Nr. 08/2016

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Nr. 08/2016
PUTBUSSER
NACHRICHTEN
NR: 08/2016
XXVII. JAHRGANG
29. AUGUST 2016
A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S B L AT T
D E R S TA D T P U T B U S
Es kann nur dann ein frischer Wind wehen,
wenn du ihn den anderen nicht aus den Segeln nimmst.
© Fritz-J. Schaarschuh
(*1935), deutscher Philologe und Aphoristiker
I N H A LT:
AMTLICHE UND ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
SEITE 2 – 8
SEITE 12
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat in ihrer 15. Sitzung am 18.07.2016
folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Wahl des Bürgervorstehers
Burkhard Lenz ist als neuer Bürgervorsteher durch die Stadtvertreter gewählt worden.
Neubesetzung im Hauptausschuss/Betriebsausschus2.
ses und den Fachausschüssen
Frau Präkel erläutert den Antrag der CDU Fraktion Putbus,
Denk mal! über die Änderungen, die durch das Ausscheiden
von Herrn und Frau Lüth vorgenommen werden mussten.
Siehe nachfolgender Aufstellung:
HAUPTAUSSCHUSS
Ausschussmitglied
Stellvertreter
Vorsitzende
Bürgermeisterin
Beatrix Wilke
1. oder 2. Stellvertreter
Jörg Riemer
Thomas Kruse
Günther Schäl
Julia Präkel
Stadtvertreter Sachk. Einwohner
Burkhard Lenz
SV
Heike Nessler
SV
Philipp Riedesel
SV
Axel Sandhop
SV
Uwe Driest
Andreas Hoffmann
Gerhard Prill
SV
Birgit Mager
SV
Gerhard Reese
Martin Stemmler
SV
Ausschussmitglied
Stellvertreter
SVSE
Jörg Riemer
Karl-Walter Böttcher
Axel Sandhop
SV
Gerhard Reese
SV
BETRIEBSAUSSCHUSS
Julia
Präkel
Thomas Kruse
Burkhard LenzSV
Heike Nessler
SV
Günther Schäl
Gerhard Prill
Philipp Riedesel
SV
Uwe Driest
SV
Birgit Mager
Andreas Hoffmann
SV
Ausschussmitglied
Stellvertreter
SVSE
Gerhard Reese
Philipp Riedesel Karl-Walter Böttcher
SV
Torsten Thiede
SV
Jörg Riemer
Stefan
Holz
Jürgen Blüthgen
SV
Kerstin Knorr
FINANZAUSSCHUSS
Oliver
Schmidt
Uwe Driest
SE
Burkhard LenzSE
Gerhard Prill
SV
Matthias Schmeißer
SE
AUSSCHUSS FÜR GEMEINDEENTWICKLUNG, BAU, VERKEHR UND ORDNUNG, UMWELT UND NATURSCHUTZ
Ausschussmitglied
Stellvertreter
SVSE
Karl-Walter Böttcher
Heike Nessler
Gerhard Reese
SV
Ralph Langkammer
SV
Stefan Holz
SV
Günther Schäl
Oliver
Schmidt
Mario
Rätz-Präkel
Gerhard Prill
Ingo Blume
Uwe Driest
SV
Uwe Pohl
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SE
Jörg RiemerSE
2
SE
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
AUSSCHUSS FÜR BILDUNG, KULTUR UND SOZIALES
Ausschussmitglied
Stellvertreter
SVSE
Martin Stemmler
Susanne
Buchholz
Gerhard Reese
SV
Gerhard KuhlSE
Julia Präkel
Burkhard
Päschke
Renate Grünberg
Oliver Schmidt
SV
Axel Sandhop
Birgit Mager
Waltraud Grigoriew
SV
Andreas Hoffmann
SV
Phillipp Schwitalla
Roswitha Münstermann
SE
SE
AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT UND TOURISMUS UND PARKENTWICKLUNG
Ausschussmitglied
Stellvertreter
SVSE
Stefan
Holz
Axel Sandhop
Oliver Schmidt
Jürgen Hinze
SV
Julia Präkel
Andreas Hoffmann
Christian Bruhn
SV
Birgit Mager
SV
Uwe Driest
Torsten
Thiede
Gerhard Prill
SV
Mario Rätz-Präkel
Solveig Lindow
Michael Last
SE
SE
SE
5.
Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung zum fortgeltenden BebauungsplanNr. X-B-99 der Stadt Putbus
„Haus Goor“
•
Die Stadtvertreter der Stadt Putbus billigen und beschließen in ihrer Sitzung am 18.07.2016 die Aufstellung des
2. Änderungsverfahrens Bebauungsplan Nr. X-B-99 der
Stadt Putbus „Haus Goor“ gemäß § 2 BauGB i.V.m. §13
BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung.
•
Als Planungsziel wird die Errichtung eines Verwalterhauses
gebilligt.
•
Mit dem Vorhabenträger ist ein Vertrag in Bezug auf das
Planverfahren und seine Finanzierung abzuschließen.
•
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Putbus vom
18.09.2014 in geänderter Form.
Beschlussfassung über die Straßenbaubeitragssatzung
4.
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) und billigt den in der Anlage beiliegenden
Satzungsentwurf.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Ergänzung
und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. X-B-99 „Haus Goor“ der Stadt Putbus
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat auf ihrer Sitzung am
18.07.2016 den Vorentwurf der 1. Ergänzung und 2. Änderung
des Bebauungsplans Nr. X-B-99 „Haus Goor“ der Stadt Putbus
gebilligt und zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmt.
Der Entwurf der 1. Ergänzung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. X-B-99 „Haus Goor“ der Stadt Putbus und die Begründung liegen in der Zeit vom 05.09.2016 bis einschließlich
06.10.2016 im Rathaus der Stadtverwaltung Putbus, Markt 8,
Bauamt (EG) Zimmer 11 während der Dienststunden zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Bekanntmachung ist hiermit vorgenommen.
Putbus, 29.08.2016
Während dieser Frist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
B. Wilke
Bürgermeisterin
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Putbus vom 18. September 2014
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011
(GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschlussfassung der
Stadtvertretung der Stadt Putbus vom 18. Juli 2016 nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Putbus
vom 18. September 2014 erlassen:
III Bau- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung
Putbus während der Dienststunden eingesehen werden.
Das Ortsrecht ist über den Link/den Button Bürgerservice/
Satzungen zu erreichen.
Einladungen zu den Sitzungen der Stadtvertretung und
ihrer Ausschüsse sind ebenfalls über den Link/Button Politik – Sitzungstermine und Niederschriften ihrer öffentlichen
Sitzungen sind ebenfalls über den Link/den Button Politik,
Stadtvertretung, Fachausschüsse zu erreichen.
Artikel 1
Änderungsgegenstand
§ 12, Abs. 3 wird, wie folgt, neu gefasst:
Das amtliche Bekanntmachungsblatt „Putbusser Nach(3)
richten“ wird nach Veröffentlichung auch im Internet auf
der Homepage der Stadt unter der Adresse www.putbus.
de/Bekanntmachungen zeitnah zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Putbus, den 29.08.2016
Unter Stadt Putbus, Markt 8, 18581 Putbus kann sich jedermann Satzungen der Stadt kostenpflichtig zusenden lassen.
