Thema 9
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Thema 9
9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT HILFEN ZUR INTEGR ATION SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS UND NACHTEIL SAUSGLEICHE D I E S E S P RO J E K T WURDE GEFÖRDER T DURCH DEN EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS, DIE BUNDES ANS TALT/- AGENTUR FÜR ARBE I T U N D D I E S E N AT S V E R WALTUNG FÜR GESUNDHEIT, SOZIALES UND VERBR AUCHERSCHUTZ BERLIN SOWIE DIE S TIFTUNG VIVENDI UNI V E R S A L EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT Europäischer Sozialfonds Gehörlosenverband Berlin e.V. Ausbildungszentrum OTA GmbH (gemeinnützig) ISB - Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH 1 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANLIEGEN Eine Befragung zu Beginn der Seminare zeigte, dass die Jugendlichen über die Rechte schwerbehinderter Menschen, über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten oft nur wenig wissen, nur oberflächlich informiert sind oder nicht miteinander verknüpfte Detailkenntnisse haben. Bei diesem Thema sollen alle TN einen Mindeststand an Wissen über ihre Rechte und Möglichkeiten erhalten, die ihnen mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung eingeräumt werden. Zudem geht es darum, dass sie die wesentlichen Sachverhalte verstehen, um bei Veränderungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen ihre Kenntnisse selbstständig aktualisieren zu können. ZIELE UND INHALTE Die TN sollen ihr Wissen zum Schwerbehindertenausweis anhand eines Quiz überprüfen und durch punktuelle Sachinformation erweitern, einen Überblick über ausgewählte Nachteilsausgleiche bekommen und wissen, wo sie hierzu Informationen bzw. Unterstützung erhalten können, sich auf die Beratung durch einen Sozialarbeiter vorbereiten. SCHRITTFOLGE 6. Schritt: Zusammenfassung und Auswertung des Seminars 5. Schritt: Vorbereitung eines Gesprächs mit einem Sozialarbeiter 4. Schritt: Ausgewählte Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen 3. Schritt: Ausgewählte Fragen zum Schwerbehindertenausweis 2. Schritt: Der Schwerbehindertenausweis — Antrag und Merkmale 1. Schritt: Begrüßung, Überblick über das Seminar Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 2 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT Ablauf/Lerninhalte Teilziele Zeit Methoden Medien/Materialien 1. BEGRÜSSUNG, ÜBERBLICK ÜBER DAS SEMINAR Einführung 10‘ Kurzvortrag des Dozenten Folie Seminarüberblick, Anhang 1 2. DER SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS — ANTRAG UND MERKMALE Anhang 3 Wissen austauschen und vertiefen Gruppengespräch 30‘ Einzelarbeit Gruppengespräch Wand- oder Stelltafel mit vorbereitetem Überblick, Anhang 2 Wechsel von Kurzvortrag und Gruppengespräch Folien mit Antrag und Bescheid, Anhang 5 Wettbewerb Folie mit Quizfragen, Anhang 6 2.1 Die TN tragen sich in eine Übersicht ein (GdB, Dauer, Merkmale, Farbe). Die Daten werden verglichen und kommentiert. 2.2 Wie bekommt man einen Schwerbehindertenausweis? Anhang 4 Antrag, Feststellungsbescheid, Möglichkeit von Widerspruch und Klage Ergänzung in Schwerhörigengruppen: Behinderteneigenschaft versus Schwerbehinderteneigenschaft; Möglichkeit eines Gleichstellungsantrages. 2.3 Quiz Zwei Gruppen spielen gegeneinander um Punkte. Es sind 12 Fragen mit je drei Antwortmöglichkeiten zu lösen. 45‘ Die Fragen werden einzeln durchgegangen. Der Dozent zeigt die jeweilige Frage auf der Folie und übersetzt sie bei Bedarf in GS. Dann können sich die TN in den Kleingruppen besprechen. Anschließend wird die Lösung mitgeteilt und mit der Lösungsfolie verglichen. Bei Bedarf wird die Lösung durchgesprochen. Wechsel von Kleingruppenarbeit und Gruppengespräch Die Kleingruppe mit den meisten richtigen Antworten ist Sieger. Beim Quiz entstehende weitere Fragen werden notiert. Sie werden im Anschluss beantwortet. 3. AUSGEWÄHLTE FRAGEN ZUM SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS Der Dozent gibt einen Überblick zu einigen wichtigen Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis: - GdB-Tabelle Hör- und Gleichgewichtsorgan - Feststellungsbescheid, seine Bedeutung für Anträge beim Integrationsamt Hintergrundinformationen geben Zusammenhänge klären 20‘ Wechsel von Kurzvortrag und Gruppengespräch Folie GdB-Tabelle Hör- und Gleichgewichtsorgan, Anhang 7 Material für TN GdB-Tabelle Hör- und Gleichgewichtsorgan - Hinweis auf das Merkmal GL (falls noch nicht in den Ausweisen enthalten) Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 3 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT Ablauf/Lerninhalte Zeit Methoden Medien/Materialien 25‘ Gruppengespräch Ratgeber für behinderte Menschen Einstimmen auf das Kennenlernen eines Beratungsangebotes 25‘ Gruppengespräch Pinnwand 6. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSWERTUNG DES SEMINARS Systematisierung 5‘ 7. ZEITPUFFER Wortschatzerweiterung 4. AUSGEWÄHLTE NACHTEILSAUSGLEICHE FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN Teilziele Informationen geben Das Wissen der TN wird zusammengetragen und ergänzt mit Informationen aus dem Ratgeber für behinderte Menschen: Es gibt gesetzliche Festlegungen und freiwillige Regelungen. Beispiele für gesetzliche Festlegungen: Zusatzurlaub, Prüfungserleichterungen, Steuervergünstigungen, freie Fahrt. Beispiele für freiwillige Regelungen: Reduzierter Eintritt, Reduzierung bei der Bahncard, geringere Mitgliedsbeiträge, Preisnachlässe bei bestimmten Produkten wie Autos. Manche Regelungen sind bundesweit nicht einheitlich, z.B. die Höhe des Gehörlosengeldes. In Berlin sind auch Gehörlose von der Hundesteuer befreit. 5. VORBEREITUNG EINES GESPRÄCHS MIT EINEM SOZIALARBEITER Moderationskarten Ausgehend von der Frage „Wo kann man sich Unterstützung holen?“ wird vorgeschlagen, einen Sozialarbeiter aufzusuchen oder einzuladen. Zur Vorbereitung werden Fragen gesammelt. Jeder TN schreibt die Fragen ab. Die TN besuchen dann gesondert eine Beratungsstelle, damit sie eine Möglichkeit kennen lernen, wo sie Hilfe erhalten. Möglichkeiten zur Klärung von Begriffen, Rückmeldung Kurzvortrag des Dozenten Einzelarbeit 20‘ Auswertungsbogen, Anhang 8 Gruppengespräch Informationen geben lockere Gruppenkommunikation zu Alltagsfragen, politischen Themen, bewegenden Problemen. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 4 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT NO T IZEN F ÜR DEN D OZEN T EN Der Dozent muss das Thema auf ausgewählte Informationen beschränken! Das Thema ist für die TN interessant und anstrengend zugleich. Mit dem Plan ist sowohl inhaltlich als auch zeitlich sehr flexibel umzugehen, je nach Vorkenntnissen, Bedürfnissen und Interessen der TN. Das Quiz ermöglicht, das umfangreiche Thema in kleine Abschnitte einzuteilen und je nach Situation, Interessenlage und Vorkenntnissen zur jeweiligen Quizfrage ergänzende Informationen zu geben und das eigentlich trockene Thema interessant zu gestalten. Zudem ist es gut geeignet — vor allem bei der Kleingruppenarbeit –, unterhalb der Sachebene das Kommunikationsverhalten zu beobachten und den TN ihren Umgang mit Fragen und Antworten zu spiegeln. Das Thema „Schwerbehindertenausweis“ ist an und für sich sehr umfangreich, es sollte daher zu Beginn klargestellt werden, dass nur ausgewählte, für hörgeschädigte Menschen wichtige Aspekte behandelt werden. Der Dozent braucht umfangreiches Detailwissen zum Thema, da die TN Vorkenntnisse in unterschiedlicher Qualität und verschiedenartige Erfahrungen mitbringen, die nachzuvollziehen und einzuordnen sind. Wenn in den Informationsbroschüren nachgeschlagen wird, ist Zeit einzuplanen, um Formulierungen zu klären. Am Ende des Seminars sollten die TN die entsprechenden Broschüren des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung sowie der Integrationsämter erhalten („Ratgeber für behinderte Menschen“, „Behinderung und Ausweis“, „Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen“). Es sollte darauf hingewiesen werden, dass es immer wieder zu Veränderungen bestehender Regelungen kommen kann, sodass es wichtig ist, sich selbst immer wieder neu zu informieren. Zu Schritt 2 Der Schwerbehindertenausweis – Antrag und Merkmale Übersicht der Schwerbehindertenausweise der TN (2.1) Das Thema löst Vergleiche untereinander und Nebengespräche zu verschiedenen Aspekten aus. Das ist durchaus gewollt. Die TN sollten Zeit haben, ihre Ausweise untereinander anzuschauen und zu vergleichen. Es ist sinnvoll, auch den Ausweis des Dozenten einzubeziehen. Ausgehend von dem Vergleich lassen sich dann einzelne Merkmale und Unterscheidungen darstellen. Wie bekommt man einen Schwerbehindertenausweis? (2.2) Das Thema muss nicht in vollem Umfang behandelt werden. Wichtig ist, dass die TN erfahren, dass der Feststellungsbescheid eine wichtige Unterlage ist, die gut aufbewahrt werden muss. Denn nur im Bescheid steht, welche Behinderungen vorhanden sind, im Ausweis steht dazu nichts. Informiert werden sollten die TN auch, dass die Möglichkeit besteht, Widerspruch einzulegen. Für Widerspruchsgründe können als Beispiele die Verweigerung des H bei Beginn der Berufsausbildung oder ein GdB von 80 bei von Geburt an bestehender Gehörlosigkeit angeführt werden. Quiz zum Schwerbehindertenausweis (2.3) Es werden zwei oder drei Kleingruppen gebildet. Zwischen die Gruppen wird ein Sichtschutz gestellt (z.B. Stellwand). Die TN entscheiden, ob die Fragen in Gebärdensprache übersetzt werden müssen. