Nr. 08/2016
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Nr. 08/2016
PUTBUSSER NACHRICHTEN NR: 08/2016 XXVII. JAHRGANG 29. AUGUST 2016 A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S B L AT T D E R S TA D T P U T B U S Es kann nur dann ein frischer Wind wehen, wenn du ihn den anderen nicht aus den Segeln nimmst. © Fritz-J. Schaarschuh (*1935), deutscher Philologe und Aphoristiker I N H A LT: AMTLICHE UND ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN TERMINE UND VERANSTALTUNGEN SEITE 2 – 8 SEITE 12 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat in ihrer 15. Sitzung am 18.07.2016 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Wahl des Bürgervorstehers Burkhard Lenz ist als neuer Bürgervorsteher durch die Stadtvertreter gewählt worden. Neubesetzung im Hauptausschuss/Betriebsausschus2. ses und den Fachausschüssen Frau Präkel erläutert den Antrag der CDU Fraktion Putbus, Denk mal! über die Änderungen, die durch das Ausscheiden von Herrn und Frau Lüth vorgenommen werden mussten. Siehe nachfolgender Aufstellung: HAUPTAUSSCHUSS Ausschussmitglied Stellvertreter Vorsitzende Bürgermeisterin Beatrix Wilke 1. oder 2. Stellvertreter Jörg Riemer Thomas Kruse Günther Schäl Julia Präkel Stadtvertreter Sachk. Einwohner Burkhard Lenz SV Heike Nessler SV Philipp Riedesel SV Axel Sandhop SV Uwe Driest Andreas Hoffmann Gerhard Prill SV Birgit Mager SV Gerhard Reese Martin Stemmler SV Ausschussmitglied Stellvertreter SVSE Jörg Riemer Karl-Walter Böttcher Axel Sandhop SV Gerhard Reese SV BETRIEBSAUSSCHUSS Julia Präkel Thomas Kruse Burkhard LenzSV Heike Nessler SV Günther Schäl Gerhard Prill Philipp Riedesel SV Uwe Driest SV Birgit Mager Andreas Hoffmann SV Ausschussmitglied Stellvertreter SVSE Gerhard Reese Philipp Riedesel Karl-Walter Böttcher SV Torsten Thiede SV Jörg Riemer Stefan Holz Jürgen Blüthgen SV Kerstin Knorr FINANZAUSSCHUSS Oliver Schmidt Uwe Driest SE Burkhard LenzSE Gerhard Prill SV Matthias Schmeißer SE AUSSCHUSS FÜR GEMEINDEENTWICKLUNG, BAU, VERKEHR UND ORDNUNG, UMWELT UND NATURSCHUTZ Ausschussmitglied Stellvertreter SVSE Karl-Walter Böttcher Heike Nessler Gerhard Reese SV Ralph Langkammer SV Stefan Holz SV Günther Schäl Oliver Schmidt Mario Rätz-Präkel Gerhard Prill Ingo Blume Uwe Driest SV Uwe Pohl PN # 08.16 SE Jörg RiemerSE 2 SE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN AUSSCHUSS FÜR BILDUNG, KULTUR UND SOZIALES Ausschussmitglied Stellvertreter SVSE Martin Stemmler Susanne Buchholz Gerhard Reese SV Gerhard KuhlSE Julia Präkel Burkhard Päschke Renate Grünberg Oliver Schmidt SV Axel Sandhop Birgit Mager Waltraud Grigoriew SV Andreas Hoffmann SV Phillipp Schwitalla Roswitha Münstermann SE SE AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT UND TOURISMUS UND PARKENTWICKLUNG Ausschussmitglied Stellvertreter SVSE Stefan Holz Axel Sandhop Oliver Schmidt Jürgen Hinze SV Julia Präkel Andreas Hoffmann Christian Bruhn SV Birgit Mager SV Uwe Driest Torsten Thiede Gerhard Prill SV Mario Rätz-Präkel Solveig Lindow Michael Last SE SE SE 5. Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung zum fortgeltenden BebauungsplanNr. X-B-99 der Stadt Putbus „Haus Goor“ • Die Stadtvertreter der Stadt Putbus billigen und beschließen in ihrer Sitzung am 18.07.2016 die Aufstellung des 2. Änderungsverfahrens Bebauungsplan Nr. X-B-99 der Stadt Putbus „Haus Goor“ gemäß § 2 BauGB i.V.m. §13 BauGB in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung. • Als Planungsziel wird die Errichtung eines Verwalterhauses gebilligt. • Mit dem Vorhabenträger ist ein Vertrag in Bezug auf das Planverfahren und seine Finanzierung abzuschließen. • Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Putbus vom 18.09.2014 in geänderter Form. Beschlussfassung über die Straßenbaubeitragssatzung 4. Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) und billigt den in der Anlage beiliegenden Satzungsentwurf. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Ergänzung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. X-B-99 „Haus Goor“ der Stadt Putbus im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat auf ihrer Sitzung am 18.07.2016 den Vorentwurf der 1. Ergänzung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. X-B-99 „Haus Goor“ der Stadt Putbus gebilligt und zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmt. Der Entwurf der 1. Ergänzung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. X-B-99 „Haus Goor“ der Stadt Putbus und die Begründung liegen in der Zeit vom 05.09.2016 bis einschließlich 06.10.2016 im Rathaus der Stadtverwaltung Putbus, Markt 8, Bauamt (EG) Zimmer 11 während der Dienststunden zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Bekanntmachung ist hiermit vorgenommen. Putbus, 29.08.2016 Während dieser Frist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. B. Wilke Bürgermeisterin 3 PN # 08.16 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Putbus vom 18. September 2014 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Putbus vom 18. Juli 2016 nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Putbus vom 18. September 2014 erlassen: III Bau- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Putbus während der Dienststunden eingesehen werden. Das Ortsrecht ist über den Link/den Button Bürgerservice/ Satzungen zu erreichen. Einladungen zu den Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse sind ebenfalls über den Link/Button Politik – Sitzungstermine und Niederschriften ihrer öffentlichen Sitzungen sind ebenfalls über den Link/den Button Politik, Stadtvertretung, Fachausschüsse zu erreichen. Artikel 1 Änderungsgegenstand § 12, Abs. 3 wird, wie folgt, neu gefasst: Das amtliche Bekanntmachungsblatt „Putbusser Nach(3) richten“ wird nach Veröffentlichung auch im Internet auf der Homepage der Stadt unter der Adresse www.putbus. de/Bekanntmachungen zeitnah zur Einsichtnahme bereitgestellt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Putbus, den 29.08.2016 Unter Stadt Putbus, Markt 8, 18581 Putbus kann sich jedermann Satzungen der Stadt kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Stadt werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Karten, Pläne oder Zeichnungen können im Fachbereich