02 - VAMV Saar
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02 - VAMV Saar
VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER LANDESVERBAND SAAR E. V. Info II / 2007 VAMV Landesverband Saar e.V. Talstraße 56, 66119 Saarbrücken FAX: 0681 – 373932 ( 0681 – 33446 E-mail: [email protected] www.vamv-saar.de Sparkasse Saarbrücken BLZ 590 501 01 - Konto Nr. 90.002.775 -1- Abgabetermin für das nächste INFO 15. Mai 2007 Inhaltsverzeichnis Titelseite Inhaltsverzeichnis ARD Themenwoche Wie macht ihr das? Seminar Bericht des Ortsverbandes Saarbrücken PM Kindergeld PM Kinderförderung und Ehegattensplitting Infos zur Pressemitteilung Gesundheitsreform Alisch Grundrecht Gesundheit Mutter-Kind-Kuren Leitfaden zur Schwangerschaft und Elternzeit PM Frühe Betreuung PM 200.000 Kinder außerehelich geboren PM Bafög PM Vaterschaft ist mehr als Abzugsbedingte Kinderbetreuungskosten ab 2006 Kinder Kinder und Job Kinderbetreuung Urteile Broschüren Termine OV Lebach Termine OV Saarbrücken Kontaktstellen Termine Landesverband Forderungen Vorstand Antrag auf Beitritt Anzeige Sparkasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 12 13 14 17 18 19 20 21 22 23 24 26 27 28 29 30 32 34 35 37 38 39 40 __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ zu bestellen: Ratgeber : Alleinerziehend - Tipps und Informationen Neuauflage 2004 Versandkosten 5,-- Euro Impressum: Herausgeber: VAMV Landesverband Saar e. V. Auflage: 900 Stück Erscheinungsweise: viermal jährlich(Januar, April, Juli, Oktober) Mitarbeit: Lydia Oschmann, Cornelia Norheimer -2- ARD-Themenwoche Wie kann Deutschland kinderfreundlicher werden? Warum gibt es immer weniger Kinder? Wie schützen wir Kinder in Not? Eine Woche lang widmet sich die ARD ab dem 14. April in 650 Beiträgen im Fernsehen und Hörfunk dem Thema „Kinder sind Zukunft“. Die Themenwoche soll ein realistisches und differenziertes Bild von Kindern in Deutschland zeichnen – in Reportagen, Dokumentationen, Diskussionen, Hörspielen, TV-Serien und Spielfilmen. www.kinder-sind-zukunft.ard.de Aktion der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Saarland (LAG FAMS) Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Saarland (LAG FAMS) beteiligt sich an dieser Themenwoche. Am 21. April 2007 von 10.00 bis 14.00 Uhr werden wir einen Informationsstand in Saarbrücken, in der Nähe von Karstadt haben. Der werden wir mit unseren „Bausteinen“ auf die Bedürfnisse von Familien aufmerksam machen. Macht alle mit !!!!!!!! In diesem Zusammenhang bitten wir unsere Mitglieder und deren Kinder um Beiträge zu ihren Lebenssituationen. Schreibt uns einen kleinen Artikel, wie eure Lebensumstände sind, was verbessert werden könnte, was ihr euch von der Politik wünscht. -3- Wie macht ihr das? Gibt es hier noch mehr Menschen so wie wir? Ich bin total glücklich 1 mit meinem 5 /2-jährigen Sohn und meiner Tierarztpraxis und meiner Heilpraktikerpraxis für Menschen. Wir haben keine Verwandten hier und ich habe in der Zwischenzeit ein total schlechtes Gefühl, wenn ich immer mal wieder Bekannte, die ich erst kenne, seit wir hierher gezogen sind, darum bitten muss, auf meinen Sohn aufzupassen. Dabei sind alle wirklich nett und ich frage auch nur möglichst selten. Eigentlich versuche ich immer alles hinzukriegen. Bisschen stressig! Außerdem, so treffen wir nie jemand neuen, der zu uns passt und man natürlich mal hoffen könnte. Also, wie löst ihr das Problem? Oder kennt ihr das nicht? Wie finden wir jemanden zum Kindertauschen? Oder gar zum gemeinsamen Chaos-CampingWander-Bade-Hunde-Spass-hab-Urlaub oder zum geliebten Schwimmen gehen oder….. Hoffentlich kennt irgendjemand so was auch! Hoffentlich geht es euch auch gut dabei und ihr möchtet es trotzdem ändern! Ich freue mich auf eure Antwort Herzliche Grüße Kerstin Voswinkel Dr. med. vet. Kerstin Voswinkel, Zum Scheidberg 34, 66798 Wallerfangen, 06837 – 708236 -4- Seminar zur Stressbewältigung „Energie für Körper und Seele“ 23. Juni 2007 10 – 18 Uhr Jugendherberge Saarbrücken Referentin: Ingeborg Schub (Dipl. Sozialpädagogin, Systemische Familientherapeutin, Entspannungsverfahren) Kosten: Familien Einzelpersonen Nichtmitglieder 13,00 € 10,00 € 18,00 € Während der Seminarzeiten werden die Kinder betreut!! Anmeldungen bis 08. Juni 2007 in der Geschäftsstelle Tel. 0681-33 44 6. Bitte Kostenbetrag überweisen an: VAMV LV Saar, Sparkasse Saarbrücken BLZ: 590 501 01 - Konto Nr.: 90.002.775 Anmeldung nur gültig bei Eingang des Seminarbeitrags bis zum 08. Juni 2007. -5- Pressemitteilung Alleinerziehende suchen Kontakt zu Menschen in gleicher Situation „Wir sind erfreut über großen Zuspruch, den unsere Angebote für Alleinerziehende finden“, erklärte Beate Krebber-Wengler. die Vorsitzende des Saarbrücker Ortsverbandes des Vereins allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) bei der Mitgliederversammlung. In ihrem Bericht über die Vereinsaktivitäten im Jahre 2006 folgerte Krebber-Wengler, offenbar gebe es bei den Alleinerziehenden ein starkes Bedürfnis nach Austausch, Beratung und gemeinsamen Unternehmungen. Mit regelmäßigen Aktivitäten wie Teestube und Sonntagsfrühstück biete der VAMV „niedrigschwellige Angebote für Einelternfamilien“. Sehr gut kämen auch gemeinsame Ausflüge an, die auf die Bedürfnisse von Kindern vom Baby bis zum Jugendlichen zugeschnitten seien. Die Pläne für das neue Jahr sähen „die Fortsetzung des Bewährten“ vor. Neu ins Programm aufgenommen werden sollen Abend- oder Wochenendveranstaltungen für die allein erziehenden Mütter und Väter. Sie sollen u.a. Informationen zu den Themen Leben mit Harz IV, Gesundheit, Krisenbewältigung, Kindererziehung, Rückkehr in den Beruf vermitteln. Hierfür will der VAMV geeignete Fachreferenten gewinnen. Die zahlreich erschienen Mitglieder dankten Frau Krebber-Wengler für ihr großes Engagement und sagten ihre tätige Mithilfe bei den vielen geplanten Aktivitäten zu. Kontakt: Die Ortsgruppe des VAMV bietet Mittwoch einen offenen Treff in der Teestube in der Ursulinenstraße 38 an. Infos über den Verein unter Tel. 0681 – 3905303 oder im Internet unter www.vamv-sb.de . red SZ 19.02.2007 -6- ARBEITSGEMEINSCHAFT DER DEUTSCHEN FAMILIENORGANISATIONEN E.V. DEUTSCHER FAMILIENVERBAND (DFV) • EVANGELISCHE AKTIONSGEMEINSCHAFT FÜR FAMILIENFRAGEN (EAF) FAMILIENBUND DER KATHOLIKEN (FDK) • VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER (VAMV) Gemeinsame Presseerklärung Familienverbände fordern Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF) hat eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes gefordert. Dies sei ein notwendiger Ausgleich für die Mehrbelastung der Familien durch die Anhebung der Mehrwertsteuer und ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung kindbedingter Armut, erklärten die Vorsitzenden der in der AGF zusammengeschlossenen vier größten deutschen Familienverbände in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Hintergrund des Schreibens ist das Ergebnis des 6. Existenzminimumberichtes der Bundesregierung, wonach sich die Mindestlebenshaltungskosten von Kindern bis zum Jahr 2009 nicht erhöhen werden. Angesichts der drastisch angestiegenen Heizkosten, der Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Inflation und anderer Kostenfaktoren sei dieses Ergebnis nicht nachvollziehbar, so die Vorsitzenden. Das Existenzminimum bestimmt den Mindestbedarf, der für ein