene zur Rettung des Finanzsystems und zur Stützung der Konjunktur –
erst in der ersten Hälfte 2009 ergriffen wurden. Zudem nutzte das Sekretariat jeden
neuen Bericht als Gelegenheit, um seine Analyse weiterzuentwickeln und noch detaillierter auszuarbeiten: So wurden im zweiten
Bericht die Auswirkungen der Krise auf die
Volkswirtschaften der Entwicklungsländer
untersucht, während im dritten Bericht die
Risiken von protektionistischen Massnahmen im Finanzbereich analysiert sowie der
bestehende Zusammenhang zwischen Antidumping-Massnahmen und dem Konjunkturverlauf überprüft wurden.
Was die eigentliche Handelspolitik anbelangt, geht aus den drei Berichten hervor,
dass sowohl die WTO-Mitglieder als auch
die Nichtmitglieder zunehmend restriktive
Massnahmen ergriffen. Die Berichte zeigen
aber auch, dass die Staaten bislang auf stark
protektionistische Massnahmen weitgehend
verzichtet haben. Die multilateralen Handelsbestimmungen, die in den letzten 60 Jahren festgelegt wurden, bildeten somit in diesem Bereich ein solides Bollwerk. Dieses
konnte jedoch nicht verhindern, dass zahlreiche WTO-Mitglieder innerstaatlich unter
Druck gerieten und sich unter Umständen
veranlasst sahen, protektionistische Mass-
Dossier
nahmen zu ergreifen. Anfang 2009 schienen
zwar viele Staaten diesem Druck noch zu
widerstehen, doch seither ist ein deutliches
Abweichen von dieser Linie festzustellen.
Dies äussert sich in Form von höheren Zöllen, neuen nicht-tarifären Massnahmen und
einer Zunahme von Bestimmungen im Bereich der handelspolitischen Schutzmassnahmen (z.B. Anti-Dumping).
Im dritten Bericht sind wieder Anzeichen
für eine Verbesserung im Handelsbereich
auszumachen, zumal verschiedene Regierungen Massnahmen zugunsten einer Liberalisierung oder Erleichterung des Handels
ergriffen haben. Dennoch ist keine Entwicklung in Richtung eines Abbaus der Handelsbeschränkungen, die seit Jahresbeginn eingeführt wurden, festzustellen. Selbst wenn man
von den Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit der Grippeepidemie A(H1N1) einiger Länder absieht, hat die WTO festgestellt, dass seit Anfang März mehr als doppelt
so viele neue protektionistische Massnahmen
als solche zur Liberalisierung oder Erleichterung des Handels ergriffen wurden. Diese
Ausgangslage steht in einem klaren Gegensatz zur Entwicklung während der letzten
Jahre, in denen das Pendel eindeutig auf die
andere Seite ausschlug.
Bekämpfung des latenten
Protektionismus
Wie die WTO in ihren Berichten festhält,
besteht das Hauptrisiko gegenwärtig darin,
dass die Regierungen dem Druck in Bezug
auf zusätzliche protektionistische Massnahmen noch mehr nachgeben werden, falls
sich die Wirtschaftslage weiter verschlechtern sollte. Es herrscht somit die Gefahr eines
Ausbaus von Handelsbeschränkungen, die
den internationalen Handel nach und nach
abwürgen könnten. Dies würde die Wirksamkeit von politischen Massnahmen beeinträchtigen, mit denen die weltweite Nachfrage stimuliert und auf globaler Ebene
wieder ein nachhaltiges Wachstum erreicht
werden soll. Das zweite Risiko ist, dass
«vorübergehende» Massnahmen, die zum
Schutz der Beschäftigung und der Unternehmensgewinne vor den Auswirkungen der
Krise getroffen wurden, zur Erhaltung von
nicht wettbewerbsfähigen Branchen und
sektoriellen Überkapazitäten beitragen. Damit würde der Druck hinsichtlich protektionistischer Massnahmen auch nach einer
Konjunkturerholung beibehalten. Drittens
sollten sich die Regierungen nach Auffassung
der WTO auch mit dem Widerspruch befassen zwischen den handelseinschränkenden
oder -verfälschenden Massnahmen, welche
die Produktion und Erträge fiskalisch belas-
66 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
ten, und den politischen Strategien, mit denen die Krise überwunden werden soll und
die im Wesentlichen auf eine Zunahme der
weltweiten Nachfrage ausgerichtet sind. Bezüglich der Massnahmen zur Konjunkturbelebung und zur Stabilisierung der Finanzhaushalte ist die WTO der Auffassung, dass
das beste Vorgehen im Bereich der Handelspolitik, um diese zu unterstützen, unter
den gegebenen Umständen in einem Abbau
der Handelsbeschränkungen besteht, um auf
diese Weise weltweit zu tieferen Kosten und
Preisen zu gelangen. Die WTO weist darauf
hin, dass der Nichtdiskriminierungsgrundsatz die WTO-Mitgliedstaaten bis zum Abschluss der Doha-Runde veranlassen sollte,
keine Verzerrungen des Handels durch neue
Handelsbeschränkungen oder Subventionen
zu verursachen. Wenn die Berücksichtigung
einer solchen Bestimmung im Rahmen der
Innenpolitik nicht möglich ist, sollten die
Staaten nach Auffassung der WTO zumindest dafür sorgen, dass alle verabschiedeten
Massnahmen vollkommen transparent, nicht
diskriminierend und vorübergehend sind.
Zudem sollten multilaterale Beratungen mit
den Handelspartnern der WTO stattfinden
mit dem Ziel, das Risiko-Management so zu
verbessern, dass der Handel so wenig wie
möglich eingeschränkt wird und die Verzerrung der Handelsströme auf ein Minimum
beschränkt werden kann.
Fazit
Aus den obigen Ausführungen geht hervor, dass bislang zumindest die Berichte des
Generaldirektors dazu beigetragen haben,
die protektionistischen Tendenzen innerhalb
der WTO einzudämmen. Aus handelspolitischer Sicht bleibt zu hoffen, dass die LamyInitiative in den kommenden Monaten und
Jahren weiterhin ihre Funktion als permanente Überwachung der Handelspolitik der
WTO-Mitgliedstaaten wahrnehmen wird.
Das unablässige Bemühen um Transparenz
sollte nicht unter dem Vorwand aufgegeben
werden, dass die schwerste weltweite Finanzund Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Welt
krieg vorüber sei.
Dossier
Das rechtliche Instrumentarium zur Verhinderung
von Protektionismus
Ein funktionierendes WTOStreitschlichtungsverfahren ist
zwar kein Garant gegen nationalen Protektionismus. Es stellt
aber doch sicher, dass das WTORecht gegenüber allen WTO-Mitgliedern in einem geordneten Verfahren durchgesetzt wird und so
unkontrollierte Handelskriege
verhindert werden können. Seit
der Gründung der WTO ist man
auch dazu übergegangen, neu beitretende Mitglieder zu drängen, in
ihren Beitrittsprotokollen Verpflichtungen zur Verhinderung
von Protektionismus einzugehen.
Dies erhöht den Druck auf die übrigen WTO-Mitglieder, in der Bekämpfung des Protektionismus
selber nicht zurückzustehen. Damit wird der Massstab angehoben,
was sich längerfristig positiv auf
den internationalen Freihandel
auswirken wird.
China verlangt für verschiedene Rohmaterialien Exportzölle, so z.B. für Magnesium (im Bild: Magnesiumabbau am
Chaerhan-Salzsee in China). Am 4. November 2009 haben die USA, die EU und Mexiko die Einsetzung von Panels zur
Überprüfung der WTO-Vereinbarkeit dieser Exportzölle sowie weiterer chinesischer Exportregelungen verlangt.
Protektionismus ist einer der Stolpersteine auf dem Weg zum internationalen
Freihandel.1 Bereits das Allgemeine Zoll- und
Freihandelsabkommen (Gatt) von 1947 verpflichtete deshalb die Vertragsstaaten, Inlandware bezüglich Steuern und andere
­gesetzliche Bestimmungen nicht besser zu
behandeln als Importware (Inländerbehandlung), aber auch mengenmässige Beschränkungen an Ein- und Ausfuhren weder beizubehalten noch neu einzuführen. Da das Gatt
1947 nur provisorisch Anwendung fand, behielten sich die Vertragsstaaten das Recht vor,
diese Verpflichtungen nur so weit anzuwenden, als diese nicht zum Zeitpunkt des Beitritts mit innerstaatlichen Gesetzen in Wider­
spruch standen (Grossvaterklausel). Seit der
Dr. Patrick Edgar Holzer
Fürsprecher, Ressort WTO,
Staatssekretariat für
­Wirtschaft SECO, Bern
1 Vgl. Brunetti, S. 98 ff.
67 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Bild: Keystone
Gründung der WTO und dem Gatt 1994
kommen die genannten Grundsätze für alle
WTO-Mitglieder voll zum Tragen. Damit allein ist allerdings die Gefahr von Protektionismus noch nicht gebannt.
Ein funktionierendes
WTO-Streitbeilegungsverfahren
Die Umsetzung der Regeln des WTORechts muss sichergestellt und damit einklagbar sein. Die Vereinbarung über Regeln
und Verfahren für die Streitbeilegung (Dispute Settlement Understanding, DSU) ist ein
Meilenstein in der Bekämpfung des Protek­
tionismus. Die Stärkung der Panel und die
Schaffung des Appellate Body als ständige Rekursinstanz stellten im Jahre 1994 das bereits
unter dem Gatt 1947 bestehende Streitbeilegungsverfahren auf eine neue Grundlage. Bis
zu diesem Zeitpunkt war es einer Streitpartei
freigestanden, die Annahme des entsprechenden Panelberichtes durch die Vertragsparteien zu verhindern, wenn sie in einem
Streitschlichtungsverfahren unterlegen war.
Der unter dem DSU vollzogene Wechsel bei
der Verabschiedung von Panel- und Appellate-Body-Berichten – nämlich vom posi-
Dossier
Kasten 1
Literatur und Judikatur
– Aymo Brunetti: Volkswirtschaftslehre. Eine
Einführung für die Schweiz, Bern 2006.
– Peter John Williams: A Handbook on Accession to the WTO. A WTO Secretariat Publication, Genf 2008.
– Thomas A. Zimmermann: Negotiating the
Review of the WTO Dispute Settlement Understanding, London: Cameron, Mai 2006
(www.zimmermann-thomas.de/publika­
tionen/zimmermann_2006_book_dsu.pdf).
– China – Measures Affecting Trading Rights
and Distribution Services for Certain Publications and Audiovisual Entertainment
Products, WT/DS363/R, Panelbericht vom
12. August 2009 (noch nicht angenommen).
2 Siehe zur DSU-Revision ausführlich Zimmermann, 79 ff.
3 Seit 1995 sind 25 neue WTO-Mitglieder aufgenommen
worden: Ecuador, Bulgarien, Mongolei, Panama, Kirgistan, Lettland, Estland, Jordanien, Georgien, Albanien,
Oman, Kroatien, Litauen, Moldawien, China, Separates
Zollgebiet von Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu,
Arme­nien, frühere jugoslawische Republik Mazedonien,
Nepal, Kambodscha, Saudi-Arabien, Vietnam, Tonga,
Kapverden und Ukraine.
4 Vgl. Williams, S. 48 ff.
5 So in Bezug auf China das Panel in China –Trading Rights
and Distribution Services, WT/DS363/R, § 7.281.
tiven zum negativen Konsens – führt heute
in der Praxis dazu, dass neu alle Entscheidungen verbindlich sind. Wollte eine Streitpartei dies verhindern, müsste sie einen
­Konsens über die Nichtverbindlichkeit einer
Entscheidung erlangen. Diesem Konsens
müsste sich auch die andere Streitpartei anschliessen, was wenig wahrscheinlich ist.
Das WTO-Streitbeilegungsverfahren ist
ein wesentlicher Faktor für die Berechenbarkeit – und damit auch die Stabilität – des
multilateralen Handelssystems. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Situationen,
in denen ein Mitglied der Auffassung ist, ihm
mittelbar oder unmittelbar zustehende Vorteile würden durch Massnahmen eines anderen Mitglieds geschmälert, schnellstmöglich
bereinigt werden. Die WTO-Mitglieder sind
sich bewusst, dass ein Streitbeilegungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Einer einvernehmlichen Lösung der Streitparteien in einem Disput gebührt damit stets
der Vorrang. Dies ist auch der Grund, weshalb die Streitparteien bei Anrufung des
WTO-Streitbeilegungsmechanismus die Fäden nicht aus der Hand geben und einen
Rechtsstreit jederzeit gütlich beilegen können.
Von einem Streitfall können alle WTOMitglieder direkt oder indirekt betroffen sein.
Das Streitbeilegungsverfahren läuft deshalb
in klar definierten Phasen, in welchen ein
Ausgleich gewährleistet sein muss zwischen
den Streitparteien einerseits und dem Anspruch der übrigen WTO-Mitglieder – insbesondere der Drittparteien – auf einen Einbezug in die Verfahren andererseits. Die Frage,
welches das richtige Gleichgewicht sein soll,
ist Teil der laufenden Revision des WTOStreitbeilegungsverfahrens.2
Das WTO-Streitbeleigungsverfahren geniesst unter den WTO-Mitgliedern eine sehr
hohe Akzeptanz. Fälle, in welchen sich ein
WTO-Mitglied geweigert hätte, an einem
Panel­verfahren mitzuwirken, sind keine bekannt. Trotzdem wäre es verfehlt anzunehmen, dass ein funktionierendes Streit­bei­
legungs­verfahren einziger Garant gegen
Pro­tektionismus wäre.
Gestaltung der Beitrittsprotokolle von
WTO- Beitrittskandidaten
Die Voraussetzungen, welche Staaten und
separate Zollgebiete erfüllen müssen, um der
WTO als Neumitglieder beitreten zu dürfen,
lassen sich dem WTO-Recht nicht im Detail
entnehmen. Das Abkommen zur Errichtung
der Welthandelsorganisation sieht lediglich
vor, dass alle Staaten und separate Zollgebiete, die in der Wahrnehmung ihrer Aussenhandelsbeziehungen völlige Handlungsfrei-
68 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
heit besitzen, der WTO beitreten können.
Die Bedingungen sind dabei zwischen jedem
Beitrittskandidaten und der WTO einzeln zu
vereinbaren.3 In der Doha-Ministererklärung
findet sich sodann die Verpflichtung, den
Beitritt der Least Developed Countries (LDC)
zu beschleunigen. Jeder WTO-Beitritt ist also
einzigartig und folgt seinen eigenen Regeln.4
Es steht den WTO-Mitgliedern damit offen,
dem Beitrittskandidaten die Bedingungen
eines Beitritts zu diktieren. Die Modalitäten
eines Beitritts finden sich im jeweiligen Beitrittsprotokoll mit den dazugehörigen Anhängen.
Die WTO-Mitglieder sind bestrebt, den
Beitritt eines Neumitglieds so zu gestalten,
dass potenzielle Reibungsflächen von vornherein erkannt und zufriedenstellende Lösungen erarbeitet werden können. Dabei
geht es in erster Linie darum, dass sich die
Beitrittskandidaten – vor dem Hintergrund
der jeweiligen nationalen Situation – verpflichten, bei WTO-Beitritt das WTO-Recht
einzuhalten. Allerdings ist in der Praxis der
Übergang von einer Klarstellung zu einer
Verdichtung des WTO-Rechts fliessend. Es
kann durchaus sein, dass einzelne WTOMitglieder über ihre nationalen Verpflichtungslisten hinaus weitergehende Verpflichtungen eingehen, als sie für die übrigen
WTO-Mitglieder gelten.5 Den WTO-Mitgliedern steht es also frei, Beitrittskandidaten
Verpflichtungen eingehen zu lassen, die einen Schutz vor Protektionismus bezwecken;
das Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation schliesst dies nicht aus. Die
WTO-Mitglieder werden allerdings gut beraten sein, von Beitrittskandidaten nur das zu
verlangen, was sie künftig selber einzuhalten
gewillt sind, wollen sie ihre Glaubwürdigkeit
nicht verlieren. Damit steigt der Druck auf
alle WTO-Mitglieder, in der Bekämpfung
des Protektionismus nicht zurückzustehen.
Gleichzeitig werden Neumitglieder nicht bereit sein, gegenüber anderen Beitrittskan­
didaten im Hinblick auf die Bekämpfung
des Protektionismus ihre eigenen Verpflichtungen zu unterbieten. Das führt letztlich zu
einer Anhebung des Massstabs, was sich längerfristig positiv auf die Bekämpfung des

Protektionismus auswirken wird.
Dossier
Handelsprotektionismus und die globale Krise
Auch wenn es erste Anzeichen für
eine Erholung gibt, die Weltwirtschaft befindet sich nach wie vor
in einer Rezession, und das globale
Handelsvolumen liegt noch weit
unter dem Niveau von 2008.
Wie bei früheren Rezessionen und
Phasen abnehmenden Handels­
volumens geht auch diese Krise
mit einer Zunahme von protektionistischen Massnahmen einher.
Falls sich die Rezession verschlimmert, werden die protektionistischen Tendenzen weiter zunehmen. Doch dies ist nicht Protektionismus im Stil der 1930er-Jahre.
Im Rahmen ihrer Massnahmen zur
Bekämpfung der Krise entwickeln
die Regierungen neue, weniger
offensichtliche Formen von Protektionismus, mit denen ausländische Unternehmen, Arbeitnehmende und Investoren – vielfach
auf subtile Weise – diskriminiert
werden. Stark zugenommen
haben auch von der WTO zugelassene Schutzmassnahmen, wie
beispielsweise AntidumpingMassnahmen.
Prof. Dr. Richard Baldwin
Professor für internationale Wirtschaft, Graduate
Institute, Genf
Die protektionistischen Massnahmen im
Zusammenhang mit der Krise werden von
verschiedenen Organisationen registriert
und untersucht. Eine davon ist die von der
Schweiz ausgehende Kontrollinitiative Global Trade Alert (GTA), die am 8. Juni 2009
von Professor Simon Evenett von der Universität St.Gallen lanciert wurde. Das GTATeam, das aus einem weltweiten Netz von
Handelsforschern besteht, hat über 400 Fälle
von staatlichen Interventionen untersucht,
die bestimmte Handelsströme beeinträchtigen könnten. Die Bandbreite dieser Interventionen reicht von weitreichenden staatlichen
Massnahmen mit zahlreichen Auswirkungen
auf den Handel über nationale Investitionspolitik bis hin zu befristeten Zollerhöhungen
bei einzelnen Produktlinien.
Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass
der durch die Krise bedingte Protektionismus zunimmt. Ebenso klar geht daraus hervor, dass die G20-Staaten das bei allen
Gipfeltreffen abgegebene Versprechen, auf
protektionistische Massnahmen zu verzichten, nicht wirklich einhalten.
Die protektionistische Dampfwalze rollt
Eine der wichtigsten Erkenntnisse der
GTA ist, dass der Trend hin zu mehr Pro­tek­
tio­nismus weiter anhält. Bisher wurden in
jedem Quartal 2009 rund 70 staatliche Massnahmen umgesetzt, die gegen ausländische
Wirtschaftsinteressen verstossen dürften.
Von den 280 seit November 2008 weltweit
ergriffenen staatlichen Initiativen veränderten 192 die Spielregeln zugunsten heimischer Wirtschaftsinteressen und zum
Nachteil ausländischer Unternehmen, oder
sie bevorzugten designierte ausländische
Handelspartner auf Kosten der übrigen. Weitere 48 staatliche Massnahmen weisen verdächtige Merkmale auf und könnten zumindest bestimmte Interessen von ausländischen
Firmen beeinträchtigen.
Nicht alle von GTA untersuchten staat­
lichen Eingriffe sind indes als protektionistisch zu klassifizieren. In 40 Fällen handelte
es sich gemäss GTA um Massnahmen, die
eine Liberalisierung des globalen Warenaustausches, eine bessere Transparenz im Handelsregime oder keine Änderung der Behandlung von ausländischen Unternehmen
69 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
zur Folge hatten. Viele der analysierten Haushaltsgesetze aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara beinhalten Zollsenkungen
auf der Einfuhr von Betriebsmitteln, Teilen
und Komponenten. Darüber hinaus haben
elf Staaten einseitig ihr Investitionsregime liberalisiert und ihre Barrieren für ausländische Kapitalgeber gesenkt.
Insgesamt ist aber dennoch festzustellen,
dass die Staaten dem bestehenden Druck
nachgeben und protektionistische Mass­
nahmen ergreifen. So wurden weltweit fünfmal mehr diskriminierende Interventionen
als Liberalisierungsmassnahmen umgesetzt.
Ausserdem sind viele der angekündigten
Massnahmen noch nicht umgesetzt worden.
Von den 140 solcher registrierten Massnahmen werden nach ihrer Realisierung über
100 eine Beeinträchtigung ausländischer
Wirtschaftsinteressen zur Folge haben.
Wiederholter Wortbruch der G20-Staaten
Einer der bedrückendsten Befunde im
neuesten Bericht der GTA ist wohl der
Umstand, dass die G20-Mitglieder ihr Versprechen mehrfach gebrochen haben. Diese
Staaten sind für 172 der untersuchten und in
der Datenbank festgehaltenen Massnahmen
verantwortlich. Davon wurde bei 121 eine
Diskriminierung von ausländischen Wirtschaftsinteressen festgestellt. Nur 23 dieser
diskriminierenden Massnahmen beinhalten
die Erhebung von Antidumping- oder Ausgleichszöllen oder Schutzmassnahmen. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die
G20-Staaten in beträchtlichem Umfang
von Massnahmen jenseits des multilateralen
Handelssystems Gebrauch machten. Da seit
dem ersten G20-Gipfel zur Finanz- und
Wirtschaftskrise in Washington DC lediglich
300 Tage verstrichen sind, lässt sich festhalten, dass durchschnittlich alle drei Tage ein
G20-Mitglied sein Versprechen gebrochen
hat, auf protektionistische Massnahmen zu
verzichten. Keine andere Statistik in diesem
Bericht weist den Mangel an globaler Führung im Kampf gegen den zeitgenössischen
Protektionismus deutlicher aus.
Protektionistische Massnahmen können
mit negativen Folgen für verschiedene Produktgruppen, Sektoren oder Handelspartner
verbunden sein. Somit besteht keine zentrale
Dossier
Kennzahl, anhand der sich die auffälligste
Nation genau bestimmen liesse. Vergleicht
man allerdings die Statistiken zu den umgesetzten schädlichen Massnahmen zu betroffenen Zolllinien, Sektoren oder Handelspartnern, stellt man fest, dass Indonesien stets zu
den fünf aktivsten schädigenden Staaten gehört – und Indonesien ist Mitglied der G20!
Ausserdem finden sich China und Russland
in allen Top-Ten-Klassierungen dieser Kategorien. Bei immerhin drei der vier genannten Schadensdimensionen belegen auch
Deutschland und Indien einen Rang unter
den zehn schädigendsten Ländern.
Der Ukraine gebührt die zweifelhafte
Ehre, das Land mit neu eingeführten Handelsschranken auf den meisten Zolllinien zu
sein (60% aller Produktkategorien). Algerien
belegt den Spitzenplatz in der Rangliste für
die meisten betroffenen ausländischen Wirtschaftssektoren, und China schädigt die
meis­ten Handelspartner (insgesamt 163).
Die handelshemmenden Massnahmen von
zehn Nationen – darunter Deutschland,
Frankreich, Grossbritannien, Polen, Spanien
und die USA – betreffen nach konservativen
Schätzungen jeweils mehr als 100 Handelspartner.
Von den 18 Staaten, die in den vier verschiedenen Kategorien zu den zehn schädigendsten Nationen gehören, haben zwölf im
Rahmen der G20 das Versprechen abgegeben,
auf protektionistische Massnahmen zu verzichten – nämlich Argentinien, China,
Deutschland, Frankreich, Grossbritannien,
Indien, Indonesien, Italien, Japan, Mexiko,
Russland und die USA.
Was muss unternommen werden?
Bislang haben die G20-Staaten kaum etwas gegen die Zunahme des Protektionismus
getan. Erforderlich wären daher substanzielle
Massnahmen. Statt einfach ihre früheren,
leeren Versprechungen zum Abschluss der
Doha-Runde zu wiederholen, sollten die Verantwortlichen der G20-Länder die Schritte
einleiten, die zur Bekämpfung des derzeit
zunehmenden Protektionismus notwendig
sind. In diesem Zusammenhang sollten insbesondere die folgenden zwei Initiativen
realisiert werden:
Erstens muss die Pipeline mit den ge­
planten protektionistischen Massnahmen tro­
ckengelegt werden. Wir schlagen vor, dass sich
alle G20-Mitglieder verpflichten sollten, alle
ihre bedeutenden wirtschaftlichen Massnahmen, die für die kommenden zwölf Monate
geplant sind, offen zu legen und anschliessend zu überprüfen. Auf gänzlich diskriminierende Ziele sollte verzichtet werden. Wenn
das Ziel einer geplanten Massnahme nicht
70 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
mit schädigenden Auswirkungen verbunden
ist, sollte das dafür verantwortliche G20-Mitglied öffentlich bestätigen, dass die Mittel,
die zur Erreichung der betreffenden Ziele
festgelegt wurden, für die Handelspartner die
geringstmögliche Belastung zur Folge haben.
Zweitens sind handelsverzerrende Mass­
nahmen, die von den bedeutenden Kontroll­
initiativen eruiert werden, zu überprüfen und
abzubauen. Wir empfehlen dringend, dass jedes G20-Mitglied alle bedeutenden krisenbezogenen Wirtschafts- und Finanzprogramme
sowie alle handelspolitischen Initiativen, die
seit dem ersten G20-Gipfel umgesetzt wurden, zweimal jährlich einer Überprüfung unterzieht. Im Rahmen dieser Überprüfung
sollte geklärt werden, ob:
− die betreffende Initiative nach wie vor erforderlich ist;
− alle Massnahmen notwendig sind, um die
Ziele der jeweiligen Initiative zu erreichen;
− die getroffenen Massnahmen durch an­
dere ersetzt werden können, mit denen
die gleichen Ziele erreichbar, aber für die
Handelspartner mit einer geringeren Belastung verbunden sind;
− die Initiativen auf den besten internationalen Praktiken beruhen;
− die Initiativen evidenzbasiert und gut
durchdacht sind.
Zudem sind die Initiativen auf der G20Website zu veröffentlichen. Im Anschluss an
jede Überprüfung ist festzulegen, ob die Initiative einzustellen ist, ob die stark handelsverzerrenden durch weniger verzerrende
Massnahmen ersetzt werden müssen oder ob
ihre Ziele mit der geringstmöglichen Belas­
tung erreicht werden und sie deshalb beibehalten werden kann. Mit solchen Überprüfungen würden evidenzbasierte, transparente
Bewertungen von staatlichen Initiativen gefördert, die unter Umständen im Rahmen
eines emotional aufgeheizten politischen
Prozesses erarbeitet und in einer ersten
Phase auch umgesetzt wurden. Dadurch
könnte ein Prozess angestossen werden, in
dessen Rahmen einige der mit der Krise zusammenhängende schädigende Massnahmen
abgebaut werden könnten, der den Handelspartnern und letztlich der Weltwirtschaft einen dringend benötig­ten Auftrieb verleihen
m
würde.
Aktuelle Wirtschaftsdaten
Inhalt
72
A
Internationaler Überblick
75
B
Wirtschaftsdaten Schweiz
75
B 1
78
79
83
86
88
91
93
98
99
100
103
106
107
B 2
B 3
B 4
B 5
B 6
B 7
B 8
B 9
B 10
B 11
B 12
B 13
B 14
109
110
112
B 15
B 16
B 17
Volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung
Produktion
Aussenwirtschaft
Geld-, Kapital- und Devisenmarkt
Preise
Öffentliche Finanzen
Bevölkerung
Arbeitsmarkt
Arbeitszeit
Löhne
Sozialversicherungen
Bildung
Forschung und Entwicklung
Betriebs- und Unternehmensstruktur
Detailhandel, Konsum
Tourismus
Kantone
114
114
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Zusätzliche Statistik-Informationen
– Weitere Zahlen und vertiefte Informationen zu
den meisten Tabellen sind aus der vom Bundesamt
für Statistik (BFS) herausgegebenen Fachreihe
«Statistik der Schweiz» erhältlich.
(Bestellungen: Tel. 032/713 60 60).
– Zur Arbeitslosenstatistik: Vergleichen Sie die monatlich
erscheinenden Fachpublikationen des SECO
«Die Lage auf dem Arbeitsmarkt», «Kurzarbeit»
(Bestellungen: Tel. 031/322 28 64) und das Jahresheft
«Arbeitslosigkeit in der Schweiz» (Bestellungen:
Tel. 032/713 60 60).
– Zur Statistik über den Geld-, Kapital- und Devisenmarkt: Vergleichen Sie auch die Statistischen Monatshefte und Quartalshefte der Schweizerischen
Nationalbank (Bestellungen: Tel. 044/631 32 84).
– Die Tage, an denen neueste Statistikwerte in der
Schweiz veröffentlicht werden, können jeweils ein
Quartal im Voraus auf dem Dissemination Standards
Bulletin Board des Internationalen Währungsfonds
unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:
http://dsbb.imf.org.
Erläuterungen
– Zahlen werden laufend aktualisiert; revidierte Daten
werden nicht speziell gekennzeichnet.
– Provisorische Daten, Schätzungen und Prognosen sind
hingegen in den Fussnoten vermerkt.
– Rundungen: Bei relativen Zahlen (Prozentzahlen,
Durchschnitten, Pro-Kopf-Werten usw.) wird in der
Regel jede Zahl einer Tabelle für sich gerundet, ohne
Rücksicht darauf, ob sich bei einer Addition oder
Subtraktion der gerundeten Relativzahlen weiterhin
eine angegebene Summe bzw. 100% ergibt.
Zeichenerklärungen
–
Es kommt nichts vor (Wert genau Null)
0 0,0 Grösse, die kleiner ist als die Hälfte der kleinsten
verwendeten Einheit
()
Zahlenangabe unterbleibt aus Gründen des
Datenschutzes
...
Zahl nicht bekannt, gegenstandslos oder aus
statistischen Gründen nicht aufgeführt
71 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
A Internationaler Überblick
A1
Bruttoinlandprodukt
Nominal Mrd.
Reale Veränderung in % gegenüber der Vorperiode
2007
2005
2006
2007
2008
2/2008
3/2008
4/2008
1/2009
2/2009
Schweiz
CHF
5211)
2.6
3.6
3.6
1.8
0.2
-0.4
-0.6
-0.9
-0.3
Deutschland
EUR
2424
0.8
3.2
2.5
1.3
-2.3
-1.3
-9.8
-14.1
1.3
Frankreich
EUR
1860
1.9
2.2
2.3
0.4
-1.9
-0.9
-5.7
-5.4
1.3
Italien
EUR
1536
0.7
2.0
1.6
-1.0
-2.2
-3.1
-8.6
-10.7
-1.9
Grossbritannien
GBP
1385
2.2
2.9
2.6
0.7
-0.2
-3.0
-7.2
-9.6
-2.6
EU25
EUR
12106
2.1
3.3
2.9
0.8
-0.8
-1.6
-7.2
-9.2
-0.9
USA
USD
13841
3.1
2.7
2.1
0.4
1.4
-2.7
-5.5
-6.6
-1.0
Japan
JPY
515716
1.9
2.0
2.3
-0.7
-4.3
-3.9
-13.8
-12.3
3.6
OECD
USD
402901)
2.7
3.1
2.7
0.6
-0.5
-2.2
-7.5
-8.3
…
1) Provisorische Zahlen.
A2
Quellen: BFS, SECO, OECD, Eurostat
Vorlaufende Indikatoren der Konjunktur
Indikator inkl. Trend
Veränderungsraten über 6 Monate, hochgerechnet auf Jahresbasis
März
2009
April
2009
Mai
2009
Juni
2009
Juli
2009
Aug.
2009
Sept.
2009
Jan.
2009
Febr.
2009
Schweiz
95.8
96.3
Deutschland
90.2
91.6
Frankreich
96.8
98.0
99.3
100.7
Italien
96.3
97.9
99.6
101.4
Grossbritannien
95.5
96.4
97.5
98.9
100.5
102.2
103.9
-0.1
Euro-Zone
93.9
95.1
96.6
98.2
99.8
101.3
102.7
-0.3
März
2009
April
2009
Mai
2009
Juni
2009
102.0
-0.2
101.9
-0.8
Juli
2009
97.1
98.2
99.5
100.8
93.4
95.6
97.8
99.9
-0.1
0.2
0.5
0.8
1.0
1.2
0.0
0.7
1.4
1.8
2.1
2.3
102.0
103.3
104.6
0.3
0.7
1.0
1.2
1.3
1.4
1.3
102.9
104.3
105.6
0.4
0.8
1.2
1.6
1.9
1.9
2.7
0.2
0.5
0.8
1.0
1.2
1.3
0.2
0.7
1.2
1.5
1.6
1.9
USA
91.5
92.3
93.5
94.9
96.3
97.8
99.2
-1.1
-0.5
0.0
0.6
1.3
1.5
1.6
Japan
91.9
92.4
93.5
94.8
96.2
97.5
98.8
-1.5
-0.9
-0.2
0.5
0.9
1.1
1.4
OECD
93.0
93.9
95.1
96.5
97.9
99.3
100.6
-0.7
-0.2
0.3
0.8
1.2
1.4
1.5
Brasilien
97.0
96.8
97.0
97.3
97.7
98.1
98.6
-1.6
-1.0
-0.5
-0.1
0.1
0.2
0.2
China
92.9
94.4
96.1
97.9
99.8
101.5
103.2
-0.3
0.5
1.1
1.4
1.5
1.5
1.5
Indien
94.8
95.7
96.7
97.7
98.6
99.3
100.1
-0.4
0.1
0.5
0.8
0.9
0.9
1.3
Russische Föderation
87.2
87.9
89.2
90.9
92.6
94.2
95.8
-2.1
-1.1
-0.1
0.6
1.2
1.3
1.3
Quelle: OECD
A3
Internationales Handelsvolumen
Exporte
Importe
In Mrd. USD
Güter
Jährliche Veränderung in %
In Mrd. USD
Jährliche Veränderung in %
2005
2000-2005
2004
2005
2005
2000-2005
2004
2005
10159
10.1
21.6
13.4
10511
9.9
21.7
12.9
Nordamerika1)
1478
3.8
13.8
11.7
2285
6.2
16.4
13.6
Lateinamerika
355
12.6
29.6
25.0
298
7.6
28.0
22.6
16.8
Weltweit
Brasilien
118
16.5
32.0
22.6
78
5.6
30.7
Europa
4372
10.7
19.6
7.9
4543
10.4
20.2
9.2
EU25
4001
10.4
19.4
7.3
4135
10.1
19.7
8.6
Russische Föderation
244
18.2
34.8
32.9
125
22.9
28.0
28.7
Afrika
298
15.0
30.2
29.4
249
14.0
28.9
18.6
Naher Osten
538
15.0
31.9
34.8
322
14.0
31.1
16.9
Asien
2779
10.7
24.8
15.5
2599
11.5
26.8
16.2
China
762
25.0
35.4
28.4
660
24.0
36.0
17.6
Indien
95
17.5
32.4
25.9
135
21.2
36.6
38.5
2415
10.0
20.0
10.0
2345
10.0
19.0
10.0
422
5.0
13.0
10.0
366
6.0
15.0
9.0
15
11.0
21.0
25.0
22
7.0
12.0
38.0
8.0
Dienstleistungen
Weltweit
Nordamerika1)
Brasilien
Europa
1245
12.0
19.0
8.0
1120
11.0
17.0
EU25
1121
12.0
19.0
8.0
1038
11.0
16.0
7.0
24
21.0
25.0
21.0
38
19.0
23.0
18.0
Russische Föderation
Asien
525
11.0
26.0
14.0
573
9.0
24.0
12.0
China
74
20.0
34.0
19.0
83
18.0
31.0
16.0
Indien
56
...
...
...
52
...
...
...
1) Mit Mexiko.
