02 - VAMV Saar

Transcrição

02 - VAMV Saar
VERBAND
ALLEINERZIEHENDER
MÜTTER UND VÄTER
LANDESVERBAND SAAR E. V.
Info II / 2007
VAMV Landesverband Saar e.V.
Talstraße 56, 66119 Saarbrücken
FAX: 0681 – 373932
( 0681 – 33446
E-mail: [email protected]
www.vamv-saar.de
Sparkasse Saarbrücken
BLZ 590 501 01 - Konto Nr. 90.002.775
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Abgabetermin für das nächste INFO 15. Mai 2007
Inhaltsverzeichnis
Titelseite
Inhaltsverzeichnis
ARD Themenwoche
Wie macht ihr das?
Seminar
Bericht des Ortsverbandes Saarbrücken
PM Kindergeld
PM Kinderförderung und Ehegattensplitting
Infos zur Pressemitteilung
Gesundheitsreform
Alisch
Grundrecht Gesundheit
Mutter-Kind-Kuren
Leitfaden zur Schwangerschaft und Elternzeit
PM Frühe Betreuung
PM 200.000 Kinder außerehelich geboren
PM Bafög
PM Vaterschaft ist mehr als
Abzugsbedingte Kinderbetreuungskosten ab 2006
Kinder
Kinder und Job
Kinderbetreuung
Urteile
Broschüren
Termine OV Lebach
Termine OV Saarbrücken
Kontaktstellen
Termine Landesverband
Forderungen
Vorstand
Antrag auf Beitritt
Anzeige Sparkasse
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zu bestellen: Ratgeber :
Alleinerziehend - Tipps und Informationen
Neuauflage 2004 Versandkosten 5,-- Euro
Impressum: Herausgeber: VAMV Landesverband Saar e. V.
Auflage:
900 Stück
Erscheinungsweise:
viermal jährlich(Januar, April, Juli, Oktober)
Mitarbeit:
Lydia Oschmann, Cornelia Norheimer
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ARD-Themenwoche
Wie kann Deutschland kinderfreundlicher werden? Warum gibt es
immer weniger Kinder? Wie schützen wir Kinder in Not?
Eine Woche lang widmet sich die ARD ab dem 14. April in
650 Beiträgen im Fernsehen und Hörfunk dem Thema
„Kinder sind Zukunft“. Die Themenwoche soll ein realistisches und
differenziertes Bild von Kindern in Deutschland zeichnen – in
Reportagen, Dokumentationen, Diskussionen, Hörspielen, TV-Serien
und Spielfilmen.
www.kinder-sind-zukunft.ard.de
Aktion der Landesarbeitsgemeinschaft der
Familienverbände im Saarland (LAG FAMS)
Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im
Saarland (LAG FAMS) beteiligt sich an dieser Themenwoche.
Am 21. April 2007 von 10.00 bis 14.00 Uhr werden wir einen
Informationsstand in Saarbrücken, in der Nähe von Karstadt haben.
Der werden wir mit unseren „Bausteinen“ auf die Bedürfnisse von
Familien aufmerksam machen.
Macht alle mit !!!!!!!!
In diesem Zusammenhang bitten wir unsere Mitglieder und deren
Kinder um Beiträge zu ihren Lebenssituationen. Schreibt uns
einen kleinen Artikel, wie eure Lebensumstände sind, was
verbessert werden könnte, was ihr euch von der Politik wünscht.
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Wie macht ihr das?
Gibt es hier noch mehr Menschen so wie wir? Ich bin total glücklich
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mit meinem 5 /2-jährigen Sohn und meiner Tierarztpraxis und meiner
Heilpraktikerpraxis für Menschen. Wir haben keine Verwandten hier
und ich habe in der Zwischenzeit ein total schlechtes Gefühl, wenn
ich immer mal wieder Bekannte, die ich erst kenne, seit wir hierher
gezogen sind, darum bitten muss, auf meinen Sohn aufzupassen.
Dabei sind alle wirklich nett und ich frage auch nur möglichst selten.
Eigentlich versuche ich immer alles hinzukriegen. Bisschen stressig!
Außerdem, so treffen wir nie jemand neuen, der zu uns passt und
man natürlich mal hoffen könnte. Also, wie löst ihr das Problem?
Oder kennt ihr das nicht? Wie finden wir jemanden zum
Kindertauschen? Oder gar zum gemeinsamen Chaos-CampingWander-Bade-Hunde-Spass-hab-Urlaub oder zum geliebten
Schwimmen gehen oder….. Hoffentlich kennt irgendjemand so was
auch! Hoffentlich geht es euch auch gut dabei und ihr möchtet es
trotzdem ändern!
Ich freue mich auf eure Antwort
Herzliche Grüße Kerstin Voswinkel
Dr. med. vet. Kerstin Voswinkel, Zum Scheidberg 34, 66798
Wallerfangen, 06837 – 708236
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Seminar
zur Stressbewältigung
„Energie für Körper und Seele“
23. Juni 2007
10 – 18 Uhr
Jugendherberge Saarbrücken
Referentin: Ingeborg Schub
(Dipl. Sozialpädagogin, Systemische
Familientherapeutin,
Entspannungsverfahren)
Kosten:
Familien
Einzelpersonen
Nichtmitglieder
13,00 €
10,00 €
18,00 €
Während der Seminarzeiten werden die Kinder betreut!!
Anmeldungen bis 08. Juni 2007 in der Geschäftsstelle
Tel. 0681-33 44 6. Bitte Kostenbetrag überweisen an:
VAMV LV Saar, Sparkasse Saarbrücken
BLZ: 590 501 01 - Konto Nr.: 90.002.775
Anmeldung nur gültig bei Eingang des Seminarbeitrags
bis zum 08. Juni 2007.
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Pressemitteilung
Alleinerziehende suchen Kontakt zu Menschen in
gleicher Situation
„Wir sind erfreut über großen Zuspruch, den unsere Angebote für
Alleinerziehende finden“, erklärte Beate Krebber-Wengler. die
Vorsitzende des Saarbrücker Ortsverbandes des Vereins allein
erziehender Mütter und Väter (VAMV) bei der
Mitgliederversammlung.
In ihrem Bericht über die Vereinsaktivitäten im Jahre 2006 folgerte
Krebber-Wengler, offenbar gebe es bei den Alleinerziehenden ein
starkes Bedürfnis nach Austausch, Beratung und gemeinsamen
Unternehmungen. Mit regelmäßigen Aktivitäten wie Teestube und
Sonntagsfrühstück biete der VAMV „niedrigschwellige Angebote für
Einelternfamilien“.
Sehr gut kämen auch gemeinsame Ausflüge an, die auf die
Bedürfnisse von Kindern vom Baby bis zum Jugendlichen
zugeschnitten seien.
Die Pläne für das neue Jahr sähen „die Fortsetzung des Bewährten“
vor. Neu ins Programm aufgenommen werden sollen Abend- oder
Wochenendveranstaltungen für die allein erziehenden Mütter und
Väter.
Sie sollen u.a. Informationen zu den Themen Leben mit Harz IV,
Gesundheit, Krisenbewältigung, Kindererziehung, Rückkehr in den
Beruf vermitteln. Hierfür will der VAMV geeignete Fachreferenten
gewinnen.
Die zahlreich erschienen Mitglieder dankten Frau Krebber-Wengler
für ihr großes Engagement und sagten ihre tätige Mithilfe bei den
vielen geplanten Aktivitäten zu.
Kontakt: Die Ortsgruppe des VAMV bietet Mittwoch einen offenen
Treff in der Teestube in der Ursulinenstraße 38 an.
Infos über den Verein unter Tel. 0681 – 3905303 oder im Internet
unter www.vamv-sb.de .
red
SZ 19.02.2007
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ARBEITSGEMEINSCHAFT
DER DEUTSCHEN FAMILIENORGANISATIONEN E.V.
DEUTSCHER FAMILIENVERBAND (DFV) • EVANGELISCHE
AKTIONSGEMEINSCHAFT FÜR FAMILIENFRAGEN (EAF)
FAMILIENBUND DER KATHOLIKEN (FDK) • VERBAND
ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER (VAMV)
Gemeinsame Presseerklärung
Familienverbände fordern Anhebung des Kinderfreibetrages
und des Kindergeldes
Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen e.V.