menschenwürdiges Dasein in Deutschland notwendig ist und dient als Grundlage für die Höhe des Kinderfreibetrages im Steuerrecht und damit auch des Kindergeldes. Existenzminimum und Steuerfreibetrag entsprechen sich seit 2005 mit 3.648 Euro im Jahr exakt in der Höhe. Das bedeutet, schon geringe Steigerungen des Existenzminimums müssten zur Anhebung der Kinderfreibeträge führen. Diese sei seit Jahren überfällig, so die Vorsitzenden der Verbände. In der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen e.V. sind folgende Verbände zusammengeschlossen: Deutscher Familienverband (DFV) Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf) Familienbund der Katholiken (FDK) Verband alleinerziehende Mütter und Väter (vamv) Berlin, 27. Februar 2007 -7- Gemeinsame Presseerklärung Kinderförderung statt Ehegattensplitting! Haushalte mit Kindern werden völlig unterschiedlich besteuert, je nachdem, ob die Eltern verheiratet oder allein erziehend sind oder eine Lebensgemeinschaft bilden. Neun Verbände fordern in einem Appell, dies zugunsten einer gezielten Förderung von Kindern zu ändern. Vielfältige Familienformen gibt es heute: Kernfamilie, Zweitfamilie, Einelternfamilie, Familie mit Migrationshintergrund, Mehrgenerationenfamilie, Ein- und Mehrkindfamilie, Großfamilie, Patchworkfamilie, Stieffamilie. Das in den 1950er Jahren eingeführte Ehegattensplitting begünstigt jedoch völlig einseitig den Familienstand der Ehe mit traditioneller Arbeitsteilung, das heißt besonders die Familien, in denen die Ehepartner besonders ungleich und trotzdem besonders gut verdienen. Bei niedrigen Einkommen bewirkt das Splitting wenig, bei ähnlich hohem Einkommen beider Partner gar nicht. Über 20 Milliarden Euro macht das Volumen des Ehegattensplittings aus, Geld, das für eine Weiterentwicklung von Kindergeld und zuschlag zu einer Kindergrundsicherung und für den Ausbau der Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der Angebote für Vorschulkinder familienpolitisch viel gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden könnte. Die Verbände fordern deshalb, das Ehegattensplitting durch eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem zweitem Grundfreibetrag zu ersetzen. Statt über weitere Steuerentlastungen für Gutverdienende durch ein Familiensplitting nachzudenken, rufen sie die Bundesregierung auf, beherzt für das Recht auf Bildung und Existenzsicherung aller Kinder zu handeln. Hierfür sagen ihre Unterstützung zu: Ø Bundesverband für Kinderbetreuung in der Tagespflege Ø Deutscher Juristinnenbund e.V. Ø Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Ø Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf) Ø pro familia-Bundesverband Ø Verband alleinerziehender Mütter und Väter, BV (VAMV) Ø Verband berufstätiger Mütter (vbm) Ø Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) Ø Zukunftsforum Familie (ZFF) -8- HINTERGRUNDINFORMATION FÜR DIE PRESSE „Kinderförderung statt Ehegattensplitting!“ Anlass: Schon die rot-grüne Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag stehen, dass sie das Ehegattensplitting in eine Kinderförderung umwandeln will, hat es aber nicht umgesetzt. Auch die Große Koalition und die Oppositionsparteien äußern sich zur Zeit zu einer Veränderung des Ehegattensplittings. Einigkeit scheint darin zu bestehen, die Finanzmittel effizienter für eine Förderung von Kindern einsetzen zu wollen. Vielfalt familiärer Lebensformen – Einfalt des Ehegattensplittings Vielfältige Familienformen gibt es heute: Kernfamilie, Zweitfamilie, Einelternfamilie, Familie mit Migrationshintergrund, Mehrgenerationenfamilie, Einkind- und Mehrkindfamilie, Großfamilie, Patchworkfamilie, Stieffamilie, usw. Haushaltsgemeinschaften mit Kindern werden jedoch völlig unterschiedlich besteuert, je nachdem, ob die Eltern verheiratet oder allein erziehend sind oder eine Lebensgemeinschaft bilden. Das Ehegattensplitting unterscheidet den Familienstand der Eltern und privilegiert allein bestimmte Einkommenskonstellationen in der Ehe: • Bei unteren Einkommen wirkt das Ehegattensplitting wenig und auch Ehen mit mittleren und hohen Einkommen bringt das Ehegattensplitting nichts, wenn beide Ehepartner (in etwa) gleich viel verdienen. • Das Ehegattensplitting fördert hingegen insbesondere die Ehen, in denen hohe Einkommen besonders ungleich auf die Ehepartner verteilt sind. Dies geschieht völlig unabhängig davon, ob in dieser Familie Kinder leben. • Familien mit Kindern gleichgeschlechtlicher Paare, Alleinverdienerpaare“ ohne Trauschein und Alleinerziehende werden vom Ehegattensplitting überhaupt nicht erfasst. Der Fiskus besteuert das Einkommen von Eltern mit Kindern damit unterschiedlich und ungerecht. Er schaut genau auf den Familienstand: Sind die Eltern verheiratet? Oder leben sie ohne Trauschein zusammen? Lebt ein Elternteil allein mit seinen Kindern als „echte/r“ Alleinerziehende/r? Unabhängig von der konkreten Verantwortung für Kinder ist allein die rechtliche Lebensform der Eltern Kriterium des Steuerrechts. Diese Wirkungen des Ehegattensplittings halten wir für unsozial und der familialen Wirklichkeit in Deutschland nicht mehr angemessen. -9- Angesichts drängender familienpolitischer Bedarfe an anderer Stelle, sind die erheblichen Mittel für das Ehegattensplitting – über 20 Milliarden Euro jährlich – nicht mehr gerechtfertigt. Dass eine grundlegende Änderung des Einkommensteuerrechts bei Ehen verfassungskonform möglich ist und dabei auch signifikante Summen frei würden, hat etwa das Gutachten „Neuorientierung der Ehebesteuerung“ der Hans-Böckler-Stiftung bereits gezeigt (www.boeckler.de). Historische Begründung des Ehegattensplittings Bis in die 1950er Jahre wurde in der Einkommensteuer das Einkommen von Ehepartnern addiert und diese Gesamtsumme gemeinsam versteuert. Dies war verfassungswidrig, da es Aufgrund der Progression in den Steuersätzen verheiratete gegenüber individuell besteuerten ledigen Paaren benachteiligte. Umgesetzt wurde die vom Bundesverfassungsgericht der Politik auferlegte Änderung des Steuerrechts in Form des bis heute geltenden Ehegattensplittings. Ehepartner zahlten nun nicht etwa ebenfalls Steuern auf ihr je individuelles Einkommen, sondern die gemeinsame Veranlagung wurde beibehalten und das Ehegattensplit ting eingeführt. Dies stellt allerdings eine Überkompensation der vormaligen Benachteiligung dar. Das Ehegattensplitting überkompensierte die steuerliche Benachteiligung von Ehen. Da das Splitting umso mehr wirkt, je höher das Einkommen ist und je ungleicher dabei die Einkommensverhältnisse der Ehepartner sind, führt das Ehegattensplitting zwar dazu, dass verheiratete Paare, bei denen beide Partner berufstätig sind, nicht länger gegenüber unverheirateten benachteiligt sind. Es führt aber auch dazu, dass es sich bei einem gut verdienenden Paar, in der vornehmlich oder ausschließlich ein Partner das Einkommen erzielt, erheblich finanziell auswirkt, ob es verheiratet ist oder nicht. Der Ehestatus wirkt sich nun steuerlich besonders günstig aus. Überwindung des Ehegattensplittings Das Ehegattensplitting zielte in seiner Entstehung auf voll erwerbstätige Ehemänner und nicht- oder „zuverdienende“ Ehefrauen. Diese Rollenverteilung hat empirisch und auch normativ in den Lebensvorstellungen vor allem der Bevölkerung jüngeren und mittleren Alters mittlerweile deutlich an Bedeutung verloren. Ihre Prägekraft für Einkommens- und soziale Sicherungsverläufe wirkt allerdings insbesondere in Westdeutschland in den Biografien der älteren Bevölkerung fort. -10- Wir fordern daher die Unterstützung aller Lebensformen mit Kindern und den Abbau der Begünstigung von Ehen ohne Kinder. Hierbei kann eine Übertragbarkeit des Grundfreibetrags zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums anstelle des geltenden Ehegattensplittings dem Umstand Rechnung tragen, dass beide Ehepartner einander unterhaltspflichtig sind. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Überwindung des Ehegattensplittings ließen sich damit entkräften. Individuelle Besteuerung – Kindbezogene Förderung Eine solche Reform der Besteuerung würde erhebliche und dringend benötigte Summen freimachen. Die Milliarden von Euro, die sich der Gesetzgeber das Ehegattensplitting jährlich kosten lässt, sind besser in einer gezielten Kinderförderung angelegt: • Investitionen in die Qualität und Quantität von Bildungsangeboten für Kinder würden das Grundrecht aller Kinder auf angemessene Förderung ihrer Entwicklung verwirklichen helfen und es insbesondere Frauen besser ermöglichen, Familien- und Erwerbsarbeit so zu kombinieren, dass eine eigenständige materielle Existenzsicherung erreicht werden kann. • Eine Erhöhung des Kindergeldes, ein Ausbau des Kinderzuschlags und weitere Schritte in Richtung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung würden der skandalösen Verbreitung von Armut bei Kindern und Jugendlichen entgegenwirken. • Kostenlose Bildung, Erziehung und Betreuung der 0 bis 6-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und Vorschule. Von unseren europäischen Nachbarn lernen ... In unseren europäischen Nachbarländern gibt es anstelle des Ehegattensplittings längst Steuersysteme, die Ehen weniger begünstigen und stattdessen stärker individuell besteuern, unabhängig von der jeweils gewählten Familienform. Die Milliarden von Euro, die sich der Gesetzgeber das Ehegattensplitting jährlich kosten lässt, sind besser in einer gezielten Kinderförderung angelegt, z. B. in den Ausbau und Qualitätsverbesserungen der Bildungseinrichtungen für Kinder oder in einer Erhöhung des Kindergeldes. ... und handeln! Als Verbände, die sich für die Gleichbehandlung verschiedener Lebens- und Familienformen in Deutschland einsetzen, fordern wir die Große Koalition auf, das Ehegattensplitting zugunsten einer gezielten Förderung von Kindern – unabhängig davon, in welcher Familienform sie leben – aufzugeben. Berlin 05.12.2006 -11- Gesundheitsreform ab 01.04.2007 Absicherung im Krankheitsfall für alle – mehr Wahlmöglichkeiten und neue Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte Niemand in Deutschland muss künftig ohne Krankenversicherungsschutz sein. Die neue Gesundheitsversicherung sieht vor, dass alle Einwohner ohne Krankenversicherungsschutz, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einbezogen werden. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zuletzt privat krankenversichert waren, werden die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) verpflichtet, einen Versicherungsschutz im Basistarif anzubieten. Diesen Basistarif wird die PKV zu bezahlbaren Prämien, ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse anbieten. o o o o Geriatrische Rehabilitationsleistungen, empfohlene Schutzimpfungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden zu Pflichtleistungen der Krankenkassen. Häusliche Krankenpflege wird künftig auch in neuen Wohngemeinschaften oder Wohnformen sowie in besonderen Ausnahmefällen in Heimen als Leistung gewährt. Bei ambulanter Entbindung in Geburtshäusern wird künftig ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Bei Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger Eingriffe, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen oder Piercing, haben die Krankenkassen den Leistungsumfang einzuschränken. Die Verpflichtung der Versicherten zu gesundheitsbewusstem und eigenverantwortlichem Verhalten wird künftig besonders betont: In Zukunft gilt für chronisch kranke Versicherte nur dann eine reduzierte Zuzahlungs-Belastungsgrenze, wenn sie vor ihrer Erkrankung regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben. Für alle bereits heute chronisch Kranken bleibt es bei der reduzierten Belastungsgrenze. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich therapiegerecht verhalten. Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten (Selbstbehalttarife in begrenzter Höhe oder Kostenerstattungstarif). Spezielle Hausarzttarife müssen angeboten werden. Dabei bleibt die Teilnahme an entsprechenden Modellen freiwillig. -12- Arzneimittelpreise sind künftig keine Fest- sondern Höchstpreise, die jeweils unterschritten werden können. Die Einsparungen hieraus sollen den Kostenträgern und Endverbrauchern zugute kommen. Die Abgabe einzelner Tabletten aus Großgebinden durch Apotheken wird erleichtert. Der Gesundheitsfonds Ab 01.01.2009 wird ein Gesundheitsfonds eingerichtet. Die Beiträge von Arbeitgebern und Mitgliedern der Krankenkassen werden per Rechtsverordnung festgelegt, dabei enthält der Arbeitnehmerbeitrag auch den heutigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Die Verteilung der Beitragslast entspricht dem heutigen Niveau. In das neue Modell wird mit ausreichenden Finanzmitteln gestartet, vor dem Start müssen die Krankenkassen entschuldet sein. Der Beitragseinzug verbleibt bei den Krankenkassen. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Kassen künftig für ihre Versicherten neben einer Grundpauschale einen Alters- und Risikozuschlag. Krankenkassen, die mit den Fondsmitteln nicht auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen und von ihren Mitgliedern einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Erwirtschaften Krankenkassen Überschüsse, können diese an die Versicherten ausgeschüttet werden. Zusammengefasst von Jutta Reitz -13- Grundrecht Gesundheit! Bewertung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV-WSG) aus familienpolitischer Perspektive Das Gesundheitssystem ist eine der fünf Säulen des deutschen Sozialsystems. Die Gesetzgebung ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch verankert. Daraus ergibt sich der Anspruch, dass eine Gesundheitsreform das Ziel einer sozial gerechten Umgestaltung haben muss. Gesundheit ist ein Grundrecht der Bürger/innen und muss ein entsprechendes politisches Gewicht haben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) bewertet die Gesundheitsreform unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit und der Familiengerechtigkeit. Der überwiegende Anteil der Alleinerziehenden ist weiblich, deshalb ist die Reform auch unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit einzuschätzen. Privilegierte Schichten haben in Deutschland eine längere Lebenserwartung und sind gesünder als ökonomisch und sozial benachteiligte Gruppen. Alleinerziehende sind oft ökonomisch benachteiligt, sie unterliegen einem höheren Armutsrisiko und stehen in der Regel unter einer besonderen Stressbelastung. Auf diese Situation sollte die Gesundheitsreform spezifisch eingehen. Vor diesem Hintergrund hat der VAMV die Gesundheitsreform überprüft. Die relevanten Eckpunkte sind im Folgenden aufgeführt. 