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Öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Fernsehanbieter
Peter Gräf, Hanan Hallati und Petra Seiwert
Der aktuelle Handlungsrahmen für private Rundfunk- und Fernsehanbieter
wird durch die 3. Novelle des Rundfunkstaatsvertrags gebildet, der nach zähen Verhandlungen am 1.1.1997 in
Kraft trat. Die Rolle der Landesmedienanstalten blieb unangetastet, zusätzlich
wurde jedoch eine Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gebildet, der die Konzentrationskontrolle des Medienmarkts obliegt. Konnte vor der 3. Novelle ein
Unternehmen nur zwei TV-Programme
veranstalten (1 Vollprogramm und 1
Spartenprogramm), kann nach geltendem Recht nunmehr die Zahl der Programme unbegrenzt sein, so lange nicht
ein Zuschauermarktanteil von 30%
überschritten wird. Hinzu kommt, dass
dritten Veranstaltern „Fenster“ von
mindesten 260 Minuten pro Woche
eingeräumt werden müssen, sofern der
Zuschaueranteil aller Programme eines
Unternehmens 10% übersteigt.
Diese Regelungen haben durchaus
Standortbedeutung, entscheiden sie
doch über den A Diffusionsraum von Zulieferunternehmen im Umfeld von TVProduktionsstandorten. Solche Produktionsstätten finden sich nicht nur an
den dominanten Medienstandorten
München, Köln, Berlin, Hamburg
(AA Beitrag Gräf/Matuszis). Eine Fülle
regionaler Studios, Lokalproduktionen
und vor allem externer Zulieferer von
digitalen Dienstleistungen von Orten
außerhalb der großen Medienstandorte
A Kabelanschluss der Haushalte 1997
Prozent
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
HH
BE
HB NW SH BW
nicht anschließbare Haushalte
© Institut für Länderkunde, Leipzig 2000
118
HE
NI
BY
SL
RP
MV
potenziell anschließbare Haushalte
BB
TH
SN
ST*
angeschlossene Haushalte
*Abkürzungen siehe Abkürzungsverzeichnis
Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland – Verkehr und Kommunikation
B Besitzverhältnisse in den Netzebenen 3 und 4
Netzebene
3
Netzebene
4
Deutsche Telekom AG
ca. 17,3Mio. angeschlossene Haushalte (HH)
Private
Netzbetreiber
DTAG
5,8Mio. HH
11,5Mio. HH
Private
Netzbetreiber
ca. 4Mio. angeschl. HH
Private
Netzbetreiber
mit eigener
Kopfstation
ca. 4Mio. HH
© Institut für Länderkunde, Leipzig 2000
sind typisch für den technischen Produktionswandel und für die A multimediale Konvergenz von Fernsehgeräten und PCs einschließlich der Öffnung
klassischer Rundfunk- und Fernsehkabelnetze für Internetnutzung und
A interaktive Shoppingkanäle.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkund Fernsehanstalten
Öffentlich-rechtliche Rundfunk- und
Fernsehanstalten haben trotz der hohen
Dynamik privater Anbieter insbesondere auch für regionalspezifische Programmangebote eine herausragende Bedeutung. Sie sind Ausdruck der Kulturhoheit der Länder und arbeiten unter
dem Dach der ARD mit den bundesweiten (ARD) und landesweiten Sendern
(3. Programme) zusammen. Das „zweite
Bein“ stellt das ZDF (Mainz) dar, der
Verbund mit den Nachbarländern
Österreich und Schweiz bildet „3Sat“,
der mit Frankreich „arte“. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben in der
Regel eine typische hierarchische
Standortstruktur: Sendezentralen bzw.
Landesfunkhäuser, Regionalstudios
(überwiegend Rundfunk und Fernsehen)
sowie regionale Korrespondenzbüros.
Wie die Karte 3 zeigt, ist die Dichte
dieser landespezifischen Netze in einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Bei einem Drittel der Sendeanstalten ist der organisatorische Verbund
länderübergreifend: MDR, NDR, SWR.