(AGF) hat eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und
des Kindergeldes gefordert. Dies sei ein notwendiger Ausgleich für
die Mehrbelastung der Familien durch die Anhebung der Mehrwertsteuer und ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung kindbedingter
Armut, erklärten die Vorsitzenden der in der AGF zusammengeschlossenen vier größten deutschen Familienverbände in einem
Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Hintergrund des Schreibens ist das Ergebnis des 6. Existenzminimumberichtes der Bundesregierung, wonach sich die Mindestlebenshaltungskosten von Kindern bis zum Jahr 2009 nicht erhöhen
werden. Angesichts der drastisch angestiegenen Heizkosten, der
Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Inflation und anderer Kostenfaktoren sei dieses Ergebnis nicht nachvollziehbar, so die Vorsitzenden.
Das Existenzminimum bestimmt den Mindestbedarf, der für ein
menschenwürdiges Dasein in Deutschland notwendig ist und dient
als Grundlage für die Höhe des Kinderfreibetrages im Steuerrecht
und damit auch des Kindergeldes. Existenzminimum und Steuerfreibetrag entsprechen sich seit 2005 mit 3.648 Euro im Jahr exakt in
der Höhe. Das bedeutet, schon geringe Steigerungen des Existenzminimums müssten zur Anhebung der Kinderfreibeträge führen.
Diese sei seit Jahren überfällig, so die Vorsitzenden der Verbände.
In der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen
e.V. sind folgende Verbände zusammengeschlossen:
Deutscher Familienverband (DFV)
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf)
Familienbund der Katholiken (FDK)
Verband alleinerziehende Mütter und Väter (vamv)
Berlin, 27. Februar 2007
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Gemeinsame Presseerklärung
Kinderförderung statt Ehegattensplitting!
Haushalte mit Kindern werden völlig unterschiedlich besteuert, je
nachdem, ob die Eltern verheiratet oder allein erziehend sind oder
eine Lebensgemeinschaft bilden.
Neun Verbände fordern in einem Appell, dies zugunsten einer
gezielten Förderung von Kindern zu ändern.
Vielfältige Familienformen gibt es heute: Kernfamilie, Zweitfamilie,
Einelternfamilie, Familie mit Migrationshintergrund, Mehrgenerationenfamilie, Ein- und Mehrkindfamilie, Großfamilie,
Patchworkfamilie, Stieffamilie.
Das in den 1950er Jahren eingeführte Ehegattensplitting begünstigt
jedoch völlig einseitig den Familienstand der Ehe mit traditioneller
Arbeitsteilung, das heißt besonders die Familien, in denen die
Ehepartner besonders ungleich und trotzdem besonders gut
verdienen. Bei niedrigen Einkommen bewirkt das Splitting wenig, bei
ähnlich hohem Einkommen beider Partner gar nicht.
Über 20 Milliarden Euro macht das Volumen des Ehegattensplittings
aus, Geld, das für eine Weiterentwicklung von Kindergeld und zuschlag zu einer Kindergrundsicherung und für den Ausbau der
Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege sowie der Angebote für Vorschulkinder familienpolitisch viel gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden könnte.
Die Verbände fordern deshalb, das Ehegattensplitting durch eine
individuelle Besteuerung mit übertragbarem zweitem Grundfreibetrag
zu ersetzen. Statt über weitere Steuerentlastungen für
Gutverdienende durch ein Familiensplitting nachzudenken, rufen
sie die Bundesregierung auf, beherzt für das Recht auf Bildung und
Existenzsicherung aller Kinder zu handeln.
Hierfür sagen ihre Unterstützung zu:
Ø Bundesverband für Kinderbetreuung in der Tagespflege
Ø Deutscher Juristinnenbund e.V.
Ø Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Ø Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf)
Ø pro familia-Bundesverband
Ø Verband alleinerziehender Mütter und Väter, BV (VAMV)
Ø Verband berufstätiger Mütter (vbm)
Ø Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)
Ø Zukunftsforum Familie (ZFF)
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HINTERGRUNDINFORMATION FÜR DIE PRESSE
„Kinderförderung statt Ehegattensplitting!“
Anlass:
Schon die rot-grüne Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag stehen, dass sie das Ehegattensplitting in eine Kinderförderung umwandeln will, hat es aber nicht umgesetzt. Auch die
Große Koalition und die Oppositionsparteien äußern sich zur Zeit
zu einer Veränderung des Ehegattensplittings. Einigkeit scheint darin
zu bestehen, die Finanzmittel effizienter für eine Förderung von
Kindern einsetzen zu wollen.
Vielfalt familiärer Lebensformen – Einfalt des Ehegattensplittings
Vielfältige Familienformen gibt es heute: Kernfamilie, Zweitfamilie,
Einelternfamilie, Familie mit Migrationshintergrund, Mehrgenerationenfamilie, Einkind- und Mehrkindfamilie, Großfamilie, Patchworkfamilie, Stieffamilie, usw.
Haushaltsgemeinschaften mit Kindern werden jedoch völlig unterschiedlich besteuert, je nachdem, ob die Eltern verheiratet oder
allein erziehend sind oder eine Lebensgemeinschaft bilden. Das
Ehegattensplitting unterscheidet den Familienstand der Eltern und
privilegiert allein bestimmte Einkommenskonstellationen in der Ehe:
• Bei unteren Einkommen wirkt das Ehegattensplitting wenig und
auch Ehen mit mittleren und hohen Einkommen bringt das Ehegattensplitting nichts, wenn beide Ehepartner (in etwa) gleich viel
verdienen.
• Das Ehegattensplitting fördert hingegen insbesondere die Ehen, in
denen hohe Einkommen besonders ungleich auf die Ehepartner
verteilt sind. Dies geschieht völlig unabhängig davon, ob in dieser
Familie Kinder leben.
• Familien mit Kindern gleichgeschlechtlicher Paare, Alleinverdienerpaare“ ohne Trauschein und Alleinerziehende werden vom
Ehegattensplitting überhaupt nicht erfasst.
Der Fiskus besteuert das Einkommen von Eltern mit Kindern damit
unterschiedlich und ungerecht. Er schaut genau auf den Familienstand: Sind die Eltern verheiratet? Oder leben sie ohne Trauschein
zusammen? Lebt ein Elternteil allein mit seinen Kindern als „echte/r“
Alleinerziehende/r? Unabhängig von der konkreten Verantwortung
für Kinder ist allein die rechtliche Lebensform der Eltern Kriterium
des Steuerrechts.
Diese Wirkungen des Ehegattensplittings halten wir für unsozial und
der familialen Wirklichkeit in Deutschland nicht mehr angemessen.
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Angesichts drängender familienpolitischer Bedarfe an anderer Stelle,
sind die erheblichen Mittel für das Ehegattensplitting – über 20 Milliarden Euro jährlich – nicht mehr gerechtfertigt. Dass eine grundlegende Änderung des Einkommensteuerrechts bei Ehen verfassungskonform möglich ist und dabei auch signifikante Summen frei
würden, hat etwa das Gutachten „Neuorientierung der
Ehebesteuerung“ der Hans-Böckler-Stiftung bereits gezeigt
(www.boeckler.de).
Historische Begründung des Ehegattensplittings
Bis in die 1950er Jahre wurde in der Einkommensteuer das
Einkommen von Ehepartnern addiert und diese Gesamtsumme
gemeinsam versteuert. Dies war verfassungswidrig, da es
Aufgrund der Progression in den Steuersätzen verheiratete
gegenüber individuell besteuerten ledigen Paaren benachteiligte.
Umgesetzt wurde die vom Bundesverfassungsgericht der Politik
auferlegte Änderung des Steuerrechts in Form des bis heute
geltenden Ehegattensplittings. Ehepartner zahlten nun nicht etwa
ebenfalls Steuern auf ihr je individuelles Einkommen, sondern die
gemeinsame Veranlagung wurde beibehalten und das Ehegattensplit
ting eingeführt. Dies stellt allerdings eine Überkompensation der
vormaligen Benachteiligung dar.
Das Ehegattensplitting überkompensierte die steuerliche Benachteiligung von Ehen. Da das Splitting umso mehr wirkt, je höher das
Einkommen ist und je ungleicher dabei die Einkommensverhältnisse
der Ehepartner sind, führt das Ehegattensplitting zwar dazu, dass
verheiratete Paare, bei denen beide Partner berufstätig sind, nicht
länger gegenüber unverheirateten benachteiligt sind. Es führt aber
auch dazu, dass es sich bei einem gut verdienenden Paar, in der
vornehmlich oder ausschließlich ein Partner das Einkommen erzielt,
erheblich finanziell auswirkt, ob es verheiratet ist oder nicht. Der
Ehestatus wirkt sich nun steuerlich besonders günstig aus.