1. Zusatzbeitrag Der so genannte Zusatzbeitrag, den gesetzliche Krankenkassen einmal pro Jahr erheben dürfen, ist sozial ungerecht, da Zusatzbeiträge bis zu acht Euro ohne Einkommensprüfung erhoben werden dürfen. Die Zusatzprämie wird vor allem die Krankenkassen treffen, deren Versicherte ein hohes Morbiditätsrisiko haben. Die sind in erster Linie Kassen mit vielen einkommensschwachen Versicherten und Kassen mit vielen weiblichen Versicherten. Risikoarme gut informierte Versicherte werden die Krankenkasse wechseln – dies führt zu einer Bündelung von risikoarmen und risikoreichen, ressourcenarmen und ressourcenreichen sowie alten und jungen Versicherten in einzelnen Kassen. 2. Zuzahlungen Bereits in der Stellungnahme zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2003 hat der VAMV Zuzahlungen der Patient/innen zu Behandlungen und die Praxisgebühr abgelehnt. Der VAMV fordert weiterhin, dass sämtliche -14- Zuzahlungen zu medizinischen Behandlungen sowie die Praxisgebühr abgeschafft werden. Pauschale Zuzahlungen treffen einkommensschwache Versicherte besonders hart. Durch die Abschaffung der Sozialklausel wurde diese Situation verschärft. 3. Einstieg in die steuerfinanzierte Mitversicherung der Kinder Die steuerfinanzierte Mitversicherung der Kinder von GKVVersicherten ist für Eltern ein Nachteil. Zuvor waren die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert, nun finanzieren die Eltern indirekt über die Steuermittel die Versicherung ihrer Kinder. Dass Kinder von privat Versicherten nicht in die steuerfinanzierte Versicherung einbezogen werden, ist für den VAMV inakzeptabel. Wenn Kinder als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert werden, dann muss dies für alle Kinder gelten. Eine zukunftsfähige Sozialpolitik darf Kinder weder in Richtung privilegierter noch in Richtung unterprivilegierter Gruppen ungleich behandeln. 4. Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatt/innen Die beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehegatt/innen (meist sind dies Frauen) bleibt erhalten. Für den VAMV zeigt sich hier erneut eine nicht gerechtfertigte Bevorteilung der Ehe. Zudem wird der Anreiz für die Erwerbstätigkeit von Frauen verringert. Der VAMV fordert die Abschaffung der Beitragsfreiheit für Ehegatt/innen in der GKV. 5. Mutter/Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistung Ab In-Kraft-Treten des GKV-WSG werden Mutter/Vater-Kind-Kuren zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Tatsache bewertet der VAMV als Fortschritt. 6. Zwang zur Vorsorge / Verpflichtung zu therapiegerechtem Verhalten Das GKV-WSG sieht vor, dass die Belastungsobergrenze von 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte für chronisch Kranke nur dann gilt, wenn zuvor Früherkennungsuntersuchungen (Herz-KreislaufKrankheiten, Zuckerkrankheit, Nierenerkrankungen) in Anspruch genommen wurden (§ 62 SGB V) und wenn der Arzt/die Ärztin ein therapiegerechtes Verhalten feststellen kann. In der Begründung zum Gesetz heißt es: „Mit der Verknüpfung der Regelung über die verminderte Belastungsgrenze mit der Inanspruchnahme der in § 25 Abs. 1 und 2 (SGB V) definierten Vorsorgeuntersuchungen soll die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und -15- eigenverantwortlichem Verhalten betont werden.“ Das ist eine Einschränkung der Patientenautonomie. Bei vielen chronischen Krankheiten kann therapiegerechtes Verhalten nach dem derzeitigen Stand der Forschung nicht bewertet werden und ist individuell höchst unterschiedlich. Die Entscheidung über therapiegerechtes Verhalten dem/der behandelnden Arzt/Ärztin zu überlassen stellt eine weitere Verschlechterung der Stellung der Patient/innen dar. Zudem ist die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen sozial ungleich verteilt. Herkömmliche Prävention erreicht gut gebildete und einkommensstarke Schichten in höherem Maße und führt bisher dazu, dass gesundheitliche Ungleichheiten verschärft werden („Präventionsdilemma“). Sanktionen, wie die Erhöhung der Belastungsobergrenze, sind nicht geeignet, um die Teilnahme an Präventionsmaßnahmen für Benachteiligte zu erhöhen. Demnach führt dies zu einer deutlichen Schlechterstellung von ökonomisch benachteiligten Gruppen. 7. Verschuldungsprinzip Für Folgen von bestimmten selbstverschuldeten Behandlungen werden zukünftig die Kosten nicht mehr übernommen. Mit der Einführung dieses Prinzips wird der Weg für andere „selbstverschuldete“ Krankheiten (z.B. Sportunfälle, Dickleibigkeit, Suchterkrankungen) geebnet. Fazit: Struktur des Gesundheitswesens unzureichend reformiert Die Reform des Gesundheitswesens wird durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (GKV-WSG) ausschließlich auf Kosten der Patient/innen durchgeführt. Die tatsächliche Verbesserung der Strukturen bei den Institutionen wurde verhindert. Die Entschuldung der Kassen müssen die Versicherten über Zuzahlungen und Beiträge tragen. Statt eines Anreizes, die Versicherten möglichst gesund zu erhalten oder langfristig wirksam zu behandeln, wird der Wettbewerb um gesunde Versicherte eröffnet. Dies ist in einer alternden Gesellschaft kein zukunftsfähiges Konzept. Statt der Abfederung gesundheitlicher Ungleichheit wird durch die Reform eine weitere Verschärfung dieser Schieflage erreicht. Der VAMV wird die Entwicklung der Krankenkassen beobachten und gegebenenfalls Empfehlungen zur Wahl einer Versicherung aussprechen. Berlin, 16.02.2007 VAMV-Bundesverband -16- Mutter-Kind-Kuren: Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen Rückenwind für die Gesundheit in Familien Freiburg, 09. März 2007. Familien brauchen in unserer Gesellschaft vielfältige Unterstützung. Insbesondere Mütter haben es nach wie vor schwer, Beruf und Familie zu vereinbaren. Wenn dann noch Erkrankungen beim Kind oder die Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen dazukommen, führt die anhaltende Mehrfachbelastung häufig auch zu Gesundheitsproblemen der Mutter. Um dann die dringende Gesundung der Mütter zu ermöglichen, hat jetzt die Politik reagiert und in der aktuellen Gesundheitsreform eine Besserstellung von stationären Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen beschlossen: Ab 01.04.2007 gilt, dass Mutter-Kind-Kuren Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Außerdem wurde klargestellt, dass diese familienorientierten Maßnahmen nicht erst dann bewilligt werden können, wenn alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Denn häufig ist es besonders schwierig im Familienalltag auch noch mehrere Wege zu unterschiedlichen Therapeuten zu integrieren. Hier bieten Mutter-Kind-Kuren eine sinnvolle Alternative, weil sie von bestimmten Alltagspflichten entlasten und ein kompaktes Behandlungsprogramm mit unterschiedlichen, indikationsgerechten Therapien ermöglichen. Interessierte erhalten weitergehende Informationen zu den Veränderungen durch die Gesundheitsreform und zu den Angeboten der Kliniken kostenlos unter 0800 / 2 23 23 73 oder unter www.kur.org. Übrigens: Diese Pflichtleistung der Krankenkassen gilt auch für Vater-Kind-Kuren! Kur + Reha GmbH 12.03.07 !!!!!!!! Vormerken !!!!!!!! Kinder- und Jugendfreizeit im Herbst 06. – 13.10.2007 Emil-Wagner-Haus in Berschweiler „Auf den Spuren von Biber und Co“ -17- Leitfaden für Leistungen bei Schwangerschaft und Elternzeit INFOS: Arbeitskammer des Saarlandes Tel: 0681-4005-220; www.arbeitskammer.de Ab Januar 2007 wird