Neuer Vorschlag für NRW - Kommunales Netzwerk

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Neuer Vorschlag für NRW - Kommunales Netzwerk
Oktober 2012
inf dienst
Grundstück und Wasser
Monatlicher Informationsdienst des Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung – KomNetGEW
Fristen festzusetzen. Das könne zum Beispiel
in Fremdwassersanierungsgebieten sinnvoll
sein, sagt Minister Remmel.
Foto: Rico Schönebeck/pixelio.de
Wiederholungsintervalle
In welchem Rhythmus die Untersuchung zu
wiederholen ist, soll sich an der DIN 1986 Teil
30 orientieren. Danach ist alle 30 Jahre eine
Überprüfung der Kanäle durchzuführen.
Sanierungsfristen
Für den Fall, dass bei der Überprüfung Schäden festgestellt werden, hat sich die Koalition
auf diese Fristen zur Sanierung geeinigt:
Besteht eine Einsturzgefahr, sollen die Abwasserleitungen sofort erneuert oder saniert
werden. „Bei mittleren Schäden soll eine
Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt
werden“, sagte
Norbert Meesters,
Regierungskoalition will Dichtheitsprüfung – aber nicht mehr für alle. Gesetzliche
umweltpolitischer
Prüfpflicht für Wohngebäude außerhalb von Wasserschutzgebieten soll entfallen.
Sprecher der SPDFraktion, gegenüber der WAZ.
Es bleibt wahrscheinlich bei der Dichtheitsprü- die vor 1965 verlegt wurden, wären bis 2015 G e r i n g f ü g i g e
fung in Nordrhein-Westfalen – nur in deutlich mit dem Check dran.
Schäden müssen
geringerem Umfang. Die rot-grüne Regieauch in Zukunft
rungskoalition hat sich auf einen gemeinsamen Für Anlagen, die gewerbliches oder indus- nicht saniert werNorbert Meersters (SPD)
Vorschlag zur Fortführung der Dichtheitsprü- trielles Abwasser ableiten, sollen andere den.
fung geeinigt. NRW-Umweltminister Johan- Regelungen gelten: Wurden die Abwassernes Remmel (Grüne) stellte bei der jüngsten leitungen vor 1990 errichtet und liegen sie Beratungspflicht der Kommunen bleibt
Sitzung des Umweltausschusses des Landtags in einem Wasserschutzgebiet, muss bis Ende Laut Minister Remmel ist auch weiterhin
die Eckpunkte des Änderungsvorschlags vor, 2015 geprüft werden. Alle anderen gewerblich die Verpflichtung der Kommunen vorgesehen,
der in Kürze als schriftliche Drucksache in die und industriell genutzten Leitungen – auch ihre Bürger in Sachen Dichtheitsprüfung zu
Beratung gehen soll.
außerhalb von Wasserschutzgebieten – sollen beraten. So steht es auch in dem vorläufigen
bis Ende 2020 einer Dichtheitsprüfung unter- Entwurf des Änderungsgesetzes. Die Formulierung in der Pressemitteilung des Landes„Die bundesgesetzliche Vorgabe, dass Kanäle zogen werden.
umweltministeriums zu den Eckpunkten des
funktionsfähig und dicht sein müssen, gilt für
alle und somit auch in NRW“, stellte Umwelt- Für Wohnimmobilien außerhalb von Wasser- Kompromissvorschlags lässt dagegen noch
minister Johannes Remmel klar. „Die Eigen- schutzgebieten entfällt die generelle Pflicht Raum für Spekulationen, ob es eine Muss-,
tümer sind dafür verantwortlich.“ Doch sollen
zur Dichtheitsprü- Soll- oder Kann-Regelung wird. Man darf
zukünftig nicht mehr alle Grundstückseigenfung. Damit rückt also gespannt sein auf den Text des offiziellen
die Landesregie- Gesetzentwurfs.