Überwindung des Ehegattensplittings
Das Ehegattensplitting zielte in seiner Entstehung auf voll erwerbstätige Ehemänner und nicht- oder „zuverdienende“ Ehefrauen. Diese
Rollenverteilung hat empirisch und auch normativ in den Lebensvorstellungen vor allem der Bevölkerung jüngeren und mittleren Alters
mittlerweile deutlich an Bedeutung verloren. Ihre Prägekraft für
Einkommens- und soziale Sicherungsverläufe wirkt allerdings
insbesondere in Westdeutschland in den Biografien der älteren
Bevölkerung fort.
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Wir fordern daher die Unterstützung aller Lebensformen mit Kindern
und den Abbau der Begünstigung von Ehen ohne Kinder. Hierbei
kann eine Übertragbarkeit des Grundfreibetrags zur steuerlichen
Freistellung des Existenzminimums anstelle des geltenden
Ehegattensplittings dem Umstand Rechnung tragen, dass beide
Ehepartner einander unterhaltspflichtig sind. Verfassungsrechtliche
Bedenken gegen eine Überwindung des Ehegattensplittings
ließen sich damit entkräften.
Individuelle Besteuerung – Kindbezogene Förderung
Eine solche Reform der Besteuerung würde erhebliche und dringend
benötigte Summen freimachen. Die Milliarden von Euro, die sich der
Gesetzgeber das Ehegattensplitting jährlich kosten lässt, sind besser
in einer gezielten Kinderförderung angelegt:
• Investitionen in die Qualität und Quantität von Bildungsangeboten
für Kinder würden das Grundrecht aller Kinder auf angemessene
Förderung ihrer Entwicklung verwirklichen helfen und es insbesondere Frauen besser ermöglichen, Familien- und Erwerbsarbeit so zu
kombinieren, dass eine eigenständige materielle Existenzsicherung
erreicht werden kann.
• Eine Erhöhung des Kindergeldes, ein Ausbau des Kinderzuschlags
und weitere Schritte in Richtung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung würden der skandalösen Verbreitung von Armut bei
Kindern und Jugendlichen entgegenwirken.
• Kostenlose Bildung, Erziehung und Betreuung der 0 bis 6-jährigen
Kinder in Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und Vorschule.
Von unseren europäischen Nachbarn lernen ...
In unseren europäischen Nachbarländern gibt es anstelle des
Ehegattensplittings längst Steuersysteme, die Ehen weniger
begünstigen und stattdessen stärker individuell besteuern,
unabhängig von der jeweils gewählten Familienform. Die Milliarden
von Euro, die sich der Gesetzgeber das Ehegattensplitting jährlich
kosten lässt, sind besser in einer gezielten Kinderförderung
angelegt, z. B. in den Ausbau und Qualitätsverbesserungen der
Bildungseinrichtungen für Kinder oder in einer Erhöhung des
Kindergeldes.
... und handeln!
Als Verbände, die sich für die Gleichbehandlung verschiedener
Lebens- und Familienformen in Deutschland einsetzen, fordern wir
die Große Koalition auf, das Ehegattensplitting zugunsten einer
gezielten Förderung von Kindern – unabhängig davon, in welcher
Familienform sie leben – aufzugeben.
Berlin 05.12.2006
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Gesundheitsreform ab 01.04.2007
Absicherung im Krankheitsfall für alle – mehr
Wahlmöglichkeiten und neue Leistungen für gesetzlich
Krankenversicherte
Niemand in Deutschland muss künftig ohne Krankenversicherungsschutz sein. Die neue Gesundheitsversicherung sieht vor, dass alle
Einwohner ohne Krankenversicherungsschutz, die zuletzt gesetzlich
krankenversichert waren, in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einbezogen werden. Für Personen
mit Wohnsitz in Deutschland, die zuletzt privat krankenversichert
waren, werden die privaten Krankenversicherungsunternehmen
(PKV) verpflichtet, einen Versicherungsschutz im Basistarif anzubieten. Diesen Basistarif wird die PKV zu bezahlbaren Prämien, ohne
Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse anbieten.
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Geriatrische Rehabilitationsleistungen, empfohlene
Schutzimpfungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden zu
Pflichtleistungen der Krankenkassen.
Häusliche Krankenpflege wird künftig auch in neuen
Wohngemeinschaften oder Wohnformen sowie in besonderen
Ausnahmefällen in Heimen als Leistung gewährt.
Bei ambulanter Entbindung in Geburtshäusern wird künftig ein
Betriebskostenzuschuss gewährt.
Bei Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger Eingriffe, wie
zum Beispiel Schönheitsoperationen oder Piercing, haben die
Krankenkassen den Leistungsumfang einzuschränken.
Die Verpflichtung der Versicherten zu gesundheitsbewusstem und
eigenverantwortlichem Verhalten wird künftig besonders betont: In
Zukunft gilt für chronisch kranke Versicherte nur dann eine
reduzierte Zuzahlungs-Belastungsgrenze, wenn sie vor ihrer
Erkrankung regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch
genommen haben. Für alle bereits heute chronisch Kranken bleibt es
bei der reduzierten Belastungsgrenze. Voraussetzung ist allerdings,
dass sie sich therapiegerecht verhalten.
Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten (Selbstbehalttarife in begrenzter Höhe oder Kostenerstattungstarif). Spezielle Hausarzttarife müssen angeboten werden.
Dabei bleibt die Teilnahme an entsprechenden Modellen freiwillig.
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Arzneimittelpreise sind künftig keine Fest- sondern Höchstpreise, die
jeweils unterschritten werden können. Die Einsparungen hieraus
sollen den Kostenträgern und Endverbrauchern zugute kommen.
Die Abgabe einzelner Tabletten aus Großgebinden durch Apotheken
wird erleichtert.
Der Gesundheitsfonds
Ab 01.01.2009 wird ein Gesundheitsfonds eingerichtet. Die Beiträge
von Arbeitgebern und Mitgliedern der Krankenkassen werden per
Rechtsverordnung festgelegt, dabei enthält der Arbeitnehmerbeitrag
auch den heutigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Die Verteilung
der Beitragslast entspricht dem heutigen Niveau.
In das neue Modell wird mit ausreichenden Finanzmitteln gestartet,
vor dem Start müssen die Krankenkassen entschuldet sein. Der
Beitragseinzug verbleibt bei den Krankenkassen.
Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Kassen künftig für ihre
Versicherten neben einer Grundpauschale einen Alters- und
Risikozuschlag. Krankenkassen, die mit den Fondsmitteln nicht
auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen und
von ihren Mitgliedern einen prozentualen oder pauschalen
Zusatzbeitrag erheben. Erwirtschaften Krankenkassen Überschüsse,
können diese an die Versicherten ausgeschüttet werden.
Zusammengefasst von Jutta Reitz
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Grundrecht Gesundheit!
Bewertung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs
zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV-WSG)
aus familienpolitischer Perspektive
Das Gesundheitssystem ist eine der fünf Säulen des deutschen
Sozialsystems. Die Gesetzgebung ist im Wesentlichen im
Sozialgesetzbuch verankert. Daraus ergibt sich der Anspruch, dass
eine Gesundheitsreform das Ziel einer sozial gerechten
Umgestaltung haben muss. Gesundheit ist ein Grundrecht der
Bürger/innen und muss ein entsprechendes politisches Gewicht
haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
bewertet die Gesundheitsreform unter dem Gesichtspunkt der
sozialen Gerechtigkeit und der Familiengerechtigkeit. Der
überwiegende Anteil der Alleinerziehenden ist weiblich, deshalb ist
die Reform auch unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit
einzuschätzen. Privilegierte Schichten haben in Deutschland eine
längere Lebenserwartung und sind gesünder als ökonomisch und
sozial benachteiligte Gruppen. Alleinerziehende sind oft ökonomisch
benachteiligt, sie unterliegen einem höheren Armutsrisiko und
stehen in der Regel unter einer besonderen Stressbelastung. Auf
diese Situation sollte die Gesundheitsreform spezifisch eingehen.
Vor diesem Hintergrund hat der VAMV die Gesundheitsreform
überprüft. Die relevanten Eckpunkte sind im Folgenden aufgeführt.
1. Zusatzbeitrag
Der so genannte Zusatzbeitrag, den gesetzliche Krankenkassen
einmal pro Jahr erheben dürfen, ist sozial ungerecht, da
Zusatzbeiträge bis zu acht Euro ohne Einkommensprüfung erhoben
werden dürfen. Die Zusatzprämie wird vor allem die Krankenkassen
treffen, deren Versicherte ein hohes Morbiditätsrisiko haben. Die
sind in erster Linie Kassen mit vielen einkommensschwachen
Versicherten und Kassen mit vielen weiblichen Versicherten.
