Sitzung STBR 02 am 21.09.2015

Transcrição

Sitzung STBR 02 am 21.09.2015
______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover
- 18.62.02 -
Datum 07.09.2015
Einladung
zur
32. Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am Montag, 21. September 2015, 18.00 Uhr,
Freizeitheim Lister Turm - Großer Saal - Walderseestraße 100, 30177 Hannover
______________________________________________________________________
Tagesordnung:
I.
ÖFFENTLICHER TEIL
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2015
- gesondert übersandt
3.
Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im Bereich der Rosa-Parks-Schule
4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
5.
Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden
Bezirksbürgermeisterin
6.
MITTE I LUNGEN
7.
ENTSCHEIDUNGEN
7.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule
Brüder-Grimm-Schule
(Drucks. Nr. 15-1758/2015)
7.2.
„Hannover schafft Platz“
Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe
(Drucks. Nr. 15-1919/2015 mit 1 Anlage)
7.3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
8.
ANTRÄGE
8.1.
der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.1.1.
Resolution zur Situation von Flüchtlingen im Stadtbezirk Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 15-1926/2015)
8.1.2.
Fußgängerüberweg Lister Meile – Lister Straße über die
Ferdinand-Wallbrecht-Straße
(Drucks. Nr. 15-1927/2015)
8.2.
der SPD-Fraktion
-1-
8.2.1.
Nachtruhe im Straßenverkehr in der Walderseestraße und der
Ferdinand-Wallbrecht-Straße durch Einschränkung der Geschwindigkeit
von 30 km/h in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr
(Drucks. Nr. 15-1922/2015)
8.2.2.
Ausschilderung der Fahrrad-Nebenstrecke zwischen Spannhagengarten
und Lister Platz
(Drucks. Nr. 15-1923/2015)
8.2.3.
Instandsetzen des Fußweges zum Spielplatz Apenrader Straße
(Drucks. Nr. 15-1924/2015)
8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.3.1.
Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Schulen entwickeln
(Drucks. Nr. 15-1928/2015)
8.3.2.
Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-1929/2015)
9.
ANHÖRUNGEN
9.1.
Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von
Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung (Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage)
9.2.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule
Brüder-Grimm-Schule
(Drucks. Nr. 1910/2015 mit 2 Anlagen)
- bereits übersandt
9.3.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger
Weg
- bereits übersandt
(Drucks. Nr. 1913/2015 mit 2 Anlagen)
10.
ANFRAGEN
10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
10.1.1.
Auslastung der Grundschulen in Vahrenwald-List zum Schuljahr 2015/2016
(Drucks. Nr. 15-1930/2015)
10.1.2.
Bushaltestelle Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Lister Platz in Fahrtrichtung
Moltkeplatz
(Drucks. Nr. 15-1932/2015)
10.2.
der CDU-Fraktion
10.2.1.
„Werbefahrräder“ im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1946/2015)
10.2.2.
Neuer „Blitzer“ an der Vahrenwalder Straße
-2-
(Drucks. Nr. 15-1947/2015)
10.2.3.
Einschulung von Flüchtlingskindern
(Drucks. Nr. 15-1949/2015)
10.2.4.
Schuleinzugsbezirke im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1950/2015)
Walkling-Stehmann
Bezirksbürgermeisterin
-3-
______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover
- 18.62.02 -
Datum 06.10.2015
PROTOKOLL
32. Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
am Montag, 21. September 2015,
Freizeitheim Lister Turm - Großer Saal - Walderseestraße 100, 30177 Hannover
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.40 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Plate
(BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN)
Bezirksratsherr Bechinie
(SPD)
Bezirksratsherr Budnick
(PIRATEN)
Bezirksratsherr Ehms
(SPD)
Bezirksratsherr Geschwinder
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Gill
(SPD)
Bezirksratsfrau Handke
(CDU)
(Bezirksratsherr Dr. Hempel)
(SPD)
Bezirksratsherr Joos
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Kießling
(SPD)
Bezirksratsherr Könekamp
(DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Marski
(CDU)
Bezirksratsherr Mecklenburg
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Pauli
(FDP)
Bezirksratsherr Pohl
(CDU)
Bezirksratsfrau Struß
(SPD)
Bezirksratsfrau Stucke
(SPD)
Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Witte
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Wojke
(CDU)
Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Keller)
(Ratsfrau Klingenburg-Pülm)
(Ratsherr Lorenz)
Ratsherr Müller
(Ratsfrau Pollok-Jabbi)
Verwaltung:
Frau Bender
Herr Licht
Herr Meyer
Frau Raab
Frau Schepers
Herr Schuchert
(SPD)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(CDU)
(SPD) - bis 19.30 Uhr
(DIE LINKE.)
(Fachbereich Schule)
(Fachbereich Schule)
(Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke)
(Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke)
(Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke)
(Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
-1-
Gäste:
Herr Freche
Herr Idler
Frau Kock
Herr Wunnenberg
Presse:
Frau Bauch
Herr Oberdorfer
(Schulleiter Rosa-Parks-Schule)
(Kontaktbeamter)
(Elternbeirat Rosa-Parks-Schule)
(Seniorenbeirat)
(HAZ)
(Hannoversches Wochenblatt)
Tagesordnung:
I.
ÖFFENTLICHER TEIL
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2015
3.
Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im Bereich der Rosa-Parks-Schule
9.2.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule
Brüder-Grimm-Schule
(Drucks. Nr. 1910/2015 mit 2 Anlagen)
9.3.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule
Glücksburger Weg
(Drucks. Nr. 1913/2015 mit 2 Anlagen)
4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
5.
Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden
Bezirksbürgermeisterin
6.
MITTE I LUNGEN
7.
ENTSCHEIDUNGEN
7.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule
Brüder-Grimm-Schule
(Drucks. Nr. 15-1758/2015)
7.2.
„Hannover schafft Platz“
Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe
(Drucks. Nr. 15-1919/2015 mit 1 Anlage)
7.3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
7.3.1.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Förderverein der Brüder Grimm Schule
(Drucks. Nr. 15-2105/2015)
7.3.2.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Heilig-Geist-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-2106/2015)
-2-
7.3.3.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Beratungs- und Therapiezentrum
(Drucks. Nr. 15-2107/2015)
7.3.4.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Kindertagesstätte Unter´m
Regenbogen
(Drucks. Nr. 15-2108/2015)
8.
ANTRÄGE
8.1.
der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.1.1.
Resolution zur Situation von Flüchtlingen im Stadtbezirk Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 15-1926/2015)
8.1.2.
Fußgängerüberweg Lister Meile – Lister Straße über die
Ferdinand-Wallbrecht-Straße
(Drucks. Nr. 15-1927/2015)
8.2.
der SPD-Fraktion
8.2.1.
Nachtruhe im Straßenverkehr in der Walderseestraße und der
Ferdinand-Wallbrecht-Straße durch Einschränkung der Geschwindigkeit von
30km/h in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr
(Drucks. Nr. 15-1922/2015)
8.2.2.
Ausschilderung der Fahrrad-Nebenstrecke zwischen Spannhagengarten und
Lister Platz
(Drucks. Nr. 15-1923/2015)
8.2.3.
Instandsetzen des Fußweges zum Spielplatz Apenrader Straße
(Drucks. Nr. 15-1924/2015)
8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.3.1.
Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Schulen entwickeln
(Drucks. Nr. 15-1928/2015)
8.3.2.
Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-1929/2015)
8.3.2.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-1929/2015 - Mehr
Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-2109/2015)
9.
ANHÖRUNGEN
9.1.
Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von
Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung (Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage)
-3-
10.
ANFRAGEN
10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
10.1.1.
Auslastung der Grundschulen in Vahrenwald-List zum Schuljahr 2015/2016
(Drucks. Nr. 15-1930/2015)
10.1.2.
Bushaltestelle Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Lister Platz in Fahrtrichtung
Moltkeplatz
(Drucks. Nr. 15-1932/2015)
10.2.
der CDU-Fraktion
10.2.1.
„Werbefahrräder“ im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1946/2015)
10.2.2.
Neuer „Blitzer“ an der Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 15-1947/2015)
10.2.3.
Einschulung von Flüchtlingskindern
(Drucks. Nr. 15-1949/2015)
10.2.4.
Schuleinzugsbezirke im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1950/2015)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann eröffnete die Sitzung, stellte die
ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Weiterhin begrüßte sie die
anwesenden Vertreter der Polizei, der Presse, des Seniorenbeirates, Bürgerinnen und
Bürger sowie zu Tagesordnungspunkt 3. Herrn Freche, den Schuleiter der
Rosa-Parks-Schule, Frau Kock von der Elternvertretung der Rosa-Parks-Schule sowie Frau
Bender und Herrn Licht vom Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro.
Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen:
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bemerkte, dass zu Tagesordnungspunkt
8.3.2. ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorliege. Weiterhin schlage sie vor, die
Tagesordnungspunkte 9.2. und 9.3. vorzuziehen und nach Tagesordnungspunkt 3. zu
behandeln, da hierzu die Fachverwaltung anwesend sei.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.
-4-
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2015
Einstimmig
TOP 3.
Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im Bereich der Rosa-Parks-Schule
Frau Bender berichtete, dass die Hauptschule zum Schuljahr 2016/2017 aus dem Gebäude
der Rosa-Parks-Schule ausziehen werde. Derzeit würden zwei Standorte betrachtet. Dieses
seien die IGS Südstadt und die IGS Bothfeld. Die Schulverwaltung prüfe, welcher Standort
für die Hauptschule, der bessre von beiden sei. Zum Schuljahr 2016/2017 stünden dann der
Grundschule sämtliche Räume der Rosa-Parks-Schule zur Verfügung.
Herr Licht führte aus, dass Ende Juli durch eine Fachfirma drei allgemeine
Unterrichtsräume und der ehemalige Kunstraum gestrichen worden seien. Der ehemalige
Kunstraum könne jetzt als Ruheraum genutzt werden. Derzeit sei man dabei, die
Kleiderhaken und Schuhregale zu beschaffen. Bekleidung und Schuhe stellten auf den
Schulfluren jedoch eine Brandlast dar. Dieses hätte eine Brandschau mit der Feuerwehr
ergeben. Die Haken und Regale müssten daher in Nischen angebracht werden. Eine
Umsetzung der Maßnahme sei für die Herbstferien vorgesehen. Bis Ende des Monats
würde noch ein Spielgerätecontainer für den Außenbereich angeschafft. Die Ausstattung
des neuen Ruheraums sei vom Schulleiter ebenfalls beantragt worden. Die entsprechenden
Möbel wolle man bis zum Ende des Jahres beschaffen. Im Mensabereich verfüge man
aktuell über 66 Sitzplätze. Im Schuljahr 2014/2015 habe die durchschnittliche Essenzahl bei
73 Essen gelegen. Spätestens zum Schuljahr 2016/2017 wolle man die Mensa um einen
Raum mit 32 m² erweitern. Derzeit werde geprüft, welche Maßnahmen in Hinsicht auf die
Akustik umgesetzt werden könnten, um den Lärm zu reduzieren.
Herr Freche bestätigte, dass man hinsichtlich der Zukunft der Hauptschule, sich in engen
Gesprächen mit der Schulverwaltung befinde. Ein Anbringen der Haken wäre aus Sicht der
Schulleitung auch während des Schulbetriebs durchaus möglich. Der Spielgerätecontainer
sei inzwischen geliefert und in Betrieb genommen worden. Die Schule erarbeite derzeit ein
Konzept für die Umwidmung von weiteren Fachräumen. Dabei spiele insbesondere die
zukünftige Ausstattung der Räume eine entscheidende Rolle. Hierbei sei von Seiten der
Stadt Hannover die Finanzierung zu klären. Aus Sicht der Schule unbedingt notwendig, sei
der Ausbau der Mensa. Weitere sehr wichtige Maßnahmen, seien der akustische Ausbau
der Gänge und weiterer Räume sowie der energetische Ausbau. Wünschenswert wäre
zudem die Vorlage einer Gesamtkonzeptes. Hierbei sei sicherlich auch die Politik, in
Hinsicht auf eine mögliche Finanzierung, gefragt.
Frau Kock bemerkte, dass aus Elternsicht sich für die Kinder konkret noch nicht sehr viel
geändert habe. Dringend notwendig sei die Schaffung und Einrichtung von Ruhe- und
Spielräumen. Bei Regen würden die Kinder ihre Pausen in den Klassenräumen verbringen.
Bei schlechtem Wetter finde auch ein Teil der Nachmittagsbetreuung in den Klassenräumen
statt. Die eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit stelle für die Kinder eine Belastung dar.
Die Vorlage eines Gesamtkonzeptes sehe sie wie Herr Freche als ganz dringend an. Ein
solches Konzept hätte eigentlich schon vor der Schulgründung vorliegen müssen. Aus ihrer
Sicht sei fraglich, ob die geplanten Maßnahmen für die Mensa wirklich eine entscheidende
Verbesserung bringen können. Die Grundschule sei vierzügig geplant. Ohne einen Anbau
oder Umbau sei keine Lösung für das Mittagessen ihrer Ansicht nach möglich. Erschreckt
sei man von dem Mehrschichtbetrieb für das Mittagessen. Dieser werde als in Hannover
-5-
gelebte Kultur an den Schulen verkauft. Dieses entspreche zudem auch nicht dem Erlass
für die Ganztagsschulen. Dringend sei auch die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.
Die Eltern würden sich konkrete Termine und die Benennung der konkreten Maßnahmen
wünschen. Die Aufstellung eines Toilettencontainers sei bisher nicht erfolgt. Angeblich gebe
es aktuell keine entsprechenden Container.
Frau Bender erklärte, dass für die von Herrn Licht angesprochenen Maßnahmen konkrete
Termine genannt worden seien. Die Schulverwaltung wollte die Haken und Schuhregale
während der Sommerferien montieren, dieses sei aufgrund von Brandschutzbestimmungen
jedoch nicht möglich gewesen. Die genannten Sanierungsmaßnahmen seien sicherlich alle
notwendig. Hierfür müssten jedoch Mittel im Haushalt des Gebäudemanagements zur
Verfügung gestellt werden. Sie gehe nicht davon aus, dass in den nächsten zwei Jahren
große Sanierungsmaßnahmen an der Rosa-Parks-Schule durchgeführt würden, da die
Mittel hierfür einfach nicht vorhanden seien. Kleinere Maßnahmen könnten sicherlich
umgesetzt werden.
Herr Licht machte deutlich, dass die Toilettensituation zwischen Schulverwaltung und
Schulleitung besprochen worden sei. Die Schulleitung habe kurzfristig gehandelt. Die
Beschaffung eines Toilettencontainers hätte sehr lange gedauert. Dieses hänge mit dem
angespannten Markt aufgrund der Flüchtlingssituation zusammen. Man habe gemeinsam
nach einer sinnvollen Aufteilung der Toilettenanlagen gesucht. Die Schulleitung habe sich
letztendlich für pädagogische Maßnahmen entschieden.
Herr Freche ergänzte, dass die Toiletten jetzt immer offen seien. Die Pausenaufsichten
könnten jetzt besser einen Blick in die Toiletten werfen. Seit Beginn der Maßnahmen seien
keine größeren Klagen mehr eingegangen. Die aktuelle Situation sei nicht glücklich aber
tragbar. Bestelle man jetzt ein Toilettencontainer, würde dieser realistisch gesehen erst in
einem halben Jahr zur Verfügung stehen. Die ergriffenen pädagogischen Maßnahmen
reichten aus seiner Sicht aus.
Bezirksratsherr Gill stellte fest, dass der Bezirksrat Vahrenwald-List vor dem Start der
Ganztagsgrundschule einen Antrag zur Ausstattung der Schule gestellt hatte. Dieser sei aus
finanziellen Gründen jedoch nicht umgesetzt worden. Seine Fraktion werde zu den
Haushaltsplanberatungen erneut einen entsprechenden Antrag einbringen.
Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann verwies auf die letzte Bezirksratssitzung. Damals sei
davon gesprochen worden, dass die Eltern die Klassenräume selber streichen sollten.
Fraglich sei, wie diesbezüglich der Sachstand sei.
Herr Licht führte aus, dass es sich dabei um ein Missverständnis gehandelt habe. Es sei
nie ein Anstrich durch die Eltern vorgesehen gewesen. In einem Gespräch habe man über
die Finanzierung der Maßnahme gesprochen.
Dabei habe er auf Selbsthilfemittel hingewiesen. Die Maßnahme sei zwischenzeitlich von
Fachfirmen durchgeführt worden.
Frau Bender verdeutlichte noch einmal, dass insbesondere in den letzten sieben bis acht
Wochen die Kommunikation zwischen der Schulverwaltung und der Schulleitung sehr gut
gelaufen sei.
Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann fragte, ob auch die Werner-von-Siemens-Schule als
möglicher Standort für die Hauptschule geprüft worden sei. Dieses liege wesentlich näher
am aktuellen Standort als die IGS Südstadt oder die IGS Bothfeld.
-6-
Herr Freche bemerkte, nicht sagen zu können, ob die Werner-von-Siemens-Schule als
möglicher Standort geprüft worden sei. Die Rosa-Parks-Hauptschule sei seit langem keine
Stadtteilschule mehr. Die Schüler kämen ohnehin aus dem gesamten Stadtgebiet.
Bezirksratsherr Bechinie bedankte sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der
vorab eingereichten Fragen. Hinsichtlich der Toilettensituation bitte er die Schulleitung noch
einmal Stellung zu nehmen, ob die pädagogischen Maßnahmen tatsächlich ausreichten.
Seiner Kenntnis nach sollen sich zudem die Sanitäranlagen im Turnhallenbereich in einem
desolaten Zustand befinden. Fraglich sei, ob die Sanierung der Turnhallentoiletten
kurzfristig erfolgen könne. Weiterhin stelle sich die Frage, inwieweit bei der
Mensaerweiterung auch an die Möglichkeit der Zubereitung von frischem Essen gedacht
werde.
Herr Licht berichtete, dass das Cook & Freeze Verfahren schon zur alleinigen
Hauptschulzeit eingeführt worden sei. Eine Produktionsküche, also frisch kochen, sei nicht
möglich. Es gebe noch die Möglichkeit einer Warmanlieferung oder des Cook & Chill
Verfahrens. Bei der konkreten Ausschreibung habe sich nur ein Anbieter gemeldet. Um eine
Veränderung beim Essen herbeizuführen, wäre eine neue Ausschreibung notwendig.
Dieses sei mit dem Essensbeirat abzusprechen. Die Teilnehmerzahl beim Essen zeige
jedoch, dass eine Abnahme stattfinde.
Frau Kock fragte, ob das tiefgefrorene Essen tatsächlich portionsweise angeliefert werde.
Herr Licht machte deutlich, dass das Essen tiefgefroren aber nicht portionsweise
angeliefert werde. Daher sei auch keine tägliche Anlieferung notwendig. Frisches Obst oder
Gemüse könne zusätzlich bestellt werden. Dieses würde jedoch den Preis erhöhen. In den
nächsten Schulausschuss bringe die Verwaltung eine Drucksache ein, wonach der
Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an Ganztagsschulen von
momentan 0,85 € auf 1,00 € pro Tellergericht erhöht werden solle.
Frau Kock begrüßte, dass es die Möglichkeit gebe, den Kindern einen frischen Salat oder
Obst zur Verfügung zu stellen. Ein letztes Problem seien die Abholzeiten am Nachmittag.
Die Rosa-Parks-Grundschule sei nicht voll ausgestattet an den Start gegangen. Die Kinder
seien am Nachmittag nicht so versorgt, wie es laut Erlass wünschenswert wäre. Dieses
betreffe sowohl die Angebote, wie auch das Personelle. Gleiches treffe auch auf die
Qualität und die räumliche Ausstattung zu. Aus Sicht der Eltern sei es daher überhaupt nicht
sinnvoll, auf einer Abholzeit um 16.00 Uhr zu bestehen.
