Zufrieden oder Geld zurück? Präsentismus

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Zufrieden oder Geld zurück? Präsentismus
FORUM
SONNTAG
Der Sonntag | Nr. 52 | 2. Januar 2011
Seite 56
MOMENTAUFNAHME
ZAUNGAST
BERGDIETIKON
Ortsmuseum: Wegen des Feiertags bleibt die Ausstellung «175
Jahre Volksschule Bergdietikon» heute geschlossen.
Jörg Meier
BIRMENSDORF
17.00: Neujahrskonzert. Mit Anna Buczek Merz, Orgel und Gesang, Annette Geisel, Alphorn, und Schülerinnen und Schüler
der Musikschule Knonaueramt. Eintritt frei; Kollekte.
Ref. Kirche.
DIETIKON
10.00–16.00: Skilift infolge Tauwetters nicht in Betrieb. Sobald
es die Wetterbedingungen zulassen, wird die Anlage wieder geöffnet. Hundshütte.
11.00: Neujahrskonzert mit dem Collegium Musicum Urdorf.
Solistin: Sumi Kittelberger, Sopranistin. Es lädt ein der Stadtrat.
Mit Apéro und Neujahrsansprache von Stadtpräsident Otto
Müller. Stadthalle.
17.00: Gemeinsames Konzert des gemeinsamen Musizierens.
Bernhard Hörler (Orgel) und Jörg Frei (Panflöte und Bombarde) feiern das 25-Jahr-Jubiläum ihres gemeinsamen Musizierens. Kath. Kirche St. Agatha.
Präsentismus
-Phasen
Leserin Alice Grossenbacher aus Urdorf fotografierte diese Schneesterne.
FAHRWEID
11.30: Neujahrsapéro, organisiert vom Quartierverein Fahrweid-Weiningen. Lounge.
Tagungs- und Quartierzentrum Föhrewäldli.
OBERENGSTRINGEN
9.00: Traditioneller Grenzumgang der SVP Oberengstringen.
Spaziergang durch Oberengstringen, zu Gast im Ortsmuseum
Unterengstringen. Zum Abschluss Imbiss im «Alten Schützenhaus», wo in gemütlicher Runde auf das neue Jahr angestossen
wird. Bei der Post.
OETWIL
11.00–13.00: «Oetwil Oberdorf – Einst ein Weiler» – Ausstellung am Neujahrsapéro. Der Gemeinderat und die FDP Ortspartei laden ein, aufs neue Jahr anzustossen. Gemeindescheune.
SCHLIEREN
8.00–20.00: «Kunst auf Seide» von Jrène Scheutzow.
Bis 6. Januar. Spital Limmattal, Haupteingang.
10.00–12.00: 20-Jahr-Jubiläum der Schwyzerörgeli-Gruppe
Schlieren. Jubiläumsausstellung. Ortsmuseum.
SPREITENBACH
9.30: Festgottesdienst und Neujahrsapéro. 9.30 Uhr: Ökumenischer Neujahrsgottesdienst in der kath. Kirche. 11 Uhr: Apéro
im kath. Pfarrheim. Organisiert vom Gemeinderat und den
Kirchgemeinden. Kath. Kirche.
UNTERENGSTRINGEN
11.00–15.00: Neujahrsapéro. Der Bürgerliche Gemeindeverein
lädt alle Unterengstringen Einwohner ein. Gemeindesaal Büel.
URDORF
14.00–16.00: Ausstellung: «Bäuerlicher Alltag und Handwerk
anno dazumal». Heimatkundliche Vereinigung. Ortsmuseum.
KINO SONNTAG
DIETIKON
13.45: «Yogi Bär». Dan Aykroyd, Justin Timberlake, Anna Faris.
Neuseeland, USA 2010. Deutsch, 3D.
15.45: «Rapunzel - Neu verföhnt». Matthew Gray Gubler,
Mandy Moore, Zachary Levi. USA 2010. Deutsch, 3D.
17.45: «Liebling, lass uns scheiden». Marco Rima, Esther
Schweins, Andrea Zogg. Schweiz 2010. Dialekt.
20.15: «The Tourist». Angelina Jolie, Johnny Depp, Paul
Bettany. Frankreich, USA 2010. Deutsch.
Cinéma Capitol, 044 740 85 67.
MONTAG
DIETIKON
10.00–16.00: Skilift infolge Tauwetters nicht in Betrieb. Sobald
es die Wetterbedingungen zulassen, wird die Anlage wieder geöffnet. Hundshütte.
14.00: Spielnachmittag, organisiert vom Seniorenrat Dietikon.
