Thema 9

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Thema 9
9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
HILFEN
ZUR
INTEGR ATION
SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS UND NACHTEIL SAUSGLEICHE
D I E S E S P RO J E K T WURDE GEFÖRDER T DURCH DEN EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS, DIE BUNDES ANS TALT/- AGENTUR FÜR ARBE I T U N D
D I E S E N AT S V E R WALTUNG FÜR GESUNDHEIT, SOZIALES UND VERBR AUCHERSCHUTZ BERLIN SOWIE DIE S TIFTUNG VIVENDI UNI V E R S A L
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
Europäischer Sozialfonds
Gehörlosenverband Berlin e.V.
Ausbildungszentrum
OTA GmbH (gemeinnützig)
ISB - Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANLIEGEN
Eine Befragung zu Beginn der Seminare zeigte, dass die Jugendlichen über die Rechte schwerbehinderter Menschen, über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten oft nur wenig
wissen, nur oberflächlich informiert sind oder nicht miteinander verknüpfte Detailkenntnisse
haben. Bei diesem Thema sollen alle TN einen Mindeststand an Wissen über ihre Rechte und
Möglichkeiten erhalten, die ihnen mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung eingeräumt
werden. Zudem geht es darum, dass sie die wesentlichen Sachverhalte verstehen, um bei
Veränderungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen ihre Kenntnisse selbstständig
aktualisieren zu können.
ZIELE UND INHALTE
Die TN sollen
ihr Wissen zum Schwerbehindertenausweis anhand eines Quiz überprüfen
und durch punktuelle Sachinformation erweitern,
einen Überblick über ausgewählte Nachteilsausgleiche bekommen und wissen,
wo sie hierzu Informationen bzw. Unterstützung erhalten können,
sich auf die Beratung durch einen Sozialarbeiter vorbereiten.
SCHRITTFOLGE
6. Schritt: Zusammenfassung und Auswertung des Seminars
5. Schritt: Vorbereitung eines Gesprächs mit einem Sozialarbeiter
4. Schritt: Ausgewählte Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
3. Schritt: Ausgewählte Fragen zum Schwerbehindertenausweis
2. Schritt: Der Schwerbehindertenausweis — Antrag und Merkmale
1. Schritt: Begrüßung, Überblick über das Seminar
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
Ablauf/Lerninhalte
Teilziele
Zeit
Methoden
Medien/Materialien
1. BEGRÜSSUNG,
ÜBERBLICK ÜBER DAS SEMINAR
Einführung
10‘
Kurzvortrag des Dozenten
Folie Seminarüberblick,
Anhang 1
2. DER SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
— ANTRAG UND MERKMALE
Anhang 3
Wissen austauschen und vertiefen
Gruppengespräch
30‘
Einzelarbeit
Gruppengespräch
Wand- oder Stelltafel
mit vorbereitetem
Überblick, Anhang 2
Wechsel von Kurzvortrag
und Gruppengespräch
Folien mit Antrag und
Bescheid, Anhang 5
Wettbewerb
Folie mit Quizfragen,
Anhang 6
2.1 Die TN tragen sich in eine Übersicht
ein (GdB, Dauer, Merkmale, Farbe).
Die Daten werden verglichen und
kommentiert.
2.2 Wie bekommt man
einen Schwerbehindertenausweis?
Anhang 4
Antrag, Feststellungsbescheid,
Möglichkeit von Widerspruch und Klage
Ergänzung in Schwerhörigengruppen:
Behinderteneigenschaft versus Schwerbehinderteneigenschaft; Möglichkeit
eines Gleichstellungsantrages.
2.3 Quiz
Zwei Gruppen spielen gegeneinander
um Punkte. Es sind 12 Fragen mit je
drei Antwortmöglichkeiten zu lösen.
45‘
Die Fragen werden einzeln durchgegangen. Der Dozent zeigt die jeweilige
Frage auf der Folie und übersetzt sie
bei Bedarf in GS. Dann können sich die
TN in den Kleingruppen besprechen.
Anschließend wird die Lösung mitgeteilt und mit der Lösungsfolie verglichen.
Bei Bedarf wird die Lösung
durchgesprochen.
Wechsel von Kleingruppenarbeit
und Gruppengespräch
Die Kleingruppe mit den meisten
richtigen Antworten ist Sieger.
Beim Quiz entstehende weitere
Fragen werden notiert. Sie werden im
Anschluss beantwortet.