Quelle: WTO
72 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
A4
Ertragsbilanz
In % des BIP
Schweiz
Deutschland
In Mrd. USD
2005
2006
2007
2008
20091)
20101)
2005
2006
2007
2008
20091)
13.6
15.1
10.0
9.2
8.0
7.7
50.5
58.7
42.8
45.1
37.9
37.5
5.1
6.5
8.0
6.4
6.2
6.1
142.2
190.1
265.9
243.4
90.3
100.0
20101)
Frankreich
-0.6
-0.7
8.0
6.6
2.8
3.0
-13.7
-12.4
-27.6
-53.4
-38.6
-41.9
Italien
-1.7
-2.6
-2.4
-3.4
-4.0
-4.0
-30.0
-18.4
-51.7
-76.4
-84.7
-88.4
Grossbritannien
-2.6
-3.4
-2.9
-1.7
-2.6
-2.4
-58.9
-83.3
-80.5
-44.5
-56.3
-56.2
0.5
0.6
0.5
-0.4
-1.1
-1.0
47.4
58.7
55.3
-58.2
-131.8
-127.7
-342.7
Euro-Zone
-5.9
-6.0
-5.3
-4.7
-2.3
-2.4
-729.0
-788.1
-731.2
-673.3
-317.9
Japan
USA
3.6
3.9
4.9
3.2
1.4
1.9
166.0
171.5
212.8
157.4
69.2
93.9
OECD
-1.4
-1.5
-1.3
-1.4
-0.9
-0.9
-500.3
-574.1
-521.9
-601.6
-365.9
-378.1
1) Schätzungen und Prognosen (Juni 2009).
A5
Quelle: OECD
Konsumentenpreise
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
2005
2006
2007
2008
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
Schweiz
1.2
1.1
0.7
2.4
-0.3
-1.0
-1.2
-1.2
Aug. 2009 Sept. 2009
-0.8
-0.9
Deutschland
1.6
1.6
2.3
2.6
0.7
…
0.1
-0.5
…
-0.3
Frankreich
1.7
1.7
1.5
2.8
0.1
-0.3
-0.5
-0.7
-0.2
-0.4
Italien
2.0
2.1
1.8
3.3
1.2
0.9
0.5
…
0.1
0.2
Grossbritannien
2.0
2.3
2.3
3.6
2.3
2.2
1.8
1.7
1.5
1.1
EU
2.3
2.3
2.4
3.7
1.3
0.8
0.6
0.2
0.6
0.3
3.4
3.2
2.9
3.8
-0.7
-1.3
-1.4
-2.0
-1.5
-1.3
Japan
USA
-0.3
0.2
0.1
1.4
-0.1
-1.1
-1.8
-2.2
-2.2
-2.2
OECD
2.6
2.6
2.5
3.7
0.6
0.1
-0.2
-0.5
-0.3
-0.4
Quellen: BFS, SNB
A6
Zinssätze
In %
2006
2007
2008
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
Aug. 2009
Sept. 2009
Okt. 2009
Kurzfristige Zinssätze
Schweiz1)
1.56
2.57
2.48
0.40
0.40
0.36
0.32
0.29
0.28
Grossbritannien
4.80
5.95
5.49
1.30
1.21
1.03
0.80
0.62
0.56
Euro-Zone
3.08
4.28
4.63
1.28
1.23
0.98
0.86
0.77
0.74
USA
5.15
5.27
2.97
0.57
0.39
0.35
0.30
0.25
…
Japan
0.25
0.66
0.74
0.57
0.56
0.55
0.54
0.54
…
Schweiz1)
2.52
2.93
2.90
2.54
2.48
2.19
2.12
2.16
2.21
Grossbritannien
4.50
5.01
4.59
3.62
3.72
3.82
3.71
3.66
3.57
Euro-Zone
3.86
4.33
4.36
4.14
4.32
4.09
3.89
3.86
3.80
USA
4.79
4.63
3.67
3.29
3.72
3.56
3.59
3.40
3.39
Japan1)
1.74
1.67
1.47
1.48
1.36
1.39
1.31
1.26
Langfristige Zinssätze
1) Jahres- bzw. Monatsende.
A7
…
Quelle: OECD
Wechselkurse (Geldkurse)
Devisenkurse Interbankhandel (Ankauf 11 Uhr)
Devisenkurse1)
2005
2006
2007
2008
April
2009
Mai
2009
Juni
2009
Juli
2009
Aug.
2009
Sept.
2009
Okt.
2009
CHF/USD
1 USD
1.25
1.25
1.20
1.08
1.15
1.11
1.08
1.08
1.07
1.04
1.02
CHF/GBP
1 GBP
2.26
2.31
2.40
2.00
1.69
1.71
1.77
1.76
1.77
1.70
1.65
CHF/JPY
100 JPY
1.13
1.08
1.02
1.05
1.16
1.15
1.12
1.14
1.13
1.14
1.13
CHF/EUR
1 EUR
1.55
1.57
1.64
1.59
1.52
1.51
1.51
1.52
1.52
1.51
1.51
Reale und nominelle Wechselkursindizes2)
Real total
Index
98.7
96.4
92.8
97.3
100.1
100.8
101.1
100.2
100.0
101.3
101.9
Deutschland
Index
100.4
98.3
92.7
95.8
99.7
100.2
99.9
98.8
98.5
99.1
99.1
Frankreich
Index
98.2
96.1
91.4
94.2
98.2
98.4
98.3
97.7
97.1
97.7
97.7
Italien
Index
94.8
92.4
87.5
89.8
93.1
93.2
93.2
92.2
91.8
92.6
92.6
125.2
Grossbritannien
Index
98.3
95.3
90.1
107.1
124.4
122.5
118.1
117.7
117.1
121.8
USA
Index
99.6
97.0
99.1
108.5
102.8
106.2
108.4
107.8
108.9
111.8
113.9
Japan
Index
118.9
125.8
133.9
131.1
119.3
121.3
124.8
121.7
123.3
121.9
122.6
Index
107.7
106.3
103.6
109.6
114.3
114.9
115.3
114.8
114.6
116.0
116.5
Nominal total
1) Jahresmittel, Monatsmittel.
2) Gegenüber 40 Handelspartnern. Zur Revision der Wechselkursindizes vgl. Quartalsheft 3/2001 der SNB.
Index Januar 1999 = 100.
73 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
A8
Bevölkerung
In Mio.
Schweiz
Deutschland1)
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
1960
1970
1980
1990
2000
2006
2007
2002
2003
2004
2005
2006
5.3
6.2
6.3
6.7
7.2
7.5
7.6
0.7
0.8
0.0
1.2
1.5
2007
1.1
55.6
60.7
61.6
63.3
82.2
82.4
82.3
0.2
0.1
0.0
0.0
-0.1
-0.1
Frankreich
45.5
50.8
53.9
56.7
59.0
61.4
61.7
0.7
0.7
0.6
0.6
0.6
0.6
Italien
50.2
53.7
56.4
56.7
57.2
58.4
58.9
0.2
0.0
0.1
1.0
0.5
0.8
Grossbritannien
52.4
55.6
56.0
57.2
58.9
60.6
61.0
0.4
0.4
0.5
0.6
0.6
0.6
EU2)
280.2
303.3
317.9
348.0
465.6
483.0
484.9
0.6
0.2
0.4
0.6
1.2
0.4
USA
180.7
205.1
227.7
250.0
282.2
298.8
301.6
1.0
0.9
1.0
1.0
0.8
1.0
93.3
103.7
116.8
123.6
126.9
127.8
127.8
0.1
0.1
0.1
0.1
0.0
0.0
Japan
OECD
640.8
715.1
780.5
1025.3
1128.4
1174.7
1179.4
0.7
0.7
0.6
0.7
0.6
0.4
Welt
3019.0
3693.0
4450.0
5266.4
6124.1
6592.9
…
1.5
1.4
1.2
2.0
1.2
...
1) Ab 1990 mit «Neue Bundesländer».
2) EU15 ab 1995, EU 25 ab 1. Mai 2004, EU27 ab 1. Januar 2007.
A9
Quellen: BFS, OECD, UNO
Erwerbstätigkeit
Erwerbstätige
In Mio.
In %1)
2007
2007
2002
2003
2004
2005
2006
2007
4.4
78.6
0.6
-0.2
0.3
0.8
2.4
2.5
Deutschland
39.7
68.9
-0.8
-0.8
0.3
-0.1
0.6
1.7
Frankreich
25.6
64.4
0.6
0.1
0.0
0.5
0.6
1.9
Italien
23.0
58.7
1.5
1.0
1.5
0.7
1.9
1.0
Schweiz
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
Grossbritannien
29.2
72.3
0.7
0.9
0.9
0.9
0.9
0.7
EU15
177.1
66.6
0.7
0.5
0.8
1.0
1.5
1.6
USA
146.1
71.8
-0.3
0.9
1.1
1.8
1.9
1.1
Japan
64.1
70.7
-1.3
-0.2
0.2
0.4
0.4
0.5
OECD
539.3
66.6
0.1
0.6
0.9
1.1
1.7
1.5
1) Erwerbstätige in % der Wohnbevölkerung im Erwerbsalter.
A 10
Quellen: BFS, OECD
Arbeitslosigkeit
Arbeitslose
In 1000
2008
Schweiz
Arbeitslosenquote
2005
2006
2007
2008
3/2008
4/2008
1/2009
2/2009
3/2009
April
2009
Mai
2009
Juni
2009
Juli
2009
Aug.
2009
Sept.
2009
3.9
102
3.8
3.3
2.8
2.6
2.3
2.7
3.3
3.5
3.8
3.5
3.4
3.6
3.7
3.8
Deutschland
3141
10.6
9.8
8.4
7.3
7.2
7.1
7.3
7.6
7.6
7.6
7.6
7.7
7.6
7.6
7.6
Frankreich
2068
9.3
9.3
8.3
7.9
7.8
8.3
8.9
9.4
9.8
9.2
9.4
9.5
9.7
9.8
10.0
Italien
1692
7.7
6.8
6.1
6.8
6.8
6.9
7.4
7.4
…
7.4
7.4
7.4
…
…
…
Grossbritannien
1778
4.8
5.4
5.3
5.6
5.8
6.3
7.0
7.7
…
7.5
7.7
7.8
7.8
…
…
11677
8.8
8.3
7.5
7.6
7.6
8.0
8.8
9.3
9.6
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
9.7
9.8
Euro-Zone
USA
8924
5.1
4.6
4.6
5.8
6.0
6.9
8.1
9.2
9.6
8.9
9.4
9.5
9.4
9.7
Japan
2650
4.4
4.1
3.9
4.0
4.0
4.0
4.5
5.2
5.5
5.0
5.2
5.4
5.7
5.5
5.3
...
6.8
6.2
5.7
6.1
6.2
6.7
7.6
8.3
8.5
8.1
8.4
8.5
8.4
8.6
8.6
OECD
Quellen: SECO, OECD
A 11
F&E-Bruttoinlandaufwendungen
In % des BIP
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
...
2.67
...
...
...
2.57
...
...
...
2.94
Deutschland
2.19
2.19
2.24
2.27
2.40
2.45
2.46
2.49
2.52
2.49
2.16
Schweiz
2004
Frankreich
2.29
2.27
2.19
2.14
2.16
2.15
2.20
2.23
2.18
Italien
1.00
1.01
1.05
1.07
1.04
1.07
1.11
1.16
...
1.16
Grossbritannien
1.95
1.88
1.81
1.80
1.87
1.86
1.87
1.89
1.88
1.88
EU15
1.78
1.78
1.78
1.79
1.84
1.87
1.90
1.91
1.91
1.91
USA
2.51
2.55
2.58
2.62
2.66
2.74
2.76
2.65
2.68
2.68
Japan
2.90
2.78
2.84
2.95
2.96
2.99
3.07
3.12
3.15
3.15
OECD
2.08
2.10
2.13
2.15
2.19
2.23
2.28
2.24
2.26
2.26
Quelle: OECD
74 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B Wirtschaftsdaten Schweiz
B1
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
B 1.1
Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten, zu laufenden Preisen
In Mio. Fr.
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
20062)
20072)
20082)
Konsumausgaben
273348
278295
283077
289723
299485
309810
313422
318143
325359
332396
341599
353529
366623
Private Haushalte und POoE1)
308694
Gliederung
228251
233420
238362
244740
252675
260075
262522
265891
272333
278198
286376
297069
Staat
45097
44875
44715
44983
46810
49735
50900
52252
53026
54198
55223
56460
57929
Bruttoinvestitionen
85100
85336
93125
90865
98030
99252
92372
90826
94922
100195
108418
113830
114635
Bruttoanlageinvestitionen
83390
82925
87582
89619
95627
94193
92590
89824
93946
98197
104407
112247
115167
Ausrüstungen
43451
44784
49193
51782
55060
53674
51668
48762
50659
52392
57858
64933
65642
Bau
39940
38141
38389
37837
40567
40519
40922
41062
43287
45805
46549
47313
49525
1774
1025
1681
1384
1829
165
-723
297
411
-439
15
663
-1516
-65
1385
3862
-137
575
4894
505
706
565
2436
3997
920
984
Exporte
137589
154197
160413
169409
196168
197666
192641
192802
209119
227283
257516
292896
305556
Waren
102171
114215
118350
125166
143546
145905
143450
141622
153235
163468
185649
207033
216997
35418
39982
42064
44243
52621
51761
49191
51180
55883
63815
71867
85863
88559
Importe
119365
133837
141353
147090
171621
176407
164177
164040
178021
196074
216988
239188
244987
Waren
101024
114669
120679
125442
147763
150555
138365
137304
146530
160463
180584
197662
201957
18341
19168
20674
21649
23858
25851
25812
26736
31491
35611
36404
41526
43030
376673
383991
395263
402907
422063
430321
434258
437731
451379
463799
490544
521068
541827
Vorratsveränderungen
Nettozugang an Wertsachen
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Bruttoinlandprodukt
1) Private Organisationen ohne Erwerbszweck.
2) Provisorische Zahlen.
B 1.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten, Veränderung in %
Gliederung
Veränderung in % gegenüber dem Vorjahr, zu Preisen des Vorjahres
2003
2004
2005
20062)
20072)
20082)
0.3
1.1
1.4
1.6
1.4
2.1
1.4
0.1
0.9
1.6
1.7
1.6
2.4
1.7
4.5
1.2
1.9
0.8
1.2
0.3
0.5
-0.1
1.7
0.0
-0.6
-1.2
3.5
2.4
1.6
-1.0
-2.6
4.2
-3.5
-0.5
-1.2
4.5
3.8
4.7
5.2
0.4
5.5
5.3
-3.6
-2.4
-3.6
5.0
4.0
10.1
11.1
0.1
1.0
-3.7
2.7
-3.4
2.2
1.8
3.9
3.5
-1.4
-2.3
0.9
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
11.2
4.3
6.5
12.5
0.5
-0.1
-0.5
7.9
7.8
10.3
9.5
2.9
2.6
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Konsumausgaben
1.3
1.7
2.0
2.4
2.6
Private Haushalte und POoE1)
1.4
2.2
2.3
2.4
2.3
Staat
0.4
-1.1
0.5
2.3
-1.7
10.2
-5.4
2.1
6.4
1.5
5.4
11.0
-1.5
Vorratsveränderungen
Nettozugang an Wertsachen
Bruttoinvestitionen
Bruttoanlageinvestitionen
Ausrüstungen
Bau
Exporte
Waren
11.2
3.9
6.5
11.7
1.4
1.4
-0.1
7.3
5.8
11.1
8.4
Dienstleistungen
11.4
5.5
6.5
14.6
-1.8
-4.4
-1.4
9.7
13.2
8.4
12.5
3.4
Importe
8.1
7.4
4.1
10.3
2.3
-1.1
1.3
7.3
6.6
6.5
6.0
0.4
-0.5
Waren
10.0
7.1
4.1
10.6
1.6
-1.7
1.9
5.8
5.6
7.8
5.1
Dienstleistungen
-2.7
8.7
4.6
8.4
6.6
2.5
-1.9
14.7
11.3
0.6
10.3
4.8
Bruttoinlandprodukt
2.1
2.6
1.3
3.6
1.2
0.4
-0.2
2.5
2.6
3.6
3.6
1.8
1) Private Organisationen ohne Erwerbszweck.
2) Provisorische Zahlen.
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
75 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 1.3
P.1
Produktionskonto nach institutionellen Sektoren, zu laufenden Preisen
In Mio. Fr.
Produktionswert
Code
Institutionelle Sektoren
S.11
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
S.12
Finanzielle Kapitalgesellschaften
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
20071)
559184
567596
580891
587419
602374
618696
633611
634064
661352
687612
731570
779124
118941
63697
72702
78522
80268
89776
85830
87486
89919
90857
95207
104071
S.121/S.122
Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125)
36816
44677
48777
51265
58293
54092
51492
51749
53418
58864
63943
72614
S.125
Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen
26881
28025
29744
29003
31484
31738
35994
38170
37439
36343
40128
46327
54302
54019
54532
55273
57700
60872
62416
64146
65143
66161
67819
69547
791
1020
1024
982
845
858
938
1020
1217
1204
1195
1237
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
10882
11051
11230
11343
11685
12385
13192
13592
14073
14112
14778
15311
D.21
Gütersteuern
22071
22742
24985
26976
29656
29474
28372
28771
29929
30423
31839
32873
D.31
Gütersubventionen
-5424
-4805
-6036
-3843
-3367
-3324
-3438
-3283
-3302
-3154
-2915
-2902
704712
723304
744124
757435
787825
803934
821639
827209
858053
890360
S.13
Staat
S.1314
Öffentliche Sozialversicherungen
S.15
Total
947162 1012895
P.2 Vorleistungen
Code
Institutionelle Sektoren
S.11
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
S.12
Finanzielle Kapitalgesellschaften
S.121/S.122
S.125
S.13
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
20071)
296341
300416
307685
312075
324512
326932
344211
359988
387054
415094
28098
30915
33038
34381
37622
40029
40618
39509
39155
42958
45082
51829
12714
15254
16505
17886
20379
20961
19290
17989
18887
21407
22973
27392
Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen
15384
15661
16533
16495
17243
19068
21328
21520
20267
21551
22108
24437
14668
14679
15061
15283
15914
16679
17041
17644
17762
18052
18677
18926
Öffentliche Sozialversicherungen
S.15
1997
289356
Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125)
Staat
S.1314
1996
280979
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Total
595
782
784
734
619
612
677
733
916
904
882
948
4294
4363
4421
4448
4542
4831
5209
5393
5546
5562
5804
5979
328039
339313
348861 354528
365762
373613
387380
389478
406674
426561
456617
491827
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
20071)
278205
278241
284550
287003
294690
306621
309098
307132
317141
327623
344517
364031
35599
41787
45484
45887
52155
45802
46868
50410
51703
52249
58989
67113
24102
29423
32273
33379
37914
33131
32202
33760
34531
37457
40970
45223
11497
12364
13211
12508
14241
12671
14666
16649
17172
14792
18020
21890
39634
39340
39471
39990
41786
44194
45375
46502
47381
48109
49141
50621
B.1 Bruttowertschöpfungen und Bruttoinlandprodukt
Code
Institutionelle Sektoren
S.11
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
S.12
Finanzielle Kapitalgesellschaften
S.121/S.122
S.125
Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125)
Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen
S.13
Staat
S.1314
Öffentliche Sozialversicherungen
S.15
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Bruttoinlandprodukt
197
238
240
247
227
246
261
287
301
299
313
288
6589
6687
6809
6895
7143
7555
7984
8199
8527
8549
8973
9332
376673
383991
395263 402907
422063
430321
434258
437731
451379
463799
490544
521068
1) Provisorische Zahlen.
B 1.4
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Hauptindikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
20061)
20071)
Bruttoinlandprodukt
1.1
0.8
1.9
2.9
1.9
4.8
2.0
0.9
0.8
3.1
2.8
5.8
6.2
Inländlische Endnachfrage
1.5
0.7
1.3
2.6
2.3
4.2
2.3
0.5
0.5
2.8
2.7
3.6
4.4
Bruttoinlandprodukt
0.4
0.6
2.1
2.6
1.3
3.6
1.2
0.4
-0.2
2.5
2.6
3.6
3.6
Inländische Endnachfrage
1.6
0.5
1.4
2.7
1.9
2.8
1.1
0.1
0.6
2.1
2.1
2.1
2.8
...
Zu laufenden Preisen
Zu Preisen des Vorjahres
Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen
Arbeitsproduktivität ausgedrückt in:
Vollzeitäquivalente Beschäftigung
0.5
1.9
3.4
2.5
0.4
1.8
-0.4
...
...
...
...
...
Geleistete Arbeitsstunden
1.7
2.2
2.6
1.0
-0.8
2.9
1.8
...
...
...
...
...
...
-1.2
-1.4
-2.4
-1.5
0.0
2.4
0.9
0.1
-1.3
-1.1
...
...
...
Haushaltsersparnis in % des
verfügbaren Bruttohaushaltseinkommens2)
17.9
16.2
15.8
15.8
16.0
16.9
17.1
16.1
14.8
14.4
15.4
16.6
17.8
Volksersparnis in % des Bruttovolkseinkommens3)
28.8
27.9
29.3
30.3
30.9
32.3
30.0
28.1
30.8
30.8
32.9
33.0
30.8
5.1
4.8
5.3
4.8
5.5
5.8
4.9
6.6
6.6
6.9
6.7
8.3
10.3
Ausgaben für den letzten Konsum der
privaten Haushalte und POoE4) pro Einwohner
31493
32123
32814
33422
34149
35050
35699
35751
35907
36535
37087
37892
38993
Letzter Verbrauch der privaten Haushalte
und POoE4) pro Einwohner
34751
35403
36199
36804
37557
38509
39285
39536
39904
40523
41147
41968
43134
Verfügbares Einkommen der privaten
Haushalte und POoE4) pro Einwohner
34565
34434
35069
35920
36859
38335
39260
38806
38367
39195
40134
41541
43295
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
und POoE4) pro Einwohner (Verbrauchskonzept)
37823
37714
38454
39302
40266
41795
42846
42591
42364
43183
44194
45616
47436
Staatsdefizit im Verhältnis zum BIP
Sparquote
Aussenbeitrag in % des BIP
1) Provisorische Zahlen. 2) Die Haushaltsersparnis in % des verfügbaren Bruttohaushaltseinkommens zeigt den Anteil des
verfügbaren Einkommens, der nicht zu Konsumzwecken gebraucht wird. 3) Die Volksersparnis in % des Bruttovolkseinkommens
zeigt den gesparten Anteil des Volkseinkommens. 4) POoE: Private Organisationen ohne Erwerbszweck.
76 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 66 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 1.5
Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Verwendungsansatza)
Quartalswerte (real) gemäss ESVG951), zu Preisen des Vorjahres, verkettete Werte
Veränderung in % gegenüber dem Vorquartal (saisonbereinigte Werte)
3/2007
4/2007
1/2008
2/2008
3/2008
4/2008
1/2009
0.2
0.4
0.3
0.5
0.4
0.0
0.3
0.7
0.5
0.9
0.1
0.5
0.3
-0.1
0.3
0.6
1.2
Konsumausgaben
Private Haushalte und POoE2)
Staat
Bruttoanlageinvestitionen
Ausrüstungen
Bau
Inländische Endnachfrage3)
2/2009
-1.8
-2.0
1.2
0.6
1.0
0.5
0.2
-2.5
1.2
2.1
-1.6
-0.6
-2.0
-1.5
1.1
-4.0
0.3
2.3
-1.2
-1.2
-3.1
-2.7
-0.8
-0.2
2.4
1.8
-2.1
0.1
-0.4
0.0
3.5
-0.5
0.6
0.7
0.0
0.2
-0.5
-0.1
0.8
Inlandnachfrage
0.3
2.1
-1.2
-0.1
-1.2
1.8
2.2
-1.1
Exporte
1.3
0.3
0.9
3.8
0.2
-7.7
-6.4
-2.7
0.9
0.8
1.9
3.5
-0.4
-9.9
-6.7
-1.9
1.0
1.6
0.7
4.4
-2.0
-8.9
-6.1
-2.0
-4.6
Waren
Waren ohne Wertsachen4)
2.2
-0.9
-1.6
4.5
1.4
-2.5
-5.6
Gesamtnachfrage
Dienstleistungen
0.6
1.4
-0.4
1.4
-0.7
-2.0
-1.0
-1.7
Importe
0.0
2.4
-2.5
4.0
-1.3
-5.0
-1.3
-4.9
Waren
-0.5
2.3
-2.7
5.0
-1.9
-7.9
-0.5
-6.4
0.0
1.4
-3.1
5.2
-2.1
-6.9
-1.8
-5.4
Waren ohne Wertsachen4)
Dienstleistungen
2.7
3.0
-1.9
-0.4
1.4
8.5
-4.0
1.5
Bruttoinlandprodukt
0.9
1.0
0.5
0.2
-0.4
-0.6
-0.9
-0.3
a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8.
B 1.6
Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81
E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch
Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Verwendungsansatza)
Jahres- und Quartalswerte (nominal) gemäss ESVG951), zu laufenden Preisen
in Mio. Fr.
Konsumausgaben
Private Haushalte und POoE2)
Staat
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode (Ursprungswerte)
20075)
20085)
3/2008
4/2008
1/2009
2/2009
20075)
20085)
3/2008
4/2008
1/2009
353529
366623
91247
94039
91858
92296
3.5
3.7
4.5
2.8
1.8
1.4
297069
308694
76630
79418
77056
77276
3.7
3.9
4.7
2.5
1.3
0.9
2/2009
56460
57929
14618
14621
14803
15020
2.2
2.6
3.9
5.0
4.3
3.6
112247
115167
28997
28233
26881
28576
7.5
2.6
2.6
-0.2
-5.0
-3.6
Ausrüstungen
64933
65642
16114
15987
15618
15470
12.2
1.1
0.0
-2.4
-7.2
-7.4
Bau
47313
49525
12882
12246
11263
13106
1.6
4.7
6.1
2.8
-1.8
1.4
Inländische Endnachfrage3)
465776
481790
120244
122272
118740
120872
4.4
3.4
4.1
2.1
0.1
0.1
Inlandnachfrage
467360
481258
118620
121896
119334
121646
3.9
3.0
2.2
-0.3
0.2
0.0
Exporte
292896
305556
78295
73520
66628
66024
13.7
4.3
6.9
-2.8
-9.9
-17.2
207033
216997
55140
51310
46175
46610
11.5
4.8
8.4
-4.2
-12.8
-19.1
198313
207342
52494
48980
44448
44891
11.5
4.6
7.4
-5.0
-12.1
-18.8
85863
88559
23156
22211
20453
19414
19.5
3.1
3.5
0.6
-2.7
-12.5
Gesamtnachfrage
760255
786813
196915
195416
185963
187670
7.5
3.5
4.0
-1.2
-3.7
-6.8
Importe
239188
244987
62313
59524
54442
52258
10.2
2.4
5.5
-5.6
-8.7
-17.8
197662
201957
51035
48084
44646
41575
9.5
2.2
6.5
-7.8
-10.4
-21.6
188022
191319
48047
45730
42417
39524
11.4
1.8
5.1
-7.1
-10.5
-21.2
Bruttoanlageinvestitionen
Waren
Waren ohne Wertsachen4)
Dienstleistungen
Waren
Waren ohne Wertsachen4)
Dienstleistungen
Bruttoinlandprodukt
41526
43030
11278
11439
9796
10683
14.1
3.6
1.2
5.3
0.3
1.3
521068
541827
134603
135893
131521
135413
6.2
4.0
3.3
0.8
-1.5
-1.8
a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8.
B 1.7
Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81
E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch
Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Produktionsansatza)
Quartalswerte (real) gemäss ESVG951), zu Preisen des Vorjahres, verkettete Werte
Veränderung in % gegenüber Vorquartal (saisonbereinigte Werte)
3/2007
4/2007
1/2008
2/2008
3/2008
4/2008
1/2009
2/2009
A1 Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Fischzucht
1.0
-0.9
-2.0
-2.3
0.4
1.3
-3.9
-0.4
A2 Bergbau, Industrie, Energie- und Wasserversorgung
2.4
2.0
0.7
1.5
-1.2
-2.1
-1.4
-1.5
A3 Baugewerbe
0.6
1.5
0.6
0.2
0.6
0.2
0.9
1.1
A4 Handel und Reparatur, Gastgewerbe,
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
0.2
1.4
2.3
0.7
0.7
0.4
-0.4
-0.6
A5 Kreditgewerbe, Versicherungen, Immobilien,
Vermietung, Informatik, F&E
1.6
0.8
-1.4
-1.6
-2.4
-1.9
-3.0
-0.2
-0.2
0.0
0.8
0.6
0.7
0.5
0.5
0.6
Gütersteuern
0.1
0.0
0.3
-0.2
0.6
0.5
0.1
0.7
Gütersubventionen
0.0
0.0
-10.2
0.0
0.0
0.0
0.9
0.0
Bruttoinlandprodukt
0.9
1.0
0.5
0.2
-0.4
-0.6
-0.9
-0.3
A6 Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung, Unterrichtswesen, Gesundheitsund Sozialwesen, sonstige öffentliche und private Dienstleistungen,
Vermietung (private Haushalte)
a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8.
Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81
E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch
77 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 1.8
Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Produktionsansatz
Jahres- und Quartalswerte (nominal) gemäss ESVG951), zu laufenden Preisen
in Mio. Fr.
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode (Ursprungswerte)
20075)
20085)
3/2008
4/2008
1/2009
2/2009
20075)
20085)
3/2008
4/2008
1/2009
2/2009
5801
5923
1477
1551
1412
1327
4.8
2.1
-0.3
3.1
-4.3
-6.5
108812
115553
29148
28812
26496
28457
7.1
6.2
6.5
-0.2
-3.1
-5.9
26516
28228
7380
6974
6724
7456
3.1
6.5
7.4
2.5
1.3
3.0
A4 Handel und Reparatur, Gastgewerbe
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
106302
113547
27406
30356
28108
28627
5.1
6.8
7.6
6.1
2.2
1.2
A5 Kreditgewerbe, Versicherungen, Immobilien,
Vermietung, Informatik, F&E
119436
119053
29612
29150
28246
28247
10.7
-0.3
-2.2
-5.0
-6.8
-5.8
A6 Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung,
Unterrichtswesen, Gesundheits- und Sozialwesen,
sonstige öffentliche und private Dienstleistungen,
Vermietung (private Haushalte)
124231
128414
32325
32510
32679
32986
3.8
3.4
3.8
4.2
3.7
2.9
32873
33816
7933
7216
8548
9006
3.2
2.9
-5.5
-8.8
-9.1
-2.8
A1 Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Fischzucht
A2 Bergbau, Industrie, Energie- und Wasserversorgung
A3 Baugewerbe
Gütersteuern
Gütersubventionen
Bruttoinlandprodukt
2902
2708
677
677
694
694
-0.5
-6.7
-6.7
-6.7
2.4
2.4
521068
541827
134603
135893
131521
135413
6.2
4.0
3.3
0.8
-1.5
-1.8
1) Saisonbereinigungsverfahren gemäss www.seco.admin.ch/Themen/Wirtschaftslage/BIP-Quartalsschätzungen/Daten, technische Notizen, Methoden.
2) Der Konsum der privaten Haushalte wird gemäss Inländerkonzept ausgewiesen. Ebenfalls enthalten ist der
Endverbrauch der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (POoE).
3) Die inländische Endnachfrage enthält keine Vorratsveränderungen und Nettowertsachenimporte.
4) Wertsachen = Aussenhandel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten.
5) Ergebnisse 2007 BFS, 2008 SECO.
B2
Produktion
B 2.1
Produktionsindex
Index (1995 = 100)
2008 3/2008 4/2008 1/2009
Sekundärer Sektor ohne Baugewerbe: Total
C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1)
CA Gewinnung von energetischen Produkten
CB Gewinnung von Steinen und Erden. Bergbau
D Verarbeitendes Gewerbe, Industrie
DA
Nahrungsmittel und Getränke, Tabakverarbeitung
DB Textilien und Bekleidung
DC
Lederwaren und Schuhe
DD Be- und Verarbeitung von Holz (ohne Möbel)
DE
Papier-. Karton-. Verlags- und Druckgewerbe
2/2009
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/323 16 81
E-Mail: [email protected]
Internet: www.seco.admin.ch
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
2005
2006
2007
2008 2/2008 3/2008 4/2008 1/2009
2/2009
143.6
146.2
146.8
127.6
132.5
2.7
7.8
9.3
-0.9
6.4
0.8
-5.6
-9.5
-14.0
96.6
111.1
98.9
61.1
111.7
-5.6
9.8
4.9
-8.3
-2.2
-5.3
-11.6
-14.3
-3.2
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
96.6
111.1
98.9
61.1
111.7
-5.6
9.8
4.9
-8.3
-2.2
-5.3
-11.6
-14.3
-3.2
146.8
150.1
150.0
128.4
135.0
3.1
8.3
9.9
-1.1
6.7
0.8
-5.8
-10.6
-14.9
105.5
103.5
111.6
100.9
101.5
1.4
4.7
5.3
3.6
7.3
3.9
-0.2
-1.4
-4.2
79.4
80.1
77.1
69.7
67.4
1.7
5.1
26.0
-16.7
3.7
-25.8
-12.3
-14.6
-25.8
-39.2
58.9
65.5
57.7
49.4
38.4
-1.2
2.0
3.9
-3.8
9.1
-0.3
-4.2
-18.2
122.7
124.9
138.2
99.0
117.7
-0.4
6.5
1.9
-1.9
0.4
2.1
-1.3
-8.2
-8.6
98.9
94.7
107.3
89.4
89.9
-1.2
-0.9
3.6
-4.4
0.3
-1.6
-6.3
-9.0
-13.8
-10.5
DF
Kokerei, Mineralölverarb., nukl. Brennstoffe
109.6
115.6
89.1
114.1
106.9
-6.0
13.2
-13.8
7.0
73.5
16.7
-27.3
-0.5
DG
Chemische Industrie
279.4
283.0
251.7
279.6
279.0
8.5
9.9
15.1
-1.4
6.3
-5.0
-10.6
-0.5
-8.1
135.7
147.1
128.5
111.1
119.2
-0.1
7.6
7.7
-4.2
6.2
4.3
-8.8
-22.0
-23.7
DH Gummi- und Kunststoffwaren
DI
Sonstige Produkte aus nichtmetallischen Mineralien
197.7
213.9
201.0
147.9
198.2
9.1
3.4
-1.0
-2.4
2.1
-0.7
-6.4
-14.5
-13.1
DJ
Metallbearbeitung und -verarbeitung
118.8
123.6
123.8
97.6
106.4
-0.3
4.5
4.7
-6.5
1.6
-2.4
-8.4
-19.2
-18.4
DK
Maschinenbau
129.1
134.1
134.4
103.4
105.6
-1.5
10.3
11.7
-2.3
10.2
3.0
-8.3
-22.0
-27.0
DL
Elektr. Geräte und Einrichtungen,
Feinmechanik. Optik
-16.0
159.0
163.5
179.2
126.6
140.1
6.5
15.5
15.6
4.4
9.6
10.7
3.7
-12.2
DM Fahrzeugbau
105.2
110.5
117.7
84.7
98.5
-9.9
16.7
6.4
5.5
3.3
2.2
5.8
-11.1
-8.9
DN Sonstiges verarbeitendes Gewerbe
108.3
109.5
110.0
94.3
93.2
2.8
4.6
9.8
-4.7
5.2
-0.5
-15.2
-16.4
-21.9
E Energie- und Wasserversorgung
114.6
108.4
117.4
124.2
107.5
-2.4
2.1
2.2
3.0
3.1
2.3
-3.5
4.6
-0.9
143.6
146.2
146.8
127.6
131.0
2.7
7.8
9.3
-0.9
6.4
0.8
-5.6
-9.5
-14.9
Vorleistungsgüter
131.6
134.8
136.4
114.3
120.2
1.5
0.0
0.0
10.4
5.7
1.4
-4.5
-12.8
-14.7
Investitionsgüter
131.9
137.8
139.6
106.2
114.6
0.1
0.0
0.0
15.6
7.3
2.0
-4.8
-18.1
-20.4
Gebrauchsgüter
138.8
137.2
145.3
115.9
119.0
9.0
0.0
0.0
20.0
7.0
10.8
-12.9
-16.2
-24.1
Verbrauchsgüter
190.3
188.7
182.8
192.1
183.3
5.6
0.0
0.0
30.0
6.5
-3.8
-5.7
6.2
-7.3
Sekundärer Sektor ohne Baugewerbe: Total
1) Klassifikation nach der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (Noga).
78 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 34
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B3
Aussenwirtschaft
B 3.1
Aussenhandel Übersicht1)
Total 12)
Export in Mio. Fr.
Vorjahresveränderung in %
nominal
real3)
Mittelwertindex3),4)
Import in Mio. Fr.
Vorjahresveränderung in %
nominal
real3)
Mittelwertindex3),4)
Handelsbilanzsaldo
2005
2006
2007
2008
4/2008
1/2009
2/2009
3/2009
Aug.
2009
Sept.
2009
Okt.
2009
Jan.-Okt.