Textfassungen von allen Satzungen der Stadt werden unter
obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort
aus. Karten, Pläne oder Zeichnungen können im Fachbereich
B. Wilke
Bürgermeisterin
Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung von Beiträgen
für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen – Straßenbaubeitragssatzung –
Neufassung vom 18. Juli 2016
§ 2
Beitragspflichtige
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Bei einem
erbbaubelasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte anstelle
des Eigentümers beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem
dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist der Inhaber dieses Rechtes anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei
Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom
13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011, S. 777) und der §§ 1, 2, 7 und
8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land MecklenburgVorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (GVOBl. MV 2005, S. 146), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777, 833) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der
Stadt Putbus vom 18. Juli 2016 folgende Straßenbaubeitragssatzung erlassen:
§1
Allgemeines
Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Anschaffung,
Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den
Umbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, auch wenn
sie nicht zum Anbau bestimmt sind, erhebt die Stadt Putbus
Beiträge von den Beitragspflichtigen des § 2, denen durch die
Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen Vorteile
erwachsen. Zu den Einrichtungen gehören auch Wohnwege, die
aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden können, sowie Wirtschaftswege.
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§ 3
Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung
(1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen
Kosten ermittelt.
4
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
(2)
Zum beitragsfähigen Aufwand gehören
insbesondere die Kosten für
Anteile der Beitragspflichtigen
am beitragsfähigen Aufwand
Anliegerstraße InnerortsstraßeHauptverkehrsstraße
1.
Fahrbahn (einschl. Sicherheitsstreifen, Rinnensteine)
75 %
50 %
25 %
2.
Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen)
75 %
50 %
30 %
3.
Kombinierte Geh- und Radwege
(einschl. Sicherheitsstreifen und Bordsteine)
75 %
60 %
40 %
4.
Gehwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordstein)
75 %
65 %
55 %
5.
Unselbständige Park- und Abstellflächen
75 %
55 %
40 %
6.
Unselbständige Grünanlagen, Straßenbegleitgrün
75 %
60 %
50 %
7.
Beleuchtungseinrichtungen
75 %
60 %
50 %
8.
Straßenentwässerung
75 %
55 %
40 %
9.
Bushaltebuchten
75 %
50 %
25 %
10. Verkehrsberuhigte Bereiche und Mischflächen
75 %
60 %
-
11. Fußgängerzonen
60 %
12. Außenbereichsstraßen
13. Unbefahrbare Wohnwege
siehe § 3 Abs. 3
75 %
Zum beitragsfähigen Aufwand gehören ferner die Kosten für
-den Erwerb der erforderlichen Grundflächen einschließlich der der beitragsfähigen Maßnahme zuzuordnenden Ausgleichs- und Ersatzflächen einschließlich der Erwerbsnebenkosten (hierzu gehört auch der Wert der von der Gemeinde
aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung einschließlich der Bereitstellungsnebenkosten),
-die Anschaffung einschließlich der straßenrechtlichen Entschädigungsleistungen sowie der Ankaufpreis nach dem
Verkehrsflächenbereinigungsgesetz,
-
die Freilegung der Flächen,
-
die Möblierung einschließlich Absperreinrichtungen, Pflanzbehälter und Spielgeräte,
-
die Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
-
Bauleitungs- und Planungskosten eines beauftragten Ingenieurbüros,
-
den Anschluss an andere Einrichtungen,
-Fremdfinanzierungskosten.
Sie werden der jeweiligen Teileinrichtung (Nr. 113) entsprechend zugeordnet.
(3)
Straßen und Wege, die nicht zum Anbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen),
a)die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und
Waldgrundstücken dienen und keine Ortsteil- oder Gemeindeverbindungsfunktion haben (Wirtschaftswege),
werden den Anliegerstraßen gleichgestellt,
b)die überwiegend der Verbindung von anderen öffentlichen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes
dienen (§ 3 Nr. 3 b dritte Alternative StrWG M-V) und keine Ortsteil- oder Gemeindeverbindungsfunktion haben,
werden den Innerortsstraßen gleichgestellt,
c)
die überwiegend dem nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Verbindung von Ortsteilen dienen (§ 3
Nr. 3 b erste und zweite Alternative StrWG M-V), werden
den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt.
Die Anteile am beitragsfähigen Aufwand, die nicht nach Abs.
(4)
2 umgelegt werden, werden als Abgeltung des öffentlichen
Interesses von der Stadt getragen.
Im Sinne des Absatzes 2 gelten als
(5)
Anliegerstraßen
1.
Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private
Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen,
Innerortsstraßen
2.
Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen,
(Weiter auf S. 6)
5
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
3.
Hauptverkehrsstraßen
Straßen, Wege und Plätze (hauptsächlich Bundes-, Landesund Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr
dienen,
4. Verkehrsberuhigte Bereiche
Straßen, Wege und Plätze, die als Anliegerstraße oder (in
Ausnahmefällen) als Innerortsstraße nach der Straßenverkehrsordnung entsprechend gekennzeichnet sind. Sie sind
als Mischfläche ausgestaltet und dürfen in ihrer ganzen Breite von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden.
Die Stadt kann durch Satzung vor Entstehen der Beitrags(6)
pflicht bestimmen, dass auch nicht in Absatz 2 genannte
Kosten zum beitragsfähigen Aufwand gehören.
Der Aufwand für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von
(7)
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist nur insoweit beitragsfähig, sofern die Fahrbahnen breiter sind als die anschließenden freien Strecken. Nicht beitragsfähig ist der
Aufwand für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den
dazugehörenden Rampen.
Zuschüsse sind, soweit der Zuschussgeber nichts anderes
(8)
bestimmt hat, vorrangig zur Deckung des öffentlichen Anteils und nur, soweit sie diesen übersteigen, zur Deckung
des übrigen Aufwandes zu verwenden.
in diesem Bereich, die nicht baulich, gewerblich, industriell
oder in vergleichbarer Weise nutzbar sind, gilt ein Vervielfältiger von 0,05.
Bei Grundstücken oder Grundstücksteilflächen, die nicht
2.
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich
einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) liegen, wird die Grundstücksfläche, die baulich,
gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird oder
genutzt werden kann, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0)
berücksichtigt. Für die übrige Grundstücksfläche in diesem
Bereich gilt ein Vervielfältiger von 0,05. Für Teilflächen dieser
Grundstücke, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, ist §
6 Absatz 2 Nr. 3 anzuwenden.
Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB)
3.
wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die mit Gebäuden überbaute Fläche mit dem Vervielfältiger 5 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksgröße
berücksichtigt. Für unbebaute gewerblich oder industriell
genutzte Grundstücke im Außenbereich wird die so genutzte
Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 1,0 berücksichtigt. Für die jeweils übrige Teilfläche dieser Grundstücke sowie für die Fläche aller anderen unbebauten Grundstücke im
Außenbereich, insbesondere land- oder forstwirtschaftlich
genutzte, gilt ein Vervielfältiger von 0,05.
Anstelle der in Ziff. 1 bis 3 geregelten Vervielfältiger wird die
4.