Frau Bender führte aus, dass die Stadt Hannover zusätzlich zu den Landesmitteln noch
einmal 6.000.000 € in den Ganztag finanziere. Das Thema frühere Abholzeit würde sie
gerne mitnehmen und mit den Schulleitungen der Ganztagsschulen besprechen.
Diesbezüglich gebe es einen Sprecherkreis, welcher sich im November treffe.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate richte ihren Blick noch einmal auf die
Hauptschüler. Diese hätten ein Willkommensprogramm für die Grundschüler und deren
Eltern erarbeitet. Es stelle sich die Frage, ob jetzt umgekehrt ein Abschiedsprogramm
vorbereitet werde. Sie würde sich sehr über eine entsprechende Aktion der
Grundschuleltern freuen. Fraglich sei, wie viele Hauptschüler noch an der
Rosa-Parks-Schule und unterrichtet würden und welchen Jahrgängen.
Herr Freche berichtete, dass es im neunten und zehnten Jahrgang noch jeweils zwei
Klassen gebe. Die Klassenstärke im neunten Jahrgang befinde sich dabei am unteren
Rand. Hinsichtlich der Verabschiedung der Hauptschüler gebe es Planungen, in welche
auch die Grundschuleltern einbezogen würden. Derzeit plane das Kollegium ein
-7-
Abschiedsfest. Aufgrund des kurzen Schuljahres werde das Fest zusammen mit der
Abschlussfeier für die Neunt- und Zehntklässler stattfinden.
Bezirksratsherr Budnick verwies auf Reportagen bezüglich der Verköstigung an Schulen.
Einige Caterer seien dabei durchgefallen. Fraglich sei, inwieweit diesbezüglich überhaupt
eine Überprüfung stattfinde.
Herr Freche bemerkte, dass es dafür an der Rosa-Parks-Schule einen Essensbeirat gebe.
Dieser zeige sich bisher mit der Qualität des Essens zufrieden. Auch die Elternschaft habe
sich bisher zufrieden gezeigt. Er sehe in diesem Zusammenhang aktuell keinen großen
Handlungsbedarf.
Bezirksratsherr Bechinie verwies noch einmal auf seine Fragen bezüglich der Toiletten im
Turnhallenbereich.
Herr Freche verdeutlichte, dass die Sanitäranlagen im Turnhallenbereich einer Sanierung
bedürften. Dieses sei der Stadt Hannover gemeldet worden. Aufgrund der schwierigen
Toilettensituation im Turnhallenbereich sei eine Trennung der Toiletten innerhalb der Schule
nicht möglich, aber auch aus Schulleitungssicht nicht mehr notwendig.
Herr Licht bemerkte, dass die Schulverwaltung mit dem Gebäudemanagement hinsichtlich
der Toiletten sprechen werde. Man habe der Schulleitung angeboten, mit Hilfe eines
Verschönerungsfonds die Toiletten gemeinsam mit Künstlern und unter Beteiligung der
Kinder neu zu gestalten. Durch das direkte Mitwirken der Kinder komme es zu weniger
Vandalismus. Zunächst müsste jedoch eine Grundsanierung erfolgen.
Eine Elternvertreterin erklärte, dass vieles im Bereich der Rosa-Parks-Schule mit dem
Mensabau zusammenhänge. Die Essenzahl sinke, weil einige Eltern ihre Kinder aus der
Nachmittagsbetreuung nehmen würden. Dieses hänge mit der Qualität der
Nachmittagsbetreuung zusammen, welche nicht gegeben sei. Die Essen seien gebunden
an den Nachmittagsbetrieb. Fraglich sei, warum es für die Rosa-Parks-Grundschule nicht
die gleichen Mittel wie für die Grundschule Am Welfenplatz gebe. Viele Eltern hätten sich
auf eine Sanierung der Rosa-Parks-Schule verlassen.
Frau Bender erläuterte, dass es sich bei der Grundschule Am Welfenplatz um einen
Neubau handle. Bei einem Neubau greife das Standardraumprogramm. Eine Sanierung im
Bestand sei daher nicht vergleichbar mit einem Neubau. Ein Ungerechtigkeitsempfinden bei
den Eltern und Lehrern könne sie durchaus nachvollziehen.
Herr Licht stellte fest, dass die Schulverwaltung keine zurückgehenden Essenszahlen
bestätigen könne. Die Mensa bliebe sicherlich ein Provisorium. Dieses treffe auf insgesamt
17 von 62 Schulen im Stadtgebiet zu. In der Ursprungsdrucksache aus dem Jahre 2012,
zur Gründung der Rosa-Parks-Grundschule, seien keine Mittel angesetzt gewesen. Aus
vorhandenen Standardbudgets seien in den letzten Jahren 56.900 € für die
Rosa-Parks-Schule verwendet worden.
Frau Kock bemerkte, die Frage nach den Abholzeiten festhalten zu wollen. In diesem
Schuljahr müsse es für die Eltern, aufgrund der fehlenden Ausstattung, ein
Entgegenkommen geben. Wichtig wäre es, den Johannitern als Partner für die
Nachmittagsbetreuung die Freigabe für eine zweite Abholzeit zu erteilen. Dieses würde den
Eltern weiterhelfen. Ihr seien Eltern bekannt die ihre Kinder aus dem Ganztag genommen
hätten oder dieses beabsichtigten.
-8-
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bedankte sich bei den Vortragenden. Sollte
es Probleme geben, würde der Bezirksrat als Ansprechpartner stets zur Verfügung stehen.
TOP 9.2.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule
(Drucks. Nr. 1910/2015 mit 2 Anlagen)
Bezirksratsherr Mecklenburg verwies auf die Drucksache Nr. 1910/2015. Danach sei die
derzeit dort befindliche Schulergänzende Betreuungsmaßnahme (SBM) mit Einführung der
Ganztagsschule nicht mehr notwendig. Fraglich sei, wie der Übergang von der SBM zur
Ganztagsschule gestaltet werden solle. Die SBM habe es über viele Jahre an der Schule
gegeben. Fraglich sei, was mit dem Mobiliar der SBM geschehe, wie es mit den
Erzieherinnen und Erziehern weitergehe und ob es bereits einen Träger für den
Nachmittagsbetrieb gebe.
Frau Bender bemerkte, dass die Schulverwaltung im April 2015 das Gespräch mit dem
Verantwortlichen für die SBM, Herrn Göbber, gesucht habe. Es gebe eine stadtweite
Grundsatzdrucksache, wonach eine SBM eingestellt werde, wenn die Schule in den
Ganztagsbetrieb wechsle. An einigen Schulen gebe es eine Übergangszeit von ca. einem
Jahr, an anderen Schulen einen zeitnahen Übergang. Dabei nehme man Rücksicht auf die
jeweilige Schulleitung und die SBM. Im Bereich der Grundschule Brüder-Grimm sei der
Übergang für den Schuljahreswechsel 2016/2017 vorgesehen. Im Moment gebe es noch
keinen Kooperationspartner für den Ganztag. Die Ausschreibung mit anschließendem
Bewerbungsverfahren beginne im November. Der Ganztagspartner sollte dann Ende des
Jahres feststehen. Ziel der Verwaltung sei die Übernahme von fachlich qualifiziertem
Personal. Für den Ganztagspartner sei dieses Personal häufig eine große Hilfe, da es sich
gut mit der jeweiligen Schule auskenne. Hinsichtlich des Mobiliars handle es sich um eine
Vereinbarung zwischen SBM und Schule.
Herr Göbber bestätigte, dass erste Gespräche zwischen der Verwaltung, der Schulleitung
und der SBM stattgefunden hätten. Die acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBM
arbeiteten teilweise seit 14 Jahren in der Maßnahme und seien daher verständlicher Weise
etwas aufgeregt und nervös. Es handle sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht
nur um Laien, sondern teilweise um ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrer.
Der Förderverein werde weiterhin kooperativ mit der Schule und der Verwaltung
zusammenarbeiten. Der Förderverein stehe der Umwandlung von der SBM zur
Ganztagsschule völlig offen gegenüber. Der Förderverein werde seine Erfahrungen aus den
letzten 15 Jahren in die Gespräche einbringen. Die SBM werde langsam auslaufen, dieses
sei auch den Eltern klar. Insbesondere würden ihm die Kinder am Herzen liegen, auf welche
beim Übergang besonders geachtet werden müsse.
Frau Bender führte hinsichtlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einmal aus, dass
möglichst viele von ihnen in den Ganztag übernommen werden sollen. Die Verwaltung
könne jedoch keinen Kooperationspartner dazu zwingen, vorhandene Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu übernehmen. Die Verwaltung biete für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Bezirksratsherr Bechinie verwies auf die beiden vorgelegten Konzepte. Diese würden
nicht dem entsprechen, was man eigentlich unter Ganztagsschule verstehe. Die Stadt
Hannover habe stets ein Konzept "Ganztagsschule light" gefahren. Die Landesregierung
investiere jetzt zusätzliche Mittel, um echte Ganztagsschulen entstehen zu lassen. Der
Tagesablauf bei den vorgelegten Konzepten bestehe überwiegend aus Unterricht und
-9-
Pausen im Wechsel und am Ende komme Förderunterricht. Für ihn sei dieses eher eine
Form von Nachmittagsaufbewahrung. Die Lernwissenschaft habe herausgefunden, dass
eine Rhythmisierung sehr wichtig sei. Anstatt erst Mathe, Deutsch, Erdkunde und Biologie
hintereinander zu Unterrichten und nachmittags Sport zu machen, sollte vielmehr erst Mathe
und Deutsch, dann Sport und darauf folgend Erdkunde und Biologie und anschließend
etwas kreatives unterrichtet werden. Ihm fehle eine Abwechslung zwischen geistiger und
körperlicher bzw. kreativer Tätigkeit. Die Stadt Hannover müsse endlich diese Art der
Rhythmisierung umsetzen.
Bezirksratsherr Pohl machte deutlich, dass aus Sicht der CDU-Fraktion für Grundschüler
der halbe Tag aus Schule und der Rest aus mehr oder weniger Freizeit bestehen sollte. Ein
Grundschüler müsse nicht den ganzen Tag lernen. Inwieweit man das Lernen dann selbst
organisiere, sei nicht unbedingt Aufgabe der Stadt Hannover, sondern mehr der Schule und
der Landesschulbehörde. Über das Thema "Ganztagsgrundschule light" müsste man sich
unterhalten, wenn das Land bereit dazu wäre, Lehrerstunden für den Nachmittag zur
Verfügung zu stellen. Auch der Elternwille müsse berücksichtigt werden. Die CDU-Fraktion
sei bisher nicht für die gebundene Ganztagsschule eingetreten, da es viele Eltern gebe, die
daran kein Interesse hätten.
Der Stadtbezirksrat empfahl,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 6 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule zum
01.08.2016 herzustellen.
Einstimmig
TOP 9.3.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg
(Drucks. Nr. 1913/2015 mit 2 Anlagen)
Der Stadtbezirksrat empfahl,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 6 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg zum
01.08.2016 herzustellen.
Einstimmig
TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Einweihungsfest Klopstockstraße
Ein Anwohner aus dem Bereich der Klopstockstraße schlug vor diese nach Abschluss der
Neugestaltung mit einem kleinen Fest einzuweihen. Er bedanke sich bei der Verwaltung und
der Politik noch einmal für die Neugestaltung und damit verbundene Aufwertung des
Bereiches.
- 10 -
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bemerkte, dass man den Anwohnerinnen
und Anwohnern ein solches Fest bereits zugesagt habe. Sie freue sich über das Angebot
von Herrn Göbber dieses Fest zu organisieren.
- Schulwegsicherung in der Jakobistraße
Ein Anwohner aus der List berichtete von Schulwegproblemen für Grundschüler aufgrund
von zugeparkten Fußwegen in der Jakobistraße. Viele Schulkinder müssten auf ihrem
Schulweg von der Voßstraße aus kommend zur Isernhagener Straße hin die Jakobistraße
passieren. Die auf den Fußwegen geparkten Fahrzeuge würden häufig genau zu der Zeit
weggefahren, wenn sich die Grundschüler auf ihrem Weg zur Schule befinden würden.
Fraglich sei, welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden könnten.
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann berichtete, dass sie mit den zuständigen
Sachbearbeitern bei der Verwaltung in Verbindung stehe. Bisher seien in der Jakobistraße
Längsparkstreifen fertig eingerichtet worden. Im nächsten Schritt sollen die
Grenzmarkierungen an den Straßenübergängen erfolgen. Der Verkehrsaußendienst sollte
zudem noch einmal verstärkt in dem Bereich aktiv werden.
Der Anwohner machte deutlich, dass sich seine Söhne nicht wohl fühlten mit der aktuellen
Situation. Er fühle sich auch nicht wohl, wenn Autos und kleine Kinder zusammen kämen.
Bezirksratsherr Mecklenburg bat den Anwohner, sich noch einmal beim Bezirksrat zu
melden, falls sich die Situation nicht verbessere.
- Drogenprobleme rund um die IGS Büssingweg
Ein Anwohner aus der Bugenhagenstraße berichtete von Problemen mit Drogenhandel
und Konsum rund um die IGS Büssingweg. Inzwischen seien sogar schon Spritzen
gefunden worden. Fraglich sei, was zur Abhilfe getan werden könne.
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann führte aus, dass Drogenhandel und Konsum
an verschieden Stellen ein Thema sei. Mit der Polizei sei sie diesbezüglich bereits schon in
Kontakt. Die soeben genannten Informationen leite sie an den für Drogendelikte
zuständigen Beamten bei der Polizei weiter.
TOP 5.
Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate bemerkte, dass sie den Bezirksrat beim
Bezirksratsempfang für Bothfeld-Vahrenheide vertreten habe. Weiterhin habe sie an einem
Ortstermin in der Heilig-Geist-Kirche teilgenommen. Zudem habe sie das Treffen der
Bezirksbürgermeister im Rahmen des Maschseefestes besucht. Ende August hätten der
Integrationsbeirat und das Netzwerk für das Flüchtlingsheim in der Büttnerstraße getagt. Im
Bereich des Flüchtlingsheims gebe es jetzt zudem neue Initiativen. Insbesondere hätten
sich vier Frauen gefunden, welche sich um das hohe Spendenaufkommen kümmerten. Am
26.02.015 habe es in der HAZ einen Spendenaufruf für die Flüchtlingsheime gegeben. Bei
den Kontaktadressen sei ihre E-Mail-Adresse genannt geworden. Vom 26.08. bis
31.08.2015 habe sie dann 90 Mails beantwortet. Im Augenblick sei sie bei der Abarbeitung
von Mail 199. Es würden keine Sachspenden mehr benötigt.
- 11 -
Ein gutes Viertel von den Menschen die sich melden hätte selber einen
Migrationshintergrund. Derzeit werde überlegt, die Klimaschutzstandards für Neunbauten zu
senken. Dieses empfinde sie als problematisch. Kommende Flüchtlinge könnten auch
Klimaschutzflüchtlinge sein. Daher halte sie es für wichtig, weiter in den Klimaschutz zu
investieren. Einen weiteren Rückschritt sehe sie darin, die Definition von sicheren
Herkunftsländern auszuweiten und die Abschiebung wieder zu verschärfen.
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann berichtete, dass sie an der Auszeichnung
der IGS List als "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" und der Feier zum 50.
jährigen Bestehen des Freizeitheims Vahrenwald teilgenommen habe. Besucht hätte sie
zudem verschiedene Kitas und Sommerfeste. Zudem sei der Runde Tisch "Inklusion" zu
einer weiteren Sitzung zusammengekommen. Mitbetreut habe sie auch die
Flüchtlingsunterkunft im Büssingweg. Am kommenden Mittwoch wolle man ein neues
Willkommensnetzwerk für die List gründen. Im nächsten Jahr stehe dann noch die 750 Jahr
Feier für den Stadtteil Vahrenwald an. Hierzu gebe es im Oktober den ersten
Beteiligungsworkshop.
TOP 6.
MITTE I LUNGEN
- Tag der offenen Tür im Rathaus
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate lobte die Präsentation der Stadtbezirke im
Rahmen des Tages der offenen Tür im Rathaus.
TOP 7.
ENTSCHEIDUNGEN
TOP 7.1.
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule
(Drucks. Nr. 15-1758/2015)
Der Stadtbezirksrat beschloss:
dem Förderverein der Grundschule Brüder-Grimm-Schule e. V. für die Fortsetzung der an
der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende
2015/2016 Mittel in Höhe von bis zu 22.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in
gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig
TOP 7.2.
„Hannover schafft Platz“
Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe
(Drucks. Nr. 15-1919/2015 mit 1 Anlage)
Bezirksratsherr Pohl stellte fest, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Im
Frühjahr hätte man die Maßnahme auch noch unterstützt. Aufgrund des tiefroten Haushalts,
müsste man solche Projekte in Frage stellen.
- 12 -
Bezirksratsherr Gill bemerkte,dass es schade um die verauslagten Planungskosten
wäre,wenn man das Projekt jetzt nicht umsetzen würde.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
1. der Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe laut beiliegendem Entwurf mit
Gesamtkosten i.H. v. 107.000 € und dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a Hauptsatzung der
Landeshauptstadt Hannover
16 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen
TOP 7.3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 7.3.1.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Förderverein der Brüder Grimm Schule
(Drucks. Nr. 15-2105/2015)
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger :
Förderverein der Brüder Grimm Schule
Betrag :
2.000,- €
Verwendungszweck :
Gestaltung eines Wandbildes
(Beihilfe Nr. 23/2015)
14 Stimmen dafür, 6 Enthaltungen
TOP 7.3.2.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Heilig-Geist-Kirchengemeinde
(Drucks. Nr. 15-2106/2015)
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger :
Heilig-Geist-Kirchengemeinde
Betrag :
7.000,- €
Verwendungszweck :
Anschaffung von Stühlen für die Kindertagesstätte
(Beihilfe Nr. 24/2015)
Einstimmig
- 13 -
TOP 7.3.3.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Beratungs- und Therapiezentrum
(Drucks. Nr. 15-2107/2015)
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger :
Beratungs- und Therapiezentrum
Betrag :
2.000,- €
Verwendungszweck :
Nachrüstung der PC-Ausstattung
(Beihilfe Nr. 25/2015)
Einstimmig
TOP 7.3.4.
Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Kindertagesstätte Unter´m Regenbogen
(Drucks. Nr. 15-2108/2015)
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger :
Kindertagesstätte Unter´m Regenbogen
Betrag :
3.000,- €
Verwendungszweck :
Neugestaltung des Außengeländes
(Beihilfe Nr. 26/2015)
Einstimmig
TOP 8.
ANTRÄGE
TOP 8.1.
der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.1.1.
Resolution zur Situation von Flüchtlingen im Stadtbezirk Vahrenwald-List
(Drucks. Nr. 15-1926/2015)
Bezirksratsherr Bechinie brachte die Resolution ein und begründete sie.
Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass seine Fraktion nichts gegen das Anliegen der
SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe. Es entspreche nicht
seinem Demokratieverständnis, den Wählern, welche man im Bezirksrat vertrete,
Verhaltensmaßregeln vorzugeben. Eine Resolution richte sich im Normalfall an ein
übergeordnetes Gremium. Als Volksvertreter sollte man das Volk nicht belehren,
- 14 -
sondern dessen Meinung vertreten. Zudem sehe man keinen Anlass für die Resolution. Die
Bürgerinnen und Bürger in Vahrenwald und der List gingen bisher sehr vorbildlich mit der
Situation um. Da man nicht gegen den Inhalt der Resolution stimme wolle, werde seine
Fraktion sich enthalten.