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 5 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT Die Gruppen können sich zur jeweiligen Frage besprechen; Hilfsmittel, d.h. der eigene Schwerbehindertenausweis, sind erlaubt; die TN können auch an den Dozenten Verständnisfragen stellen. (Es ist darauf zu achten, dass der Dozent so steht, dass er von beiden Gruppen zu sehen ist. Wichtig ist auch, dass der Sichtschutz entfernt wird, wenn eine Quizfrage kleingruppenübergreifende Fragen oder Diskussionen auslöst, denn diese TN-Reaktionen sind ein wichtiger Teil der Informationsvermittlung.) Es lohnt sich, einige Fragen so zu formulieren, dass die TN beim Verstehen der Fragen aufpassen müssen, weil vorschnelle Antworten auf möglicherweise nur halb verstandene Fragen falsch sein können. Der Dozent sollte die Gruppendiskussion beobachten und Kommunikationsstörungen später diskutieren, z.B.: Wurde die Frage falsch verstanden? Warum gab es keine Rückfrage? Das Quiz muss unbedingt an den vermuteten Kenntnisstand der Gruppe angepasst werden. Das Level der Fragen sollte etwa so gewählt werden, dass der Dozent bei zwei Drittel der Fragen damit rechnen kann, die TN schaffen es, sie zu beantworten. Beim Quiz kann der Dozent den Zeitbedarf gut steuern, indem er mehr oder weniger Erklärungen zu den Quizfragen abgibt, Informationen verknüpft usw. Er sollte den Ehrgeiz der TN ruhig anstacheln. Punkte verteilen oder an der Wand notieren. Zu Schritt 5 Vorbereitung eines Gesprächs mit einem Sozialarbeiter Wenn noch mehr Zeit als 25 Minuten für diesen Schritt zur Verfügung steht, können die Fragen auch zuerst in Kleingruppenarbeit und dann in der gesamten Gruppe zusammengetragen werden. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 6 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ERFAHRUNGEN Anfangs wurde das Thema weiter gefasst unter der Überschrift „Hilfen und Helfer im Berufsleben“. Aber schon das Thema „Schwerbehindertenausweis“ enthält eine solche Fülle von Informationen, dass wir entschieden: Weniger ist mehr! Und beschränkten uns auf ausgewähltes Wissen. Es hat sich bewährt, anhand von Sachthemen auf das Kommunikationsverhalten der TN Einfluss zu nehmen. Besonders bei dem Quiz zum Schwerbehindertenausweis hatten die TN meist sehr unterschiedliche Vorkenntnisse und rangen in den Kleingruppen um die richtige Antwort. Das war eine gute Gelegenheit, zurückhaltende TN mit richtigen Antworten zu ermuntern sich durchzusetzen, voreiligen TN deutlich zu machen, dass es besser ist nachzufragen, um richtig zu verstehen und falsche Antworten zu vermeiden. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 7 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 1. Seminarüberblick 2. Muster für den Überblick über die Schwerbehindertenausweise in der Gruppe 3. Hintergrundinformation zum Schwerbehindertenausweis – zu Merkzeichen und Nachteilsausgleichen 4. Merkblatt zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung 5. Antrag und Bescheid 6. Quizvorschlag zum Thema „Schwerbehindertenausweis“ (einschließlich Lösung) 7. GdB-Tabelle Hör- und Gleichgewichtsorgan 8. Auswertungsbogen NICHT VERGESSEN BEREITZUSTELLEN Overheadprojektor 2 Stellwände Moderationsmaterial: Karten (in verschiedenen Farben), Stifte, Nadeln Folie Seminarüberblick Muster für den Überblick über die Schwerbehindertenausweise in der Gruppe Folie Antrag Folie Bescheid Folie Quizfragen zum Schwerbehindertenausweis Lösungsblatt Quizfragen Folie GdB-Tabelle Hör- und Gleichgewichtsorgan Material für TN GdB-Tabelle Hör- und Gleichgewichtsorgan Folienstifte Broschüren für die TN: „Ratgeber für behinderte Menschen“ (herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales) „Behinderung und Ausweis“ „Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen“ (herausgegeben von den Integrationsämtern der Länder) Auswertungsbogen Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 8 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 1 SEMINARÜBERBLICK SIGNaLE-Seminare S Thema 9 Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche Was wir heute machen: Wer weiß was? – Quizfragen zum Schwerbehindertenausweis Ein G oder ein H — was verbirgt sich dahinter? Welche Hilfen bekomme ich? Wir wollen einen