Verbreitung und Nutzung von
TV-Kabelanschlüssen
Das Bundesverfassungsgericht ebnete
1981 mit seinem 3. Rundfunkurteil den
Weg zu einem dualen Rundfunksystem
in Deutschland, dem ab 1984 die Landesmediengesetze folgten, bis schließlich 1987 mit dem Rundfunkstaatsvertrag aller damaligen Bundesländer ein
einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen
wurde. Die Bundesregierung beschloss
1984, mit einem verstärkten Ausbau der
Breitbandkabelnetze (BK-Netze) das
duale Rundfunksystem in Deutschland
zu fördern.
BK-Netze wurden als mehrstufig gegliedertes Verteilsystem konzipiert, das
in vier Netzebenen überregional, regional und mit zwei Ortsebenen gegliedert
C
Öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten 2000
Flensburg
ARD – Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands
Diffusionsraum – das räumliche Gebiet
einer Verbreitung
duales Rundfunksystem – gesetzliche
Regelung für öffentlich-rechtliche und
private Rundfunk- und TV-Sender
DW
KIKA
MDR
NDR
RB
SFB
SR
SWR
Deutsche Welle
Kinderkanal
Mitteldeutscher Rundfunk
Norddeutscher Rundfunk
Radio Bremen
Sender Freies Berlin
Saarländischer Rundfunk
Südwestrundfunk
Rostock
Bremerhaven
Bremen
Perleberg
Verden
Norddeutscher Rundfunk
Twist
BERLIN
Braunschweig
Detmold
Dortmund
Essen
Arnsberg
RB
SR Wuppertal
SFB
Dessau
Quedlinburg
Westdeutscher
Rundfunk
Göttingen
Halle/
Saale
Heilbad
Heiligenstadt
Kassel
Aachen
ZDF – Zweites Deutsches Fernsehen
Bad Neuenahr
Eltville
Zentrale Stabs- und
Koordinierungsstelle
der ARD-Anstalten
Frankfurt
Wiesbaden
Mainz
Aschaffenburg
Idar-Oberstein
Kaiserslautern
Saarbrücken
Saarländischer
Rundfunk
Landesrundfunkanstalten
Nürnberg
Amberg
Verdichtungsraum
Freiburg
i. Breisgau
Zweites deutsches Fernsehen
Landesstudio
Außen- bzw. Hauptstadtstudio
Regensburg
Aalen
Stuttgart
Bayerischer Rundfunk
Ingolstadt
Donauwörth
Mamming
Landshut
Passau
Ulm
Ländergrenze
Lörrach
ZDF
Arnschwang
Ansbach
Tübingen
Offenburg
Funkhaus,
Studio
Büro,
Redaktion
Hessischer der ARD
Rundfunk
Karlsruhe
Staatsgrenze
Bayreuth
Bamberg
Heilbronn
Pforzheim
Baden-Baden
Autor: P.Gräf
Schweinfurt
Südwestrundfunk
Strasbourg
Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands
Hörfunk +
Fernsehen Hörfunk Fernsehen
Hof
Mannh./Heidelberg
Landau
i.d. Pfalz
ARD
Erbach
Bensheim
Ludwigshafen
Chemnitz
Plauen
Würzburg
Trier
Dresden
Saalfeld
Suhl
Fulda
Limburg
Koblenz
Autobahn
Gera
Wetzlar
Bautzen
Erfurt
Marburg
Hessischer
Rundfunk
Betzdorf
Görlitz
Mitteldeutscher
Rundfunk
Eisenach
Siegen
Bonn
Cottbus
Leipzig
DW
MDR
SWR
Frankfurt/
Oder
Ostdeutscher
Rundfunk
Brandenburg
Magdeburg
Hameln
Bielefeld
Münster
Köln
NDR
MDR
Potsdam
Hannover
Kleve
Düsseldorf
Sender
Freies
Berlin
Stendal
Osnabrück
regionaler Content – regionale Ausrichtung eines Anbieters
ist. Die Besitzverhältnisse der KabelTV-Netze sind bis heute durch eine
starke Zersplitterung in den Netzebenen
3 und 4 geprägt, soweit auf Länderebene
nicht schon Teilprivatisierungen vorgenommen wurden 2.
