Nr. 03/2016

Transcrição

Nr. 03/2016
PUTBUSSER
NACHRICHTEN
NR: 03/2016
XXVII. JAHRGANG
29. MÄRZ 2016
A M T L I C H E S M I T T E I L U N G S B L AT T
D E R S TA D T P U T B U S
Alte verkrustete Vorstellungen
brechen auf
lassen Neues
lassen Leben erwachen.
Neue Wege
kommen uns entgegen
öffnen ihre Arme
uns zu empfangen.
Gehen wir!
Gehen wir?
Wir gehen!
© Helga Schäferling (*1957),
deutsche Sozialpädagogin
I N H A LT:
AMTLICHE UND ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
SEITE 2 – 7
SEITE 12
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Verwaltung der Stadt Putbus
Fachbereich I Innere Verwaltung, Bildung, Kultur und Sport
Fachbereichs- u. Sachgeb.-Ltr.: Bürgermeisterin Frau Wilke
SGB Innere Verwaltung:
Telefon
e-mail
Öffentlichkeitsarbeit
Frau Wilke
Putbusser Nachrichten/Archiv
Frau Maaske
Sekretariat/Zentr. Dienste
Frau Eickner
Personalabteilung
Frau Rieger
Einwohnermeldeamt
Frau Krase
Name
64310
64332
64310
64315
64335
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Schulverwaltung/Tagespflege
Frau Hoffman
Schulhausmeister/ Hallenwart
Herr Jeschke
Wildgehege
Heimat- und Kulturpflege/
Frau Blank
Vereinsarbeit/Jugendarbeit/Sportstätten
64338
547
[email protected]
547
-
SGB Bildung, Kultur und Sport:
Fachbereich II
64343
Finanzen/Finanzverwaltung
Fachbereichs- und Sachgeb.-Ltr.: Frau Scherff
Allg. Finanzen/Finanzverwaltung
Frau Scherff
Frau Parthen
Steuern, EDV
Herr Hausmann
Stadtkasse/Vollstreckung
Frau Kruse
Fachbereich III
[email protected]
64320
64321
64322
64337
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Bau- und Ordnungsangelegenheiten
Fachbereichsleiter u. SGL Bau:
Herr Möller
SGL
Ordnungsangelegenheiten:
Frau Doerner
SGB Bau:
Planung und Entwicklung/Bau-
Herr Möller
64313
und Grundstücksordn./Denkmalpfl.
Gebäudemanagement
Herr Reile
64354
Straßen- u. Straßenrechtsangeleg.
Frau Peuß
64341
Straßenbeleuchtung
Frau Duhm
64340
Straßenreinigung/Winterdienst Frau Blank
64343
Liegenschaften
Frau Maaske
64332
Bauhof
Vorarbeiter
Herr
Schrank
200
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
SGB Ordnungsangelegenheiten:
Allgem. Ordnungs.- und Verkehrs- Frau Doerner
64342
[email protected]
angelegenh./.Fischereischeine/FFW/
Brandschutz/Statistik und Wahlen
Politessendienst
Herr Reile
64354
[email protected]
Gewerbe/Märkte
Frau Duhm
64340
[email protected]
Wohngeld
Frau Blank
64343
[email protected]
Standesamt Frau Last
64331
[email protected]
Asylbetreuung
Frau Radvan
64338
[email protected]
Herr Reile
64354
SGB Öffentliche Einrichtungen:
Abwasserbeseitigung/
Frau Duhm
Abfallwirtschaft
Öffentl. Grün/Naturschutz und
Frau Blank
Landschaftspflege/Baumfällanträge
Öffentl. Gewässer/Feuerlösch- Frau Peuß
wasserversorgung / Land- und Forstwirtschaft
64340
[email protected]
64343
[email protected]
64341
[email protected]
Eigenbetrieb der Stadt Putbus
SGB Wohnungswirtschaft/Finanzen/Hafen:
Sachgebietsleiter Herr Hein
Wohnungswirtschaft/Finanzen
Frau Fiebing Wohnungswirtschaft/Hafen
Frau Prey
Hauswart/techn. Service
Herr Leistikow Hafenmeister
Herr Paape
889739
[email protected]
61431
[email protected]
61431
[email protected]
61431
[email protected]
461
SGB Kultur und Tourismus:
Sachgebietsleiterin
Putbus-Information
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Frau Lahann
Frau Schädlich
Frau Hellwig Herr Dr. Bittner 2
60964
431
431
431
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Die Bürgermeisterin gibt bekannt
Ab April 2016 werde ich jeweils donnerstags
allen Bürgern und Einwohnern die Möglichkeit
geben, mich in meinem Büro aufsuchen zu können um mir Fragen zu stellen sowie Anregungen
und Vorschläge vorzubringen.
Der Bürgermeistersprechtag erstreckt sich auf
die Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Wilke
Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Beatrix Wilke
Frau Daniela Doerner
•
Brand- und Katastrophenschutz, Gefahrenabwehr, Unterhaltungs- und Beschaffungsmaßnahmen, Unterstützung der
ehrenamtlichen Feuerwehr sowie der Brandschutzerziehung;
Vorbereitung und Durchführung von Wahlen;
•
Kriegsgräberfürsorge.
•
Seit dem 01. Januar 2016 ist bei der Stadt Putbus Frau Daniela
Doerner die neue Sachgebietsleiterin im Ordnungsamt.
Frau Doerner ist ausgebildete Verwaltungsfachangestellte.
Zu ihren Aufgabengebieten gehören:
allgemeine Ordnungsangelegenheiten wie z. B.:
•
Fischerei- und Jagdangelegenheiten,
Gesundheits- und Tierschutz sowie Wildschäden,
Schornsteinfeger- und Obdachlosenangelegenheiten,
Schiedsstelle;
Verkehrsangelegenheiten wie z. B.
•
Genehmigungen im Straßenverkehr wie Absperrmaßnahmen, Sondernutzungen und Gestattungen, Parkausweise,
das Aufstellen von Verkehrseinrichtungen und – zeichen
sowie die Beseitigung von Verkehrshindernissen;
Parkplätze und Stellflächen;
•
Falls Sie ein Anliegen oder Fragen haben
erreichen Sie Frau Doerner unter der
Telefonnummer: 038301- 64342 und per
e-mail: [email protected].
Im Interesse der Allgemeinheit und des Einzelnen möchte ich Sie
auf Folgendes hinweisen:
Das Halten und Führen von Hunden verpflichtet dazu, Verunreinigungen, die durch die gehaltenen/geführten Hunde z. B. auf
Gehwegen verursacht werden, unverzüglich zu beseitigen.
Namen und Wohnanschrift des Hundehalters oder eine gültige
Steuermarke außerhalb des Besitzes beziehungsweise Eigentums trägt.
Verunreinigungen durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot auf Gehwegen und Kinderspielplätzen) stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die durch das Umweltamt des Landkreises
Rügen als zuständige Behörde mit Geldbuße geahndet werden
können.
Gerne können Sie sich in Gänze über die Hundehalterverordnung
des Landes Mecklenburg – Vorpommern (HundehVO M-V) im
Ordnungsamt der Stadt Putbus informieren.
Rufen Sie an 038301 / 643 – 42 oder schreiben Sie eine E-Mail
an: [email protected].
Im Allgemeinen gilt, dass Hunde so zu beaufsichtigen sind, dass
sie Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährden. Das heißt,
dass sie nicht ohne Aufsicht frei laufen zu lassen beziehungsweise an Orten mit großen Menschenansammlungen (bspw.
Versammlungen, Volksfeste, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten, etc.) an der Leine zu führen sind.
