mediadaten 2015 - Südwest Presse

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mediadaten 2015 - Südwest Presse
MEDIADATEN 2015
PREISLISTE NR. 49 · GÜLTIG AB 1. JANUAR 2015
Mitglied der
SÜDWESTPRESSE
74405 Gaildorf
Nielsen III b
INHALT
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Verlagsangaben
Verbreitungsgebiete & Auflagen
3
4–7
Technische Angaben
8
Verbreitungsanalyse
9
Platzierungen & Anzeigensonderformate
10 – 11
Anzeigenpreise
12 – 13
Anzeigenpreise Stellenmarkt
14 – 15
Abweichende Anzeigenpreise
16
Regio Business
17
Sonderthemen
18 – 19
Prospektbeilagen & Preise
20 – 21
Online-Werbung
22 – 23
Allgemeine Geschäftsbedingungen
24 – 27
RUNDSCHAU
Ticketverkauf
Informieren, auswählen, buchen.
Wir beraten Sie gerne!
von CTS-Eventim,
Vorverkaufsstelle
..
x und vieles mehr.
Easy Ticket, Reservi
Grabenstraße 14
74405 Gaildorf
Tel. (07971) 9588-0
Mo.–Fr. 8–17.30 • Sa. 9–12 Uhr
VERLAGSANGABEN › ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN
Verlag
NEUE KREIS-RUNDSCHAU GmbH
130, 74402 Gaildorf, Grabenstraße 14, 74405 Gaildorf
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben.
Telefon
(0 79 71) 95 88 - 0
Telefax
(0 79 71) 95 88 - 22
E-Mail
[email protected]
Direktkontakt
Anzeigenleitung
Thomas Birnbaum
[email protected]
Anzeigenverkauf
Mathias Ehlert
[email protected]
Direktkunden + Werbeagenturen
[email protected]
Stellenanzeigen
Christine Adamietz
[email protected]
Prospektbeilagen
[email protected]
Telefon
Telefax
(07 91) 4 04 - 2 00
(07 91) 4 04 - 2 80
(0 79 71) 95 88 - 30
(0 79 71) 95 88 - 34
(0 79 71) 95 88 - 14
(0 79 71) 95 88 - 34
(0 79 71) 95 88 - 14
Verlagsangaben
Freitag,
Vortag,
Donnerstag,
Freitag,
Vortag,
14.00 Uhr
11.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
15.00 Uhr
Montag,
17.30 Uhr
Donnerstag, 15.30 Uhr
Rücktrittstermine
wie Schlusstermine
bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt
siehe Seite 10 und 11
(0 79 71) 95 88 - 34
Rabatte Malstaffel
(0 79 51) 4 09 - 2 63
3 Anzeigen
6 Anzeigen
12 Anzeigen
3 %
5 %
10 %
24 Anzeigen
52 Anzeigen
15 %
20 %
Rabatte Mengenstaffel Bonusstaffel
1.000 mm
3.000 mm
5.000 mm
10.000 mm
15.000 mm
3 %
5 %
10 %
15 %
20 %
ab 20.000 mm
ab 40.000 mm
ab 60.000 mm
ab 80.000 mm
ab 100.000 mm
2 %
3 %
4 %
5 %
6 %
(0 79 51) 4 09 - 2 69
Format
Berliner Format
Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
Schlusstermine für Aufträge und Druckunterlagen
s/w-Anzeigen
für Montag
und Farbanzeigen
für Dienstag bis Freitag
für Samstag
für Kreiskurier
Rubrikenanzeigen
Todesanzeigen
Minimarktanzeigen
für Mittwoch
für Freitag
Anzeigen-Sonderformate
Erscheinungsweise
werktags, morgens
Bankverbindungen
Volksbank Hohenlohe eG
Seite 3
Konto-Nummer
BLZ
111 472 016
620 918 00
IBAN: DE 96 6209 1800 0111 4720 16
BIC: GENODES1VHL
16 386
622 500 30
IBAN: DE 34 6225 0030 0000 0163 86
BIC: SOLADES1SHA
Chiffregebühr
Abholung:
Zusendung:
5,00 1 zzgl. MwSt.
9,00 1 zzgl. MwSt.
Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in
Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
VERLAGSANGABEN › VERBREITUNGSGEBIET
Seite 4
Niederstetten
Rothenburg o. d.T.