Risikoarme gut informierte Versicherte werden die Krankenkasse
wechseln – dies führt zu einer Bündelung von risikoarmen und
risikoreichen, ressourcenarmen und ressourcenreichen sowie alten
und jungen Versicherten in einzelnen Kassen.
2. Zuzahlungen
Bereits in der Stellungnahme zum
Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2003 hat der VAMV
Zuzahlungen der Patient/innen zu Behandlungen und die
Praxisgebühr abgelehnt. Der VAMV fordert weiterhin, dass sämtliche
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Zuzahlungen zu medizinischen Behandlungen sowie die
Praxisgebühr abgeschafft werden. Pauschale Zuzahlungen treffen
einkommensschwache Versicherte besonders hart. Durch die
Abschaffung der Sozialklausel wurde diese Situation verschärft.
3. Einstieg in die steuerfinanzierte Mitversicherung der Kinder
Die steuerfinanzierte Mitversicherung der Kinder von GKVVersicherten ist für Eltern ein Nachteil. Zuvor waren die Kinder in der
gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert, nun
finanzieren die Eltern indirekt über die Steuermittel die Versicherung
ihrer Kinder. Dass Kinder von privat Versicherten nicht in die
steuerfinanzierte Versicherung einbezogen werden, ist für den
VAMV inakzeptabel. Wenn Kinder als gesamtgesellschaftliche
Aufgabe definiert werden, dann muss dies für alle Kinder gelten.
Eine zukunftsfähige Sozialpolitik darf Kinder weder in Richtung
privilegierter noch in Richtung unterprivilegierter Gruppen ungleich
behandeln.
4. Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatt/innen
Die beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehegatt/innen
(meist sind dies Frauen) bleibt erhalten. Für den VAMV zeigt sich
hier erneut eine nicht gerechtfertigte Bevorteilung der Ehe. Zudem
wird der Anreiz für die Erwerbstätigkeit von Frauen verringert. Der
VAMV fordert die Abschaffung der Beitragsfreiheit für Ehegatt/innen
in der GKV.
5. Mutter/Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistung
Ab In-Kraft-Treten des GKV-WSG werden Mutter/Vater-Kind-Kuren
zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Tatsache
bewertet der VAMV als Fortschritt.
6. Zwang zur Vorsorge / Verpflichtung zu therapiegerechtem
Verhalten
Das GKV-WSG sieht vor, dass die Belastungsobergrenze von 1
Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte für chronisch Kranke nur dann
gilt, wenn zuvor Früherkennungsuntersuchungen (Herz-KreislaufKrankheiten, Zuckerkrankheit, Nierenerkrankungen) in Anspruch
genommen wurden (§ 62 SGB V) und wenn der Arzt/die Ärztin ein
therapiegerechtes Verhalten feststellen kann. In der Begründung
zum Gesetz heißt es: „Mit der Verknüpfung der Regelung über die
verminderte Belastungsgrenze mit der Inanspruchnahme der in § 25
Abs. 1 und 2 (SGB V) definierten Vorsorgeuntersuchungen soll die
Verpflichtung der Versicherten gegenüber der
Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und
-15-
eigenverantwortlichem Verhalten betont werden.“ Das ist eine
Einschränkung der Patientenautonomie. Bei vielen chronischen
Krankheiten kann therapiegerechtes Verhalten nach dem derzeitigen
Stand der Forschung nicht bewertet werden und ist individuell höchst
unterschiedlich. Die Entscheidung über therapiegerechtes Verhalten
dem/der behandelnden Arzt/Ärztin zu überlassen stellt eine weitere
Verschlechterung der Stellung der Patient/innen dar. Zudem ist die
Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen sozial ungleich
verteilt. Herkömmliche Prävention erreicht gut gebildete und
einkommensstarke Schichten in höherem Maße und führt bisher
dazu, dass gesundheitliche Ungleichheiten verschärft werden
(„Präventionsdilemma“). Sanktionen, wie die Erhöhung der
Belastungsobergrenze, sind nicht geeignet, um die Teilnahme an
Präventionsmaßnahmen für Benachteiligte zu erhöhen. Demnach
führt dies zu einer deutlichen Schlechterstellung von ökonomisch
benachteiligten Gruppen.
7. Verschuldungsprinzip
Für Folgen von bestimmten selbstverschuldeten Behandlungen
werden zukünftig die Kosten nicht mehr übernommen. Mit der
Einführung dieses Prinzips wird der Weg für andere
„selbstverschuldete“ Krankheiten (z.B. Sportunfälle, Dickleibigkeit,
Suchterkrankungen) geebnet.
Fazit: Struktur des Gesundheitswesens unzureichend reformiert
Die Reform des Gesundheitswesens wird durch das Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen
Krankenkassen (GKV-WSG) ausschließlich auf Kosten der
Patient/innen durchgeführt. Die tatsächliche Verbesserung der
Strukturen bei den Institutionen wurde verhindert. Die Entschuldung
der Kassen müssen die Versicherten über Zuzahlungen und
Beiträge tragen. Statt eines Anreizes, die Versicherten möglichst
gesund zu erhalten oder langfristig wirksam zu behandeln, wird der
Wettbewerb um gesunde Versicherte eröffnet. Dies ist in einer
alternden Gesellschaft kein zukunftsfähiges Konzept. Statt der
Abfederung gesundheitlicher Ungleichheit wird durch die Reform
eine weitere Verschärfung dieser Schieflage erreicht.
Der VAMV wird die Entwicklung der Krankenkassen beobachten und
gegebenenfalls Empfehlungen zur Wahl einer Versicherung
aussprechen.
Berlin, 16.02.2007 VAMV-Bundesverband
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Mutter-Kind-Kuren: Pflichtleistung der gesetzlichen
Krankenkassen
Rückenwind für die Gesundheit in Familien
Freiburg, 09. März 2007. Familien brauchen in unserer Gesellschaft
vielfältige Unterstützung. Insbesondere Mütter haben es nach wie
vor schwer, Beruf und Familie zu vereinbaren. Wenn dann noch
Erkrankungen beim Kind oder die Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen dazukommen, führt die anhaltende Mehrfachbelastung
häufig auch zu Gesundheitsproblemen der Mutter. Um dann die dringende
Gesundung der Mütter zu ermöglichen, hat jetzt die Politik reagiert und in
der aktuellen Gesundheitsreform eine Besserstellung von stationären
Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen beschlossen:
Ab 01.04.2007 gilt, dass Mutter-Kind-Kuren Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Außerdem wurde klargestellt, dass
diese familienorientierten Maßnahmen nicht erst dann bewilligt werden
können, wenn alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft
sind. Denn häufig ist es besonders schwierig im Familienalltag auch
noch mehrere Wege zu unterschiedlichen Therapeuten zu
integrieren. Hier bieten Mutter-Kind-Kuren eine sinnvolle Alternative,
weil sie von bestimmten Alltagspflichten entlasten und ein kompaktes
Behandlungsprogramm mit unterschiedlichen, indikationsgerechten
Therapien ermöglichen.
Interessierte erhalten weitergehende Informationen zu den
Veränderungen durch die Gesundheitsreform und zu den
Angeboten der Kliniken kostenlos
unter 0800 / 2 23 23 73 oder unter www.kur.org.
Übrigens: Diese Pflichtleistung der Krankenkassen gilt auch für
Vater-Kind-Kuren!
Kur + Reha GmbH 12.03.07
!!!!!!!! Vormerken !!!!!!!!
Kinder- und Jugendfreizeit im Herbst
06. – 13.10.2007
Emil-Wagner-Haus in Berschweiler
„Auf den Spuren von Biber und Co“
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Leitfaden für Leistungen bei Schwangerschaft und
Elternzeit
INFOS:
Arbeitskammer des Saarlandes
Tel: 0681-4005-220; www.arbeitskammer.de
Ab Januar 2007 wird das Erziehungsgeld durch das Elterngeld
ersetzt. Jedoch gilt für die Zeit zwischen dem 1.1.2007 und dem
31.12.2008 ein Übergangsrecht. Denn die Regelungen über das
bekannte Erziehungsgeld gelten bis Ende 2008 weiter. Mit dem
„Leitfaden für Leistungen bei Schwangerschaft und Elternzeit“
gibt die Arbeitskammer einen Überblick über staatliche Leistungen
bei der Geburt eines Kindes zu folgenden Themen:
Ø Elterngeld
§ Berechtigte
§ Höhe
§ Bezugszeitraum
§ Antragstellung
Ø Elternzeit
§ Der Antrag
§ Folgen der Elternzeit für das Arbeitsverhältnis
§ Elternzeit und Teilzeit
Ø Kindergeld
Ø Mutterschaftsgeld:
Antrag beim:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, www.bva.de
Telefon: (0228) 619-1888, Telefax: (0228) 619-1877
Ø Lohnsteuerklassenänderung
Ø Erziehungsgeld
Hinweis: Bitte beachten sie zum Thema Erziehungsgeld unsere
Broschüre „Mutterschutz, Erziehungsgeld, Elternzeit“
§ Wahlmöglichkeiten beim Erziehungsgeld
§ Einkommensfreigrenzen
Ø Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
Ø Wenn Unterhaltsvorschuss notwendig ist
Ø Mutter-Kind-Stiftung
Ø Kindertageseinrichtungen
www.arbeitskammer.de
-18-
Pressemitteilung
Frühe Betreuung ist Bildung!
eaf, iaf und VAMV stützen Vorschlag der Familienministerin
Ein Drittel der Kinder unter drei Jahren soll zukünftig einen
Betreuungsplatz erhalten. Dieser Entwurf von Familienministerin
Ursula von der Leyen trifft auf unsere rückhaltlose Zustimmung.
