Altenheim der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth
Transcrição
Altenheim der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth
Altenheim der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth - Schwabach Heimkonzept Inhaltsverzeichnis A. EINLEITUNG:...............................................................................................................3 1. Definition des Heimkonzeptes.................................................................................3 2. Leitbild der AWO Kreisverband Roth - Schwabach..............................................3 B. HAUPTTEIL: .................................................................................................................5 1. Darstellung des Hauses...........................................................................................5 1.1. Lage und Umgebung.............................................................................................5 1.2 Ausstattung des Hauses.......................................................................................5 1.3 Grundausstattung der Zimmer.............................................................................6 1.4 Gemeinschaftsräume............................................................................................6 1.5 Ausstattung der Wohnbereiche............................................................................6 1.6 Bewohnerklientel und Aufnahmekriterien..........................................................7 2. Heimorganisation.......................................................................................................8 2.1 Organisationsstrukturen........................................................................................8 2.2. Heimleitung..............................................................................................................8 2.3 Personelle Rahmenbedingungen.......................................................................8 2.3.1 Personalstruktur..................................................................................................8 2.3.2 Mitarbeiterqualifikation.......................................................................................9 2.4 Qualitätssicherungskonzept.................................................................................9 2.4.1 Qualitätssicherungskontrollen.........................................................................9 a. Strukturqualität..............................................................................................................9 b. Prozeßqualität.............................................................................................................10 c. Ergebnisqualität .........................................................................................................10 d. Externe Qualitätskontrollen......................................................................................10 2.4.2 Besprechungsstrukturen.................................................................................10 2.4.3 Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter ........................................................11 3. Pflegeleitbild ..............................................................................................................11 3.1 Pflegeverständnis.................................................................................................11 3.2 Pflegeziele..............................................................................................................12 Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -1- 3.3 Pflegemaßnahmen ..............................................................................................12 3.3.1. Grundpflege .......................................................................................................12 3.3.1.1 Körperpflege ..................................................................................................12 3.3.1.2 Ernährung...........................................................................................................13 3.3.1.3 Mobilität...............................................................................................................13 3.3.1.4 Hauswirtschaftliche Versorgung....................................................................14 3.3.1.5 Medizinische Grundversorgung .....................................................................15 3.3.1.6 Pflegedokumentation.......................................................................................15 3.3.1.7 Psychosoziale Betreuung................................................................................15 3.3.1.8 Betreuung Sterbender......................................................................................16 3.3.2 Behandlungspflege;.........................................................................................16 3.3.3 Versorgung von Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz..17 3.4 Pflegeorganisation ...............................................................................................17 3.5 Qualifikation der Mitarbeiter ................................................................................17 