Zufrieden oder Geld zurück? Präsentismus
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Zufrieden oder Geld zurück? Präsentismus
FORUM SONNTAG Der Sonntag | Nr. 52 | 2. Januar 2011 Seite 56 MOMENTAUFNAHME ZAUNGAST BERGDIETIKON Ortsmuseum: Wegen des Feiertags bleibt die Ausstellung «175 Jahre Volksschule Bergdietikon» heute geschlossen. Jörg Meier BIRMENSDORF 17.00: Neujahrskonzert. Mit Anna Buczek Merz, Orgel und Gesang, Annette Geisel, Alphorn, und Schülerinnen und Schüler der Musikschule Knonaueramt. Eintritt frei; Kollekte. Ref. Kirche. DIETIKON 10.00–16.00: Skilift infolge Tauwetters nicht in Betrieb. Sobald es die Wetterbedingungen zulassen, wird die Anlage wieder geöffnet. Hundshütte. 11.00: Neujahrskonzert mit dem Collegium Musicum Urdorf. Solistin: Sumi Kittelberger, Sopranistin. Es lädt ein der Stadtrat. Mit Apéro und Neujahrsansprache von Stadtpräsident Otto Müller. Stadthalle. 17.00: Gemeinsames Konzert des gemeinsamen Musizierens. Bernhard Hörler (Orgel) und Jörg Frei (Panflöte und Bombarde) feiern das 25-Jahr-Jubiläum ihres gemeinsamen Musizierens. Kath. Kirche St. Agatha. Präsentismus -Phasen Leserin Alice Grossenbacher aus Urdorf fotografierte diese Schneesterne. FAHRWEID 11.30: Neujahrsapéro, organisiert vom Quartierverein Fahrweid-Weiningen. Lounge. Tagungs- und Quartierzentrum Föhrewäldli. OBERENGSTRINGEN 9.00: Traditioneller Grenzumgang der SVP Oberengstringen. Spaziergang durch Oberengstringen, zu Gast im Ortsmuseum Unterengstringen. Zum Abschluss Imbiss im «Alten Schützenhaus», wo in gemütlicher Runde auf das neue Jahr angestossen wird. Bei der Post. OETWIL 11.00–13.00: «Oetwil Oberdorf – Einst ein Weiler» – Ausstellung am Neujahrsapéro. Der Gemeinderat und die FDP Ortspartei laden ein, aufs neue Jahr anzustossen. Gemeindescheune. SCHLIEREN 8.00–20.00: «Kunst auf Seide» von Jrène Scheutzow. Bis 6. Januar. Spital Limmattal, Haupteingang. 10.00–12.00: 20-Jahr-Jubiläum der Schwyzerörgeli-Gruppe Schlieren. Jubiläumsausstellung. Ortsmuseum. SPREITENBACH 9.30: Festgottesdienst und Neujahrsapéro. 9.30 Uhr: Ökumenischer Neujahrsgottesdienst in der kath. Kirche. 11 Uhr: Apéro im kath. Pfarrheim. Organisiert vom Gemeinderat und den Kirchgemeinden. Kath. Kirche. UNTERENGSTRINGEN 11.00–15.00: Neujahrsapéro. Der Bürgerliche Gemeindeverein lädt alle Unterengstringen Einwohner ein. Gemeindesaal Büel. URDORF 14.00–16.00: Ausstellung: «Bäuerlicher Alltag und Handwerk anno dazumal». Heimatkundliche Vereinigung. Ortsmuseum. KINO SONNTAG DIETIKON 13.45: «Yogi Bär». Dan Aykroyd, Justin Timberlake, Anna Faris. Neuseeland, USA 2010. Deutsch, 3D. 15.45: «Rapunzel - Neu verföhnt». Matthew Gray Gubler, Mandy Moore, Zachary Levi. USA 2010. Deutsch, 3D. 17.45: «Liebling, lass uns scheiden». Marco Rima, Esther Schweins, Andrea Zogg. Schweiz 2010. Dialekt. 20.15: «The Tourist». Angelina Jolie, Johnny Depp, Paul Bettany. Frankreich, USA 2010. Deutsch. Cinéma Capitol, 044 740 85 67. MONTAG DIETIKON 10.00–16.00: Skilift infolge Tauwetters nicht in Betrieb. Sobald es die Wetterbedingungen zulassen, wird die Anlage wieder geöffnet. Hundshütte. 14.00: Spielnachmittag, organisiert vom Seniorenrat Dietikon. Jassen, Rommé, Schach, usw. Ohne Anmeldung. Cafeteria. Alters- und Gesundheitszentrum, Oberdorfstrasse 15. 14.00–18.00: Ausstellung des Zeichen- und Malkurses am Berufsbildungszentrum Dietikon. Bis 25. Februar. Stadt- und Regionalbibliothek. SCHLIEREN 8.00–20.00: «Kunst auf Seide» von Jrène Scheutzow. Bis 6. Januar. Spital Limmattal, Haupteingang. 