stadtanzeiger0314

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stadtanzeiger0314
AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK
SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH
Königsbrück • Gräfenhain • Röhrsdorf • Laußnitz • Glauschnitz • Höckendorf
Neukirch • Gottschdorf • Koitzsch • Schmorkau • Weißbach
3. März 2014
kostenfrei
Eröffnung der Kameliensaison
Nr. 281
v.l.n.r. Elisa Schilling und Elisa-Marlen Berger Foto: Jirka Hofmann
Seite 2
Notruftafel
Polizeinotruf
Bürgerpolizist
Polizeirevier Kamenz
Feuerwehrnotruf
Krankentransport und
kassenärztlicher Notfalldienst
Leitstelle Feuerwehr
Wasserversorgung
Abwasserentsorgung,
Klärwerk u. Bereitschaftsdienst
ENSO-Service
ENSO-Störungsrufnummer Erdgas
ENSO-Störungsrufnummer Strom
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
1 10
0173 / 9618638
0 35 78 / 35 20
1 12
0 35 71 / 1 92 22
0 35 71 / 1 92 96
0 35 78 / 37 73 77
3 19 64
0800 / 0320010
0351 / 50178880
0351 / 50178881
Sprechzeiten
Stadtverwaltung Königsbrück • Markt 20, 01936 Königsbrück
Telefon: 03 57 95 / 3 88-0
Telefax: 4 57 81
und Abwasserzweckverband Königsbrück
Telefon: 03 57 95 / 3 18 76
Telefax: 3 18 77
Mo.
geschlossen
Di.
09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mi., Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Do.
09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Einwohnermeldeamt
zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09.00 - 11.00.Uhr
Gemeindeamt Gräfenhain
Jeden 1. Donnerstag, 17.00 - 18.00 Uhr
Gemeindeamt Röhrsdorf
nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher
Tel.: 03 52 40 / 700 21
Sprechzeit der Friedensrichterin: Jeden 1. Samstag,
10.00 - 11.00 Uhr im Rathaus, Zi. 02 im Erdgeschoss
www.koenigsbrueck.de
E-Mail: [email protected]
Königsbrück-Information: Mail: [email protected]
Telefon: 03 57 95 / 4 25 55
Öffnungszeiten von Oktober bis März
Mo.
09.00 - 12.00 Uhr
Di.
09.00 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mi. u. Do.
09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 17.00 Uhr
Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
So
13.00 - 17.00 Uhr (z. Z. d. Kamelienschau)
Gemeindeverwaltung Laußnitz
Schulstraße 10, 01936 Laußnitz
Telefon: 03 57 95 / 34 10
Telefax: 3 41 55
Di. 13.00 - 18.00 Uhr
Do. 09.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: [email protected] • www.laussnitz.de
Gemeindeverwaltung Neukirch
Weststraße 9, 01936 Neukirch
Telefon: 03 57 95 / 4 24 20
Telefax: 4 24 57
Di.:
13.00 bis 18.00 Uhr öffentliche Sprechstunde
Mi.:
08.00 bis 16.00 Uhr telefonisch
Sprechzeiten des Bürgermeisters:
Di.
16.00 - 18.00 Uhr - nach Vereinbarung
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Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Königsbrück
Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück:
Bürgermeister Heiko Driesnack
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Redaktionsschluss für Nr. 272, April 2014:
Anzeigenannahmeschluss:
20. März 2014
20. März 2014
Der Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Königsbrück
ist ab sofort unter der Tel.-Nr. 035795 229110 zu erreichen!
- von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr -
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der
Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain und Röhrsdorf, liebe Leserinnen und
Leser des „Königsbrücker Stadtanzeigers“,
am 03.03.14, dem Rosenmontag, beginnt für unsere Schülerinnen und
Schüler wieder der „Ernst des Lebens“.
Die Winterferien sind vorbei und ich
hoffe, Ihr habt Euch alle gut erholen
können. Für alle Faschingsfreunde ist
„am Aschermittwoch alles vorüber“, in
der Schule geht es jetzt, von den Osterferien einmal abgesehen, bis zu den
Sommerferien Mitte Juli doch recht
„straff“ voran. Doch was heißt eigentlich
„Winterferien“? Bei den für die Jahreszeit doch recht warmen Temperaturen
und den überwiegend herrlichen Sonnenschein fühlte man sich doch eher in
den Frühling versetzt. Für die zahlreichen Freunde des Wintersports
sicher keine idealen Bedingungen, für diejenigen aber, welche jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen, ist jeder Tag ohne
Schnee, Glätte und zugefrorenen Scheiben ein Glücksfall. Im übrigen auch für unsere Stadtkasse, denn so können wir bei den Kosten
des Winterdienstes immerhin einige Ausgaben sparen. Mit anderen
Worten, es geht auch ohne Schnee und Eis. Und da am 20.03.14
der kalendarische Frühling beginnt sowie am 30.03.14 die Uhren auf
die Sommerzeit umgestellt werden, hoffe ich sehr, dass wir bis dahin
auch keinen Winter mehr bekommen.
Die Vorbereitungen für die Ausrichtung des „6. Sächsischen Wandertages“ sind im wahrsten Sinne des Wortes auf einem guten Weg.
Insgesamt 26, in Länge und Thematik verschiedene Wandertouren,
stehen den Wanderfreunden zur Auswahl, so dass sicher jeder, der
es gern möchte, etwas Passendes für sich, seine Kondition und sein
Interesse finden kann. Und natürlich gehört auch ein Besuch auf unserem, an diesem Wochenende stattfindenden kleinen Stadtfest, mit
dazu. Wer sich von Ihnen genauer informieren möchte, dem stehen
unsere Mitarbeiterinnen in der Königsbrück-Information selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wenn Sie derzeit speziell am Wochenende durch Königsbrück fahren, sehen Sie, dass die Parkplätze in der Innenstadt kaum ausreichen. Der Grund dafür ist schnell ermittelt: Die Kamelien blühen
und locken wieder hunderte Besucher in unsere Stadt. Vielen Dank
an dieser Stelle an die Mitglieder des Königsbrücker Heimatvereins,
welche im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nun bereits zum
15. Mal die Türen des Gewächshauses am Schloss für die Liebhaber
der Kamelienblüte öffnen. Darüber hinaus besteht für alle Besucher
die Möglichkeit, im Anschluss an den Besuch der Kamelien die „kleinen“ Kunstwerke des Architekturmodellbaus im „Alten Garnisonshaus am Via Regia Park“ zu bestaunen. Sie sehen also, ein Besuch
lohnt sich in jedem Fall.
Und zum Abschluss noch ein Tipp an alle Fotofreunde. Im Rathaus
können Sie gegenwärtig eine Ausstellung des Fotozirkels im Heimatverein Königsbrück besichtigen. Zu sehen sind historische wie
auch sehr schöne aktuelle Fotos, welche interessante Einblicke in
die Entwicklung unserer Stadt geben.
Damit möchte ich meinen Bericht schließen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
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Damals vor 20 Jahren
Passiert – Notiert
aufgeschrieben von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.D.
Ich bin in den letzten Monaten oft auf das Thema „Kolumne im Stadtanzeiger“ angesprochen worden. Zur Erinnerung: Es gab eine zeitlang häufig eine doppelte Berichterstattung durch die Texte unseres
Bürgermeisters und meine Texte. Deshalb hatte ich meine Aktivitäten
beendet. Nun hat das letzte Jahr gezeigt, dass der Schwerpunkt der
Berichterstattung auf dem Aus- und Umbau unserer Kindereinrichtungen lag. Das ist ein unbestritten sehr wichtiges Thema für die
demografische Entwicklung unserer kleinen Stadt. Trotzdem passieren bei uns noch viele andere Dinge, die notierenswert sind. Und so
melde ich mich mal wieder zu Wort.
Ich möchte mit ein paar Dingen beginnen, die ich nicht verstehe. Als
Erstes wäre da die Sanierung der Ortskernumgehung und der Anbindung an die Kamenzer Straße. Die ganze Aktion ist ja eigentlich
super gelaufen: in kurzer Zeit wurde diese Straßenbaumaßnahme
durchgezogen. Was sich dann nach der Verkehrsfreigabe konkret
des Anschlussknotens Kamenzer Straße herausstellte, ist unklar.
Die Kontaktschleife an der Ampel bei Tamkes wurde nicht wieder
installiert. Die Ampelanlage wurde auf ein sich wiederholendes Zeitschema eingestellt. „Und - wo ist da das Problem? Ampel ist Ampel...“ höre ich Einige fragen. Dem ist leider nicht so. Seit 1998 gab
es die Vorrangschaltung für den Verkehr auf der Kamenzer Straße
hinaus und hinein in die Stadt. Unterbrochen wurde der Verkehrsfluss nur durch das Auslösen der Ampel über die Kontaktschleife in
der Fahrbahn oder die Fußgänger. Eine angenehme Situation für
alle. Und jetzt? Jetzt wird der gleichmäßig fließende Verkehrsstrom
ohne Not aufgestaut. Gefühlte 5 Minuten steht der Autofahrer an der
roten Ampel - und aus der Einmündung kommt nichts! Besonders im
morgendlichen Berufsverkehr baut sich eine ziemliche Schlange und
natürlich reichlich Frust auf. Der führt dann dazu, dass besonders
Heißspornige schon weit vor dem Ortsausgangsschild zum Überholen ansetzen. Und das ist nun wahrlich nicht ungefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Es bleibt also die Frage: Wer hat diesen
Umbau veranlasst/entschieden? Warum? Ich bin gespannt, ob es
eine Antwort gibt und von wem sie kommt ...
Ein wenig in Zusammenhang mit der Ortskernumgehung steht auch
mein zweites Problem. Der Damm der alten, in den 30er Jahren geplanten „Umgehungsstraße“ mit seinen vielen Bäumen ist fest einbezogen in das Lärmschutzkonzept der gegenwärtigen Trasse. Nun
wurden ca. 20 Bäume auf diesem Damm gefällt. Die größte Anzahl im
vorderen, der Bleiche und dem Bleichberg zugewandten Teil. Der biologische Lärmschutz wird damit wesentlich abgeschwächt. „Krank“
waren von diesen Bäumen höchstens drei, wie die Baumstümpfe
deutlich verraten. Apropos Baumstümpfe: Einige waren nach Abzug
der Fälltrupps noch 1,5 m hoch! Überhaupt sah es nach der Aktion
aus wie auf einem Schlachtfeld. „Die Beräumung ist nicht unsere
Sache, dafür haben wir keine Zeit und keinen Auftrag.“, war der lakonische Kommentar der Holzfäller auf eine entsprechende Frage des
Pächters. Hier stellt sich mir die Frage: Welches andere Amt schafft
es, von der sonst so allmächtigen Umweltbehörde eine Fällgenehmigung in dieser Dimension zu bekommen? Jeder Baumbesitzer wird
mich verstehen. Eine Stellungnahme - nachdem der Lärmschutzbericht für unsere Stadt gerade durch den Stadtrat ist - wäre schön. Von
welchem Entscheidungsträger auch immer ...
Eine dritte Sache bewegt mich. Ein Pferdebesitzer aus der Nachbarschaft hat sich über Jahre bemüht, einen Reitweg für „handgeführte
Ausritte“ mit den kleinsten Reitern/Reiterinnen einzurichten. Das ist
ihm am Scheibischen Berg gelungen. Fast 2 Jahre ging auch alles
gut. Nun plötzlich verwehrt ihm ein Anlieger die Passage. Er möchte
nicht, das Pferde an seinem Grundstück vorbeilaufen. Natürlich ist
der Grundstückseigentümer im Recht. Aber die Ausritte für die kleineren Kinder sind damit Geschichte, denn ein Verladen der Pferde
und ein Transport bis vor Ort sind zeitlich einfach viel zu aufwändig.
Schade!
„Kamelienstadt Königsbrück“ - im Moment ist das sowas von aktuell! An den Sonntagen sehen wir alle an der Menge der Autos, wie
viele Besucher von unseren blühenden Schönheiten angezogen
werden. Aber auch unter der Woche kommen zahlreiche Reisegruppen. Allein am 12. März geben sich ab 10:00 Uhr 4 Reisegruppen
sozusagen die Klinke in die Hand! Sie werden empfangen von der
Kameliengruppe des Heimatvereins. Neben den Informationen zu
unseren Pflanzen übermitteln die Betreuer natürlich auch ein gut Teil
Stadt- und Regionalgeschichte. Das Interesse daran ist fast immer
groß und von manchen „Wiederholungs-Gästen“ erfährt man dann
auch von weiteren Besuchen hier bei uns. So ist der Jahresanfang/
März 1994
Am 10.03. findet im Kindergarten Bergstraße eine Elternversammlung statt, da wir bedingt durch den Geburtenrückgang die 3. Kindereinrichtung schließen müssen. Es war nicht einfach, das vermitteln
zu müssen. Letztlich sind alle Kinder in den zwei noch bestehenden
Einrichtungen untergekommen und auch ein Teil der Mitarbeiter wurde später von der Louisenstift GmbH, die das Gebäude zur Nutzung
übernahm, eingestellt. Am 02.03. registrieren wir einen dreisten
Einbruch in unserer Mittelschule. Am 29.03. sprach erstmalig Prof.
Rudolf Sitte (+2009) im Rathaus vor. Er wird notgedrungen in eine
der neuen Wohnungen an der Mühlstr. einziehen, da sein bisheriges
Domizil in Dresden einer Restitution (Rückführung von Alteigentum)
unterlag. Er spielte mit dem Gedanken, Dietzens ehemalige Keramikfabrik für die kreative Beschäftigung arbeitsloser Jugendlicher zu
nutzen. Leider verkannte er die komplizierten Abläufe bei Eigentumsfragen in der neuen Zeit und auch die Problematik der Arbeitssicherheit, die für sein Vorhaben nicht zu „stemmen“ waren. Er hatte mit
dem Architekten Dr. Wolfgang Hänsch (+2013) viel im Rahmen von
Dresdner Bauprojekten und den damals üblichen 5% der Bausumme
für „Kunst am Bau“ zusammen gearbeitet. Sein Hauptbetätigungsfeld war die Kunstkeramik mit einer eigenen Note. Sein Motto hieß:
„Ein Leben für die Katz!“ Im März begann auch der 2. Bauabschnitt
der Sanierung und Modernisierung unseres Stadtbades.
Fortsetzung folgt ...
20 Jahre Abzug der „Roten Armee“ aus
Osteutschland - 22 Jahre Konversion in
Königsbrück von Jürgen Loeschke Bürgermeister a.D.
1. Ausgangslage 1992/1994
Im Oktoberstadtanzeiger 2002 wurde des Abzugs der „Roten Armee“
- später WGT oder GUS-Truppen genannt - aus Königsbrück 10 Jahre vorher gedacht. Dieses Jahr jährt sich zum 20. Male der Abzug
der „Roten Armee“ aus ganz Ostdeutschland, was letztlich mit der
großen Festveranstaltung am 31. August 1994 im Berliner Schauspielhaus (siehe St.-anz. 08/14) besiegelt wurde. Heute wollen wir
mal darstellen, wie sich in diesen 20 bzw. bei uns 22 Jahren die
ehemaligen Militärliegenschaften entwickelt haben.
Zuerst übernahm die Bundesrepublik die meist desolaten, aber „besenreinen“ Liegenschaften in ihren Besitz und ließ Altlastengutachten anfertigen, aus denen hervorging, dass Rückbau und Sanierung
besser nicht „aus der Ferne“ sondern ortsnah gesteuert werden sollten. Allein die Erstentsorgung des besenreinen „Alten Lagers“ kostete den Bund ca. 1 Mio DM. So einigte man sich mit den ostdeutschen
Ländern 1996 im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung bezüglich
der Übernahme der Liegenschaften auch in unserem Territorium. Die
Flächen waren damals noch auf Königsbrück, Schmorkau, Weißbach, Röhrsdorf und Schwepnitz verteilt. Allein Königsbrück „besaß“
mit ca. 7000 ha 40% der ehemaligen russischen Liegenschaften von
ganz (!) Sachsen, davon ca. 6500 ha Truppenübungsplatz. Diese
Flächen konnten „Fluch und Segen“ zugleich sein, denn als überdimensioniert belastete kleine Stadt konnten wir nicht so leicht vom
Freistaat vergessen werden.
Zur Erinnerung hier einige Altlasten:
• ca. 250000 Ltr. Altöl-Wasser-Lösemittel-Gemische
• 100 - 6000 µg/Ltr. Trichlorethen als Grundwasserbelastung (zulässig < 10 µgr)
• 2500 ha Waldverluste
• 1,5 Mio m³ Müllablagerungen (jetzt noch vorhanden) - privatisiert!!!!
• ca. 32000 t Schrottablagerungen an verschiedenen Stellen
• unbekannte Mengen Munitionsablagerungen
• ca. 800 desolate Gebäude und Bunkeranlagen
• Kontaminierter Boden unbekannter Größenordnung
Auf unserem näheren Territorium lagen die zentralen Kommandostellen für einen Angriff nach Westen (Bunkeranlage Schwepnitz,
Atomraketenlager SS12, Funk- und Abhöranlage auf dem Vorwerkberg in Röhrsdorf (NVA).
Fortsetzung folgt ...
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
das zeitige Frühjahr ein wichtige Phase für den Tourismus im ganzen
Jahr in unsere(r) Stadt.
Zunächst freuen wir uns auf einen neu organisierten 33. Faschingsumzug! Ich wünsche dem KCC, dass ihn das diesjährige Motto an
ein gutes Ziel führt !
Deshalb grüße ich heute mit einem kräftigen TSCHAKO HOPP!
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Königsbrück
Erlebnisbericht von Herrn Werner Kretzschmar
- Sohn des früheren Königsbrücker Stadtmüllers
- Betr. Flucht und Rückkehr 1945
2. Weltkieg 1939 - 1945
Die Russen kamen immer weiter nach Deutschland, so dass ab Mitte
April der Lkw für die Flucht vorbereitet wurde. Nur das Nötigste wurde auf den LKW und Anhänger (mit Plane) sowie Pkw Adler geladen.
Am 21.04.1945 gegen 21.00 Uhr wurde gestartet. Folgende wurden
mitgenommen:
Mutter Lucia und die 3 Kinder Werner, Alfred und die 4 Jahre alte Monika. Sie war krank und hatte Fieber, deshalb musste das Kinderbett
mit auf den Lkw. Ferner Opa Albert, Tante Erna und Sohn Gottfried,
Revisor Herr Uhlig mit Frau und zwei Kindern, Kutscher Richard Kühne mit Frau und Sohn, 3 Kriegsgefangene (2 Belgier und 1 Pole) sowie Fahrer Dreißig mit Frau. Die Fahrt ging über die Krebsmühle, Radeburg, Meißen bis Mettelwitz. Dort wurde einige Tage Halt gemacht.
Dann ging es weiter über Nossen, Freiberg, Oederan bis Flöha. Hier
wurde wieder eine Rast eingelegt. Es musste ja Verpflegung und
Wasser aufgefüllt werden. Die Russen kamen uns immer wieder hinterher. Es ging weiter über Chemnitz bis Neukirch, dort wurden wir in
einen großen Betrieb geleitet zum Übernachten. Am nächsten Morgen hieß es, die Amerikaner kommen, aber sie kamen nicht. Es kam
der 8. Mai 1945 - die Befreiung vom Nationalsozialismus.
Der Lkw wurde flott gemacht und wir traten die Heimreise an. Wir fuhren über Chemnitz, Oederran, Freiberg in Richtung Dresden. In dem
Ort Mohorn wurde unser Konvoi von den Russen angehalten. Sie
benötigten den Lkw zum Munitionstransport. Wir wurden auf einen
großen Bauernhof geschickt und mussten den Lkw abhängen und
entladen, damit sie die Munition transportieren konnten. Die Russen sagten, am nächsten Morgen bekommt ihr den Lkw zurück. Am
nächsten Morgen stand der Lkw am Straßenrand mit Getriebeschaden. Wir konnten also nicht mehr zurück. Es wurden Handwagen
besorgt, das Nötigste mitgenommen und per Fuß ging es über Dresden bis Weixdorf zu einem bekannten Bäckermeister. Dort blieben
wir einige Tage. Opa Albert besorgte sich ein Fahrrad und fuhr nach
Königsbrück zur Mühle, um zu sehen, ob wir nach Hause können. Als
Albert auf den Hof kam, waren Soldaten von der SS und suchten die
Munition zur Sprengung der Eisenbahnbrücke. Die Munition sollte
im Motorraum der Mühle eingelagert werden. Alfred, der damals auf
Urlaub war, hatte dies aber abgelehnt. Daher wurde die Munition bei
der Firma Westermann am Ostbahnhof eingelagert. Albert sagte zu
den Soldaten, ich habe keine Ahnung, wo die Munition eingelagert
wurde und die Soldaten zogen wieder ab. Albert hat sich überall umgesehen, ob alles in Ordnung ist. In diesem Moment kam Sohn Alfred
von der Armee zurück auf den Hof. Albert schwang sich wieder auf
sein Fahrrad, um uns in Weixdorf zu sagen, wir können zurück in
die Mühle. Dann kamen die Russen und mein Vater Alfred musste
schnellstens die Mühle in Gang setzen, damit die Versorgung der
Bevölkerung abgesichert werden konnte.
