pdf-Datei - Nationalatlas
Transcrição
pdf-Datei - Nationalatlas
Öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Fernsehanbieter Peter Gräf, Hanan Hallati und Petra Seiwert Der aktuelle Handlungsrahmen für private Rundfunk- und Fernsehanbieter wird durch die 3. Novelle des Rundfunkstaatsvertrags gebildet, der nach zähen Verhandlungen am 1.1.1997 in Kraft trat. Die Rolle der Landesmedienanstalten blieb unangetastet, zusätzlich wurde jedoch eine Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gebildet, der die Konzentrationskontrolle des Medienmarkts obliegt. Konnte vor der 3. Novelle ein Unternehmen nur zwei TV-Programme veranstalten (1 Vollprogramm und 1 Spartenprogramm), kann nach geltendem Recht nunmehr die Zahl der Programme unbegrenzt sein, so lange nicht ein Zuschauermarktanteil von 30% überschritten wird. Hinzu kommt, dass dritten Veranstaltern „Fenster“ von mindesten 260 Minuten pro Woche eingeräumt werden müssen, sofern der Zuschaueranteil aller Programme eines Unternehmens 10% übersteigt. Diese Regelungen haben durchaus Standortbedeutung, entscheiden sie doch über den A Diffusionsraum von Zulieferunternehmen im Umfeld von TVProduktionsstandorten. Solche Produktionsstätten finden sich nicht nur an den dominanten Medienstandorten München, Köln, Berlin, Hamburg (AA Beitrag Gräf/Matuszis). Eine Fülle regionaler Studios, Lokalproduktionen und vor allem externer Zulieferer von digitalen Dienstleistungen von Orten außerhalb der großen Medienstandorte A Kabelanschluss der Haushalte 1997 Prozent 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 HH BE HB NW SH BW nicht anschließbare Haushalte © Institut für Länderkunde, Leipzig 2000 118 HE NI BY SL RP MV potenziell anschließbare Haushalte BB TH SN ST* angeschlossene Haushalte *Abkürzungen siehe Abkürzungsverzeichnis Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland – Verkehr und Kommunikation B Besitzverhältnisse in den Netzebenen 3 und 4 Netzebene 3 Netzebene 4 Deutsche Telekom AG ca. 17,3Mio. angeschlossene Haushalte (HH) Private Netzbetreiber DTAG 5,8Mio. HH 11,5Mio. HH Private Netzbetreiber ca. 4Mio. angeschl. HH Private Netzbetreiber mit eigener Kopfstation ca. 4Mio. HH © Institut für Länderkunde, Leipzig 2000 sind typisch für den technischen Produktionswandel und für die A multimediale Konvergenz von Fernsehgeräten und PCs einschließlich der Öffnung klassischer Rundfunk- und Fernsehkabelnetze für Internetnutzung und A interaktive Shoppingkanäle. Öffentlich-rechtliche Rundfunkund Fernsehanstalten Öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten haben trotz der hohen Dynamik privater Anbieter insbesondere auch für regionalspezifische Programmangebote eine herausragende Bedeutung. Sie sind Ausdruck der Kulturhoheit der Länder und arbeiten unter dem Dach der ARD mit den bundesweiten (ARD) und landesweiten Sendern (3. Programme) zusammen. Das „zweite Bein“ stellt das ZDF (Mainz) dar, der Verbund mit den Nachbarländern Österreich und Schweiz bildet „3Sat“, der mit Frankreich „arte“. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben in der Regel eine typische hierarchische Standortstruktur: Sendezentralen bzw. Landesfunkhäuser, Regionalstudios (überwiegend Rundfunk und Fernsehen) sowie regionale Korrespondenzbüros. Wie die Karte 3 zeigt, ist die Dichte dieser landespezifischen Netze in einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Bei einem Drittel der Sendeanstalten ist der organisatorische Verbund länderübergreifend: MDR, NDR, SWR. Verbreitung und Nutzung von TV-Kabelanschlüssen Das Bundesverfassungsgericht ebnete 1981 mit seinem 3. Rundfunkurteil den Weg zu einem dualen Rundfunksystem in Deutschland, dem ab 1984 die Landesmediengesetze folgten, bis schließlich 1987 mit dem Rundfunkstaatsvertrag aller damaligen Bundesländer ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen wurde. Die Bundesregierung beschloss 1984, mit einem verstärkten Ausbau der Breitbandkabelnetze (BK-Netze) das duale Rundfunksystem in Deutschland zu fördern. BK-Netze