SG Ordnung
Es ist darauf zu achten, dass Hunde das befriedete Besitztum
(die Wohnung und / oder das Grundstück) nicht gegen den Willen
des Hundehalters verlassen dürfen. Außerdem hat jeder Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass der Hund ein Halsband mit
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hundesteuer
Gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der
Stadt Putbus besteht für das Halten eines über 4 Monate alten
Hundes die Steuerpflicht.
Grundbesitzes mit einer gültigen gut sichtbaren Steuermarke
versehen sein.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet.
Die Steuermarken erhalten Sie von der Abteilung Steuern entweder bei der Anmeldung, ansonsten mit dem 1. Bescheid.
Das Anmeldeformular steht für Sie unter www.putbus.de/buergerservice/vordrucke zum Download bereit.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
Für den 1. Hund
Für den 2. Hund
Für den 3. und jeden weiteren Hund
51,00 €
92,00 €
128,00 €
Sollte einmal eine Steuermarke verloren gegangen sein, ist gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,80 € eine neue zu
beantragen.
Unter bestimmten Umständen kann eine Steuerbefreiung bzw.
Steuerermäßigung vorliegen.
Genaueres können Sie der Satzung (www.putbus.de/buergerservice/satzungen) entnehmen.
Ansprechpartner in allen Fragen zur Hundesteuer ist für Sie
Herr Hausmann. Zu erreichen unter 64322 oder per E-Mail
unter [email protected].
Erinnert sei daran, dass alle in einem Haushalt oder in einem Betrieb aufgenommenen Hunde als von ihren Haltern gemeinsam
gehalten gelten.
Das Halten eines Hundes ist innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten
FB Finanzen
Auszug aus der 32. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
vom 29. August 2002 – 32. BImSchV)
Abschnitt 3
Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
Sonn- und Feiertagsgesetz M-V
Gemäß § 2 Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit gültigen Fassung sind nachfolgend aufgeführte Feiertage als gesetzliche Feiertage festgelegt:
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten,
(1)
Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung
dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach §§ 2, 3, 4 , 4a, 10 und 11 Abs. 2 der
Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien
Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Fei1.
ertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00
Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
2.
Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02 (Freischneider), 24 (Grastrimmer/Graskantenschneider), 34 (Laubbläser)
und 35 (Laubsammler) an Werktagen auch in der Zeit von
07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von
17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn,
dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche
Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr.
1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems
zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1)
vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach
Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet
sind.
•
der Neujahrstag (1. Januar),
der Karfreitag,
•
der Ostermontag,
•
der 1. Mai,
•
der Christi-Himmelfahrtstag,
•
der Pfingstmontag
•
der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
•
der Reformationstag (31. Oktober),
•
der 1. Weihnachtstag (25. Dezember),
•
der 2. Weihnachtstag (26. Dezember).
•
Sonntags ruht nicht nur der Rasenmäher ...
Informationen zu den Betriebszeiten von Maschinen und Geräten
in Haus und Garten
Viele Menschen fühlen sich durch Lärm von Rasenmähern, elektrischen Heckenscheren, Schreddern, Kreissägen u.ä. Geräten
aus der Nachbarschaft belästigt. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 06. September 2002 trägt dem
Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Menschen Rechnung, indem
sie den Gebrauch bestimmter Geräte und Maschinen in empfindlichen Bereichen einschränkt. Außerdem ist das Sonn- und
Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Für welche Geräte gilt die Verordnung?
Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 7 des Bundes(2)
Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 ein Gerät oder eine
Maschine betreibt
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Im privaten Haus- und Gartenbereich sind vor allem folgende
motorbetriebenen Geräte und Maschinen betroffen:
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz sind Sonn- und Feiertage
Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Das heißt, nicht nur die in
der Maschinenlärmschutzverordnung genannten Geräte dürfen
an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden, sondern auch
Bauarbeiten und typisch werktägliche Arbeiten ohne die Nutzung
motorbetriebener Geräte sind untersagt.
•
Freischneider
Tragbare Motorkettensägen
•
Beton- und Mörtelmischer
•
Heckenscheren
•
Rasenmäher
•
Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
•
Laubbläser/Laubsammler
•
Motorhacken
•
Vertikutierer
•
Schredder
•
Gibt es eine gesetzlich geregelte Mittagsruhe?
Nein, dafür gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung.
Trotzdem sollte man auf das Ruhebedürfnis seiner Mitmenschen
(Nachbarschaft von Kindereinrichtungen, Altersheim, Ferieneinrichtungen) Rücksicht nehmen und in der Mittagszeit auf lärmintensive Tätigkeiten nach Möglichkeit verzichten. Geregelt sind
nur erweiterte Ruhezeiten für besonders lärmintensive Geräte
(siehe oben) und eine Mittagsruhe in Kleingartenanlagen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadt
Putbus unter Telefon 643-42 sowie im Umweltamt des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Th. Möller
FBL Bauen / Ordnung
Unter die Verordnung fallen außerdem die Altglassammelbehälter, für die die unten genannten Ruhezeiten einzuhalten sind,
sowie weitere vor allem gewerblich betriebene Maschinen und
Geräte.
Für welche Gebiete trifft die Verordnung zu?
Die Einschränkung der Betriebszeiten gilt u.a. für Wohngebiete
und Sondergebiete, die der Erholung dienen (Kleingärten, Ferienund Wochenendhaussiedlungen).
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des fortgeltenden
Teil-Flächen­n utzungs­p lanes Putbus der Stadt Putbus, bezogen auf den Entwurf des
vorhaben­b ezogenen Bebauungs­p lanes Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf Klein Stresow“
der Stadt Putbus gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amt für das Biosphärenreservat Südost-Rügen, 17.01.2013
Lage der Schutzzone III des Biosphärenreservates
•
Südost-Rügen im Bezug zum Plangebiet
Lage des EU-Vogelschutzgebiet Nr. DE 1747-402
•
„Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“
Wasser- und Bodenverband „Rügen“, 27.12.2012
Hinweise zum durch das Plangebiet verlaufenden
•
Graben L 57 (Gewässer II. Ordnung)
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen
ebenfalls mit aus.
Der Entwurf der 4. Änderung des fortgeltenden Teil-Flächennutzungsplanes Putbus der Stadt Putbus, bezogen auf den Entwurf
des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf
Klein Stresow“ der Stadt Putbus und die Begründung sind von
der Stadtvertretung der Stadt Putbus in der Sitzung am 25. August 2014 gebilligt und zur Auslegung bestimmt worden. Die daraufhin vom 02. September bis zum 06. Oktober 2014 erfolgte
förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist zu wiederholen, da die
Bekanntmachung vom 25. August 2014 des Ortes und der Dauer
der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, fehlerhaft erfolgt war.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder
während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Putbus den
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.
Der Entwurf der 4. Änderung des fortgeltenden Teil-Flächennutzungsplanes Putbus der Stadt Putbus und die Begründung liegen in der Zeit vom 11. April bis einschließlich 13. Mai 2016
im Rathaus der Stadtverwaltung Putbus, Markt 8, Bauamt (EG)
Zimmer 11 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus.