14.00–17.00: Gemeinnütziger Frauenverein: Cafeteria und Jassnachmittag. Unter der Leitung von Ruth Haunsperger. Stürmeierhuus, Stuben. SPREITENBACH 13.30–14.30: Gratismessung Blutzucker und Blutdruck. Organisiert vom Spitex-Verein Spreitenbach. Spitex-Zentrum, Kirchstrasse 12. KINO MONTAG DIETIKON 13.45: «Rapunzel – Neu verföhnt». Matthew Gray Gubler, Mandy Moore, Zachary Levi. USA 2010. Deutsch, 3D. 15.45: «Yogi Bär». Dan Aykroyd, Justin Timberlake, Anna Faris. Neuseeland, USA 2010. Deutsch, 3D. 17.45: «Liebling, lass uns scheiden». Marco Rima, Esther Schweins, Andrea Zogg. Schweiz 2010. Dialekt. 20.15: «The Tourist». Angelina Jolie, Johnny Depp, Paul Bettany. Frankreich, USA 2010. Deutsch. Cinéma Capitol, 044 740 85 67. WIR GRATULIEREN Maria Hug-Viani, Trottenackerstrasse 2 in Oberengstringen, feiert heute ihren 85. Geburtstag. LESERBRIEFE Christliche Werte statt gesetzlicher Vorschriften Beim Computerkauf gleich doppelt bestraft AUSGABE VOM 26. 12.: LESERBRIEF – «SCHLIEREN KAUFT NICHT NUR STEINE EIN» AUSGABE VOM 26. 12.: VERKAUF VON INFORMATIKHARDWARE MIT SOFTWARE! Es wird niemand ernsthaft glauben, dass das Schlieremer Parlament oder die städtische Verwaltung für Kinderarbeit ist. Natürlich kann man das jetzt auch noch in einer Vorschrift festhalten, sodass es amtlich ist. Angesprochen auf christliche Werte, kann ich nur antworten, würden mehr Menschen nach diesen Werten leben, müssten wir bedeutend weniger Vorschriften und Gesetze erlassen. Diese werden oft nur eingeführt, da es immer wieder Leute gibt, die auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind oder das System ausnutzen wollen. Diese muss man sicher durch Vorschriften und Gesetze bremsen. Aber ich glaube kaum, dass Schlieren willentlich Erzeugnisse von Diskriminierungen, Zwangs- oder Kinderarbeit einkauft. Zudem sollte man bei der Beschaffung darauf achten, dass man aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht die heimischen Firmen unterstützt und nicht z. B. Steine aus China einkaufen. Dies ist ja doch der Aufhänger, der landauf, landab durch SP oder grüne Politiker benutzt wird, wenn sie diesen Vorstoss in den verschiedenen Gemeinden lancieren. Dank des Postulats von Dominik Ritzmann ist man nun genügend sensibilisiert, ohne dass man jetzt noch eine offizielle Vorschrift einführen muss. In der Regel wird man, wenn man einen Computer kauft, gleich doppelt bestraft. Man bezahlt happige Aufpreise für Windows und andere unerwünschte, vorinstallierte Software, und der Zeitverlust beim Desinstallieren der nicht erwünschten Programme ist gross. HP hat jetzt einem Käufer eine Rückerstattung bezahlt. Das ist o. k. Besser wäre jedoch, die Weko würde endlich eine Trennung der Preise für Hardware und das Installieren von zusätzlicher Software verlangen. So bezahlt jeder nur das, was er wirklich will. Das hiesse dann, die Hardware kostet 600 Franken. Die Softwarekosten beliefen sich auf 200 Franken für Windows 7, 500 Franken für Office, 40 Franken für den Virenscanner und die Installation kostete 250 Franken. So würde klar, die Software ist heute oft teurer als der Computer. Linux-Benutzerinnen und -Benutzer werden noch zusätzlich benachteiligt. Wer nämlich all die vorinstallierten Programme nicht will, muss sie zuerst löschen und dann die OSS-Programme installieren. Das verzerrt den Wettbewerb noch weiter, da es proprietäre Software begünstigt. Kundinnen und Kunden bezahlen so auch für das Desinstallieren beim Fachhändler, dieser verkauft deshalb lieber weiterhin