Frühkindliche Betreuung heißt, dass Kinder in dieser wichtigen
Entwicklungsphase ein hochwertiges Bildungsangebot erhalten.
Kinder sind am liebsten mit andern Kindern zusammen. Sie sind
Vorbild und Spielkameraden gleichzeitig. Kinder deren Erstsprache
nicht deutsch ist lernen die Zweitsprache in der Krippe spielend – im
wahrsten Sinne des Wortes.
"Wenn wir in der Europäischen Union nicht weiterhin das Schlusslicht bilden wollen, muss Familienpolitik mit der gesellschaftlichen
Entwicklung Schritt halten. Denn nicht die rechtliche Gleichheit der
Partner und Modernität, sondern traditionelle Geschlechterrollen und
nicht kindgerechte gesellschaftliche Bedingungen sind heute der
Grund für niedrige Geburtenraten.", so Prof. Dr. Ute Gerhard,
Vorsitzende der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für
Familienfragen.
Mehr Krippenplätze sind eine Win-Win-Situation für Familien: Eltern
haben eine echte Wahlmöglichkeit, ob sie ihre Kinder ausschließlich
zu Hause betreuen oder zusätzlich professionelle Unterstützung in
Anspruch nehmen. Zudem können Mütter und Väter nach der einjährigen Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen. Für viele Familien,
insbesondere auch für Einelternfamilien ist die Betreuung ihrer
Kinder ab einem Jahr keine Alternative sondern eine Notwendigkeit.
Sie müssen den Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit der Eltern
sichern, um nicht in Einkommensarmut zu geraten.
Familienministerin von der Leyen hat unsere Unterstützung mit der
Forderung nach dem Ausbau von Krippenplätzen. Das ist ein Schritt
zu einer kinder- und familiengerechten sozialen Infrastruktur, wie sie
in vielen anderen europäischen Ländern seit langem vorhanden ist.
Berlin, 23. Februar 2007
-19-
Pressemitteilung
200.000 Kinder außerehelich geboren:
Es ist Zeit für eine zukunftsfähige
Familienförderung
Fast 30 Prozent der 2005 geborenen Kinder kamen außerehelich
zur Welt. Dies veröffentlichte das Statistische Bundesamt gestern als
Zahl der Woche. Grund genug um endlich festzustellen, dass die
Förderung durch das Ehegattensplitting an immer mehr Familien
vorbeigeht.
Alleinerziehende und nichteheliche Paare mit Kindern werden von
Jahr zu Jahr mehr. Während die traditionelle Ehepaarfamilie
zurückgeht, entscheiden sich immer mehr Eltern ohne Trauschein für
Kinder. Der Geburtenrückgang könnte damit eher als Absage an
traditionelle Familienmodelle verstanden werden. Erwachsene
entscheiden sich mehr und mehr dafür, in autonomen und
gleichberechtigten Familienformen zu leben.
„Die Einelternfamilie“, so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des
VAMV „ist eine zukunftsweisende Lebensform. Das sollte sich
endlich in einer zeitgemäßen Familienförderung niederschlagen. Der
VAMV fordert seit Jahren die Individualbesteuerung und eine
Grundsicherung für Kinder. Die Einführung einer Kinderkomponente
beim Ehegattensplitting führt zur Zementierung des traditionellen
Modells. Vom Splitting profitieren nur Familien, bei denen ein
Erwachsener besonders viel verdient: Also die so genannte
Hausfrauenehe. Kinder von nicht verheirateten Paaren werden von
diesem Modell nicht profitieren.
Zukunftsfähige Konzepte liegen vor, sie müssen nur endlich
umgesetzt werden.“
Berlin, 24. Januar 2007
Der Verband Alleinerziehender
Mütter und Väter
Landesverband Saar e. V.
wünscht allen frohe Ostertage
-20-
Pressemitteilung
BaföG Novelle 2007:
Mogelpackung für Alleinerziehende
Die aktuelle Novellierung des BaföG birgt für Alleinerziehende
Nachteile. Auf Antrag der großen Koalition soll das Gesetz einen so
genannten Betreuungszuschlag von 113 Euro für Studierende mit
Kind umfassen. Im Gegenzug fällt der Teilerlass bei der
Darlehensrückzahlung weg. Die BaföG-Rückzahlung wurde bisher
bei geringen Einkommen für Eltern teilweise erlassen. Der neue
Betreuungszuschlag wird pauschal und unabhängig von der
Kinderzahl gewährt.
„Die Bundesregierung darf dem Ziel, Akademikerinnen zur
Fortpflanzung zu motivieren, nicht alle sinnvollen Regelungen
unterordnen“ so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. „Wir
brauchen endlich eine echte Erhöhung der BaföG-Sätze, keine
Mogelpackungen. Insbesondere Alleinerziehende, die zu hohen
Anteilen nur über geringe Einkommen verfügen, haben von der
Teilerlass-Regelung profitiert. Der Betreuungszuschlag ist nicht
zielgenau und eine Verschlechterung für Einelternfamilien.
Alleinerziehende müssen sich jetzt schon genau überlegen, ob sie
angesichts von hohen Studiengebühren eine akademische
Ausbildung anstreben.
Die Aussicht auf einen Schuldenberg am Ende ist eine
weitere Hürde. Das BaföG entfernt sich so von seinem eigentlichen
Ziel: Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung.“
Der VAMV fordert seit vielen Jahren die kostenfreie ganztägige
Bildung und Betreuung für alle Kinder. Zum Konzept des VAMV zählt
zudem eine Existenzsicherung für Kinder. Beide Maßnahmen würde
weiteres politisches Stückwerk verhindern. Die Novellierung des
BaföG ist faktisch eine Nullrunde und wird den Herausforderungen
einer zukunftsfähigen Wissensgesellschaft nicht gerecht.