3. AUSGEWÄHLTE FRAGEN ZUM
SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
Der Dozent gibt einen Überblick
zu einigen wichtigen Fragen rund um
den Schwerbehindertenausweis:
- GdB-Tabelle Hör- und
Gleichgewichtsorgan
- Feststellungsbescheid, seine
Bedeutung für Anträge beim
Integrationsamt
Hintergrundinformationen geben
Zusammenhänge klären
20‘
Wechsel von Kurzvortrag
und Gruppengespräch
Folie GdB-Tabelle
Hör- und Gleichgewichtsorgan,
Anhang 7
Material für TN
GdB-Tabelle Hör- und
Gleichgewichtsorgan
- Hinweis auf das Merkmal GL
(falls noch nicht in den Ausweisen
enthalten)
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
Ablauf/Lerninhalte
Zeit
Methoden
Medien/Materialien
25‘
Gruppengespräch
Ratgeber für
behinderte Menschen
Einstimmen auf das Kennenlernen
eines Beratungsangebotes
25‘
Gruppengespräch
Pinnwand
6. ZUSAMMENFASSUNG UND
AUSWERTUNG DES SEMINARS
Systematisierung
5‘
7. ZEITPUFFER
Wortschatzerweiterung
4. AUSGEWÄHLTE NACHTEILSAUSGLEICHE FÜR SCHWERBEHINDERTE
MENSCHEN
Teilziele
Informationen geben
Das Wissen der TN wird zusammengetragen und ergänzt mit Informationen aus dem Ratgeber für behinderte
Menschen:
Es gibt gesetzliche Festlegungen und
freiwillige Regelungen.
Beispiele für gesetzliche Festlegungen:
Zusatzurlaub, Prüfungserleichterungen,
Steuervergünstigungen, freie Fahrt.
Beispiele für freiwillige Regelungen:
Reduzierter Eintritt, Reduzierung bei der
Bahncard, geringere Mitgliedsbeiträge,
Preisnachlässe bei bestimmten
Produkten wie Autos.
Manche Regelungen sind bundesweit
nicht einheitlich, z.B. die Höhe des
Gehörlosengeldes. In Berlin sind auch
Gehörlose von der Hundesteuer befreit.
5. VORBEREITUNG EINES GESPRÄCHS
MIT EINEM SOZIALARBEITER
Moderationskarten
Ausgehend von der Frage „Wo kann
man sich Unterstützung holen?“ wird
vorgeschlagen, einen Sozialarbeiter
aufzusuchen oder einzuladen.
Zur Vorbereitung werden Fragen
gesammelt.
Jeder TN schreibt die Fragen ab.
Die TN besuchen dann gesondert
eine Beratungsstelle, damit sie eine
Möglichkeit kennen lernen, wo sie Hilfe
erhalten.
Möglichkeiten zur Klärung
von Begriffen,
Rückmeldung
Kurzvortrag des Dozenten
Einzelarbeit
20‘
Auswertungsbogen,
Anhang 8
Gruppengespräch
Informationen geben
lockere Gruppenkommunikation
zu Alltagsfragen, politischen Themen,
bewegenden Problemen.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
NO T IZEN F ÜR DEN D OZEN T EN
Der Dozent muss das Thema
auf ausgewählte Informationen
beschränken!
Das Thema ist für die TN interessant und anstrengend zugleich. Mit dem Plan ist sowohl
inhaltlich als auch zeitlich sehr flexibel umzugehen, je nach Vorkenntnissen, Bedürfnissen
und Interessen der TN. Das Quiz ermöglicht, das umfangreiche Thema in kleine Abschnitte
einzuteilen und je nach Situation, Interessenlage und Vorkenntnissen zur jeweiligen Quizfrage
ergänzende Informationen zu geben und das eigentlich trockene Thema interessant zu gestalten.
Zudem ist es gut geeignet — vor allem bei der Kleingruppenarbeit –, unterhalb der Sachebene
das Kommunikationsverhalten zu beobachten und den TN ihren Umgang mit Fragen und
Antworten zu spiegeln.
Das Thema „Schwerbehindertenausweis“ ist an und für sich sehr umfangreich, es sollte daher
zu Beginn klargestellt werden, dass nur ausgewählte, für hörgeschädigte Menschen wichtige
Aspekte behandelt werden.
Der Dozent braucht umfangreiches Detailwissen zum Thema, da die TN Vorkenntnisse in unterschiedlicher Qualität und verschiedenartige Erfahrungen mitbringen, die nachzuvollziehen
und einzuordnen sind.
Wenn in den Informationsbroschüren nachgeschlagen wird, ist Zeit einzuplanen, um Formulierungen zu klären.
Am Ende des Seminars sollten die TN die entsprechenden Broschüren des Bundesministeriums
für Gesundheit und soziale Sicherung sowie der Integrationsämter erhalten („Ratgeber für behinderte Menschen“, „Behinderung und Ausweis“, „Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen“).
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass es immer wieder zu Veränderungen bestehender
Regelungen kommen kann, sodass es wichtig ist, sich selbst immer wieder neu zu informieren.
Zu Schritt 2
Der Schwerbehindertenausweis
– Antrag und Merkmale
Übersicht der Schwerbehindertenausweise der TN (2.1)
Das Thema löst Vergleiche untereinander und Nebengespräche zu verschiedenen Aspekten aus.
Das ist durchaus gewollt. Die TN sollten Zeit haben, ihre Ausweise untereinander anzuschauen
und zu vergleichen. Es ist sinnvoll, auch den Ausweis des Dozenten einzubeziehen. Ausgehend
von dem Vergleich lassen sich dann einzelne Merkmale und Unterscheidungen darstellen.
