2016 32 - Amt Trave-Land

Transcrição

2016 32 - Amt Trave-Land
UNS DÖRPER
20. Jahrgang
MITTWOCH,
den 10. August 2016
Nummer 16
Woche 32
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
Unsere neue Auszubildende Sarah Perske
Bericht siehe Seite: 6
für die Gemeinden
Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade
Nächste
Termine
UNS DÖRPER
Redaktionsschluss: Mittwoch, 17. August 2016
Erscheinungstag: Mittwoch, 24. August 2016
Nummer 16/Woche 32/Seite: 2
Uns Dörper
Behörden, Verbände, Organisationen
10. August 2016
Nummer 16/Woche 32/Seite: 3
Uns Dörper
SCHIEDSAMTSBEZIRKE
im AMT TRAVE-LAND
Aufgaben:
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen
aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Bereich
der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:
Schiedsamtsbezirk 4 (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
Klein Gladebrügge, Neuengörs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal,
Wakendorf I, Weede):
Schiedsmann: Manfred Quitschau, Quaaler Str. 9, 23795 Schieren, Tel.: 04551 1600
Stellvertreter: Eva Schneider-Stork, Segeberger Straße 64,
23795 Klein Gladebrügge, Tel. 04551 94945
Schiedsamtsbezirk 5
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):
Schiedsmann: Theo Meiß, Bahnhofstr. 36, 23815 Westerrade,
Tel.: 04553 212
Stellvertreter: Ingo Studt, Bahnhofstr. 46, 23815 Westerrade,
Tel.: 04553 397
Schiedsamtsbezirk Nr. 8 (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau,
Klein Rönnau, Negernbötel, Schackendorf):
Schiedsmann: Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel,
Tel.: 04551 3382
Stellvertreterin: Gundula Göttsch, Am Bornkamp 1,
23795 Schackendorf, Tel.: 04551 3982
Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf,
Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10
(OT Weite Welt), 23823 Seedorf, Tel.: 04555 1037
Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33 (OT Weite
Welt), 23823 Seedorf, Tel. 04555/7157337
Schiedsamtsbezirk Nr. 10 (Glasau):
Schiedsmann: Bernd Plog, Am Huben 5, 23719 Glasau,
Tel.: 04525 2113
Stellvertreter: Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3,
23719 Glasau, Tel.: 04527 9738508
Deutsche Rentenversicherung
Auskunfts- und Beratungsstellen
Bad Oldesloe, Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
Bad Oldesloe:
Adresse:
Sprechtage:
Lübeck:
Adresse:
Sprechtage:
Mommsenstraße 12, 23843 Bad Oldesloe
(Eingang: Käthe-Kollwitz-Straße gegenüber
vom Bahnhof)
Tel.: 04531 8043-0, Fax: 04531 8043-10
Montag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Tel.: 0451/485-25450
Montag:
08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Neumünster:
Adresse:
Sprechtage:
10. August 2016
Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
Montag:
Dienstag:
Mittwoch und Freitag:
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Oldenburg i.H.:
Adresse:
Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Tel.: 04361/50819-0
Sprechtage:
Montag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I
Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) in den
Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs,
Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Feldhorst (nur
im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind:
Technische Betreuung:
Wasserwerker Michael Riedel
Wasserwerker Andreas Rohlf
Telefon: 04550 985760
Gebührenabrechnungen:
Amt Trave-Land - Lena Meynerts,
Tel.: 04551 9908-24
Geschäftsführung:
Amt Trave-Land - Simone David,
Tel.: 04551 9908-37
Verbandsvorsteherin:
Karin David, Tel.: 04550 985637
Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656
NOTDIENSTE:
In der Zeit vom 01.03. - 31.10.
Montag bis Donnerstag
ab 16:00 Uhr
Freitag
ab 12:00 Uhr
In der Zeit vom 01.11. - 28.02.
Montag bis Donnerstag
ab 16:30 Uhr
Freitag
ab 15:00 Uhr
Fa. Papenburg
0171 7288906 o. 0178 2778948
ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG
GESCHENDORF/WESTERRADE
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade
versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf
und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser.
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadtwerke Lübeck.
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens
Tel. 04553 795
Geschäftsführung Amt Trave-Land,
Frau David
Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung, Frau Meynerts
Tel. 04551 9908-24
Bereitschaftsdienst der
Stadtwerke Lübeck
Tel. 0451 8882661
ZWECKVERBAND
ABWASSERBESEITIGUNG RÖNNAU
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig
für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß
Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher, Holger Poppitz
Geschäftsführung Amt Trave-Land,
Frau David
Gebührenabrechnung, Frau Meynerts
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverbabd
Tel. 04551 84472
Tel. 04551 9908-37
Tel. 04551 9908-24
Tel. 04551 9090 und
0170 4134427
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Uns Dörper
STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf
04561 399400
Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b (ab dem 09.03.2015) , 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341
Fax: 04551 968712, Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montags und freitags, jeweils in der Zeit
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)
Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben Sprechzeiten:
Jeden 2. und 4. Freitag im Monat in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr
(Herr Butz – Bauernverband Schleswig-Holstein)
Kreissportverband Segeberg e. V.
Geschäftsstelle
An der Trave 1 a
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 968866
Fax: 04551 968867
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.se-sport.de
Versichertenberaterin/
Versichertenältester
der Deutschen Rentenversicherung
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe
sæ !USKUNFTæZUæ&RAGENæDERæGESETZLICHENæ2ENTENVERSICHERUNG
sæ +ONTENKLÜRUNG
sæ 2ENTENANTRÜGEBERATUNG
Versichertenältester Herr Broecker
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Sprechtag: jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr
Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
(Tel. 04551 91661)
Versichertenberaterin Frau Scheppach-Kusch
An folgenden Terminen jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr wird Frau
Scheppach-Kusch Sie hier bei uns im Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg in Rentenfragen
beraten:
Donnerstag, 18. August 2016
oder auch 1 x im Monat donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr in
der Amtsverwaltung Boostedt-Rickling, Außenstelle Rickling. Den
genauen Termin erfragen Sie bitte telefonisch unter der Nummer
04328 17931 (Frau Beitat).
Sie können auch direkt zu Frau Scheppach-Kusch Kontakt aufnehmen (Tel. 04192 819319) und einen Termin (auch Hausbesuch)
vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos.
10. August 2016
Ärztlicher Bereitschaftsdienst in
Schleswig-Holstein außerhalb der
Sprechzeiten der Arztpraxen
Telefon 116 117
Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein ist ein Angebot für alle Versicherten und wird von der Kassenärztlichen
Vereinigung organisiert. Sie kümmert sich darum, dass Patienten
in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden. Auch nachts, am
Wochenende und an den Feiertagen stehen Ärzte bereit, kranke
Menschen zu versorgen.
Die Versorgung findet in Anlaufpraxen statt, die gleichmäßig übers
Land verteilt sind und sich in der Regel in Krankenhäusern befinden.
Wenn Patienten aus gesundheitlichen Gründen die Anlaufpraxis
nicht aufsuchen können, kommt ein Arzt zu ihnen nach Hause.
Koordiniert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von der Leitstelle
der KVSH in Bad Segeberg. Medizinisch ausgebildetes Personal
hilft den Anrufern weiter und nennt die nächstliegende Anlaufpraxis.
Sollte sich im Verlauf des Telefonats herausstellen, dass ein akuter
Notfall vorliegt, verständigt die Leitstelle den Rettungsdienst und
setzt ggf. den Notarzt ein.
Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem
Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen unter der
Rufnummer 112 Hilfe leistet.
Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit
einheitlichen Rufnummer 116117
(Mo., Di. u. Do., 18 - 8 Uhr; Mi. u. Fr., 13 - 8 Uhr; Sa., So., feiertags ganztags)
Allgemeine Anlaufpraxis der KVSH
AK Segeberger Kliniken GmbH
Krankenhausstraße 2, Bad Segeberg
Mo., Di., Do. v. 19:00 - 21:00 Uhr; Mi. + Fr., 17:00 - 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag, 10:00 - 13:00 Uhr + 17:00 - 21:00 Uhr
DRK-Rettungsleitstellennummer: 04551 19222
Krankentransport und Rettungsdienst im Kreis Segeberg
Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH
Kinderklinik UKSH Lübeck,
Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck
Öffnungszeiten:
Mi. u. Fr.
16:00 - 19:00 Uhr
Sa., So. u. feiertags 10:00 - 13:00 Uhr + 16:00 - 19:00 Uhr
Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH in Neumünster
Friedrich-Ebert-Krankenhaus
Kinderklinik, Friesenstr. 1, 24534 Neumünster
Öffnungszeiten:
Mi. u. Fr.
17:00 - 19:00 Uhr
Sa. So. u. feiertags
09:00 - 12:00 Uhr + 17:00 - 19:00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst:
Der zahnärztliche Notdienst kann unter Telefon 04192 2014367
erfragt werden.
Augenärztlicher- und HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst:
mittwochs und freitags (außer an Feiertagen) 16:00 - 18:00 Uhr
samstags, sonntags und feiertags
10:00 - 12:00 Uhr
Die diensthabende Praxis erfragen Sie bitte unter der kostenlosen
Rufnummer 116117.
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Uns Dörper
Wichtige Rufnummern
Tierklinik Wahlstedt
Wiesenweg 2 - 8, 23812 Wahlstedt
Tel. 04554 2227 o. 2228, Notdienst: 0151 12153739
Frauenberatungsstelle/Notruf
Frauenzimmer, Bad Segeberg
Telefon: 04551 3818
Ev. Bildungswerk Bad Segeberg
Schutzengel - Frühe Hilfen für Familien
Falkenburger Straße 88
23795 Bad Segeberg, Tel. 04551 993345
wellcome - praktische Hilfe für Familien nach der Geburt
Falkenburger Str. 88, 23795 Bad Segeberg
04551 993345
[email protected]
Pflegestützpunkt Kreis Segeberg
Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen
Die Beratungsstelle unterstützt und berät seit 1981 ältere Bürger
und ihre Angehörigen trägerunabhängig in allen Fragen rund um
Alterskrankheiten, Alterungsvorgänge und Pflege. Zu den Angeboten gehören Telefonberatung, persönliche Beratungen in den
Beratungsstellen im Kreis Segeberg und Hausbesuche. Darüber
hinaus werden in Kooperation mit der Alzheimergesellschaft Ehrenamtliche geschult, es gibt Angehörigengruppen und Betreuungsgruppen für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind.