4. Sozialpädagogische Arbeit .....................................................................................18 4.1 Sozialpädagogischer Ansatz ..............................................................................18 4.2. Methode der sozialpädagogischen Arbeit .........................................................19 4.3. Mitarbeiter in der sozialpädagogischen Arbeit..................................................20 5. Verwaltung..................................................................................................................20 5.1 Aufgaben der Verwaltung ....................................................................................20 5.2 Mitarbeiter...............................................................................................................21 6. Speisenversorgung..................................................................................................21 6.1 Organisation der Mahlzeiten...............................................................................21 6.2 Mitarbeiter in der Küche.......................................................................................21 7. Hauswirtschaft...........................................................................................................22 7.1 Hausreinigung.......................................................................................................22 7.2 Wäscheversorgung ..............................................................................................22 7.3 Personelle Ausstattung .......................................................................................22 8. Hausmeister..............................................................................................................23 9. Heimgesetz, Heimvertrag........................................................................................23 10. Pflegesatz...................................................................................................................23 11. Öffentlichkeitsarbeit..................................................................................................24 11.1 Angehörigenarbeit ............................................................................................24 11.2 Einbindung in das öffentliche Leben ............................................................24 11.3 Darstellung nach außen..................................................................................25 C. SCHLUSS:..................................................................................................................25 Anlage:..............................................................................................................................26 Heimvertrag ab 05/2010......................................................................................................26 Eigene Notizen:...............................................................................................................26 Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -2- A. EINLEITUNG: 1. Definition des Heimkonzeptes Das Heimkonzept ist die schriftliche Fixierung des Zweckes und der Zielsetzung unserer Arbeit, inklusive aller sich daraus ableitenden Regelungen quantitativer und qualitativer Art. 2. Leitbild der AWO Kreisverband Roth - Schwabach Mit sozialem Engagement treten wir für die Schwachen in unserer Gesellschaft ein. Wir wollen wirksame Angebote entwickeln, die menschenwürdige Lebensbedingungen schaffen. Im Dienstleistungsbereich „Pflegeheim“ ist die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth - Schwabach ein kompetenter und zuverlässiger Partner, der die Interessen der Bewohner in den Mittelpunkt stellt. Betriebswirtschaftliche Erfordernisse und soziale Verantwortung verpflichten uns zu ökonomischem Handeln. Wir bieten qualitativ hochwertige Leistungen durch fachliche und menschliche Kompetenz Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -3- unserer Mitarbeiter, professionelle Arbeitsorganisation und laufende Qualitätssicherung. Wir arbeiten mit „Herz und Verstand“ und festigen damit das Vertrauen in unseren Einrichtungen. Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -4- B. HAUPTTEIL: 1. Darstellung des Hauses 1.1. Lage und Umgebung Die kreisfreie Stadt Schwabach liegt im Herzen Mittelfrankens, im Landkreis Roth, zwischen den Städten Ansbach und Nürnberg. Es besteht gute Verkehrsanbindung per Bus und Bahn nach Nürnberg; innerorts verkehren Stadtbuslinien. Der Schwerpunkt der Schwabacher Industrie liegt in der Metallverarbeitung. Die wichtigsten Industriezweige sind: Schrauben, Federn , Nadeln , Maschinenbau, Elektroartikel, außerdem das altertümliche Gewerbe der Blattgoldschlägerei, wodurch Schwabach weit über die Landesgrenzen Bayerns hinaus bekannt wurde. Für ihre Bemühungen auf dem Gebiet der Altstadtsanierung wurde die Stadt Schwabach 1980 mit der Europa Nostra-Medaille ausgezeichnet. Auch in unserem Haus, im Herzen Schwabachs, wurde alte und neue Baukunst miteinander verknüpft, was das besondere Flair des Hauses ausmacht. Der durch Glas auf zwei Ebenen transparent gestaltete Eingangsbereich, der die Verbindung zwischen dem denkmalgeschütztem Altbau und dem 1991 neu errichteten Gebäudeteil darstellt, symbolisiert gleichzeitig die Offenheit des Heimes. Das Haus verfügt über 103 Betten, in 43 Doppel- und 17 Einzelzimmer auf drei Wohnbereichen, und wurde als reines Altenpflegeheim konzipiert. 