Wie bekommt man einen Schwerbehindertenausweis? (2.2)
Das Thema muss nicht in vollem Umfang behandelt werden. Wichtig ist, dass die TN erfahren,
dass der Feststellungsbescheid eine wichtige Unterlage ist, die gut aufbewahrt werden muss.
Denn nur im Bescheid steht, welche Behinderungen vorhanden sind, im Ausweis steht dazu
nichts. Informiert werden sollten die TN auch, dass die Möglichkeit besteht, Widerspruch
einzulegen. Für Widerspruchsgründe können als Beispiele die Verweigerung des H bei Beginn
der Berufsausbildung oder ein GdB von 80 bei von Geburt an bestehender Gehörlosigkeit
angeführt werden.
Quiz zum Schwerbehindertenausweis (2.3)
Es werden zwei oder drei Kleingruppen gebildet. Zwischen die Gruppen wird ein Sichtschutz
gestellt (z.B. Stellwand). Die TN entscheiden, ob die Fragen in Gebärdensprache übersetzt
werden müssen.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
Die Gruppen können sich zur jeweiligen Frage besprechen; Hilfsmittel, d.h. der eigene Schwerbehindertenausweis, sind erlaubt; die TN können auch an den Dozenten Verständnisfragen
stellen. (Es ist darauf zu achten, dass der Dozent so steht, dass er von beiden Gruppen zu sehen
ist. Wichtig ist auch, dass der Sichtschutz entfernt wird, wenn eine Quizfrage kleingruppenübergreifende Fragen oder Diskussionen auslöst, denn diese TN-Reaktionen sind ein wichtiger
Teil der Informationsvermittlung.)
Es lohnt sich, einige Fragen so zu formulieren, dass die TN beim Verstehen der Fragen aufpassen
müssen, weil vorschnelle Antworten auf möglicherweise nur halb verstandene Fragen falsch
sein können.
Der Dozent sollte die Gruppendiskussion beobachten und Kommunikationsstörungen später
diskutieren, z.B.: Wurde die Frage falsch verstanden? Warum gab es keine Rückfrage?
Das Quiz muss unbedingt an den vermuteten Kenntnisstand der Gruppe angepasst werden.
Das Level der Fragen sollte etwa so gewählt werden, dass der Dozent bei zwei Drittel der Fragen
damit rechnen kann, die TN schaffen es, sie zu beantworten.
Beim Quiz kann der Dozent den Zeitbedarf gut steuern, indem er mehr oder weniger Erklärungen zu den Quizfragen abgibt, Informationen verknüpft usw. Er sollte den Ehrgeiz der TN ruhig
anstacheln. Punkte verteilen oder an der Wand notieren.
Zu Schritt 5
Vorbereitung eines Gesprächs
mit einem Sozialarbeiter
Wenn noch mehr Zeit als 25 Minuten für diesen Schritt zur Verfügung steht, können die Fragen
auch zuerst in Kleingruppenarbeit und dann in der gesamten Gruppe zusammengetragen
werden.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ERFAHRUNGEN
Anfangs wurde das Thema weiter gefasst unter der Überschrift „Hilfen und Helfer im Berufsleben“. Aber schon das Thema „Schwerbehindertenausweis“ enthält eine solche Fülle von Informationen, dass wir entschieden: Weniger ist mehr! Und beschränkten uns auf ausgewähltes
Wissen.
Es hat sich bewährt, anhand von Sachthemen auf das Kommunikationsverhalten der TN Einfluss zu nehmen. Besonders bei dem Quiz zum Schwerbehindertenausweis hatten die TN meist
sehr unterschiedliche Vorkenntnisse und rangen in den Kleingruppen um die richtige Antwort.
Das war eine gute Gelegenheit, zurückhaltende TN mit richtigen Antworten zu ermuntern sich
durchzusetzen, voreiligen TN deutlich zu machen, dass es besser ist nachzufragen, um richtig
zu verstehen und falsche Antworten zu vermeiden.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG
1. Seminarüberblick
2. Muster für den Überblick über die Schwerbehindertenausweise in der Gruppe
3. Hintergrundinformation zum Schwerbehindertenausweis –
zu Merkzeichen und Nachteilsausgleichen
4. Merkblatt zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung
5. Antrag und Bescheid
6. Quizvorschlag zum Thema
„Schwerbehindertenausweis“ (einschließlich Lösung)
7. GdB-Tabelle Hör- und Gleichgewichtsorgan
8. Auswertungsbogen
NICHT VERGESSEN
BEREITZUSTELLEN
Overheadprojektor
2 Stellwände
Moderationsmaterial: Karten
(in verschiedenen Farben), Stifte, Nadeln
Folie Seminarüberblick
Muster für den Überblick über die Schwerbehindertenausweise in der Gruppe
Folie Antrag
Folie Bescheid
Folie Quizfragen
zum Schwerbehindertenausweis
Lösungsblatt Quizfragen
Folie GdB-Tabelle
Hör- und Gleichgewichtsorgan
Material für TN GdB-Tabelle
Hör- und Gleichgewichtsorgan
Folienstifte
Broschüren für die TN:
„Ratgeber für behinderte Menschen“
(herausgegeben vom Bundesministerium
für Arbeit und Soziales)
„Behinderung und Ausweis“
„Nachteilsausgleiche für behinderte
Menschen“ (herausgegeben von den
Integrationsämtern der Länder)
Auswertungsbogen
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 1
SEMINARÜBERBLICK
SIGNaLE-Seminare
S
Thema 9
Schwerbehindertenausweis
und Nachteilsausgleiche
Was wir heute machen:
Wer weiß was? –
Quizfragen zum Schwerbehindertenausweis
Ein G oder ein H — was verbirgt sich dahinter?