Offene Sprechstunde:
Donnerstag, 17 - 19 Uhr
Ort: Begegnungs- und Beratungszentrum
Kirchstr. 9
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 955112
Behördenlotsen (BELO‘s)
Diakonisches Werk der Kirchenkreise Plön und Segeberg GmbH
Suchtberatungsstelle der ATS
Gartenstraße 17, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 84358
Sprechzeiten:
Dienstag:
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
Polizeistation Bad Segeberg
Dorfstraße 16 - 18, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 8840
FEUERWEHR-NOTRUF 112
POLIZEI NOTRUF 110
Begegnungs- und Beratungszentrum
Kirchstraße 9, 23795 Bad Segeberg
Montag bis Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Tel. 04551 955-102/Fax: 04551 955-309
E-Mail: [email protected]
Sie finden hier:
Anziehungspunkt, Baby- und Kinderbekleidungsshop/ATP - Ambulant betreutes Wohnen/Behördenlotsen/Deutscher Kinderschutzbund Segeberg GmbH/Erziehungs- und Lebensberatung/Flexible
Sozialpädagogische Hilfen/ Flüchtlingsbeauftragte des Kirchenkreises Plön-Segeberg/Frühe Hilfen + wellcome/Gesundheitsforum
Segeberg/Hospizverein/Migrationssozialberatung/Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Mütter- u. Mutter/Vater/KindKuren - Kurberatung- und Vermittlungsstelle/Pflegestützpunkt Kreis
Segeberg Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen
Praxis ohne Grenzen/Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V./TRIO - Treffpunkt im Ort
10. August 2016
Nummer 16/Woche 32/Seite: 6
Uns Dörper
10. August 2016
Verkehrseinschränkungen
im Zuge der B 432 im Bauabschnitt 2
Bad Segeberg bis Klein Rönnau
B 432, Deckenerneuerung von Warderdamm - Gnissau
(Bauabschnitt 1) und Bad Segeberg - Klein Rönnau (Bauabschnitt 2)
Die ursprünglich geplanten Zeiten werden sich aufgrund einer
Optimierung des Bauablaufes und zur Minimierung der Beeinträchtigungen der Anlieger in Klein Rönnau geringfügig ändern.
Es ist derzeit geplant, ab dem 22.08.2016 im Bereich der Kreuzung Plöner Eck bis zum Ortsausgang von Klein Rönnau in
Richtung Scharbeutz eine temporäre Einstreifigkeit mit einer
Lichtsignalanlage einzurichten. In dem Zeitraum 25.08.2016
bis 30.08.2016 ist es erforderlich den Bereich auch für die Anwohner und den ÖPNV-Verkehr voll zu sperren. Die betroffenen
Anwohner erhalten die genauen Sperrungen im Vorwege per
Hauswurfsendungen.
Der anschließende Bereich von der Kreuzung Plöner Eck bis
zur Einmündung Chausseebaum wird dann im Zeitraum vom
02.09. - 19.09.2016 jeweils halbseitig gesperrt, jedoch ist es
jedoch auch hier erforderlich eine kurzzeitige Vollsperrung für
den Anliegerverkehr einzurichten. Dies ist derzeit für den 15. und
16.09.2016 vorgesehen. Auch hier werden die betroffenen Anlieger über die Sperrungen per Hauswurfsendungen informiert.
Im Anschluss wird der Streckenabschnitt von der Einmündung
Chausseebaum bis zum Ortseingang von Bad Segeberg unter
Vollsperrung erneuert. Diese Arbeiten sind für den Zeitraum
19.09.2016 bis 30.09.2016 vorgesehen.
Die Umleitungen für den Durchgangsverkehr werden bereits ab
dem 22.08.2016 eingerichtet. Der Verkehr von der Ostsee in
Richtung Bad Segeberg wird dann über die U3 ab Gnissau über
die L69 zur BAB A21 Anschlussstelle Trappenkamp geleitet. Von
Bad Segeberg in Richtung Ostsee wird die Umleitung ab Bad
Segeberg über die BAB A20 bis zur Anschlussstelle Geschendorf und weiter über die L69 nach Gnissau als U2 ausgewiesen.
Es wird um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten und die
damit entstehenden Behinderungen gebeten.
Spenden statt wegwerfen Hilfe für Flüchtlinge
Das Amt Trave-Land bittet die Bürger um Sachspenden für
Flüchtlinge. In den vergangenen Wochen und Monaten kamen
vermehrt Flüchtlinge aus den Krisengebieten wie z.B. Syrien
und Afghanistan nach Schleswig-Holstein.
Sie stellten einen Antrag auf Asyl in Deutschland. Abzusehen ist,
dass nicht alle Anträge genehmigt werden. Bis darüber entschieden
ist, hat Schleswig-Holstein und auch andere Bundesländer diesen
Menschen aber Unterkunft zu gewähren und sie zu versorgen.
Jeder Bezirk im Kreis Segeberg bekommt im Verhältnis zur Einwohnerzahl Asylbewerber zugewiesen, um die er sich zu kümmern hat. Im Amtsbezirk sind es so viele (Prognose 2016: 297
Personen), dass zurzeit ein großer Mangel an Unterkünften und
Grundausstattung besteht.
Es fehlt es noch an vielen Dingen. „Dringend benötigt werden
Bettwäsche, Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher, Geschirr,
Besteck, Gläser, Tassen aber keine Möbel.
Wer sich im Sinne der Flüchtlinge engagieren möchte, kann die
Sachen in Vorabsprache mit Frau David vom Amt Trave-Land
unter der Telefonnummer: 04551 990839 oder Frau Waßmann
04551 990868 anmelden. Die Spenden werden im Amt Trave-Land
gesammelt und dann in die Asylbewerberunterkünfte gebracht.
Amt Trave-Land
Die Amtsvorsteherin
Wichtige Information:
Öffentliche Ausschreibung/Bekanntmachung
Die Gemeinde Fahrenkrug plant den Bau einer Kindertagesstätte/
eines Bildungszentrums.
Die Bekanntmachungstexte sind auf der Internetseite des Amtes
Trave-Land (www.amt-trave-land.de) unter dem Punkt Öffentliche
Ausschreibungen zu finden.
Für weitere Informationen zu dieser Ausschreibung wenden Sie
sich bitte
an Herrn Zepernick unter der Tel. Nr. 04551 990862 oder
per E-Mail an [email protected]
oder
an Herrn Meyer unter der Tel. Nr. 04551 990865 oder
per E-Mail an [email protected].
August 2016
19. Aug. 08:30 Uhr
Tagesfahrt der Landfrauen nach Sonderburg
20. Aug.
Stoppelfete des Blunker Jugendclubs
27. Aug. 13:00 Uhr
Dorffest mit Fahrradrallye
ab 19:00 Uhr Grillfest am Gemeindehaus
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Uns Dörper
LandFrauenVerein Bornhöved
und Umgebung e.V.
Liebe Landfrauen. Unsere nächste Tagesfahrt führt uns am Freitag, den 19. August 2016 mit Kalkberg-Reisen Bad Segeberg
nach Langballigau und Sonderburg. Wir fahren um 9:45 Uhr ab
Blunk, 9:50 Uhr ab Tensfeld, 9:55 Uhr ab Trappenkamp, 10:00
Uhr ab Gönnebek und 10:05 Uhr ab Bornhöved. Der Bus ist
gegen 21:00 Uhr wieder in Bornhöved. Die Fahrt kostet inkl. Busfahrt, Mittagessen und Schifffahrt nach Sonderburg 52,00 EUR.
Bezahlung bis zum 10. August 2016 auf das Vereinskonto. Bitte
den Personalausweis nicht vergessen.
Für unsere Fahrt am Donnerstag, den 15. September 2016 nach
Eutin ins „Brauhaus“ und anschließendem Nachtwächterrundgang
gibt es noch freie Plätze. Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldungen nimmt bis zum 1. September 2016 Christa Stamer, Tel.
04557 981938, entgegen.
Wichtige Information:
Öffentliche Ausschreibung/Bekanntmachung
Die Gemeinde Fahrenkrug plant den Bau einer Kindertagesstätte/eines Bildungszentrums. Die Bekanntmachungstexte sind auf
der Internetseite des Amtes Trave-Land (www.amt-trave-land.
de) unter dem Punkt Öffentliche Ausschreibungen zu finden.
Für weitere Informationen zu dieser Ausschreibung wenden
Sie sich bitte
an Herrn Zepernick unter der Tel. Nr. 04551 990862 oder
per E-Mail an [email protected]
oder
an Herrn Meyer unter der Tel. Nr. 04551 990865 oder
per E-Mail an [email protected].
Wettbewerb für einen neuen Straßennamen
Die Arbeiten im Ortskern gehen gut und planmäßig voran. Allerdings fehlt der neu entstandenen Straße um das Bürgerhaus
noch ein Name. Daher möchte die Gemeindevertretung Sie
im Rahmen eines Wettbewerbes zur Namensfindung bitten
und auffordern, während des Sommers bis Ende September
als Bürger, Verein oder Gruppe Vorschläge zu machen. Erste
Ideen während der letzten Sitzungen reichten von einer historischen Namensgebung auf diesem Gebiet (Wurthredder)
über Aigreplatz bis zum nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag
„Rasselbandenstraße“. Die Vorschläge senden Sie bitte an den
Bürgermeister ([email protected]).
In der nächsten Gemeindevertretersitzung soll dann der neue
Straßenname festgelegt und somit der Sieger des Wettbewerbs
gefunden werden. Ich wünsche Ihnen auch im Namen der Gemeindevertretung eine sonnige Sommer- und Ferienzeit.
Sebastian Fuß
Maßnahmenausschussvorsitzender
10. August 2016
August 2016
10. Aug. 14.30 17:00 Uhr
11. Aug. 19:30 Uhr
16. Aug. 12:30 Uhr
19. Aug. 20:00 Uhr
23. Aug. 09:30 Uhr
25. Aug. 19:00 Uhr
Sozialverband - Spiele- u.