Schrozberg
Gebsattel
Blaufelden
Künzelsau
Langenburg
Schillingsfürst
Gerabronn
Kupferzell
Öhringen
Neuenstein
Waldenburg
Pfedelbach
Kirchberg
a.d. J.
Braunsbach
Wallhausen
Untermünkheim
Wolperts- Ilshofen
hausen
Schwäbisch Hall
Satteldorf
Crailsheim
Schnelldorf
Feuchtwangen
Kreßberg
Michelfeld
Mainhardt
Michelbach/Bilz Vellberg
Rosengarten
Oberrot
Frankenhardt
Obersontheim
Großerlach
Gaildorf
Bühlertann
Bühlerzell
Fichtenberg
Fornsbach
SulzbachLaufen
Gschwend
Fichtenau
Stimpfach
Rosenberg
verkaufte Auflage
verbreitete Auflage
Druckauflage
Quelle: IVW I/2014
Dinkelsbühl
Finsterrot
Wüstenrot
Rot am See
4.502
4.581
5.409
VERLAGSANGABEN › VERBREITUNGSGEBIET
Külsheim
Seite 5
Großrinderfeld
Tauberbischofsheim
Lauda
verkaufte Auflage
40.946
verbreitete Auflage 41.559
Druckauflage
45.656
Königshofen
Boxberg
Bad
Mergentheim
Weikersheim
Creglingen
Quelle: IVW I/2014
Niederstetten
Rothenburg o. d.T.
Schrozberg
Blaufelden
Künzelsau
Langenburg
Gerabronn
Rot am See
Kupferzell
Neuenstein
Waldenburg
Pfedelbach
Kirchberg
a.d. J.
Braunsbach
Untermünkheim
Wolperts- Ilshofen
hausen
Schwäbisch Hall
Finsterrot
Wüstenrot
Michelfeld
Mainhardt
Gaildorf
Bühlertann
Bühlerzell
Fichtenberg
Fornsbach
SulzbachLaufen
Gschwend
Verlagsangaben
Kreßberg
Fichtenau
Frankenhardt
Obersontheim
Schnelldorf
Satteldorf
Crailsheim
Michelbach/Bilz Vellberg
Rosengarten
Großerlach
Oberrot
Wallhausen
Stimpfach
Rosenberg
KOMBINATION:
VERLAGSANGABEN › VERBREITUNGSGEBIET
Seite 6
Niederstetten
KOMBINATION:
Rothenburg o. d.T.
Schrozberg
Gebsattel
Blaufelden
Künzelsau
Langenburg
Schillingsfürst
Gerabronn
Kupferzell
Öhringen
Neuenstein
Waldenburg
Pfedelbach
Kirchberg
a.d. J.
Braunsbach
Wallhausen
Untermünkheim
Wolperts- Ilshofen
hausen
Schwäbisch Hall
Satteldorf
Crailsheim
Schnelldorf
Feuchtwangen
Kreßberg
Verbreitete Auflage:
Dinkelsbühl
Finsterrot
Wüstenrot
Rot am See
Michelfeld
Mainhardt
Michelbach/Bilz Vellberg
Rosengarten
Obersontheim
Großerlach
Fichtenau
Frankenhardt
Stimpfach
Neue Kreis-Rundschau
KreisKurier
Quelle: ADA I/2014
Oberrot
Gaildorf
Bühlertann
Bühlerzell
Fichtenberg
Fornsbach
SulzbachLaufen
Gschwend
Rosenberg
4.581
Quelle: IVW I/2014
61.954
VERLAGSANGABEN › VERBREITUNGSGEBIET
Ausgaben
Lokalausgaben
Neue Kreis-Rundschau (26)
ZIS-Nr.
