Kleine Anfrage_Antwort

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Kleine Anfrage_Antwort
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/7335
18.11.2014
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2781 vom 9. Oktober 2014
des Abgeordneten Kai Abruszat FDP
Drucksache 16/7015
Leerstand der „Alten Regierung“ in Minden? Welche Informationen kann die Landesregierung geben?
Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2781 mit Schreiben vom 17. November 2014
namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen
Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Bis 1947 war die Stadt Minden Standort des Regierungspräsidenten, bevor im Zusammenhang mit der Eingliederung des Landes Lippe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen der
Sitz nach Detmold verlagert wurde. Seit 1947 wird das architektonisch repräsentative, im Stil
der Weserrenaissance errichtete besondere Gebäude durch die Deutsche Bahn in Anspruch
genommen. Zunächst hatte dort das Bundesbahn-Zentralamt seinen Sitz. Derzeit ist es im
Wege der Rechtsnachfolge die DB-Systemtechnik als eigenständige Ingenieurgesellschaft.
300 Dienstkräfte nutzen dieses Gebäude, welches über ca. 5.000m² Nutzfläche verfügen
soll. Das Gebäude ist historisch und stadtbildprägend in unmittelbarer Wesernähe. Zugleich
steht es unter besonderer Beobachtung des Denkmalschutzes.
Einem aktuellen Bericht des Mindener Tageblattes vom 9.10.2014 zu Folge droht dieser vom
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) für das Land verwalteten Immobilie ein Leerstand. Hintergrund ist offensichtlich die konkrete Überlegung der DBSystemtechnik, das Mietverhältnis mit dem Land aufzukündigen. Der Stadtverwaltung Minden sollen diese Überlegungen bereits „inoffiziell bekannt“ sein.
Vor dem Hintergrund, dass aus dem Gesichtspunkt einer effektiven Liegenschaftsverwaltung, nicht zuletzt wegen der angespannten Haushaltslage des Landes, ein etwaiger Leerstand unverantwortlich ist und zugleich die Stadt Minden, die zu den StärkungspaktKommunen zählt, eine städtebauliche Perspektive und Planungssicherheit benötigt, frage ich
daher die Landesregierung:
Datum des Originals: 17.11.2014/Ausgegeben: 21.11.2014
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7335
Vorbemerkung der Landesregierung zur Beantwortung der Fragen 4 und 5
Bei der Beantwortung der Fragen 4 und 5 werden mit Blick auf die Fragestellungen nur Liegenschaften betrachtet, die sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen befinden,
unabhängig davon, ob die Liegenschaften vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB
NRW) oder den Ressorts verwaltet werden. Eine Einzelaufstellung über Naturschutzflächen
(insbesondere Moorflächen), Bergwerksfelder und Grundstücke und Anteile an Grundstücken, die das Land als fiskalische Erbschaften verwaltet, wurde dabei mangels erkennbarer
Relevanz für die Antwort nicht erstellt.
1.
Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis von den Überlegungen der DBSystemtechnik, das Gebäude der „Alten Regierung“ in Minden aufzugeben (bitte
auch detailliert darlegen, seit wann die Absicht der DB-Systemtechnik, das Mietverhältnis zu beenden, bekannt ist)?
Der BLB NRW hat die Liegenschaft an die Deutsche Bahn AG vermietet, die durch die DB
Services Immobilien GmbH vertreten wird. Die DB Services Immobilien GmbH hat die Liegenschaft an die DB-Systemtechnik GmbH untervermietet.
Nach Erscheinen des Presseartikels am 09.10.2014 im Mindener Tageblatt teilte die DBSystemtechnik GmbH der BLB-Niederlassung Bielefeld telefonisch mit, dass es Planungen
einer Standortzusammenlegung in Minden gebe. Die mündlich erteilten Informationen wurden am 10.10.2014 mittels elektronischer Nachricht bestätigt. Nach aktuellem Kenntnisstand
ist eine Entscheidung der Gesellschaft, das Untermietverhältnis mit der DB Service Immobilien GmbH zu beenden, noch nicht gefallen.