Ein Dankeschön an Herrn Kretzschmar für diese Veröffentlichung
und ein herzlicher Gruß aus seiner Vaterstadt Königsbrück.
W. L..
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Neues aus der Grundschule
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Tag der offenen Tür
Am Samstag, dem 29.03.2014, haben die Grundschule „Juri Gagarin“ sowie der Grundschulhort die Türen von 9 bis 13 Uhr für Sie
geöffnet.
In diesem Jahr können wir auf 5 tolle Jahre in unserem schönen Hortanbau zurückblicken. Aus diesem Anlass laden wir Sie recht herzlich
zum ein.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Hurra, bald bin ich ein Schulkind!
So enthusiastisch konnten wir die Kinder erleben, die ab dem 1. September 2014 in unserer Grundschule lernen möchten. Da wir viele
Anmeldungen haben, also einen geburtenstarken Jahrgang, wurde
der übliche erste Elternabend mit den neuen Eltern und deren Kindern auf zwei Abende aufgeteilt. Am 27. und 28. Januar war‘s dann
soweit.
Wir Lehrer und Erzieher waren mindestens genauso gespannt, wie
die Kinder und Eltern. An jedem dieser Abende teilten wir die Kinder
in zwei Gruppen ein, so dass eine Hälfte der Kinder gemeinsam mit
Frau Richter und Frau Gruner im Zimmer arbeiteten und die ande-
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vereinzelte Träne, weil doch alles so neu und aufregend war, ganz
schnell in Vergessenheit.
Zum Abschied haben wir uns zur Vorschule verabredet und festgestellt, dass wir uns ganz toll aufeinander freuen. Na dann, liebe Kinder, bis bald!
Die Lehrer und Erzieher
der Grundschule Königsbrück „Juri Gagarin“
Neues aus der Rappelkiste
Tag der offenen Tür
Sie überlegen, in welcher Einrichtung Sie ihr Kind betreuen lassen möchten? Sie wissen bereits, dass Sie ihr Kind in die
„Rappelkiste“ bringen möchten, möchten sich aber sicherheitshalber
vor der Anmeldung ein Bild von der Einrichtung machen und mit den
Fachkräften vor Ort sprechen? Sie sind einfach neugierig, was sich
in den letzten Jahren verändert hat und wie es bei uns aussieht?
Dann sind Sie am Samstag, dem 22. März bei uns genau richtig,
denn Neugierde finden wir gut. In der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
heißen wir Sie herzlich willkommen zum Tag der offenen Tür in unserem Kinderhaus „Rappelkiste“ und laden Sie ein, ihre Nase in (fast)
alle Zimmer des Kinderhauses zu stecken, sich in einigen Bildungsbereichen auszuprobieren und uns Löcher in den Bauch zu fragen.
9:30 Uhr, 10:30 Uhr und 11:30 Uhr besteht zudem die Möglichkeit, an
einer Hausführung durch Leiterin Katrin Täubner teilzunehmen.
Das Elternaktiv der Rappelkiste veranstaltet an diesem Tag einen
Flohmarkt für Kindersachen und Spielzeug. Interessierte Anbieter
melden sich bitte bis zum 14.03.2014 bei Susan Friedrich unter
0162-7243959 oder per Email an [email protected].
Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher.
Das „Rappelkisten-Volk“
Eiswelten im Januar
ren Mädchen und Jungen sich in der Turnhalle ausprobieren durften.
Nach 20 Minuten wurde gewechselt. Immer dabei waren auch un-
sere Erzieherinnen Frau Zimmermann und Frau Preußer aus dem
Hort. Während dessen die Kinder schon einmal richtige “Schulkinder“ sein durften, erfuhren die Eltern viel Informatives und Wichtiges
zum Schulbeginn von der Schulleiterin Frau Böhme und der Hortleiterin Frau Söllner. Die zukünftigen Schulkinder zählten, malten,
verglichen, sprachen über Bilder oder “schrieben“ in einem kleinen
bunten Heft über unsere Schule, das extra für diesen Tag angefertigt wurde. In der Turnhalle konnten die “Fast- Schulkinder“ klettern,
balancieren, rollen, springen und auch tanzen. Dabei bewiesen sie
Mut und Geschicklichkeit. Darüber staunten Frau Steglich und Frau
Klopsch nicht schlecht. Alles ging diszipliniert und sehr geordnet
vonstatten. Fast alle zukünftigen Schulkinder haben gezeigt, dass
sie gut zuhören können und aufeinander achten. Dabei geriet eine
„Ein kleiner Pinguin steht einsam auf dem Eis, Pitsch, patsch, Pinguin, jetzt läuft er schon im Kreis. […]“
Dieses Lied von Fredrik Vahle ist vielleicht einigen von Ihnen Leser/innen noch in Erinnerung aus der eigenen Kindheit, denn mittlerweile
zählt es zu den Klassikern der Kinderlieder. Nicht zuletzt deshalb,
weil die Kinder es lieben, dazu gemeinsam singend im Kreis zu tanzen. Auch unsere Kinder in der „Rappelkiste“ konnten gar nicht genug davon bekommen, so dass sich aus dem letzten (Pinguin-) Projekt schon wieder ein neues Projekt
zum Thema „Kostüme“ entwickelt
hat. Schließlich brauchen die Kinder
zum Tanz auch eine entsprechende
Verkleidung als Pinguin. Aber der
Reihe nach: „Das Pinguin-Projekt
hat sich ziemlich stark entwickelt“,
erzählt Erzieherin Sigrid Barth.
„Die Kinder hatten viele Ideen“, so
erzählt sie und erklärt: „Sie haben
Bücher und Nachschlagewerke von
daheim mitgebracht, die wir uns gemeinsam angeschaut haben, die wir
vorgelesen haben und die die Kinder nacherzählt bzw. im Nachhinein
besprochen haben.“ Eine Geschichte beispielsweise heißt „Oli hilft Prima und Klima“ und wurde von Til
mitgebracht, welcher als Vorschulkind schon einer von den „Großen“ in der Gruppe ist. Darin geht es um einen Jungen, welcher zwei
Pinguinen hilft, deren Lebensraum durch die Erderwärmung immer
kleiner wird. Im Nachhinein haben die Kindern mit den Erzieherinnen
Prima und Klima gemalt und dabei überlegt, was jeder tun kann. Den
Kühlschrank nicht so lange offen lassen, den Knipser an der Steckdosenleiste ausschalten, die Wäsche an der frischen Luft trocknen
oder in Fahrgemeinschaften zum Fasching fahren – ganz viele Ideen
hatten die Kinder und haben selbst darüber gestaunt. „Und die Eltern
haben uns gut unterstützt und viel Material beigesteuert“, ergänzt die
Erzieherin Cornelia Wendt, welche auf derselben Etage als Stammerzieherin arbeitet. Immerhin 6 Wochen beschäftigt die Kinder nun
schon das Thema, welches sich im Grunde aus dem klassischen
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Thema „Vögel im Winter“ entwickelt hat. Die Erzieherinnen erzählen, dass besonders der Lebensraum Eis die Kinder interessiert hat,
weswegen es nicht nur um Pinguine auf dem Südpol ging, sondern
auch um Eisbären am Nordpol. Eines Tages hat ein Junge ein Iglu
als Tischschmuck mitgebracht, der er aus Verpackungsmaterial gebaut hat. Das imponierte den anderen Kindern, so dass sie das Iglu
nachbauten, dann sind Eisberge dazu gekommen und schließlich
präsentiert sich den Besuchern heute eine ganze Landschaft. Auch
in der Mitteletage haben die Kinder das Thema Pinguine bearbeitet.
Und ihnen hat ganz besonders die Bewegung der Pinguine gefallen,
die sie dann ausführlich im Pinguin-Sport und im oben genannten
Tanzlied variiert haben. Sportlich ging es auch beim Eisschollenspiel
zu, bei welchem zwei Gegner um die Wette würfeln und von der Mitte
Neues aus dem
Kinderhaus „Regenbogen“
„Ein Vogel wollte Hochzeit machen…“
Am 27.01.2014 feierten die kleinen und großen Kinder der Kindertagesstätte „Regenbogen“ die traditionelle Vogelhochzeit. Am Vormittag wurde das Spiel der Vogelhochzeit aufgeführt. Die Hochzeitsgesellschaft zeigte sich in schönen, liebevoll genähten und gebastelten
Kostümen und es war eine Freude dies anzusehen.
Als Dankeschön stellten uns die Vögel ein großes geschmücktes
Nest, gefüllt mit Schokoladeneiern, vor die Tür. Diese süße Überraschung schmeckte allen gut!
Sieht doch lecker aus!
Wieder sehr lecker und gesund war es im Kinderhaus „Regenbogen“
im Haupthaus und im Regenbogenmodul. Fleißige Muttis und Erzieherinnen verwandelten die von den Eltern gesponserten Zutaten in
kleine Köstlichkeiten. Ein Frühstücksbuffet, bestehend aus Schnitten
mit magerer Wurst oder Käse, dazu jede Menge Obst und Gemüse,
ausgehend jeweils zum entgegengesetzten Ende der nummerierten
Eisschollenreihe hüpfen müssen. So macht mathematische Bildung
den Kindergartenkindern der Mitte Spaß. Aber nicht nur die somatische Bildung, sondern auch die anderen Bildungsbereiche wurde
während des Projektes gefördert. Die Herstellung von Pinguinen
aus Ton zählt beispielsweise zum ästhetischen Bildungsbereich, das
Erzählen, Lauschen und Besprechen der Geschichten und mitgebrachten Zoofotos gehört zum kommunikativen Bildungsbereich und
zum sozialen Bildungsbereich zählt zum Beispiel der Inhalt der Geschichte vom ängstlichen Pinguin, der sich nicht traut, ins Wasser zu
springen, um Futter zu suchen, denn das Gefühl Angst kennen alle
Kinder aus eigener Erfahrung. Mit der Thematisierung von solchen
natürlichen und wichtigen Gefühlen üben sich die Kinder im gegenseitigen Verständnis und zeigen dem anderen darüber hinaus auch
Lösungswege auf bei der Frage: „Was hilft mir, wenn ich Angst habe“.
Fragen wurden auch beantwortet rund um das Thema Wasser und
Eis. In Experimenten gingen Kinder den Fragen nach: „Schwimmt
Eis oben oder unten?“, „Gefriert Salzwasser schneller oder das
sogenannte Süßwasser?“ oder „Was passiert mit dem Eisberg im
Wasser, wenn es weiter friert?“ Fragen jedenfalls stellen sich genug
im Kindergartenalltag und manchmal ist es schade, dass nicht alle
bearbeitet werden können, weil schon wieder das nächste Fest seine
Schatten vorauswirft und vorbereitet werden will. Bei diesem Projekt
hatten wir jedoch schön viel Zeit, an den Interessen und Vorlieben
der Kinder anzuknüpfen, den vielen Fragen ausführlich nachzugehen, um den Kindern wiederum neue Wissenshorizonte zu eröffnen.
So funktioniert ganzheitliche Bildung im Kindergarten, wie es von der
Pädagogik der frühen Kindheit und dem sächsischen Bildungsplan
gefordert wird und so macht uns das Spaß.
K. Täubner
Joghurt sowie Saft ließen die Kinderaugen leuchten. Unsere Kinder
holten tüchtig nach und ließen sich auch beim Essen jede Menge
Zeit zum Genießen. Unseren Kindern hat es geschmeckt und uns hat
es Spaß gemacht. Vielen Dank an alle Helfer und Lieferanten!
Jetzt werden die Ärmel hochgekrempelt!
Seit diesem Jahr gibt es wieder Bewegung in unserer Kinderwerkstatt. Innerhalb des Gruppenalltags können die Kinder nun auch wieder in der Werkstatt kreativ tätig sein und ihre motorischen Fähigkei-
ten entwickeln. Forschen, Experimentieren, Konstruieren, was das
Herz begehrt … Zahlreiche Materialien stehen dazu zur Verfügung,
um die eigene Phantasie zu entfalten.
Unsere Kinder nutzen dieses Angebot mit viel Freude und Enthusiasmus. Dabei entstanden bereits wieder interessante Modelle.
C. Bartylla, Kinderhaus „Regenbogen“
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
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Oberschule Königsbrück
Viel Schnee für Schüler
Schule und Firmen eine gelungene Symbiose oder Lehrer und Schüler
am Samstag im Schulhaus! oder Tag der Offenen Tür
2014
Vom 04.01. - 10.01.2013 waren 13 Schüler der Arthur-KießlingOberschule Königsbrück mit Schülern der Ottendorfer Oberschule
im Skilager in Meransen. Los ging es in Ottendorf und nach zehn
Stunden Busfahrt hatte die Gruppe ihr Ziel in Italien erreicht. Morgens gab es 7.30 Uhr Frühstück und so mussten alle gegen sieben
raus aus dem Bett, für Jugendliche ist das sehr zeitig. Aber die Piste
lockte und so hatte man ja auch was vom Tag. Unterteilt wurden die
Schüler in eine Anfängergruppe, eine Gruppe für Fortgeschrittene
Am letzten Samstag im Januar lud die Oberschule Königsbrück bei
klirrender Kälte von -15°C, zum Tag der Offenen Tür ein. In Ruhe
konnten die Besucher durch das Schulgebäude und die Außenstelle
bummeln und sich ansehen, was in den einzelnen Fächern unterrichtet wird und was die Schüler hier so alles leisten oder gestalten.
Auch ehemalige Schüler waren gekommen, um zu sehen, was sich
verändert hat. Stolz berichten sie, was aus ihnen geworden ist.
Unsere Schüler der Klassenstufe 8 - 10 konnten einen Berufeparcours absolvieren. Firmen aus der umliegenden Region fanden dankenswerterweise trotz gleichzeitig stattfindender Karriere-Messe in
Dresden die Zeit, in unserer Schule ihren Betrieb vorzustellen. Die
Schüler bekamen einen Fragebogen, den sie allein oder mit Hilfe der
Betriebe ausfüllen mussten.
Danach suchten sie sich drei Betriebe aus, um dort eine praktische
Aufgabe zu lösen, z.B. das Erraten von Baumarten. Die erfolgreichsten Teilnehmer am Parcours wurden gegen Ende feierlich prämiert.
So erhielten die Schüler einen Einblick über die Aufgabenfelder der
einzelnen Berufe und erfuhren aus erster Hand, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten einerseits sowie Abschlüsse andererseits sie
bei der Bewerbung erfüllen müssen. Sicher war es auch für die Jugendlichen wichtig, die noch so gar nicht wussten, was sie nach der
Schule beruflich ausfüllen würde. Laut Aussagen der Schüler war
der Berufeparcours sehr gut gemacht und so konnte vielleicht der
Ein oder Andere seinen Traumberuf finden. Die Klasse 10 sorgte im
Schülercafe´ mit Selbstgebackenem und liebevoll belegten Brötchen
für das leibliche Wohl der Besucher. Dabei kam man miteinander ins
Gespräch, wie auch in den einzelnen Fachräumen mit den Lehrern,
die neben den Unterrichtsmaterialien viele Schülerarbeiten präsentierten. So konnte Groß und Klein seinen Sprachschatz in Russisch
und Englisch testen bzw. auffrischen oder beeindruckende Bilder von
der Natur oder den großen Weltreligionen auf sich wirken lassen.
Wer wollte, konnte sein eigenes Lesezeichen herstellen oder sein
Wissen beim Experimentieren testen. Dies tat auch ein Opa mit seinem Enkelsohn. Der Herr war bis 1968 hier zur Schule gegangen
und zeigte dem Kleinen offen seine Begeisterung, indem er zugab:
„Viel hat sich verändert und gut habt ihr es jetzt.“ Er zeigte seinem
Enkel die Funktion von Solarzellen, das Brennstoffzellenauto und
in Erinnerung an seine Schulzeit erzählte er von der Arbeit mit den
Elektrobaukästen. Aber in seinem Element war er dann, als er ihm
das Modell des Vier-Takt-Otto-Motors noch nach all den Jahren erklären konnte.
Sehenswert war auch die Ausstellung der vielen Kunstobjekte, die
die Schüler bei Frau Bock im Ganztagsangebot unter anderem aus
Naturmaterialien, Papier, alten Schuhen, Wolle, Filz und vielem mehr
anfertigen. Herr Strauß mit seinem Heimatverein ließ seine empfindlichen Kamelien in unserem Schulhaus bestaunen.
Vielen Dank an dieser Stelle dafür. Ebenso danken wir unserem
Schulförderverein, der auch an diesem Tag wieder mit Ständen in
beiden Häusern präsent war.
Grit Langner
und eine für die Profis. Zudem gab es noch eine Snowbordgruppe.
Den ganzen ersten Tag über fiel Schnee und es war kalt. Da eine
Woche schnell weg ist, wurde auch dieser Tag ausgiebig zum Fahren
genutzt. An den restlichen Tagen war das Wetter super und durch
den Neuschnee auch die Piste. Mittags trafen sich die Gruppen in
einer Hütte zum Essen und nach der Stärkung ging es sofort wieder
auf die Piste. Um 22.00 Uhr mussten alle im Bett liegen, damit die
Kraft auch für den nächsten Tag wieder reicht. Am Mittwochabend
gab es die Möglichkeit das Schwimmbad zu nutzen und am Donnerstag stand Nachtskifahren auf dem Programm. Zuvor konnten die
Teilnehmer ihr gelerntes Können unter Beweis stellen. Das Skilager
hatte eine Slalomstrecke gemietet, auf der alle Gruppen um die Bestzeit fahren konnten. Am Abend erhielten die Sieger ihre Medaillen
und jeder Schüler eine Urkunde für die erfolgreiche Teilnahme. Am
Freitag war dann alles schon wieder vorbei und pünktlich 9.00 Uhr
wurde die Rückfahrt angetreten. Diese dauerte viel länger als die
Hinfahrt, was zu dem Zeitpunkt noch keiner ahnte. Der Bus hatte
eine Panne, die zunächst vor Ort, aber dann doch in einer Werkstatt
behoben werden musste. Die gute Laune kam bei allen aber schnell
wieder, als gegen den Hunger Pizza bestellt wurde. Erst um Mitternacht endete die Reise wieder in Ottendorf. Die Eltern waren dank
Handy ja über alles bereits informiert worden. Bleibt zu sagen, das
diesjährige Skilager war trotz kleinerer Verletzungen und Wehwechen ein tolles Erlebnis.
Marie J., Klasse 9
Faust mal nicht langweilig und trocken
Am Donnerstag, dem 13. Februar, sind wir, die Klasse 10 der ArthurKießling-Oberschule Königsbrück, nach Kamenz ins Stadttheater
gefahren, um uns das Stück „Gretchens Liebe, Leid und Tod” anzusehen. Es zeigt die Geschichte von Gretchen aus Faust von Goethe.
Kurz vor 11 Uhr sind wir in den Vorstellungssaal gegangen, wo kurze
Zeit später die Vorstellung begann. Die Akteure der Aufführung waren Schüler. Das hat uns schon mal neugierig gemacht. Das Stück
dauerte ca. eine Stunde und wurde von Kameras aufgezeichnet. Zu
Beginn wurden wir in die Entstehung und die Handlung des Stückes
eigewiesen. Der Professor Faust schloss eine Wette mit dem Teufel
Mephisto ab. Faust wollte neues Wissen erlangen und dabei sollte
ihm Mephisto helfen. Doch wenn Faust faul würde, würde seine Seele Mephisto gehören. Da sah Faust Gretchen und wollte sie für sich
gewinnen. Mephisto half ihm dabei. Faust verbrachte eine Nacht mit
Gretchen, die dabei ungewollt schwanger wurde. Unter dem öffentlichen Druck über ihr uneheliches Kind litt Gretchen und brachte ihr
Kind um. Nun wurde sie wegen Kindsmord zum Tode verurteilt. Jetzt
erfuhr auch Faust von Gretchens misslicher Lage und wollte sie mit
Mephistos Hilfe retten. Doch Gretchen war verwirrt und bemerkte,
dass Faust sie nicht mehr liebte. Trotz Fausts Bemühen wollte Gret-
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
chen nicht gerettet werden und starb. Nach dem Stück waren wir
ziemlich ergriffen, zum einen von der Handlung selbst, aber auch
von der Art der Inszenierung. Auch wenn sich die Akteure während
der Handlung abwechselten, war es von jedem auf der Bühne eine
beachtliche Leistung. So prägt man sich die Handlung viel besser
ein, die man im Unterricht zumeist lesen oder vortragen muss.