B. Wilke Bürgermeisterin Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen – Straßenbaubeitragssatzung – Neufassung vom 18. Juli 2016 § 2 Beitragspflichtige Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Bei einem erbbaubelasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist der Inhaber dieses Rechtes anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011, S. 777) und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land MecklenburgVorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. MV 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Putbus vom 18. Juli 2016 folgende Straßenbaubeitragssatzung erlassen: §1 Allgemeines Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, auch wenn sie nicht zum Anbau bestimmt sind, erhebt die Stadt Putbus Beiträge von den Beitragspflichtigen des § 2, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen Vorteile erwachsen. Zu den Einrichtungen gehören auch Wohnwege, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden können, sowie Wirtschaftswege. PN # 08.16 § 3 Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung (1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN (2) Zum beitragsfähigen Aufwand gehören insbesondere die Kosten für Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand Anliegerstraße InnerortsstraßeHauptverkehrsstraße 1. Fahrbahn (einschl. Sicherheitsstreifen, Rinnensteine) 75 % 50 % 25 % 2. Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen) 75 % 50 % 30 % 3. Kombinierte Geh- und Radwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordsteine) 75 % 60 % 40 % 4. Gehwege (einschl. Sicherheitsstreifen und Bordstein) 75 % 65 % 55 % 5. Unselbständige Park- und Abstellflächen 75 % 55 % 40 % 6. Unselbständige Grünanlagen, Straßenbegleitgrün 75 % 60 % 50 % 7. Beleuchtungseinrichtungen 75 % 60 % 50 % 8. Straßenentwässerung 75 % 55 % 40 % 9. Bushaltebuchten 75 % 50 % 25 % 10. Verkehrsberuhigte Bereiche und Mischflächen 75 % 60 % - 11. Fußgängerzonen 60 % 12. Außenbereichsstraßen 13. Unbefahrbare Wohnwege siehe § 3 Abs. 3 75 % Zum beitragsfähigen Aufwand gehören ferner die Kosten für -den Erwerb der erforderlichen Grundflächen einschließlich der der beitragsfähigen Maßnahme zuzuordnenden Ausgleichs- und Ersatzflächen einschließlich der Erwerbsnebenkosten (hierzu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung einschließlich der Bereitstellungsnebenkosten), -die Anschaffung einschließlich der straßenrechtlichen Entschädigungsleistungen sowie der Ankaufpreis nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, - die Freilegung der Flächen, - die Möblierung einschließlich Absperreinrichtungen, Pflanzbehälter und Spielgeräte, - die Böschungen, Schutz- und Stützmauern, - Bauleitungs- und Planungskosten eines beauftragten Ingenieurbüros, - den Anschluss an andere Einrichtungen, -Fremdfinanzierungskosten. Sie werden der jeweiligen Teileinrichtung (Nr. 113) entsprechend zugeordnet. (3) Straßen und Wege, die nicht zum Anbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen), a)die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen und keine Ortsteil- oder Gemeindeverbindungsfunktion haben (Wirtschaftswege), werden den Anliegerstraßen gleichgestellt, b)die überwiegend der Verbindung von anderen öffentlichen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebietes dienen (§ 3 Nr. 3 b dritte Alternative StrWG M-V) und keine Ortsteil- oder Gemeindeverbindungsfunktion haben, werden den Innerortsstraßen gleichgestellt, c) die überwiegend dem nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Verbindung von Ortsteilen dienen (§ 3 Nr. 3 b erste und zweite Alternative StrWG M-V), werden den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt. Die Anteile am beitragsfähigen Aufwand, die nicht nach Abs. (4) 2 umgelegt werden, werden als Abgeltung des öffentlichen Interesses von der Stadt getragen. Im Sinne des Absatzes 2 gelten als (5) Anliegerstraßen 1. Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen, Innerortsstraßen 2. Straßen, Wege und Plätze, die weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, (Weiter auf S. 6) 5 PN # 08.16 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 3. Hauptverkehrsstraßen Straßen, Wege und Plätze (hauptsächlich Bundes-, Landesund Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichem Verkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, 4. Verkehrsberuhigte Bereiche Straßen, Wege und Plätze, die als Anliegerstraße oder (in Ausnahmefällen) als Innerortsstraße nach der Straßenverkehrsordnung entsprechend gekennzeichnet sind. Sie sind als Mischfläche ausgestaltet und dürfen in ihrer ganzen Breite von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden. Die Stadt kann durch Satzung vor Entstehen der Beitrags(6) pflicht bestimmen, dass auch nicht in Absatz 2 genannte Kosten zum beitragsfähigen Aufwand gehören. Der Aufwand für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von (7) Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist nur insoweit beitragsfähig, sofern die Fahrbahnen breiter sind als die anschließenden freien Strecken. Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörenden Rampen. Zuschüsse sind, soweit der Zuschussgeber nichts anderes (8) bestimmt hat, vorrangig zur Deckung des öffentlichen Anteils und nur, soweit sie diesen übersteigen, zur Deckung des übrigen Aufwandes zu verwenden. in diesem Bereich, die nicht baulich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise nutzbar sind, gilt ein Vervielfältiger von 0,05. Bei Grundstücken oder Grundstücksteilflächen, die nicht 2. im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzung) liegen, wird die Grundstücksfläche, die baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird oder genutzt werden kann, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Für die übrige Grundstücksfläche in diesem Bereich gilt ein Vervielfältiger von 0,05. Für Teilflächen dieser Grundstücke, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, ist § 6 Absatz 2 Nr. 3 anzuwenden. Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) 3. wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die mit Gebäuden überbaute Fläche mit dem Vervielfältiger 5 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksgröße berücksichtigt. Für unbebaute gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke im Außenbereich wird die so genutzte Grundstücksfläche mit dem Vervielfältiger 1,0 berücksichtigt. Für die jeweils übrige Teilfläche dieser Grundstücke sowie für die Fläche aller anderen unbebauten Grundstücke im Außenbereich, insbesondere land- oder forstwirtschaftlich genutzte, gilt ein Vervielfältiger von 0,05. Anstelle der in Ziff. 1 bis 3 geregelten Vervielfältiger wird die 4. Grundstücksfläche bei nachfolgenden Funktionen in den Fällen der Ziff. 1 aufgrund der zulässigen, in den Fällen der Ziff. 2 und 3 aufgrund der tatsächlichen Nutzungen nach nachstehender Tabelle ermittelt: a) Friedhöfe0,3 b) Sportplätze 0,3 c) Kleingärten 0,5 d) Freibäder 0,5 e) Campingplätze 0,7 f) Abfallbeseitigungseinrichtungen 1,0 g)Kiesgruben 1,0 h) Gartenbaubetriebe und Baumschulen ohne Gewächshausflächen 0,5 i) Gartenbaubetriebe mit Gewächshausflächen 0,7 j) Teichanlagen, die zur Fischzucht dienen 0,05 Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nut(3) zung wird die nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 ermittelte Fläche – ohne die mit dem Faktor 0,05 berücksichtigten Flächen – vervielfacht mit a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen, 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf d) Vollgeschossen, 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr e) Vollgeschossen. (4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 3 gilt 1. soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgea) schosse, bei Grundstücken, für die die Zahl der Vollgeschosse b) nicht festgesetzt, sondern nur die Höhe der baulichen Anlagen angegeben ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet, bei Grundstücken, für die nur eine Baumassenzahl festc) gesetzt ist, die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet, § 4 Kostenspaltung, Abschnittsbildung, Abrechnungseinheit Der Beitrag kann für die in § 3 Abs. 2 Nr. 1-8 genannten (1) Teileinrichtungen, die selbständig nutzbar sind, gesondert erhoben werden (Kostenspaltung). Der Beitrag kann für Abschnitte einer Einrichtung erhoben (2) werden, wenn diese selbständig in Anspruch genommen werden können (Abschnittsbildung). Beiträge können für mehrere selbständige Anlagen gemein(3) sam erhoben werden, wenn diese in einer funktionalen Abhängigkeit zueinander stehen (Abrechnungseinheit). § 5 Abrechnungsgebiet Das Abrechnungsgebiet bilden die Grundstücke, von denen (1) aus wegen ihrer räumlich engen Beziehung zur ausgebauten Einrichtung eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit dieser Einrichtung eröffnet wird. Wird ein Abschnitt einer Anlage oder werden zu einer Ab(2) rechnungseinheit zusammengefasste Anlagen abgerechnet, bilden der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit das Abrechnungsgebiet. §6 Beitragsmaßstab Der nach § 3 ermittelte, auf die Beitragspflichtigen entfal(1) lende Anteil am beitragsfähigen Aufwand wird nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die das Abrechnungsgebiet (§ 5) bildenden Grundstücke verteilt. Für die Ermittlung der Grundstücksflächen gilt: (2) Soweit Grundstücke ganz oder teilweise im Bereich eines 1. Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder in einem Gebiet, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 33 BauGB), liegen, wird die Grundstücksfläche, auf die der Bebauungsplan bzw. der Bebauungsplanentwurf die bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung bezieht, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Für die übrige Grundstücksfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie Grundstücke PN # 08.16 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 9 Entstehen der Beitragspflicht Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Maßnahme bzw. Teilmaßnahme (§ 4 Abs. 1 u. 2), sobald diese technisch fertiggestellt, rechtlich beendet (bspw. Grundbucheintragung bei erforderlichem Grunderwerb) und der Gesamtaufwand feststellbar ist. Dienen Zuschüsse der Entlastung der Beitragspflichtigen, ist ferner der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung über die endgültige Höhe des Zuschusses zu berücksichtigen. In den Fällen der Anschaffung entsteht die sachliche Beitragspflicht sobald der gesamte Anschaffungsaufwand geleistet und grundbuchrechtlich durchgeführt ist. d) bei Grundstücken, für die gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss, bei Grundstücken, für die tatsächlich eine höhere als die e) festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden ist, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird. 2. soweit keine Festsetzung besteht, bei bebauten Grundstücken, die Zahl der tatsächlich vora) handenen Vollgeschosse, bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl b) der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, wird c) die Kirche als eingeschossiges Gebäude behandelt, bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätd) ze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene. 3. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden bei gewerblich oder industriell nutzbaren Grundstücken als Höhe eines zulässigen Geschosses im Sinne dieser Satzung 3,50 m und bei allen in anderer Weise nutzbaren Grundstücken 2,60 m zugrunde gelegt. (5) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung wird die nach Absatz 3 ermittelte Fläche vervielfacht mit 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich a) bestehenden (§ 34 Abs. 1 oder 2 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbegebietes (§ 8 BauNVO), Industriegebietes (§ 9 BauNVO), Kerngebietes (§ 7 BauNVO) oder sonstigen Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt, 1,5, wenn das Grundstück nicht in einem Gebiet nach b) Buchstabe a) liegt und überwiegend gewerblich oder überwiegend in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z.B. Verwaltungs-, Schul-, Post-, Bahnhofsgebäude, Parkhaus, Praxen für Freie Berufe, Museen) genutzt wird, 1,25, wenn das Grundstück nicht in einem Gebiet nach c) Buchstabe a) liegt und auch – aber nicht überwiegend – gewerblich oder in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise genutzt