Bezirksratsherr Bechinie machte deutlich, dass die sehr verwaltungstechnische Sicht der
CDU-Fraktion in dieser Frage sehr schade sei. Der Text spiegle die Einstellung der
SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wieder und stelle keine
Verhaltensmaßregeln für die Bürgerinnen und Bürger dar. Die Politik stehe den Bürgerinnen
und Bürgern vielmehr als Partner zur Verfügung.
Bezirksratsfrau Witte bedankte sich bei Bezirksratsherrn Bechinie für die Initiative zu
dieser Resolution, welcher sie sich mit Freude anschließe. Für sie sei dieses gelebte
Demokratie.
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann ergänzte, dass sich der Integrationsbeirat
mit einer Enthaltung und einer Nein-Stimme der Resolution angeschlossen habe.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Resolution des Bezirksrates und Integrationsbeirates Vahrenwald-List an seine Bürger- und
innen
Derzeit erleben wir, dass eine große Anzahl von Schutz und Hilfe suchenden Menschen in
unsere Stadt kommen. Um diese Menschen würdig unterzubringen, werden - auch in
Vahrenwald-List - immer mehr Orte gesucht, an denen Unterkünfte errichtet werden
können.
Die Bürger_innen von Vahrenwald-List sind gastfreundlich und tolerant und heißen die
neuen Einwohner_innen willkommen. Für uns ist es selbstverständlich und unserem
humanen Menschenbild entsprechend, dass wir geflüchteten Menschen Obdach gewähren.
Aber darüber hinaus möchten wir aus den Hilfesuchenden Mitbürger_innen machen. Wir
Vahrenwalder_innen und Lister-innen sind nicht nur weltoffen, sondern wir erkennen auch,
dass wir es heute in der Hand haben, wie wir in den nächsten Jahren unsere Zukunft
gestalten können.
Unser gemeinsames Ziel ist es, unsere neuen Mitbürger_innen zu integrieren, denn sie
werden bleiben. Wenn wir alles richtig machen, werden sie unter uns leben, arbeiten und
dazu beitragen, dass unser Stadtbezirk weiterhin so lebens- und liebenswert bleibt, wie er
heute ist.
Der Bezirksrat Vahrenwald-List ruft alle Bürger_innen auf, jeder Art von drohender
Fremdenfeindlichkeit vehement und konsequent entgegen zu treten. Dieses Verhalten muss
bei uns geächtet werden!
Wir ermuntern alle Einwohner_innen unseres Stadtbezirkes, sich mit Neugier und
Engagement an die Leitungen der Flüchtlingsunterkünfte zu wenden, um zu erfragen,
welche Hilfe- und Unterstützungsangebote benötigt werden. Nicht nur Kleider- und
Sachspenden werden benötigt, sondern Sprachtraining, Bildungsangebote aller Art,
Berufsvermittlung und jede Art von sinnvollen Beschäftigungsangeboten.
Den Menschen fehlt neben der zukünftigen Lebensperspektive oft einfach auch eine
sinnvolle Alltagsgestaltung. Hier haben wir schon sehr gute Erfahrungen gemacht, weil
unsere Bürger_innen ehrenamtlich Projekte ins Leben gerufen haben, wie z.B. Kochkurse,
gemeinsame Spielplatzbesuche, Büchereibesuche, Zoobesuche usw. Der Fantasie sind
keine Grenzen gesetzt.
Wenden Sie sich auch sehr gern an uns, Ihren Bezirksrat, an die Parteien, den
Integrationsbeirat und an die existierenden Hilfs- u. Unterstützungsnetzwerke sowie der
Migrantenselbstorganisation.
- 15 -
Wir haben eine große aber auch großartige Aufgabe vor uns, die wir gemeinsam mit
unseren Bürgern- und Bürgerinnen anpacken wollen.
Wir werden uns der Herausforderung stellen - tolerant, intelligent, aktiv!
Ansprechpartnerin: Irma Walkling-Stehmann, Bezirksbürgermeisterin,
Mail: [email protected]
16 Stimmen dafür, 4 Enthaltungen
TOP 8.1.2.
Fußgängerüberweg Lister Meile – Lister Straße über die Ferdinand-Wallbrecht-Straße
(Drucks. Nr. 15-1927/2015)
Bezirksratsherr Geschwinder brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Grünphase der Fußgängerampel auf Höhe der Lister
Straße am Lister Platz um mindestens 5 Sekunden zu verlängern. Dabei ist sicher zu
stellen, dass alle Busse an der Haltestelle Lister Meile in Fahrtrichtung Bödeckerstraße
stets bis zur Haltelinie vorfahren.
Einstimmig
TOP 8.2.
der SPD-Fraktion
TOP 8.2.1.
Nachtruhe im Straßenverkehr in der Walderseestraße und der
Ferdinand-Wallbrecht-Straße durch Einschränkung der Geschwindigkeit von 30km/h
in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr
(Drucks. Nr. 15-1922/2015)
Bezirksratsherr Gill brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Pohl erklärte, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. In der
Sache werde die beantragte Maßnahme nicht viel bringen. Die Fahrgeräusche bei einem
normalen PKW unterschieden sich bei 30 km/h bzw. 50 km/h kaum. Die Probleme
entstünden durch Raser, welche sich jedoch von einer solchen Maßnahme nicht abhalten
ließen, oder auch durch klapprige LKWs. Eine Überwachung sei zudem kaum möglich, da
kein Mitarbeiter des zuständigen Bereiches um die Zeit noch im Dienst sei.
Bezirksratsherr Budnick störte sich daran, dass die Lärmmessung erst hinterher erfolgen
solle. Diese müsste vorab erfolgen, um den Handlungsbedarf einschätzen zu können. In
dem Bereich würden zudem Busse der üstra verkehren, welche zumindest früher den
meisten Lärm verursacht hätten.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die im Betreff genannten Straßen sind vielbefahrene Straßen, im Tag- als auch im
Nachtverkehr. Deshalb ist es geboten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den
Nachtverkehr einzurichten. Um das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung zu prüfen,
sind Messungen über einen längeren Zeitraum notwendig. Parallel sollte dazu auch eine
Lärmmessung durchgeführt werden.
- 16 -
14 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen
TOP 8.2.2.
Ausschilderung der Fahrrad-Nebenstrecke zwischen Spannhagengarten und
Lister Platz
(Drucks. Nr. 15-1923/2015)
Bezirksratsfrau Struß brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Pohl verwies auf die für sehr viel Geld markierten, allerdings wenig
genutzten Fahrradstreifen an der Podbielskistraße. Ortskundige würden sich von der Lücke
in der Beschilderung nicht aufhalten lassen. Ihm erscheine der Aufwand, die Schilder erst
zu demontieren und dann wieder neu aufzustellen, für übertrieben. Es würde völlig
ausreichen die fehlenden Schilder zu ergänzen.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die bestehenden Schilder, die die o.g. Nebenstrecke über
Pastor-Jaeckel-Weg falsch ausschildert, komplett zu entfernen. Darüber hinaus soll eine
Nebenstrecke lückenlos durch Schilder nach entsprechender Norm markiert werden.
15 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen
TOP 8.2.3.
Instandsetzen des Fußweges zum Spielplatz Apenrader Straße
(Drucks. Nr. 15-1924/2015)
Bezirksratsfrau Stucke brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Budnick verwies auf den Antrag und fragte, was er sich unter einigen
Jahren vorstellen könne. Sollte der Weg erst kürzlich angelegt worden seien stelle sich die
Frage, warum er jetzt bereits wieder kaputt sei.
Bezirksratsherr Gill führte aus, dass der dortige Trampelpfad vor ca. elf Jahren eine
wassergebundene Decke erhalten habe. Eigentlich sei der Weg nur eine Nebenstrecke. Da
es sich dabei jedoch um die kürzeste Verbindung handle, habe er sich zur Hauptstrecke
entwickelt.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fußweg vom Otto-Reinhold-Weg bis zum Spielplatz
Apenrader Straße Instand zu setzen.
Einstimmig
TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 17 -
TOP 8.3.1.
Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Schulen entwickeln
(Drucks. Nr. 15-1928/2015)
Bezirksratsfrau Witte brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Bechinie bemerkte, dass sich die SPD-Fraktion zu diesem Antrag
enthalten werde. Nach Aussage der Sozialarbeiter aus den Flüchtlingsheimen, wüssten
diese schon jetzt nicht mehr, wo ihnen der Kopf stehe. Man hielte es für kontraproduktiv,
wenn jetzt auch noch die Schulklassen dazu kämen.
Bezirksratsherr Pohl erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen werde, da
dieser weit über die Zuständigkeit des Bezirksrates hinausgehe. Alle Mitarbeiter der
Stadtverwaltung, welche mit der Flüchtlingsunterbringung zu tun hätten, arbeiteten bereits
am Limit. Daher sei die Erstellung neuer Konzepte kaum umsetzbar. Die Initiative müsste
wenn schon von den Schulen ausgehen.
Bezirksratsherr Mecklenburg machte deutlich, dass es von den Schulen her ein Interesse
gebe. An der Ricarda-Huch-Schule gebe es bereits eine entsprechende AG. Die
Schulleitung der Ricarda-Huch-Schule habe sich sehr interessiert an einer Kooperation
gezeigt.
Bezirksratsfrau Witte ergänzte, dass auch an der IGS List der Wunsch bestehe, Kontakt
aufzunehmen. Eine Umsetzung mit kleinen Schülergruppen im Nachmittagsbereich sei
durchaus umsetzbar. Schüler hätten aus ihrer Sicht ein anderes Potenzial, als ältere
Ehrenamtliche. Mehr als 70% der Flüchtlinge, welche nach Deutschland kämen, seien
alleinstehend und jung.
Bezirksratsfrau Struß verwies auf Gespräche mit den Sozialarbeiterinnen im Bereich der
Unterkunft in der Büttnerstraße. Danach seien die bisherigen Treffen mit Schulen eher
problematisch gewesen. Es bedürfe sicherlich eines Konzeptes, um eine gewisse
Steuerung zu ermöglichen. Freie Kapazitäten bei der Stadtverwaltung für eine
entsprechende Konzeptentwicklung sehe sie jedoch kaum.
Bezirksratsherr Kießling stellte fest, dass zunächst die existentiellen Aufgaben erledigt
werden müssten. Eine solche Konzepterstellung könnte später folgen.
Ein Vertreter der Ricarda-Huch-Schule bemerkte, dass die Ricarda-Huch-Schule gerne
ihre Ideen in ein Gesamtkonzept einbringen würde. Am besten sollte dieses zentral von der
Stadt Hannover oder zumindest auf Stadtbezirksebene organisiert werden, damit nicht jeder
Einzelne an die Flüchtlingsunterkünfte herantrete. Bei ein wenig mehr Koordinierung könnte
das Verfahren erleichtert und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und
Allgemeinbildenden Schulen zu entwickeln.
Ziel soll sein, dass SchülerInnen z.B. in AG´s von Schulen Kontakt zu Flüchtlingen
aufnehmen, um mit ihnen zu kommunizieren, den Stadtteil zu zeigen, sie beim Einkaufen
unterstützen oder über gemeinsames Spielen bzw. Sport treiben, die Orientierung und
Integration in die Gesellschaft zu erleichtern.
Denkbar sind beispielsweise Kooperationen von Flüchtlingswohnheimen und Schulen im
selben Stadtteil/Stadtbezirk.
Die Schulleitungskonferenz der weiterführenden Schulen wird in die Überlegungen
eingebunden.
- 18 -
8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen
TOP 8.3.2.
Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-1929/2015)
Bezirksratsfrau Thuneke -Hartmann brachte den Antrag ein und begründete ihn.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Unternehmen im Stadtbezirk motivierend zuzugehen,
die Zahl ihrer Ausbildungsplätze zu erhöhen und bei der Stellenbesetzung auch Flüchtlinge
zu berücksichtigen (mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung).
16 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen - beschlossen mit den Änderungen aus
Drucksache Nr. 15-2109/2015
TOP 8.3.2.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-1929/2015 - Mehr Ausbildungsund Arbeitsplätze für Flüchtlinge
(Drucks. Nr. 15-2109/2015)
Bezirksratsherr Gill brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn.
Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass man beide Anträge ablehnen werde. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere die Verwaltung zu etwas auf, für was sie
wirklich nicht zuständig sei. Für diesen Themenbereich sei die Bundesagentur für Arbeit
verantwortlich. Diese habe Personal dafür, welches sich auch auskenne.
Fraglich sei, wer aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Arbeit bei der
Stadtverwaltung leisten solle. Ein Arbeitgeber mit entsprechendem Bedarf könne sich
sicherlich an die Stadt Hannover wenden, welche ihm sicherlich unbürokratisch weiterhelfe.
Bezirksratsherr Mecklenburg machte deutlich, dass die Verwaltung sicherlich mit
Unternehmen ohnehin in Gesprächen sei. Im Rahmen dieser Gespräche solle die
Verwaltung das Thema verstärkt ansprechen. Von verschiedenen Unternehmerverbänden
sei das Thema bereits eingebracht worden.
Bezirksratsfrau Pauli stellte fest, dass die Verwaltung beispielsweise mit der
Handwerkskammer bei solchen Themen eng zusammenarbeite. Die zusätzliche
Problematik "Flüchtlinge", stelle sicherlich aufgrund der doch sehr einzigartigen Ausbildung
In Deutschland, eine besondere Herausforderung dar.
Bezirksratsherr Mecklenburg fragte, an welcher Stelle der Änderungsantrag der
SPD-Fraktion in den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingefügt werden
solle.
Herr Meyer erklärte, dass der Änderungsantrag der SPD-Fraktion eher ein Zusatzantrag sei
und daher beide Anträge parallel beschlossen und weiterlaufen könnten.
Der Stadtbezirksrat beschloss:
- 19 -
Folgender Absatz wird eingefügt:
Die Verwaltung prüft, wie sie diesen Personenkreis mit in das Bewerbungsverfahren der
LHH aufnimmt und dafür in den Unterkünften in Vahrenwald und der List wirbt. Dies gilt für
alle Stellen der LHH die angeboten werden.
16 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen
TOP 9.
ANHÖRUNGEN
TOP 9.1.
Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder
Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung (Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage)
Der Stadtbezirksrat empfahl,
für die Anlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis
Melanchthonstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der östlichen
Nebenanlage (Gehweg, Radweg und Grünflächen) gesondert zu ermitteln und
abzurechnen.
15 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen
TOP 10.
ANFRAGEN
TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 10.1.1.
Auslastung der Grundschulen in Vahrenwald-List zum Schuljahr 2015/2016
(Drucks. Nr. 15-1930/2015)
Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann trug die Anfrage vor.
In unserem Stadtbezirk wurden zwei neue Grundschulen gegründet. Die Gründung erschien
notwendig aufgrund der Prognose von steigenden Schülerzahlen bzw. sehr vollen Klassen
in den bisherigen Grundschulen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Schulbezirke
neu geordnet.
In einem Presseartikel stand, dass die Johanna-Friesen-Schule (StB Mitte) Schwierigkeiten
habe, ihre Zweizügigkeit zu erhalten. Eltern würden vorzugsweise die Grundschule am
Welfenplatz anwählen, weil diese ein Ganztagsangebot vorhält.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie bindend sind die Schulbezirke und unter welchen Umständen können Eltern auch
eine Wunschgrundschule, wie oben beschreiben, anwählen?
2. Wie viele Züge haben die Grundschulen im Stadtbezirk im Schuljahr 2015/2016 (bitte im
- 20 -
Vergleich zum vorherigen Schuljahr darstellen) und haben einige Grundschulen
Schwierigkeiten, ihre bisherige Zügigkeit aufrecht zu erhalten?
3. Wie viele Kinder in der Schule am Welfenplatz kommen aus Vahrenwald und müssen
die Vahrenwalder Straße queren?
Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1): Gem. § 63 Abs. 3 NSchG haben die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich
diejenige Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz haben. Die
Schulbezirke der Grundschulen in Hannover sind in der 4. Schulbezirkssatzung festgelegt,
die seit dem 01.08.2015 in Kraft getreten ist. Der Besuch einer anderen als der nach
Schulbezirk zuständigen Schule kann gestattet werden, wenn der Besuch der zuständigen
Schule eine unzumutbare Härte darstellen würde oder der Besuch der anderen Schule aus
pädagogischen Gründen geboten erscheint. Hierfür bedarf es in der Regel eines Antrages
auf Ausnahmegenehmigung, der bei der zuständigen Schule zu stellen ist und über den dort
auch entschieden wird. Vorab sind Stellungnahmen der gewünschten Schule, des Trägers
der Schülerbeförderung und ggf. des Schulträgers einzuholen. Falls die zuständige
Grundschule keine Ganztagsbetreuung anbietet, ist es auch ohne Antragsverfahren möglich
eine Ganztagsschule eines anderen Schulbezirks anzuwählen, sofern die dortigen
Kapazitäten vorhanden sind. Die Schulleitung der gewünschten Ganztagsschule
entscheidet über die Aufnahme. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Schule ohne
eigenen Schulbezirk in Trägerschaft der LHH anzuwählen. Hierzu zählen die vier
katholischen Grundschulen, die Primarstufe der IGS Roderbruch und die beiden Schulen
mit besonderem pädagogischem Profil (Glockseeschule und Südstadtschule). Weiterhin
können Schulen in freier Trägerschaft besucht werden.
Zu Frage 2) Die aktuellen Züge der einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Vahrenwald-List
im Schuljahr 2015/16 stellen sich vorbehaltlich der amtlichen Schülerstatistik wie folgt dar
(in Klammern zum Vergleich das Schuljahr 2014/15):
GS
Alemannstraß
e
GS
Brüder-Grim
m-Schule
GS
Comeniusschu
le
GS Glücksb.
Weg
GS
Rosa-Parks-Sc
hule
GS
Mengendamm
GS Am
Welfenplatz
GS
Bonifatiusschul
e (kath. GS)
1. Klasse
2. Klasse
3. Klasse
4. Klasse
Summe
3 (3)
3 (4)
3 (4)
4 (4)
13 (15)
4 (4)
4 (4)
4 (4)
4 (4)
16 (16)
2 (3)
3 (4)
4 (5)
5 (5)
14 (17)
2 (3)
3 (2)
2 (2)
2 (3)
9 (10)
4 (4)
4 (4)
4 (0)
0 (0)
12 (8)
4 (4)
5 (5)
4 (4)
4 (4)
17 (17)
3 (3)
3 (0)
0 (0)
0 (0)
6 (3)
3 (3)
3 (3)
3 (3)
3 (3)
12 (12)
- 21 -
Die derzeitige Prognose der Einwohnerentwicklung weist für den Stadtbezirk
Vahrenwald-List für die kommenden Jahre leicht steigende Schülerzahlen auf. Daher prüft
die Verwaltung, wie u. a. die Kapazitäten der GS Alemannstraße und der GS
Comeniusschule zur Entlastung anderer Grundschulen im Stadtbezirk genutzt werden
können.
Zu Frage 3) Nach Aussage der Schule besuchen keine Kinder aus Vahrenwald die GS Am
Welfenplatz, welche die Vahrenwalder Straße queren müssen.
TOP 10.1.2.
Bushaltestelle Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Lister Platz in Fahrtrichtung Moltkeplatz
(Drucks. Nr. 15-1932/2015)
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate trug die Anfrage vor.
Die Position des Wartehäuschens an o.g. Haltestelle liegt zwischen zwei Baumscheiben.
Von einem Rollstuhlfahrer sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses
Wartehäuschen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht erreichbar ist. Der genannte
Bereich soll ja im Zuge der Neuordnung des Lister Platzes von Fahrbahn, Rad- und Fußweg
in der Anbindung an die Edenstraße umgestaltet werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist in diesem Zusammenhang eine Verlegung des Wartehäuschens geplant bzw.
möglich, um o.g. Missstand zu beseitigen?