1.2 Ausstattung des Hauses Das Altenpflegeheim ist das Zuhause der Bewohner und wir sind bemüht dem Wohncharakter Rechnung zu tragen. Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -5- Dies bedeutet, dass jeder Bewohner in seinem Wohnbereich individuelle Gestaltungsmöglichkeiten hat und persönliche Gegenstände, wie kleinere Möbelstücke oder Wanddekoration, mitbringen kann. 1.3 Grundausstattung der Zimmer Die Zimmer sind ausgestattet mit Holzmöbeln, Buche natur. Zur Grundausstattung gehören das elektromotorisch höhenverstellbare Pflegebett, ein Nachttisch und ein abschließbarer Kleiderschrank mit verschließbarem Wertfach. Außerdem befinden sich in den Zimmern ein Tisch mit Stühlen und ein Sideboard, die aber ggf. gegen persönliche Möbelstücke ausgetauscht werden können. Jedes Zimmer ist mit Medienleisten versehen und hat eine behindertengerechte Nasszelle mit Dusche und Toilette. 1.4 Gemeinschaftsräume Im Erdgeschoß des Hauses befinden sich zwei Gemeinschaftsräume. Dies wäre zunächst der Speisesaal, der außerhalb der Mahlzeiten für Feierlichkeiten des Heimes, als Fernsehraum und für offene Angebote der AWO genutzt wird. Hier wird von Montag bis Freitags der stationäre Mittagstisch für die Bürger Schwabachs angeboten, wodurch Außenkontakte gefördert werden. Der zweite Raum ist für kleinere Gruppenaktivitäten konzipiert und wird für die regelmäßig stattfindenden Gottesdienste genutzt. Darüber hinaus befinden sich auf allen Fluren Sitzecken mit Tischen und Polstermöbeln, wo sich kleine Bewohnergruppen regelmäßig treffen. 1.5 Ausstattung der Wohnbereiche Zur Ausstattung der einzelnen Wohnbereiche gehört mindestens ein Wohnbereichsbad mit hydraulisch verstellbarer Badewanne, das Dienstzimmer des Pflegepersonals mit Medikamentenschränken und Dokumentationssystems, Pausenraum des Pflegepersonals mit kleiner Spülküche, Umkleideräume und Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -6- Personaltoiletten, ein Fäkalienraum, sowie mehrere Materialräume für Pflegehilfsund Putzmittel. 1.6 Bewohnerklientel und Aufnahmekriterien In unserer Einrichtung werden ältere Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, bei denen eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt, aufgenommen. Darunter fallen Menschen mit altersbedingten Abbauprozessen wie z.B. Zustand nach Schlaganfall, Durchblutungsstörungen, Stoffwechselerkrankungen. Einwohner Schwabachs und der Umgebung haben bei der Heimplatzvergabe Vorrang, da uns eine regionale Einbindung und die Sicherstellung eines kontinuierlichen Kontaktes zum sozialen Umfeld sehr wichtig sind. Langjährige AWO Mitgliedschaft hat selbstverständlich positive Auswirkungen auf die Vergabe eines Heimplatzes, die Mitgliedschaft ist jedoch nicht verpflichtend. Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -7- 2. Heimorganisation 2.1 Organisationsstrukturen Die Leitungsstrukturen in unserer Einrichtung werden durch ein Organigramm klar geregelt. Für die einzelnen Bereiche Verwaltung, Pflege, sozialpädagogische Betreuung und Hauswirtschaft sind die Zuständigkeiten definiert. Als Führungsmethode kommt in der Einrichtung der kooperative Stil zum Tragen. 2.2. Heimleitung Der Heimleiter ist zuständig für die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung in dem von der Geschäftsführung bzw. Vorstandschaft des Kreisverbandes gegebenen Rahmen. Die Belegung des Hauses führt er in Absprache mit dem Pflegedienstleiter durch, des Weiteren ist er für die Erstellung des Investitions-, Fortbildungs- und des Personalentwicklungsplanes verantwortlich. Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer Aufgabenbereich des Heimleiters, auch liegt die Qualitätssicherung und die konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung in den Händen der Heimleitung. 2.3 Personelle Rahmenbedingungen 2.3.1 Personalstruktur In unserem Heim sind ca. 80 Mitarbeiter, die meisten davon in Teilzeit, beschäftigt. Im Einzelnen bestehen folgende Zuständigkeiten: Für alle Bereiche: Heimleitung, Verwaltungsangestellte, Sozialpädagogin und Hausmeister Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -8- Für den Pflegebereich: Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung, Schichtführung, Altenpfleger/Innen, Krankenschwester/pfleger, Pflegehelfer/Innen. Für den hauswirtschaftlichen Bereich: Küchenleitung, stellv. Küchenleitung, Köchin/Koch, Küchenhilfe, Raumpfleger/Innen, Näherin, Wäscherin. 2.3.2 Mitarbeiterqualifikation Mehr als 50% unserer Mitarbeiter können eine qualifizierte Ausbildung vorweisen. Wir setzen bei unseren Mitarbeitern nicht nur fundiertes Fachwissen und die Fähigkeit zur Teamarbeit voraus, sondern erwarten die ständige Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung und die Identifikation mit dem Leitbild und den Zielen der Arbeiterwohlfahrt. 