wird. (6) Bei Grundstücken, die nicht der Regelung des Artzuschlages nach Absatz 5 unterliegen und durch mehrere Straßen, Wege oder Plätze erschlossen sind, wird der sich nach Absatz 1 bis 4 ergebende Betrag nur zu zwei Dritteln erhoben. § 10 Veranlagung, Fälligkeit Der Beitrag bzw. die Vorausleistung wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. § 11 Billigkeitsmaßnahmen Zur Vermeidung unbilliger Härten können Beiträge auf Antrag gestundet werden. Für die Gewährung einer Stundung sind die hierfür geltenden gesetzlichen sowie durch die Stadt erlassenen Vorschriften anzuwenden. § 12 Datenerhebung, Datenverarbeitung (1) Zur Ermittlung der Beitragspflichtigen und zur Festsetzung der Beiträge im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung folgender Daten 1. aus Datenbeständen, die der Gemeinde aus der Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 des Gesetzes zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften – WoBauErlG – bekannt geworden sind, 2. aus dem beim Katasteramt geführten Liegenschaftskataster, 3. aus den beim Grundbuchamt geführten Grundbüchern sowie 4. aus den bei der Gemeinde vorliegenden sowie den bei der Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakten zulässig: Grundstückseigentümer, künftige Grundstückseigentü- mer; Grundbuchbezeichnung, Eigentumsverhältnisse, An- schriften von derzeitigen und künftigen Grundstückseigentümern und sonst dinglich Berechtigten; Daten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen der - einzelnen Grundstücke. § 7 Vorausleistungen Auf die künftige Beitragsschuld können Vorausleistungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig beitragspflichtig ist. § 8 Ablösung des Beitrages Vor Entstehen der Beitragspflicht kann die Ablösung durch öffentlichrechtlichen Vertrag vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung entstehenden Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten. ie Gemeinde darf sich die in Absatz 1 genannten Daten von (2) D den genannten Ämtern und Behörden übermitteln lassen. Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Beitragserhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Putbus, 18.07.2016 B. Wilke Bürgermeisterin 7 PN # 08.16 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung zum Strandräuber IRONMAN 70.3 RÜGEN 2016 über Verkehrseinschränkungen/Straßensperrungen am 11. September 2016 Die am 11. September 2016 auf Rügen geplante Sportgroßveranstaltung „IRONMAN 70.3 RÜGEN“ erfordert die Anordnung mehrere Straßensperrungen und damit verbundene Verkehrseinschränkungen. Für die vorgesehene Radstrecke Binz – Prora – Bergen – Putbus – Zirkow – Binz ist es erforderlich, folgende Straßenabschnitte in Putbus und Umgebung (dieselben wie in 2015) in der Zeit von ca. 10 bis 16 Uhr zu sperren: • Bergen – Putbus (L301) • Putbus – Ost-Seite Circus • Putbus – Zirkow • Putbus – Bahnhofstraße (L29/Kreisstr. RÜG 16) ternative Anfahrtswege – sofern vorhanden – bei der Organisation ihrer Hausbesuche einplanen müssen. Bitte informieren Sie auch Ihre Urlauber und Gäste, damit diese sich ebenso auf die verkehrliche Situation einstellen und ggf. ihre An-/Abreise früher oder später sowie alternative Wegstrecken einplanen können. Es werden folgende überörtlich Umleitungsstrecken eingerichtet: – Bergen – Tilzow – Ketelshagen – Güstelitz – Putbus (Kreisstraße RÜG 15) – Putbus – Lauterbach – Vilmnitz – Nadelitz – Lancken-Granitz – Sellin – Baabe – Göhren (L29/B196) Die vorgenannten Straßenabschnitte sind während der Sperrzeit für jeglichen Verkehr gesperrt. Für den zu Putbus gehörenden Bereich sind folgende Ortsteile/Straßen/Gehöfte am 11. September 2016 in der Zeit von ca. 10 bis 16 Uhr von den Hauptverbindungsstraßen abgeschnitten. • Ortslage Dolgemost - Marienstraße • Dolgemost Nr. 8 - Ost-Seite Circus, Circus 1 - 9 • Pastitz Nr. 12, 13, 14 - Wiesenweg • Ortslage Pastit - Bahnhofstraße 2 - 19 • Bergerlandstraße - Binzer Straße • Autohandel Am Wasserturm - Amselweg •Garagenkomplex Bergerlandstraße - Drosselweg •Gartenanlage Bergerlandstraße - Finkenweg • Ortslage Lonvitz - Ortslage Posewald • Ortslage Beuchow – in Putbus von Garz/Kasnevitz kommend: ab Circus über die Kastanienallee und Wreechener Weg auf die Lauterbacher Straße – Bahnhofstraße in Putbus: Die Fahrbahn des zwischen Circus und Lauterbacher Straße gelegenen Abschnitts der Bahnhofstraße wird für die Radstrecke halbseitig gesperrt. Der von Lauterbach kommende Verkehr wird ab Kreuzung Bahnhofstraße/Lauterbacher Straße bis Kreuzung Circus/Kastanienallee auf die linke Fahrspur geleitet. Die betroffenen Anlieger müssen sich darauf einstellen, dass das Einfahren in die bzw. Ausfahren aus den Ortslagen sowie das Herauffahren auf bzw. Herunterfahren von den Grundstücken, die an den gesperrten Straßen liegen, während der Sperrzeit nicht möglich ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass in Binz, Prora, Bergen und Umgebung Verkehrseinschränkungen auftreten werden, auf welche sich insbesondere Pendler einstellen müssen. Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass ambulante Pflegedienste al- Änderungen sind vorbehalten und werden bekanntgemacht. Fachbereich III Bau- und Ordnungsamt IRONMAN Volunteer werden! Entlang der Radstrecke sorgt man als Streckenposten für einen sicheren Ablauf. Als Dankeschön erhält jeder Helfer an der Radstrecke vom Veranstalter: • eine Aufwandsentschädigung iHv 40,00 € • ein Strandräuber IRONMAN 70.3 Rügen Helfer Shirt • ein Strandräuber IRONMAN 70.3 Rügen Volunteer Bag • einen 20 % Gutschein IRONMAN Merchandise Store • ein Lunch- Paket mit Getränk • freien Eintritt zur großen IRONMAN Party am Sonntagabend Das Anmeldeformular liegt im Eingangsbereich des Rathauses aus und ist auf der Homepage der Stadt Putbus – www.putbus. de – zu finden. Ansprechpartner in der Stadtverwaltung: Daniela Doerner Tel.: 038301 / 643-42 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner des Veranstalters: Martin Sorge Tel.:038393 / 148117 E-Mail: m.sorge@ostseebad-bin Für den Einsatz an der Radstrecke muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Interessierten, die den Athleten bei ihrem Wettkampf ganz nah sein und das Renngeschehen direkt miterleben wollen, sind