Vortrag "Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung"

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Vortrag "Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung"
ASR A1.3
Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Aktuelle Veränderungen in der
Sicherheitskennzeichnung –
Dipl.-Ing. Hiltmann
11.11.2014
Seite 1

Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem
Geltungsbereich der Sicherheitskennzeichnungsrichtlinie (92/58 EWG).
(damit galt auch die ASR A1.3 nur eingeschränkt)
 Die dadurch bestehende Regelungslücke wurde durch die Vorschrift BGV A8
der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen
 Die BGV A8 galt dabei nur noch für die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung
1. im Reisegewerbe und Marktverkehr,
2. in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen
Verkehr eingesetzt werden,
3. für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem landoder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb
seiner bebauten Fläche liegen
Fachlich kein Problem, da
ASR A1.3 und BGV A8 inhaltlich gleich - keine unterschiedlichen Anforderungen
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Rechtsgrundlagen
Änderung der Arbeitstättenverordnung im Juli 2010
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der
Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
vom 19. Juli 2010
Artikel 4 „Änderung der Arbeitsstättenverordnung“
……
2. In § 1 Absatz 2 werden nach der Angabe „§ 5“ die Wörter
„sowie Anhang Ziffer 1.3“ eingefügt.
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1. Die ArbStättV gilt nun hinsichtlich der
Sicherheitskennzeichnung für die bisher ausgeklammerten
Arbeitsbereiche
2. Der Anwendungsbereich der ASR A1.3 muss angepasst und
die BGV A8 muss aufgehoben werden
Die Mitgliederversammlung der DGUV hat auf ihrer Sitzung
1/2012 am 23./24.5.2012 den UV-Trägern empfohlen die BGV
A8 außer Kraft zu setzen. Die DGUV hat die UV-Träger mit
Rundschreiben vom 03.06.2012 gebeten die
Außerkraftsetzungsverfahren einzuleiten.
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ASR A1.3
Wesentliche Änderungen
5.1 Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen
(1) Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen müssen den festgelegten
Gestaltungsgrundsätzen nach Tabelle 1 bzw. 2 entsprechen. Die Bedeutung von
geometrischer Form und Sicherheitsfarbe für Sicherheitszeichen sind der Tabelle
1 zu entnehmen.
(3) Brandschutzzeichen können in Verbindung mit einem Richtungspfeil als
Zusatzzeichen nach Abb. 1 verwendet werden.
(4) Rettungszeichen für Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe können in
Verbindung mit einem Richtungspfeil als Zusatzzeichen nach Abb. 2 verwendet
werden.
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ASR A1.3
Normen - Basis der Sicherheitskennzeichnung
 In der ASR soll daher zu den Sicherheitszeichen auf zwei Normen verwiesen werden:
 DIN EN ISO 7010 „Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte
Sicherheitszeichen“
 DIN 4844 -2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen –
Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“
Beide Normen, da die ISO 7010 und somit auch die DIN EN ISO 7010 einige nationale
Zeichen nicht enthält.
z.B.
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Normen - Basis der Sicherheitskennzeichnung
Folgen der Übernahme der ISO 7010 als DIN EN ISO 7010
 Die DIN 4844-2 enthält nur noch Zeichen, die in der DIN EN ISO 7010
nicht enthalten sind.
 Europaweit/Weltweit gleiche Zeichen für den gleichen Sachverhalt (überwiegend)
 ISO - Zeichen werden automatisch zu EN-Zeichen und damit zu nationalen
Zeichen
 Es gibt derzeit überwiegend nur geringfügige Abweichungen zu den bisher in
Deutschland verwendeten Zeichen, da sich die deutschen Vorstellungen zur
Gestaltung der Zeichen und nicht z.B. die amerikanischen Vorstellungen
durchsetzten konnten.
Deutschland, insbesondere Vertreter der DGUV und der Unfallversicherungsträger,
haben sich stark in der ISO 7010 engagiert.
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Unterschiede zwischen den
„alten“ und „neuen“ Zeichen
 Einige bisher in der ASR enthaltene Zeichen entfallen
 Es werden neue Zeichen in die ASR aufgenommen
 Viele, wenn nicht alle verbleibenden Zeichen sind grafisch
verändert
 Alle Zeichen haben keine Lichtkante mehr, da die
Lichtkante nicht „Bestandteil“ des Zeichens ist.
Sie dient nur dem Kontrast zum Anbringungsort.
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Sicherheitszeichen mit „kaum“
auffälligen Änderungen (Beispiele)
Für Fußgänger verboten
Abstellen oder Lagern verboten
Rauchen verboten
alt
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neu
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Die Sicherheitszeichen
mit auffällige Änderungen (Beispiele)
alt
neu
Kopfschutz
Warnung vor Gasflaschen
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Die Sicherheitszeichen
mit auffällige Änderungen
Vorteil des Flammensymbols:
bessere Unterscheidung zur Fluchtwegkennzeichnung bei Ausfall der
Allgemeinbeleuchtung und nachleuchtender Ausführung der Zeichen
Deshalb bitte, bitte, bitte nicht so
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Die Sicherheitszeichen die neu in
Normen und ASR enthalten sind (Beispiele)
Benutzen
von
Handschuhen verboten
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Handlauf
benutzen
Notausstieg
mit Fluchtleiter
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Sicherheitszeichen
mit geänderter Bezeichnung (Beispiel)
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Sicherheitszeichen die nicht mehr in
Normen und ASR enthalten sind (Beispiele)
In diesem Zeichen kommt zum
Ausdruck, dass ein elektrisches
Bauteil nicht berührt werden darf.
Das Gefahrstoffzeichen in
diesem Warnzeichen ist
nicht mehr aktuell.
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Abgedeckt durch
Keine neues Zeichen
Es konnte keine geeignete
Darstellungsmöglichkeit unter
Verwendung der GHS-Zeichen
Gefunden werden.
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Sicherheitszeichen die nicht mehr in
der ASR aber noch in den Normen enthalten sind
Anwendungszweck zu speziell.
Daher keine Aufnahme in die
neue ASR
Warnung vor Kippgefahr
beim
Walzen
Hinweis
Warnung vor Gefahren
durch eine Förderanlage im
Gleis
Die ASR enthält nicht alle den Arbeitsschutz
betreffenden Zeichen aus den Normen.
Für „besondere“ Anwendungszwecke finden Sie
möglicherweise genormte Zeichen in den Normen EN
ISO 7010/DIN 4844-2
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Austausch geänderter Sicherheitszeichen ?
 Das Sachgebiet Sicherheitskennzeichnung hat dem BMAS, auf dessen Wunsch hin,
Zeichen benannt, bei denen über eine Austauschpflicht nachgedacht werden
könnte.