Grundstücksfläche bei nachfolgenden Funktionen in den
Fällen der Ziff. 1 aufgrund der zulässigen, in den Fällen der
Ziff. 2 und 3 aufgrund der tatsächlichen Nutzungen nach
nachstehender Tabelle ermittelt:
a) Friedhöfe0,3
b) Sportplätze
0,3
c) Kleingärten
0,5
d) Freibäder
0,5
e) Campingplätze
0,7
f) Abfallbeseitigungseinrichtungen
1,0
g)Kiesgruben
1,0
h) Gartenbaubetriebe und Baumschulen
ohne Gewächshausflächen
0,5
i) Gartenbaubetriebe mit Gewächshausflächen
0,7
j) Teichanlagen, die zur Fischzucht dienen 0,05
Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nut(3)
zung wird die nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 ermittelte Fläche
– ohne die mit dem Faktor 0,05 berücksichtigten Flächen –
vervielfacht mit
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss,
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,
1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf
d)
Vollgeschossen,
1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr
e)
Vollgeschossen.
(4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 3 gilt
1. soweit ein Bebauungsplan besteht,
die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgea)
schosse,
bei Grundstücken, für die die Zahl der Vollgeschosse
b)
nicht festgesetzt, sondern nur die Höhe der baulichen
Anlagen angegeben ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet,
bei Grundstücken, für die nur eine Baumassenzahl festc)
gesetzt ist, die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet,
§ 4
Kostenspaltung, Abschnittsbildung, Abrechnungseinheit
Der Beitrag kann für die in § 3 Abs. 2 Nr. 1-8 genannten
(1)
Teileinrichtungen, die selbständig nutzbar sind, gesondert
erhoben werden (Kostenspaltung).
Der Beitrag kann für Abschnitte einer Einrichtung erhoben
(2)
werden, wenn diese selbständig in Anspruch genommen
werden können (Abschnittsbildung).
Beiträge können für mehrere selbständige Anlagen gemein(3)
sam erhoben werden, wenn diese in einer funktionalen Abhängigkeit zueinander stehen (Abrechnungseinheit).
§ 5
Abrechnungsgebiet
Das Abrechnungsgebiet bilden die Grundstücke, von denen
(1)
aus wegen ihrer räumlich engen Beziehung zur ausgebauten
Einrichtung eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit
dieser Einrichtung eröffnet wird.
Wird ein Abschnitt einer Anlage oder werden zu einer Ab(2)
rechnungseinheit zusammengefasste Anlagen abgerechnet,
bilden der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit das Abrechnungsgebiet.
§6
Beitragsmaßstab
Der nach § 3 ermittelte, auf die Beitragspflichtigen entfal(1)
lende Anteil am beitragsfähigen Aufwand wird nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die das Abrechnungsgebiet (§ 5) bildenden Grundstücke verteilt.
Für die Ermittlung der Grundstücksflächen gilt:
(2)
Soweit Grundstücke ganz oder teilweise im Bereich eines
1.
Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder in einem Gebiet, für das
die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 33 BauGB), liegen, wird die Grundstücksfläche,
auf die der Bebauungsplan bzw. der Bebauungsplanentwurf
die bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare
Nutzungsfestsetzung bezieht, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Für die übrige Grundstücksfläche im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie Grundstücke
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6
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 9
Entstehen der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Maßnahme
bzw. Teilmaßnahme (§ 4 Abs. 1 u. 2), sobald diese technisch fertiggestellt, rechtlich beendet (bspw. Grundbucheintragung bei
erforderlichem Grunderwerb) und der Gesamtaufwand feststellbar ist. Dienen Zuschüsse der Entlastung der Beitragspflichtigen,
ist ferner der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung über die endgültige Höhe des Zuschusses zu berücksichtigen. In den Fällen
der Anschaffung entsteht die sachliche Beitragspflicht sobald
der gesamte Anschaffungsaufwand geleistet und grundbuchrechtlich durchgeführt ist.
d)
bei Grundstücken, für die gewerbliche oder industrielle
Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von
einem Vollgeschoss,
bei Grundstücken, für die tatsächlich eine höhere als die
e)
festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder
vorhanden ist, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die
höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird.
2. soweit keine Festsetzung besteht,
bei bebauten Grundstücken, die Zahl der tatsächlich vora)
handenen Vollgeschosse,
bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl
b)
der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen
Vollgeschosse,
bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, wird
c)
die Kirche als eingeschossiges Gebäude behandelt,
bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätd)
ze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.
3. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden bei gewerblich oder industriell nutzbaren Grundstücken als Höhe eines zulässigen
Geschosses im Sinne dieser Satzung 3,50 m und bei allen
in anderer Weise nutzbaren Grundstücken 2,60 m zugrunde
gelegt.
(5) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung
wird die nach Absatz 3 ermittelte Fläche vervielfacht mit
2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich
a)
bestehenden (§ 34 Abs. 1 oder 2 BauGB) oder durch
Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbegebietes (§ 8
BauNVO), Industriegebietes (§ 9 BauNVO), Kerngebietes
(§ 7 BauNVO) oder sonstigen Sondergebietes (§ 11
BauNVO) liegt,
1,5, wenn das Grundstück nicht in einem Gebiet nach
b)
Buchstabe a) liegt und überwiegend gewerblich oder
überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z.B. Verwaltungs-, Schul-, Post-, Bahnhofsgebäude, Parkhaus, Praxen für Freie Berufe, Museen) genutzt wird,
1,25, wenn das Grundstück nicht in einem Gebiet nach
c)
Buchstabe a) liegt und auch – aber nicht überwiegend –
gewerblich oder in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise genutzt wird.
(6) Bei Grundstücken, die nicht der Regelung des Artzuschlages nach Absatz 5 unterliegen und durch mehrere Straßen,
Wege oder Plätze erschlossen sind, wird der sich nach Absatz 1 bis 4 ergebende Betrag nur zu zwei Dritteln erhoben.
§ 10
Veranlagung, Fälligkeit
Der Beitrag bzw. die Vorausleistung wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig.
§ 11
Billigkeitsmaßnahmen
Zur Vermeidung unbilliger Härten können Beiträge auf Antrag
gestundet werden. Für die Gewährung einer Stundung sind die
hierfür geltenden gesetzlichen sowie durch die Stadt erlassenen
Vorschriften anzuwenden.
§ 12
Datenerhebung, Datenverarbeitung
(1) Zur Ermittlung der Beitragspflichtigen und zur Festsetzung
der Beiträge im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung folgender Daten
1. aus Datenbeständen, die der Gemeinde aus der Prüfung des
gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 des Gesetzes zur Erleichterung des
Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften – WoBauErlG – bekannt
geworden sind,
2. aus dem beim Katasteramt geführten Liegenschaftskataster,
3. aus den beim Grundbuchamt geführten Grundbüchern sowie
4. aus den bei der Gemeinde vorliegenden sowie den bei der
Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakten
zulässig:
Grundstückseigentümer, künftige Grundstückseigentü-
mer;
Grundbuchbezeichnung, Eigentumsverhältnisse, An-
schriften von derzeitigen und künftigen Grundstückseigentümern und sonst dinglich Berechtigten;
Daten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen der
-
einzelnen Grundstücke.
§ 7
Vorausleistungen
Auf die künftige Beitragsschuld können Vorausleistungen bis
zur Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld verlangt werden,
sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden
ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu
verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig beitragspflichtig ist.
