Institutionskennzeichen

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Institutionskennzeichen
Tipps und Tricks für einfache Abrechnung
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Institutionskennzeichen beantragen
So einfach beantragen Sie ein Institutionskennzeichen
Viele Unternehmensgründer (sonstige Leistungserbinger) stehen vor dem Problem der Erstabrechnung Ihrer Leistungen. Hier erhalten Sie eine kurze
Anleitung, wie Sie das für die Abrechnung nötige Institutionskennzeichen beantragen.
Alle Infos
IK Kopie anfordern
So einfach beantragen Sie ein Institutionskennzeichen formlos:
So beantragen Sie ein Institutionskennzeichen formlos.
Was ist das Institutionskennzeichen (IK)?
Das Institutionskennzeichen dient in der Abrechnung mit den Krankenkassen als eindeutige Identifikation der Leistungserbringer.
Welche Berufe/Berufsgruppen benötigen ein Institutionskennzeichen (IK)?
Ein Institutionskennzeichen (IK) benötigen die Berufe, die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen. Das sind
typischerweise folgende Berufsgruppen:
Apotheken
Augenoptiker
Einrichtungen für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Hörgeräte-Akustiker
Hebammen
Krankengymnasten
Krankenhäuser
Krankenpfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger
Krankentransportunternehmen
Kurverwaltungen
Logopäden, Sprachheilbehandler
Medizinische und technische Labore
Masseure
Orthopädiemechaniker, Bandagisten
Orthopädieschuhmacher
Podologen
Physiotherapeuten
Rehabilitationsstätten, Pflegeheime, Sozialstationen
Sonstige therapeutische Hilfspersonen
Sonstige Erbringer von Leistungen im Sinne des SGB
Therapeuten: Ergo-, Beschäftigungs-, Suchttherapeuten
Vertragshäuser ohne medizinische Einrichtungen
Zweithaarspezialisten (Perücken)
Wie kann ich das Institutionskennzeichen (IK) beantragen?
Das Institutionskennzeichen kann kostenlos und formlos beantragt werden.
Gibt es Formulare, die ich für den Antrag nutzen kann?
Ja, Sie können das PDF-Formular ausdrucken und zur Anmeldung benutzen. PDF Formular Institutionskennzeichen
Wichtiger Tipp: Wenn Sie direkt den Vordruck verwenden, beschleunigen Sie das Gesamtverfahren und sparen die zwei Schritte der zusätzlichen
Überprüfung.
Wie wird das Institutionskennzeichen (IK) formlos beantragt?
Als Unternehmensgründer müssen Sie das Institutionskennzeichen schriftlich bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen beantragen, um Ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Prinzipiell kann die Beantragung des
Institutionskennzeichens formlos nach folgenden Kriterien erfolgen:
Unternehmensname/Firmenname und/oder Name des Firmen-Inhabers
Anschrift des Unternehmens/der Firma (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Berufsbezeichnung des Inhabers bzw. Branchenbezeichnung des neugegründeten Unternehmens
Bankverbindung des Unternehmens: Bankleitzahl, Konto-Nummer und Kontoinhaber; um Rückbuchungen zu vermeiden, muss der
richtige Kontoinhaber angegeben werden (Gesellschaft oder Privatperson)
Am besten eine Telefon-Nummer für Rückfragen unter der Sie tagsüber erreichbar sind , ggf. zusätzlich eine Mobilfunk-Nummer
Optional: Fax-Nummer, sofern vorhanden
Sofern es sich um eine Gesellschaft handelt, wie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) sind zusätzliche Angaben wie die Handelsregister-Nr., der Sitz des Amtsgerichts und die Namen der Geschäftsführer bzw.
Gesellschafter nötig
Die Beantragung selbst ist kostenfrei.
Wo wird das Institutionskennzeichen (IK) beantragt?
Die Beantragung erfolgt bei der:
Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstrasse 111
53757 Sankt Augustin
Wenn Sie zusätzliche Fragen haben nutzen Sie einfach die Website der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) unter http://www.arge-ik.de.
Was passiert nachdem ich meinen Antrag für die Erteilung eines Institutionskennzeichens gestellt habe?
Zunächst wird Ihr Antrag im Rahmen der Neuvergabe einer IK-Nummer nach Eingang in der Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen
(SVI) bearbeitet. Sie erhalten im Anschluß ein Anschreiben zur Überprüfung der erfassten Daten per Post. Nachdem Sie die Daten geprüft bzw.
korrigiert und unterschrieben haben, senden Sie diese an die Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) zurück. Erst danach erhalten
Sie die schriftliche Mitteilung des IK und erst danach werden Ihre Daten/IK an die beteiligten Träger weitergeleitet. Herzlichen Glückwunsch, jetzt haben
Sie Ihre IK.
Was ist neben dem Institutionskennzeichen (IK) denn noch nötig, damit ich anfangen kann, meine Leistungen mit
den Krankenkassen abzurechnen?
Unabhängig von dem Institutionskennzeichen ist die Zulassung zur Abgabe von Leistungen zu Lasten/zur Abrechnung mit den Krankenkassen.
Ich habe meinen IK-Vergabebescheid nicht mehr
IK-Vergabebescheid verschwunden oder IK unbekannt
Wenn Sie als Leistungserbringer Im Gesundheitswesen Ihren IK-Vergabebescheid nicht mehr finden, können Sie diesen einfach unter Angabe Ihrer IK
formlos mit unserem Online Formular beantragen. Der Bescheid wird Ihnen dann an die hinterlegte Postadresse zugesendet.
Wissen Sie als Leistungserbringer auch Ihr IK nicht mehr, können Sie dafür ebenfalls das Formular des Deutschen Medizinrechenzentrums nutzen. Die
Zuordnung erfolgt dann über Ihren Namen, die Berufs- oder Branchenbezeichnung und Ihre Anschrift.
IK-Vergabebescheid Kopie beantragen
IK (falls vorhanden):
Vorname:
Name:
Telefon:
Berufs- oder Branchenbezeichnung:
Email:
Strasse und Hausnr.:
PLZ:
Ort:
Absenden
Don't fill this field!
Pflichtfelder sind mit einem roten * markiert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Versand des Formulars über eine unverschlüsselte Verbindung erfolgt.
Mit der Verwendung des Formulares erkläre ich mich damit einverstanden, dass das Deutsche Medizinrechenzentrum mich per Mail oder Telefon kontaktieren darf.
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Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht!
Rechtliche Hinweise: * = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern.
** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen
Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung
*2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. Belegerfassung
= "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung
ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an.
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