Verkaufte
Auflage
101648
4.502
KreisKurier Verbreitete
Auflage
Seite 7
Druckauflage
4.581
5.409
61.954
63.576
66.535
68.985
21.896
23.939
83.850
87.515
Kombinationsausgaben
Neue Kreis-Rundschau (26)
+ KreisKurier 101648
Neue Kreis-Rundschau (26)
+ Haller Tagblatt (25)
101648
102010
Neue Kreis-Rundschau (26)
+ Haller Tagblatt (25)
+ KreisKurier
101648
102010
Neue Kreis-Rundschau (26)
+ Hohenloher Tagblatt (27)
101648
101177
18.632
18.866
20.842
Neue Kreis-Rundschau (26)
+ Hohenloher Tagblatt (27)
+ Haller Tagblatt (24)
101648
101177
102010
35.683
36.181
39.372
Neue Kreis-Rundschau (26)
+ Hohenloher Tagblatt (27)
+ Haller Tagblatt (25)
+ Tauber-Zeitung (28)
101648
101177
102010
100888
40.946
41.559
45.656
Quellen: IVW und ADA I/2014, Verlagsangaben
Verlagsangaben
21.553
VERLAGSANGABEN › TECHNISCHE ANGABEN
Technische Grunddaten
Satzspiegel
420 x 274,08 mm
Spaltenbreiten
1sp.
2sp.
3sp.
4sp.
5sp.
6sp.
Anzeigenteil in mm:
44,43
190,36
136,29
182,22
228,15
274,08
Textteil in mm:
49,20
103,40
157,60
211,80
266,00
Seite 8
Anzeigenauftrag / Digitale Druckunterlagen
Anzeigenauftrag
Stellen Sie sicher, dass dem Verlag der Anzeigenauftrag vorliegt. Liefern Sie zu Ihrem
Anzeigenauftrag immer einen Ausdruck der Datei per Fax an den Verlag.
Panorama-Anzeigen
Satzspiegel 420 x 595 mm
Dokumentangaben
Dateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartner
mit Telefon- und Faxnummer
Druck
Druckverfahren: Offset gemäß DIN ISO 12647-3
Druckform: Computer to Plate (CTP)
Empfangszeiten
Mo.– So. durchgehend
Grundschrift
Anzeigenteil: Helvetica 8 Punkt = ca. 3 mm
Sonderfarben
werden grundsätzlich aus dem 4c-Farbmodus aufgebaut (z.B. HKS).
Verarbeitet werden Composite-Daten mit korrekter Farbseparation.
Beratung/Betreuung für technische Fragen
Mo.– Fr. 9.00 bis 16.30 Uhr, Telefon (0 79 51) 4 09 - 2 54
Duplex-Abbildungen im 4c-Farbmodus anlegen. Nach Möglichkeit
keine RGB- oder LAB-Daten. Bei gewandelten Daten von RGB/LAB zu
CMYK besteht kein Reklamationsrecht.
Technische Angaben
Rasterweite
bis 48 L/cm
Rasterform
elliptisch
Tonwertumfang
lichter Ton 3 % bei technischem Rasterton,
zeichnende Tiefe 90 %
Tonwertzunahme
26 % gemessen im 50 %-igen Rasterfeld
Strichbreite
positiv 0,10 mm, negativ mindestens 0,15 mm
Druckunterlagen
digital
Anlieferung
entsprechend Anzeigenschlusszeiten
Druckdateien
Druckvorlagen bitte nur mit geschlossenen Dateien digital anliefern oder übertragen,
keine DCS2 - Bilder verwenden, CMYK- und Graustufen-Bilder mit 200 dpi, Bilder im
Strichbereich ab 600 dpi.
Formate
PDF/X-4 (Ausgabebedingungen CMYK, ISOnewspaper26v4, EPS (Schrift inkludiert)
Schriften
Sämtliche Schriften müssen mitgeliefert werden oder im EPS/PDF inkludiert sein.
Schriften die in Zeichenwege umgewandelt sind, können im Onlineportal nicht anhand
des Anzeigentextes recherchiert werden.
Begleitunterlagen
Für eine farbverbindliche Wiedergabe benötigen wir einen zeitungsgerechten Andruck/Proof
gemäß DIN ISO 12647-3.
Farbandrucke in 2-facher Ausführung
Datenübertragung
E-Mail: [email protected]
FTP:
auf Anfrage (Telefon 0 79 51 / 4 09-2 54)
VERLAGSANGABEN › VERBREITUNGSANALYSE
Seite 9
Auszug aus der IVW-Verbreitungsanalyse 2014
Dt. Einwohner
in Tsd.
Verbreitungsgebiet Neue Kreis-Rundschau
Fichtenberg
2,6
Gaildorf
Gschwend
Dt. Einwohner
in Tsd.