Kaffeenachmittag im Bürgerhaus
Vorstandssitzung der Freiwilligen Feuerwehr
Ausfahrt des Seniorenclub nach Heiligenhafen mit Stadtrundfahrt und Kaffeetrinken im
Strandcafé. Anmeldung bei H. Grün, 04551
4571 oder W. Lippmann, 04551 7188
Feuerwehrdienst - Aktive - Feuerwehrhaus
Kulturverein Wandergruppe, Treffpunkt
Bürgerhaus
Treffen der MS-Gruppe im Bürgerhaus
Kindervogelschiessen 15./16.07.2016
Am 15./16.07. fand das jährliche Kindervogelschiessen in Fahrenkrug statt. Durch den Bau der neuen KiTa musste das Orga-Team
den gesamten Aufbau samt Spiele, Schmückplatz, Grill- und Getränkestand auf den Schulhof und dem dazugehörigen Spielplatz
unterbringen. Das neue Erscheinungsbild wurde durchweg als
positiv gesehen.
Am Freitag ab 16 Uhr war das Festgelände fest in Kinderhand. Bei
der Rekordteilnehmerzahl von 185 Kindern (2015: 140 Kinder)
wurden in fünf Altersgruppen die Königspaare ausgespielt. Die
Kinder zeigten ihr Geschickt im Ringestechen mit dem Fahrrad,
Armbrustschießen, Dosenwerfen, Leitergolf, Sandballwerfen, diversen Wasserspielen und Ringewerfen. Zusätzlich spielten ca. 50
Kinder außerhalb der Wertung auf dem KiTa-Grundstück.
Um 18.30 Uhr wurde entgegen der letzten Jahre die Proklamation
der Königspaare und der 2. bzw 3. Platzierten auf dem Schulhof
durchgeführt. Ab 19.30 Uhr stand die Aufgabe bevor, die drei Königskutschen, zwei Anhänger für die KiTa- und Vorschulkinder und
Fahrräder unter Hilfe der Königseltern mit Girlanden zu schmücken.
Am darauffolgenden Tag wurden die Wagen und Kutschen mit
frischen Schnittblumen und selbst gebastelter Pappdekoration
durch die Königseltern versehen, bevor um 14 Uhr der Festumzug
mit der Unterstützung der Feuerwehr und Polizei von Sportplatz
startete. Musikalisch wurde der Umzug von Spielmannszug der
SV Eintracht Lübeck 04 begleitet. Nach 1,5 Stunden endete der
Umzug auf dem Schulhof, wo die Platzierungen der einzelnen
Altersgruppe vollzogen wurden.
Die Kinder waren sehr aufgeregt, da es nun zur Preisausgabe
gehen wird.
Die Besucher des Festes sahen nur glückliche Kinder mit „Geschenken“ aus den Räumlichkeiten der Schule kommen.
Es war wieder mal ein rundumgelungenes Fest. Selbst das Wetter
spielte wieder super mit.
Aber als dies ist nur mit ehrenamtlichen Helfern möglich.
Das Orga-Team möchte sich recht herzlich bei allen Helfern, ob
bei dem Wimpelteam, den Auf- und Abbauern, den Geld- und
Kuchenspendern, den Spendensammlern, den Geschenkeeinkäufern, den Spielbetreuern, der Jugendfeuerwehr, der aktiven
Feuerwehr, der Polizeistation Wahlstedt, den Grünholern, den
Treckerfahrern, den Helfern aus der Grillhütte, Getränkewagen
und Caferia und den unterstützenden Firmen und allen, die ich
jetzt vergessen habe, bedanken.
Im Namen des Orga-Team
Sven Hansen
Nummer 16/Woche 32/Seite: 8
Uns Dörper
10. August 2016
Fortsetzung der Chronik Fahrenkrug
Liebe Fahrenkrugerinnen und
Fahrenkruger,
ich schreibe an der Fortsetzung
der Fahrenkruger Chronik.
Wenn Sie zuhause irgendetwas
haben (z.B. ein Foto, ein Schriftstück, der Besitz eines Gegenstandes), was Ihrer Meinung
nach in die Chronik gehören
könnte, dann informieren Sie
mich bitte.
Heinz Jürgensen
Bahnhofstraße 4 a, 23795 Fahrenkrug, Tel. 04551 3823
August
29. Aug.
29. Aug. 16:45 19:30 Uhr
Tischfussball
DRK-Blutspende in der Grundschule
Goldenbek
Nach dem großen Erfolg 2014
kommt MacPiet
jetzt wieder nach Geschendorf!
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses
der Gemeinde Glasau
am Montag, den 15.08.2016 um 20:00 Uhr,
Ort: Sarau, Alte Schule,
Tagesordnung:
Gemeinde Geschendorf
Lagerhalle mit Rolltor (ehem. Gaststätte Lindenhof) zu vermieten,
Größe ca. 230 qm, Mietpreis 300,00 Euro/mtl.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Bürgermeister, Tel.
04553 354.
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Einwohnerfragestunde Teil 1
3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und
Wegeausschusses vom 07.04.2016
4 Stand der Beschlussfassung
Nummer 16/Woche 32/Seite: 9
Uns Dörper
5 Beratung übe die gemeindlichen Vorgaben zum geplanten Neubaugebiet im Bereich Hökerstieg/Enge Straße und Erarbeitung
einer Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung
6 Rentnerwohnheim - Erneuerung Gartenzaun
7 Beratung und Beschlussfassung zur Herstellung eines Parkstreifens im Bereich Kirchplatz
8 Verschiedenes
9 Einwohnerfragestunde Teil 2
Der Ausschussvorsitzende
gez. Bernhard Horstmann
Die Gemeinde Glasau trauert um
Lutz Müller
10. August 2016
Nostalgische Oldtimerfahrt am 13. August
Wir kommen auch durch Ihren Ort.
Längst haben sich Besitzer und Freunde des Oldtimer-AutomobilSports für die Teilnahme an den ADAC Klingberg Classics angemeldet
und werden in ihren blitzblankgesputzten Karossen die nostalgische
und sehenswerte Route abfahren. Der Streckenverlauf führt sie in
diesem Jahr durch viele Gemeinden des Amtes Trave Land.
Wer sich auch an diesen alten Fahrzeugen freuen kann, sollte die
Ortsdurchfahrten und Zwischenstopps nicht verpassen.
sæ 3TARTæUNDæ:IELæISTæINæ)TZSTEDT
sæ CAææ5HRæ.EUENGšRSæ'ESCHENDORFæ
sæ +AFFEEPAUSEæABææ5HRæINæ7ESTERRADE
sæ 7EITERæGEHTSæDANNæDURCHæ0RONSTORFæ!HRENSBšKæ+LENZAUæ,IENSFELD
sæ -ITTAGSPAUSEæABæCAææ5HRæIMæ'EMEINDEZENTRUMæ'LASAU
Sarau.
sæ $IEæ&AHRZEUGEæWERDENæABææ5HRæVOMæ'EMEINDEZENTRUMæINæ-Inutenabständen über den Gutshof in Glasau auf die weitere Reise
geschickt.
sæ 2ÔCKFAHRTæÔBERæ3EEKAMPæ"ERLINæ'ARBEKæ1UAALæ3CHIERENæUSW
Fahrtleiter: Heiko Rave, Daniel Larberg
Seit 1994 hat sich Lutz Müller zunächst als bürgerliches Mitglied
und seit 2003 als Gemeindevertreter für die Belange der Gemeinde
Glasau eingesetzt und sich aktiv an der Weiterentwicklung beteiligt.
Mit seinem Fachwissen hat er sich insbesondere im Bau- und
Wegeausschuss engagiert. Ein schonender und zukunftsweisender
Umgang mit der Natur war Lutz immer ein besonderes Anliegen,
dieses konnte er auch in seiner jahrelangen Tätigkeit als
Naturschutzbeauftragter der Gemeinde immer wieder vorantreiben.
Wir sind dankbar für sein langjähriges Engagement
in unserer Gemeinde und werden Lutz Müller
ein ehrendes Andenken bewahren.
Unsere Gedanken sind bei seiner Familie.
Gemeinde Glasau
Henning Frahm
(Bürgermeister)
August 2016
17. Aug. 15:00 Uhr
26. Aug. 19:00 Uhr
Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte
Schule
JHV TSV Sarau-Förderverein im TSV Casino
Die Gemeinde Groß Rönnau
sucht zum 01.09.2016
eine/n Hausmeister/in
für unsere „Alte Schule“.
Die Tätigkeit umfasst die Vermietung sowie die Reinigung der
Räumlichkeiten. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung (der Stundenlohn beträgt 10,00 Euro).
Haben Sie Interesse daran, so melden Sie sich bitte bei Roswitha Levermann, Tel. 04551 81402 oder bei Gesche Gilenski,
Tel. 04551 84438.
Nummer 16/Woche 32/Seite: 10
Uns Dörper
August 2016
22. Aug.
Senioren - Spielenachmittag
LandFrauenVerein Rönnau
und Umgebung e.V.
„Geh dahin, wo der Pfeffer wächst !“
Aber wohin denn bitte schön? Seit dem Besuch im Gewürzmuseum
„Spicy“ in der Hamburger Speicherstadt weiß ich es. Der Pfeffer
wächst in Südindien in der Region Malawa. Unterhaltsam hat uns
die Museumsleiterin Frau Vierk viel Interessantes über Gewürze
erzählt, z. B. über die Anbauregionen, Herstellung der Gewürze,
aber auch heilende Wirkung. Es ist wohl nur wenigen bekannt, dass
der Genuss von größeren Mengen an Muskat schlimmstenfalls zu
Halluzi-nationen führen kann. Dagegen ist Safran das teuerste
Gewürz. Es wird im Iran angebaut und ein Kilogramm kostet ca.
10.000 EUR. Ein Arbeiter benötigt dafür aber auch 14 Tage um
aus 150.000 Blüten die Stempelnarben herauszuziehen.