Jassen, Rommé, Schach, usw. Ohne Anmeldung. Cafeteria.
Alters- und Gesundheitszentrum, Oberdorfstrasse 15.
14.00–18.00: Ausstellung des Zeichen- und Malkurses am Berufsbildungszentrum Dietikon. Bis 25. Februar.
Stadt- und Regionalbibliothek.
SCHLIEREN
8.00–20.00: «Kunst auf Seide» von Jrène Scheutzow.
Bis 6. Januar. Spital Limmattal, Haupteingang.
14.00–17.00: Gemeinnütziger Frauenverein: Cafeteria und
Jassnachmittag. Unter der Leitung von Ruth Haunsperger.
Stürmeierhuus, Stuben.
SPREITENBACH
13.30–14.30: Gratismessung Blutzucker und Blutdruck. Organisiert vom Spitex-Verein Spreitenbach.
Spitex-Zentrum, Kirchstrasse 12.
KINO MONTAG
DIETIKON
13.45: «Rapunzel – Neu verföhnt». Matthew Gray Gubler, Mandy Moore, Zachary Levi. USA 2010. Deutsch, 3D.
15.45: «Yogi Bär». Dan Aykroyd, Justin Timberlake, Anna Faris.
Neuseeland, USA 2010. Deutsch, 3D.
17.45: «Liebling, lass uns scheiden». Marco Rima, Esther
Schweins, Andrea Zogg. Schweiz 2010. Dialekt.
20.15: «The Tourist». Angelina Jolie, Johnny Depp, Paul Bettany. Frankreich, USA 2010. Deutsch.
Cinéma Capitol, 044 740 85 67.
WIR GRATULIEREN
Maria Hug-Viani, Trottenackerstrasse 2
in Oberengstringen, feiert heute ihren
85. Geburtstag.
LESERBRIEFE
Christliche Werte statt
gesetzlicher Vorschriften
Beim Computerkauf
gleich doppelt bestraft
AUSGABE VOM 26. 12.: LESERBRIEF –
«SCHLIEREN KAUFT NICHT NUR STEINE EIN»
AUSGABE VOM 26. 12.: VERKAUF VON INFORMATIKHARDWARE MIT SOFTWARE!
Es wird niemand ernsthaft glauben, dass
das Schlieremer Parlament oder die städtische Verwaltung für Kinderarbeit ist.
Natürlich kann man das jetzt auch noch
in einer Vorschrift festhalten, sodass es
amtlich ist. Angesprochen auf christliche
Werte, kann ich nur antworten, würden
mehr Menschen nach diesen Werten leben, müssten wir bedeutend weniger
Vorschriften und Gesetze erlassen. Diese
werden oft nur eingeführt, da es immer
wieder Leute gibt, die auf ihren eigenen
Vorteil bedacht sind oder das System ausnutzen wollen. Diese muss man sicher
durch Vorschriften und Gesetze bremsen. Aber ich glaube kaum, dass Schlieren willentlich Erzeugnisse von Diskriminierungen, Zwangs- oder Kinderarbeit
einkauft. Zudem sollte man bei der Beschaffung darauf achten, dass man aus
ökologischer und wirtschaftlicher Sicht
die heimischen Firmen unterstützt und
nicht z. B. Steine aus China einkaufen.
Dies ist ja doch der Aufhänger, der landauf, landab durch SP oder grüne Politiker benutzt wird, wenn sie diesen Vorstoss in den verschiedenen Gemeinden
lancieren. Dank des Postulats von Dominik Ritzmann ist man nun genügend
sensibilisiert, ohne dass man jetzt noch
eine offizielle Vorschrift einführen muss.
In der Regel wird man, wenn man einen
Computer kauft, gleich doppelt bestraft.
Man bezahlt happige Aufpreise für Windows und andere unerwünschte, vorinstallierte Software, und der Zeitverlust
beim Desinstallieren der nicht erwünschten Programme ist gross. HP hat
jetzt einem Käufer eine Rückerstattung
bezahlt. Das ist o. k. Besser wäre jedoch,
die Weko würde endlich eine Trennung
der Preise für Hardware und das Installieren von zusätzlicher Software verlangen. So bezahlt jeder nur das, was er
wirklich will. Das hiesse dann, die Hardware kostet 600 Franken. Die Softwarekosten beliefen sich auf 200 Franken für
Windows 7, 500 Franken für Office, 40
Franken für den Virenscanner und die
Installation kostete 250 Franken. So würde klar, die Software ist heute oft teurer
als der Computer. Linux-Benutzerinnen
und -Benutzer werden noch zusätzlich
benachteiligt. Wer nämlich all die vorinstallierten Programme nicht will, muss
sie zuerst löschen und dann die OSS-Programme installieren. Das verzerrt den
Wettbewerb noch weiter, da es proprietäre Software begünstigt. Kundinnen und
Kunden bezahlen so auch für das Desinstallieren beim Fachhändler, dieser verkauft deshalb lieber weiterhin mit dem
Aktivierungscode und mit Provision die
MS-Office-Programme, die oft gar nicht
RETO BÄR,
MITGLIED GEMEINDEPARLAMENT, EVP SCHLIEREN
Fragen zum Recht
Zufrieden oder Geld zurück?