das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Jedoch gilt für die Zeit zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 ein Übergangsrecht. Denn die Regelungen über das bekannte Erziehungsgeld gelten bis Ende 2008 weiter. Mit dem „Leitfaden für Leistungen bei Schwangerschaft und Elternzeit“ gibt die Arbeitskammer einen Überblick über staatliche Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu folgenden Themen: Ø Elterngeld § Berechtigte § Höhe § Bezugszeitraum § Antragstellung Ø Elternzeit § Der Antrag § Folgen der Elternzeit für das Arbeitsverhältnis § Elternzeit und Teilzeit Ø Kindergeld Ø Mutterschaftsgeld: Antrag beim: Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, www.bva.de Telefon: (0228) 619-1888, Telefax: (0228) 619-1877 Ø Lohnsteuerklassenänderung Ø Erziehungsgeld Hinweis: Bitte beachten sie zum Thema Erziehungsgeld unsere Broschüre „Mutterschutz, Erziehungsgeld, Elternzeit“ § Wahlmöglichkeiten beim Erziehungsgeld § Einkommensfreigrenzen Ø Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II Ø Wenn Unterhaltsvorschuss notwendig ist Ø Mutter-Kind-Stiftung Ø Kindertageseinrichtungen www.arbeitskammer.de -18- Pressemitteilung Frühe Betreuung ist Bildung! eaf, iaf und VAMV stützen Vorschlag der Familienministerin Ein Drittel der Kinder unter drei Jahren soll zukünftig einen Betreuungsplatz erhalten. Dieser Entwurf von Familienministerin Ursula von der Leyen trifft auf unsere rückhaltlose Zustimmung. Frühkindliche Betreuung heißt, dass Kinder in dieser wichtigen Entwicklungsphase ein hochwertiges Bildungsangebot erhalten. Kinder sind am liebsten mit andern Kindern zusammen. Sie sind Vorbild und Spielkameraden gleichzeitig. Kinder deren Erstsprache nicht deutsch ist lernen die Zweitsprache in der Krippe spielend – im wahrsten Sinne des Wortes. "Wenn wir in der Europäischen Union nicht weiterhin das Schlusslicht bilden wollen, muss Familienpolitik mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Denn nicht die rechtliche Gleichheit der Partner und Modernität, sondern traditionelle Geschlechterrollen und nicht kindgerechte gesellschaftliche Bedingungen sind heute der Grund für niedrige Geburtenraten.", so Prof. Dr. Ute Gerhard, Vorsitzende der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen. Mehr Krippenplätze sind eine Win-Win-Situation für Familien: Eltern haben eine echte Wahlmöglichkeit, ob sie ihre Kinder ausschließlich zu Hause betreuen oder zusätzlich professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Zudem können Mütter und Väter nach der einjährigen Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen. Für viele Familien, insbesondere auch für Einelternfamilien ist die Betreuung ihrer Kinder ab einem Jahr keine Alternative sondern eine Notwendigkeit. Sie müssen den Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit der Eltern sichern, um nicht in Einkommensarmut zu geraten. Familienministerin von der Leyen hat unsere Unterstützung mit der Forderung nach dem Ausbau von Krippenplätzen. Das ist ein Schritt zu einer kinder- und familiengerechten sozialen Infrastruktur, wie sie in vielen anderen europäischen Ländern seit langem vorhanden ist. Berlin, 23. Februar 2007 -19- Pressemitteilung 200.000 Kinder außerehelich geboren: Es ist Zeit für eine zukunftsfähige Familienförderung Fast 30 Prozent der 2005 geborenen Kinder kamen außerehelich zur Welt. Dies veröffentlichte das Statistische Bundesamt gestern als Zahl der Woche. Grund genug um endlich festzustellen, dass die Förderung durch das Ehegattensplitting an immer mehr Familien vorbeigeht. Alleinerziehende und nichteheliche Paare mit Kindern werden von Jahr zu Jahr mehr. Während die traditionelle Ehepaarfamilie zurückgeht, entscheiden sich immer mehr Eltern ohne Trauschein für Kinder. Der Geburtenrückgang könnte damit eher als Absage an traditionelle Familienmodelle verstanden werden. Erwachsene entscheiden sich mehr und mehr dafür, in autonomen und gleichberechtigten Familienformen zu leben. „Die Einelternfamilie“, so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV „ist eine zukunftsweisende Lebensform. Das sollte sich endlich in einer zeitgemäßen Familienförderung niederschlagen. Der VAMV fordert seit Jahren die Individualbesteuerung und eine Grundsicherung für Kinder. Die Einführung einer Kinderkomponente beim Ehegattensplitting führt zur Zementierung des traditionellen Modells. Vom Splitting profitieren nur Familien, bei denen ein Erwachsener besonders viel verdient: Also die so genannte Hausfrauenehe. Kinder von nicht verheirateten Paaren werden von diesem Modell nicht profitieren. Zukunftsfähige Konzepte liegen vor, sie müssen nur endlich umgesetzt werden.“ Berlin, 24. Januar 2007 Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Saar e. V. wünscht allen frohe Ostertage -20- Pressemitteilung BaföG Novelle 2007: Mogelpackung für Alleinerziehende Die aktuelle Novellierung des BaföG birgt für Alleinerziehende Nachteile. Auf Antrag der großen Koalition soll das Gesetz einen so genannten Betreuungszuschlag von 113 Euro für Studierende mit Kind umfassen. Im Gegenzug fällt der Teilerlass bei der Darlehensrückzahlung weg. Die BaföG-Rückzahlung wurde bisher bei geringen Einkommen für Eltern teilweise erlassen. Der neue Betreuungszuschlag wird pauschal und unabhängig von der Kinderzahl gewährt. „Die Bundesregierung darf dem Ziel, Akademikerinnen zur Fortpflanzung zu motivieren, nicht alle sinnvollen Regelungen unterordnen“ so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. „Wir brauchen endlich eine echte Erhöhung der BaföG-Sätze, keine Mogelpackungen. Insbesondere Alleinerziehende, die zu hohen Anteilen nur über geringe Einkommen verfügen, haben von der Teilerlass-Regelung profitiert. Der Betreuungszuschlag ist nicht zielgenau und eine Verschlechterung für Einelternfamilien. Alleinerziehende müssen sich jetzt schon genau überlegen, ob sie angesichts von hohen Studiengebühren eine akademische Ausbildung anstreben. Die Aussicht auf einen Schuldenberg am Ende ist eine weitere Hürde. Das BaföG entfernt sich so von seinem eigentlichen Ziel: Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung.“ Der VAMV fordert seit vielen Jahren die kostenfreie ganztägige Bildung und Betreuung für alle Kinder. Zum Konzept des VAMV zählt zudem eine Existenzsicherung für Kinder. Beide Maßnahmen würde weiteres politisches Stückwerk verhindern. Die Novellierung des BaföG ist faktisch eine Nullrunde und wird den Herausforderungen einer zukunftsfähigen Wissensgesellschaft nicht gerecht. Berlin, 8. Februar 2007 -21- Pressemitteilung Vaterschaft ist mehr als eine Sache der Genetik Der VAMV hält das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ausgewogen: Heimliche Vaterschaftstests sind weiterhin nicht gerichtlich verwertbar. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber ein geordnetes gesetzliches Verfahren zur Erleichterung der Vaterschaftsfeststellung einführen. „Die Kinder haben die schwächste Position im Abstammungsverfahren, ihre Rechte sind mit dem Urteil gewahrt“, kommentiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV die Entscheidung. „Kaum eine andere Rechtsfolge ist mit so vielen objektiven Verpflichtungen verknüpft und berührt tiefe emotionale Bindungen und gewachsene zwischenmenschliche Beziehungen.