Berlin, 8. Februar 2007
-21-
Pressemitteilung
Vaterschaft ist mehr als eine Sache
der Genetik
Der VAMV hält das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts für
ausgewogen: Heimliche Vaterschaftstests sind weiterhin nicht
gerichtlich verwertbar. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber ein
geordnetes gesetzliches Verfahren zur Erleichterung der
Vaterschaftsfeststellung einführen. „Die Kinder haben die
schwächste Position im Abstammungsverfahren, ihre Rechte sind
mit dem Urteil gewahrt“, kommentiert Edith Schwab,
Bundesvorsitzende des VAMV die Entscheidung. „Kaum eine andere
Rechtsfolge ist mit so vielen objektiven Verpflichtungen verknüpft
und berührt tiefe emotionale
Bindungen und gewachsene zwischenmenschliche Beziehungen.“
Der Auftrag der Verfassungsrichter/innen an den Gesetzgeber, ein
geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft
bereitzustellen, schützt letztlich die familiären Interessen. Ein Vater,
der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, muss den Test dann nicht
mehr „heimlich“ durchführen. Dadurch ist prinzipiell mehr Offenheit
gegenüber der Mutter und den Kindern möglich. Es ist aber auch ein
Appell an die große Verantwortung, diese Möglichkeit
wahrzunehmen oder nicht. Sind erst einmal Zweifel gesät, kann das
ernste Folgen für die Familie haben. Zum Wohle des Kindes ist es
richtig, weiterhin eine angemessene Hürde für die
Vaterschaftsanfechtung zu setzen. Auch wenn das bedeuten kann,
dass die rechtliche und die biologische Vaterschaft voneinander
abweichen. Edith Schwab: „Bei 80 Prozent der heimlichen
Vaterschaftstests kommt heraus, dass die getesteten Kinder
biologische Nachkommen sind – darüber sollten sich die Väter
Gedanken machen. Allein die Machbarkeit ist keine geeignete
Lösung für Konflikte in der Partnerschaft. Im Interesse der Kinder
währt Ehrlichkeit am längsten – bei beiden Elternteilen.“
Berlin, 13. Februar 2007
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Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten ab
2006
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Kinder
Kinder schätzen Treue, Vertrauen und Zuverlässigkeit
Es gibt sie noch, die Kinder, die hellwach sind, interessiert und engagiert. Kaum zu glauben nach all den Schlagzeilen über immer dicker
werdenden Nachwuchs, der nur noch vor dem Fernseher oder Computer hockt und Chips futtert. Die meisten sechs- bis 14-Jährigen
sind offenbar bereit, sich für andere einzusetzen. Sie geben sogar
an, ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu ihrem Elternhaus zu
haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Magazin
„Geolino“ und Unicef gestern in Berlin vorstellten. Vor allem das soziale Engagement steht hoch im Kurs, wenn es darum geht, Freunden zu helfen oder sich für Tiere, Vereine sowie ärmere oder hilfsbedürftige Menschen zu engagieren. So wollen 93 Prozent der Kinder
wann immer es geht „Freunden helfen“, für mehr als jedes zweite
Kind ist ohnehin Vertrauen „total wichtig“. 49 Prozent schätzen vor
allem Zuverlässigkeit und Treue. Die Umwelt schützen wollen 52
Prozent, sich in der Schule engagieren 50 Prozent. SZ 25/10/06
Mehrheit der Kinder sieht Väter als liebevolle Freunde
Die meisten Väter in Deutschland sind einer Umfrage zufolge für ihre Kinder
vielmehr liebevoller Freund als strenge Respektperson. 67 Prozent der
Kinder sagten, sie könnten mit ihrem Vater über alles sprechen, berichtete
das Magazin „Eltern family“ unter Berufung auf eine repräsentative Umfrage
des Münchner Instituts „Iconkids & Youth“. Vier von fünf Kindern zwischen
sechs und zwölf Jahren gaben an, sie wüssten, dass ihr Vater sie liebt. Und
jedes zweite Kind darf seinen Vater sogar während der Arbeit anrufen.
Dennoch hat jedes fünfte Kind manchmal Angst vor seinem Vater. SZ 10/02/07
Mehr Essensgeld für arme Kinder
Land und Kommunen wollen das Schulessen für Kinder von Hartz-IVEmpfängern und Geringverdienern in diesem Jahr mit insgesamt 1,2
Millionen Euro unterstützen. Profitieren werden davon 2000 Kinder.
Grundlage für die Unterstützung sind bei Geringverdienern die
Einkommensgrenzen des Schülerförderungsgesetzes. Die Unterstützung
wird nach Angaben des saarländischen Kultusministers rund 2000 der
insgesamt knapp 10 000 Kinder im Saarland zu Gute kommen, die – vor
allem an Ganztagsschulen – ein Mittagessen einnehmen können. Allerdings
gilt diese Regelung vorerst nur für dieses Jahr.
SZ 23/02/07
-24-
Warnung vor Missbrauch im Netz
Heute 13-Jährige machte Kinderporno-Bilder selbst
Experten haben vor der Gefahr gewarnt, die für Jugendliche von
Sextätern in Internet-Chaträumen ausgehe. „Nicht jeder Chat ist
nett“, sagte der Jugendschutzexperte Sebastian Gutknecht. Eltern
müssen das Verhalten ihrer Kinder im Internet beobachten.
Hintergrund ist die jüngste Entwicklung bei der Suche nach der
Identität eines Mädchens von dem kinderpornographische Fotos bei
Razzien entdeckt worden waren. Veröffentlichungen etwa in
„Aktenzeichen XY“ hatten zu einer heute 13-Jährigen geführt. Diese
gab an, die Fotos vor Jahren auf Bitten eines Chat-Partners gemacht
zu haben. Der Unbekannte verbreitete diese im Netz. Vor den
Gefahren des sexuellen Missbrauchs über Chats im Internet warnt
auch das Projekt „KlickX“, das unter anderem vom saarländischen
Innenministerium getragen wird. www.klickx.net
SZ /01/07
Kinder sind von Erwachsenen genervt
Schlechtes Benehmen von Erwachsenen geht Kindern auf die
Nerven, ergab eine Umfrage des Apothekermagazins „Medizini“.
Mehr als 71 Prozent der Sechs- bis Zwölfjährigen ärgern sich, wenn
sich Große vordrängeln. Ebenso viele fanden es unmöglich, wenn
Erwachsene auf Spielplätzen Zigarettenstummel wegwerfen oder
Hunde ihr Geschäft verrichten lassen. Etwa jedes zweite Kind ist
empört, wenn Erwachsene weder „Bitte“ noch „Danke“ sagen.
SZ 10/11/02/07
Erziehungsexperte: Kindern Computer und TV nicht
verbieten
Eltern sollten Kindern Fernsehen und Computerspiele nicht einfach verbieten. Vielmehr gehe es darum, einen sinnvollen Umgang mit Medien beizubringen, sagte Erziehungswissenschaftler Stefan Aufenanger dem Magazin
„Focus-Schule“. „Kann das Kind mit den Medien umgehen, ist alles in Butter.“ Dennoch seien die meisten Lehrer eher medienkritisch. Sie sähen nicht,
dass Medien ein wichtiger Teil der Lebenswelt von Kindern seien, sagte der
Professor von der Universität Mainz. Dabei hätten Medien immer zwei Seiten: Sie schürten zwar Ängste, erweiterten aber auch den Horizont. „Durch
die entsprechende Vermittlung wachsen politisch interessierte Kinder heran:
Sie organisieren sich gegen die Abholzung des Regenwaldes oder sammeln
für die Opfer des Tsunami.“ Das Internet ermögliche zudem, selbstständig
zu recherchieren und mit Gleichaltrigen zu kommunizieren.
SZ 10/01/07
-25-
Lange Elternzeit für die meisten Männer absolut
undenkbar
Für zwei Drittel der deutschen Männer ist es undenkbar, ein Jahr
oder länger Elternzeit zu nehmen. Das ist das Ergebnis einer Studie
des Instituts Gewis aus Hamburg. Dabei gaben 66 Prozent der
befragten Männer an, sie könnten sich nicht vorstellen, für die
entsprechende Zeit aus der Arbeit auszusteigen – auch nicht für das
Kind. Von den befragten Frauen bezeichneten dies nur 28 Prozent
als ausgeschlossen. Die Begründung für ihre Zurückhaltung lieferten
viele Männer mit: Mehr als die Hälfte (58 Prozent) stimmten der
Aussage: „Ich finde Hausmänner unmännlich“ zu
SZ 13/02/07.
Jede zweite Mutter hat nur eine Stunde Freizeit
Jede zweite Hausfrau und Mutter in Deutschland hat einer Umfrage
zufolge höchstens eine Stunde Freizeit am Tag. Eine „Familienmanagerin“ mit zwei kleinen Kindern arbeitet durchschnittlich zwölf
Stunden pro Tag. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Instituts
für Demoskopie Allensbach für die „Vorwerk Familienstudie 2006“.
15 Prozent der Mütter gaben an, gar keine Freizeit zu haben.
SZ 05/09/06
Erfolgreich im Job
Eine neue Studie widerlegt, dass Kinder notwendigerweise die
Karriere berufstätiger Frauen behindern. Einer Untersuchung des
Forschungsministeriums zufolge sind Akademikerinnen in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen mit Nachwuchs im
Durchschnitt erfolgreicher im Job als kinderlose Kolleginnen. Befragt
wurden rund 9000 berufstätige Chemiker, Informatiker, Physiker und
Ingenieure, darunter etwas mehr als die Hälfte weiblich. Ermittelt
wurde deren beruflicher Erfolg gemessen an Einkommen, formaler
Position, Personalverantwortung, Budgetverantwortung und Position
in der Außenvertretung. Ein Viertel (27,3 Prozent) der kinderlosen
Frauen können demnach eine erfolgreiche bis sehr erfolgreiche
Karriere vorweisen. Unter den Mütter waren es mit 38,4 Prozent aber
deutlich mehr. Dabei können Karrieremütter die Erziehung ihrer
Kleinen in der Regel nicht - wie die meisten Männer – an den
Partner delegieren: Nur vier Prozent leben mit einem nicht
Berufstätigen zusammen.