2. Wann ist konkret mit diesen Maßnahmen zu rechnen?
Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1) Die Verwaltung plant die Umgestaltung im Einmündungsbereich Edenstraße.
Nach gegenwärtigem Planungsstand soll in diesem Bereich zukünftig der Radverkehr auf
der Fahrbahn geführt werden. Dies wäre als Voraussetzung notwendig, um das vorhandene
Wartehäuschen zu versetzen, damit es zukünftig von allen Seiten barrierefrei zu erreichen
ist.
Zu Frage 2) Die Verwaltung erwartet nach heutigem Kenntnisstand eine bauliche
Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2016.
TOP 10.2.
der CDU-Fraktion
TOP 10.2.1.
„Werbefahrräder“ im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1946/2015)
Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor.
An verschiedenen Stellen im Stadtbezirk sind „Werbefahrräder“ aufgetaucht und blockieren
legale Abstellmöglichkeiten z.B. an durch mit öffentlichen Mitteln aufgestellten
Fahrradbügeln für die Allgemeinheit. Diese Fahrräder sind zumeist komplett farblich
überlackiert und tragen zusätzlich Werbeschilder.
- 22 -
Ein Gebrauch als Fahrrad findet nicht statt und dürfte zumeist auch gar nicht mehr möglich
sein. Standorte sind u.a. am Lister Platz Einmündung Lister Straße (2x) sowie an der Lister
Meile Kreuzung Wedekindstraße.
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung diese „Werbefahrräder“ und die Problematik bekannt?
2. Was wird die Verwaltung gegen dieses „Guerillamarketing“ unternehmen?
3. Wenn die Fahrräder nicht entfernt werden müssten sie dann nicht wenigstens über eine
Änderung der Sondernutzungssatzung zu gebührenpflichtigen Werbeträgern werden?
Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1) Der Verwaltung ist grundsätzlich bekannt, dass Werbefahrräder unzulässig im
öffentlichen Straßenraum platziert werden.
Zu Frage 2.) Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten
entsprechende Kontrollen durchführen und bei konkreter Feststellung die unzulässige
Nutzung des öffentlichen Straßenraums als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen.
Die Besitzer der Werbefahrräder werden schriftlich aufgefordert, die unzulässige Nutzung
des öffentlichen Straßenraums zu beenden.
Zu Frage 3.) Gemäß § 10 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung ist das Abstellen von
Fahrrädern jeglicher Art zum Zwecke der Werbung (Werbefahrrad) nicht gestattet. Für
unerlaubte Sondernutzungen können jedoch keine Gebührentarife in der
Sondernutzungsgebührenordnung festgesetzt werden. Die unerlaubte Sondernutzung wird
als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht. Die Verwaltung ist bei Sichtung des
Werberades zu dem Ergebnis gekommen, das Aufgrund der Werbefläche das Fahrrad als
solches nicht mehr zu nutzen ist, sie hat über aha die Entfernung des „Werberades“
veranlasst.
Bezirksratsherr Pohl fragte, für welches der drei benannten Fahrräder die Verwaltung die
Entfernung bereits veranlasst habe und ob die anderen beiden Werberäder ebenfalls
entsorgt würden.
Herr Meyer bemerkte davon auszugehen, dass die Verwaltung sich alle drei Räder
angesehen habe. Er werde jedoch bei der Fachverwaltung noch einmal nachfragen.
TOP 10.2.2.
Neuer „Blitzer“ an der Vahrenwalder Straße
(Drucks. Nr. 15-1947/2015)
Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor.
Die Verwaltung hat die Beschaffung und Aufstellung einer
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für die Vahrenwalder Straße ausgeschrieben.
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
- 23 -
1. Soll die neue Anlage auf dem Gebiet des Stadtbezirks Vahrenwald-List aufgestellt
werden?
2. Wo soll der genaue Standort der Anlage sein und welche Fahrtrichtung und Fahrspuren
sollen überwacht werden?
3. Falls die Frage 1 mit ja beantwortet wird: warum wurde der Stadtbezirksrat in die
Planungen nicht eingebunden?
Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1 und 2) Nein. Die zwei Anlagen werden in der Vahrenwalder Straße in Höhe der
Wohlenbergstraße installiert. Es soll der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen über je drei
Fahrstreifen überwacht werden.
Zu Frage 3) Die Aufstellung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erfolgt
grundsätzlich nur an Standorten, bei denen eine Unfallhäufung mit der Ursache „nicht
angepasste/überhöhte Geschwindigkeit“ festgestellt wurde.
Im Einvernehmen mit der Polizeidirektion Hannover wurde der Standort Vahrenwalder
Straße – Abschnitt zwischen Kanalbrücke und Stadtgrenze – festgelegt, da in den Jahren
2011 – 2013 in dem vorgenannten Streckenabschnitt 13 Verkehrsunfälle mit der Ursache
„Geschwindigkeit“ polizeilich erfasst wurden, bei denen insgesamt 17 Menschen verletzt
und 2 getötet wurden.
Zudem ereigneten sich 4 weitere Unfälle mit Beteiligung von Fußgängern. Die Fußgänger
wurden bei der Querung der Vahrenwalder Straße von Fahrzeugen erfasst und hierbei in
3 Fällen schwer und in einem Fall leicht verletzt.
Zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus wurde deshalb die Einrichtung einer stationären
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für beide Fahrtrichtungen als sinnvolle Maßnahme
zur Unfallprävention erachtet.
Diese Entscheidung obliegt der Straßenverkehrsbehörde, die im übertragenen
Wirkungskreis u.a. diese Aufgabe wahrzunehmen hat. Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass
solche Entscheidungen im Einvernehmen mit der jeweiligen Polizeidirektion zu treffen sind.
Eine Beteiligung von politischen Gremien, oder z.B. den Anwohnern ist nicht vorgesehen,
da die einzige Entscheidungsgrundlage die objektive Auswertung der Unfallstatistik ist.
Grundsätzlich können aber Vorschläge für Überwachungsstandorte auch von Bürgern
und/oder politischen Gremien eingereicht werden.
TOP 10.2.3.
Einschulung von Flüchtlingskindern
(Drucks. Nr. 15-1949/2015)
Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor.
Gerade hat das neue Schuljahr begonnen.
Gleichzeitig kommen derzeit zu uns in die Stadt und den Stadtbezirk Flüchtlinge in lange
nicht mehr gekannten Größenordnungen. Viele haben schulpflichtige Kinder.
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
1. Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien wurden zum neuen Schuljahr an den
Grundschulen in unserem Stadtbezirk neu eingeschult (Aufstellung bitte je Schule)?
- 24 -
2. Wie viele Sprachlernklassen konnten an den einzelnen Schulen für diese Kinder neu
gebildet werden?
Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1) Es gibt (bisher) keine Statistik seitens des Landes, in der der Status der Kinder
als „Flüchtlingskinder“ verzeichnet ist. Die eingeschulten Kinder werden von der
Landesschulbehörde zum 30.9. abgefragt. Die Schulen erfassen zudem die
Sprachkompetenzen der Kinder. Diese Daten werden der Verwaltung von der
Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt. Daraus ist ablesbar, wie viele Kinder
Sprachförderbedarf haben und in Sprachlernklassen beschult werden. Das Zusammenspiel
der Behörden und die Unterstützung des Verfahren zur Einrichtung von neuen
Sprachlernklassen wird zukünftig durch die Einrichtung einer städtischen
Sprachkoordinierungsstelle bei der Schulverwaltung unterstützt.
Zu Frage 2) Stadtweit wird nach Auskunft der Landesschulbehörde die bisherige Anzahl von
23 Sprachlernklassen um weitere 10 Klassen erhöht, sofern sich geeignete Lehrkräfte
finden lassen. Im Stadtbezirk Vahrenwald-List sind nach heutigen Stand keine weiteren
Sprachlernklassen zu den bestehenden an der GS Alemannstr. und der IGS Büssingweg
geplant. Diese Sachlage kann sich durch die aktuelle Erfassung des Sprachförderbedarfs
zum Schuljahresbeginn an den Schulen und der Ankündigung des Landes, landesweit
weitere 250 Sprachlernklassen einzurichten, allerdings schnell ändern.
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann ergänzte, dass es in der Einrichtung im
Büssingweg überhaupt keine Kinder und in der Büttnerstraße in erster Linie Kleinkinder
gebe. Die schulpflichtigen Kinder aus der Büttnerstraße gingen zur Grundschule
Glücksburger Weg.
Bezirksratsherr Pohl machte deutlich, dass die Verwaltung bestrebt sei, die betreffenden
Flüchtlingskinder stadtweit einzuschulen und nicht nur dort, wo es Flüchtlingsunterkünfte
gebe. Somit wäre auch eine Einschulung an anderen Grundschulen im Stadtbezirk möglich.
Die Daten sollen entsprechend der Antwort zum 30.09.2015 abgefragt werden. Fraglich sei,
wann eine neue Anfrage bezüglich der Daten sinnvoll sei.
Bezirksratsherr Bechinie verwies auf die Antwort. Seiner Ansicht nach sei die Verwaltung
auf einem Auge blind. Wollte die Politik wirklich wissen, wie viele Kinder in
Sprachlernklassen untergebracht würden, müsste man auch an die Berufsbildenden
Schulen denken. Allein an der BBS 6 gebe es zwölf Sprachlernklassen. Um einen Überblick
zu erhalten, müsste die Verwaltung auch die Region Hannover mit abfragen.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate bemerkte, dass sich aus ihrer sicht ein
Widerspruch auftue. Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter
Tagesordnungspunkte 8.3.1. und 8.3.2. wurden kritisch betracht und ein
Beschäftigungsprogramm für die Verwaltung befürchtet. Die CDU-Fraktion soll sich fragen,
ob hier eine erneute Anfrage wirklich notwendig sei.
Bezirksratsherr Gill schlug vor, die entsprechenden Daten dem Protokoll beizufügen.
Herr Meyer machte deutlich, dass das Protokoll zeitnah fertiggestellt werden solle. Die
Auswertung der Daten werde sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Frühestens zur
Dezembersitzung sei daher eine neue Anfrage sinnvoll.
- 25 -
TOP 10.2.4.
Schuleinzugsbezirke im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1950/2015)
Bezirksratsherr Pohl erklärte, auf eine Verlesung der Anfrage zu verzichten.
Der Rat der LHH hat eine Satzung über die Schuleinzugsbezirke erlassen.
In der Satzung werden die Einzugsbezirke i.d.R. durch die Nennung der sie begrenzenden
Straßen nachvollziehbar dargestellt. An einigen Stellen werden statt der Abgrenzung durch
Straßennamen jedoch lediglich sogenannte „Baublöcke“ mit einer sechsstelligen Nummer
genannt.
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
1. Warum werden für die Abgrenzung nicht einheitlich Straßennamen oder andere
geografische Abgrenzungen benutzt?
2. Gibt es ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der „Baublöcke“?
3. Woraus leitet die Verwaltung die Rechtssicherheit der Satzung ab, wenn diese völlig
intransparente Abgrenzungen wie der Öffentlichkeit unbekannte durchnummerierte
„Baublöcke“ enthällt?
Zu Frage 1) Mit der 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken aus dem Jahre 2005
(DS Nr. 0603/2005 N1) wurde die Veränderung der Darstellung der Schulbezirksgrenzen
dahin gehend geändert und beschlossen, dass zukünftig nur noch die Außengrenzen
beschrieben werden sollen.
Der Vorteil besteht darin, dass der Fortschreibungsaufwand auf ein Minimum gesenkt wird
und eine hohe Rechtssicherheit durch die klare Zuordnung für die Bürgerinnen und Bürger
besteht.
Bei einer Änderung von Straßennamen, bei der Widmung neuer Straßen, dem Entstehen
von Neubaugebieten usw., also bei jedem Bauvorhaben, das einen neuen Straßennamen
und / oder eine neue Hausnummer erhält, wäre die Schulbezirkssatzung nicht mehr aktuell,
weil diese Änderungen und Neubauprojekte nicht gelistet sind und damit keinem
Schulbezirk zugeordnet werden könnten.
In all diesen Fällen bestände somit ein rechtsfreier Zustand bis zum Inkrafttreten einer
Änderungssatzung, die dann vermutlich mehrmals im Jahr notwendig wäre. Durch eine
Vielzahl von Änderungssatzungen würde die Übersichtlichkeit der Satzung sehr
eingeschränkt werden.
Die Notwendigkeit der Zuordnung einer Anschrift zu einem (Grund-)Schulbezirk besteht u.a.
für die Bestimmung der für die Beschulung zuständigen Schule (im Grundschulbereich), der
Schulpflichtüberwachung, der Bearbeitung von Anträgen zur Beschulung in einer anderen
als der zuständigen Schule gem. § 63 III Nds. Schulgesetz (sog.
Ausnahmegenehmigungen) und für das Ausstellen von Schülercards für die
Schülerbeförderung (zuständig hierfür ist die Region Hannover).
Zudem entstände ein hoher Verwaltungsaufwand für die Fortschreibung (bei mehreren
hundert bis mehreren tausend Einzeladressen pro Schulbezirk). Es entstünden Kosten für
die amtliche Bekanntmachung der jeweiligen Änderungssatzung.
Verwaltungsintern sind sämtliche Anschriften einem Schulbezirk zugeordnet und mittels
einer Suchabfragefunktion im Intranet der Landeshauptstadt Hannover für die Schulen und
den Schulträger abrufbar. Telefonische und persönliche Nachfragen von Eltern können
daher sofort von den Schulen und der Verwaltung (OE 42.21, Telefon 168-43994, email:
[email protected]) beantwortet werden.
- 26 -
Zu Frage 2) Eine öffentlich zugängliche Übersicht der „Baublöcke“ befindet sich im Internet
unter www.hannover-gis.de.
Zu frage 3) Sowohl die Darstellung der Schulbezirksgrenzen aus dem Jahre 2005 als auch
die aktuelle 4. Schulbezirkssatzung (DS 0594/2015 N1) wurde im Rahmen des geltenden
Rechts von den zuständigen politischen Gremien der Landeshauptstadt beschlossen und
öffentlich bekannt gemacht.
schriftlich Beantwortet
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann schloss die Sitzung um 20.40 Uhr.
Für die Niederschrift
Walkling-Stehmann
Bezirksbürgermeisterin
Meyer
Sachbearbeiter
- 27 -
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
1910/2015
2
Zu TOP
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule
Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 6 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule zum
01.08.2016 herzustellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen.
Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Berufstätigkeit bedeuten.
-1-
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42S - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
Einzahlungen
Auszahlungen
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit
0,00
Beiträge u.ä. Entgelte für
Investitionstätigkeit
0,00
Veräußerung von Sachvermögen
0,00
Veräußerung von
Finanzvermögensanlagen
0,00
Sonstige Investitionstätigkeit
0,00
Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden
0,00
Baumaßnahmen
0,00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen
45.177,93
Erwerb von
Finanzvermögensanlagen
0,00
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit
0,00
Sonstige Investitionstätigkeit
0,00
Saldo Investitionstätigkeit
-45.177,93
Saldo Sonderfelder
0,00
Teilergebnishaushalt 42
Angaben pro Jahr
Produkt 24302
21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen
0,00
Personalaufwendungen
10.533,00
Sonstige Transfererträge
0,00
Sach- und Dienstleistungen
24.870,26
Öffentlichrechtl. Entgelte
0,00
Abschreibungen
4.517,79
Privatrechtl. Entgelte
0,00
Zinsen o.ä. (TH 99)
1.129,45
Kostenerstattungen
0,00
Transferaufwendungen
Auflösung Sonderposten (anteilige
Zuwendungen)
0,00
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Sonstige ordentl. Erträge
0,00
Saldo ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
Erträge aus internen
Leistungsbeziehungen
0,00
0,00
0,00
-302.275,50
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
Saldo außerordentliches
Ergebnis
0,00
Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen
Leistungsbeziehungen
Saldo gesamt
-2-
261.225,00
0,00
0,00
-302.275,50
Zu den Kosten:
Teilfinanzhaushalt 42S
Im Finanzhaushalt entstehen in 2016 einmalige Kosten in Höhe von 45.177,93 € für die
Einrichtung der Mensa, des Freizeitbereiches und des Büros für den Kooperationspartner.
Entsprechende Mittel werden mit dem vorhandenen Finanzkorridor 2016 abgedeckt.
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen (s.
Drucksache Nr.1313/2015). Der Bau der Mensa und des Freizeitbereiches wird plangemäß
zum Ganztagsbeginn fertig gestellt sein. Entsprechende Mittel sind im Teilhaushalt 19
berücksichtigt.
Teilergebnishaushalt 42S
Die unter Personalaufwendungen aufgeführten Beträge in Höhe von 10.533,00 € (Produkte
24302 / 21101) setzen sich wie folgt zusammen:
•
•
Schulhausmeisterdienste
Schulverwaltungskräfte
4.377,00 €
6.156,00 €
Die früheren bzw. längeren Nutzungszeiten einzelner Räume führen zu einer Ausweitung
der Betreuungszeiten im Rahmen der Schulhausmeisterdienste und einer Erhöhung der
Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte.
Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von
24.870,26 € (Produkte 24302/21101) wie folgt zusammen:
•
•
•
•
Ganztagszuschlag
(2,50 € pauschal für jedes Kind)
einmaliger Einrichtungsaufwand
(Drucksache Nr. 1313/2015)
Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf
Pauschalbetrag Telefonkosten
1.040,00 €
22.230,26 €
1.000,00 €
600,00 €
Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 261.225,00 € (Produkt
24302) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013
und Nr 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote
werden aus städtischen Mitteln finanziert.
Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an
drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis würde das an dieser vierzügigen Schule für
Transferaufwendungen jährlich 261.225,00 € bedeuten. Dieser Betrag verändert sich je
nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren
Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden
können.
-3-
Begründung des Antrages
Die Grundschule Brüder-Grimm-Schule hat mit Schreiben vom 22.07.2015 einen Antrag auf
Einführung des offenen Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 gestellt
und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 6
NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 27.05.2015 zugestimmt; der
Schulelternrat wurde am 03.06.2015 beteiligt.
Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und
2 beigefügt.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der
Grundschule Brüder-Grimm-Schule herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die
dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23
Abs. 6 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.12
Hannover / 03.09.2015
-4-
120^5
Anlage. ^ ^J)S
Anlage 3
Antragsformutar ab Schuljahr;
16/17
offenen
zur Errichtung einer.
-Ganztagsschule*
^offenen - teifgebundenen - voll gebundenen
D zum Führen von-
.Ganztagsschulzügen"
offenen - teilgebundenen - voll gebundenen
D zur Änderung der Organisationsform von einer
in eine
Ganztagsschule*"*
offene" oder teilgebundenen - <**tei!gebundene oder voll gebundene
für die Schule / Schulform
Schulnummer
Straße
PLZ/Ort
Telefon
Fax
E-Mail
GS Brüder-Grimm Schule
30107
Constantinstr. 63
30177 Hannover
0511 16840224
0511 16840973
[email protected]
J.Zuromski
Schulleitung
Schulträger
Landeshauptstadt Hannover
1. Antragsteller
B Schulträger tßemeinde / Samtgemcinde / Stadt / Landkreis / Zweckverband):
Landeshauptstadt Hannover
Anschrift
Ansprechpartner/.in (Name / Telefon / Fax/ E-Mait)
S Schule: .
Constantinstr.63 30177 Hannover
Anschri
^JZuromski 051116845571 [email protected]
Ansprechpartner/-in (Name / Telefon / Fax / E-Mail}
D Schulelternrat:
Anschrift
Ansprechpartner/'in (Name / Telefon / Fax/ E-Mailj
2. Der Antrag wird nach RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule" vom 1.8.2014 gestellt.
l:>leschu.le.,e"twll:ke" für dle j';wei's a"3"trebte Organisationsform nach Nrn. 2.4 bis 2.7 ein Ganztagsschulkonzept, das die
pädagogischen Grundsätze und Zielt nach NU darlegt sowie zu den unter Nr.3 genannten aualita-tsmerkma1^'
nimmt.