Dt. Haushalte
in Tsd.
verkaufte
Auflage
Marktanteil in %
Landkreis Schwäbisch Hall
173,7
Verbreitungsgebiet Hohenloher Tagblatt
Blaufelden
4,8
1,1
556
10,4
4,3
4,7
2,0
Dt. Haushalte
in Tsd.
verkaufte
Auflage
Marktanteil in %
73,8
34.183
97,5
2,0
941
100
29,4
12,8
4.928
97,8
Fichtenau
4,3
1,9
533
100
Frankenhardt
4,5
1,9
881
100
100
100
Crailsheim
2.021
100
705
67,5
Oberrot
3,2
1,3
546
88,9
Gerabronn
4,0
1,8
739
Sulzbach-Laufen
2,4
1,0
477
100
Ilshofen
5,8
2,2
306
27,7
Kirchberg an der Jagst
4,1
1,8
667
100
Verbreitungsgebiet Haller Tagblatt
Braunsbach
2,2
Bühlertann
2,9
Bühlerzell
2,0
1,0
1,3
0,8
472
540
389
100
100
100
Ilshofen
5,8
2,2
800
72,3
Mainhardt
5,5
2,3
982
100
Michelbach an der Bilz
3,2
1,4
832
100
Michelfeld
3,5
1,4
796
100
Obersontheim
4,4
1,9
853
100
Rosengarten
4,8
2,0
1.019
100
33,04
14,2
7.859
97,7
Schwäbisch Hall
Untermünkheim
2,8
1,2
639
100
Vellberg
4,0
1,8
848
100
Wolpertshausen
1,9
0,7
347
100
Technische Angaben &
Verbreitungsanalyse
Kreßberg
3,7
1,6
655
100
Langenburg
1,6
0,7
367
100
Rot am See
4,9
2,1
986
100
Satteldorf
4,9
2,0
941
100
Schrozberg
5,3
2,4
935
100
Stimpfach
2,8
1,2
470
85,1
Wallhausen
3,4
1,3
513
100
Quellen:IVW-Verbreitungsanalyse 2014 und regionale Abo-Tageszeitungen
PLATZIERUNGSBEDINGUNGEN › ANZEIGEN-SONDERFORMATE
Satzspiegel
Spaltenbreiten
Panorama-Anzeigen
420 mm x 274,08 mm
Anz.-teil in mm:
1sp. 44,43
Textteil in mm:
1sp. 49,20
BF: 420 mm x 595 mm
2sp. 90,36
2sp. 103,40
3sp. 136,29
3sp. 157,60
4sp. 182,22
4sp. 211,80
Seite 10
5sp. 228,15
5sp. 266,00
6sp. 274,08
Textteilanzeigen
Zusatzfarbe möglich
Blatthohe Anzeigen
auf Textseiten
Blattbreite Anzeigen
auf Textseiten
Mindestgröße:
1 Textspalte / 20 mm hoch
Mindestgröße:
1 Textspalte / 420 mm hoch
Maximalgröße:
2 Textspalten / 80 mm hoch
Maximalgröße:
3 Textspalten / 420 mm hoch
Mindestgröße:
6 Anzeigenspalten /
70 mm hoch
Anmerkungen
zur Berechnung:
Zusatzfarbe, Farbzuschlag
Anmerkungen
zur Berechnung:
Umrechnungsfaktor: 1,2
Eckfeldanzeigen
auf Textseiten
1.000er-Eckfeld
auf Textseiten
Mindestgröße:
3 Textspalten / 175 mm hoch
Größe:
4 Textspalten / 208 mm hoch
Maximalgröße:
4 Textspalten / 310 mm hoch
Anmerkungen
zur Berechnung:
Umrechnungsfaktor: 1,2
Anmerkungen
zur Berechnung:
Umrechnungsfaktor: 1,2
Maximalgröße:
6 Anzeigenspalten /
350 mm hoch
Anmerkungen
zur Berechnung:
blattbreite Anzeigen unter
80 mm können nur im
Anzeigenteil platziert werden.