mit dem Aktivierungscode und mit Provision die MS-Office-Programme, die oft gar nicht RETO BÄR, MITGLIED GEMEINDEPARLAMENT, EVP SCHLIEREN Fragen zum Recht Zufrieden oder Geld zurück? Sehr geehrter Herr Egloff Meine Tante hat mir zu Weihnachten eine nicht ganz billige, aber nach meinem Geschmack ziemlich hässliche Vase geschenkt. Anhand der Verpackung habe ich herausgefunden, aus welchem Geschäft das ungeliebte Objekt stammt. Da ich beim besten Willen keine Verwendung für diese Vase habe, würde ich sie gerne zurückbringen. Habe ich rechtlich eigentlich einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises? M. N. IHRE TANTE hat mit dem Warenhaus einen Kaufvertrag über die Vase abgeschlossen. Dies ist insofern relevant, als Verträge grundsätzlich verbindlich sind und nicht einfach rückgängig gemacht werden können. Widerrufsrechte gibt es nur in einzelnen, gesetzlich normierten Ausnahmefällen. Demnach gilt: Augen auf beim Kauf, denn gekauft ist gekauft. Artikel 40a und fortfolgende Abschnitte des schweizerischen Obligationenrechts (OR) enthalten eine recht detaillierte Regelung des «Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen». Danach kann der Kunde dem Anbieter innert sieben Tagen schriftlich den Widerruf erklären und vom Vertrag zurücktreten. Diese Bestimmungen sind allerdings nur anwendbar bei Geschäften, die am Arbeitsplatz, in Wohnräumen, an der Haustüre, auf öffentlichen Strassen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder anläss- lich von Werbefahrten abgeschlossen wurden. Bei Warenkäufen in einem Kaufhaus oder Fachgeschäft kann dieses Widerrufsrecht nicht geltend gemacht werden. Geschäfte sind nur dann dazu verpflichtet, Waren zurückzunehmen, wenn diese einen erheblichen Mangel aufweisen. Bei Ihrer Vase träfe dies etwa zu, wenn sie durch einen Sprung nicht mehr wasserdicht wäre. EINEN MANGEL hat der Käufer umgehend nach dessen Entdeckung beim Verkäufer zu rügen, ansonsten er Gefahr läuft, seine Mängelrechte zu verlieren. Sofern möglich, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer gleichwertigen Ersatz zu leisten, anstatt den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dies fällt immer dann in Betracht, wenn der Verkäufer noch einen gleichen Artikel am Lager hat. Ein speziell angefertigtes Einzelstück ist meist nicht austauschbar. In einem solchen Fall kann der Käufer den Kauf entweder HANS EGLOFF ist Rechtsanwalt und betreibt mit Partnern eine Anwaltskanzlei in Zürich. Richten Sie Ihre Frage schriftlich an Hans Egloff, 8904 Aesch. nötig sind. Wann handelt endlich die Weko? ER WAR erleichtert. Fühlte sich auf einmal gut und besser. Und schämte sich auch nicht mehr. Bisher hatte er immer geglaubt, er sei der Einzige, der ab und zu ein bisschen so tat als ob. Doch nun hatte er in der Zeitung gelesen, dass die Hälfte aller Leute zugibt, es zu tun. Das Übel hatte jetzt auch einen Namen: Präsentismus. JÜRG KRÄMER, BIBERIST Hildebrand steht unter enormem Druck AUSGABE VOM 26. 12.: WAR OSPEL BESSER ALS HILDEBRAND? Dem Nationalbank-Chef Philipp Hildebrand werden Vorwürfe gemacht, dass er den Euro-Kurs gegenüber dem Franken zu stützen versuchte, indem er Milliarden von Euro gegen Franken einnahm. Bisher war das ein Verlustgeschäft, ohne das erhoffte Resultat, dazu verbunden mit einem Inflationsrisiko. Ich finde, man sollte mit dem Notenbank-Chef nicht allzu streng ins Gericht gehen. Ich kann mir vorstellen, dass er unter einem enormen Druck der Wirtschaft stand, irgendetwas zu unternehmen, um vor