2.4 Qualitätssicherungskonzept 2.4.1 Qualitätssicherungskontrollen Qualitätssicherung ist für uns ein Instrument um die Zufriedenheit aller Beteiligten (Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter, Träger, externe Dienste) sicherzustellen. Die Qualitätssicherung soll auch dazu dienen, das Vertrauen in unser Haus und unsere Leistungen zu schaffen und zu erhalten. In unserem Qualitätssicherungskonzept sind interne und externe Maßnahmen genau definiert. a. Strukturqualität Die Strukturqualität bezeichnet generell die Rahmenbedingungen für unser Heim (Betriebstyp, materielle und personelle Ausstattung) sie entsprechen den derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben (Heimmindestbauverordnung, Heimpersonalverordnung, Heimmitwirkungsgesetz, SGB XI, SGB V, BSHG, Arbeitsgesetze, etc.). Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite -9- b. Prozeßqualität Die Prozeßqualität bezieht sich auf den Versorgungs- und Pflegeablauf. Leistungen sind durch Arbeit nach Standards und exakter Dokumentation nachvollziehbar. c. Ergebnisqualität Ergebnisqualität beschreibt den Gesundheits- und Zufriedenheitsgrad des Bewohners. Hierbei geht es um den Vergleich der geplanten Ziele mit dem tatsächlich erreichten Zustand. Bei Abweichung vom Soll-Ist-Zustand werden die Ursachen ermittelt und adäquate Maßnahmen eingeleitet. d. Externe Qualitätskontrollen Durch MDK, Gewerbeaufsicht, FQA, Gesundheitsamt, TÜV, Feuerwehr und Berufsgenossenschaft erfolgen bereits externe Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Auf Kreisverbandsebene existieren ein Arbeitskreise ( AK HL, AK PDL, AK Hauswirtschaft, AK Personalentwicklung, AK betriebliches Gesundheitsmanagement), der sich mit Themen der Qualitätssicherung und prüfung befassen. Desweiteren überprüfen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt die Einhaltung ihrer entsprechenden Vorschriften. 2.4.2 Besprechungsstrukturen Da in unserem Haus viele Berufsgruppen zum Wohle der Bewohner miteinander arbeiten, wird Wert auf einen regelmäßigen Informationsaustausch gelegt. Einmal im Monat findet eine Pflegedienstleitung, Bereichsleitersitzung statt, an Soz.-Päd., der Wohnbereichsleitungen, Heimleitung, Küchenleitung, Hauswirtschaftsleitung und Hausmeister teilnehmen. Jedes Vierteljahr gibt es auf den einzelnen Wohnbereichen die Wohnbereichsbesprechung, an der alle Pflegemitarbeiter des jeweiligen Wohnbereichs, Heimleitung, Pflegedienstleitung Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 10 - und Soz-Päd. teilnehmen. Darüber hinaus steht es jeder Wohnbereichsleitung frei interne Besprechungen anzusetzen. Kurzbesprechungen zwischen Heimleitung und allen Bereichen, sowie zwischen Pflegedienstleitung und den einzelnen Wohnbereichen finden täglich statt. Im Pflegedienst gibt es bei jedem Schichtwechsel eine Übergabe, in der auch die Pflegeplanung mit allen anwesenden Mitarbeitern stattfindet. 2.4.3 Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter Es wird sehr viel Wert auf die Fort- und Weiterbildung der einzelnen Mitarbeiter gelegt. So gibt es für alle Berufsgruppen des Hauses sowohl interne Fortbildungen, als auch die Möglichkeit an externe Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 3. Pflegeleitbild 3.1 Pflegeverständnis Wir orientieren uns an einem ganzheitlichen Menschenbild, das jede Person als Einheit von Seele, Körper und Geist ansieht. Unser Ziel ist es, dass jedem Bewohner ein Leben in Würde ermöglicht wird. Es muss ihm mit Achtung und Respekt begegnet werden. Die Pflege orientiert sich an den Bedürfnissen und Gewohnheiten, sowie an der lebensgeschichtlichen Entwicklung jedes Einzelnen. Vorhandene Kompetenzen und Ressourcen müssen genutzt werden, u m größtmögliche Selbstbestimmung und Selbständigkeit zu geben, wodurch auch die Lebensqualität und Lebenszufriedenheit gesteigert wird. Pflege ist für uns eine anspruchsvolle, professionelle Dienstleistung, die eine hohe Qualifikation in fachlicher und persönlicher Hinsicht voraussetzt. Außerdem muss Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und dem sozialen Umfeld des Bewohners bestehen. Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 11 - 3.2 Pflegeziele Ziel unserer stationären Pflege und Versorgung ist es, unter Berücksichtigung der bisherigen Lebensgewohnheiten und der individuellen Biographie einen Beitrag zu leisten zu • der Befriedigung der körperlichen, geistigen, seelischen, sozialen und religiösen Grundbedürfnisse der Bewohner • der Bewältigung von Lebenskrisen • der Erhaltung oder Wiedergewinnung einer möglichst selbständigen Lebensführung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens • der Gestaltung wohnlicher und privater Lebensbedingungen • der Gestaltung eines als sinnvoll erlebten Alltags • der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft. 3.3 Pflegemaßnahmen 3.3.1. Grundpflege 3.3.1.1 Körperpflege Die Körperpflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten und Ressourcen des Pflegebedürftigen. Die Intimsphäre soll gewahrt sein und der Zeitpunkt der Körperpflege ist mit dem Bewohner abzustimmen. Die Pflegeperson unterstützt den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema „Ausscheidungen/Ausscheiden“. Die Körperpflege beinhaltet: • das Waschen, Duschen und Baden; dies umfasst das Schneiden von Fingernägeln, die Haarpflege. ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, und den Transport zur Waschgelegenheit. Wenn Bedarf besteht wird auch Kontakt zu Fußpflege oder Friseur hergestellt. • die Zahnpflege; Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 12 - diese beinhaltet insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenversorgung und die Mundhygiene. • das Kämmen; einschl. Herrichten der Tagesfrisur. • das Rasieren; einschl. der Gesichtspflege. • Blasen- oder Darmentleerung; diese enthält auch die Pflege bei der Katheter-, Anus-Praeter und Urinalversorgung sowie Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung, Waschen des Intimbereiches einschl. der Hautpflege, ggf. Wechsel der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Fachkraft eine ärztliche Abklärung an. 3.3.1.2 Ernährung Schon bei der Planung von Mahlzeiten ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Bewohner ist bei der Essens- und Getränkeauswahl zu beraten. Die Ernährung umfasst: • Das mundgerechte Zubereiten der Nahrung, sowie Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung. Hierzu gehören auch vorbereitende Tätigkeiten, wie z.B. das Hochstellen des Kopfteiles am Bett, die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen. Ebenso die portionsgerechte Vorgabe der Nahrung, Hilfestellung beim Umgang mit Besteck und Menüfolge. Die Nahrungsverweigerung ist als ein besonderes Problem zu betrachten, das genau hinterfragt und differenziert bewertet werden muss. • Hygienemaßnahmen wie z.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechsel der Kleidung. 3.3.1.3 Mobilität Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 13 - Ziel der Mobilität ist die Förderung der Beweglichkeit innerhalb aber auch außerhalb des Pflegeheimes. Hierbei soll durch angemessene Hilfsmittel der Umgang mit Bewegungsdefiziten erleichtert werden. Beim Aufstehen und Zubettgehen sind die individuellen Schlaf- und Ruhegewohnheiten und evtl. Schlafstörungen zu berücksichtigen. Die Mobilität beinhaltet • das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern; das Aufstehen und Zubettgehen umfasst auch die Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, wie Prothesen. Das Betten schließt die Beurteilung für die sachgerechte Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen mit ein. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Bewohner das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen und Dekubitus vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen. • das Gehen, Stehen, Treppensteigen hierzu gehört auch die Ermunterung und Hilfestellung zum Aufstehen und Bewegen vor allem bei Bettlägerigen und Rollstuhlfahrern, ferner die Hilfestellung beim Benutzen von Gehwagen (Rollatoren) • das Verlassen und Wiederaufsuchen des Pflegeheimes; dabei sind solche Aktivitäten außerhalb des Pflegeheimes zu unterstützen, die der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen. • das An- und Auskleiden dies beinhaltet ggf. ein An- und Ausziehtraining aber auch die gemeinsame Auswahl der Kleidung durch Bewohner und Pflegeperson. 3.3.1.4 Hauswirtschaftliche Versorgung Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Förderung zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören • die Sicherstellung hygienischer Maßnahmen z.B. Bett, Nachttisch säubern, Bettwäschewechsel bei Bedarf etc. Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 14 - • Anleitung und Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Bettenmachen, Ordnung im Zimmer halten 3.3.1.5 Medizinische Grundversorgung Ziel der medizinischen Grundversorgung ist es, durch eine regelmäßige medizinische Kontrolle den individuellen Gesundheitszustand des Bewohners zu erhalten. Zur medizinischen Grundversorgung gehören: • regelmäßige Vitalzeichenkontrolle wie Blutdruck, Pulsfrequenz, Gewichtskontrolle und Blutzuckermessung • Richten und Ausgabe von Medikamenten und Kontrolle der Medikamenteneinnahme • Vorbereitung, Durchführung und Ausarbeitung von Arztvisiten im Heim • Vorbereitung von Facharztbesuchen innerhalb und außerhalb des Heimes • Hilfestellung bei Einweisungen ins Krankenhaus 3.3.1.6 Pflegedokumentation Ziel der Pflegedokumentation ist es, dass aufgrund der Pflegeanamnese und der Biographie des Bewohners eine individuelle Pflegeplanung erstellt und der gegenwärtige Stand jederzeit nachvollziehbar ist. Zur Pflegedokumentation gehören u.a.: • Pflegeanamnese • Lebensgeschichte • individuelle Pflegeplanung nach AEDL`s (nach Krohwinkel) • Dokumentation aller durchgeführter Maßnahmen und Verrichtungen 3.3.1.7 Psychosoziale Betreuung Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 15 - Psychosoziale Betreuung hat das Ziel, dass der Bewohner bei der Bewältigung von Lebenskrisen und in persönlichen Fragen Hilfe und Beistand erfährt. Sie schließt insbesondere ein: • Hilfe beim Einzug ins Heim • Krisenintervention • Beratung in persönlichen Angelegenheiten • Hilfe bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten 3.3.1.8 Betreuung Sterbender Die Betreuung Sterbender ist notwendig, damit sich der Sterbende nicht alleingelassen fühlt und um ihm in den letzten Stunden, soweit es möglich ist Erleichterung und Beistand zu geben. Sie schließt auch die Versorgung der Verstorbenen mit ein. Unsere Grundsätze zur Betreuung Sterbender sind i m Konzept Sterbebegleitung (QM Handbuch) explizit aufgeführt. 