tümer in NRW durch Landesgesetz zur Prürung von der bisher
fung ihrer Abwasserleitungen auf Dichtheit
Unterstützung in sozialen Härtefällen
im Landeswasserverpflichtet werden. Die Prüfpflicht bleibe
gesetz geforderten Kommt es durch die Kosten für die Sanierung
nach dem neuen Entwurf zwar erhalten – nur
flächendeckenden defekter Hausanschlussleitungen zu sozialen
nicht mehr für alle. Die Regel wird eher zur
Zustandskontrol- Härtefällen, sollen die betroffenen Eigentümer
Ausnahme.
le ab. Kommunen günstige Fördermöglichkeiten des Landes in
Nur noch zwei Fristen: 2015 und 2020
sollen allerdings Anspruch nehmen können. Dazu soll das Land
die Möglichkeit bis zu zehn Millionen Euro für die Sanierung
Die vorgeschlagene Regelung enthalte
erhalten,
auch privater Kanäle zur Verfügung stellen. Dieses
Abstufungen gemäß den angenommenen
außerhalb
von Investitionsprogramm soll laut Minister RemGefährdungsgraden, erläuterte Remmel den
Wasserschutzge- mel allerdings zeitlich befristet werden.
Ausschussmitgliedern. So müssten Eigentümer
bieten
Prüf bevon Wohngebäuden in Wasserschutzgebieten
NRW-Umweltminister
scheinigungen zu Einen § 61a wird es mit dem neuen Regekünftig ihre Abwasseranlagen bis Ende 2020
fordern und dafür lungsvorschlag nicht mehr geben. Ins
überprüfen. Alte, schadensträchtige Leitungen, Johannes Remmel
Foto: MKULNV
Vorschlag für NRW: Industrie, Gewerbe
und Wasserschutzgebiete bis 2020 prüfen
Recht & Politik
10 • 2012
Foto: Fotografie Felix
Landeswassergesetz soll stattdessen eine
Ermächtigung zum Erlass einer Rechtverordnung aufgenommen werden. Eine solche
Rechtsverordnung soll den Umfang der Prüfungen und die Fristen regeln und einheitliche
Anforderungen an die Qualifikation der Prüfenden sowie an die Qualität der Prüfungen
konkretisiert und festschreiben. Nach Informationen des Städte- und Gemeindebunds
NRW ist geplant, die technischen Regelwerke
DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610 als allgemein anerkannte Regeln der Technik für die
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen zu verankern.
infodienst Grundstück und Wasser Henning Höne (FDP)
Hanns-Jörg Rohwedder (Piraten)
Josef Hovenjürgen (CDU)
Christian Markert (Grüne) bleibt die Frage: „Gibt es Verunreinigungen durch private
Die Regierungskoalition möchte zusätzlich Abwasserleitungen auch außerhalb von Wasein mehrjähriges, landesweites Monitoring- serschutzgebieten?“ Seine Antwort fällt einund Messprogramm durchführen, das weitere deutig aus: Ja, und deshalb sei dasMonitoring
Erkenntnisse über mögliche Belastungen des eine gute Sache. Danach könne man sehen, ob
Grundwassers mit Schadstoffen aus undichten noch etwas zu tun ist.
privaten Abwasseranlagen liefert. Für Hans
ne Stimme bekäme der Lösungsvorschlag
von SPD und Grünen aber wohl nicht, denn
Hovenjürgen findet den eigenen CDU-FDPEntwurf weiterhin sinnvoller. Der Umweltminister hält diesen Gesetzentwurf wegen der
enthaltenen Beweislastumkehr allerdings für
gesetzeswidrig, was CDU und FDP naturgemäß ganz anders sehen.
Henning Höne, umweltpolitischer Sprecher
der FDP-Fraktion, ist vom Grundsatz her
mit dem neuen Entwurf einverstanden. „Der
Vorschlag ist gar nicht so weit von unserem
Vorschlag entfernt.“ Auch für Hanns-Jörg
Rohwedder von den Piraten geht der Lösungsansatz in die richtige Richtung. „Das ist eine
deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Vorschlägen.“ Josef Hovenjürgen (CDU)
sieht einen Fortschritt in der Diskussion. Sei-
Mit dem neuen Vorschlag für eine Regelung
der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen scheint erstmals ein Kompromiss gefunden worden zu sein, über den alle politischen
Lager bereit sind zu diskutieren. Sicher wird
im bevorstehenden Beratungsprozess an der
einen oder anderen Stelle noch nachjustiert.