allem die Exportchancen des Landes zu wahren. Die Pressionsversuche drangen via Medien bis in die Öffentlichkeit. Dass er dann etwas unternommen hat, wird man in der Schublade «Glaubwürdigkeit» ablegen müssen. Dabei wusste Hildebrand sicher sehr wohl, dass bei täglichen Umsätzen an den Devisenmärkten von weltweit 4 Billionen der SNB als – global gesehen – eher kleinem Player keine grossen Möglichkeiten zu nachhaltiger Einflussnahme gegeben sind. Philipp Hildebrand hat einen schwierigen Posten, auf dem er nicht zu einem Konjunkturpolitiker mutieren darf. JEDER ZWEITE Angestellte sei mindestens eine Stunde pro Tag von Präsentismus betroffen. Das sei erwiesen, las er. «Jeder zweite», wiederholte er für sich und stellte sich vor, wer alles in seinem Grossraumbüro eine Stunde Präsentismus pro Tag einzog. Je länger er überlegte, desto deutlicher sein Befund: Eigentlich konnte er es sich bei allen vorstellen. Dabei hatte er wirklich doch geglaubt, er sei der Einzige. Wobei er ziemlich sicher war, dass seine PräsentismusPhasen von den andern kaum zu bemerken waren; seine Strategien waren doch ziemlich clever. SCHULD IST der Stress. Zu viel Druck belastet. Das führt zu Blockaden. So sitzen dann die Leute vor dem Computer und schauen angestrengt auf den Bildschirm, so, als ob sie arbeiten würden. Aber sie arbeiten eben nicht, sonWOLFGANG FRORIEP, RUDOLFSTETTEN dern sie tun nur so. Sie konzentrieren sich nicht aufs Arbeiten, sondern darauf, möglichst arbeitend zu wirken. Andere studieren schwere Akten; aber sie lesen nicht, sondern tagträumen vor sich hin. Wieder andere oszillieren unablässig zwischen den beirückgängig machen und den Kaufpreis den Polen Kaffeeautomat und zurückverlangen oder den mangelhaften Gegenstand behalten und eine Preis- Raucherzone, einzelne schauen sehnsüchtig aus dem Fenster, anminderung geltend machen. dere nicken auch gelegentlich SELBSTVERSTÄNDLICH stellt es rechtlich mal ein. Dies ist allerdings ein keinen Mangel am Kaufobjekt dar, wenn die geschenkte Vase nicht Ihrem Ge- Grenzfall von Präsentismus. schmack entspricht. Entsprechend ist das Warenhaus auch nicht zu einem Umtausch oder gar zur Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet. Ein Käufer kann die Rückgabe der gekauften Sache nur durchsetzen, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbart wurde. Meist findet sich in einem solchen Fall ein Vermerk auf der Quittung. Wurde keine solche Vereinbarung getroffen, muss sich das Geschäft nicht kulant zeigen. Allerdings wird der Umtausch in der Praxis oft grosszügig gehandhabt, vor allem, wenn die Ware noch unverbraucht und originalverpackt ist. Auch wenn in Ihrem Fall klar scheint, dass die Vase im betreffenden Geschäft gekauft wurde, wäre ein Kaufbeleg dabei natürlich von Vorteil. Anstelle einer Barauszahlung kann übrigens auch ohne weiteres ein Gutschein ausgestellt werden. DAS ALLES wurde ihm jetzt nach und nach bewusst, und er fühlte sich mit allen Präsentismus-Opfern sehr verbunden. Er fragte sich, ob wohl die Krankenkasse auch im Falle von Präsentismus die Kosten übernimmt. FRAGE DER WOCHE Sind Sie dafür, dass die Zuwanderung von Ausländern aus Nicht-EU-Ländern eingeschränkt wird? Ja 90% Nein 10% NACH DEM Gesagten hat Ihr Ansinnen also durchaus Chancen auf Erfolg. Ein rechtlicher Anspruch auf Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises besteht indessen nicht. HANS EGLOFF Quelle: www.sonntagonline.ch Grafik: Sonntag 90 Prozent sind für eine Beschränkung der Zuwanderung aus NichtEU-Lädern.