Sitzung STBR 02 am 21.09.2015
Transcrição
Sitzung STBR 02 am 21.09.2015
______________________________________________________________________ Landeshauptstadt Hannover - 18.62.02 - Datum 07.09.2015 Einladung zur 32. Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am Montag, 21. September 2015, 18.00 Uhr, Freizeitheim Lister Turm - Großer Saal - Walderseestraße 100, 30177 Hannover ______________________________________________________________________ Tagesordnung: I. ÖFFENTLICHER TEIL 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2015 - gesondert übersandt 3. Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im Bereich der Rosa-Parks-Schule 4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE 5. Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin 6. MITTE I LUNGEN 7. ENTSCHEIDUNGEN 7.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule (Drucks. Nr. 15-1758/2015) 7.2. „Hannover schafft Platz“ Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe (Drucks. Nr. 15-1919/2015 mit 1 Anlage) 7.3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates 8. ANTRÄGE 8.1. der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8.1.1. Resolution zur Situation von Flüchtlingen im Stadtbezirk Vahrenwald-List (Drucks. Nr. 15-1926/2015) 8.1.2. Fußgängerüberweg Lister Meile – Lister Straße über die Ferdinand-Wallbrecht-Straße (Drucks. Nr. 15-1927/2015) 8.2. der SPD-Fraktion -1- 8.2.1. Nachtruhe im Straßenverkehr in der Walderseestraße und der Ferdinand-Wallbrecht-Straße durch Einschränkung der Geschwindigkeit von 30 km/h in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr (Drucks. Nr. 15-1922/2015) 8.2.2. Ausschilderung der Fahrrad-Nebenstrecke zwischen Spannhagengarten und Lister Platz (Drucks. Nr. 15-1923/2015) 8.2.3. Instandsetzen des Fußweges zum Spielplatz Apenrader Straße (Drucks. Nr. 15-1924/2015) 8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8.3.1. Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Schulen entwickeln (Drucks. Nr. 15-1928/2015) 8.3.2. Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge (Drucks. Nr. 15-1929/2015) 9. ANHÖRUNGEN 9.1. Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung (Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage) 9.2. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule (Drucks. Nr. 1910/2015 mit 2 Anlagen) - bereits übersandt 9.3. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg - bereits übersandt (Drucks. Nr. 1913/2015 mit 2 Anlagen) 10. ANFRAGEN 10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.1.1. Auslastung der Grundschulen in Vahrenwald-List zum Schuljahr 2015/2016 (Drucks. Nr. 15-1930/2015) 10.1.2. Bushaltestelle Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Lister Platz in Fahrtrichtung Moltkeplatz (Drucks. Nr. 15-1932/2015) 10.2. der CDU-Fraktion 10.2.1. „Werbefahrräder“ im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1946/2015) 10.2.2. Neuer „Blitzer“ an der Vahrenwalder Straße -2- (Drucks. Nr. 15-1947/2015) 10.2.3. Einschulung von Flüchtlingskindern (Drucks. Nr. 15-1949/2015) 10.2.4. Schuleinzugsbezirke im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1950/2015) Walkling-Stehmann Bezirksbürgermeisterin -3- ______________________________________________________________________ Landeshauptstadt Hannover - 18.62.02 - Datum 06.10.2015 PROTOKOLL 32. Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am Montag, 21. September 2015, Freizeitheim Lister Turm - Großer Saal - Walderseestraße 100, 30177 Hannover Beginn: 18.00 Uhr Ende: 20.40 Uhr ______________________________________________________________________ Anwesend: (verhindert waren) Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann (SPD) Stellv. Bezirksbürgermeisterin Plate (BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN) Bezirksratsherr Bechinie (SPD) Bezirksratsherr Budnick (PIRATEN) Bezirksratsherr Ehms (SPD) Bezirksratsherr Geschwinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezirksratsherr Gill (SPD) Bezirksratsfrau Handke (CDU) (Bezirksratsherr Dr. Hempel) (SPD) Bezirksratsherr Joos (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezirksratsherr Kießling (SPD) Bezirksratsherr Könekamp (DIE LINKE.) Bezirksratsherr Marski (CDU) Bezirksratsherr Mecklenburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezirksratsfrau Pauli (FDP) Bezirksratsherr Pohl (CDU) Bezirksratsfrau Struß (SPD) Bezirksratsfrau Stucke (SPD) Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezirksratsfrau Witte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezirksratsfrau Wojke (CDU) Beratende Mitglieder: (Ratsfrau Keller) (Ratsfrau Klingenburg-Pülm) (Ratsherr Lorenz) Ratsherr Müller (Ratsfrau Pollok-Jabbi) Verwaltung: Frau Bender Herr Licht Herr Meyer Frau Raab Frau Schepers Herr Schuchert (SPD) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (CDU) (SPD) - bis 19.30 Uhr (DIE LINKE.) (Fachbereich Schule) (Fachbereich Schule) (Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke) (Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke) (Bereich Ratsangelegenheiten und Stadtbezirke) (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung) -1- Gäste: Herr Freche Herr Idler Frau Kock Herr Wunnenberg Presse: Frau Bauch Herr Oberdorfer (Schulleiter Rosa-Parks-Schule) (Kontaktbeamter) (Elternbeirat Rosa-Parks-Schule) (Seniorenbeirat) (HAZ) (Hannoversches Wochenblatt) Tagesordnung: I. ÖFFENTLICHER TEIL 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2015 3. Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im Bereich der Rosa-Parks-Schule 9.2. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule (Drucks. Nr. 1910/2015 mit 2 Anlagen) 9.3. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg (Drucks. Nr. 1913/2015 mit 2 Anlagen) 4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE 5. Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin 6. MITTE I LUNGEN 7. ENTSCHEIDUNGEN 7.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule (Drucks. Nr. 15-1758/2015) 7.2. „Hannover schafft Platz“ Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe (Drucks. Nr. 15-1919/2015 mit 1 Anlage) 7.3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates 7.3.1. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Förderverein der Brüder Grimm Schule (Drucks. Nr. 15-2105/2015) 7.3.2. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Heilig-Geist-Kirchengemeinde (Drucks. Nr. 15-2106/2015) -2- 7.3.3. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Beratungs- und Therapiezentrum (Drucks. Nr. 15-2107/2015) 7.3.4. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Kindertagesstätte Unter´m Regenbogen (Drucks. Nr. 15-2108/2015) 8. ANTRÄGE 8.1. der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8.1.1. Resolution zur Situation von Flüchtlingen im Stadtbezirk Vahrenwald-List (Drucks. Nr. 15-1926/2015) 8.1.2. Fußgängerüberweg Lister Meile – Lister Straße über die Ferdinand-Wallbrecht-Straße (Drucks. Nr. 15-1927/2015) 8.2. der SPD-Fraktion 8.2.1. Nachtruhe im Straßenverkehr in der Walderseestraße und der Ferdinand-Wallbrecht-Straße durch Einschränkung der Geschwindigkeit von 30km/h in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr (Drucks. Nr. 15-1922/2015) 8.2.2. Ausschilderung der Fahrrad-Nebenstrecke zwischen Spannhagengarten und Lister Platz (Drucks. Nr. 15-1923/2015) 8.2.3. Instandsetzen des Fußweges zum Spielplatz Apenrader Straße (Drucks. Nr. 15-1924/2015) 8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8.3.1. Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Schulen entwickeln (Drucks. Nr. 15-1928/2015) 8.3.2. Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge (Drucks. Nr. 15-1929/2015) 8.3.2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-1929/2015 - Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge (Drucks. Nr. 15-2109/2015) 9. ANHÖRUNGEN 9.1. Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung (Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage) -3- 10. ANFRAGEN 10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.1.1. Auslastung der Grundschulen in Vahrenwald-List zum Schuljahr 2015/2016 (Drucks. Nr. 15-1930/2015) 10.1.2. Bushaltestelle Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Lister Platz in Fahrtrichtung Moltkeplatz (Drucks. Nr. 15-1932/2015) 10.2. der CDU-Fraktion 10.2.1. „Werbefahrräder“ im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1946/2015) 10.2.2. Neuer „Blitzer“ an der Vahrenwalder Straße (Drucks. Nr. 15-1947/2015) 10.2.3. Einschulung von Flüchtlingskindern (Drucks. Nr. 15-1949/2015) 10.2.4. Schuleinzugsbezirke im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1950/2015) I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Weiterhin begrüßte sie die anwesenden Vertreter der Polizei, der Presse, des Seniorenbeirates, Bürgerinnen und Bürger sowie zu Tagesordnungspunkt 3. Herrn Freche, den Schuleiter der Rosa-Parks-Schule, Frau Kock von der Elternvertretung der Rosa-Parks-Schule sowie Frau Bender und Herrn Licht vom Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro. Zur Tagesordnung gab es folgende Anmerkungen: Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bemerkte, dass zu Tagesordnungspunkt 8.3.2. ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorliege. Weiterhin schlage sie vor, die Tagesordnungspunkte 9.2. und 9.3. vorzuziehen und nach Tagesordnungspunkt 3. zu behandeln, da hierzu die Fachverwaltung anwesend sei. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen. -4- TOP 2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.07.2015 Einstimmig TOP 3. Sachstandsbericht zur aktuellen Situation im Bereich der Rosa-Parks-Schule Frau Bender berichtete, dass die Hauptschule zum Schuljahr 2016/2017 aus dem Gebäude der Rosa-Parks-Schule ausziehen werde. Derzeit würden zwei Standorte betrachtet. Dieses seien die IGS Südstadt und die IGS Bothfeld. Die Schulverwaltung prüfe, welcher Standort für die Hauptschule, der bessre von beiden sei. Zum Schuljahr 2016/2017 stünden dann der Grundschule sämtliche Räume der Rosa-Parks-Schule zur Verfügung. Herr Licht führte aus, dass Ende Juli durch eine Fachfirma drei allgemeine Unterrichtsräume und der ehemalige Kunstraum gestrichen worden seien. Der ehemalige Kunstraum könne jetzt als Ruheraum genutzt werden. Derzeit sei man dabei, die Kleiderhaken und Schuhregale zu beschaffen. Bekleidung und Schuhe stellten auf den Schulfluren jedoch eine Brandlast dar. Dieses hätte eine Brandschau mit der Feuerwehr ergeben. Die Haken und Regale müssten daher in Nischen angebracht werden. Eine Umsetzung der Maßnahme sei für die Herbstferien vorgesehen. Bis Ende des Monats würde noch ein Spielgerätecontainer für den Außenbereich angeschafft. Die Ausstattung des neuen Ruheraums sei vom Schulleiter ebenfalls beantragt worden. Die entsprechenden Möbel wolle man bis zum Ende des Jahres beschaffen. Im Mensabereich verfüge man aktuell über 66 Sitzplätze. Im Schuljahr 2014/2015 habe die durchschnittliche Essenzahl bei 73 Essen gelegen. Spätestens zum Schuljahr 2016/2017 wolle man die Mensa um einen Raum mit 32 m² erweitern. Derzeit werde geprüft, welche Maßnahmen in Hinsicht auf die Akustik umgesetzt werden könnten, um den Lärm zu reduzieren. Herr Freche bestätigte, dass man hinsichtlich der Zukunft der Hauptschule, sich in engen Gesprächen mit der Schulverwaltung befinde. Ein Anbringen der Haken wäre aus Sicht der Schulleitung auch während des Schulbetriebs durchaus möglich. Der Spielgerätecontainer sei inzwischen geliefert und in Betrieb genommen worden. Die Schule erarbeite derzeit ein Konzept für die Umwidmung von weiteren Fachräumen. Dabei spiele insbesondere die zukünftige Ausstattung der Räume eine entscheidende Rolle. Hierbei sei von Seiten der Stadt Hannover die Finanzierung zu klären. Aus Sicht der Schule unbedingt notwendig, sei der Ausbau der Mensa. Weitere sehr wichtige Maßnahmen, seien der akustische Ausbau der Gänge und weiterer Räume sowie der energetische Ausbau. Wünschenswert wäre zudem die Vorlage einer Gesamtkonzeptes. Hierbei sei sicherlich auch die Politik, in Hinsicht auf eine mögliche Finanzierung, gefragt. Frau Kock bemerkte, dass aus Elternsicht sich für die Kinder konkret noch nicht sehr viel geändert habe. Dringend notwendig sei die Schaffung und Einrichtung von Ruhe- und Spielräumen. Bei Regen würden die Kinder ihre Pausen in den Klassenräumen verbringen. Bei schlechtem Wetter finde auch ein Teil der Nachmittagsbetreuung in den Klassenräumen statt. Die eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit stelle für die Kinder eine Belastung dar. Die Vorlage eines Gesamtkonzeptes sehe sie wie Herr Freche als ganz dringend an. Ein solches Konzept hätte eigentlich schon vor der Schulgründung vorliegen müssen. Aus ihrer Sicht sei fraglich, ob die geplanten Maßnahmen für die Mensa wirklich eine entscheidende Verbesserung bringen können. Die Grundschule sei vierzügig geplant. Ohne einen Anbau oder Umbau sei keine Lösung für das Mittagessen ihrer Ansicht nach möglich. Erschreckt sei man von dem Mehrschichtbetrieb für das Mittagessen. Dieser werde als in Hannover -5- gelebte Kultur an den Schulen verkauft. Dieses entspreche zudem auch nicht dem Erlass für die Ganztagsschulen. Dringend sei auch die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen. Die Eltern würden sich konkrete Termine und die Benennung der konkreten Maßnahmen wünschen. Die Aufstellung eines Toilettencontainers sei bisher nicht erfolgt. Angeblich gebe es aktuell keine entsprechenden Container. Frau Bender erklärte, dass für die von Herrn Licht angesprochenen Maßnahmen konkrete Termine genannt worden seien. Die Schulverwaltung wollte die Haken und Schuhregale während der Sommerferien montieren, dieses sei aufgrund von Brandschutzbestimmungen jedoch nicht möglich gewesen. Die genannten Sanierungsmaßnahmen seien sicherlich alle notwendig. Hierfür müssten jedoch Mittel im Haushalt des Gebäudemanagements zur Verfügung gestellt werden. Sie gehe nicht davon aus, dass in den nächsten zwei Jahren große Sanierungsmaßnahmen an der Rosa-Parks-Schule durchgeführt würden, da die Mittel hierfür einfach nicht vorhanden seien. Kleinere Maßnahmen könnten sicherlich umgesetzt werden. Herr Licht machte deutlich, dass die Toilettensituation zwischen Schulverwaltung und Schulleitung besprochen worden sei. Die Schulleitung habe kurzfristig gehandelt. Die Beschaffung eines Toilettencontainers hätte sehr lange gedauert. Dieses hänge mit dem angespannten Markt aufgrund der Flüchtlingssituation zusammen. Man habe gemeinsam nach einer sinnvollen Aufteilung der Toilettenanlagen gesucht. Die Schulleitung habe sich letztendlich für pädagogische Maßnahmen entschieden. Herr Freche ergänzte, dass die Toiletten jetzt immer offen seien. Die Pausenaufsichten könnten jetzt besser einen Blick in die Toiletten werfen. Seit Beginn der Maßnahmen seien keine größeren Klagen mehr eingegangen. Die aktuelle Situation sei nicht glücklich aber tragbar. Bestelle man jetzt ein Toilettencontainer, würde dieser realistisch gesehen erst in einem halben Jahr zur Verfügung stehen. Die ergriffenen pädagogischen Maßnahmen reichten aus seiner Sicht aus. Bezirksratsherr Gill stellte fest, dass der Bezirksrat Vahrenwald-List vor dem Start der Ganztagsgrundschule einen Antrag zur Ausstattung der Schule gestellt hatte. Dieser sei aus finanziellen Gründen jedoch nicht umgesetzt worden. Seine Fraktion werde zu den Haushaltsplanberatungen erneut einen entsprechenden Antrag einbringen. Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann verwies auf die letzte Bezirksratssitzung. Damals sei davon gesprochen worden, dass die Eltern die Klassenräume selber streichen sollten. Fraglich sei, wie diesbezüglich der Sachstand sei. Herr Licht führte aus, dass es sich dabei um ein Missverständnis gehandelt habe. Es sei nie ein Anstrich durch die Eltern vorgesehen gewesen. In einem Gespräch habe man über die Finanzierung der Maßnahme gesprochen. Dabei habe er auf Selbsthilfemittel hingewiesen. Die Maßnahme sei zwischenzeitlich von Fachfirmen durchgeführt worden. Frau Bender verdeutlichte noch einmal, dass insbesondere in den letzten sieben bis acht Wochen die Kommunikation zwischen der Schulverwaltung und der Schulleitung sehr gut gelaufen sei. Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann fragte, ob auch die Werner-von-Siemens-Schule als möglicher Standort für die Hauptschule geprüft worden sei. Dieses liege wesentlich näher am aktuellen Standort als die IGS Südstadt oder die IGS Bothfeld. -6- Herr Freche bemerkte, nicht sagen zu können, ob die Werner-von-Siemens-Schule als möglicher Standort geprüft worden sei. Die Rosa-Parks-Hauptschule sei seit langem keine Stadtteilschule mehr. Die Schüler kämen ohnehin aus dem gesamten Stadtgebiet. Bezirksratsherr Bechinie bedankte sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der vorab eingereichten Fragen. Hinsichtlich der Toilettensituation bitte er die Schulleitung noch einmal Stellung zu nehmen, ob die pädagogischen Maßnahmen tatsächlich ausreichten. Seiner Kenntnis nach sollen sich zudem die Sanitäranlagen im Turnhallenbereich in einem desolaten Zustand befinden. Fraglich sei, ob die Sanierung der Turnhallentoiletten kurzfristig erfolgen könne. Weiterhin stelle sich die Frage, inwieweit bei der Mensaerweiterung auch an die Möglichkeit der Zubereitung von frischem Essen gedacht werde. Herr Licht berichtete, dass das Cook & Freeze Verfahren schon zur alleinigen Hauptschulzeit eingeführt worden sei. Eine Produktionsküche, also frisch kochen, sei nicht möglich. Es gebe noch die Möglichkeit einer Warmanlieferung oder des Cook & Chill Verfahrens. Bei der konkreten Ausschreibung habe sich nur ein Anbieter gemeldet. Um eine Veränderung beim Essen herbeizuführen, wäre eine neue Ausschreibung notwendig. Dieses sei mit dem Essensbeirat abzusprechen. Die Teilnehmerzahl beim Essen zeige jedoch, dass eine Abnahme stattfinde. Frau Kock fragte, ob das tiefgefrorene Essen tatsächlich portionsweise angeliefert werde. Herr Licht machte deutlich, dass das Essen tiefgefroren aber nicht portionsweise angeliefert werde. Daher sei auch keine tägliche Anlieferung notwendig. Frisches Obst oder Gemüse könne zusätzlich bestellt werden. Dieses würde jedoch den Preis erhöhen. In den nächsten Schulausschuss bringe die Verwaltung eine Drucksache ein, wonach der Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an Ganztagsschulen von momentan 0,85 € auf 1,00 € pro Tellergericht erhöht werden solle. Frau Kock begrüßte, dass es die Möglichkeit gebe, den Kindern einen frischen Salat oder Obst zur Verfügung zu stellen. Ein letztes Problem seien die Abholzeiten am Nachmittag. Die Rosa-Parks-Grundschule sei nicht voll ausgestattet an den Start gegangen. Die Kinder seien am Nachmittag nicht so versorgt, wie es laut Erlass wünschenswert wäre. Dieses betreffe sowohl die Angebote, wie auch das Personelle. Gleiches treffe auch auf die Qualität und die räumliche Ausstattung zu. Aus Sicht der Eltern sei es daher überhaupt nicht sinnvoll, auf einer Abholzeit um 16.00 Uhr zu bestehen. Frau Bender führte aus, dass die Stadt Hannover zusätzlich zu den Landesmitteln noch einmal 6.000.000 € in den Ganztag finanziere. Das Thema frühere Abholzeit würde sie gerne mitnehmen und mit den Schulleitungen der Ganztagsschulen besprechen. Diesbezüglich gebe es einen Sprecherkreis, welcher sich im November treffe. Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate richte ihren Blick noch einmal auf die Hauptschüler. Diese hätten ein Willkommensprogramm für die Grundschüler und deren Eltern erarbeitet. Es stelle sich die Frage, ob jetzt umgekehrt ein Abschiedsprogramm vorbereitet werde. Sie würde sich sehr über eine entsprechende Aktion der Grundschuleltern freuen. Fraglich sei, wie viele Hauptschüler noch an der Rosa-Parks-Schule und unterrichtet würden und welchen Jahrgängen. Herr Freche berichtete, dass es im neunten und zehnten Jahrgang noch jeweils zwei Klassen gebe. Die Klassenstärke im neunten Jahrgang befinde sich dabei am unteren Rand. Hinsichtlich der Verabschiedung der Hauptschüler gebe es Planungen, in welche auch die Grundschuleltern einbezogen würden. Derzeit plane das Kollegium ein -7- Abschiedsfest. Aufgrund des kurzen Schuljahres werde das Fest zusammen mit der Abschlussfeier für die Neunt- und Zehntklässler stattfinden. Bezirksratsherr Budnick verwies auf Reportagen bezüglich der Verköstigung an Schulen. Einige Caterer seien dabei durchgefallen. Fraglich sei, inwieweit diesbezüglich überhaupt eine Überprüfung stattfinde. Herr Freche bemerkte, dass es dafür an der Rosa-Parks-Schule einen Essensbeirat gebe. Dieser zeige sich bisher mit der Qualität des Essens zufrieden. Auch die Elternschaft habe sich bisher zufrieden gezeigt. Er sehe in diesem Zusammenhang aktuell keinen großen Handlungsbedarf. Bezirksratsherr Bechinie verwies noch einmal auf seine Fragen bezüglich der Toiletten im Turnhallenbereich. Herr Freche verdeutlichte, dass die Sanitäranlagen im Turnhallenbereich einer Sanierung bedürften. Dieses sei der Stadt Hannover gemeldet worden. Aufgrund der schwierigen Toilettensituation im Turnhallenbereich sei eine Trennung der Toiletten innerhalb der Schule nicht möglich, aber auch aus Schulleitungssicht nicht mehr notwendig. Herr Licht bemerkte, dass die Schulverwaltung mit dem Gebäudemanagement hinsichtlich der Toiletten sprechen werde. Man habe der Schulleitung angeboten, mit Hilfe eines Verschönerungsfonds die Toiletten gemeinsam mit Künstlern und unter Beteiligung der Kinder neu zu gestalten. Durch das direkte Mitwirken der Kinder komme es zu weniger Vandalismus. Zunächst müsste jedoch eine Grundsanierung erfolgen. Eine Elternvertreterin erklärte, dass vieles im Bereich der Rosa-Parks-Schule mit dem Mensabau zusammenhänge. Die Essenzahl sinke, weil einige Eltern ihre Kinder aus der Nachmittagsbetreuung nehmen würden. Dieses hänge mit der Qualität der Nachmittagsbetreuung zusammen, welche nicht gegeben sei. Die Essen seien gebunden an den Nachmittagsbetrieb. Fraglich sei, warum es für die Rosa-Parks-Grundschule nicht die gleichen Mittel wie für die Grundschule Am Welfenplatz gebe. Viele Eltern hätten sich auf eine Sanierung der Rosa-Parks-Schule verlassen. Frau Bender erläuterte, dass es sich bei der Grundschule Am Welfenplatz um einen Neubau handle. Bei einem Neubau greife das Standardraumprogramm. Eine Sanierung im Bestand sei daher nicht vergleichbar mit einem Neubau. Ein Ungerechtigkeitsempfinden bei den Eltern und Lehrern könne sie durchaus nachvollziehen. Herr Licht stellte fest, dass die Schulverwaltung keine zurückgehenden Essenszahlen bestätigen könne. Die Mensa bliebe sicherlich ein Provisorium. Dieses treffe auf insgesamt 17 von 62 Schulen im Stadtgebiet zu. In der Ursprungsdrucksache aus dem Jahre 2012, zur Gründung der Rosa-Parks-Grundschule, seien keine Mittel angesetzt gewesen. Aus vorhandenen Standardbudgets seien in den letzten Jahren 56.900 € für die Rosa-Parks-Schule verwendet worden. Frau Kock bemerkte, die Frage nach den Abholzeiten festhalten zu wollen. In diesem Schuljahr müsse es für die Eltern, aufgrund der fehlenden Ausstattung, ein Entgegenkommen geben. Wichtig wäre es, den Johannitern als Partner für die Nachmittagsbetreuung die Freigabe für eine zweite Abholzeit zu erteilen. Dieses würde den Eltern weiterhelfen. Ihr seien Eltern bekannt die ihre Kinder aus dem Ganztag genommen hätten oder dieses beabsichtigten. -8- Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bedankte sich bei den Vortragenden. Sollte es Probleme geben, würde der Bezirksrat als Ansprechpartner stets zur Verfügung stehen. TOP 9.2. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule (Drucks. Nr. 1910/2015 mit 2 Anlagen) Bezirksratsherr Mecklenburg verwies auf die Drucksache Nr. 1910/2015. Danach sei die derzeit dort befindliche Schulergänzende Betreuungsmaßnahme (SBM) mit Einführung der Ganztagsschule nicht mehr notwendig. Fraglich sei, wie der Übergang von der SBM zur Ganztagsschule gestaltet werden solle. Die SBM habe es über viele Jahre an der Schule gegeben. Fraglich sei, was mit dem Mobiliar der SBM geschehe, wie es mit den Erzieherinnen und Erziehern weitergehe und ob es bereits einen Träger für den Nachmittagsbetrieb gebe. Frau Bender bemerkte, dass die Schulverwaltung im April 2015 das Gespräch mit dem Verantwortlichen für die SBM, Herrn Göbber, gesucht habe. Es gebe eine stadtweite Grundsatzdrucksache, wonach eine SBM eingestellt werde, wenn die Schule in den Ganztagsbetrieb wechsle. An einigen Schulen gebe es eine Übergangszeit von ca. einem Jahr, an anderen Schulen einen zeitnahen Übergang. Dabei nehme man Rücksicht auf die jeweilige Schulleitung und die SBM. Im Bereich der Grundschule Brüder-Grimm sei der Übergang für den Schuljahreswechsel 2016/2017 vorgesehen. Im Moment gebe es noch keinen Kooperationspartner für den Ganztag. Die Ausschreibung mit anschließendem Bewerbungsverfahren beginne im November. Der Ganztagspartner sollte dann Ende des Jahres feststehen. Ziel der Verwaltung sei die Übernahme von fachlich qualifiziertem Personal. Für den Ganztagspartner sei dieses Personal häufig eine große Hilfe, da es sich gut mit der jeweiligen Schule auskenne. Hinsichtlich des Mobiliars handle es sich um eine Vereinbarung zwischen SBM und Schule. Herr Göbber bestätigte, dass erste Gespräche zwischen der Verwaltung, der Schulleitung und der SBM stattgefunden hätten. Die acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBM arbeiteten teilweise seit 14 Jahren in der Maßnahme und seien daher verständlicher Weise etwas aufgeregt und nervös. Es handle sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur um Laien, sondern teilweise um ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrer. Der Förderverein werde weiterhin kooperativ mit der Schule und der Verwaltung zusammenarbeiten. Der Förderverein stehe der Umwandlung von der SBM zur Ganztagsschule völlig offen gegenüber. Der Förderverein werde seine Erfahrungen aus den letzten 15 Jahren in die Gespräche einbringen. Die SBM werde langsam auslaufen, dieses sei auch den Eltern klar. Insbesondere würden ihm die Kinder am Herzen liegen, auf welche beim Übergang besonders geachtet werden müsse. Frau Bender führte hinsichtlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einmal aus, dass möglichst viele von ihnen in den Ganztag übernommen werden sollen. Die Verwaltung könne jedoch keinen Kooperationspartner dazu zwingen, vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. Die Verwaltung biete für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Bezirksratsherr Bechinie verwies auf die beiden vorgelegten Konzepte. Diese würden nicht dem entsprechen, was man eigentlich unter Ganztagsschule verstehe. Die Stadt Hannover habe stets ein Konzept "Ganztagsschule light" gefahren. Die Landesregierung investiere jetzt zusätzliche Mittel, um echte Ganztagsschulen entstehen zu lassen. Der Tagesablauf bei den vorgelegten Konzepten bestehe überwiegend aus Unterricht und -9- Pausen im Wechsel und am Ende komme Förderunterricht. Für ihn sei dieses eher eine Form von Nachmittagsaufbewahrung. Die Lernwissenschaft habe herausgefunden, dass eine Rhythmisierung sehr wichtig sei. Anstatt erst Mathe, Deutsch, Erdkunde und Biologie hintereinander zu Unterrichten und nachmittags Sport zu machen, sollte vielmehr erst Mathe und Deutsch, dann Sport und darauf folgend Erdkunde und Biologie und anschließend etwas kreatives unterrichtet werden. Ihm fehle eine Abwechslung zwischen geistiger und körperlicher bzw. kreativer Tätigkeit. Die Stadt Hannover müsse endlich diese Art der Rhythmisierung umsetzen. Bezirksratsherr Pohl machte deutlich, dass aus Sicht der CDU-Fraktion für Grundschüler der halbe Tag aus Schule und der Rest aus mehr oder weniger Freizeit bestehen sollte. Ein Grundschüler müsse nicht den ganzen Tag lernen. Inwieweit man das Lernen dann selbst organisiere, sei nicht unbedingt Aufgabe der Stadt Hannover, sondern mehr der Schule und der Landesschulbehörde. Über das Thema "Ganztagsgrundschule light" müsste man sich unterhalten, wenn das Land bereit dazu wäre, Lehrerstunden für den Nachmittag zur Verfügung zu stellen. Auch der Elternwille müsse berücksichtigt werden. Die CDU-Fraktion sei bisher nicht für die gebundene Ganztagsschule eingetreten, da es viele Eltern gebe, die daran kein Interesse hätten. Der Stadtbezirksrat empfahl, zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 6 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule zum 01.08.2016 herzustellen. Einstimmig TOP 9.3. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg (Drucks. Nr. 1913/2015 mit 2 Anlagen) Der Stadtbezirksrat empfahl, zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 6 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg zum 01.08.2016 herzustellen. Einstimmig TOP 4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE Es wurden folgende Themen angesprochen: - Einweihungsfest Klopstockstraße Ein Anwohner aus dem Bereich der Klopstockstraße schlug vor diese nach Abschluss der Neugestaltung mit einem kleinen Fest einzuweihen. Er bedanke sich bei der Verwaltung und der Politik noch einmal für die Neugestaltung und damit verbundene Aufwertung des Bereiches. - 10 - Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann bemerkte, dass man den Anwohnerinnen und Anwohnern ein solches Fest bereits zugesagt habe. Sie freue sich über das Angebot von Herrn Göbber dieses Fest zu organisieren. - Schulwegsicherung in der Jakobistraße Ein Anwohner aus der List berichtete von Schulwegproblemen für Grundschüler aufgrund von zugeparkten Fußwegen in der Jakobistraße. Viele Schulkinder müssten auf ihrem Schulweg von der Voßstraße aus kommend zur Isernhagener Straße hin die Jakobistraße passieren. Die auf den Fußwegen geparkten Fahrzeuge würden häufig genau zu der Zeit weggefahren, wenn sich die Grundschüler auf ihrem Weg zur Schule befinden würden. Fraglich sei, welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden könnten. Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann berichtete, dass sie mit den zuständigen Sachbearbeitern bei der Verwaltung in Verbindung stehe. Bisher seien in der Jakobistraße Längsparkstreifen fertig eingerichtet worden. Im nächsten Schritt sollen die Grenzmarkierungen an den Straßenübergängen erfolgen. Der Verkehrsaußendienst sollte zudem noch einmal verstärkt in dem Bereich aktiv werden. Der Anwohner machte deutlich, dass sich seine Söhne nicht wohl fühlten mit der aktuellen Situation. Er fühle sich auch nicht wohl, wenn Autos und kleine Kinder zusammen kämen. Bezirksratsherr Mecklenburg bat den Anwohner, sich noch einmal beim Bezirksrat zu melden, falls sich die Situation nicht verbessere. - Drogenprobleme rund um die IGS Büssingweg Ein Anwohner aus der Bugenhagenstraße berichtete von Problemen mit Drogenhandel und Konsum rund um die IGS Büssingweg. Inzwischen seien sogar schon Spritzen gefunden worden. Fraglich sei, was zur Abhilfe getan werden könne. Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann führte aus, dass Drogenhandel und Konsum an verschieden Stellen ein Thema sei. Mit der Polizei sei sie diesbezüglich bereits schon in Kontakt. Die soeben genannten Informationen leite sie an den für Drogendelikte zuständigen Beamten bei der Polizei weiter. TOP 5. Bericht der Bezirksbürgermeisterin / der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate bemerkte, dass sie den Bezirksrat beim Bezirksratsempfang für Bothfeld-Vahrenheide vertreten habe. Weiterhin habe sie an einem Ortstermin in der Heilig-Geist-Kirche teilgenommen. Zudem habe sie das Treffen der Bezirksbürgermeister im Rahmen des Maschseefestes besucht. Ende August hätten der Integrationsbeirat und das Netzwerk für das Flüchtlingsheim in der Büttnerstraße getagt. Im Bereich des Flüchtlingsheims gebe es jetzt zudem neue Initiativen. Insbesondere hätten sich vier Frauen gefunden, welche sich um das hohe Spendenaufkommen kümmerten. Am 26.02.015 habe es in der HAZ einen Spendenaufruf für die Flüchtlingsheime gegeben. Bei den Kontaktadressen sei ihre E-Mail-Adresse genannt geworden. Vom 26.08. bis 31.08.2015 habe sie dann 90 Mails beantwortet. Im Augenblick sei sie bei der Abarbeitung von Mail 199. Es würden keine Sachspenden mehr benötigt. - 11 - Ein gutes Viertel von den Menschen die sich melden hätte selber einen Migrationshintergrund. Derzeit werde überlegt, die Klimaschutzstandards für Neunbauten zu senken. Dieses empfinde sie als problematisch. Kommende Flüchtlinge könnten auch Klimaschutzflüchtlinge sein. Daher halte sie es für wichtig, weiter in den Klimaschutz zu investieren. Einen weiteren Rückschritt sehe sie darin, die Definition von sicheren Herkunftsländern auszuweiten und die Abschiebung wieder zu verschärfen. Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann berichtete, dass sie an der Auszeichnung der IGS List als "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" und der Feier zum 50. jährigen Bestehen des Freizeitheims Vahrenwald teilgenommen habe. Besucht hätte sie zudem verschiedene Kitas und Sommerfeste. Zudem sei der Runde Tisch "Inklusion" zu einer weiteren Sitzung zusammengekommen. Mitbetreut habe sie auch die Flüchtlingsunterkunft im Büssingweg. Am kommenden Mittwoch wolle man ein neues Willkommensnetzwerk für die List gründen. Im nächsten Jahr stehe dann noch die 750 Jahr Feier für den Stadtteil Vahrenwald an. Hierzu gebe es im Oktober den ersten Beteiligungsworkshop. TOP 6. MITTE I LUNGEN - Tag der offenen Tür im Rathaus Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate lobte die Präsentation der Stadtbezirke im Rahmen des Tages der offenen Tür im Rathaus. TOP 7. ENTSCHEIDUNGEN TOP 7.1. Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule (Drucks. Nr. 15-1758/2015) Der Stadtbezirksrat beschloss: dem Förderverein der Grundschule Brüder-Grimm-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2015/2016 Mittel in Höhe von bis zu 22.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden. Einstimmig TOP 7.2. „Hannover schafft Platz“ Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe (Drucks. Nr. 15-1919/2015 mit 1 Anlage) Bezirksratsherr Pohl stellte fest, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Im Frühjahr hätte man die Maßnahme auch noch unterstützt. Aufgrund des tiefroten Haushalts, müsste man solche Projekte in Frage stellen. - 12 - Bezirksratsherr Gill bemerkte,dass es schade um die verauslagten Planungskosten wäre,wenn man das Projekt jetzt nicht umsetzen würde. Der Stadtbezirksrat beschloss: 1. der Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe laut beiliegendem Entwurf mit Gesamtkosten i.H. v. 107.000 € und dem Baubeginn zuzustimmen. - Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover 16 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen TOP 7.3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates TOP 7.3.1. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Förderverein der Brüder Grimm Schule (Drucks. Nr. 15-2105/2015) Der Stadtbezirksrat beschloss: Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung: Empfänger : Förderverein der Brüder Grimm Schule Betrag : 2.000,- € Verwendungszweck : Gestaltung eines Wandbildes (Beihilfe Nr. 23/2015) 14 Stimmen dafür, 6 Enthaltungen TOP 7.3.2. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Heilig-Geist-Kirchengemeinde (Drucks. Nr. 15-2106/2015) Der Stadtbezirksrat beschloss: Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung: Empfänger : Heilig-Geist-Kirchengemeinde Betrag : 7.000,- € Verwendungszweck : Anschaffung von Stühlen für die Kindertagesstätte (Beihilfe Nr. 24/2015) Einstimmig - 13 - TOP 7.3.3. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Beratungs- und Therapiezentrum (Drucks. Nr. 15-2107/2015) Der Stadtbezirksrat beschloss: Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung: Empfänger : Beratungs- und Therapiezentrum Betrag : 2.000,- € Verwendungszweck : Nachrüstung der PC-Ausstattung (Beihilfe Nr. 25/2015) Einstimmig TOP 7.3.4. Beihilfen aus Bezirksratsmitteln; hier: Kindertagesstätte Unter´m Regenbogen (Drucks. Nr. 15-2108/2015) Der Stadtbezirksrat beschloss: Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung: Empfänger : Kindertagesstätte Unter´m Regenbogen Betrag : 3.000,- € Verwendungszweck : Neugestaltung des Außengeländes (Beihilfe Nr. 26/2015) Einstimmig TOP 8. ANTRÄGE TOP 8.1. der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN TOP 8.1.1. Resolution zur Situation von Flüchtlingen im Stadtbezirk Vahrenwald-List (Drucks. Nr. 15-1926/2015) Bezirksratsherr Bechinie brachte die Resolution ein und begründete sie. Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass seine Fraktion nichts gegen das Anliegen der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe. Es entspreche nicht seinem Demokratieverständnis, den Wählern, welche man im Bezirksrat vertrete, Verhaltensmaßregeln vorzugeben. Eine Resolution richte sich im Normalfall an ein übergeordnetes Gremium. Als Volksvertreter sollte man das Volk nicht belehren, - 14 - sondern dessen Meinung vertreten. Zudem sehe man keinen Anlass für die Resolution. Die Bürgerinnen und Bürger in Vahrenwald und der List gingen bisher sehr vorbildlich mit der Situation um. Da man nicht gegen den Inhalt der Resolution stimme wolle, werde seine Fraktion sich enthalten. Bezirksratsherr Bechinie machte deutlich, dass die sehr verwaltungstechnische Sicht der CDU-Fraktion in dieser Frage sehr schade sei. Der Text spiegle die Einstellung der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wieder und stelle keine Verhaltensmaßregeln für die Bürgerinnen und Bürger dar. Die Politik stehe den Bürgerinnen und Bürgern vielmehr als Partner zur Verfügung. Bezirksratsfrau Witte bedankte sich bei Bezirksratsherrn Bechinie für die Initiative zu dieser Resolution, welcher sie sich mit Freude anschließe. Für sie sei dieses gelebte Demokratie. Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann ergänzte, dass sich der Integrationsbeirat mit einer Enthaltung und einer Nein-Stimme der Resolution angeschlossen habe. Der Stadtbezirksrat beschloss: Resolution des Bezirksrates und Integrationsbeirates Vahrenwald-List an seine Bürger- und innen Derzeit erleben wir, dass eine große Anzahl von Schutz und Hilfe suchenden Menschen in unsere Stadt kommen. Um diese Menschen würdig unterzubringen, werden - auch in Vahrenwald-List - immer mehr Orte gesucht, an denen Unterkünfte errichtet werden können. Die Bürger_innen von Vahrenwald-List sind gastfreundlich und tolerant und heißen die neuen Einwohner_innen willkommen. Für uns ist es selbstverständlich und unserem humanen Menschenbild entsprechend, dass wir geflüchteten Menschen Obdach gewähren. Aber darüber hinaus möchten wir aus den Hilfesuchenden Mitbürger_innen machen. Wir Vahrenwalder_innen und Lister-innen sind nicht nur weltoffen, sondern wir erkennen auch, dass wir es heute in der Hand haben, wie wir in den nächsten Jahren unsere Zukunft gestalten können. Unser gemeinsames Ziel ist es, unsere neuen Mitbürger_innen zu integrieren, denn sie werden bleiben. Wenn wir alles richtig machen, werden sie unter uns leben, arbeiten und dazu beitragen, dass unser Stadtbezirk weiterhin so lebens- und liebenswert bleibt, wie er heute ist. Der Bezirksrat Vahrenwald-List ruft alle Bürger_innen auf, jeder Art von drohender Fremdenfeindlichkeit vehement und konsequent entgegen zu treten. Dieses Verhalten muss bei uns geächtet werden! Wir ermuntern alle Einwohner_innen unseres Stadtbezirkes, sich mit Neugier und Engagement an die Leitungen der Flüchtlingsunterkünfte zu wenden, um zu erfragen, welche Hilfe- und Unterstützungsangebote benötigt werden. Nicht nur Kleider- und Sachspenden werden benötigt, sondern Sprachtraining, Bildungsangebote aller Art, Berufsvermittlung und jede Art von sinnvollen Beschäftigungsangeboten. Den Menschen fehlt neben der zukünftigen Lebensperspektive oft einfach auch eine sinnvolle Alltagsgestaltung. Hier haben wir schon sehr gute Erfahrungen gemacht, weil unsere Bürger_innen ehrenamtlich Projekte ins Leben gerufen haben, wie z.B. Kochkurse, gemeinsame Spielplatzbesuche, Büchereibesuche, Zoobesuche usw. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wenden Sie sich auch sehr gern an uns, Ihren Bezirksrat, an die Parteien, den Integrationsbeirat und an die existierenden Hilfs- u. Unterstützungsnetzwerke sowie der Migrantenselbstorganisation. - 15 - Wir haben eine große aber auch großartige Aufgabe vor uns, die wir gemeinsam mit unseren Bürgern- und Bürgerinnen anpacken wollen. Wir werden uns der Herausforderung stellen - tolerant, intelligent, aktiv! Ansprechpartnerin: Irma Walkling-Stehmann, Bezirksbürgermeisterin, Mail: [email protected] 16 Stimmen dafür, 4 Enthaltungen TOP 8.1.2. Fußgängerüberweg Lister Meile – Lister Straße über die Ferdinand-Wallbrecht-Straße (Drucks. Nr. 15-1927/2015) Bezirksratsherr Geschwinder brachte den Antrag ein und begründete ihn. Der Stadtbezirksrat beschloss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Grünphase der Fußgängerampel auf Höhe der Lister Straße am Lister Platz um mindestens 5 Sekunden zu verlängern. Dabei ist sicher zu stellen, dass alle Busse an der Haltestelle Lister Meile in Fahrtrichtung Bödeckerstraße stets bis zur Haltelinie vorfahren. Einstimmig TOP 8.2. der SPD-Fraktion TOP 8.2.1. Nachtruhe im Straßenverkehr in der Walderseestraße und der Ferdinand-Wallbrecht-Straße durch Einschränkung der Geschwindigkeit von 30km/h in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr (Drucks. Nr. 15-1922/2015) Bezirksratsherr Gill brachte den Antrag ein und begründete ihn. Bezirksratsherr Pohl erklärte, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. In der Sache werde die beantragte Maßnahme nicht viel bringen. Die Fahrgeräusche bei einem normalen PKW unterschieden sich bei 30 km/h bzw. 50 km/h kaum. Die Probleme entstünden durch Raser, welche sich jedoch von einer solchen Maßnahme nicht abhalten ließen, oder auch durch klapprige LKWs. Eine Überwachung sei zudem kaum möglich, da kein Mitarbeiter des zuständigen Bereiches um die Zeit noch im Dienst sei. Bezirksratsherr Budnick störte sich daran, dass die Lärmmessung erst hinterher erfolgen solle. Diese müsste vorab erfolgen, um den Handlungsbedarf einschätzen zu können. In dem Bereich würden zudem Busse der üstra verkehren, welche zumindest früher den meisten Lärm verursacht hätten. Der Stadtbezirksrat beschloss: Die im Betreff genannten Straßen sind vielbefahrene Straßen, im Tag- als auch im Nachtverkehr. Deshalb ist es geboten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den Nachtverkehr einzurichten. Um das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung zu prüfen, sind Messungen über einen längeren Zeitraum notwendig. Parallel sollte dazu auch eine Lärmmessung durchgeführt werden. - 16 - 14 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen TOP 8.2.2. Ausschilderung der Fahrrad-Nebenstrecke zwischen Spannhagengarten und Lister Platz (Drucks. Nr. 15-1923/2015) Bezirksratsfrau Struß brachte den Antrag ein und begründete ihn. Bezirksratsherr Pohl verwies auf die für sehr viel Geld markierten, allerdings wenig genutzten Fahrradstreifen an der Podbielskistraße. Ortskundige würden sich von der Lücke in der Beschilderung nicht aufhalten lassen. Ihm erscheine der Aufwand, die Schilder erst zu demontieren und dann wieder neu aufzustellen, für übertrieben. Es würde völlig ausreichen die fehlenden Schilder zu ergänzen. Der Stadtbezirksrat beschloss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die bestehenden Schilder, die die o.g. Nebenstrecke über Pastor-Jaeckel-Weg falsch ausschildert, komplett zu entfernen. Darüber hinaus soll eine Nebenstrecke lückenlos durch Schilder nach entsprechender Norm markiert werden. 15 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen TOP 8.2.3. Instandsetzen des Fußweges zum Spielplatz Apenrader Straße (Drucks. Nr. 15-1924/2015) Bezirksratsfrau Stucke brachte den Antrag ein und begründete ihn. Bezirksratsherr Budnick verwies auf den Antrag und fragte, was er sich unter einigen Jahren vorstellen könne. Sollte der Weg erst kürzlich angelegt worden seien stelle sich die Frage, warum er jetzt bereits wieder kaputt sei. Bezirksratsherr Gill führte aus, dass der dortige Trampelpfad vor ca. elf Jahren eine wassergebundene Decke erhalten habe. Eigentlich sei der Weg nur eine Nebenstrecke. Da es sich dabei jedoch um die kürzeste Verbindung handle, habe er sich zur Hauptstrecke entwickelt. Der Stadtbezirksrat beschloss: Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fußweg vom Otto-Reinhold-Weg bis zum Spielplatz Apenrader Straße Instand zu setzen. Einstimmig TOP 8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 17 - TOP 8.3.1. Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Schulen entwickeln (Drucks. Nr. 15-1928/2015) Bezirksratsfrau Witte brachte den Antrag ein und begründete ihn. Bezirksratsherr Bechinie bemerkte, dass sich die SPD-Fraktion zu diesem Antrag enthalten werde. Nach Aussage der Sozialarbeiter aus den Flüchtlingsheimen, wüssten diese schon jetzt nicht mehr, wo ihnen der Kopf stehe. Man hielte es für kontraproduktiv, wenn jetzt auch noch die Schulklassen dazu kämen. Bezirksratsherr Pohl erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen werde, da dieser weit über die Zuständigkeit des Bezirksrates hinausgehe. Alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung, welche mit der Flüchtlingsunterbringung zu tun hätten, arbeiteten bereits am Limit. Daher sei die Erstellung neuer Konzepte kaum umsetzbar. Die Initiative müsste wenn schon von den Schulen ausgehen. Bezirksratsherr Mecklenburg machte deutlich, dass es von den Schulen her ein Interesse gebe. An der Ricarda-Huch-Schule gebe es bereits eine entsprechende AG. Die Schulleitung der Ricarda-Huch-Schule habe sich sehr interessiert an einer Kooperation gezeigt. Bezirksratsfrau Witte ergänzte, dass auch an der IGS List der Wunsch bestehe, Kontakt aufzunehmen. Eine Umsetzung mit kleinen Schülergruppen im Nachmittagsbereich sei durchaus umsetzbar. Schüler hätten aus ihrer Sicht ein anderes Potenzial, als ältere Ehrenamtliche. Mehr als 70% der Flüchtlinge, welche nach Deutschland kämen, seien alleinstehend und jung. Bezirksratsfrau Struß verwies auf Gespräche mit den Sozialarbeiterinnen im Bereich der Unterkunft in der Büttnerstraße. Danach seien die bisherigen Treffen mit Schulen eher problematisch gewesen. Es bedürfe sicherlich eines Konzeptes, um eine gewisse Steuerung zu ermöglichen. Freie Kapazitäten bei der Stadtverwaltung für eine entsprechende Konzeptentwicklung sehe sie jedoch kaum. Bezirksratsherr Kießling stellte fest, dass zunächst die existentiellen Aufgaben erledigt werden müssten. Eine solche Konzepterstellung könnte später folgen. Ein Vertreter der Ricarda-Huch-Schule bemerkte, dass die Ricarda-Huch-Schule gerne ihre Ideen in ein Gesamtkonzept einbringen würde. Am besten sollte dieses zentral von der Stadt Hannover oder zumindest auf Stadtbezirksebene organisiert werden, damit nicht jeder Einzelne an die Flüchtlingsunterkünfte herantrete. Bei ein wenig mehr Koordinierung könnte das Verfahren erleichtert und Erfahrungen ausgetauscht werden. Der Stadtbezirksrat beschloss: Die Verwaltung wird aufgefordert, Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Allgemeinbildenden Schulen zu entwickeln. Ziel soll sein, dass SchülerInnen z.B. in AG´s von Schulen Kontakt zu Flüchtlingen aufnehmen, um mit ihnen zu kommunizieren, den Stadtteil zu zeigen, sie beim Einkaufen unterstützen oder über gemeinsames Spielen bzw. Sport treiben, die Orientierung und Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Denkbar sind beispielsweise Kooperationen von Flüchtlingswohnheimen und Schulen im selben Stadtteil/Stadtbezirk. Die Schulleitungskonferenz der weiterführenden Schulen wird in die Überlegungen eingebunden. - 18 - 8 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 8 Enthaltungen TOP 8.3.2. Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge (Drucks. Nr. 15-1929/2015) Bezirksratsfrau Thuneke -Hartmann brachte den Antrag ein und begründete ihn. Der Stadtbezirksrat beschloss: Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Unternehmen im Stadtbezirk motivierend zuzugehen, die Zahl ihrer Ausbildungsplätze zu erhöhen und bei der Stellenbesetzung auch Flüchtlinge zu berücksichtigen (mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung). 16 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen - beschlossen mit den Änderungen aus Drucksache Nr. 15-2109/2015 TOP 8.3.2.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-1929/2015 - Mehr Ausbildungsund Arbeitsplätze für Flüchtlinge (Drucks. Nr. 15-2109/2015) Bezirksratsherr Gill brachte den Änderungsantrag ein und begründete ihn. Bezirksratsherr Pohl bemerkte, dass man beide Anträge ablehnen werde. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere die Verwaltung zu etwas auf, für was sie wirklich nicht zuständig sei. Für diesen Themenbereich sei die Bundesagentur für Arbeit verantwortlich. Diese habe Personal dafür, welches sich auch auskenne. Fraglich sei, wer aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Arbeit bei der Stadtverwaltung leisten solle. Ein Arbeitgeber mit entsprechendem Bedarf könne sich sicherlich an die Stadt Hannover wenden, welche ihm sicherlich unbürokratisch weiterhelfe. Bezirksratsherr Mecklenburg machte deutlich, dass die Verwaltung sicherlich mit Unternehmen ohnehin in Gesprächen sei. Im Rahmen dieser Gespräche solle die Verwaltung das Thema verstärkt ansprechen. Von verschiedenen Unternehmerverbänden sei das Thema bereits eingebracht worden. Bezirksratsfrau Pauli stellte fest, dass die Verwaltung beispielsweise mit der Handwerkskammer bei solchen Themen eng zusammenarbeite. Die zusätzliche Problematik "Flüchtlinge", stelle sicherlich aufgrund der doch sehr einzigartigen Ausbildung In Deutschland, eine besondere Herausforderung dar. Bezirksratsherr Mecklenburg fragte, an welcher Stelle der Änderungsantrag der SPD-Fraktion in den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingefügt werden solle. Herr Meyer erklärte, dass der Änderungsantrag der SPD-Fraktion eher ein Zusatzantrag sei und daher beide Anträge parallel beschlossen und weiterlaufen könnten. Der Stadtbezirksrat beschloss: - 19 - Folgender Absatz wird eingefügt: Die Verwaltung prüft, wie sie diesen Personenkreis mit in das Bewerbungsverfahren der LHH aufnimmt und dafür in den Unterkünften in Vahrenwald und der List wirbt. Dies gilt für alle Stellen der LHH die angeboten werden. 16 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen TOP 9. ANHÖRUNGEN TOP 9.1. Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung (Drucks. Nr. 1898/2015 mit 1 Anlage) Der Stadtbezirksrat empfahl, für die Anlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der östlichen Nebenanlage (Gehweg, Radweg und Grünflächen) gesondert zu ermitteln und abzurechnen. 15 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen TOP 10. ANFRAGEN TOP 10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN TOP 10.1.1. Auslastung der Grundschulen in Vahrenwald-List zum Schuljahr 2015/2016 (Drucks. Nr. 15-1930/2015) Bezirksratsfrau Thuneke-Hartmann trug die Anfrage vor. In unserem Stadtbezirk wurden zwei neue Grundschulen gegründet. Die Gründung erschien notwendig aufgrund der Prognose von steigenden Schülerzahlen bzw. sehr vollen Klassen in den bisherigen Grundschulen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Schulbezirke neu geordnet. In einem Presseartikel stand, dass die Johanna-Friesen-Schule (StB Mitte) Schwierigkeiten habe, ihre Zweizügigkeit zu erhalten. Eltern würden vorzugsweise die Grundschule am Welfenplatz anwählen, weil diese ein Ganztagsangebot vorhält. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie bindend sind die Schulbezirke und unter welchen Umständen können Eltern auch eine Wunschgrundschule, wie oben beschreiben, anwählen? 2. Wie viele Züge haben die Grundschulen im Stadtbezirk im Schuljahr 2015/2016 (bitte im - 20 - Vergleich zum vorherigen Schuljahr darstellen) und haben einige Grundschulen Schwierigkeiten, ihre bisherige Zügigkeit aufrecht zu erhalten? 3. Wie viele Kinder in der Schule am Welfenplatz kommen aus Vahrenwald und müssen die Vahrenwalder Straße queren? Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt: Zu Frage 1): Gem. § 63 Abs. 3 NSchG haben die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich diejenige Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz haben. Die Schulbezirke der Grundschulen in Hannover sind in der 4. Schulbezirkssatzung festgelegt, die seit dem 01.08.2015 in Kraft getreten ist. Der Besuch einer anderen als der nach Schulbezirk zuständigen Schule kann gestattet werden, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte darstellen würde oder der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint. Hierfür bedarf es in der Regel eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung, der bei der zuständigen Schule zu stellen ist und über den dort auch entschieden wird. Vorab sind Stellungnahmen der gewünschten Schule, des Trägers der Schülerbeförderung und ggf. des Schulträgers einzuholen. Falls die zuständige Grundschule keine Ganztagsbetreuung anbietet, ist es auch ohne Antragsverfahren möglich eine Ganztagsschule eines anderen Schulbezirks anzuwählen, sofern die dortigen Kapazitäten vorhanden sind. Die Schulleitung der gewünschten Ganztagsschule entscheidet über die Aufnahme. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Schule ohne eigenen Schulbezirk in Trägerschaft der LHH anzuwählen. Hierzu zählen die vier katholischen Grundschulen, die Primarstufe der IGS Roderbruch und die beiden Schulen mit besonderem pädagogischem Profil (Glockseeschule und Südstadtschule). Weiterhin können Schulen in freier Trägerschaft besucht werden. Zu Frage 2) Die aktuellen Züge der einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Vahrenwald-List im Schuljahr 2015/16 stellen sich vorbehaltlich der amtlichen Schülerstatistik wie folgt dar (in Klammern zum Vergleich das Schuljahr 2014/15): GS Alemannstraß e GS Brüder-Grim m-Schule GS Comeniusschu le GS Glücksb. Weg GS Rosa-Parks-Sc hule GS Mengendamm GS Am Welfenplatz GS Bonifatiusschul e (kath. GS) 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Summe 3 (3) 3 (4) 3 (4) 4 (4) 13 (15) 4 (4) 4 (4) 4 (4) 4 (4) 16 (16) 2 (3) 3 (4) 4 (5) 5 (5) 14 (17) 2 (3) 3 (2) 2 (2) 2 (3) 9 (10) 4 (4) 4 (4) 4 (0) 0 (0) 12 (8) 4 (4) 5 (5) 4 (4) 4 (4) 17 (17) 3 (3) 3 (0) 0 (0) 0 (0) 6 (3) 3 (3) 3 (3) 3 (3) 3 (3) 12 (12) - 21 - Die derzeitige Prognose der Einwohnerentwicklung weist für den Stadtbezirk Vahrenwald-List für die kommenden Jahre leicht steigende Schülerzahlen auf. Daher prüft die Verwaltung, wie u. a. die Kapazitäten der GS Alemannstraße und der GS Comeniusschule zur Entlastung anderer Grundschulen im Stadtbezirk genutzt werden können. Zu Frage 3) Nach Aussage der Schule besuchen keine Kinder aus Vahrenwald die GS Am Welfenplatz, welche die Vahrenwalder Straße queren müssen. TOP 10.1.2. Bushaltestelle Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Lister Platz in Fahrtrichtung Moltkeplatz (Drucks. Nr. 15-1932/2015) Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate trug die Anfrage vor. Die Position des Wartehäuschens an o.g. Haltestelle liegt zwischen zwei Baumscheiben. Von einem Rollstuhlfahrer sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Wartehäuschen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht erreichbar ist. Der genannte Bereich soll ja im Zuge der Neuordnung des Lister Platzes von Fahrbahn, Rad- und Fußweg in der Anbindung an die Edenstraße umgestaltet werden. Wir fragen die Verwaltung: 1. Ist in diesem Zusammenhang eine Verlegung des Wartehäuschens geplant bzw. möglich, um o.g. Missstand zu beseitigen? 2. Wann ist konkret mit diesen Maßnahmen zu rechnen? Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt: Zu Frage 1) Die Verwaltung plant die Umgestaltung im Einmündungsbereich Edenstraße. Nach gegenwärtigem Planungsstand soll in diesem Bereich zukünftig der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Dies wäre als Voraussetzung notwendig, um das vorhandene Wartehäuschen zu versetzen, damit es zukünftig von allen Seiten barrierefrei zu erreichen ist. Zu Frage 2) Die Verwaltung erwartet nach heutigem Kenntnisstand eine bauliche Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2016. TOP 10.2. der CDU-Fraktion TOP 10.2.1. „Werbefahrräder“ im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1946/2015) Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor. An verschiedenen Stellen im Stadtbezirk sind „Werbefahrräder“ aufgetaucht und blockieren legale Abstellmöglichkeiten z.B. an durch mit öffentlichen Mitteln aufgestellten Fahrradbügeln für die Allgemeinheit. Diese Fahrräder sind zumeist komplett farblich überlackiert und tragen zusätzlich Werbeschilder. - 22 - Ein Gebrauch als Fahrrad findet nicht statt und dürfte zumeist auch gar nicht mehr möglich sein. Standorte sind u.a. am Lister Platz Einmündung Lister Straße (2x) sowie an der Lister Meile Kreuzung Wedekindstraße. Wir fragen hierzu die Verwaltung: 1. Sind der Verwaltung diese „Werbefahrräder“ und die Problematik bekannt? 2. Was wird die Verwaltung gegen dieses „Guerillamarketing“ unternehmen? 3. Wenn die Fahrräder nicht entfernt werden müssten sie dann nicht wenigstens über eine Änderung der Sondernutzungssatzung zu gebührenpflichtigen Werbeträgern werden? Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt: Zu Frage 1) Der Verwaltung ist grundsätzlich bekannt, dass Werbefahrräder unzulässig im öffentlichen Straßenraum platziert werden. Zu Frage 2.) Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten entsprechende Kontrollen durchführen und bei konkreter Feststellung die unzulässige Nutzung des öffentlichen Straßenraums als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen. Die Besitzer der Werbefahrräder werden schriftlich aufgefordert, die unzulässige Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu beenden. Zu Frage 3.) Gemäß § 10 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung ist das Abstellen von Fahrrädern jeglicher Art zum Zwecke der Werbung (Werbefahrrad) nicht gestattet. Für unerlaubte Sondernutzungen können jedoch keine Gebührentarife in der Sondernutzungsgebührenordnung festgesetzt werden. Die unerlaubte Sondernutzung wird als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht. Die Verwaltung ist bei Sichtung des Werberades zu dem Ergebnis gekommen, das Aufgrund der Werbefläche das Fahrrad als solches nicht mehr zu nutzen ist, sie hat über aha die Entfernung des „Werberades“ veranlasst. Bezirksratsherr Pohl fragte, für welches der drei benannten Fahrräder die Verwaltung die Entfernung bereits veranlasst habe und ob die anderen beiden Werberäder ebenfalls entsorgt würden. Herr Meyer bemerkte davon auszugehen, dass die Verwaltung sich alle drei Räder angesehen habe. Er werde jedoch bei der Fachverwaltung noch einmal nachfragen. TOP 10.2.2. Neuer „Blitzer“ an der Vahrenwalder Straße (Drucks. Nr. 15-1947/2015) Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor. Die Verwaltung hat die Beschaffung und Aufstellung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für die Vahrenwalder Straße ausgeschrieben. Wir fragen hierzu die Verwaltung: - 23 - 1. Soll die neue Anlage auf dem Gebiet des Stadtbezirks Vahrenwald-List aufgestellt werden? 2. Wo soll der genaue Standort der Anlage sein und welche Fahrtrichtung und Fahrspuren sollen überwacht werden? 3. Falls die Frage 1 mit ja beantwortet wird: warum wurde der Stadtbezirksrat in die Planungen nicht eingebunden? Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt: Zu Frage 1 und 2) Nein. Die zwei Anlagen werden in der Vahrenwalder Straße in Höhe der Wohlenbergstraße installiert. Es soll der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen über je drei Fahrstreifen überwacht werden. Zu Frage 3) Die Aufstellung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erfolgt grundsätzlich nur an Standorten, bei denen eine Unfallhäufung mit der Ursache „nicht angepasste/überhöhte Geschwindigkeit“ festgestellt wurde. Im Einvernehmen mit der Polizeidirektion Hannover wurde der Standort Vahrenwalder Straße – Abschnitt zwischen Kanalbrücke und Stadtgrenze – festgelegt, da in den Jahren 2011 – 2013 in dem vorgenannten Streckenabschnitt 13 Verkehrsunfälle mit der Ursache „Geschwindigkeit“ polizeilich erfasst wurden, bei denen insgesamt 17 Menschen verletzt und 2 getötet wurden. Zudem ereigneten sich 4 weitere Unfälle mit Beteiligung von Fußgängern. Die Fußgänger wurden bei der Querung der Vahrenwalder Straße von Fahrzeugen erfasst und hierbei in 3 Fällen schwer und in einem Fall leicht verletzt. Zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus wurde deshalb die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für beide Fahrtrichtungen als sinnvolle Maßnahme zur Unfallprävention erachtet. Diese Entscheidung obliegt der Straßenverkehrsbehörde, die im übertragenen Wirkungskreis u.a. diese Aufgabe wahrzunehmen hat. Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass solche Entscheidungen im Einvernehmen mit der jeweiligen Polizeidirektion zu treffen sind. Eine Beteiligung von politischen Gremien, oder z.B. den Anwohnern ist nicht vorgesehen, da die einzige Entscheidungsgrundlage die objektive Auswertung der Unfallstatistik ist. Grundsätzlich können aber Vorschläge für Überwachungsstandorte auch von Bürgern und/oder politischen Gremien eingereicht werden. TOP 10.2.3. Einschulung von Flüchtlingskindern (Drucks. Nr. 15-1949/2015) Bezirksratsherr Pohl trug die Anfrage vor. Gerade hat das neue Schuljahr begonnen. Gleichzeitig kommen derzeit zu uns in die Stadt und den Stadtbezirk Flüchtlinge in lange nicht mehr gekannten Größenordnungen. Viele haben schulpflichtige Kinder. Wir fragen hierzu die Verwaltung: 1. Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien wurden zum neuen Schuljahr an den Grundschulen in unserem Stadtbezirk neu eingeschult (Aufstellung bitte je Schule)? - 24 - 2. Wie viele Sprachlernklassen konnten an den einzelnen Schulen für diese Kinder neu gebildet werden? Herr Meyer beantwortete die Fragen wie folgt: Zu Frage 1) Es gibt (bisher) keine Statistik seitens des Landes, in der der Status der Kinder als „Flüchtlingskinder“ verzeichnet ist. Die eingeschulten Kinder werden von der Landesschulbehörde zum 30.9. abgefragt. Die Schulen erfassen zudem die Sprachkompetenzen der Kinder. Diese Daten werden der Verwaltung von der Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt. Daraus ist ablesbar, wie viele Kinder Sprachförderbedarf haben und in Sprachlernklassen beschult werden. Das Zusammenspiel der Behörden und die Unterstützung des Verfahren zur Einrichtung von neuen Sprachlernklassen wird zukünftig durch die Einrichtung einer städtischen Sprachkoordinierungsstelle bei der Schulverwaltung unterstützt. Zu Frage 2) Stadtweit wird nach Auskunft der Landesschulbehörde die bisherige Anzahl von 23 Sprachlernklassen um weitere 10 Klassen erhöht, sofern sich geeignete Lehrkräfte finden lassen. Im Stadtbezirk Vahrenwald-List sind nach heutigen Stand keine weiteren Sprachlernklassen zu den bestehenden an der GS Alemannstr. und der IGS Büssingweg geplant. Diese Sachlage kann sich durch die aktuelle Erfassung des Sprachförderbedarfs zum Schuljahresbeginn an den Schulen und der Ankündigung des Landes, landesweit weitere 250 Sprachlernklassen einzurichten, allerdings schnell ändern. Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann ergänzte, dass es in der Einrichtung im Büssingweg überhaupt keine Kinder und in der Büttnerstraße in erster Linie Kleinkinder gebe. Die schulpflichtigen Kinder aus der Büttnerstraße gingen zur Grundschule Glücksburger Weg. Bezirksratsherr Pohl machte deutlich, dass die Verwaltung bestrebt sei, die betreffenden Flüchtlingskinder stadtweit einzuschulen und nicht nur dort, wo es Flüchtlingsunterkünfte gebe. Somit wäre auch eine Einschulung an anderen Grundschulen im Stadtbezirk möglich. Die Daten sollen entsprechend der Antwort zum 30.09.2015 abgefragt werden. Fraglich sei, wann eine neue Anfrage bezüglich der Daten sinnvoll sei. Bezirksratsherr Bechinie verwies auf die Antwort. Seiner Ansicht nach sei die Verwaltung auf einem Auge blind. Wollte die Politik wirklich wissen, wie viele Kinder in Sprachlernklassen untergebracht würden, müsste man auch an die Berufsbildenden Schulen denken. Allein an der BBS 6 gebe es zwölf Sprachlernklassen. Um einen Überblick zu erhalten, müsste die Verwaltung auch die Region Hannover mit abfragen. Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Plate bemerkte, dass sich aus ihrer sicht ein Widerspruch auftue. Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Tagesordnungspunkte 8.3.1. und 8.3.2. wurden kritisch betracht und ein Beschäftigungsprogramm für die Verwaltung befürchtet. Die CDU-Fraktion soll sich fragen, ob hier eine erneute Anfrage wirklich notwendig sei. Bezirksratsherr Gill schlug vor, die entsprechenden Daten dem Protokoll beizufügen. Herr Meyer machte deutlich, dass das Protokoll zeitnah fertiggestellt werden solle. Die Auswertung der Daten werde sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Frühestens zur Dezembersitzung sei daher eine neue Anfrage sinnvoll. - 25 - TOP 10.2.4. Schuleinzugsbezirke im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-1950/2015) Bezirksratsherr Pohl erklärte, auf eine Verlesung der Anfrage zu verzichten. Der Rat der LHH hat eine Satzung über die Schuleinzugsbezirke erlassen. In der Satzung werden die Einzugsbezirke i.d.R. durch die Nennung der sie begrenzenden Straßen nachvollziehbar dargestellt. An einigen Stellen werden statt der Abgrenzung durch Straßennamen jedoch lediglich sogenannte „Baublöcke“ mit einer sechsstelligen Nummer genannt. Wir fragen hierzu die Verwaltung: 1. Warum werden für die Abgrenzung nicht einheitlich Straßennamen oder andere geografische Abgrenzungen benutzt? 2. Gibt es ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der „Baublöcke“? 3. Woraus leitet die Verwaltung die Rechtssicherheit der Satzung ab, wenn diese völlig intransparente Abgrenzungen wie der Öffentlichkeit unbekannte durchnummerierte „Baublöcke“ enthällt? Zu Frage 1) Mit der 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken aus dem Jahre 2005 (DS Nr. 0603/2005 N1) wurde die Veränderung der Darstellung der Schulbezirksgrenzen dahin gehend geändert und beschlossen, dass zukünftig nur noch die Außengrenzen beschrieben werden sollen. Der Vorteil besteht darin, dass der Fortschreibungsaufwand auf ein Minimum gesenkt wird und eine hohe Rechtssicherheit durch die klare Zuordnung für die Bürgerinnen und Bürger besteht. Bei einer Änderung von Straßennamen, bei der Widmung neuer Straßen, dem Entstehen von Neubaugebieten usw., also bei jedem Bauvorhaben, das einen neuen Straßennamen und / oder eine neue Hausnummer erhält, wäre die Schulbezirkssatzung nicht mehr aktuell, weil diese Änderungen und Neubauprojekte nicht gelistet sind und damit keinem Schulbezirk zugeordnet werden könnten. In all diesen Fällen bestände somit ein rechtsfreier Zustand bis zum Inkrafttreten einer Änderungssatzung, die dann vermutlich mehrmals im Jahr notwendig wäre. Durch eine Vielzahl von Änderungssatzungen würde die Übersichtlichkeit der Satzung sehr eingeschränkt werden. Die Notwendigkeit der Zuordnung einer Anschrift zu einem (Grund-)Schulbezirk besteht u.a. für die Bestimmung der für die Beschulung zuständigen Schule (im Grundschulbereich), der Schulpflichtüberwachung, der Bearbeitung von Anträgen zur Beschulung in einer anderen als der zuständigen Schule gem. § 63 III Nds. Schulgesetz (sog. Ausnahmegenehmigungen) und für das Ausstellen von Schülercards für die Schülerbeförderung (zuständig hierfür ist die Region Hannover). Zudem entstände ein hoher Verwaltungsaufwand für die Fortschreibung (bei mehreren hundert bis mehreren tausend Einzeladressen pro Schulbezirk). Es entstünden Kosten für die amtliche Bekanntmachung der jeweiligen Änderungssatzung. Verwaltungsintern sind sämtliche Anschriften einem Schulbezirk zugeordnet und mittels einer Suchabfragefunktion im Intranet der Landeshauptstadt Hannover für die Schulen und den Schulträger abrufbar. Telefonische und persönliche Nachfragen von Eltern können daher sofort von den Schulen und der Verwaltung (OE 42.21, Telefon 168-43994, email: [email protected]) beantwortet werden. - 26 - Zu Frage 2) Eine öffentlich zugängliche Übersicht der „Baublöcke“ befindet sich im Internet unter www.hannover-gis.de. Zu frage 3) Sowohl die Darstellung der Schulbezirksgrenzen aus dem Jahre 2005 als auch die aktuelle 4. Schulbezirkssatzung (DS 0594/2015 N1) wurde im Rahmen des geltenden Rechts von den zuständigen politischen Gremien der Landeshauptstadt beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. schriftlich Beantwortet Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann schloss die Sitzung um 20.40 Uhr. Für die Niederschrift Walkling-Stehmann Bezirksbürgermeisterin Meyer Sachbearbeiter - 27 - Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List In den Schulausschuss In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis) b Nr. Anzahl der Anlagen 1910/2015 2 Zu TOP BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule Antrag, zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 6 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule zum 01.08.2016 herzustellen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten. -1- Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt 42S - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme I.21101.901 Grundschulen, sonstige Maßnahmen Einzahlungen Auszahlungen Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 Veräußerung von Sachvermögen 0,00 Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 Baumaßnahmen 0,00 Erwerb von bewegl. Sachvermögen 45.177,93 Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 Saldo Investitionstätigkeit -45.177,93 Saldo Sonderfelder 0,00 Teilergebnishaushalt 42 Angaben pro Jahr Produkt 24302 21101 Schulformübergreifende Programme und Projekte Grundschulen Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 Personalaufwendungen 10.533,00 Sonstige Transfererträge 0,00 Sach- und Dienstleistungen 24.870,26 Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 Abschreibungen 4.517,79 Privatrechtl. Entgelte 0,00 Zinsen o.