wurden als mehrstufig gegliedertes Verteilsystem konzipiert, das in vier Netzebenen überregional, regional und mit zwei Ortsebenen gegliedert C Öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten 2000 Flensburg ARD – Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands Diffusionsraum – das räumliche Gebiet einer Verbreitung duales Rundfunksystem – gesetzliche Regelung für öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und TV-Sender DW KIKA MDR NDR RB SFB SR SWR Deutsche Welle Kinderkanal Mitteldeutscher Rundfunk Norddeutscher Rundfunk Radio Bremen Sender Freies Berlin Saarländischer Rundfunk Südwestrundfunk Rostock Bremerhaven Bremen Perleberg Verden Norddeutscher Rundfunk Twist BERLIN Braunschweig Detmold Dortmund Essen Arnsberg RB SR Wuppertal SFB Dessau Quedlinburg Westdeutscher Rundfunk Göttingen Halle/ Saale Heilbad Heiligenstadt Kassel Aachen ZDF – Zweites Deutsches Fernsehen Bad Neuenahr Eltville Zentrale Stabs- und Koordinierungsstelle der ARD-Anstalten Frankfurt Wiesbaden Mainz Aschaffenburg Idar-Oberstein Kaiserslautern Saarbrücken Saarländischer Rundfunk Landesrundfunkanstalten Nürnberg Amberg Verdichtungsraum Freiburg i. Breisgau Zweites deutsches Fernsehen Landesstudio Außen- bzw. Hauptstadtstudio Regensburg Aalen Stuttgart Bayerischer Rundfunk Ingolstadt Donauwörth Mamming Landshut Passau Ulm Ländergrenze Lörrach ZDF Arnschwang Ansbach Tübingen Offenburg Funkhaus, Studio Büro, Redaktion Hessischer der ARD Rundfunk Karlsruhe Staatsgrenze Bayreuth Bamberg Heilbronn Pforzheim Baden-Baden Autor: P.Gräf Schweinfurt Südwestrundfunk Strasbourg Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands Hörfunk + Fernsehen Hörfunk Fernsehen Hof Mannh./Heidelberg Landau i.d. Pfalz ARD Erbach Bensheim Ludwigshafen Chemnitz Plauen Würzburg Trier Dresden Saalfeld Suhl Fulda Limburg Koblenz Autobahn Gera Wetzlar Bautzen Erfurt Marburg Hessischer Rundfunk Betzdorf Görlitz Mitteldeutscher Rundfunk Eisenach Siegen Bonn Cottbus Leipzig DW MDR SWR Frankfurt/ Oder Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg Magdeburg Hameln Bielefeld Münster Köln NDR MDR Potsdam Hannover Kleve Düsseldorf Sender Freies Berlin Stendal Osnabrück regionaler Content – regionale Ausrichtung eines Anbieters ist. Die Besitzverhältnisse der KabelTV-Netze sind bis heute durch eine starke Zersplitterung in den Netzebenen 3 und 4 geprägt, soweit auf Länderebene nicht schon Teilprivatisierungen vorgenommen wurden 2. Der Markt für BK-Netze war bis 1999 durch die fast ausschließliche Monopolstellung der Deutschen Telekom AG (DTAG) geprägt, welche ca. 17 Mio. Haushalte direkt oder indirekt anschloss. Daneben existieren rund 6000 private Kabelnetzbetreiber, wovon nur einige wenige (z.B. Tele Columbus, Primacom etc.) unabhängig vom Zuführungsnetz der DTAG sind und somit Haushalte mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen versorgen können. Die anderen kleineren, privaten Netzbetreiber sind auf die Zuführung der Signale durch die DTAG angewiesen. Die Verbreitung der Kabel-TV-Netze in Deutschland ist auf Grund der Anzahl der Haushalte und der potenziellen Anschlussmöglichkeiten sehr unterschiedlich 1. Hierbei zeigt sich eine Divergenz im Versorgungsgrad zwischen den alten und neuen Ländern, gemessen am Verhältnis von Haushalten insgesamt, anschließbaren Haushalten und angeschlossenen Haushalten. In den neuen Ländern konnte der Ausbau erst nach der Wende meist durch private Netzbetreiber forciert werden D. Die derzeitige Nutzung der Kabel-TVNetze basiert auf der Verbreitung von analogen und digitalen Programmen. Neubrandenburg Lüneburg NDR Oldenburg On-Demand-Dienste – interaktives Fernsehprogramm, das auf Anforderung ein gewünschtes Programm sendet (Video-on-Demand) Verkehrstelematik – Verkehrssteuerung mittels Informations- und Telekommunikationstechnik Schwerin Hamburg Prenzlau RB multimediale Konvergenz – das Bündeln mehrerer Medien terrestrisch – erdgebunden (im Zusammenhang mit Sendern: im Gegensatz zur Verbreitung über Satelliten) Norderstedt