Zum Planentwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen
verfügbar:
Umweltbericht nach § 2a BauGB, Stand August 2014;
•
Dipl.-Biologin Dagmar Seppeler, 48249 Dülmen
Verträglichkeitsvorprüfung zum Vogelschutzgebiet
•
DE 1747-402 „Greifswalder Bodden und südlicher Strela sund“, Stand August 2014; Dipl.-Biologin Dagmar Seppeler,
48249 Dülmen
Putbus, den 25. März 2016
B. Wilke, Bürgermeisterin
sowie Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs.1 BauGB:
Landkreis Vorpommern-Rügen – Untere Naturschutzbehörde,
17.12.2012
Hinweise zur dezentralen Schmutzwasserentsorgung
•
Hinweise zu Belangen des Bodenschutzes
•
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. XXVIII-B-11 „Feriendorf Klein Stresow“ der Stadt Putbus gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amt für das Biosphärenreservat Südost-Rügen, 17.01.2013
Lage der Schutzzone III des Biosphärenreservates
•
Südost-Rügen im Bezug zum Plangebiet
Lage des EU-Vogelschutzgebiet Nr. DE 1747-402
•
„Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“
Lage gesetzlich geschützter Biotope im und am Plangebiet
•
Hinweisen zum städtebaulichen Entwurf, zum Maß
•
der baulichen Nutzung, zur Artenschutzprognose
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt AbtshagenRügen, 13.12.2012
Hinweise zum einzuhaltenden 30m Abstand baulicher
•
Anlagen zum Wald nach § 20 LWaldG M-V
Wasser- und Bodenverband „Rügen“, 27.12.2012
Hinweise zum durch das Plangebiet verlaufenden
•
Graben L 57 (Gewässer II. Ordnung)
Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. XXVIII-B-11
„Feriendorf Klein Stresow“ der Stadt Putbus und die Begründung sind von der Stadtvertretung der Stadt Putbus in der Sitzung am 25. August 2014 gebilligt und zur Auslegung bestimmt
worden. Die daraufhin vom 02. September bis zum 06. Oktober 2014 erfolgte förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist zu
wiederholen, da die Bekanntmachung vom 25. August 2014 des
Ortes und der Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, fehlerhaft erfolgt war.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. XXVIII-B-11
„Feriendorf Klein Stresow“ und die Begründung liegen in der Zeit
vom 11. April bis einschließlich 13. Mai 2016 im Rathaus der
Stadtverwaltung Putbus, Markt 8, Bauamt (EG) Zimmer 11 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zum Planentwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen
verfügbar:
Umweltbericht nach § 2a BauGB, Stand August 2014;
•
Dipl.-Biologin Dagmar Seppeler, 48249 Dülmen
Grünordnungsplan mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
•
sowie Vorschlägen für Festsetzungen,
Stand August 2014; Dipl.-Biologin Dagmar Seppeler,
48249 Dülmen
Artenschutzprognose nach § 44 BNatSchG,
•
Stand August 2014; Dipl.-Biologin Dagmar Seppeler,
48249 Dülmen
Verträglichkeitsvorprüfung zum Vogelschutzgebiet
•
DE 1747-402 „Greifswalder Bodden und südlicher
Strelasund“, Stand August 2014;
Dipl.-Biologin Dagmar Seppeler, 48249 Dülmen
Nachweis zur Verbringung des Niederschlagswassers,
•
Stand: 26. Mai 2014; Ing.-Büro Streubel, 24941 Flensburg
sowie Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs.1 BauGB: Landkreis Vorpommern-Rügen – Untere Naturschutzbehörde, 18.12.2012
Hinweise zur dezentralen Schmutzwasserentsorgung
•
Hinweise zum durch das Plangebiet verlaufenden
•
Graben L 57 (Gewässer II. Ordnung)
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen
ebenfalls mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder
während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn
die Stadt Putbus den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes
nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber
hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Putbus, den 25. März 2016
B. Wilke, Bürgermeisterin
2016 in Putbus
Jedes Jahr im Frühjahr wird sichtbar, was in den Monaten zuvor
an Müll und Unrat von gedankenlosen Zeitgenossen dort abgelagert wurde. Immer wieder finden sich aber auch Mitbürgerinnen
und Mitbürger, die sich bereit erklären, hier etwas für die Allgemeinheit zu tun und bei der Beseitigung dieser unerfreulichen
Hinterlassenschaften mitzuhelfen. Die Stadt Putbus ruft daher
engagierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Müllsammelaktion
auf.
Diese findet am Samstag, den 16. April 2016 statt.
An folgenden Treffpunkten werden Sie um 9.00 Uhr erwartet:
• vor dem Rathaus Putbus
• an der Ecke Berger Straße/Berger Landstraße
• am Circus – großer Parkplatz
• Einfahrt Bertold-Delbrück-Straße
• vor der Grundschule „Boddenwind“
• am Strand Neuendorf
• am Strand Wreechen – Toilettengebäude
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• in Groß Stresow – am Strand
• in Freetz am Strand
• in Kasnevitz – Bushaltestelle vor der ehemaligen Gaststätte
• am Iglustellplatz in Lonvitz
• am Strand Altkamp
• in Pastitz – Einfahrt Feldstraße
• Darsband – Beginn Radweg nach Güstelitz
• in Krakvitz – Am Brinken
Nach getaner Arbeit gegen 12.00 Uhr werden alle Aktiven zu
einem kleinen Mittagessen im Gerätehaus der Feuerwehr Putbus
eingeladen.
Da die Getränke nicht kostenlos sind, ist es ratsam ein bisschen
Kleingeld bei zu haben.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung!
Ihr Bürgervorsteher
Gustav Lüth
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Ihre Bürgermeisterin
Beatrix Wilke
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Im Zusammenhang mit dem Frühjahrsputz
Am 16.04.2016 soll auch die Möglichkeit des Schachspielens im
Park am ehemaligen Vogelhaus wieder entstehen. Wir suchen
interessierte Bürger, Schachspieler oder solche, die es werden
wollen, die bei der Reinigung der Schachfiguren und Einrichtung
des Schachbrettes helfen.
Für die Sommermonate rufen wir auf, diese Einrichtung rege zu
nutzen.
Gern würde die Stadt Putbus einen engagierten Schachspieler
im Ehrenamt für die Weitergabe von Schachkenntnissen und
Aufsicht über die Einrichtung an zwei oder bei Interesse auch
mehreren Tagen wöchentlich benennen.
Interessenten melden sich bitte in der Stadtverwaltung
Putbus, Markt 8.
25 Jahre Jugendfeuerwehr Putbus
Im April 1991 gründete die Freiwillige Feuerwehr Putbus die 1.
Jugendfeuerwehr auf Rügen.
Aus Anlass des 25 jährigen Jubiläums bereitet ein Arbeitskreis
aus Vertretern von Vereinen, den Kinder- und Jugendeinrichtungen, der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr
unserer Stadt für den Nachmittag des Sonnabend, 4. Juni, ein
Kinderfest vor. Mit Spiel, Basteln, Tanz und viel Spaß auf dem
Gelände der Feuerwehr soll dieser Tag würdig begangen werden.
Unsere Bürgermeisterin Frau Wilke hat ihre Schirmherrschaft zugesagt.
Um diesen Tag zu einem tollen Erlebnis für unsere Kinder zu gestalten, sind wir für Anregungen und Unterstützung dankbar und
laden zur Mitarbeit herzlich ein.
Das nächste Treffen des Arbeitskreises Putbusser Kinderfest
findet am Mittwoch, den 6. April, 18 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus statt.
Auskunft geben für den Arbeitskreis Renate Grünberg, Tel.:
88455, eMail: [email protected], und Martin Stemmler,
Tel.: 889764, eMail: [email protected].
Skat bei der Feuerwehr
Nachdem sich den Skatspielern der Seniorenskatrunde und der
Feuerwehr noch einige Gäste angeschlossen hatten, konnte mit
insgesamt 23 Personen eine Skatrunde in den Räumen der Feuerwehr gespielt werden. Gegen ein kleines Entgelt konnten sich
die Spieler in den Pausen mit Getränken, Kaffee und Kuchen
sowie einer Bockwurst genügend stärken. Für eine Spende, zur
Unterstützung der Jugendfeuerwehr, stand ein Feuerwehrhelm
als Spendenbox bereit. Danke an die Feuerwehr für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.