ä. (TH 99) 1.129,45 Kostenerstattungen 0,00 Transferaufwendungen Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentl. Erträge 0,00 Saldo ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 -302.275,50 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Saldo aus internen Leistungsbeziehungen Saldo gesamt -2- 261.225,00 0,00 0,00 -302.275,50 Zu den Kosten: Teilfinanzhaushalt 42S Im Finanzhaushalt entstehen in 2016 einmalige Kosten in Höhe von 45.177,93 € für die Einrichtung der Mensa, des Freizeitbereiches und des Büros für den Kooperationspartner. Entsprechende Mittel werden mit dem vorhandenen Finanzkorridor 2016 abgedeckt. Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen (s. Drucksache Nr.1313/2015). Der Bau der Mensa und des Freizeitbereiches wird plangemäß zum Ganztagsbeginn fertig gestellt sein. Entsprechende Mittel sind im Teilhaushalt 19 berücksichtigt. Teilergebnishaushalt 42S Die unter Personalaufwendungen aufgeführten Beträge in Höhe von 10.533,00 € (Produkte 24302 / 21101) setzen sich wie folgt zusammen: • • Schulhausmeisterdienste Schulverwaltungskräfte 4.377,00 € 6.156,00 € Die früheren bzw. längeren Nutzungszeiten einzelner Räume führen zu einer Ausweitung der Betreuungszeiten im Rahmen der Schulhausmeisterdienste und einer Erhöhung der Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte. Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 24.870,26 € (Produkte 24302/21101) wie folgt zusammen: • • • • Ganztagszuschlag (2,50 € pauschal für jedes Kind) einmaliger Einrichtungsaufwand (Drucksache Nr. 1313/2015) Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf Pauschalbetrag Telefonkosten 1.040,00 € 22.230,26 € 1.000,00 € 600,00 € Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 261.225,00 € (Produkt 24302) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013 und Nr 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote werden aus städtischen Mitteln finanziert. Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis würde das an dieser vierzügigen Schule für Transferaufwendungen jährlich 261.225,00 € bedeuten. Dieser Betrag verändert sich je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können. -3- Begründung des Antrages Die Grundschule Brüder-Grimm-Schule hat mit Schreiben vom 22.07.2015 einen Antrag auf Einführung des offenen Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 6 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 27.05.2015 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 03.06.2015 beteiligt. Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt. Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 6 NSchG durch den Schulträger beantragt wird. 42.12 Hannover / 03.09.2015 -4- 120^5 Anlage. ^ ^J)S Anlage 3 Antragsformutar ab Schuljahr; 16/17 offenen zur Errichtung einer. -Ganztagsschule* ^offenen - teifgebundenen - voll gebundenen D zum Führen von- .Ganztagsschulzügen" offenen - teilgebundenen - voll gebundenen D zur Änderung der Organisationsform von einer in eine Ganztagsschule*"* offene" oder teilgebundenen - <**tei!gebundene oder voll gebundene für die Schule / Schulform Schulnummer Straße PLZ/Ort Telefon Fax E-Mail GS Brüder-Grimm Schule 30107 Constantinstr. 63 30177 Hannover 0511 16840224 0511 16840973 [email protected] J.Zuromski Schulleitung Schulträger Landeshauptstadt Hannover 1. Antragsteller B Schulträger tßemeinde / Samtgemcinde / Stadt / Landkreis / Zweckverband): Landeshauptstadt Hannover Anschrift Ansprechpartner/.in (Name / Telefon / Fax/ E-Mait) S Schule: . Constantinstr.63 30177 Hannover Anschri ^JZuromski 051116845571 [email protected] Ansprechpartner/-in (Name / Telefon / Fax / E-Mail} D Schulelternrat: Anschrift Ansprechpartner/'in (Name / Telefon / Fax/ E-Mailj 2. Der Antrag wird nach RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule" vom 1.8.2014 gestellt. l:>leschu.le.,e"twll:ke" für dle j';wei's a"3"trebte Organisationsform nach Nrn. 2.4 bis 2.7 ein Ganztagsschulkonzept, das die pädagogischen Grundsätze und Zielt nach NU darlegt sowie zu den unter Nr.3 genannten aualita-tsmerkma1^' nimmt. ^e-Ga"ztTsch"!e "hält .';incn,zuschla9 fm <'ine" Zusatzbcdarf an Lehrcrstunden zur Ausgcstaltung der Ganztagsschulc. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.' Die Rcssourccnzuweisung erfolgt nach RdErl. d. MK vom 7.7.2011, zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 5.5.2014 .Klasscn- bildung und Lehrcrstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen"'Damit erhalten die antragstcllendcn Sch'ul'cn''den Ganztagszuschlag nach dem o.g. Erlass antcilig, sofern sie nicht bereits die volle Ausstattung nach Nr. 5.1 des o. q. Erlasses erhalten. 3. Die m RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule" v. 1.8.2014 genannten Anforderungen werden erfüllt, insbesondere folgende: - De^Unterricht nach der jeweiligen Stundcntafel wird an mindestens drei Tagen um außeruntemchtliche Angebote im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden ergänzt. - Der Unterricht nach Stundcntafel und außerunterrichtliche Angebote bilden eine pädagogische und organisatorische Einheit. - BeNcn OrganBationsformen mit verpflichtenden Tcilnahmetagcn nach Nrn. 2.5 (teilgebundcn) und 2.6 (voll gebunden) wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote ab (Rhythmisierung). - Bei der offenen Organisationsform (Nr. 2.4) verpflichtet die Anmeldung die Schülerinnen und Schüler zur reaclmäßic Teilnahme. - Der Anteil an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule soll 60% des gesamten Zusatzbedarfs nicht unterschreiten. Die Schule kooperiert mit außerschulischen Partnern. - Zeiten zur freien Gestaltung finden ebenso Berücksichtigung wie Ruhe- und Erholungsphasen. - Die Teilnahme an den außcrunterrichtlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. - Den Schülennncn und Schülern wird in einer Mittagspause ein Mittagessen angeboten. Der Kauf des Mittagessens in der Schule ist freiwillig. 4. Das Ganztagsschulkonzept als Teil des Schulprogramms Das Ganztagsschulkonzept ist integrativer Teil des Schulprogramms und beinhaltet Aussagen zur Evaluation. 5. Errichten einer Ganztagsschule Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt. Sofern sich die Antragstcllung auf die Errichtung einer offenen Ganztagsschule bezieht, soll die Ganztagsschule eingeführt werden [x] für alle Schuljahrgänge gleichzeitig oder D jahrgangsweise aufsteigend beginnend mit dem Jahrgang/den Jahrgängen. Sofern sich die Antragstellung auf die Errichtung einer teilgebundenen oder voll gebundenen Ganztagsschule bezieht, wird die Ganztagsschulc jahrgangsweise aufsteigend eingeführt, beginnend mit dem Jahrgang /den Jahrgängen* CJg. 1 oder Jg. 5) 6. Fuhren von Ganztagsschulzügen abweichender Organisationsform Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt. Sofern sich die Antragsttllung auf das Führen von Ganztagsschulzügen abweichender Organisationsform bezieht, sollen die Ganztagsschulzügc aufsteigend eingeführt werden, beginnend mit dem Jahrgang /den Jahrgängen* (*Jg. 1 oder Jg. 5) Sofern die o. g. Schule bereits als Ganztagsschule genehmigt wurde: Die o. g. Schule wurde mit Datum vom als_ Ganztagsschule genehmigt. - Anzahl der Schuljahrgänge insgesamt - Anzahl der Schuljahrgänge in der Organisationsform: - Anzahl der Schufj'ahrgänge in der Organisationsform: 7. Änderung der Organisationsform Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt. Sofern sich die Antragstcllung auf die Änderung der Organisationsform bezieht, soll die Änderung der Organisationsform aufsteigend erfolgen, beginnend mit dem Jahrgang / den Jahrgängen* (*Jg. 1 oder Jg. 5) 8. Voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Eine Präzisierung der Daten ist über die reguläre Abfrage der NLSchB erforderlich. Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler 368 erwartete Teilnehmerzahl am Ganztagsangebot zu Beginn des Ganztagsbetriebes 160-200 in den Folgej'ahren 200-270 9. Der Schulträger stattet die Ganztagsschule mit der notwendigen Einrichtung aus und unterhält diese ordnungsgemäß. Der Schulträger stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit die für den Betrieb der Ganztagsschule notwendige räumliche, sächliche und pcrsonclle Ausstattung der Schule und des Schulgebäudes sicher und trägt die anfallenden Kosten. 10. Der Träger der Schülerbeförderung wurde in die Planungen eingebunden. Insbesondere wurden mögliche Veränderungen (z.B. veränderte Busfahrtzeiten oder zusätzlich notwendige Beförderungsangeböte) erörtert und abgestimmt. Der Träger der Schülerbcforderung erhebt keine Einwände gegen die Antragstellung und stellt die Schülerbeförderung sicher. 11. Die Unterzeichnenden stimmen dem Antrag zu. Unterschrift des Antragstellers D Schulträger Datum Als Anlagen sind beizufügen: Ratsbescliluss, Kopie des Protokolls ]SSchule ^ZßZ^C Datum Als Anlagen si'nd beizufügen". Beschluss des Schuivorstands, Kopie des Protokolls Unterschrift des Schulträgers zur Dokumentation des Einvernehmens Datum D Schulelternrat Datum Unterschrift des Schulträgers zur Dokumentation des Einvernehmens Darum ^,^2^3)5 ,20^ Constantinstr. 63 . 30177 Hannover Pädagogische Gedanken zur Einführung der Ganztagsschule (hier: Offene Ganztagsschule) 1.) Zur Situation der Schule Die GS Brüder - Grimm - Schule ist eine 4-zügige Grundschule im östlichen Bereich des Stadtteils Vahrenwald-List und wird im Norden abgegrenzt durch Den Mittellandkanal und im Süden durch den Stadtwald Eilenriede. Die Zusammensetzung der Herkunft der Schüler ist äußerst heterogen. Einerseits besuchen uns Schüler aus den sozialen Brennpunkten Hinrichsring'und Gorch-Fock^Straße_ anderseits beschulen wir auch Kinder aus der sogenannten ?.TS.e."!':ha^tllch,en,ob.e.''s':;hicht (professoren, Ärzte, Rechtsanwälte etc.). Auffä'llig ist an der_Schule die Mischung der Nationen. Im Schuljahr 2014/15 kamen die' SuS aus 22 verschiedenen Nationen und bilden so unterschiedliche und' interessante Lemausgangslagen, die in der täglichen Arbeit berücksichtic werden. - Das Programifl"Rucksack" an der Schule begleitet und integriert schon seit vielen Jahren Eltern und Kinder aus den unterschiedlichsten" KultuVkreisen.' - Den zusätzlichen Ansprüchen von Schülern tragen wir Rechnung durch unsere Kooperation Hochbegabung mit dem KWR und besonderen Angeboten für leistungsstarke SuS. - Vor etwa 4 Jahren wurde die Grundsanierung der Schule durch die LH Hannover abgeschlossen. Bei diesen Baumaßnahmen wurden berete Grundzüge der OGTS mit berücksichtigt. Das Planungsverfahren'zur" Ernchtung einer Mensa, Küche und weiteren Räumen'für den Ganztag befinden sich in einem sehr fortgeschrittenem Planungsstadium."Mit Beginn der Ganztagsschuje wird die in den Räumen der Schule durchgeführte" schulergänzende Betreuungsmaßnahme nicht mehr notwendig" sein und die Schule nutzt dann die freiwerdenden Raumkapazitäten für denGanztag'. - Weitere notwendige Baumaßnahmen wird die LH Hannover rechtzeitia zum Start des Ganztagsbetriebes durchführen. 2.) Ziele der Schule Ausgehend von dem immer stärkeren Betreuungsbedarf in unserer Gesellschaft. der die^Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht und auch einem'zusatz-" HchenFörderbedarf von Kindern Rechnung trägt hat die Einführung der Ganztagsschule folgende Schwerpunktziele: 1. Individuelle Förderung, Bildung und Erziehung aller Kinder zu partnerschaftlichem, eigenverantwortlichem und demokratischem Miteinander. 2. Erweiterung von Lernkonzepten und Integration von Kindern mit sozialer Benachteiligung, Behinderung oder Migrationshintergrund zur Verbesserung der Chancengleichheit. 3. Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen zu verantwortlichem gesundheits- und umweltbewusstem Handeln. 4. Anleitung zur Gestaltung eines sinnvollen Freizeitverhaltens. Die beschriebenen Ziele finden sich wieder in den Ausführungen unseres Leitbildes: Miteinander - Voneinander - Füreinander 3.) Schwerpunkte/ Grundsätze des Ganttages - Um die Lernentwicklung und Integration der Kinder voranzutreiben sind Angebote zur Beweaungsförderung und Beweaunasentwicklüna bereitzustellen wie z. B. die Einbeziehung des VhlV Sport-Projektes, Kooperation mit dem HSC, Tennisverein Schwarz-Weiß, Germania List und dem Karate DoJo Hannover. - Zum Abbau sprachlicher Barrieren und Lernhindernissen stellt die Schule Unterrichtsstunden zur Veri'ügung, in denen in enger Verzahnung mit dem Vormittagsunterricht Förderunterricht im sprachlichen und mathematischen Bereich angeboten werden. - Grundsätzlich ist zur Verwirklichung des Qualitätsanspruches der Schule das Höchstmaß an Lehrerstunden im Nachmittagsbereich einzusetzen 4.) Um für die besonders begabten Schüler/lnnen Anreize zu setzen. ist die Kooperation mit dem Schachverband vorgesehen, damit der jetzige Schwerpunkt "Schachschule" noch ausgebaut werden kann. 5.) Der künstlerisch - musische Bereich wird durch Einbeziehung der Musikschule Ausbau der Theater-AG und Einbeziehung weiterer Kooperationspartner Berücksichtigt. 6.) Die Ganztagsgruppen sollen jahrgangsgemischt zusammengestellt werden, um So dem Leitbild unserer Schule besser entsprechen zu können. Der momentane geplante Leitablauf sieht wie folgt aus: Offene Ganztagsschule GS Brüder - Grimm - Schule Uhrzeit 8.00- 8.15 8.15- 9.45 9.45- 9.55 9.55-10.15 10.15-11.45 11.45-12.10 12.10-13.00 13.05-13.50 1. u. 2. Klassen 3. u. 4. Klassen (21 Std. Unterricht) (25 + 3 Std. Unterricht) Einlass u. gleitende Anfangszeit der SuS 1. Unterrichtsblock 10 Minuten gemeinsames Frühstück i.d. Klassen 20 Minuten 1. Spiel- und Bewegungspause 2. Unterrichtsblock 20 Minuten 2. Spiel- und Bewegungsßayse Mo. - Fr. Betreuung Mittagessen + betreute Freizeit 3. Unterrichtsblock Mo.+ Di. und Do.+ Fr. Unterricht od. individuelle Lernzeit Mittwoch Wahlpflicht AG (Tageswochenpläne, Projekte, Förderung, 13.55-14.40 Hausaufgaben Individuelle Lernzeit Tages-, Wochenpläne, Förderung, Hausaufgaben bis 16.00 betreute Freizeit + Mittagessen + betreute Freizeit Ganztagsangebote erste Ganztagsangebote für Klasse 1 und 2 16.00-17.00 Spätbetreuung 4.) Prezesssteuerung ^li-Gm-n^_des bishe^ sehren9en Zeitraumes zur Planung der Umsetzung der Offenen Ganztagsschule beruhen die meisten Annahmen bisher auf individuellen Erfahrungen, Gedankenaustauschen mit Nachbarschulen und Gesprachenjinit dem Schulträger und Anbieter von Ganztagschulangeboten an anderen Schulen. Es gibt bisher noch keine konkreten Abfragen und Festlegungen von außerschulischen Kooperationspartnern. l_TLI^e^huiis,cher! Qua!itäts®ntwicl<lungsprozess hat sich eine Steuergruppe gebildet (bestehend aus Kojlegen und Eltern), die die Umsetzung im 1. Halbjahr des Schuljahres 2015/16 vorantreibt. Insbesondere die weitere Vervollstandigung des Konzeptes, Die Verzahnung von Vor- und Nachmittag und die Festlegung von Evaluationsmöglichkeiten werden den der Arbeit bilden. Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List In den Schulausschuss In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis) b Nr. Anzahl der Anlagen 1913/2015 2 Zu TOP BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg Antrag, zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 6 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg zum 01.08.2016 herzustellen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten. -1- Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt 42S - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme I.21101.901 Grundschulen, sonstige Maßnahmen Einzahlungen Auszahlungen Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 Veräußerung von Sachvermögen 0,00 Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 Baumaßnahmen 0,00 Erwerb von bewegl. Sachvermögen 46.156,61 Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 Saldo Investitionstätigkeit -46.156,61 Saldo Sonderfelder 0,00 Teilergebnishaushalt 42S Angaben pro Jahr Produkt 24302 21101 Schulformübergreifende Programme und Projekte Grundschulen Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 Personalaufwendungen 10.533,00 Sonstige Transfererträge 0,00 Sach- und Dienstleistungen 21.632,69 Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 Abschreibungen 4.615,66 Privatrechtl. Entgelte 0,00 Zinsen o.ä. (TH 99) 1.153,92 Kostenerstattungen 0,00 Transferaufwendungen Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentl. Erträge 0,00 Saldo ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 -212.085,27 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Saldo aus internen Leistungsbeziehungen Saldo gesamt -2- 174.150,00 0,00 0,00 -212.085,27 Zu den Kosten: Teilfinanzhaushalt 42S Im Finanzhaushalt entstehen 2016 einmalige Kosten in Höhe von 46.156,61 € für die Einrichtung der Mensa, des Freizeitbereiches und des Büros für den Kooperationspartner. Entsprechende Mittel werden mit dem vorhandenen Finanzkorridor 2016 abgedeckt. Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen (s. Drucksache Nr.2622/2014). Der Bau der Mensa und des Freizeitbereiches wird plangemäß zum Ganztagsbeginn fertig gestellt sein. Entsprechende Mittel sind im Teilhaushalt 19 berücksichtigt. Teilergebnishaushalt 42S Die unter Personalaufwendungen aufgeführten Beträge in Höhe von 10.533,00 € (Produkte 24302/21101) setzen sich wie folgt zusammen: · · Schulhausmeisterdienste Schulverwaltungskräfte 4.377,00 € 6.156,00 € Die früheren bzw. längeren Nutzungszeiten einzelner Räume führen zu einer Ausweitung der Betreuungszeiten im Rahmen der Schulhausmeisterdienste und einer Erhöhung der Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte. Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 21.632,69 € (Produkte 24302/21101) wie folgt zusammen: · · · · Ganztagszuschlag (2,50 € pauschal für jedes Kind) einmaliger Einrichtungsaufwand (Drucksache Nr. 0639/2015) Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf Pauschalbetrag Telefonkosten 780,00 € 19.252,69 € 1.000,00 € 600,00 € Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 174.150,00 € (Produkt 24302) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013 und Nr. 