Das bestehende Mietverhältnis des BLB NRW mit der Deutschen Bahn AG läuft bis zum
31.12.2016. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate. Sofern eine Kündigung nicht ausgesprochen wird, verlängert sich der Mietvertrag jeweils um ein Jahr. Eine Kündigung des
Mietvertrages durch den Mieter liegt dem BLB NRW nicht vor.
2.
Welche Kosten sind beim Land beziehungsweise beim BLB für die Unterhaltung
dieser Immobilie konkret angefallen (bitte für die Jahre 2011, 2012 und 2013 separat und detailliert auflisten)?
Für die Unterhaltung bzw. Instandhaltung (Reparaturen und Beseitigung von Störfällen) wurden in den Jahren 2008 bis 2013 folgende Beträge (in Euro) aufgewendet:
Instandhaltung:
umlagefähige Betriebskosten:
2008
9.389,74
32.585,35
2009
70.781,37
34.688,19
2010
25.449,20
36.706,95
2011
21.956,97
42.589,04
2012
16.284,79
43.481,07
2013
16.748,25
52.855,94
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Drucksache 16/7335
Daneben sind in den Jahren 2008 bis 2013 folgende Einzelmaßnahmen erfolgt:
-
Brandschutz: 703.110,51 € (2008) und 385.140,18 € (2009)
-
Sanierung Dachanschlüsse Hauptgebäude: 19.058,38 € (2009) und 19.966,30 €
(2010)
-
Dachsanierung Präsidialanbau: 277.000 € (2012)
Die Kosten für Gas, Strom und Wasser sowie die Reinigung trägt die Deutsche Bahn AG
direkt.
3.
Angesichts der Tatsache, dass ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes der Stadt
Minden ausweislich des Berichts des Mindener Tageblattes vom 09.10.2014 die
„ausbleibenden sichtbaren Erfolge des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW zur
Vermarktung solcher Immobilien“ gegenüber der Zeitung „sarkastisch kommentiert“ haben soll: Welche Anstrengungen unternimmt das Land konkret, um eine
sinnvolle Folgenutzung und der damit verbundenen, notwendigen Werterhaltung
dieser besonderen Immobilie zu ermöglichen?
Da der Mietvertrag bisher nicht gekündigt worden ist und der BLB NRW von der beabsichtigten Beendigung des im Unternehmenskreis der Bahn bestehenden Untermietverhältnisses
erst am 10.10.2014 erfahren hat, bestand bisher nicht die Notwendigkeit eine Folgenutzung
zu suchen. Es wurde jedoch bereits ein Termin mit beiden Vertragsparteien zur Besprechung
des Mietverhältnisses vereinbart.
4.
Welche Liegenschaften im Kreis Minden-Lübbecke befinden sich im Eigentum
beziehungsweise in der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (bitte detailliert nach Lage und derzeitiger aktueller Nutzung darstellen)?
In der Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage werden die Liegenschaften im Kreis
Minden-Lübbecke aufgeführt, die im Eigentum des Landes und in der BLB-Bewirtschaftung
stehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird zwischen Liegenschaften mit einem Mieter /
Nutzer und Liegenschaften mit mehreren Mietern / Nutzern unterschieden. Die vertraglich
vorgesehene Nutzung der Liegenschaft kann der jeweiligen Vertragsbezeichnung entnommen werden.
Liegenschaften im Eigentum des Landes, die sich nicht in BLB-Bewirtschaftung befinden,
liegen nicht vor.
5.
Welche Liegenschaften im Kreis Minden-Lübbecke, die sich im Eigentum beziehungsweise der Verwaltung des Landes befunden haben, sind in der Vergangenheit veräußert worden (bitte für die Jahre 2011, 2012 und 2013 separat und
detailliert auch im Hinblick auf die Veräußerungserlöse auflisten)?
In den Jahren 2011 bis 2013 wurden keine Liegenschaften des Landes im Kreis MindenLübbecke veräußert.
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