Sozialarbeiter fragen Wie hat es Euch heute gefallen? Der Feedbackbogen Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 9 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 2 MUSTER FÜR DEN ÜBERBLICK ÜBER DIE SCHWERBEHINDERTENAUSWEISE IN DER GRUPPE Teilnehmerin A Teilnehmer B Teilnehmer C Teilnehmerin D Grad der Behinderung Farbe (grün/orange) Dauer RF GL G/aG H B Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 10 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT Unter www.global-help.de/exekutive finden sich detaillierte Angaben zu den einzelnen Arten des Schwerbehindertenausweises. Hier die wichtigsten Merkmale sowie die wichtigsten damit verbundenen Rechte und Nachteilsausgleiche: ANHANG 3 HINTERGRUNDINFORMATION ZUM SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS – ZU MERKZEICHEN UND NACHTEILSAUSGLEICHEN Zum Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale, welche Voraussetzung sind für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, erhält der behinderte Mensch bei einem GdB von mindestens 50 einen Ausweis in grüner Grundfarbe. Bei Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wird ein grün-oranger Ausweis ausgestellt. Auf der Rückseite des Ausweises wird der Grad der Behinderung eingetragen und der Gültigkeitsbeginn des Ausweises. Das ist im Regelfall der Tag des Antragseingangs beim Versorgungsamt, unter Umständen kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt werden (wichtig z.B. für die Steuererstattung). In den für Merkzeichen reservierten Feldern sind folgende Eintragungen möglich: RF, G, B, aG, H, 1.Kl., Bl, Gl. Im Folgenden sind die Merkzeichen ausführlicher dargestellt, die für Gehörlose häufig zutreffen: Merkzeichen Gl Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; §§ 145–147 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; § 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz; Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle: GdB wenigstens 50 % und Merkzeichen G 0,30 je km; § 9 Abs 2 EStG. Bei GdB wenigstens 90 %: Sozialtarif beim Telefon — Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist. Merkzeichen G Nach § 146 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere gehen kann. Hierbei sind nicht die konkreten Wohnverhältnisse oder örtlichen Gegebenheiten ausschlaggebend. Störungen der Orientierungsfähigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen, sind bei allen Sehbehinderungen mit einem GdB von wenigstens 70, bei Sehbehinderungen, die einen GdB von 50 oder 60 bedingen, nur in Kombination mit erheblichen Störungen Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 11 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 3 HINTERGRUNDINFORMATION ZUM SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS — ZU MERKZEICHEN UND NACHTEILSAUSGLEICHEN der Ausgleichsfunktion (z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits, geistige Behinderung) anzunehmen. Bei Hörbehinderungen ist die Annahme solcher Störungen nur bei Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit im Kindesalter (in der Regel bis zum 16. Lebensjahr – Beendigung der Gehörlosenschule) oder im Erwachsenenalter bei diesen Hörstörungen in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z.B. Sehbehinderung, geistige Behinderung) gerechtfertigt. Gehörlos im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB IX §§ 145–147 oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; KraftStG § 3a Abs. 2 Satz 1, Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB wenigstens 50 % und Merkzeichen G: 0,30 je km; EStG § 9 Abs. 2, Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB wenigstens 70 % und Merkzeichen G bis zu 3.000 km x 0,30 = 900,00 ; EStG § 33, Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 vom Hundert; BSHG § 23 Abs. 1. Merkzeichen B Nach § 146 SGB IX ist ständige Begleitung bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Ständige Begleitung ist bei Schwerbehinderten (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G“ oder „H“ vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dazu zählen auch Hörbehinderte, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist. Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen: Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen; SGB IX §§ 145–147, Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften; siehe Passagetarife der Lufthansa und der Regionalverkehrsgesellschaften, Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr. Merkzeichen H Hilflos im Sinne des § 33 b Einkommensteuergesetz ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 12 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 3 HINTERGRUNDINFORMATION ZUM SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS — ZU MERKZEICHEN UND NACHTEILSAUSGLEICHEN Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145–147, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; KraftStG § 3a Abs.1, Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 ; EStG § 33b, Befreiung von der Hundesteuer; nach Ortssatzungen über die Hundesteuer, Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, BSHG. Merkzeichen RF Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten unter anderem Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Letzteres ist dann nicht möglich, wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist. Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist. Behinderte mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 BefrVO, Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist. Ergänzung: Ab 1. Januar 2007 wird die Internetnutzung gebührenpflichtig, da Computer mit Internetzugang als „neuartige Rundfunkgeräte“ behandelt werden und damit unter die gesetzliche Gebührenpflicht fallen. Auf Anfrage des DGB bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird mitgeteilt, dass die gültigen Regelungen zur Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht für alle Rundfunkempfangsgeräre gelten. Das heißt, dass Hörgeschädigte mit dem Merkzeichen RF auch von der Gebührenpflicht für die Internetnutzung befreit sind. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 13 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 4 MERKBLATT ZUM ANTRAG AUF FESTSTELLUNG EINER BEHINDERUNG/ SCHWERBEHINDERUNG Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX, früher Schwerbehindertengesetz) und verschiedene Verordnungen und Vorschriften regeln eine Reihe von Rechten und Hilfen für schwerbehinderte Menschen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern und eine Benachteiligung vermeiden und entgegenwirken sollen. Als Nachweis für eine Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung, GdB 50 und mehr) für die Inanspruchnahme der Rechte und Hilfen wird ein Bescheid des Versorgungsamtes bzw. ein Schwerbehindertenausweis benötigt. Auch von Personen mit einem GdB von 30 und 40 können verschiedene Rechte und Hilfen in Anspruch genommen werden, als Nachweis dient ein Bescheid des Versorgungsamtes. Um einen Bescheid zu erhalten, ist ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung bei einem Amt (in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt) zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie beim Versorgungsamt (auch per Telefon), über Internet (www.versorgungsverwaltung-mv.de) oder bei den Sozialämtern und Behindertenverbänden. Auch ein formloser Antrag ist möglich, Sie erhalten dann ein Antragsformular zugeschickt. Beim Ausfüllen des Antrages beachten Sie bitte Folgendes: Es werden nur Gesundheitsstörungen geprüft, die im Antrag eingetragen sind. Maßgeblich für eine Feststellung sind Funktionsstörungen, die länger als 6 Monate vorgelegen haben und noch vorliegen. Gesundheitsstörungen, die nur vorübergehend (d.h. weniger als 6 Monate) vorgelegen haben, werden bei einer Feststellung nicht berücksichtigt. Dabei ist das Versorgungsamt bei der Beurteilung auf aktuelle Befundaussagen der behandelnden Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeversicherungsunternehmen und anderer Behörden, die über medizinische Unterlagen verfügen, angewiesen. Deshalb sollten vor allem Angaben im Antrag enthalten sein, die erkennen lassen, welche Gesundheitsstörung (die ich als Behinderung anerkannt haben möchte) seit wann vorliegt, welche Ärzte mich dazu gegenwärtig behandeln und über aussagefähige medizinische Unterlagen verfügen (bitte die vollständige Anschrift des Hausarztes, der behandelnden Fachärzte sowie der genannten Krankenhäuser eintragen). Vorgesehene oder geplante Operationen können nicht berücksichtiqt w werden. Mit der abschließenden Unterschrift unter den Antrag bestätigen Sie die Richtigkeit ihrer Angaben und geben ihr Einverständnis zur Einholung der notwendigen medizinischen Unterlagen. Nach Eingang des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. In der anschließenden Bearbeitung fordert das Versorgungsamt von den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern und Behörden notwendige medizinische Unterlagen an (Befundunterlagen, Epikrisen usw.). HINWEIS: Soweit selbst medizinische Unterlagen beigebracht werden, trägt dies zur Beschleunigung bei der Bearbeitung bei (wichtig insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren). Hierfür entstandene Kosten werden durch das Versorgungsamt jedoch nicht erstattet. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 14 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 4 MERKBLATT ZUM ANTRAG AUF FESTSTELLUNG EINER BEHINDERUNG/ SCHWERBEHINDERUNG Dabei wird davon ausgegangen, dass alle Unterlagen dem Hausarzt vorliegen, auch die von Überweisungen ihres Hausarztes an einen Facharzt. Von ihnen selbst beigebrachte medizinische Unterlagen werden zusätzlich berücksichtigt. Die eingegangenen Unterlagen werden durch den Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes auf der Grundlage der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996“ ausgewertet. Nur in Ausnahmefällen (medizinische Unterlagen reichen für eine Bewertung nicht aus) wird eine versorgungsärztliche Untersuchung durchgeführt. Auf Grundlage dieser ärztlichen Stellungnahme erteilt die Verwaltung einen Bescheid mit folgendem Inhalt: Feststellung der Behinderten-/Schwerbehinderteneigenschaft, Feststellung des Grades der Behinderung, Feststellung der zustehenden Merkzeichen. Weiterhin erfolgen Angaben zur Ausstellung des Ausweises (bei einem GdB von mindestens 50). Der Feststellungsbescheid ist ein rechtsverbindliches Dokument und dient, wie der Ausweis, als Nachweis für den Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen. Diese müssen bei den jeweiligen zuständigen Behörden geltend gemacht werden, wie z.B.: Kleines und großes Landesblindengeld beim Sozialamt, Parkerleichterung beim Straßenverkehrs-/Ordnungsamt, Lohn- und Einkommensteuervergünstigungen beim Finanzamt, Rundfunkgebührenbefreiung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben beim Integrationsamt im Landesversorgungsamt, Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken, Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr beim Versorgungsamt oder eine Kfz-Steuerermäßigung beim Versorgungsamt/Finanzamt. Auskünfte zum Kündigungsschutz des SGB IX erteilt das zuständige Integrationsamt. Jeden Antrag auf Nutzung eines durch das Versorgungsamt vergebenen Nachteilsausgleichs prüft und entscheidet die jeweils zuständige Behörde auf der Grundlage von eigenen Verordnungen und Vorschriften. Sind nach Erteilung des Bescheides durch das Versorgungsamt wesentliche Änderungen in ihren gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten oder hatten sie vergessen, im vorherigen Verfahren weitere Gesundheitsstörungen zu benennen und prüfen zu lassen, kann darüber in einem Neufeststellungsverfahren, das im Wesentlichen wie beim Erstantrag durchgeführt wird, entschieden werden. Eine Feststellung ist bei besonderem Interesse auch für einen rückwirkenden Zeitraum möglich (z.B. Einkommensteuerermäßigung). Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 15 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 5 ANTRAG UND BESCHEID Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 16 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 5 ANTRAG UND BESCHEID Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 17 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 5 ANTRAG UND BESCHEID Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 18 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 5 ANTRAG UND BESCHEID Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 19 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT Mein Schwerbehindertenausweis und ich! ANHANG 6 QUIZVORSCHLAG ZUM THEMA „SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“ 1. Wie viele Menschen in Deutschland haben einen Schwerbehindertenausweis? a) 6,6 Millionen Menschen haben den Schwerbehindertenausweis b) 575.000 Menschen haben den Schwerbehindertenausweis c) 15,2 Millionen Menschen haben den Schwerbehindertenausweis 2. Bekommen alle GL das Merkmal H? a) ja b) nein, nur bis zum 27. Lebensjahr c) nein, nur bis zum Ende der Berufsausbildung 3. Ab wie viel GdB bekommt man den Schwerbehindertenausweis? a) ab 50 GdB b) ab 30 GdB c) ab 15 GdB 4. Wer bekommt normalerweise immer 100 GdB? a) Schülerinnen und Schüler von Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen b) Gehörlose und an Taubheit grenzend schwerhörige Mädchen und Frauen c) Gehörlose und an Taubheit grenzend Schwerhörige, deren Hörschaden bis zum 7. Lebensjahr eingetreten ist 5. Mit dem Schwerbehindertenausweis ... a) können GL/hochgradig SH kostenlos S- und U-Bahn fahren. b) können gehörlose/schwerhörige Arbeitnehmer eine Woche Zusatzurlaub bekommen. c) kostet die Bahncard von der Deutschen Bahn nur 24,00 . 