1. Karsten P.,1212 Pkt., 2. Jürgen B., 997 Pkt.,
3. Marko E., 912 Pkt., 4. Helmut H., 849 Pkt.
Nach der Auswertung war doch bei einigen Spielern eine leichte
Enttäuschung zu erkennen.
Es müsste doch eigentlich in Putbus möglich sein, eine solche
Skatrunde auch 2x im Jahr zu veranstalten (Frühjahr u. Herbst),
die Teilnehmerzahl kann noch nach Oben erhöht werden! Wir,
die Spieler in der Seniorenskatrunde Putbus, werden in diesem
Jahr noch durchgehend (jeden Mittwoch)üben, um hoffentlich im
Herbst gestärkt in einem weiteren Turnier in Putbus anzutreten.
Nach 3 Spielrunden, in einer Gesamtzeit von ca. 4 Stunden ,gab
es für den Sieger und den Plazierten eine kleine Anerkennung in
Form von Gutscheinen als Dank für die erspielten Punkte. Das
Ergebnis:
“Gut Blatt”,
Hermann Matthias
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Gedanken zum Neujahrsempfang
In unserer Stadt gibt es unzählige ehrenamtlich Tätige. Menschen, die bereit sind, freiwillig ihr Wissen und Können dem Allgemeinwohl zu schenken. Ihre Richtungen sind unterschiedlich,
aber immer geprägt von der Fürsorge für andere. Sie macht das
Leben in unserer Stadt lebendiger, lebenswerter.
So ist es eine anerkennende Tradition, jährlich auf dem Neujahrsempfang aus ihrer Mitte Personen auszuzeichnen.
Diese Ehrung in diesem war für mich eine große Überraschung.
Meine ehrenamtliche Tätigkeit zeigt sich im „Miteinander - Füreinander“, im „Gemeinsam - nicht einsam“.
Gemeinsam haben wir es geschafft, unser Vereinsleben noch
mehr zu aktivieren. So ist diese Auszeichnung nicht nur für mich,
sondern auch für meine fleißigen Mitstreiter eine hohe Ehrung.
Herzlichen Dank dafür.
Denken wir an die Worte von Johann Wolfgang von Goethe?
„Ein neues Jahr hat neue Pflichten.
Ein neuer Morgen ruft zu frischer Tat.
Stets wünschen wir Ihnen ein fröhliches Verrichten
und Mut und Kraft zur Arbeit früh und spat.“
Edeltraud Henke
Gemeinnützig-uneigennützig im Alter tätig zu sein ist eine sinngebende Sache und für unsere Gesellschaft unerlässlich. Bedanken möchte ich mich bei der Stadt Putbus für die Anerkennung
“Ehrenamt der Stadt Putbus” stellvertretend für alle MitstreiterInnen. Ich habe mich sehr darüber gefreut.
Karin Eigenfeld
Neues aus dem Standesamt Putbus
Das Standesamt hat ein breites Spektrum an Aufgaben, doch die
Emotionalste ist die Eheschließung.
Der Tag der Eheschließung ist einer der schönsten Höhepunkte
im Leben eines Paares.
Vieles muss vor dem Hochzeitstag bedacht und erledigt werden.
Die Eheschließung ist im Standesamt anzumelden, Gäste sind
einzuladen, ein Hochzeitslokal zu mieten, Blumen zu bestellen,
die passende Kleidung auszusuchen und vieles mehr.
Wobei, das Schwierigste ist wohl die Wahl des Hochzeitskleides?
Doch wen man als Standesbeamten oder Standesbeamtin vor
sich hat, das kann man nicht planen, das ergibt sich.
Deshalb habe ich den Anspruch an mich, den Paaren diesen Moment so schön wie möglich zu gestalten
Ob es mir immer gelingt? Ich weiß es nicht!
Seit 2009 haben sich insgesamt 549 Paare im Standesamt in
Putbus ihr „Ja“-Wort gegeben und davon sind es auch immer
mehr Paare, die aus dem Amtsbereich Putbus stammen.
Ich freue mich darüber ganz besonders, denn gerade diese
Brautpaare zeigen mir, ob ich meine „Arbeit“ gut mache, doch
es sind auch die Trauungen, während denen ich besonders aufgeregt bin.
Vielleicht kann man es mit einem „Heimspiel“ der Fußballer vergleichen, gerade zu Hause will man ganz besonders gut sein.
Um den Brautpaaren eine große Auswahl an Trauungsorten anzubieten, sind zum Trauraum in der Orangerie Putbus zwei Außenstellen für das Standesamt dazu gekommen.
Eine der ersten Außenstellen
war das Gutshaus in Krimvitz,
seit 2010 werden dort Trauungen im Gutshaus, sowie im
Park des Gutshauses, durchgeführt.
Seit diesem Jahr können Paare sich im Badehauses Goor das
„Ja-Wort“ geben, in einem neu geschaffenen Trauraum oder auf
der Terrasse im Pavillon.
Foto privat/Badehaus
Weiterhin
besteht für
größere
Trauungen
(ca. bis 50 P.)
die Möglichkeit,
die Trauung
im Rosencafé
in Putbus
durchzuführen.
Foto privat/ Trauungsraum im Rosencafé
Die Paare die eine der Außenstellen für sich als individuellen Ort
ihrer Eheschließung entdecken, müssen sich zuerst mit dem
Standesamt in Verbindung setzen.
Danach erfolgen alle weiteren Absprachen mit den Betreibern
der Außenstellen des Standesamtes.
Nach der Überarbeitung der Internetseite der Stadt Putbus, werden sie die Ansprechpartner und Daten für die Kontaktaufnahmen dort finden.
Annmarit Last
Standesbeamtin
Foto privat/Gutshaus
PN # 02.16
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Fussball-Jugend des SV Putbus
mit neuen Kluften
Mitten in der Vorbereitung auf den Wettkampfbetrieb hatten die
Trainer Tobias Seling und Falk Müller eine Überraschung für ihre
Spieler parat.
Dank der Unterstützung durch Frau Kassner und der dazugehörigen Bundestagsfraktion können sich die jüngsten Kicker des
SV Putbus über neue Trikots freuen.
Andreas Lenz
SV Putbus e.V.
Foto: „Spende Jugend“ v.l. Tobias Seling Trainer, Kerstin Kassner,
Andreas Lenz Vorstandsvorsitzender SVP, Falk Müller Trainer
Turnierbericht – Town & Country Haus Cup
Am Samstag den 27.02.2016 lud unser Sponsor, Town & Country Haus - Insel Rügen, zusammen mit dem SV Neuenkirchen,
zur zweiten Auflage des Town & Country Haus Cups ein. Das
Hallenturnier, welches in der Sporthalle des Ernst-Moritz-ArndtGymnasiums zu Bergen ausgetragen wurde, bot uns eine weitere Möglichkeit zur Vorbereitung auf den Rückrundenstart in der
Landesklasse.
Anpfiff war um 10 Uhr. Die teilnehmenden acht Teams wurden
wie folgt in zwei Gruppen eingeteilt:
Gruppe A: SV Neuenkrichen I, SV Samtens, SV Putbus,
VfL Bergen II
Gruppe B: SV Neuenkrichen II, TSV Sagard, Empor Dranske,
Stralsunder FC
Die Spiellänge betrug 12 Minuten. Für uns waren folgende Spieler mit von der Partie:
Felix Knappe (TW), Hannes Bruch, Tobias Seling, Danilo Tietze,
Martin Meyer, Clemens Kolberg und Martin Czekay.
erarbeiten, der durch zwei weitere Treffer von Kolberg abgerundet wurde. Zum Abschluss der Gruppenphase stand die Begegnung mit dem VfL Bergen II auf dem Programm. Nach mehreren
guten Möglichkeiten auf beiden Seiten gerieten wir nach fünf gespielten Minuten in Rückstand, welcher drei Minuten vor Schluss
durch den nunmehr 6. Treffer von Clemens Kolberg egalisiert
werden sollte. 1:1. Dabei blieb es dann auch und wir zogen mit 7
Punkten als Tabellenerster ins Halbfinale ein, in dem wir auf den
TSV Sagard treffen sollten. Das zweite Halbfinale bestritten der
Stralsunder FC und der SV Neuenkirchen I, welcher den zweiten
Platz in unserer Gruppe belegte.