10. August 2016
Der nächste Programmpunkt war eine Kanalfahrt. Am Jungfernstieg
sind wir auf ein Flachschiff eingestiegen, welches uns durch die
Binnenalster, Aussenalster und weiter bis zur Nordstadt auf dem
Alsterkanal schipperte. Es ist erstaunlich, wie viele Grünflächen
es in der Großstadt Hamburg gibt. Vom Schiff aus konnten wir
vom engen Kanal auf die Parkanlagen der Villen schauen. Bei
dem herrlichen Sonnentag suchten viele Wassersportler die Erfrischung auf dem Wasser. Große Trauerweiden geben der Fahrt
ein idyllisches Flair. Der „Schipper“ hat während der Fahrt viel über
Häuser und Parks, die am Kanal liegen, erzählt. Hamburg ist mit
2500 Brücken die Stadt mit den meisten Brücken Europas, einige
davon haben wir bei dieser Kanalfahrt passiert.
Fotos: Erika Thomsen
Landfrauenverein Rönnau u. U.
Anneliese Lohse, Schriftführerin
Nach dem Vortrag durften wir viele der Gewürze anfassen und
riechen. Mit dem Duft der „1000 Gewürze“ in der Nase ging es
weiter zum Mittagessen in die Krameramtsstuben, nahe der St.
Michaeliskirche. Die Krameramtsstuben wurden im 17. Jh. errichtet,
dort lebten die „Krämer-Witwen“ in kleinen Wohnungen. Seinerzeit
verpflichteten sich die Mitglieder der Kolonialhändler-Innung für die
Witwen so sorgen. Weil diese Fachwerkgebäude unter Denkmalschutz stehen, darf natürlich nichts modernisiert werden. Für die
Mitarbeiter des Restaurants ist es aber auch eine Herausforderung.
Die Küche befindet sich im 2. Stock, die Servicekräfte müssen alle
Speisen auf engen Treppen hinab tragen - kein leichter Job! Aber
das Essen war vorzüglich und der Service klappte prima.
Hallo Kinder,
folgt uns auch dieses Jahr in die Jagdgründe von
Winnetou und lasst uns gemeinsam die KarlMay-Festspiele in Bad Segeberg besuchen.
Wir treffen uns am 26.08.2016 um 13:30 Uhr
am Feuerwehrhaus in
Klein Gladebrügge
und sind gegen 18:00 Uhr wieder zurück.
Die Gemeinde Klein Gladebrügge lädt dazu alle Kinder bis 16
Jahre zu diesem Ausflug herzlich ein. Die kleinen Cowboys und
Cowgirls (bis 6 Jahre) müssen bitte eine Begleitperson mitbringen.
Bitte gebt die Anmeldung bis spätestens 19.08.2016 bei Familie
Hagen (Traventhaler Straße 5), Familie Diedrichsen (Oldesloer
Straße 1) oder Familie Schuldt (Öber de Beek 13) ab.
Der Kulturausschuss würde sich über eine rege Teilnahme freuen.
✂
Verbindliche Anmeldung zum Karl-May-Ausflug am 26.8.2016
Name:
__________________________________
Alter:
__________________________________
Begleitperson:
__________________________________
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Uns Dörper
10. August 2016
32. Rönnauer Kleidermarkt
im Gemeindezentrum Alte Schule/
Feuerwehrhaus in Groß Rönnau
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
12 der Gemeinde Klein Rönnau für das
Gebiet “Fläche östlich angrenzend an
die Grundstücke Chausseebaum 6 - 22
und südlich der Straße Rahland“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rönnau hat in ihrer
Sitzung am 19.07.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12 für
das Gebiet „Fläche östlich angrenzend an die Grundstücke Chausseebaum 6 - 22 und südlich der Straße Rahland“ aufzustellen.
Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Ausweisung von Baugrundstücken zur Deckung des örtlichen
Neubaubedarfs zu schaffen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Klein Rönnau, 26.07.2016
Gemeinde Klein Rönnau
Der Bürgermeister
gez. Dietrich Herms
18. September 2016
von 10:00 bis 12:00 Uhr
Wir starten erneut unseren Kleidermarkt mit Kinderbekleidung,
Umstandsbekleidung, Fahrzeugen, Kinderwagen, Autositzen
usw., sowie einem Kinderflohmarkt mit Spielsachen und Büchern.
Schwangere werden vorzeitig ab 9.30 Uhr eingelassen.
Für das leibliche Wohl und zur Stärkung steht ein reichhaltiges
Kuchenbuffet bereit.
Wir freuen uns auf Euch...!
Bei Interesse an einer Verkaufsnummer, einem Kinderflohmarktstand oder als Helfer, bitte ab dem 22.08.16* anmelden
per Email unter [email protected]
* Zu früh eingehende Emails können leider nicht berücksichtigt
werden!
Der SC Rönnau sucht einen Übungsleiter!
Es wird dringend ein lizensierter Übungsleiter für eine bestehende
Rücken- und Relax-Gruppe gesucht.
Mittwochs, 16:30 - 17:45 Uhr
Haus Rönnau, 23795 Klein Rönnau
Nähere Informationen unter [email protected] oder unter
[email protected].
Der SC Rönnau freut sich auf Ihre Bewerbung.
August 2016
August 2016
21. Aug. 11:00 16:00 Uhr
28. Aug. 11:00 16:00 Uhr
Mühlenbesichtigung
Mühlenbesichtigung
29. Aug.
35. KW
Ende der Sommerferien
Aufstellen Schilder Schulanfänger
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Uns Dörper
10. August 2016
(3) Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. Diese umfasst
das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie bei
Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen, bei denen die Gefahr auch bei Anwendung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist.
§2
Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Reinigungspflicht für die im anliegenden Straßenverzeichnis
besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen und Gehwege wird
in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern
auferlegt. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten
reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht nur bis
zur Straßenmitte. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser
Satzung.
(2) An Stelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht
1. den Erbbauberechtigten,
2. den Nießbraucher, sofern er das gesamte Grundstück selbst
nutzt,
3. den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist.
(3) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch
schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn
eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird; die
Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie
die Haftpflichtversicherung besteht.
Satzung über die Straßenreinigung
in der Gemeinde Neuengörs
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und
des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2003 folgende Straßenreinigungssatzung
erlassen:
§1
Gegenstand der Reinigungspflicht
(1) Die Gemeinde betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen)
innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht
nicht nach § 2 anderen übertragen wird.
(2) Die Reinigungspflicht der Gemeinde umfasst die Reinigung
der Fahrbahnen und der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch
die Trennstreifen, befestigten Seitenstreifen, die Bushaltestellenbuchten sowie die Radwege. Gehwege sind alle Straßenteile,
deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist,
als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Rad- und Gehwege
nach § 41 Abs. 2 StVO.
§3
Art und Umfang der Reinigungspflicht
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der in § 2 Abs. 1
genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen
geringen Umfangs, Laub und die Leerung der Straßenpapierkörbe.
Vegetation ist zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt
wird oder wenn die Vegetation die Straßenbeläge schädigen.
(2) Fahrbahnen und Gehwege sind in dem im Straßenverzeichnis bestimmten Reinigungsrhythmus zu säubern. Die Einläufe in
Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind sauber zu halten.
Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und
sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich
zu entfernen.
(3) Die Gehwege sind in einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege
und die besonders gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen - wenn nötig auch
wiederholend - zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig
vor auftauenden Mitteln eingesetzt werden sollen.
(4) Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei
die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen
grundsätzlich unterbleiben sollte; ihre Verwendung ist nur erlaubt,
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen),
in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken
Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz
oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltige
oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf
ihnen nicht abgelagert werden.
(5) In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee
und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des
Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind
werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
(6) An Haltestellen fair öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei
Nummer 16/Woche 32/Seite: 13
Uns Dörper
Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang
gewährleistet ist.
(7) Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des
Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand
so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch
nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die
Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von
Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken
dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
(8) In Wohngebieten ohne Gehwege ist der Paragraf 3 in vollem
Umfang anzuwenden.
§4
Außergewöhnliche Verunreinigung
Wer eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat gemäß § 46 StrWG die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen. Andernfalls kann die Gemeinde die Verunreinigung auf Kosten des
Verursachers beseitigen. Unberührt bleibt die Verpflichtung des
Reinigungspflichtigen, die Verunreinigung zu beseitigen, soweit
ihm dies zumutbar ist.
§5
Grundstücksbegriff
(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das
Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne.
(2) Als anliegend im Sinne dieser Satzung gilt ein Grundstück
dann, wenn es an Bestandteile der Straße heranreicht. Als anliegend gilt ein Grundstück auch dann, wenn es durch Grün- oder
Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von
der Straße getrennt ist.
§6
Ordnungswidrigkeiten
(1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und
§ 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. seiner Reinigungspflicht nach §§ 2 und 4 dieser Satzung nicht
nachkommt
2. gegen ein Ge- oder Verbot des § 3 dieser Satzung verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit
einer Geldbuße bis zu 500 EUR geahndet werden.
§7
Ausnahmen
Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straßen
können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des allgemeinen
Wohles die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nicht
zugemutet werden kann.
§8
Straßenreinigungsgebühren
Sofern die Gemeinde zur teilweisen Deckung der Kosten für die
von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren erhebt, erfolgt dieses auf der Grundlage einer
gesondert erlassenen Gebührensatzung.
§9
Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Satzung ist die Gemeinde berechtigt, die erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten aus den Unterlagen des Grundbuchamtes, des
Katasteramtes, der Meldebehörde und der unteren Bauaufsichtsbehörde zu verwenden. Insbesondere ist die Gemeinde berechtigt,
1. Angaben aus den Grundsteuerakten, wer Grundstückseigentümerin und/oder Grundstückseigentümer des jeweils zu reinigenden Grundstückes ist und deren und/oder dessen Anschrift,
sofern § 31 Abs. 3 Abgabenordnung nicht entgegensteht;
2. Angaben des Grundbuchamtes aus den Grundbuchakten und
des Katasteramtes aus einen Akten, wer Grundstückseigentümerin und/oder Grundstückseigentümer des jeweils zu reinigenden Grundstückes ist und deren und/oder dessen Anschrift;
10. August 2016
3. Angaben des Einwohnermeldeamtes aus dem Melderegister
über die Anschrift der Grundstückseigentümerin und/oder des
Grundstückseigentümers des jeweils zu reinigenden Grundstücks, sofern § 2 Abs. 4 des Landesmeldegesetzes nicht entgegensteht;
4. Angaben des Katasteramtes zu den Abmessungen der jeweils
zu reinigenden Grundstücke;
5. Angaben der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Abgrenzung
der öffentlichen Grundstücke zu den jeweils zu reinigenden
Grundstücken;
6. Angaben des Grundbuchamtes bzw. des Katasteramtes zur
Abgrenzung der gemeindlichen Grundstücke zu den jeweils
zu reinigenden Privatgrundstücken
zu verwenden.