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote werden aus städtischen Mitteln finanziert. Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis würde das an dieser dreizügigen Schule für Transferaufwendungen jährlich 174.150,00 € bedeuten. Dieser Betrag verändert sich je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können. -3- Begründung des Antrages Die Grundschule Glücksburger Weg hat mit Schreiben vom 26.06.2015 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des Schuljahres 2016/17 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 6 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 22.06.2015 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 22.06.2015 beteiligt. Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt. Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Glücksburger Weg herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs.6 NSchG durch den Schulträger beantragt wird. 42.12 Hannover / 03.09.2015 -4- ^/a^/l-wS5 12°^ Anlage 3 Antragsformular ab Schuljahr: 16/17 offenen S zur Errichtung einer. .Ganztagsschule'1 offenen - teilgebundenen - voll gebundenen D zum Führen von Qanztagsschulzügen' offenen - reifgebundenen - voll gebundenen F3 zur Änderung der Organisationsform von einer Gan2tagsschu!eT<H> "offenen oder teilgebundenen - '"""tcilgcbundE.'nt: oder vo!l gebundene für die Schule / Schulform Schulnummer Straße PLZ/Ort Teiefon GS Glücksburger Weg 05113 Glücksburger Weg 6 30165 Hannover 168-47628 168-48995 Fax E-Mail Schulleitung [email protected] Frau Stefanie Dohm Stadt Hannover Schulträger 1. Antragstelier E Schuitrsger (Gemeinde / Samtgemeinde / Stadt / Landkreis / Zweckverband): Stadt Hannover, Brüder Str. 6, Ansdirin' Frau Seeliger, 168-41244, 168-44318, [email protected] Ansprechpartner / -in iName / Telefon / Fax / E-Mait) S Schule: GS GlücksburgerWeg, Glücksburger Weg 6, 30165 Hannover Anschrift Frau Stefanie Dohm, 168-40743, 168-48995, [email protected] Ansprechpartner / -in (Name / Telefon / f-av / E-Msil) |x] Schulelternrat: SER GS GlücksburgerWeg, GlücksburgerWeg 6, 30165 Hannover Anschrift Frau Waldmann, 168-47628, [email protected] Ansprechpartner / -in (Name / Telefon / Fax / E-Mail) 2. Der Antrag wird nach RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule" vom 1.8.2014 gestellt. Die Schule entwickelt für die jeweils angestrebte Organisationsform nach Nrn. 2.4 bis 2.7 ein Ganztagsschuikonzept, das die pädagogischen Grundsätze und Ziele nach Nr. 1 darlegt sowie zu den unter Nr. 3 genannten Qualitätsmerkmalen Stellung nimmt. Die Ganztagsschule erhält einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaitung der Ganztagsschule, Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Ressourcenzuweisung erfolgt nach RdErl. d. M K vom 7.7.2011, zuietzt geändert durch RdErl. d. MKv. 5.5.2014 "Klassen- bildung und Lehrerstundenzuwessung an den allgemein bildenden Schulen". Damit erhalten die antragstellenden Schulen den Ganztagszuschlag nach dem o. g. Erlass anteilig, sofern sie nicht bereits die volle Ausstattung nach Nr. 5.1 des o, g, Erlasses erhalten. 3. Die im RdErl. d. MK "Die Arbeit in der Ganztagsschule" v. 1.8.2014 genannten Anforderungen werden erfüllt, insbesondere folgende: Der Unterricht nach der jeweiligen Stundentafel wird an mindestens drei Tagen um außerunterrichtiichc Angebote im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden ergänzt Der Unterricht nach Stundentafel und außerunterrichtlkhe Angebote bilden eine pädagogische und organisatorische Einheit. Bei den Organisationsformen mit verpflichtenden Tei!nahmet3gen nach Nrn. 2.5 (teilgebunden) und 2,6 (volf gebunden) wechseln sich Unterricht und außerunterrichtiiche Angebote ab (Rhythmisierung). Bei der offenen Organisationsform (Nr. 2.4) verpflichtet die Anmeldung die Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen Teilnahme. Der Anteil an Lehrerstunden zur Ausgestsltung der Ganztagsschule soll 60% des gesamten Zusatzbedarfs nicht unterschreiten. Die Schule kooperiert mit außerschuiischen Partnern. Zeiten zur freien Gestaltung finden ebenso Berücksichtigung wie Ruhe- und Erholungsphasen. Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Den Schülerinnen und Schülern wird in einer Mittagspause ein Mittagessen angeboten. Der Kauf des Mittagessens in der Schule ist freiwillig. 4. Das Ganztagsschulkonzept als Teil des Schulprogramms Das Ganztagsschulkonzept ist integrativerTeil des Schulprogramms und beinhaitet Aussagen zur Evaluation. 5. Errichten einer Ganztagsschuie Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden crfülit. Sofern sich die Antragste!lung auf die Errichtung einer offenen Gsnztagsschuls bezieht, soll die Ganztagsschute eingeführt werden 1H] für alle Schuijahrgänge gleichzeitig oder D Jahrgangsweise aufsteigend beginnend mal dem Jahrgang/den Jahrgsngen____,__"___ ___. Sofern sich die Antragstellung auf die Errichtung einer teilgebundenen oder voll gebundenen Ganztagsschule bezieht, wird die Gsnztagsschule jahrgangsweise aufsteigend eingeführt, beginnend mit dem Jahrgang / den Jahrgängen" CJg. 1 oder Jg. 5] 6. Führen von Ganztagsschulzügen abweichender Organisationsform Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt. Sofern sich die Antragsteilung auf das Führen von Ganztsgsschulzügen abweichender Organisationsform bezieht, sollen die Ganztagsschuizüge aufsteigend eingeführt werden, beginnend mit dem Jahrgang/den Jahrgängen^ ("JG. 1 oder Jg. 5) Sofern die o. g. Schule bereits als Ganztagsschule genehmigt wurde: Die o. g. Schule wurde mit Datum vom. ais-^ Gsnztagsschule genehmigt. - Anzahl der Schuijahrgänge insgesamt - Anzahj der Schuljahrgänge in der Organisationsform: - Anzahl der Schuijahrgänge in der Organisationsform: 7. Änderung der Organisationsform Die Voraussetzungen der Nrn. 2 bis 4 werden erfüllt, Sofern sich die AntragstelEung auf die Änderung der Organisationsform bezieht, soll die Änderung der Organisationsform aufsteigend erfolgen, beginnend mit dem Jahrgang / den Jahrgängen* ("Jg. 1 oder Jg. 5) 8. Voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Eine Präzisierung der Daten ist über die reguläre Abfrage der MLSchB erforderlich. Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler 224 (Schuljahr 14/15) erwartete Teilnehmerzahi am Ganztagsangebot zu Beginn des Ganztagsbetriebes in den Folgejahren 160 9. Der Schuiträger stattet die Ganztagsschule mit der notwendigen Einrichtung aus und unterhält diese ordnungsgemäß. Der Schulträger stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit die für den Betrieb der Ganztagsschule notwendige räumliche, sächliche und personelle Ausstattung der Schule und des Schulgebäudes sicher und trägt die anfallenden Kosten. 10. Der Träger der Schülerbeförderung wurde in die Planungen eingebunden. Insbesondere wurden mögliche Veränderungen (z.B. veränderte Busfahrtzeiten oder zusätzlich notwendige Beförderungsangeböte) erörtert und abgestimmt. Der Träger der Schülerbeförderung erhebt keine Einwände gegen die Antragsteliung und stellt die Schülerbeförderung sicher. 11. Die Unterzeichnenden stimmen dem Antrag zu. Unterschrift des Antragstellers a Schulträger Datum Als Anlagen sind beizufügen: Ratsbeschiuss, Kopie des Protokolis schulg, Hannover, 23.6.15 Datum Als Anlagen sind beizufügen: Bescfiluss des Schuivorstands, Kopie des Protokolls Untefschrift des SchulTräaers zur Dokumentstion des Einvernehmens Da'tu m Schulefternrat ( 9-^-- Hannover, 23.6.15 Datum Unterschrift des Schultfägers zur DakLimentation des Einvernehmens Datum A^e.2^^ 120^ ^) ^undschü^ -^ f >.<.. |0> <& Srundschule (Slücksburger Weg, Slücksburger Weg 6, 30165 Hannover, Tel.: 0511 ,168-4 76 28 gsgluecksburgerwegOhannover-s+ad+.de PädaQopisches Konzept zur Einrich+ung einer offenen ^anz+agsschule (OGS) Nach Erlasses vom 01.08.2014 l. Allgemeine Angaben Name und Adresse der Schule: (Srundschule ölücksburger Weg ölücksburger Weg 6 30165 Hannover Schulform: Verlässliche örundschule Schul+räger: Stadt Hannover 2. Ausgangsbedingungen Die örundschule ßlücksburger Weg liegt in Hannover - Vahrenwald. Sie ist eine Verlässliche Grundschule. Schul+räger is+ die Stadt Hannover. Vahrenwald ist ein eher industriell geprägter S+adt+eil im nördlichen Teil von Hannover. Der S+ad+teil hat vorwiegend Seite l Mehrfamilienhausbebauung und wird durch eine der größten Verkehrss+raßen Hannovers in zwei Teile geteilt. Bedingt durch den Standort der Schule hat ein öroß+eil der Schüler einen Migra+ionshin+ergrund und/oder kommt aus sozialschwachen und bildungsfernen Familien. Im Schuljahr 2014/2015 werden 224 Schülerinnen und Schüler un+errich+et. Außerdem werden 10 Kindergar+enkinder in der Sprachfrühförderung in den Räumlichkeiten der Schule oder im Kindergarten vor der Einschulung gefördert. Die Schülerzahlen verteilen sich in diesem Schuljahr wie folgt. l. Jg. 3 Klassen 62 Schüler 2. Jg. 2 Klassen 48 Schüler 3. Jg. 2 Klassen 45 Schüler 4. Jq. 3 Klassen 69 Schüler 10 Klassen 224 Schüler Die Schüler der G5 Slücksburger Weg besitzen 16 verschiedene S+aa+sangehörigkei+en. Darüber hinaus besitzen viele Schüler zwar die deutsche S+aa+sangehön'gkeit, haben aber einen Migra+ionshin+ergrund. Mehr als die Hälf+e der Schüler verfügen über geringe bis nicht ausreichende Deu+schkenn+nisse. üerzeit werden 12 Schüler un+errich+et, die kürzer als 2 Jahre in Deutschland leben und nur über sehr geringe Deu+schkenn+nisse verfügen. Außerdem haben wir derzeit 6 Schüler mit sonderpädagogischen Un+ers+ü+zungsbedarf im Bereich Lernen, üie Überprüfung von weiteren Schülern auf sonderpädagogischen Un+ers+ü+zungsbedarf steht noch aus. Die Un+errich+szeit geht von 08.20 - 13.55 Uhr. Die Schüler können bereits ab 08.00 Uhr das (Sebäude be+re+en. Die Aufsicht zwischen 08.00 - 08.20 Uhr wird von der Frühaufsicht übernommen. Im Anschluss an die 4. Un+em'ch+ss+unde findet für den l. und 2. Jahrgang im Rahmen der Verlässlichen Srundschule eine Betreuung bis 13.00 Uhr s+a+t. Die Betreuung erfolgt durch pädagogische Mi+arbei+er-. In der Regel ist um 13.00 Uhr für alle Jahrgänge der Seite 2 Schulvormit+ag beendet. Lediglich an einem Tag findet bis 13.50 Uhr eine Lehrer-AS-S+unde für den 3. und 4. Jahrgang s+a+t. üer Förderun+erricht findet als Frühförderung in der Zeit von 07.35 08.00 Uhr und als Spä+förderung im Änschluss an den Unterricht s+a+t. Stunde Zeit 0. 07.35 08.00 08.20 09.05 09.05 09.15 09.15 l. l.Jg 2.Jg 3.Jg 4.Jg Früh- Früh- Früh- förderung förderung förderung Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Frühs+ücks- Frühs+ücks- Frühs+ücks- Frühs+ücks- pause Un+erricht pause Unterricht pause Unterricht pause Unterricht gr.Pause gr.Pause gr.Pause gr.Pause Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht Unterricht gr.Pause gr.Pause gr.Pause gr. Pause Betreuung Spätföl Unterricht Unterricht Un+erricht mi+twochs mi+twochs L-A& Spätfö'3 L-A6 10.00 10.00 10.25 10.25 11.10 11.15 12.00 12.00 12.15 5. 12.15 13.00 Betreuung Spätfö'2 6. 13.10 13.55 Spätfö'4 Nach Schulschluss gehen die Kinder in umliegende Hor+einrich+ungen oder nach Hause. Leider reichen die Kapazitäten der umliegenden Hor+einrich+ungen nicht aus, um den Bedarf an nachmi+täglicher Betreuung zu decken. Auch die zunehmende Konkurrenz benachbarter Grundschulen, die bereits im 6anz+ag sind, sorgt dafür, dass einige El+em einen Ausnahmean+rag zum Besuch einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirkes stellen. Seite 3 Das Kollegium besteht derzeit aus 13 Lehrerinnen, einer Anwär+erin und einem Förderschullehrer. Außerdem decken fünf pädagogische Mitarbeiter im Rahmen der Verlässlichen Grundschule folgende Ärbei+sbereiche ab: . Ver+re+ungskräf+e . Be+reuungskräf+e . Hausaufgabenbe+reuung Darüber hinaus ist eine Schutsozialarbei+erin an unserer Schule tätig. üie Schulsekre+ärin ar'bei+et 30 Stunden an dieser Schule, üer Schulhausmeis+er ist mit seiner ganzen Arbeitszeit an diesem Schuls+andort. Neben dem Unterricht finden an unserer Schule das "Rucksackprojekt , eine außerschulische Deu+schförderung durch die Volkshochschule (für Quereins+eiger mit geringen Deu+schkenn+nissen) und eine Leseförderung durch "Lesemen+or e. V. s+a+t. Außerdem nimmt die Schule am EU - Schulobs+projekt teil. 2. Räumliche Situation der Schule üas Gebäude ist Ende der 90er Jahre neugebaut worden und 2006 durch einen Verwal+ungs- und Fachraum+rakt erwei+ert worden. Seit dem besteht es aus einem Hauptgebäude und einer Tumhalle. Im Hauptgebäude befinden sich . 11 Klassenräume . l Compu+erraum . l Musikraum . l Werkraum . l Differenzierungsraum . l Raum für die sonderpädagogische Un+ers+ü+zung . eine größere Teeküche . eine Schülerbücherei . eine Lehrerbücherrei . ein Lehrerzimmer . ein l. Hilfe-Raum . eine Äula mit Bühne Seite 4 In Freiphasen und in den Pausen steht den Kindern ein großes, ansprechendes Außengelände mit Spielgerä+en, Toren und Na+urgrund zur Verfügung. Für den (Sanz+agbe+rieb sind folgende Räumlichkeiten in Planung; . eine Mensa . ein Büro für die ST-Koordina+orin . einen zusätzlicher Sruppenraum 3. Motivation für den Sanztag Die Haup+mo+iva+ion für den 6anz+ag ergibt sich aus der Notwendigkeit an zusätzlicher Förderung und Betreuung der Kinder über den Schulvormi+tag hinaus. Wie schon unter Punkt 2 beschrieben, wechseln 2unehmend Kinder an andere Schulen, die sich bereits im Gan2+ag befinden. Die Notwendigkeit einer nachmi+täglichen Betreuung ist durch die Berufs+ä+igkeit vieler Eltern 9es+iegen. Vor allem, da Eltern bereits während der Kindergar+enzeit ihrer Kinder eine längere Be+reuungszeit nutzen können, und somit wieder in einen Beruf einsteigen können. Mit Beginn der Grundschulzeit stehen viele Eltern vor einem Be+reuungsproblem, da die Verlässliche Grundschule nur bis 13.00 Uhr geht. Hor+plä+ze sind nicht im ausreichenden Maße vorhanden. Nachmittags haben viele Schüler nur eingeschränkt Kontakt zu gleichal+rigen Kindern. Häufig bleiben sie in ihren Familien und haben nur sehr begrenzt die Möglichkeit, ihre Deu+schkenn+nisse auszubauen und wei+emeichende Erfahrungen zu sammeln. Kinder benötigen jedoch auch am Nachmi+tag Anregungen und Austausch mit anderen Kindern, speziell mit deu+schsprechenden. Hierbei können wohnor+nahe Einrichtungen aus dem S+ad+teil helfen. Die Öffnung von Schule in den S+ad+teil ermöglicht das Kennenlernen und Nutzen außerschulischer sozialer und kultureller Einn'ch+ungen. Der Ausbau ihrer sozialen Fähigkeiten, Anregungen zur sinnvollen Freizei+ges+al+ung und Unterstützung bei schulischen Seite S - Schwierigkeiten erfordern eine weitere Betreuung, da diese Un+ers+ü+zung häufig zu Hause nicht s+a+tfinden kann. Auch gibt es zunehmend Kinder, die nur mit einem El+em+eil aufwachsen. Häufig sind einer oder beide El+ern+eile arbeitslos. Aber auch Kinder Berufs+ä+iger benötigen ein verlässliches Nachmi++agsangebo+, da die Hor+plä+ze häufig nicht ausreichen. Speziell diese Kinder sind auf eine zuverlässige und pädagogische wertvolle Nachmit+agsbe+reuung angewiesen. Durch das regelmäßige Mi+tagessenangebot wird ein wertvoller Beitrag zur gesunden Ernährung geschaffen. ber ganz+ägliche Be+reuungsbedarf rich+e+ sich in erster Linie an Kinder, die nach der Schule kein Be+reuungsangebot nutzen können. Hierbei ist uns eine besondere Förderung / Ausbau der deutschen Sprache wichtig. 4. Ziele üie Kolleginnen und Kollegen haben sich auf folgende Ziele für ihr Ganz+agsschulkonzept geeinigt: l. Individuelle Förderung . üifferenzier+e Lemmöglichkei+en . Unterschiedliche Begabungen und Lemmo+iva+ionen der Schüler berücksichtigen . Fördern und Fordern . Lerns+ra+egien / Lernen mit allen Sinnen . Me+hodenkompe+enz 2. Un+ers+ü+zunq zur eiqenveran+wor+lichen Lebensqes+al+unq . Individuelle Freizei+ges+al+ung (z.B. Gestaltung der Pausen) . Medienerziehung . Gesundhei+serziehung (Ernährung, Sport,...) . Mobili+ät 3. Förderunq der Sozial kompe+enz . Empa+hie . Reflexion j, schulin+em . Selbs+wer+gefühl /-bewuss+sein . Sleichberech+igung Seite 6 - Wer+schä+zung Anerkennung / Respekt / Toleranz gesell. Beitrag 5. Seplan+e pädagogische fies+at+ung des Tagesablaufes Der Tag wird in mehrere Blöcke geteilt; Blöcke Bezeichnung Zeiten Block Früh 07.00 - 08.00 Uhr Frühbe+reuung, Frühförder Block l 07.35 - 08.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Block 2 Block 3 Block Spät 13.00 - 14.