Der TSV fand gut in die Partie und erspielte sich schnell einige
Möglichkeiten, doch Danilo Tietze war es, der nach fünf Minuten
das erste Tor der Begegnung erzielen sollte. Sagard blieb allerdings weiter dran und kam eine Minuten später zum Ausgleich.
Wir erhöhten nun den Druck, so dass Hannes Bruch 3 Minuten
vor Spielende die erneute Führung und eine Minute später den
3:1 Entstand herstellen sollte. Der Sieg bedeutete für uns den
Einzug ins Endspiel, wo der Stralsunder FC auf uns wartete. Die
Hansestädter, Sieger der Gruppe B, setzten sich in einem wahren 9-Meter-Krimi gegen den SV Neuenkirchen I durch und konnten sich so das Ticket für das Finale sichern.
Hier sollten sie dann auch den besseren Start erwischen und in
der zweiten Spielminute mit 1:0 in Führung gehen. Wir erspielten
uns in der Folge mehrere Möglichkeiten die für den Ausgleich
hätten sorgen können, aber auch die Stralsunder arbeiteten mit
schönen Spielzügen daran ihre Führung auszubauen. Drei Minuten vor Schluss war es dann der 7. Treffer von Clemens Kolberg,
der für das 1:1 und den gleichzeitigen Endstand der regulären
Spielzeit sorgen sollte. Der Sieger des Town & Country Cups
sollte also im 9-Meter-Schießen ermittelt werden. Hier konnten
die Hansestädter ihre Erfahrung aus dem Halbfinale ausspielen,
das Ganze humorlos mit 2:0 für sich entscheiden und den Wanderpokal mit nach Hause nehmen.
Für uns blieb der zweite Platz, mit dem wir durchaus zufrieden
sind, sowie, repräsentiert durch Kolbergs 7 Treffer, die TorjägerKanone.
An dieser Stelle noch einmal Gratulation an den Stralsunder FC
e.V. zum Turniersieg sowie ein Dankeschön an unseren Sponsor
Town & Country Haus - Insel Rügen sowie den SV Neukirchen für
die Ausrichtung des Turnieres.
In unserem ersten Gruppenspiel, gegen den SV Samtens, fanden
wir sofort gut ins Turnier und Clemens Kolberg machte dort weiter wo er beim Rügenpokal aufgehört hatte. Nach 5 gespielten
Minuten führten wir mit 3:0, wobei unsere Nummer 10 alle Treffer
markierte. Den Schlusspunkt setzte Danilo Tietze mit dem 4:0
vier Minuten vor Ende der Partie. Ein gelungener Auftakt mit dessen Schwung wir ins zweite Spiel gegen den SV Neuenkirchen
I gehen sollten. Auf dem Fundament von zwei schnellen Toren
durch Bruch und Tietze konnten wir uns einen erneuten 4:0 Sieg
Mit sportlichem Gruß
Andreas Lenz
SV Putbus e.V.
9
PN # 02.16
Der Rosendoktor rät
Wenn auch das Klima sich nicht an die Regeln hält, brauchen wir
uns davon nicht beunruhigen lassen.
Der frühe Austrieb an den Stämmen und Büschen ist wahrlich
nicht zeitgemäß.
Wenn die Rosen richtigerweise noch nicht geschnitten wurden,
treiben nur die oberen Knospen aus. Diese Austriebe sind stark
frostgefährdet und erfrieren oft bei Spätfrösten. Den Verlust können die Pflanzen gut verkraften, da ja die Knospen im unteren
Bereich nicht angetrieben sind und somit nach dem zeitgemäßen
Frühjahrsschnitt im April unbeschadet antreiben und dann blühen können.
höheren Temperaturen schnell wieder auf und hat außerdem für
die verbliebenen Knospen mehr Nährstoffe zur Verfügung.
Sollte auch hier eventuell ein verspäteter Nachtfrost ab ca. minus
2 Grad Celsius Schaden anrichten, haben die Rosen nochmals
eine Austriebsreserve, die dann zwar etwas später als üblich
austreibt, aber Putbus garantiert wieder mit schönen Blüten verwöhnt. Sollte jemand im eigenen Garten einmal nicht klarkommen: wie immer den „Rosendoktor“ anrufen.
Ich wünsche einen rosigen Sommer
Ihr „Rosendoktor“ G. Prill
Tel.: 0151-14163930
Zarte kleine Jungtriebe, die eventuell doch nicht erfroren sind,
sind beim Rückschnitt kein Verlust. Die Pflanze holt das bei
Der Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V. informiert:
Der
Frühjahrsschnitt
für die Rosen
steht bevor!
Rosen
August-Bebel-Straße
Wir freuen uns sehr, dass nach jahrelangen ehrenamtlichen Pflegearbeiten an den Stammrosen im historischen Stadtkern von
Putbus unsere Kurverwaltung und auch die Stadtverwaltung mit
unserer neuen Bürgermeisterin Frau Wilke einen Teil der jährlichen Pflegekosten übernehmen.
Mit der Baumschule Putbus wurde ein städtisches Unternehmen beauftragt, den diesjährigen Frühjahrsschnitt an den Rosen
durchzuführen. Natürlich wird der Rosendoktor diese Arbeiten
fachmännisch begleiten.
Für die jährlichen Pflegekosten der Rosen im historischen Stadtkern fallen jedes Jahr ca. 20.000 Euro an. Davon trägt der Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V. in etwa die
Hälfte durch ehrenamtliche, aktive Mitarbeit und durch Spenden
an den Verein.
Wir möchten uns deshalb ganz herzlich für ihre große Spendenbereitschaft bedanken. Nur so war es möglich, dass unsere
Stadt wieder zu einer prächtig blühenden Rosenstadt geworden
ist. Wir hoffen sehr, dass sie unseren Verein weiterhin unterstützen!
Am 16.04.2016 findet der traditionelle Frühjahrsputz statt. Wir
werden neben der Reinigung der Wege wie gewohnt die Stammrosen düngen. Vielleicht möchte der ein oder andere Putbusser
uns hierbei helfen. Die Rosen werden es uns mit einer wunderschönen Blüte danken.
Vortrag über die Baumpflege im Schlosspark Putbus am 15. April im Rosencafé
Wir laden zu einem Vortrag über die Entwicklung der Baumpflege und zukünftigen Baumpflanzungen im Schlosspark Putbus
ein. Herr Dipl.-Ing. (FH) Gernot Hübner, Landschaftsarchitekt /
ÖBV-Gehölzsachverständiger, wird über die Notwendigkeit der
Baumfällungen im Winter 2014/15 berichten und über zukünftig
geplante Baumpflegearbeiten informieren. Der Vortrag beginnt
um 18:00 Uhr im Rosencafé Putbus. Im Anschluss freuen wir uns
auf eine rege Frage-Antwort-Diskussion. Sie können sich gern
unter 038301-60459 anmelden.
Wir hoffen sehr, dass Sie uns weiterhin unterstützen. Ohne ehrenamtliches Engagement und Spenden wird es auch in Zukunft
nicht gehen!