Der Markt für BK-Netze war bis 1999
durch die fast ausschließliche Monopolstellung der Deutschen Telekom AG
(DTAG) geprägt, welche ca. 17 Mio.
Haushalte direkt oder indirekt anschloss. Daneben existieren rund 6000
private Kabelnetzbetreiber, wovon nur
einige wenige (z.B. Tele Columbus, Primacom etc.) unabhängig vom Zuführungsnetz der DTAG sind und somit
Haushalte mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen versorgen können. Die anderen kleineren, privaten Netzbetreiber
sind auf die Zuführung der Signale
durch die DTAG angewiesen. Die Verbreitung der Kabel-TV-Netze in
Deutschland ist auf Grund der Anzahl
der Haushalte und der potenziellen Anschlussmöglichkeiten sehr unterschiedlich 1. Hierbei zeigt sich eine Divergenz im Versorgungsgrad zwischen den
alten und neuen Ländern, gemessen am
Verhältnis von Haushalten insgesamt,
anschließbaren Haushalten und angeschlossenen Haushalten. In den neuen
Ländern konnte der Ausbau erst nach
der Wende meist durch private Netzbetreiber forciert werden D.
Die derzeitige Nutzung der Kabel-TVNetze basiert auf der Verbreitung von
analogen und digitalen Programmen.
Neubrandenburg
Lüneburg
NDR
Oldenburg
On-Demand-Dienste – interaktives
Fernsehprogramm, das auf Anforderung
ein gewünschtes Programm sendet (Video-on-Demand)
Verkehrstelematik – Verkehrssteuerung
mittels Informations- und Telekommunikationstechnik
Schwerin
Hamburg
Prenzlau
RB
multimediale Konvergenz – das Bündeln mehrerer Medien
terrestrisch – erdgebunden (im Zusammenhang mit Sendern: im Gegensatz zur
Verbreitung über Satelliten)
Norderstedt
Esens
interaktive Shoppingkanäle – Sendekanäle bzw. Internetadressen für den
elektronischen Handel (Teleshopping)
Greifswald
Lübeck
Otterndorf
High-Speed-Internet – Internet mit hohen Datenübertragungsgeschwindigkeiten
Pay-TV – codierte Fernsehsendungen
auf bestimmten privaten Kanälen, die
nur mit bezahlten Dekodierungsgeräten
angesehen werden können
Kiel
Heide
VillingenSchwenningen
WaldshutTiengen
Augsburg
Programmdirektion
Erstes Deutsches Fernsehen
München
Biberach a.d. Riß
RavensKonstanz burg
Funkhaus, Studio
Traunstein
Rosenheim
Kempten
Sonstige
3sat
KIKA
arte
PHOENIX
Murnau
Lindau
0
© Institut für Länderkunde, Leipzig 2000
Neben den landesweit ausgestrahlten
nationalen Programmen öffentlichrechtlicher Anstalten und privater Anbieter, den überregional verteilten regionalen Programmen (N3, BR3, HR3
etc.) und den internationalen Gemeinschaftsprogrammen (3Sat und arte) werden auch internationale Satellitenprogramme über die Netze verteilt.
Die potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der Kabel-TV-Netze sind – bei
DeutschlandRadio
Unterföhring
25
50
75
Maßstab 1 : 3 750 000
Frequenzerweiterung und Ausbau eines
Rückkanals – weitaus größer, als nur
Rundfunk- und Fernsehprogramme zu
distribuieren. In den USA und in Großbritannien führten die frühen Privatisierungsbestrebungen im Bereich des
Kabel-TV-Marktes zu einem intensiven
Wettbewerb, der der Angebotsgestaltung von TV-, Sprach- und Datenübertragungen über das Breitbandkabelnetz
innovative Wachstums- und Verbrei-
100 km
Bremen
Sitz des Senders/
Sendezentrale
tungspotenziale brachte. Der 2000 begonnene Verkauf von Teilen der KabelTV-Netze in Deutschland kann aller
Voraussicht nach zu bedeutenden Transformationsprozessen im Telekommunikations- und Mediensektor führen. Die
Folgen daraus können veränderte Anbieterstrukturen, eine Zunahme von interaktiven Diensten sowie ein Bedeutungsgewinn für den A regionalen ConR
tent sein. Der Ausbau der be-
Öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Fernsehanbieter
119
4 Kabelanschlüsse 1998
Zunahme der Kabelanschlüsse
1993 - 1998
SH
SH
MV
HH
HB
NI
NI
BE
BE
BB
ST
BB
ST
NW
NW
SN
TH
SN
TH
HE
HE
RP
RP
SL
SL
BY
BY
BW
Kabelanschlüsse
je 1000 Einw. >14 J.