“ Der Auftrag der Verfassungsrichter/innen an den Gesetzgeber, ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen, schützt letztlich die familiären Interessen. Ein Vater, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, muss den Test dann nicht mehr „heimlich“ durchführen. Dadurch ist prinzipiell mehr Offenheit gegenüber der Mutter und den Kindern möglich. Es ist aber auch ein Appell an die große Verantwortung, diese Möglichkeit wahrzunehmen oder nicht. Sind erst einmal Zweifel gesät, kann das ernste Folgen für die Familie haben. Zum Wohle des Kindes ist es richtig, weiterhin eine angemessene Hürde für die Vaterschaftsanfechtung zu setzen. Auch wenn das bedeuten kann, dass die rechtliche und die biologische Vaterschaft voneinander abweichen. Edith Schwab: „Bei 80 Prozent der heimlichen Vaterschaftstests kommt heraus, dass die getesteten Kinder biologische Nachkommen sind – darüber sollten sich die Väter Gedanken machen. Allein die Machbarkeit ist keine geeignete Lösung für Konflikte in der Partnerschaft. Im Interesse der Kinder währt Ehrlichkeit am längsten – bei beiden Elternteilen.“ Berlin, 13. Februar 2007 -22- Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten ab 2006 -23- Kinder Kinder schätzen Treue, Vertrauen und Zuverlässigkeit Es gibt sie noch, die Kinder, die hellwach sind, interessiert und engagiert. Kaum zu glauben nach all den Schlagzeilen über immer dicker werdenden Nachwuchs, der nur noch vor dem Fernseher oder Computer hockt und Chips futtert. Die meisten sechs- bis 14-Jährigen sind offenbar bereit, sich für andere einzusetzen. Sie geben sogar an, ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu ihrem Elternhaus zu haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Magazin „Geolino“ und Unicef gestern in Berlin vorstellten. Vor allem das soziale Engagement steht hoch im Kurs, wenn es darum geht, Freunden zu helfen oder sich für Tiere, Vereine sowie ärmere oder hilfsbedürftige Menschen zu engagieren. So wollen 93 Prozent der Kinder wann immer es geht „Freunden helfen“, für mehr als jedes zweite Kind ist ohnehin Vertrauen „total wichtig“. 49 Prozent schätzen vor allem Zuverlässigkeit und Treue. Die Umwelt schützen wollen 52 Prozent, sich in der Schule engagieren 50 Prozent. SZ 25/10/06 Mehrheit der Kinder sieht Väter als liebevolle Freunde Die meisten Väter in Deutschland sind einer Umfrage zufolge für ihre Kinder vielmehr liebevoller Freund als strenge Respektperson. 67 Prozent der Kinder sagten, sie könnten mit ihrem Vater über alles sprechen, berichtete das Magazin „Eltern family“ unter Berufung auf eine repräsentative Umfrage des Münchner Instituts „Iconkids & Youth“. Vier von fünf Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren gaben an, sie wüssten, dass ihr Vater sie liebt. Und jedes zweite Kind darf seinen Vater sogar während der Arbeit anrufen. Dennoch hat jedes fünfte Kind manchmal Angst vor seinem Vater. SZ 10/02/07 Mehr Essensgeld für arme Kinder Land und Kommunen wollen das Schulessen für Kinder von Hartz-IVEmpfängern und Geringverdienern in diesem Jahr mit insgesamt 1,2 Millionen Euro unterstützen. Profitieren werden davon 2000 Kinder. Grundlage für die Unterstützung sind bei Geringverdienern die Einkommensgrenzen des Schülerförderungsgesetzes. Die Unterstützung wird nach Angaben des saarländischen Kultusministers rund 2000 der insgesamt knapp 10 000 Kinder im Saarland zu Gute kommen, die – vor allem an Ganztagsschulen – ein Mittagessen einnehmen können. Allerdings gilt diese Regelung vorerst nur für dieses Jahr. SZ 23/02/07 -24- Warnung vor Missbrauch im Netz Heute 13-Jährige machte Kinderporno-Bilder selbst Experten haben vor der Gefahr gewarnt, die für Jugendliche von Sextätern in Internet-Chaträumen ausgehe. „Nicht jeder Chat ist nett“, sagte der Jugendschutzexperte Sebastian Gutknecht. Eltern müssen das Verhalten ihrer Kinder im Internet beobachten. Hintergrund ist die jüngste Entwicklung bei der Suche nach der Identität eines Mädchens von dem kinderpornographische Fotos bei Razzien entdeckt worden waren. Veröffentlichungen etwa in „Aktenzeichen XY“ hatten zu einer heute 13-Jährigen geführt. Diese gab an, die Fotos vor Jahren auf Bitten eines Chat-Partners gemacht zu haben. Der Unbekannte verbreitete diese im Netz. Vor den Gefahren des sexuellen Missbrauchs über Chats im Internet warnt auch das Projekt „KlickX“, das unter anderem vom saarländischen Innenministerium getragen wird. www.klickx.net SZ /01/07 Kinder sind von Erwachsenen genervt Schlechtes Benehmen von Erwachsenen geht Kindern auf die Nerven, ergab eine Umfrage des Apothekermagazins „Medizini“. Mehr als 71 Prozent der Sechs- bis Zwölfjährigen ärgern sich, wenn sich Große vordrängeln. Ebenso viele fanden es unmöglich, wenn Erwachsene auf Spielplätzen Zigarettenstummel wegwerfen oder Hunde ihr Geschäft verrichten lassen. Etwa jedes zweite Kind ist empört, wenn Erwachsene weder „Bitte“ noch „Danke“ sagen. SZ 10/11/02/07 Erziehungsexperte: Kindern Computer und TV nicht verbieten Eltern sollten Kindern Fernsehen und Computerspiele nicht einfach verbieten. Vielmehr gehe es darum, einen sinnvollen Umgang mit Medien beizubringen, sagte Erziehungswissenschaftler Stefan Aufenanger dem Magazin „Focus-Schule“. „Kann das Kind mit den Medien umgehen, ist alles in Butter.“ Dennoch seien die meisten Lehrer eher medienkritisch. Sie sähen nicht, dass Medien ein wichtiger Teil der Lebenswelt von Kindern seien, sagte der Professor von der Universität Mainz. Dabei hätten Medien immer zwei Seiten: Sie schürten zwar Ängste, erweiterten aber auch den Horizont. „Durch die entsprechende Vermittlung wachsen politisch interessierte Kinder heran: Sie organisieren sich gegen die Abholzung des Regenwaldes oder sammeln für die Opfer des Tsunami.“ Das Internet ermögliche zudem, selbstständig zu recherchieren und mit Gleichaltrigen zu kommunizieren. SZ 10/01/07 -25- Lange Elternzeit für die meisten Männer absolut undenkbar Für zwei Drittel der deutschen Männer ist es undenkbar, ein Jahr oder länger Elternzeit zu nehmen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts Gewis aus Hamburg. Dabei gaben 66 Prozent der befragten Männer an, sie könnten sich nicht vorstellen, für die entsprechende Zeit aus der Arbeit auszusteigen – auch nicht für das Kind. Von den befragten Frauen bezeichneten dies nur 28 Prozent als ausgeschlossen. Die Begründung für ihre Zurückhaltung lieferten viele Männer mit: Mehr als die Hälfte (58 Prozent) stimmten der Aussage: „Ich finde Hausmänner unmännlich“ zu SZ 13/02/07. Jede zweite Mutter hat nur eine Stunde Freizeit Jede zweite Hausfrau und Mutter in Deutschland hat einer Umfrage zufolge höchstens eine Stunde Freizeit am Tag. Eine „Familienmanagerin“ mit zwei kleinen Kindern arbeitet durchschnittlich zwölf Stunden pro Tag. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach für die „Vorwerk Familienstudie 2006“. 