dazu aufgerufen, dieses Event zu unterstützen! PN # 08.16 8 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Hafentage 2016 am Hafen in Lauterbach Liebe Leserinnen und Leser der Putbusser Nachrichten, am letzten Wochenende im Juli 2016 standen vom 28.07.2016 bis 31.07.2016 die traditionellen Hafentage in Lauterbach als ein Höhepunkt auf dem städtischen Terminkalender unserer Stadt. Die diesjährigen Hafentage in Lauterbach standen unter dem Motto „Der schönste Hafen der Insel – Willkommen an Bord“. Das umfangreiche Programm mit seinen zahlreichen Schaustellern, dem Drachenbootrennen, den Live-Bands und der DiscoMusik, dem Feuerwerk und dem Riesenrad mit Gefühlen, über den Wolken zu sein, lockte Groß und Klein an. Nicht nur Kinderaugen leuchten beim Anblick nostalgischer Karussells oder atemberaubender Fahrattraktionen der neuesten Generation. Händler und Gastronomen rundeten mit kulinarischen Besonderheiten die Partystimmung am Hafen ab. An den vier Veranstaltungstagen verwandelte sich das Hafengelände in eine Partymeile. An den Ständen der Händler drängten sich die Besucher, um maritime Souvenirs und sonstiges Allerlei zu kaufen. Frischer Fisch aus dem Fischladen der Fischereigenossenschaft und vom „Räucherschiff Berta“, oder aber auch Leckeres vom Grill mit seinen exotischen Köstlichkeiten und Spezialitäten stand hoch im Kurs. Hier sollte der Ausschank von Freibier durch die Bürgermeisterin Frau Wilke nicht unerwähnt bleiben. Neben der Festmeile waren alle Augen auf die zahlreichen Schiffe im Hafen Lauterbach und das inzwischen zur Tradition gehörende Drachenbootrennen gerichtet. Das Drachenbootrennen war auch in diesem Jahr wieder ein Höhepunkt zu den Hafentagen. Hier gilt unser Dank den Organisatoren vom CJD Garz unter der Lei- tung von Michael Köhnen. Bedauerlicherweise verstellte ein anwesendes Flusskreuzfahrschiff teilweise die Sicht der Zuschauer. Ein Umstand, der zukünftig lösbar erscheint. Vom kleinen Segelboot bis zum Kreuzer war alles vertreten. Auf der Bühne erklang Musik aller Richtungen und die einzelnen Schausteller lockten die Gäste mit eigenen wohlklingenden Melodien und Spaß an. Ein absoluter Höhepunkt ist das stimmungsvolle Höhenfeuerwerk über den Rügischen Bodden, welches bereits am Freitagabend die Veranstaltung krönte. Hierfür gilt unser besonderer Dank allen Mitwirkenden. Aus Anlass der Hafentage in Lauterbach wurde im Hafenhotel „Victoria“ ein Video-Dia-Vortrag über die Weltumseglung 20122013 des russischen Großseglers „Sedov“ durch die Referenten Herrn Hoffmüller und Herrn Slovy aus Sassnitz den Besuchern in beeindruckender Weise nahe gebracht. Durch eigenes Erleben und Episoden auf dem Großsegler zogen die Referenten die Zuhörer in ihren Bann. Auch Ihnen und dem Team des Hafenhotels gilt unser Dankeschön. Es ist mir auch an dieser Stelle ein besonderes Anliegen, mich für die gute Organisation, die Abstimmungen mit der Verwaltung und den gesamten Verlauf der Hafentage bei Herrn Thomas Holtz und seinen Mitarbeitern vom Schaustellerbetrieb/Festzelte Holtz aus Grimmen zu bedanken. Die Vielfalt der Angebote für ein abwechslungsreiches und kurzweiliges Programm möchte ich hervorheben. Vielen Dank. Karl-Otto Hein Sachgebietsleiter Ist die Stadt Putbus mit ihren Ortsteilen senioren- und behindertenfreundlich? Der Seniorenbeirat der Stadt Putbus hat das diesjährige Vilmschwimmen genutzt, um während der Veranstaltung das Gespräch mit Interessierten zu suchen. Wir berichteten bereits in der Ausgabe 07/2016 der Putbusser Nachrichten zu dem Vorhaben. Während des Vilmschwimmens verteilten wir einen Fragebogen, der uns bei unserer Arbeit für die Betroffenen behilflich sein soll. Der Fragebogen liegt ebenfalls in der Verwaltung, Markt 8, aus. Wir bitten interessierte Bürger und Gäste unserer Stadt, diesen auszufüllen und ihn an die Stadtverwaltung oder den Seniorenbeirat, jeweils Markt 8, 18581 Putbus, zurück zu senden. Harald Bindernagel für den Seniorenbeirat der Stadt Putbus 9 PN # 08.16 Wi Plattdütschen Regelmäßig, jeden ersten Dienstag im Monat, treffen wir uns im „Mehrgenerationenhaus“ um plattdeutsch zu sprechen, plattdeutsche Gedichte und Anekdoten zu hören und Spaß zu haben. Es hat sich bereits ein starker Kern der immer Anwesenden entwickelt. Hans Müller hatte vor einigen Jahren schon diese Plattdeutschinteressierten „zusammengefunden“. Letzten Sonntag wurde ein Interwiew des NDR Radio MV von einer plattdeutschen Baumwipfelpfadführung mit uns ausgestrahlt. Aber das eigentliche Anliegen dieser kleinen Wortmeldung ist die 1400. „Uns lütt Plattdütsch Eck“-Geschichte unseres Mitgliedes, den wohl alle Putbuser kennen: Willy Kankel. „He“ schrifft faßt jede Woch „Uns lütt Plattdütsch Eck“ – dorför wull`n wi uns mit een lütt Gedicht be emm bedanken und vör alle Läsers sein Dörchhoallungsvermögen künnich moaken. Uns lütt Plattdütsch Eck Wenn man biet Vertellen een’n mit „He“ tituliert, is dat nich kniggefein, över meist is „He“ `n Bekannter allgemein. Uns „He“ hier schrift all lang`n – woll fiefundörtich Johr in uns Zeitung. „He“ sülben sächt nu groa dusendvierhunnert „Lütt Pladütsche Ecken“ hätt he all affliefert. „He“ kricht dorvör unsern iehrlichen Dank. „He“ schrift vör de Ümwelt, gegen de Gliekgültigkeit, lächt denn Finger in so manche Wunn. „He“ hätt vör de lütte un de grode Politik keen Bang`n. „He“ stött ok uns twischendörch ees an; in unsen Oaldaachstrott. „He“ lääst sick toierst recht schwer, över man hätt sich nu all inlääst. „He“ schrift nich einfach so wat doal – nee, all`nsl is recherchiert un von Sinn un Verstand. Nu frogen ji: „wer is denn „He“?