L-Anzeigen
auf Textseiten, Zusatzfarbe
möglich
Mindestgröße:
6 Anzeigenspalten / 70 mm
+ 1 Textspalte / 350 mm hoch
Maximalgröße:
6 Anzeigenspalten / 100 mm
+ 2 Textspalten / 320 mm hoch
Anmerkungen
zur Berechnung:
Umrechnungsfaktor: 1,2
PLATZIERUNGSBEDINGUNGEN › ANZEIGEN-SONDERFORMATE
Panorama-Anzeigen
Mindestgröße:
13 Anzeigenspalten /
140 mm hoch
Maximalgröße:
13 Anzeigenspalten /
420 mm hoch
Seite 11
Tunnel-Anzeigen
auf Textseiten,
Zusatzfarbe möglich
Mindestgröße:
5 Textspalten inkl. Bundsteg /
140 mm hoch
Maximalgröße:
7 Textspalten inkl. Bundsteg
/280 mm hoch
Anmerkungen
zur Berechnung:
Umrechnungsfaktor: 1,2
Satelliten-Anzeigen
nur im Anzeigenteil,
Zusatzfarbe möglich
Mindestgröße:
3 x 1 Anzeigenspalte /
50 mm hoch
Maximalgröße:
5 x 1 Anzeigenspalte /
50 mm hoch
Anzeigensonderformate
Anzeigenstrecken
Mindestgröße:
mindestens 4 aufeinanderfolgende Seiten in einer Ausgabe
Streckenrabatt:
ab 4 Seiten 20 %
ab 6 Seiten 25 %
ab 8 Seiten 30 %
ANZEIGENPREISE › GRUNDPREISE
Seite 12
Grundpreise zzgl. MwSt.
€
s/w Preis je mm
Preis 1/1 Seite
1 ZF bis 500 mm
Farbzuschlag auf s/w-Preis
1 ZF ab 501 mm
Farb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
2 + 3 ZF bis 500 mm
Farbzuschlag auf s/w-Preis
2 + 3 ZF ab 501 mm
Farb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
Neue
Kreis-Rundschau
KreisKurier
Neue
Kreis-Rundschau
+ KreisKurier
Neue
Kreis-Rundschau
+ Haller Tagblatt
Neue
Kreis-Rundschau
+ Haller Tagblatt
+ KreisKurier
Neue
Kreis-Rundschau
+ Hohenloher
Tagblatt
Neue
Kreis-Rundschau
+ Hohenloher
Tagblatt
+ Haller Tagblatt
Neue
Kreis-Rundschau
+ Hohenloher
Tagblatt
+ Haller Tagblatt
+ Tauber-Zeitung
1,15
1,50
2,14
2,16
2,98
2,19
3,62
4,09
2.898,00
3.780,00
5.392,80
5.443,20
7.509,60
5.518,80
9.122,40
10.306,80
90,00
125,00
170,00
180,00
240,00
165,00
280,00
385,00
1,33
1,75
2,48
2,52
3,46
2,52
4,18
4,86
3.351,60
4.410,00
6.249,60
6.350,40
8.719,20
6.350,40
10.533,60
12.247,20
285,00
395,00
535,00
560,00
760,00
545,00
915,00
1.045,00
1,72
2,29
3,21
3,28
4,50
3,28
5,45
6,18
4.334,40
5.770,80
8.089,20
8.265,60
11.340,00
8.265,60
13.734,00
15.573,60
5,36
9,05
11,32
Textteilanzeigen
s/w je mm
2,87
Eckfeldanzeigen
630 mm, s/w
724,50
–
–
1.360,80
–
1.379,70
2.280,60
2.576,70
1.000er-Format
998 mm, s/w
1.147,70
–
–
2.155,68
–
2.185,62
3.612,76
4.081,82
5,36
ANZEIGENPREISE › ORTSPREISE
Seite 13
Ortspreise zzgl. MwSt.