§ 8
Ablösung des Beitrages
Vor Entstehen der Beitragspflicht kann die Ablösung durch öffentlichrechtlichen Vertrag vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag
richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe
dieser Satzung entstehenden Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf
Ablösung besteht nicht. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages
wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten.
ie Gemeinde darf sich die in Absatz 1 genannten Daten von
(2) D
den genannten Ämtern und Behörden übermitteln lassen.
Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Beitragserhebung
nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Putbus, 18.07.2016
B. Wilke
Bürgermeisterin
7
PN # 08.16
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung zum Strandräuber IRONMAN 70.3 RÜGEN 2016
über Verkehrseinschränkungen/Straßensperrungen am 11. September 2016
Die am 11. September 2016 auf Rügen geplante Sportgroßveranstaltung „IRONMAN 70.3 RÜGEN“ erfordert die Anordnung
mehrere Straßensperrungen und damit verbundene Verkehrseinschränkungen.
Für die vorgesehene Radstrecke Binz – Prora – Bergen – Putbus
– Zirkow – Binz ist es erforderlich, folgende Straßenabschnitte in
Putbus und Umgebung (dieselben wie in 2015) in der Zeit von ca.
10 bis 16 Uhr zu sperren:
• Bergen – Putbus (L301)
• Putbus – Ost-Seite Circus
• Putbus – Zirkow • Putbus – Bahnhofstraße
(L29/Kreisstr. RÜG 16)
ternative Anfahrtswege – sofern vorhanden – bei der Organisation ihrer Hausbesuche einplanen müssen.
Bitte informieren Sie auch Ihre Urlauber und Gäste, damit diese
sich ebenso auf die verkehrliche Situation einstellen und ggf.
ihre An-/Abreise früher oder später sowie alternative Wegstrecken einplanen können.
Es werden folgende überörtlich Umleitungsstrecken eingerichtet:
– Bergen – Tilzow – Ketelshagen – Güstelitz – Putbus
(Kreisstraße RÜG 15)
– Putbus – Lauterbach – Vilmnitz – Nadelitz – Lancken-Granitz –
Sellin – Baabe – Göhren (L29/B196)
Die vorgenannten Straßenabschnitte sind während der Sperrzeit für jeglichen Verkehr gesperrt. Für den zu Putbus gehörenden Bereich sind folgende Ortsteile/Straßen/Gehöfte am
11. September 2016 in der Zeit von ca. 10 bis 16 Uhr von den
Hauptverbindungsstraßen abgeschnitten.
• Ortslage Dolgemost
- Marienstraße
• Dolgemost Nr. 8
- Ost-Seite Circus, Circus 1 - 9
• Pastitz Nr. 12, 13, 14
- Wiesenweg
• Ortslage Pastit
- Bahnhofstraße 2 - 19
• Bergerlandstraße
- Binzer Straße
• Autohandel Am Wasserturm - Amselweg
•Garagenkomplex
Bergerlandstraße
- Drosselweg
•Gartenanlage
Bergerlandstraße
- Finkenweg
• Ortslage Lonvitz
- Ortslage Posewald
• Ortslage Beuchow
– in Putbus von Garz/Kasnevitz kommend:
ab Circus über die Kastanienallee und Wreechener Weg auf die
Lauterbacher Straße
– Bahnhofstraße in Putbus:
Die Fahrbahn des zwischen Circus und Lauterbacher Straße gelegenen Abschnitts der Bahnhofstraße wird für die Radstrecke
halbseitig gesperrt. Der von Lauterbach kommende Verkehr wird
ab Kreuzung Bahnhofstraße/Lauterbacher Straße bis Kreuzung
Circus/Kastanienallee auf die linke Fahrspur geleitet.
Die betroffenen Anlieger müssen sich darauf einstellen, dass
das Einfahren in die bzw. Ausfahren aus den Ortslagen sowie
das Herauffahren auf bzw. Herunterfahren von den Grundstücken, die an den gesperrten Straßen liegen, während der
Sperrzeit nicht möglich ist.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass in Binz, Prora, Bergen und
Umgebung Verkehrseinschränkungen auftreten werden, auf welche sich insbesondere Pendler einstellen müssen. Weiterhin wird
darauf aufmerksam gemacht, dass ambulante Pflegedienste al-
Änderungen sind vorbehalten und werden bekanntgemacht.
Fachbereich III Bau- und Ordnungsamt
IRONMAN Volunteer werden!
Entlang der Radstrecke sorgt man als Streckenposten für einen
sicheren Ablauf.
Als Dankeschön erhält jeder Helfer an der Radstrecke vom Veranstalter:
• eine Aufwandsentschädigung iHv 40,00 €
• ein Strandräuber IRONMAN 70.3 Rügen Helfer Shirt
• ein Strandräuber IRONMAN 70.3 Rügen Volunteer Bag
• einen 20 % Gutschein IRONMAN Merchandise Store
• ein Lunch- Paket mit Getränk
• freien Eintritt zur großen IRONMAN Party am Sonntagabend
Das Anmeldeformular liegt im Eingangsbereich des Rathauses
aus und ist auf der Homepage der Stadt Putbus – www.putbus.
de – zu finden.
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung:
Daniela Doerner
Tel.: 038301 / 643-42
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner des Veranstalters:
Martin Sorge
Tel.:038393 / 148117
E-Mail: m.sorge@ostseebad-bin
Für den Einsatz an der Radstrecke muss man das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
Alle Interessierten, die den Athleten bei ihrem Wettkampf ganz
nah sein und das Renngeschehen direkt miterleben wollen, sind
dazu aufgerufen, dieses Event zu unterstützen!
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hafentage 2016 am Hafen in Lauterbach
Liebe Leserinnen und Leser der Putbusser Nachrichten,
am letzten Wochenende im Juli 2016 standen vom 28.07.2016
bis 31.07.2016 die traditionellen Hafentage in Lauterbach als ein
Höhepunkt auf dem städtischen Terminkalender unserer Stadt.
Die diesjährigen Hafentage in Lauterbach standen unter dem
Motto „Der schönste Hafen der Insel – Willkommen an Bord“.
Das umfangreiche Programm mit seinen zahlreichen Schaustellern, dem Drachenbootrennen, den Live-Bands und der DiscoMusik, dem Feuerwerk und dem Riesenrad mit Gefühlen, über
den Wolken zu sein, lockte Groß und Klein an. Nicht nur Kinderaugen leuchten beim Anblick nostalgischer Karussells oder
atemberaubender Fahrattraktionen der neuesten Generation.
Händler und Gastronomen rundeten mit kulinarischen Besonderheiten die Partystimmung am Hafen ab.
An den vier Veranstaltungstagen verwandelte sich das Hafengelände in eine Partymeile. An den Ständen der Händler drängten
sich die Besucher, um maritime Souvenirs und sonstiges Allerlei
zu kaufen. Frischer Fisch aus dem Fischladen der Fischereigenossenschaft und vom „Räucherschiff Berta“, oder aber auch
Leckeres vom Grill mit seinen exotischen Köstlichkeiten und
Spezialitäten stand hoch im Kurs. Hier sollte der Ausschank von
Freibier durch die Bürgermeisterin Frau Wilke nicht unerwähnt
bleiben.