Welche Hilfen bekomme ich?
Wir wollen einen Sozialarbeiter fragen
Wie hat es Euch heute gefallen?
Der Feedbackbogen
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 2
MUSTER FÜR DEN
ÜBERBLICK ÜBER DIE
SCHWERBEHINDERTENAUSWEISE IN DER
GRUPPE
Teilnehmerin A
Teilnehmer B
Teilnehmer C
Teilnehmerin D
Grad der Behinderung
Farbe (grün/orange)
Dauer
RF
GL
G/aG
H
B
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
Unter www.global-help.de/exekutive finden sich detaillierte Angaben zu den einzelnen Arten
des Schwerbehindertenausweises. Hier die wichtigsten Merkmale sowie die wichtigsten damit
verbundenen Rechte und Nachteilsausgleiche:
ANHANG 3
HINTERGRUNDINFORMATION ZUM
SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS – ZU MERKZEICHEN UND NACHTEILSAUSGLEICHEN
Zum Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, des Grades der Behinderung
und weiterer gesundheitlicher Merkmale, welche Voraussetzung sind für die Inanspruchnahme
von Nachteilsausgleichen, erhält der behinderte Mensch bei einem GdB von mindestens 50
einen Ausweis in grüner Grundfarbe. Bei Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wird ein grün-oranger Ausweis ausgestellt.
Auf der Rückseite des Ausweises wird der Grad der Behinderung eingetragen und der Gültigkeitsbeginn des Ausweises. Das ist im Regelfall der Tag des Antragseingangs beim Versorgungsamt,
unter Umständen kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt werden (wichtig z.B. für
die Steuererstattung). In den für Merkzeichen reservierten Feldern sind folgende Eintragungen
möglich: RF, G, B, aG, H, 1.Kl., Bl, Gl.
Im Folgenden sind die Merkzeichen ausführlicher dargestellt, die für Gehörlose häufig zutreffen:
Merkzeichen Gl
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt,
sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit
beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei
denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit
erworben worden ist.
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; §§ 145–147 SGB IX oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; § 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz; Abzugsbetrag
für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle: GdB wenigstens 50 % und
Merkzeichen G 0,30 je km; § 9 Abs 2 EStG.
Bei GdB wenigstens 90 %: Sozialtarif beim Telefon — Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs
und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft
als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist.
Merkzeichen G
Nach § 146 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch
innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt
werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich
oder andere gehen kann. Hierbei sind nicht die konkreten Wohnverhältnisse oder
örtlichen Gegebenheiten ausschlaggebend. Störungen der Orientierungsfähigkeit, die
zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen, sind bei allen
Sehbehinderungen mit einem GdB von wenigstens 70, bei Sehbehinderungen, die
einen GdB von 50 oder 60 bedingen, nur in Kombination mit erheblichen Störungen
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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ANHANG 3
HINTERGRUNDINFORMATION ZUM
SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS — ZU MERKZEICHEN UND NACHTEILSAUSGLEICHEN
der Ausgleichsfunktion (z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits, geistige Behinderung) anzunehmen. Bei Hörbehinderungen ist die Annahme solcher Störungen
nur bei Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit im Kindesalter (in
der Regel bis zum 16. Lebensjahr – Beendigung der Gehörlosenschule) oder im Erwachsenenalter bei diesen Hörstörungen in Kombination mit erheblichen Störungen
der Ausgleichsfunktion (z.B. Sehbehinderung, geistige Behinderung) gerechtfertigt.
Gehörlos im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit
beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer
verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel
Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren
oder in der Kindheit erworben worden ist.
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB IX §§ 145–147 oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; KraftStG § 3a Abs. 2 Satz 1,
Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB
wenigstens 50 % und Merkzeichen G: 0,30 je km; EStG § 9 Abs. 2,
Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB wenigstens 70 % und Merkzeichen G bis
zu 3.000 km x 0,30 = 900,00 ; EStG § 33,
Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 vom Hundert; BSHG § 23 Abs. 1.
Merkzeichen B
Nach § 146 SGB IX ist ständige Begleitung bei schwerbehinderten Menschen
notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde
Hilfe angewiesen sind. Ständige Begleitung ist bei Schwerbehinderten (bei denen
die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G“ oder „H“ vorliegen) notwendig, die
infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei
Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen
sind. Dazu zählen auch Hörbehinderte, bei denen die Annahme einer erheblichen
Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist.