BW
über
401 bis
301 bis
201 bis
101 bis
500
500
400
300
200
© Institut für Länderkunde, Leipzig 2000
stehenden BK-Netze zu einem multimedialen Zugangssystem kann somit neue
Geschäftsfelder für Telekommunikationsanbieter eröffnen, in denen Dienste
wie Kabeltelefonie, interaktives TV,
A High-Speed-Internet und A On-Demand-Dienste einen bedeutenden Stellenwert einnehmen können. Zeitgleich
werden andere Techniken (x-DSL,
Powerline, Richtfunktechnik, IP-Übertragungen etc.) ihre Chancen nutzen,
um den Markt mit multimedialen Diensten über die Telekommunikations- bzw.
Stromnetze zu versorgen.
Rechtliche Grundlagen
Die Fortentwicklung des Fernsehrechts
geht auf die EU-Fernsehrichtlinie
„Fernsehen ohne Grenzen“ zurück. Sie
führte letztlich zum 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1.1.1999, der im
Kern Werbung, Teleshopping, Jugendschutz und Datenschutz regelt. Auch
die Liste frei empfangbarer Sport-Großveranstaltungen wurde darin festgeschrieben. Der multimedialen Entwicklung versucht das Informations- und
Kommunikationsdienste-Gesetz
(IuKDG) vom 1.8.1997 im Verbund mit
dem Mediendienste-Staatsvertrag
(ebenfalls 1.8.1997) gerecht zu werden.
Während ersteres die Individualkom-
120
MV
HH
HB
Zunahme in %
101
81
61
41
21
über
bis
bis
bis
bis
bis
120
120
100
80
60
40
Autor: P. Gräf
munikation betrifft, bezieht sich letzterer auf Aspekte der Massenkommunikation. Allerdings verwischen in Bereichen wie Teleshopping, E-Commerce
und Internet die Grenzen zwischen beiden Kommunikationsbereichen immer
stärker.
Die oben erwähnten 15 Landesmedienanstalten, zumeist in den Landeshauptstädten angesiedelt 3, haben mit
Bezug auf die länderspezifische Kulturhoheit das Kontrollrecht über private
Rundfunk- und Fernsehanbieter. Die
Kontrolle erfolgt über eine Lizenzierung, unabhängig von der Reichweite
der Programmangebote von lokal über
regional, landesweit und bundesweit bis
hin zu international. Darunter fällt
auch das Genehmigungsrecht zur Einspeisung von in- wie ausländischen Programmen in Kabelnetze, wodurch deutlich unterschiedliche Programmspektren in den Kabelnetzen verbreitet werden. Auch das öffentlich-rechtliche
Fernsehen ist davon betroffen, da keineswegs alle dritten Programme der
ARD-Anstalten in allen Kabelnetzen
Verbreitung finden 5. Durch die rasche
Verbreitung von Satelliten-Empfangseinrichtungen wird diese Steuerungsmöglichkeit und Selektion jedoch unterlaufen.
Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland – Verkehr und Kommunikation
Die technische Entwicklung eilt den
rechtlichen Regelungen deutlich voraus. So stehen digitale Übertragungstechniken im Rundfunk und Fernsehen
erst am Anfang der Markteinführung
und ermöglichen künftig eine weitere
Kommerzialisierung von Programmverbreitungen. A Pay-TV, A Video-on-Demand, A Teleshopping und neue Dienste
der A Verkehrstelematik sind bislang
noch gering verbreitet. Dennoch kämpfen die Medien-Großunternehmen wie
beispielsweise Bertelsmann, CLT Luxembourg oder die Kirch-Gruppe auch
in diesen Sektoren bereits um Marktanteile.
tenden Reichweiten, d.h. zu Ausstrahlungen sowohl über Ländergrenzen als
auch über Staatsgrenzen hinweg. Da einige dieser Programme auch mit Kabel
bzw. über Satellit zu empfangen sind, ist
eine geographische Reichweitentypisierung nicht eindeutig zu vorzunehmen.?
E Ausgeblendete
Kabelprogramme 1998
SH
Die Karte 6 der Verwaltungs- und
meist auch Produktionsstandorte von
privaten Rundfunk- und Fernsehprogrammanbietern zeigt räumliche und
reichweitenspezifische Schwerpunkte.
Während lokales Fernsehen auf wenige
Standorte beschränkt ist und regionales
Fernsehen eher die Domäne öffentlichrechtlicher Anstalten mit ihren Regionalstudios ist, ist bei den rund 100 privaten Fernsehanbietern eine bundesweite Empfangbarkeit die Regel. Konträr dazu zeigen sich die Strukturen der
privaten Rundfunkanstalten, deren
überwiegender Schwerpunkt auf lokalen
und regionalen Sendegebieten liegt, ergänzt durch einige landesweite Programme und wenige bundesweite. Die
überwiegend A terrestrische Verbreitung
führt funktechnisch zu grenzüberschrei-
MV
HH
Aktuelle Standorte privater
Programmanbieter
HB
NI
BE
ST
BB
NW
SN
TH
HE
RP
SL
BY
BW
Zahl der ausgeblendeten
Programme
von insgesamt in Kabelnetzen
verfügbaren Programmen
© Institut für Länderkunde, Leipzig 2000
>8
8
7
5
4
Autor: P.Gräf
F
Unternehmenssitze privater Rundfunk- und Fernsehanbieter 1998
delta radio
NORA
Power 612
Radio P.O.S.
RSH
Kiel
OSTSEEWELLE
Rostock
Premiere
Eurosport
MTV
VH-1
Klassik Radio
IC RADIO
ISS
Plate
Hamburg
ANTENNE MV
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Od
Weser
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n-tv
JAM FM
Berlin
Hit-Radio Antenne
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Hannover
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Magdeburg
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radio NRW
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Oberhausen
Halle/Saale
Radio
Brocken
Radio PSR
Leipzig
RTL Television
SuperRTL
VIVA
VIVA ZWEI
VOX
a
d
Ful
eosonic
Erfurt
Köln
Antenne
Sachsen
Landeswelle Thüringen
Antenne
Thüringen
Dresden
Weimar
Werr
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Wetzlar
l
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ein
Rh
Mo se
le
Reichweite der Sender
Fernsehen Rundfunk
Hit Radio FFH
planet radio
Frankfurt
Sat.1
bundesweit
landesweit
regional
lokal
Ma
in
Mainz
M ain
Beschriftung:
bundesweiter,
bekannter
Fernsehsender
(mit Logo und
Name)
Ludwigshafen
Radio Salü
Beschriftung:
bundesweiter bzw.
landesweiter
Rundfunksender
DSF
H.O.T.
ANTENNE
BAYERN
Ismaning
Saarbrücken
Rockland Radio
Pirmasens
Das Schlagerradio
Radio Campanile
RPR Eins
Don au
Ludwigshafen
Do
na
Music Choice
Staatsgrenze
Autobahn
Neumarkt-St. Veith
Rhe
in
Ländergrenze
u
RTL2
tm3
Verdichtungsraum
Inn
Ismaning
Unterföhring
München
Grünwald
DSF
H.O.T.
ANTENNE
BAYERN
Ismaning
DF1
Kabel1
Pro7
Unterföhring
Autor: P. Gräf
Bo d
en
se
e
München
Radio Melodie
0
© Institut für Länderkunde, Leipzig 2000
25
50
75
Maßstab 1: 2750000
Öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Fernsehanbieter
121
100 km