Benjamin Beger
Schulförderverein der Oberschule –
Rück- und Ausblick
Die Mitgliederversammlung des Schulfördervereins am 3. Februar
2014 konnte positive Berichte des Vorsitzenden und der Kassiererin
entgegennehmen. Alle geplanten Aktivitäten des Jahres 2013 wurden erfolgreich durchgeführt und durch eine positive Entwicklung der
Einnahmen konnte die Rücklage gestärkt werden. Ein dickes Lob
von Herrn Wenzel, der den Bericht der Kassenprüfer vortrug, ging
an Frau König für ihre Art der Kassenführung.
Nach der Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013,
beschloss die Mitgliederversammlung nach kurzer Aussprache den
Haushalt für 2014. Damit sind die Aktivitäten zum Sportfest und dem
Grundschultag ebenso abgesichert, wie die Begrüßung der neuen 5.
Klassen und der Adventskalender. Auch der Arthur-Kießling-Preis,
der Medienpreis und weitere Auszeichnungen für Schüler sind im
Plan enthalten. Zusätzlich steht dem Vorstand noch eine größere
Summe für bisher ungeplante Projekte zur Verfügung. Der Vorstand
wurde beauftragt, vier weitere Projekte auf ihre Durchführbarkeit und
Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen. Ebenfalls beschlossen wurde,
dass der Verein, möglichst unter Mithilfe von Schüler/innen, den
Kranz für den diesjährigen Maibaum windet.
Schülerwünsche an den Förderverein
Auf Wunsch des Fördervereins haben die Klassensprecher/innen in
ihren Klassen Probleme zusammengetragen, die der Förderverein
lösen soll:
• warmes Wasser auf den Toiletten
• schönere Fensterbretter
• Wandleisten in Räumen
• Wände neu
Diese Punkte werden nach Abschluss der Baumaßnahme „Rettungsweg“ von der Schulleiterin, Frau Kreher, mit dem Schulträger
besprochen.
• Gepolsterte Stühle - sind in Schulen aus brandschutztechnischen
Gründen und wegen möglichem Vandalismus nicht vorgesehen.
• Überdachte Sitzmöglichkeiten - sind bereits teilweise vorhanden,
eine Verbesserung des Angebotes wird geprüft.
• Seife die gut riecht - wird von der Reinigungsfirma gestellt und ist
natürlich auch vom jeweiligen Geruchsempfinden abhängig.
• Zuschuss/Kostenübernahme Klassenfahrten - über dieses Thema
wurde mit dem Schülersprecher Patrick Grille ausführlich geredet.
Eine Beteiligung des Vereins ist laut Satzung unter bestimmten Umständen möglich, erfordert aber eine konkrete Einzelfallprüfung und
entsprechende finanzielle Mittel des Vereins.
A. Knobe
Schüler der 7. Klassen und
Eltern aufgepasst!
Anmeldung Jugendweihe 2015
Jugendweihe, ein einmaliges Erlebnis im Leben, das
immer mehr Jugendliche im Kreise gleichaltriger gemeinsam in der
Festveranstaltung erleben wollen. Der Sächsischen Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. ist dazu Ihr Ansprechpartner. Mit
unseren ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern und Partnern gestalten
wir ein erlebnisreiches Vorbereitungsjahr auf die Jugendweihe. Bereits im Juni 2014, zu Pfingsten, gibt es die Auftaktparty im Pfingstcamp in Olagnitz in der Dahlener Heide für die Jugendweiheteilnehmer 2015. Auch für die Ferienmonate und bis zum Höhepunkt der
Jugendweihefeier 2015 sind monatlich vielfältige Veranstaltungen
und Leistungen in unserem Angebotspaket zu Bildung - Kultur Sport - Reisen zu finden. Natürlich gibt es auch eine JugendweiheAbschlussfahrt. Sie geht in den Osterferien 2015 nach Paris. Um die
Vielfalt der Veranstaltungen entsprechend den Bedürfnissen der Jugendlichen einordnen zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum
30. Juni 2014. Dazu gibt es noch einen weiteren Vorteil in der Höhe
der Teilnehmergebühr. Zur Information und Anmeldung zur Jugendweihe 2015 führen wir auf Einladung der Eltern Informationsveranstaltungen in den Orten des Landkreises Bautzen durch. Gleichzeitig
stehen wir den Jugendlichen und Eltern auch in unseren Sprechzeiten und nach Vereinbarung zur Verfügung. Weitere Informationen
und das Anmeldeformular finden Sie unter www.jugendweihe-sachsen.de. Sie erreichen uns:
Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V., Regionalbüro Bautzen, Große Brüdergasse 1, 02625 Bautzen,
Bürozeit*:
dienstags 10 - 12 und 13 - 18 Uhr
Tel.:
03591-532010, Mobil: 0151-16337490,
Mail:
[email protected]
Sprechzeiten*:
Kamenz: jeden 1. Donnerstag im Monat in
der Zeit von 15 -18 Uhr, Kundenbüro Wüstenrot,
Weststraße 22, Kamenz
Bischofswerda: jeden 2. Donnerstag in Monat
in der Zeit von 15 - 18 Uhr bei der Volkssolidarität Stiftstraße 2, Bischofswerda
Radeberg: jeden 3. Donnerstag im Monat in
der Zeit von 14 - 17 Uhr,
Ortsbüro Die Linke, Hauptstr. 47, Radeberg
Hoyerswerda: jeden 4. Donnerstag im Monat
in der Zeit von 14 - 17 Uhr Congress Hotel,
Dr.- W. - Külz – Str. 1, Hoyerswerda
*(außer in den Schulferien)
Maibaum 2014
Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, dem 11.03.2014 im Konferenzraum des Rathauses statt. Neue interessierte Mitstreiter sind
herzlich willkommen.
Sonita Bellinghausen
Arbeit, Familie, Vaterland
Initiative Lebendiges Königsbrück - ILK
Das Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland führt am
06.03.2014, um 19.30 Uhr in der „Back Stage Lounge“,
Kamenzer Str. 21, Königsbrück, seine Nominierungsveranstaltung
für die Kommunalwahl 2014 durch. Interessierte Bürger sind dazu
recht herzlich eingeladen. So werden sich neue und alte Kandidaten vorstellen, ihre Pläne und Vorstellungen unterbreiten und sich
anschließend zur Wahl stellen. Mit dabei sind auch unsere beiden
amtierenden Stadträte Wolfgang Gut und Thomas Wenzel. Sie werden von ihrer ausgezeichneten Arbeit berichten, Fragen beantworten
und Rede und Antwort stehen.
So hat die Fraktion Arbeit, Familie, Vaterland, in der letzten Legislaturperiode die mit Abstand meisten schriftlichen Anträge (14) eingereicht. Wir haben uns zum Beispiel für „Sichere Schulwege und
Verkehrsführung“ und für „Sicherheitswesten für Schulanfänger“ eingesetzt. Weiterhin haben sich unsere Stadträte ganz aktiv im Verwaltungsausschuss, sowie im Technischen Ausschuss einbringen können. Wir haben einiges bewegt. Und dass es so weiter geht, dafür
werden wir uns definitiv auch in Zukunft einsetzen.
Werte Einwohner von Königsbrück, Gräfenhain und Röhrsdorf, hiermit laden wir zu einer öffentlichen Gesprächsrunde (Thema Kommunalwahl 2014) am 13.03.2014, um 19.00 Uhr in die Gaststätte
Ziegler, Schloßstraße 20 in Königsbrück ein.
Ihr Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland
Für Fragen und Vorschläge oder Ihre Bereitschaft zur Kandidatur auf
unserem Kommunalwahlvorschlag können Sie uns auch außerhalb
dieser Zeit kontaktieren.
Unsere Ansprechpartner hierfür sind:
Frau Ute Tamke Tel. 035795/31556
Herr Uwe Seidel Tel. 035795/42635
Kommunalpolitik lebt von aktiver Beteiligung!
Ihre Initiative Lebendiges Königsbrück (ILK)
www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Wenn dem Schweinehund die Luft ausgeht
Wer kennt sie nicht, die guten Vorsätze für das neue Jahr? Gesünder essen, weniger Alkohol trinken und vor allen Dingen mehr Sport
treiben. Doch gerade bei letzterem gewinnt immer öfter der innere
Schweinehund den Kampf: Ziehe ich jetzt die Sportschuhe an - oder
lieber doch erst morgen? „Wer sich vornimmt, alleine Sport zu treiben, kann sich häufig nicht dazu überwinden“, weiß Physiotherapeutin Susan Hofmann. Anders sieht es da schon in der Gruppe aus:
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Fit in den Frühling?
Unsere neuen Gesundheitskurse starten in Königsbrück!
Viel Bewegung, Spaß in der Gruppe und das gute Gefühl, etwas
für Ihre körperliche Gesundheit zu tun. Los geht‘s wieder mit
unseren beliebten Kursen, die teilweise von den Krankenkassen
unterstützt werden.
Pilates:
3. März (Grundkurs)
17. März (Fortgeschrittene)
Wirbelsäulengymnastik:
5. März
Seniorensport:
5. März
Rückenschule:
27. März
Nordic Walking:
7. April
Anmeldungen und nähere
Informationen:
035795 / 2 88 38
Susan Hofmann macht den Königsbrückern im neuen Nordic-Walking-Kurs Beine. Foto: Anja Pfanne
Erstens macht es viel mehr Spaß und zweitens fühlen sich die meisten zum Aufraffen verpflichtet, weil die Trainerin, Freunde und Bekannte am Treffpunkt warten. Susan Hofmann gibt selbst Kurse, z.B.
Nordic Walking und Rückenschule. Und dabei hat sie festgestellt,
dass die Nachfrage nach Gesundheitskursen immer mehr zunimmt.
„Viele Leute achten heute viel mehr auf ihre Gesundheit als früher“,
meint sie. Deshalb startet das Therapie- & Pflegezentrum Westlausitz jetzt wieder sein umfangreiches Kursprogramm - alle Angebote
werden dabei von den Krankenkassen finanziell unterstützt. Neu im
Repertoire ist dieWirbelsäulengymnastik (Start: 5. März). Bereits
vielfach erprobt und beliebt: Pilates Grundkurs (3. März), Pilates für
Fortgeschrittene (17. März), Seniorensport (5. März), Rückenschule
(27. März) und Nordic Walking (7. April). Nähere Informationen gibt
es im Therapie- & Pflegezentrum Westlausitz, Dresdner Straße 1,
Telefon: 035795 / 2 88 38.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Überraschung im „Betreuten Wohnen” der
Diakonie Heinrichsbad in Königsbrück
Nichts ahnend nahmen wir unser gemeinsames Frühstück ein, dass
uns ganz liebevoll durch Schwester Fidelis und Schwester Josephine hergerichtet wurde, die es ehrenamtlich während ihrer Elternzeit
für uns tun. An dieser Stelle möchten wir uns alle herzlichst bei den
Beiden dafür bedanken und sind sehr froh darüber, dass uns dieses
gemeinschaftliche Frühstück nicht verloren gegangen ist.
Unser Angebot:
Ausleihe von:
Romane, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video’s und DVD, Musik-CD,
Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele
für alle Altersgruppen
• Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben,
Ausarbeitungen, Vorträge…
• Durchführung von Veranstaltungen
Romane:
Bräutigam: Ständige Vertretung – meine Jahre in Ost-Berlin, Kuffner: Mogli – Der Kampf um mein wunderbares Kind, Seidel: Paradies der Täter, Schirach: Der Fall Collini, Theriault: Siebzehn
Silben Ewigkeit
Frauen / Familie / Liebe:
Adelaide: Das Beste am Leben, Bretton: Ein Sommer am Meer,
Echlin: Der verschollene Liebhaber, Heldt: Urlaub mit Papa,
O’Reilly: Stadt, Land - Schluss, Prunty: In Liebe, deine Tessa
Als Krönung des Vormittags wurden wir von den Kindern der Kita
„Regenbogen” überrascht. Sie führten uns eine ganz tolle Veranstaltung vor. Wir sahen eine regelrechte „Vogelhochzeit”, gespielt von
den Kindern in wunderschönen naturgetreuen Vogelkostümen. Die
Braut und der Bräutigam durften auf einen selbst gebastelten Thron
ihren Platz einnehmen. Es war einfach eine Augenweide in ihren
wunderschönen Kostümen, jeder Vogel brachte mit Gesang seine
Glückwünsche im Vogel-Brautpaar dar. Die Darstellung der „Vögel”
war ganz toll und von den Kindern sehr gut gespielt und gesungen.
Die Begeisterung war groß und man spürte wie es auch den Kindern
Spaß gemacht hat.
Ein ganz großes Lob und Dankeschön an die Erzieherin Frau Trommer die ganz toll die Regie führte und uns noch eine schöne Geschichte vorlas. Auch ein besonderes Lob den Erzieherinnen und
Eltern, die mit viel Liebe die gelungenen Verkleidungen gestaltet
haben.
Zum Schluss wurde jedem Senior eine von den Kindern gebastelte
Vogelhochzeitsfigur überreicht, worüber wir uns alle sehr gefreut haben und uns nochmals herzlich bedanken.
Die Bewohner des „Betreuten Wohnen” der Diakonie
Historie:
Berger: Gretchen, Kaffke: Das rote Licht des Mondes, Wassermann: Die Teufelsmalerin
Krimi:
Berger: Das Lügengrab, Blake: Schwarze Hochzeit, Eckert:
Schwarz Licht, Franz: Spiel der Teufel, Kutscher: Der nasse Fisch,
Tödliche Gaben, Trevanian: Shibumi
Jugend / Fantasie:
Buckingham: Die Karte der Welt, Gilmour: Magic Sisters 1-4, Lean:
Ein Geschenk aus dem Himmel, Wilk: Die Schattenträumerin
Kinder:
Das Geheimnis des magischen Schwertes, Der kleine Drache Kokosnuss – die schönsten Abenteuer, Die drei ??? – Der verrückte
Maler. Die Perlenvögel, Du hast angefangen! Nein du!, Geheimnis
um einen roten Schuh, Nori geht schlafen, Star Wars - Spüre die
Macht
Sachbuch:
Das große Buch der Rätsel und Denkspiele, Kochbuch für Babys
und Kleinkinder, Mein 30 Minuten Garten, Rosen
CD:
Dancing Hits for Kids, Das Geheimnis der Feenflügel, Küss den
Frosch, Lego City Feuerwehr, Lego City Polizei, Leo Lesemaus
Folge 1+2, was ist was – Faszination Autos. Eisenbahn, was ist
was – Mumien. Pharaonen
DVD:
Chicken run – Hennen rennen, Die Abenteuer des Huck Finn, Fünf
Freunde 2, Gregs Tagebuch 3, Lego Star Wars – Das Imperium
schlägt ins aus, Planet Ozean, Serengeti, Tom Sawyers
Spruch des Monats
„Bücher sind die stillsten und beständigsten Freunde; sie sind die
zugänglichsten und weisesten Ratgeber und die geduldigsten
Lehrer“.
Charles W. Eliot
Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage:
Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
14.00 - 17.00 Uhr
Jeden 1. Sa. im Monat
09.00 - 11.00 Uhr
Tel.: 03 57 95-4 74 67, Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Bibliotheksleiterin
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK
SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Amtsnachrichten
der Verwaltungsgemeinschaft
Königsbrück – Laußnitz – Neukirch
Die Bürgermeister gratulieren ganz
herzlich zum Geburtstag ...
Königsbrück
02.03. Frau Gertraude Schmidt, Königsbrück
04.03. Frau Liesbeth Loboda, Königsbrück
04.03. Frau Birgitta Wolf, Königsbrück
08.03. Frau Ingeborg Hommel, Königsbrück
08.03. Herr Hans Möbus, Königsbrück
09.03. Frau Alice Domsgen, Königsbrück
09.03. Frau Elisabeth Niemietz, Königsbrück
09.03. Frau Martha Teubner, Königsbrück
11.03. Frau Gerda Opitz, Königsbrück
12.03. Frau Marianne Mager, OT Gräfenhain
12.03. Frau Ursula Wendt, Königsbrück
13.03. Herr Manfred Kiel, Königsbrück
15.03. Frau Hildur Claas, Königsbrück
16.03. Herr Günter Pohling, Königsbrück
18.03. Herr Hans Gärtner, Königsbrück
19.03. Herr Heinz Hustig, Königsbrück
19.03. Frau Helga Richter, Königsbrück
20.03. Herr Artur Waltz, Königsbrück
21.03. Herr Richard Dantz, Königsbrück
23.03. Frau Gisela Sander, Königsbrück
23.03. Frau Ilse Schloemp, Königsbrück
23.03. Herr Lothar Tillich, Königsbrück
27.03. Frau Hildegard Bergmann, Königsbrück
28.03. Frau Dorothea Pfuhl, Königsbrück
28.03. Frau Ingeburg Weber, Königsbrück
29.03. Frau Gertrud Herberg, Königsbrück
29.03. Herr Helmut Richter, Königsbrück
31.03. Frau Ingeborg Frenzel, Königsbrück
31.03. Frau Thea Knothe, Königsbrück
88. Geburtstag
92. Geburtstag
82. Geburtstag
85. Geburtstag
88. Geburtstag
86. Geburtstag
91. Geburtstag
93. Geburtstag
84. Geburtstag
84. Geburtstag
83. Geburtstag
81. Geburtstag
91. Geburtstag
83. Geburtstag
80. Geburtstag
89. Geburtstag
82. Geburtstag
84. Geburtstag
81. Geburtstag
82. Geburtstag
89. Geburtstag
81. Geburtstag
87. Geburtstag
89. Geburtstag
81. Geburtstag
80. Geburtstag
83. Geburtstag
87. Geburtstag
80. Geburtstag
Laußnitz
01.03. Frau Inge Rehor, Laußnitz
01.03. Frau Annemarie Schwind, OT Höckendorf
03.03. Frau Gerda Zahn, Laußnitz
08.03. Frau Christa Brückner, Laußnitz
12.03. Herr Rudolf Geier, Laußnitz
14.03. Frau Christa Rienecker, Laußnitz
20.03. Frau Gisela Burig, Laußnitz
20.03. Frau Elly Dötsch, Laußnitz
25.03. Frau Marianne Haupold, Laußnitz
29.03. Frau Ilse Richter, Laußnitz
80. Geburtstag
80. Geburtstag
80. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
70. Geburtstag
83. Geburtstag
93. Geburtstag
85. Geburtstag
86. Geburtstag
Neukirch
01.03. Frau Inge Beger, OT Weißbach
07.03. Herr Siegfried Leuthold, Neukirch
08.03. Frau Ingrid Jätzelt, OT Gottschdorf
10.03. Herr Helmut Lindner, Neukirch
10.03. Herr Siegfried Noack, OT Schmorkau
12.03. Herr Freimut Böhme, OT Weißbach
17.03. Frau Marianne Kohlsche, OT Koitzsch
19.03. Frau Helga Büttrich, Neukirch
19.03. Herr Eberhard Müller, OT Schmorkau
20.03. Frau Waltraud Grafe, OT Gottschdorf
24.03. Frau Johanna Teuber, Neukirch
31.03. Herr Horst Beger, OT Weißbach
84. Geburtstag
84. Geburtstag
75. Geburtstag
86. Geburtstag
85. Geburtstag
81. Geburtstag
83. Geburtstag
87. Geburtstag
75. Geburtstag
83. Geburtstag
75. Geburtstag
86. Geburtstag
Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt
sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste.
... und den Eltern zur Geburt des Kindes
06.01.2014
19.01.2014
20.01.2014
27.01.2014
31.01.2014
10.02.2014
13.02.2014
Narin Elmas, Laußnitz
Leo Liebchen, Königsbrück
Helene Hommel, OT Gräfenhain
Robin Wienerl, Laußnitz
Kira Rotzoll, Laußnitz
Lola Mager, Neukirch
Emma Stefanie Richter, Königsbrück
Stand der Einwohnerzahlen
+++ Stand vom 31.12.2013 +++
Königsbrück ges. 4378
Neukirch ges.
Laußnitz ges.
1909
Gesamt:
+++ Stand zum 31.01.2014 +++
Königsbrück ges. 4382
Neukirch ges.