Esens interaktive Shoppingkanäle – Sendekanäle bzw. Internetadressen für den elektronischen Handel (Teleshopping) Greifswald Lübeck Otterndorf High-Speed-Internet – Internet mit hohen Datenübertragungsgeschwindigkeiten Pay-TV – codierte Fernsehsendungen auf bestimmten privaten Kanälen, die nur mit bezahlten Dekodierungsgeräten angesehen werden können Kiel Heide VillingenSchwenningen WaldshutTiengen Augsburg Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen München Biberach a.d. Riß RavensKonstanz burg Funkhaus, Studio Traunstein Rosenheim Kempten Sonstige 3sat KIKA arte PHOENIX Murnau Lindau 0 © Institut für Länderkunde, Leipzig 2000 Neben den landesweit ausgestrahlten nationalen Programmen öffentlichrechtlicher Anstalten und privater Anbieter, den überregional verteilten regionalen Programmen (N3, BR3, HR3 etc.) und den internationalen Gemeinschaftsprogrammen (3Sat und arte) werden auch internationale Satellitenprogramme über die Netze verteilt. Die potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der Kabel-TV-Netze sind – bei DeutschlandRadio Unterföhring 25 50 75 Maßstab 1 : 3 750 000 Frequenzerweiterung und Ausbau eines Rückkanals – weitaus größer, als nur Rundfunk- und Fernsehprogramme zu distribuieren. In den USA und in Großbritannien führten die frühen Privatisierungsbestrebungen im Bereich des Kabel-TV-Marktes zu einem intensiven Wettbewerb, der der Angebotsgestaltung von TV-, Sprach- und Datenübertragungen über das Breitbandkabelnetz innovative Wachstums- und Verbrei- 100 km Bremen Sitz des Senders/ Sendezentrale tungspotenziale brachte. Der 2000 begonnene Verkauf von Teilen der KabelTV-Netze in Deutschland kann aller Voraussicht nach zu bedeutenden Transformationsprozessen im Telekommunikations- und Mediensektor führen. Die Folgen daraus können veränderte Anbieterstrukturen, eine Zunahme von interaktiven Diensten sowie ein Bedeutungsgewinn für den A regionalen ConR tent sein. Der Ausbau der be- Öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Fernsehanbieter 119 4 Kabelanschlüsse 1998 Zunahme der Kabelanschlüsse 1993 - 1998 SH SH MV HH HB NI NI BE BE BB ST BB ST NW NW SN TH SN TH HE HE RP RP SL SL BY BY BW Kabelanschlüsse je 1000 Einw. >14 J. BW über 401 bis 301 bis 201 bis 101 bis 500 500 400 300 200 © Institut für Länderkunde, Leipzig 2000 stehenden BK-Netze zu einem multimedialen Zugangssystem kann somit neue Geschäftsfelder für Telekommunikationsanbieter eröffnen, in denen Dienste wie Kabeltelefonie, interaktives TV, A High-Speed-Internet und A On-Demand-Dienste einen bedeutenden Stellenwert einnehmen können. Zeitgleich werden andere Techniken (x-DSL, Powerline, Richtfunktechnik, IP-Übertragungen etc.) ihre Chancen nutzen, um den Markt mit multimedialen Diensten über die Telekommunikations- bzw. Stromnetze zu versorgen. Rechtliche Grundlagen Die Fortentwicklung des Fernsehrechts geht auf die EU-Fernsehrichtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ zurück. Sie führte letztlich zum 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1.1.1999, der im Kern Werbung, Teleshopping, Jugendschutz und Datenschutz regelt. Auch die Liste frei empfangbarer Sport-Großveranstaltungen wurde darin festgeschrieben. Der multimedialen Entwicklung versucht das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) vom 1.8.1997 im Verbund mit dem Mediendienste-Staatsvertrag (ebenfalls 1.8.1997) gerecht zu werden. Während ersteres die Individualkom- 120 MV HH HB Zunahme in % 101 81 61 41 21 über bis bis bis bis bis 120 120 100 80 60 40 Autor: P. Gräf munikation betrifft, bezieht sich letzterer auf Aspekte der Massenkommunikation. Allerdings verwischen in Bereichen wie Teleshopping, E-Commerce und Internet die Grenzen zwischen beiden Kommunikationsbereichen immer stärker. Die oben erwähnten 15 Landesmedienanstalten, zumeist in den Landeshauptstädten angesiedelt 3, haben mit Bezug auf die länderspezifische Kulturhoheit das Kontrollrecht über private Rundfunk- und Fernsehanbieter. Die Kontrolle erfolgt über eine