2009
156977.3
177194.9
197532.7
206330.4
49085.2
44200.5
44718.2
44783.8
12961.3
15622.8
16311.3
149839.2
7.3
12.9
11.3
4.5
-4.4
-11.9
-18.9
-14.3
-14.0
-12.4
-10.9
-14.8
5.5
9.1
7.0
1.1
-6.8
-13.3
-20.8
-15.7
-15.3
-15.9
-15.9
-16.6
1.7
3.4
4.1
3.3
2.5
1.6
2.5
1.6
1.6
4.2
5.9
2.1
149094.3
165540.1
183577.8
186883.6
44588.6
41344.4
38585.3
38991.4
11176.3
13705.3
13848.1
132930.1
8.8
11.0
11.0
1.8
-7.2
-10.6
-21.3
-16.9
-18.1
-15.5
-15.9
-16.2
3.5
5.6
6.7
1.5
-4.1
-4.3
-15.6
-11.9
-13.3
-10.3
-10.0
-10.7
5.2
5.2
4.0
0.3
-3.2
-6.7
-6.8
-5.6
-5.5
-5.8
-6.5
-6.2
7883.0
11654.8
13954.9
19446.8
4496.5
2856.1
6132.9
5792.4
1784.9
1917.6
2463.3
16909.1
162991.1
184887.3
206251.6
215984.1
51391.5
45945.7
46447.0
46570.4
13514.9
16323.8
16910.0
155676.6
Total 2 (gesamter Warenverkehr)
Export in Mio. Fr.
Vorjahresveränderung in %
nominal
Import in Mio. Fr.
Vorjahresveränderung in %
nominal
Handelsbilanzsaldo
Exporte in % des Einfuhrwertes (Total 2)
Terms of trade in % (Total 1)
6.7
13.4
11.4
4.7
-3.8
-12.6
-19.1
-15.2
-13.9
-13.7
-12.9
-15.6
157544.5
177259.8
193216.3
197520.5
46876.3
43602.6
40640.0
40981.8
11675.6
14496.9
14455.2
139909.0
9.4
12.5
9.1
2.2
-7.9
-10.5
-21.8
-17.9
-20.0
-16.1
-16.9
-16.7
5446.7
7627.5
13035.3
18463.6
4515.1
2343.1
5807.1
5588.6
1839.3
1827.0
2454.9
15767.5
103.5
104.3
106.7
109.3
109.6
105.4
114.3
113.6
115.8
112.6
117.0
111.3
96.7
98.3
100.1
103.0
105.9
108.9
110.0
107.6
107.5
110.6
113.3
108.8
1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert.
2) Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
3) Schätzungen der Preisveränderungen im Aussenhandel.
4) Optimierter (revidierter) Index nach neuer Berechnungsmethode.
B 3.2
Quelle: EZV/OZD
Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06
Info-Telefon französisch: 031/322 66 54
Internet: www.zoll.admin.ch
Aussenhandel nach Verwendungszweck (Total 1)1)
Warengruppen
In Mio. Fr.
2005
2008
%-Anteil
am Total
2008
Export total
156977.3 177194.9 197532.7 206330.4
Rohstoffe, Halbfabrikate
Energieträger und Hilfsstoffe
Investitionsgüter
Maschinen und Apparate
Nutzfahrzeuge
Konsumgüter
Nahrungs- und Genussmittel
Übrige nicht dauerhafte Waren
Dauerhafte Waren
Import total
2006
2007
In Mio. Fr.
4/2008
1/2009
2/2009
3/2009
Aug.
2009
Sept.
2009
Okt. Jan.-Okt.
2009
2009
16311.3 149839.2
100.0
49085.2
44200.5
44718.2
44783.8
12961.3
15622.8
36411.0
40560.0
45161.3
43797.6
21.2
9480.2
8053.8
8197.5
8425.0
2444.5
2967.6
3100.9
3456.2
4461.2
4944.9
6513.4
3.2
1845.2
1362.5
1538.4
1548.9
432.8
554.9
501.9
4598.3
48251.1
53021.6
58627.5
60355.6
29.3
14704.6
12156.6
12241.5
11757.5
3334.8
4189.1
4169.5
40381.0
43739.2
47958.0
52779.1
54016.5
26.2
13260.7
11019.1
10618.6
10417.1
2975.3
3751.6
3766.9
35884.8
3126.8
3561.0
4119.5
4631.5
2.2
1050.1
775.6
1276.6
969.7
252.9
310.8
276.2
3289.7
68859.0
79152.1
88799.1
95663.8
46.4
23055.1
22627.6
22740.7
23052.4
6749.2
7911.3
8539.0
76978.5
27881.4
3874.7
4731.1
5859.0
6898.3
3.3
1762.2
1627.8
1646.3
1775.1
521.6
618.3
606.4
5684.6
45779.6
52960.5
57979.1
62276.8
30.2
14224.9
16115.3
15985.0
16269.6
4867.5
5362.6
5731.6
54099.0
19204.7
21460.5
24961.0
26488.7
12.8
7067.9
4884.5
5109.5
5007.7
1360.1
1930.4
2201.0
17194.9
149094.3 165540.1 183577.8 186883.6
100.0
44588.6
41344.4
38585.3
38991.4
11176.3
13705.3
13848.1 132930.1
Rohstoffe, Halbfabrikate
38875.8
43590.7
52091.0
48592.1
26.0
10939.2
9304.6
9165.8
9329.3
2768.4
3376.7
3442.9
Energieträger und Hilfsstoffe
11194.4
13978.3
13184.2
17467.0
9.4
4134.4
3345.8
2816.6
2830.6
806.9
912.2
1027.1
9844.7
Investitionsgüter
38954.3
43031.5
47274.1
47901.5
25.6
11667.8
10004.5
9885.3
9841.3
2846.7
3327.7
3498.4
33251.8
30711.4
33246.4
36543.1
37594.3
20.1
9428.5
7933.0
7540.2
7479.4
2147.5
2594.9
2831.2
25819.1
5039.5
6144.4
6565.9
6088.9
3.3
1237.6
1253.8
1406.3
1384.2
422.4
386.8
312.9
4339.9
60069.7
64939.7
71028.5
72923.0
39.0
17847.2
18689.6
16717.6
16990.3
4754.3
6088.6
5879.7
58542.8
Maschinen und Apparate
Nutzfahrzeuge
Konsumgüter
Nahrungs- und Genussmittel
31290.9
6507.3
7023.7
7749.0
8166.1
4.4
2118.4
1923.6
1990.7
1813.0
544.1
639.9
652.2
6392.9
Übrige nicht dauerhafte Waren
31298.2
34318.4
36766.1
37349.6
20.0
8969.7
9025.7
8910.1
9399.8
2695.9
3164.4
2869.8
30289.3
Dauerhafte Waren
22264.2
23597.6
26513.3
27407.3
14.7
6759.1
7740.2
5816.8
5777.4
1514.3
2284.3
2357.8
21860.5
1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert.
79 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: EZV/OZD
Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06
Info-Telefon französisch: 031/322 66 54
Internet: www.zoll.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 3.3
Aussenhandel nach Warenarten (Total 1)1)
Warengruppen
In Mio. Fr.
2005
2008
%-Anteil
am Total
2008
Export total
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Energieträger und Hilfsstoffe
Textilien, Bekleidung, Schuhe
Papier und Papierwaren
Leder, Kautschuk, Kunststoffe
Chemikalien
Steine und Erden
Metalle
Maschinen
Fahrzeuge
Präzisionsinstrumente, Uhren u. Bijouterie
Verschiedene übrige Waren
Import total
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Energieträger und Hilfsstoffe
Textilien, Bekleidung, Schuhe
Papier und Papierwaren
Leder, Kautschuk, Kunststoffe
Chemikalien
Steine und Erden
Metalle
Maschinen
Fahrzeuge
Präzisionsinstrumente, Uhren u. Bijouterie
Verschiedene übrige Waren
156977.3 177194.9 197532.7 206330.4
5192.2
6180.4
7463.0
8455.0
3456.2
4461.2
4944.9
6513.4
4200.3
4406.0
4637.3
4468.0
3415.2
3513.2
3661.2
3600.1
4165.7
4648.8
5267.2
5199.4
54838.0 62968.7 68810.9 71918.3
881.0
934.4
1071.9
1056.5
11663.7 13422.6 15497.8 15276.2
35172.0 38601.6 43064.8 43805.8
4425.0
4941.0
5722.5
6094.1
27638.4 31250.3 35388.0 37987.7
1929.6
1866.8
2003.3
1955.8
149094.3 165540.1 183577.8 186883.6
10997.4 11930.1 13403.4 14198.5
11194.4 13978.3 13184.2
17467.0
8846.2
9386.5 10040.4 10040.1
5049.5
5328.7
5665.8
5646.2
5198.8
5702.1
6551.5
6615.6
32796.5 35770.4 41259.8 38272.4
2620.0
2864.8
3186.6
3192.9
12367.2 15522.1 18476.8 18088.8
29972.3 32060.9 35118.3 35611.2
14333.2 15616.0 17098.4 16749.7
10785.9 12172.8 13677.9 15139.3
4932.9
5207.5
5914.5
5861.8
100.0
4.1
3.2
2.2
1.7
2.5
34.9
0.5
7.4
21.2
3.0
18.4
1.0
100.0
7.6
9.4
5.4
3.0
3.5
20.5
1.7
9.7
19.1
9.0
8.1
3.1
2006
2007
1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden
nicht laufend revidiert.
B 3.4
In Mio. Fr.
4/2008
1/2009
2/2009
3/2009
49085.2 44200.5 44718.2 44783.8
2120.0
1952.9
2016.5 2121.5
1845.2
1362.5
1538.4 1548.9
1036.8
970.6
918.4
910.9
862.3
754.3
703.9
736.6
1149.4
1015.4
1036.6 1055.0
16005.0 17721.7 17804.1 18221.3
254.8
212.3
206.3
218.7
3245.2
2610.9
2490.8 2605.8
10751.5
8427.8
8146.3 8186.5
1341.2
1021.5
1573.8 1283.1
9984.5
7747.4
7919.4 7514.8
489.3
403.3
363.4
380.7
44588.6 41344.4 38585.3 38991.4
3593.5
3313.6
3390.3 3130.3
4134.4
3345.8
2816.6 2830.6
2187.5
2479.8
1944.4 2572.7
1375.8
1262.0
1163.8 1228.2
1516.7
1428.2
1426.6 1503.3
9120.2
8421.8
8960.3 8921.5
790.1
614.2
726.9
786.4
3889.1
3156.0
2975.7 3065.3
8997.8
7341.8
6959.6 7033.8
3720.9
3411.3
3936.9 3641.5
3743.9
5272.7
3058.7 2984.0
1518.6
1297.3
1225.4 1293.8
Aug.
2009
Sept.
2009
Okt.
2009
Jan.-Okt.
2009
12961.3 15622.8 16311.3 149839.2
614.7
747.2
730.5
6851.3
432.8
554.9
501.9
4598.3
247.0
290.5
290.7
3094.9
225.8
266.1
250.0
2449.9
308.1
375.5
382.6
3496.5
5474.5 6050.0 6449.7 60245.0
55.2
83.2
84.2
721.6
711.7
949.1 1006.7
8731.2
2373.6 2937.3 2963.3
27768.2
333.4
429.7
399.5
4271.9
2078.8 2792.9 3105.0 26315.8
105.6
146.4
147.3
1294.6
11176.3 13705.3 13848.1 132930.1
920.4 1116.8 1146.0
11001.4
806.9
912.2
1027.1
9844.7
805.4
839.9
713.2
7744.6
389.8
436.8
441.6
4097.2
446.8
534.3
541.5
4906.4
2530.1 3099.0 2911.5
29277.5
223.4
278.5
294.4
2424.9
873.2 1122.5 1134.5 10343.9
2009.3 2481.6 2763.6
24131.4
967.8 1250.0 1210.3
12196.2
826.4 1146.9 1171.6
12647.8
376.9
486.7
492.7
4314.0
Quelle: EZV/OZD
Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06, französisch: 031/322 66 54. Internet: www.zoll.admin.ch
Aussenhandel nach Ländern und Ländergruppen (Total 1)1)
Export total
Nach Ländern:
Deutschland
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
USA
Japan
Hongkong
Singapur
Nach Ländergruppen:
Industrieländer
EU
EFTA
Transformationsländer
Entwicklungsländer
OPEC
Nicht ölexportierende
Schwellenländer
Import total
Nach Ländern:
Deutschland
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
USA
Japan
Hongkong
Singapur
Nach Ländergruppen:
Industrieländer
EU
EFTA
Transformationsländer
Entwicklungsländer
OPEC
Nicht ölexportierende
Schwellenländer
%-Anteil
In Mio.Fr.
am Total
2005
2006
2007
2008
2008
156977.3 177194.9 197532.7 206330.4
100.0
31180.8
13497.8
14514.3
8005.5
5524.5
16333.2
5703.7
3172.4
1604.1
35738.1 41149.2
15214.9 16662.2
15773.5 17524.2
8337.5
9413.1
6028.0
6126.1
18205.3 18406.8
6361.6
6165.7
3562.5
4196.8
1800.8
2076.2
In Mio.Fr.
4/2008 1/2009
49085.2 44200.5
41805.6
17728.0
18232.7
9695.0
6258.7
19467.4
6288.2
4559.5
2205.4
20.3
8.6
8.8
4.7
3.0
9.4
3.1
2.2
1.1
9567.3
4179.3
4358.4
2165.4
1466.9
5071.4
1701.3
1112.4
536.9
125303.1 139620.7 154785.7 159137.6
98735.8 109894.2 124407.7 127693.2
653.7
756.5
871.2
1007.2
6726.3
8640.1 9443.2 10774.5
10605.4 12423.8 14623.3 16607.8
4639.9 5582.2
6673.3
8076.5
5659.8 6435.6
7502.5
8146.0
14342.5 16510.3 18680.6 19810.5
149094.3 165540.1 183577.8 186883.6
77.1
61.9
0.5
5.2
8.1
3.9
4.0
9.6
100.0
37476.6
29434.7
241.1
2764.0
4167.0
2192.4
1865.6
4677.6
44588.6
64775.0
18044.2
21351.0
5990.6
8999.6
9445.6
2971.2
1021.7
387.8
34.7
9.7
11.4
3.2
4.8
5.1
1.6
0.6
0.2
15461.1
4441.0
4943.2
1282.3
2221.2
2474.5
671.5
229.5
89.8
13553.1
3933.2
4370.9
1360.4
1931.9
1994.8
668.5
205.8
86.3
12854.3
3902.4
4420.4
1216.3
1876.5
2246.9
634.1
153.4
108.3
13415.1
3875.4
4317.4
1437.9
1834.6
1970.7
617.2
201.5
142.3
4044.1
1072.5
953.0
414.0
574.4
641.4
189.4
54.0
32.1
133891.7 147764.4 164187.9 165973.0
122760.8 135149.2 150267.4 151779.4
332.0
444.4
462.3
372.0
4463.4
5684.1
6877.5
6719.9
5803.1 6603.2 6085.0
7669.1
3168.8
4077.8
3367.2
4677.1
2551.0
2297.2
2641.1
2958.1
4936.1 5488.3
6427.5
6521.6
88.8
81.2
0.2
3.6
4.1
2.5
1.6
3.5
39700.0
36187.1
90.0
1688.5
1636.8
937.7
682.5
1563.2
35246.7
32224.6
75.5
1731.4
3014.6
486.5
2502.5
1351.7
34501.4
31233.7
86.1
1694.6
1116.7
497.2
610.1
1272.5
34907.9
31922.9
91.7
1714.6
1053.1
406.6
642.0
1315.9
9985.3
9040.8
31.1
564.6
261.5
54.1
206.1
365.0
48884.1 55179.8 62170.8
14928.1 16972.0 17857.7
16413.9 18498.8 20588.6
6337.7 6028.5
7076.3
7524.4
8261.9
8748.3
6986.1
8318.8 9426.2
2762.8
2614.9
2691.8
775.4
830.3
825.9
299.6
342.9
403.7
1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden
nicht laufend revidiert.
8778.7
3621.9
4238.4
2101.3
1412.3
4235.3
1786.1
845.5
374.0
Aug.
Sept.
Okt. Jan.-Okt.
2/2009 3/2009
2009
2009
2009
2009
44718.2 44783.8 12961.3 15622.8 16311.3 149839.2
8623.9
3871.8
4059.4
2145.5
1340.3
4148.4
1640.4
889.9
515.6
8893.3
3779.4
3528.3
2216.1
1287.2
4371.0
1686.8
891.0
584.3
34860.4 34498.4 34356.0
27526.8 27399.8 26910.4
220.3
181.8
187.1
1992.5
2231.6 2335.5
3678.7
3900.5
3722.6
1752.9
1823.1
1615.1
1796.5
1984.5 2036.2
3669.0
4087.6 4369.7
41344.4 38585.3 38991.4
2692.5
999.4
789.4
608.0
351.3
1367.7
545.0
252.2
192.7
3057.7
1364.9
1329.2
788.0
451.9
1460.0
535.3
349.1
214.2
3078.5
1376.4
1365.6
736.8
450.2
1682.6
600.5
385.4
217.1
29324.5
12715.8
12906.4
7203.7
4492.0
14445.6
5726.6
3015.1
1694.4
9883.4 11959.4 12449.5 115915.7
7527.7
9480.5
9717.6 91280.2
54.7
64.4
71.6
661.9
745.1
779.1
869.7
7443.7
1053.4
1301.9 1406.3 12742.7
479.9
538.5
725.4
5935.5
552.8
737.3
652.5
6491.1
1279.3
1582.4 1585.9 13737.1
11176.3 13705.3 13848.1 132930.1
4657.4
1282.3
1537.7
535.6
657.5
658.7
214.2
89.8
73.5
4839.0
1320.6
1564.6
480.2
695.1
590.8
251.3
76.6
46.7
44659.6
12965.6
14686.4
4508.8
6353.4
6820.2
2292.5
637.5
386.8
12244.2 12321.4 117078.6
11282.8 11360.0 106702.5
28.5
28.7
282.5
594.2
598.7
5767.6
390.6
455.8
5651.3
166.4
235.9
1628.3
223.4
214.4
3977.7
476.3
472.2
4432.7
Quelle: EZV/OZD
Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06, französisch: 031/322 66 54. Internet: www.zoll.admin.ch
80 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 3.5
Zahlungsbilanz der Schweiz1)
In Mrd. Fr.
20062)
20072)
20083)
2/20083)
3/20083)
4/20083)
1/20094)
2/20094)
74.6
52.2
13.0
7.3
-5.7
6.7
8.5
13.2
5.1
9.4
15.0
4.6
4.1
3.2
1.5
5.1
12.1
14.0
19.4
6.1
5.4
4.1
2.9
6.1
Exporte
177.5
197.5
206.3
55.1
52.3
48.7
44.2
44.7
Importe
-165.4
-183.6
-186.9
-49.1
-46.9
-44.7
-41.3
-38.6
-7.0
-4.6
-4.4
-1.5
-1.3
-0.8
-1.4
-1.0
39.3
45.3
49.9
12.6
13.0
12.2
12.1
10.2
0.7
Ertragsbilanz Saldo
Waren Saldo
Spezialhandel, Saldo
Sonstiger Warenverkehr, Saldo
Dienste Saldo
Fremdenverkehr, Saldo
2.0
2.5
3.8
0.6
0.7
0.7
1.9
Einnahmen
13.5
14.6
15.6
3.8
4.4
3.4
3.9
3.9
Ausgaben
-11.6
-12.1
-11.8
-3.2
-3.7
-2.7
-2.0
-3.2
3.7
Finanzdienste der Banken, Saldo
18.0
21.0
18.6
4.5
4.6
4.5
3.7
Sonstige Dienste, Saldo
19.3
21.8
27.5
7.5
7.7
7.0
6.5
5.8
Arbeits- und Kapitaleinkommen Saldo
42.0
8.9
-38.0
-7.1
-20.1
-2.7
-1.2
0.7
Arbeitseinkommen, Saldo
-11.2
-12.5
-13.5
-3.4
-3.4
-3.4
-3.3
-3.3
Kapitaleinkommen, Saldo
53.2
21.4
-24.5
-3.8
-16.7
0.6
2.2
4.0
134.1
149.4
89.4
25.2
18.4
24.7
15.6
18.8
-14.8
Einnahmen
Ausgaben
Laufende Übertragungen Saldo
Vermögensübertragungen Saldo
Kapitalverkehr Saldo
-80.9
-128.0
-113.9
-28.9
-35.1
-24.0
-13.4
-11.7
-11.3
-14.0
-2.8
-2.8
-6.0
-4.0
-2.8
-5.4
-5.0
-3.9
-1.0
-1.0
-1.0
-0.9
-0.9
-91.9
-51.9
-22.8
-24.5
-12.8
13.0
20.9
-26.0
Direktinvestitionen Saldo
-56.4
-16.8
-49.7
2.5
-7.8
-24.7
0.3
-0.4
Schweizerische Direktinvestitionen im Ausland
-95.1
-72.6
-47.8
-1.4
-3.5
-23.4
-6.2
-3.3
Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz
38.7
55.8
-1.9
3.9
-4.3
-1.3
6.5
2.9
Portfolioinvestitionen Saldo
-53.5
-23.3
-37.7
-19.3
3.0
-14.5
-7.4
-28.6
Schweizerische Portfolioinvestitionen im Ausland
-53.6
-25.0
-70.5
-26.5
1.6
-27.4
-13.6
-30.6
0.1
1.7
32.8
7.2
1.4
12.9
6.1
2.0
Derivate und strukturierte Produkte, Saldo
-3.7
-12.8
7.4
-0.9
5.3
5.6
5.4
-0.3
Ausländische Portfolioinvestitionen in der Schweiz
Übrige Investitionen Saldo
22.1
5.0
60.5
-5.7
-11.4
47.4
29.6
28.4
Kredite der Geschäftsbanken, Saldo
23.2
5.7
62.8
-1.9
-13.9
61.3
58.1
11.5
Kredite der Unternehmen5), Saldo
15.6
6.6
-11.0
0.9
-9.5
-5.8
-3.2
0.6
0.5
3.1
5.4
-0.3
1.4
0.0
0.0
-0.2
9.5
Kredite der öffentlichen Hand, Saldo
Kredite der Nationalbank, Saldo
Sonstige Investitionen, Saldo
Währungsreserven
Restposten
0.7
0.0
-35.0
-5.9
-0.7
-27.5
-27.1
-18.0
-10.3
38.4
1.6
11.3
19.4
1.8
7.0
-0.4
-4.1
-3.4
-1.2
-1.8
-0.8
-6.9
-25.1
22.8
4.8
13.7
18.2
19.5
-18.8
-28.5
13.7
1) Ein Minus bedeutet in der Ertragsbilanz einen Überschuss der Importe über die Exporte, bei den übrigen Positionen einen Kapitalexport.
Abweichungen zwischen Aggregaten bzw. Salden und Summen der Komponenten sind durch das Runden der Zahlen bedingt.
2) Revidiert.
3) Provisorisch.
4) Schätzung.
5) Konzernkredite sind unter Direktinvestitionen ausgewiesen.
B 3.6
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Schweizerische Direktinvestitionen im Ausland1)
In Mio. Fr.
Kapitalbestand am Jahresende (Buchwert)
Personalbestand im Ausland
am Jahresende
Kapitalexporte2)
2004
2005
2006
2007
2004
2005
2006
2007
2004
2005
2006
2007
Total
453307
567751
683307
740472
32666
63651
95068
59612
1862338
2004133
2212383
2350238
EU3)
200961
249248
263688
291697
14911
20963
36247
32137
853374
877296
942737
1003889
Deutschland
24388
39424
42498
49153
98
8259
8854
3841
213338
218900
228093
241847
Frankreich
22553
26749
30261
29373
3197
1909
1704
1366
158121
162670
184038
167427
Vereinigtes Königreich
49207
57356
56549
57076
4597
2639
6785
9611
103414
108915
112211
126000
Übriges Europa4)
33006
39110
39032
52333
-361
3687
2149
7466
87838
95845
162589
132661
Nordamerika
84438
124993
161636
147956
8878
22832
23007
-5032
314666
338068
359455
377960
Kanada
1026
9505
33382
34220
3141
6077
1907
2498
28981
29943
34902
38037
Vereinigte Staaten
83412
115487
128254
113736
5737
16755
21100
-7531
285685
308125
324553
339922
Mittel- und Südamerika
87359
93715
144035
164732
3281
6732
21346
16463
197750
210457
221821
244518
69188
67858
111691
117877
2081
2636
15682
1258
7143
7665
8106
8122
35462
45529
55943
60367
5180
6757
10318
5640
303701
373104
408446
466490
China (Volksrepublik)
2723
3535
3915
4754
196
829
919
774
68875
81116
94252
108588
Hongkong
3052
3811
4187
4505
-144
607
1154
262
16155
17455
19356
21206
Indien
794
1924
2203
2751
164
248
370
846
22584
26611
41285
53257
Japan
8067
8877
9843
13682
1045
113
645
2767
39170
40546
44418
65303
Offshore Finanzzentren5)
Asien
11147
12890
16797
13547
3687
2162
4442
-1148
16813
18243
20404
24397
Afrika
Singapur
2567
3510
7724
10888
-372
1731
810
1585
68968
73402
77949
83842
Ozeanien
9514
11646
11249
12501
1150
949
1192
1353
36040
35962
39386
40878
1) Erweiterung des Erhebungskreises im Jahr 2004 und die Ländergliederung entspricht der Geonomenklatur Eurostat.
2) Ein Minuszeichen (-) bedeutet einen Kapitalrückfluss in die Schweiz (Desinvestition).
3) Ab 2004 EU25, ab 2007 EU27.
4) Bis 2003 inkl. Baltische Staaten, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; bis 2006 inkl. Bulgarien und Rumänien.
5) Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antiguea und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda,
Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Jamaica, Kaimaninseln, Montserrat, Niederländische Antillen, Panama,
St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln.
81 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 3.7
Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz1)
In Mio. Fr.
Kapitalimporte2)
Kapitalbestand am Jahresende (Buchwert)
2004
2005
2006
2007
2004
2005
2006
2007
Total
223693
223636
323310
379894
1159
-1184
38667
59113
EU3)
128063
155108
219885
271854
-4034
24031
29083
53707
Deutschland
18225
20961
22876
28257
-295
768
1134
16769
Frankreich
16305
18138
30418
34701
784
2158
13895
1919
Niederlande
46902
55556
65478
83880
-2437
10330
8188
13382
Übriges Europa4)
Nodamerika
2122
3002
3217
2484
110
-31
68
-660
89590
59164
66480
72966
7007
-26048
9206
5757
1457
1188
1234
3338
111
-455
5372
2127
Vereinigte Staaten
Kanada
88133
57976
65246
69628
6896
-25594
3834
3630
Mittel- und Südamerika
1515
3458
30449
29249
-1400
878
164
350
70
1784
28844
27077
-1967
653
113
-18
2404
2904
3278
3341
-524
-14
147
-42
Offshore Finanzzentren5)
Asien, Afrika, Ozeanien
Israel
516
617
665
602
33
62
54
45
Japan
1081
1019
937
932
-229
-117
-90
-44
1) Erweiterung des Erhebungskreises im Jahr 2004 und die Ländergliederung entspricht der Geonomenklatur Eurostat.
2) Ein Minuszeichen (-) bedeutet einen Kapitalrückfluss in die Schweiz (Desinvestition).
3) Ab 2004 EU25, ab 2007 EU27.
4) Bis 2003 inkl. Baltische Staaten, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; bis 2006 inkl. Bulgarien und Rumänien.
5) Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antiguea und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda,
Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Jamaica, Kaimaninseln, Montserrat, Niederländische Antillen, Panama,
St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln.
B 3.8
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Auslandvermögen der Schweiz
In Mio. Fr.
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Aktiven am Jahresende
1652511
1984353
2235676
2218826
2104519
2189987
2259962
2772036
3068063
3636196
Direktinvestitionen
253596
311258
379931
423077
405229
422244
453307
567752
683307
740472
Portfolioinvestitionen
651793
808027
822028
815964
724385
816257
860284
958336
1072345
1190815
Derivate und strukturierte Produkte
Übrige Aktiven (ohne Währungsreserven)
Währungsreserven
Passiven am Jahresende
Direktinvestitionen
Portfolioinvestitionen
Derivate und strukturierte Produkte
Übrige Passiven
Nettovermögen
…
…
…
…
…
…
…
79899
113568
138867
678156
794781
945861
892754
889556
865439
861908
1090255
1120174
1481013
68966
70287
87856
87031
85349
86047
84462
75794
78668
85029
1206558
1474454
1768752
1681638
1569742
1657579
1724954
2204280
2523107
2921899
99101
121561
142055
148887
173080
200666
223694
223636
323310
379894
486826
550547
671356
586562
485660
556790
589478
788126
930140
902077
…
…
…
…
…
…
…
60411
70936
75938
620631
802346
955341
946189
911003
900123
911782
1132107
1198722
1563991
714297
445953
509899
466924
537188
534777
532408
535009
567756
544956
Direktinvestitionen
154494
189696
237876
274190
232149
221578
229614
344115
359997
360578
Portfolioinvestitionen
164967
257480
150672
229402
238726
259466
270806
170210
142205
288738
…
…
…
…
…
…
…
19488
42633
62929
Derivate und strukturierte Produkte
Saldo übrige (übrige Aktiven
minus übrige Passiven)
57526
-7565
-9480
-53436
-21446
-34684
-49874
-41852
-78547
-82977
Währungsreserven
68966
70287
87856
87031
85349
86047
84462
75794
78668
85029
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
B 3.9
Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV1)
In Mio. Fr.
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2007
2008
2007
Neuengagement
3537
2394
39.0
-32.3
Nettoexposure per 31.12.2007
8920
7696
...
-13.7
Unternehmenserfolg
127
95
...
-25.2
Nettoguthaben aus Umschuldungsabkommen
per 31.12.2007
944
816
...
-13.6
1) Die Exportrisikogarantie (ERG) ist auf den 01.01.2007 in die Nachfolgeorganisation
Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) überführt worden. Nach altem System
publizierte Daten sind in den früheren Ausgaben “Die Volkswirtschaft“ (vor September 2008) vorhanden.
82 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
2008
Quelle: SECO/SERV
Info-Telefon: 031/324 08 95
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B4
Geld-, Kapital- und Devisenmarkt
B 4.1
Geldmenge1)
Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode
In Mio. Fr.
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
2008
Juli
2009
Aug.
2009
Sept.
2009
Okt.
2009
Notenbankgeldmenge
49562
109306
105522
94305
91881
3.0
2.5
Saisonbereinigte Notenbankgeldmenge
49562
109724
106411
95424
92769
3.0
2.5
2006
2007
Juli
2009
Aug.
2009
12.1
140.4
134.5
107.5
76.6
12.1
139.4
132.4
105.4
75.4
2008
Sept.
2009
Okt.
2009
Geldmenge
Bargeldumlauf
37503
41074
41127
41345
41628
2.4
2.0
4.3
12.9
13.3
12.6
6.7
Sichteinlagen
144557
228885
229233
230811
238761
-2.5
-5.7
2.7
74.1
72.6
71.1
62.0
Einlagen auf Transaktionskonti2)
Geldmenge M1
Spareinlagen3)
Geldmenge M2
Termineinlagen
Geldmenge M3
91019
110830
112769
112991
112214
1.4
-5.8
-1.2
25.5
26.1
26.8
25.5
273078
380789
383129
385147
392603
-0.6
-4.8
1.5
48.7
48.2
47.7
42.3
170070
214478
216942
218011
219692
-4.0
-8.8
-6.4
29.4
30.8
32.6
33.1
443148
595267
600071
603158
612295
-2.0
-6.4
-1.6
41.1
41.4
41.9
38.9
182862
67593
65672
62393
61014
25.9
36.7
12.7
-65.3
-66.4
-67.7
-66.9
626010
662860
665743
665551
673309
2.5
2.1
2.2
7.5
7.4
7.7
7.7
1) Neue Definition 1995. 2008/2009: provisorische Zahlen.
2) Einlagen auf den Spar- und Depositenkonti, die vor allem Zahlungszwecken dienen.
3) Einlagen auf Spar- und Depositenkonti minus die unter diesen Positionen enthaltenen Einlagen zu Zahlungszwecken ./. Vorsorgegelder.
B 4.2
Schweizerische Nationalbank
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode
In Mio. Fr.
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
2007
2008
Sept. 2009
Okt. 2009
2008
Juni 2009
Juli 2009
Aug. 2009
Sept. 2009
Okt. 2009
126926.9
214288.8
205728.0
208626.5
68.8
76.9
63.8
67.8
25.7
9.0
Gold und Forderungen aus Goldgeschäften
34775.5
30861.6
34669.8
34640.0
-11.3
3.1
4.4
5.6
5.5
5.6
Devisenanlagen
50586.3
47428.8
82105.2
90123.5
-6.2
71.0
74.4
70.7
65.3
83.0
Bilanzsumme
Aktiven1)
Reserveposition beim IWF
406.0
724.7
1241.9
1241.6
78.5
156.7
157.1
157.1
170.4
170.9
Internationale Zahlungsmittel
281.7
244.5
5623.2
5616.3
-13.2
9.2
-39.7
912.0
1183.2
1639.3
Währungshilfekredite
273.1
326.3
339.0
338.3
19.5
17.5
14.2
17.2
12.1
12.9
31025.4
50320.6
39480.6
33800.0
62.2
14.5
3.8
14.3
-8.6
1.7
4517.4
11670.9
…
…
158.4
-99.8
-99.8
-99.9
…
…
…
50421.4
12332.9
13646.5
…
…
…
…
…
-64.8
4130.7
3596.7
6677.8
6516.7
-12.9
65.3
69.3
70.9
78.0
78.3
919.8
3467.9
888.4
793.5
277.0
-26.7
-3.5
-3.2
2.9
-3.0
Notenumlauf
44258.6
49160.8
45141.5
45324.2
11.1
11.5
10.4
11.0
9.9
2.0
Sichtverbindlichkeiten:
Girokonten inländ./ausländ. Banken,
Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund
Forderungen aus Repogeschäften in CHF
Forderungen aus Repo-Geschäften in USD
Guthaben aus Swap-Geschäften gegen CHF
Inländische Wertschriften
Übrige Aktiven
Passiven1)
10394.0
49789.7
61185.1
55180.5
379.0
316.6
319.6
329.0
148.4
123.5
Übrige Sichtverbindlichkeiten
169.1
1383.8
2720.9
2072.0
718.3
2369.2
1478.5
1036.5
1045.2
832.5
Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften in CHF
615.0
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
24424.9
26128.6
36481.3
…
…
…
…
…
95.2
4608.0
29414.5
0.0
0.0
538.3
-96.8
-99.8
-99.9
…
…
66882.2
60115.1
65191.3
64208.0
-10.1
10.8
9.1
10.0
2.7
2.0
Eigene Schuldverschreibungen
Übrige Terminverbindlichkeiten
Übrige Passiven
1) Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.
B 4.3
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Bewilligte und beanspruchte inländische Kredite1)2)
Kredite an im Inland domizilierte Schuldner
Veränderung in % gegenüber
Vorjahresperiode
Vormonat
in Mio. Fr.
2006
2007
2008
Aug. 2009
Sept. 2009
2008
Sept. 2009
Juli 2009
Aug. 2009
Hypothekarforderungen (Benützung)
628110
651461
674654
701469
704995
3.6
5.4
0.5
0.4
Sept. 2009
0.5
Forderungen gegenüber Kunden (Benützung)
137190
167247
169853
170082
168581
1.6
-4.3
-1.3
-0.1
-0.9
Total
765299
818707
844507
871551
873576
3.2
3.4
0.1
0.3
0.2
Limiten
905505
952281
991485
1022110
1029058
4.1
4.4
0.1
0.2
0.7
483641
501169
517994
537953
540673
3.4
5.1
0.5
0.4
0.5
40629
39622
34622
32016
32368
-12.6
-14.2
-1.8
-0.2
1.1
Total
524270
540791
552616
569969
573041
2.2
3.8
0.3
0.4
0.5
Limiten
563135
580753
593201
607118
610953
2.1
3.6
0.4
0.7
0.6
Private Haushalte
Hypothekarforderungen (Benützung)
Forderungen gegenüber Kunden (Benützung)
1) Gemäss Kredivolumenstatistik, Erhebungsstufe: Bankstelle.
2) Unter der Benützung wird die Bruttoforderung ausgewiesen.
83 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 4.4
Banken
Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode
%-Anteil
am Total
In Mio. Fr.