Königsbrück
3813
Neukirch
Gräfenhain
400
Gottschdorf
Röhrsdorf
169
Koitzsch
Schmorkau
Weißbach
Laußnitz ges.
1907
Laußnitz
1303
Glauschnitz
34
Höckendorf
570
Gesamt:
1695
7982
1688
448
240
263
461
276
7977
Wahlhelfer gesucht
Im Jahr 2014 erwartet die Bürger ein Super-Wahljahr, da insgesamt an zwei Sonntagen zu den Urnen gebeten wird. So finden am
25.05.2014 die Europa-, Stadtrats- und Ortschaftsrats- und Kreistagswahlen statt und am 31.08.2014 wird der Sächsische Landtag
gewählt. Dazu bittet die Stadtverwaltung um Mithilfe der Bürger bei
der Besetzung der Wahlvorstände, indem Sie sich für die Übernahme eines Ehrenamtes entscheiden. Besonders in den Ortsteilen
Röhrsdorf und Gräfenhain ist die Stadtverwaltung auf die Mithilfe der
Bürger angewiesen, um auch zukünftig eine bürgernahes Wahlbüro
im jeweiligen Ortsteil zu gewährleisten. Mitarbeiten kann jeder Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates
der Europäische Union besitzt.
Die Wahllokale haben von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Anschließend werden die Wahlergebnisse ermittelt. Ein Wahlvorstand
besteht aus sechs bzw. acht Mitgliedern, die in der Regel in zwei
Schichten arbeiten. Es wird für jedes Mitglied in einem Wahlvorstand
ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Notizen:
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Amtsnachrichten
der Stadt Königsbrück
mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf
Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung
vom 14.01.2014
Beschlussnummer: 01 – 01 – 14
Der Stadtrat wählt den Gemeindewahlausschuss in folgender Zusammensetzung:
Vorsitzender:
Herr Rainer Hauffe
stellv. Vorsitzende:
Frau Kathrin Frauenstein
Beisitzer:
Frau Gudrun Böhme
Frau Flavia Rammer
stellv. Beisitzer:
Frau Birgit Buchner
Frau Doreen Schleinitz
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 02 – 01 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt, nach Abschluss der
Vorprüfung das Verfahren der Lärmaktionsplanung zu beenden und
keinen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 03 – 01 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Vergabe der
Restleistungen zur Realisierung der Brandschutzmaßnahme in der
Kindertagesstätte „Regenbogen“ an die Firma Opitz Innenausbau,
Crimmitschauer Str. 80 in 08412 Werdau in Höhe von 6.434,54 EUR
brutto.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung
vom 04.02.2014
Beschlussnummer: 01 - 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Änderung des fortgeschriebenen Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück-Laußnitz-Neukirch entsprechend
den Erfordernissen des Bebauungsplanes „Villa am Kunathsberg” in
seiner Fassung vom 05.11.2013.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlüsse zu den einzelnen Abwägungen der von der
Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen (§ 1 Abs.
7 BauGB):
Beschlüsse Nr.02-02-14 bis 13-02-14
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahme erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Abwasserzweckverband Königsbrück - Stellungnahme vom
07.01.2014
Inhalt der Stellungnahme:
a.) Für die vorhandene Bebauung des jetzigen B- planes wurde
mit der Kanalbaumaßnahme auf der Hoyerswerdaer Straße ein
Abwasserhausanschluss an die öffentliche Kanalisation errichtet. Dieser Abwasseranschluss ist für die schmutzwasserseitige Erschließung der vorhandenen und geplanten Bebauung
Seite 3
zu nutzen. Da es sich bei dem zu bebauenden Grundstück um
ein sogenanntes Hinterliegergrundstück handelt, ist durch den
Grundstückseigentümer des Grundstückes Flurstück Nr. 694/5
auf seine Kosten die Grundstücksentwässerung bis zum bereits
vorhandenen öffentlichen Abwasserhausanschluss zu errichten.
Laut § 19 Abs. 3 der Satzung über die öffentliche Abwasserentsorgung des AZV Königsbrück ist durch den Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze des Flurstückes 694/4 zur
öffentlichen Verkehrsfläche eine Revisionsöffnung vorzusehen.
Eine entsprechende dingliche Sicherung der Leitung wurde bereits im B-Plan vorgesehen.
b.) Entsprechend der Begründung des Bebauungsplanes erfolgt keine Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation.
Damit wird der Forderung aus § 8 Abs. 5 der o.g. Satzung entsprochen, die eine Einleitung von Regenwasser bei Neubauten
untersagt.
c.) Mit der Genehmigung des B-Planes erfolgt eine Abwasseranschlussbeitrags- Nachveranlagung. Die bisherige Veranlagung
aus dem Jahre 2000 berücksichtigt nur die derzeitige Bebauung
im Außenbereich (zweigeschossig) mit Abstandsflächen der Gebäude und Zufahrtsweg.
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
zu a.) Die gegebenen Hinweise sind im Wesentlichen bereits in den
textlichen Festsetzungen enthalten. Lediglich die Vorgabe, dass
der vorhandene bereits errichtete Abwasseranschluss für die
Schmutzwasserentsorgung zu nutzen ist, wird noch in den textlichen Festsetzungen ergänzt.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens:
Die textlichen Festsetzungen werden im Punkt Führung von Versorgungsanlagen und -leitungen um den Satz ... „Der vorhandene Abwasseranschluss ist für die schmutzwasserseitige Erschließung der
vorhandenen und geplanten Bebauung zu nutzen“ ergänzt. Keine
Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr. 02 – 02 – 14
Stimmberechtigte: 17
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
zu b.) Kein Abwägungsbedarf, kein Änderungsbedarf.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/ Fortführung des
Verfahrens:
keine
zu c.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Abwägungsbedarf, kein Änderungsbedarf.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens:
keine
Deutsche Telekom, T- COM - Stellungnahme vom
16.12.2013
Inhalt der Stellungnahme:
... „Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan
aufzunehmen:
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende
Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die
Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen
ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Entsorgungsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 1989, Abschnitt 3 zu beachten. ...“
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
Die Anmerkungen werden in den textlichen Festsetzungen unter die
Hinweise aufgenommen
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/ Fortführung des
Verfahrens
Die Hinweise unter den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden um diesen Text ergänzt. Keine Auswirkungen auf das
Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr. 03 – 02 – 14
Stimmberechtigte: 17
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Seite 4
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Landratsamt Bautzen - Stellungnahme vom 20.12.2013
- Untere Naturschutzbehörde
Inhalt der Stellungnahme:
a.) Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die daraus resultierenden grünordnerischen Festsetzungen sind der unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen.
b.) Für die Bodenbrüter sind Ersatzquartiere in Form von Nistkästen
zu schaffen.
c.) Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob sich die drei Höhlenbäume auf der Baufläche befinden und eine Fällung geplant
ist. Höhlenbäume sind gemäß § 21 SächsNatSchG besonders
geschützte Biotope die bei einer Zerstörung oder nachhaltigen
Beeinträchtigung nach § 30 BNatSchG auszugleichen sind.
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
zu a.) In Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des LRA Bautzen
wird das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)durchgeführt. Für das beschleunigte
Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gelten die
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und
3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im §13 Abs. 3 steht, dass im
vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach §
3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind abgesehen werden; § 4c ist nicht anzuwenden.
Durch den Wegfall des Erfordernisses einer Umweltprüfung entfällt die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen und deren Bewertung. Die Erstellung einer Ein- und
Ausgleichsbilanzierung und die Festsetzung von daraus resultierenden grünordnerischen Festsetzungen wird daher im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 17
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0
Beschluss–Nr. 04 – 02 – 14
davon anwesend: 15
Stimmenthaltungen: 0
zu b.) Dem Bebauungsplanunterlagen liegt eine Unterlage zur Erfassung der Vogelwelt, sowie eine Biotopkartierung und Brutvogelkartierung bei. Allerdings kommt der Gutachter selber zu der
Einschätzung, dass die Kartierung zu einem sehr späten Zeitpunkt
erfolgte. Damit sind, wie im Übrigen auch in der nachfolgenden
Stellungnahme des NABU aufgeführt, die avifaunistischen Erhebungen zu wiederholen oder es ist vom Worst-case-Szenario
auszugehen. Das bedeutet, dass neben den am Standort bestätigten Vogelarten auch die vermuteten Vogelarten Berücksichtigung finden. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass
die Vögel auch in die angrenzenden Flächen (Lebensräume in
Kleingärten, Saumstrukturen und in den angrenzenden unterwuchsreichen (Laubmischwald) ausweichen können. Unterstützt
wird dies noch durch einen sehr frühen Baubeginn, noch vor der
Brutzeit. Der Forderung der Unteren Naturschutzbehörde wird in
diesem Punkt zugestimmt und es wird in die Festsetzungen des
Bebauungsplanes übernommen, dass am Standort Ersatzquartiere für die Bodenbrüter in Form von fünf Nistkästen vorzusehen
sind.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens
Die vorstehende Festsetzungen werden unter dem Punkt „Flächen
oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft aufgenommen (§ 9 (20) BauGB).
Es ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 17
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0
Beschluss –Nr. 05 – 02 - 14
davon anwesend: 15
Stimmenthaltungen: 0
zu c.) Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, ob Höhlenbäume
auf dem Gelände des Bebauungsplanes gefällt werden sollen.
Der Hinweis wird in den textlichen Festsetzungen berücksichtigt.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden um die-
sen Text ergänzt“. Keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss–Nr. 06 – 02 – 14
Stimmberechtigte: 17
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Forstamt
Inhalt der Stellungnahme:
a.)... „Wenn für eine Waldfläche in einem Bebauungsplan eine anderweitige Nutzung festgesetzt werden soll, prüft die Forstbehörde gemäß § 9 Abs. 1 SächsWaldG, ob die Voraussetzungen
für eine Genehmigung der Umwandlung nach § 8 SächsWaldG
vorliegen. Dazu müssen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen Folgendes hervorgeht:
Die Notwendigkeit (Standortgebundenheit) der Waldinanspruchnahme ist nachzuweisen. Das Ziel muss eine Minimierung der
Waldflächeninanspruchnahme sein. Diese Forderung ergibt sich
aus § 8 Abs. 2 SächsWaldG und § 1a Abs. 2 BauGB. Grundsätzlich kann die Begründung des Vorhabens und das öffentliche Interesse anhand der Darstellung unter 1.0 der Begründung
nachvollzogen werden. Nicht ausreichend begründet ist der gewählte Verlauf der Baugrenze im östlichen Teil. Möglicherweise
resultiert die Wahl der Baugrenze aus der potentiellen Lage von
geplanten Versorgungsgebäude und Tiefgarage sowie eventuell
weiteren Gebäuden. Momentan ist aber eine Minimierung der
Waldinanspruchnahme nicht erkennbar ...“
Ersatzflächen für Neuaufforstungen zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen der Umwandlungen für die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gemäß § 8 Abs. 3 SächsWaldG
müssen verbindlich im Planungsgebiet vorgesehen sein. Soweit
außerhalb des Planungsgebietes Flächen zur Ersatzaufforstung
vorgesehen sind, müssen diese in öffentlich-rechtlich gesicherter Form zweckgebunden zur Verfügung stehen. Entsprechende
Angaben über geeignete Aufforstungsflächen fehlen in dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf....“
b.) In der Festsetzung 5.7 wird bestimmt, dass der Baumbestand im
Interesse des parkähnlichen Charakters erhalten werden muss.
Dies steht im Widerspruch zur angestrebten Waldumwandlung,
um den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Wald nach § 25
Abs. 3 SächsWaldG herzustellen. Eine Waldumwandlung muss
auch tatsächlich vollzogen werden, damit die betreffende Fläche
einen Zustand erreicht, der keine Waldeigenschaft mehr aufweist. Andernfalls kann eine Bebauung nicht vollzogen werden.
Die Festsetzung ist daher so nicht möglich.
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
zu a.) Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich, wie in der
Stellungnahme vermutet, um den Bereich der geplanten Tiefgarage. Dieser Bereich dient für eine spätere Erweiterung der
geplanten Bebauung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Einhaltung der Grundflächenzahl). In der Begründung des Bebauungsplanes wird die geplante Bebauung (die
zugehörige Planung ist inzwischen auch fortgeschritten) detaillierter dargestellt, um die Notwendigkeit der Waldinanspruchnahme nachzuweisen. Inzwischen wurde auch eine geeignete Aufforstungsfläche gefunden. Die geforderten Angaben zur Lage,
Größe, Eignung werden in den Bebauungsplan übernommen.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens
Der Bebauungsplan wird um eine detaillierte Darstellung der künftigen Bebauung, einschließlich der zugehörigen Erweiterungsflächen
ergänzt und es werden die Angaben zur Aufforstungsfläche hinzugefügt.
Keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 17
Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0
Beschluss-Nr. 07 – 02 – 14
davon anwesend: 15
Stimmenthaltungen: 1
zu b.) Die Festsetzung zu der privaten Grünfläche im Bereich des
entfallenden Waldes im Bebauungsplan und die zugehörige Begründung werden überarbeitet. Es wird nun festgesetzt, dass
durch geeignete landschaftsgärtnerische Maßnahmen, wie z.B.
der Entnahme des Unterstandes, der gezielten Entnahme von
Bäumen, der Schaffung von Rasen- und Wegeflächen zwischen
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
den Bäumen ein parkähnlicher Charakter erreicht wird, damit die
betroffene Fläche keine Waldeigenschaft mehr aufweist.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens
Änderung der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung wie beschrieben. Keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 17
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0
Beschluss–Nr. 08 – 02 – 14
davon anwesend: 15
Stimmenthaltungen: 0
Seite 5
Im zeichnerischen Teil wird der Einschrieb „Kulturdenkmale, die dem
Denkmalschutz unterliegen“ auf das Nebengebäude und die Parkfläche erweitert. Weiterhin werden die vorstehenden Hinweise unverändert und vollständig in die Hinweise der textlichen Festsetzungen
aufgenommen.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und die Begründung sind hier zu ändern. Keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr. 10 – 02 – 14
Stimmberechtigte: 17
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 5
Straßen- und Tiefbauamt
Inhalt der Stellungnahme:
Nach dem Planentwurf soll die Erschließung des Baugebietes über
zwei mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen erfolgen. Dabei soll das Baufeld des Flurstückes 694/6 über eine Zufahrt
an die K 9274 und das des Flurstückes 694/5 über eine Zufahrt an
eine Weg des Waldgrundstückes, Flurstückes 1107 angeschlossen
werden. Laut dem uns vorliegenden Straßenbestandsverzeichnis
der Stadt Königsbrück ist der Waldweg nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet und damit Privatweg. Sollte es tatsächlich um einen
privaten Waldweg handeln, dann möchten wir darauf aufmerksam
machen, dass für diese Wege die Bestimmungen des SächsWaldG
gelten.
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
Die Festsetzungen bezüglich der Zufahrten sind offensichtlich nicht
verständlich und führen darüber hinaus dazu, dass der Bebauungsplan nicht mehr alle Kriterien eines qualifizierten Bebauungsplanes
erfüllt (s. nachfolgende Stellungnahme der Bauaufsicht). Im Interesse einer eindeutigen Festsetzung der geplanten Nutzungen werden
die geplanten Fahrwege und die geplante Parkplatzfläche für die
Mitglieder der Kleingartenanlage und deren Besucher als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, nämlich als Grundstückszufahrt und als Fläche für das Parken von Fahrzeugen festgesetzt. Die
ursprünglichen festgesetzten Geh- und Fahrrechte entfallen damit.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und die Begründung sind hier zu ändern. Keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 17
Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0
Beschluss-Nr. 09 – 02 – 14
davon anwesend: 15
Stimmenthaltungen: 3
Untere Denkmalschutzbehörde
Inhalt der Stellungnahme:
Im Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes „Villa am
Kunathsberg“ der Stadt Königsbrück befinden sich Kulturdenkmale
im Sinne des § 2 Abs.1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes,
SächsDSchG. Hierbei handelt es sich um das Hauptgebäude Villa
Hoyerswerdaer Straße 33 (ehemaliges Krankenhaus für die Standesherrschaft Königsbrück) und tatsächlich zu dem im Plan gekennzeichneten Denkmal noch das Nebengebäude hinter der Villa und
die Parkanlage als Gartendenkmal. Sämtliche Maßnahmen an Kulturdenkmalen, in der Umgebung des Kulturdenkmales und im Bereich des Gartendenkmals (z.B. auch Baumfällungen) bedürfen daher vor der Ausführung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
durch die untere Denkmalschutzbehörde bzw. der Zustimmung der
Denkmalschutzbehörde in einem Baugenehmigungsverfahren. Der
Abriss des Nebengebäudes bedarf der vorherigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Die Villa (ehemaliges Krankenhaus) ist
zwingend zu erhalten und zu sanieren und durch einen qualitativ
hochwertigen Anbau zu integrieren. Hierzu müssen Gestaltungsvorschläge von Architekten für den geplanten Neubau (Anbau) der
Denkmalbehörde zur Abstimmung vorgelegt werden. Bei diesen Planungen sind zwingend das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
(Bau- und Gartenreferenten) und das Landesamt für Archäologie
Sachsen zu beteiligen.
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens
Stellungnahme vom 06.01.2014
der LAG verteilt hier die Stellungnahmen von:
* den Landesverein Sächsischer Heimatschutz
* den BUND für Umwelt und Naturschutz
* die Grüne Liga Landesverband Sachsen e.V.
* den Landesjagdverband Sachsen e.V.
* den Landesverband Sächsischer Angler e.V.
* den Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.
* den Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Sachsen e.V.
* die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Inhalt der Stellungnahme:
a. ) Von denen, in der vorliegenden Stellungnahme vertretenen Mitgliedern der LAG, stimmt der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. dem o.g. Vorhaben unter Vorbehalt zu. Mit dem gem.
§ 13a BauGB der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
aufgestellten Bebauungsplan soll altengerechter Wohnraum geschaffen werden. Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz
e.V. befürwortet diesen Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Mit bauordnungsrechtlicher Festsetzung zur Dachund Fassadengestaltung ist die bauliche Eigenart der näheren
Umgebung zu berücksichtigen. Zu prüfen ist, ob im Geltungsbereich des Bebauungsplanes artenschutzrechtliche Verbotsverletzungen nach § 44 BNatschG vorliegen, die vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen erfordern.
b.) Seitens des NABU Landesverband Sachsen e.V. wird das Vorhaben abgelehnt. „Gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es
verboten wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören. Außerdem ist es verboten wild lebende Tiere
der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören. Lebensstätten sind
auch dann gesetzlich geschützt, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Dies gilt besonders für - Fledermauswinterquartiere im Sommer, - Schwalbennester/- brutröhren außerhalb
der Anwesenheit der Schwalben, also ganzjährig, - Höhlenbrüter- und Mauerseglerniststätten, also ganzjährig. Die betrifft aus
derzeitigem Erkenntnisstand mindestens die Höhlenbäume und
das Fledermausquartier. Die avifaunistischen Erhebungen sind
definitiv jahreszeitlich zu spät durchgeführt worden, so dass diese entweder wiederholt oder es muss das sogenannte Worstcase-Szenario Anwendung finden. Die Notwendigkeit der Durchführung der Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung
und bei der Genehmigung von Vorhaben (hier Bebauungsplan)
ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). ...“
...“ Damit gehören zum Prüfumfang einer Artenschutzprüfung die
europäisch geschützten FFH- Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich
sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art- für ArtBetrachtung in Stufe II (mit Vermeidungs- und vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen) erforderlich, die ggf. in ein Ausnahmeverfahren münden kann. Die Entfernung bzw. Beseitigung der
Lebensstätten ohne gesonderte Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG dar. Im Fazit werden die
Planungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgelehnt. Wir bitten
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
um Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Einwendungen
und um Beteiligung an der Planfortschreibung.
Anmerkung:
Das Angebot zum Dialog wurde aufgegriffen und mündete in folgender Notiz:
...“ bezugnehmend auf unser Telefongespräch nachfolgende Hinweise zum Artenschutz. Als CEF- Maßnahmen continous ecological
functionality-measures = Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung
der ökologischen Funktion) sollten festgeschrieben werden:
Soll die Fällung von Höhlenbäumen unumgänglich sein, sind die
Stämme im Gelände zu belassen und senkrecht zu lagern. Am Gebäude und/oder an den Starkbäumen sind bis 5 Nisthilfen für Fledermausarten anzubringen....“ Die Maßnahmen müssen vor Beginn der
Baumaßnahmen durchgeführt werden...“
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
zu a.) Die umgebende Bebauung besteht aus kleinartentypischen
Häuschen, aus größeren Wohnhäusern, die jedoch durch den
vorhandenen Park (den vorhandenen Wald) und die hohe Mauer an der Grenze des Bebauungsplanes nicht in direkter Sichtverbindung zu den geplanten Gebäuden stehen und aus dem
denkmalgeschützten Hauptgebäude (ehemaliges Krankenhaus).