^e-Ga"ztTsch"!e "hält .';incn,zuschla9 fm <'ine" Zusatzbcdarf an Lehrcrstunden zur Ausgcstaltung der Ganztagsschulc.
Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.'
Die Rcssourccnzuweisung erfolgt nach RdErl. d. MK vom 7.7.2011, zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 5.5.2014 .Klasscn-
bildung und Lehrcrstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen"'Damit erhalten die antragstcllendcn Sch'ul'cn''den
Ganztagszuschlag nach dem o.g. Erlass antcilig, sofern sie nicht bereits die volle Ausstattung nach Nr. 5.1 des o. q. Erlasses
erhalten.
3. Die m RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule" v. 1.8.2014 genannten Anforderungen
werden erfüllt, insbesondere folgende:
- De^Unterricht nach der jeweiligen Stundcntafel wird an mindestens drei Tagen um außeruntemchtliche Angebote im
Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden ergänzt.
- Der Unterricht nach Stundcntafel und außerunterrichtliche Angebote bilden eine pädagogische und organisatorische Einheit.
- BeNcn OrganBationsformen mit verpflichtenden Tcilnahmetagcn nach Nrn. 2.5 (teilgebundcn) und 2.6 (voll gebunden)
wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote ab (Rhythmisierung).
- Bei der offenen Organisationsform (Nr. 2.4) verpflichtet die Anmeldung die Schülerinnen und Schüler zur reaclmäßic
Teilnahme.
- Der Anteil an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule soll 60% des gesamten Zusatzbedarfs nicht unterschreiten.
Die Schule kooperiert mit außerschulischen Partnern.
- Zeiten zur freien Gestaltung finden ebenso Berücksichtigung wie Ruhe- und Erholungsphasen.
- Die Teilnahme an den außcrunterrichtlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei.
- Den Schülennncn und Schülern wird in einer Mittagspause ein Mittagessen angeboten. Der Kauf des Mittagessens in der
Schule ist freiwillig.
4. Das Ganztagsschulkonzept als Teil des Schulprogramms
Das Ganztagsschulkonzept ist integrativer Teil des Schulprogramms und beinhaltet Aussagen zur Evaluation.
5. Errichten einer Ganztagsschule
Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt.
Sofern sich die Antragstcllung auf die Errichtung einer offenen Ganztagsschule bezieht, soll die Ganztagsschule eingeführt
werden
[x] für alle Schuljahrgänge gleichzeitig oder
D jahrgangsweise aufsteigend beginnend mit dem Jahrgang/den Jahrgängen.
Sofern sich die Antragstellung auf die Errichtung einer teilgebundenen oder voll gebundenen Ganztagsschule bezieht, wird
die Ganztagsschulc jahrgangsweise aufsteigend eingeführt, beginnend mit dem Jahrgang /den Jahrgängen*
CJg. 1 oder Jg. 5)
6. Fuhren von Ganztagsschulzügen abweichender Organisationsform
Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt.
Sofern sich die Antragsttllung auf das Führen von Ganztagsschulzügen abweichender Organisationsform bezieht, sollen die
Ganztagsschulzügc aufsteigend eingeführt werden, beginnend mit dem Jahrgang /den Jahrgängen*
(*Jg. 1 oder Jg. 5)
Sofern die o. g. Schule bereits als Ganztagsschule genehmigt wurde: Die o. g. Schule wurde mit Datum vom
als_ Ganztagsschule genehmigt.
- Anzahl der Schuljahrgänge insgesamt
- Anzahl der Schuljahrgänge in der
Organisationsform:
- Anzahl der Schufj'ahrgänge in der
Organisationsform:
7. Änderung der Organisationsform
Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt.
Sofern sich die Antragstcllung auf die Änderung der Organisationsform bezieht, soll die Änderung der Organisationsform aufsteigend erfolgen, beginnend mit dem Jahrgang / den Jahrgängen*
(*Jg. 1 oder Jg. 5)
8. Voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
Eine Präzisierung der Daten ist über die reguläre Abfrage der NLSchB erforderlich.
Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler
368
erwartete Teilnehmerzahl am Ganztagsangebot
zu Beginn des Ganztagsbetriebes 160-200
in den Folgej'ahren
200-270
9. Der Schulträger stattet die Ganztagsschule mit der notwendigen Einrichtung aus und unterhält diese
ordnungsgemäß.
Der Schulträger stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit die für den Betrieb der Ganztagsschule notwendige räumliche, sächliche und pcrsonclle Ausstattung der Schule und des Schulgebäudes sicher und trägt die anfallenden Kosten.
10. Der Träger der Schülerbeförderung wurde in die Planungen eingebunden.
Insbesondere wurden mögliche Veränderungen (z.B. veränderte Busfahrtzeiten oder zusätzlich notwendige Beförderungsangeböte) erörtert und abgestimmt. Der Träger der Schülerbcforderung erhebt keine Einwände gegen die Antragstellung und stellt
die Schülerbeförderung sicher.
11. Die Unterzeichnenden stimmen dem Antrag zu.
Unterschrift des Antragstellers
D Schulträger
Datum
Als Anlagen sind beizufügen: Ratsbescliluss, Kopie des Protokolls
]SSchule
^ZßZ^C
Datum
Als Anlagen si'nd beizufügen". Beschluss des Schuivorstands, Kopie des Protokolls
Unterschrift des Schulträgers zur Dokumentation des Einvernehmens
Datum
D Schulelternrat
Datum
Unterschrift des Schulträgers zur Dokumentation des Einvernehmens
Darum
^,^2^3)5 ,20^
Constantinstr. 63 . 30177 Hannover
Pädagogische Gedanken zur Einführung der
Ganztagsschule (hier: Offene Ganztagsschule)
1.) Zur Situation der Schule
Die GS Brüder - Grimm - Schule ist eine 4-zügige Grundschule im östlichen
Bereich des Stadtteils Vahrenwald-List und wird im Norden abgegrenzt durch
Den Mittellandkanal und im Süden durch den Stadtwald Eilenriede.
Die Zusammensetzung der Herkunft der Schüler ist äußerst heterogen. Einerseits besuchen uns Schüler aus den sozialen Brennpunkten Hinrichsring'und
Gorch-Fock^Straße_ anderseits beschulen wir auch Kinder aus der sogenannten
?.TS.e."!':ha^tllch,en,ob.e.''s':;hicht (professoren, Ärzte, Rechtsanwälte etc.). Auffä'llig
ist an der_Schule die Mischung der Nationen. Im Schuljahr 2014/15 kamen die'
SuS aus 22 verschiedenen Nationen und bilden so unterschiedliche und'
interessante Lemausgangslagen, die in der täglichen Arbeit berücksichtic
werden.
- Das Programifl"Rucksack" an der Schule begleitet und integriert schon seit
vielen Jahren Eltern und Kinder aus den unterschiedlichsten" KultuVkreisen.'
- Den zusätzlichen Ansprüchen von Schülern tragen wir Rechnung durch
unsere Kooperation Hochbegabung mit dem KWR und besonderen
Angeboten für leistungsstarke SuS.
- Vor etwa 4 Jahren wurde die Grundsanierung der Schule durch die LH
Hannover abgeschlossen. Bei diesen Baumaßnahmen wurden berete
Grundzüge der OGTS mit berücksichtigt. Das Planungsverfahren'zur"
Ernchtung einer Mensa, Küche und weiteren Räumen'für den Ganztag
befinden sich in einem sehr fortgeschrittenem Planungsstadium."Mit Beginn
der Ganztagsschuje wird die in den Räumen der Schule durchgeführte"
schulergänzende Betreuungsmaßnahme nicht mehr notwendig" sein und die
Schule nutzt dann die freiwerdenden Raumkapazitäten für denGanztag'.
- Weitere notwendige Baumaßnahmen wird die LH Hannover rechtzeitia zum
Start des Ganztagsbetriebes durchführen.
2.) Ziele der Schule
Ausgehend von dem immer stärkeren Betreuungsbedarf in unserer Gesellschaft.
der die^Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht und auch einem'zusatz-"
HchenFörderbedarf von Kindern Rechnung trägt hat die Einführung der
Ganztagsschule folgende Schwerpunktziele:
1. Individuelle Förderung, Bildung und Erziehung aller Kinder zu
partnerschaftlichem, eigenverantwortlichem und demokratischem Miteinander.
2. Erweiterung von Lernkonzepten und Integration von Kindern mit sozialer
Benachteiligung, Behinderung oder Migrationshintergrund zur Verbesserung
der Chancengleichheit.
3. Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen zu verantwortlichem
gesundheits- und umweltbewusstem Handeln.
4. Anleitung zur Gestaltung eines sinnvollen Freizeitverhaltens.
Die beschriebenen Ziele finden sich wieder in den Ausführungen unseres Leitbildes:
Miteinander - Voneinander - Füreinander
3.) Schwerpunkte/ Grundsätze des Ganttages
- Um die Lernentwicklung und Integration der Kinder voranzutreiben sind
Angebote zur Beweaungsförderung und Beweaunasentwicklüna
bereitzustellen wie z. B. die Einbeziehung des VhlV Sport-Projektes,
Kooperation mit dem HSC, Tennisverein Schwarz-Weiß, Germania List und
dem Karate DoJo Hannover.
- Zum Abbau sprachlicher Barrieren und Lernhindernissen stellt die Schule
Unterrichtsstunden zur Veri'ügung, in denen in enger Verzahnung mit dem
Vormittagsunterricht Förderunterricht im sprachlichen und mathematischen
Bereich angeboten werden.
- Grundsätzlich ist zur Verwirklichung des Qualitätsanspruches der Schule das
Höchstmaß an Lehrerstunden im Nachmittagsbereich einzusetzen
4.) Um für die besonders begabten Schüler/lnnen Anreize zu setzen. ist die
Kooperation mit dem Schachverband vorgesehen, damit der jetzige Schwerpunkt
"Schachschule" noch ausgebaut werden kann.
5.) Der künstlerisch - musische Bereich wird durch Einbeziehung der Musikschule
Ausbau der Theater-AG und Einbeziehung weiterer Kooperationspartner
Berücksichtigt.
6.) Die Ganztagsgruppen sollen jahrgangsgemischt zusammengestellt werden, um
So dem Leitbild unserer Schule besser entsprechen zu können.
Der momentane geplante Leitablauf sieht wie folgt aus:
Offene Ganztagsschule
GS Brüder - Grimm - Schule
Uhrzeit
8.00- 8.15
8.15- 9.45
9.45- 9.55
9.55-10.15
10.15-11.45
11.45-12.10
12.10-13.00
13.05-13.50
1. u. 2. Klassen
3. u. 4. Klassen
(21 Std. Unterricht)
(25 + 3 Std. Unterricht)
Einlass u. gleitende Anfangszeit der SuS
1. Unterrichtsblock
10 Minuten gemeinsames Frühstück i.d. Klassen
20 Minuten 1. Spiel- und Bewegungspause
2. Unterrichtsblock
20 Minuten 2. Spiel- und Bewegungsßayse
Mo. - Fr. Betreuung
Mittagessen +
betreute Freizeit
3. Unterrichtsblock
Mo.+ Di. und
Do.+ Fr.
Unterricht od.
individuelle
Lernzeit
Mittwoch
Wahlpflicht
AG
(Tageswochenpläne,
Projekte,
Förderung,
13.55-14.40
Hausaufgaben
Individuelle Lernzeit
Tages-, Wochenpläne,
Förderung,
Hausaufgaben
bis 16.00
betreute Freizeit +
Mittagessen +
betreute Freizeit
Ganztagsangebote
erste Ganztagsangebote
für Klasse 1 und 2
16.00-17.00
Spätbetreuung
4.) Prezesssteuerung
^li-Gm-n^_des bishe^ sehren9en Zeitraumes zur Planung der Umsetzung der
Offenen Ganztagsschule beruhen die meisten Annahmen bisher auf
individuellen Erfahrungen, Gedankenaustauschen mit Nachbarschulen und
Gesprachenjinit dem Schulträger und Anbieter von Ganztagschulangeboten
an anderen Schulen. Es gibt bisher noch keine konkreten Abfragen und
Festlegungen von außerschulischen Kooperationspartnern.
l_TLI^e^huiis,cher! Qua!itäts®ntwicl<lungsprozess hat sich eine Steuergruppe
gebildet (bestehend aus Kojlegen und Eltern), die die Umsetzung im 1.
Halbjahr des Schuljahres 2015/16 vorantreibt. Insbesondere die weitere
Vervollstandigung des Konzeptes, Die Verzahnung von Vor- und Nachmittag
und die Festlegung von Evaluationsmöglichkeiten werden den
der Arbeit bilden.
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
1913/2015
2
Zu TOP
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg
Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 6 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg zum
01.08.2016 herzustellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen.
Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Berufstätigkeit bedeuten.
-1-
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42S - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
Einzahlungen
Auszahlungen
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit
0,00
Beiträge u.ä. Entgelte für
Investitionstätigkeit
0,00
Veräußerung von Sachvermögen
0,00
Veräußerung von
Finanzvermögensanlagen
0,00
Sonstige Investitionstätigkeit
0,00
Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden
0,00
Baumaßnahmen
0,00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen
46.156,61
Erwerb von
Finanzvermögensanlagen
0,00
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit
0,00
Sonstige Investitionstätigkeit
0,00
Saldo Investitionstätigkeit
-46.156,61
Saldo Sonderfelder
0,00
Teilergebnishaushalt 42S
Angaben pro Jahr
Produkt 24302
21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen
0,00
Personalaufwendungen
10.533,00
Sonstige Transfererträge
0,00
Sach- und Dienstleistungen
21.632,69
Öffentlichrechtl. Entgelte
0,00
Abschreibungen
4.615,66
Privatrechtl. Entgelte
0,00
Zinsen o.ä. (TH 99)
1.153,92
Kostenerstattungen
0,00
Transferaufwendungen
Auflösung Sonderposten (anteilige
Zuwendungen)
0,00
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Sonstige ordentl. Erträge
0,00
Saldo ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
Erträge aus internen
Leistungsbeziehungen
0,00
0,00
0,00
-212.085,27
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
Saldo außerordentliches
Ergebnis
0,00
Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen
Leistungsbeziehungen
Saldo gesamt
-2-
174.150,00
0,00
0,00
-212.085,27
Zu den Kosten:
Teilfinanzhaushalt 42S
Im Finanzhaushalt entstehen 2016 einmalige Kosten in Höhe von 46.156,61 € für die
Einrichtung der Mensa, des Freizeitbereiches und des Büros für den Kooperationspartner.
Entsprechende Mittel werden mit dem vorhandenen Finanzkorridor 2016 abgedeckt.
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen (s.
Drucksache Nr.2622/2014). Der Bau der Mensa und des Freizeitbereiches wird plangemäß
zum Ganztagsbeginn fertig gestellt sein. Entsprechende Mittel sind im Teilhaushalt 19
berücksichtigt.
Teilergebnishaushalt 42S
Die unter Personalaufwendungen aufgeführten Beträge in Höhe von 10.533,00 € (Produkte
24302/21101) setzen sich wie folgt zusammen:
·
·
Schulhausmeisterdienste
Schulverwaltungskräfte
4.377,00 €
6.156,00 €
Die früheren bzw. längeren Nutzungszeiten einzelner Räume führen zu einer Ausweitung
der Betreuungszeiten im Rahmen der Schulhausmeisterdienste und einer Erhöhung der
Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte.
Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von
21.632,69 € (Produkte 24302/21101) wie folgt zusammen:
·
·
·
·
Ganztagszuschlag
(2,50 € pauschal für jedes Kind)
einmaliger Einrichtungsaufwand
(Drucksache Nr. 0639/2015)
Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf
Pauschalbetrag Telefonkosten
780,00 €
19.252,69 €
1.000,00 €
600,00 €
Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 174.150,00 € (Produkt
24302) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013
und Nr. 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote
werden aus städtischen Mitteln finanziert.
Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an
drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis würde das an dieser dreizügigen Schule für
Transferaufwendungen jährlich 174.150,00 € bedeuten. Dieser Betrag verändert sich je
nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren
Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden
können.
-3-
Begründung des Antrages
Die Grundschule Glücksburger Weg hat mit Schreiben vom 26.06.2015 einen Antrag auf
Einführung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2016/17 gestellt und um
die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 6 NSchG
gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 22.06.2015 zugestimmt; der Schulelternrat
wurde am 22.06.2015 beteiligt.
Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und
2 beigefügt.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der
Grundschule Glücksburger Weg herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die
dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23
Abs.6 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.12
Hannover / 03.09.2015
-4-
^/a^/l-wS5 12°^
Anlage 3
Antragsformular ab Schuljahr:
16/17
offenen
S zur Errichtung einer.
.Ganztagsschule'1
offenen - teilgebundenen - voll gebundenen
D zum Führen von
Qanztagsschulzügen'
offenen - reifgebundenen - voll gebundenen
F3 zur Änderung der Organisationsform von einer
Gan2tagsschu!eT<H>
"offenen oder teilgebundenen - '"""tcilgcbundE.'nt: oder vo!l gebundene
für die Schule / Schulform
Schulnummer
Straße
PLZ/Ort
Teiefon
GS Glücksburger Weg
05113
Glücksburger Weg 6
30165 Hannover
168-47628
168-48995
Fax
E-Mail
Schulleitung
[email protected]
Frau Stefanie Dohm
Stadt Hannover
Schulträger
1. Antragstelier
E Schuitrsger (Gemeinde / Samtgemeinde / Stadt / Landkreis / Zweckverband):
Stadt Hannover, Brüder Str. 6,
Ansdirin'
Frau Seeliger, 168-41244, 168-44318, [email protected]
Ansprechpartner / -in iName / Telefon / Fax / E-Mait)
S Schule:
GS GlücksburgerWeg, Glücksburger Weg 6, 30165 Hannover
Anschrift
Frau Stefanie Dohm, 168-40743, 168-48995, [email protected]
Ansprechpartner / -in (Name / Telefon / f-av / E-Msil)
|x] Schulelternrat:
SER GS GlücksburgerWeg, GlücksburgerWeg 6, 30165 Hannover
Anschrift
Frau Waldmann, 168-47628, [email protected]
Ansprechpartner / -in (Name / Telefon / Fax / E-Mail)
2. Der Antrag wird nach RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule" vom 1.8.2014 gestellt.
Die Schule entwickelt für die jeweils angestrebte Organisationsform nach Nrn. 2.4 bis 2.7 ein Ganztagsschuikonzept, das die
pädagogischen Grundsätze und Ziele nach Nr. 1 darlegt sowie zu den unter Nr. 3 genannten Qualitätsmerkmalen Stellung
nimmt.
Die Ganztagsschule erhält einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaitung der Ganztagsschule,
Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
Die Ressourcenzuweisung erfolgt nach RdErl. d. M K vom 7.7.2011, zuietzt geändert durch RdErl. d. MKv. 5.5.2014 "Klassen-
bildung und Lehrerstundenzuwessung an den allgemein bildenden Schulen". Damit erhalten die antragstellenden Schulen den
Ganztagszuschlag nach dem o. g. Erlass anteilig, sofern sie nicht bereits die volle Ausstattung nach Nr. 5.1 des o, g, Erlasses
erhalten.
3. Die im RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule" v. 1.8.2014 genannten Anforderungen
werden erfüllt, insbesondere folgende:
Der Unterricht nach der jeweiligen Stundentafel wird an mindestens drei Tagen um außerunterrichtiichc Angebote im
Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden ergänzt
Der Unterricht nach Stundentafel und außerunterrichtlkhe Angebote bilden eine pädagogische und organisatorische Einheit.