“ Na jede kennt emm, doch - „He“ schrift in de „OZ“ fast jede Woch! Uns Willy Kankel -wika- is de „He“ Emm välen Dank vör jede Idee. Arno Krüger Mitglied des Plattdeutschtreff Foto: Tourismuszentrale Rügen GmbH/ pocha.de Internationale Baumklettermeisterschaften, 02. – 04.09.2016 Um sich einen Eindruck zu verschaffen, können Sie auf unserer Webseite www.ruegen-putbus.de unter „natürlich-aktiv“ ein Video aus 2015 anschauen. Es wird folgendes Programm geben: Veranstaltungsübersicht: Ort: Stadtpark in Putbus auf Rügen, Marstall Die Ostdeutsche Meisterschaft wurde im letzten Jahr ins Leben gerufen und erfreut sich großer Beliebtheit. Sie ist für alle Baumkletterer und Baumkletterinnen gleichermaßen gedacht. Dem Zuschauer wird ein buntes Spektrum an vielseitigen Aktivitäten geboten. Ablauf: Freitag, den 02.09. Samstag, den 03.09. Sonntag den 04.09. ab 9 Uhr ab 15 Uhr ab 6 Uhr ab 8 Uhr ab 12 Uhr ab 19 Uhr ab 9 Uhr ab 15 Uhr Gear-Check Parcoursbesichtigung 30 Frühstück Wettkämpfe Mittagessen Abendessen Masters Ehrung Piratenfest am SPZ Putbus Das Sonderpädagogische Zentrum für mehrfachbehindert hörgeschädigte Menschen Putbus möchte alle Putbuser und Gäste zu unserem Herbstfest einladen! Wann? 16.09.2016 in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr Wo? Auf dem Gelände unseres Wohnheims, Alleestraße 21, 18581 Putbus Neben einem bunten Programm für kleine und große Piraten wird der „Shantychor Sassnitz“ für musikalische Unterhaltung und Stimmung sorgen. Auch der Tierfreund kommt nicht zu kurz: PN # 08.16 Pferde tragen Gäste und Bewohner über das Gelände und ein Streichelzoo lädt zum Kuscheln ein. Für das leibliche Wohl wird durch Kaffee und selbstgebackenen Kuchen und geben Abend am Grill gesorgt. Unsere Gäste haben an diesem Tag Gelegenheit sich unser Wohnheim und unsere Arbeit zeigen zu lassen. Gebärdensprache ist schwer? Nicht bei uns! Wir zeigen gerne unsere „geheime Sprache“ – plaudern Sie mit! Wir freuen uns auf Sie! Ihr gesamtes Team vom SPZ Putbus 10 Stadtansichten – Kalender 2017 Die Stadt Putbus gibt für das Jahr 2017 einen Wandkalender mit Fotos aus unserer Stadt im Format A 3 sowie einen Postkartenkalender im Aufsteller heraus. Beides kann käuflich erworben werden. Den Kalender erhalten Sie zu einem Preis in Höhe von 15,00 €, den Postkartenkalender zu einem Preis von 12,00 €. Angeboten werden die Produkte in der Putbus-Information, Orangerie; der Park-Buchhandlung, Alleestraße 4; der Kreativwerkstatt ein Tag am Meer“, Alleestraße 7 sowie im Sekretariat des Rathauses, Markt 8. Der diesjährige Rosenkalender wird wieder durch den Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V. zum Verkauf angeboten. Der Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V. lädt Putbusser Einwohner und Gäste ein zum Vortrag von Kunst- historikerin und Museumspädagogin Agnes Heine über Episoden aus dem Tagebuch des Fürsten Malte zu Putbus am 09.September 2016 um 18:30 Uhr im Rosencafe. 11 Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! PN # 08.16 TERMINE UND V E R A N S TA LT U N G E N STADTVERTRETUNG / FACHAUSSCHÜSSE DAUERAUSSTELLUNG IM RATHAUS Montag 19.09.2016, 18.00 Uhr Sitzung der Stadtvertretung im großen Saal des Rathauses Mittwoch, 31.08.2016, 18.30 Uhr Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Parkentwicklung im großen Sitzungssaal des Rathauses Montag, 05.09.2016, 18.00 Uhr Sitzung des Fachausschuss für Bau, Verkehr und Ordnung, Umwelt- und Naturschutz im großen Sitzungssaal des Rathauses Dienstag, 06.09.2016, 19.00 Uhr Sitzung des Fachausschusses für Bildung, Kultur und Soziales im großen Sitzungssaal des Rathauses Bitte informieren Sie sich über die Sitzungstermine auch auf unserer Homepage www.putbus.de. Putbusser Hobbymaler stellen ihre Werke vor, die Werke können zum Teil auch käuflich erworben werden. ORANGERIE PUTBUS Stadtinformation Putbus Alleestraße 35 – linker Eingang, Tel. 03 83 01 / 4 31 (Ansprechpartner für Touristen, Gäste und Vermieter) Öffnungszeiten: September Montag – Samstag 10.00 – 16.00 Uhr Ausstellungszentrum der KulturStiftung Rügen, Alleestraße 35, 18581 Putbus Tel. 03 83 01 / 88 97 97 Öffnungszeiten: Mai bis Oktober Dienstag – Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr Ausstellung der Galerie des Landkreises und der KulturStiftung Rügen 20.08. – 25.09.16 Frank Otto Sperlich, Malerei, Filmdokumentation Galerie im CIRCUS EINS – Kronprinzenpalais Öffnungszeiten: April bis Oktober täglich 11.00 – 17.00 Uhr 03.09. – 16.10.16 Wolfgang Sulek / Ribnitz-Damgarten Bernd Kommnick / Neubrandenburg DAUERFÜHRUNGEN 2016 Auf den Spuren der Zauberflöte – Die Magie der weißen Stadt Montag: 05.09. Treffpunkt: Bahnhof Putbus, 13.15 Uhr, kostenfrei mit Kurkarte Parkzeit – Ein Spaziergang zu alten Bäumen im Schlosspark Samstag: 10.09., 17.09., 08.10, 15.10. Treffpunkt: Bahnhof, 11.15 Uhr, 7,– € / Pers. Geführte Wanderungen mit dem Ranger durch die Goor bis Oktober, jeden Dienstag, Treffpunkt: Hafen Lauterbach, Fischladen, 10.15 Uhr, kostenfrei Radwanderung mit dem Ranger zu den Kollen im Putbusser Land Mittwoch: 14.09., 12.10. Treffpunkt: Orangerie Vorplatz, 10.00 Uhr, kostenfrei PN # 08.16 Seniorenbeirat, Volkssolidarität, Sozialverband und der Tourismus- und Gewerbeverein der Stadt Putbus heißen Sie recht herzlich willkommen! jeden Montag von 17.30 – 19.30 Uhr Musikalisches Picknick im Rosengarten 29.08. Tomasz Gaworek 05.09. Laszlo Sandor 10. – 17.09.2016 1. Rügener Klangwoche Spielorte: Putbus, Bergen auf Rügen, Garz Mittwoch, 14.09.2016 „Sound of Crossover“ – Klassik trifft Rock open air Konzert, Insel im Schlossteich Samstag, 17.09.16 11.00 – 18.00 Uhr Klangmarkt Bücher, Noten, Rhythmusworkshops für Groß & Klein u.v.m., Marstall 19.30 Uhr Liedernacht anschließend Klanglounge mit Tanz, Marstall Geburtstag der Monate Mai, Juni, Juli und August Donnerstag 01.September, 14.00 Uhr Pommernstübchen THEATER PUTBUS Kegeln Markt 13, Tel. 03 83 01 / 80 80 Mittwoch 07.September,14.00 Uhr Kassenöffnungszeiten: Dienstag – Freitag Kegelbahn 10.00 bis 13.00 und 16.00 – 18.00 Uhr Bürgersprechstunde (ausser Feiertags); Tageskasse 1 Stunde vor des Seniorenbeirates: Vorstellungsbeginn (Telefon 03 83 01 / 80 83 30) Montag 12.September, 10.00 Uhr 1. September 2016 20:00 Uhr kleiner Saal der Der Zinker Berliner Kriminaltheater Stadtverwaltung 2. September 2016 20.00 Uhr Senioren ans Netz Graceland Konzert mit Herrn Höring in der Grundschule Simon & Garfunkel Tribute meets Classic Dienstag 13. + 27. September, 14.00 Uhr 4. September 2016 20:00 Uhr Vocalensemble Quartonal Tagesfahrt mit der Volkssolidarität Lieder nach Ansage Mittwoch 21. September, 8.00 Uhr nach Trinwillershagen 9. September 2016 20:00 Uhr zur Salzburg Trennung für Feiglinge Mecklenb.Landestheater Parchim Tanzveranstaltung für Senioren Mittwoch 28.September, 14.00 Uhr 10. September 2016 20:00 Uhr Hafenhotel Lauterbach