15 Prozent der Mütter gaben an, gar keine Freizeit zu haben. SZ 05/09/06 Erfolgreich im Job Eine neue Studie widerlegt, dass Kinder notwendigerweise die Karriere berufstätiger Frauen behindern. Einer Untersuchung des Forschungsministeriums zufolge sind Akademikerinnen in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen mit Nachwuchs im Durchschnitt erfolgreicher im Job als kinderlose Kolleginnen. Befragt wurden rund 9000 berufstätige Chemiker, Informatiker, Physiker und Ingenieure, darunter etwas mehr als die Hälfte weiblich. Ermittelt wurde deren beruflicher Erfolg gemessen an Einkommen, formaler Position, Personalverantwortung, Budgetverantwortung und Position in der Außenvertretung. Ein Viertel (27,3 Prozent) der kinderlosen Frauen können demnach eine erfolgreiche bis sehr erfolgreiche Karriere vorweisen. Unter den Mütter waren es mit 38,4 Prozent aber deutlich mehr. Dabei können Karrieremütter die Erziehung ihrer Kleinen in der Regel nicht - wie die meisten Männer – an den Partner delegieren: Nur vier Prozent leben mit einem nicht Berufstätigen zusammen. Der Spiegel 18/2006 -26- G D Ni Fr roß Dä Sc N Ö eu Tsc e d F b s o a P ne hw rw te ts h in e n r o m ed eg U nla rlan kre itan rtu Ital Irla rre chla ech ar e e SA n d ic ie ga ie n ic n ie d e h n k n n l n d h d n Anteil der Kinder unter drei Jahren mit einem Krippenplatz Kinderbetreuung Reihe1 0 20 40 -2760 80 100 Arztpflicht für Kinder kommt im März Gesundheitsministerium richtet zentrale Meldestelle in Uniklinik Homburg ein SZ 19/01/07 Die verpflichtenden ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen von saarländischen Kindern beginnen im März. Dann wird die zentrale Meldestelle fertig sein, die alle Eltern per Brief zu den Untersuchungen aufrufen und im Zweifelsfall die zuständigen Gesundheitsämter einschalten wird. Das Saarland wird das erste Bundesland sein, in dem die Pläne zur Verhinderung und Früherkennung von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und kindlichen Entwicklungsstörungen umgesetzt werden. Sollten die Eltern dem zweiten Aufruf nicht Folge leisten, wird das Gesundheitsamt eingeschaltet, das dann seine Mitarbeiter losschickt. Eltern haften nicht zwangsläufig für ihre Kinder Eltern haften nicht zwangsläufig, wenn durch das „Zündeln“ ihres elfjährigen Sohnes ein Gartenhaus abbrennt. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtssprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Denn ihnen könne dann keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden, wenn der Junge bisher nie durch Zündeln oder Sachbeschädigung aufgefallen sei. Eine ständige Beobachtungspflicht hätten die Eltern bei Kindern in diesem Alter nicht mehr. (Az.: 4 U 137/05). SZ 15/02/07 Richter heben Kürzung von Kindergeld auf Das Kindergeld des Eltern darf bei volljährigen, aber erwerbsunfähigen Kindern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel gestern entschieden. Die Richter gaben damit einer pflegebedürftigen 24-Jährigen Frau aus Niedersachsen Recht, deren Sozialhilfe wegen des Kindergeldes der Mutter gekürzt worden war. Das Kindergeld sei Einkommen der Mutter (Az.: b 9b SO 6/06 R und B 9b SO 5/06 R). SZ 09/02/07 Arbeitszimmer selbst zahlen Ausgaben für das Arbeitszimmer zu Hause können ab dem nächsten Jahr kaum noch von der Steuer abgesetzt werden: Nur wer das Arbeitszimmer als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit nutzt, also überwiegend dort arbeitet, darf die Miete vom Einkommen abziehen. Weiter anerkannt werden übrigens die Ausgaben für die Ausstattung des Arbeitszimmers: Quittungen für Möbel, Computer und Arbeitsmittel sollen also weiterhin aufbewahrt und beim Finanzamt eingereicht werden. Stern-Journal 50/2006 -28- Broschüren Schwarzbuch zeigt Mängel auf Das „Schwarzbuch Hartz IV und Alleinerziehende“ des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter zeigt anschaulich anhand von konkreten Fällen, welche Nachteile und Zumutungen Alleinerziehende mit der neuen Gesetzgebung erfahren. Das Schwarzbuch ist erschienen und kann bei den VAMV-Landesverbänden und in der VAMV-Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. www.vamv.de Allein erziehen – zwischen Unterstützungsbedarf und geholfen werden Dokumentation der Fachtagung des VAMV im Oktober 2005 in Speyer. Erhältlich bei den VAMV-Landesverbänden und in der VAMV-Bundesgeschäftsstelle. Sorgevereinbarung Gelebte Elternautonomie bei Trennung und Scheidung – Hilfe zur Ausübung der gemeinsamen Sorge. 2005. Bezug der Broschüre über die Landesgeschäftsstelle. Bausteine für eine gute Familienpolitik herausgegeben von der LAG der Familienverbände im Saarland, 2005. Bezug der Broschüre über die Landesgeschäftsstelle Elternwissen – Der Info-Scheck für junge Eltern Unsere Starthilfe für Junge Eltern Herausgegeben vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport in Zusammenarbeit mit den Familienbildungsstätten und Krankenhäusern www.familie.saarland.de -29- Ortsverband Lebach - Schmelz (06827 / 302079 Bank 1 Saar Lebach Dagmar Holz Peter Leistenschneider (06832 / 7699 Konto - Nr. 12412010 Kontaktstelle Köllertal (06806 / 952067 BLZ 591 900 00 Internetadresse: Postanschrift: www.vamv-lebach.de Postfach 1221, 66822 Lebach Termine April 2007 01.04. 11.00 Uhr 04.04. 16.30 Uhr 18.04. 19.30 Uhr 24.04. 28.04. Osterbrunch in den Gruppenräumen Nachmittagstreffen mit Unterhaltung für Kinder in Lebach Abendtreffen in Lebach Besuch des Wolfsparks in Merzig (Uhrzeit nach telef. Absprache) Treffen der Eltern ins Kino o.ä. (Uhrzeit nach telef. Absprache) Mai 2007 01.05. 02.05. 16.30 Uhr 16.05. 19.30 Uhr 20.05. 14.00 Uhr 30.05. 16.30 Uhr Fahrrad-Maitour m. Rucksackverpflegung Nachmittagstreffen mit Unterhaltung für Kinder in Lebach Abendtreffen in Lebach mit anschließendem gemeinsamen Ausgang Besuch des Freizeitbades Calypso in Saarbrücken Nachmittagstreffen mit Unterhaltung für Kinder in Lebach Treffen der VAMV-Oldies 1 Mal im Monat freitags. Rückfragen bei Ruth Scholl (Tel. 06887/92265) Zu allen Veranstaltungen sind Gäste und unsere Freunde aus dem Ortsverband Saarbrücken und Landesverband herzlich willkommen! -30- Ortsverband Lebach - Schmelz Juni 2007 02.06. 16.00 Uhr 13.06. 16.30 Uhr 17.06. 11.00 Uhr 27.06. 19.30 Uhr Sommerfest vor den VAMV-Räumen in Lebach Nachmittagstreffen mit Unterhaltung der Kinder in Lebach (Rhythmusänderung wegen Vortragsveranstaltung am 27.Juni!!!) Besuch der Sommerrodelbahn Peterberg bei Braunshausen mit gemeinsamen Picknick Abendtreffen in Lebach, es ist eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Neues Unterhaltsrecht“ geplant Juli 2007 01.07. 09.00 Uhr 11.07. 19.30 Uhr 13.-15.07 25.07. 16.30 Uhr 29.07. 11.00 Uhr Fahrt in den Eifelpark Gondorf bei Bitburg Abendtreffen in Lebach Abenteuerwochenende mit Zeltübernachtung bei Anja in Hüttersdorf Nachmittagstreffen mit Unterhaltung der Kinder in Lebach Fahrt nach Kell am See mit gemeinsamen Grillen August 2007 08.08. 19.30 Uhr 12.08. Abendtreffen in Lebach Schifffahrt von Mettlach nach Saarburg mit Besuch des Freizeitparks in Saarburg und Rückfahrt mit der Bahn (Uhrzeit wird noch bekannt gegeben). -31- Ortsverband Saarbrücken Ursulinenstr. 38 66111 Saarbrücken (0681 / 3905303 Beate Krebber-Wengler Jürgen Pabst Sparkasse SB Konto-Nr. BLZ 1. Vorsitzende stellv. Vorsitzender 10 215 590 501 01 ( 0681/41418 ( 0173/4248336 Der OV Saarbrücken hat eine Homepage: www.vamv-sb.de Termine April 2007 01.04. 11.00 Uhr 15.04. 11.00 Uhr 29.04. 11.00 Uhr Sonntagsfrühstück in der Teestube, anschl. Osterbasteln (Material ist vorhanden) Sonntagspicknick Besuch des Stadtparks in Homburg (Verpflegung mitbringen) Sonntagsfrühstück in der Teestube, anschl. Besuch des Wurzelpfades in St. Ingbert-Rohrbach Mai 2007 01.05. 11.00 Uhr 06.05. 13.00 Uhr 13.05. 11.00 Uhr 27.05. 