Bilanz
Bilanzsumme von 262 Banken1)
Veränderung in % gegenüber
Vorjahresperiode
Vormonat
2007
2008
Aug. 2009
Sept. 2009
Sept. 2009
2008
Sept. 2009
Juli 2009
Aug. 2009
Sept. 2009
3488464
3124419
2800985
2747008
100.0
-10.4
-17.4
-0.7
-1.2
-1.9
Aktiven 262 Banken
Forderungen gegenüber Banken
auf Sicht
148226
150954
90621
108821
4.0
1.8
-35.0
-8.4
-10.9
20.1
auf Zeit
881397
695358
547070
525744
19.1
-21.1
-38.5
-6.3
-3.8
-3.9
Forderungen gegenüber Kunden
732470
591394
583751
573167
20.9
-19.3
-18.6
-0.3
0.1
-1.8
Hypothekarforderungen
684341
703928
724911
727222
26.5
2.9
4.0
0.4
0.3
0.3
Monatsbilanzen Aktiven
nach Währungen total
CHF
1181700
1256708
1238824
1214227
44.2
6.3
-2.7
-1.4
-0.8
-2.0
USD
1119565
899112
744625
719923
26.2
-19.7
-29.3
-4.6
-3.1
-3.3
EUR
505520
436664
386309
395267
14.4
-13.6
-16.4
4.7
-2.8
2.3
Übrige Währungen
608830
491495
385812
370396
13.5
-19.3
-30.2
4.9
2.6
-4.0
Aktiven im Inland
1138502
1187835
1217945
1199085
43.7
4.3
1.9
-1.9
0.1
-1.5
Aktiven im Ausland
2349962
1936582
1583040
1547923
56.3
-17.6
-28.0
0.2
-2.1
-2.2
Inland total
850715
874470
898515
899672
32.8
2.8
2.4
0.2
0.3
0.1
Ausland total
565147
419214
409006
399294
14.5
-25.8
-23.8
-0.1
-0.1
-2.4
Kredite2)
Passiven 262 Banken
Verpflichtungen gegenüber Banken
auf Sicht
126483
148307
123010
135330
4.9
17.3
4.4
-8.9
-9.1
10.0
auf Zeit
801321
591330
413674
381505
13.9
-26.2
-49.7
-2.0
-4.4
-7.8
335341
357436
415143
417225
15.2
6.6
28.9
1.1
1.3
0.5
Verpflichtungen gegenüber Kunden
in Spar- und Anlageform
Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden
0.0
auf Sicht
340319
388445
517026
542924
19.8
14.1
60.3
3.6
0.4
5.0
auf Zeit
864129
674845
516768
473195
17.2
-21.9
-38.4
-4.1
-2.0
-8.4
Kassenobligationen
Anleihen und Pfandbriefdarlehen
41974
51086
46311
45958
1.7
21.7
0.9
-1.1
-1.3
-0.8
334570
303751
334858
334859
12.2
-9.2
-0.4
3.0
1.3
0.0
Monatsbilanzen Passiven
nach Währungen total
CHF
1198148
1231886
1200185
1196104
43.5
2.8
-3.3
-0.6
0.3
-0.3
USD
1102673
925129
763294
715498
26.0
-16.1
-28.7
-5.1
-2.8
-6.3
EUR
551786
509646
463536
463454
16.9
-7.6
-15.8
1.7
-2.6
0.0
Übrige Währungen
573375
416102
335338
330471
12.0
-27.4
-31.1
6.4
-0.8
-1.5
Passiven im Inland
1314682
1304722
1283603
1286866
46.8
-0.8
-3.8
-0.4
0.6
0.3
Passiven im Ausland
2173782
1819696
1517382
1460142
53.2
-16.3
-26.6
-1.0
-2.7
-3.8
Treuhandaktiven total
498450
388523
296915
279854
10.2
-22.1
-44.2
-3.2
-3.3
-5.7
3827
5405
5299
4984
0.2
41.2
-38.7
-3.3
-1.2
-5.9
Aktiven im Ausland
494623
383118
291615
274871
10.0
-22.5
-44.3
-3.2
-3.4
-5.7
Treuhandpassiven total
498450
388521
296915
279854
10.2
-22.1
-44.2
-3.2
-3.3
-5.7
Aktiven im Inland
Passiven im Inland
92324
73664
55724
51908
1.9
-20.2
-46.9
-4.7
-2.7
-6.8
Passiven im Ausland
406126
314857
241190
227946
8.3
-22.5
-43.6
-2.9
-3.5
-5.5
1) Bankstellen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie die Filialen im Ausland. Nur Unternehmen, deren Bilanz- und Treuhandgeschäft
mindestens 150 Mio. Franken beträgt. Erhebungsstufe: Unternehmung.
2) Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen. Ohne Edelmetalle, Leih- und Repogeschäfte.
B 4.5
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Geld- und Kapitalmarktsätze
In %
2004
2005
2006
2007
2008 April 2009
Sondersatz Engpassfinanzierungsfazilität1)
2.51
2.52
3.68
3.84
2.02
0.53
0.52
0.52
0.51
0.52
0.53
0.54
Termingeldanlagen, Laufzeit 3 Monate2)3)
0.14
0.31
1.05
1.99
1.81
0.09
0.09
0.09
0.08
0.08
0.08
...
Spareinlagen2)
0.51
0.48
0.49
0.65
0.90
0.47
0.44
0.43
0.43
0.42
0.41
...
Kassenobligationen Kantonalbanken2)
2.05
1.81
2.35
2.79
...
...
...
...
...
...
...
...
Hypotheken mit variabler Verzinsung2)
3.20
3.10
3.03
3.17
3.34
2.75
2.75
2.74
2.74
2.74
2.74
...
1) Bis 30. April 2004 Lombardsatz.
2) Jahr: Durchschnitt aus Monatswerten, Ende Monat.
3) Mindestbetrag 100‘000 Fr.
Mai 2009 Juni 2009
Juli 2009 Aug. 2009 Sept.2009 Okt. 2009
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
84 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 4.6
Kapitalmarktbeanspruchung
In Mio. Fr.
%-Anteil
am Total
In Mio. Fr.
2006
2007
2008
2008
4/2008
1/2009
2/2009
3/2009
21922.7
22838.4
21139.2
100.0
3561.6
6891.7
7943.7
9504.7
5680.8
5296.6
2096.1
9.9
-
2138.0
641.6
239.3
Kantone
201.5
250.8
905.7
4.3
501.5
-
225.0
-
Gemeinden
402.6
250.2
854.7
4.0
-
753.4
382.8
250.9
Emissionen von SWX-kotierten CHF-Anleihen
schweizerischer Schuldner1)
Bund
Kraft-, Gas-, Wasserwerke
627.9
352.3
899.0
4.3
377.7
453.0
-
602.7
Industrie
1732.1
1560.5
2258.1
10.7
401.6
1806.0
1154.0
2205.4
Banken
5507.6
5300.3
4316.2
20.4
374.2
-
701.6
1064.8
-
301.9
500.1
2.4
-
-
1257.9
-
6408.8
6367.4
8352.3
39.5
1706.5
1366.8
1818.3
2975.0
Übrige Dienstleistungen
552.6
2185.6
656.2
3.1
-
225.7
1762.4
2010.8
Übrige
808.7
972.8
300.9
1.4
200.0
148.9
-
155.8
Rückzahlungen schweizerischer Anleihen
24833.6
23537.0
25995.5
...
1790.9
14155.8
4807.0
4072.3
Nettobeanspruchung des Marktes
durch schweizerische Anleihen
-2910.9
-698.6
-4856.2
...
1770.7
-7264.0
3136.7
5432.4
Emissionen von SWX-kotierten Aktien
schweizerischer Gesellschaften1)2)
29119.2
30207.2
38340.5
...
242.9
5567.5
2970.6
16666.9
48747.4
78708.7
80633.0
...
14343.8
12315.8
17701.5
13519.5
-19628.2
-48501.5
-42292.5
...
-14100.8
-6748.3
-14731.0
3147.4
-22539.1
-49332.9
-47148.7
...
-12330.1
-14012.3
-11594.3
8579.8
Versicherungen
Pfandbriefinstitute
Rückzahlungen schweizerischer Aktien3)
Nettobeanspruchung des Marktes
durch schweizerische Aktien
Total schweizerische Emittenten
(Anleihen + Aktien), netto1)
Emissionen von SWX-kotierten CHF-Anleihen
ausländischer Schuldner1)
62377.6
57785.6
49612.0
...
12544.3
28119.3
16836.9
12218.0
Rückzahlungen Anleihen
ausländischer Schuldner
37949.0
36063.9
35965.0
...
12035.0
11763.8
7253.7
13537.2
Nettobeanspruchung des Marktes
durch ausländische Anleihen
24428.6
21721.7
13647.0
...
509.3
16355.5
9583.3
-1319.2
1889.5
-27611.2
-33501.7
...
-11820.8
2343.2
-2011.0
7260.6
Total Emittenten (Anleihen + Aktien), netto1)
1) Nach Liberierungsdatum.
2) Kapitalerhöhungen und Neukotierungen.
3) Kapitalherabsetzungen, Dekotierungen, Nennwertrückzahlungen und Dividendenzahlungen.
B4.7
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Swiss Performance Index der Börse Schweiz
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Gesamtindex
(mit Dividenden-Reinvestition)1)
1725.5 2123.4 2511.9 3898.2 4497.1 5022.9 5621.1 4382.9 3245.5 3961.6 4234.6 5742.4 6929.2 6925.4 4567.6
Namenaktien1)
2082.9 2523.6 3150.8 5222.7 6060.3 6526.6
Inhaberaktien und PS1)
1569.0 1954.4
Banken2)
7517.9 5981.8 4364.9 5276.7 5593.6
7412.9 8995.6 9058.6 5845.1
2176.1 3084.4 3602.9 4403.6 4513.9 3271.2 2583.4 3313.9 3668.7 5464.7 6452.3 6255.2 4521.4
…
…
…
…
…
…
955.5 1209.9 1354.7 1872.9 2340.9 1835.8
740.5
…
…
…
…
…
… 1070.9
765.6
359.6
510.3
633.0
Versicherungen2)
…
…
…
…
…
…
939.9
478.8
490.7
Nahrungsmittel und Getränke2)
…
…
…
…
…
… 1305.9 1239.3 1044.5 1135.4
Finanzdienstleistungen2)
1297.9 1183.7
1175.7
1) 1. Juni 1987=1000.
2) 1. Januar 2000= 1000.
622.9
775.8
1057.4 1236.9
484.7
668.4
802.6
757.6
493.9
1132.1 1532.3
1745.0
2151.8
1719.4
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
85 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 4.8
Devisen- und Goldmarkt
Devisenkurse1) Interbankhandel (Ankauf 11 Uhr)
2005
2006
2007
2008
April
2009
Mai
2009
Juni
2009
Juli
2009
Aug.
2009
Sept.
2009
Okt.
2009
CHF/USD
1 USD
1.25
1.25
1.20
1.08
1.15
1.11
1.08
1.08
1.07
1.04
1.02
CHF/GBP
1 GBP
2.26
2.31
2.40
2.00
1.69
1.71
1.77
1.76
1.77
1.70
1.65
CHF/JPY
100 JPY
1.13
1.08
1.02
1.05
1.16
1.15
1.12
1.14
1.13
1.14
1.13
CHF/EUR
1 EUR
1.55
1.57
1.64
1.59
1.52
1.51
1.51
1.52
1.52
1.51
1.51
Reale und nominelle Wechselkursindizes1,2)
Real total
Index
98.7
96.4
92.8
97.3
100.1
100.8
101.1
100.2
100.0
101.3
101.9
Europa
Index
96.0
93.5
88.0
91.6
97.1
97.1
96.7
95.8
95.3
96.2
96.6
Euro-Währungsgebiet
Index
97.3
95.1
89.9
92.6
96.3
96.6
96.5
95.7
95.3
95.9
95.9
Nordamerika
Index
98.0
95.0
96.8
106.1
101.5
104.5
106.4
105.9
106.7
109.5
111.4
Asien
Index
117.1
116.9
118.8
122.8
117.0
119.4
122.7
120.9
122.0
123.4
124.4
Australien
Index
80.1
78.7
72.7
78.2
86.1
83.4
81.6
81.0
78.9
78.5
75.9
Deutschland
Index
100.4
98.3
92.7
95.8
99.7
100.2
99.9
98.8
98.5
99.1
99.1
Frankreich
Index
98.2
96.1
91.4
94.2
98.2
98.4
98.3
97.7
97.1
97.7
97.7
Italien
Index
94.8
92.4
87.5
89.8
93.1
93.2
93.2
92.2
91.8
92.6
92.6
125.2
Grossbritannien
Index
98.3
95.3
90.1
107.1
124.4
122.5
118.1
117.7
117.1
121.8
USA
Index
99.6
97.0
99.1
108.5
102.8
106.2
108.4
107.8
108.9
111.8
113.9
Japan
Index
118.9
125.8
133.9
131.1
119.3
121.3
124.8
121.7
123.3
121.9
122.6
Nominal total
Index
107.7
106.3
103.6
109.6
114.3
114.9
115.3
114.8
114.6
116.0
116.5
CHF/kg
17992
24375
26859
30121
32554
33591
32668
32647
32422
33037
34110
USD/Unze
447.7
609.2
702.6
878.0
897.0
968.8
941.5
934.6
951.5
996.7
1044.2
Goldkurs 3)
1) Jahresmittel, Monatsmittel.
2) Gegenüber 40 Handelspartnern. Index Januar 1999 = 100.
3) Monatsende.
B5
Preise
B 5.1
Konsumentenpreise ausgewählter Warengruppen
Internet: www.snb.ch
Index (Dezember 2005 = 100)
Totalindex
Veränderung in % gegenüber
Gewichtung in %
Jahresmittel
Vorjahresperiode
2009
2008
Aug. 2009
Sept. 2009
Okt. 2009
2008
Okt. 2009
Vormonat
Okt. 2009
100.000
103.7
103.1
103.1
103.7
2.4
-0.8
0.6
Bedarfsgruppen
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
Alkoholische Getränke und Tabak
Bekleidung und Schuhe
Wohnen und Energie
Hausrat und laufende Haushaltführung
10.903
104.9
104.1
104.5
103.2
3.1
-2.9
-1.2
1.696
104.8
108.3
108.7
108.5
2.6
2.5
-0.2
17.6
4.553
98.1
93.2
93.2
109.5
4.0
2.5
25.092
108.6
108.0
107.6
108.0
4.9
-1.4
0.5
4.968
101.6
101.8
102.8
102.7
0.8
0.9
0.0
Gesundheitspflege
14.075
99.7
100.1
100.2
100.3
-0.2
0.7
0.1
Verkehr
11.157
106.3
104.0
103.8
103.4
3.5
-3.7
-0.4
2.716
92.7
87.8
88.5
88.5
-2.9
-3.8
0.0
10.615
99.6
98.8
98.8
98.6
0.6
-0.9
-0.1
Nachrichtenübermittlung
Freizeit und Kultur
Erziehung und Unterricht
0.684
103.7
104.9
106.1
106.1
1.5
1.3
0.0
Restaurants und Hotels
8.332
104.9
106.8
106.8
106.6
2.3
1.4
-0.2
Sonstige Waren und Dienstleistungen
Waren
5.209
101.7
102.2
102.3
102.3
0.8
0.4
0.0
43.208
103.4
100.2
100.1
101.5
3.4
-3.1
1.4
-0.4
Nichtdauerhafte Waren
26.075
106.5
102.8
102.5
102.1
5.1
-5.0
Semidauerhafte Waren
7.947
98.8
96.2
96.1
105.4
2.4
1.6
9.6
Dauerhafte Waren
9.186
98.2
96.0
96.3
96.2
-1.0
-1.5
-0.1
56.792
103.9
105.3
105.4
105.4
1.7
0.9
0.0
48.145
104.1
105.5
105.6
105.6
1.8
0.9
0.0
8.647
103.1
104.1
104.1
104.2
0.9
0.9
0.1
Inland
71.292
103.5
104.8
104.9
104.9
1.7
0.8
0.0
Ausland
28.708
104.1
98.8
98.4
100.7
4.3
-4.8
2.3
Dienstleistungen
Private Dienstleistungen
Öffentliche Dienstleistungen
Herkunft der Güter
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 69 00
Internet: www.statistik.admin.ch
86 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 5.2
Produzenten- und Importpreisindex, Baupreisindizes
Index (Mai 2003 = 100)
Veränderung in % gegenüber
Gewichtung in %
Sept. 2009
Okt. 2009
Vorjahresmonat
Dez. 2008
Vormonat
Preisindex Gesamtangebot: Total1)
100.0000
106.6
106.1
-4.7
-2.6
-0.4
Preisindex Gesamtangebot im Inland: Total2)
100.0000
107.0
106.5
-6.3
-3.0
-0.5
Produzentenpreisindex: Total
100.0000
107.8
107.3
-2.8
-2.1
-0.4
Produktgruppen
Land- und forstwirtschaftliche Produkte
Landwirtschaftliche Produkte
Forstwirtschaftliche Produkte
3.8087
97.5
97.0
-14.1
-12.1
-0.5
3.6113
96.6
96.1
-14.4
-12.5
-0.5
0.1974
114.1
114.1
-8.3
-5.5
0.0
Natursteine, Sand und Kies
0.8051
110.1
110.1
2.7
2.8
0.0
Verarbeitende Produktion3)
90.8214
108.5
108.2
-2.3
-1.7
-0.4
11.9663
110.3
109.3
-1.6
-1.4
-0.9
Textilien, Bekleidung
1.9905
109.0
109.0
1.1
1.3
0.0
Holz, Holzprodukte
2.8210
110.6
110.6
-1.6
-2.5
0.0
Papier, Papierprodukte, Druckereierzeugnisse
5.3645
101.2
101.2
-5.2
-4.8
0.0
Mineralölprodukte
1.4418
142.3
144.4
-25.8
0.1
1.5
16.7734
98.2
98.2
0.9
-2.9
0.0
0.0
Nahrungsmittel, Tabakwaren
Chemische Produkte
Gummi- und Kunststoffprodukte
2.8696
114.1
114.1
0.2
-0.2
Produkte aus Glas, Keramik, Steinen, Erden
2.0203
118.9
118.9
3.2
3.1
0.0
Metall, Metallprodukte
9.3864
114.1
113.3
-9.9
-6.3
-0.7
Maschinen
14.0547
107.8
107.5
0.4
0.3
-0.3
Elektrotech. und feinmech. Produkte, Uhren
18.3367
109.8
109.4
-0.7
-0.5
-0.4
Fahrzeuge, Fahrzeugteile
1.8960
114.5
113.6
-1.4
-1.4
-0.7
Möbel und sonstige Produkte, Rückgewinnung
1.7279
122.6
118.7
-1.9
2.7
-3.2
4.5648
100.8
98.9
-3.4
-4.0
-1.9
Inlandabsatz
53.6175
109.7
109.0
-4.4
-2.6
-0.6
Export
46.3825
105.6
105.3
-0.8
-1.6
-0.2
3.8087
97.5
97.0
-14.1
-12.1
-0.5
Vorleistungsgüter
29.9727
108.9
108.3
-4.1
-3.0
-0.5
Investitionsgüter
26.6196
109.5
108.9
-1.1
-1.1
-0.5
Gebrauchsgüter
7.2910
110.5
110.5
1.5
0.9
0.0
Verbrauchsgüter
26.3014
104.9
104.6
0.0
-1.4
-0.3
Energieversorgung
Land- und forstwirtschaftliche Produkte
Energie
Importpreisindex: Total
Landwirtschaftliche Produkte
6.0066
110.8
109.8
-11.8
-2.7
-0.8
100.0000
104.3
103.8
-8.3
-3.5
-0.4
2.5236
100.2
100.1
-8.9
-4.3
-0.1
Vorleistungsgüter
31.9865
110.7
110.5
-10.2
-5.2
-0.2
Investitionsgüter
34.0702
92.1
92.0
-1.9
-1.5
-0.1
Gebrauchsgüter
5.6207
90.3
89.8
-2.6
-2.3
-0.5
Verbrauchsgüter
21.6882
103.7
103.4
-3.8
-2.1
-0.3
4.1108
180.4
174.0
-32.9
-8.1
-3.5
Energie
Index
Schweizerischer Baupreisindex4)
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
April 2008
Okt. 2008
April 2009
April 2008
Okt. 2008
April 2009
Baugewerbe insgesamt
123.3
125.5
123.0
3.8
3.7
-0.3
Hochbau total
121.5
123.5
121.8
4.0
3.8
0.3
Neubau von Bürogebäuden
125.3
127.4
126.1
4.4
3.8
0.6
Neubau von Mehrfamilienhäusern
120.3
122.6
119.7
3.9
4.0
-0.5
Neubau von Mehrfamilienhäusern aus Holz5)
113.0
114.8
112.4
3.8
3.9
-0.5
Renovation von Mehrfamilienhäusern
121.7
123.2
123.1
4.0
3.5
1.1
129.1
131.7
126.6
3.0
3.2
-1.9
Neubau von Strassen
126.2
127.6
123.2
2.7
1.7
-2.4
Neubau von Unterführungen7)
114.2
117.6
112.6
3.3
4.7
-1.5
Tiefbau total6)
Regionale Baukostenindizes
Stadt Zürich8)
110.5
...
110.9
4.0
...
0.4
Stadt Bern9)
139.4
142.9
138.8
4.1
5.1
-0.5
Kanton Genf10)
112.6
113.2
112.4
3.8
1.5
-0.2
1) Total von Produzenten- (Anteil: 65,8169%) und Importpreisindex (Anteil: 34,1831%).
2) Total von Produzentenpreisindex Inlandabsatz (Anteil: 50,7959%) und Importpreisindex (Anteil: 49,2041%).
3) Im Folgenden ohne Leder/Schuhe.
4) Oktober 1998 = 100.
5) April 2003 = 100.
6) Für die Aggregation wurde der Teilindex «Neubau von Unterführungen aus Stahlbeton»
auf Oktober 1998 umbasiert.
7) April 2001 = 100.
8) April 2005 = 100.
9) April 1987 = 100.
10) April 2003 = 100.
Quellen: Produzenten- und Importpreisindex, BFS
Schweizerischer Baupreisindex, BFS
Statistische Ämter der Städte Zürich, Bern
Statistisches Amt des Kantons Genf
87 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
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Aktuelle Wirtschaftsdaten
B6
Öffentliche Finanzen
B 6.1
Finanzen der öffentlichen Hand
In Mio. Fr.
Einnahmen1)
Durchschnittliche jährliche Veränderung in %
1995
2000
2005
2006
2007
20084)
Erwartung
2009
Erwartung
2010
1990/
1995
1995/
2000
2000/
2005
2006/
2007
4.2
Total2)
103555
131490
141581
150993
157407
170887
161301
165392
4.5
4.9
1.5
Bund3)
36162
51994
52985
58506
58739
64161
58495
59793
3.2
7.5
0.4
0.4
Kantone
50147
62818
70581
73784
78198
83187
80216
81871
5.0
4.6
2.4
6.0
Gemeinden4)
37587
42068
45839
47528
50221
53200
53092
53805
5.0
2.3
1.7
5.7
3.3
Ausgaben1)
Total2)
111054
123611
140147
141803
146543
166287
166095
167829
5.1
2.2
2.5
Bund3)
40856
48208
52607
53096
54159
66028
59479
61072
5.3
3.4
1.8
2.0
Kantone
52111
60194
70285
71678
74685
79022
81750
81764
4.9
2.9
3.1
4.2
Gemeinden4)
38427
40599
45079
45854
47451
50899
55368
55070
4.9
1.1
2.1
3.5
Saldo1)
Total2)
-7499
7879
1434
9190
10864
4600
-4794
-2437
-
-
-
-
Bund3)
-4694
3786
378
5410
4580
-1867
-984
-1279
-
-
-
-
Kantone
-1964
2624
296
2106
3513
4165
-1534
107
-
-
-
-
-840
1469
760
1674
2770
2301
-2276
-1265
-
-
-
-1.9
Gemeinden4)
Schulden
Total
180684
218476
244003
231 293
226994
221340
222002
224581
11.2
3.9
2.2
Bund3)
79936
105332
130377
123 623
120873
121685
118537
119959
15.7
5.7
4.4
-2.2
Kantone
52857
64090
65389
62739
61485
57320
58854
58746
11.6
3.9
0.4
-2.0
Gemeinden4)
44931
44636
42335
44611
45876
5.1
0.5
-0.3
-0.7
-
47891
49054
48237
Schulden in % des BIP
Total
48.4
51.8
52.7
47.5
44.3
41.5
41.8
41.6
-
-
-
Bund3)
21.4
25.0
28.2
25.4
23.6
22.8
22.3
22.2
-
-
-
-
Kantone
14.1
15.2
14.1
12.9
12.0
10.7
11.1
10.9
-
-
-
-
Gemeinden4)
12.8
11.6
10.4
9.2
8.7
7.9
8.4
8.5
-
-
-
-
Staatsquote5)
29.7
29.3
30.3
29.1
28.6
31.1
31.3
31.1
-
-
-
-
Fiskalquote6)
27.7
30.0
29.2
29.6
28.5
30.5
30.0
30.2
-
-
-
-
1) Finanzrechnung (gemäss Finanzstatistik).
2) Total ohne Doppelzählungen.
3) Inkl. Ausgabenüberschuss des Fonds für Eisenbahnprojekte.
4) Teilweise geschätzt.
5) Gesamtausgaben (laufende und investive Ausgaben der öffentlichen
Verwaltungen ohne Doppelzählungen) gemäss Finanzstatistik in % des BIP.
6) Steuereinnahmen und obligatorische Beiträge an die Sozialversicherungen in % des BIP.
B 6.2
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/322 15 44
Einnahmen und Ausgaben nach Funktionen und Sachgruppen
Total
in Mio Fr.2)
Gesamteinnahmen
2007 nach Gebietskörperschaften
in Mio Fr.
1990
2006
2007
Bund3)
83161
150963
156621
58739
Anteil am Total
in %
Kantone4) Gemeinden5)
78198
49107
Veränderung
in %
2006
2007
2006/2007
100.0
100.0
6.6
davon
Steuern1)
64700
108312
114524
53117
37885
23521
71.7
73.1
5.9
Steuern auf Einkommen und Vermögen
47444
76477
81910
22608
35827
23475
50.7
52.3
6.7
Belastung des Verbrauchs6)
17256
31835
32613
30509
2058
46
21.1
20.8
4.1
86614
141803
145959
54159
74680
46542
100.0
100.0
1.2
0.7
Gesamtausgaben
Funktionen
Allgemeine Verwaltung
6031
9076
10932
2369
4780
4069
6.4
7.5
Öffentliche Sicherheit
11590
13020
13184
5125
6074
2413
9.2
9.0
0.1
1581
2402
2260
2260
-
-
1.7
1.5
-1.9
16658
27802
28440
4577
18578
9776
19.6
19.5
1.4
3122
4331
4557
458
1413
2764
3.1
3.1
2.2
Beziehungen zum Ausland
Bildung
Kultur und Freizeit
Gesundheit
10698
20051
21135
260
13951
9422
14.1
14.5
1.1
Soziale Wohlfahrt
13444
29314
30288
14820
14065
7708
20.7
20.8
2.0
Verkehr
9171
14498
14187
7537
6742
3543
10.2
9.7
-2.3
Umwelt, Raumordnung
3699
4980
5252
787
1387
3629
3.5
3.6
1.6
Volkswirtschaft
5173
6277
6043
4355
4017
675
4.4
4.1
1.1
Finanzen und Steuern
5447
10051
9680
11610
3673
2542
7.1
6.6
5.5
Fortsetzung nächste Seite.
88 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 6.2
Einnahmen und Ausgaben nach Funktionen und Sachgruppen (Fortsetzung)
Total
in Mio Fr.2)
2007 nach Gebietskörperschaften
in Mio Fr.
Anteil am Total
in %
Kantone4) Gemeinden5)
Veränderung
in %
1990
2006
2007
Bund3)
Laufende Ausgaben
74173
126724
129828
47601
67473
41166
89.4
88.9
1.6
Personalaufwand
31740
50842
53366
6014
28585
18767
35.9
36.6
1.5
2006
2007
2006/2007
Sachgruppen
Sachaufwand
16184
23559
24086
4431
9531
10125
16.6
16.5
1.3
Passivzinsen
4568
7092
6759
3853
1543
1363
5.0
4.6
3.2
Anteile, Beiträge ohne Zweckbindung
3718
9848
10509
7659
1786
915
1.5
1.5
7.3
...
7776
8388
...
...
...
...
...
7.9
31809
64486
64973
25645
27509
11969
30.4
29.8
2.4
10128
21328
21477
...
...
...
...
...
4.0
12441
15079
16130
6558
7207
5376
10.6
11.1
-2.5
9907
10575
11138
1056
5145
4937
7.5
7.6
0.0
914
1824
1424
1079
243
102
1.3
1.0
-0.7
-8.7
davon an Gemeinwesen
Beiträge
davon an Gemeinwesen
Investitionsausgaben
Sachgüter
Darlehen und Beteiligungen
Beiträge
davon an Gemeinwesen
Übrige
5125
5760
6649
4423
1820
406
1.9
2.4
3572
3081
3082
...
...
...
...
...
-5.1
67
2
1
…
1
…
0.0
0.0
190.3
1) Ohne Kirchensteuern.
2) Ohne Doppelzählungen.
3) Inkl. ETH-Bereich und Fonds für die grossen Eisenbahnprojekte.
4) Ohne Doppelzählungen Kantone-Kantone.
5) Ohne Doppelzählungen Gemeinden-Gemeinden.
6) Inkl. Spielbankenabgabe.
B 6.3
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/322 60 21
Ordentliche Ausgaben des Bundes1)
Finanzierungsrechnung
in Mio. Fr.
Anteil am Haushalt
in %
Veränderung in %
gegenüber Vorjahr
1990
2000
2005
2008
Budget
2009
1990
2000
2005
2008
31616
47131
51403
56598
59020
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
4.9
9355
8538
8282
9107
9670
29.6
18.1
16.1
16.1
16.4
7.5
6.2
Personalausgaben
4069
4077
4375
4555
4802
12.9
8.7
8.5
8.0
8.1
2.1
5.4
Sach- und Betriebsausgaben
2868
2951
2638
3324
3777
9.1
6.3
5.1
5.9
6.4
16.9
13.6
Rüstungsausgaben
2418
1510
1269
1228
1092
7.6
3.2
2.5
2.2
1.8
5.2
-11.1
16907
29074
32822
37146
38320
53.5
61.7
63.9
65.6
64.9
5.4
3.2
2718
6136
7226
7414
7066
8.6
13.0
14.1
13.1
12.0
-14.0
-4.7
-12.5
Ausgaben nach Kontengruppen
Total Ausgaben
Eigenausgaben
Laufende Transferausgaben
Anteile Dritter an Bundeseinnahmen
Entschädigungen an Gemeinwesen
Budget Rechnung
2009
2008
Budget 2009/
Rechnung 2008
4.3
418
411
1084
773
676
1.3
0.9
2.1
1.4
1.1
-20.3
Beiträge an eigene Institutionen
1881
1966
2072
2573
2667
5.9
4.2
4.0
4.5
4.5
1.8
3.7
Beiträge an Dritte
5605
10005
9662
12646
13387
17.7
21.2
18.8
22.3
22.7
30.4
5.9
6285
10557
12778
13740
14525
19.9
22.4
24.9
24.3
24.6
2.5
5.7
Finanzausgaben
Beiträge an Sozialversicherungen
1842
3703
3711
3791
3905
5.8
7.9
7.2
6.7
6.6
-5.3
3.0
Zinsausgaben
1832
3489
3577
3660
3794
5.8
7.4
7.0
6.5
6.4
-4.9
3.7
10
214
134
131
111
0.0
0.5
0.3
0.2
0.2
-14.9
-15.3
Übrige Finanzausgaben
Investitionsausgaben
3512
5816
6589
6554
7125
11.1
12.3
12.8
11.6
12.1
4.7
8.7
2520
4843
5417
3861
4117
8.0
10.3
10.5
6.8
7.0
-22.3
6.6
992
973
1172
2693
3008
3.1
2.1
2.3
4.8
5.1
107.8
11.7
31616
47131
51403
56598
59020
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
4.9
4.3
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen 1143
1749
2136
2273
2490
3.6
3.7
4.2
4.0
4.2
5.1
9.5
728
757
836
952
1.6
1.5
1.5
1.5
1.6
2.9
13.9
Investitionsbeiträge
Übrige Investitionsausgaben
Ausgaben nach Aufgabengebieten
Total Ausgaben
Ordnung und öffentliche Sicherheit
515
Beziehungen zum Ausland internationale Zusammenarbeit
1521
2178
2278
2394
2632
4.8
4.6
4.4
4.2
4.5
5.3
9.9
Landesverteidigung
5872
4815
4437
4537
4617
18.6
10.2
8.6
8.0
7.8
4.9
1.8
Bildung und Forschung
2916
3960
4585
5339
5750
9.2
8.4
8.9
9.4
9.7
7.3
7.7
221
573
442
429
412
0.7
1.2
0.9
0.8
0.7
-6.7
-4.0
Kultur und Freizeit
Gesundheit
89
157
200
220
214
0.3
0.3
0.4
0.4
0.4
-16.9
-2.7
Soziale Wohlfahrt
6875
14171
16137
17434
18393
21.7
30.1
31.4
30.8
31.2
3.0
5.5
Verkehr
4627
6424
7591
7538
7886
14.6
13.6
14.8
13.3
13.4
2.6
4.6
397
514
554
651
738
1.3
1.1
1.1
1.2
1.2
-0.5
13.4
2513
3573
3608
3551
3720
7.9
7.6
7.0
6.3
6.3
-1.4
4.8
644
712
432
405
433
2.0
1.5
0.8
0.7
0.7
1.9
6.9
4284
7578
8242
10991
10781
13.6
16.1
16.0
19.4
18.3
12.7
-1.9
Umweltschutz und Raumordnung
Landwirtschaft und Ernährung
Wirtschaft
Finanzen und Steuern
1) Ohne ausserordentliche Faktoren.
2008: NFA (1546 Mio.), Asylwesen (113 Mio.), Infrastrukturfonds (2600 Mio.), Einmaleinlage in PUBLICA (954 Mio.), Pflichtwandelanleihe UBS (5928 Mio.).
89 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/324 89 77
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 6.4
Ordentliche Einnahmen des Bundes1)
Finanzierungsrechnung
in Mio. Fr.
Anteil am Haushalt
in %
Veränderung in %
gegenüber Vorjahr
1990
2000
2005
2008
Budget
2009
1990
2000
2005
2008
Budget Rechnung
2009
2008
Budget 2009/
Rechnung 2008
Einnahmen nach Kontengruppen
Total Einnahmen
32673
51101
51282
63894
59968
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
10.0
-6.1
Fiskaleinnahmen
28818
46529
47520
58752
55514
88.2
91.1
92.7
92.0
92.6
10.2
-5.5
Direkte Bundessteuer
6710
10685
12213
17513
17670
20.5
20.9
23.8
27.4
29.5
13.8
0.9
Verrechnungssteuer
4044
6202
4000
6460
3019
12.4
12.1
7.8
10.1
5.0
52.7
-53.3
-12.6
Stempelabgaben
2091
4146
2703
2975
2600
6.4
8.1
5.3
4.7
4.3
-0.5
Mehrwertsteuer
9871
16594
18119
20512
21240
30.2
32.5
35.3
32.1
35.4
4.2
3.5
Übrige Verbrauchssteuern
4120
6734
7132
7517
7229
12.6
13.2
13.9
11.8
12.1
1.9
-3.8
3067
4975
4979
5222
5055
9.4
9.7
9.7
8.2
8.4
2.7
-3.2
988
1665
2051
2186
2067
3.0
3.3
4.0
3.4
3.4
0.0
-5.4
Biersteuer
66
94
102
110
107
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
2.7
-2.7
Verkehrsabgaben
328
966
1848
2137
2123
1.0
1.9
3.6
3.3
3.5
6.0
-0.7
Nationalstrassenabgabe
191
291
306
333
313
0.6
0.6
0.6
0.5
0.5
3.4
-6.0
Schwerverkehrsabgabe
137
352
1231
1441
1460
0.4
0.7
2.4
2.3
2.4
7.8
1.3
0
323
310
363
350
0.0
0.6
0.6
0.6
0.6
1.4
-3.6
-1.7
Mineralölsteuer
Tabaksteuer
Übrige Verkehrsabgaben
1201
1044
974
1017
1000
3.7
2.0
1.9
1.6
1.7
-2.2
Spielbankenabgabe
Zölle
2
37
357
455
482
0.0
0.1
0.7
0.7
0.8
1.4
5.9
Lenkungsabgaben
0
68
170
163
151
0.0
0.1
0.3
0.3
0.3
4.7
-7.4
Übrige Fiskaleinnahmen
450
53
4
3
0
1.4
0.1
0.0
0.0
0.0
-6.8
-98.3
Regalien und Konzessionen
175
752
1307
1331
1302
0.5
1.5
2.5
2.1
2.2
-1.0
-2.2
173
221
223
235
223
0.5
0.4
0.4
0.4
0.4
5.5
-5.1
Gewinnablieferung SNB
0
500
967
833
833
0.0
1.0
1.9
1.3
1.4
0.0
0.0
Übrige Regalien und Konzessionen
2
31
117
263
246
0.0
0.1
0.2
0.4
0.4
-9.0
-6.5
Finanzeinnahmen
805
1458
911
1719
1380
2.5
2.9
1.8
2.7
2.3
34.3
-19.7
Zinseinnahmen
652
730
335
715
527
2.0
1.4
0.7
1.1
0.9
7.7
-26.3
Beteiligungseinnahmen
Anteil Reingewinn Alkoholverwaltung
153
724
576
905
845
0.5
1.4
1.1
1.4
1.4
77.9
-6.6
Übrige Finanzeinnahmen
0
4
0
99
8
0.0
0.0
0.0
0.2
0.0
-7.4
-91.9
Übrige laufende Einnahmen
2785
1079
1224
1840
1584
8.5
2.1
2.4
2.9
2.6
4.2
-13.9
905
1025
1162
1441
1222
2.8
2.0
2.3
2.3
2.0
3.6
-15.2
Entgelte
Verschiedene Einnahmen
Investitionseinnahmen
1880
54
62
399
362
5.8
0.1
0.1
0.6
0.6
6.2
-9.3
91
1283
320
252
188
0.3
2.5
0.6
0.4
0.3
-31.0
-25.4
1) Ohne ausserordentliche Faktoren.
