Media-Kit 2015
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Media-Kit 2015
Media-Kit 2015 Topics PUBLIC SECURITY • Defense • Foreign Security • Domestic Security • Civil Protection • Disaster Relief • Critical Infrastructures • Military Technology • Critical Infrastructures and Aviation Security • Cyber Security/Cyber-Manipulation Energie & Rohstoffe • The Viability of Different Energy Efficiency • Renewable Energy/Geothermal, Biogas, Wind, Water, Solar • Koruskativ Explosives - Mining • Smart Grids of the future • Energy Storage • Supply of Raw Materials / Rare Earth The PUBLICSECURITY-Magazine PUBLIC SECURITY is four times a year specialist periodical in German language focussing on political, scientific, technical and additional up-to-date challenges arising from the sectors of defense, domestic and foreign security, civil protection and disaster prevention. PUBLIC SECURITY is one of the leading magazines in German-speaking countries with a high standard of quality. The magazine reaches a broad readership of management and decision makers in politics, government, R&D institutions, universities, associations and industry with up-to-date reports, detailed analysis and news. that is our principle. Up to four times a year a dedicated editorial team collects comprehensive and incorruptible information, analysis by experts of the field. The supplement "Energy & Resources" (Energie & Rohstoffe) focuses the problems faced by industrial nations and emerging economies in supplying themselves with energy and raw materials from sustainable resources. These topics represent one of the world's most acute challenges for the next decades to come and our supplement highlights most recent developments and perspectives in this area. The character of the magazine reflects tolerance and openness to a wide range of views. PUBLIC SECURITY is one of the major magazines dealing with the challenges of the 21st century and particular a focus on internal and external security, civil defense, disaster relief, critical infrastructure, and the Supplement Energy & Resources (i.e. energy, gas, oil, water). PUBLIC SECURITY provides specific, accurate and independent reports, on time and succinctly summarized for the readership - All editoral resorts of PUBLIC SECURITY and Energy & Resources are staffed with competent and specialized editors. The goals of the reporting policy of our two magazines include accuracy and timeliness of information, analysis by recognized experts, unvarnished comments and a neutral tone. The PUBLIC SECURITY information service is designed for people in German industry, small businesses and government position responsible for these issues. The slug areas of PUBLIC SECURITY: • Defense • Domestic Security • Foreign security • Civil Protection • Disaster Relief • Critical Infrastructures • Military Technology The Supplement Energie& Rohstoffe • Energy and raw material supply • Renewable Energies Editorial Schedule PublicSecurity / Energie & Rohstoffe 2015 Distribution Topics PUBLIC SECURITY (and others) Printed copies: 7.000 copies Total circulation: : 6.800 copies 4 issues per 2015 in german, 2 issues per 2015 in english • Domestic political spokesman of the parties in the Bundestag • Security structures / Security Policy (D / Europe / NATO) • Security and Defence Industry • Civil -/military cooperation • Civil Protection • Critical infrastructure / Medien-/Cyber-Manipulation • Biological Hazards / CBRN threats • Aviation Security / Cyber Security / Cyber Manipulation • Disaster Relief / Influences of Social Media • Federal Police / BOS digital radio • Research projects for the Public Safety Topics Energie & Rohstoffe (and others) • Effectiveness of the usability of different energy sources • Smart Grids: Intelligent networks of the future • Renewable Energy: Geothermal, Biogas, Wind, Water, Solar Energy • Electric Mobility • Supply of Raw Raterials / Rare Earth • New Methods in Rining / Mining • Urban Mining • Raw Materials from Recycling / Disposal The magazine reaches a broad readership of management and decision makers in politics, government, R&D institutions, universities, associations and industry with upto-date repor ts, detailed analysis and news. Deadlines 2015 AS = Advertising closing date DU = Delivery date for printing data Public Security / Energie & Rohstoffe 1/2015 AS: 27.02.2015, DU: 06.03.2015 Release Date March 2015 Public Security / Energie & Rohstoffe 2/2015 AS: 30.05.2015, DU: 06.06.2015 Release Date June 2015 Public Security / Energie & Rohstoffe 3/2015 AS: 30.08.2015, DU: 06.09.2015 Release Date Sept. 2015 Public Security / Energie & Rohstoffe 4/2015 AS: 30.10.2015, DU: 06.11.2015 Release Date Nov. 2015 International issue in english: Public Security international / Energie & Rohstoffe 1/2015 AS: 30.05.2015, DU: 06.06.2015 Rel. Date May IFSEC * Public Security international / Energie & Rohstoffe 2/2015 AS: 30.09.2015, DU: 06.10.2015 Rel. Date Oct. SICUREZZA** * Focused distribution at IFSEC, London ** Focused distribution at SICUREZZA, Milano The current issues plan for each next edition is available on request by e-mail: [email protected] Subjects to Change Advertising specifications and rates for PublicSecurity / Energie & Rohstoffe PRICE LIST PRINT NO. 3, valid from 01.02.2013 / all prices are net prices plus VAT upon delivery of finished print data Print Format A4, 210 mm horizontal, 297 mm vertical Type Area 185 mm horizontal x 272 mm vertical 3 Columns, each 59 mm Colour Surcharge € 550,00 for each Special colour (HKS, Pantone) Formats: horizontal x vertical in mm Bleed in bleed sizes on all outer sides each 3 mm to the magazine format A4 (210 x 297), basic prices, only 4 colored Supplements/special types of advertising on request Discount 2x 5% 4 x 10 % Volume Discounts 2 issues = 5 % 4 issues = 10 % Discounts on purchases within 12 months. Color charges, cuts, inserts, technical services are not discounted – either Agency-commission! Agency Discount Agencies benefit from verification of agency activities, placement of the order and Timely provision of printable documents a 15% discount to the market price. Editorial Office / Mailing Address Publisher / Editor: ZIEGERT CONCEPT Norbert Ziegert Address : Büro Bonn: Telegrafstraße 72 53842 Troisdorf Tel: +49 22 41 - 4 73 99 Fax: +49 22 41 - 40 51 98 E-Mail: [email protected] www.public-security.de Energie & Rohstoffe: Anke Schmidt - Managing Editor E-Mail: [email protected] Capital Editor Berlin: Matthias Köhler - Editor in Chief Strelitzer Straße 24 10115 Berlin-Mitte Tel.: +49 30 55 49 67 56 Fax: +49 30 55 49 05 61 E-Mail: [email protected] cellphone: +49 172 13 892 31 2/1 Page Magazine Format 420 mm x 297 mm, only 4 colored Direct Price € 6.750,Price for Agency € 7.950,- 1/1 Page 210 x 297 mm, only 4 colored Direct Price € 3.500,Price for Agency € 4.200,- 1/2 Page, only 4 colored 103 x 297 mm 210 x 148 mm Direct Price € 1.950,Price for Agency € 2.300,- 1/3 Page, only 4 colored 73 x 297 mm 210 x 100 mm Direct Price € 1.400,Price for Agency € 1.700,- 1/4 Seite, only 4 colored 210 x 88 mm 103 x 148 mm Direct Price € 1.150,Price for Agency € 1.380,- Sonderplatzierungen (only entire pages in A4 format + 3mm Bleed), only 4 colored 4. Cover Page Direct Price € 4.800,Price for Agency € 5.700,2. Cover Page Direct Price € 4.200,Price for Agency € 4.950,3. Cover Page Direct Price € 4.200,Price for Agency € 4.950,- Anzeigenverkauf Alexander Grütter Tel: +49 2131- 77 37 603 · Fax: +49 2241 40 51 98 cellphone: +49 172 71 11 810 E-Mail: [email protected] Technical Specifications Format/printing process DIN A4 Format 210 mm horizontal x 297 mm vertical Type areaformat 185 mm horizontal x 260 mm vertical Printing process Offset Print form creation CtP (Computer-to-plate) Paper BD, 90 g/m2 Screen ruling 44 l/cm, max. coverage (UCR) The max. total value of the four colors must not exceed 250%. Proof Of your ad please provide proof or a binding With pressure. Repro format created in the disk supplied by the aforementioned guidelines. The Andruckpapier should match the printing paper. Vierfarbanzeigen It can be used only colors from the euroscale. Magenta + Yellow + Cyan + Black Low tone deviations are within the tolerance range of Pressure due process. Digital Data Delivery Via Mail Send your disk with file name, sender information and binding proof / pressure at: Ziegert Concept Advertising Contact PublicSecurity Telegrafstr. 72, 53842 Troisdorf Media CD-ROM, DVD File Formats • High-Res, closed PDF-files (Types included!) • TIF or EPS in 300dpi resolution Data Transmission 1. Mark the file / folder as follows: PS_Kunde_Ausgabe (example: PS_IBM_1-2011) 2. Transfer the data: email: [email protected] Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-abschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten Auflage zu bezahlen. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen werden im Gegensatz zu Anzeigen auf reinen Anzeigenseiten auf redaktionellen Seiten plaziert. Anzeigen ”allein im Text” sind Anzeigen, die nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort ”Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubte Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist Troisdorf. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist bei Klagen Gerichtsstand Troisdorf. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist als Gerichtsstand Troisdorf vereinbart. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, ist als Gerichtsstand Troisdorf vereinbart. Office Bonn: Telegrafstraße 72 ·53842 Troisdorf Tel: +49 22 41 - 4 73 99 · Fax: +49 22 41 - 40 51 98 E-Mail: [email protected] -------------------------------------------------------------Office Berlin: Strelitzer Straße 24 · 10115 Berlin-Mitte Tel.: +49 30 - 55 49 67 56 · Fax: +49 30 - 55 49 05 61 E-Mail: [email protected] --------------------------------------------------------------Redaktion: [email protected] Marketing/Anzeigen: [email protected] Abo: [email protected] www.public-security.de