Der Spiegel 18/2006
-26-
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Anteil der Kinder unter drei Jahren mit einem Krippenplatz
Kinderbetreuung
Reihe1
0
20
40
-2760
80
100
Arztpflicht für Kinder kommt im März
Gesundheitsministerium richtet zentrale Meldestelle in Uniklinik
Homburg ein
SZ 19/01/07
Die verpflichtenden ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen von saarländischen Kindern beginnen im März. Dann wird die zentrale Meldestelle
fertig sein, die alle Eltern per Brief zu den Untersuchungen aufrufen und
im Zweifelsfall die zuständigen Gesundheitsämter einschalten wird.
Das Saarland wird das erste Bundesland sein, in dem die Pläne zur
Verhinderung und Früherkennung von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und kindlichen Entwicklungsstörungen umgesetzt werden.
Sollten die Eltern dem zweiten Aufruf nicht Folge leisten, wird das
Gesundheitsamt eingeschaltet, das dann seine Mitarbeiter losschickt.
Eltern haften nicht zwangsläufig für ihre Kinder
Eltern haften nicht zwangsläufig, wenn durch das „Zündeln“ ihres elfjährigen Sohnes ein Gartenhaus abbrennt. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtssprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein
Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Denn
ihnen könne dann keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen
werden, wenn der Junge bisher nie durch Zündeln oder Sachbeschädigung aufgefallen sei. Eine ständige Beobachtungspflicht hätten die
Eltern bei Kindern in diesem Alter nicht mehr. (Az.: 4 U 137/05). SZ 15/02/07
Richter heben Kürzung von Kindergeld auf
Das Kindergeld des Eltern darf bei volljährigen, aber erwerbsunfähigen
Kindern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das hat das
Bundessozialgericht in Kassel gestern entschieden. Die Richter gaben
damit einer pflegebedürftigen 24-Jährigen Frau aus Niedersachsen
Recht, deren Sozialhilfe wegen des Kindergeldes der Mutter gekürzt
worden war. Das Kindergeld sei Einkommen der Mutter (Az.: b 9b SO
6/06 R und B 9b SO 5/06 R).
SZ 09/02/07
Arbeitszimmer selbst zahlen
Ausgaben für das Arbeitszimmer zu Hause können ab dem nächsten
Jahr kaum noch von der Steuer abgesetzt werden: Nur wer das
Arbeitszimmer als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit nutzt, also
überwiegend dort arbeitet, darf die Miete vom Einkommen abziehen.
Weiter anerkannt werden übrigens die Ausgaben für die Ausstattung des
Arbeitszimmers: Quittungen für Möbel, Computer und Arbeitsmittel
sollen also weiterhin aufbewahrt und beim Finanzamt eingereicht
werden.
Stern-Journal 50/2006
-28-
Broschüren
Schwarzbuch zeigt Mängel auf
Das „Schwarzbuch Hartz IV und Alleinerziehende“ des
Verbands alleinerziehender Mütter und Väter zeigt
anschaulich anhand von konkreten Fällen, welche
Nachteile und Zumutungen Alleinerziehende mit der
neuen Gesetzgebung erfahren. Das Schwarzbuch ist
erschienen und kann bei den VAMV-Landesverbänden und in der
VAMV-Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. www.vamv.de
Allein erziehen – zwischen
Unterstützungsbedarf und geholfen werden
Dokumentation der Fachtagung des VAMV im Oktober
2005 in Speyer. Erhältlich bei den VAMV-Landesverbänden und in der VAMV-Bundesgeschäftsstelle.
Sorgevereinbarung
Gelebte Elternautonomie bei Trennung und
Scheidung – Hilfe zur Ausübung der gemeinsamen Sorge. 2005. Bezug der Broschüre über
die Landesgeschäftsstelle.
Bausteine für eine gute Familienpolitik
herausgegeben von der LAG der Familienverbände im
Saarland, 2005. Bezug der Broschüre über die
Landesgeschäftsstelle
Elternwissen – Der Info-Scheck für junge Eltern
Unsere Starthilfe für Junge Eltern
Herausgegeben vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen
und Sport in Zusammenarbeit mit den Familienbildungsstätten
und Krankenhäusern
www.familie.saarland.de
-29-
Ortsverband Lebach - Schmelz
(06827 / 302079 Bank 1 Saar Lebach
Dagmar Holz
Peter Leistenschneider (06832 / 7699
Konto - Nr. 12412010
Kontaktstelle Köllertal (06806 / 952067 BLZ 591 900 00
Internetadresse:
Postanschrift:
www.vamv-lebach.de
Postfach 1221, 66822 Lebach
Termine
April 2007
01.04. 11.00 Uhr
04.04. 16.30 Uhr
18.04. 19.30 Uhr
24.04.
28.04.
Osterbrunch in den Gruppenräumen
Nachmittagstreffen mit Unterhaltung für
Kinder in Lebach
Abendtreffen in Lebach
Besuch des Wolfsparks in Merzig (Uhrzeit
nach telef. Absprache)
Treffen der Eltern ins Kino o.ä. (Uhrzeit
nach telef. Absprache)
Mai 2007
01.05.
02.05. 16.30 Uhr
16.05. 19.30 Uhr
20.05. 14.00 Uhr
30.05. 16.30 Uhr
Fahrrad-Maitour m. Rucksackverpflegung
Nachmittagstreffen mit Unterhaltung für
Kinder in Lebach
Abendtreffen in Lebach mit
anschließendem gemeinsamen Ausgang
Besuch des Freizeitbades Calypso in
Saarbrücken
Nachmittagstreffen mit Unterhaltung für
Kinder in Lebach
Treffen der VAMV-Oldies 1 Mal im Monat freitags. Rückfragen
bei Ruth Scholl (Tel. 06887/92265)
Zu allen Veranstaltungen sind Gäste und unsere Freunde aus
dem Ortsverband Saarbrücken und Landesverband herzlich
willkommen!
-30-
Ortsverband Lebach - Schmelz
Juni 2007
02.06. 16.00 Uhr
13.06. 16.30 Uhr
17.06. 11.00 Uhr
27.06. 19.30 Uhr
Sommerfest vor den VAMV-Räumen in
Lebach
Nachmittagstreffen mit Unterhaltung der
Kinder in Lebach (Rhythmusänderung
wegen Vortragsveranstaltung am
27.Juni!!!)
Besuch der Sommerrodelbahn Peterberg
bei Braunshausen mit gemeinsamen
Picknick
Abendtreffen in Lebach, es ist eine
Vortragsveranstaltung zum Thema
„Neues Unterhaltsrecht“ geplant
Juli 2007
01.07.
09.00 Uhr
11.07. 19.30 Uhr
13.-15.07
25.07. 16.30 Uhr
29.07. 11.00 Uhr
Fahrt in den Eifelpark Gondorf bei
Bitburg
Abendtreffen in Lebach
Abenteuerwochenende mit
Zeltübernachtung bei Anja in Hüttersdorf
Nachmittagstreffen mit Unterhaltung der
Kinder in Lebach
Fahrt nach Kell am See mit gemeinsamen
Grillen
August 2007
08.08. 19.30 Uhr
12.08.
Abendtreffen in Lebach
Schifffahrt von Mettlach nach Saarburg
mit Besuch des Freizeitparks in Saarburg
und Rückfahrt mit der Bahn (Uhrzeit wird
noch bekannt gegeben).
-31-
Ortsverband Saarbrücken
Ursulinenstr. 38
66111 Saarbrücken
(0681 / 3905303
Beate Krebber-Wengler
Jürgen Pabst
Sparkasse SB
Konto-Nr.
BLZ
1. Vorsitzende
stellv. Vorsitzender
10 215
590 501 01
( 0681/41418
( 0173/4248336
Der OV Saarbrücken hat eine Homepage: www.vamv-sb.de
Termine
April 2007
01.04. 11.00 Uhr
15.04. 11.00 Uhr
29.04. 11.00 Uhr
Sonntagsfrühstück in der Teestube,
anschl. Osterbasteln (Material ist
vorhanden)
Sonntagspicknick Besuch des Stadtparks
in Homburg (Verpflegung mitbringen)
Sonntagsfrühstück in der Teestube,
anschl. Besuch des Wurzelpfades in
St. Ingbert-Rohrbach
Mai 2007
01.05. 11.00 Uhr
06.05. 13.00 Uhr
13.05. 11.00 Uhr
27.05. 11.00 Uhr
Maiwanderung nach Kirchheck
(Verpflegung mitbringen)
Flohmarkt in der Teestube
Infos bei Jutta Reitz 06897 – 51906
Kuchenspenden erwünscht.