2000: Einnahmen aus WLL-Lizenzen (582 Mio.).
2005: Swisscom Aktienverkauf (1350 Mio.) und Golderlös (7038 Mio).
2008: CO2-Abgabe auf Brennstoffen (219 Mio.), Übernahme Swiss durch Lufthansa (64 Mio.).
2009: CO2-Abgabe auf Brennstoffen (230 Mio.).
B 6.5
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/324 89 77
Finanzen der Kantone
In Mio. Fr.
Einnahmen
Kantone
Ausgaben
Abschlüsse
2006
davon Steuern
2007
davon Steuern
2006
2007
2006
2007
10716
4949
11364
5226
10760
10919
-44
444
Bern
8715
4272
9431
4638
8530
8998
185
433
Luzern
3128
1032
3384
1074
2969
3169
159
214
Uri
517
100
532
100
509
519
8
13
Schwyz
912
411
1023
460
888
890
24
134
Obwalden
322
68
340
71
316
320
6
20
Nidwalden
381
133
400
137
360
388
22
13
Glarus
354
162
384
171
362
370
-8
14
Zug
1115
553
1195
607
905
983
210
212
Freiburg
2528
892
2634
975
2410
2526
118
108
Solothurn
1910
819
2033
930
1844
1905
66
128
Zürich
Basel-Stadt
4120
2311
4372
2458
3838
4861
282
-489
Basel-Landschaft
2723
1457
2755
1450
2542
2659
181
96
Schaffhausen
671
253
693
255
643
662
28
31
Appenzell A.Rh.
428
153
465
157
422
430
6
36
Appenzell I.Rh.
132
40
134
39
134
133
-2
1
St. Gallen
3935
1730
4132
1788
3776
3920
159
212
Graubünden
2486
729
2249
754
2057
2121
429
128
Aargau
4351
2040
4762
2181
4269
4468
82
294
Thurgau
1565
649
1651
698
1554
1614
11
38
Tessin
2776
1396
2904
1522
2895
2984
-119
-81
Waadt
7212
4177
7869
4596
6780
6909
432
960
Wallis
2420
873
2613
960
2236
2404
184
210
Neuenburg
1998
919
1814
935
1994
1770
4
45
Genf
7569
4960
8219
5442
7863
7910
-294
310
Jura
801
249
845
262
822
854
-20
-10
Total
73784
35326
78198
37885
71678
74685
2106
3513
90 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/322 15 44
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B7
Bevölkerung
B 7.1
Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung
Szenario A-00-2005
1960
Bevölkerungsstand in 1000,
1. Januar
5295.5
1970
1980
1990
6168.7 6303.6 6673.9
2000
2007
2008
2010
2015
2020
2025
2030
7164.4 7508.7 7593.5 7650.0 7850.0 7983.1 8073.4 8134.9
2035
2040
2045
2050
8161.0 8155.3
8124.3
8073.1
64.9
Bewegungen
Lebendgeborene
94.4
99.2
73.7
83.9
78.5
74.5
76.7
70.5
71.6
71.9
70.4
67.8
66.0
65.2
65.0
Gestorbene
52.1
57.1
59.1
63.7
62.5
61.1
61.2
62.6
64.6
67.1
70.4
74.8
79.8
84.5
88.7
92.3
Geburtenüberschuss
42.3
42.1
14.6
20.2
15.9
13.4
15.5
8.0
6.9
4.7
-0.009
-7.0
-13.8
-19.4
-23.7
-27.3
Zuzüger
...
...
...
154.2
110.3
165.6
184.3
120.8
115.4
107.5
107.5
107.5
107.5
107.5
107.5
107.5
Wegzüger
...
...
...
97.6
90.1
90.2
86.1
86.5
89.3
92.5
92.5
92.5
92.5
92.5
92.5
92.5
22.4
-17.7
17.1
56.6
20.2
75.5
98.2
34.3
26.1
15.0
15.0
15.0
15.0
15.0
15.0
15.0
6193.1 6335.2
6750.7
7204.1 7593.5 7701.9 7692.3 7883.0 8002.8 8088.3 8142.9
8162.1
8151.0
8115.6
8061.0
Wanderungssaldo
Bevölkerungsstand in 1000,
31. Dezember
5360.2
Veränderung
in 1000
in %
64.7
24.4
31.7
76.8
39.6
84.8
108.4
42.3
33.0
19.7
15.0
8.0
1.2
-4.4
-8.7
-12.4
1.2
0.4
0.5
1.2
0.6
1.1
1.4
0.6
0.4
0.2
0.2
0.1
0.0
-0.1
-0.1
-0.2
Quelle: BFS/Espop
Info-Telefon: 032/713 67 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
B 7.2
Wohnbevölkerung nach Alter und Heimat
Mittlere Wohnbevölkerung1)
1980
in 1000
Ständige Wohnbevölkerung
1990
in %
2000
in 1000
in %
in 1000
2008
in %
20102)
2008
in 1000
in %
in 1000
in %
in 1000
20152)
in %
in 1000
in %
Altersgruppen
0–19
1755.6
27.5
1577.8
23.2
1665.7
23.1
1637.7
21.2
1635.4
21.2
1595.0
20.7
1546.2
20.1
20–39
1954.5
30.6
2162.3
31.8
2106.2
29.2
2089.3
27.1
2061.1
26.8
2024.4
26.3
2055.3
26.7
40–64
1800.3
28.2
2078.1
30.6
2335.6
32.4
2722.8
35.3
2728.9
35.4
2741.0
35.6
2794.0
36.3
874.8
13.7
978.1
14.4
1101.5
15.3
1261.3
16.4
1276.4
16.6
1332.5
17.3
1488.4
19.3
Total
6385.2
100.0
6796.3
100.0
7209.0
100.0
7711.1
100.0
7701.9
100.0
7692.3
100.0
7883.0
100.0
Schweizer
5410.5
84.7
5615.6
82.6
5768.8
80.0
6011.8
78.0
6032.1
78.3
6057.7
78.7
6173.9
80.2
Ausländer
974.7
15.3
1180.6
17.4
1440.3
20.0
1699.3
22.0
1669.8
21.7
1634.6
21.2
1709.2
22.2
65+
1) Mittlere Wohnbevölkerung: bis 2001 inkl. Saisonniers, ab 2002 inkl. alle Kurzaufenthalter mit max. 12 Monaten Aufenthaltsdauer.
2) BFS/Szenario A-00-2005.
B 7.3
Quelle: BFS/Espop
Info-Telefon: 032/713 67 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Sozioökonomische Daten
Heiraten1)
Scheidungen1)
Haushaltungen2)
In 1000
1960
1970
1980
1990
2000
2002
2003
2004
2005
2006
2007
41.6
46.7
35.7
46.6
39.8
40.2
40.1
39.5
40.1
39.8
40.3
41.5
4.7
6.4
10.9
13.2
10.5
16.4
16.8
17.9
21.3
21.0
19.9
19.6
1594.0
2062.4
2459.3
2859.8
3181.6
...
...
....
....
....
....
....
1) BFS/Bevnat.
2) Volkszählungswerte.
B 7.4
2008
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 67 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Wohnbevölkerung nach Sprache, 2000
Wohnbevölkerung
Sprachgruppen
Schweizer
Ausländer
Total
Männer
Frauen
Total
Männer
Frauen
Total
Männer
Frauen
7288010
3567567
3720443
5792461
2766020
3026441
1495549
801547
694002
Deutsch
63.67
63.51
63.82
72.53
73.19
71.93
29.36
30.13
28.47
Französisch
20.38
20.18
20.57
21.00
20.81
21.17
17.97
18.02
17.92
Italienisch
6.46
6.85
6.09
4.30
4.21
4.38
14.84
15.95
13.57
Rätoromanisch
0.48
0.48
0.48
0.58
0.60
0.57
0.08
0.08
0.08
Andere
9.01
8.98
9.04
1.59
1.20
1.95
37.74
35.82
39.96
Total in 1000
%-Anteil:
Quelle: BFS/VZ 2000
Info-Telefon: 032/713 61 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
91 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 7.5
Bilanz der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung
Stand der ausländischen Wohnbevölkerung1),
Dezember
Jahresdurchschnitt
1980
1990
2000
2003
2004
2005
2006
2007
2008
892807
1100262
1384382
1471033
1495008
1511937
1523586
1570965
1638949
14.2
16.4
19.4
20.1
20.2
20.3
20.4
20.8
21.4
Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung in %
Zugänge
Geburten
11535
14471
17332
18793
18573
18264
17044
17206
18552
Einwanderungen
75262
117711
87448
94049
96270
94357
102657
139685
157271
Abgänge
3834
4158
4602
4844
4858
4769
4832
4834
5217
Auswanderungen
Sterbefälle
63697
59587
55770
46320
47894
49745
52952
56246
54131
Bürgerrechtswechsel2)
16060
8658
28700
35424
35685
38437
46711
43889
44365
7701
10313
12730
13949
13715
13495
12212
12372
13335
11565
58124
31678
45181
45957
41856
46168
78916
99071
Geburtenüberschuss
Wanderungsüberschuss
1) Ohne internationale Funktionäre und deren Familienangehörige.
2) Total (Einbürgerung und Adoption).
B 7.6
Quellen: BFM/ZAR
Info-Telefon: 031/325 95 22
Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit
Ende Dezember
Anteile in %
absolut
Veränderung absolut
1985
1990
1995
2000
2005
2008
2008
1990/85
1995/90
2000/1995
2005/2000
2008/2007
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
1638949
160591
230312
53808
127555
67984
78.7
72.5
62.2
57.8
58.7
62.6
1026495
58222
29879
-28241
87537
65710
41.8
34.4
27.0
23.1
19.6
17.7
290020
-13732
-19816
-39292
-23249
431
Serbien und
Montenegro1)
7.4
12.8
22.1
13.8
13.0
11.0
180259
71212
153478
...
5448
-7114
Portugal
3.3
7.8
10.1
9.7
11.1
12.0
196168
54798
49178
-152
32594
13844
Spanien
Total
EU27- und EftaStaaten
Italien
11.5
10.6
7.6
6.0
4.7
3.9
64393
7786
-14726
-18007
-12029
-659
Deutschland
8.6
7.6
6.8
7.9
10.4
14.2
233352
2259
7502
17912
48765
31463
Türkei
5.4
5.8
5.9
5.7
5.0
4.4
71692
13269
14423
861
-4028
-941
Frankreich
5.0
4.5
4.0
4.3
4.6
5.2
85596
2884
3632
6201
9173
8163
Österreich
3.1
2.6
2.1
2.1
2.2
2.2
35495
-360
-693
803
3910
1501
Grossbritannien
1.6
1.5
1.4
1.5
1.6
1.9
31925
1222
1719
2367
4116
3213
Niederlande
1.1
1.1
1.0
1.0
1.0
1.1
18053
1071
1749
600
1582
1073
Griechenland
0.9
0.8
0.5
0.4
0.4
0.4
6088
-448
-1176
-1111
-340
234
Belgien
0.5
0.5
0.5
0.5
0.6
0.6
10045
800
719
1115
1357
554
Schweden
0.4
0.4
0.4
0.4
0.4
0.4
7036
818
571
350
534
439
Europa
93.7
92.9
91.8
89.7
87.4
87.3
1430461
141810
199634
19846
79797
58719
Afrika
0.5
0.7
1.0
2.3
2.9
3.0
49923
3382
5360
18898
11535
2845
Nordamerika
(USA, Kanada)
1.2
1.1
1.1
1.2
1.2
1.3
21724
913
2428
2464
1721
1504
Mittel- und
Südamerika
1.0
1.3
1.6
2.1
2.5
2.6
43304
4288
6749
7908
9883
2236
Asien
2.6
2.8
3.3
4.5
5.8
5.5
89950
7141
12055
19570
24308
2323
Übrige Staaten
0.1
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
3587
459
304
-14878
311
357
1) Bis 31.12.98 Ex-Jugoslawien - wird ab 1.1.99 nicht mehr ausgewiesen, daher keine Veränderung möglich.
B 7.7
Quelle: BFM/ZAR
Info-Telefon: 031/325 95 22
Ausländer nach Aufenthaltskategorien
Mittlere ausländische Wohnbevölkerung
Jahresdurchschnitt
1975
1980
1990
2000
2004
2005
2006
2007
2008
1123357
974738
1180631
1439139
1486608
1597427
1621894
1645792
1699285
Jahresaufenthalter
388110
205341
269323
343635
378067
389389
402911
450301
516904
Niedergelassene
655011
680679
801869
1035108
1090027
1090386
1081179
1091366
1103415
19900
20690
25675
25897
27248
27334
27248
27271
27637
...
...
...
...
18515
24558
39496
29298
18630
98900
97100
173200
150641
185542
201739
219152
236495
212566
...
27660
28578
25447
24417
23827
23279
22900
23276
...
...
67132
71854
55103
48193
44869
40653
40794
Internationale Funktionäre1)
Kurzaufenthalter >= 12 Mt.
Grenzgänger
Anerkannte Flüchtlinge2)
Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene
(Bestand Ende Jahr)
1) Inkl. Familienangehörige.
2) Im Bestand der Jahresaufenthalter oder der Niedergelassenen inbegriffen.
92 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quellen: BFS/Espop
BFM/ZAR
Info-Telefon:032/713 67 11
Info-Telefon: 031/325 95 22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B8
Arbeitsmarkt
B 8.1
Erwerbstätige1)
Erwerbstätige in 1000 Personen
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
20062)
20072)
20082)
4/2008
1/2009
4304
4413
4495
4519
4521
4522
Frauen
1919
1966
2023
2046
2051
Männer
2385
2447
2472
2473
2470
Schweizer
3198
3257
3294
3301
Ausländer
1106
1156
1201
1218
Erwerbstätige insgesamt
2/2009 3/20093)
2/2009 3/20093)
2007
2008
4/2008
1/2009
4538
2.5
2.0
1.4
1.1
2050
2060
2.5
3.0
2.3
2.0
1.0
2.2
2472
2479
2.6
1.1
0.6
0.4
-0.1
-0.4
3292
3272
3284
1.9
1.0
0.2
0.1
-0.8
0.3
1230
1251
1254
4.5
4.6
4.7
4.0
3.6
2.0
0.4
0.7
Nach Geschlecht:
Nach Nationalität:
Nach Sektoren und Wirtschaftszweigen4)
01-05 Sektor 1
162
172
178
168
165
167
167
6.3
1.6
-2.8
-5.4
-7.8
-5.1
10-45 Sektor 2
1023
1046
1049
1048
1042
1041
1043
2.3
0.5
0.2
-0.2
-0.8
-1.7
10-14 Bergbau und Gewinnung von Steinen/Erden
15
5
5
5
5
5
5
5
0.4
-3.1
-1.0
-2.0
-2.2
1.0
Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken
60
60
60
61
61
62
63
0.1
0.0
1.1
1.2
2.8
5.5
11
11
11
11
10
10
10
-1.7
-0.9
-2.3
-5.9
-8.8
-10.3
2
2
2
2
2
2
2
-6.1
1.3
0.6
-6.1
-5.5
-9.9
38
39
39
40
39
40
40
2.4
0.3
0.2
-0.2
0.6
-0.7
17
Textilgewerbe
19
Herstellung von Lederwaren und Schuhen
20
Be-/Verarbeitung von Holz
23-24 Chemische Industrie
69
68
69
69
69
69
69
-0.1
0.8
1.8
0.6
-0.6
-0.8
25
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
26
26
25
25
25
24
24
0.5
-1.2
-0.7
-1.7
-4.7
-6.5
27
Erzeugung und Bearbeitung von Metall
16
16
16
16
16
15
15
0.6
-1.0
1.0
-2.6
-3.2
-7.1
28
Herstellung von Metallerzeugnissen
87
90
91
90
89
86
86
3.4
1.2
-0.3
-2.2
-5.0
-5.8
104
105
103
103
101
99
98
1.1
-1.5
-0.5
-1.3
-3.7
-5.8
85
90
96
97
95
94
92
6.9
6.3
4.8
0.9
-2.4
-5.1
25
26
25
25
25
26
26
3.1
-2.7
-2.0
-0.4
1.7
3.2
303
310
307
304
303
310
317
2.6
-0.9
-2.1
-1.1
0.5
1.4
3119
3195
3269
3303
3315
3314
3328
2.4
2.5
2.0
1.9
1.2
1.9
652
666
671
677
671
664
665
2.1
0.8
0.0
0.0
-0.5
-0.8
99
99
99
100
100
99
99
-0.7
0.6
1.5
1.5
0.2
-1.1
1.2
-0.8
-0.6
-0.8
29
Maschinenbau
33
Medizinische Geräte/Präzisionsinstrumente/Uhren
40-41 Energie- und Wasserversorgung
45
Baugewerbe
50-95 Sektor 3
50-52 Handel, Reparatur von Autos/Gebrauchsgütern
50
Handel, Reparatur von Automobilen/Tankstellen
51
Handelsvermittlung und Grosshandel
209
217
222
223
224
221
220
4.0
2.2
0.4
52
Detailhandel, Reparatur von Gebrauchsgütern
344
350
350
355
348
345
345
1.8
0.0
-0.6
-1.1
-0.5
55
Gastgewerbe
244
249
257
257
254
253
254
1.7
3.4
1.0
-0.4
-2.5
-1.0
274
277
280
282
282
276
276
1.2
0.9
1.0
0.6
-0.7
-0.8
60-64 Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Nachrichtenübermittlung
88
87
85
85
84
81
82
-1.2
-2.0
-0.8
-1.4
-4.0
-3.5
65-67 Kredit- und Versicherungsgewerbe
64
219
229
231
234
236
236
237
4.7
1.3
1.1
1.7
1.7
2.2
65
Kreditgewerbe
134
141
142
143
144
143
144
5.7
0.8
0.9
1.3
0.4
1.0
66
Versicherungsgewerbe
57
57
56
57
57
57
58
-0.2
-0.6
0.6
2.2
2.0
2.2
2.5
70-74 Immobilien/Vermietung/Informatik/F&E
520
541
565
573
579
582
584
4.0
4.7
4.0
4.0
2.5
74
Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen
387
401
418
422
426
428
428
3.7
4.5
3.6
3.3
1.8
1.4
75
Öffentl. Verwaltung/Landesvert./Sozialvers.
185
192
189
187
189
191
193
3.9
-1.6
-0.4
-0.6
0.4
2.3
80
Unterrichtswesen
280
284
289
292
296
294
295
1.3
1.9
0.6
1.5
1.2
4.6
85
Gesundheits- und Sozialwesen
497
506
523
533
537
541
546
1.9
3.5
3.9
4.2
3.6
4.2
195
199
203
202
202
204
204
2.1
1.9
0.6
-1.0
0.0
2.0
90-93 Erbringung v. sonst. öff. u. pers. Dienstleistungen
1) Gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes.
2) Jahresdurchschnitt.
3) Provisorische Werte.
4) Nomenklatur: Noga 2002, Gruppierung: SECO.
B 8.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 63 63
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Erwerbstätige Ausländer1)
Erwerbstätige in 1000 Personen
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
20062)
20072)
20082)
4/2008
1/2009
2/2009
3/20093)
2007
2008
4/2008
1/2009
2/2009
3/20093)
1106
1156
1209
1218
1230
1251
1254
4.5
4.6
4.7
4.0
3.6
2.0
Niedergelassene
573
587
606
608
610
615
612
2.4
3.1
2.3
1.7
1.6
0.4
Aufenthalter
264
283
321
334
343
354
358
7.2
13.7
13.7
12.2
12.0
8.4
Grenzgänger4)
Erwerbstätige Ausländer
187
203
212
212
213
215
214
8.5
4.7
3.1
1.9
1.1
0.3
Kurzaufenthalter5)
63
63
49
46
48
46
49
0.4
-22.9
-12.5
-3.5
-3.7
-7.2
Übrige Ausländer6)
19
20
21
18
16
21
21
5.9
8.2
3.4
-11.6
-18.3
-10.5
1) Gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes.
2) Jahresdurchschnitt.
3) Provisorische Werte.
4) Gemäss Grenzgängerstatistik, basierend auf der Beschäftigungsstatistik (Besta),
der Betriebszählung (BZ) und dem Migrationsinformationssystem (ZEMIS).
5) Die Kurzaufenthalter mit einer Bewilligung ab 12 Monaten sind bei den Aufenthaltern mitgezählt.
6) Personen im Asylprozess, Personal der Schweizer Botschaften, Konsulate und Hochseeflotte,
EU-/EFTA-Staatsangehörige, die während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr einer unselbständigen
Erwerbstätigkeit bei einem Schweizer Arbeitgeber nachgehen (ab Juni 2004).
93 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 63 63
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 8.3
Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte
Anzahl
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2007
2008
3/2008
4/2008
1/2009
2/2009
3/2009
2008
4/2008
1/2009
2/2009
-22.5
-12.6
114.3
2.9
-24.0
-22.9
-11.5
-22.9
-3.6
-7.8
-9.3
-17.4
-8.9
-10.9
-4.4
-15.9
9.5
-9.8
Kurzaufenthalter
≥12 Monate
18291
9084
2391
2389
2564
2940
2460
-50.3
Aufenthalter
55679
67219
17232
15708
15085
13033
13278
20.7
364
351
90
94
68
76
82
102805
91582
23595
22224
20714
23146
21272
Niedergelassene
Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung
3/2009
Quelle: BFM/ZAR
Info-Telefon: 031/325 95 36
B 8.4
Registrierte Arbeitslose
Arbeitslosenquoten in %1)
Anzahl
Total
20062)
20072)
20082)
Aug.
2009
Sept.
2009
Okt.
2009
20062)
20072)
20082)
Aug.
2009
Sept.
2009
Okt.
2009
131532
109189
101725
150831
154409
158138
3.3
2.8
2.6
3.8
3.9
4.0
...
...
...
154972
154972
154972
...
...
...
3.9
3.9
3.9
Saisonbereinigt
Nach Regionen
Deutsche Schweiz
79539
63374
58875
94345
96692
98960
2.8
2.2
2.1
3.3
3.4
3.5
Westschweiz und Tessin
51994
45815
42850
56486
57717
59178
4.8
4.2
3.9
5.2
5.3
5.4
Frauen
63396
52913
48272
67697
69502
71224
3.6
3.0
2.8
3.9
4.0
4.1
Männer
68136
56276
53454
83134
84907
86914
3.1
2.6
2.4
3.8
3.9
3.9
Schweizer
76783
62818
56975
87976
89285
89961
2.5
2.1
1.9
2.9
2.9
2.9
Ausländer
54749
46371
44750
62855
65124
68177
6.1
5.2
5.0
7.0
7.3
7.6
Nach Geschlecht
Nach Nationalität
Nach Alter
15-24 Jahre
23807
18259
16360
29298
29999
29183
4.3
3.3
3.0
5.3
5.4
5.3
25-49 Jahre
79323
66530
62736
91045
93111
96341
3.3
2.8
2.6
3.8
3.9
4.0
50 und mehr
28403
24400
22629
30488
31299
32614
2.9
2.5
2.3
3.1
3.2
3.3
108558
89567
84088
129832
133321
136796
...
...
...
...
...
...
22975
19621
17638
20999
21088
21342
...
...
...
...
...
...
1-6 Monate
74241
65206
65435
91176
91824
93919
...
...
...
...
...
...
7-12 Monate
30836
23518
20559
39889
41583
41803
...
...
...
...
...
...
> 1 Jahr
26455
20465
15731
19766
21002
22416
...
...
...
...
...
...
115115
95652
89910
135482
138566
142412
...
...
...
...
...
...
5377
4356
3835
6354
6736
6605
...
...
...
...
...
...
Wiedereintritt ins Erwerbsleben
3085
2868
2557
3173
3292
3304
...
...
...
...
...
...
Umschulung, Weiterbildung
7956
6313
5423
5822
5815
5817
...
...
...
...
...
...
Nach Erwerbsstatus
Ganzarbeitslose
Teilweise Arbeitslose
Nach bisheriger Dauer
Nach Erwerbssituation
Vorher erwerbstätig
Erstmals auf Stellensuche
1) Die Berechnung der Arbeitslosenquoten erfolgt auf der Grundlage
der Volkszählung 2000 mit 3946988 Erwerbspersonen.
2) Jahresdurchschnitt.
B 8.5
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Jugendarbeitslosigkeit (15-24 Jahre)
Anzahl
Veränderung gegenüber
Okt. 2008
Jugendarbeits- Veränderung in % gegenüber
losenquote
Sept. 2009
2007
2008
Sept. 2009
Okt. 2009
absolut
in %
absolut
in %
Okt. 2009
Okt. 2008
Sept. 2009
18259
16360
29999
29183
12185
71.7
-816
-2.7
5.3
2.2
-0.1
11842
10539
20295
19596
8641
78.9
-699
-3.4
4.7
2.1
-0.2
6417
5821
9704
9587
3544
58.6
-117
-1.2
7.1
2.6
-
Frauen
9410
8208
14252
13828
4930
55.4
-424
-3.0
5.3
1.9
-0.1
Männer
8848
8152
15747
15355
7255
89.6
-392
-2.5
5.3
2.5
-0.1
Total
Nach Regionen
Deutsche Schweiz
Westschweiz und Tessin
Nach Geschlecht
Nach Nationalität
Schweizer
11036
9792
19562
18624
8427
82.6
-938
-4.8
4.4
2.0
-0.3
Ausländer
7223
6567
10437
10559
3758
55.3
122
1.2
7.9
2.8
0.1
Nach Alter
15-19 Jahre
4960
4307
8223
7562
2854
60.6
-661
-8.0
3.5
1.3
-0.4
20-24 Jahre
13298
12053
21776
21621
9331
75.9
-155
-0.7
6.4
2.8
...
Fachfunktion
6525
6020
14617
14163
8083
132.9
-454
-3.1
...
...
...
Hilfsfunktion
6185
5714
7878
8123
2498
44.4
245
3.1
...
...
...
Lehrling
3085
2611
4272
3845
706
22.5
-427
-10.0
...
...
...
Schüler, Student
2337
1918
2699
2627
590
29.0
-72
-2.7
...
...
...
Nach ausgewählten Funktionen
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
94 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 8.6
Registrierte Arbeitslose nach Kantonen
Arbeitslosenquoten in %1)
Anzahl
Total
20072)
20082)
Sept.
2009
Okt.
2009
20072)
20082)
Sept.
2009
Okt.
2009
109189
101725
154409
158138
2.8
2.6
3.9
4.0
Zürich
19032
17691
29208
30096
2.6
2.4
4.0
4.2
Bern
10424
9161
14655
14770
2.0
1.8
2.8
2.8
4010
3742
5651
5826
2.1
2.0
3.0
3.1
185
145
213
245
1.1
0.8
1.2
1.4
Luzern
Uri
Schwyz
1047
900
1499
1561
1.5
1.3
2.1
2.2
Obwalden
194
198
299
339
1.1
1.1
1.7
1.9
Nidwalden
246
258
417
439
1.2
1.2
2.0
2.1
Glarus
334
267
528
538
1.6
1.3
2.6
2.6
Zug
1128
1033
1784
1765
1.9
1.8
3.1
3.0
Freiburg
3376
3195
4514
4564
2.7
2.5
3.5
3.6
Solothurn
3242
3002
5550
5659
2.4
2.3
4.2
4.3
Basel-Stadt
3166
2929
3825
3992
3.2
3.0
3.9
4.1
Basel-Landschaft
3211
3081
4946
5012
2.3
2.2
3.6
3.6
3.6
Schaffhausen
846
811
1385
1417
2.2
2.1
3.6
Appenzell A.Rh.
428
392
628
591
1.5
1.4
2.2
2.1
Appenzell I.Rh.
76
65
107
99
1.0
0.9
1.4
1.3
3.6
St. Gallen
4756
4471
8835
8742
2.0
1.8
3.6
Graubünden
1405
1300
1579
2091
1.4
1.3
1.6
2.1
Aargau
7218
7026
11211
11286
2.4
2.3
3.7
3.7
Thurgau
2427
2403
4372
4492
2.0
1.9
3.5
3.6
Tessin
6513
6097
7088
7590
4.4
4.1
4.8
5.1
Waadt
13673
12867
17980
18193
4.1
3.9
5.4
5.5
Wallis
4379
4266
5178
5698
3.2
3.1
3.8
4.1
Neuenburg
2941
2872
5546
5645
3.4
3.3
6.4
6.5
Genf
13793
12510
15451
15528
6.3
5.7
7.0
7.0
Jura
1139
1044
1960
1960
3.3
3.1
5.7
5.7
1) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 1.
2) Jahresdurchschnitt.
B 8.7
Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected], Internet: www.amstat.ch
B 8.8
Gemeldete offene Stellen nach Kantonen1)
Total
Zürich
Bern
Luzern
Uri
Schwyz
Obwalden
20072)
20082)
Sept. 2009
Okt. 2009
13236
13962
13940
13147
3127
3446
2996
2780
1097
1269
1228
1171
197
316
339
377
32
37
36
36
179
160
246
294
31
43
…
…
Nidwalden
37
36
62
51
Glarus
59
69
124
105
330
Zug
205
261
318
Freiburg
290
253
297
274
Solothurn
297
298
286
270
Basel-Stadt
250
301
231
195
Basel-Landschaft
225
121
127
113
Schaffhausen
157
113
94
75
26
32
36
32
Appenzell A.Rh.
Appenzell I.Rh.
St. Gallen
Graubünden
8
8
6
8
908
887
1035
716
1228
1046
1025
1031
Aargau
986
1277
1251
1124
Thurgau
694
770
459
419
Tessin
384
383
458
439
Waadt
1283
1359
1478
1365
Wallis
549
575
860
943
Neuenburg
185
187
152
138
Genf
695
622
731
784
Jura
107
93
65
77
1) Aufgrund einer neuen Berechnungsweise kann
der Bestand an offenen Stellen seit Juni 2009 nicht
mit den Vormonats- respektive Vorjahreswerten
verglichen werden.
2) Jahresdurchschnitt.
Abgerechnete Kurzarbeit
Veränderung gegenüber
Betriebe
Betroffene Arbeitnehmer
Ausgefallene Arbeitsstunden
Aug. 2009
Anzahl
Aug. 2008
absolut
in %1)
Juli 2009
absolut
in%
3118
3073
…
384
14.0
46936
46553
…
5809
14.1
2427060
2403692
…
291280
13.6
1) Veränderungen über 200% werden nicht publiziert.
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
95 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 8.9
Registrierte Arbeitslose nach Wirtschaftszweigen1)
Arbeitslosenquoten in %3)
Anzahl
Total
20073)
20083)
Sept. 2009
Okt. 2009
20074)
20084)
Sept. 20094)
Okt. 20094)
109189
101725
154409
158138
2.8
2.6
3.9
4.0
448
479
673
842
0.5
0.5
0.7
0.9
2.5
2.4
4.3
4.3
4.4
A
Sektor 1 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei)
B-F
Sektor 2 (Industrie)
19983
19586
34338
34743
72372
66963
100162
102759
3.1
2.9
4.3
448
479
673
842
0.5
0.5
0.7
0.9
41
38
111
108
1.1
1.0
2.9
2.8
4.2
G-T
Sektor 3 (Dienstleistungen)
A 01-03
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B 05-09
Bergbau, Steine und Erden
C 10-12
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak
1264
1247
1970
2063
2.6
2.6
4.0
C 13-14
Textilien und Bekleidung
747
705
980
945
4.9
4.6
6.4
6.1
C 15
Leder, Lederwaren und Schuhe
123
93
118
119
7.0
5.3
6.8
6.8
C 16
Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren
C 17-18
Papier- und Druckgewerbe
725
723
949
900
2.2
2.2
2.9
2.7
1354
1185
1900
1932
3.1
2.7
4.3
4.4
C 19-21
Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung
709
663
1239
1219
1.6
1.5
2.8
2.8
C 22
Gummi- und Kunststoffwaren
353
351
916
930
1.7
1.7
4.4
4.4
C 23
Glas, Keramik, Zementwaren
287
302
537
545
1.8
1.9
3.4
3.4
C 24-25
Metallerzeugung, Metallerzeugnisse
1927
2018
4863
4894
2.3
2.4
5.7
5.7
C 26-27
Elektrotechnik, Elektronik, Uhren, Optik
2593
2517
6342
6284
2.6
2.6
6.5
6.4
811
833
2784
2772
3.7
3.8
12.7
12.6
4.9
C 2652
Uhren
C 28
Maschinenbau
1701
1617
3748
3847
2.1
2.0
4.7
C 29-30
Fahrzeugbau
263
262
464
450
2.9
2.9
5.2
5.0
C 31-33
Möbel; Reparatur von Maschinen
680
577
1381
1414
1.5
1.3
3.1
3.2
D 35
Energieversorgung
284
243
324
325
1.5
1.3
1.7
1.7
E 36-39
Recycling; Wasserversorgung
229
230
387
378
2.2
2.2
3.6
3.6
F 41-43
Baugewerbe
G 45-47
Handel; Reparatur- und Autogewerbe
6706
6816
8109
8390
2.9
2.9
3.5
3.6
16241
14511
22614
22366
3.1
2.8
4.4
4.3
G 45
Autohandel- und reparatur
1503
1356
2391
2281
2.1
1.9
3.4
3.2
G 46
Grosshandel
5317
4817
8427
8390
3.2
2.9
5.0
5.0
G 47
H 49-53
Detailhandel
9421
8338
11796
11695
3.4
3.0
4.2
4.2
Verkehr und Transport
3563
3500
5526
5595
2.2
2.2
3.5
3.5
12912
11788
14984
16935
7.3
6.7
8.5
9.6
1896
1691
3570
3667
1.8
1.6
3.4
3.5
I 55-56
Gastgewerbe
J 58- 63
Information und Kommunikation
J 62
Informatik
1111
1015
1948
1987
2.5
2.3
4.5
4.6
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
3263
3152
6180
6370
1.5
1.4
2.8
2.9
K 64
Banken
2171
2174
4258
4304
1.6
1.6
3.1
3.1
K 65
Versicherungen
780
690
1060
1085
1.5
1.4
2.1
2.1
L 68
Grundstücks- und Wohnungswesen
770
691
1017
1047
2.0
1.8
2.7
2.8
M 69-75
Freiberufliche, technische und
wissenschaftliche DL
3495
3198
7018
7176
1.5
1.4
3.0
3.1
369
304
494
503
2.9
2.4
3.9
3.9
K 64-66
M 72
Forschung und Entwicklung
N 77-82
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen2)
10268
10781
15732
16339
…
…
…
…
O 84
Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherungen
4808
4016
3938
3841
3.5
2.9
2.9
2.8
2.5
P 85
Erziehung und Unterricht
3095
2648
4822
4773
1.6
1.4
2.5
Q 86-89
Gesundheits- und Sozialwesen
6742
6087
8447
8389
2.0
1.8
2.6
2.5
R 90-93
Kunst, Unterhaltung und Erholung
1577
1429
1726
1749
5.0
4.5
5.5
5.5
S 94-96
Sonstige Dienstleistungen
2972
2679
3759
3712
3.4
3.0
4.2
4.2
T 97-98
Private Haushalte mit Hauspersonal
772
793
829
800
…
…
…
…
16386
14697
19236
19794
…
…
…
…
Keine Angaben, übrige
1) Seit Juni 2009 werden die Wirtschaftszweige nach der Gliederung und Terminologie der Wirtschaftszweig-Nomenklatur NOGA 2008
ausgewiesen, welche ihren Vorgänger NOGA 2002 ersetzt. Die Zeitreihe wurde auf das Jahr 2004 zurückgerechnet; es treten
somit keine Zeitreihenbrüche auf.
2) Die Arbeitslosenquote für NOGA N 77-82 kann nicht berechnet werden, weil bei der NOGA-Untergruppe 781 «Vermittlung von Arbeitskräften» auch Arbeitslose aus anderen Branchen erfasst werden.