Neben der Festmeile waren alle Augen auf die zahlreichen Schiffe
im Hafen Lauterbach und das inzwischen zur Tradition gehörende
Drachenbootrennen gerichtet. Das Drachenbootrennen war auch
in diesem Jahr wieder ein Höhepunkt zu den Hafentagen. Hier
gilt unser Dank den Organisatoren vom CJD Garz unter der Lei-
tung von Michael Köhnen. Bedauerlicherweise verstellte ein anwesendes Flusskreuzfahrschiff teilweise die Sicht der Zuschauer.
Ein Umstand, der zukünftig lösbar erscheint. Vom kleinen Segelboot bis zum Kreuzer war alles vertreten. Auf der Bühne erklang
Musik aller Richtungen und die einzelnen Schausteller lockten
die Gäste mit eigenen wohlklingenden Melodien und Spaß an.
Ein absoluter Höhepunkt ist das stimmungsvolle Höhenfeuerwerk über den Rügischen Bodden, welches bereits am Freitagabend die Veranstaltung krönte. Hierfür gilt unser besonderer
Dank allen Mitwirkenden.
Aus Anlass der Hafentage in Lauterbach wurde im Hafenhotel
„Victoria“ ein Video-Dia-Vortrag über die Weltumseglung 20122013 des russischen Großseglers „Sedov“ durch die Referenten
Herrn Hoffmüller und Herrn Slovy aus Sassnitz den Besuchern in
beeindruckender Weise nahe gebracht. Durch eigenes Erleben
und Episoden auf dem Großsegler zogen die Referenten die Zuhörer in ihren Bann. Auch Ihnen und dem Team des Hafenhotels
gilt unser Dankeschön.
Es ist mir auch an dieser Stelle ein besonderes Anliegen, mich
für die gute Organisation, die Abstimmungen mit der Verwaltung und den gesamten Verlauf der Hafentage bei Herrn Thomas
Holtz und seinen Mitarbeitern vom Schaustellerbetrieb/Festzelte
Holtz aus Grimmen zu bedanken. Die Vielfalt der Angebote für
ein abwechslungsreiches und kurzweiliges Programm möchte
ich hervorheben. Vielen Dank.
Karl-Otto Hein
Sachgebietsleiter
Ist die Stadt Putbus mit ihren Ortsteilen senioren- und behindertenfreundlich?
Der Seniorenbeirat der Stadt Putbus hat das diesjährige Vilmschwimmen genutzt, um während der Veranstaltung das Gespräch mit Interessierten zu suchen.
Wir berichteten bereits in der Ausgabe 07/2016 der Putbusser
Nachrichten zu dem Vorhaben.
Während des Vilmschwimmens verteilten wir einen Fragebogen,
der uns bei unserer Arbeit für die Betroffenen behilflich sein soll.
Der Fragebogen liegt ebenfalls in der Verwaltung, Markt 8, aus.
Wir bitten interessierte Bürger und Gäste unserer Stadt, diesen
auszufüllen und ihn an die Stadtverwaltung oder den Seniorenbeirat, jeweils Markt 8, 18581 Putbus, zurück zu senden.
Harald Bindernagel
für den Seniorenbeirat der Stadt Putbus
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Wi Plattdütschen
Regelmäßig, jeden ersten Dienstag im Monat, treffen wir uns im
„Mehrgenerationenhaus“ um plattdeutsch zu sprechen, plattdeutsche Gedichte und Anekdoten zu hören und Spaß zu haben.
Es hat sich bereits ein starker Kern der immer Anwesenden entwickelt. Hans Müller hatte vor einigen Jahren schon diese Plattdeutschinteressierten „zusammengefunden“.
Letzten Sonntag wurde ein Interwiew des NDR Radio MV von
einer plattdeutschen Baumwipfelpfadführung mit uns ausgestrahlt.
Aber das eigentliche Anliegen dieser kleinen Wortmeldung ist die
1400. „Uns lütt Plattdütsch Eck“-Geschichte unseres Mitgliedes,
den wohl alle Putbuser kennen: Willy Kankel.
„He“ schrifft faßt jede Woch
„Uns lütt Plattdütsch Eck“ –
dorför wull`n wi uns mit een
lütt Gedicht be emm bedanken
und vör alle Läsers sein Dörchhoallungsvermögen
künnich
moaken.
Uns lütt Plattdütsch Eck
Wenn man biet Vertellen een’n mit „He“ tituliert, is dat nich kniggefein, över meist is „He“ `n Bekannter allgemein.
Uns „He“ hier schrift all lang`n – woll fiefundörtich Johr in uns
Zeitung.
„He“ sülben sächt nu groa dusendvierhunnert „Lütt Pladütsche
Ecken“ hätt he all affliefert.
„He“ kricht dorvör unsern iehrlichen Dank.
„He“ schrift vör de Ümwelt, gegen de Gliekgültigkeit, lächt denn
Finger in so manche Wunn.
„He“ hätt vör de lütte un de grode Politik keen Bang`n.
„He“ stött ok uns twischendörch ees an; in unsen Oaldaachstrott.
„He“ lääst sick toierst recht schwer, över man hätt sich nu all
inlääst.
„He“ schrift nich einfach so wat doal – nee, all`nsl is recherchiert
un von Sinn un Verstand.
Nu frogen ji: „wer is denn „He“?“
Na jede kennt emm, doch - „He“ schrift in de „OZ“ fast jede
Woch! Uns Willy Kankel -wika- is de „He“
Emm välen Dank vör jede Idee.
Arno Krüger
Mitglied des Plattdeutschtreff
Foto: Tourismuszentrale Rügen GmbH/
pocha.de
Internationale Baumklettermeisterschaften, 02. – 04.09.2016
Um sich einen Eindruck zu verschaffen, können Sie auf unserer
Webseite www.ruegen-putbus.de unter „natürlich-aktiv“ ein
Video aus 2015 anschauen.
Es wird folgendes Programm geben:
Veranstaltungsübersicht:
Ort: Stadtpark in Putbus auf Rügen, Marstall
Die Ostdeutsche Meisterschaft wurde im letzten Jahr ins Leben
gerufen und erfreut sich großer Beliebtheit. Sie ist für alle Baumkletterer und Baumkletterinnen gleichermaßen gedacht. Dem
Zuschauer wird ein buntes Spektrum an vielseitigen Aktivitäten
geboten.
Ablauf:
Freitag, den 02.09.
Samstag, den 03.09.
Sonntag den 04.09.
ab 9 Uhr
ab 15 Uhr
ab 6 Uhr
ab 8 Uhr
ab 12 Uhr
ab 19 Uhr
ab 9 Uhr
ab 15 Uhr
Gear-Check
Parcoursbesichtigung
30 Frühstück
Wettkämpfe
Mittagessen
Abendessen
Masters
Ehrung
Piratenfest am SPZ Putbus
Das Sonderpädagogische Zentrum für mehrfachbehindert hörgeschädigte Menschen Putbus möchte alle Putbuser und Gäste
zu unserem Herbstfest einladen!