€
s/w Preis je mm
Preis 1/1 Seite
1 ZF bis 500 mm
Farbzuschlag auf s/w-Preis
1 ZF ab 501 mm
Farb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
2 + 3 ZF bis 500 mm
Farbzuschlag auf s/w-Preis
2 + 3 ZF ab 501 mm
Farb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
Neue
Kreis-Rundschau
KreisKurier
Neue
Kreis-Rundschau
+ KreisKurier
Neue
Kreis-Rundschau
+ Haller Tagblatt
Neue
Kreis-Rundschau
+ Haller Tagblatt
+ KreisKurier
Neue
Kreis-Rundschau
+ Hohenloher
Tagblatt
Neue
Kreis-Rundschau
+ Hohenloher
Tagblatt
+ Haller Tagblatt
Neue
Kreis-Rundschau
+ Hohenloher
Tagblatt
+ Haller Tagblatt
+ Tauber-Zeitung
0,98
1,28
1,82
1,84
2,54
1,87
3,08
3,48
2.469,60
3.225,60
4.586,40
4.636,80
6.400,80
4.712,40
7.761,60
8.769,60
75,00
105,00
145,00
150,00
200,00
135,00
235,00
325,00
1,13
1,49
2,11
2,14
2,94
2,14
3,55
4,13
2.847,60
3.754,80
5.317,20
5.392,80
7.408,80
5.392,80
8.946,00
10.407,60
245,00
335,00
460,00
475,00
640,00
460,00
775,00
885,00
1,47
1,95
2,73
2,79
3,82
2,79
4,63
5,25
3.704,40
4.914,00
6.879,60
7.030,80
9.626,40
7.030,80
11.667,60
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Seite 17
KITZINGEN
Külsheim
WÜRZBURG
Großrinderfeld
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Lauda
NEUSTADT AISCH
BAD WINDSHEIM
Königshofen
Das Wirtschaftsmagazin für Hohenlohe-Franken
MAIN-TAUBER-KREIS
Boxberg
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Mergentheim
Weikersheim
Creglingen
Ballenberg
Niederstetten
Krautheim
Dörzbach
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Möckmühl
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Noch Fragen?
Schillingsfürst
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Räumen Crailsheim, Schwäbisch Hall, Gaildorf und Bad Mergentheim mit den Tageszeitungen HOHENLOHER TAGBLATT, HALLER TAGBLATT, RUNDSCHAU und TAUBER-ZEITUNG verteilt. Zudem erhalten Management und Unternehmen RegioBusiness per Post direkt auf den Schreibtisch – auch in den angrenzenden Regionen.
Beste Voraussetzungen um sich im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern.
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RegioBusiness beleuchtet das ökonomische Geschehen grenzübergreifend in den
Landkreisen Schwäbisch Hall, Main-Tauber, Ansbach und dem Hohenlohekreis. Wirtschaft geht jeden an: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Konsumenten und Sparer, Anleger und Steuerzahler. RegioBusiness berichtet monatlich über das aktuelle Wirtschaftsgeschehen in der Region.
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Tageszeitungen:
Gschwend
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VERLAGSANGABEN › SONDERTHEMEN 2015
Seite 18
Januar
April
Juli
■ Jugend Euro Cup Gaildorf
■ Energietage Gaildorf
■ Forstwirtschaft
■ Trau Dich
■ Banken und Versicherungen
■ Leben und Wohnen im Alter
■ AOK-Jobbörse Gaildorf
■ Musik als Hobby
■ So schmeckt der Frühling
■ Mode im Frühling mit Frisuren
■ Auf in den Mai
■ Schlemmen an Ostern
■ Gastronomie unter freiem Himmel
■ Gaildorfer Samstag
■ Moto Cross
■ Rund ums Bauen
■ Tipps für die Urlaubszeit
■ Rund ums Auto
Februar
Mai
August
■ Pferdemarkt Gaildorf
■ Valentinstag
■ Kickstart
■ Mein eigenes Heim
■ Gesundes Schlafen
■ Günstige Bauplätze / Baufinanzierung
■ Muttertag
■ Mein schönes Zuhause
■ Spargel- und Erdbeerzeit
■ Start in die Freibadsaison
■ Gesund und Vital
■ Sommerfest Honkling
■ Kohlwaldfest
■ Fußball-Report
■ Lanz Bulldog und Dampffestival
März
Juni
September
■ Konfirmation und Kommunion
■ Landwirtschaft
■ Flott auf 2 + 4 Rädern
■ Tag der Rückengesundheit
■ Garten im Frühling
■ Recht und Rat
■ Gastronomie unter freiem Himmel
■ Rosensamstag in Gaildorf
■ Trau Dich
■ Start ins Berufsleben
■ E-Mobil
■ Langer Einkaufsabend Gaildorf
■ Schulanfang
■ Tag des Friedhofs
■ Mode im Herbst mit Frisuren
■ Leben und Wohnen im Alter
■ Tag der Küche
■ Frisuren- und Mode-Trends
VERLAGSANGABEN › SONDERTHEMEN 2015
Oktober
Seite 19
Magazine RUNDSCHAU
■ Lichttest
■ Musik als Hobby
■ Kickstart
■ Land- und Forstwirtschaft
■ In stillem Gedenken
■ Kachelofentage
78. Gaildorfer
Pferdemarkt
Freitag, 7. bis
Montag, 10. Februar 2014