Bei den Organisationsformen mit verpflichtenden Tei!nahmet3gen nach Nrn. 2.5 (teilgebunden) und 2,6 (volf gebunden)
wechseln sich Unterricht und außerunterrichtiiche Angebote ab (Rhythmisierung).
Bei der offenen Organisationsform (Nr. 2.4) verpflichtet die Anmeldung die Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen
Teilnahme.
Der Anteil an Lehrerstunden zur Ausgestsltung der Ganztagsschule soll 60% des gesamten Zusatzbedarfs nicht unterschreiten.
Die Schule kooperiert mit außerschuiischen Partnern.
Zeiten zur freien Gestaltung finden ebenso Berücksichtigung wie Ruhe- und Erholungsphasen.
Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei.
Den Schülerinnen und Schülern wird in einer Mittagspause ein Mittagessen angeboten. Der Kauf des Mittagessens in der
Schule ist freiwillig.
4. Das Ganztagsschulkonzept als Teil des Schulprogramms
Das Ganztagsschulkonzept ist integrativerTeil des Schulprogramms und beinhaitet Aussagen zur Evaluation.
5. Errichten einer Ganztagsschuie
Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden crfülit.
Sofern sich die Antragste!lung auf die Errichtung einer offenen Gsnztagsschuls bezieht, soll die Ganztagsschute eingeführt
werden
1H] für alle Schuijahrgänge gleichzeitig oder
D Jahrgangsweise aufsteigend beginnend mal dem Jahrgang/den Jahrgsngen____,__"___ ___.
Sofern sich die Antragstellung auf die Errichtung einer teilgebundenen oder voll gebundenen Ganztagsschule bezieht, wird
die Gsnztagsschule jahrgangsweise aufsteigend eingeführt, beginnend mit dem Jahrgang / den Jahrgängen"
CJg. 1 oder Jg. 5]
6. Führen von Ganztagsschulzügen abweichender Organisationsform
Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt.
Sofern sich die Antragsteilung auf das Führen von Ganztsgsschulzügen abweichender Organisationsform bezieht, sollen die
Ganztagsschuizüge aufsteigend eingeführt werden, beginnend mit dem Jahrgang/den Jahrgängen^
("JG. 1 oder Jg. 5)
Sofern die o. g. Schule bereits als Ganztagsschule genehmigt wurde: Die o. g. Schule wurde mit Datum vom.
ais-^ Gsnztagsschule genehmigt.
- Anzahl der Schuijahrgänge insgesamt
- Anzahj der Schuljahrgänge in der
Organisationsform:
- Anzahl der Schuijahrgänge in der
Organisationsform:
7. Änderung der Organisationsform
Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt,
Sofern sich die AntragstelEung auf die Änderung der Organisationsform bezieht, soll die Änderung der Organisationsform aufsteigend erfolgen, beginnend mit dem Jahrgang / den Jahrgängen*
("Jg. 1 oder Jg. 5)
8. Voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
Eine Präzisierung der Daten ist über die reguläre Abfrage der MLSchB erforderlich.
Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler
224 (Schuljahr 14/15)
erwartete Teilnehmerzahi am Ganztagsangebot
zu Beginn des Ganztagsbetriebes
in den Folgejahren
160
9. Der Schuiträger stattet die Ganztagsschule mit der notwendigen Einrichtung aus und unterhält diese
ordnungsgemäß.
Der Schulträger stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit die für den Betrieb der Ganztagsschule notwendige räumliche, sächliche und personelle Ausstattung der Schule und des Schulgebäudes sicher und trägt die anfallenden Kosten.
10. Der Träger der Schülerbeförderung wurde in die Planungen eingebunden.
Insbesondere wurden mögliche Veränderungen (z.B. veränderte Busfahrtzeiten oder zusätzlich notwendige Beförderungsangeböte) erörtert und abgestimmt. Der Träger der Schülerbeförderung erhebt keine Einwände gegen die Antragsteliung und stellt
die Schülerbeförderung sicher.
11. Die Unterzeichnenden stimmen dem Antrag zu.
Unterschrift des Antragstellers
a Schulträger
Datum
Als Anlagen sind beizufügen: Ratsbeschiuss, Kopie des Protokolis
schulg,
Hannover, 23.6.15
Datum
Als Anlagen sind beizufügen: Bescfiluss des Schuivorstands, Kopie des Protokolls
Untefschrift des SchulTräaers zur Dokumentstion des Einvernehmens
Da'tu m
Schulefternrat
( 9-^--
Hannover, 23.6.15
Datum
Unterschrift des Schultfägers zur DakLimentation des Einvernehmens
Datum
A^e.2^^ 120^
^)
^undschü^
-^
f >.<..
|0>
<&
Srundschule (Slücksburger Weg, Slücksburger Weg 6, 30165 Hannover,
Tel.: 0511 ,168-4 76 28
gsgluecksburgerwegOhannover-s+ad+.de
PädaQopisches Konzept zur Einrich+ung
einer offenen ^anz+agsschule (OGS)
Nach Erlasses vom 01.08.2014
l. Allgemeine Angaben
Name und Adresse der Schule:
(Srundschule ölücksburger Weg
ölücksburger Weg 6
30165 Hannover
Schulform:
Verlässliche örundschule
Schul+räger:
Stadt Hannover
2. Ausgangsbedingungen
Die örundschule ßlücksburger Weg liegt in Hannover - Vahrenwald.
Sie ist eine Verlässliche Grundschule. Schul+räger is+ die Stadt
Hannover.
Vahrenwald ist ein eher industriell geprägter S+adt+eil im nördlichen
Teil von Hannover. Der S+ad+teil hat vorwiegend
Seite l
Mehrfamilienhausbebauung und wird durch eine der größten
Verkehrss+raßen Hannovers in zwei Teile geteilt. Bedingt durch den
Standort der Schule hat ein öroß+eil der Schüler einen
Migra+ionshin+ergrund und/oder kommt aus sozialschwachen und
bildungsfernen Familien.
Im Schuljahr 2014/2015 werden 224 Schülerinnen und Schüler
un+errich+et. Außerdem werden 10 Kindergar+enkinder in der
Sprachfrühförderung in den Räumlichkeiten der Schule oder im
Kindergarten vor der Einschulung gefördert.
Die Schülerzahlen verteilen sich in diesem Schuljahr wie folgt.
l. Jg. 3 Klassen 62 Schüler
2. Jg. 2 Klassen 48 Schüler
3. Jg. 2 Klassen 45 Schüler
4. Jq. 3 Klassen 69 Schüler
10 Klassen
224 Schüler
Die Schüler der G5 Slücksburger Weg besitzen 16 verschiedene
S+aa+sangehörigkei+en. Darüber hinaus besitzen viele Schüler zwar
die deutsche S+aa+sangehön'gkeit, haben aber einen
Migra+ionshin+ergrund.
Mehr als die Hälf+e der Schüler verfügen über geringe bis nicht
ausreichende Deu+schkenn+nisse. üerzeit werden 12 Schüler
un+errich+et, die kürzer als 2 Jahre in Deutschland leben und nur
über sehr geringe Deu+schkenn+nisse verfügen. Außerdem haben wir
derzeit 6 Schüler mit sonderpädagogischen Un+ers+ü+zungsbedarf
im Bereich Lernen, üie Überprüfung von weiteren Schülern auf
sonderpädagogischen Un+ers+ü+zungsbedarf steht noch aus.
Die Un+errich+szeit geht von 08.20 - 13.55 Uhr. Die Schüler können
bereits ab 08.00 Uhr das (Sebäude be+re+en. Die Aufsicht zwischen
08.00 - 08.20 Uhr wird von der Frühaufsicht übernommen. Im
Anschluss an die 4. Un+em'ch+ss+unde findet für den l. und 2.
Jahrgang im Rahmen der Verlässlichen Srundschule eine Betreuung
bis 13.00 Uhr s+a+t. Die Betreuung erfolgt durch pädagogische
Mi+arbei+er-. In der Regel ist um 13.00 Uhr für alle Jahrgänge der
Seite 2
Schulvormit+ag beendet. Lediglich an einem Tag findet bis 13.50 Uhr
eine Lehrer-AS-S+unde für den 3. und 4. Jahrgang s+a+t. üer
Förderun+erricht findet als Frühförderung in der Zeit von 07.35 08.00 Uhr und als Spä+förderung im Änschluss an den Unterricht
s+a+t.
Stunde
Zeit
0.
07.35
08.00
08.20
09.05
09.05
09.15
09.15
l.
l.Jg
2.Jg
3.Jg
4.Jg
Früh-
Früh-
Früh-
förderung
förderung
förderung
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Frühs+ücks-
Frühs+ücks- Frühs+ücks- Frühs+ücks-
pause
Un+erricht
pause
Unterricht
pause
Unterricht
pause
Unterricht
gr.Pause
gr.Pause
gr.Pause
gr.Pause
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
gr.Pause
gr.Pause
gr.Pause
gr. Pause
Betreuung
Spätföl
Unterricht
Unterricht
Un+erricht
mi+twochs
mi+twochs
L-A&
Spätfö'3
L-A6
10.00
10.00
10.25
10.25
11.10
11.15
12.00
12.00
12.15
5.
12.15
13.00
Betreuung
Spätfö'2
6.
13.10
13.55
Spätfö'4
Nach Schulschluss gehen die Kinder in umliegende Hor+einrich+ungen
oder nach Hause. Leider reichen die Kapazitäten der umliegenden
Hor+einrich+ungen nicht aus, um den Bedarf an nachmi+täglicher
Betreuung zu decken. Auch die zunehmende Konkurrenz
benachbarter Grundschulen, die bereits im 6anz+ag sind, sorgt
dafür, dass einige El+em einen Ausnahmean+rag zum Besuch einer
Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirkes stellen.
Seite 3
Das Kollegium besteht derzeit aus 13 Lehrerinnen, einer Anwär+erin
und einem Förderschullehrer. Außerdem decken fünf pädagogische
Mitarbeiter im Rahmen der Verlässlichen Grundschule folgende
Ärbei+sbereiche ab:
. Ver+re+ungskräf+e
. Be+reuungskräf+e
. Hausaufgabenbe+reuung
Darüber hinaus ist eine Schutsozialarbei+erin an unserer Schule
tätig.
üie Schulsekre+ärin ar'bei+et 30 Stunden an dieser Schule, üer
Schulhausmeis+er ist mit seiner ganzen Arbeitszeit an diesem
Schuls+andort.
Neben dem Unterricht finden an unserer Schule das
"Rucksackprojekt , eine außerschulische Deu+schförderung durch die
Volkshochschule (für Quereins+eiger mit geringen
Deu+schkenn+nissen) und eine Leseförderung durch "Lesemen+or e.
V. s+a+t. Außerdem nimmt die Schule am EU - Schulobs+projekt teil.
2. Räumliche Situation der Schule
üas Gebäude ist Ende der 90er Jahre neugebaut worden und 2006
durch einen Verwal+ungs- und Fachraum+rakt erwei+ert worden. Seit
dem besteht es aus einem Hauptgebäude und einer Tumhalle. Im
Hauptgebäude befinden sich
. 11 Klassenräume
. l Compu+erraum
. l Musikraum
. l Werkraum
. l Differenzierungsraum
. l Raum für die sonderpädagogische Un+ers+ü+zung
. eine größere Teeküche
. eine Schülerbücherei
. eine Lehrerbücherrei
. ein Lehrerzimmer
. ein l. Hilfe-Raum
. eine Äula mit Bühne
Seite 4
In Freiphasen und in den Pausen steht den Kindern ein großes,
ansprechendes Außengelände mit Spielgerä+en, Toren und
Na+urgrund zur Verfügung.
Für den (Sanz+agbe+rieb sind folgende Räumlichkeiten in Planung;
. eine Mensa
. ein Büro für die ST-Koordina+orin
. einen zusätzlicher Sruppenraum
3. Motivation für den Sanztag
Die Haup+mo+iva+ion für den 6anz+ag ergibt sich aus der
Notwendigkeit an zusätzlicher Förderung und Betreuung der Kinder
über den Schulvormi+tag hinaus. Wie schon unter Punkt 2
beschrieben, wechseln 2unehmend Kinder an andere Schulen, die sich
bereits im Gan2+ag befinden. Die Notwendigkeit einer
nachmi+täglichen Betreuung ist durch die Berufs+ä+igkeit vieler
Eltern 9es+iegen. Vor allem, da Eltern bereits während der
Kindergar+enzeit ihrer Kinder eine längere Be+reuungszeit nutzen
können, und somit wieder in einen Beruf einsteigen können. Mit
Beginn der Grundschulzeit stehen viele Eltern vor einem
Be+reuungsproblem, da die Verlässliche Grundschule nur bis 13.00
Uhr geht. Hor+plä+ze sind nicht im ausreichenden Maße vorhanden.
Nachmittags haben viele Schüler nur eingeschränkt Kontakt zu
gleichal+rigen Kindern. Häufig bleiben sie in ihren Familien und haben
nur sehr begrenzt die Möglichkeit, ihre Deu+schkenn+nisse
auszubauen und wei+emeichende Erfahrungen zu sammeln. Kinder
benötigen jedoch auch am Nachmi+tag Anregungen und Austausch mit
anderen Kindern, speziell mit deu+schsprechenden. Hierbei können
wohnor+nahe Einrichtungen aus dem S+ad+teil helfen. Die Öffnung
von Schule in den S+ad+teil ermöglicht das Kennenlernen und Nutzen
außerschulischer sozialer und kultureller Einn'ch+ungen. Der Ausbau
ihrer sozialen Fähigkeiten, Anregungen zur sinnvollen
Freizei+ges+al+ung und Unterstützung bei schulischen
Seite S -
Schwierigkeiten erfordern eine weitere Betreuung, da diese
Un+ers+ü+zung häufig zu Hause nicht s+a+tfinden kann.
Auch gibt es zunehmend Kinder, die nur mit einem El+em+eil
aufwachsen. Häufig sind einer oder beide El+ern+eile arbeitslos.
Aber auch Kinder Berufs+ä+iger benötigen ein verlässliches
Nachmi++agsangebo+, da die Hor+plä+ze häufig nicht ausreichen.
Speziell diese Kinder sind auf eine zuverlässige und pädagogische
wertvolle Nachmit+agsbe+reuung angewiesen.
Durch das regelmäßige Mi+tagessenangebot wird ein wertvoller
Beitrag zur gesunden Ernährung geschaffen.
ber ganz+ägliche Be+reuungsbedarf rich+e+ sich in erster Linie an
Kinder, die nach der Schule kein Be+reuungsangebot nutzen können.
Hierbei ist uns eine besondere Förderung / Ausbau der deutschen
Sprache wichtig.
4. Ziele
üie Kolleginnen und Kollegen haben sich auf folgende Ziele für ihr
Ganz+agsschulkonzept geeinigt:
l. Individuelle Förderung
. üifferenzier+e Lemmöglichkei+en
. Unterschiedliche Begabungen und Lemmo+iva+ionen der
Schüler berücksichtigen
. Fördern und Fordern
. Lerns+ra+egien / Lernen mit allen Sinnen
. Me+hodenkompe+enz
2. Un+ers+ü+zunq zur eiqenveran+wor+lichen Lebensqes+al+unq
. Individuelle Freizei+ges+al+ung (z.B. Gestaltung der
Pausen)
. Medienerziehung
. Gesundhei+serziehung (Ernährung, Sport,...)
. Mobili+ät
3. Förderunq der Sozial kompe+enz
. Empa+hie
. Reflexion j, schulin+em
. Selbs+wer+gefühl /-bewuss+sein
. Sleichberech+igung
Seite 6 -
Wer+schä+zung
Anerkennung / Respekt / Toleranz
gesell. Beitrag
5. Seplan+e pädagogische fies+at+ung des Tagesablaufes
Der Tag wird in mehrere Blöcke geteilt;
Blöcke
Bezeichnung
Zeiten
Block Früh
07.00 - 08.00 Uhr
Frühbe+reuung,
Frühförder
Block l
07.35 - 08.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Block 2
Block 3
Block Spät
13.00 - 14.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
16.00 - 17.00 Uhr
Verl. Srundschule
Un+em'cht, Betreuung
Mi+tagspause
Nachmi++ag
Spä+be+reuung
Block Früh:
In der- Zeit von 07.00 - 08.00 Uhr wird die Frühbe+reuung
angeboten. Dieses Angebot übemimmt der Koopera+ionspar+ner.
Hierfür ist eine Anmeldung der teilnehmenden Kinder erforderlich.
Von 07.35 - 08.00 Uhr findet die schulische Frühförderung des 3.
und 4. Jahrgangs s+a+t. Diese Förderung wird von Lehrkräften
durchgeführt und richtet sich an Schüler die Schwierigkeiten in den
Bereichen "Lesen", "Rechtschreibung" und "Rechnen" haben.
Block l (Verlässliche Grundschule):
Alle Kinder werden im Rahmen der Verlässlichen (Srundschule von
08.00 - 13.00 Uhr betreut. dies beinhal+e+ den Un+emcht und die
Betreuung der l. und 2. Klässler von 12.00 - 13.00 Uhr. Schüler des 3.
und 4. Jahrgangs haben an einem Tag in der Woche bis 13.50 Uhr
Unterricht (L-A6).
Block 2 (Mit+aqspause}:
Für die am Nachmi+tagsangebot teilnehmenden Schüler- gibt es in der
Zeit von 13.00 - 14.00 Uhr die Mögtichkeit, ein warmes
Mittagessen einzunehmen. Es soll in mehreren Durchgängen gegessen
Seite 7
werden. Die restliche Zeit der Mi+tagspause dient zur freien
Verfügung (beaufsichtigt). Die Kosten für das Mittagessen tragen
die Eltern.
Block 3 (Nachmi++ag):
Die Schüler können an bis zu fünf Schulnachmi+tagen pro Woche
freiwillige am öanz+agsprogramm teilnehmen. Die Anmeldung, die
schriftlich zu Beginn des Schuljahres durch die El+em erfolgen
muss, verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme.
Der Ganz+agsbe+rieb findet in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr
s+a+t. Diese sollen mit Hilfe von Koopera+ionspar+nem und
Lehrers+unden durchgeführt werden.
Mittwoch soll das Ganz+agsangebot ausschließlich von ex+emen
Anbietern erfolgen, da der Mi+twoch als Konferenz+ag für das
gesamte Kollegium freigehalten werden soll. Am Donnerstag finden
für den 3. und 4. Jahrgang die Lehrer-Aös in der 6. Stunde statt.
Block Spät:
In der Zeit von 16.00 - 17.00 Uhr wird die Spä+be+reuung
angeboten. Dieses Angebot übemimmt der Koopera+ionspar+ner.
Hierfür ist eine Anmeldung der teilnehmenden Kinder erforderlich.
Weitere Kn'+en'en des pädagogischen Konzep+es:
. Förderun+erricht
Der Förderun+erncht für den l. und 2. Jahrgang findet in der
5. Stunde statt. Der Förderun+em'cht für den 3. und 4.
Jahrgang findet in der Frühförderung von 07.35 - 08.00 UhrS+Q++.
. Hausaufqabenbe+reuung
Es soll Hausaufgabenbe+reuung für Schüler angeboten werden,
die nicht im &anz+ag angemeldet sind.
Auch im Block 3 findet eine Hausaufgabenhilfe s+a++.
. Ferienbe+reuunq
Im Verlauf eines Schuljahres werden über den
Koordina+ionspar+ner 7 Wochen Ferienbe+reuung angeboten,
davon drei Wochen in den Sommerferien, zwei Wochen in den
- Seite 8
Herbs+ferien, zwei Wochen in den Os+erferien. Die
Ferienbe+reuung ist für die teilnehmenden Kinder
kostenpflichtig.