Wann? 16.09.2016 in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr
Wo? Auf dem Gelände unseres Wohnheims,
Alleestraße 21, 18581 Putbus
Neben einem bunten Programm für kleine und große Piraten
wird der „Shantychor Sassnitz“ für musikalische Unterhaltung
und Stimmung sorgen. Auch der Tierfreund kommt nicht zu kurz:
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Pferde tragen Gäste und Bewohner über das Gelände und ein
Streichelzoo lädt zum Kuscheln ein. Für das leibliche Wohl wird
durch Kaffee und selbstgebackenen Kuchen und geben Abend
am Grill gesorgt.
Unsere Gäste haben an diesem Tag Gelegenheit sich unser
Wohnheim und unsere Arbeit zeigen zu lassen. Gebärdensprache ist schwer? Nicht bei uns! Wir zeigen gerne unsere „geheime
Sprache“ – plaudern Sie mit!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr gesamtes Team vom SPZ Putbus
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Stadtansichten – Kalender 2017
Die Stadt Putbus gibt für das Jahr 2017 einen Wandkalender mit
Fotos aus unserer Stadt im Format A 3 sowie einen Postkartenkalender im Aufsteller heraus.
Beides kann käuflich erworben werden.
Den Kalender erhalten Sie zu einem Preis in Höhe von 15,00 €,
den Postkartenkalender zu einem Preis von 12,00 €.
Angeboten werden die Produkte in der Putbus-Information,
Orangerie; der Park-Buchhandlung, Alleestraße 4; der Kreativwerkstatt ein Tag am Meer“, Alleestraße 7 sowie im Sekretariat
des Rathauses, Markt 8.
Der diesjährige Rosenkalender wird wieder durch den Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V. zum Verkauf
angeboten.
Der Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V.
lädt Putbusser Einwohner und Gäste ein zum Vortrag von Kunst-
historikerin und Museumspädagogin Agnes Heine über Episoden
aus dem Tagebuch des Fürsten Malte zu Putbus am 09.September 2016 um 18:30 Uhr im Rosencafe.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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TERMINE UND
V E R A N S TA LT U N G E N
STADTVERTRETUNG /
FACHAUSSCHÜSSE
DAUERAUSSTELLUNG
IM RATHAUS
Montag 19.09.2016, 18.00 Uhr
Sitzung der Stadtvertretung
im großen Saal des Rathauses
Mittwoch, 31.08.2016, 18.30 Uhr
Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Parkentwicklung
im großen Sitzungssaal des Rathauses
Montag, 05.09.2016, 18.00 Uhr
Sitzung des Fachausschuss für Bau,
Verkehr und Ordnung, Umwelt- und Naturschutz im großen Sitzungssaal
des Rathauses
Dienstag, 06.09.2016, 19.00 Uhr
Sitzung des Fachausschusses für Bildung,
Kultur und Soziales im großen Sitzungssaal
des Rathauses
Bitte informieren Sie sich über die
Sitzungstermine auch auf unserer Homepage
www.putbus.de.
Putbusser Hobbymaler stellen ihre Werke
vor, die Werke können zum Teil auch käuflich
erworben werden.
ORANGERIE PUTBUS
Stadtinformation Putbus
Alleestraße 35 – linker Eingang,
Tel. 03 83 01 / 4 31 (Ansprechpartner für
Touristen, Gäste und Vermieter)
Öffnungszeiten: September
Montag – Samstag
10.00 – 16.00 Uhr
Ausstellungszentrum der KulturStiftung
Rügen, Alleestraße 35, 18581 Putbus
Tel. 03 83 01 / 88 97 97
Öffnungszeiten: Mai bis Oktober
Dienstag – Sonntag
10.00 – 17.00 Uhr
Ausstellung der Galerie des Landkreises
und der KulturStiftung Rügen
20.08. – 25.09.16
Frank Otto Sperlich,
Malerei, Filmdokumentation
Galerie im CIRCUS EINS –
Kronprinzenpalais
Öffnungszeiten: April bis Oktober
täglich
11.00 – 17.00 Uhr
03.09. – 16.10.16
Wolfgang Sulek / Ribnitz-Damgarten
Bernd Kommnick / Neubrandenburg
DAUERFÜHRUNGEN 2016
Auf den Spuren der Zauberflöte –
Die Magie der weißen Stadt
Montag: 05.09.
Treffpunkt: Bahnhof Putbus, 13.15 Uhr,
kostenfrei mit Kurkarte
Parkzeit – Ein Spaziergang zu alten
Bäumen im Schlosspark
Samstag: 10.09., 17.09., 08.10, 15.10.
Treffpunkt: Bahnhof, 11.15 Uhr, 7,– € / Pers.
Geführte Wanderungen mit dem Ranger
durch die Goor
bis Oktober, jeden Dienstag,
Treffpunkt: Hafen Lauterbach, Fischladen,
10.15 Uhr, kostenfrei
Radwanderung mit dem Ranger
zu den Kollen im Putbusser Land
Mittwoch: 14.09., 12.10.
Treffpunkt: Orangerie Vorplatz, 10.00 Uhr,
kostenfrei
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Seniorenbeirat, Volkssolidarität, Sozialverband
und der Tourismus- und
Gewerbeverein der Stadt
Putbus heißen Sie recht
herzlich willkommen!
jeden Montag
von 17.30 – 19.30 Uhr
Musikalisches Picknick im Rosengarten
29.08. Tomasz Gaworek
05.09. Laszlo Sandor
10. – 17.09.2016
1. Rügener Klangwoche
Spielorte: Putbus, Bergen auf Rügen, Garz
Mittwoch, 14.09.2016
„Sound of Crossover“ –
Klassik trifft Rock
open air Konzert, Insel im Schlossteich
Samstag, 17.09.16
11.00 – 18.00 Uhr
Klangmarkt
Bücher, Noten, Rhythmusworkshops für
Groß & Klein u.v.m., Marstall
19.30 Uhr
Liedernacht anschließend Klanglounge
mit Tanz, Marstall
Geburtstag der Monate
Mai, Juni, Juli und August
Donnerstag
01.September, 14.00 Uhr
Pommernstübchen
THEATER PUTBUS
Kegeln
Markt 13, Tel. 03 83 01 / 80 80
Mittwoch
07.September,14.00 Uhr
Kassenöffnungszeiten: Dienstag – Freitag
Kegelbahn
10.00 bis 13.00 und 16.00 – 18.00 Uhr
Bürgersprechstunde
(ausser Feiertags); Tageskasse 1 Stunde vor
des Seniorenbeirates:
Vorstellungsbeginn (Telefon 03 83 01 / 80 83 30)
Montag
12.September, 10.00 Uhr
1. September 2016
20:00 Uhr
kleiner Saal der
Der Zinker Berliner Kriminaltheater
Stadtverwaltung
2. September 2016
20.00 Uhr
Senioren ans Netz
Graceland Konzert
mit Herrn Höring in der Grundschule
Simon & Garfunkel Tribute meets Classic
Dienstag
13. + 27. September,
14.00 Uhr
4. September 2016
20:00 Uhr
Vocalensemble Quartonal
Tagesfahrt mit der Volkssolidarität
Lieder nach Ansage
Mittwoch
21. September, 8.00 Uhr
nach Trinwillershagen
9. September 2016
20:00 Uhr
zur Salzburg
Trennung für Feiglinge
Mecklenb.Landestheater Parchim
Tanzveranstaltung für Senioren Mittwoch
28.September, 14.00 Uhr