Kontaktdaten des Vereins:
Solveig Lindow
[email protected]
Tel. 038301-60459
PN # 02.16
Spendenkonto:
Sparkasse Rügen
IBAN DE86 1505 0500 0831 1307 09
BIC NOLADE21GRW
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Girl´s Day – Mädchen-Zukunftstag startet am 28.04.2016
Viel zu wenige Mädchen ergreifen technische Berufe, obwohl sie
in allen Schulstufen die besseren Abschlüsse aufzuweisen haben. Auf der anderen Seite fehlen technische Fachkräfte in vielen
Bereichen unserer Wirtschaft. Um gegen dieses Missverhältnis
etwas zu tun, wurde die bundesweite Initiative „Girls´ Day“ ins
Leben gerufen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Landeskoordinierungsstelle für den Girls‘Day. Unterstützt wird die Organisation
des Aktionstages von einem Sozialpartnerschaftsprojekt von
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und DGB Nord, den Kompetenzzentren „Frauen
für Naturwissenschaft und Technik“ der Hochschulen unseres
Landes und vielen Partnern in den Regionen.
Alle Mädchen ab Klasse 5 sind daher aufgerufen diesen Tag für
einen Einblick in die Berufswelt zu nutzen. Weitere Informationen
sowie einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht gibt es unter
www.girlsday-mv.de. Entweder es wird sich über diese Homepage ein Unternehmer seiner Wahl ausgesucht oder es wird direkt bei einem anderen gewünschten Unternehmen angefragt,
ob man einen Tag lang dort mitarbeiten darf.
Alle Unternehmen sind daher aufgefordert sich an diesem Aktionstag zu beteiligen, in dem sie sich bereit erklären einen Tag
lang den Mädchen den Berufsalltag näher bringen. Dazu muss
sich das Unternehmen nur online unter www.girlsday-mv.de
registrieren. Der Vorteil für die Unternehmen ist ganz klar: Die
jungen Mädchen werden aufmerksam auf die regionalen Unternehmen, der Bekanntheitsgrad wird erhöht und zukünftige Fachkräfte können gewonnen werden.
Ihre Julia Präkel
Gleichstellungsbeauftragte
Alleenpflege im Biosphärenreservat Südost-Rügen
Ranger des Biosphärenreservates Südost-Rügen haben in den
letzten Tagen in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Bauhofes
der Stadt Putbus die Obstbaum-Allee zwischen Lauterbach und
Vilmnitz gepflegt.
Dabei wurden Seitenäste, die in den Verkehrsraum gewachsen waren, zurückgeschnitten.
Gleichzeitig erfolgte eine Obstbaumpflege. Die nötigen Kenntnisse
hatten sich die Ranger im vergangenen Jahr bei einem Workshop
mit Gerhard Prill, dem Putbusser Rosendoktor und gelernten
Baumschulgärtner, angeeignet.
Insgesamt wurden mehr als 100 Alleebäume an dem etwa 1Kilometer langen Straßenabschnitt gepflegt.
Die Bäume waren im Jahr 2002 gepflanzt worden. Dabei handelt
es sich um sogenannte Hochstamm-Sorten von Kirsche, Apfel
und Pflaume. Die Pflegemaßnahmen wurden in der Ruhephase der
Obstbäume ausgeführt, um die Bäume möglichst wenig zu schädigen.
Das Schnittgut wurde vor Ort aufgearbeitet.
Alleen sind bedeutende Elemente unserer Kulturlandschaft und
wichtige Nahrungs- und Lebensräume für spezielle Tier- und Pflanzenarten.
Die Pflegemaßnahmen an der Obstbaumallee zwischen Lauterbach und Vilmnitz tragen zur Sicherung und Erhaltung dieses bedeutenden Lebensraumes bei.
Biosphärenreservat Südost-Rügen für den Fahrtziel Natur-Award nominiert
Als eines von drei Schutzgebieten Deutschlands wurde das Biosphärenreservat Südost-Rügen mit dem Angebot „Bus frei - kostenlos mobil mit Kurkarte“ für den diesjährigen Fahrtziel NaturAward nominiert.
Das Angebot besteht seit nunmehr drei Jahren. Mit ihm können
Kurkarteninhaber der Ostseebäder Sellin, Baabe und Göhren die
Busse der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR)
innerhalb dieses Bereiches kostenfrei nutzen.
Inzwischen gilt es in den genannten Ostseebädern ganzjährig.
Die kostenfreie Nutzung wurde zudem auf den gesamten südöstlichen Teil des Biosphärenreservates ausgeweitet.
Zusätzlich können nun also auch Kurkarteninhaber der Gemeinden Gager, Middelhagen und Ostseebad Thiessow das Angebot
in der Zeit des Sommerfahrplanes von Mai bis September nutzen.
Das Biosphärenreservat Südost-Rügen hatte sich in enger Zusammenarbeit mit den Kurverwaltungen der Ostseebäder Göh-
ren, Sellin und Baabe im Herbst des vergangenen Jahres um den
Fahrtziel Natur-Award beworben.
Fahrtziel Natur, die Kooperation von BUND, NABU, VCD und
Deutscher Bahn, hat den Wettbewerb zum fünften Mal ausgeschrieben. Mit dem Award würdigt Fahrtziel Natur das Engagement zur Vernetzung von nachhaltigem Tourismus und umweltfreundlicher Mobilität in den deutschen Fahrtziel Natur-Gebieten.
Nur umgesetzte Projekte mit Vorbildcharakter können ausgezeichnet werden.
Der Fahrtziel Natur-Award soll am 1. Juli 2016 in Potsdam auf
der Jubiläumsfeier „15 Jahre Fahrtziel Natur“ verliehen werden.
Die Auszeichnung ist mit einem Kommunikationspaket im Wert
von 25.000 Euro dotiert. Teilnahmeberechtigt waren alle 20 deutschen Fahrtziel Natur-Gebiete.
Stefan Woidig
Biosphärenreservatsamt
Information über eine Geschäftsübergabe
Der landwirtschaftliche Betrieb GmbH Lauterbach & Co. KG, geschäftsansässig OT Lauterbach, Chausseestraße 15, 18581 Putbus, ist mit Wirkung vom 01.02.2016 an die Geschäftsführung
von Ulrike Böttcher und Stefan Schulz übergegangen.
Sie erreichen Ulrike Böttcher unter der Telefonnummer
0176 21882818,
sie erreichen Stefan Schulz unter der Telefonnummer
0176 21882817.
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TERMINE UND
V E R A N S TA LT U N G E N
STADTVERTRETUNG /
FACHAUSSCHÜSSE
11.04.2016, 18.00 Uhr Ausschuss für Bau, Verkehr und Ordnung,
Umwelt- und Naturschutz im großen Saal
des Rathauses
Weitere Termine für die Sitzungen
der Fachausschüsse entnehmen Sie bitte
der Internetseite der Stadt Putbus,
www.putbus.de.
ORANGERIE PUTBUS
Stadtinformation Putbus
Alleestraße 35 – linker Eingang,
Tel. 03 83 01 / 4 31 (Ansprechpartner für
Touristen, Gäste und Vermieter)
Öffnungszeiten: April
Montag – Samstag
10.00 – 16.00 Uhr
Ausstellungszentrum der KulturStiftung
Rügen, Alleestraße 35, 18581 Putbus
Tel. 03 83 01 / 88 97 97
Öffnungszeiten: Januar bis April
Dienstag – Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
Ausstellung der Galerie des Landkreises
und der KulturStiftung Rügen
16.04. – 22.05.16 Thomas Sander, Medienkunst
DAUERAUSSTELLUNG
IM RATHAUS
Gemeinsamer VA-Plan
SENIORENBEIRAT /
VS-ORTSGRUPPE
04., 11.,18. und 25. April , Montag
10.00 Uhr Chorprobe im Hort
14.00 Uhr Treff der Ortsgruppe der VS
im Jugendclub
11. April, Montag
10.00 Uhr Bürgersprechstunde
des Seniorenbeirates
im kleinen Saal, Rathaus
Bitte Seiteneingang benutzen !