Aber die Hoffnung ist berechtigt, dass im
Laufe des kommenden Jahres tatsächlich eine
Gesetzänderung beschlossen wird.
Grundwasser unter die Lupe nehmen
Opposition: Vorschlag gar nicht schlecht
Hans Christian
Markert (Grüne)
NRW-Ministerpräsidentin Kraft:
Prüfnachweis bei Eigentumsübergang
Die Rede, die den Ausschlag gab
Hans Christian Markert, Sprecher für Umweltpolitik der NRWLandtagsfraktion der Grünen, gab bei der Sitzung des Umweltausschusses im Düsseldorfer Landtag einen Denkanstoß über den
vorgestellten Kompromiss hinaus: „Man sollte über einen Dichtheitsnachweis bei Eigentumsübergang nachdenken.“ Das diene
dem Schutz des Käufers oder Erben vor unerwarteten Kosten, sollte die Abwasseranlage in sanierungsbedürftigem Zustand sein.
Hat Hannelore Kraft im Streit um die Dichtheitsprüfung ein
Machtwort gesprochen? Auf dem Landesparteitag der NRWSPD am 29. September 2012 in Münster hielt NRWs Ministerpräsidentin eine Rede, die für den aktuellen Vorschlag der
Regierungskoalition zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung die
Richtung vorgab.
Kraft setzt dabei auf eine risikoorientierte Abstufung der Prüfpflichten. „In Wasserschutzgebieten werden wir die Dichtigkeitsprüfung für private Kanäle aus Vorsorgegründen brauchen“, stellte
die Regierungschefin klar.
„Dafür muss es angemessene, bürgerfreundliche
Fristen geben.“
„Auch für die gewerbliche Nutzung kann dies
notwendig sein.“ Und mit
diesem Satz erteilte die
Ministerpräsidentin der
flächendeckenden Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen endgültig
eine Absage: „Darüber
hinaus bei privaten Haushalten wollen wir bundesgesetzliche Vorgaben aber
flexibel und ohne starre
Ministerpräsidentin Kraft gibt die
Überprüfungspf lichten
Richtung vor.
umsetzen.“
Kanalbranche:
Regierung bricht Wahlversprechen
Die Kanalbranche ist enttäuscht von der angekündigten Dichtheitsprüfung light und kritisiert die nun gefundene Lösung.
Dieter Theis, Geschäftsführer eines Bochumer Kanaldienstleistungsunternehmens und Wortführer der Branche in NRW, wirft
Rot-Grün Wortbruch vor und kündigte prompt eine Protestaktion
an. Bürger sollen dazu bewegt werden, bei der Bundestagswahl
2013 weder SPD noch Grüne zu wählen. Dabei hatte die Kanallobby bei der diesjährigen NRW-Landtagswahl noch für RotGrün die Werbetrommel gerührt.
Wenn der neue Vorschlag Gesetz wird, dann geht es NRW mit
der Dichtheitsprüfung zwar weiter, allerdings nur noch für einen
Bruchteil der Grundstücke. Umweltminister Johannes Remmel
ist sich aber sicher: „Auch bei der neuen Lösung gibt es für die
Firmen genug zu tun.“
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Foto: Staatskanzlei NRW/Oliver Tjaden
Grüne geben Denkanstoß:
infodienst Grundstück und Wasser Recht & Politik
10 • 2012
Antrag der NRW-FDP:
Städte- und Gemeindebund NRW:
Keine Prüfpflicht für
Wohnhäuser in WSG
Vorschlag der Regierungsfraktionen endlich
eine sachliche Diskussionsgrundlage
Die FDP Fraktion kritisiert den Vorschlag von Rot-Grün als nicht bürgerfreundlich genug. Vor allem die starre
Prüfpflicht für Immobilien in Wasserschutzgebieten stößt den Liberalen auf.