10. September 2016
20:00 Uhr
Hafenhotel Lauterbach
Ensemble Noisten Curry auf Oliven
11. September
16:00 Uhr
Pippi Langstrumpf Theater Parchim
Regelmäßige Termine,
24. September 2016
20:00 Uhr
zu den wir Sie ebenfalls
Von Barock bis Jazz
herzlich willkommen heißen! Piano in concert zu zwei und vier Händen
25. September 2016
20:00 Uhr
Chorprobe montags
10.00 Uhr
Ziemlich beste Freunde
Schulhort
Uckermärkische Bühnen Schwedt, Komödie
Ortsgruppe montags
14.00 Uhr
Jugend- u. Freizeitzentrum
dienstags
13.30 Uhr
XX.KABARETT REGATTA
Turnhalle
jeweils 20.00 Uhr
Skatspieler mittwochs
13.30 Uhr
12. und 14. September 2016
Jugend- u. Freizeitzentrum
Du hast dich voll verändert
Rommé-
mittwochs
14.00 Uhr
15. und 16. September 2016
spieler
Jugend- u. Freizeitzentrum
Im Namen der Raute, Jubiläumsgala
Handarbeits- freitags
13.30 Uhr
18. und 19. September 2016
gruppe
Rathaus, kleiner Saal
Kopfkino
20. und 21. September 2016
Alle sind musikalisch (außer manche)
VERANSTALTUNGEN
22. und 23. September 2016
jeden Mittwoch
ab 17.00 Uhr
Der Witz heiligt die Mittel
Treff der Spinnradgruppe
der DRK-Ortsgruppe Putbus in der
27. und 28. September 2016
DRK-Wohnanlage „Goor“ in Lauterbach
Halt die Klappe, wir müssen reden
jeden Freitag
ab 08.00 Uhr
29. und 30. September 2016
Inselmarkt auf dem Putbusser Markt
Drei Engel für Deutschland – Teil2
Schröpfungsgeschichte
jeden Samstag
und Sonntag
von 10.00 – 17.00 Uhr
Theaterführungen ganzjährig nach Aushang
Trödelmarkt auf dem Sportplatz
am Theater
in Kasnevitz
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I N F O R M AT I O N E N A U S
DEN KIRCHENGEMEINDEN
P U T B U S, K A S N E V I T Z
UND VILMNITZ
Freiluftgottesdienst für Jung und Alt
verschoben auf
11. September, 14.00 Uhr im Schlosspark
Gemeindefest
Bastelkreis
donnerstags, 15.00 Uhr, im Pfarramt Putbus
Arbeitskreis Kreatives Gestalten
montags, 18.30 Uhr, im Pfarramt Putbus
Helferkreis
Montag, den 5. September, 19.00 Uhr, im Pfarramt Putbus
---------------------------------------------Gemeindenachmittag Putbus
Donnerstag, 1. September, 15.00 Uhr im Pfarramt Putbus
---------------------------------------------Gemeindeausflug zum Kloster Rambin
Donnerstag, 8. September, 13.00 Uhr
Start beim Pfarrhaus Vilmnitz, 13.10 Uhr Theater Putbus,
13.15 Uhr bei Hurtienne, 13.20 Uhr Kirche Kasnevitz
in Privatautos.
In den Klostergärten bekommen wir eine Führung. Anschließend
halten wir in der Kirche von Rambin eine Andacht und wollen
dann Kaffeetrinken gehen, wobei jeder für sich selbst zahlt.
Rückkehr gegen 17.00 Uhr.
Anmeldung im Pfarramt, ggf. mit Fahrangebot.
----------------------------------------------
Jesus Christus – Kreuz + Leben
In der Kirche zu Kasnevitz hängt der mittelalterliche Korpus Christi an einem Kreuz. D.h. es ist ein Torso, denn die Arme fehlen.
Dieser Torso hat es mit von Anfang an angetan. Es ist mehr, als
ich in Worten ausdrücken kann, doch etwas will ich es versuchen. Es drückt tiefes Leiden aus, Erschöpfung, Ohnmacht, das,
was die Kreuzigung bewirkt. Gleichwohl drückt er große Würde
aus. Güte, Offenheit, Zuwendung.
Es fehlten auch die Füße, doch die wurden kürzlich gefunden
und angesetzt. Die Füße zeigen das mit dem Nagel hereingeschlagene Loch, also die Wunde. Der auferstandene Christus
wird erkannt an seinen Wundmalen.
Wir sind mit unseren körperlichen und seelischen Wunden in
Christus angenommen.
Wir können mit unseren Wunden leben, nicht nur im Sinne von
überleben, sondern im Sinne von erfülltem, würdigem gütigen
Leben.
---------------------------------------------EV. GOTTESDIENSTE IM MONAT SEPTEMBER:
So 04.09. 11.Sonntag nach Trinitatis
9.00 Uhr Vilmnitz (A)
10.30 Uhr Putbus (A)
So 11.09. Gemeindefest Freiluft GD 14.00 Uhr Putbus Park
So 18.09. 17.Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Putbus
Goldene Konfirmation
14.00 Uhr Kasnevitz (A)
So 25.09. 18.Sonntag nach Trinitatis 9.00 Uhr Vilmnitz
10.30 Uhr Putbus
(A) – Abendmahlsgottesdienst (K) – Kindergottesdienst
---------------------------------------------GEMEINDEVERANSTALTUNGEN IM MONAT SEPTEMBER:
Kinderkreise (Christenlehre)
montags, 16.00 Uhr (1.-6.Klasse) im Pfarramt Putbus
Kirchenchor
nach der Sommerpause ab Mitte Sept:
dienstags, 19.00 Uhr, in der Michaelskapelle Putbus
Gemeindenachmittag Kasnevitz
Donnerstag, 29.09., 15.00 Uhr bei Familie Hurtienne,
Kasnevitz, Dorfstraße 53
---------------------------------------------Konto: Ev. Kircwhengemeinden Kasnevitz, Putbus, Vilmnitz
bei:
Pommersche Volksbank e.G.
IBAN: DE 43 1309 1054 0001 5248 44 BIC: GENODEF1HST
---------------------------------------------Mitarbeiter und Anschriften der Ev. Kirchengemeinden:
Ev. Pfarramt
Pastor Müller-Busse
Alleestraße 34, 18581 Putbus
eMail: [email protected]
Tel. 038301/436, Fax 038301/88031
www.kirche-putbus.de
auch bei: www.ruegen-putbus.de
Sprechzeiten im Pfarramt: dienstags und donnerstags,
von 10.00 – 12.00 Uhr
Kinderkreise: telefonisch über das Pfarramt
Friedhöfe Kasnevitz und Putbus:
Dietmar Kraski, Tel. 038301/60887 oder 0172/6094413
Friedhof Vilmnitz: Hans-Jürgen Hoge, Tel. 0162/7337115
Ev. Kindertagesstätte „St. Martinsgarten“:
Alleestraße 34, 18581 Putbus
Leiterin: Marianne Czulak, Tel. 038301/898205
Kindergottesdienst: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964
Arbeitskreis Kreatives Gestalten, Bastelkreis, Helferkreis:
Christina Heidtmann, Tel. 038301/61413
Ev. Frauenkreis: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964
Kirchenchor: Kantor Thomas Klee, Tel. 038393/121988
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PN # 08.16
Nachlese zum 1. Juni 2016, ein toller Kindertag im Hort Putbus
Bei sagenhaftem Sonnenschein, nach dem Regentag im letzten
Jahr, und idealen Temperaturen, feierten wir unseren diesjährigen Kindertag auf dem Hortgelände und dem Sportplatz vor
der Turnhalle.