Lizenzierung, unabhängig von der Reichweite der Programmangebote von lokal über regional, landesweit und bundesweit bis hin zu international. Darunter fällt auch das Genehmigungsrecht zur Einspeisung von in- wie ausländischen Programmen in Kabelnetze, wodurch deutlich unterschiedliche Programmspektren in den Kabelnetzen verbreitet werden. Auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist davon betroffen, da keineswegs alle dritten Programme der ARD-Anstalten in allen Kabelnetzen Verbreitung finden 5. Durch die rasche Verbreitung von Satelliten-Empfangseinrichtungen wird diese Steuerungsmöglichkeit und Selektion jedoch unterlaufen. Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland – Verkehr und Kommunikation Die technische Entwicklung eilt den rechtlichen Regelungen deutlich voraus. So stehen digitale Übertragungstechniken im Rundfunk und Fernsehen erst am Anfang der Markteinführung und ermöglichen künftig eine weitere Kommerzialisierung von Programmverbreitungen. A Pay-TV, A Video-on-Demand, A Teleshopping und neue Dienste der A Verkehrstelematik sind bislang noch gering verbreitet. Dennoch kämpfen die Medien-Großunternehmen wie beispielsweise Bertelsmann, CLT Luxembourg oder die Kirch-Gruppe auch in diesen Sektoren bereits um Marktanteile. tenden Reichweiten, d.h. zu Ausstrahlungen sowohl über Ländergrenzen als auch über Staatsgrenzen hinweg. Da einige dieser Programme auch mit Kabel bzw. über Satellit zu empfangen sind, ist eine geographische Reichweitentypisierung nicht eindeutig zu vorzunehmen.? E Ausgeblendete Kabelprogramme 1998 SH Die Karte 6 der Verwaltungs- und meist auch Produktionsstandorte von privaten Rundfunk- und Fernsehprogrammanbietern zeigt räumliche und reichweitenspezifische Schwerpunkte. Während lokales Fernsehen auf wenige Standorte beschränkt ist und regionales Fernsehen eher die Domäne öffentlichrechtlicher Anstalten mit ihren Regionalstudios ist, ist bei den rund 100 privaten Fernsehanbietern eine bundesweite Empfangbarkeit die Regel. Konträr dazu zeigen sich die Strukturen der privaten Rundfunkanstalten, deren überwiegender Schwerpunkt auf lokalen und regionalen Sendegebieten liegt, ergänzt durch einige landesweite Programme und wenige bundesweite. Die überwiegend A terrestrische Verbreitung führt funktechnisch zu grenzüberschrei- MV HH Aktuelle Standorte privater Programmanbieter HB NI BE ST BB NW SN TH HE RP SL BY BW Zahl der ausgeblendeten Programme von insgesamt in Kabelnetzen verfügbaren Programmen © Institut für Länderkunde, Leipzig 2000 >8 8 7 5 4 Autor: P.Gräf F Unternehmenssitze privater Rundfunk- und Fernsehanbieter 1998 delta radio NORA Power 612 Radio P.O.S. RSH Kiel OSTSEEWELLE Rostock Premiere Eurosport MTV VH-1 Klassik Radio IC RADIO ISS Plate Hamburg ANTENNE MV er Od Weser Elb e n-tv JAM FM Berlin Hit-Radio Antenne radio ffn Hannover We r se radio SAW RadioRopa Magdeburg Elb e Rh Neiße er si t z au L e in Sa al radio NRW e Oberhausen Halle/Saale Radio Brocken Radio PSR Leipzig RTL Television SuperRTL VIVA VIVA ZWEI VOX a d Ful eosonic Erfurt Köln Antenne Sachsen Landeswelle Thüringen Antenne Thüringen Dresden Weimar Werr a S aa Wetzlar l ERF ein Rh Mo se le Reichweite der Sender Fernsehen Rundfunk Hit Radio FFH planet radio Frankfurt Sat.1 bundesweit landesweit regional lokal Ma in Mainz M ain Beschriftung: bundesweiter, bekannter Fernsehsender (mit Logo und Name) Ludwigshafen Radio Salü Beschriftung: bundesweiter bzw. landesweiter Rundfunksender DSF H.O.T. ANTENNE BAYERN Ismaning Saarbrücken Rockland Radio Pirmasens Das Schlagerradio Radio Campanile RPR Eins Don au Ludwigshafen Do na Music Choice Staatsgrenze Autobahn Neumarkt-St. Veith Rhe in Ländergrenze u RTL2 tm3 Verdichtungsraum Inn Ismaning Unterföhring München Grünwald DSF H.O.T. ANTENNE BAYERN Ismaning DF1 Kabel1 Pro7 Unterföhring Autor: P. Gräf Bo d en se e München Radio Melodie 0 © Institut für Länderkunde, Leipzig 2000 25 50 75 Maßstab 1: 2750000 Öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Fernsehanbieter 121 100 km