Muttertagsfrühstück in der Teestube,
Pfingstfrühstück in der Teestube
Juni 2007
10.06. 11.00 Uhr
24.06. 11.00 Uhr
Sonntagsfrühstück in der Teestube,
anschl. Bilder und ihre Bedeutung –
Bilderinterpretation
Sonntagsfrühstück in der Teestube,
anschl. Besuch des Festes im
Saarbrücker Zoo (75-Jahr-Feier)
-32-
Ortsverband Saarbrücken
Der Ortsverband Saarbrücken bietet jeden 2. Mittwoch im Monat
Kaffee und Kuchen zu familienfreundlichen Preisen
1 Tasse Kaffee
1 Stück Kuchen
1 Stück Torte
WO:
Wann:
0,50 €
0,80 €
1,00 €
Ursulinenstraße 38, 66111 Saarbrücken
Mittwochs 16 – 18 Uhr
Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Zu allen Veranstaltungen sind Gäste herzlich
willkommen
TEESTUBE
Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr
in der Ursulinenstr. 38 in Saarbrücken
mit Kinderbetreuung
Flohmarkt für Kindersachen
06. Mai 2007 ab
13.00 Uhr
in der Teestube
-33-
Kontaktstelle Homburg
(
Petra Collissy
06826 / 5 12 32
Kontaktstelle Köllertal
(
Birgit Soecknick
06806 / 952067
Neunkirchen
Treffen in Neunkirchen
JEDEN ERSTEN DONNERSTAG IM MONAT um 17.00 Uhr
findet im FNZ (Familien- und Nachbarschaftszentrum
Neunkirchen ), Vogelstraße 2 in Neunkirchen ein Treffen für
Alleinerziehende statt. Der VAMV, das FNZ und die AWO
Neunkirchen wollen eine Gruppe für Alleinerziehende aufbauen.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Für Kinderbetreuung ist gesorgt
-34-
Landesverband Saar
Talstr. 56, 66119 Saarbrücken
( 0681 / 33446
Fax 0681 / 373932
E – Mail:
Internet:
Sparkasse SB
Konto-Nr. 90.002.775
BLZ
590 501 01
[email protected]
www.vamv-saar.de
Von März bis Oktober befindet sich die
Wanderausstellung
„Frauenporträts allein erziehender
Migrantinnen und deutscher Frauen“
im Saarland. Sie wurde erstellt vom VAMV
Nordrhein-Westfalen. Den jeweiligen Standort
erfahren Sie in der Geschäftsstelle.
Termine
2. Quartal
21.04. 10-15 Uhr
15.05. 10-15 Uhr
08. – 10.06.
23.06. 10-18 Uhr
Informationsstand auf der Bahnhofstraße
der Landesarbeitsgemeinschaft der
Familienverbände im Saarland im
Rahmen der ARD- Themenwoche „Kinder
sind Zukunft“
Informationsstand auf der Bahnhofstraße
der Landesarbeitsgemeinschaft der
Familienverbände im Saarland anlässlich
des internationalen Familientags
Bundesdelegiertenversammlung in Berlin
Seminar „Energie für Körper und Seele“
Stressbewältigung
-35-
Landesverband Saar
3. Quartal
17.-19.08.
15.-23.09.
06.-13.10.
07.10.
„Wir fünfzigen“ 50-Jahr-Feier des
Saarlandes. Wir beteiligen uns mit einem
Informationsstand an dem Fest in der
Stadt Saarbrücken.
Welt der Familie
Kinder- und Jugendfreizeit im
Emil-Wagner-Haus in Berschweiler
Seminar zum Thema „Ernährung“
Sozialhilfeberatung
nur für MitgliederInnen
Anmeldung unbedingt erforderlich
(
0681 - 33446
Rechtsberatung
nur für MitgliederInnen
Anmeldung unbedingt erforderlich
-36-
(
0681 - 33446
Forderungen
Vereinbarkeit
Wir fordern die Vereinbarkeit von Kind und Beruf für alle Eltern, um
ein weiteres Abdrängen Alleinerziehender in die Sozialhilfe zu
verhindern.
• Wir fordern ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot
an Kinderbetreuung für Kinder aller Altersklassen.
• Wir fordern ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot
an Ganztagsschulen für alle Kinder, deren Eltern diese
Schulform wünschen.
Zeitfonds
Wir fordern die Einrichtung eines Zeitfonds von insgesamt 3 Jahren,
den Eltern je nach ihren familiären Bedingungen auf die ersten 12
Lebensjahre eines Kindes verteilen und mit Arbeitsplatzgarantie ihre
Erwerbstätigkeit reduzieren können - anstelle des bisherigen
Erziehungsurlaubs. Das Erziehungsgeld muss
Einkommenseinbußen ausgleichen.
Kindergeld
Wir fordern für alle Kinder ein gleiches, an den durchschnittlichen
Kosten eines Kindes orientiertes Kindergeld.
Regelunterhalt
Wir fordern die Festsetzung des Regelunterhalts für Kinder auf Höhe
ihres Existenzminimums solange es kein kosten-deckendes
Kindergeld gibt.
Sorgerecht
Wir fordern ein gemeinsames Sorgerecht nur, wenn beide Eltern
dies wünschen. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen
eines Elternteils lehnen wir ab. Wir fordern eine Orientierung an den
Umgangswünschen des Kindes. Einen Umgang gegen den Willen
des Kindes lehnen wir ab.
Steuern
Wir fordern gerechte Besteuerung. Steuerliche Entlastung soll es nur
für Frauen und Männer geben, die Kinder erziehen oder
Pflegebedürftige versorgen - statt der bisherigen steuerlichen
Subventionierung der Ehe.
Rente
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Wir fordern den weiteren Ausbau der eigenständigen Alterssicherung
von Frauen und eine grundlegende Reform der
Hinterbliebenenversorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss
grundsätzlich jedes Arbeitsverhältnis der Sozialversicherungspflicht
unterliegen.
Wohnen
Wir fordern eine an der realen Mietenentwicklung orientierte
Wohnkostenentlastung. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau
wollen wir angemessene Wohnflächen und das Zugeständnis von
einem individuellen Raum für jede/n BewohnerIn neben den
Gemeinschaftsräumen. Das Wohnumfeld muss kindgerecht gestaltet
werden.
Migration
Wir fordern für alle sich in Deutschland tatsächlich aufhaltenden
Eltern und Kinder ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht
nach Trennung und Scheidung unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit. Der Nachzug von minderjährigen Kindern zu
einem in Deutschland lebenden Elternteil muss unbürokratisch
möglich sein.
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Saar e.V.
Landesvorsitzende
Stellv. Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
Schatzmeisterin
Schriftführerin
Beisitzerin
Beisitzerin
Françoise Knaack-Hitti
Jürgen Pabst
Cornelia Norheimer
Edeltrud Kunrath
Jutta Reitz
Marina Bäumchen
Beate Krebber-Wengler
0681-740960
0173-4248336
0681-894181
06841-63471
06897-51906
0681-63660
0681-41418
Der VAMV ist eine Selbsthilfeorganisation allein erziehender Mütter
und Väter. Er vertritt die Interessen von 2 Millionen Einelternfamilien,
von Familien also, in welchen ledige, getrennt lebende, geschiedene
oder verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Der VAMV zeigt die
Benachteiligungen dieser allein erziehenden Eltern auf und will
verhindern, dass sich familienpolitische Maßnahmen vorwiegend an
Ehepaaren und Ehepaarfamilien orientieren.
-38-
Antrag auf Beitritt
Jahresbeitrag:
OV SB
OV Lebach
Landesverband
30,00 Euro
21,00 Euro
30,00 Euro
r als förderndes Mitglied (Nichtbetroffene)
r als Einzelmitglied im Landesverband
r als Mitglied des Ortsverbandes
SB
LEBACH
Bitte entsprechendes ankreuzen
Name:
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Straße:
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r
r
PLZ, Ort: ______________________________________
Telefon:
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Familienstand:
__________________________
Geb. am:
__________________________
Anzahl und Alter der Kinder:
Beruf:
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______________________________________
Haben Sie das alleinige Sorgerecht?
r Ja
r Nein
Ich bin einverstanden, dass meine Daten an den Bundesverband
weitergeleitet werden.
__________________
Ort, Datum
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Unterschrift
Die entsprechenden Konten der Ortsverbände, auf die der Beitrag
überwiesen werden soll, findet Ihr auf den Terminseiten der
einzelnen Ortsverbände.
Der Beitrag ist sofort zu entrichten.
Bitte mindestens vierteljährlich bezahlen, nicht monatlich.
Danke.
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