Media-Kit 2015

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Media-Kit 2015
Media-Kit 2015
Topics PUBLIC SECURITY
• Defense
• Foreign Security
• Domestic Security
• Civil Protection
• Disaster Relief
• Critical Infrastructures
• Military Technology
• Critical Infrastructures and Aviation Security
• Cyber Security/Cyber-Manipulation
Energie & Rohstoffe
• The Viability of Different Energy Efficiency
• Renewable Energy/Geothermal, Biogas, Wind, Water, Solar
• Koruskativ Explosives - Mining
• Smart Grids of the future
• Energy Storage
• Supply of Raw Materials / Rare Earth
The PUBLICSECURITY-Magazine
PUBLIC SECURITY is four times a
year specialist periodical in German language focussing on political, scientific, technical and additional up-to-date challenges arising
from the sectors of defense,
domestic and foreign security, civil
protection and disaster prevention.
PUBLIC SECURITY is one of the
leading magazines in German-speaking countries with a high standard
of quality. The magazine reaches a
broad readership of management
and decision makers in politics,
government, R&D institutions, universities, associations and industry
with up-to-date reports, detailed
analysis and news.
that is our principle. Up to four times a year a dedicated editorial
team collects comprehensive and incorruptible information, analysis by experts of the field.
The supplement "Energy & Resources" (Energie & Rohstoffe)
focuses the problems faced by industrial nations and emerging
economies in supplying themselves with energy and raw materials
from sustainable resources. These topics represent one of the
world's most acute challenges for the next decades to come and
our supplement highlights most recent developments and perspectives in this area.
The character of the magazine
reflects tolerance and openness to
a wide range of views. PUBLIC
SECURITY is one of the major
magazines dealing with the challenges of the 21st century and particular a focus on internal and external
security, civil defense, disaster relief, critical infrastructure, and
the Supplement Energy & Resources (i.e. energy, gas, oil, water).
PUBLIC SECURITY provides specific, accurate and independent
reports, on time and succinctly summarized for the readership -
All editoral resorts of PUBLIC SECURITY and Energy & Resources
are staffed with competent and specialized editors. The goals of
the reporting policy of our two magazines include accuracy and
timeliness of information, analysis by recognized experts, unvarnished comments and a neutral tone. The PUBLIC SECURITY
information service is designed for people in German industry,
small businesses and government position responsible for these
issues.
The slug areas of PUBLIC SECURITY:
• Defense
• Domestic Security
• Foreign security
• Civil Protection
• Disaster Relief
• Critical Infrastructures
• Military Technology
The Supplement Energie& Rohstoffe
• Energy and raw material supply
• Renewable Energies
Editorial Schedule PublicSecurity / Energie & Rohstoffe 2015
Distribution
Topics PUBLIC SECURITY (and others)
Printed copies: 7.000 copies
Total circulation: : 6.800 copies
4 issues per 2015 in german, 2 issues per 2015 in english
• Domestic political spokesman of the parties in the Bundestag
• Security structures / Security Policy (D / Europe / NATO)
• Security and Defence Industry
• Civil -/military cooperation
• Civil Protection
• Critical infrastructure / Medien-/Cyber-Manipulation
• Biological Hazards / CBRN threats
• Aviation Security / Cyber Security / Cyber Manipulation
• Disaster Relief / Influences of Social Media
• Federal Police / BOS digital radio
• Research projects for the Public Safety
Topics Energie & Rohstoffe (and others)
• Effectiveness of the usability of different energy sources
• Smart Grids: Intelligent networks of the future
• Renewable Energy:
Geothermal, Biogas, Wind, Water, Solar Energy
• Electric Mobility
• Supply of Raw Raterials / Rare Earth
• New Methods in Rining / Mining
• Urban Mining
• Raw Materials from Recycling / Disposal
The magazine reaches a broad readership of management
and decision makers in politics, government, R&D institutions, universities, associations and industry with upto-date repor ts, detailed analysis and news.
Deadlines 2015
AS = Advertising closing date
DU = Delivery date for printing data
Public Security / Energie & Rohstoffe 1/2015
AS: 27.02.2015, DU: 06.03.2015
Release Date March 2015
Public Security / Energie & Rohstoffe 2/2015
AS: 30.05.2015, DU: 06.06.2015
Release Date June 2015
Public Security / Energie & Rohstoffe 3/2015
AS: 30.08.2015, DU: 06.09.2015
Release Date Sept. 2015
Public Security / Energie & Rohstoffe 4/2015
AS: 30.10.2015, DU: 06.11.2015
Release Date Nov. 2015
International issue in english:
Public Security international / Energie & Rohstoffe 1/2015
AS: 30.05.2015, DU: 06.06.2015
Rel. Date May IFSEC *
Public Security international / Energie & Rohstoffe 2/2015
AS: 30.09.2015, DU: 06.10.2015
Rel. Date Oct. SICUREZZA**
* Focused distribution at IFSEC, London
** Focused distribution at SICUREZZA, Milano
The current issues plan for each next edition is available on request by e-mail: [email protected]
Subjects to Change
Advertising specifications and rates for PublicSecurity / Energie & Rohstoffe
PRICE LIST PRINT NO. 3, valid from 01.02.2013 / all prices are net prices plus VAT upon delivery of finished print data
Print Format
A4, 210 mm horizontal, 297 mm vertical
Type Area
185 mm horizontal x 272 mm vertical
3 Columns, each 59 mm
Colour Surcharge
€ 550,00 for each Special colour
(HKS, Pantone)
Formats: horizontal x vertical in mm
Bleed in bleed sizes on all outer sides each 3 mm to the magazine
format A4 (210 x 297), basic prices, only 4 colored
Supplements/special types of advertising on request
Discount
2x 5%
4 x 10 %
Volume Discounts
2 issues = 5 %
4 issues = 10 %
Discounts on purchases within 12 months.