3) Jahresdurchschnitt.
4) Die Arbeitslosenquoten für die einzelnen Wirtschaftszweige werden auf der Grundlage der Volkszählung 2000 erstellt.
B 8.10
Quelle: SECO
Info-Telefon 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Langzeitarbeitslose
Anzahl
Total
Deutsche Schweiz
Westschweiz und Tessin
Anteile am Total der Arbeitslosen in %
20071)
20081)
Sept. 2009
Okt. 2009
20071)
20081)
Sept. 2009
Okt. 2009
20465
15731
21002
22416
18.7
15.5
13.6
14.2
9268
6969
10079
10921
14.6
11.8
10.4
11.0
11197
8763
10923
11495
24.4
20.4
18.9
19.4
14.3
Frauen
10069
7640
9666
10202
19.0
15.8
13.9
Männer
10396
8091
11336
12214
18.5
15.1
13.4
14.1
Schweizer
11857
8989
11397
12075
18.9
15.8
12.8
13.4
Ausländer
8608
6742
9605
10341
18.6
15.1
14.7
15.2
15–24 Jahre
1169
753
1244
1357
6.4
4.6
4.1
4.6
25–49 Jahre
11144
8488
12112
13044
16.8
13.5
13.0
13.5
50 und mehr
8153
6491
7646
8015
33.4
28.7
24.4
24.6
1) Jahresdurchschnitt.
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected], Internet: www.amstat.ch
96 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 8.11
Registrierte Arbeitslose nach Berufsgruppen1)
Anzahl
Total
Anteile in %
20072)
20082)
Sept. 2009
Okt. 2009
2007
2008
Sept. 2009
Okt. 2009
109189
101725
154409
158138
100
100
100
100
11
Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht
1716
1658
1968
2220
1.6
1.6
1.3
1.4
21
Lebens-/Genussmittelherst. und -verarbeitung
1002
838
1345
1392
0.9
0.8
0.9
0.9
552
473
831
834
0.5
0.5
0.5
0.5
36
53
113
117
0.0
0.1
0.1
0.1
6685
6716
2.1
2.3
4.3
4.2
2.4
22
Textil- und Lederherstellung und -verarbeitung
23
Keramik- und Glasverarbeitung
24
Metallverarbeitung und Maschinenbau
2308
2325
25
Elektrotechnik, Elektronik, Uhrenindustrie,
Fahrzeug- und Gerätebau sowie -unterhalt
1857
1790
3914
3836
1.7
1.8
2.5
26
Holzverarbeitung, Papierherstellung und -verarb.
654
635
1098
1027
0.6
0.6
0.7
0.6
27
Graphische Industrie
660
535
1009
1030
0.6
0.5
0.7
0.7
28
Chemie- und Kunststoffverfahren
29
Übrige be- und verarbeitende Berufe
522
456
856
847
0.5
0.4
0.6
0.5
3991
3737
5749
5821
3.7
3.7
3.7
3.7
31
Ingenieurberufe
952
871
1834
1849
0.9
0.9
1.2
1.2
32
Techniker/innen
697
636
1229
1248
0.6
0.6
0.8
0.8
33–34 Technische Zeichner/innen und Fachkräfte
1288
1122
2195
2202
1.2
1.1
1.4
1.4
35
Maschinisten/Maschinistinnen
1089
1149
2056
2102
1.0
1.1
1.3
1.3
36
Informatik
1770
1620
3071
3093
1.6
1.6
2.0
2.0
41
Baugewerbe
7974
8142
9611
10269
7.3
8.0
6.2
6.5
42
Bergbau, Stein- und Baustoffherst. sowie -verarb.
106
100
135
143
0.1
0.1
0.1
0.1
51
Handel und Verkauf
11485
10297
16267
16279
10.5
10.1
10.5
10.3
52
Werbung, Marketing, Tourismus und Treuhand
1736
1773
3337
3352
1.6
1.7
2.2
2.1
53
Transport und Verkehr
3361
3167
4873
5031
3.1
3.1
3.2
3.2
54
Post- und Fernmeldewesen
582
641
1036
1069
0.5
0.6
0.7
0.7
61
Gastgewerbe und Hauswirtschaft3)
15064
13737
17560
19281
13.8
13.5
11.4
12.2
6751
6367
8168
8852
6.2
6.3
5.3
5.6
62
Reinigung, Hygiene, Körperpflege
71
Unternehmer/innen, Direktoren/Direktorinnen
und leitende Beamte/Beamtinnen
72
Kaufmännische und administrative Berufe
73
5133
4996
7505
7643
4.7
4.9
4.9
4.8
10487
9211
14369
14347
9.6
9.1
9.3
9.1
Bank- und Versicherungsgewerbe
1012
967
1722
1761
0.9
1.0
1.1
1.1
74
Sicherheits- und Ordnungspflege
872
833
1126
1160
0.8
0.8
0.7
0.7
75
Rechtswesen
328
315
459
469
0.3
0.3
0.3
0.3
81
Medienschaffende und verwandte Berufe
1111
1080
1522
1545
1.0
1.1
1.0
1.0
82
Künstlerische Berufe
1503
1372
2200
2183
1.4
1.3
1.4
1.4
4054
3651
4560
4551
3.7
3.6
3.0
2.9
825
801
1214
1275
0.8
0.8
0.8
0.8
4422
3868
4878
4946
4.0
3.8
3.2
3.1
147
138
216
213
0.1
0.1
0.1
0.1
83–84 Unterricht, Bildung, Seelsorge und Fürsorge
85
Wissenschaften
86
Gesundheitswesen
87
Sport und Unterhaltung
91
Dienstleistungsberufe, wenn nicht anderswo
345
315
435
457
0.3
0.3
0.3
0.3
92–93 Übrige Berufe
8386
8244
12908
12928
7.7
8.1
8.4
8.2
Keine Angabe
4414
3816
6355
6050
4.0
3.8
4.1
3.8
1) Gliederung der Berufsgruppen nach BN-2000 des Bundesamtes für Statistik.
2) Jahresdurchschnitt.
3) Davon entfallen auf die Hauswirtschaft 3150 Personen (Ø 2007), 2966 Personen (Ø 2008), 3386 Personen (Okt. 2009).
B 8.12
Registrierte Arbeitslose nach Altersklassen
Arbeitslosenquoten in %1)
B 8.13
20072)
20082)
Sept. 2009
Okt. 2009
Total
2.8
2.6
3.9
4.0
Total
15–19
2.3
2.0
3.9
3.5
20–24
3.9
3.5
6.4
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Registrierte Arbeitslose nach zuletzt ausgeübter Funktion
Anteile in %
20071)
20081)
Sept. 2009
Okt. 2009
100
100
100
100
Selbständigerwerbende
1.0
0.9
0.7
0.7
6.4
Kaderfunktion
5.8
5.7
5.6
5.5
25–29
3.4
3.2
5.0
5.2
Fachfunktion
52.9
53.3
57.9
58.0
30–34
2.7
2.6
3.8
3.9
Hilfsfunktion
33.7
34.1
29.4
30.0
35–39
2.5
2.3
3.3
3.4
Lehrling
3.2
2.9
3.1
2.7
40–44
2.7
2.5
3.6
3.8
Heimarbeiter
0.2
0.2
0.1
0.1
45–49
2.6
2.5
3.7
3.8
Schüler, Studierende
3.2
2.8
2.4
2.3
50–54
2.2
2.1
3.1
3.2
55–59
2.4
2.2
3.0
3.1
60 und älter
3.2
2.8
3.7
3.8
1) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 1.
2) Jahresdurchschnitt.
1) Jahresdurchschnitt.
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
97 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quell: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B9
Arbeitszeit
B 9.1
Tatsächliches jährliches Arbeitsvolumen und tatsächliche Jahresarbeitszeit gemäss Inlandkonzept1)
Tatsächliche Jahresarbeitszeit in Stunden pro Arbeitsstelle2)
Tatsächliches jährliches Arbeitsvolumen in Mio. Stunden
2003
2004
2005
2006
Männer
4383
4455
4463
4523
Frauen
2447
2519
2542
2589
2007
2003
2004
4604
1812
1843
2646
1242
1269
2005
2006
2007
1827
1799
1792
1264
1256
1240
Geschlecht
Nationalität
Schweizer
5050
5150
5136
5179
5232
1525
1556
1543
1521
1503
Ausländer
1780
1824
1868
1932
2018
1651
1671
1663
1651
1653
Wirtschaftsabschnitte Noga
A,B
Land- und Forstwirtschaft
C,D,E
Industrie, Energie- und Wasserversorgung
F
Baugewerbe
G
Handel, Reparaturgewerbe
363
365
358
378
384
2077
2153
2153
2148
2077
1216
1235
1258
1271
1297
1687
1735
1729
1709
1705
516
528
535
539
540
1763
1806
1788
1754
1741
1056
1077
1057
1053
1057
1578
1606
1593
1561
1545
1546
H
Gastgewerbe
396
401
407
400
411
1586
1612
1600
1571
I
Verkehr und Nachrichten
459
459
458
456
458
1620
1634
1628
1608
1617
J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
386
388
381
394
408
1709
1748
1739
1723
1729
K
Immobilien, Informatik, F&E
796
820
835
865
909
1559
1589
1560
1544
1541
L
Öffentliche Verwaltung
310
318
316
337
329
1535
1527
1528
1508
1467
M
Unterrichtswesen3)
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
N
Gesundheits- und Sozialwesen
652
685
695
706
719
1338
1365
1370
1357
1343
O
Sonstige Dienstleistungen
268
276
277
289
299
1292
1293
1272
1268
1258
P
Private Haushalte
44
44
45
45
54
678
684
686
700
740
1927
Beschäftigungsgrad
Vollzeit (90%-100%)
5614
5725
5735
5792
5867
1931
1967
1956
1935
Teilzeit (weniger als 90%)
1216
1249
1269
1319
1383
821
837
834
834
834
859
879
893
932
979
1229
1249
1247
1246
1244
davon Teilzeit I (50-89%)
davon Teilzeit II (weniger als 50%)
Total
357
370
376
387
403
456
469
467
465
464
6830
6974
7004
7111
7250
1556
1584
1573
1554
1542
1) Total aller produktiven Tätigkeiten innerhalb des Schweizer Wirtschaftsgebietes.
2) Die hier verwendeten Beschäftigungszahlen berücksichtigen im Unterschied zur Beschäftigungsstatistik (Besta) auch den
Primärsektor, die Beschäftigten mit weniger als 6 Arbeitsstunden pro Woche, die Heimarbeiter, die Angestellten von
Privathaushalten und die Selbständigen ohne Betrieb.
3) Für das Unterrichtswesen wird in der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake), welche die Hauptquelle der Arbeitsvolumenstatistik (Avol) bildet, gegenwärtig die Arbeitszeit, aufgeteilt in Wochen mit und in Wochen ohne Unterricht, nicht ausreichend berücksichtigt.
Daher wird zurzeit darauf verzichtet, die Daten für diesen Wirtschaftsabschnitt zu publizieren.
B 9.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 86
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit
Jahresdurchschnitt in Std. pro Woche
Noga-Abschnitte1)
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
A–O
Total
41.8
41.7
41.7
41.7
41.6
41.6
41.7
41.7
41.6
A
Sektor 1
43.2
43.1
43.0
43.0
42.8
42.8
42.9
42.8
42.6
2008
Landwirtschaft,
Jagd und verbundene Dienstleistungen
...
...
...
...
...
...
42.9
42.8
42.6
Forstwirtschaft
...
...
...
...
...
...
43.1
43.1
43.2
C-F
Sektor 2
41.5
41.5
41.4
41.4
41.3
41.3
41.4
41.4
41.3
C
D
Bergbau und Gewinnung von Steinen/Erden
Industrie, Verarbeitendes Gewerbe
42.0
41.3
41.9
41.2
42.1
41.2
42.0
41.2
42.0
41.2
42.0
41.2
42.7
41.2
42.6
41.2
42.7
41.2
E
Energie- und Wasserversorgung
41.3
41.2
41.2
41.1
41.2
41.2
41.3
41.2
41.3
F
Baugewerbe
42.0
42.0
41.9
41.8
41.7
41.7
41.7
41.7
41.6
41.7
G-O
Sektor 3
41.9
41.8
41.8
41.8
41.7
41.7
41.7
41.7
G
Handel, Reparaturgewerbe
42.1
42.1
41.9
41.9
41.9
41.9
41.8
41.8
41.9
H
Gastgewerbe
42.2
42.2
42.2
42.2
42.1
42.1
42.1
42.1
42.0
I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
42.2
41.9
42.0
42.0
42.0
42.1
42.1
42.2
42.2
J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
41.5
41.4
41.5
41.5
41.5
41.5
41.4
41.4
41.4
K
Immobilien, Vermietung, Informatik, F&E
41.8
41.8
41.7
41.7
41.7
41.8
41.7
41.6
41.6
L
Öffentliche Verwaltung
41.6
41.6
41.6
41.6
41.6
41.5
41.3
41.4
41.4
M
Unterrichtswesen
41.6
41.5
41.4
41.5
41.4
41.5
41.5
41.4
41.2
N
Gesundheits- und Sozialwesen
41.7
41.7
41.6
41.6
41.5
41.5
41.5
41.5
41.6
O
Sonstige Dienstleistungen
41.9
41.7
41.8
41.9
41.7
41.6
41.8
41.8
41.8
1) Ab 2006 ist die Datenerfassung gemäss der Nomenklatur Noga verbessert, und zwar aufgrund einer
direkten Codierung der in der Datenbasis Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV).
Dies hat einen leichten Serienbruch gegenüber den Vorjahresdaten zur Folge.
98 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 86
(aufgrund der Daten der SSUV)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 10 Löhne
B 10.1
Monatlicher Bruttolohn1) nach Wirtschaftszweigen, 2008
Monatlicher Bruttolohn, Zentralwert (Median)2) in Franken
Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes3)
Insgesamt
Wirtschaftszweige (Noga)
Privater Sektor
1+2
3
4
Total
Frauen
Männer
Total
Frauen
Männer
Total
Frauen
Männer
Total
Frauen
Männer
5777
4997
6198
7455
6456
7942
5560
5095
5789
4422
4116
4806
15
Herstellung von
Nahrungsmitteln und Getränken
5273
4516
5656
6861
5946
7166
5385
4754
5644
4309
3917
4685
17
Textilgewerbe
5026
4173
5680
6449
5608
6955
5200
4436
5720
4219
3770
4856
5525
21
Papier- und Kartongewerbe
5937
4606
6192
7522
6082
7807
5973
5261
6114
5073
4014
22
Verlag, Druck, Vervielfältigung
6444
5521
6880
7583
6600
7992
6318
5742
6608
4949
4333
5514
23–24
Kokerei, chemische Industrie
7774
7094
8087
10590
9637
10999
7321
6825
7568
5588
4626
5980
27–28
Metallbe- und verarbeitung
5004
5506
4520
5824
7103
6067
7327
5720
5242
5830
4615
4050
29, 34–35 Maschinen- und Fahrzeugbau
5778
5195
5833
7361
6275
7486
5707
5452
5746
5080
4509
5169
40–41
Energie- und Wasserversorgung
5616
4720
5783
6807
6047
6909
5608
5027
5695
4717
4198
4949
6366
5196
6553
7569
6595
7681
6006
5443
6088
4824
4089
5161
45
Baugewerbe
51
Handelsvermittlung,
Grosshandel
6311
5623
6744
8333
6869
9032
5891
5571
6066
4643
4267
4851
52
Detailhandel und Reparatur
4471
4235
5163
5831
5075
6628
4459
4256
4983
4123
4031
4436
55
Gastgewerbe
4000
3856
4195
4813
4516
5159
4113
3986
4286
3683
3647
3729
65
Kreditgewerbe
9127
7143
10714
12222
9881
13150
7064
6434
7810
6519
6250
6908
66
Versicherungsgewerbe
7768
6362
9385
9733
7809
10558
6598
6065
7796
5523
5417
5982
Öffentlicher Sektor (Bund)
6985
6357
7300
9781
9101
9943
6825
6467
6993
5525
5125
5607
Kantonaler öffentlicher Sektor
7515
6884
8333
9090
8159
9802
6775
6469
7166
5337
5003
5823
1) Standardisierter Monatslohn (Vollzeitäquivalent basierend auf 4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden).
2) Für die eine Hälfte der Arbeitsstellen liegt der standardisierte Lohn über,
für die andere Hälfte dagegen unter dem ausgewiesenen Zentralwert (Median).
3) 1 = Verrichtung höchst anspruchsvoller und schwierigster Arbeiten.
2 = Verrichtung selbstständiger und qualifizierter Arbeiten.
3 = Berufs- und Fachkenntnisse vorausgesetzt.
4 = Verrichtung einfacher und repetitiver Tätigkeiten.
B 10.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Lohnentwicklung
Veränderung in % gegenüber Vorjahr (Jahresdurchschnitt)
Noga-Abschnitte
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Nominal Total
1.4
0.9
1.0
1.2
1.6
2.0
A (01.12, 02) Gartenbau, Forstwirtschaft
1.4
0.9
...
...
...
…
C,E
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Energie- und Wasserversorgung
1.2
0.8
1.1
1.2
1.5
1.8
D
Verarbeitendes Gewerbe, Industrie
1.2
0.7
1.3
1.1
1.5
1.8
F
Baugewerbe
1.0
0.4
1.1
1.1
1.7
2.0
2.2
G,H
Handel, Reparatur, Gastgewerbe
1.5
1.0
1.2
1.0
1.4
I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
1.6
1.4
0.4
0.8
1.8
1.9
J,K
Kredit- und Vers.-Gewerbe, Immobilien, Vermarktung, Informatik, F&E
1.6
1.3
0.9
1.5
2.1
2.2
L
Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherungen
1.4
0.6
1.1
1.1
1.6
2.5
M,N,O
Unterrichtswesen, Gesundheits- und Sozialwesen, sonstige öffentliche
Dienstleistungen, persönliche Dienstleistungen
Real Total1)
1.7
1.3
0.6
1.4
1.3
2.0
0.8
0.1
-0.2
0.1
0.9
-0.4
1) Deflationiert mit dem Landesindex der Konsumentepreise (Jahresdurchschnitt).
B 10.3
Quelle: BFS
(aufgrund der Daten der SSUV)
Info-Telefon: 032/713 64 29
E-Mail: [email protected]
Internet www.statistik.admin.ch
Nominal- und Reallohnindex, 1939 = 100
1980
1985
1990
1995
2000
2003
2004
2005
2006
2007
2008
1058
1323
1595
1887
1963
2076
2095
2115
2140
2175
2219
Männer
1005
1256
1511
1789
1856
1958
1975
1992
2014
2049
2092
Frauen
1162
1459
1775
2087
2190
2334
2360
2386
2417
2453
2499
Real Total
254
259
272
279
279
289
289
289
289
292
290
Männer
241
246
257
264
264
272
272
271
271
274
273
Frauen
279
285
302
307
311
324
325
325
326
328
326
Nominal total
Quelle: BFS
Bis 1993: Oktoberlohnerhebung, ab 1994: aufgrund der Daten der SSUV
Info-Telefon: 032/713 64 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
99 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 10.4
Nominallohnindex, 1993=100
Total
Total
2007
2008
118.5
120.9
Total
Abteilung (Noga)
Total
2007
2008
Männer
2008
Frauen
2008
118.5
120.9
120.0
123.5
Abschnitt (Noga)
10–14,
40–41
Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden,
Energie- und Wasserversorgung
116.8
119.3
15–16
H. v. Nahrungsm. und Getränken, Tabakverarb.
115.3
117.0
C, E
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,
Energie- und Wasserversorgung
116.8
119.3
119.3
…
D
Verarbeitendes Gewerbe, Industrie
118.0
120.1
118.7
126.3
17–18
Herstellung von Textilien und Bekleidung
115.5
117.1
F
Baugewerbe
117.1
119.5
119.5
…
20
Be- und Verarbeitung von Holz
115.8
117.9
G, H
Handel, Reparatur, Gastgewerbe
118.7
121.2
120.1
123.0
112.0
113.8
I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
114.8
117.0
116.7
117.6
J, K
Kredit- und Versicherungsgewerbe, Immobilienwesen,
Vermietung, Informatik, F&E, Erbringung von
Dienstleistungen für Unternehmen
125.9
128.7
128.1
129.6
L
Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung,
Sozialversicherung
115.4
118.3
117.3
121.2
M, N, O
Unterrichtswesen, Gesundheits- und
Sozialwesen, sonstige öffentliche
Dienstleistungen, persönliche Dienstleistungen
117.3
119.7
119.0
120.5
21–22
Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe
19,
23–25
H. v. Lederwaren und Schuhen,
Kokerei, chemische Industrie,
H. v. Gummi- und Kunststoffwaren
128.0
130.6
26
Herstellung v. sonst. nichtmetallischen Mineralien 116.2
117.8
27–28
Metallbe- und -verarbeitung
29, 34–35 Maschinen- und Fahrzeugbau
116.4
118.1
115.7
118.1
30–33
H. v. elektr. und elektron. Geräten, Feinmechanik
119.5
121.7
36
H. v. Möbeln, Schmuck u. sonst. Erzeugn.
115.3
117.3
119.5
45
Baugewerbe
117.1
50
Handel, Instandhalt. u. Reparatur v. Autos
116.4
118.9
51
Handelsvermittlung und Grosshandel
118.3
121.3
Wirtschaftssektor
52
Detailhandel, Reparatur von Gebrauchsgütern
119.4
121.7
C-F
Sektor II
117.7
119.9
119.0
125.7
55
Gastgewerbe
118.7
120.9
G-O
Sektor III
119.1
121.6
120.9
123.0
60–63
Verkehr
109.5
111.4
127.2
64
Nachrichtenübermittlung
124.4
65
Kreditgewerbe
130.2
133.3
66
Versicherungsgewerbe
130.2
133.1
67
Mit Kredit- und Versicherungsgew. verb. Tätigkeit
129.6
131.3
70–74
Immobilienwesen, Vermietung, Informatik, F&E,
Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 121.2
123.8
75
Öffentl. Verwaltung, Landesverteid., Sozialversich. 115.4
118.3
80
Unterrichtswesen
115.0
117.5
85
Gesundheits- und Sozialwesen
117.8
120.0
90–93
Erbringung von sonstigen öffentlichen
und persönlichen Dienstleistungen
118.7
121.3
Quelle : BFS
(aufgrund der Daten der SSUV)
Info-Telefon: 032/713 64 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
B 11 Sozialversicherungen
B 11.1
Betriebsrechnungen und Gesamtrechnung der Sozialversicherungen: Einnahmen und Ausgaben1)
Einnahmen
Ausgaben
Beiträge 20072)
in Mio. Fr.
Alters- und
Hinterlassenenversicherung AHV
Versicherte, Arbeitgeber
Öffentliche Hand
2006
2007
2008
in Mio. Fr.
in %
in Mio. Fr.
Sozialleistungen
20072)
in Mio. Fr.
in %
2006
2007
2008
in Mio. Fr.
in %
34390
34801
31592
25274
72.6
9230
26.5
31682
33303
33878
33152
99.5
Ergänzungsleistungen zur AHV
1731
1827
2072
–
–
1827
100.0
1731
1827
2072
1827
100.0
Invalidenversicherung IV1)
9904
10315
9633
4243
41.1
5952
57.7
11460
11905
11092
11136
93.5
Ergänzungsleistungen zur IV
1349
1419
1608
–
–
1419
100.0
1349
1419
1608
1419
100.0
Berufliche Vorsorge BV3)
53734
58560
…
42862
73.2
–
–
36081
36650
…
28407
77.5
Krankenversicherung KV
19685
20245
…
16293
80.5
3442
17.0
18737
19654
…
18561
94.4
7674
8014
…
6238
77.8
–
–
5485
5531
…
4762
86.1
999
939
776
907
96.6
–
–
1321
1336
1437
1332
99.7
Arbeitslosenversicherung ALV
4651
4820
5138
4404
91.4
402
8.3
5706
4798
4520
4084
85.1
Familienzulagen FZ3)
5009
5145
…
5004
97.3
104
2.0
4980
5090
…
4922
96.7
137677
146280
…
104732
71.6
22376
15.3
117923
121022
…
109111
90.2
Unfallversicherung UV
Erwerbsersatzordnung EO
Total der Gesamtrechnung1),4)
1) Die harmonisierten Daten der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen können von den Angaben der Betriebsrechnungen
der einzelnen Sozialversicherungen abweichen. In den Daten 2007/2008 der IV sind die Veränderungen infolge NFA dem finanziellen
Ablauf entsprechend enthalten (Vergleichbarkeit). Für Daten inkl. NFA-Buchungen vgl. SVS 2009, Tab. IV 1.3.
2) Letztes vollständig verfügbares Jahr.
3) Schätzung BSV.
4) Konsolidierte Rechnung, d.h. Doppelzählungen sind bereinigt.
100 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: BSV
Info-Telefon: 031/322 90 23
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bsv.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 11.2
Betriebsrechnungen und Gesamtrechnung der Sozialversicherungen: Saldi/Reserven/Bezügerinnen und Bezüger
Stand Kapitalkonto Ende Jahr1)
in Mio. Fr.
Saldo in Mio. Fr.
Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
2007
2008
2006
2007
2008
2006
2007
2008
2708
1499
-2286
32100
40637
38351
1914
1974
2037
–
–
–
–
–
–
157
159
162
-1556
-1590
-1460
-9330
-10920
-12379
492
479
402
Ergänzungsleistungen zur AHV
Invalidenversicherung IV3)
Ergänzungsleistungen zur IV
Berufliche Vorsorge BV
Krankenversicherung KV
Unfallversicherung UV
Erwerbsersatzordnung EO
Arbeitslosenversicherung ALV
Familienzulagen FZ
Total der Gesamtrechnung4)
Bezügerinnen und Bezüger in 10002)
2006
–
–
–
–
–
–
96
98
102
17652
21910
…
604400
625200
…
896
905
…
948
590
…
9604
10231
…
6140
6171
…
2190
2483
…
38387
41051
…
112
111
110
-321
-397
-661
2541
2143
1483
323
334
339
-1054
22
618
-3729
-3708
-3090
299
261
244
29
55
…
…
…
…
...
...
…
19755
25258
…
673972
704633
…
...
...
…
1) BV: Bilanzsumme der Pensionskassen, bereinigt um Kreditoren und Passivhypotheken. UV, KV: Rückstellungen, Reserven.
2) AHV, IV und EL: Anzahl Personen.
KV: Personen, welche mindestens einmal ambulante oder stationäre Kosten verursacht haben.
UV: Rentenbezüger, ALV: Taggeldbezüger.
EO: Ab Mitte 2005 inkl. Bezügerinnen von Mutterschaftsentschädigungen.
3) In den Daten 2007/2008 der IV sind die Veränderungen infolge NFA dem finanziellen Ablauf
entsprechend enthalten (Vergleichbarkeit). Für Daten inkl. NFA-Buchungen vgl. SVS 2009, Tab. IV 1.3.
4) Die harmonisierten Daten der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen können von den Angaben der Betriebsrechnungen
der einzelnen Sozialversicherungen abweichen.
B 11.3
Quelle: BSV
Info-Telefon: 031/322 90 23
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bsv.admin.ch
Arbeitslosenversicherung
In 1000 Fr.
Einnahmen total
davon Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber
Ausgaben total
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2005
2006
2007
2008
2005
2006
2007
2008
5233387
5253400
5389508
5710092
-0.7
0.4
2.6
5.9
4361933
4501398
4680227
4997528
0.1
3.2
4.0
6.8
7111731
6307656
5367996
5092387
-5.7
-11.3
-14.9
-5.1
davon Leistungen insgesamt
5508742
4762272
3881656
3631597
-6.7
-13.6
-18.5
-6.4
Arbeitslosenentschädigung
4625748
4024710
3279948
3066369
-8.1
-13.0
-18.5
-6.5
57058
27499
11861
17900
-44.4
-51.8
-56.9
50.9
105081
80524
14137
20773
128.0
-23.4
-82.4
46.9
Kurzarbeitsentschädigungen
Schlechtwetterentschädigungen
Insolvenzentschädigungen
41136
33531
28660
26363
-5.8
-18.5
-14.5
-8.0
Arbeitsmarktmassnahmen
679718
596008
547050
500192
-0.6
-12.3
-8.2
-8.6
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/300 71 37
B 11.4
Bezüger der Arbeitslosenversicherung
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2006
2007
2008
Bezüger
Total
299282
261341
Männer
154824
133972
Frauen
144458
Bezugstage1)
Total
2006
2007
2008
244030
-7.2
-12.7
-6.6
127710
-9.3
-13.5
-4.7
127369
116320
-4.9
-11.8
-8.7
-8.3
28786152
23505853
21545828
-11.5
-18.3
Männer
14563109
11814997
11046908
-14.0
-18.9
-6.5
Frauen
14223043
11690856
10498920
-8.8
-17.8
-10.2
-2.2
Durchschnittliche Bezugsdauer je Bezüger in Tagen
Total
96
90
88
-4.8
-6.3
Männer
94
88
86
-5.3
-6.4
-2.3
Frauen
98
92
90
-4.6
-6.1
-2.2
Durchschnittliche Auszahlungen je Bezüger in Fr.2)
Total
12221
2985
2810
-6.1
-75.6
-5.9
Männer
13758
1725
1650
-6.6
-87.5
-4.3
Frauen
10547
1261
1159
-4.8
-88.0
-8.1
2.4
Durchschnittliche Auszahlungen je Bezugstag und Bezüger in Fr.
Total
127
127
130
-1.6
0.0
Männer
146
146
149
-1.6
0.0
2.1
Frauen
107
108
110
-0.8
0.9
1.9
1) Inkl. Einstelltage.
2) Nettoauszahlung : Taggelder + Zulagen – Abzüge.
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 27 42
101 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B11.5
Krankenversicherungsprämien-Index: Zusatzversicherungen nach Kanton
Index (1999 = 100)
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
Kanton
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2003
2004
2005
2006
2007
Zürich
119.0
120.5
121.9
126.6
127.2
129.3
0.8
1.3
1.1
3.8
0.5
2008
1.7
Bern
118.1
119.7
120.5
122.7
122.6
123.4
1.2
1.4
0.7
1.9
-0.1
0.7
Luzern
114.3
115.8
116.6
119.4
119.9
120.8
0.7
1.3
0.7
2.4
0.5
0.7
Uri
113.8
115.3
116.0
118.5
119.1
120.6
0.4
1.3
0.7
2.1
0.5
1.3
Schwyz
114.0
115.4
116.2
120.1
120.7
121.9
0.6
1.2
0.7
3.4
0.5
1.0
Obwalden
115.8
117.3
118.1
121.3
121.9
122.8
0.7
1.3
0.7
2.8
0.5
0.7
Nidwalden
115.7
117.2
118.0
120.6
121.2
122.1
0.4
1.3
0.7
2.2
0.5
0.7
Glarus
111.6
112.9
114.2
118.4
119.0
120.5
0.5
1.2
1.1
3.7
0.5
1.3
Zug
112.6
114.1
114.9
117.1
117.7
118.5
0.4
1.3
0.7
1.9
0.5
0.7
0.7
Freiburg
115.1
116.6
117.4
119.6
120.2
121.1
0.7
1.3
0.7
1.9
0.5
Solothurn
115.3
116.9
117.7
120.3
120.9
122.1
1.1
1.3
0.7
2.2
0.5
1.0
Basel-Stadt
120.9
122.5
123.9
126.6
127.2
128.3
1.0
1.3
1.1
2.1
0.5
0.9
Basel-Landschaft
116.0
117.6
118.4
121.1
121.7
122.4
0.6
1.3
0.7
2.3
0.5
0.6
Schaffhausen
118.4
119.9
120.7
124.5
125.1
127.0
1.0
1.2
0.7
3.2
0.5
1.4
Appenzell A.Rh.
114.3
115.7
116.4
118.2
118.8
120.5
0.7
1.2
0.7
1.5
0.5
1.4
Appenzell I.Rh.
112.8
114.1
114.9
117.1
117.7
118.9
0.4
1.2
0.7
1.9
0.5
1.1
St. Gallen
115.6
117.0
118.3
122.1
122.7
124.7
0.7
1.2
1.1
3.2
0.5
1.6
Graubünden
113.9
115.2
116.0
117.4
118.0
118.9
0.7
1.2
0.7
1.2
0.5
0.7
Aargau
115.6
117.1
117.9
121.0
121.6
122.9
1.0
1.3
0.7
2.6
0.5
1.0
Thurgau
114.8
116.3
117.1
119.9
120.5
121.4
0.6
1.3
0.7
2.4
0.5
0.7
Tessin
115.5
116.9
117.7
119.4
120.0
121.2
0.6
1.2
0.7
1.5
0.5
1.0
Waadt
116.0
117.6
118.9
124.2
124.8
126.3
0.9
1.3
1.1
4.5
0.5
1.2
Wallis
113.4
114.7
116.2
121.0
121.6
123.1
0.9
1.1
1.4
4.1
0.5
1.2
Neuenburg
116.0
117.6
118.4
120.8
121.4
122.3
0.8
1.3
0.7
2.0
0.5
0.7
Genf
116.1
117.6
118.9
123.4
124.0
126.4
0.8
1.3
1.1
3.8
0.5
1.9
Jura
115.1
116.6
117.4
120.9
121.5
122.7
0.4
1.3
0.7
2.9
0.5
1.0
Schweiz
116.4
117.9
118.9
122.4
123.0
124.4
0.8
1.3
0.9
2.9
0.4
1.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 65 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
B11.6
Krankenversicherungsprämien-Index: Zusatzversicherungen nach Produkt
Index (1999=100)
Gewichtung 2008
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2003
2004
2005
2006
2007
100.000
116.4
117.9
118.9
122.4
123.0
124.4
0.8
1.3
0.9
2.9
0.4
1.2
Allgemeine Abteilung ganze Schweiz
24.925
110.0
113.3
114.2
113.4
113.3
114.4
1.9
3.0
0.8
-0.7
-0.1
0.9
Männer
0.9
Zusatzversicherungen (Spital)
2008
11.420
110.1
113.5
114.4
113.6
113.5
114.5
2.0
3.1
0.8
-0.7
-0.1
10 Jahre (0-18 Jährige)
0.693
117.8
120.9
121.8
121.0
120.9
122.1
9.0
2.6
0.8
-0.7
-0.1
1.0
20 Jahre (19-35 Jährige)
1.889
108.9
112.3
113.0
112.3
112.2
113.2
1.5
3.1
0.7
-0.7
-0.1
0.8
42 Jahre (36-65 Jährige)
5.777
110.0
113.6
114.5
113.6
113.5
114.5
1.6
3.2
0.8
-0.7
-0.1
0.8
68 Jahre (66+ Jährige)
3.061
109.3
112.4
113.4
112.6
112.5
113.8
1.4
2.9
0.8
-0.7
-0.1
1.1
13.505
109.9
113.2
114.1
113.3
113.2
114.3
1.8
3.0
0.8
-0.7
-0.1
0.9
Frauen
10 Jahre (0-18 Jährige)
0.683
115.3
118.3
119.3
118.5
118.3
119.6
6.7
2.6
0.8
-0.7
-0.1
1.0
20 Jahre (19-35 Jährige)
2.008
109.3
112.5
113.3
112.5
112.5
113.4
1.5
2.9
0.7
-0.7
-0.1
0.8
0.8
42 Jahre (36-65 Jährige)
6.118
109.8
113.4
114.2
113.4
113.3
114.3
1.5
3.2
0.8
-0.7
-0.1
68 Jahre (66+ Jährige)
4.696
109.3
112.4
113.4
112.6
112.5
113.8
1.4
2.9
0.8
-0.7
-0.1
1.1
42.274
117.9
118.6
119.4
123.8
124.8
125.1
0.3
0.6
0.7
3.6
0.8
0.3
0.3
Halbprivate Abteilung ganze Schweiz
Männer
16.104
118.5
119.9
120.7
123.6
124.6
125.0
0.3
1.2
0.7
2.4
0.8
20 Jahre (0-35 Jährige)
0.726
117.6
118.7
118.9
120.4
122.1
122.2
-0.6
0.9
0.2
1.3
1.4
0.1
42 Jahre (36-65 Jährige)
8.679
116.2
117.5
117.7
119.5
121.2
121.6
-0.9
1.1
0.2
1.6
1.4
0.4
6.699
122.8
124.5
126.4
131.4
131.3
131.6
2.7
1.4
1.5
3.9
-0.1
0.3
26.170
117.5
117.8
118.6
123.9
124.9
125.2
0.3
0.3
0.7
4.4
0.8
0.2
68 Jahre (66+ Jährige)
Frauen
20 Jahre (0-35 Jährige)
1.768
117.1
117.1
117.3
121.3
123.0
122.8
-0.4
0.0
0.2
3.4
1.4
-0.1
42 Jahre (36-65 Jährige)
13.959
115.4
115.7
116.0
120.1
121.8
122.0
-0.9
0.3
0.2
3.6
1.4
0.2
68 Jahre (66+ Jährige)
10.443
121.0
121.4
123.2
130.5
130.4
130.8
2.5
0.3
1.5
5.9
-0.1
0.3
Private Abteilung ganze Schweiz
32.801
120.1
121.2
122.7
128.5
128.8
132.0
0.7
0.9
1.3
4.7
0.3
2.5
Männer
2.5
14.594
120.7
122.3
123.9
128.4
128.8
132.1
0.8
1.3
1.3
3.7
0.3
20 Jahre (0-35 Jährige)
0.606
119.6
120.8
121.2
124.2
124.9
128.3
0.1
1.0
0.3
2.5
0.6
2.7
42 Jahre (36-65 Jährige)
7.443
118.9
120.3
120.8
123.8
124.5
128.3
0.1
1.2
0.4
2.5
0.6
3.0
6.545
124.6
126.4
129.9
137.0
136.8
139.5
2.2
1.4
2.8
5.4
-0.1
1.9
18.207
119.7
120.3
121.8
128.5
128.9
132.0
0.7
0.5
1.3
5.5
0.3
2.4
68 Jahre (66+ Jährige)
Frauen
20 Jahre (0-35 Jährige)
1.002
119.2
119.4
119.8
126.0
126.7
130.0
0.4
0.1
0.3
5.2
0.6
2.6
42 Jahre (36-65 Jährige)
9.227
118.0
118.7
119.1
124.6
125.3
129.0
-0.1
0.6
0.4
4.6
0.6
2.9
68 Jahre (66+ Jährige)
7.978
123.0
123.5
127.0
135.6
135.5
137.9
2.1
0.4
2.8
6.8
-0.1
1.8
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 65 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
102 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B11.7
Krankenversicherungsprämien-Index, Totalindex Schweiz
Index (1999=100)
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Grundversicherung1)
133.0
142.1
145.6
151.5
153.3
151.7
10.1
6.8
2.5
4.0
1.2
-1.0
Zusatzversicherung
116.4
117.9
118.9
122.4
123.0
124.4
0.8
1.3
0.9
2.9
0.4
1.2
Total
127.4
134.0
136.7
141.7
143.1
142.5
7.0
5.2
2.0
3.7
1.0
-0.4
1) Bis 2003: Entwicklung der Durchschnittsprämie (Minimalfranchise) aller Versichertenkategorien. Ab 2004: Schätzung der durchschnittlichen
Prämienentwicklung des gesamten Versichertenbestandes (inkl. Wahlfranchisen, Bonusversicherungen usw.) gemäss BAG.