11.00 Uhr Maiwanderung nach Kirchheck (Verpflegung mitbringen) Flohmarkt in der Teestube Infos bei Jutta Reitz 06897 – 51906 Kuchenspenden erwünscht. Muttertagsfrühstück in der Teestube, Pfingstfrühstück in der Teestube Juni 2007 10.06. 11.00 Uhr 24.06. 11.00 Uhr Sonntagsfrühstück in der Teestube, anschl. Bilder und ihre Bedeutung – Bilderinterpretation Sonntagsfrühstück in der Teestube, anschl. Besuch des Festes im Saarbrücker Zoo (75-Jahr-Feier) -32- Ortsverband Saarbrücken Der Ortsverband Saarbrücken bietet jeden 2. Mittwoch im Monat Kaffee und Kuchen zu familienfreundlichen Preisen 1 Tasse Kaffee 1 Stück Kuchen 1 Stück Torte WO: Wann: 0,50 € 0,80 € 1,00 € Ursulinenstraße 38, 66111 Saarbrücken Mittwochs 16 – 18 Uhr Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Zu allen Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen TEESTUBE Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Ursulinenstr. 38 in Saarbrücken mit Kinderbetreuung Flohmarkt für Kindersachen 06. Mai 2007 ab 13.00 Uhr in der Teestube -33- Kontaktstelle Homburg ( Petra Collissy 06826 / 5 12 32 Kontaktstelle Köllertal ( Birgit Soecknick 06806 / 952067 Neunkirchen Treffen in Neunkirchen JEDEN ERSTEN DONNERSTAG IM MONAT um 17.00 Uhr findet im FNZ (Familien- und Nachbarschaftszentrum Neunkirchen ), Vogelstraße 2 in Neunkirchen ein Treffen für Alleinerziehende statt. Der VAMV, das FNZ und die AWO Neunkirchen wollen eine Gruppe für Alleinerziehende aufbauen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Für Kinderbetreuung ist gesorgt -34- Landesverband Saar Talstr. 56, 66119 Saarbrücken ( 0681 / 33446 Fax 0681 / 373932 E – Mail: Internet: Sparkasse SB Konto-Nr. 90.002.775 BLZ 590 501 01 [email protected] www.vamv-saar.de Von März bis Oktober befindet sich die Wanderausstellung „Frauenporträts allein erziehender Migrantinnen und deutscher Frauen“ im Saarland. Sie wurde erstellt vom VAMV Nordrhein-Westfalen. Den jeweiligen Standort erfahren Sie in der Geschäftsstelle. Termine 2. Quartal 21.04. 10-15 Uhr 15.05. 10-15 Uhr 08. – 10.06. 23.06. 10-18 Uhr Informationsstand auf der Bahnhofstraße der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Saarland im Rahmen der ARD- Themenwoche „Kinder sind Zukunft“ Informationsstand auf der Bahnhofstraße der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Saarland anlässlich des internationalen Familientags Bundesdelegiertenversammlung in Berlin Seminar „Energie für Körper und Seele“ Stressbewältigung -35- Landesverband Saar 3. Quartal 17.-19.08. 15.-23.09. 06.-13.10. 07.10. „Wir fünfzigen“ 50-Jahr-Feier des Saarlandes. Wir beteiligen uns mit einem Informationsstand an dem Fest in der Stadt Saarbrücken. Welt der Familie Kinder- und Jugendfreizeit im Emil-Wagner-Haus in Berschweiler Seminar zum Thema „Ernährung“ Sozialhilfeberatung nur für MitgliederInnen Anmeldung unbedingt erforderlich ( 0681 - 33446 Rechtsberatung nur für MitgliederInnen Anmeldung unbedingt erforderlich -36- ( 0681 - 33446 Forderungen Vereinbarkeit Wir fordern die Vereinbarkeit von Kind und Beruf für alle Eltern, um ein weiteres Abdrängen Alleinerziehender in die Sozialhilfe zu verhindern. • Wir fordern ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung für Kinder aller Altersklassen. • Wir fordern ein flächendeckendes, bedarfsorientiertes Angebot an Ganztagsschulen für alle Kinder, deren Eltern diese Schulform wünschen. Zeitfonds Wir fordern die Einrichtung eines Zeitfonds von insgesamt 3 Jahren, den Eltern je nach ihren familiären Bedingungen auf die ersten 12 Lebensjahre eines Kindes verteilen und mit Arbeitsplatzgarantie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren können - anstelle des bisherigen Erziehungsurlaubs. Das Erziehungsgeld muss Einkommenseinbußen ausgleichen. Kindergeld Wir fordern für alle Kinder ein gleiches, an den durchschnittlichen Kosten eines Kindes orientiertes Kindergeld. Regelunterhalt Wir fordern die Festsetzung des Regelunterhalts für Kinder auf Höhe ihres Existenzminimums solange es kein kosten-deckendes Kindergeld gibt. Sorgerecht Wir fordern ein gemeinsames Sorgerecht nur, wenn beide Eltern dies wünschen. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen eines Elternteils lehnen wir ab. Wir fordern eine Orientierung an den Umgangswünschen des Kindes. Einen Umgang gegen den Willen des Kindes lehnen wir ab. Steuern Wir fordern gerechte Besteuerung. Steuerliche Entlastung soll es nur für Frauen und Männer geben, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige versorgen - statt der bisherigen steuerlichen Subventionierung der Ehe. Rente -37- Wir fordern den weiteren Ausbau der eigenständigen Alterssicherung von Frauen und eine grundlegende Reform der Hinterbliebenenversorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss grundsätzlich jedes Arbeitsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wohnen Wir fordern eine an der realen Mietenentwicklung orientierte Wohnkostenentlastung. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wollen wir angemessene Wohnflächen und das Zugeständnis von einem individuellen Raum für jede/n BewohnerIn neben den Gemeinschaftsräumen. Das Wohnumfeld muss kindgerecht gestaltet werden. Migration Wir fordern für alle sich in Deutschland tatsächlich aufhaltenden Eltern und Kinder ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung und Scheidung unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Der Nachzug von minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland lebenden Elternteil muss unbürokratisch möglich sein. Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Saar e.V. Landesvorsitzende Stellv. Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Schatzmeisterin Schriftführerin Beisitzerin Beisitzerin Françoise Knaack-Hitti Jürgen Pabst Cornelia Norheimer Edeltrud Kunrath Jutta Reitz Marina Bäumchen Beate Krebber-Wengler 0681-740960 0173-4248336 0681-894181 06841-63471 06897-51906 0681-63660 0681-41418 Der VAMV ist eine Selbsthilfeorganisation allein erziehender Mütter und Väter. Er vertritt die Interessen von 2 Millionen Einelternfamilien, von Familien also, in welchen ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Eltern mit ihren Kindern leben. Der VAMV zeigt die Benachteiligungen dieser allein erziehenden Eltern auf und will verhindern, dass sich familienpolitische Maßnahmen vorwiegend an Ehepaaren und Ehepaarfamilien orientieren. -38- Antrag auf Beitritt Jahresbeitrag: OV SB OV Lebach Landesverband 30,00 Euro 21,00 Euro 30,00 Euro r als förderndes Mitglied (Nichtbetroffene) r als Einzelmitglied im Landesverband r als Mitglied des Ortsverbandes SB LEBACH Bitte entsprechendes ankreuzen Name: ______________________________________ Straße: ______________________________________ r r PLZ, Ort: ______________________________________ Telefon: ______________________________________ Familienstand: __________________________ Geb. am: __________________________ Anzahl und Alter der Kinder: Beruf: ______________________ ______________________________________ Haben Sie das alleinige Sorgerecht? r Ja r Nein Ich bin einverstanden, dass meine Daten an den Bundesverband weitergeleitet werden. __________________ Ort, Datum ________________ Unterschrift Die entsprechenden Konten der Ortsverbände, auf die der Beitrag überwiesen werden soll, findet Ihr auf den Terminseiten der einzelnen Ortsverbände. Der Beitrag ist sofort zu entrichten. Bitte mindestens vierteljährlich bezahlen, nicht monatlich. Danke. -39-