(2) Die nach Abs. 1 erhobenen sowie die weiteren im Zusammenhang mit der Straßenreinigung angefallenen und anfallenden
personenbezogenen Daten darf die Gemeinde nur zum Zweck der
Erfüllung ihrer Aufgaben als Trägerin der Straßenreinigung verwenden, speichern und weiterverarbeiten. Bezüglich der Löschung
der personenbezogenen Daten findet § 19 Abs. 3 Landesdatenschutzgesetz Anwendung.
§ 10
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.01.1974 außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt
zu machen.
Anlage gem. § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung
der Gemeinde Neuengörs vom 17.12.2003
Straßenverzeichnis
Für die nachstehenden Straßen wird die 14-tägige Reinigung
folgender Straßenteile in der Frontlänge den Eigentümern der
anliegenden Grundstücke auferlegt:
- die Gehwege mit Ausnahme derjenigen Teile, die als Parkplatz
für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind,
- die begehbaren Seitenstreifen,
- die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist,
- die Fußgängerstraßen,
- die Rinnsteine
- die Gräben,
- die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen,
- die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten
Flächen
Ortsteil Neuengörs
Dorfstraße
Mielsdorfer Straße
Mühlenstraße
Schulstraße
Twiete
Weeder Straße
Gremelskamp
Ortsteil Altengörs
Bahnhofstraße
Eitzredder
Neuengörser Straße
Segeberger Straße
Stöbbenberg
Ortsteil Stubben
Am Dorfplatz
Stubber Dorfstraße
Söhrener Straße
Nummer 16/Woche 32/Seite: 14
Uns Dörper
10. August 2016
Baugrundstück in Neuengörs Ortsteil Altengörs
Die Gemeinde Neuengörs bietet noch ein voll erschlossenes Baugrundstück im Baugebiet „Ortsteil Altengörs, Gelände südlich der
Neuengörser Straße, Grundstück Neuengörser Straße 2 - 4“ zum
Verkauf an.
Der Kaufpreis beträgt 80,50 E/qm inklusive Erschließungs- und
Anschlussbeiträge.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt Trave-Land, Frau
Windisch, Tel. (04551 9908-30).
Danach wurde sich beim Kaffee-und Kuchenbuffet gestärkt, Kinderschminken angeboten und alte und neue Fotos auf der Leinwand
angesehen. Der Grill war natürlich nochmal an und später gab es
dann auch Spiele für die Erwachsenen, wobei die Lichtpunktanlage
nochmals zum Einsatz kam und der Wanderpokal an die Gewinner
Tea Stürwohld und Andreas Rottgardt übergeben werden konnten.
So manches nette Gespräch und Getränk sorgte für gute Laune
bis spät in die Nacht hinein.
Wann:
Wo:
Parkplatz:
Vogelschießen in Altengörs
Für die Jungen und Mädchen aus Altengörs war das Vogelschießen wieder etwas ganz Besonderes. Eingebunden waren auch
diesmal wieder die Kinder der Flüchtlingsfamilien und so ging es
am 16.07.2015 um 10:00 Uhr bei strahlendem Sonnenschein los,
die Spiele waren eröffnet. Ganz im Sinne „alles für die Kinder“
wurden alte und neue Spiele angeboten! Von „Schweinewerfen“,
„Zitternix“, Minigolf, Balanceboard über „Melk die Kuh“ bis hin
zum alt bekannten Vogelpicken war alles dabei. Der Vogel wurde
natürlich von der Gruppe der großen Jungen beschossen. Für
besonderen Spaß bei der Gruppe der großen Mädchen sorgte
dieses Jahr erstmals die Licht-Punktanlage, welche uns freundlicherweise von den Segeberger Bürgerschützen von 1955 e. V.
zur Verfügung gestellt wurde.
Für die Pausen stand auch dieses Jahr eine Hüpfburg bereit und
die Kids konnten sich coole Glitzertattoos aufbringen lassen. Wurst
und Fleisch vom Grill sorgten für volle Bäuche kurz vor der Mittagspause.
Neben den Wettkämpfen gehört auch der große Festumzug mit
zur Tradition, so dass am Nachmittag die Abholung der Königinnen
und Könige mit Fahnenträger Jori Heykes stattfand: Mit passender
Musikbegleitung des Lübecker Stadtorchesters wurden die Hoheiten Lena Beibatschenko, Matti Bogomil, Enie Boss, Tim Voss,
Martje Heykes und Mauritz Krause von ihren Untertanen kräftig
gefeiert und mit Trecker und geschmückter Kutsche durch das
Dorf gefahren.
3. September 2016, Start um 11:00 Uhr
Stubber Dorfstr. 16 in Stubben (Gem. Neuengörs)
Stubber Dorfstr. 9 (Andreas Frahm)
Unsere Freiwillige Feuerwehr ist uns wichtig!
Gerade auf dem Dorf ist die Feuerwehr eine der wichtigsten Einrichtungen, die es gibt: Denn stellt Euch vor es brennt und keiner
ist da zum Löschen! Glücklicherweise gibt es überall freiwillige
Bürger, die sich sozial engagieren. Im Ernstfall sind sie schnell
da und bereit unser Leben und unser Hab und Gut zu schützen.
Dieses Turnier soll ein kleiner Beitrag sein, um unserer Ortswehr
zu zeigen, wie wichtig sie uns ist. Die Einnahmen sollen in eine
Sachspende umgewandelt werden, die ihren Einsatz für uns sicherer machen soll.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Außerdem gibt es für die Zuschauer, neben dem Fußballturnier, ein buntes Rahmenprogramm
mit vielen Spielen.
Wir hoffen auf viele Teamanmeldungen und viele Zuschauer, die
uns bzw. die Freiwillige Feuerwehr unterstützen möchten.
Zur Anmeldung:
Euer Team sollte aus 7 Spielern bestehen. Anmelden könnt Ihr
Euch bis zum 20. August bei Mirke Roeder von den Stubber Festlüd:
Rufnummer: 04550 985604 oder 0152 31805401
oder per WhatsApp oder E-Mail an [email protected]
Fußballschuhe sind keine Pflicht, dafür aber gute Laune!
Ein lustiges Outfit ist gerne erlaubt ... Das Startgeld beträgt 14
EUR pro Team.
Eure
Nummer 16/Woche 32/Seite: 15
Uns Dörper
10. August 2016
-
3.
Bauleitplanverfahren
der Gemeinde Pronstorf
4.
Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Pronstorf für das Gebiet „Ortsteil Reinsbek, nördlich
der Ligusterstraße, östlich der Hauptstraße (L 71), Gelände des
Kinder- und Ballspielplatzes“
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Pronstorf
für das Gebiet „Ortsteil Reinsbek, nördlich der Ligusterstraße,
östlich der Hauptstraße (L 71), Gelände des Kinder- und Ballspielplatzes“
sæ "ETEILIGUNGæDERæ™FFENTLICHKEITæNACHæeææ!BSææ"AUGESETZBUCHæ
(öffentliche Auslegung)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.07.2016 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pronstorf für das
Gebiet „Ortsteil Reinsbek, nördlich der Ligusterstraße, östlich der
Hauptstraße (L 71), Gelände des Kinder- und Ballspielplatzes“ und der
Entwurf der Begründung dazu sowie der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Pronstorf
für das Gebiet „Ortsteil Reinsbek, nördlich der Ligusterstraße, östlich
der Hauptstraße (L 71), Gelände des Kinder- und Ballspielplatzes“ und
der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 22.08.2016
bis zum 22.09.2016 in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad
Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10,
während der Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus sind auch
Terminvereinbarungen möglich.
Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Unterlagen verfügbar
und liegen ebenfalls öffentlich aus:
1. Umweltbericht (Teil der Begründung) für beide Planverfahren
2. Landschaftsplan der Gemeinde Pronstorf
3. Schalltechnische Untersuchung TÜV Nord, Mai 2015
4. die eingegangenen Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 11 aus der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Planungsziele insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere,
auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kulturund Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Die v. g. Unterlagen
enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:
- finden sich in der Begründung, im Umweltbericht, in der schalltechnischen Untersuchung sowie in den Stellungnahmen aus
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beiden Planverfahren
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte
Auswirkungen, Geräuschbelastungen,
2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:
- finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zu beiden Planverfahren
5.
6.
7.
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Auswirkungen auf Vogelarten durch das Planvorhaben, Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion wie z. B.
Nisthilfen, Auswirkungen auf Fledermäuse und deren Quartiere, Bauzeitenregelung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:
- finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zu beiden Planverfahren
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte
Auswirkungen, Flächennutzungen, Knick- und Gehölzbestand,
ortsbildprägender Baumbestand
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und
Wasser:
- finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zu beiden Planverfahren
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte
Auswirkungen, Flächennutzung, Versiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, Renaturierungsmaßnahmen Reinsbek, Löschwasserversorgung
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und
Luft:
- finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zu beiden Planverfahren
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte
Auswirkungen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:
- finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zu beiden Planverfahren
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte
Auswirkungen, Auswirkungen auf das Ortsbild
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und
sonstige Sachgüter:
- finden sich in der Begründung, im Umweltbericht sowie in den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zu beiden Planverfahren
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Denkmalschutz, Archäologie
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Unterlagen
während der Dienststunden einsehen sowie Stellungnahmen hierzu
zur Niederschrift oder schriftlich abgeben. Darüber hinaus sind auch
Terminvereinbarungen möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
und den Bebauungsplan Nr. 11 unberücksichtigt bleiben, wenn die
Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 11
nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht
geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen nach § 47f der Gemeindeordnung.