B11.8
Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 65 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit
in Mio. Fr.
Zu laufenden Preisen
1990
2000
2006
2007
in %
Leistungen nach Funktionen
1990
2000
2006
2007
Gesamtausgaben
64832
113983
137273
142478
Alter
46.4
47.3
44.5
45.6
Sozialleistungen
58033
103670
127496
132364
Krankheit/Gesundheitspflege
28.4
25.0
26.4
26.5
Einnahmen
87338
135996
161582
167290
Invalidität
9.7
11.7
12.5
12.3
in %
Überleben Hinterbliebener
5.6
4.6
4.4
4.4
28.0
27.3
Familie/Kinder
6.3
5.1
4.9
4.9
Im Verhältnis zum BIP1)
Gesamtausgaben
19.6
27.0
Sozialleistungen
17.5
24.6
26.0
25.4
Arbeitslosigkeit
0.8
2.8
3.8
3.0
Einnahmen
26.4
32.2
33.9
32.1
Soziale Ausgrenzung, Wohnen
3.0
3.5
3.5
3.3
1) Die Ausgaben, Leistungen und Einnahmen für die Soziale Sicherheit stellen keine Teilmengen des BIP dar.
Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 64 21
E-Mail: [email protected], Internet: www.statistik.admin.ch
B 12 Bildung
B 12.1
Ausgewählte Bildungabschlüsse
Frauen
Anzahl
Schulstufen
1995
Anteil in %
2000
2005
12932
15024
11923
13984
1009
absolut
2007
1995
2000
2005
2007
2007
16471
17461
50.8
53.9
16149
17202
49.5
52.9
56.8
58.1
10144
56.6
58.0
1040
322
259
65.5
9972
67.3
68.9
66.4
2104
1998
584
114
172
74.2
71.3
78.4
78.9
90
Berufliche Grundbildung mit EFZ2)
46001
49151
51182
Berufliche Grundbildung mit EBA3)
...
...
94
49896
41.5
43.1
43.3
41.2
20559
1591
...
...
13.8
66.7
Berufe der Landwirtschaft4)
1406
1169
1061
963
...
6.3
12.5
13.7
...
Berufe des Schweizerischen Roten Kreuzes
3954
4565
...
1090
845
90.6
88.6
88.9
97.5
824
Handelsmittelschulen BBG
2504
2209
Anlehre
1635
2081
2799
2474
62.3
59.9
56.9
51.4
1271
2526
1925
36.9
30.2
31.9
21.5
480
6478
10719
414
10615
18.8
35.9
44.0
44.8
4759
Sekundarstufe II
Gymnasiale Maturität
Eidgenössisch anerkannt
Nicht eidgenössisch anerkannt
Schulen für Unterrichtsberufe1)
Berufliche Grundbildung
Berufsmaturität
Technische Richtung
230
2686
3678
3112
3.0
9.0
12.2
10.5
326
Kaufmännische Richtung
154
3315
5604
5668
51.3
55.5
58.6
56.5
3203
Gestalterische Richtung
...
300
623
653
...
62.0
72.4
64.0
418
Gewerbliche Richtung
...
102
196
160
...
44.1
57.1
42.5
68
Naturwissenschaftliche Richtung
96
75
134
153
4.2
17.3
38.1
30.7
47
Gesundheitliche und soziale Richtung
...
...
484
869
...
...
75.4
80.2
697
Tertiärstufe
Höhere Berufsbildung
Höhere Fachschulen (Vorgänger Fachhochschulen)
4133
1083
...
...
20.3
43.1
...
...
...
Höhere Fachschulen
2944
3068
4055
4186
16.4
24.0
28.8
31.9
1337
Eidg. Diplome (höhere Fachprüfungen)
3147
3232
2556
2563
16.9
16.2
17.6
17.8
455
Eidg. Fachausweise (Berufsprüfungen)
6068
8082
12251
11723
25.3
32.4
32.8
37.3
4371
Nicht vom Bund regl. höhere Berufsbildungen
8822
8126
10613
8774
52.2
55.6
66.7
70.5
6185
Diplome
...
1811
7889
9649
...
17.9
39.6
41.3
3987
Bachelordiplome
...
...
...
1874
...
...
...
85.5
1602
Masterdiplome
...
...
...
218
...
...
...
71.6
156
Hochschulen
Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen
Universitäre Hochschulen
Lizentiate, Diplome
2191
3138
9251
7015
61.3
64.4
51.2
55.1
3864
Bachelordiplome
...
...
2927
7168
...
...
40.4
48.7
3490
Masterdiplome
...
...
1294
3626
...
...
29.9
43.1
1563
2597
2746
3093
3236
27.9
34.5
37.1
38.5
1245
Doktorate
1) Primarlehrpatente.
2) Eidg. Fähigkeitszeugnis.
3) Eidg. Berufsattest.
4) Ab 2007 integriert in berufliche Grundbildung mit EFZ.
Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 66 93
E-Mail: [email protected], Internet: www.statistik.admin.ch
103 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 12.2
Erwerbsstatus und höchste abgeschlossene Ausbildung nach Geschlecht und Nationalität 2009
Männer
Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren
In 1000
Frauen
Total
CH
Ausländer B/C1)
Total
CH
Ausländerinnen B/C1)
Total
CH
Ausländer B/C1)
Total
306
52
357
176
24
199
481
76
557
35
5
40
48
4
53
84
9
93
1287
496
1783
1264
353
1617
2551
849
3400
105
23
127
85
18
103
190
41
231
50
39
89
56
36
93
107
75
182
129
26
155
111
29
140
240
55
295
9
4
13
179
77
256
188
81
269
480
82
562
720
75
795
1199
157
1357
Erwerbsstatus2)
Selbstständige
Mitarbeitende Familienmitglieder
Arbeitnehmende
Lehrlinge
Erwerbslose
Personen in Ausbildung
Hausfrauen/Hausmänner
Rentnerinnen/Renter
Andere Nichterwerbspersonen
Total
34
18
52
55
32
87
89
51
139
2435
744
3180
2694
648
3342
5129
1393
6522
Höchste abgeschlossene Ausbildung
Obligatorische Schule
332
209
541
548
242
790
880
451
1331
Haushaltlehrjahr, Handelsschule 1-2 Jahre
19
6
25
107
10
117
126
15
142
Anlehre
37
26
63
66
18
84
103
44
147
Diplommittelschule, allgemeinbildende Schule
11
7
18
41
8
49
52
15
67
924
171
1095
1024
111
1135
1948
282
2230
309
Berufslehre
83
35
118
160
31
191
243
66
Maturität, Lehrerseminar
Vollzeitberufsschule
151
56
207
249
60
309
400
116
516
Höhere Berufsausbildung
458
56
514
217
34
251
675
90
764
Universität, ETH, FH, PH
419
177
596
280
133
413
699
310
1009
()
(1)
(3)
(2)
2
(4)
(3)
3
7
2435
744
3180
2694
648
3342
5129
1393
6522
Keine Angabe, weiss nicht3)
Total
1) Ständige Wohnbevölkerung (Niedergelassene, Aufenthalter, Kurzaufenthalter ab 12 Monaten, internationale Funktionäre).
2) Soziologische Definition: Arbeitnehmende in eigener Firma zählen als Selbständige.
3) ( ): Entfällt, weil statistisch nicht sicher genug. (Zahl): Statistisch nur bedingt zuverlässig.
B 12.3
Quelle: BFS, Sake 2009
Info-Telefon: 032/713 64 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sake.bfs.admin.ch
Schülerinnen, Schüler und Studierende1)
Anteile in %
Anzahl
2000
Frauen
2005
2007
Ausländer
2000
2005
2007
2005
Total
2007
2005
2007
Schulstufen
Vorschule
156364
156129
151699
48.5
48.4
48.6
26.7
26.5
10.4
10.1
Obligatorische Schule
807347
806905
788072
48.8
48.7
48.7
23.7
23.5
53.9
52.3
Primarstufe
473739
454092
445136
49.3
49.2
49.2
23.1
22.9
30.3
29.5
Sekundarstufe I
285014
304064
298368
49.9
49.7
49.7
21.1
21.2
20.3
19.8
48594
48749
44568
37.9
37.7
37.1
45.0
43.9
3.3
3.0
307121
317417
329890
47.6
47.3
46.7
17.0
16.3
21.2
21.9
Maturitätsschulen
66888
68264
71958
55.0
56.3
56.4
13.3
13.3
4.6
4.8
Andere allgemeinbildende Schulen
17335
23629
25006
70.4
68.6
67.8
25.3
26.2
1.6
1.7
5993
332
…
83.4
82.2
…
2.4
…
…
…
209157
213130
220631
42.9
42.2
41.3
16.7
15.8
14.2
14.6
0.4
Schulen mit besonderem Lehrplan
Sekundarstufe II
Unterrichtsberufe
Berufliche Grundbildung
Berufsmaturität (nach Berufslehre)
3215
5288
6158
31.0
44.8
46.8
10.6
9.9
0.4
Anlehre
3876
4966
3546
33.9
33.2
27.2
41.5
32.4
0.3
0.2
Vorlehre
657
1808
2591
42.9
54.7
56.3
46.3
36.5
0.1
0.2
162646
206404
225862
41.9
46.9
49.3
19.2
20.3
13.8
15.0
41072
39955
48147
43.1
44.3
50.3
15.6
18.4
2.7
3.2
0.0
Tertiärstufe
Höhere Berufsbildung
Höhere Fachschulen
(Übergangsphase zu Fachhochschulen)
2205
795
0
53.0
65.9
0.0
3.8
0.0
0.1
Höhere Fachschulen
4989
9796
18571
5.7
28.2
52.3
13.2
10.7
0.7
1.2
Vorbereitung auf höhere Fachprüfungen
7484
4278
4229
33.5
35.4
34.4
9.3
16.2
0.3
0.3
Vorbereitung auf Berufsprüfungen
Andere
Hochschulen
8856
11623
13073
39.0
40.0
42.7
12.1
16.4
0.8
0.9
17538
13463
12274
58.6
61.3
60.6
23.1
32.8
0.9
0.8
121574
166449
177715
41.5
47.6
49.1
20.0
20.8
11.1
11.8
Fachhochschulen
24902
54140
60809
25.7
44.4
47.9
15.0
15.3
3.6
4.0
Universitäre Hochschulen
96672
112309
116906
45.6
49.1
49.7
22.4
23.6
7.5
7.8
Geistes- und Sozialwissenschaften
34729
41685
41531
62.5
63.9
64.8
18.7
19.3
2.8
2.8
Wirtschaftswissenschaften
13159
14233
15956
27.5
30.3
31.3
29.8
31.8
1.0
1.1
Recht
10762
13247
13925
47.5
52.3
54.1
14.5
14.6
0.9
0.9
Exakte- und Naturwissenschaften
15797
18714
19037
31.6
35.6
36.5
29.3
30.9
1.3
1.3
Medizin und Pharmazie
10153
10706
11466
54.9
60.8
61.6
14.5
15.2
0.7
0.8
Technische Wissenschaften
10061
10940
11482
22.1
25.4
25.8
33.8
36.3
0.7
0.8
Interdisziplinäre und andere
2011
2784
3509
40.2
45.4
47.3
19.4
20.9
0.2
0.2
8215
9562
11295
50.1
49.0
49.4
87.9
85.4
0.6
0.7
1441693
1496417
1506818
47.8
48.1
48.3
22.4
22.2
100.0
100.0
Nicht auf Stufen zuteilbar
Total
1) Jahreszahl = Schuljahr, z.B. 1995 = Schuljahr 1995/96.
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 93
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
104 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 12.4
Berufliche Grundbildung nach Berufsgruppen
Anteile in %
Total
Berufsgruppen
Total
Pflanzenbau und Tierwirtschaft
Frauen
Ausländer
Total
1995
2000
2005
2007
1995
2000
2005
2007
2005
2007
2005
2007
188510
209157
213130
220631
40.7
42.9
42.2
41.3
16.7
15.8
100.0
100.0
8603
8824
8959
9897
31.5
32.3
31.6
30.3
2.8
2.5
4.2
4.5
Industrie und Handwerk
71635
78110
81316
85903
9.5
10.1
11.1
11.6
16.4
15.0
38.2
38.9
Technische Berufe
13347
10318
10534
11181
22.7
23.6
24.4
25.1
11.7
11.2
4.9
5.1
Handel und Verwaltung
57677
69288
66457
68962
65.2
66.1
64.3
64.4
18.9
18.7
31.2
31.3
Verkehrsberufe
1804
1395
697
783
34.4
26.2
15.8
14.0
11.5
12.5
0.3
0.4
Gastgewerbe, Hauswirtschaft
7823
10180
9873
11443
56.6
55.9
56.9
58.9
14.8
13.9
4.6
5.2
Reinigung, Hygiene und Körperpflege
5174
5028
5174
5290
90.1
89.5
87.6
86.0
26.0
23.5
2.4
2.4
Rechts-, Sicherheits-, Ordnungspflege
384
583
...
...
18.0
23.8
...
...
...
...
...
...
15496
19040
20158
14215
87.4
89.4
89.3
91.8
15.6
17.7
9.5
6.4
Künstlerische Berufe
4609
3687
3534
2893
55.2
55.1
59.3
59.4
29.9
21.5
1.7
1.3
Seelsorge, Fürsorge
556
801
1587
3997
96.0
96.4
96.8
88.2
8.4
11.1
0.7
1.8
1402
1903
4841
6067
10.5
11.5
19.7
20.4
20.2
18.1
2.3
2.7
Heilbehandlung
Übrige Berufe
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 93
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
B 12.5
Berufsbildung der Sekundarstufe II: Berufe nach Berufsbildungsgesetz
Frauen
Total
Anteile in %
1995
2000
2005
2007
1995
absolut
2000
2005
2007
2007
27799
Berufliche Grundbildung mit EFZ1)
Neu abgeschlossene Lehrverträge
54878
62294
62548
67159
39.7
42.1
40.8
41.4
Gesamtbestand der Lehrverträge
148680
168319
174814
189078
35.2
38.3
38.7
39.3
74296
Lehrabschlussprüfungen
51466
54710
57624
56922
41.0
42.4
42.5
40.1
22831
Ausgestellte Fähigkeitszeugnisse
46001
50406
51182
49896
41.5
43.1
43.3
41.2
20559
Berufliche Grundbildung mit EBA2)
Neu abgeschlossene Lehrverträge
...
...
1406
3057
...
...
64.5
52.8
1614
Gesamtbestand der Lehrverträge
...
...
1550
5184
...
...
60.8
54.7
2834
Lehrabschlussprüfungen
...
...
94
1708
...
...
13.8
66.5
1135
Ausgestellte Berufsatteste
...
...
94
1591
...
...
13.8
66.7
1061
Neu abgeschlossene Anlehrverträge
1519
2437
2655
1569
33.1
31.9
26.9
21.5
338
Gesamtbestand der Anlehrverträge
3158
4127
4416
2832
32.4
31.2
30.3
20.8
589
Ausgestellte Ausweise
1635
2081
2526
1925
36.8
30.2
31.9
21.5
414
Prüfungskandidat/innen
2734
2450
3131
2802
61.4
58.4
54.3
50.9
1427
Ausgestellte Diplome
2504
2181
2799
2474
62.3
59.8
56.9
51.4
1271
Anlehre
Handelsmittelschulen
1) Eidg. Fähigkeitszeugnis (ab 2007 Landwirtschaft integriert).
2) Eidg. Berufsattest.
B 12.6
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 93
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Studierende an universitären Hochschulen
Anteile in %
Total
Frauen
Ausländer
Total
1995
2000
2005
2008
2000
2005
2008
2000
2005
2008
2000
2005
Basel
7981
7606
9957
11 819
47.0
54.3
55.5
18.8
20.8
23.0
7.9
8.9
9.8
Bern
9918
10193
12174
13 393
48.2
51.0
52.9
7.7
9.8
11.5
10.5
10.8
11.1
Freiburg
2008
8746
8849
9937
9 598
52.4
56.6
57.8
16.8
18.1
18.6
9.2
8.8
7.9
12583
13178
14566
13 830
57.5
58.8
60.1
34.9
37.3
38.0
13.6
13.0
11.4
8996
9893
10452
11 468
51.8
55.2
55.5
20.7
20.5
21.4
10.2
9.3
9.5
250
256
1771
2 240
46.5
55.4
57.8
18.4
9.8
13.2
0.3
1.6
1.9
Neuenburg
3234
3136
3595
3 761
50.4
55.3
57.5
22.9
24.7
22.9
3.2
3.2
3.1
St. Gallen
4015
4705
4689
6 300
25.1
27.8
29.2
26.1
35.1
34.5
4.9
4.2
5.2
16224
20598
23832
24 758
51.1
54.0
56.1
11.6
13.8
16.2
21.3
21.2
20.5
...
1410
2023
2 483
50.6
48.4
49.0
41.6
54.1
60.5
1.5
1.8
2.1
EPFL
4485
5095
6407
6 903
17.9
23.8
26.6
35.5
40.8
44.9
5.3
5.7
5.7
ETHZ
11575
11459
12552
14 051
26.3
29.3
30.4
19.2
22.8
30.9
11.9
11.2
11.6
236
294
444
405
52.4
58.8
54.6
6.8
6.5
23.5
0.3
0.4
0.3
88243
96672
112309 121 009
45.6
49.1
50.1
20.0
22.4
24.9
100.0
100.0
100.0
Genf
Lausanne
Luzern
Zürich
Università della Svizzera Italiana
Andere universitäre Institutionen
Schweiz
Quelle: BFS
Info-Telefon 032/713 65 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.education-stat.admin.ch
105 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 12.7
Universitäre Hochschulen: Eintritte und Abschlüsse
Anteile in %
Total
Eintritte auf Stufen Lizenziat/Diplom und Bachelor
nach Fachbereichen1) Total
Frauen
Ausländer
1990
1995
2000
2005
2008
1990
1995
2000
2005
2008
2008
13877
13928
15392
16546
18069
44.8
46.0
49.6
52.0
52.4
22.4
Geistes- und Sozialwissenschaften
4696
4358
5576
5702
5552
65.6
66.4
67.2
69.3
71.0
20.3
Wirtschaftswissenschaften
2471
2230
2703
2377
3395
29.0
30.0
31.0
33.6
35.0
28.5
Recht
1616
1950
1617
2160
2094
47.1
48.7
56.7
57.0
62.0
13.9
Exakte und Naturwissenschaften
2040
2143
2328
2542
2832
29.0
30.7
35.8
36.3
39.2
23.8
Medizin und Pharmazie
1328
1499
1270
1486
1635
53.9
57.5
64.5
67.0
66.3
15.7
Technische Wissenschaften
1606
1563
1618
1795
2010
18.5
20.0
22.7
26.1
28.2
33.0
Interdisziplinäre und andere
120
185
280
484
551
46.7
36.8
41.4
50.6
50.6
12.3
Abschlüsse nach Prüfungsstufe2)
Lizenziate und Diplome
7752
8688
9575
9208
6108
33.1
38.7
43.8
51.2
57.1
11.8
Bachelor
...
...
...
2926
8690
...
...
...
40.4
50.4
14.6
Master
...
...
...
1290
5413
...
...
...
29.9
45.4
25.7
2176
2601
2822
3097
3209
22.8
27.9
34.5
37.1
41.4
44.4
Doktorate
451
1207
1288
...
...
44.1
43.3
45.5
...
...
...
Weiterbildung (mind. 60 ECTS-Credits)
Nachdiplome (bis 2004)
...
...
...
584
1199
...
...
...
33.7
36.9
50.7
Universitäres Aufbau-, Vertiefungsstudium
...
...
...
1175
468
...
...
...
54.0
72.0
50.0
1) Als Eintritt gilt eine Person, die sich in einem gegebenen Wintersemester erstmals auf einer bestimmten Studienstufe
(Bachelor, Master, Diplom/Lizenziat, Doktorat, universitäre Weiterbildung, Aufbau- und Vertiefungsstudien)
eines bestimmten Hochschultyps (universitäre Hochschule, Fachhochschule) immatrikuliert.
Eine Person kann im Verlauf ihrer Studienbiografie mehrmals als Eintritt auf unterschiedlichen Studienstufen
und in unterschiedlichen Hochschultypen erfasst werden.
2) Die %-Anteile beziehen sich auf das Total Männer/Frauen bzw. Schweiz/Ausland (ohne unbekannt).
Quelle: BFS
Info-Telefon 032/713 65 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.education-stat.admin.ch
B 13 Forschung und Entwicklung (F&E)
B 13.1
Öffentliche und private F&E-Finanzierung in der Schweiz, 2004
In Mio. Fr.
Finanzierungsquelle
Total
13100
Öffentliche Mittel
2975
davon Bund
2085
davon Kantone
Private Mittel
890
9135
Übrige Mittel in der Schweiz
305
Auländische Mittel
685
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 68 28
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
B 13.2
F&E-Aufwendungen nach Sektor, 2004
Intramuros-Aufwendungen
in Mio. Fr.
F&E-Personal
in Personenjahren
13100
52250
Total in der Schweiz
Bund
140
810
Hochschulen
3000
18355
Privatwirtschaft
9660
33085
300
...
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Extramuros-Aufwendungen
Total Ausland
2880
...
450
...
F&E-Aufträge und -Beiträge der Privatwirtschaft1)
2430
...
Intra-sektorielle Aufwendungen im Ausland2)
9600
F&E-Aufträge und -Beiträge des Bundes
1) Extramuros-Aufwendungen an ausländische Forschungsstellen (ohne Tochtergesellschaften).
2) Von ausländischen Niederlassungen schweizerischer Unternehmungen im Ausland getätigte F&E- Aufwendungen.
106 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 68 28
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 14 Betriebs- und Unternehmensstruktur
B 14.1
Sektoral- und Branchenstruktur1)
Marktwirtschaftliche Unternehmen
absolut
Branchen Noga
Veränderung in %
2005 1998/2001
Marktwirtschaftliche Unternehmen
nach Grössenklassen, 2005
Arbeitsstätten
absolut
Veränderung in %
Anteil Unternehmen in %
0-9
10-49
50-249
250+
298720
1.9
-2.7
372549
1.0
-2.7
87.6
10.3
1.8
0.4
72540
1.0
-4.2
76927
-0.1
-4.4
79.4
16.6
3.4
0.8
303
5.4
-8.5
395
-2.4
-4.6
59.7
36.6
3.6
...
Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Tabakverarbeitung
2273
-1.3
-13.4
2597
-5.0
-9.8
74.8
17.0
6.2
2.7
Herstellung von Textilien und Bekleidung
1365
-6.8
-17.2
1414
-7.7
-17.8
82.4
13.4
3.9
0.4
Herstellung von Lederwaren und Schuhen
211
-3.1
-26.2
212
-3.6
-27.1
86.3
10.4
2.8
0.5
Be- und Verarbeitung von Holz
6234
-2.8
-4.1
6328
-3.2
-4.2
86.9
12.2
0.8
0.1
Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe
4131
-4.1
-10.4
4358
-4.8
-10.8
80.4
15.1
3.6
1.0
Total
Sektor II
Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden
Mineralölverarbeitung, Kokerei
2001/2005
2005
1998/2001
2001/2005
9
50.0
-25.0
10
27.3
-28.6
55.6
11.1
22.2
20.0
Chemische Industrie
883
21.4
-9.1
967
18.0
-6.7
54.7
26.3
13.6
9.9
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
765
1.7
-6.7
833
1.4
-6.8
54.8
29.5
13.6
3.8
Herstellung von sonstigen nicht mineralischen Produkten
1231
3.2
-11.9
1416
0.9
-9.3
75.8
18.3
5.2
1.0
Erzeugung und Bearbeitung von Metall, Metallerzeugnissen
7710
3.9
-6.8
7966
4.0
-6.8
76.7
19.0
3.8
0.6
Maschinenbau
3406
-2.7
1.2
3662
-3.8
1.4
68.1
21.3
8.7
2.9
Herstellung von elektr. und elektron. Geräten, Feinmechanik, Optik
4970
5.3
-4.1
5235
4.2
-4.1
73.2
17.8
7.1
2.6
583
-2.7
1.9
632
-4.0
1.3
78.4
14.8
5.0
2.4
3631
0.4
-13.3
3758
0.4
-13.1
86.6
11.2
2.0
0.3
451
18.7
9.2
938
-6.3
-6.6
41.9
40.1
14.2
9.0
34384
1.5
-0.4
36206
0.5
-1.0
81.8
16.0
2.0
0.2
Fahrzeugbau
Sonstiges verarbeitendes Gewerbe
Energie- und Wasserversorgung
Baugewerbe
Sektor III
226180
2.2
-2.2
295622
1.2
-2.3
90.2
8.2
1.3
0.3
Handel, Reparatur
68830
-5.8
-3.9
84430
-5.9
-3.6
89.9
8.8
1.2
0.2
Gastgewerbe
25110
-0.9
-1.5
28004
-0.7
-1.9
87.0
11.8
1.1
0.1
Verkehr, Nachrichtenübermittlung
10728
0.9
-3.2
18572
3.6
0.1
83.9
12.9
2.6
0.8
2.2
Kredit- und Versicherungsgewerbe
Immobilien, Informatik, Dienstleistungen für Unternehmen
5866
25.5
7.9
11276
15.2
1.2
78.4
16.8
3.1
72321
13.6
-0.5
76312
13.4
-1.0
93.0
6.0
0.9
0.1
67
-36.5
24.1
8687
-5.1
-6.1
31.3
40.3
23.9
14.3
Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung
4227
7.0
-8.7
15019
1.1
-4.4
82.6
13.9
3.2
0.3
Gesundheits- und Sozialwesen
Unterrichtswesen
19456
0.1
-2.5
25407
-0.2
-1.2
89.5
7.1
2.7
0.8
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
19575
-2.8
-3.8
27915
-4.5
-3.7
94.5
4.8
0.7
0.1
1) Betriebszählung 2005.
B 14.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 62 66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Neue Unternehmen und Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen
Total Beschäftigte1)
Anzahl Unternehmen
Industrie
2004
2005
2006
2007
2004
2005
2006
2007
943
877
861
937
2218
1861
1804
2008
Baugewerbe
1224
1271
1488
1482
2651
2830
3099
2996
Sekundärer Sektor
2167
2148
2349
2419
4869
4691
4903
5004
Handel
4068
2682
2410
2372
2290
5069
4713
4353
Gastgewerbe
316
341
316
255
1119
1301
985
913
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
498
465
477
504
1113
1092
1049
963
Kredit- und Versicherungsgewerbe
534
454
549
583
1168
895
1087
1162
Immobilienwesen
361
342
352
415
696
597
677
685
3311
3455
3246
3392
6086
5636
5747
6132
Informatikdienstleistungen
840
793
827
956
1587
1340
1339
1638
Unterrichtswesen
179
147
193
151
395
293
449
351
Gesundheits- und Sozialwesen
263
250
281
290
756
709
740
832
Dienstleistungen für Unternehmen
Sonstige öffentliche und persönliche Dienstleistungen
Tertiärer Sektor
Total
637
611
633
582
1389
1287
1224
1093
9621
8926
9246
9418
19378
17863
17650
17837
11788
11074
11595
11837
24247
22554
22553
22841
1) Total Beschäftigte = Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte.
Vollzeitbeschäftige = mindestens 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit.
Teilzeitbeschäftigte = weniger als 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit, aber mindestens 6 Std. pro Woche.
107 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 14.3
Voll- und Teilzeitbeschäftigte1
)
Beschäftigte in marktwirtschaftlichen Unternehmen nach Grössenklassen, 2005
Beschäftigte (Voll- und Teilzeit) in Arbeitsstätten
absolut
Branchen Noga
Veränderung in %
2005
Anteil in %
Anteil Beschäftigte (Voll- und Teilzeit) in %
0-9
10-49
50-249
250+
3698734
5.8
0.7
100.0
100.0
26.3
21.7
19.4
32.5
996970
1.6
-3.6
20.9
27.0
18.8
26.0
26.2
29.0
4771
-8.6
0.0
0.1
0.1
18.9
59.1
22
...
Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Tabakverarbeitung
63126
0.8
-1.6
1.7
1.7
10.9
14.5
24.3
50.3
Herstellung von Textilien und Bekleidung
16320
-16.7
-24.6
0.6
0.4
20.1
28.2
37.6
14.2
Herstellung von Lederwaren und Schuhen
2034
-31.3
-9.8
0.1
0.1
26.6
27.1
27.1
19.2
Total
Sektor II
Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden
1998/2001 2001/2005
2001
2005
Be- und Verarbeitung von Holz
37135
-1.7
-1.5
1.0
1.0
46.4
39.8
9.8
4.0
Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe
59828
-2.2
-13.1
1.9
1.6
19.0
24.7
30.4
25.9
752
13.3
2.3
0.0
0.0
4.2
3.0
56
36.7
66867
6.5
1.5
1.8
1.8
2.7
9.2
19.7
68.4
Mineralölverarbeitung, Kokerei
Chemische Industrie
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
24676
3.4
-3.1
0.7
0.7
7.5
21.9
43
27.6
Herstellung von sonstigen nichtmineralischen Produkten
17897
-5.1
-5.3
0.5
0.5
15.6
27.7
34.7
22.0
16.0
Erzeugung und Bearbeitung von Metall, Metallerzeugnissen
97919
4.8
-6.1
2.8
2.6
20.6
32.5
30.8
Maschinenbau
99243
-0.3
-9.0
3.0
2.7
8.3
17.3
33.3
41.0
136554
8.5
-4.2
3.9
3.7
8.5
14.7
28
48.8
Fahrzeugbau
17421
-0.7
-8.1
0.5
0.5
9.8
12.3
20.9
57.1
Sonstiges verarbeitendes Gewerbe
28090
4.3
-11.8
0.9
0.8
27.6
32.7
27.4
12.3
48.5
Herstellung von elektr. und elektron. Geräten, Feinmechanik, Optik
Energie- und Wasserversorgung
25312
-4.0
6.5
0.6
0.7
3.5
18.3
29.7
299025
1.4
1.8
8.0
8.1
30.7
37.6
21.6
10.1
2701764
7.5
2.4
71.8
73.0
29.8
19.8
16.3
34.1
Handel, Reparatur
585468
-0.7
-1.4
16.2
15.8
33.2
21.0
14.4
31.3
Gastgewerbe
220801
2.3
-6.2
6.4
6.0
46.1
29.5
14.7
9.7
Verkehr, Nachrichtenübermittlung
248736
10.3
-4.4
7.1
6.7
11.2
13.4
13.1
62.4
70.4
Baugewerbe
Sektor III
Kredit- und Versicherungsgewerbe
199492
10.6
-3.8
5.6
5.4
7.5
11.4
10.7
Immobilien, Informatik, Dienstleistungen für Unternehmen
450429
25.2
4.6
11.7
12.2
42.1
22.6
18.8
16.5
Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung
161402
6.7
10.5
4.0
4.4
1.9
10.5
29.6
58.0
Unterrichtswesen
239990
7.5
6.7
6.1
6.5
19.8
36.9
32.3
11.1
Gesundheits- und Sozialwesen
439657
7.1
11.1
10.8
11.9
20.7
13.3
20.7
45.3
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
155789
1.4
8.6
3.9
4.2
50.6
24.4
15.5
9.6
1) Betriebszählung 2005.
B 14.4
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 62 66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Unternehmen nach Rechtsform, Betreibungen und Konkursen
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2.3
Unternehmen nach Rechtsforma),1)
Aktiengesellschaften2)
174370
174149
173944
175459
179761
183888
0.6
-0.1
-0.1
0.9
2.5
Einzelfirmen
147311
148263
148982
150050
152388
154626
1.7
0.6
0.5
0.7
1.6
1.5
15455
14951
14524
14662
13934
13750
-1.4
-3.3
-2.9
1.0
-5.0
-1.3
-2.5
Kollektivgesellschaften
2727
2665
2632
2617
2504
2441
-3.8
-2.3
-1.2
-0.6
-4.3
GmbH
Komanditgesellschaften
68633
76428
84291
92448
101462
109713
11.7
11.4
10.3
9.7
9.8
8.1
Genossenschaften
12529
12198
11860
11579
11306
10977
-3.4
-2.6
-2.8
-2.4
-2.4
-2.9
Betreibungshandlungenb)
Zahlungsbefehle
2386989
2449129
2521091
2551083
2465306
2494438
4.6
2.6
2.9
1.2
-3.4
1.2
Pfändungsvollzüge
1210438
1302452
1314187
1387722
1366507
1348021
9.0
7.6
0.9
5.6
-1.5
-1.4
2.5
388633
414850
430486
450207
459095
470526
-1.1
6.7
3.8
4.6
2.0
Konkurseröffnungen
Verwertungen
9798
10524
10678
10715
10712
10741
4.5
7.4
1.5
0.3
0.0
0.3
Konkurserledigungen
9395
10281
10496
10496
10469
10269
19.8
9.4
2.1
0.0
-0.3
-1.9
3552807
4698216
4452501
3039808
3363853
2555108
-3.1
32.2
-5.2
-31.7
10.7
-24.0
232
...
...
...
…
…
78.5
...
...
...
...
...
Konkurserledigungen: Verluste in 1000 Fr.
Bestätigte Nachlassverfahren
1) Bestand am Jahresende.
2) Aktiengesellschaften und Kommandit-Aktiengesellschaften.
