Einbauhinweise Betonfuß Monoblocksystem –große

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Einbauhinweise Betonfuß Monoblocksystem –große
Nr. 8240.21-2.t
Einbauhinweise Betonfuß Monoblocksystem –große Bauform- Fa. Railbeton
1. Vorbemerkung
Die bisher verwendeten mehrteiligen Signalmastfundamente gem. Richtzeichnung dürfen gem.
TM 2012-062 I.NVT 3 der DB AG nicht mehr eingesetzt werden. Alternativ zur derzeitigen
Variante der Rammrohrgründung ist das monolithische Fertigteilfundament einzusetzen. Der
Abstand Gleisachse zu Mastvorderkante beträgt min. 2,20 m. Der Einsatz ist für ebenes
Gelände oder im Einschnitt verwendbar. Im Bereich von Böschungen kann das Fundament nicht
eingesetzt werden.
Nachträgliche seitliche Abgrabungen am Fundament sind nicht erlaubt!
2. Konstruktion
Das Fertigteilfundament besteht aus einem Gründungskörper mit den Abmessungen
0,90 m x 0,90 m x 2,10 m. Ein Stahlblech, welches als Aufspannfläche für den Signalfuß dient,
ist werkseitig im Kopfbereich einbetoniert. Die Gründungstiefe beträgt 2,10 m.
3. Boden
Zum Setzen des Fundaments ist die DIN 4124 „Baugruben und Gräben“ zu beachten. Insbesondere wird auf den erforderlichen Verbau der Grube hingewiesen.
Das Setzen der Fundamente setzt die Kenntnisse der am Standort vorhandenen
Bodenverhältnisse voraus. Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, ist zu prüfen ob der
anstehende Boden, welcher beim Wiedereinbau als Hinterfüllung dient, den unter Punkt 10
aufgeführten Anforderungen entspricht. Die in der Bemessung des Fundamentes zu Grunde
gelegten Bodenkennwerte sind so gewählt, dass ein Einbau der Fundamente im Bereich des
Bahnkörpers unproblematisch durchführbar ist. Es ist unbedingt bei Wiedereinbau des Bodens
um das Fundament auf eine korrekte Verdichtung zu achten. Ein separates Bodengutachten ist
nicht erforderlich.
4. Fundament
Das Fundament ist für folgende Lasten (statische Ansätze) ausgelegt:
Diese Lasten beinhalten die mech. Signale bis 10 m Höhe, die Schmalmaste und die
Auslegermaste mit 1,0 m Ausleger mit Vollbestückung.
Große Bauform (charakt. Werte)
Normalkraft Nk 11,0 kN
Biegung II Mx,k 39,0 kNm (parallel zum Gleis)
Biegung _I_ My,k 39,0 kNm (senkrecht zum Gleis)
Torsion Mz,k 0,0 kNm
Querkraft II Fy,k 8,0 kN (parallel zum Gleis)
Querkraft _I_ Fx,k 8,0 kN (senkrecht zum Gleis)
RAILBETON HAAS KG  Fischweg 27  09114 Chemnitz  Tel. 0371 4725-0  FAX 0371 4725-100  E-Mail: [email protected]  Internet: www.RAILBETON.de
Änderungsindex 03 - 07.07.2014
5. Korrosionsschutz
Alle frei bewitterten Stahlbauteile sind nach DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt > 80 μm.
6. Lage des Fundamentes
Die Lage des Fundamentes ist abhängig von den einschlägigen Richtlinien und Vorgaben für die
Anlagen die am Gleis angeordnet werden, dem Lichtraumprofil GC und den örtlichen
Gegebenheiten. Minimaler Abstand ist 2,20 m von Gleisachse zu Mastvorderkante. Maßgebend
ist PT1 (Projektteil 1) Signaltabelle 1.
7. Versetzen des Monoblocksystems
Nach ausgeführten Erdarbeiten ist die Sohle der Baugrube geeignet nachzuverdichten. Zum
exakten Einbau des Fundamentes ist in der Sohle ein exakt in Bezug auf Höhe und horizontaler
Ausrichtung abgezogenes Planum herzustellen. Dies kann durch ein Kies-Sand-Gemisch
erfolgen. Maximale Stärke dieser Schicht soll 7 cm nicht überschreiten. Nach Versetzen des
Monoblockes, hat ein lagenweiser Einbau des Aushubes von max. 30 cm zu erfolgen. Die
einzelnen Lagen sind entsprechend zu verdichten. Das Unterteil muss bis zur Oberkante
komplett im Erdreich eingebunden sein.
8. Montage des Signalmastes
Nach Versetzen des Fundamentes kann eine nachträgliche Justierung des Signalmastes
erfolgen. Dazu wird der Signalmast auf das Fundament gesetzt und mit den in der Kopfplatte
befindlichen Justierschrauben ausgerichtet. Es werden die Spaltmaße im Bereich der 4
Ankerstangen ermittelt und mit den Ausgleichsblechen ausgeglichen. Vor der endgültigen
Verschraubung des Signalmastes sind die Justierschrauben zu entfernen.
9. Anforderungen / Bodenkennwerte
- horizontales Gelände in der Höhe OK Fundament
- Böschungsschulter bei Neigungen von 1:1,5 mindestens 5 m vom Fundamentrand entfernt
- Anforderungen an den Boden bzw. die Hinterfüllung:
- nichtbindige Böden mit Ungleichförmigkeitszahl U ≤ 3 (SE, SU, GE,
GU) mit einer Lagerungsdichte von D ≥ 0,3 bzw.
mindestens DPr ≥ 95 %,
- nichtbindige Böden mit Ungleichförmigkeitszahl U > 3 (SE-Sand eng gestuft, SW-Sand weit
gestuft, SI-Sand-Kies-Gemische, SU-Sand-Schluff, ST-Sand-Ton, GE-eng gestufte Kiese,
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GW-weit gestufte Kies-Sand-Gemische, GI-Kies-Sand-Gemische, GT-Kies-Ton, GU-KiesSchluff) mit einer Lagerungsdichte von D ≥ 0,45 bzw. mindestens DPr ≥ 98 %,
- bindige Mischböden und leichtplastischer Schluff (GU*, GT*, SU*,
ST*, UL) mit mindestens steifer Konsistenz (IC ≥ 0,75)
- bei anderen anstehenden Böden (z.B. leichtplastischer Ton TL
oder mittelplastischer Schluff UM) ist zu überprüfen,
ob die Scherfestigkeit dieser Böden mindestens den angesetzen
Parametern (f' = 27,5° und c = 0 kN/m²) entspricht und die Dichte
r ≥ 20 kN/m³ beträgt.
- Bemessungsgrundwasserstand in Höhe UK Fundament oder tiefer,
- lagenweiser Einbau der Hinterfüllung mit Lagen ≤ 0,30 m, Verdichtungsgrad mindestens
DPr ≥ 95 %
- Abgrabungen neben dem Fundament sind grundsätzlich ausgeschlossen
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