Gemeinde Pronstorf
Die Bürgermeisterin
gez. Bettina Albert
Nummer 16/Woche 32/Seite: 16
Uns Dörper
10. August 2016
August 2016
18. Aug.
29. Aug. 16:45 19:30 Uhr
Grill-Nachmittag des Seniorenclub Pronstorf auf der Terrasse des Ihlseerestaurants in Bad Segeberg
DRK-Blutspende in der Grundschule
Goldenbek
Satzung der Gemeinde Schackendorf
über die Veränderungssperre für das
Gebiet „Hauptstraße 2 - 4 und 3 - 13 b,
Twiete 1 - 11 und 2 - 10 sowie
Altdorf 1 - 15 und 8 - 26“
Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Rohlstorf
am Montag, den 22.08.2016 um 19:30 Uhr,
Ort: Warder, Alte Schule,
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.06.2016
3 Breitbandversorgung
4 Einwohnerfragezeit
Der Bürgermeister
gez. Dirk Johannsen
§1
Sicherung der Planung
Die Gemeinde Schackendorf hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.07.2016 beschlossen, für den in § 2 bezeichneten
Bereich den Bebauungsplan Nr. 10 aufzustellen.
Planungsziel ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung
und die Sicherung der gewachsenen städtebaulichen Struktur mit
seinem vorhandenen dorftypischen Maß der baulichen Nutzung.
Hierzu sollen insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen
Nutzung sowie zu den Grundstücksgrößen und den überbaubaren
Grundstücksflächen getroffen werden, die sicherstellen, dass
künftige Bauvorhaben sich an der gewachsenen städtebaulichen
Struktur orientieren.
Zur Sicherung der Planung für diesen Bereich wird die Veränderungssperre erlassen.
§2
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich
aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Bestandteil
dieser Satzung ist.
August 2016
24. Aug. 15:00 Uhr
Die Gemeinde Schackendorf hat in ihrer Sitzung der Gemeindevertretung am 28.07.2016 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 4 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein (GO), in der zur Zeit des Satzungsbeschlusses
gültigen Fassungen, folgende Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Hauptstraße 2 - 4 und 3 - 13 b, Twiete 1 - 11 und
2 - 10 sowie Altdorf 1 - 15 und 8 - 26“ beschlossen:
Seniorenclub Rohlstorf - Eis essen - Beiträge aus den eigenen Reihen
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Geselligkeit kommt nicht zu kurz.
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Erwachsenen und am Freitag für die Jugendlichen um 18:00
Uhr im Schützenhaus in Quaal.
Wir würden uns freuen, wenn Ihr oder Sie mal zum Probeschießen reinschauen.
Anfragen beim Schützenmeister:
Arthur Schmidt, Tel. 04559 626.
§3
Rechtswirkung der Veränderungssperre
In dem Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nicht
durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden.
§4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer
Kraft.
Auf die Vorschriften des § 18 Baugesetzbuch (BauGB) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene
Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und über das
Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer
Nummer 16/Woche 32/Seite: 17
Uns Dörper
Geltendmachung wird hingewiesen. Auf die Rechtswirkung des §
4 Gemeindeordnung (GO) wird ebenfalls hingewiesen.
Alle Interessierten können die Satzung über die Veränderungssperre von diesem Tage an beim Amt Trave-Land in der Waldemarvon-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 10, während
der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über
den Inhalt Auskunft erhalten. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Gemeinde Schackendorf
Der Bürgermeister
gez. Alexander Scheffler
künftige Bauvorhaben sich an der gewachsenen städtebaulichen
Struktur orientieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Schackendorf gleichzeitig beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 10 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB,
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufzustellen.
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung zu unterrichten sowie ihr Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben, wird eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen
erfolgen. Während des Auslegungszeitraumes, der rechtzeitig im
örtlichen Bekanntmachungsblatt „Uns Dörper“ bekannt gemacht
wird, können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen
einsehen sowie Stellungnahmen dazu abgeben.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Gemeinde Schackendorf
Der Bürgermeister
gez. Alexander Scheffler
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
10 der Gemeinde Schackendorf für das
Gebiet „Hauptstraße 2 - 4 und 3 - 13 b,
Twiete 1 - 11 und 2 - 10 sowie
Altdorf 1 - 15 und 8 - 26“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schackendorf hat in ihrer
Sitzung am 28.07.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 10
der Gemeinde Schackendorf für das Gebiet „Hauptstraße 2 - 4 und
3 - 13 b, Twiete 1 - 11 und 2 - 10 sowie Altdorf 1 - 15 und 8 - 26“
aufzustellen.
Planungsziel ist die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung
und die Sicherung der gewachsenen städtebaulichen Struktur mit
seinem vorhandenen dorftypischen Maß der baulichen Nutzung.
Hierzu sollen insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen
Nutzung sowie zu den Grundstücksgrößen und den überbaubaren
Grundstücksflächen getroffen werden, die sicherstellen, dass
10. August 2016
Nummer 16/Woche 32/Seite: 18
Uns Dörper
10. August 2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Stipsdorf für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05. Juli 2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr
festgesetzt auf
_____________________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge
3.700,00 EUR
279.600,00 EUR
275.900,00 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
6.500,00 EUR
327.800,00 EUR
321.300,00 EUR
Jahresüberschuss
Jahresfehlbetrag
2.800,00 EUR
48.200,00 EUR
45.400,00 EUR
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der
3.700,00 EUR
277.100,00 EUR
273.400,00 EUR
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der
6.500,00 EUR
303.200,00 EUR
296.700,00 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
10.500,00 EUR
33.000,00 EUR
43.500,00 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
25.600,00 EUR
49.700,00 EUR
75.300,00 EUR
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
erhöht um
von bisher
von bisher
von bisher
von bisher
vermindert um
30.000,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0 Stellen
auf
auf
auf
auf
40.000,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0 Stellen
§3
Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung des Jahres 2016 bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20. Juli 2016 erteilt.
Stipsdorf, den 21. Juli 2016
gez. Kresse
Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der
Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str.
10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).
Bad Segeberg, den 21. Juli 2016
Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Stipsdorf
Am 28. Mai 2016 konnten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Stipsdorf, nach gut 700 eigens geleisteten Arbeitsstunden, endlich
ihr neues Feuerwehrgerätehaus einweihen. Bei strahlendem Sonnenschein wurden viele Gäste, darunter der Oberbürgermeister aus
Norderstedt - Hans-Joachim Grothe, der Landrat - Jan Peter Schröder, Pastorin
Lenz, der Bürgermeister aus Bad Segeberg - Dieter Schönfeldt - und Vertreter der
umliegenden Wehren begrüßt. Bei Kaffee, Kuchen, Spanferkel und kühlen Getränken
wurde bis in die Nacht hinein getanzt und gefeiert. Als besondere Überraschung
rückten die Kameraden aus Norderstedt mit ihrer gerade frisch eingeweihten Drehleiter an. Die Gäste konnten die schöne Aussicht über Stipsdorf im Korb der Drehleiter
genießen. Bedanken möchten sich die Kameraden der Feuerwehr Stipsdorf bei allen
Spendern, die uns mit zahlreichen Sach- und vor allen Dingen Geldspenden tatkräftig
unterstützt haben. Wir konnten so, nach der Einweihung unseren Aufenthaltsraum
im neuen Gerätehaus aus diesen Spenden ausbauen. Auf diesem Wege noch mal
vielen Dank für die Geschenke, Spenden und an alle Helfer.
Anne Günther, stellv. Gemeindewehrführerin Stipsdorf
Nummer 16/Woche 32/Seite: 19
Uns Dörper
10. August 2016
August
29. Aug.
16:45 - 19:30 Uhr
DRK-Blutspende in der Grundschule Goldenbek
Impressum
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land
Verlag + Satz:
Druck:
Telefon und Fax:
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Redaktion:
Internet und E-Mail:
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Verantwortlich:
Druckhaus WITTICH; An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Amtlicher Teil:
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil:
Tel.: 039931/57 90; Fax: 039931/5 79-30
Erscheinungsweise:
Tel.: 039931/57 9-16; Fax: 039931/57 9-45
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Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen
auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Nummer 16/Woche 32/Seite: 20
Uns Dörper
10. August 2016
20. August 2016 ab 18:00 Uhr
Tonnenfest „Am Löschteich“
August 2016
17. Aug.
21. Aug. 09:00 Uhr
Ausfahrt der Landfrauen Schlamersdorf
zum größten deutschen Paprika-Gewächshaus nach Hemmingstedt
Volkslauf des TuS Garbek - Start Sportplatz Garbek
Alle Westerrader und
Westerraderinnen,
Groß und Klein,
Jung und „Alt“,
sind herzlich eingeladen,
einen gemütlichen
gemeinsamen Abend
hinter dem Löschteich
zu verbringen.
Für Getränke, Grillwurst und Hintergrundmusik ist gesorgt.
Die Freiwillige Feuerwehr übernimmt
die Bewirtung und bietet 2 Spiele an.
Der Vogelschießerverein Westerrade überreicht Gutscheine
an unsere Kinder.
Der WZV vergibt Gutscheine gegen Rückgabe
der orangenen Tonne
und verlost Preise!
Wir freuen uns auf ALLE, kommt einfach hin!
Viele Grüße von
der Freiwilligen Feuerwehr,
dem Vogelschießerverein Westerrade,
dem Wege-Zweckverband
und Ihrer Gemeindevertretung Westerrade
Ihre Bgm. Silke Behrens
Wer terminlich verhindert ist und seine Tonne nicht zurückbringen kann, meldet sich bitte unter 04553 795 (auch AB) oder per
Mail [email protected]
Der Tonnen – Abholservice wird dann beauftragt.
Vielen Dank.
Sitzung der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Abwasserbeseitigung
Rönnau
am Dienstag, den 16.08.2016 um 19:30 Uhr,
Ort: Groß Rönnau, Alte Schule,
Tagesordnung:
August 2016
01. - 28. Aug.