Der wissenschaftliche Nachweis, dass
von defekten Hausanschlüssen eine
Gefahr für das Grundwasser ausgeht,
sei auch für Wasserschutzgebiete noch
nicht geführt. Deshalb sei die Verhältnismäßigkeit der Prüfpflicht auch unter
Vorsorgeaspekten fraglich.
Die jetzt von der rot-grünen Regierungs- obwohl von der Neuregelung nicht mehr
koalition angedachte Neuregelung der alle Eigentümer erfasst werden.
Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen
trägt dem Positionspapier der kommunalen Differenzierung nach Gebäudegröße
Spitzenverbände von Januar 2012 nach Ein- ist vom Tisch
schätzung des Städte- und Gemeindebunds Die kommunalen Spitzenverbände werten
NRW zwar nicht in vollem Umfang Rech- es als Erfolg, dass die Pflicht zur Funknung. Sie sei aber geeignet, die Diskussion tionsprüfung nicht, wie zwischenzeitüber das Thema endlich auf eine sachliche lich diskutiert, davon abhängig gemacht
Grundlage zurückzuführen. Die kommu- wird, ob Ein- und Zweifamilienhäuser
nalen Spitzenverbände haben ihre Mithilfe betroffen sind oder auf einem Grundstück
bei der Erstellung der Rechtsverordnung eine bestimmte Schmutzwassermenge
angeboten.
pro Jahr anfällt. Derartige Differenzierungen seien unter dem Gesichtspunkt
Verantwortung nicht auf
des Gewässer- und Grundwasserschutzes
Kommunen abwälzen
und des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Der nordrhein-westfälische Städte- und nicht begründbar. Begründbar sei hinGemeindebund hatte sich dafür eingesetzt, gegen, dass gesetzliche Prüffristen für
dass die Zuständigkeit für die Prüfung Grundstücke in Wasserschutzgebieten
nicht auf die Gemeinden übertragen wird. und bei der Ableitung von industriellem
Nun befürchtet der Verband, dass die Ver- oder gewerblichem Abwasser vorgegeben
antwortung für die Prüfung in den Gebieten, werden. Hier komme dem Gewässer- und
für die es zukünftig keine gesetzliche Rege- Grundwasserschutz ein besonderer Stellung mehr geben soll, auf die Kommunen lenwert zu.
abgewälzt wird. Er weist darauf hin, dass
weiterhin alle Grundstückeigentümer auf Kommunen sollen zunächst abwarten
der Grundlage des § 61 Wasserhaushalts- Den Städten und Gemeinden wird empfohgesetz des Bundes (WHG) in die Pflicht len, zunächst abzuwarten, wie endgültig
genommen werden, ihre privaten Abwas- die gesetzliche Neuregelung aussehen wird.
serleitungen selbst auf Funktionstüchtigkeit In der Zwischenzeit sollte kein Grundzu überprüfen. Insoweit wird – wie von den stückseigentümer aufgefordert werden, bei
kommunalen Spitzenverbänden gefordert – bestehenden Abwasserleitungen, die noch
dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 nicht auf Dichtheit geprüft worden sind,
Abs. 1 Grundgesetz) Rechnung getragen, Prüfungen durchzuführen.
Die FDP beanstandet außerdem, dass
die vorgeschlagene Regelung es der
Regierung ermöglicht, nachträglich
weitere Prüfpflichten und Fristen per
Rechtsverordnung zu erlassen.
Kein Generalverdacht
Aus diesen Gründen hat die FDP-Fraktion einen Antrag in den nordrheinwestfälischen Landtag eingebracht,
in dem sie eigene Kriterien für eine
bürgerfreundliche Neuregelung der
Dichtheitsprüfung aufstellt. Die Regelung dürfe Hauseigentümer nicht unter
Generalverdacht stellen. Sie müsse
eine verhältnismäßige Lösung auch für
Haushalte innerhalb von Wasserschutzzonen bieten. Fristen für die erstmalige
Dichtheitsprüfung sollen in angemessenem Abstand nach der Auswertung des
geplanten Monitorings ablaufen.
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