Sehr geehrter Herr Egloff
Meine Tante hat mir zu Weihnachten eine
nicht ganz billige, aber nach meinem
Geschmack ziemlich hässliche Vase geschenkt. Anhand der Verpackung habe ich
herausgefunden, aus welchem Geschäft
das ungeliebte Objekt stammt. Da ich beim
besten Willen keine Verwendung für diese
Vase habe, würde ich sie gerne zurückbringen. Habe ich rechtlich eigentlich einen
Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises?
M. N.
IHRE TANTE hat mit dem Warenhaus
einen Kaufvertrag über die Vase abgeschlossen. Dies ist insofern relevant, als
Verträge grundsätzlich verbindlich sind
und nicht einfach rückgängig gemacht
werden können. Widerrufsrechte gibt es
nur in einzelnen, gesetzlich normierten
Ausnahmefällen. Demnach gilt: Augen
auf beim Kauf, denn gekauft ist gekauft.
Artikel 40a und fortfolgende Abschnitte des schweizerischen Obligationenrechts (OR) enthalten eine recht detaillierte Regelung des «Widerrufsrechts
bei Haustürgeschäften und ähnlichen
Verträgen». Danach kann der Kunde
dem Anbieter innert sieben Tagen
schriftlich den Widerruf erklären und
vom Vertrag zurücktreten. Diese Bestimmungen sind allerdings nur anwendbar
bei Geschäften, die am Arbeitsplatz, in
Wohnräumen, an der Haustüre, auf öffentlichen Strassen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder anläss-
lich von Werbefahrten abgeschlossen
wurden.
Bei Warenkäufen in einem Kaufhaus oder Fachgeschäft kann dieses
Widerrufsrecht nicht geltend gemacht
werden. Geschäfte sind nur dann dazu
verpflichtet, Waren zurückzunehmen,
wenn diese einen erheblichen Mangel
aufweisen. Bei Ihrer Vase träfe dies etwa
zu, wenn sie durch einen Sprung nicht
mehr wasserdicht wäre.
EINEN MANGEL hat der Käufer umgehend nach dessen Entdeckung beim
Verkäufer zu rügen, ansonsten er Gefahr
läuft, seine Mängelrechte zu verlieren.
Sofern möglich, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer gleichwertigen Ersatz
zu leisten, anstatt den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dies fällt immer dann in Betracht, wenn der Verkäufer noch einen
gleichen Artikel am Lager hat. Ein speziell angefertigtes Einzelstück ist meist
nicht austauschbar. In einem solchen
Fall kann der Käufer den Kauf entweder
HANS EGLOFF ist
Rechtsanwalt und
betreibt mit Partnern eine Anwaltskanzlei in Zürich.
Richten Sie Ihre
Frage schriftlich
an Hans Egloff,
8904 Aesch.
nötig sind. Wann handelt endlich die
Weko?
ER WAR erleichtert. Fühlte sich
auf einmal gut und besser. Und
schämte sich auch nicht mehr.
Bisher hatte er immer geglaubt,
er sei der Einzige, der ab und zu
ein bisschen so tat als ob. Doch
nun hatte er in der Zeitung gelesen, dass die Hälfte aller Leute
zugibt, es zu tun. Das Übel hatte
jetzt auch einen Namen: Präsentismus.
JÜRG KRÄMER, BIBERIST
Hildebrand steht
unter enormem Druck
AUSGABE VOM 26. 12.: WAR OSPEL BESSER
ALS HILDEBRAND?
Dem Nationalbank-Chef Philipp Hildebrand werden Vorwürfe gemacht, dass er
den Euro-Kurs gegenüber dem Franken
zu stützen versuchte, indem er Milliarden von Euro gegen Franken einnahm.