18. Aug.
29. Aug.
16:45 19:30 Uhr
SV Westerrade - Sommerferienprogramm
Seniorenclub Pronstorf - Grill-Nachmittag „Ihlsee-Restaurant“
DRK-Blutspende in der
Grundschule Goldenbek mit Altkleidersammlung
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Niederschrift vom 13.10.2015
3 Berichte des Verbandsvorstehers
4 Beschluss über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 und Bestätigung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014
5 Sanierung der Hausanschlussleitung in Groß Rönnau, Zur Trave 4
6 Austausch von Schachtdeckeln in der B432 und Plöner Straße:
Beschluss über Auftragsvergabe
7 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe Austausch von Schachtabdeckungen im Bereich der B 432
8 Sanierung von Abwasserleitungen im Bereich der B 432
9 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe Sanierung von Abwasserleitungen im Bereich der B 432
10 Rohrbruchbeseitigung am Dorfplatz, Klein Rönnau
11 Einwohnerfragezeit
12 Verschiedenes
Der Bürgermeister
gez. Holger Poppitz
Nummer 16/Woche 32/Seite: 21
Uns Dörper
10. August 2016
Kirchengemeinde Schlamersdorf
Kirchengemeinde Segeberg
Sonntag 14. August
10:00 Uhr - Marienkirche
„Ich setzte meinen Fuß in die Luft und sie trug“ - Lebensübergänge
mit Pastorin Elke Hoffmann und Ehrenamtlichen des Hospizvereins. Musik:
Angela Nicke-Wagemester
Sonntag, 21. August
10:00 Uhr - Marienkirche
„Gemeinsam auf dem Weg mit Rut und Noomi“ - von Aufbruch und
Neubeginn in alter Zeit und heute mit Pastorin Ute Schöttler-Block
und der Frauengruppe am Glindenberg.
Musik:
Angela Nicke-Wagemester
Kirchengemeinde Gnissau
Sonntag, 14. August
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Taufe, Pastor Teckenburg
Sonntag, 28. August
10:00 Uhr
Gottesdienst, Pastor Teckenburg
Kirchengemeinde Pronstorf
Vicelinkirche
Sonntag, 14. August
10:00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 21. August
10:00 Uhr
Gottesdienst, P. i. R. Caesar
Ev.-luth. Kirchengemeinde Sarau
Sonntag, 14. August
17:30 Uhr
Sommerkirche mit den Pfadfindern im Anschluss
Grillen
Sonntag, 21. August
10:00 Uhr
Sommerkirche: Thema: Seht die Vögel unter dem
Himmel
im Anschluss Kaffee und Kuchen
Sonntag, 14. August
10:00 Uhr
Sommerkirche
Gottesdienst in Schlamersdorf, Pastor Meyer
Sonntag, 21. August
10:00 Uhr
Sommerkirche
Gottesdienst in Warder, Pastor Scheel
Kirchengemeinde Warder
Sonntag, 14. August
10:00 Uhr
Sommerkirche
Gottesdienst in Schlamersdorf, Pastor Meyer
Sonntag, 21. August
10:00 Uhr
Sommerkirche
Gottesdienst in Warder, Pastor Scheel
Katholische Pfarrei Sankt Johannes
Sankt Josef - St. Johannes der Täufer,
Bad Segeberg
mittwochs
08:30 Uhr
09:00 Uhr
sonntags
09:00 Uhr
Rosenkranzgebet
Eucharistiefeier
Gottesdienst
St. Josef, Trappenkamp
sonntags
11:00 Uhr
Eucharistiefeier
St. Adalbert, Wahlstedt
samstags
18:00 Uhr
Eucharistiefeier
An jedem letzten Sonntag im Monat findet in der St.-AdalbertKirche in Wahlstedt um 16:00 Uhr ein Gottesdienst in portugiesischer Sprache statt.
Nummer 16/Woche 32/Seite: 22
Uns Dörper
Evangel.-Freikirchl.
Gemeinde Christuskirche
Moltkestr. 4, Bad Segeberg
So., 14.08.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst,
Pastor Jörg Schröder
So., 21.08.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst,
Pastor Jörg Schröder
So., 28.08.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst,
Pastor Jörg Schröder
10. August 2016
Nicht vergessen werden sollte das Schönste an der Schule: die
Pausen. Obst und Gemüse sowie das Pausenbrot sind am besten in einer gut schließenden Dose aus hochwertigem Kunststoff
oder Edelstahl aufgehoben. Dies spart viel Verpackungsmüll, und
nichts kann auslaufen oder zerdrücken. Auch Trinkflaschen sollten
aus diesen Materialien oder aus bruchsicher ummanteltem Glas
hergestellt sein.
Bei allen Käufen gilt: An der Qualität sparen kostet bares Geld.
Hochwertige Materialien müssen nicht so schnell ausgetauscht
werden. Häufige Neukäufe belasten die Umwelt und das Portemonaie.
Umweltfreundlicher Schulstart Die Schultasche nachhaltig füllen
Für viele Kinder beginnt nach den Sommerferien ein ganz neuer
Lebensabschnitt: die Schule. Das Wichtigste für die zukünftigen
ABC-Schützen ist sicher der Ranzen. Möglichst bunt und fröhlich,
mit angesagten Motiven und viel Zubehör ist er in den meisten
Familien schon ausgesucht und wartet auf seinen ersten Einsatz.
Zahlreiche Extras bringt der neue Begleiter meist schon mit, aber
für den Schulstart braucht es noch einiges an Ausstattung mehr.
„Die Spurensucher“ Linus, Lia und Julius (v. li.) vom Mühlenhort
des Familienzentrums Christiansfelde, hier mit Erzieherin Daniela
Petersen, gehen mit Schulheften aus 100 % Recyclingpapier und
unlackierten Buntstiften an den Schulstart. Mit bunten Brotdosen
und Trinkflachen sind sie echte Müllvermeider.
Umfangreich sind die Materiallisten, die abgearbeitet werden müssen. Der Martin-Meiners-Förderverein gibt einige Tipps, wie Eltern
beim Einkauf darauf achten können, dass die Umwelt geschont
und unnötiger Müll vermieden wird. Und sparen kann man dabei
auch noch!
Grundsätzlich sollten Eltern auf umweltschonende und ungiftige
Materialien wie Holz, Leder und Metall (kein Aluminium) setzen.
Hefte und Malblöcke werden in Recyclingpapier angeboten, dass
fast genauso weiß wie normales Papier ist. Sicheres Erkennungszeichen ist er „Blaue Engel“, denn dann ist das paier oder karton
aus 100 Proznet Altpaier hergestellt. Auf Plastik sollte möglichst
verzichtet werden. Umschläge, Schnellhefter und Sammelmappen
aus Pappe sind umweltschonender und halten länger. Buntstifte
und Pinsel malen unlackiert genauso bunt. Und mit einem Stiftverlängerer aus Holz oder Metall können teure Bunt- und Bleistifte
bis zum Ende aufgebraucht werden. Bei Tuschkästen sollte darauf
geachtet werden, dass die einzelnen Farbtöpfchen austauschbar
sind. So muss nicht gleich der ganze Kasten entsorgt werden, nur
weil die Lieblingsfarben aufgebraucht sind.
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Zeit bedeutet beim Bauen und Modernisieren bekanntlich bares Geld.
Metall-Fassaden und -Dächer punkten in dieser Hinsicht mit ihrer einfachen Verarbeitbarkeit: Die vorgefertigten Bahnen, die bis zu zwölf
Meter lang sein können, lassen sich deutlich schneller verlegen als etwa
Faserzementplatten oder klassische Dachpfannen. Für sicheren Halt und
Sturmfestigkeit ist durch die feste Verschraubung der Metallbahnen mit
dem Unterbau gesorgt. Da die Eindeckung permanent Wind und Wetter
ausgesetzt ist, werden etwa die Stahl- oder Aluminium-Profilbleche von
Luxmetall hochwertig beschichtet. Damit bleibt die Eindeckung über die
gesamte Nutzungszeit korrosionsfrei.
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Bei der Auswahl des richtigen Gartenpools sind verschiedene Faktoren
zu beachten: die umgebende Architektur, die Grundstücksgröße, Lichtverhältnisse, Sonnenstände und die jeweiligen Nutzungswünsche. Die
konfigurierbaren Schwimmbad-Komplettlösungen aus einer Hand bedürfen keiner langen Planungsphase. Bei einem Aufstellbecken beispielsweise vergehen von der Anlieferung bis zum ersten Eintauchen nur wenige
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Land, deine Chance“ (www.
durchstarten-in-mv.de) wirbt
mit Last-Minute-Ausbildungsplatzangeboten und hofft so, die
jungen Leute im Land zu halten.
Immerhin suchen Arbeitgeber
verschiedener Branchen noch
immer nach Auszubildenden,
so dass die Suche nach dem
Traumjob noch weitergehen
kann. Das Wirtschaftsministerium stellt gemeinsam mit den
Wirtschaftskammern die Angebote der Unternehmen bereit,
über die es sich zu informieren
lohnt. Der Wirtschaftsminister
Harrry Glawe rät dazu, neben
der gezielten Suche nach einem
passenden Ausbildungsplatz im
Web gleichzeitig die oft angebotenen Schnuppertage oder
Firmenpraktika zu nutzen.
Im Mai dieses Jahres standen den
7.151 gemeldeten Bewerbern
(Mai 2012: 7.132 Bewerber)
9.933 Ausbildungsplätze (Mai
2012: 10.477) gegenüber. Davon waren 9.837 betriebliche
Ausbildungsplätze. Es werden
also auch in diesem Jahr mehr
Berufsausbildungsplätze angeboten, als es Bewerber gibt.
Noch sind in allen Berufen Lehrstellen unbesetzt, die meisten
stehen jedoch in der Gastronomie zur Verfügung. Knapp 500
Köche, etwa 400 Restaurantund 350 Hotelfachkräfte werden
derzeit noch gesucht.
Gebessert hat sich die Übernahmesituation. Die rechtzeitige
Bindung der Azubis an das Unternehmen sichert den Fortbestand dieser. 2005 wurde nur jeder dritte Absolvent nach seiner
Ausbildung übernommen. Das
entspricht 32 Prozent. Heute
sind es 56 Prozent. Karrieremöglichkeiten, Fortbildungen für die
Mitarbeiter und die Entlohnung
sind dabei von Bedeutung. So
hoch war die Aussicht auf einen Job im Ausbildungsbetrieb
in M-V noch nie. Das Internetportal der Landesfachkräftekam-
pagne www.durchstarten-in-mv.
de können freie Angebote für
einen Ausbildungsplatz über
die IHKs des Landes direkt abgerufen werden. Darüber hinaus bietet der Azubi-Atlas die
Möglichkeit, nach Praktikumsund Ausbildungsplätzen bei
mehr als 1.160 Unternehmen
in verschiedenen Regionen zu
forsten sowie sich über duale
Studiengänge und über 300 Berufsbilder zu informieren. Die
Informationsplattform wird aus
Mitteln des ESF (Europäischer
Sozialfonds) finanziert. Mit ihr
wollen das Land und die IHKs
dem Fachkräftemangel entgegen
wirken und gleichzeitig für einen
Berufsstart in M-V werben.