In der vorstehenden Stellungnahme zum Denkmalschutz wurde
die Forderung dargelegt, dass die Gestaltung der neu zu errichtenden Gebäude in enger Zusammenarbeit mit Denkmalbehörde erfolgen soll. Dieser Forderung wird ausdrücklich zugestimmt.
Der Rahmen für die abzustimmende Gestaltung sollte durch den
Bebauungsplan nicht unnötig eingeschränkt werden und daher
wird auf die Festsetzung von Dachformen und Dachneigungen
oder gar auf Auflagen zur Fassadengestaltung im Rahmen des
Bebauungsplanes verzichtet.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens keine
zu b.) Den Ausführungen wird in vollen Umfang zugestimmt, besonders der Umstand, dass die avifaunistischen Erhebungen zu
spät durchgeführt wurden wird anerkannt. Dies wurde bereits in
vorstehender Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
festgestellt. Die vorgeschlagenen CEF- Maßnahmen werden in
Gänze in den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeschrieben.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens
Die textlichen Festsetzungen und die Begründung sind hier zu ändern. Keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 17
Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0
Beschluss-Nr. 11 – 02 – 14
davon anwesend: 15
Stimmenthaltungen: 3
Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im „Königsbrücker Stadtanzeiger“ wurde die Öffentlichkeit fristgemäß informiert, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes „Villa am Kunathsberg“ i.d.F. vom
05.11.2013 zu jedermanns Einsicht für die Dauer eines Monats bis
zum 17.01.2014 in den Räumen der Stadt Königsbrück ausliegt.
Folgende Stellungnahmen wurden fristgerecht von der Öffentlichkeit übergeben:
Kleingartenverein „Am Kunathsberg“ e.V. - Stellungnahme vom
13.01.2014
Inhalt der Stellungnahme:
a.) 10 Parkplätze sind nicht ausreichend für 39 Gärten und Vereinsheim. Da fast jedes Wochenende das Vereinsheim ausgebucht
ist, werden dafür allein 5-10 Stellplätze benötigt. Stellplätze auf
der Steinborner Straße sind auch nur begrenzt vorhanden. Diese
reichen maximal für 10 Gärten.
b.) Ein- und Ausfahrt zu der Gartenanlage erfolgt direkt auf die Hoyerswerdaer Straße. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch
Sichteinschränkung. Aus diesem Grund wurde bereits zu DDRZeiten die Zufahrt zur Schneiderei verlegt.
c.) Der Hauptanschluss vom Trinkwasser und der Hauptzähler der
Energieversorgung befindet sich auf dem ehemaligen Festplatz.
Wer übernimmt die Kosten der Verlegung?
d.) 6 gesunde Buchen sollen am Rand der Kleingartenanlage gefällt
werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist der Baumschutzkommission nichts bekannt.
e.) Der Zugang von 2 Gärten erfolgt vom Festplatz aus. Wer übernimmt die Kosten bei einer Verlegung?
f.) Da es sich bei einer Kleingartenanlage um ein Erholungsgebiet
handelt, bitten wir zu bedenken, dass die zu errichtenden Gebäude den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen entsprechen. Angrenzenden Gartenpächtern sollte ein Anblick von
tristen Betonwänden erspart bleiben.
Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme:
zu a.) Grundsätzlich besteht seitens der Stadt Königsbrück keine
Verpflichtung Parkraum für die Mitglieder der Kleingartenanlage
und deren Besucher zu schaffen. Die Nutzung des städtischen
Flurstückes 694/4 durch die Mitglieder der Kleingartenanlage
und deren Besucher wurde bisher hingenommen. Diese erfolgte
und erfolgt sowohl zum Zwecke des Parkens, wie auch als Zufahrt zur Kleingartenanlage. Für die Zufahrt wird jedoch ein privater Weg (Waldweg, Flurstück 1107) genutzt. Das Straßen- und
Tiefbauamt des LRA Bautzen hat auf diesen Umstand in seiner
Stellungnahme zum Bebauungsplan hingewiesen. Bezüglich des
Parkens sind Punkte wie die Unterhaltung der Fläche, die Haftung bei Beschädigung an abgestellten Fahrzeugen aber auch
Einrichtungen des Grundstückes, Beleuchtung, Entwässerung
usw. nicht geklärt worden. Durch das Bebauungsplanverfahren
soll nun die Zufahrt zur Kleingartenanlage und die Fläche, auf
der das Parken für die Mitglieder der Kleingartenanlage und deren Besucher möglich ist, geregelt werden. Die Anzahl der im
Bebauungsplan dargestellten Stellplätze (10 Stück) ergibt sich
aus den weiteren Nutzungsansprüchen an die Gesamtfläche,
wie weitere Verkehrsflächen, geplante Gebäude und Stellplätze
für das geplante Bauvorhaben auf dem Flurstück 694/5. Dabei
wurde ebenfalls berücksichtigt, dass sich auf dem Gelände der
Kleingartenanlage noch Bereiche befinden, die als Parkraum
genutzt werden können. Es wird vorgeschlagen, die Größe der
für das Parken ausgewiesenen Fläche und damit die Anzahl der
Stellplätze nicht zu verändern.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/ Fortführung des
Verfahrens:
keine
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 17
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Beschluss-Nr. 12 – 02 – 14
davon anwesend: 15
Stimmenthaltungen: 6
zu b.) Die vorhandene Zufahrt auf die Hoyerswerdaer Straße ist künftig die einzige Zufahrt für das Bebauungsplangebiet. Allerdings
sind hier Umbauarbeiten erforderlich, die neben der Breite der
Zufahrt vor allem auch die Sichtbeziehungen verbessern sollen. Konkret ist geplant, die vorhandene Mauer im Bereich der
Einfahrt zurückzunehmen, um dann eine trapezförmige Einfahrt
zu schaffen, die vor der Mauer am Rande der Hoyerswerdaer
Straße liegt. Diese verbale Aussage wird zur Verdeutlichung des
Planes nun auch im zeichnerischen Teil festgesetzt und in der
Begründung detailliert beschrieben. Einer weiteren Zufahrt über
den privaten Weg (Flurstück 1107) wird nicht zugestimmt.
Auswirkungen auf die Planung/ Fortführung des Verfahrens:
Die zeichnerischen Festsetzungen sind in folgenden Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen:
* Darstellung der Verkehrsflächen innerhalb des Bebauungsplanes als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Verkehrsfläche zum Anschluss der Flurstücke 694/5 und 694/6 an das öffentliche Straßennetz. Damit wird die Lage der Einfahrt eindeutig
festgesetzt und die Aufstellfläche für ausfahrende Fahrzeuge aus
dem Bebauungsplangebiet dargestellt.
* Nachrichtliche Darstellung der neuen Mauer zur Verdeutlichung
der geplanten Ausfahrsituation. Insgesamt haben diese Änderungen keine Auswirkungen auf das Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr. 13 – 02 - 14
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Stimmberechtigte: 17
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0
zu c.) Der Bebauungsplan schafft nur die Rahmenbedingungen für
die Entwicklung der im Geltungsbereich liegenden Flächen und
geht nicht auf detaillierte Fragen der Erschließung ein. Somit ist
hier kein weiterer Abwägungsbedarf. Allerdings kann an dieser
Stelle angeführt werden, dass erforderliche Umverlegungen von
Leitungen mit den einzelnen Ver- und Entsorgungsunternehmen
zu klären sind. Wer also ein berechtigtes Interesse zur Umverlegung oder Neuverlegung einer vorhandenen Leitung hat, erteilt
dafür den Auftrag und übernimmt dafür die anfallenden Kosten.
Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens: keine
zu d.) Inwieweit die Angehörigen der Baumschutzkommission Kenntnis von dem hier vorliegenden Bebauungsplan haben, kann
nicht beurteilt werden. Die Baumschutzkommission wird nicht
als Behörde oder Träger öffentlicher Belange durch schriftliche
Mitteilung am Verfahren beteiligt. Jedoch bestand die Informationsmöglichkeit während der Offenlage des Bebauungsplanes.
Die Entnahme der Bäume geht mit einem dort geplanten Bauvorhaben einher. Dieses Vorhaben ist vor Baubeginn anzuzeigen und dann wird der Zustand der Bäume festgestellt und die
erforderlichen Ersatzpflanzungen festgelegt. Hier besteht kein
Abwägungsbedarf.
Auswirkungen auf die Planung/Fortführung des Verfahrens:
keine
zu e.) Der Bebauungsplan schafft nur die Rahmenbedingungen für
die Entwicklung der im Geltungsbereich liegenden Flächen und
geht dabei nicht auf solche detaillierte Fragen ein. Damit besteht
hier kein Abwägungsbedarf. Die Stadtverwaltung Königsbrück
kann allerdings außerhalb dieses Protokolls mitteilen, dass sich
der Vorhabensträger für Bebauung auf dem Flurstück 694/5 bereit erklärt hat die vorhandenen Tor- und Zaunanlagen so zu verändern, dass ein Zugang für die beiden betroffenen Kleingärten
aus der Fläche der Kleingartenanlage möglich ist (Anschluss an
vorhandenen Weg).
Auswirkungen auf die Planung/Fortführung des Verfahrens:
keine
zu f.) Ein Bebauungsplan regelt nicht die ästhetischen Ansprüche an
die geplanten Bauwerke, deren Einschätzung je nach Betrachter
im Übrigen durchaus unterschiedlich ausfallen kann. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und der Vorhabensträger der Bebauung auf dem Flurstück 694/5 wird davon seitens der
Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. Kein Abwägungsbedarf.
Auswirkungen auf die Planung/Fortführung des Verfahrens:
keine
Beschlussnummer: 14 – 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt den Bebauungsplan
„Villa am Kunathsberg” in der Fassung vom 04.02.2014. Die Begründung in der Fassung vom 04.02.2014 wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo
der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 15 – 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Verlegung der
Stadtratssitzung vom 04. März 2014 auf den 11. März 2014.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 16 – 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Verordnung der
Stadt Königsbrück über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2014 in der
Fassung vom 04.02.2014.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Seite 7
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 17 – 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Neufassung der
Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde
und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch bestehende
Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und
Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen
und über das Anbringen von Hausnummern in der Fassung vom
04.02.2014.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 18 – 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Festlegung der Wahlbezirke in der Stadt Königsbrück und den Ortsteilen Gräfenhain und
Röhrsdorf zu.
Wahlbezirk 01
– Oberschule
Wahlbezirk 02
– Rathaus
Wahlbezirk 03
– Grundschule Stenz
Wahlbezirk 04
– Gräfenhain – Gemeindeamt
Wahlbezirk 05
– Röhrsdorf – Dorfgemeinschaftshaus
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 19 – 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt an die Mitglieder des
Wahlausschusses, der Wahlvorstände sowie des Briefwahlvorstandes für deren Einsatz am 25.05.2014 ein Erfrischungsgeld in Höhe
von je 25,00 € pro Person auszuzahlen.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 20 – 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Förderung der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme „Wohngebäude
Weißbacher Straße 12“ für die Erneuerung des Daches, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes, zu.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 21 – 02 – 14
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Förderung der Ordnungsmaßnahme „Abbruch Hintergebäude Markt 9 “ zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Neugestaltung des Grundstückes,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes, zu.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlüsse der nicht öffentlichen StR-Sitzung vom 04.02.2014
Mit den Beschluss-Nr. 22-02-14, 23-02-14 sowie 24-02-14 wurden
einstimmig Ratenzahlungsanträgen zugestimmt.
Sitzungstermine im März 2014
Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück:
- am Dienstag, dem 11. März 2014, um 19:00 Uhr im Rathaus
der Stadt Königsbrück
Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Technischen Ausschusses finden bei Bedarf am 18. März 2014
bzw. 25. März 2014 statt.
Die genauen Termine und Tagesordnungen entnehmen Sie bitte
den Bekanntmachungstafeln.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des
Technischen Ausschusses vom 28.01.2014
Beschlussnummer: 01 – 01 – 14 TA
Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück stimmt der Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Am Kirschberg 3b, OT Gräfenhain, Flurstück Nr. 480/34 der Gemarkung Gräfenhain zu.
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 02 – 01 – 14 TA
Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück stimmt einem Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück Gräfenhainer Straße 4,
Flurstücke Nr. 404/4 und 404/11 der Gemarkung Königsbrück zu.
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 03 – 01 – 14 TA
Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes in eine Spielothek im Grundstück Marktstraße 4/6, Flurstück Nr. 209 und 210 der
Gemarkung Königsbrück sowie dem damit verbundenen Antrag auf
Ausnahme von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu.
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 3
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussnummer: 04 – 01 – 14 TA
Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Flurstück Nr. 279/3 der Gemarkung Röhrsdorf
zu.
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war
kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Ihr Sanierungsberater informiert:
Sanierungsgebiet „Altstadt Königsbrück“
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die rege Beteiligung an der Vorablöse des Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet „Altstadt Königsbrück“.
Rund 80% der Eigentümer haben die Möglichkeit der Reduzierung
des Ausgleichsbetrages genutzt und hatten bis zum 30.06.2013 einen Antrag gestellt.
Die Vereinbarungen sind abgeschlossen und der Eingang der Gelder
ist mittlerweile auf dem Sanierungskonto der Stadt erfolgt. Auf diesem Wege möchten wir uns bei Ihnen nochmals bedanken.
Die eingenommenen Gelder sollen noch bis Ende 2015 für verschiedenste geplante Maßnahmen genutzt werden. Für alle Eigentümer,
die noch bis zum 30.06.2014 einen Antrag auf vorzeitige Ablösung
des Ausgleichsbetrages stellen möchten, reduziert sich der Ausgleichsbetrages um 10%.
Nutzen Sie bitte diese letzte Möglichkeit zur Reduzierung des Ausgleichsbetrages. Für alle Fragen zur vorzeitigen Ablöse und zu ggf.
geplanten privaten Sanierungsvorhaben stehen Ihnen die Sanierungsbeauftragte der Stadt Königsbrück, Frau Trepte, unter Telefon:
035795/38823 und Frau Wendler, Mitarbeiterin des Sanierungsberaters DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, unter Telefon: 0351/40752221 gern zur Verfügung.
Frau Wendler, DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Notizen:
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Amtsnachrichten
der Gemeinde Laußnitz
mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf
1. Änderung zur Gebührenordnung
für die Erhebung von Gebühren für die Integrative Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz sowie für die
Kindertagespflege in der Gemeinde Laußnitz
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO), des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der §§ 2 und 9 des
Sächsischen Kommunalabgabengesetztes (SächsKAG) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat Laußnitz in seiner
Sitzung am 30.01.2014 mit Beschluss-Nr. 01-01-2014 folgende 1.
Änderung der „Gebührenordnung für die Erhebung von Gebühren für
die Integrative Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz sowie für die
Kindertagespflege in der Gemeinde Laußnitz“ beschlossen:
§1
§ 1 – Gebühren - erhält folgenden Wortlaut:
Im Bereich der Integrativen Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz
ist für die Betreuung der Kinder eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt monatlich:
Kinderkrippe
bis 11 Stunden
Familie*
Alleinerziehende
bis 10 Stunden
Familie*
Alleinerziehende
bis 9 Stunden
Familie*
Alleinerziehende
bis 6 Stunden
Familie*
Alleinerziehende
1. Kind
213,90 € 192,50 € 194,40 € 175,00 € 175,00 € 157,50 € 116,70 € 105,00 €
2. Kind
128,30 € 115,50 € 116,70 € 105,00 € 105,00 €
3. Kind**
42,80 €
38,50 €
38,90 €
35,00 €
35,00 €
bis 4,5 Stunden
Familie*
bis 11 Stunden
Alleinerziehende
bis 10 Stunden
Familie*
Alleinerziehende
87,50 €
78,80 €
94,50 €
70,00 €
63,00 €
52,50 €
47,30 €
31,50 €
23,30 €
21,00 €
17,50 €
15,80 €
bis 9 Stunden
Familie*
Alleinerziehende
bis 6 Stunden
Familie*
Alleinerziehende
bis 4,5 Stunden
Familie*
Alleinerziehende
1. Kind
106,30 €
95,70 €
96,70 €
87,00 €
87,00 €
78,30 €
58,00 €
52,20 €
43,50 €
39,20 €
2. Kind
63,80 €
57,40 €
58,00 €
52,20 €
52,20 €
47,00 €
34,80 €
31,30 €
26,10 €
23,50 €
3. Kind**
21,30 €
19,20 €
19,30 €
17,40 €
17,40 €
15,70 €
11,60 €
10,40 €
8,70 €
7,80 €
Hort
bis 7 Stunden
bis 6 Stunden
(mit Frühhort)
(mit Frühhort)
Familie*
bis 5 Stunden
(ohne Frühhort)
Alleinerziehende
Familie*
Alleinerziehende
Familie*
Alleinerziehende
1. Kind
58,30 €
52,50 €
50,00 €
45,00 €
41,70 €
37,50 €
2. Kind
35,00 €
31,50 €
30,00 €
27,00 €
25,00 €
22,50 €
3. Kind**
11,70 €
10,50 €
10,00 €
9,00 €
8,30 €
7,50 €
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderates oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden
ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind anzuwenden,
wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschrift und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Dieser
Hinweis ist hiermit erfolgt.
Laußnitz, 30.01.2014
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Alleinerziehende
Kindergarten
Familie*
Seite 9
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Laußnitz am 25.01.2014
Wahl:
Joachim Thronicke leitet seit nunmehr 25 Jahren die Freiwillige Feuerwehr Laußnitz und wurde am 25.01.2014 auf eigenen Wunsch aus
der verantwortungsvollen Funktion des Wehrleiters verabschiedet.
Der Bürgermeister Joachim Driesnack bedankte sich bei Herrn Thronicke für seine langjährige verantwortungsvolle ehrenamtliche Arbeit
und seine hohe Einsatzbereitschaft bei der Bewältigung der damit
verbundenen Aufgaben. Herr Thronicke wird auch weiterhin ehrenamtlich im Dienste der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz tätig sein.
* Als Familien im Sinne dieser Satzung gelten auch eheähnliche Lebensgemeinschaften. Dabei
ist unerheblich, ob beide Partner Erziehungsberechtigter des Kindes sind.
** Für jedes weitere Kind entfällt der Elternbeitrag.
§2
Absatz 4 von § 2 – Überschreitung der Betreuungs- und Öffnungszeiten – erhält folgenden Wortlaut:
(4) Bei Inanspruchnahme des Hortplatzes über die vereinbarte Regelbetreuungszeit hinaus entstehen den Eltern zusätzliche Kosten in
Höhe von 0,50 €/Stunde.
§ 3 Inkrafttreten
Diese 1. Änderung der „Gebührenordnung für die Erhebung von Gebühren für die Integrative Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz
sowie für die Kindertagespflege in der Gemeinde Laußnitz“ tritt am
01.03.2014 in Kraft.
Gleichzeitig treten § 1 sowie § 2 Abs. 4 der Gebührenordnung vom
20.09.2012 (Beschluss-Nr. 09-09-2012) außer Kraft.
Laußnitz, 30.01.2014
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Wahl der neuen Ortsfeuerwehrleitung und des Jugendfeuerwehrwartes der Jugendfeuerwehr Laußnitz - Gewählt wurden:
als Wehrleiter
Kamerad René Schulze
als stellv. Wehrleiter
Kamerad Sören Drummer
als Jugendfeuerwehrwart
Kamerad Andreas Altenburger.
Anmerkung:
Bis zum Redaktionsschluss war das Wahlergebnis noch nicht durch
den Gemeinderat bestätigt und die gewählten Kameraden noch nicht
durch den Bürgermeister in die Ämter berufen worden.
Seite 10
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Ehrungen:
Folgende Kameraden wurden für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz geehrt:
40 Jahre
Joachim Thronicke
25 Jahre
René Schulze
25 Jahre
Helfried Thomas
10 Jahre
Enrico Tamme
10 Jahre
Henry Kleinstück
Beschluss-Nr. 04-01-2014
Erfrischungsgeld für die Mitarbeiter des Wahlausschusses und der
Wahlvorstände für die Europa- und Kommunalwahlen 2014
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 05-01-2014
Beauftragung der Fa. Lutz Frommhold aus Laußnitz mit den Arbeiten
Heizung und Sanitär für das Bauvorhaben Kindertagesstätte „Wirbelwind“ – Erneuerung der Kochküche zu einem Gesamtpreis brutto
von 20.157,53 EUR
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 06-01-2014
Beauftragung der Firma EAB Elektroanlagenbau Königsbrück mit
der Teilleistung „Rohinstallation von Leitungen und Einbauteilen“ für
das Bauvorhaben Kindertagesstätte „Wirbelwind“ - Erneuerung der
Kochküche zu einem Gesamtpries brutto von 10.221,49 EUR
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 07-01-2014
Beendigung des Verfahrens der Lärmaktionsplanung
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 08-01-2014
Änderung zum Beschluss Nr. 09-12-2013 vom 19.12.2013 über Sitzungstermine für den Gemeinderat und die Ausschüsse 2014
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 09-01-2014
Beschluss über die Vereinsförderung für Kinder- und Jugendabteilungen der ortsansässigen Vereine und des SV Königsbrück/Laußnitz (Fußball) bei Nutzung der Sportstätten der Gemeinde Laußnitz
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden.