26. April, Montag
09.00 – 12.00 Uhr
Kostenpflichtige Rechtsberatung zum Sozialrecht in der Störtebekerstr. 30 in Bergen,
Telefon: 03838 254598 für die Anmeldung
05., 12., 19. und 26. April, Dienstag
13.30 Uhr „Fitmooker“
in der Turnhalle Putbus
12. und 26. April, Dienstag
14.00 Uhr Senioren ans Netz
in der Grundschule
06. April, Mittwoch
10.00 Uhr 1. Hilfe-Training für Senioren
im Hort
14.00 Uhr Kegeln im Pommernstübchen
06., 13., 20. und 27. April, Mittwoch
13.30 Uhr Seniorenskat im Jugendclub
14.00 Uhr Romméspiele im Jugendclub
07. April, Donnerstag
14.00 Uhr Plattdeutscher Nachmittag
mit Herrn Willy Kankel
im Pommernstübchen
14. und 21. April, Donnerstag
14.30 Uhr Kaffeerunde „Klönsnack“
im Jugendclub
28. April, Donnerstag
14.00 Uhr Geburtstage der Monate
Februar, März und April
im Pommernstübchen
Geburtstagskinder der VS frei,
für alle weiteren Gäste 5,00 € Unkostenbeitrag
01., 08.,15., 22. und 29. April, Freitag
13.30 Uhr Handarbeiten im kleinen Saal
des Rathauses (Neu)
Putbusser Hobbymaler stellen ihre Werke
vor, die Werke können zum Teil auch käuflich
erworben werden.
TANZNACHMITTAGE
für Senioren
im Hafenhotel Viktoria
Gemeinschaftsaktion Seniorenbeirat
und VS-Ortsgruppe
Termine:
27. April, 26. Mai, 22. Juni
jeweils 14.00 – 16.30 Uhr
Unkostenbeitrag 7,00 € für Kaffee satt,
1 Stück Kuchen und nonstop Musik
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VERANSTALTUNGEN
jeden Mittwoch
ab 17.00 Uhr
Treff der Spinnradgruppe
der DRK-Ortsgruppe Putbus in der
DRK-Wohnanlage „Goor“ in Lauterbach
jeden Freitag
ab 08.00 Uhr
Wochenmarkt auf dem Putbusser Markt
Jetzt wieder mit eingeschränktem Angebot
THEATER PUTBUS
Markt 13, Tel. 03 83 01 / 80 80
Kassenöffnungszeiten: Dienstag – Freitag
10.00 bis 13.00 und 16.00 – 18.00 Uhr
(ausser Feiertags); Tageskasse 1 Stunde vor
Vorstellungsbeginn (Telefon 03 83 01 / 80 83 30)
01. April
19.30 Uhr
Klangmagie & Tastenzauber,
Klavierkonzert mit Gerlint Böttcher
02. April
19.30 Uhr
Mondscheintarif
03. April
11.00 Uhr
Pippi Langstrumpf, Theater für die
ganze Familie
04. April
19.30 Uhr
Grenzenlos, Aulakonzert 2015
des E. M. Arndt-Gymnasium
08. April
19.30 Uhr
Herr Holm – Die Klassiker –
Ein Jubiläumsprogramm
09. April
15.00 Uhr
Orchestermäuse, EWE-Familienkonzert
19.30 Uhr
Philharmonisches Konzert,
Brandenburgisches Staatsorchester
10. April
18.00 Uhr
Das Maß der Dinge, Satire
15. April
19.30 Uhr
Blues Brothers, Rhythm- and Blues-Musical
17. April
18.00 Uhr
„Kind du brauchst nicht zu weinen“
Musik von gestern bis morgen
22. April
19.30 Uhr
Gräfin Mariza, Operette
24. April
18.00 Uhr
Anna, dat Goldstück,
niederdeutsches Lustspiel
29. April
19.30 Uhr
Mach dich frei – wir müssen reden,
das neue Lachwerk von Matthias Machwerk
30. April
19.30 Uhr
Kakias Trio Mondnacht,
Bundesauswahl Konzert Junger Künstler
I N F O R M AT I O N E N A U S
DEN KIRCHENGEMEINDEN
P U T B U S, K A S N E V I T Z
UND VILMNITZ
GEMEINDEVERANSTALTUNGEN IM ARIL:
Kinderkreise (Christenlehre)
montags, 16:00 Uhr (1.-6.Klasse) im Pfarramt Putbus
Kirchenchor
dienstags, 19:00 Uhr, in der Michaelskapelle Putbus
Bastelkreis
donnerstags, 15:00 Uhr, im Pfarramt Putbus
Arbeitskreis Kreatives Gestalten
montags, 18:30 Uhr, im Pfarramt Putbus
Pastor
Jochen Müller-Busse
Ich bin Jochen Müller-Busse und habe am 1. März meinen
Vertretungsdienst hier in den Kirchengemeinden Putbus, Kasnevitz, Vilmnitz begonnen. Ich freue mich an der Schönheit der
Landschaft und der Gebäude hier und ich freue mich sehr über
die ersten Kontakte, die ich hier schon hatte zu den Kirchengemeinderäten und anderen ehrenamtlichen und hauptamtlichen
Mitarbeitern, beim Gemeindenachmittag und im Kindergarten.
Begegnungen mit Menschen machen das Leben reich, und
so freue ich mich auf weitere Begegnungen mit Ihnen hier im
Pfarrsprengel.
Glauben ist für mich Leben und so freue ich mich, mit Ihnen
gemeinsam Gottesdienst zu feiern, zu beten und zu singen und
auf Gottes Wort zu hören, uns davon inspirieren zu lassen.
Ich bin nicht mehr ganz jung, schon 56 Jahre auf dieser Welt, was
den Vorteil hat, dass ich sehr viel Erfahrung mitbringe: Erfahrung
aus ganz verschiedenen Gemeinden an ganz verschiedenen
Orten, in denen ich schon tätig war. Ich kenne jeden Sprengel
der Nordkirche aus eigener Erfahrung, von der deutschen
Minderheit in Nordschleswig (Süd-Dänemark) über SchleswigHolstein, Hamburg und Mecklenburg bis nach Vorpommern.
Ich bin verheiratet, meine Frau ist Pastorin für die Schulung und
Begleitung Ehrenamtlicher des Pommerschen Evangelischen
Kirchenkreises und in der Studentengemeinde Greifswald. Wir
beide sind sehr dankbar für unsere beiden Kinder, Marie und
Anselm, die in Hamburg und Kiel studieren. Einige von Ihnen
haben schon unsere Hündin Hildegard kennengelernt, die mich
viel begleitet, beim Joggen und spazieren gehen und auch bei
meiner Arbeit, sogar im Kirchengemeinderat; ich bin sehr froh
darüber, dass das so möglich ist.
Ich freue mich, wenn Sie mich ansprechen, da wo Sie Ideen
haben für evtl. Zusammenarbeit. Sagen Sie mir gerne Ihre Wünsche in Bezug auf meine Arbeit hier in der Kirchengemeinde.