3.3.2 Behandlungspflege; Die Behandlungspflege dient der Durchführung ärztlich angeordnete Maßnahmen. Sie beinhaltet insbesondere: • Mitwirkung bei Injektionen und Infusionen • Durchführung von Einläufen, Legen von Kathetern bei Frauen und Durchführung anderer medizinischer Verordnungen • Verbandwechsel/Wundpflege • Durchführung ärztl. angeordneter prophylaktischer Maßnahmen • Versorgung von PEG - Sonden • Durchführung postoperativer Maßnahmen nach ärztl. Anordnung • Anus Praeter Pflege • Dekubitusbehandlung nach ärztlicher Anordnung • Spezielle Krankenbeobachtung und/ -überwachung Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 16 - 3.3.3 Versorgung von Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz Gerade Bewohner mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, nach den Kriterien des § 87b SGB XI, brauchen eine besondere Betreuung und Unterstützung. Derzeit sechs Betreuungsassistenten teilen sich drei Vollzeitstellen in diesem Bereich und decken diesen besonderen Bedarf. Im hausinternen Konzept zur „Versorgung von Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz“, sind ihre Tätigkeiten näher dargestellt. Alles in Allem erfolgt die Versorgung aber in einem multiprofessionellem Prozess, da das Zusammenwirken aller, mit dem Bewohner in Kontakt stehenden, Betreuungs- und Bezugspersonen für eine individuelle, sich an den Bedürfnissen des Bewohners orientierende, Betreuung wesentlich ist. 3.4 Pflegeorganisation Der Dienst des Pflegepersonals ist in Früh-, Spät- und Nachtschichten eingeteilt. Jeder Wohnbereich ist in verschiedene Bereiche unterteilt. Für jeden Bereich ist in jeder Schicht jeweils eine Pflegekraft zuständig somit haben die Bewohner immer einen festen Ansprechpartner, der sich um alle pflegerischen und persönlichen Belange kümmert, die während seiner Dienstzeit anfallen. Täglich anfallende organisatorische Aufgaben, die nicht direkt bewohnerbezogen sind, sind anteilig auf die Bereiche verteilt. 3.5 Qualifikation der Mitarbeiter Die personelle Ausstattung unseres Heimes orientiert sich an den Anforderungen der Qualitätsvereinbarung nach § 80 SGB XI und den Vorgaben der Heimpersonalverordnung. Sie soll eine bedarfsgerechte, gleichmäßige und fachlich qualifizierte Versorgung unserer Bewohner ermöglichen und eine am allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse orientierten Pflege gewährleisten. Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 17 - Der Pflegedienst untersteht der Pflegedienstleitung. Sie ist verantwortlich für die fachliche Planung der Pflegeprozesse, die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation, die an dem individuellen Pflegebedarf orientierte Dienstplanung der Pflegekräfte und die Durchführung von Dienstbesprechungen im Pflegebereich. Auf den Wohnbereichen arbeiten Altenpfleger/ -innen, Krankenschwestern, Altenpflegehelfer/ -innen und ausgebildete Fachkräfte im Anerkennungshalbjahr miteinander. Jeder Wohnbereich hat eine Wohnbereichsleitung, die neben der Mitarbeit in der Pflege für administrative Aufgaben zuständig ist. Ist diese nicht anwesend, deckt diesen Aufgabenbereich die so genannte Schichtführung ab. 4. Sozialpädagogische Arbeit Die sozialpädagogische Arbeit orientiert sich ebenfalls an dem unter Punkt 3.1 genannten Pflegeverständnis und den unter Punkt 3.2 genannten Pflegezielen. 4.1 Sozialpädagogischer Ansatz Um ein hohes Maß an Lebensqualität und Lebenszufriedenheit zu geben, halten wir es für wichtig, ein breites Angebot an Freizeitaktivitäten innerhalb und außerhalb des Hauses zu bieten. Jeder Bewohner soll die seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechenden Angebote wahrnehmen können. Neben der Gestaltung eines Alltags, der als sinnvoll erlebt wird, ist es ein weiteres Ziel unserer Arbeit, soziale Kontakte der Bewohner untereinander zu schaffen und zu fördern. Hierbei geht es uns vor allem darum, Isolation und Vereinsamung zu vermeiden. Mit unseren ganzheitlichen Angeboten sollen Körper, Seele und Geist der Bewohner angeregt werden. Es sollen Ressourcen geweckt, eigene Fähigkeiten und Stärken bewusst gemacht und die Möglichkeit gegeben werden, diese auch intensiv im Alltag einzusetzen. Die sozialpädagogische Arbeit beinhaltet auch die Anleitung der Mitarbeiter i m Speisesaal. Hier wird das tägliche Frühstück und einmal wöchentlich auch das Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 18 - Abendessen in Buffetform gereicht. Die Mitarbeiter im Speisesaalservice sollen einzelne Bewohner unterstützen und Hilfestellung geben, damit ein gemeinschaftliches Esserleben möglichst lange erhalten, außerdem soll durch gemeinsame Mahlzeiten die Kommunikation und der Kontakt untereinander gefördert werden. Es werden auch Veranstaltungen außerhalb des Heimes regelmäßig besucht und Einkaufsbummel oder Spaziergänge unternommen, damit die Teilnahme a m sozialen und kulturellen Leben außerhalb des Hauses gefördert wird. In diesem Bereich ist es auch wichtig, dass immer wieder „Außenstehende“ z.B. Schulen, Kindergärten, Seniorengruppen ins Heim eingeladen werden, um an Aktivitäten teilzunehmen. Einmal im Monat wird auch am Wochenende oder an einem Feiertag eine Aktivität angeboten, die sich vor allem auf die Bereiche der kulturellen Veranstaltungen außerhalb des Hauses, auf die Ausrichtung von religiösen Feiertagen oder besondere kulinarische Angebote des Hauses konzentriert. Die religiöse Betreuung durch die Pfarrgemeinden wird durch ständige Kontaktpflege, Betreuung der kirchlichen Besuchsdienste und durch aktive Gestaltung kleiner religiöser Feiern von dem sozialpädagogischen Team unterstützt. 