. Zusammenarbeit
Um eine optimale Zusammenarbeit zwischen dem
Kooperationspartner und der Schule zu ermöglichen, sollen auf
gemeinsamen üiens+besprechungen und Konferenzen
Zielabsprachen und Vereinbarungen erarbeitet werden.
. Evalua+ion
Der öanz+agsbe+rieb wird am Ende eines Schuljahres evaluiert
und wei+eren+wickelt. Dabei sollen Befragungen der
El+ernschaft, der Schüler und der vom 6anz+ag betroffenen
Mitarbeiter regelmäßig durchgeführt werden.
6. Angestrebte Angebote im Nachmi+tagsbereich
Anges+reb+e Angebote (eine Auswahl);
. Hausaufgabenhilfe
. Mannschaf+sspor+ar+en
. Tanzen
. Chor
. Musikun+em'cht
. Künstlerische Bildung (Tonarbei+en, Malen, Origami,
Holzarbei+en,...)
. öesellschaf+sspiele
. Compu+erkurse
. Hörbuchges+al+ung
7. Aufgaben und Einsatz der Lehrkräfte im &an2+agsbetrieb
Folgende Einsa+zfelder bie+en sich an;
. Förderung der Schüler mit Lernschwiengkei+en
. Forderung der Schüler mit besonderen Begabungen /
Interessen
. Nachmi+tagsangebo+e
. Beaufsich+igung in "Freiphasen"
Seite 9
8. Aufgaben und Einsatz der pädagogischen Mitarbeiter
Folgende Einsa+zfelder bieten sich an:
. Betreuung der 1./2. Klassen im Rahmen der verlässlichen
Grundschule von 12.00 - 13.00 Uhr
. Beaufsich+igung in "Freiphasen'
. Nachmit+agsangebo+e
9. Aufgaben und Einsatz der Kooperationspartner
Folgende Einsa+zfelder bieten sich an:
. Nachmi+tagsangebo+e
. Früh- und Spä+be+reuung
. Ferienbe+reuung
10. Beschlüsse:
t)as Konzept wurde auf Diens+besprechungen innerhalb des
Kollegiums erarbeitet und auf der Diens+besprechung vom
02.06.2015 einstimmig verabschiedet.
22-06.-^"
Auf der Schulvors+andssi+zung vom -???- wurde das Konzept
besprochen und einstimmig beschlossen.
22.0^..^
Auf der Schulel+emra+ssi+zung vom ;???~ wurde das Konzept
besprochen und einstimmig beschlossen.
Hannover, Juni.15
Seite
10
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
15-1758/2015
0
Zu TOP
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Brüder-Grimm-Schule e. V. für die Fortsetzung der an
der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende
2015/2016 Mittel in Höhe von bis zu 22.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in
gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Betreuungsangebot richtet sich gleichermaßen an Mädchen und Jungen.
-1-
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme
Bezeichnung
Einzahlungen
Auszahlungen
Saldo Investitionstätigkeit
0,00
Teilergebnishaushalt 42 S
Angaben pro Jahr
Produkt 24302
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
22.000,00
Saldo ordentliches Ergebnis
-22.000,00
Begründung des Antrages
Der Förderverein der Grundschule Brüder-Grimm-Schule e. V. bietet seit dem 01.08.1998
den Schülerinnen und Schülern der Schule eine schulergänzende Betreuung an. Dieses
Angebot möchte der Förderverein im Schuljahr 2015/2016 fortsetzen.
Die schulergänzende Betreuung wird an Schultagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
und während der Ferien mit Ausnahme einer dreiwöchigen Schließzeit in den Sommerferien
von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr angeboten. Die Betreuung schließt einen Mittagstisch ein. Der
Elternbeitrag beträgt pro Kind monatlich 220,00 €. Für Kinder aus finanziell schwach
gestellten Familien wird ein ermäßigter Beitrag erhoben.
Aufgrund der Bestimmungen des seit dem 01. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetzes
(Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns / MiLoG) sind die Personalkosten
durch Anhebung der Entgelte gestiegen. Der Förderverein beantragt die Erhöhung der
Zuwendung zur Deckung des Mehrbedarfes.
42.13
Hannover / 21.07.2015
-2-
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
b
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
Nr.
Anzahl der Anlagen
15-1919/2015
1
Zu TOP
„Hannover schafft Platz“
Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe
Antrag,
1. der Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe laut beiliegendem Entwurf
mit Gesamtkosten i.H. v. 107.000 € und dem Baubeginn zuzustimmen.
-
Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a Hauptsatzung
der Landeshauptstadt Hannover
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Die Aufwertung
der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe bringt für Mädchen/Frauen gleichermaßen eine
Verbesserung wie für Jungen/Männer.
-1-
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101905
Gemeinden, Stadtplatzprogramm
Einzahlungen
Auszahlungen
Baumaßnahmen
107.000,00
Saldo Investitionstätigkeit
-107.000,00
Teilergebnishaushalt 66
Angaben pro Jahr
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Abschreibungen
2.675,00
Zinsen o.ä. (TH 99)
2.675,00
Saldo ordentliches Ergebnis
-5.350,00
Teilergebnishaushalt 67
Produkt 55102 Öffentliches Grün
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Personalaufwendungen
300,00
Sach- und Dienstleistungen
200,00
Saldo ordentliches Ergebnis
- 500,00
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme
Bezeichnung
54101905
Gemeindestraßen, Stadtplatzprogramm
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2015 durch die Inanspruchnahme der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.
Kostenzusammenstellung
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Vor- und Erdarbeiten
14.500,- €
Befestigte Flächen/Wegebau
50.000,- €
Ausstattung
21.500,- €
Vegetationstechnische Arbeiten
21.000,- €
Gesamtkosten
107.000,- €
-2-
Begründung des Antrages
Im heutigen Bestand weist die baumbestandene Grünfläche in der Straße „Im Kreuzkampe“
gestalterische und funktionale Defizite auf, die zu einem Verlust einer ehemals hohen
Nutzungs- und Aufenthaltsqualität geführt haben. Durch den schlechten Zustand des
wassergebundenen Hauptweges, lückenhafte Rasen- und Pflanzflächen, fehlende
Sitzmöglichkeiten und illegales Beparken hat der Platz seinen Schmuckcharakter verloren.
Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat in seiner Sitzung am 13.6.2013 die Aufwertung der
begrünten Mittelinsel in der Straße „Im Kreuzkampe“ einstimmig beschlossen (DS
15-1395/2013).
Die Verwaltung hat die Maßnahme daraufhin in das Programm „Hannover schafft Platz“
aufgenommen und eine Planung erstellt, die die heutigen Missstände beseitigt und die
Aufenthaltsqualität erhöht.
Beteiligung
Im November 2013 hat die Verwaltung den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List und die
Stadtteilrunde List-Nord-Ost zu einem Ortstermin eingeladen. Soweit möglich sind die
Ergebnisse dieses Termins in die Planung eingeflossen.
Planung
Ziel der Planung ist eine an dem Bestand (baumüberstandene Grünanlage, zentrale
Wegeachse mit seitlichen Zuwegungen, Rasen- und Pflanzflächen) orientierte Aufwertung
und Gliederung des langgestreckten Platzes in 4 annähernd gleich große Segmente und je
einer Aufweitung mit Sitzbereichen an seinen Kopfenden. Während der nördliche Bereich
eher den Schülerinnen und Schülern der anliegenden Käthe-Kollwitz-Schule als Treff- und
Aufenthaltsmöglichkeit dient, bietet der südliche Platzbereich aufgrund seiner
sonnenexponierten Lage mit Hilfe von Bänken und Schmuckbeeten die Möglichkeit des
ruhigen Verweilens. Weitere Aufenthaltsangebote bilden holzbelattete Sitzmauern aus
hellem Granit an den 3 Querwegen und Citybänke entlang des Hauptweges. Der ca. 3,50 m
breite Haupterschließungsweg erhält mittels neuer Einfassungen seine ursprüngliche Kontur
zurück. Sämtliche begehbaren Platzflächen werden in einer hellen, wassergebundenen
Bauweise ausgeführt. Neben der Möglichkeit des Boulespiels, welches entlang des
Hauptweges möglich ist und sich an alle Altersgruppen richtet, stellen eingestreute „CitySpielgeräte“ ein Angebot für kleinere Kinder dar.
Der Platz wird an seinen Längsseiten durch eine 2-reihige Lindenallee gesäumt. Ihr Erhalt
und ihre Ergänzung sind ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Planung. Die an der
westlichen Platzkante zum Teil schon vorhandene Strauchpflanzung wird ergänzt und
verhindert zukünftig ein illegales Beparken des Platzes. Die östliche Platzhälfte wird durch
neu angelegte Rasenflächen geprägt.
Zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung werden Bordabsenkungen an den
Kopfenden der Grünanlage durchgeführt.
Bauzeit
Die Baudurchführung ist für Herbst/Winter 2015 vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung
durch die Gremien.
67.21
Hannover / 26.06.2015
-3-
-4-
53,73
Gottfried-Keller-Stra
8
10
I
III
2,0 %
I
2.00
6.00
12
14
III
III
7
2,0 %
IV
16
Bezugsachse
14
IV
14
17
ca. 3.37
12
6
3.00
4.00
III
2.50
15
12
III
III
6.50
III
1.60
City-Spielgerät "Chips"
3.50
III
III
9
1.50
City-Spielgerät "Sprößling"
5
10
6.50
III
3
III
11
4.00
III
III
Legende
8
2,0 %
III
Baum neu
Rasenflächen
Mulchflächen
6
III
Im Kreuzkampe
III
13
Bezugsachse
3.50
wassergebundene Wegedecke
(Deckschicht gelb)
IV
IV
1.70
Sitzblöcke 100/150/200 * 50 * 45 (L*B*H)
City-Spielgerät "Brett"
Sitzauflage
III
7
III
III
3
Citybank mit Rücken- und Armlehne
1
4.00
III
Einfahrt
III
Sitzauflage mit Rückenlehne
Bezugsachse
2.00
III
Einfahrt
ca. 3.35
6.50
3.50
Grillp
53,64
III
2,0 %
2
6
III1/2
4
III1/2
Alle Maße sind vor Ort zu prüfen. Höhen - und Maßangaben in Meter üNN.
III1/2
5
IV
Abweichungen von der Örtlichkeit sind der Bauüberwachung sofort mitzuteilen.
Der Unternehmer hat sich vor Baubeginn über die Lage vorhandener Leitungen
zwingend zu informieren.
1.50
Tütenspender
III
9
III
3.00
5.00
8
2.00
2,0 %
6.50
Hannover
Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
der Landeshauptstadt Hannover
2,0 %
4
III
4.00
2,0 %
6.50
Planung und Bau
67.21 Objektplanung I
Arndtstraße 1, 30167 Hannover
III1/2
Grundlagendaten © Landeshauptstadt Hannover - Der Oberbügermeister - Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
53,60
53,61
Projekt:
Im Kreuzkampe
Plan:
Entwurf
Plan-Nr.:
1
Lagerbuch:
Format:
DIN A 1
Maßstab:
1 : 250
Verzeichnispfad: G:\67_21_Objekt_I\Timm\Projekte 2015\Im Kreuzkampe\Aktuelle Pläne\150410_3 Entwurf
ImKreuzkampe.dwg
III1/2
2
6
III1/2
III1/2
Bearbeitung
Projektbetreuung:
Planzeichnung:
Ti
Ti
OE:
Datum:
10.04.2015
Datum:
Name:
Abstimmung
III1/2
III1
3
7
ampe
III
Gesehen
OE:
Datum:
Name:
III1/2
7
SPD – Fraktion
CDU – Fraktion
Bezirksratsherr Budnick
Bezirksratsherr Könekamp
Bezirksratsfrau Pauli
Drucks. Nr. 15-2105/2015
Frau
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann
Über Bereich für Rats – und
Stadtbezirksangelegenheiten
Rathaus
Trammplatz 2
30159 Hannover
In den
Stadtbezirksrat Vahrenwald – List
für die Sitzung
am 21.09.2015
Zu TOP 7.3.1.
Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2015
Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger :
Förderverein der Brüder Grimm Schule
Betrag :
2.000,- €
Verwendungszweck :
Gestaltung eines Wandbildes
(Beihilfe Nr. 23/2015)
Grundlage für die Entscheidung ist der am 24.06.2015 gestellte Antrag.
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt.
Folgekosten entstehen nicht.
Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Hannover, 21.09.2015
gez. Gill
____________________
Gill
(SPD - Fraktion)
gez. Budnick
__________________
Budnick
(PIRATEN)
Für die Richtigkeit
Meyer
gez. Pohl
____________________
Pohl
(CDU - Fraktion)
gez. Könekamp
____________________
Könekamp
(DIE LINKE.)
gez. Pauli
_________________
Pauli
(FDP)
SPD – Fraktion
CDU – Fraktion
Bezirksratsherr Budnick
Bezirksratsherr Könekamp
Bezirksratsfrau Pauli
Drucks. Nr. 15-2106/2015
Frau
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann
Über Bereich für Rats – und
Stadtbezirksangelegenheiten
Rathaus
Trammplatz 2
30159 Hannover
In den
Stadtbezirksrat Vahrenwald – List
für die Sitzung
am 21.09.2015
Zu TOP 7.3.2.
Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2015
Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger :
Heilig-Geist-Kirchengemeinde
Betrag :
7.000,- €
Verwendungszweck :
Anschaffung von Stühlen für die Kindertagesstätte
(Beihilfe Nr. 24/2015)
Grundlage für die Entscheidung ist der am 11.08.2015 gestellte Antrag.
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt.
Folgekosten entstehen nicht.
Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Hannover, 21.09.2015
gez. Gill
____________________
Gill
(SPD - Fraktion)
gez. Budnick
__________________
Budnick
(PIRATEN)
Für die Richtigkeit
Meyer
gez. Mecklenburg
_______________________
Mecklenburg
(Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
gez. Könekamp
____________________
Könekamp
(DIE LINKE.)
gez. Pohl
____________________
Pohl
(CDU - Fraktion)
gez. Pauli
_________________
Pauli
(FDP)
SPD – Fraktion
CDU – Fraktion
Bezirksratsherr Budnick
Bezirksratsherr Könekamp
Bezirksratsfrau Pauli
Drucks. Nr. 15-2107/2015
Frau
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann
Über Bereich für Rats – und
Stadtbezirksangelegenheiten
Rathaus
Trammplatz 2
30159 Hannover
In den
Stadtbezirksrat Vahrenwald – List
für die Sitzung
am 21.09.2015
Zu TOP 7.3.3.
Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2015
Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger :
Beratungs-und Therapiezentrum
Betrag :
2.000,- €
Verwendungszweck :
Nachrüstung der PC-Ausstattung
(Beihilfe Nr. 25/2015)
Grundlage für die Entscheidung ist der am 19.08.2015 gestellte Antrag.
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt.
Folgekosten entstehen nicht.
Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Hannover, 21.09.2015
gez. Gill
____________________
Gill
(SPD - Fraktion)
gez. Budnick
__________________
Budnick
(PIRATEN)
Für die Richtigkeit
Meyer
gez. Mecklenburg
_______________________
Mecklenburg
(Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
gez. Könekamp
____________________
Könekamp
(DIE LINKE.)
gez. Pohl
____________________
Pohl
(CDU - Fraktion)
gez. Pauli
_________________
Pauli
(FDP)
SPD – Fraktion
CDU – Fraktion
Bezirksratsherr Budnick
Bezirksratsherr Könekamp
Bezirksratsfrau Pauli
Drucks. Nr. 15-2108/2015
Frau
Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann
Über Bereich für Rats – und
Stadtbezirksangelegenheiten
Rathaus
Trammplatz 2
30159 Hannover
In den
Stadtbezirksrat Vahrenwald – List
für die Sitzung
am 21.09.2015
Zu TOP 7.3.4.
Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2015
Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger :
Kindertagesstätte Unter´m Regenbogen
Betrag :
3.000,- €
Verwendungszweck :
Neugestaltung des Außengeländes
(Beihilfe Nr. 26/2015)
Grundlage für die Entscheidung ist der am 27.08.2015 gestellte Antrag.
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt.
Folgekosten entstehen nicht.
Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Hannover, 21.09.2015
gez. Gill
____________________
Gill
(SPD - Fraktion)
gez. Budnick
__________________
Budnick
(PIRATEN)
Für die Richtigkeit
Meyer
gez. Mecklenburg
_______________________
Mecklenburg
(Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
gez. Könekamp
____________________
Könekamp
(DIE LINKE.)
gez. Pohl
____________________
Pohl
(CDU - Fraktion)
gez. Pauli
_________________
Pauli
(FDP)
Vahrenwald-List
Hannover, den 07.09.2015
Fraktionsvorsitzender Bruno Gill
Apenrader Straße 23, 30165 Hannover
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkling-Stehmann
o.V.i.A.
Drucks. Nr. 15-1926/2015
über den Fachbereich Zentrale Dienste
Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.02
Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die
nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2015
Der Bezirksrat möge beschließen:
Resolution des Bezirksrates und Integrationsbeirates Vahrenwald-List an seine
Bürger- und innen
Derzeit erleben wir, dass eine große Anzahl von Schutz und Hilfe suchenden Menschen in
unsere Stadt kommen. Um diese Menschen würdig unterzubringen, werden - auch in
Vahrenwald-List - immer mehr Orte gesucht, an denen Unterkünfte errichtet werden können.
Die Bürger_innen von Vahrenwald-List sind gastfreundlich und tolerant und heißen die
neuen Einwohner_innen willkommen. Für uns ist es selbstverständlich und unserem
humanen Menschenbild entsprechend, dass wir geflüchteten Menschen Obdach gewähren.
Aber darüber hinaus möchten wir aus den Hilfesuchenden Mitbürger_innen machen. Wir
Vahrenwalder_innen und Lister-innen sind nicht nur weltoffen, sondern wir erkennen auch,
dass wir es heute in der Hand haben, wie wir in den nächsten Jahren unsere Zukunft
gestalten können.
Unser gemeinsames Ziel ist es, unsere neuen Mitbürger_innen zu integrieren, denn sie
werden bleiben. Wenn wir alles richtig machen, werden sie unter uns leben, arbeiten und
dazu beitragen, dass unser Stadtbezirk weiterhin so lebens- und liebenswert bleibt, wie er
heute ist.
Der Bezirksrat Vahrenwald-List ruft alle Bürger_innen auf, jeder Art von drohender
Fremdenfeindlichkeit vehement und konsequent entgegen zu treten. Dieses Verhalten muss
bei uns geächtet werden!
Wir ermuntern alle Einwohner_innen unseres Stadtbezirkes, sich mit Neugier und
Engagement an die Leitungen der Flüchtlingsunterkünfte zu wenden, um zu erfragen, welche
Hilfe- und Unterstützungs-angebote benötigt werden. Nicht nur Kleider- und Sachspenden
werden benötigt, sondern Sprachtraining, Bildungsangebote aller Art, Berufsvermittlung und
jede Art von sinnvollen Beschäftigungsangeboten.
Den Menschen fehlt neben der zukünftigen Lebensperspektive oft einfach auch eine
sinnvolle Alltagsgestaltung. Hier haben wir schon sehr gute Erfahrungen gemacht, weil
unsere Bürger_innen ehrenamtlich Projekte ins Leben gerufen haben, wie z.B. Kochkurse,
gemeinsame Spielplatzbesuche, Büchereibesuche, Zoobesuche usw. Der Fantasie sind
keine Grenzen gesetzt.
Wenden Sie sich auch sehr gern an uns, Ihren Bezirksrat, an die Parteien, den
Integrationsbeirat und an die existierenden Hilfs- u. Unterstützungsnetzwerke sowie der
Migrantenselbstorganisation.
Wir haben eine große aber auch großartige Aufgabe vor uns, die wir gemeinsam mit unseren
Bürgern- und Bürgerinnen anpacken wollen.