Ensemble Noisten Curry auf Oliven 11. September 16:00 Uhr Pippi Langstrumpf Theater Parchim Regelmäßige Termine, 24. September 2016 20:00 Uhr zu den wir Sie ebenfalls Von Barock bis Jazz herzlich willkommen heißen! Piano in concert zu zwei und vier Händen 25. September 2016 20:00 Uhr Chorprobe montags 10.00 Uhr Ziemlich beste Freunde Schulhort Uckermärkische Bühnen Schwedt, Komödie Ortsgruppe montags 14.00 Uhr Jugend- u. Freizeitzentrum dienstags 13.30 Uhr XX.KABARETT REGATTA Turnhalle jeweils 20.00 Uhr Skatspieler mittwochs 13.30 Uhr 12. und 14. September 2016 Jugend- u. Freizeitzentrum Du hast dich voll verändert Rommé- mittwochs 14.00 Uhr 15. und 16. September 2016 spieler Jugend- u. Freizeitzentrum Im Namen der Raute, Jubiläumsgala Handarbeits- freitags 13.30 Uhr 18. und 19. September 2016 gruppe Rathaus, kleiner Saal Kopfkino 20. und 21. September 2016 Alle sind musikalisch (außer manche) VERANSTALTUNGEN 22. und 23. September 2016 jeden Mittwoch ab 17.00 Uhr Der Witz heiligt die Mittel Treff der Spinnradgruppe der DRK-Ortsgruppe Putbus in der 27. und 28. September 2016 DRK-Wohnanlage „Goor“ in Lauterbach Halt die Klappe, wir müssen reden jeden Freitag ab 08.00 Uhr 29. und 30. September 2016 Inselmarkt auf dem Putbusser Markt Drei Engel für Deutschland – Teil2 Schröpfungsgeschichte jeden Samstag und Sonntag von 10.00 – 17.00 Uhr Theaterführungen ganzjährig nach Aushang Trödelmarkt auf dem Sportplatz am Theater in Kasnevitz 12 I N F O R M AT I O N E N A U S DEN KIRCHENGEMEINDEN P U T B U S, K A S N E V I T Z UND VILMNITZ Freiluftgottesdienst für Jung und Alt verschoben auf 11. September, 14.00 Uhr im Schlosspark Gemeindefest Bastelkreis donnerstags, 15.00 Uhr, im Pfarramt Putbus Arbeitskreis Kreatives Gestalten montags, 18.30 Uhr, im Pfarramt Putbus Helferkreis Montag, den 5. September, 19.00 Uhr, im Pfarramt Putbus ---------------------------------------------Gemeindenachmittag Putbus Donnerstag, 1. September, 15.00 Uhr im Pfarramt Putbus ---------------------------------------------Gemeindeausflug zum Kloster Rambin Donnerstag, 8. September, 13.00 Uhr Start beim Pfarrhaus Vilmnitz, 13.10 Uhr Theater Putbus, 13.15 Uhr bei Hurtienne, 13.20 Uhr Kirche Kasnevitz in Privatautos. In den Klostergärten bekommen wir eine Führung. Anschließend halten wir in der Kirche von Rambin eine Andacht und wollen dann Kaffeetrinken gehen, wobei jeder für sich selbst zahlt. Rückkehr gegen 17.00 Uhr. Anmeldung im Pfarramt, ggf. mit Fahrangebot. ---------------------------------------------- Jesus Christus – Kreuz + Leben In der Kirche zu Kasnevitz hängt der mittelalterliche Korpus Christi an einem Kreuz. D.h. es ist ein Torso, denn die Arme fehlen. Dieser Torso hat es mit von Anfang an angetan. Es ist mehr, als ich in Worten ausdrücken kann, doch etwas will ich es versuchen. Es drückt tiefes Leiden aus, Erschöpfung, Ohnmacht, das, was die Kreuzigung bewirkt. Gleichwohl drückt er große Würde aus. Güte, Offenheit, Zuwendung. Es fehlten auch die Füße, doch die wurden kürzlich gefunden und angesetzt. Die Füße zeigen das mit dem Nagel hereingeschlagene Loch, also die Wunde. Der auferstandene Christus wird erkannt an seinen Wundmalen. Wir sind mit unseren körperlichen und seelischen Wunden in Christus angenommen. Wir können mit unseren Wunden leben, nicht nur im Sinne von überleben, sondern im Sinne von erfülltem, würdigem gütigen Leben. ---------------------------------------------EV. GOTTESDIENSTE IM MONAT SEPTEMBER: So 04.09. 11.Sonntag nach Trinitatis 9.00 Uhr Vilmnitz (A) 10.30 Uhr Putbus (A) So 11.09. Gemeindefest Freiluft GD 14.00 Uhr Putbus Park So 18.09. 17.Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Putbus Goldene Konfirmation 14.00 Uhr Kasnevitz (A) So 25.09. 18.Sonntag nach Trinitatis 9.00 Uhr Vilmnitz 10.30 Uhr Putbus (A) – Abendmahlsgottesdienst (K) – Kindergottesdienst ---------------------------------------------GEMEINDEVERANSTALTUNGEN IM MONAT SEPTEMBER: Kinderkreise (Christenlehre) montags, 16.00 Uhr (1.-6.Klasse) im Pfarramt Putbus Kirchenchor nach der Sommerpause ab Mitte Sept: dienstags, 19.00 Uhr, in der Michaelskapelle Putbus Gemeindenachmittag Kasnevitz Donnerstag, 29.09., 15.00 Uhr bei Familie Hurtienne, Kasnevitz, Dorfstraße 53 ---------------------------------------------Konto: Ev. Kircwhengemeinden Kasnevitz, Putbus, Vilmnitz bei: Pommersche Volksbank e.G. IBAN: DE 43 1309 1054 0001 5248 44 BIC: GENODEF1HST ---------------------------------------------Mitarbeiter und Anschriften der Ev. Kirchengemeinden: Ev. Pfarramt Pastor Müller-Busse Alleestraße 34, 18581 Putbus eMail: [email protected] Tel. 038301/436, Fax 038301/88031 www.kirche-putbus.de auch bei: www.ruegen-putbus.de Sprechzeiten im Pfarramt: dienstags und donnerstags, von 10.00 – 12.00 Uhr Kinderkreise: telefonisch über das Pfarramt Friedhöfe Kasnevitz und Putbus: Dietmar Kraski, Tel. 038301/60887 oder 0172/6094413 Friedhof Vilmnitz: Hans-Jürgen Hoge, Tel. 0162/7337115 Ev. Kindertagesstätte „St. Martinsgarten“: Alleestraße 34, 18581 Putbus Leiterin: Marianne Czulak, Tel. 038301/898205 Kindergottesdienst: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964 Arbeitskreis Kreatives Gestalten, Bastelkreis, Helferkreis: Christina Heidtmann, Tel. 038301/61413 Ev. Frauenkreis: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964 Kirchenchor: Kantor Thomas Klee, Tel. 038393/121988 13 PN # 08.16 Nachlese zum 1. Juni 2016, ein toller Kindertag im Hort Putbus Bei sagenhaftem Sonnenschein, nach dem Regentag im letzten Jahr, und idealen Temperaturen, feierten wir unseren diesjährigen Kindertag auf dem Hortgelände und dem Sportplatz vor der Turnhalle. Zur Feier des Tages gab es neue Fahrzeug-Racer, Bälle und unser neuer Sandkasten wurde „freigegeben“. Mit Hilfe von Opa Klauner und dessen Familie wurde nach Pfingsten die Fläche ausgebaggert. Die SPD- Fraktion der Stadtvertretung ( Hr. Reese und Hr. Stemmler) sponserte mit 200 € viel Sand zum Befüllen der ausgebaggerten Grube. Gemeinsam mit Radlader, Schubkarren und Mithilfe von fleißigen Kindern und dem Hausmeister des Hortes wurde der Sand hineingekippt und kann nun von allen Kindern genutzt werden. Alle Helfer haben uns damit eine Riesenfreude gemacht. Endlich ein zweiter