6. Welches Amt ist zuständig für den Schwerbehindertenausweis? a) Gesundheitsamt b) Integrationsamt c) Versorgungsamt Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 20 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT 7. Für den Schwerbehindertenausweis ... ANHANG 6 QUIZVORSCHLAG ZUM THEMA „SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“ a) brauchen Schwerbehinderte keine Gebühren zu bezahlen (kostenlos). b) müssen Schwerbehinderte 60,00 im Jahr bezahlen. c) brauchen ALG II-Empfänger und Rentner bis zu einem bestimmten Einkommen nur 10,00 im Jahr zu bezahlen. 8. Wenn ich das Merkmal RF im Schwerbehindertenausweis habe, dann ... a) brauche ich keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. b) bekomme ich eine Ermäßigung für die Rundfunkgebühren. c) brauche ich keine Rundfunkgebühren für einen Fernseher/ein Radio zu bezahlen. 9. Mein Schwerbehindertenausweis ist endgültig abgelaufen. Was jetzt? a) Ich muss beim Versorgungsamt einen neuen Ausweis beantragen. b) Ich hole mir beim Versorgungsamt noch einen Verlängerungsstempel. c) Das Versorgungsamt schickt mir automatisch einen neuen Ausweis. 10. Was braucht man für die „freie Fahrt“? a) Schwerbehindertenausweis ab 60 GdB b) Schwerbehindertenausweis grün/orange c) Schwerbehindertenausweis grün/orange und gültige Wertmarke 11. Wer kann in Berlin normalerweise Gehörlosengeld bekommen? a) Gehörlose und an Taubheit grenzend Schwerhörige, wenn ihr Hörschaden bis zum 7. Lebensjahr entstanden ist b) Schüler von Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen bis zum Ende der Berufsausbildung c) Gehörlose und Schwerhörige mit Merkmal B im Schwerbehindertenausweis 12. Schwerbehinderte haben jährlich 1.420,00 als Pauschbetrag steuerfrei a) Das gilt für alle Personen mit einem Schwerbehindertenausweis. b) Das gilt nur für Schwerbehinderte ab 95 GdB. c) Das gilt nur für Schwerbehinderte mit dem grün-orangen Ausweis. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 21 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT Mein Schwerbehindertenausweis und ich! ANHANG 6 QUIZVORSCHLAG ZUM THEMA „SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“ (INKLUSIVE LÖSUNGEN) 1. Wie viele Menschen in Deutschland haben einen Schwerbehindertenausweis? a) 6,6 Millionen Menschen haben den Schwerbehindertenausweis b) 575.000 Menschen haben den Schwerbehindertenausweis c) 15,2 Millionen Menschen haben den Schwerbehindertenausweis 2. Bekommen alle GL das Merkmal H? a) ja b) nein, nur bis zum 27. Lebensjahr c) nein, nur bis zum Ende der Berufsausbildung 3. Ab wie viel GdB bekommt man den Schwerbehindertenausweis? a) ab 50 GdB b) ab 30 GdB c) ab 15 GdB 4. Wer bekommt normalerweise immer 100 GdB? a) Schülerinnen und Schüler von Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen b) Gehörlose und an Taubheit grenzend schwerhörige Mädchen und Frauen c) Gehörlose und an Taubheit grenzend Schwerhörige, deren Hörschaden bis zum 7. Lebensjahr eingetreten ist 5. Mit dem Schwerbehindertenausweis ... a) können GL/hochgradig SH kostenlos S- und U-Bahn fahren. b) können gehörlose/schwerhörige Arbeitnehmer eine Woche Zusatzurlaub bekommen. c) kostet die Bahncard von der Deutschen Bahn nur 24,00 . 6. Welches Amt ist zuständig für den Schwerbehindertenausweis? a) Gesundheitsamt b) Integrationsamt c) Versorgungsamt Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 22 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT 7. Für den Schwerbehindertenausweis ... ANHANG 6 QUIZVORSCHLAG ZUM THEMA „SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“ (INKLUSIVE LÖSUNGEN) a) brauchen Schwerbehinderte keine Gebühren zu bezahlen (kostenlos). b) müssen Schwerbehinderte 60,00 im Jahr bezahlen. c) brauchen ALG II-Empfänger und Rentner bis zu einem bestimmten Einkommen nur 10,00 im Jahr zu bezahlen. 8. Wenn ich das Merkmal RF im Schwerbehindertenausweis habe, dann ... a) brauche ich keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. b) bekomme ich eine Ermäßigung für die Rundfunkgebühren. c) brauche ich keine Rundfunkgebühren für einen Fernseher/ein Radio zu bezahlen. 9. Mein Schwerbehindertenausweis ist endgültig abgelaufen. Was jetzt? a) Ich muss beim Versorgungsamt einen neuen Ausweis beantragen. b) Ich hole mir beim Versorgungsamt noch einen Verlängerungsstempel. c) Das Versorgungsamt schickt mir automatisch einen neuen Ausweis. 