Diese Zeichen sind:
Alt
Neu
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Austausch geänderter Sicherheitszeichen ?
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Austausch geänderter Sicherheitszeichen ?
z.Zt. Wird eine neue DGUV-Information „Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung erarbeitet.
Sie befindet sich im Entwurfsstadium und wir hoffen,
dass sie in der 1. Hälfte 2015 erscheint.
Hier werden Entscheidungshilfen genannt:
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Austausch geänderter Sicherheitszeichen ?
• Beim Neubau bzw. wesentlichen Änderungen einer
Arbeitsstätte sollen nur die neuen Zeichen
verwendet werden.
• In Neubauten auf einem bestehenden Betriebsgelände
sollen die neuen Zeichen auch dann verwendet
werden, wenn im übrigen Betriebsgelände die
alten Sicherheitszeichen beibehalten werden.
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Austausch geänderter Sicherheitszeichen ?
• Muss in einem Objekt ein bestehendes Zeichen
ersetzt werden, so kann hierfür das entsprechende
alte oder neue Zeichen verwendet werden. Wird ein
neues Zeichen verwendet, so sind in diesem Objekt
alle alten Zeichen mit dieser Sicherheitsaussage
gegen neue Zeichen zu tauschen.
• Wird ein bestehendes Brandschutzzeichen durch
ein neues Brandschutzzeichen ersetzt, so sind
aufgrund des zusätzlichen Erkennungsmerkmals
(Flamme) alle vorhandenen Brandschutzzeichen
durch neue Zeichen zu ersetzen.
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