Zur Feier des Tages gab es neue Fahrzeug-Racer, Bälle und unser neuer Sandkasten wurde „freigegeben“. Mit Hilfe von Opa
Klauner und dessen Familie wurde nach Pfingsten die Fläche
ausgebaggert. Die SPD- Fraktion der Stadtvertretung ( Hr. Reese
und Hr. Stemmler) sponserte mit 200 € viel Sand zum Befüllen
der ausgebaggerten Grube. Gemeinsam mit Radlader, Schubkarren und Mithilfe von fleißigen Kindern und dem Hausmeister
des Hortes wurde der Sand hineingekippt und kann nun von allen Kindern genutzt werden.
Alle Helfer haben uns damit eine Riesenfreude gemacht. Endlich
ein zweiter Sandkasten, für die vielen Buddelkinder, auf den wir
sonst noch lange hätten warten müssen. Wir sagen auf diesem
Wege nochmals vielen, vielen Dank.
Während des bunten Nachmittags sorgte dann Clown Max für
ein tolles, abwechslungsreiches und unterhaltendes Programm.
Mit Hüpfburg, alten und neuen Spielen, Tanzen, Animation und
Zuckerwatte war für jeden etwas dabei und alle, klein und groß
hatten so viel Spaß, dass am Ende keiner so wirklich nach Hause
wollte.
Ein großes Obst- und Gemüsebüfett mit Saft und Selters lieferte
immer neue Energie an diesem Spiel und Spaß reichen Nachmittag. Wir freuen uns jetzt schon auf das nächste Jahr.
Unser diesjähriges Sommerfest am 13.Juli stand wettermäßig
leider nicht unter einem so guten Stern.
Schon nach kurzer Zeit, gerade waren die gegrillten Würstchen
fertig, musste das gesamte Fest in die Räume des Hortes verlegt
werden. Nur wenige Kinder und Helfer hielten im Nieselregen bei
den Spielen aus. Wikingerschach, Äpfelschnappen, Schubkarrenrennen, Tattoos kleben usw., von einigen Eltern und den Horterziehern angeboten, standen auf dem Programm und wurden
so gut es ging „abgearbeitet“. Auch das leckere Kuchenbuffet,
von einigen Eltern gebacken und bereitgestellt, musste dem Regen weichen. Trotzdem hatten alle ihren Spaß, sind satt geworden hoffen auf weitere schöne Feste. Wir danken allen Eltern, die
tatkräftig am Nachmittag mitgeholfen haben und bei den Vorbereitungen dabei waren und hoffen, auch beim nächsten kleinen
oder großen Fest wieder auf ihre Mithilfe zählen zu können.
Danke sagen die Hortkinder
und das Erzieherteam
GEBURTSTAGE IM
SEPTEMBER 2016
DIE STADTVERWALTUNG GRATULIERT
am 01. September
Frau Monika Trautner, Lauterbach
zum 75. Geburtstag
am 02. September
Herrn Manfred Krohn, Putbus
zum 70. Geburtstag
am 19. September
Frau Ursula Harang, Putbus
Herrn Heinz Behrens, Putbus
Frau Erika Mendel, Lauterbach
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
am 05. September
Frau Christel Prüßing, Putbus
zum 75. Geburtstag
am 27. September
Frau Gisela Czeckay, Putbus
Frau Elfriede Krüger, Putbus
am 14. September
Frau Regina Günther, Putbus
zum 75. Geburtstag
am 28. September
Frau Frieda Kirmse, Putbus
zum 75. Geburtstag
am 17. September
Herrn Michael Volk, Putbus
zum 75. Geburtstag
am 29. September
Frau Gerdas Kruschke, Kasnevitz
zum 80. Geburtstag
am 18. September
Herrn Karl-Heinz Hoth, Putbus
zum 70. Geburtstag
GEWERBEJUBILÄEN:
15.09.1991
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25 Jahre
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Rügen-Druck GmbH Putbus
Hier fachsimpeln zwei Geschäftspartner,
Frank Bachmann aus Vilmnitz,
als GF der Roland Autoglas Rügen GmbH
in Bergen und der Putbusser Allianz Chef
Inhaber
Stefan Knapp
ob die Scheibe durch eine
sogenannte Glassrepairreparatur gerettet werden
könnte. In diesem Fall muss
sie aber gewechselt werden.
PUTBUS
Betreuen · Pflegen · Begleiten
Vilmnitzer Dorfstraße 2
18581 Putbus
Tel.: 038301 / 6 11 44
Mobil: 0172 / 3 81 95 63
Fax: 038301 / 6 22 87
Büro Bergen
Bahnhofstraße 13
18528 Bergen auf Rügen
Tel.: 03838 / 40 48 400
August-Bebel-Str. 36 • Telefon 6 09 24
Bürozeiten: Mo.- Fr. 9 - 12 Uhr • Di., Do. 14 - 18 Uhr
[email protected]
Malermeister
Rainer Grübel
Siedlung Holzhof Nr. 4
18581 Putbus
Telefon 03 83 01 / 89 07 77
Mobil 01 62 / 2 16 00 05
Fax 03 83 01 / 89 07 76
• Maler- und Tapezierarbeiten
• Fassadenarbeiten
• Fußbodenbeläge
• Vollwärmeschutz
Häusliche Pfleg
e
☎ 038304 263
Pflegedienst
Pflegedienst
„Kleine GbR
Antje“
„Kleine
Antje“ Hahnke
„Kleine&Antje“
Hahnke
Hahnke
Bänecke
GbR
GbR
Antje u. Katja Hahnke
Dorfstraße
8 aund
Antje Hahnke
u. Katja
Hahnke
Katja Bänecke
18586
Lancken-Granitz
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IMPRESSUM
Die Putbusser Nachrichten erscheinen 12 x jährlich, jeweils am letzten
Montag des Monats. Auf die Herausgabe wird durch eine Anzeige in der
„Ostsee-Zeitung“, Lokalblatt für den Landkreis Vorpommern-Rügen,
dienstags hingewiesen. Die Putbusser Nachrichten werden kostenfrei
an alle erreichbaren Haushalte des Stadtgebietes verteilt und sind zudem
einzeln (0,55 ”) oder im Abonnement zum Jahrespreis von 6,60 ” beim
Herausgeber zu beziehen.
Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und
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Alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, Nachdruck
oder anderweitige Verwertung sind nur mit Quellenangaben gestattet.
Herausgeber: Stadt Putbus • Markt 8 • 18581 Putbus
Ansprechpartner: Frau Maaske, Telefon (03 83 01) 6 43 32
e-mail: [email protected]
Herstellung und Anzeigenannahme:
Rügen-Druck Putbus, Circus 13, 18581 Putbus
Telefon (03 83 01) 8 06 16, Fax (03 83 01) 6 12 31
Die nächste Ausgabe der Putbusser Nachrichten erscheint am 26.09.2016,
Redaktionsschluß: 10.09.2016
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