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen:
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr,
ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen; SGB IX §§ 145–147,
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften; siehe Passagetarife der Lufthansa und
der Regionalverkehrsgesellschaften,
Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr.
Merkzeichen H
Hilflos im Sinne des § 33 b Einkommensteuergesetz ist eine Person, wenn sie für eine
Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer
persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 3
HINTERGRUNDINFORMATION ZUM
SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS — ZU MERKZEICHEN UND NACHTEILSAUSGLEICHEN
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145–147,
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; KraftStG § 3a Abs.1,
Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 ; EStG § 33b,
Befreiung von der Hundesteuer; nach Ortssatzungen über die Hundesteuer,
Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, BSHG.
Merkzeichen RF
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten unter anderem
Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über
das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Letzteres ist dann nicht möglich,
wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von
wenigstens 50 anzusetzen ist. Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die
gesundheitlichen Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen
bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist.
Behinderte mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen:
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 BefrVO,
Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94
netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net
durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber
voreingestellt ist.
Ergänzung: Ab 1. Januar 2007 wird die Internetnutzung gebührenpflichtig, da
Computer mit Internetzugang als „neuartige Rundfunkgeräte“ behandelt werden
und damit unter die gesetzliche Gebührenpflicht fallen. Auf Anfrage des DGB bei
der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird mitgeteilt, dass die gültigen Regelungen
zur Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht für alle Rundfunkempfangsgeräre gelten.
Das heißt, dass Hörgeschädigte mit dem Merkzeichen RF auch von der Gebührenpflicht für die Internetnutzung befreit sind.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 4
MERKBLATT ZUM
ANTRAG AUF FESTSTELLUNG EINER
BEHINDERUNG/
SCHWERBEHINDERUNG
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX, früher Schwerbehindertengesetz) und verschiedene
Verordnungen und Vorschriften regeln eine Reihe von Rechten und Hilfen für schwerbehinderte
Menschen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern und eine
Benachteiligung vermeiden und entgegenwirken sollen.
Als Nachweis für eine Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung, GdB 50 und mehr)
für die Inanspruchnahme der Rechte und Hilfen wird ein Bescheid des Versorgungsamtes bzw.
ein Schwerbehindertenausweis benötigt.
Auch von Personen mit einem GdB von 30 und 40 können verschiedene Rechte und Hilfen
in Anspruch genommen werden, als Nachweis dient ein Bescheid des Versorgungsamtes.
Um einen Bescheid zu erhalten, ist ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung bei einem Amt (in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt) zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie beim Versorgungsamt (auch per Telefon), über Internet
(www.versorgungsverwaltung-mv.de) oder bei den Sozialämtern und Behindertenverbänden.
Auch ein formloser Antrag ist möglich, Sie erhalten dann ein Antragsformular zugeschickt.
Beim Ausfüllen des Antrages beachten Sie bitte Folgendes:
Es werden nur Gesundheitsstörungen geprüft, die im Antrag eingetragen sind.
Maßgeblich für eine Feststellung sind Funktionsstörungen, die länger als 6 Monate vorgelegen
haben und noch vorliegen. Gesundheitsstörungen, die nur vorübergehend (d.h. weniger als 6
Monate) vorgelegen haben, werden bei einer Feststellung nicht berücksichtigt. Dabei ist das
Versorgungsamt bei der Beurteilung auf aktuelle Befundaussagen der behandelnden Ärzte,
Krankenhäuser, Pflegeversicherungsunternehmen und anderer Behörden, die über medizinische
Unterlagen verfügen, angewiesen.
Deshalb sollten vor allem Angaben im Antrag enthalten sein, die erkennen lassen,
welche Gesundheitsstörung (die ich als Behinderung anerkannt haben möchte) seit
wann vorliegt,
welche Ärzte mich dazu gegenwärtig behandeln und über aussagefähige medizinische Unterlagen verfügen (bitte die vollständige Anschrift des Hausarztes, der
behandelnden Fachärzte sowie der genannten Krankenhäuser eintragen). Vorgesehene oder geplante Operationen können nicht berücksichtiqt w
werden.
Mit der abschließenden Unterschrift unter den Antrag bestätigen Sie die Richtigkeit ihrer Angaben und geben ihr Einverständnis zur Einholung der notwendigen medizinischen Unterlagen.
Nach Eingang des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. In der anschließenden
Bearbeitung fordert das Versorgungsamt von den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern und
Behörden notwendige medizinische Unterlagen an (Befundunterlagen, Epikrisen usw.).