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■ Adventsausstellungen
■ Kirbe Gaildorf
■ So schmeckt der Herbst
■ Weihnachtsmarkt Gaildorf
■ Fit in den Autowinter
■ Mit Spaß in den Winter
Fuhrmannstreffen
Pferdeschau
PferdePrämierung
Festzug
Verkaufsoffener
Sonntag
Landmaschinenausstellung
Kunstausstellung
Ratgeber
02 | SEPT | 14
AZUBI-MAGAZI N
FÜ R HOH E N LOH E
PLUS:
d
fe in den
Berufe
B
Medien
Dezember
■ Geschenketipps
■ Weihnachtsmarkt Fichtenberg
■ Schlemmen an Weihnachten
■ Weihnachtsglückwünsche
■ Jahresrückblick
■ Geschäftsgründungen 2014
&
Traumberufe aus der
Kindheit im Realitäts-Check
Tim Bendzko –
Fußballer, Auktionator, Popstar
Handfeste Berufe: Straßenwärter,
Goldschmied, Konditorin
und Co. im Porträt
Baugrundstücke | Planungen | Renovierungen | Energie sparen
Sonderthemen
PROSPEKTBEILAGEN › ALLGEMEINE ANGABEN · ZUSATZBEDINGUNGEN
Direktkontakt
Prospektbeilagen
[email protected]
Seite 20
Postgebühren
nein
Tel. (0 79 51) 4 09 - 2 63
Fax (0 79 51) 4 09 - 2 69
Rücktrittstermin
14 Tage vor Erscheinen (bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall-Honorar
in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an)
Mindestformat
148 x 210 mm
Höchstformat
230 x 310 mm
Größere Formate können verwendet werden,
wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden.
Höchstgewicht
50 g
1-Blatt-Beilagen müssen ein Mindest-Gewicht von 8 Gramm aufweisen.
Anlieferungstermin
drei Tage vor Erscheinen (frei Haus)
Prospekte maschinengerecht gefaltet auf Europaletten (Poolpaletten), 80 cm x 120 cm und je
nach Produktstärke verschränkt zu je 50 oder 100 Stück abgesetzt anliefern.
Lieferadresse
DHO Druckzentrum Hohenlohe-Ostalb GmbH & Co. KG
Ludwig-Erhard-Str. 109
74564 Crailsheim
Anlieferungszeiten Mo. bis Fr. 8.00–12.00 Uhr und von 13.00–16.00 Uhr
Verbundbeilagen
Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. sich werblich
ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich
einem Aufschlag von 25 % je beteiligter Firma berechnet.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen
Für Prospektbeilagen in der RUNDSCHAU gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Preisliste, siehe
Seiten 24–27. Darüber hinaus bitten wir folgende Punkte zu beachten:
1. Die Hereinnahme des Auftrages erfolgt vorbehaltlich der Einsichtnahme eines Prospektes, um dessen Übersendung wir 14 Tage vor Beilegung bitten.
Beilagen dürfen nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen mindestens acht Seiten Umfang haben oder bei vier und sechs Seiten gefalzt angeliefert
werden. In jedem Fall müssen sie zur deutlichen Unterscheidung vom normalen Anzeigenteil auf der ersten
Seite in einer 16-Punkt-Schrift den Hinweis tragen: „… seitiger Prospekt der Firma …“.
2. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende
Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich einem Aufschlag von 25 %
je beteiligter Firma berechnet.
3. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Liegen
mehrere Beilagenaufträge für eine Ausgabe vor, werden aus technischen Gründen die verschiedenen Prospekte ineinandergelegt.
4. Wesentlicher Bestandteil des Abonnements der Zeitung ist die illustrierte Funk- und Fernsehbeilage rtv, die
einmal wöchentlich, jedoch in den einzelnen Lokalausgaben an unterschiedlichen Tagen, zur Einschaltung
kommt. Prospekte für diese Tage werden, sofern technisch notwendig, der rtv beigelegt.
5. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 3 %).
6. Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündigung
für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an den Verlag.
7. Die Beilagen bitten wir spätestens drei Tage vor Beilegung frei Haus an die vom Verlag angegebene Versandanschrift zu liefern. Bei Terminunterschreitungen ist eine Ausführung des Beilagenauftrages leider nicht
möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Beilagen in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Bei der
Entgegennahme der Lieferung können die Stückzahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen
nicht überprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbehalten.