4.2. Methode der sozialpädagogischen Arbeit Es wird überwiegend mit Gruppen gearbeitet. Zum einen gibt es Angebote wie Bastelgruppe, Kaffeenachmittage und die Abendrunde mit Spielen oder Kino für alle Bewohner. Hier finden wöchentlich 2 - 3 Angebote statt, an denen jeweils ca. 10 - 50 Bewohner teilnehmen. Darüber hinaus gibt es in jedem Wohnbereich zweimal wöchentlich Angebote für dementiell erkrankte Bewohner. Diese Gruppen haben eine Größe zwischen 3 - 8 Bewohnern. Ein- bis zweimal im Monat finden Feiern und besonderen Abendessen statt, bei denen auch die Angehörigen willkommen sind. Ausflüge, die viermal jährlich organisiert werden, sollen auch zu einem bewussten jahreszeitlichen Erleben beitragen. Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 19 - Darüber hinaus führen die Mitarbeiter der Pflege regelmäßig in ihren Wohnbereichen die "10-Minuten-Aktivierung" nach Ute Schmidt-Hackenberg durch. Die Schulung der Mitarbeiter und fachliche Begleitung dieser Maßnahme gehört zum Aufgabenbereich der Sozialpädagogischen Fachkraft. Die psychosoziale Betreuung, wie unter Punkt 3.3.1.7 angesprochen, wird selbstverständlich auch von dem sozialpädagogischen Team, mit übernommen. Die sozialpädagogische Arbeit schließt auch konzeptionelle Arbeit, Kontaktpflege zu allen ehrenamtlichen Mitarbeitern des Hauses und die Öffentlichkeitsarbeit ein. 4.3. Mitarbeiter in der sozialpädagogischen Arbeit Für diese Tätigkeit steht eine Dipl.-Sozialpädagogin als 30-Std.-Kraft pro Woche zur Verfügung. Sie wird unterstützt durch Zivildienstleistende, Freiwilliges Soziales Jahr, einer geringfügig Beschäftigten Erzieherin, Mitarbeitern des Pflegedienstes und ehrenamtlichen Mitarbeitern. 5. Verwaltung 5.1 Aufgaben der Verwaltung Die Mitarbeiter der Verwaltung sind für den reibungslosen Ablauf der verwaltungstechnischen Vorgänge, wie Anlegen und Führen von Bewohnerakten, Bearbeitung von Rechnungen etc. verantwortlich. Darüber hinaus verwahren sie auch kleinere Barbeträge der Bewohner, um die Wege zu Banken und Sparkassen zu ersparen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Montag 8.00 - 16.00 Uhr Dienstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 11.15 Uhr Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 20 - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17-00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Samstag 10.00 – 14.00 Uhr Auszahlung von Barbeträgen ist aus organisatorischen Gründen nur am Dienstag und Donnerstag möglich. 5.2 Mitarbeiter Zur Zeit arbeiten zwei Halbtagskräfte in der Verwaltung. Sie sind wie oben erwähnt auch am Nachmittag zu erreichen, um Angehörigen eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. 6. Speisenversorgung 6.1 Organisation der Mahlzeiten Das Frühstück, Mittag - und Abendessen wird in der hauseigenen Küche nach den Wünschen des Bewohners auf einem Tablett angerichtet. Im Speisesaal gibt e s das Frühstück und einmal wöchentlich auch das Abendessen in Buffetform. Der Nachmittagskaffee mit kleinem Imbiss wird von den Mitarbeiter/-innen des Pflegedienstes gerichtet. Neben Normalkost gibt es die Möglichkeit leichte Vollkost, Diabetikerkost und sämtliche nach ärztl. Anordnung benötigte Kostformen wie z.B. Glutenfrei, Natriumarm, Kaliumarm zu wählen. 6.2 Mitarbeiter in der Küche Die Mitarbeiter der Küche unterstehen der Küchenleitung und deren Stellvertretung. Beide sind ausgebildete Köche, einer davon diätetisch geschulter Koch. Das weitere Personal besteht aus zwei Köchen (m/w) und Küchenhilfen, die sowohl in Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 21 - Vollzeit als auch Teilzeit in verschiedenen Schichten arbeiten. Die Küche versorgt neben dem Heim noch diverse Kindergärten, Schulen etc. und ist auch für das „Essen auf Rädern“ zuständig. Die Küche ist für ca. 600 Essen ausgelegt. 7. Hauswirtschaft 7.1 Hausreinigung Wir haben uns bewusst entschlossen fest angestellte Reinigungskräfte in unserem Haus einzusetzen, damit der Bewohner auch hier seine Ansprechpartner kennt. Die Zimmer werden von dem Reinigungsdienst 5x wöchentlich gesäubert. Dasselbe gilt für die Wohnbereichsräume und Flure. Die weiteren Reinigungsarbeiten werden nach Plan ausgeführt. Die Anweisung hierzu unterliegt dem Hausmeister. 7.2 Wäscheversorgung Vom Haus werden Handtücher, Waschlappen und Flachwäsche zur Verfügung gestellt. Ober- und Unterbekleidung werden, sofern sie waschbar sind, in der hauseigenen Wäscherei gereinigt. Dasselbe gilt auch für die Handtücher und Waschlappen. Die Flachwäsche wird außer Haus gegeben. Kleinere Näharbeiten an der Kleidung oder das Zeichnen der einzelnen Bekleidungsstücke übernimmt die hauseigene Nähstube. 7.3 Personelle Ausstattung Alle Mitarbeiter des Reinigungsdienstes und der Wäscheversorgung sind der Hauswirtschaftsleitung/Hausmeister untergeordnet. Im Reinigungsdienst gibt e s Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 22 - derzeit 2 Ganztags-, 6 Halbtags- und eine 24-Std.