HINWEIS:
Soweit selbst medizinische Unterlagen beigebracht
werden, trägt dies zur Beschleunigung bei der Bearbeitung bei (wichtig insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren). Hierfür entstandene Kosten werden durch
das Versorgungsamt jedoch nicht erstattet.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 4
MERKBLATT ZUM
ANTRAG AUF FESTSTELLUNG EINER
BEHINDERUNG/
SCHWERBEHINDERUNG
Dabei wird davon ausgegangen, dass alle Unterlagen dem Hausarzt vorliegen, auch die von
Überweisungen ihres Hausarztes an einen Facharzt. Von ihnen selbst beigebrachte medizinische
Unterlagen werden zusätzlich berücksichtigt. Die eingegangenen Unterlagen werden durch den
Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes auf der Grundlage der „Anhaltspunkte für die ärztliche
Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz
1996“ ausgewertet. Nur in Ausnahmefällen (medizinische Unterlagen reichen für eine Bewertung nicht aus) wird eine versorgungsärztliche Untersuchung durchgeführt.
Auf Grundlage dieser ärztlichen Stellungnahme erteilt die Verwaltung
einen Bescheid mit folgendem Inhalt:
Feststellung der Behinderten-/Schwerbehinderteneigenschaft,
Feststellung des Grades der Behinderung,
Feststellung der zustehenden Merkzeichen.
Weiterhin erfolgen Angaben zur Ausstellung des Ausweises
(bei einem GdB von mindestens 50).
Der Feststellungsbescheid ist ein rechtsverbindliches Dokument und dient, wie der
Ausweis, als Nachweis für den Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen.
Diese müssen bei den jeweiligen zuständigen Behörden geltend gemacht werden,
wie z.B.:
Kleines und großes Landesblindengeld beim Sozialamt,
Parkerleichterung beim Straßenverkehrs-/Ordnungsamt,
Lohn- und Einkommensteuervergünstigungen beim Finanzamt,
Rundfunkgebührenbefreiung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln,
begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben beim Integrationsamt
im Landesversorgungsamt,
Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken,
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr beim Versorgungsamt
oder eine Kfz-Steuerermäßigung beim Versorgungsamt/Finanzamt.
Auskünfte zum Kündigungsschutz des SGB IX erteilt das zuständige Integrationsamt.
Jeden Antrag auf Nutzung eines durch das Versorgungsamt vergebenen Nachteilsausgleichs
prüft und entscheidet die jeweils zuständige Behörde auf der Grundlage von eigenen Verordnungen und Vorschriften.
Sind nach Erteilung des Bescheides durch das Versorgungsamt wesentliche Änderungen in
ihren gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten oder hatten sie vergessen, im vorherigen
Verfahren weitere Gesundheitsstörungen zu benennen und prüfen zu lassen, kann darüber in
einem Neufeststellungsverfahren, das im Wesentlichen wie beim Erstantrag durchgeführt wird,
entschieden werden. Eine Feststellung ist bei besonderem Interesse auch für einen rückwirkenden
Zeitraum möglich (z.B. Einkommensteuerermäßigung).
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 5
ANTRAG UND BESCHEID
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 5
ANTRAG UND
BESCHEID
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 5
ANTRAG UND
BESCHEID
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 5
ANTRAG UND
BESCHEID
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
Mein Schwerbehindertenausweis und ich!
ANHANG 6
QUIZVORSCHLAG
ZUM THEMA „SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“
1. Wie viele Menschen in Deutschland haben einen Schwerbehindertenausweis?
a) 6,6 Millionen Menschen haben den Schwerbehindertenausweis
b) 575.000 Menschen haben den Schwerbehindertenausweis
c) 15,2 Millionen Menschen haben den Schwerbehindertenausweis
2. Bekommen alle GL das Merkmal H?
a) ja
b) nein, nur bis zum 27. Lebensjahr
c) nein, nur bis zum Ende der Berufsausbildung
3. Ab wie viel GdB bekommt man den Schwerbehindertenausweis?
a) ab 50 GdB
b) ab 30 GdB
c) ab 15 GdB
4. Wer bekommt normalerweise immer 100 GdB?
a) Schülerinnen und Schüler von Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen
b) Gehörlose und an Taubheit grenzend schwerhörige Mädchen und Frauen
c) Gehörlose und an Taubheit grenzend Schwerhörige, deren Hörschaden
bis zum 7. Lebensjahr eingetreten ist
5. Mit dem Schwerbehindertenausweis ...
a) können GL/hochgradig SH kostenlos S- und U-Bahn fahren.
b) können gehörlose/schwerhörige Arbeitnehmer
eine Woche Zusatzurlaub bekommen.
c) kostet die Bahncard von der Deutschen Bahn nur 24,00 .
6. Welches Amt ist zuständig für den Schwerbehindertenausweis?
a) Gesundheitsamt
b) Integrationsamt
c) Versorgungsamt
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
7. Für den Schwerbehindertenausweis ...
ANHANG 6
QUIZVORSCHLAG
ZUM THEMA „SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“
a) brauchen Schwerbehinderte keine Gebühren zu bezahlen (kostenlos).
b) müssen Schwerbehinderte 60,00 im Jahr bezahlen.
c) brauchen ALG II-Empfänger und Rentner bis zu einem bestimmten Einkommen
nur 10,00 im Jahr zu bezahlen.