Color charges, cuts, inserts, technical services
are not discounted –
either Agency-commission!
Agency Discount
Agencies benefit from verification of agency
activities, placement of the order and Timely
provision of printable documents a 15%
discount to the market price.
Editorial Office / Mailing Address
Publisher / Editor:
ZIEGERT CONCEPT
Norbert Ziegert
Address :
Büro Bonn:
Telegrafstraße 72
53842 Troisdorf
Tel: +49 22 41 - 4 73 99
Fax: +49 22 41 - 40 51 98
E-Mail: [email protected]
www.public-security.de
Energie & Rohstoffe:
Anke Schmidt - Managing Editor
E-Mail: [email protected]
Capital Editor Berlin:
Matthias Köhler - Editor in Chief
Strelitzer Straße 24
10115 Berlin-Mitte
Tel.: +49 30 55 49 67 56
Fax: +49 30 55 49 05 61
E-Mail: [email protected]
cellphone: +49 172 13 892 31
2/1 Page Magazine Format
420 mm x 297 mm, only 4 colored
Direct Price € 6.750,Price for Agency € 7.950,-
1/1 Page
210 x 297 mm, only 4 colored
Direct Price € 3.500,Price for Agency € 4.200,-
1/2 Page, only 4 colored
103 x 297 mm 210 x 148 mm
Direct Price € 1.950,Price for Agency € 2.300,-
1/3 Page, only 4 colored
73 x 297 mm 210 x 100 mm
Direct Price € 1.400,Price for Agency € 1.700,-
1/4 Seite, only 4 colored
210 x 88 mm 103 x 148 mm
Direct Price € 1.150,Price for Agency € 1.380,-
Sonderplatzierungen
(only entire pages in A4 format + 3mm Bleed), only 4 colored
4. Cover Page
Direct Price € 4.800,Price for Agency € 5.700,2. Cover Page
Direct Price € 4.200,Price for Agency € 4.950,3. Cover Page
Direct Price € 4.200,Price for Agency € 4.950,-
Anzeigenverkauf
Alexander Grütter Tel: +49 2131- 77 37 603 · Fax: +49 2241 40 51 98
cellphone: +49 172 71 11 810
E-Mail: [email protected]
Technical Specifications
Format/printing process
DIN A4 Format
210 mm horizontal x 297 mm vertical
Type areaformat 185 mm horizontal x 260 mm vertical
Printing process Offset
Print form creation CtP (Computer-to-plate)
Paper BD, 90 g/m2
Screen ruling 44 l/cm, max. coverage (UCR)
The max. total value of the four colors must not exceed 250%.
Proof
Of your ad please provide proof or a binding
With pressure. Repro format created in the disk supplied by the aforementioned guidelines. The Andruckpapier should match the printing paper.
Vierfarbanzeigen
It can be used only colors from the euroscale.
Magenta + Yellow + Cyan + Black
Low tone deviations are within the tolerance range of
Pressure due process.
Digital Data Delivery
Via Mail
Send your disk with file name, sender information and binding proof
/ pressure at:
Ziegert Concept
Advertising Contact PublicSecurity
Telegrafstr. 72, 53842 Troisdorf
Media
CD-ROM, DVD
File Formats
• High-Res, closed PDF-files (Types included!)
• TIF or EPS in 300dpi resolution
Data Transmission
1. Mark the file / folder as follows:
PS_Kunde_Ausgabe
(example: PS_IBM_1-2011)
2. Transfer the data:
email: [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift
zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung
innerhalb eines Jahres nach Vertrags-abschluß
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das
Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt,
innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2
genannten Frist auch über die im Auftrag
genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die
der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
beruht. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen
durch höhere Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe,
Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch
auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere
Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis
gemäß der im Tarif genannten garantierten
Auflage zu bezahlen.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend
in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die
erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn
der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen werden im Gegensatz zu
Anzeigen auf reinen Anzeigenseiten auf redaktionellen Seiten plaziert. Anzeigen ”allein im Text”
sind Anzeigen, die nicht an andere Anzeigen
angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar
sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
”Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge –
auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn
deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder
Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber trägt allein
die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur
Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen.
Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus
der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der
Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und
Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie
Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes
und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den
belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen
der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt
der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut
nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und unerlaubte Handlung sind –
auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages
für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber
hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen
müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach
Eingang von Rechnung und Beleg geltend
gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei
der Übersendung des Probeabzuges gesetzten
Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften
gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14
Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen vom Empfang der
Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses
das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von
der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch
einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang
des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter
Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für
vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem
Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche
Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt
ist – die durchschnittlich verkaufte (bei
Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine
Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 20
v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn
der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken
der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom
Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die
Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen
Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind,
werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet
der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter
das Recht eingeräumt werden, die eingehenden
Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige
Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-,
Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind
von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme
und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise
für den Fall vereinbart werden, daß der
Auftraggeber die dabei entstehenden
Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckvorlagen werden nur auf besondere
Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei
Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist Troisdorf. Im Geschäftsverkehr
mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist bei Klagen Gerichtsstand
Troisdorf. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist als
Gerichtsstand Troisdorf vereinbart. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung
unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, ist als
Gerichtsstand Troisdorf vereinbart.
Office Bonn:
Telegrafstraße 72 ·53842 Troisdorf
Tel: +49 22 41 - 4 73 99 · Fax: +49 22 41 - 40 51 98
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Strelitzer Straße 24 · 10115 Berlin-Mitte
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