108 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quellen:
a) Eidg. Handelsregister
Info-Telefon: 031 322 41 96
b) BFS
Info-Telefon: 032/713 61 54
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 15 Detailhandel, Konsum
B 15.1
Haushaltseinkommen und -ausgaben sämtlicher Haushalte
2006
2007
2.23
2.22
In Fr. pro Monat pro Haushalt (Mittelwert)
6298
6 627
330
421
6629
7 049
1705
1 790
158
140
8492
8 979
-2335
2 478
-186
224
5971
6 276
-533
606
-5189
5 432
-627
638
-103
103
-511
538
-225
240
-1382
1 434
-269
299
-286
298
-721
743
-176
178
-629
668
-259
293
309
368
558
606
Personen pro Haushalt
Budgetstruktur1)
Erwerbseinkommen
Einkommen aus Vermögen und Vermietung
Primäreinkommen2)
Renten und Sozialleistungen
Monetäre Transfereinkommen von anderen Haushalten
Bruttoeinkommen
Obligatorische Transferausgaben
Monetäre Transferausgaben an andere Haushalte
Verfügbares Einkommen3)
Übrige Versicherungen, Gebühren und Übertragungen
Konsumausgaben
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
Alkoholische Getränke und Tabakwaren
Gast- und Beherbergungsstätten
Bekleidung und Schuhe
Wohnen und Energie
Wohnungseinrichtung und laufende Haushaltsführung
Gesundheitspflege
Verkehr
Nachrichtenübermittlung
Unterhaltung, Erholung und Kultur
Andere Waren und Dienstleistungen
Sporadische Einkommen4)
Sparbetrag
2006
In %
74.2
3.9
78.1
20.1
1.9
100.0
-27.5
-2.2
70.3
-6.3
-61.1
-7.4
-1.2
-6.0
-2.7
-16.3
-3.2
-3.4
-8.5
-2.1
-7.4
-3.0
3.6
6.6
1) Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen.
2) Inklusive Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer aber ohne diejenigen der Arbeitgeber.
3) Der hier verwendete Begriff des verfügbaren Einkommens ist
nicht kompatibel mit demjenigen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
4) Die sporadischen Einkommen (erhaltene Geschenke, Verkäufe und Rückerstattungen)
werden nicht in die Berechnung des Bruttoeinkommens einbezogen.
B 15.2
Detailhandelsumsätze nach Warengruppen und Witrtschaftszweigen1)
2007
73.8
4.7
78.5
19.9
1.6
100.0
-27.6
-2.5
69.9
-6.8
-60.5
-7.1
-1.2
-6.0
-2.7
-16.0
-3.3
-3.3
-8.3
-2.0
-7.4
-3.3
4.1
6.8
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 68 11
Internet: www.statistik.admin.ch
Veränderungen in % gegenüber Vorjahresmonat
Sept. 2009
Ergebnisse pro Monat
Detailhandelsumsätze nach Warengruppen
Ergebnisse pro Verkaufstag
Nominal
Real
Nominal
Real
Total ohne Motorfahrzeuge, Treib- und Brennstoffe
-0.2
-1.6
-0.2
-1.6
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren
-0.3
0.5
-0.3
0.5
-0.4
1.1
-0.4
1.1
1.0
0.7
1.0
0.7
Nahrungsmittel
Getränke
-1.5
-7.3
-1.5
-7.3
Bekleidung, Schuhe
Tabak. Raucherwaren
-6.7
-8.9
-6.7
-8.9
Übrige Gruppen
-1.6
-1.1
-1.6
-1.1
-6.0
-6.4
-6.0
-6.4
2.5
2.0
2.5
2.0
-3.8
-5.6
-3.8
-5.6
Persönliche Ausstattung
Gesundheit, Körperpflege, Schönheit
Wohnungseinrichtung
Küche, Haushalt
7.0
6.1
7.0
6.1
Unterhaltungs- und Büroelektronik
-8.4
4.6
-8.4
4.6
Do-it-yourself, Freizeit
-0.8
-1.6
-0.8
-1.6
1.7
-0.5
1.7
-0.5
-2.9
-2.6
-2.9
-2.6
Kultur
Nicht aufteilbar2)
Detailhandelsumsätze nach Wirtschaftszweigen
Nominal
Nominal
Total ohne Motorfahrzeuge, Treib- und Brennstoffe
-2.0
-2.0
Detailhandel und Reparatur von Gebrauchsgütern
-2.0
-2.0
Detailhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)
0.3
0.3
Fachdetailhandel in Verkaufsräumen mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
0.6
0.6
Fachdetailhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und kosmetischen Artikeln
2.8
2.8
Sonstiger Fachdetailhandel (Bekleidung, Schuhe, Möbel, elektrische Haushaltsgeräte,
Metallwaren, Bücher usw.)
-4.9
-4.9
Detailhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen)
-4.4
-4.4
Detailhandel nicht in Verkaufsräumen (Versandhandel, Märkte)
-2.7
-2.7
1.5
1.5
Reparatur von Gebrauchsgütern
1) Provisorische Ergebnisse.
2) Umsätze, die keiner Warengruppe zugeordnet werden können.
109 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Info-Telefon: 032/713 61 69
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 15.3
Detailhandelsumsätze nach Hauptgruppen1)
Veränderungen in % gegenüber Vorjahr
Quartalsdurchschnitte
Sept. 2009
3/2008
4/2008
1/2009
2/2009
3/2009
Kumulative
Werte2)
Sept. 2008
2008
Total
-2.0
5.8
2.8
0.3
0.3
-0.7
0.0
8.2
4.3
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren
-0.3
9.1
6.9
2.3
1.4
0.6
1.4
9.4
7.8
Bekleidung, Schuhe
-6.7
2.8
1.9
-2.8
-1.5
-5.2
-3.1
4.5
0.9
Gliederung
Nominelle Detailhandelsumsätze
Übrige Gruppen
-1.6
4.5
0.4
-0.2
0.1
-0.2
-0.1
8.9
3.0
Total je Verkaufstag
-2.0
4.4
2.4
-1.2
3.0
-0.7
0.4
4.0
3.9
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren
-0.3
7.6
6.5
0.8
4.0
0.6
1.8
5.2
7.4
Bekleidung, Schuhe
-6.7
1.2
1.4
-4.6
1.1
-5.3
-2.7
0.5
0.3
Übrige Gruppen
-1.6
3.1
0.0
-1.7
2.9
-0.2
0.4
4.7
2.6
-1.6
4.4
1.8
-0.3
0.2
-0.5
-0.2
6.4
2.9
0.5
5.3
3.6
0.2
0.5
1.0
0.6
5.3
4.6
-8.9
-0.9
0.2
-6.1
-3.4
-7.5
-5.6
0.7
-3.0
Reale Detailhandelsumsätze
Total
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren
Bekleidung, Schuhe
Übrige Gruppen
-1.1
5.9
1.6
1.2
1.4
0.4
1.0
10.2
4.0
Total je Verkaufstag
-1.6
3.0
1.4
-1.8
2.9
-0.5
0.2
2.4
2.5
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren
0.5
3.9
3.2
-1.2
3.2
0.9
0.9
1.2
4.3
Bekleidung, Schuhe
-8.9
-2.4
-0.2
-7.8
-0.9
-7.6
-5.4
-3.1
-3.6
Übrige Gruppen
-1.1
4.6
1.2
-0.3
4.1
0.4
1.5
5.9
3.5
1) Provisorische Ergebnisse.
2) Kumulierte Umsatzentwicklung in den Monaten des laufenden Jahres
im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 61 69
Internet: www.statistik.admin.ch
B 16 Tourismus
B 16.1
Volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2007
20081)
13544
14623
15605
4.5
8.6
8.0
6.7
11556
12298
11838
8.9
5.3
6.4
-2.3
1501
1988
2325
3767
-19.4
32.4
17.0
50.6
5.6
5.4
5.2
5.1
…
…
…
…
2005
2006
Einnahmen von Ausländern in der Schweiz, in Mio. Fr.
12477
Ausgaben von Schweizern im Ausland, in Mio. Fr.
10975
2005
2006
2007
20081)
Fremdenverkehrsbilanz2)
Überschuss, in Mio. Fr.
Einnahmen von Ausländern in der Schweiz
In % der Exporteinnahmen3)
1) Provisorisch.
2) Gliederung nach IWF 1993.
3) Waren- und Dienstleistungsexporte, inkl. unterstellte Bankdienstleistungen (FISIM).
B 16.2
Quelle: BFS
Info-Telefon 032/713 66 38
Internet: www.statistik.admin.ch
Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsformen
%-Anteil am Total
Logiernächte total (in 1000)1)
Hotelbetriebe
Kurbetriebe
Parahotellerie
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2006
2007
2008
2006
2007
2008
2007
2008
34848
36365
37334
100.0
100.0
100.0
4.4
2.7
34336
35838
36838
98.5
98.6
98.7
4.4
2.8
512
527
496
1.5
1.4
1.3
2.9
-5.8
-
-
-
-
-
-
-
-
Inländer
15204
15447
15825
43.6
42.5
42.4
1.6
2.4
Ausländer
19644
20918
21508
56.4
57.5
57.6
6.5
2.8
der vorhandenen Betten
35.2
36.9
37.7
-
-
-
-
-
der verfügbaren Betten
41.7
43.6
44.5
-
-
-
-
-
Bettenbesetzung in Hotellerie in %
1) Hotel- und Kurbetriebe: Erhebung Hesta.
Ohne Logiernächte von Eigentümern und Dauermietern in Zweitresidenzen.
110 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Quelle: BFS
Info-Telefon: 031/323 67 14
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 16.3
Verwendungsseitig ausgelöste, direkt tourismuswirtschaftliche Effekte im Satellitenkonto Tourismus Schweiz 2005, zu laufenden Preisen
Touristische
Verwendung im Inland
In Mio. Fr.
Touristische
Bruttowertschöpfung (BWS)
In Mio. Fr.
Anteil an gesamter
touristischer BWS
In %
Tourismusbezogene
Beschäftigung
In Vollzeitäquivalenten
A. Tourismusspezifische Produkte
24828
12239
96.8
135926
7
A.1 Tourismuscharakteristische Produkte
20289
9350
73.9
103146
8
Gliederung
1. Beherbung
1.1 Hotellerie
1.2 Parahotellerie
Tourismusanteil
an BWS
In %
5878
3170
25.1
33837
11
3725
1804
14.3
30715
100
100
733
361
2.9
3122
1.3 Selbstbewohnte Ferienwohnungen
1420
1005
7.9
...
4
2. Verpflegung in Gaststätten und Hotels
4498
2102
16.6
35799
28
3. Passagierverkehr
5952
1963
15.5
15051
39
3.1a Eisenbahnen
829
380
3.0
2862
23
3.1b Berg- und Spezialbahnen
951
421
3.3
3390
97
3.2 Landverkehr
508
225
1.8
2795
15
100
71
33
0.3
752
3.4 Luftverkehr
3.3 Schiffahrt
3152
754
6.0
4314
81
3.5 Hilfsdienste
313
99
0.8
610
33
3.6 Vermietung von Transportfahrzeugen
4. Reisebüros und Tourismusverein1)
5. Kultur
128
52
0.4
329
31
2183
1322
10.5
12524
100
21
456
132
1.0
1750
5.1 Darstellende Kunst und Kultur
109
31
0.2
418
9
5.2 Museen und andere kulturelle Angebote
347
100
0.8
1332
38
6. Sport und Unterhaltung
844
385
3.0
2991
17
7. Diverse Dienstleistungen
477
276
2.2
1195
0
369
200
1.6
660
0
...
7.1 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
7.2 Vermietung von diversen Gütern
...
...
…
...
108
75
0.6
535
0
4540
2889
22.8
32779
5
Detailhandel1)
2121
1393
11.0
17852
7
Tankstellen1)
162
100
0.8
1205
24
1529
1048
8.3
11088
3
597
269
2.1
1423
2
7.3 Andere touristische Dienstleistungen
A.2 Tourismusverwandte Produkte
Gesundheitswesen
Nachrichtenübermittlung
Weitere touristische Dienstleistungen
B. Nicht tourismusspezifische Produkte
Total
Tourismusanteile in %
131
78
0.6
1211
4
7733
408
3.2
2277
1
32561
12647
100.0
138203
...
-
2.9
-
4.4
-
1) Bei Detailhandel, Reisebüros, Tankstellen: Bruttomarge.
Quelle: BFS
Internet: www.statistik.ch
111 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 17 Kantone
B 17.1
Kantonale Wirtschaftsdaten
Zeitpunkt/
Zeitraum
Einheit
CH
ZH
BE
LU
UR
SZ
OW
NW
GL
ZG
FR
1.1.2009
Anzahl
2636
171
392
88
20
30
7
11
25
11
168
Vertreter im Nationalrat
2007
Anzahl
200
34
26
10
1
4
1
1
1
3
7
Fläche
2005
in km2
41285
1729
5959
1493
1077
908
491
276
685
239
1671
1992/97
in %
36.9
43.4
43.3
54.8
24.4
40.9
37.9
37.9
30.5
44.8
57.3
Politische Gemeinden
Landw. Nutzfläche
Bevölkerungsentwicklung
Lebendgeborene
2008
in 1000
76.7
14.5
9.0
3.8
0.3
1.5
0.4
0.4
0.3
1.2
2.9
Gestorbene
2008
in 1000
61.2
10.2
8.8
2.7
0.3
1.0
0.3
0.3
0.4
0.7
1.8
Geburtenüberschuss
2008
in 1000
15.5
4.3
0.2
1.1
0.0
0.5
0.1
0.1
-0.1
0.5
1.1
Wanderungssaldo
2008
in 1000
98.2
21.8
6.8
4.5
0.1
2.3
0.3
0.3
0.2
0.9
4.4
2008
in 1000
7711.1
1347.4
974.6
366.4
34.6
142.0
34.1
39.9
38.2
110.4
268.8
2008
in %
22.0
23.7
13.1
16.5
10.1
18.3
13.2
11.0
20.2
23.6
17.2
2008
pro km2
192.6
802.4
165.9
258.0
33.3
168.8
71.6
168.7
56.4
533.0
168.5
120846
Mittlere Wohnbevölkerung
Ausländer
Bevölkerungsdichte
Wohnungswesen
Wohnungsbestand (approximativ)
2008
Anzahl
3880087
657195
497637
168367
16970
63891
17897
19177
19955
49065
Baubewilligte Wohnungen
2008
Anzahl
35538
9595
3066
1454
62
1178
94
131
115
1239
1453
Neuerstellte Wohnungen
2008
Anzahl
44191
8286
4367
2133
212
1397
365
185
147
659
2320
Leerwohnungsziffer
1.6.2009
in %
0.90
0.66
1.10
0.63
0.75
0.80
0.74
0.87
1.89
0.29
0.85
2008
Anzahl
57197
14107
5240
2791
90
1169
270
246
174
922
2051
Unternehmungen1)
2005
Anzahl
307220
56494
36257
12807
1109
6545
1326
1888
1608
8090
8628
Arbeitsstätten
2005
Anzahl
372549
67545
44581
15792
1405
7538
1587
2190
1969
8936
10813
Beschäftigte2)
Im Bau befindliche Wohnungen
2005
Anzahl
3698734
729805
478573
168773
13840
54310
14113
17531
16675
69620
99993
Industrie, Gewerbe, Energieversorgung
2005
in %
18.9
12.9
18.3
20.0
22.9
20.8
27.8
22.9
33.4
19.4
21.4
Baugewerbe
2005
in %
8.1
6.6
7.8
8.9
14.0
12.4
13.2
10.3
11.6
8.0
9.4
Handel, Rep. Gastgewerbe
2005
in %
21.8
21.3
20.7
22.5
22.7
26.0
23.4
22.4
19.5
27.0
23.7
Verkehr, Nachrichtenübermittlung
2005
in %
6.7
7.8
7.9
6.4
7.3
5.2
4.8
4.0
4.0
3.0
4.5
Kredit- und Versicherungsgewerbe
2005
in %
5.4
10.4
3.3
3.7
2.2
3.5
1.9
6.4
3.5
4.1
2.7
Immobilien, Informatik, Dienstl.f.Untern. 2005
in %
12.2
16.1
10.5
11.3
5.1
11.9
5.2
14.8
5.0
19.7
8.1
Öffentliche Verwaltung
2005
in %
4.4
3.4
7.9
4.3
5.1
2.7
4.2
3.4
3.5
2.7
5.2
Unterrichtswesen
2005
in %
6.5
6.9
5.8
6.7
5.0
4.8
5.2
5.2
5.0
5.3
8.8
Gesundheits- und Sozialwesen
2005
in %
11.9
10.3
13.5
12.0
12.6
9.0
10.4
8.0
10.8
7.0
12.1
Erbringung v.s. Dienstleistungen
2005
in %
4.2
4.3
4.4
4.2
3.1
3.6
3.7
2.7
3.7
3.7
4.0
Arbeitslose (Jahresdurchschnitt)
2008
Anzahl
101725
17691
9161
3742
145
900
198
258
267
1033
3195
Männer
2008
Anzahl
53454
9474
4863
1914
75
487
102
134
153
565
1636
Frauen
2008
Anzahl
48272
8216
4298
1828
70
413
96
123
114
468
1558
2646
Ganzarbeitslose
2008
Anzahl
84088
14603
7002
3043
128
745
162
212
246
802
Teilweise Arbeitslose
2008
Anzahl
17638
3088
2159
699
18
155
37
46
21
231
549
Ausländer
2008
Anzahl
44750
7680
3279
1578
61
362
86
75
107
438
1366
Arbeitslosenquote (Jahresmittel)
2008
in %
2.6
2.4
1.8
2.0
0.8
1.3
1.1
1.2
1.3
1.8
2.5
Männer
2008
in %
2.4
2.4
1.7
1.8
0.7
1.2
1.0
1.1
1.3
1.7
2.3
Frauen
2008
in %
2.8
2.5
1.8
2.2
1.0
1.4
1.3
1.4
1.3
1.9
2.8
Anzahl 36837768
392375
Tourismus
Logiernächte in Hotels
2008
4155256
5055068
1702890
262394
663318
653016
229099
146781
227433
Ausländeranteil
2008
in %
58.3
73.3
56.1
65.1
67.1
40.7
61.3
57.5
19.9
58.0
41.4
2008
Anzahl
3989811
665751
487023
178789
16331
81805
17932
22415
18965
64963
147724
Personenwagen
Medizinalbereich
Ärzte
2008
Dichte3)
196
228
197
141
105
125
114
116
138
187
154
Zahnärzte
2008
Dichte3)
52
57
55
51
34
45
41
44
39
51
38
Apotheken
2008
Dichte3)
22
17
18
9
11
8
9
5
5
13
26
2005 in Mio. Fr.
405300
88928
43985
15622
1584
6849
1311
2865
2790
9971
10106
Volkseinkommen4)
in Fr.
54031
68804
45644
43910
45712
50170
39646
73286
73236
93753
39559
Kantonsausgaben
Volkseinkommen pro Einwohner
2005
2007 in Mio. Fr.
74685.0
10919.3
8997.7
3169.1
518.6
889.8
320.0
387.7
370.4
983.0
2525.8
Kantonseinnahmen
2007 in Mio. Fr.
78197.7
11363.7
9431.0
3383.6
531.7
1023.4
339.6
400.3
384.3
1194.9
2634.1
Saldo Einnahmen/Ausgaben
2007 in Mio. Fr.
3512.7
444.4
433.3
214.5
13.1
133.6
19.6
12.6
14.0
211.9
108.3
Einkommen von 30‘000 Fr.
2008
in %
1.5015)
2.20
1.20
1.19
1.94
2.16
4.17
1.12
3.78
0.70
2.62
Einkommen von 50‘000 Fr.
2008
in %
4.7775)
4.71
5.79
5.43
6.31
4.45
6.26
4.50
6.79
2.47
6.73
Einkommen von 100‘000 Fr.
2008
in %
11.2025)
9.72
12.90
10.72
11.56
7.93
9.59
10.09
12.30
6.17
12.60
2008
in %
19.5325)
17.87
21.39
18.45
20.14
14.29
14.96
16.91
20.19
12.76
21.32
2008
Index
100.0
126.5
77.1
76.7
61.8
124.1
67.2
125.4
69.6
214.9
75.3
Steuerbelastung
Einkommen von 200‘000 Fr.
Ressourcenindex
1) Total der privaten und öffentlichen Unternehmen.
2) Total Voll- und Teilzeitbeschäftigte.
3) Pro 1 00000 Einwohner.
4) Provisorische Werte.
5) Mittlere ungewogene Belastung inkl. Direkte Bundessteuer. Belastung durch Kantons-, Gemeinde- Kirchen- und Direkte Bundessteuern in Prozenten des
Bruttoarbeitseinkommens im Kantonshauptort. Verheirateter Alleinverdiener ohne Kinder.
112 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
SO
BS
BL
SH
AR
AI
SG
GR
AG
TG
TI
VD
VS
NE
GE
JU
125
3
86
27
20
6
86
190
229
80
181
375
143
53
45
64
7
5
7
2
1
1
12
5
15
6
8
18
7
5
11
2
791
37
518
298
243
173
2026
7105
1404
991
2812
3212
5224
803
282
839
43.4
12.1
41.3
45.0
56.1
55.7
47.9
29.8
45.3
53.2
14.3
43.4
20.3
42.0
41.5
49.3
2.2
1.7
2.3
0.6
0.5
0.2
4.7
1.6
5.9
2.2
3.0
7.5
2.9
1.7
4.8
0.7
2.2
2.1
2.1
0.7
0.5
0.1
3.7
1.6
4.0
1.9
2.8
5.2
2.4
1.6
3.1
0.6
0.0
-0.5
0.2
-0.1
0.0
0.0
0.9
0.0
1.9
0.2
0.2
2.3
0.5
0.1
1.7
0.0
1.5
2.0
1.8
0.9
0.3
0.1
4.5
1.9
8.6
3.3
4.2
15.0
4.6
1.0
6.5
0.3
250.6
190.5
269.2
75.0
52.5
15.1
470.3
193.0
587.5
240.7
331.6
690.9
301.0
171.1
447.0
68.5
19.4
31.0
18.7
23.1
14.0
10.7
21.8
18.2
21.3
21.0
26.0
29.5
21.7
23.8
38.1
12.5
318.6
5045.2
524.0
252.6
218.5
90.1
241.5
26.8
424.1
280.2
121.4
243.8
58.2
238.4
1814.8
83.3
120008
108002
128383
37144
26036
6621
223229
142246
268634
111096
200488
352301
190140
85456
216240
33063
603
151
636
319
221
33
1880
1058
2746
842
2336
3204
2262
246
561
53
1135
200
1517
350
108
56
2703
1949
4747
1612
2073
3092
2651
520
1091
316
1.89
1.68
0.90
0.53
1.04
1.14
1.30
1.41
0.85
1.35
1.49
0.79
0.43
1.17
1.09
0.22
1151
875
1526
278
81
47
3196
1652
4742
1200
3419
6791
2289
373
2386
131
9049
8456
9633
3008
2372
696
18834
9171
21380
9635
15778
24628
12074
6452
18524
2778
10927
10564
11544
3702
2795
797
22855
11640
25751
11451
19117
30674
14765
8145
22035
3431
109661
153536
115432
35272
19948
5494
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91358
247563
96739
163060
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120569
80492
245961
30833
28.1
17.2
24.1
30.0
29.4
24.9
27.8
12.8
26.8
29.6
17.3
13.3
16.4
30.0
10.1
36.0
7.7
5.5
8.1
7.0
7.4
12.8
8.7
13.6
9.1
9.2
10.0
7.6
12.3
6.2
5.9
7.4
20.1
15.6
20.3
18.9
17.4
30.9
20.4
30.4
21.9
19.9
24.2
23.1
28.8
18.2
21.2
18.0
9.0
10.0
7.1
6.5
3.7
3.6
5.2
8.0
6.1
4.6
5.9
5.9
7.2
4.0
6.3
4.1
2.6
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2.0
2.7
1.8
3.1
3.6
3.0
2.5
2.8
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4.4
3.0
2.0
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3.8
8.8
16.1
13.2
9.0
6.5
5.9
10.5
7.6
10.4
8.6
10.2
13.3
7.2
8.8
15.7
4.6
3.1
3.8
3.9
4.1
3.7
2.6
3.1
4.0
3.0
3.5
4.1
4.7
3.5
5.5
5.0
5.0
5.2
6.5
5.9
4.9
6.1
4.7
6.5
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5.8
6.0
6.2
8.8
5.1
7.3
7.1
5.4
12.1
13.7
12.1
13.4
19.9
8.7
10.9
11.6
10.7
12.3
10.9
13.9
12.1
13.6
12.9
12.6
3.3
4.5
3.2
3.7
4.1
2.9
3.3
4.0
3.6
3.5
4.3
5.0
4.5
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3002
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3081
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4471
1300
7026
2403
6097
12867
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12510
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1565
1652
1672
453
200
34
2299
709
3615
1201
3131
6792
2291
1484
6398
552
1438
1277
1409
357
192
30
2172
591
3411
1202
2966
6076
1975
1388
6112
491
2397
2374
2350
657
323
61
3599
1108
5636
1948
5097
10903
3662
2390
11139
855
605
555
731
153
69
4
872
192
1390
455
999
1965
604
482
1371
189
1366
1394
1153
360
136
21
2101
604
3108
992
2800
6080
2024
1254
6029
297
2.3
3.0
2.2
2.1
1.4
0.9
1.8
1.3
2.3
1.9
4.1
3.9
3.1
3.3
5.7
3.1
2.1
3.2
2.2
2.1
1.3
0.8
1.7
1.2
2.1
1.7
3.6
3.7
2.9
3.1
5.4
2.8
2.5
2.8
2.3
2.0
1.6
1.0
2.1
1.3
2.6
2.3
4.8
4.1
3.4
3.6
5.9
3.4
373057
1008913
236100
131672
151145
169587
1048789
6206022
722117
342867
2596490
2623185
4537851
238514
2884110
79719
47.6
70.4
48.8
57.0
30.9
18.1
45.2
50.5
51.0
44.5
47.4
65.5
55.0
53.4
79.9
14.8
135941
65319
136417
39711
27631
7731
232637
97940
327074
137042
200122
361110
175605
88117
217702
37888
158
368
202
189
150
102
158
162
148
130
193
228
152
188
330
147
44
84
50
44
184
38
46
45
44
36
61
50
42
48
58
26
10
38
15
17
11
6
11
22
19
11
56
35
36
33
39
29
11564
21946
14160
4086
2317
688
20680
9441
27913
10512
13316
35102
11114
8425
27443
2585
38070
46844
115178
53502
55126
44215
45936
44866
49355
49209
44918
41335
52901
38385
49775
62839
1905.3
4861.0
2658.5
661.7
429.8
133.3
3919.9
2121.3
4468.2
1613.6
2984.4
6909.0
2403.7
1769.7
7909.8
854.4
2033.3
4371.5
2755.0
692.9
465.3
134.3
4132.0
2249.2
4762.1
1651.1
2903.7
7869.3
2613.3
1814.3
8219.3
844.6
128.0
-489.5
96.4
31.3
35.5
0.9
212.1
127.8
293.9
37.6
-80.7
960.3
209.6
44.6
309.5
-9.8
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0.00
1.01
1.95
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0.90
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1.11
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4.70
6.13
4.76
2.31
6.70
13.10
12.99
10.66
12.09
12.10
8.86
12.48
9.49
9.43
11.07
9.70
14.09
10.76
14.70
11.66
14.50
21.63
22.01
21.02
19.75
19.51
15.78
21.75
18.02
18.54
19.06
20.06
21.96
20.82
24.36
21.89
23.40
76.2
139.8
103.8
96.1
77.4
79.6
80.9
81.6
89.6
74.0
97.2
105.5
69.0
96.5
151.2
68.6
Quellen: BFS/SECO/EFV/ESTV
113 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
Aktuelle Wirtschaftsdaten
Stichwortverzeichnis
Ärzte
B17.1
Aktienindex
B4.7
Apotheken
B17.1
Arbeitslosenquote
A11/B8.4/B8.5/B8.8/B8.11/B17.1
Arbeitslosenversicherung
B11
Arbeitsmarkt
Arbeitslose, Anzahl A11/B8.4/B8.6/B8.9/B8.10/B8.11/B17.1
Arbeitslosenquote international
A11
Schweiz
A11/B8.4/B8.9/B8.12/B17.1
Ausl. Arbeitskräfte, erwerbstätige
B8.2
Ausl. Arbeitskräfte, Einwanderung
B8.3
Berufsausbildung
B12.2/B12.4/B12.5
Beschäftigung
B14.2/B14.3/B17.1
Jugendarbeitslosigkeit
B8.5
Kurzarbeit
B8.7
Langzeitarbeitslose
B8.9
Offene Stellen
B8.6
Arbeitszeit
B9
Arbeitsvolumenstatistik
B9.1
Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit
B9.2
Ausfuhr
B3.1–B3.4
Ausländer, erwerbstätige
B8.2
Ausländische Arbeitskräfte: Einwanderung
B8.3
Auslandvermögen der Schweiz
B3.8
Aussenwirtschaft
B3
Aussenhandel nach Ländern und Ländergruppen
B3.4
Aussenhandel nach Verwendungszweck
B3.2
Aussenhandel nach Warenarten
B3.3
Handelsbilanzsaldo
B3.1
Schweiz: Übersicht
B3.1
Terms of Trade
B3.1
Welthandelsvolumen
A3
Zahlungsbilanz
B3.5
Banken
B4.4
Berufsausbildung
B12.2/B12.4/B12.5
Beschäftigung
B14.2/B14.3/B17.1
Betreibungen
B14.4
Betriebs- und Unternehmensstruktur
B14
Bevölkerung
international
A9
Schweiz
A9/B7/B17.1
Ausländer nach Aufenthaltskategorien
B7.7
Bilanz der Jahresaufenth. und Niedergelassenen
B7.5
Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung
B7.1
Jahresaufenth. und Niedergelassene
nach Staatsangehörigkeit
B7.6
Sozioökonomische Daten
B7.3
Wohnbevölkerung nach Alter und Heimat
B7.2
Wohnbevölkerung nach Sprache
B7.4
Kantone
B17.1
Finanzen der Kantone
B6.1/B6.2/B6.5/B17.1
Kantonale Wirtschaftsdaten
B17.1
Ressourcenindex der Kantone
B17.1
Steuerbelastung
B17.1
Konkurse
B14.4
Konsum
Detailhandelsumsätze
B15.2/B15.3
Privater Konsum
B1/B15
Konsumentenpreise
international
A5
Schweiz
A5/B5.1
Krankenversicherungsprämien-Index
B11.5
Logiernächte in der Hotellerie
B16.2/B17.1
Löhne
B10
Bruttolohn nach Wirtschaftszweigen
B10.1
Lohnentwicklung (Abschnitt Noga)
B10.2
Nominal- und Reallohnindex
B10.3/B10.4
Nationalbank, Schweizerische
B4.2
Nationale Buchhaltung
B1
Bruttoinlandprodukt
A1/B1
Öffentliche Finanzen
B6
Bund: Einnahmen
B6.1/B6.2/B6.4
Ausgaben
B6.1/B6.2/B6.3
Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden B6.1/B6.2/B6.5
Fiskalquote
B6.1
Staatsquote
B6.1
Personenwagen
B17.1
Produktion
Industrieproduktion
B2.1
Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)
B3.9
Sozialversicherungen
B11
Steuerbelastung der Kantone
B17.1
Tourismus
B16
Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsformen
B16.2
Fremdenverkehrsbilanz
B16.1
Logiernächte in der Hotellerie
B16.2/B17.1
Unternehmen nach Rechtsform
B14.4
Unternehmen nach Sektoral- und Branchenstruktur
B14.1
Unternehmen nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten
B14.3
Unternehmen, neue und Beschäftigte
nach Wirtschaftszweigen
B14.2
Volkseinkommen
B17.1
Volkwirtschaftliche Gesamtrechnung
B1
Wachstum
A1/B1
Wechselkurse
A7/B4.8
Zahlungsbilanz
B3.5
Zahnärzte
B17.1
Zinssätze
International
A6
Schweiz
A6/B4.5
Bildung
Berufsausbildung
B12.2/B12.4/B12.5
Bildungsstand der Bevölkerung
B12.1
Diplome bzw. Schulabschlüsse
B12.2
Lehrlinge
B12.5
Maturanden
B12.2
Schüler und Studenten
B12.3
Studenten nach Fachrichtungen
B12.7
Studenten nach Hochschulen
B12.6
Börse
B4.7
Bruttoinlandprodukt
A1/B1
Bundesfinanzen
B6
Detailhandelsumsätze nominal/real
B15.2/B15.3
Einfuhr
B3.1–B3.4
Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte
B8.3
Ertragsbilanz
A4/B3.5
Erwerbstätige Ausländer
B8.2
Erwerbstätigkeit
A10/B8.1
Finanzen, öffentliche
B6
Forschung und Entwicklung
A12/B13
Fremdenverkehrsbilanz
B16.1
Geld-, Kapital- und Devisenmarkt
B4
Banken
B4.4
Börse
B4.7
Geldmenge
B4.1
Geld- und Kapitalmarktsätze
A6/B4.5
Kapitalmarktbeanspruchung
B4.6
Kredittätigkeit im Inland
B4.3
Nationalbank, schweizerische
B4.2
Wechselkurse
A7/B4.8
Gemeinden
Anzahl
B17.1
Finanzen
B6.1/B6.2
Handelsbilanzsaldo
B3.1
Haushaltseinkommen und -ausgaben
B1/B15.1
Index
Aktienindex
B4.7
Baukostenindizes, Regionale
B5.2
Baupreisindex, Schweizerischer
B5.2
Importpreisindex
B5.2
Krankenversicherungsprämien-Index
B11.5
Landesindex der Konsumentenpreise
A5/B5.1
Mittelwertindex Aussenhandelsstatistik
B3.1
Nominallohnindex und Reallohnindex
B10.3/B10.4
Produktionsindex
B2.1
Produzentenpreisindex
B5.2
Ressourcenindex der Kantone
B17.1
Sammelindex der vorlaufenden Indikatoren der Konjunktur A2
Swiss Performance Index
B4.7
Investitionen
Ausrüstungsinvestitionen
B1.1/B1.2/B1.5–B1.8
Bauinvestitionen
B1.1/B1.2/B1.5–B1.8
Abkürzungsverzeichnis
AHV
ALV
ARE
ASTRA
BAFU
BAG
BAK
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Bundesamt für Raumentwicklung
Bundesamt für Strassen
Bundesamt für Umwelt
Bundesamt für Gesundheit
BAK Basel Economics
Bundesamt für Kultur
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
BAP
Bundesamt für Polizei
BAV
Bundesamt für Verkehr
BAZL
Bundesamt für Zivilluftfahrt
BBG
Berufsbildungsgesetz
BBT
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Bevnat Natürliche Bevölkerungsbewegung
BFE
Bundesamt für Energie
BFM
Bundesamt für Migration
BFS
Bundesamt für Statistik
BIP
Bruttoinlandprodukt
BIT
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
BIZ
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
BJ
Bundesamt für Justiz
BK
Bundeskanzlei
BPV
Bundesamt für Privatversicherungen
BLW
Bundesamt für Landwirtschaft
BSV
Bundesamt für Sozialversicherung
BUR
Betriebs- und Unternehmensregister
BVG
BG über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
BWL
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
BWO
Bundesamt für Wohnungswesen
BZ
Betriebszählung
Créa
Institut Créa de macroéconomie appliquée de l’université
de Lausanne
DEZA
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
EBK
Eidg. Bankenkommission
EDA
Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten
EDI
Eidg. Departement des Innern
EFD
Eidg. Finanzdepartement
Efta
European Free Trade Association
EFV
Eidg. Finanzverwaltung
EG
Europäische Gemeinschaft
EJPD
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
Espop Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes
ESTV
Eidg. Steuerverwaltung
114 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009
ETHL
ETHZ
EU
EVD
EZB
EZV
FAO
F&E
GAV
Hesta
HTL
IAO
IB
IEA
IGE
IMF
IV
KMU
KOF
KTI
Neat
Noga
OECD
Opec
Osec
OZD
PHS
RAV
Sake
SBF
SECO
SERV
SHAB
SNB
SSUV
SUVA
UN
UVEK
VBS
VZ
WEKO
WHO
WTO
ZAR
Eidg. Technische Hochschule Lausanne
Eidg. Technische Hochschule Zürich
Europäische Union
Eidg. Volkswirtschaftsdepartement
Europäische Zentralbank
Eidg. Zollverwaltung
Food and Agriculture Organization of the UN
Forschung und Entwicklung
Gesamtarbeitsvertrag
Beherbergungsstatistik
Höhere Technische Lehranstalt
Internationale Arbeitsorganisation
Integrationsbüro EDA/EVD
Internationale Energieagentur
Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
International Monetary Fund
Invalidenversicherung
Kleine und mittlere Unternehmen
Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich
Kommission für Technologie und Innovation
Neue Eisenbahn-Alpentransversale
Nomenclature générale des activités économiques
Organization for Economic Cooperation and Development
Organization for Petroleum Exporting Countries
Business Network Switzerland
Oberzolldirektion
Pädagogische Hochschule St.Gallen
Regionale Arbeitsvermittlungszentren
Schweiz. Arbeitskräfteerhebung
Staatssekretariat für Bildung und Forschung
Staatssekretariat für Wirtschaft
Schweizerische Exportrisikoversicherung
Schweiz. Handelsamtsblatt
Schweiz. Nationalbank
Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung
Schweiz. Unfallversicherungsanstalt
United Nations
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport
Volkszählung
Wettbewerbskommission
Word Health Organization
World Trade Organization
Zentrales Ausländerregister

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