8. Wenn ich das Merkmal RF im Schwerbehindertenausweis habe, dann ...
a) brauche ich keine Rundfunkgebühren zu bezahlen.
b) bekomme ich eine Ermäßigung für die Rundfunkgebühren.
c) brauche ich keine Rundfunkgebühren für einen Fernseher/ein Radio zu bezahlen.
9. Mein Schwerbehindertenausweis ist endgültig abgelaufen. Was jetzt?
a) Ich muss beim Versorgungsamt einen neuen Ausweis beantragen.
b) Ich hole mir beim Versorgungsamt noch einen Verlängerungsstempel.
c) Das Versorgungsamt schickt mir automatisch einen neuen Ausweis.
10. Was braucht man für die „freie Fahrt“?
a) Schwerbehindertenausweis ab 60 GdB
b) Schwerbehindertenausweis grün/orange
c) Schwerbehindertenausweis grün/orange und gültige Wertmarke
11. Wer kann in Berlin normalerweise Gehörlosengeld bekommen?
a) Gehörlose und an Taubheit grenzend Schwerhörige, wenn ihr Hörschaden
bis zum 7. Lebensjahr entstanden ist
b) Schüler von Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen
bis zum Ende der Berufsausbildung
c) Gehörlose und Schwerhörige mit Merkmal B im Schwerbehindertenausweis
12. Schwerbehinderte haben jährlich 1.420,00
als Pauschbetrag steuerfrei
a) Das gilt für alle Personen mit einem Schwerbehindertenausweis.
b) Das gilt nur für Schwerbehinderte ab 95 GdB.
c) Das gilt nur für Schwerbehinderte mit dem grün-orangen Ausweis.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
Mein Schwerbehindertenausweis und ich!
ANHANG 6
QUIZVORSCHLAG
ZUM THEMA „SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“
(INKLUSIVE LÖSUNGEN)
1. Wie viele Menschen in Deutschland haben einen Schwerbehindertenausweis?
a) 6,6 Millionen Menschen haben den Schwerbehindertenausweis
b) 575.000 Menschen haben den Schwerbehindertenausweis
c) 15,2 Millionen Menschen haben den Schwerbehindertenausweis
2. Bekommen alle GL das Merkmal H?
a) ja
b) nein, nur bis zum 27. Lebensjahr
c) nein, nur bis zum Ende der Berufsausbildung
3. Ab wie viel GdB bekommt man den Schwerbehindertenausweis?
a) ab 50 GdB
b) ab 30 GdB
c) ab 15 GdB
4. Wer bekommt normalerweise immer 100 GdB?
a) Schülerinnen und Schüler von Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen
b) Gehörlose und an Taubheit grenzend schwerhörige Mädchen und Frauen
c) Gehörlose und an Taubheit grenzend Schwerhörige, deren Hörschaden
bis zum 7. Lebensjahr eingetreten ist
5. Mit dem Schwerbehindertenausweis ...
a) können GL/hochgradig SH kostenlos S- und U-Bahn fahren.
b) können gehörlose/schwerhörige Arbeitnehmer
eine Woche Zusatzurlaub bekommen.
c) kostet die Bahncard von der Deutschen Bahn nur 24,00 .
6. Welches Amt ist zuständig für den Schwerbehindertenausweis?
a) Gesundheitsamt
b) Integrationsamt
c) Versorgungsamt
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
7. Für den Schwerbehindertenausweis ...
ANHANG 6
QUIZVORSCHLAG
ZUM THEMA „SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS“
(INKLUSIVE LÖSUNGEN)
a) brauchen Schwerbehinderte keine Gebühren zu bezahlen (kostenlos).
b) müssen Schwerbehinderte 60,00 im Jahr bezahlen.
c) brauchen ALG II-Empfänger und Rentner bis zu einem bestimmten Einkommen
nur 10,00 im Jahr zu bezahlen.
8. Wenn ich das Merkmal RF im Schwerbehindertenausweis habe, dann ...
a) brauche ich keine Rundfunkgebühren zu bezahlen.
b) bekomme ich eine Ermäßigung für die Rundfunkgebühren.
c) brauche ich keine Rundfunkgebühren für einen Fernseher/ein Radio zu bezahlen.
9. Mein Schwerbehindertenausweis ist endgültig abgelaufen. Was jetzt?
a) Ich muss beim Versorgungsamt einen neuen Ausweis beantragen.
b) Ich hole mir beim Versorgungsamt noch einen Verlängerungsstempel.
c) Das Versorgungsamt schickt mir automatisch einen neuen Ausweis.