---------------------------------------------EV. GOTTESDIENSTE IM MONAT APRIL:
So
03.04. Quasimodogeniti
09:00 Uhr Kasnevitz (A)
10:30 Uhr Putbus (A)
So
10.04. Misericordiasdomini
09:00 Uhr Vilmnitz (A)
10:30 Uhr Putbus
So
17.04. Jubilate
09:00 Uhr Kasnevitz
10:30 Uhr Putbus
So
24.04. Cantate
09:00 Uhr Vilmnitz
10:30 Uhr Putbus (K)
(A) – Abendmahlsgottesdienst (K) – Kindergottesdienst
Helferkreis
Montag, den 4. April, 19:00 Uhr, im Pfarramt Putbus
---------------------------------------------Gemeindenachmittag Putbus
Donnerstag, 07.04., 15:00 Uhr im Pfarramt Putbus
Gemeindenachmittag Vilmnitz
Donnerstag, 14.04., 15:00 Uhr im Pfarrhaus Vilmnitz
Gemeindenachmittag Kasnevitz
Donnerstag, 28.04., 15:00 Uhr bei Familie Hurtienne,
(Kasnevitz, Dorfstraße 53)
---------------------------------------------Evangelischer Frauenkreis
Freitag, 01.04 ., 19:00 Uhr, Putbus
---------------------------------------------Mitarbeiter und Anschriften der Ev. Kirchengemeinden:
Ev. Pfarramt
Pastor Müller-Busse
Alleestraße 34, 18581 Putbus
eMail: [email protected]
Tel. 038301/436, Fax 038301/88031
www.kirche-putbus.de
auch bei: www.ruegen-putbus.de
Sprechzeiten im Pfarramt: dienstags und donnerstags,
von 10.00 – 12.00 Uhr
Kinderkreise: telefonisch über das Pfarramt
Friedhöfe Kasnevitz und Putbus:
Dietmar Kraski, Tel. 038301/60887 oder 0172/6094413
Friedhof Vilmnitz: Hans-Jürgen Hoge, Tel. 0162/7337115
Ev. Kindertagesstätte „St. Martinsgarten“:
Alleestraße 34, 18581 Putbus
Leiterin: Marianne Czulak, Tel. 038301/898205
Kindergottesdienst: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964
Arbeitskreis Kreatives Gestalten, Bastelkreis, Helferkreis:
Christina Heidtmann, Tel. 038301/61413
Ev. Frauenkreis: Sylvia Zander, Tel. 038301/677964
Kirchenchor: Kantor Thomas Klee, Tel. 038393/121988
---------------------------------------------Konto: Ev. Kirchengemeinden Kasnevitz, Putbus, Vilmnitz
bei:
Pommersche Volksbank e.G.
IBAN: DE 43 1309 1054 0001 5248 44 BIC: GENODEF1HST
13
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GEBURTSTAGE IM
APRIL 2016
DIE STADTVERWALTUNG GRATULIERT
am 12. April
Frau Anna Barth, Putbus
zum 90. Geburtstag
GEWERBEJUBILÄEN:
am 20. April
Frau Christel Tonn, Lauterbach
zum 85. Geburtstag
am 27. April
Herrn Siegfried Pense, Krakvitz
Herrn Wolfgang Hagen, Putbus
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
am 29. April
Frau Helga Piplies, Lauterbach
01.04.2001
15 Jahre
Spedition Torsten Knop, Lonvitz
15.04.2001
15 Jahre
Peter Boye, Putbus,
Reiseleitung
18.04.2006
10 Jahre
Park-Buchhandlung Putbus
zum 85. Geburtstag
Pflegedienst
Pflegedienst
„Kleine GbR
Antje“
„Kleine
Antje“ Hahnke
„Kleine&Antje“
Hahnke
Hahnke
Bänecke
GbR
Antje u. Katja Hahnke
Dorfstraße
8 aund
Antje Hahnke
u. Katja
Hahnke
Antje
Katja Bänecke
18586
Lancken-Granitz
Dorfstraße 88aa
Dorfstraße
18586 Lancken-Granitz
Lancken-Granitz
18586
Tel. 03 83 03 / 9 29 24
Mobil
2 02
Tel. 01
0373
83/03
03
03
83
/ 933
2926
24
Mobil
0173
73//2202 33 26
Mobil 01
Dr. med. vet. Lavinia-Alexandra Dittberner
Güstelitzer Str. 2
18581 Putbus
Telefon: 038301 / 69 40 45
24/7 Notfallrufnummer
MOBILE & STATIONÄRE
Telefon: 038301 / 69 40 44
[email protected]
www.tierarztpraxis-dittberner.de
Die Eröffnung unserer stationären Tierarztpraxis erfolgt Anfang 2016!
PN # 02.16
14
GbR
Start
war der
Inhaber
Stefan Knapp
PUTBUS
Betreuen · Pflegen · Begleiten
Vilmnitzer Dorfstraße 2
18581 Putbus
Tel.: 038301 / 6 11 44
Mobil: 0172 / 3 81 95 63
Fax: 038301 / 6 22 87
Büro Bergen
Bahnhofstraße 13
18528 Bergen auf Rügen
Tel.: 03838 / 40 48 400
[email protected]
Malermeister
Rainer Grübel
Siedlung Holzhof Nr. 4
18581 Putbus
Telefon 03 83 01 / 89 07 77
Mobil 01 62 / 2 16 00 05
Fax 03 83 01 / 89 07 76
• Maler- und Tapezierarbeiten
• Fassadenarbeiten
• Fußbodenbeläge
• Vollwärmeschutz
Häusliche Pfleg
e
☎ 038304 263
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Klöckner· Kelber
Kelber
Klöckner
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t
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d
h
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a deckerarbeiten al
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PN # 02.16
IMPRESSUM
Die Putbusser Nachrichten erscheinen 12 x jährlich, jeweils am letzten
Montag des Monats. Auf die Herausgabe wird durch eine Anzeige in der
„Ostsee-Zeitung“, Lokalblatt für den Landkreis Vorpommern-Rügen,
dienstags hingewiesen. Die Putbusser Nachrichten werden kostenfrei
an alle erreichbaren Haushalte des Stadtgebietes verteilt und sind zudem
einzeln (0,55 ”) oder im Abonnement zum Jahrespreis von 6,60 ” beim
Herausgeber zu beziehen.
Der Herausgeber haftet nicht für unverlangt eingesandte Manuskripte und
Fotos, es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung dieser Beiträge.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers
und nicht des Herausgebers wieder. Der Herausgeber behält sich das
Recht vor, Manuskripte aus Platzgründen zu kürzen.
Alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, Nachdruck
oder anderweitige Verwertung sind nur mit Quellenangaben gestattet.
Herausgeber: Stadt Putbus • Markt 8 • 18581 Putbus
Ansprechpartner: Frau Maaske, Telefon (03 83 01) 6 43 32
e-mail: [email protected]
Herstellung und Anzeigenannahme:
Rügen-Druck Putbus, Circus 13, 18581 Putbus
Telefon (03 83 01) 8 06 16, Fax (03 83 01) 6 12 31
Die nächste Ausgabe der Putbusser Nachrichten erscheint am 27.04.2016,
Redaktionsschluß: 10.04.2016
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Tel. 03 83 01/ 8 88 84
Fax. 03 83 01/ 8 88 85
Funk 01 71 /6 43 41 20
Henning Opolka
Alleestraße 6
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Telefon (038301) 8 80 44
[email protected]
KFZ-Werkstatt
HOLGER WOLDT
und Kommunaltechnik
Meisterbetrieb
Wer ahnte, dass zum Osterfest, Cornelia mich sitzenlässt?
Das war noch nichts:
Zu Ostern jetzt!! Hat sie mich abermals versetzt.
Nun freu ich mich auf Pfingsten – nicht im geringsten!
Bei uns werden Sie nicht enttäuscht!
- Heinz Erhardt -
Dorfstraße 34 · 18581 Kasnevitz · Tel.: 038301 / 61 8 45 · Fax: 038301 / 62 0 08 · www.kfz-kasnevitz.de
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