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Beschlussfassungen des Gemeinderates
Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am
30.01.2014
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 11
Stimmberechtigte gesamt: 13
(Bürgermeister u. 12 Gemeinderäte)
(Bürgermeister u. 10 Gemeinderäte)
Beschluss-Nr. 01-01-2014
Beschluss über die 1. Änderung der Gebührenordnung für die Erhebung von Gebühren für die Integrative Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz sowie für die Kindertagespflege in der Gemeinde
Laußnitz
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Liebe Einwohner und Freunde von Laußnitz!
Wir feiern in diesem Jahr 725 Jahre Laußnitz und 75 Jahre Feuerwehr.
Aus diesem Anlass suchen wir Bild- und Videomaterial von früheren
Schul- und Dorffesten. Von hohem Interesse ist vor allem das Video
von unserer 700-Jahr-Feier von 1989.
Beschluss-Nr. 02-01-2014
Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Laußnitz
und die Ortsteile Glauschnitz und Höckendorf anlässlich der Kommunalwahlen am 25.05.2014
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 03-01-2014
Bildung und Abgrenzung der Wahlbezirke zur Europawahl und zu
den Kommunalwahlen am 25.05.2014
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns diese als Leihgabe zur Verfügung stellen würden. Dies können Sie, bitte mit Namen und Adresse
versehen, bei Bernd Ziesche, Forststraße 15 oder Karin Haußmann,
Dresdner Straße 13 tun.
Danke, die Organisatoren!
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Sitzungstermin der nächsten öffentlichen
Gemeinderatssitzung:
voraussichtlich am 27. März 2014, im Feuerwehrgerätehaus
Laußnitz, Gräfenhainer Str. 7a.
Alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen.
Genaue Angaben zu Datum, Ort, Beginn und Tagesordnung sind
den Aushängen an den Verkündungstafeln zu entnehmen.
Notizen:
Seite 11
Amtsnachrichten
der Gemeinde Neukirch
mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch,
Neukirch, Schmorkau und Weißbach
Beschlüsse aus der Sitzung
des Gemeinderates vom 28.01.2014
Beschluss-Nr.: 01-01-2014
Der Gemeinderat hat für die Wahl des Gemeindewahlausschusses
für die Gemeinde Neukirch anlässlich der Kommunalwahlen am
25.05.2014 wie folgt beschlossen:
Vorsitzender:
Frau Sandra Gebler
stellv. Vorsitzender:
Frau Sandy Herrmann
Beisitzer:
Herr Harald Haase
stellvertretende Beisitzer: Frau Petra Hübner
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Beschluss-Nr.: 02-01-2014
Der Gemeinderat hat beschlossen an die Mitglieder des Wahlausschusses, der Wahlvorstände, sowie des Briefwahlvorstandes für
deren Einsatz am 25.05.2014 ein Erfrischungsgeld in Höhe von
25,00 € pro Person auszuzahlen.
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 03-01-2014
Der Gemeinderat stimmt der Festlegung der Wahlbezirke in der Gemeinde Neukirch und den Ortsteilen Neukirch und Schmorkau zu.
Wahlbezirk 01 – Neukirch,
Gemeindeverwaltung, Weststrass 9, 01936 Neukirch
Wahlbezirk 02 – Schmorkau,
Kulturraum Schmorkau, 01936 Neukirch OT Schmorkau
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Steffen Grahl, Bürgermeister
Wahlhelfer gesucht!
Für die bevorstehende Wahl, am 25. Mai 2014 suchen wir für die
Wahllokale in Neukirch und Schmorkau Wahlhelfer.
Im vergangenen Jahr zur Bundestagswahl war es uns möglich, die
Wahlvorstände durch Mitglieder des Gemeinderates zu ergänzen,
dies Ist bei der Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014 nicht möglich.
Ich bitte die Bürger uns bei der Besetzung der Wahllokale zu unterstützen.
Steffen Grahl, Bürgermeister
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am Dienstag, dem 25.03.2014, um 19:00 Uhr findet unsere
nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch statt.
Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein.
Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen.
Steffen Grahl, Bürgermeister
(Änderungen vorbehalten)
Seite 12
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014
Informationen des
Abwasserzweckverbandes
Königsbrück
Einladung zum Tag des Wassers am 22. März
Am 22. März 2014 wird, wie jedes Jahr, der „Tag des Wassers“ begangen. Da dieser Tag in diesem Jahr auf einen Sonnabend fällt und
mancher Interessierte sich etwas Zeit einplanen kann, möchte der
Abwasserzweckverband Königsbrück diesen Tag etwas umfangreicher dem Thema Wasser widmen.
Der Abwasserzweckverband Königsbrück und die OEWA GmbH
laden Sie an diesem Tag in der Zeit zwischen 10.00 – 14.00 Uhr
zu einem Besuch auf die Kläranlage Königsbrück ein. Die Zufahrt
ist über das „Neue Lager” möglich, die Schranke ist an diesem Tag
geöffnet. Durch fachkundiges Personal kann man Informationen zu
den verschiedenen Reinigungsabläufen bekommen, aber auch neueste Entwicklungen in der Abwasserentsorgung erhalten. Zusätzlich
möchten wir als Abwasserzweckverband Königsbrück Grundstückseigentümern im Bereich der dezentralen Abwasserentsorgung die
Möglichkeit geben, sich über die gesetzlich vorgeschriebene Umrüstung der Kleinkläranlagen zu informieren. Dazu wird auch auf dem
Gelände der zentralen Kläranlage eine biologische Kleinkläranlage
als Musteranlage zu sehen sein, an der die notwendigen Umrüstungsprozesse erläutert werden können. Wir laden hier insbesondere interessierte Grundstückseigentümer von Neukirch und Ortsteilen
ein, die bis zum 31.12.2015 eine Um- bzw. Nachrüstung vornehmen
müssen.
Als Alternative zur dezentralen Abwasserentsorgung hat der Abwasserzweckverband Königsbrück im OT Schmorkau eine Gruppenkläranlage für ca. 100 Einwohner errichtet, an der mehrere Straßenzüge
(Siedlung, Rosenweg, Kurze Straße und teilweise Dammweg) angeschlossen sind. Diese Gruppenkläranlage des AZV Königsbrück, die
Hinweis auf Sitzungstermin:
Die nächste Verbandsversammlung des AZV Königsbrück findet am Mittwoch, dem 26. März 2014, 19.00 Uhr im Beratungsraum, Zimmer 2 des Rathauses Königsbrück statt.
Alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungstafeln.
H. Driesnack, Vorsitzender AZV Königsbrück
Notizen:
Foto: Gruppenkläranlage an der Mittelstraße im OT Schmorkau
sich im OT Schmorkau an der Mittelstraße – Abzweig Rosenweg befindet, kann an diesem Tag in der Zeit zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr
angesehen werden. Weitere Anlagen des AZV Königsbrück können
nach vorheriger Absprache inspiziert werden (Tel. 31876).
Der Abwasserzweckverband Königsbrück und die OEWA GmbH suchen auch in diesem Jahr wieder interessierte Jugendliche, die ein
Praktikum zur Abwasserentsorgung wahrnehmen möchten (auch im
Rahmen eines Studiums mit Berufsausbildung). Dabei werden Interessenten mit Tätigkeiten bei der Bewirtschaftung der Abwasseranlagen und bei der Erfassung der Anlagen im Geoinformationssystem
betraut. Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftstellenleitung des AZV Königsbrück. Die OEWA Wasser und Abwasser GmbH
bildet selbst auch Lehrlinge in der Fachrichtung Abwassertechnik
aus. Zu dieser Informationsveranstaltung sind also auch interessierte Jugendliche eingeladen, die auf der Suche nach einer passenden
Berufsausbildung sind.
Böhme, AZV Königsbrück
– Ende des amtlichen Teiles –
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Einladung der Jagdgenossenschaft
Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Königsbrück
(Eigentümer von bejagbaren land- und forstwirtschaftlichen Flächen)
zur
Vollversammlung am Mittwoch, dem 19.03.2014, um 19:00 Uhr
in den Jugendclub, Bleichweg 8, 01936 Königsbrück recht herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
01. Begrüßung
02. Bericht und Rechnungslegung Finanzen
03. Bericht des Rechnungsprüfers
04. Bericht des Jagdvorstandes
05. Entlastung des Kassenführers und des Jagdvorstandes
06. Bekanntgabe von Veränderungen in der Satzung der Jagdgenossenschaft
07. Abstimmung der Jagdgenossen zu TOP 6 und Annahme der
neuen Satzung
08. Bekanntgabe und Abstimmung über Haushaltsplan
Geschäftsjahr 2014/2015
09. Bekanntgabe der Abschlusszahlen Jagdbezirk I und II
10. Bericht der Jäger
11. Anfragen und Sonstiges
12. Schlusswort des Vorsitzenden
13. Auszahlung der Jagdpacht
Siegmar Menschner, Jagdvorsteher
Seite 11
Laußnitz
Der Seniorenklub Laußnitz e.V. lädt ein:
Unser nächster Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 20.
März 2014, 14.00 Uhr, im Laußnitzer Hof statt. Mit Unterstützung des
Landesseniorenverbandes, vertreten durch Frau Angermann, führen
wir eine Lesung zur Broschüre „Schulgeschichten” durch. Dazu laden wir Sie aufs herzlichste ein. Interessierte Gäste sind wie immer
sehr willkommen. Zu Gehör kommen Erzählungen von Seniorinnen
und Senioren über ihre Kindheit und Schulzeit. Die Geschichten
umspannen den Zeitraum von 1912 (Kaiserzeit) über die Weimarer
Republik, die NS-Zeit und die schwierige Kriegs- und Nachkriegszeit
bis in die 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Mit dabei sind
auch zwei Erzählungen von unserem Verein, vorgetragen von Frau
Hausdorf und Frau Ziller. An der Lesung beteiligen sich außerdem
Herr Chon und Herr Rieger vom Seniorenverband Bautzen sowie
die Sieger des Lesewettbewerbs der Grundschule Laußnitz. Im Anschluss daran wählen wir den neuen Vorstand.
Bresan
Einladung zur Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Laußnitz
Für alle Eigentümer von jagdbaren land- und forstwirtschaftlichen
Nutzflächen der Gemarkung Laußnitz findet am Freitag, dem
21.03.2014, 18.30 Uhr im Gasthof „Laußnitzer Hof‘‘ in Laußnitz unsere Jahreshauptversammlung statt. Die Tagesordnung entnehmen
Sie bitte den örtlichen Aushängen. Ab 20.00 Uhr bieten wir im öffentlichen Teil des Abends für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
eine einmalige Großbild-Show an. Herr Robert Tröger wird uns eindrucksvolle Bilder von seiner zurückgelegten Weltreise zeigen.
Der Vorstand
Der Seniorenclub Höckendorf begeht
sein 15-jähriges Jubiläum
Am Freitag, dem 28.03.2014 findet im Gasthof „Zum Erbgericht” unsere Jubiläumsveranstaltung statt. Dazu laden wir recht herzlich ein.
Beginn ist 15.30 Uhr. Ein buntes Programm mit den „Pulsnitztalern”
und anderen Gästen ist geplant. Freuen wir uns auf einen unterhaltsamen Nachmittag/Abend mit einigen Überraschungen. Auf eine
zahlreiche Teilnahme hofft
der Vorstand
Die Jagdgenossenschaft Höckendorf
informiert:
Die Tagesordnung wird örtlich bekannt gegeben. Alle Genossenschaftsmitglieder (Landeigentümer) sind dazu recht herzlich eingeladen.
Wir laden alle Jagdgenossenschaftsmitglieder der Gemarkung Höckendorf recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am
Freitag, dem 21. März 2014, 19.00 Uhr in den Gasthof „Zum Erbgericht” ein. Die Tagesordnung:
01. Begrüßung und Bekanntmachung der Tagesordnung
02. Bericht des Vorstandes
03. Kassenbericht
04. Bericht der Kassenrevision
05. Entlastung des Vorstandes und der Kasse
06. Berichte der Jagdpächter Nord und Süd
07. Beschlussfassung der neuen Satzung
08. Beschlussfassung zu einem neuen Jagdpächter Süd
09. Beschlussfassung zu einem neuen Jagdpächter Nord
10. Beschlussfassung über Höhe der Pachtauszahlung
11. Verschiedenes und Anfragen
12. Neuwahl des Vorstandes
13. Auszahlung der Jagdpacht und Imbiss
14. Bekanntg. der gewählten Vorstandsmitgl. mit ihren Funktionen
Die Auszahlung der Jagdpacht erfolgt bei Verhinderung der Empfangsberechtigten oder bei Erbengemeinschaften nur gegen Vorlage
einer gültigen Vollmacht. Im Ausnahmefall ist ein späterer Auszahltermin für Samstag, den 5. April 2014 von 9.00 bis 11.00 Uhr bei
Frau Brigitte Emmaus, Grüne Str. 8 festgelegt.
Hinweis: Die neue Satzung ist vom 20.02 bis 20.03. in der Gemeindeverwaltung Laußnitz zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt und
wurde seit 20.02.2014 in den amtl. Aushängen bekannt gemacht.
R. Ziesche, Vorsitzender des Jagdvorstandes
Werner Klotsche, Jagdvorsteher
Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Röhrsdorf
Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Röhrsdorf
findet am Sonnabend, dem 22.03.2014, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Röhrsdorf statt.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Neukirch
„Wichtelburg“ informiert:
Unsere Vogelhochzeit
Wie jedes Jahr im Januar feierten wir auch diesmal die Vogelhochzeit. Lange schon vorher hatten die Kinder der Kindergartengruppe
ausgelost, wer welchen Vogel spielen darf. Unser Brautpaar waren
dieses Jahr Mia und Simon. Es wurden Kostüme probiert und gebastelt auch in Absprache mit den Eltern. Ein herzliches Dankeschön sei
hier an die fleißigen Eltern gesagt, welche uns dabei unterstützten.
Viele Stunden probten die Kinder gemeinsam mit Stephanie und
Simone den Text und die Handlungen zu ihrem Auftritt. Eingeladen
waren alle Erzieherinnen und technischen Kräfte, sowie die Krippengruppe der Kita. Voller Erwartung saßen wir im Publikum und
bekamen ein tolles Programm geboten. Diesmal waren sogar neue
Strophen des Liedes einstudiert, wie z.Bsp. von der Elster oder der
Lerche worden. Es gab viel Beifall für diese schöne Aufführung und
so mussten es die „Künstler“ auch ein zweites Mal aufführen! Danach
hatten die jüngsten Kinder unserer „Wichtelburg“ ihren kleinen Auftritt, denn auch sie hatten sich mit Aline und Una auf die Vogelhochzeit vorbereitet. Gemeinsam führten sie ein Fingerspiel von Vöglein
vor. Die jüngeren Kinder der Kindergartengruppe hatten ebenfalls
etwas mit Birgit und Martina einstudiert. Das Lied vom kleinen Vogelhaus und das Gedicht von den drei Spatzen im Haselstrauch hatten
sie in ihrer Lernwerkstatt gelernt und erfreuten uns nun damit. Am
Ende gab es zu der „Süßen Überraschung“ auch noch eine künstlerische Überraschung. Alle Erzieherinnen hatten ebenfalls das Lied der
Vogelhochzeit einstudiert und führten es nun den Kindern vor. Dies
war eine lustige Sache und alle hatten großen Spaß daran. Zum
Mittagessen war wieder eine große Festtafel gestellt und die Köchin
hatte ein 3-gängiges Festtagsmenü gezaubert. Hochzeitssuppe traditionell als Vorspeise, danach ein Hauptmenü und als Dessert gab
es Eis. Alle waren ganz schön satt danach. Zum Vesper gab es
außerdem „selbstgebackene Hochzeitstorte mit Feuerwerk“. Vielen
Dank wieder an unser technisches Personal und alle fleißigen Helfer, dass alles gelingen konnte. Es war wiedermal ein schöner Tag in
unserer Kindertagesstätte „Wichtelburg“. Ein großes Dankeschön an
unsere Kinder für ihre tolle Vorstellung!
U. Uebelmann
Die Jagdgenossenschaft Weißbach
informiert:
Liebe Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weißbach,
am Freitag, dem 28.03.2014, findet um 19.00 Uhr im Gemeindezentrum Weißbach die Vollversammlung des Jagdjahres 2013/2014 der
Jagdgenossenschaft Weißbach statt.
Dazu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Eigentümer von
bejagbaren land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in der Gemarkung Weißbach) mit ihren Ehepartnern herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
01. Begrüßung/Eröffnung
02. Abstimmung Tagesordnung
03. Rechenschaftsbericht Jagdvorsteher
04. Rechenschaftsbericht Kassenwart
05. Entlastung Vorstand
06. Änderung Satzung / Abstimmung
07. Haushaltplan / Abstimmung
08. Bericht Jäger
09. Antrag Verlängerung Pachtvertrag / Abstimmung
10. Sonstiges.
Aufgrund der Änderung des sächsischen Jagdgesetzes macht sich
eine Anpassung der Satzung unserer Jagdgenossenschaft erforderlich. Der Entwurf der neuen Satzung kann ab 25.02.2014 in der Gemeindeverwaltung Neukirch eingesehen werden.
Der Jagdvorstand
Damit Sie auf Kurs bleiben.
Termine:
Mutti-Kind-Kreis nächstes Halbjahr:
19.03.14, 09.04.14, 07.05.14,04.06.14, 09.07.14
jeweils ab 15.45 Uhr
•
Papiercontainer steht ab dem 03.03.14 bis 10.03.14
wieder am Personaleingang unserer Einrichtung, wir würden uns
über viele fleißige Sammler freuen! DANKE!
•
Information zum diesjährigen Zampern
am 03.03.2014 , ab 09.30 Uhr wollen wir wieder durch das Dorf zampern.
Rechtsanwalt
Enrico Eichhorn
Markt 9 · 01936 Königsbrück · Tel.: 035795 / 369 -159 · mail @ ra-eichhorn.de
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
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Anglervereinigung Königsbrück e.V.
Sport / Vereine
SV Königsbrück/Laußnitz e.V.
Fußball
Heimspiele März 2014
Termine Monat März 2014:
Freitag, 14.03.2014 um 19.00 Uhr
Vorstandssitzung im Laußnitzer Hof
Freitag, 28.03.2014 um 19.00 Uhr
Jahreshauptversammlung im Laußnitzer Hof
Freitag, 11.04.2014 um 19.00 Uhr
Vorstandssitzung im Laußnitzer Hof
Wolgang Wächter
Sonntag, 09.03.2014
C-Junioren – Kreisliga A, 10.30 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz/SV Haselbachtal –
Spe SV Aufbau Deutschbaselitz/SG Nebelschütz
Handball Königsbrück
Mitgliederversammlung des
SV Lok Königsbrück
Herren – Erste Kreisklasse, 13.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 2. – Hermsdorfer SV 2.
Wir laden alle Vereinsmitglieder zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 26.03.2014, um 19.30 Uhr in die Gaststätte „Zum Weißen
Ross”, Hoyerswerdaer Str. 7, Königsbrück, ein.
Herren – Kreisliga A, 15.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 1. –
SV 1951 Liegau-Augustusbad 1.
Sonnabend, 22.03.2014
B-Junioren – Kreisliga A, 09.00 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz/SV Haselbachtal –
SG Großnaundorf
D-Junioren – Kreisliga A, 10.45 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz – SV Gaußig
Sonntag, 23.03.2014
C-Junioren – Kreisliga A, 10.30 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz/SV Haselbachtal –
SpG SV Zeißig/FC Lausitz Hoyerswerda/SpVgg Lohsa/
Weißkollm
Herren – Kreispokal, 14.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 1. –
SV Gnaschwitz-Doberschau
Sonntag, 30.03.2014
Herren – Erste Kreisklasse, 13.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 2. – SG Großnaundorf 2.
Herren – Kreisliga A, 15.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 1. – SC 1911 Großröhrsdorf 2.