10. Was braucht man für die „freie Fahrt“?
a) Schwerbehindertenausweis ab 60 GdB
b) Schwerbehindertenausweis grün/orange
c) Schwerbehindertenausweis grün/orange und gültige Wertmarke
11. Wer kann in Berlin normalerweise Gehörlosengeld bekommen?
a) Gehörlose und an Taubheit grenzend Schwerhörige, wenn ihr Hörschaden
bis zum 7. Lebensjahr entstanden ist
b) Schüler von Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen
bis zum Ende der Berufsausbildung
c) Gehörlose und Schwerhörige mit Merkmal B im Schwerbehindertenausweis
12. Schwerbehinderte haben jährlich 1.420,00
als Pauschbetrag steuerfrei
a) Das gilt für alle Personen mit einem Schwerbehindertenausweis.
b) Das gilt nur für Schwerbehinderte ab 95 GdB.
c) Das gilt nur für Schwerbehinderte mit dem grün-orangen Ausweis.
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
Hör- und Gleichgewichtsorgan
ANHANG 7
GdB-TABELLE HÖRUND GLEICHGEWICHTSORGAN
Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des
Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung
ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie
empfohlene Tabelle zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms
ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.
Aus: Behinderung und Ausweis.
Hrsg. Landesamt für Gesundheit
und Soziales Berlin, Integrations-
Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen
die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.
amt. Stand: März 2005
Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen (z.B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen,
Artikulationsstörungen, außergewöhnliche psychoreaktive Störungen) verbunden, so kann der
GdB/MdE-Grad entsprechend höher bewertet werden.
Tabelle A
Gesamtwortverstehen
Hörverlust für Zahlen in dB
Das Gesamtwortverstehen wird
aus der Wortverständniskurve
errechnet. Es entsteht durch Addition der Verständnisquoten bei
60, 80 und 100 dB Lautstärke
(einfaches Gesamtwortverstehen). Bei der Ermittlung von
Schwerhörigkeit bis zu einem
Hörverlust von 40 % ist das gewichtete Gesamtwortverstehen
(Feldmann 1988) anzuwenden:
3 x Verständnisquote bei 60 dB +
2 x Verständnisquote bei 80 dB +
1 x Verständnisquote bei 100 dB,
Summe dividiert durch 2.
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
20
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
ab
20
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100 100
ab
20
95
95
95
95
95
95
95
95
95
95
95 100
ab
35
90
90
90
90
90
90
90
90
90
90
95 100
ab
50
80
80
80
80
80
80
80
80
80
90
95 100
ab
75
70
70
70
70
70
70
70
70
80
90
95 100
ab
100
60
60
60
60
60
60
60
70
80
90
95
ab
125
50
50
50
50
50
50
60
70
80
90
ab
150
40
40
40
40
40
50
60
70
80
ab
175
30
30
30
30
40
50
60
70
ab
200
20
20
20
30
40
50
60
ab
225
10
10
20
30
40
50
ab
250
0
10
20
30
40
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
Tabelle B
ANHANG 7
GdB-TABELLE HÖRUND GLEICHGEWICHTSORGAN
Tonhörverlust
dB
500 Hz
1000 Hz
2000 Hz
4000 Hz
10
0
0
0
0
15
2
3
2
1
20
3
5
5
2
25
4
8
7
4
30
6
10
9
5
35
8
13
11
6
40
9
16
13
7
45
11
18
16
8
50
12
21
18
9
55
14
24
20
10
60
15
26
23
11
65
17
29
25
12
70
18
32
27
13
75
19
32
28
14
80
19
33
29
14
ab 85
20
35
30
15
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 7
GdB-TABELLE HÖRUND GLEICHGEWICHTSORGAN
Gleichgewichtsstörungen
(Normabweichungen in den apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungsbefunden
bedingen für sich allein noch keinen GdB/MdE-Grad)
GdB/MdE-Grad
ohne wesentliche Folgen
beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z.B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten
in wechselnder Körperhaltung),
leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei
höheren Belastungen (z.B. Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte
Körperbewegungen),
stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach
einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Stehen und Gehen
auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen),
keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen
0 – 10
mit leichten Folgen
leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen
wie Schwanken, Stolpern, Ausfallschritte bei alltäglichen Belastungen,
stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen
bei höheren Belastungen,
leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen
erst auf höherer Belastungsstufe
Menière-Krankheit
ein bis zwei Anfälle im Jahr
häufigere Anfälle, je nach Schweregrad
mehrmals monatlich schwere Anfälle
Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus)
sind zusätzlich zu bewerten.
Chronische Mittelohrentzündung
ohne Sekretion oder einseitige zeitweise Sekretion
einseitige andauernde Sekretion oder zeitweise beidseitige Sekretion
andauernde Sekretion
Radikaloperationshöhle
reizlos
bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion
einseitig
beidseitig
Verlust einer Ohrmuschel
Verlust beider Ohrmuscheln
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
20
0 – 10
20 – 40
50
0
10
20
0
10
20
20
30
26
9. Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
SEMINARBAUS TEINE ZUR KOMMUNIKATIVEN VORBEREITUNG GEHÖRLOSER UND SCHWERHÖRIGER JUGENDLICHER AUF BERUF UND ARBEIT
ANHANG 8
AUSWERTUNGSBOGEN
Das Seminar in der beschriebenen Form wurde überwiegend mit 17- bis 20-jährigen Azubis im 1. Ausbildungsjahr erprobt.
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