-Kraft. Für die Wäscheversorgung stehen eine Ganztags- und eine 24-Std.-Kraft zur Verfügung. 8. Hausmeister Der Hausmeister ist zuständig für die Wartung und Instandhaltung sämtlicher technischer Anlagen im Haus. Er führt kleinere Reparaturen selbst durch oder nimmt Kontakt zu den technischen Diensten auf. Außerdem ist er für die Pflege der Außenanlagen verantwortlich. 9. Heimgesetz, Heimvertrag Wir arbeiten auf der gesetzlichen Grundlage des Heimgesetzes. Hier wird sichergestellt, dass die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen geschützt werden und Selbständigkeit und Selbstverantwortung gewahrt bleibt. Auch unser Heimvertrag wurde aufgrund dieses Heimgesetzes erstellt. In unserem Haus vertreten zwei Heimfürsprecher die Interessen der Bewohner, auch werden von diesen Bewohnerbefragungen durchgeführt. 10. Pflegesatz Die Festlegung der Heimkosten erfolgt durch die Entgeltvereinbarung mit den verschiedenen Kostenträgern. Sie richten sich seit 1996, nach in Kraft treten der zweiten Stufe der Pflegeversicherung, nach Pflegestufen mit den jeweilig verschiedenen Tagessätzen Pflegestufe 0 Tagessatz 60,74 Pflegestufe 1 Tagessatz 80,78 Pflegestufe 2 Tagessatz 93,75 Pflegestufe 3 Tagessatz 102,77 Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 23 - dzt. Einzelzimmerzuschlag 5,10 € Die Leistungen der Pflegekassen erfolgen erst nach Einstufung des medizinischen Dienstes (MDK) Pflegestufe 1 monatlich bis zu 1023.- Pflegestufe 2 monatlich bis zu 1279.- Pflegestufe 3 monatlich bis zu 1510.- jedoch nicht mehr als maximal 75% der Heimkosten ( siehe Anlage 4 ) Stand 1/10 11. Öffentlichkeitsarbeit 11.1 Angehörigenarbeit Um das Wohlbefinden unsere Bewohner zu garantieren, legen wir sehr viel Wert auf eine kontinuierliche und intensive Zusammenarbeit mit deren Angehörigen. So sind Gesprächsmöglichkeiten mit den Leitungskräften und den Pflegemitarbeitern jederzeit gegeben. Zu den monatlich stattfindenden Feiern und dem Brunchbüfett, das zweimal jährlich angeboten wird, sind selbstverständlich auch alle interessierten Angehörigen eingeladen. Zweimal jährlich findet außerdem ein Angehörigenabend statt. Hierbei geht es nicht nur um Kontaktpflege, sondern wir wollen durch fachlich fundierte Vorträge Einblick in neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und deren Umsetzung in unserem Haus geben. 11.2 Einbindung in das öffentliche Leben Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass unsere Bewohner in das Leben der Stadt Schwabach eingebunden sind. Aus diesem Grund nehmen wir mit unseren Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 24 - Bewohnern regelmäßig an den kulturellen Veranstaltungen der Stadt Schwabach wie Bürgerfest, Kirchweih, Wirtefest, Faschingsumzug und Theateraufführungen i m Markgrafen Saal teil. Außerdem pflegen wir einen regen Kontakt zu unserem AWOOrtsverein, Kindergärten Schulen und diversen Chorgemeinschaften. Auch die Einbindung in die evangelische und katholische Kirchengemeinde wird durch die wöchentlich stattfindenden Gottesdienste in unserem Haus verstärkt. Darüber hinaus bieten wir an den bedeutenden Feiertagen des Kirchenjahres ökumenische Gottesdienste für alle Bewohner und deren Angehörige an. 11.3 Darstellung nach außen Mit Interessenten für einen Heimplatz führen wir auf Leitungsebene (Heimleitung, Pflegedienstleitung und Sozialpädagogin) ein ausführliches Aufnahmegespräch mit Führung durch unser Haus. Zum alljährlich stattfindenden Tag der offenen Tür werden alle Bürger Schwabachs und Umgebung herzlich eingeladen. Auch hier wird das Haus durch Informationsgespräche und Hausführungen vorgestellt. Wir stehen in engem Kontakt mit der Lokalpresse, die über unsere regelmäßigen Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Aktivitäten berichtet. C. SCHLUSS: Dass ein Konzept einer permanenten Weiterentwicklung bedarf und dies auch umgesetzt wird, erkennt man daran, dass es sich bei unserem Heimkonzept u m die bereits 15. Version, Stand April 10, handelt. Die andauernde Weiterentwicklung sowohl im altenpflegewissenschaftlichen Bereich, als auch politische Neuerungen und daraus abgeleitete veränderte Rechtsgrundlagen, z.B. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, das Pflege- qualitätsicherungsgesetz, Gesundheitsmodernisierungsgesetz, haben sofortige Auswirkungen auf die Fortschreibung des Heimkonzeptes, da sich gerade durch politische Entscheidungen die Rahmenbedingungen für Einrichtungen wie unsere verändern. Themen wie Qualitätssicherung finden sofortigen Niederschlag, sowohl Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 25 - in der Arbeit, als auch im Konzept. Auch müssen wir unsere Arbeit immer wieder kritisch reflektieren um zu sehen „wo wir stehen“ und um somit auch Transparenz gegenüber den Kostenträgern zu schaffen mit der Zielsetzung, eine gesicherte und ausreichende Finanzierung für unsere Einrichtung zu erreichen. Anlage: Wohn- und Betreuungsvertrag ab 04/2010 Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI Bayerische Leitlinien für vollstationäre Pflege vom 26.03.1998 Heimordnung Eigene Notizen: Bearbeiter/in H.Hoch, H. Watzl Fr. Michaelis Freigabe (HL/QB/PDL) H. Hoch H. Watzl Version 15 Datum 08.04.10 Seite - 26 -