Bisher war das ein Verlustgeschäft, ohne
das erhoffte Resultat, dazu verbunden
mit einem Inflationsrisiko. Ich finde,
man sollte mit dem Notenbank-Chef
nicht allzu streng ins Gericht gehen. Ich
kann mir vorstellen, dass er unter einem
enormen Druck der Wirtschaft stand, irgendetwas zu unternehmen, um vor allem die Exportchancen des Landes zu
wahren. Die Pressionsversuche drangen
via Medien bis in die Öffentlichkeit. Dass
er dann etwas unternommen hat, wird
man in der Schublade «Glaubwürdigkeit» ablegen müssen. Dabei wusste Hildebrand sicher sehr wohl, dass bei täglichen Umsätzen an den Devisenmärkten
von weltweit 4 Billionen der SNB als –
global gesehen – eher kleinem Player keine grossen Möglichkeiten zu nachhaltiger Einflussnahme gegeben sind. Philipp
Hildebrand hat einen schwierigen Posten, auf dem er nicht zu einem Konjunkturpolitiker mutieren darf.
JEDER ZWEITE Angestellte sei
mindestens eine Stunde pro Tag
von Präsentismus betroffen. Das
sei erwiesen, las er. «Jeder zweite», wiederholte er für sich und
stellte sich vor, wer alles in seinem Grossraumbüro eine Stunde Präsentismus pro Tag einzog.
Je länger er überlegte, desto
deutlicher sein Befund: Eigentlich konnte er es sich bei allen
vorstellen. Dabei hatte er wirklich doch geglaubt, er sei der Einzige. Wobei er ziemlich sicher
war, dass seine PräsentismusPhasen von den andern kaum zu
bemerken waren; seine Strategien waren doch ziemlich clever.
SCHULD IST der Stress. Zu viel
Druck belastet. Das führt zu Blockaden. So sitzen dann die Leute
vor dem Computer und schauen
angestrengt auf den Bildschirm,
so, als ob sie arbeiten würden.
Aber sie arbeiten eben nicht, sonWOLFGANG FRORIEP, RUDOLFSTETTEN
dern sie tun nur so. Sie konzentrieren sich nicht aufs Arbeiten,
sondern darauf, möglichst arbeitend zu wirken. Andere studieren schwere Akten; aber sie lesen
nicht, sondern tagträumen vor
sich hin. Wieder andere oszillieren unablässig zwischen den beirückgängig machen und den Kaufpreis den Polen Kaffeeautomat und
zurückverlangen oder den mangelhaften Gegenstand behalten und eine Preis- Raucherzone, einzelne schauen
sehnsüchtig aus dem Fenster, anminderung geltend machen.
dere nicken auch gelegentlich
SELBSTVERSTÄNDLICH stellt es rechtlich
mal ein. Dies ist allerdings ein
keinen Mangel am Kaufobjekt dar, wenn
die geschenkte Vase nicht Ihrem Ge- Grenzfall von Präsentismus.
schmack entspricht. Entsprechend ist
das Warenhaus auch nicht zu einem
Umtausch oder gar zur Rückerstattung
des Kaufpreises verpflichtet.
Ein Käufer kann die Rückgabe der
gekauften Sache nur durchsetzen, wenn
diese Möglichkeit ausdrücklich mit dem
Verkäufer vereinbart wurde. Meist findet
sich in einem solchen Fall ein Vermerk
auf der Quittung. Wurde keine solche
Vereinbarung getroffen, muss sich das
Geschäft nicht kulant zeigen. Allerdings
wird der Umtausch in der Praxis oft
grosszügig gehandhabt, vor allem, wenn
die Ware noch unverbraucht und originalverpackt ist. Auch wenn in Ihrem Fall
klar scheint, dass die Vase im betreffenden Geschäft gekauft wurde, wäre ein
Kaufbeleg dabei natürlich von Vorteil.
Anstelle einer Barauszahlung kann übrigens auch ohne weiteres ein Gutschein
ausgestellt werden.
DAS ALLES wurde ihm jetzt
nach und nach bewusst, und er
fühlte sich mit allen Präsentismus-Opfern sehr verbunden. Er
fragte sich, ob wohl die Krankenkasse auch im Falle von Präsentismus die Kosten übernimmt.
FRAGE DER WOCHE
Sind Sie dafür, dass die Zuwanderung von Ausländern aus Nicht-EU-Ländern eingeschränkt wird?
Ja 90%
Nein 10%
NACH DEM Gesagten hat Ihr Ansinnen
also durchaus Chancen auf Erfolg. Ein
rechtlicher Anspruch auf Umtausch
oder Rückerstattung des Kaufpreises besteht indessen nicht.
HANS EGLOFF
Quelle: www.sonntagonline.ch
Grafik: Sonntag
90 Prozent sind für eine Beschränkung der Zuwanderung aus NichtEU-Lädern.

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