Wir werden uns der Herausforderung stellen - tolerant, intelligent, aktiv!
Ansprechpartnerin: Irma Walkling-Stehmann, Bezirksbürgermeisterin,
Mail: [email protected]
Begründung:
Dem Bezirksrat ist es ein großes Anliegen, im Bereich der Flüchtlingsbetreuung ein Zeichen
zu setzen.
Bruno Gill
(SPD-Fraktionsvorsitzender)
Eberhard Mecklenburg
(Fraktionsvors. Bündnis 90/Die Grünen)
Fraktion im Bezirksrat
Vahrenwald-List
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Drucks. Nr. 15-19272015
Frau Edit Bastian
über das Hauptamt,
Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten
Hannover, den 27.08.2015
Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die
nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List
Fußgängerüberweg Lister Meile – Lister Straße über die Ferdinand-Wallbrecht-Straße
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Grünphase der Fußgängerampel auf Höhe der Lister
Straße am Lister Platz um mindestens 5 Sekunden zu verlängern. Dabei ist sicher zu stellen,
dass alle Busse an der Haltestelle Lister Meile in Fahrtrichtung Bödeckerstraße stets bis zur
Haltelinie vorfahren.
Begründung:
Der o.g. Fußgängerüberweg ist erst seit einigen Jahren nachträglich eingerichtet worden.
Seitdem wird er von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern aus der nördlichen List auf dem
Weg von und zur Lister Meile genutzt. Wegen der guten Frequentierung und des zwischen
Kiosk und Geschäften relativ engen Zulaufs stehen gerade auf der südlichen Seite am Lister
Platz viele Wartende hintereinander.
Auch nach den Umbaumaßnahmen ist die Phase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage
sehr kurz (<= 10 Sekunden), so dass zu Stoßzeiten nicht einmal alle Wartende bei grün den
Überweg nutzen können. Die Grünphase sollte deshalb deutlich verlängert werden.
Zusätzlich beengt wird der Überweg, wenn die Gelenkbusse der Linie 121 an der o.g. Haltestelle nicht bis unmittelbar an die Haltelinie heranfahren und so mit dem Heck noch auf
dem markierten Überweg stehen.
Bruno Gill
(SPD-Fraktionsvorsitzender)
Eberhard Mecklenburg
(Fraktionsvors. Bündnis 90/Die Grünen)
Drucks. Nr. 15-1922/2015
Vahrenwald-List
Hannover, 02.09.2015
Fraktionsvorsitzender Bruno Gill
Apenrader Straße 23
30165 Hannover
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkling-Stehmann
o.V.i.A.
über den Fachbereich Zentrale Dienste
Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.2
Antrag
gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2015
Nachtruhe im Straßenverkehr in der Walderseestraße und der FerdinandWallbrecht-Straße durch Einschränkung der Geschwindigkeit von 30km/h in
der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr
Die im Betreff genannten Straßen sind vielbefahrene Straßen, im Tag- als auch im
Nachtverkehr. Deshalb ist es geboten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den
Nachtverkehr einzurichten. Um das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung zu
prüfen, sind Messungen über einen längeren Zeitraum notwendig. Parallel sollte
dazu auch eine Lärmmessung durchgeführt werden.
Begründung:
Zur Lebensqualität von Menschen gehört eine lärmreduzierte Nachtruhe. Diese ist in
den genannten Straßen nicht gegeben. In den warmen Sommermonaten ist eine
Nachtruhe bei offenem Fenster sehr eingeschränkt bis unmöglich.
Bruno Gill
Fraktionsvorsitzender
Drucks. Nr. 15-19323/2015
Vahrenwald-List
Hannover, den 02.09.2015
Fraktionsvorsitzender Bruno Gill
Apenrader Straße 23
30165 Hannover
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkling-Stehmann
o.V.i.A.
über den Fachbereich Zentrale Dienste
Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.2
Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2015
Ausschilderung der Fahrrad-Nebenstrecke zwischen Spannhagengarten und Lister
Platz
Die Verwaltung wird aufgefordert, die bestehenden Schilder, die die o.g. Nebenstrecke über
Pastor-Jaeckel-Weg falsch ausschildert, komplett zu entfernen. Darüber hinaus soll eine
Nebenstrecke lückenlos durch Schilder nach entsprechender Norm markiert werden.
Begründung
Die Verwaltung wurde schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass die bisherige
Ausschilderung an der Straße "Am Listholze"/Ecke Podbielskistraße endet und am
Wittekamp plötzlich wieder auftaucht. Dieser Zustand ist durch Entfernung aller Schilder zu
beseitigen. Da wir nicht auf die Ausschilderung einer Nebenstrecke zum Lister Platz
verzichten möchten, sind Schilder nach der üblichen Norm zu errichten, wobei die
Streckenführung von der bisherigen abweichen kann. Wichtig ist hierbei die lückenlose
Ausschilderung.
Bruno Gill
Fraktionsvorsitzender
Drucks. Nr.15-1924/2015
Vahrenwald-List
Hannover, 30.08.2015
Fraktionsvorsitzender Bruno Gill
Apenrader Straße 23
30165 Hannover
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkiling-Stehmann
o.V.i.A.
über den Fachbereich Zentrale Dienste
Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.02
Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2015
Instandsetzen des Fußweges zum Spielplatz Apenrader Straße
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fußweg vom Otto-Reinhold-Weg bis zum Spielplatz
Apenrader Straße Instand zu setzen.
Begründung:
Vor einigen Jahren wurde der Fußweg angelegt. Jetzt ist die wassergebundene Decke so
uneben, dass sich bei Regen sehr große Wasserlachen bilden und er fast nicht mehr
passierbar ist.
Hier muss umgehend Abhilfe geschaffen werden.
Bruno Gill
Fraktionsvorsitzender
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkling-Stehmann
über das Hauptamt,
Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten
Drucks. Nr.15-1928/2015
Hannover, den 05.09.2015
Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die
nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List
Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Schulen entwickeln
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und
Allgemeinbildenden Schulen zu entwickeln.
Ziel soll sein, dass SchülerInnen z.B. in AG´s von Schulen Kontakt zu Flüchtlingen
aufnehmen, um mit ihnen zu kommunizieren, den Stadtteil zu zeigen, sie beim Einkaufen
unterstützen oder über gemeinsames Spielen bzw. Sport treiben, die Orientierung und
Integration in die Gesellschaft zu erleichtern.
Denkbar sind beispielsweise Kooperationen von Flüchtlingswohnheimen und Schulen im
selben Stadtteil/Stadtbezirk.
Die Schulleitungskonferenz der weiterführenden Schulen wird in die Überlegungen
eingebunden.
Begründung:
Es besteht ein großer Bedarf an Unterstützung von Flüchtlingen im Bereich des
Spracherwerbs und der Orientierung im Stadtteil.
Gerade junge Menschen verfügen über ganz andere Formen der Kontaktaufnahme zu
jungen Flüchtlingen und könnten so zur Überwindung von Sprachbarrieren beitragen.
Dadurch wir die Selbstständigkeit und die Horizonterweiterung aller Jugendlichen gefördert.
Beispielsweise besteht an der Flüchtlingsunterkunft Büttnerstraße im Stadtteil Vahrenwald
ein Unterstützungsbedarf im Bereich der französischen Sprache. An den Allgemeinbildenden
Schulen beginnt der Spracherwerb von Französisch bereits in der 6. Klasse. So verfügen die
Schülerinnen und Schüler in den höheren Klassen bereits über eine gute Sprachkompetenz.
Eberhard Mecklenburg
(Fraktionsvorsitzender)
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkling-Stehmann
über das Hauptamt,
Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten
Drucks. Nr. 15-1929/2015
Hannover, den 05.09.2015
Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die
nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List
Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Unternehmen im Stadtbezirk motivierend zuzugehen,
die Zahl ihrer Ausbildungsplätze zu erhöhen und bei der Stellenbesetzung auch Flüchtlinge
zu berücksichtigen (mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung).
Begründung:
Für Flüchtlinge sind neben einem Aufenthaltsstatus auch Beschäftigungsmöglichkeiten
anzustreben. In Zeiten des Fachkräftemangels dürften Flüchtlinge als kompetente Fachkräfte
oder Auszubildende für Unternehmen von großem Interesse sein.
Für das Land Niedersachsen gibt es vom Innenministerium einen aktuellen Erlass von Juli
2015, wonach geduldete Flüchtlinge innerhalb einer Ausbildung zumindest für ein Jahr vor
einer Abschiebung geschützt sind, bei Verlängerung sogar für die gesamte Ausbildungszeit.
Auf Bundesebene sollten die Bemühungen intensiviert werden, die Erlaubnisvoraussetzungen für die Aufnahme von Beschäftigungen durch Flüchtlinge zu verbessern und
insbesondere einen Abschiebestopp während Ausbildungen durchzusetzen.
Damit einhergehend sollten in unserem Stadtbezirk nach Möglichkeit mehr Ausbildungsstellen geschaffen werden, die mit Flüchtlingen besetzt werden.
Denkbar wäre dazu, dass die Stadtverwaltung mit dieser Intention auf größere Unternehmen
im Stadtbezirk Vahrenwald-List wie beispielsweise Bahlsen (Verwaltungssitz
Podbielskistraße, Produktionsstandort Barsinghausen) oder VHV (Versicherungsstandort
Günther-Wagner-Platz) motivierend zugeht. Gerne auch auf kleine und mittlere Unternehmen
mit entsprechendem Bedarf.
Ein Vorbild bezüglich Ausbildung über Bedarf ist die Stadtverwaltung Hannover: Sie bildet
über Bedarf aus und hat eine Übernahmegarantie für ein Jahr nach der Ausbildung.
Diejenigen, die mangels Bedarf nicht in der Verwaltung bleiben können, haben durch die
vorzuweisende Berufserfahrung von einem Jahr eine sehr gute Bewerbungsgrundlage für die
Stellensuche.
Eberhard Mecklenburg
(Fraktionsvorsitzender)
Drucks. Nr. 15-2109/2015
Vahrenwald-List
Hannover, den 20.09.2015
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkling-Stehmann
o.V.i.A.
über den Fachbereich Zentrale Dienste
Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.02
Änderrungsantrag zur Ds 15-1929/2015
gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List
Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge
Der Bezirksrat möge beschließen:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Die Verwaltung prüft, wie sie diesen Personenkreis mit in das Bewerbungsverfahren der LHH
aufnimmt und dafür in den Unterkünften in Vahrenwald und der List wirbt. Dies gilt für alle
Stellen der LHH die angeboten werden.
Begründung:
Die LHH geht auch bei der Ausbildungsplatz-, Studiums- oder Arbeitssuche mit Beispiel
voran.
Gill
Fraktionsvorsitzender
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
1898/2015
1
Zu TOP
Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis
Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung Antrag,
für die Anlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis
Melanchthonstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der östlichen
Nebenanlage (Gehweg, Radweg und Grünflächen) gesondert zu ermitteln und
abzurechnen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003
(Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden
daher auch nicht ausgeführt.
Kostentabelle
Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 110.000 € erwartet.
Begründung des Antrages
In der Philipsbornstraße/Guts-Muths-Straße wurden in den Jahren 2010/2011 und 2012 auf
der östlichen Straßenseite der Radweg auf gesamter Länge und der Gehweg in Teillängen
neu ausgebaut. Diese Verkehrsflächen hatten aufgrund von Baumwurzeln und der
jahrzehntelangen Nutzungsdauer erhebliche Schäden aufgewiesen und hinsichtlich ihres
Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entsprochen.
Die Ausbaumaßnahmen erfüllen den Tatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1
des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) bzw. des § 1 der
Straßenausbaubeitragssatzung (SABS).
Für die Baumaßnahmen ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 345.000,- € entstanden.
-1-
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen
Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach
einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des
OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).
Die Anlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße gehört zu den Straßen, die überwiegend
dem Durchgangsverkehr dienen. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 a und c SABS betragen die von den
Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand 25 % für die Radwege und
55 % für die Gehwege/Grünanlagen.
Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der
Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung
nachkommen kann.
66.03
Hannover / 02.09.2015
-2-
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkling-Stehmann
Drucks. Nr. 15-1930/2015
über das Hauptamt,
Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten
Hannover, den 27.08.2015
Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in
die nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List
Auslastung der Grundschulen in Vahrenwald-List zum Schuljahr 2015/2016
In unserem Stadtbezirk wurden zwei neue Grundschulen gegründet. Die Gründung erschien
notwendig aufgrund der Prognose von steigenden Schülerzahlen bzw. sehr vollen Klassen in
den bisherigen Grundschulen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Schulbezirke neu
geordnet.
In einem Presseartikel stand, dass die Johanna-Friesen-Schule (StB Mitte) Schwierigkeiten
habe, ihre Zweizügigkeit zu erhalten. Eltern würden vorzugsweise die Grundschule am
Welfenplatz anwählen, weil diese ein Ganztagsangebot vorhält.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie bindend sind die Schulbezirke und unter welchen Umständen können Eltern auch
eine Wunschgrundschule, wie oben beschreiben, anwählen?
2. Wie viele Züge haben die Grundschulen im Stadtbezirk im Schuljahr 2015/2016 (bitte im
Vergleich zum vorherigen Schuljahr darstellen) und haben einige Grundschulen
Schwierigkeiten, ihre bisherige Zügigkeit aufrecht zu erhalten?
3. Wie viele Kinder in der Schule am Welfenplatz kommen aus Vahrenwald und müssen die
Vahrenwalder Straße queren?
Eberhard Mecklenburg
(Fraktionsvorsitzender)
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
An die
Bezirksbürgermeisterin
im Stadtbezirk Vahrenwald-List
Frau Irma Walkling-Stehmann
Drucks. Nr. 15-1932/2015
über das Hauptamt,
Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten
Hannover, den 27.08.2015
Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in
die nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List
Bushaltestelle Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Lister Platz in Fahrtrichtung Moltkeplatz
Die Position des Wartehäuschens an o.g. Haltestelle liegt zwischen zwei Baumscheiben.
Von einem Rollstuhlfahrer sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses
Wartehäuschen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht erreichbar ist. Der genannte
Bereich soll ja im Zuge der Neuordnung des Lister Platzes von Fahrbahn, Rad- und Fußweg
in der Anbindung an die Edenstraße umgestaltet werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist in diesem Zusammenhang eine Verlegung des Wartehäuschens geplant bzw.
möglich, um o.g. Missstand zu beseitigen?
2. Wann ist konkret mit diesen Maßnahmen zu rechnen?
Eberhard Mecklenburg
(Fraktionsvorsitzender)
Hannover, den 07. September 2015
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A.
Drucks. Nr. 15-1946/2015
über den
Fachbereich Zentrale Dienste – OE 18.62.02
Rathaus
Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List am 21.09.2015
„Werbefahrräder“ im Stadtbezirk
An verschiedenen Stellen im Stadtbezirk sind „Werbefahrräder“ aufgetaucht und blockieren
legale Abstellmöglichkeiten z.B. an durch mit öffentlichen Mitteln aufgestellten Fahrradbügeln
für die Allgemeinheit. Diese Fahrräder sind zumeist komplett farblich überlackiert und tragen
zusätzlich Werbeschilder. Ein Gebrauch als Fahrrad findet nicht statt und dürfte zumeist
auch gar nicht mehr möglich sein. Standorte sind u.a. am Lister Platz Einmündung Lister
Straße (2x) sowie an der Lister Meile Kreuzung Wedekindstraße.
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung diese „Werbefahrräder“ und die Problematik bekannt ?
2. Was wird die Verwaltung gegen dieses „Guerillamarketing“ unternehmen ?
3. Wenn die Fahrräder nicht entfernt werden müssten sie dann nicht wenigstens über
eine Änderung der Sondernutzungssatzung zu gebührenpflichtigen Werbeträgern
werden ?
Lars Pohl
Fraktionsvorsitzender
Fraktion der Christlich Demokratischen Union im Stadtbezirksrat
Vorsitzender:
Lars Pohl
Podbielskistr. 180
Tel.: (0511)
30177 Hannover
Vahrenwald/List der Landeshauptstadt Hannover
350 61 00
[email protected]
Hannover, den 07. September 2015
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A.
Drucks.Nr.15-1947/2015
über den
Fachbereich Zentrale Dienste – OE 18.62.02
Rathaus
Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List am 21.09.2015
Neuer „Blitzer“ an der Vahrenwalder Straße
Die Verwaltung hat die Beschaffung und Aufstellung einer
überwachungsanlage für die Vahrenwalder Straße ausgeschrieben.
Geschwindigkeits-
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
1. Soll die neue Anlage auf dem Gebiet des Stadtbezirks Vahrenwald-List aufgestellt
werden ?
2. Wo soll der genaue Standort der Anlage sein und welche Fahrtrichtung und
Fahrspuren sollen überwacht werden ?
3. Falls die Frage 1 mit ja beantwortet wird: warum wurde der Stadtbezirksrat in die
Planungen nicht eingebunden ?
Lars Pohl
Fraktionsvorsitzender
Fraktion der Christlich Demokratischen Union im Stadtbezirksrat
Vorsitzender:
Lars Pohl
Podbielskistr. 180
Tel.: (0511)
30177 Hannover
Vahrenwald/List der Landeshauptstadt Hannover
350 61 00
[email protected]
Hannover, den 07. September 2015
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A.
über den
Fachbereich Zentrale Dienste – OE 18.62.02
Rathaus
Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List am 21.09.2015
Einschulung von Flüchtlingskindern
Gerade hat das neue Schuljahr begonnen.
Gleichzeitig kommen derzeit zu uns in die Stadt und den Stadtbezirk Flüchtlinge in lange
nicht mehr gekannten Größenordnungen. Viele haben schulpflichtige Kinder.
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
1. Wieviele Kinder aus Flüchtlingsfamilien wurden zum neuen Schuljahr an den
Grundschulen in unserem Stadtbezirk neu eingeschult (Aufstellung bitte je Schule) ?
2. Wieviele Sprachlernklassen konnten an den einzelnen Schulen für diese Kinder neu
gebildet werden ?
Lars Pohl
Fraktionsvorsitzender
Fraktion der Christlich Demokratischen Union im Stadtbezirksrat
Vorsitzender:
Lars Pohl
Podbielskistr. 180
Tel.: (0511)
30177 Hannover
Vahrenwald/List der Landeshauptstadt Hannover
350 61 00
[email protected]
Hannover, den 07. September 2015
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A.
Drucks. Nr.15-1950/2015
über den
Fachbereich Zentrale Dienste – OE 18.62.02
Rathaus
Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List am 21.09.2015
Schuleinzugsbezirke im Stadtbezirk
Der Rat der LHH hat eine Satzung über die Schuleinzugsbezirke erlassen.
In der Satzung werden die Einzugsbezirke i.d.R. durch die Nennung der sie begrenzenden
Straßen nachvollziehbar dargestellt. An einigen Stellen werden statt der Abgrenzung durch
Straßennamen jedoch lediglich sogenannte „Baublöcke“ mit einer sechsstelligen Nummer
genannt.
Wir fragen hierzu die Verwaltung:
1. Warum werden für die Abgrenzung nicht einheitlich Straßennamen oder andere
geografische Abgrenzungen benutzt ?
2. Gibt es ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der „Baublöcke“ ?
3. Woraus leitet die Verwaltung die Rechtssicherheit der Satzung ab, wenn diese völlig
intransparente Abgrenzungen wie der Öffentlichkeit unbekannte durchnummerierte
„Baublöcke“ enthällt ?
Lars Pohl
Fraktionsvorsitzender
Fraktion der Christlich Demokratischen Union im Stadtbezirksrat
Vorsitzender:
Lars Pohl
Podbielskistr. 180
Tel.: (0511)
30177 Hannover
Vahrenwald/List der Landeshauptstadt Hannover
350 61 00
[email protected]

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