Microsoft Office: Word, Excel,
Powerpoint, Access
(mit Fachcoach)
Laufender Einstieg
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
mit Lexware, DATEV und
Baulohnabrechnung
Start: 16.08.2016
Büroassistenz
Vollzeit Start: 16.08.2016
Teilzeit Start: 25.08.2016
MS Office für Internet und Büro
Start: 30.08.2016
Fachkraft für Finanzbuchhaltung
mit DATEV und SAP ® ERP 6.0
Vollzeit Start: 30.08.2016
Teilzeit Start: 12.08.2016
Personalfachkraft mit Lexware,
DATEV und SAP® ERP 6.0
Vollzeit Start: 27.09.2016
Teilzeit Start: 15.09.2016
Klinische Kodierfachkraft
inkl. PEPP
Start: 19.10.2016
Nummer 16/Woche 32/Seite: 26
Uns Dörper
10. August 2016
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Rügen
AN DER
MECKLENBURGISCHEN
SEENPLATTE
Rostock
Lübeck
Hamburg
A20
Güstrow
A19
Schwerin
Plau am See
A24
Parchim
B103
Ferienpark
Lenz am
Plauer See
B19
6
AF Röbel
AF Meyenburg
Berlin
Mobil.: 0178-5319513
Tel.: 039931-543679
www.ferienkontor-mv.de
[email protected]
Der FERIENPARK LENZ am Plauer See befindet sich im Herzen der Mecklenburger Seenplatte. Diese
umfasst zusammen mit der Mecklenburgischen Schweiz - rund ein Drittel von Mecklenburg-Vorpommern
und ist die am dünnsten besiedelte Region Deutschlands. Das Herz dieser Region bilden die so genannten Oberseen Müritz, Plauer See, Kölpinsee, Fleesensee und Drewitzer See, wobei diese Großseen insgesamt eine Wasserfläche von etwas 250 Quadratkilometern haben. Unterschiedliche Naturlandschaften
der mehreren kleinen Seenplatten prägen das Landschaftsbild. Von den nach Schätzungen 1.000 Seen ist
die Müritz mit 110 Quadratkilometer Fläche das größte Gewässer. Das weitverzweigte Kanalsystem macht
die Mecklenburger Seenplatte zum größten zusammenhängenden Binnen-Wassersportgebiet Europas.
Nummer 16/Woche 32/Seite: 27
Uns Dörper
Blendende Aussichten
Erhöhte Blendempfindlichkeit ist eine Begleiterscheinung vieler Augenerkrankungen. Eine normale Sonnenbrille reicht dann oft nicht aus, da sie nur
das UV-Licht herausfiltert. Für die Blendung ist aber auch der kurzwellige
Blauanteil des sichtbaren Lichts verantwortlich. Denn dieses wird im Auge
besonders stark gestreut, überstrahlt dann das Bild auf der Netzhaut und
stört auch das Kontrastsehen. Kantenfilterbrillen etwa von Eschenbach Optik filtern zusätzlich zum UV-Licht auch das Blaulicht ganz oder teilweise
heraus und vermindern so die Blendung.
djd
Foto: djd/Eschenbach Optik
Lesen und mehr am Bildschirm
Längere Texte etwa in Zeitschriften oder Büchern lassen sich oft bequemer
lesen, wenn man die Sehhilfe nicht ständig über den Text führen muss. Zu
Hause kann dann ein Bildschirmlesegerät gute Dienste leisten, unter dem
ein größerer Bereich sichtbar ist. Solche Geräte eignen sich außerdem zum
Schreiben von Briefen oder zum Ausfüllen der Steuererklärung. Auch bieten sie oft eine Selbstbetrachtungsfunktion, die beim Kämmen, Schminken
oder Eincremen nützlich ist. Unter www.sehbehindertenspezialist.de gibt
es mehr Informationen.
djd
10. August 2016
Immobilien-Leibrente:
So funktioniert die Rente aus Stein
Die Immobilien-Leibrente stößt
auch in Deutschland immer mehr
auf Interesse. Bietet sie doch vor
allem für Senioren mit einer geringen Rente und wenig Ersparnissen die Möglichkeit, ihre Einnahmen im Alter zu erhöhen, ohne
aus dem vertrauten Zuhause ausziehen zu müssen. Das eigene
Haus oder die Wohnung wird
zwar verkauft, die ehemaligen
Eigentümer bleiben jedoch lebenslang mietfrei darin wohnen.
Zudem erhalten sie eine monatliche attraktive Rentenzahlung.
Beides, das mietfreie Wohnrecht
und die Leibrente, werden notariell verankert und im Grundbuch eingetragen. Das gibt den
Verkäufern ein Höchstmaß an
Sicherheit.
„Das im eigenen Haus steckende Vermögen wird bei der Leibrente schon zu Lebzeiten nutzbar gemacht“, sagt Friedrich
Thiele, Vorstand der Deutschen
Leibrenten AG. Mit der Ermittlung des Immobilienwerts wird
ein unabhängiger Sachverständiger betraut. Er stellt sicher,
dass ein marktgerechter Preis
die Grundlage für die Rentenberechnung ist.
Der Wert der Immobilie bildet
die Basis für die Ermittlung
der Leibrente. In die Berechnung
der monatlichen Zahlungen fließen zudem Alter und Geschlecht
des Immobilieneigentümers, der
Wert des lebenslangen Wohnrechts und die Kosten für die Immobilienbewirtschaftung mit ein.
Generell gilt: Je älter die Senioren, desto höher die monatliche
Leibrente. Eine Mindestlaufzeit
sorgt dafür, dass Rentenzahlungen auch vererbt werden können,
sollte der Verkäufer schon kurz
nach Vertragsabschluss sterben.
Geeignet ist die ImmobilienLeibrente für Senioren ab 70
Jahren, und zwar für Alleinstehende und Paare. Ganz wichtig:
Sie darf nicht verwechselt werden
mit einer Umkehrhypothek. Im Gegensatz zur Leibrente handelt es
sich bei der sogenannten umgekehrten Hypothek um einen Kredit von einer Bank, der in Raten
ausgezahlt wird. Am Ende der
Laufzeit muss die Hypothek abgelöst werden oder die Immobilie wechselt in den Besitz der
Bank. Läuft der Vertrag vor dem
Tod des Eigentümers aus, droht
also in hohem Alter der Umzug
und die Ratenauszahlungen enden. Bei der Immobilien-Leibrente
dagegen handelt es sich um ein
einfaches und transparentes Immobilienprodukt. Die Leibrente
wird auch vom Bundesverband
Initiative 50plus empfohlen.
Experten-Telefon Leibrente:
Sie möchten sich über eine
Immobilien-Leibrente informieren?
Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG, beantwortet
am 23. und 25. August zwischen
9 und 12 Uhr Ihre Fragen unter
der Nummer 069-94 98 56 10.
Beispielrechnung Leibrente
(www.deutsche-leibrenten.de)
@ Paar (beide 75 Jahre)
@ Wert des Eigenheims:
@ Wert des mietfreien Wohnrechts:
@ Leibrente:
@ Gesamtwert der Leibrente:
Achtung, Kopfhörer!
Laute Musik und Telefonate über Kopfhörer, immer wieder laute Konzerte
- das sind die Hauptgründe dafür, dass die Zahl der Jugendlichen mit Hörminderung stetig steigt. Allein in Baden-Württemberg beträgt der Hörverlust
bei rund 15 Prozent der Jugendlichen bereits mehr als 20 Dezibel. „An den
Haarsinneszellen im Ohr entstehen durch die Dauerbeschallung bleibende
Schäden“, sagt Christiane Schubert, Leitung der Abteilung Pädakustik des
Hörgeräte-Herstellers Phonak. Maximal 15 Minuten am Stück und nicht zu
laut sollte deshalb über Kopfhörer Musik gehört werden.
djd
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250.000 €
800 €/pro Monat
650 €/pro Monat
1.450 €/pro Monat
Nummer 16/Woche 32/Seite: 28
Uns Dörper
10. August 2016
Gesundheit
wichtiger denn je
Andere Länder, anderes Licht
Sommerzeit ist Reisezeit - von Juni bis September zieht es die Deutschen
wieder in die Ferne. Egal ob im sonnigen Süden, im Hochgebirge oder am
Meer: Fast überall ist die Sonneneinstrahlung deutlich stärker, als Mitteleuropäer es von zu Hause gewöhnt sind. Noch dazu verbringen wir im
Urlaub viel mehr Zeit im Freien als in einer durchschnittlichen Bürowoche. Das ist nicht nur für die Haut eine Herausforderung, sondern auch
für die Augen, die deshalb gut geschützt werden sollten. Sowohl die im
Sonnenlicht enthaltenen UV-Strahlen als auch der kurzwellige, blaue Anteil des sichtbaren Lichts können die Netzhaut angreifen und langfristig Augenerkrankungen wie etwa die Altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
begünstigen. Gezielten Schutz dagegen bieten Brillen, die nicht nur wie
übliche Sonnengläser über einen UV-Filter, sondern zusätzlich über einen
Blaulichtfilter verfügen. Die genaue Funktion solcher Filter erklärt das Verbraucherportal Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/Blaulichtfilter. djd
Foto: djd/A. Schweizer
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Auch der Hörsinn „altert“
Der Hörsinn ist der erste Sinn, der sich bei der Entwicklung des Menschen
im Mutterleib ausbildet. Bereits in der 28. Woche kann das ungeborene Baby
hören und reagiert auf Geräusche. Es
speichert die Stimme der Mutter und
wird ruhig bei klassischer Musik.
Nach seiner Geburt ist der Hörsinn
einer der wichtigsten Sinne. Über den
Hörsinn nimmt das Kind Kontakt mit
seiner Umwelt auf und lernt sprechen.
Wie unser gesamter Körper altert auch
unser Hörsinn. Das (Frequenz-) Hören
nimmt kontinuierlich ab und wir verstehen nicht mehr so klar wie in jün
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im Hochtonbereich wie g, k, f und s sind nicht mehr so deutlich zu un
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