8. Letzter Rücktrittstermin: 14 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall-Honorar
in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an.
9. Ein Beilagenhinweis erfolgt kostenlos.
10. Bei Warenanlieferungen in nicht unmittelbar maschinentauglicher Form (gebündelt, verschränkt, usw.)
behalten wir uns vor, den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand mit 13,00 Euro pro 1.000 Exemplaren zu
berechnen.
11. Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Einzelblättern oder niederem Papiergewicht. Fehlstreuungen, Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen unter 120g/m² von ca. 2 % sind branchenüblich. Problembeilagen welche dem Verlag gemeldet wurden und beigelegt werden müssen, können eine
Fehlbelegung über 3% verursachen.
PROSPEKTBEILAGEN › GRUND- UND ORTSPREISE
Seite 21
Grund- und Ortspreise zzgl. Mindestlohnaufschlag und zzgl. MwSt.
Grundpreise sind für Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der
SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. Ortspreise sind für Firmen, die im
Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind.
Sowohl auf die angegebenen Grund- als auch die Ortspreise wird ein Mindestlohn-Aufschlag
i.H.v. 5,85 € (Grundpreis) bzw. 5,00 € (Ortspreis) je Tausend Exemplare berechnet.
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je weitere angefangene 5 g
99,00
Ortspreise pro ‰
bis 20 g
je weitere angefangene 5 g
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Zahl der erforderlichen Beilagen
Mo.–Do.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN › FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN
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11. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung
oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
12. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwikkeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
19. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
13. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer
2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen abzurufen.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist
die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
15. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis
entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
16. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklär termaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem
Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese
Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
17. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
,,Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
18. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den
Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und derenBilligung bindend. Beilagen,
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt
unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges
gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
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13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist
innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist
zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung erlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen,
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme und Aufsichtsvorlagen, sowie vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise
genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die
durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich
tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn
sie folgende Auflagenhöhe beträgt:
bei einer Auflage bis zu
bei einer Auflage bis zu
bei einer Auflage bis zu
bei einer Auflage über
50.000 Exemplaren
100.000 Exemplaren
500.000 Exemplaren
500.000 Exemplaren
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20 v. H.
15 v. H.
10 v. H.
5 v. H.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und
Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in
dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag
zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das
Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse
des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-,Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und
Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der
Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht
werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei NichtKaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
AGB`s
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tet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an
die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden
über Werbungsmittler angenommen und zum Grund-preis abgerechnet. Anzeigen zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nichtprovisioniert.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche
Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht
wird.
b)
Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die
laufenden Aufträge sofort in Kraft.
c)
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen
sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für
die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
d)
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es,
den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags,
auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist
nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem
Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag
auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
e)
Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen.
f)
Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf
Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein
Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder
Beilagen geleistet.
g)
Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer
Beteiligung von mindestens 51 %. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammenschluss
verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei
denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
h)
Für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven behält sich
der Verlag das Recht vor, Sonderpreise festzulegen. Diese sind nicht Rabattfähig.
i)
Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen
müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigenannahmeschluss.
j)
Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen
Anlagen zurückzusenden.
k)
Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflich-
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l)
Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die
Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch
über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
m) Mit der Auftragserteilung zur Veröffentlichung seiner Anzeige in der Zeitung erklärt sich der
Inserent auch mit der Verbreitung des Anzeigeninhalts im Internetauftritt des Verlags einverstanden.
n)
Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme):
Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Informationen zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de).
Widerrufsrecht
Wenn Sie den Anzeigenvertrag in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher abschließen, haben Sie das
Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an die
Verlagsadresse
Neue Kreis-Rundschau
Grabenstraße 14
74405 Gaildorf
Tel.:
(0 79 71) 95 88-0
Fax:
(0 79 71) 95 88-22
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
Muster-Widerrufsformular verwenden (www.südwestpresse.de/ulm/anzeigen/widerruf), das
jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Das Recht zum Widerruf erlischt mit dem
Anzeigenschluss/Erscheinen der Anzeige.
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Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Neue
Pressegesellschaft mbH & Co. KG finden Sie unter www.swp.de/agb.
AGB`s
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74405 Gaildorf
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(0 79 71) 95 88 - 0
Fax:
(0 79 71) 95 88 - 22
E-Mail: [email protected]
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