Datenstand: 16.02.2014
HWP
Nachrichten der
Sportgemeinschaft Gräfenhain e.V.
Einladung zur Wanderung zum „Elstraer Frühlingstest“
Wann:
16.03.2014
Start:
08.30 Uhr
Treffpunkt:
Dorfplatz Gräfenhain
Gut Fuß wünscht SG Gräfenhain e.V.
Egbert Nowak, Wanderleiter
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am
28.03.2014
in der
Sportlerklause Gräfenhain
um
19.30 Uhr
Tagesordnung:
01. Begrüßung aller Mitglieder und Gäste
02. Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung
03. Bekanntgabe der Tagesordnung
04. Abstimmung über die Tagesordnung
05. Bericht des Vorstandes durch die Vorsitzende
06. Bericht des Kassenwartes
07. Bericht der Revisionskommission
08. Diskussion
09.Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
10. weitere Beschlussfassungen
11. Anfragen/Verschiedenes
Petra Nowak, Vorsitzende
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der stimmberechtigten Vereinsmitglieder
2. Wahl des Protokollführers
3. Jahresbericht des Vorstandes
4. Jahresbericht des Kassenwarts
5. Entlastung des alten Vorstandes
6. Aufstellung der Kandidaten und Wahl des neuen Vorstandes
7. Haushaltsvorschläge für das Jahr 2014
8. Anfragen und Diskussion
Der Vorstand
Heimspiele im März 2014
Sonnabend, 08.03.14, 13.00 Uhr,
Ostsachsenklasse männliche Jugend B
SV Lok Königsbrück - SG Bischofswerda/Obergurig
15.00 Uhr,
Westlausitzliga Frauen
SV Lok Königsbrück - SG Steina
Sonnabend, 22.03.14, 16.00 Uhr,
Westlausitzliga Männer
SV Lok Königsbrück - Radeberger SV 3.
Frank Schulze
In den „Winterferien“ bei Furyu
Zurückblickend verdienten eigentlich weder Winterferien noch Winter an sich ihre Namen: Temperatu- Kampfkunstschule Furyu
ren deutlich über dem Gefrierpunkt und kein Schnee, soweit das
Auge blickte – Winter sieht ganz sicher anders aus. Nicht gänzlich
anders als in den letzten Jahren hielten es die Übungsleiter der
Königsbrücker Kampfkunstschule mit dem Training für die jüngsten
Furyuka in den Ferien. In der zweiten Woche wurde wieder ein Kinder-Karate-Spezial angeboten. Und dieses war gut besucht: vierzehn
kleine Kampfkünstler nutzten die Gelegenheit, um sich an den drei
aufeinanderfolgenden Tagen vom 25. bis zum 27. Februar jeweils in
der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr intensiver mit Karate zu befassen.
Klar, für die Furyu-Kinder sind drei Stunden Training am Stück – nur
von einer halbstündigen Obst- und Trinkpause unterbrochen – ziemlich anstrengend. Deswegen wurden auch häufiger als im normalen
Training kleine Spiele wie „Hase und Jäger“, „Chinesische Mauer“
oder „Steh! Geh!“als Auflockerung eingestreut. Davon unberührt lag
der Schwerpunkt aber auf der Übung des Karate. Ob allein und partnerweise Abwehr-, Schlag- und Stoßtechniken sowie Fußtritte geübt,
über die Matten gerollt [als Fallschule] und die Pratzen [=Schlagpolster] bearbeitet wurden, die anwesenden Jungen und Mädchen
hatten dabei sichtlich ihren Spaß und in der Obst- und Trinkpause
entsprechend viel zu bereden.
Enrico Frank
PS: Bei Interesse am und weiteren Fragen zum Karate und zur
Kampfkunstschule Furyu einfach Mail an [email protected] schreiben,
www.furyu.de ansurfen oder die Übungsleiter auf der Kamenzer
Straße 20 mit Fragen „löchern“!
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
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Aktuelles vom Kegelsport
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Alljährlich finden am Jahresanfang die Kreiseinzelmeisterschaften auf Kreisebene statt. Gab es auf Grund der
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politischen Strukturen vor 10 Jahren noch 4 gleichwertige Veranstaltungen, ist es in der Gegenwart nur noch eine. Zur
Vorrunde gingen in den für uns relevanten Altersklassen insgesamt
160 Keglerinnen/Kegler aus dem gesamten Landkreis Bautzen an
den Start. Mit 10 Keglerinnen und Keglern war der Königsbrücker KV
an diesem Wettbewerb beteiligt: Damen A: Ramona Böhme, Karin
Klimke, Anita Jurke, Damen C: Sonja Golbß, Irma Kühne, Männer:
Egbert Fuhrmann, Gert Handrich, Senioren A: Detlef Anders, Steffen Eckardt, Volker Strauß, Senioren B: Horst Leuschel.
Von diesen 10 Startern „überstanden“ 8 die Vorrunde - ein Superergebnis! Damit aber nicht genug: Es wurde auch noch gewonnen!
PLATZ 1 mit 928 Kegeln bei den SENIOREN A belegte STEFFEN
ECKARDT. Die Plätze 2 und 3 mit jeweils 846 Kegeln bei den DAMEN A erreichten ANITA JURKE und RAMONA BÖHME.
Herzlichen Dank für euren Einsatz und herzlichen Glückwunsch zum
kompletten Medaillensatz mit einem ein donnernden 3-fachen GUTHOLZ!
Folgende Keglerinnen und Kegler haben sich für die Vorrunde der
Ostsächsischen Einzelmeisterschaften qualifiziert: Ramona Böhme,
Anita Jurke, Irma Kühne, Steffen Eckardt. Wir wünschen euch alles
Gute dafür!
Leichtathletik: SV Einheit Kamenz,
Stützpunkt Königsbrück
Alexey Klotzsche
(U12-M10) gewinnt bei
den Bezirksmeisterschaften Bronze über 800m in
2:49,84 min.
Herzlichen Glückwunsch!
R. Harnisch
Kirchennachrichten der
Ev.-Luth. Kirchgemeinden
Monatsspruch März:
Jesus Christus spricht: Daran werden alle erkennen, dass ihr meine
Jünger seid: wenn ihr einander liebt.
Johannes 13,35
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
ich erinnere mich: Ich war krank - Erkältung und Fieber. Da bekam
ich einen Anruf: „Machen sie den Korb mit Bügelwäsche zurecht.
Ich erledige das für sie.” Zwei Tage später klingelte es an meiner
Tür. Der Korb mit der gebügelten Wäsche wurde mir zurückgebracht
und oben lag noch ein Kuchen drauf. Ich war sehr dankbar für diese
praktische Hilfe.
Eine andere Erinnerung: Eine Frau berichtet mir, dass sie nicht mehr
gern zu den Gottesdiensten kommt. Sie fühlt sich verurteilt und empfindet das in vielen Blicken so. Ist die Liebe untereinander ein Kennzeichen unserer Kirchgemeinden? Ist die Liebe untereinander ein
Etikett oder Substanz?
Ich las neulich folgenden herausfordernden Satz: „Glaubst du nur,
oder merkt man`s schon?” Merkt man schon, dass wir der Liebe
Gottes begegnet sind? Die persönliche Erfahrung, dass wir unverwechselbar von Gott geliebt sind, gibt unserem Leben einen Glanz.
Das ist der Schlüssel dafür, dass wir tatsächlich fähig sind, uns untereinander zu lieben. Aus uns selbst heraus haben wir diese Liebe
nicht. An diese Liebe können wir uns anschließen, sie ist da wie eine
Kraftquelle, aus der wir schöpfen können, Tag um Tag. Dann wird
diese Liebe zur Tat. Zunächst in ganz praktischen Handgriffen mit
denen wir uns untereinander helfen. Aber das ist nicht alles. Wir werden fähig, liebevoll miteinander umzugehen, auch wenn wir uns nicht
unbedingt sympathisch sind. Wir entwickeln ein tieferes Verständnis
füreinander, lernen zu verzeihen. Die Gemeinde ist der Raum, in
dem sich die Liebe bewährt und eingeübt werden kann.
Was wäre, wenn jemand zu unserem Gottesdienst kommt, weil er
gehört hat, wie die Atmosphäre geprägt ist von Liebe? Was wäre,
wenn Nichtchristen neugierig auf unsere Gemeinde werden, weil sie
etwas mitbekommen haben von dem liebevollen Umgang miteinander. Wenn wir dann ins Gespräch kommen, woher wir diese Liebe
bekommen - von Jesus Christus, der uns zuerst geliebt hat. Herzliche Grüße,
Ihre Pfarrerin Ulrike Fourestier
Die Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden
In Höckendorf werden alle Gottesdienste bis einschließlich 23.03. in
der Pfarrscheune gefeiert.
Sonntag, 2. März, Estomihi (So. vor der Passionszeit)
Höckendorf:
08.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl,
gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet
für die Gemeinde, Pfrn. Fourestier
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Taufe,
anschließend Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog
Neukirch:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl,
Pfrn. Fourestier
Kollekte:
Besondere Seelsorgedienste: Krankenhausund Klinik-, Gehörlosen-, Schwerhörigen-,
Justizvollzugs- und Polizeiseelsorge
Mittwoch, 5. März
(Aschermittwoch und Frühjahrsbußtag - Beginn der Passionszeit)
12.00 Uhr Gebetsandacht in der Kirche
Sonntag, 9. März, Invokavit (1. Sonntag in der Passionszeit)
Höckendorf:
10.00 Uhr Familiengottesdienst zum
Weltgebetstag der Frauen aus Ägypten mit
anschl. Imbiss mit Landesgerichten,
Ki.-Go. Team
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl,
Pfr. Weisflog
Schmorkau:
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Fourestier
Röhrsdorf:
14.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl,
Pfr. Weisflog
Kollekte:
eigene Gemeinde
Sonntag, 16. März, Reminiszere (2. Sonntag in d. Passionszeit)
Höckendorf:
08.30 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde,
Pfr. Weisflog
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Königsbrück:
Neukirch:
Kollekte:
10.00 Uhr Gottesdienst und Gemeindeversammlung, Pfr. Weisflog
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Briesovski,
Neukirch/OL
Missionarische Öffentlichkeitsarbeit Landeskirchliche Projekte d. Gemeindeaufbaus
Sonntag, 23. März, Okuli (3. Sonntag in der Passionszeit)
Höckendorf:
08.30 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee mit Einweihung des JG-Raumes,
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Weisflog
Schmorkau:
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier
Kollekte:
eigene Gemeinde
Sonntag, 30. März, Laetare (4. Sonntag in der Passionszeit)
Höckendorf:
10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedenken in der Kirche, anschl. Gebet für die
Gemeinde, Ki.-Go. Team und Pfr. Weisflog
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienst m. Hl. Abendmahl,
Sup. i.R. Schmidt
Neukirch
10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Kemter
Kollekte:
Lutherischer Weltdienst
Sonntag, 6. April, Judika (5. Sonntag in der Passionszeit)
Höckendorf:
08.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der
Konfirmanden in der Kirche, gleichzeitig
Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee,
Pfr. Weisflog
Königsbrück:
10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der
Konfirmanden, anschl. Kirchenkaffee,
Pfr. Weisflog
Schmorkau:
10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier
Kollekte:
eigene Gemeinde
Veranstaltungsangebote und Termine
aus den Kirchgemeinden
Herzliche Einladung zum Glaubenskurs in Schmorkau - für Einsteiger und Interessierte
Wir wollen über die Grundlagen unseres christlichen Glaubens
ins Gespräch kommen. Informationen dazu gibt es im Pfarramt in
Schmorkau, Telefon: 035795 / 398594
Weltgebetstag der Frauen - wie in jedem Jahr - am ersten Freitag
im März!
Eine herzliche Einladung am Freitag, dem 07. März 2013 um 19:00
Uhr in den Gemeinderaum der Freikirchlichen Gemeinde am Topfmarkt 1 in Königsbrück. Für dieses Jahr haben Frauen aus Ägypten den Gottesdienst mit den Texten vorbereitet. Das Thema heißt:
“Wasserströme in der Wüste”. Im Anschluss an unseren Gottesdienst
wollen wir wieder landestypische Spezialitäten verkosten und uns
miteinander austauschen.
Wovor fürchtet sich die Angst?
So heißt das Thema des nächsten Frauenfrühstücks im Königsbrücker
Rathaussaal. Wenn etwas zu unserem Leben gehört, dann ist es
auch die Angst. Wir geben das als Erwachsene nicht gern zu und
doch kennen wir alle die dazugehörenden Gefühle. Dieser Vormittag
trägt hoffentlich dazu bei, sich nicht nur mit dieser Tatsache auseinanderzusetzen, sondern in die Offensive zu gehen und der Angst das
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Fürchten zu lehren. Wenn wir Angst erleben, ziehen wir uns zurück,
schaffen Sicherheitsabstände. Vielleicht geht es dann der Angst so.
Nach diesem Vormittag könnte es sein, dass sich die Angst zurückzieht, abnimmt, unser Leben nicht mehr im alten Maß bestimmt. Die
Zeit im Königsbrücker Rathaussaal wird durch die Begegnungen
mit anderen Frauen am Tisch oder den Vortrag keine Ideallösungen
anbieten, aber wohl manchen Gedankenanstoß und manche Idee.
Schon allein das Zusammensein wird sicher der Angst das Fürchten
lehren. Sich so einmal an einen liebevoll gedeckten Tisch setzen,
leckere Brötchen, Kuchen, Kaffee und Tee genießen – wohl ein guter
Ausgleich für jede Frau.
Referentin wird Antje Möller aus Chemnitz sein. Sie ist Ehe- und
Familienberaterin und Therapeutische Seelsorgerin, begleitet Menschen in den verschiedensten Lebenssituationen auf ihren Wegen.
So sind am 15. März 2014 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Frauen jeden
Alters zu diesem besonderen Vormittag eingeladen, der für Körper,
Seele und Geist etwas bereithält.
Anmeldungen schriftlich an B. Rentsch, Pulsnitzer Str. 11, 01936
Großnaundorf oder per E-Mail an [email protected]. Die Unkosten betragen 6,00 Euro. Auf Ihr Kommen freut sich das Vorbereitungsteam – christliche Frauen aus der Region.
Herzliche Einladung zum zentralen Seniorentreffen
Am 10. April 2014 laden wir Seniorinnen und Senioren zu einem
Nachmittag nach Höckendorf ins Erbgericht ein. Wir wollen von
14.00 - 16.00 zusammen sein.
Thema: SCHATZKISTE ERINNERUNG - ob großes Fest, ob Alltagstrott, ER ist bei Dir, ER ist Dein Gott
Nach einer Begrüßung und dem gemeinsamen Singen gibt uns eine
Andacht Impulse zum Nachdenken. Beim Kaffeetrinken wollen wir
uns Austauschen, über das, was wir früher gemeinsam erlebt haben,
das, woran wir uns gern erinnern.
Königsbrück
Ev.-Luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück,
Tel. 03 57 95 / 4 25 36, Fax: 36 99 66; Pfarrer Weisflog, Tel. 03 57
95 / 396545;
Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr und Freitag 14 - 17 Uhr
Bibelkreis
Montag, 17.03., 19.30 Uhr
Seniorengottesdienst im Pflegeheim Mittwoch 12.03., 10.00 Uhr
Seniorennachmittag, Badweg 13, Mittwoch, 12.03., 14.00 Uhr
mit Hl. Abendmahl
Blaukreuz e.V.
Mittwoch, 12. und 26.03., 19.00 Uhr
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Gemeindechor:
donnerstags 19.30 Uhr nicht am 13.3.
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Kinderchor:
freitags 16.20 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Jugendchor:
freitags 17.25 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Junge Gemeinde: freitags 18.30 Uhr (Pfarrhaus, unterm Dach)
Posaunenchor
freitags 19.30 Uhr
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Laußnitz:
(Kirchgemeindehaus an der Thälmannstraße):
Treff 55 plus:
Mittwoch, 19.03., 14.00 Uhr
Bibelstunde:
Freitag, 14. und 28.03., 16.00 Uhr
Kindertreff:
Sonnabend, 15. und 29.03. 14.30 Uhr
Gebet für unsere Gemeinde und unsere Stadt
(mit allen Ortsteilen):
Jeden Mittwoch mit dem Geläut 12.00 Uhr gibt es in unserer Hauptkirche eine einfache gemeinsame Gebetsandacht. Dafür liegen die
Faltblätter „Mittagsgebet“ bereit. Herzliche Einladung!
Die Stadtkirche ist täglich geöffnet als Ort der Stille und Besinnung.
Leid in unserer Gemeinde:
Aus diesem Leben abgerufen wurden: am 04.02.2014 Frau Milda Elli
Lubitzsch geb. Sembdner aus Königsbrück im Alter von 94 Jahren
und am 06.02.2014 Frau Irmgard Charlotte Proksch aus Königsbrück
im Alter von 86 Jahren.
Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich endlich
in Ehren an.
Psalm 73, 23-24
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie (BLZ 350 601 90), Konto-Nr. 16 10410 010
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen
(BLZ 855 900 00), Konto-Nr. 119 500 028
Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung: Bank für
Kirche und Diakonie (BLZ 350 601 90), Konto-Nr. 16 00001 015
IBAN und BIC:
Bankverbindung für Friedhofsgebühren:
Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE97 3506 0190 1610 4100 10,
BIC: GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden:
Volksbank Bautzen e.G. IBAN: DE65 8559 0000 0119 5000 28, BIC:
GENODEF1BZV
Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung:
Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE12 3506 0190 1600 0010 15,
BIC: GENODED1DKD
Höckendorf
Sie sind herzlich eingeladen:
Diakoniekreis
Montag, 03.03., 14.00 Uhr
Frauenabend
Montag, 17.03., 20.00 Uhr
(Infos unter Tel. 30973)
Bibelkreis
Montag, 10.03. und 31.03., 20.00 Uhr
(Auskunft erteilt Fam. Gunter Heine, Tel. 36840)
Bibelstunde
Dienstag, 04.03. und 18.03., 20.00 Uhr
Hauskreis
Mittwoch 12.03., 19.30 Uhr
Eltern-Kind-Kreis in der Pfarrscheune Mittwoch, 12.03. und 26.03.,
9 - 11.00 Uhr in der Pfarrscheune
Männertreff
Mittwoch, 12.03. und 26.02., 19.30 Uhr
Altenkreis
Donnerstag, 13.03., 14.00 Uhr
Gemeindechor
donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück
(Schloßstr. 28) nicht am 13.3.
Kinderchor
freitags 16.20 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28)
Jugendchor
freitags 17.25 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28)
Junge Gemeinde freitags 19.00 Uhr
Posaunenchor
freitags 19.30 Uhr
Leid in unserer Gemeinde:
Aus diesem Leben abgerufen wurde: am 04.02.2014 Frau Gertrud
Richter. geb. Gräfe aus Höckendorf im Alter von 85 Jahren.
Der Mensch hat keine Macht über den Tag des Todes. Prediger 8,8
Information zur Winterkirche
Am 23. März feiern wir das letzte Mal in diesem Winter den
Gottesdienst in der Pfarrscheune. Ab dem 30. März sind wir wieder
in der Kirche. Dann wird die Sakristei, der kleine Raum neben
dem Altarplatz, gründlich renoviert sein. Die Sakristei dient der
Vorbereitung auf den Gottesdienst.
Die Restaurierung unserer Orgel (erbaut 1754/55 von den Pulsnitzer
Orgelbauern Andreas Mager und Johann Christoph Pfützner) ist im
Gange. Wir hoffen auf eine Wiedernutzung im Mai/Juni und freuen uns darauf. Herzlichen Dank für die eingegangenen Spenden!
Gern können noch Orgeltaler, eigens dafür kreierte Pfefferkuchen
(2€), erworben werden. Sprechstunden im Pfarramt Höckendorf: im
Pfarrhaus immer donnerstags von 09.00-11.00 Uhr mit Frau Johanna Müller, Tel. 03 57 95 / 4 29 87. Bitte bedenken Sie: Es sind die
Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Jahre 2014 und 2015 fällig.
Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und
Diakonie (BLZ 350 601 90), Konto-Nr. 16 16090 018 Bankverbindung
für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische Sparkasse Dresden (BLZ
850 503 00), Konto-Nr. 311 000 3847
IBAN und BIC:
Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und
Diakonie IBAN: DE82 3506 0190 1616 0900 18;
BIC: GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische
Sparkasse Dresden IBAN: DE04 8505 0300 3110 0038 47; BIC:
OSDDDE81XXX
Neukirch-Schmorkau
Hauskreis:
dienstags 19.00 Uhr
(Infos bei Ehepaar Kemter, Tel. 035795/32416)
Bibelstunde:
Montag,17.3., 15.30 Uhr in Schmorkau
Klausenabend,
13.03., 19.30 Uhr in Neukirch im Rahmen
unserer Bibelwoche
Frauendienst Schmorkau: Donnerstag, 06.03. 14.00 Uhr
Treffpunkt Glauben: Donnerstag, 13.03. 19.30 Uhr in Neukirch,im
Rahmen der Bibelwoche
Gemeindechor:
donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück,
nicht am 13.3. (Schloßstr. 28)
Kinderchor:
freitags 16.20 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28)
Jugendchor:
freitags 17.25 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28)
Junge Gemeinde: freitags 18.30 Uhr in Königsbrück
(Pfarrhaus, unterm Dach)
Frauendienst Neukirch: Freitag, 21.03. 14.00 Uhr
Kindertreff:
Sonnabend, 8.3. in Schmorkau;
22.3. in Neukirch, 10 Uhr
Herzliche Einladung zur Bibelwoche vom 10.03. - 16.03.2014
Thema: Josefsgeschichten (1. Mose 37 - 1. Mose 50)
Montag,
10.März - 19.30 Uhr Schmorkau mit Pfarrer Dietrich
Dienstag, 11. März - 19.30 Uhr Neukirch mit Prediger Kazmirzak
Mittwoch, 12. März - 15.00 Uhr Schmorkau mit Pfarrer Prüfer
Donnerstag, 13. März - 19.30 Uhr Neukirch mit Pfarrerin Fourestier
Freitag,
14. März - 19.30 Uhr Schmorkau mit Pfarrer Weisflog
Sonntag,
16. März - 10.00 Uhr Gottesdienst in Neukirch mit
Pfarrer Briesovsky
Ev.-Luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, 01936
Neukirch OT Schmorkau, Tel. 03 57 95 / 39 85 94, Pfarrerin Fourestier; donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr ist Frau Schätz im Pfarramt
anzutreffen (Tel. 03 57 95 / 3 67 14).
ACHTUNG, gilt ab Februar 2014:
Neue Bankverbindung für Friedhofgebühren: Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE45 3506 0190 1617 2700 10; BIC:
GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen
e.G.: IBAN : DE98 8559 0000 0011 1189 09; BIC: GENODEF1BZV
Allgemeine Mitteilungen und besondere Hinweise:
Wir Pfarrer stehen für Gespräche, Seelsorge, Hausabendmahl,
Beichte und Krankenbesuch gern zur Verfügung. Eine telefonische
Anmeldung ist empfehlenswert. Auch dann, wenn Sie sich mit dem
Gedanken tragen, wieder in die Gemeinschaft der Kirche einzutreten, oder wenn Sie Anschluss an die Kirchgemeinde suchen und
Fragen haben, sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns. Ihr Pfarrer
Tobias Weisflog und Ihre Pfarrerin Ulrike Fourestier
Mitteilungen aus den Kirchvorständen:
Zur Information für unsere Gemeinden: Die Sitzungen der Kirchenvorstände sind in Königsbrück am 4. März, in Höckendorf am 11.
März und am 19. März in Schmorkau. Wir sind dankbar, wenn für
uns gebetet wird.
Kirchenvorstandswahlen
In unseren Gemeinden müssen in den nächsten Monaten Gemeindeglieder gefunden werden, die bereit sind für das wichtige Amt
des Kirchvorstehers. Die Wahlen finden am 14.09.2014 statt. Wir
freuen uns über rechtzeitige Kandidatenvorschläge. Dafür können
gern die vorbereiteten Blätter im Pfarramt genutzt werden. Für jeden
Kandidatenvorschlag braucht es die Unterschrift von mindestens 5
Gemeindegliedern, die den Vorschlag unterstützen. Ein Kandidat
soll bereit sein, das folgende Gelöbnis der Kirchvorsteher in unserer Sächsischen Landeskirche nachsprechen zu können: „Vor Gottes Angesicht und vor dieser Gemeinde gelobe ich: Ich will das mir
übertragene Amt als einen Auftrag der Kirche annehmen, die niemandem dienstbar sein darf als allein ihrem Herrn Jesus Christus.
Ich will mein Amt in der Verantwortung vor Gott führen, gehorsam
dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift
enthalten und in den Bekenntnissen unserer Kirche bezeugt ist.
Ich weiß, dass ich damit einer Dienstgemeinschaft angehöre und
dass zu diesem Dienst vor allem meine persönliche Teilnahme am
kirchlichen Leben meiner Gemeinde und ein rechter christlicher
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
Lebenswandel nötig sind, und ich werde nach bestem Wissen und
Gewissen alles tun, um beim inneren und äußeren Aufbau meiner
Kirchgemeinde und damit der Landeskirche mitzuhelfen.“ Lasst uns
auch beten um Kirchvorsteher! Es wäre richtig schön, wenn sich viele Königsbrücker Kirchgemeindeglieder für die bevorstehende GEMEINDEVERSAMMLUNG am Sonntag, dem 16.03.2014, 10.00 Uhr
in der Hauptkirche mit anschließendem Mittagessen im Gemeindesaal, interessieren würden. Es ist Zeit für Informationen, für Rückfragen und Austausch. Herzliche Einladung!
Büchertisch
In Königsbrück danken wir herzlich Frau Anke Gebler für den Büchertisch, den sie bis jetzt möglich gemacht hat. Nun hat sie diese
schöne Aufgabe an Frau Manja Weisflog übergeben. Weiterhin steht
Ihnen im Pfarramt sowie nach den Gottesdiensten das Angebot des
Büchertisches zur Verfügung.
Ein herzliches Dankeschön für die Finanzierung der Kirchturmanstrahlung in Königsbrück für das Jahr 2014 geht an Herrn
Schlossermeister Lucas.
Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück
– Topfmarkt 1 –
Wir laden herzlich ein:
Gottesdienste in Königsbrück
Sonntag, 09.03.
17.00 Uhr
in Ottendorf-Okrilla
Sonntag, 02., 16. und 23.03.2014
10.00 Uhr
Frauen aller Konfessionen laden zum Gebet ein
Weltgebetstag:
Freitag, 17.03.2014, 19.00 Uhr
Topfmarkt 1, Ev.-Freik. Gemeinde Königsbrück
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Veranstaltungen
Wandern verbindet seit Generationen
Wandern hat in Sachsen Tradition. Das zeigt auch der Sächsische
Wandertag, der in diesem Jahr in Königsbrück stattfindet.
Wanderglück in Königsbrück – zwischen Keulenberg und Heide ist
Wandern eine Freude. Unter diesem Motto steht der 6. Sächsische
Wandertag verbunden mit der 12. Gräfenhainer Sportwanderung
vom 13. bis 15. Juni 2014 in Königsbrück. Dazu laden die Gastgeber – die Stadt Königsbrück, die Sportgemeinschaft (SG) Gräfenhain e.V. mit Wandersektion und das Sächsische Landeskuratorium
Ländlicher Raum e.V. (SLK) sowie ihre Partner – auch im Namen des
Schirmherrn des Sächsischen Wandertages, des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich, herzlich ein. Mehr als
20 geführte Wandertouren stehen auf dem Plan. Dabei kann man den
markanten Keulenberg besteigen, einen Blick in die Königsbrücker
Heide wagen oder die Laußnitzer Heide durchstreifen. Erfahrene
Wanderführer begleiten und geben den einen oder anderen Tipp.
Wer selbst auf Schusters Rappen aufbrechen möchte, kann die ungeführten Touren nutzen. Dabei sind Wanderungen bis zu einer Strecke von 100 Kilometern möglich. Für Familien und Kinder wird auch
allerhand geboten, zum Beispiel ein Kinderfest in Königsbrück oder
für Familien geeignete Wanderungen. Der Programmflyer mit allen
Touren ist in der Touristinformation am Königsbrücker Markt erhältlich und auch als Download unter www.saechsischer-wandertag.de
zu finden. Wer eine passende Tour gefunden hat, kann sich schon
jetzt zur besseren Planung anmelden.
Apropos Sächsischer Wandertag: Der 1. Sächsische Wandertag fand
2009 im erzgebirgischen Zwönitz statt. Bei herrlichem Sommerwetter lernten über 3.000 Wanderer das schöne Erzgebirge zwischen
Greifenbach und Zwönitztal kennen. Landschaftlich idyllisch ging
es auch 2010 weiter, als der Sächsische Wandertag im Textildorf
Großschönau im Zittauer Gebirge Rast machte. Als „Seensationelles Wanderland“ präsentierte sich Markkleeberg zum 3. Sächsischen
Wandertag 2011. Die Sieben-Seen-Wanderung, die in den Wandertag eingebunden wurde, lockte tausende Wanderfreunde in das
Leipziger Neuseenland. Seine Tour durch den Freistaat setzte der
Sächsische Wandertag 2012 in der Sächsischen Schweiz fort. Bad
Schandau bot ein Wohlfühlprogramm für die Wanderer und atemberaubende Aussichten über die Schrammsteine bis in die Böhmische
Schweiz. In den vogtländischen Musikwinkel nach Klingenthal kamen die Wanderer 2013 und machten die Jubiläumsveranstaltung
zum 5. Sächsischen Wandertag zu einem großen Erfolg.
Wir freuen uns auf Sie zum 6. Sächsischen Wandertag in Königsbrück.
Dirk Raffe, Öffentlichkeitsarbeit
Der Sächsische Wandertag im Internet: www.saechsischer-wandertag.de
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
„Reise in die Vergangenheit“
Aus der Region
Liebe Freunde der
SCHWEPNITZER ABENDMUSIK,
Vortrag über die verlassenen Dörfer Sella + Zochau
Matthias Lange, Heimatforscher aus Sacka und Ute Steckel, Vorsitzende
des Geschichtsvereins Truppenübungsplatz Königsbrück e.V. zeigen
Bilder und Dokumente die einen virtuellen Rundgang durch die
ehemaligen Dörfer, so wie sie bis 1938 existierten, ermöglichen
am Donnerstag, den 3. April 2014 Beginn: 18.30 Uhr
im Gasthof Sacka (Thiendorf, Zum Oberdorf 1)
Achtung Reservierung notwendig – Tel. (035240) 72500
am Samstag, den 26. April 2014
Beginn: 16.00 Uhr
im Alten Garnisonshaus am Via Regia Park
in Königsbrück, am Schloßpark 19
Mehr Infos in der Stadtbibliothek Königsbrück, Markt 19
Tel: 035795-47467 oder Mail: bibliothek @koenigsbrueck.de
Geschichtsverein TÜP Königsbrück e.V.
ASB Seniorentreff
– Am Schlosspark 17 – Monatsplan März 2014
wir freuen uns, das nächste Konzert im Schwepnitzer Gemeindesaal, für den 8. März 2014, um 19.00 Uhr anzukündigen.
Sie können sich an diesem Abend an STREICHERKLÄNGEN
erfreuen! Genießen Sie - vom KAISER-QUARTETT „klassisch
verführt” - einen facettenreichen musikalischen Abend in unserem schönen Saal!
Auf dem Programm stehen unter anderem das Sonnenaufgangsquartett op. 76 Nr.4 von Joseph Haydn, ein Duo von Mozart für Geige/Bratsche sowie das Beethovenquartett in c-Moll
op.18 Nr.4. Es spielen Magdalena Elstner - Violine 1, Franziska
Schwarz - Violine 2, Maria Kaiser - Viola, Laura Härtel - Violoncello.
Nutzen Sie die sich hier bietende Nähe zu den jungen Künstlern,
für persönliche Fragen zu Person, musikalischem Werdegang,
Instrument, den gehörten Werken oder Spieltechniken. Gehen
Sie erfüllt und beschwingt in den Sonntag!
Als Vorankündigung sei an dieser Stelle auf unser Familienkonzert am 24. Mai 2014, um 17.00 Uhr hingewiesen.
Zu erleben sein wird hier das GITARRENORCHESTER „SAITENWECHSEL” mit einem Programm, das von alten irischen
Weisen über Klassiker bis zu coolen neuen Stücken reicht. Die
Konzerte finden im Kirchgemeindesaal in 01936 Schwepnitz,
Pfarrgasse 8 der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schwepnitz statt.
Karten gibt es an der Abendkasse. Reservierungen auch telefonisch sind möglich und auch erwünscht über das Pfarrbüro,
Öffnungszeiten Di. 9.00 -12.00 Uhr u. 16.00 -18.00 Uhr und Do.
9.00 -12.00 Uhr, Telefon. 035797/73583.
Vorverkaufsstellen: Pfarrbüro, Pfarrgasse 8, Schreibwaren
Frenzel , Dresdner Str. 9, 01936 Schwepnitz
Eintritt 15 €, ermäßigte Familienkarten
Wenn die Welt nach Blumen duftet und die Liebe singt, ist jemand da, der dir den Frühling bringt.
05.03.2014
14.00 Uhr Fasching „Maskenball“
Prämierung der originellsten Masken
12.03.2014
14.00 Uhr Frauentagsfeier
18.03.2014
14.00 Uhr Max und Moritz Geschichten
vorgelesen von Frau Mütze
25.03.2014
14.00 Uhr Kaffeeklatsch
Interessierte und ASB-Mitglieder sind gern gesehen. Abholung
zu Hause möglich – aber nicht kostenfrei.
Organisatorin:
Tina Costrau
03578 / 38 00 28
Seniorenklub Königsbrück
Wir treffen uns am 20.03.2014, um 14.00Uhr in der Königsbrück-Information und begrüßen unseren Bürgermeister Herrn
Driesnack.
Wir möchten alle Interessenten bitten, sich bis zum 17.03. bei
uns anzumelden.
Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück
Bei Anfragen wegen Raumnutzung wenden Sie sich bitte an die
Königsbrück-Information, Tel. 035795 / 42555
Treff 55:
Am 12.03.2014 treffen wir uns um 14.00 Uhr im Jugend- und
Freizeitzentrum zu einem gemütlichen Beisammensein.
Großnaundorfer Kindersachenbörse
an neuem Ort
Im Februar schon an den Frühling denken fällt in diesem Winter nicht
schwer. Der Vorbereitungskreis der Großnaundorfer Kindersachenbörse tut dies auch und plant die Frühjahr-Kindersachenbörse. Diese
findet erstmalig in der ehemaligen Schule (Pulsnitzer Str. 1) statt.
Geöffnet ist die Börse am Freitag, dem 28. März, von 9 bis 18 Uhr
und am Samstag, dem 29. März 2014, von 9 bis 12 Uhr.
Es werden gut erhaltende Baby- und Kinderbekleidung in den Größen 50 bis 176, auch bis Teenagergrößen, für Frühjahr/Sommer,
Kinderschuhe, Babyutensilien, Spielsachen, Kinderfahrzeuge und
andere schöne Sachen für Kinder angeboten. Nähere Infos erhalten
Sie bei: Lydia Haase 035795/45821 oder 0160/5762009, kindersach
[email protected]
Unser eigener Rap - Pimp my mind
(Freie Schule Schwepnitz)
In Begleitung des bundesweiten Wettbewerbs für rauchfreie Schulklassen „Be smart - Don’t start“, an welchem die SchülerInnen der
Klasse 7 in diesem Jahr teilnehmen, erhielten wir die Möglichkeit
einen zweitägigen Workshop in unserer Schule durchzuführen - einen Workshop namens „Rap: Pimp my mind“. Was genau steckt dahinter? Rap ist das Schreiben und Vortragen rhythmisch, gereimter
Texte zu instrumentaler Hip Hop-Musik, in welchen Jugendliche die
Möglichkeit haben durch coole Ausdrucksformen über sich selbst
und ihre Gedanken/Gefühle zu sprechen. Persönliches wird in Form
von Musik geäußert. Mit Hilfe von Musikern der EDUVENTIS Bildung erleben e.V. erhielten unsere Schüler die Möglichkeit einen ei-
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014
genen Nichtraucher-Rap zu konzipieren, musikalisch auszuformen
und szenisch zu entwickeln. Die künstlerische Auseinandersetzung
mit den Konsequenzen und Folgen des Rauchens sollte dabei im
Mittelpunkt stehen.
Seite 19
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich
Königsbrück und Umgebung
Tel.: 0 35 71 / 1 92 22
Wochenenddienstplan der Zahnärzte
(09.00 – 11.00 Uhr)
08./09.03.14
15./16.03.14
22./23.03.14
29./30.03.14
Hr. ZA Hofmann, Louisenstraße 2
01936 Königsbrück, 03 57 95 / 3 01 77
Hr. DS Lebsa, Henselstraße 10,
01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 44 00
Fr. DS Klotz, R.-Luxemburg-Straße 11,
01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 41 16
Fr. Dr. Diedtemann, Waldstraße 8,
01936 Schwepnitz, 03 57 97 / 7 34 29
siehe auch unter www.zahnarzt-notdienst.de
Wochenend-Notdienstplan der Apotheken
Am 12. und 13.02. war es nun endlich soweit. Dario, Gregor und
Martha kamen gut ausgerüstet mit vielen Ideen und einem mobilen
Tonstudio in der Schule an. Alle waren gespannt auf das nun Folgende. Nachdem die Schüler in drei Gruppen - Musiker, Sänger, Rapper
- aufgeteilt wurden, ging das Experiment „unser eigener Rap“ los.
Gregor, ein Rapper, führte seine Gruppe in die Kunst des Textens
ein. Jeder Schüler setzte sich dabei kritisch mit der Thematik des
Rauchens auseinander. Und man mag es kaum glauben, aber am
Ende des Tages hielt jeder seinen eigenen Text/Rap in den Händen.
Von den Schülern selbst komponiert und eingespielt, wurde die Musik. Flöte, Geige und E-Gitarre, unterstützt von Dario, begleiteten
den selbstgereimten Refrain. Die Ergebnisse der drei Gruppen wurden von Dario mit Hilfe des mobilen Tonstudios zusammengeführt
und am Ende ist ein EIGENER GEMEINSAMER RAP entstanden.
An beiden Tagen wuchsen unsere Schüler über sich hinaus, entdeckten ungeahnte Talente und verinnerlichten sich das Lebensmotto von Gregor und Dario, welches sie den Schülern zu Beginn des
Workshops mit auf dem Weg gaben - wenn du etwas wirklich willst,
dann schaffst du es auch! Der entstandene Rap beweist das.
Vielen Dank an unseren Musiklehrer Herr Thierfelder, der uns tatkräftig unterstützt hat.
08.03.14
Forst-Apotheke, Kamenz
09.03.14
Apotheke im Einkaufszentrum, Königsbrück
15./16.03.14
Stadt-Apotheke, Kamenz
22.03.14
Ahorn-Apotheke, Schwepnitz
23.03.14
Ost-Apotheke, Kamenz
29./30.03.14
Apotheke im Einkaufszentrum, Königsbrück
Bei Inanspruchnahme des Notdienstes an Sonn- und Feiertagen
von 0.00 bis 24.00 Uhr sowie Montag bis Sonnabend vor
6.00 Uhr und nach 20.00 Uhr wird die gesetzlich geregelte
Gebühr von 2,50 € erhoben.
– Änderungen vorbehalten. Alle Angaben zu den „Ärztlichen Notdiensten“ ohne Gewähr. –
Lydia Eißner und Sandra Löwe, Freie Schule Schwepnitz
Kleinanzeigen
Garten am Kunathsberg in Königsbrück zu verkaufen. Sehr gepflegt, massiver Bungalow mit Strom- und Wasseranschluss.
Tel.: 035795 - 39550 (abends), Preis VB
Achtung Theaterfreunde
Im Anrecht AH 14 sind ab Spielzeit 2014/2015
Karten frei geworden
(2 x Operette und 2 x Semperoper).
Die Karten sind begrenzt, also bitte schnell melden bei Frau
Schloemp, Tel. 035795 - 31504.
Die Hin- und Rückfahrt ist bequem mit dem Theaterbus von jeder Haltestelle der Orte: Schwepnitz, Schmorkau, Königsbrück
sowie Laußnitz möglich.
Blutspende in Königsbrück
Der nächste Blutspendetermin ist am Montag, dem 31.03.2014, von 15.00 - 19.30 Uhr,
in den Klassenräumen der A.-K.-Mittelschule,
Schulplatz 2, in Königsbrück.
» Egal ob in die Sonne oder
in die Berge: Mit einem
Wohnmobil können Sie
selbst bestimmen, wohin
die Reise geht.«
Der Sun Living Lido
Alkoven bietet Platz für
6 Personen und ist somit
die komfortabelste Art,
mit einem Wohnmobil zu
reisen.
Informieren Sie sich unter
www.mobil-reisen.info
oder per Telefon:
035797 18311.
DIE MIETSAISON BEGINNT AM 1. 4. 2014.
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