Sandkasten, für die vielen Buddelkinder, auf den wir sonst noch lange hätten warten müssen. Wir sagen auf diesem Wege nochmals vielen, vielen Dank. Während des bunten Nachmittags sorgte dann Clown Max für ein tolles, abwechslungsreiches und unterhaltendes Programm. Mit Hüpfburg, alten und neuen Spielen, Tanzen, Animation und Zuckerwatte war für jeden etwas dabei und alle, klein und groß hatten so viel Spaß, dass am Ende keiner so wirklich nach Hause wollte. Ein großes Obst- und Gemüsebüfett mit Saft und Selters lieferte immer neue Energie an diesem Spiel und Spaß reichen Nachmittag. Wir freuen uns jetzt schon auf das nächste Jahr. Unser diesjähriges Sommerfest am 13.Juli stand wettermäßig leider nicht unter einem so guten Stern. Schon nach kurzer Zeit, gerade waren die gegrillten Würstchen fertig, musste das gesamte Fest in die Räume des Hortes verlegt werden. Nur wenige Kinder und Helfer hielten im Nieselregen bei den Spielen aus. Wikingerschach, Äpfelschnappen, Schubkarrenrennen, Tattoos kleben usw., von einigen Eltern und den Horterziehern angeboten, standen auf dem Programm und wurden so gut es ging „abgearbeitet“. Auch das leckere Kuchenbuffet, von einigen Eltern gebacken und bereitgestellt, musste dem Regen weichen. Trotzdem hatten alle ihren Spaß, sind satt geworden hoffen auf weitere schöne Feste. Wir danken allen Eltern, die tatkräftig am Nachmittag mitgeholfen haben und bei den Vorbereitungen dabei waren und hoffen, auch beim nächsten kleinen oder großen Fest wieder auf ihre Mithilfe zählen zu können. Danke sagen die Hortkinder und das Erzieherteam GEBURTSTAGE IM SEPTEMBER 2016 DIE STADTVERWALTUNG GRATULIERT am 01. September Frau Monika Trautner, Lauterbach zum 75. Geburtstag am 02. September Herrn Manfred Krohn, Putbus zum 70. Geburtstag am 19. September Frau Ursula Harang, Putbus Herrn Heinz Behrens, Putbus Frau Erika Mendel, Lauterbach zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag am 05. September Frau Christel Prüßing, Putbus zum 75. Geburtstag am 27. September Frau Gisela Czeckay, Putbus Frau Elfriede Krüger, Putbus am 14. September Frau Regina Günther, Putbus zum 75. Geburtstag am 28. September Frau Frieda Kirmse, Putbus zum 75. Geburtstag am 17. September Herrn Michael Volk, Putbus zum 75. Geburtstag am 29. September Frau Gerdas Kruschke, Kasnevitz zum 80. Geburtstag am 18. September Herrn Karl-Heinz Hoth, Putbus zum 70. Geburtstag GEWERBEJUBILÄEN: 15.09.1991 PN # 08.16 25 Jahre 14 Rügen-Druck GmbH Putbus Hier fachsimpeln zwei Geschäftspartner, Frank Bachmann aus Vilmnitz, als GF der Roland Autoglas Rügen GmbH in Bergen und der Putbusser Allianz Chef Inhaber Stefan Knapp ob die Scheibe durch eine sogenannte Glassrepairreparatur gerettet werden könnte. In diesem Fall muss sie aber gewechselt werden. PUTBUS Betreuen · Pflegen · Begleiten Vilmnitzer Dorfstraße 2 18581 Putbus Tel.: 038301 / 6 11 44 Mobil: 0172 / 3 81 95 63 Fax: 038301 / 6 22 87 Büro Bergen Bahnhofstraße 13 18528 Bergen auf Rügen Tel.: 03838 / 40 48 400 August-Bebel-Str. 36 • Telefon 6 09 24 Bürozeiten: Mo.- Fr. 9 - 12 Uhr • Di., Do. 14 - 18 Uhr [email protected] Malermeister Rainer Grübel Siedlung Holzhof Nr. 4 18581 Putbus Telefon 03 83 01 / 89 07 77 Mobil 01 62 / 2 16 00 05 Fax 03 83 01 / 89 07 76 • Maler- und Tapezierarbeiten • Fassadenarbeiten • Fußbodenbeläge • Vollwärmeschutz Häusliche Pfleg e ☎ 038304 263 Pflegedienst Pflegedienst „Kleine GbR Antje“ „Kleine Antje“ Hahnke „Kleine&Antje“ Hahnke Hahnke Bänecke GbR GbR Antje u. Katja Hahnke Dorfstraße 8 aund Antje Hahnke u. Katja Hahnke Katja Bänecke 18586 Lancken-Granitz Dorfstraße 88aa Dorfstraße 18586 Lancken-Granitz Lancken-Granitz 18586 Tel. 03 83 03 / 9 29 24 Mobil 2 02 Tel. 01 0373 83/03 03 03 83 / 933 2926 24 Mobil 0173 73//2202 33 26 Mobil 01 FIT FÜR DEN URLAUB? LAST + URLAUBSCHECK + KLIMAANLAGEN WARTUNG + INNENRAUMFILTERWECHSEL Michael Last • Chausseestraße 2 a • 18581 Lauterbach • Tel. 03 83 01 / 6 13 31 • Fax 6 13 55 15 PN # 08.16 IMPRESSUM Die Putbusser Nachrichten erscheinen 12 x jährlich, jeweils am letzten Montag des Monats. Auf die Herausgabe wird durch eine Anzeige in der „Ostsee-Zeitung“, Lokalblatt für den Landkreis Vorpommern-Rügen, dienstags hingewiesen. Die Putbusser Nachrichten werden kostenfrei an alle erreichbaren Haushalte des Stadtgebietes verteilt und sind zudem einzeln (0,55 ”) oder im Abonnement zum Jahrespreis von 6,60 ” beim Herausgeber zu beziehen. Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos, es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung dieser Beiträge. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers und nicht des Herausgebers wieder. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, Manuskripte aus Platzgründen zu kürzen. · · Alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, Nachdruck oder anderweitige Verwertung sind nur mit Quellenangaben gestattet. Herausgeber: Stadt Putbus • Markt 8 • 18581 Putbus Ansprechpartner: Frau Maaske, Telefon (03 83 01) 6 43 32 e-mail: [email protected] Herstellung und Anzeigenannahme: Rügen-Druck Putbus, Circus 13, 18581 Putbus Telefon (03 83 01) 8 06 16, Fax (03 83 01) 6 12 31 Die nächste Ausgabe der Putbusser Nachrichten erscheint am 26.09.2016, Redaktionsschluß: 10.09.2016 · \Y f :] ` mf \Y[ [`_m] f_] f :] Klöckner· Kelber Kelber Klöckner · KoosKoos · GbR GbR llerAr t eitenraar erarb k c t e d h c le a al D •Dachdeckerarbeiten lerrt art al rA lle en it a t n be e ar ar it r e er le ck al rb a de en r it ch e be n Da p ar ungt) er m pn le rtrigar Kemwerkstatt mit vost •Kl rfele Voal m itg) iten ttgun arartibe rk rfe eer (eigene pn W em e g) n un Kl e tig ig er (e rf hestratt mit vo werk alenlde Äc Met(eig r r chÄcehe ä lld ta e •M Metalld ·· · · · · Fritz-Reuter-Str. 10 · 18581 Putbus/Rügen fon: 03 83 01Fritz-Reuter-Straße / 89 84 15 fax: 03 83 01 10 / 89 ·8418581 16 Mobil:Putbus 01 52 / 05 49 66 63 / Rügen Fritz-Reuter-Str. 10 · 18581 Putbus/Rügen mail: [email protected] Fon:03 83 01/89 84 15·Fax:03 83 01/89 84 16 fon:Mobil:01 03 83 01 52/05 / 89 8449 15 66 fax:63·Mail:[email protected] 03 83 01 / 89 84 16 Mobil: 01 52 / 05 49 66 63 mail: [email protected] Jetzt Frühbucher-Prämie sichern! 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