10. Was braucht man für die „freie Fahrt“? a) Schwerbehindertenausweis ab 60 GdB b) Schwerbehindertenausweis grün/orange c) Schwerbehindertenausweis grün/orange und gültige Wertmarke 11. Wer kann in Berlin normalerweise Gehörlosengeld bekommen? a) Gehörlose und an Taubheit grenzend Schwerhörige, wenn ihr Hörschaden bis zum 7. Lebensjahr entstanden ist b) Schüler von Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen bis zum Ende der Berufsausbildung c) Gehörlose und Schwerhörige mit Merkmal B im Schwerbehindertenausweis 12. Schwerbehinderte haben jährlich 1.420,00 als Pauschbetrag steuerfrei a) Das gilt für alle Personen mit einem Schwerbehindertenausweis. b) Das gilt nur für Schwerbehinderte ab 95 GdB. c) Das gilt nur für Schwerbehinderte mit dem grün-orangen Ausweis. Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 23 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT Hör- und Gleichgewichtsorgan ANHANG 7 GdB-TABELLE HÖRUND GLEICHGEWICHTSORGAN Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten. Aus: Behinderung und Ausweis. Hrsg. Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Integrations- Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit. amt. Stand: März 2005 Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen (z.B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen, außergewöhnliche psychoreaktive Störungen) verbunden, so kann der GdB/MdE-Grad entsprechend höher bewertet werden. Tabelle A Gesamtwortverstehen Hörverlust für Zahlen in dB Das Gesamtwortverstehen wird aus der Wortverständniskurve errechnet. Es entsteht durch Addition der Verständnisquoten bei 60, 80 und 100 dB Lautstärke (einfaches Gesamtwortverstehen). Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeit bis zu einem Hörverlust von 40 % ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (Feldmann 1988) anzuwenden: 3 x Verständnisquote bei 60 dB + 2 x Verständnisquote bei 80 dB + 1 x Verständnisquote bei 100 dB, Summe dividiert durch 2. ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab 20 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 ab 20 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 ab 20 95 95 95 95 95 95 95 95 95 95 95 100 ab 35 90 90 90 90 90 90 90 90 90 90 95 100 ab 50 80 80 80 80 80 80 80 80 80 90 95 100 ab 75 70 70 70 70 70 70 70 70 80 90 95 100 ab 100 60 60 60 60 60 60 60 70 80 90 95 ab 125 50 50 50 50 50 50 60 70 80 90 ab 150 40 40 40 40 40 50 60 70 80 ab 175 30 30 30 30 40 50 60 70 ab 200 20 20 20 30 40 50 60 ab 225 10 10 20 30 40 50 ab 250 0 10 20 30 40 Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 24 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT Tabelle B ANHANG 7 GdB-TABELLE HÖRUND GLEICHGEWICHTSORGAN Tonhörverlust dB 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 10 0 0 0 0 15 2 3 2 1 20 3 5 5 2 25 4 8 7 4 30 6 10 9 5 35 8 13 11 6 40 9 16 13 7 45 11 18 16 8 50 12 21 18 9 55 14 24 20 10 60 15 26 23 11 65 17 29 25 12 70 18 32 27 13 75 19 32 28 14 80 19 33 29 14 ab 85 20 35 30 15 Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 25 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 7 GdB-TABELLE HÖRUND GLEICHGEWICHTSORGAN Gleichgewichtsstörungen (Normabweichungen in den apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungsbefunden bedingen für sich allein noch keinen GdB/MdE-Grad) GdB/MdE-Grad ohne wesentliche Folgen beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z.B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung), leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei höheren Belastungen (z.B. Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegungen), stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen), keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen 0 – 10 mit leichten Folgen leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallschritte bei alltäglichen Belastungen, stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen, leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf höherer Belastungsstufe Menière-Krankheit ein bis zwei Anfälle im Jahr häufigere Anfälle, je nach Schweregrad mehrmals monatlich schwere Anfälle Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten. Chronische Mittelohrentzündung ohne Sekretion oder einseitige zeitweise Sekretion einseitige andauernde Sekretion oder zeitweise beidseitige Sekretion andauernde Sekretion Radikaloperationshöhle reizlos bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion einseitig beidseitig Verlust einer Ohrmuschel Verlust beider Ohrmuscheln Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 20 0 – 10 20 – 40 50 0 10 20 0 10 20 20 30 26 9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT ANHANG 8 AUSWERTUNGSBOGEN Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt. 27