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 16.00 - 17.00 Uhr Verl. Srundschule Un+em'cht, Betreuung Mi+tagspause Nachmi++ag Spä+be+reuung Block Früh: In der- Zeit von 07.00 - 08.00 Uhr wird die Frühbe+reuung angeboten. Dieses Angebot übemimmt der Koopera+ionspar+ner. Hierfür ist eine Anmeldung der teilnehmenden Kinder erforderlich. Von 07.35 - 08.00 Uhr findet die schulische Frühförderung des 3. und 4. Jahrgangs s+a+t. Diese Förderung wird von Lehrkräften durchgeführt und richtet sich an Schüler die Schwierigkeiten in den Bereichen "Lesen", "Rechtschreibung" und "Rechnen" haben. Block l (Verlässliche Grundschule): Alle Kinder werden im Rahmen der Verlässlichen (Srundschule von 08.00 - 13.00 Uhr betreut. dies beinhal+e+ den Un+emcht und die Betreuung der l. und 2. Klässler von 12.00 - 13.00 Uhr. Schüler des 3. und 4. Jahrgangs haben an einem Tag in der Woche bis 13.50 Uhr Unterricht (L-A6). Block 2 (Mit+aqspause}: Für die am Nachmi+tagsangebot teilnehmenden Schüler- gibt es in der Zeit von 13.00 - 14.00 Uhr die Mögtichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen. Es soll in mehreren Durchgängen gegessen Seite 7 werden. Die restliche Zeit der Mi+tagspause dient zur freien Verfügung (beaufsichtigt). Die Kosten für das Mittagessen tragen die Eltern. Block 3 (Nachmi++ag): Die Schüler können an bis zu fünf Schulnachmi+tagen pro Woche freiwillige am öanz+agsprogramm teilnehmen. Die Anmeldung, die schriftlich zu Beginn des Schuljahres durch die El+em erfolgen muss, verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Der Ganz+agsbe+rieb findet in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr s+a+t. Diese sollen mit Hilfe von Koopera+ionspar+nem und Lehrers+unden durchgeführt werden. Mittwoch soll das Ganz+agsangebot ausschließlich von ex+emen Anbietern erfolgen, da der Mi+twoch als Konferenz+ag für das gesamte Kollegium freigehalten werden soll. Am Donnerstag finden für den 3. und 4. Jahrgang die Lehrer-Aös in der 6. Stunde statt. Block Spät: In der Zeit von 16.00 - 17.00 Uhr wird die Spä+be+reuung angeboten. Dieses Angebot übemimmt der Koopera+ionspar+ner. Hierfür ist eine Anmeldung der teilnehmenden Kinder erforderlich. Weitere Kn'+en'en des pädagogischen Konzep+es: . Förderun+erricht Der Förderun+erncht für den l. und 2. Jahrgang findet in der 5. Stunde statt. Der Förderun+em'cht für den 3. und 4. Jahrgang findet in der Frühförderung von 07.35 - 08.00 UhrS+Q++. . Hausaufqabenbe+reuung Es soll Hausaufgabenbe+reuung für Schüler angeboten werden, die nicht im &anz+ag angemeldet sind. Auch im Block 3 findet eine Hausaufgabenhilfe s+a++. . Ferienbe+reuunq Im Verlauf eines Schuljahres werden über den Koordina+ionspar+ner 7 Wochen Ferienbe+reuung angeboten, davon drei Wochen in den Sommerferien, zwei Wochen in den - Seite 8 Herbs+ferien, zwei Wochen in den Os+erferien. Die Ferienbe+reuung ist für die teilnehmenden Kinder kostenpflichtig. . Zusammenarbeit Um eine optimale Zusammenarbeit zwischen dem Kooperationspartner und der Schule zu ermöglichen, sollen auf gemeinsamen üiens+besprechungen und Konferenzen Zielabsprachen und Vereinbarungen erarbeitet werden. . Evalua+ion Der öanz+agsbe+rieb wird am Ende eines Schuljahres evaluiert und wei+eren+wickelt. Dabei sollen Befragungen der El+ernschaft, der Schüler und der vom 6anz+ag betroffenen Mitarbeiter regelmäßig durchgeführt werden. 6. Angestrebte Angebote im Nachmi+tagsbereich Anges+reb+e Angebote (eine Auswahl); . Hausaufgabenhilfe . Mannschaf+sspor+ar+en . Tanzen . Chor . Musikun+em'cht . Künstlerische Bildung (Tonarbei+en, Malen, Origami, Holzarbei+en,...) . öesellschaf+sspiele . Compu+erkurse . Hörbuchges+al+ung 7. Aufgaben und Einsatz der Lehrkräfte im &an2+agsbetrieb Folgende Einsa+zfelder bie+en sich an; . Förderung der Schüler mit Lernschwiengkei+en . Forderung der Schüler mit besonderen Begabungen / Interessen . Nachmi+tagsangebo+e . Beaufsich+igung in "Freiphasen" Seite 9 8. Aufgaben und Einsatz der pädagogischen Mitarbeiter Folgende Einsa+zfelder bieten sich an: . Betreuung der 1./2. Klassen im Rahmen der verlässlichen Grundschule von 12.00 - 13.00 Uhr . Beaufsich+igung in "Freiphasen' . Nachmit+agsangebo+e 9. Aufgaben und Einsatz der Kooperationspartner Folgende Einsa+zfelder bieten sich an: . Nachmi+tagsangebo+e . Früh- und Spä+be+reuung . Ferienbe+reuung 10. Beschlüsse: t)as Konzept wurde auf Diens+besprechungen innerhalb des Kollegiums erarbeitet und auf der Diens+besprechung vom 02.06.2015 einstimmig verabschiedet. 22-06.-^" Auf der Schulvors+andssi+zung vom -???- wurde das Konzept besprochen und einstimmig beschlossen. 22.0^..^ Auf der Schulel+emra+ssi+zung vom ;???~ wurde das Konzept besprochen und einstimmig beschlossen. Hannover, Juni.15 Seite 10 Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List An den Schulausschuss (zur Kenntnis) An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis) b Nr. Anzahl der Anlagen 15-1758/2015 0 Zu TOP Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Brüder-Grimm-Schule Antrag, zu beschließen, dem Förderverein der Grundschule Brüder-Grimm-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2015/2016 Mittel in Höhe von bis zu 22.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Haushaltsjahr 2016 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Das Betreuungsangebot richtet sich gleichermaßen an Mädchen und Jungen. -1- Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme Bezeichnung Einzahlungen Auszahlungen Saldo Investitionstätigkeit 0,00 Teilergebnishaushalt 42 S Angaben pro Jahr Produkt 24302 Schulformübergreifende Programme und Projekte Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Transferaufwendungen 22.000,00 Saldo ordentliches Ergebnis -22.000,00 Begründung des Antrages Der Förderverein der Grundschule Brüder-Grimm-Schule e. V. bietet seit dem 01.08.1998 den Schülerinnen und Schülern der Schule eine schulergänzende Betreuung an. Dieses Angebot möchte der Förderverein im Schuljahr 2015/2016 fortsetzen. Die schulergänzende Betreuung wird an Schultagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und während der Ferien mit Ausnahme einer dreiwöchigen Schließzeit in den Sommerferien von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr angeboten. Die Betreuung schließt einen Mittagstisch ein. Der Elternbeitrag beträgt pro Kind monatlich 220,00 €. Für Kinder aus finanziell schwach gestellten Familien wird ein ermäßigter Beitrag erhoben. Aufgrund der Bestimmungen des seit dem 01. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetzes (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns / MiLoG) sind die Personalkosten durch Anhebung der Entgelte gestiegen. Der Förderverein beantragt die Erhöhung der Zuwendung zur Deckung des Mehrbedarfes. 42.13 Hannover / 21.07.2015 -2- Beschlussdrucksache Landeshauptstadt b In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List Nr. Anzahl der Anlagen 15-1919/2015 1 Zu TOP „Hannover schafft Platz“ Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe Antrag, 1. der Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe laut beiliegendem Entwurf mit Gesamtkosten i.H. v. 107.000 € und dem Baubeginn zuzustimmen. - Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover Berücksichtigung von Gender-Aspekten Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Die Aufwertung der Verkehrsgrünfläche Im Kreuzkampe bringt für Mädchen/Frauen gleichermaßen eine Verbesserung wie für Jungen/Männer. -1- Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme 54101905 Gemeinden, Stadtplatzprogramm Einzahlungen Auszahlungen Baumaßnahmen 107.000,00 Saldo Investitionstätigkeit -107.000,00 Teilergebnishaushalt 66 Angaben pro Jahr Produkt 54101 Gemeindestraßen Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Abschreibungen 2.675,00 Zinsen o.ä. (TH 99) 2.675,00 Saldo ordentliches Ergebnis -5.350,00 Teilergebnishaushalt 67 Produkt 55102 Öffentliches Grün Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 300,00 Sach- und Dienstleistungen 200,00 Saldo ordentliches Ergebnis - 500,00 Finanzielle Auswirkungen Finanzhaushalt Investitionsmaßnahme Bezeichnung 54101905 Gemeindestraßen, Stadtplatzprogramm Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2015 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Kostenzusammenstellung Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Vor- und Erdarbeiten 14.500,- € Befestigte Flächen/Wegebau 50.000,- € Ausstattung 21.500,- € Vegetationstechnische Arbeiten 21.000,- € Gesamtkosten 107.000,- € -2- Begründung des Antrages Im heutigen Bestand weist die baumbestandene Grünfläche in der Straße „Im Kreuzkampe“ gestalterische und funktionale Defizite auf, die zu einem Verlust einer ehemals hohen Nutzungs- und Aufenthaltsqualität geführt haben. Durch den schlechten Zustand des wassergebundenen Hauptweges, lückenhafte Rasen- und Pflanzflächen, fehlende Sitzmöglichkeiten und illegales Beparken hat der Platz seinen Schmuckcharakter verloren. Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat in seiner Sitzung am 13.6.2013 die Aufwertung der begrünten Mittelinsel in der Straße „Im Kreuzkampe“ einstimmig beschlossen (DS 15-1395/2013). Die Verwaltung hat die Maßnahme daraufhin in das Programm „Hannover schafft Platz“ aufgenommen und eine Planung erstellt, die die heutigen Missstände beseitigt und die Aufenthaltsqualität erhöht. Beteiligung Im November 2013 hat die Verwaltung den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List und die Stadtteilrunde List-Nord-Ost zu einem Ortstermin eingeladen. Soweit möglich sind die Ergebnisse dieses Termins in die Planung eingeflossen. Planung Ziel der Planung ist eine an dem Bestand (baumüberstandene Grünanlage, zentrale Wegeachse mit seitlichen Zuwegungen, Rasen- und Pflanzflächen) orientierte Aufwertung und Gliederung des langgestreckten Platzes in 4 annähernd gleich große Segmente und je einer Aufweitung mit Sitzbereichen an seinen Kopfenden. Während der nördliche Bereich eher den Schülerinnen und Schülern der anliegenden Käthe-Kollwitz-Schule als Treff- und Aufenthaltsmöglichkeit dient, bietet der südliche Platzbereich aufgrund seiner sonnenexponierten Lage mit Hilfe von Bänken und Schmuckbeeten die Möglichkeit des ruhigen Verweilens. Weitere Aufenthaltsangebote bilden holzbelattete Sitzmauern aus hellem Granit an den 3 Querwegen und Citybänke entlang des Hauptweges. Der ca. 3,50 m breite Haupterschließungsweg erhält mittels neuer Einfassungen seine ursprüngliche Kontur zurück. Sämtliche begehbaren Platzflächen werden in einer hellen, wassergebundenen Bauweise ausgeführt. Neben der Möglichkeit des Boulespiels, welches entlang des Hauptweges möglich ist und sich an alle Altersgruppen richtet, stellen eingestreute „CitySpielgeräte“ ein Angebot für kleinere Kinder dar. Der Platz wird an seinen Längsseiten durch eine 2-reihige Lindenallee gesäumt. Ihr Erhalt und ihre Ergänzung sind ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Planung. Die an der westlichen Platzkante zum Teil schon vorhandene Strauchpflanzung wird ergänzt und verhindert zukünftig ein illegales Beparken des Platzes. Die östliche Platzhälfte wird durch neu angelegte Rasenflächen geprägt. Zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung werden Bordabsenkungen an den Kopfenden der Grünanlage durchgeführt. Bauzeit Die Baudurchführung ist für Herbst/Winter 2015 vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gremien. 67.21 Hannover / 26.06.2015 -3- -4- 53,73 Gottfried-Keller-Stra 8 10 I III 2,0 % I 2.00 6.00 12 14 III III 7 2,0 % IV 16 Bezugsachse 14 IV 14 17 ca. 3.37 12 6 3.00 4.00 III 2.50 15 12 III III 6.50 III 1.60 City-Spielgerät "Chips" 3.50 III III 9 1.50 City-Spielgerät "Sprößling" 5 10 6.50 III 3 III 11 4.00 III III Legende 8 2,0 % III Baum neu Rasenflächen Mulchflächen 6 III Im Kreuzkampe III 13 Bezugsachse 3.50 wassergebundene Wegedecke (Deckschicht gelb) IV IV 1.70 Sitzblöcke 100/150/200 * 50 * 45 (L*B*H) City-Spielgerät "Brett" Sitzauflage III 7 III III 3 Citybank mit Rücken- und Armlehne 1 4.00 III Einfahrt III Sitzauflage mit Rückenlehne Bezugsachse 2.00 III Einfahrt ca. 3.35 6.50 3.50 Grillp 53,64 III 2,0 % 2 6 III1/2 4 III1/2 Alle Maße sind vor Ort zu prüfen. Höhen - und Maßangaben in Meter üNN. III1/2 5 IV Abweichungen von der Örtlichkeit sind der Bauüberwachung sofort mitzuteilen. Der Unternehmer hat sich vor Baubeginn über die Lage vorhandener Leitungen zwingend zu informieren. 1.50 Tütenspender III 9 III 3.00 5.00 8 2.00 2,0 % 6.50 Hannover Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover 2,0 % 4 III 4.00 2,0 % 6.50 Planung und Bau 67.21 Objektplanung I Arndtstraße 1, 30167 Hannover III1/2 Grundlagendaten © Landeshauptstadt Hannover - Der Oberbügermeister - Fachbereich Planen und Stadtentwicklung 53,60 53,61 Projekt: Im Kreuzkampe Plan: Entwurf Plan-Nr.: 1 Lagerbuch: Format: DIN A 1 Maßstab: 1 : 250 Verzeichnispfad: G:\67_21_Objekt_I\Timm\Projekte 2015\Im Kreuzkampe\Aktuelle Pläne\150410_3 Entwurf ImKreuzkampe.dwg III1/2 2 6 III1/2 III1/2 Bearbeitung Projektbetreuung: Planzeichnung: Ti Ti OE: Datum: 10.04.2015 Datum: Name: Abstimmung III1/2 III1 3 7 ampe III Gesehen OE: Datum: Name: III1/2 7 SPD – Fraktion CDU – Fraktion Bezirksratsherr Budnick Bezirksratsherr Könekamp Bezirksratsfrau Pauli Drucks. Nr. 15-2105/2015 Frau Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann Über Bereich für Rats – und Stadtbezirksangelegenheiten Rathaus Trammplatz 2 30159 Hannover In den Stadtbezirksrat Vahrenwald – List für die Sitzung am 21.09.2015 Zu TOP 7.3.1. Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2015 Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Der Bezirksrat möge beschließen: Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung: Empfänger : Förderverein der Brüder Grimm Schule Betrag : 2.000,- € Verwendungszweck : Gestaltung eines Wandbildes (Beihilfe Nr. 23/2015) Grundlage für die Entscheidung ist der am 24.06.2015 gestellte Antrag. Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt. Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht. Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet. Hannover, 21.09.2015 gez. Gill ____________________ Gill (SPD - Fraktion) gez. Budnick __________________ Budnick (PIRATEN) Für die Richtigkeit Meyer gez. Pohl ____________________ Pohl (CDU - Fraktion) gez. Könekamp ____________________ Könekamp (DIE LINKE.) gez. Pauli _________________ Pauli (FDP) SPD – Fraktion CDU – Fraktion Bezirksratsherr Budnick Bezirksratsherr Könekamp Bezirksratsfrau Pauli Drucks. Nr. 15-2106/2015 Frau Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann Über Bereich für Rats – und Stadtbezirksangelegenheiten Rathaus Trammplatz 2 30159 Hannover In den Stadtbezirksrat Vahrenwald – List für die Sitzung am 21.09.2015 Zu TOP 7.3.2. Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2015 Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Der Bezirksrat möge beschließen: Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung: Empfänger : Heilig-Geist-Kirchengemeinde Betrag : 7.000,- € Verwendungszweck : Anschaffung von Stühlen für die Kindertagesstätte (Beihilfe Nr. 24/2015) Grundlage für die Entscheidung ist der am 11.08.2015 gestellte Antrag. Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt. Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht. Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet. Hannover, 21.09.2015 gez. Gill ____________________ Gill (SPD - Fraktion) gez. Budnick __________________ Budnick (PIRATEN) Für die Richtigkeit Meyer gez. Mecklenburg _______________________ Mecklenburg (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gez. Könekamp ____________________ Könekamp (DIE LINKE.) gez. Pohl ____________________ Pohl (CDU - Fraktion) gez. Pauli _________________ Pauli (FDP) SPD – Fraktion CDU – Fraktion Bezirksratsherr Budnick Bezirksratsherr Könekamp Bezirksratsfrau Pauli Drucks. Nr. 15-2107/2015 Frau Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann Über Bereich für Rats – und Stadtbezirksangelegenheiten Rathaus Trammplatz 2 30159 Hannover In den Stadtbezirksrat Vahrenwald – List für die Sitzung am 21.09.2015 Zu TOP 7.3.3. Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2015 Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Der Bezirksrat möge beschließen: Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung: Empfänger : Beratungs-und Therapiezentrum Betrag : 2.000,- € Verwendungszweck : Nachrüstung der PC-Ausstattung (Beihilfe Nr. 25/2015) Grundlage für die Entscheidung ist der am 19.08.2015 gestellte Antrag. Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt. Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht. Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet. Hannover, 21.09.2015 gez. Gill ____________________ Gill (SPD - Fraktion) gez. Budnick __________________ Budnick (PIRATEN) Für die Richtigkeit Meyer gez. Mecklenburg _______________________ Mecklenburg (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gez. Könekamp ____________________ Könekamp (DIE LINKE.) gez. Pohl ____________________ Pohl (CDU - Fraktion) gez. Pauli _________________ Pauli (FDP) SPD – Fraktion CDU – Fraktion Bezirksratsherr Budnick Bezirksratsherr Könekamp Bezirksratsfrau Pauli Drucks. Nr. 15-2108/2015 Frau Bezirksbürgermeisterin Walkling-Stehmann Über Bereich für Rats – und Stadtbezirksangelegenheiten Rathaus Trammplatz 2 30159 Hannover In den Stadtbezirksrat Vahrenwald – List für die Sitzung am 21.09.2015 Zu TOP 7.3.4. Interfraktioneller Antrag zum Haushaltsplan 2015 Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates Der Bezirksrat möge beschließen: Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung: Empfänger : Kindertagesstätte Unter´m Regenbogen Betrag : 3.000,- € Verwendungszweck : Neugestaltung des Außengeländes (Beihilfe Nr. 26/2015) Grundlage für die Entscheidung ist der am 27.08.2015 gestellte Antrag. Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt. Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht. Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet. Hannover, 21.09.2015 gez. Gill ____________________ Gill (SPD - Fraktion) gez. Budnick __________________ Budnick (PIRATEN) Für die Richtigkeit Meyer gez. Mecklenburg _______________________ Mecklenburg (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gez. Könekamp ____________________ Könekamp (DIE LINKE.) gez. Pohl ____________________ Pohl (CDU - Fraktion) gez. Pauli _________________ Pauli (FDP) Vahrenwald-List Hannover, den 07.09.2015 Fraktionsvorsitzender Bruno Gill Apenrader Straße 23, 30165 Hannover An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A. Drucks. Nr. 15-1926/2015 über den Fachbereich Zentrale Dienste Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.02 Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2015 Der Bezirksrat möge beschließen: Resolution des Bezirksrates und Integrationsbeirates Vahrenwald-List an seine Bürger- und innen Derzeit erleben wir, dass eine große Anzahl von Schutz und Hilfe suchenden Menschen in unsere Stadt kommen. Um diese Menschen würdig unterzubringen, werden - auch in Vahrenwald-List - immer mehr Orte gesucht, an denen Unterkünfte errichtet werden können. Die Bürger_innen von Vahrenwald-List sind gastfreundlich und tolerant und heißen die neuen Einwohner_innen willkommen. Für uns ist es selbstverständlich und unserem humanen Menschenbild entsprechend, dass wir geflüchteten Menschen Obdach gewähren. Aber darüber hinaus möchten wir aus den Hilfesuchenden Mitbürger_innen machen. Wir Vahrenwalder_innen und Lister-innen sind nicht nur weltoffen, sondern wir erkennen auch, dass wir es heute in der Hand haben, wie wir in den nächsten Jahren unsere Zukunft gestalten können. Unser gemeinsames Ziel ist es, unsere neuen Mitbürger_innen zu integrieren, denn sie werden bleiben. Wenn wir alles richtig machen, werden sie unter uns leben, arbeiten und dazu beitragen, dass unser Stadtbezirk weiterhin so lebens- und liebenswert bleibt, wie er heute ist. Der Bezirksrat Vahrenwald-List ruft alle Bürger_innen auf, jeder Art von drohender Fremdenfeindlichkeit vehement und konsequent entgegen zu treten. Dieses Verhalten muss bei uns geächtet werden! Wir ermuntern alle Einwohner_innen unseres Stadtbezirkes, sich mit Neugier und Engagement an die Leitungen der Flüchtlingsunterkünfte zu wenden, um zu erfragen, welche Hilfe- und Unterstützungs-angebote benötigt werden. Nicht nur Kleider- und Sachspenden werden benötigt, sondern Sprachtraining, Bildungsangebote aller Art, Berufsvermittlung und jede Art von sinnvollen Beschäftigungsangeboten. Den Menschen fehlt neben der zukünftigen Lebensperspektive oft einfach auch eine sinnvolle Alltagsgestaltung. Hier haben wir schon sehr gute Erfahrungen gemacht, weil unsere Bürger_innen ehrenamtlich Projekte ins Leben gerufen haben, wie z.B. Kochkurse, gemeinsame Spielplatzbesuche, Büchereibesuche, Zoobesuche usw. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wenden Sie sich auch sehr gern an uns, Ihren Bezirksrat, an die Parteien, den Integrationsbeirat und an die existierenden Hilfs- u. Unterstützungsnetzwerke sowie der Migrantenselbstorganisation. Wir haben eine große aber auch großartige Aufgabe vor uns, die wir gemeinsam mit unseren Bürgern- und Bürgerinnen anpacken wollen. Wir werden uns der Herausforderung stellen - tolerant, intelligent, aktiv! Ansprechpartnerin: Irma Walkling-Stehmann, Bezirksbürgermeisterin, Mail: [email protected] Begründung: Dem Bezirksrat ist es ein großes Anliegen, im Bereich der Flüchtlingsbetreuung ein Zeichen zu setzen. Bruno Gill (SPD-Fraktionsvorsitzender) Eberhard Mecklenburg (Fraktionsvors. Bündnis 90/Die Grünen) Fraktion im Bezirksrat Vahrenwald-List An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Drucks. Nr. 15-19272015 Frau Edit Bastian über das Hauptamt, Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten Hannover, den 27.08.2015 Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List Fußgängerüberweg Lister Meile – Lister Straße über die Ferdinand-Wallbrecht-Straße Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, die Grünphase der Fußgängerampel auf Höhe der Lister Straße am Lister Platz um mindestens 5 Sekunden zu verlängern. Dabei ist sicher zu stellen, dass alle Busse an der Haltestelle Lister Meile in Fahrtrichtung Bödeckerstraße stets bis zur Haltelinie vorfahren. Begründung: Der o.g. Fußgängerüberweg ist erst seit einigen Jahren nachträglich eingerichtet worden. Seitdem wird er von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern aus der nördlichen List auf dem Weg von und zur Lister Meile genutzt. Wegen der guten Frequentierung und des zwischen Kiosk und Geschäften relativ engen Zulaufs stehen gerade auf der südlichen Seite am Lister Platz viele Wartende hintereinander. Auch nach den Umbaumaßnahmen ist die Phase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage sehr kurz (<= 10 Sekunden), so dass zu Stoßzeiten nicht einmal alle Wartende bei grün den Überweg nutzen können. Die Grünphase sollte deshalb deutlich verlängert werden. Zusätzlich beengt wird der Überweg, wenn die Gelenkbusse der Linie 121 an der o.g. Haltestelle nicht bis unmittelbar an die Haltelinie heranfahren und so mit dem Heck noch auf dem markierten Überweg stehen. Bruno Gill (SPD-Fraktionsvorsitzender) Eberhard Mecklenburg (Fraktionsvors. Bündnis 90/Die Grünen) Drucks. Nr. 15-1922/2015 Vahrenwald-List Hannover, 02.09.2015 Fraktionsvorsitzender Bruno Gill Apenrader Straße 23 30165 Hannover An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A. über den Fachbereich Zentrale Dienste Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.2 Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2015 Nachtruhe im Straßenverkehr in der Walderseestraße und der FerdinandWallbrecht-Straße durch Einschränkung der Geschwindigkeit von 30km/h in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr Die im Betreff genannten Straßen sind vielbefahrene Straßen, im Tag- als auch im Nachtverkehr. Deshalb ist es geboten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den Nachtverkehr einzurichten. Um das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung zu prüfen, sind Messungen über einen längeren Zeitraum notwendig. Parallel sollte dazu auch eine Lärmmessung durchgeführt werden. Begründung: Zur Lebensqualität von Menschen gehört eine lärmreduzierte Nachtruhe. Diese ist in den genannten Straßen nicht gegeben. In den warmen Sommermonaten ist eine Nachtruhe bei offenem Fenster sehr eingeschränkt bis unmöglich. Bruno Gill Fraktionsvorsitzender Drucks. Nr. 15-19323/2015 Vahrenwald-List Hannover, den 02.09.2015 Fraktionsvorsitzender Bruno Gill Apenrader Straße 23 30165 Hannover An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A. über den Fachbereich Zentrale Dienste Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.2 Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2015 Ausschilderung der Fahrrad-Nebenstrecke zwischen Spannhagengarten und Lister Platz Die Verwaltung wird aufgefordert, die bestehenden Schilder, die die o.g. Nebenstrecke über Pastor-Jaeckel-Weg falsch ausschildert, komplett zu entfernen. Darüber hinaus soll eine Nebenstrecke lückenlos durch Schilder nach entsprechender Norm markiert werden. Begründung Die Verwaltung wurde schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass die bisherige Ausschilderung an der Straße "Am Listholze"/Ecke Podbielskistraße endet und am Wittekamp plötzlich wieder auftaucht. Dieser Zustand ist durch Entfernung aller Schilder zu beseitigen. Da wir nicht auf die Ausschilderung einer Nebenstrecke zum Lister Platz verzichten möchten, sind Schilder nach der üblichen Norm zu errichten, wobei die Streckenführung von der bisherigen abweichen kann. Wichtig ist hierbei die lückenlose Ausschilderung. Bruno Gill Fraktionsvorsitzender Drucks. Nr.15-1924/2015 Vahrenwald-List Hannover, 30.08.2015 Fraktionsvorsitzender Bruno Gill Apenrader Straße 23 30165 Hannover An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkiling-Stehmann o.V.i.A. über den Fachbereich Zentrale Dienste Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.02 Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2015 Instandsetzen des Fußweges zum Spielplatz Apenrader Straße Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fußweg vom Otto-Reinhold-Weg bis zum Spielplatz Apenrader Straße Instand zu setzen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde der Fußweg angelegt. Jetzt ist die wassergebundene Decke so uneben, dass sich bei Regen sehr große Wasserlachen bilden und er fast nicht mehr passierbar ist. Hier muss umgehend Abhilfe geschaffen werden. Bruno Gill Fraktionsvorsitzender Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkling-Stehmann über das Hauptamt, Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten Drucks. Nr.15-1928/2015 Hannover, den 05.09.2015 Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Schulen entwickeln Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, Kooperationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Allgemeinbildenden Schulen zu entwickeln. Ziel soll sein, dass SchülerInnen z.B. in AG´s von Schulen Kontakt zu Flüchtlingen aufnehmen, um mit ihnen zu kommunizieren, den Stadtteil zu zeigen, sie beim Einkaufen unterstützen oder über gemeinsames Spielen bzw. Sport treiben, die Orientierung und Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Denkbar sind beispielsweise Kooperationen von Flüchtlingswohnheimen und Schulen im selben Stadtteil/Stadtbezirk. Die Schulleitungskonferenz der weiterführenden Schulen wird in die Überlegungen eingebunden. Begründung: Es besteht ein großer Bedarf an Unterstützung von Flüchtlingen im Bereich des Spracherwerbs und der Orientierung im Stadtteil. Gerade junge Menschen verfügen über ganz andere Formen der Kontaktaufnahme zu jungen Flüchtlingen und könnten so zur Überwindung von Sprachbarrieren beitragen. Dadurch wir die Selbstständigkeit und die Horizonterweiterung aller Jugendlichen gefördert. Beispielsweise besteht an der Flüchtlingsunterkunft Büttnerstraße im Stadtteil Vahrenwald ein Unterstützungsbedarf im Bereich der französischen Sprache. An den Allgemeinbildenden Schulen beginnt der Spracherwerb von Französisch bereits in der 6. Klasse. So verfügen die Schülerinnen und Schüler in den höheren Klassen bereits über eine gute Sprachkompetenz. Eberhard Mecklenburg (Fraktionsvorsitzender) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkling-Stehmann über das Hauptamt, Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten Drucks. Nr. 15-1929/2015 Hannover, den 05.09.2015 Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Unternehmen im Stadtbezirk motivierend zuzugehen, die Zahl ihrer Ausbildungsplätze zu erhöhen und bei der Stellenbesetzung auch Flüchtlinge zu berücksichtigen (mit Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung). Begründung: Für Flüchtlinge sind neben einem Aufenthaltsstatus auch Beschäftigungsmöglichkeiten anzustreben. In Zeiten des Fachkräftemangels dürften Flüchtlinge als kompetente Fachkräfte oder Auszubildende für Unternehmen von großem Interesse sein. Für das Land Niedersachsen gibt es vom Innenministerium einen aktuellen Erlass von Juli 2015, wonach geduldete Flüchtlinge innerhalb einer Ausbildung zumindest für ein Jahr vor einer Abschiebung geschützt sind, bei Verlängerung sogar für die gesamte Ausbildungszeit. Auf Bundesebene sollten die Bemühungen intensiviert werden, die Erlaubnisvoraussetzungen für die Aufnahme von Beschäftigungen durch Flüchtlinge zu verbessern und insbesondere einen Abschiebestopp während Ausbildungen durchzusetzen. Damit einhergehend sollten in unserem Stadtbezirk nach Möglichkeit mehr Ausbildungsstellen geschaffen werden, die mit Flüchtlingen besetzt werden. Denkbar wäre dazu, dass die Stadtverwaltung mit dieser Intention auf größere Unternehmen im Stadtbezirk Vahrenwald-List wie beispielsweise Bahlsen (Verwaltungssitz Podbielskistraße, Produktionsstandort Barsinghausen) oder VHV (Versicherungsstandort Günther-Wagner-Platz) motivierend zugeht. Gerne auch auf kleine und mittlere Unternehmen mit entsprechendem Bedarf. Ein Vorbild bezüglich Ausbildung über Bedarf ist die Stadtverwaltung Hannover: Sie bildet über Bedarf aus und hat eine Übernahmegarantie für ein Jahr nach der Ausbildung. Diejenigen, die mangels Bedarf nicht in der Verwaltung bleiben können, haben durch die vorzuweisende Berufserfahrung von einem Jahr eine sehr gute Bewerbungsgrundlage für die Stellensuche. Eberhard Mecklenburg (Fraktionsvorsitzender) Drucks. Nr. 15-2109/2015 Vahrenwald-List Hannover, den 20.09.2015 An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A. über den Fachbereich Zentrale Dienste Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten - OE 18.62.02 Änderrungsantrag zur Ds 15-1929/2015 gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List Mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge Der Bezirksrat möge beschließen: Folgender Absatz wird eingefügt: Die Verwaltung prüft, wie sie diesen Personenkreis mit in das Bewerbungsverfahren der LHH aufnimmt und dafür in den Unterkünften in Vahrenwald und der List wirbt. Dies gilt für alle Stellen der LHH die angeboten werden. Begründung: Die LHH geht auch bei der Ausbildungsplatz-, Studiums- oder Arbeitssuche mit Beispiel voran. Gill Fraktionsvorsitzender Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung b Nr. Anzahl der Anlagen 1898/2015 1 Zu TOP Straßenausbaubeitrag Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße - Aufwandsspaltung Antrag, für die Anlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße von Vahrenwalder Straße bis Melanchthonstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der östlichen Nebenanlage (Gehweg, Radweg und Grünflächen) gesondert zu ermitteln und abzurechnen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht ausgeführt. Kostentabelle Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 110.000 € erwartet. Begründung des Antrages In der Philipsbornstraße/Guts-Muths-Straße wurden in den Jahren 2010/2011 und 2012 auf der östlichen Straßenseite der Radweg auf gesamter Länge und der Gehweg in Teillängen neu ausgebaut. Diese Verkehrsflächen hatten aufgrund von Baumwurzeln und der jahrzehntelangen Nutzungsdauer erhebliche Schäden aufgewiesen und hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entsprochen. Die Ausbaumaßnahmen erfüllen den Tatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) bzw. des § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS). Für die Baumaßnahmen ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 345.000,- € entstanden. -1- Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987). Die Anlage Philipsbornstraße / Guts-Muths-Straße gehört zu den Straßen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 a und c SABS betragen die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand 25 % für die Radwege und 55 % für die Gehwege/Grünanlagen. Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann. 66.03 Hannover / 02.09.2015 -2- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkling-Stehmann Drucks. Nr. 15-1930/2015 über das Hauptamt, Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten Hannover, den 27.08.2015 Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List Auslastung der Grundschulen in Vahrenwald-List zum Schuljahr 2015/2016 In unserem Stadtbezirk wurden zwei neue Grundschulen gegründet. Die Gründung erschien notwendig aufgrund der Prognose von steigenden Schülerzahlen bzw. sehr vollen Klassen in den bisherigen Grundschulen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Schulbezirke neu geordnet. In einem Presseartikel stand, dass die Johanna-Friesen-Schule (StB Mitte) Schwierigkeiten habe, ihre Zweizügigkeit zu erhalten. Eltern würden vorzugsweise die Grundschule am Welfenplatz anwählen, weil diese ein Ganztagsangebot vorhält. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie bindend sind die Schulbezirke und unter welchen Umständen können Eltern auch eine Wunschgrundschule, wie oben beschreiben, anwählen? 2. Wie viele Züge haben die Grundschulen im Stadtbezirk im Schuljahr 2015/2016 (bitte im Vergleich zum vorherigen Schuljahr darstellen) und haben einige Grundschulen Schwierigkeiten, ihre bisherige Zügigkeit aufrecht zu erhalten? 3. Wie viele Kinder in der Schule am Welfenplatz kommen aus Vahrenwald und müssen die Vahrenwalder Straße queren? Eberhard Mecklenburg (Fraktionsvorsitzender) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List An die Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk Vahrenwald-List Frau Irma Walkling-Stehmann Drucks. Nr. 15-1932/2015 über das Hauptamt, Abteilung für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten Hannover, den 27.08.2015 Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates Vahrenwald-List Bushaltestelle Ferdinand-Wallbrecht-Straße/Lister Platz in Fahrtrichtung Moltkeplatz Die Position des Wartehäuschens an o.g. Haltestelle liegt zwischen zwei Baumscheiben. Von einem Rollstuhlfahrer sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Wartehäuschen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht erreichbar ist. Der genannte Bereich soll ja im Zuge der Neuordnung des Lister Platzes von Fahrbahn, Rad- und Fußweg in der Anbindung an die Edenstraße umgestaltet werden. Wir fragen die Verwaltung: 1. Ist in diesem Zusammenhang eine Verlegung des Wartehäuschens geplant bzw. möglich, um o.g. Missstand zu beseitigen? 2. Wann ist konkret mit diesen Maßnahmen zu rechnen? Eberhard Mecklenburg (Fraktionsvorsitzender) Hannover, den 07. September 2015 Frau Bezirksbürgermeisterin Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A. Drucks. Nr. 15-1946/2015 über den Fachbereich Zentrale Dienste – OE 18.62.02 Rathaus Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List am 21.09.2015 „Werbefahrräder“ im Stadtbezirk An verschiedenen Stellen im Stadtbezirk sind „Werbefahrräder“ aufgetaucht und blockieren legale Abstellmöglichkeiten z.B. an durch mit öffentlichen Mitteln aufgestellten Fahrradbügeln für die Allgemeinheit. Diese Fahrräder sind zumeist komplett farblich überlackiert und tragen zusätzlich Werbeschilder. Ein Gebrauch als Fahrrad findet nicht statt und dürfte zumeist auch gar nicht mehr möglich sein. Standorte sind u.a. am Lister Platz Einmündung Lister Straße (2x) sowie an der Lister Meile Kreuzung Wedekindstraße. Wir fragen hierzu die Verwaltung: 1. Sind der Verwaltung diese „Werbefahrräder“ und die Problematik bekannt ? 2. Was wird die Verwaltung gegen dieses „Guerillamarketing“ unternehmen ? 3. Wenn die Fahrräder nicht entfernt werden müssten sie dann nicht wenigstens über eine Änderung der Sondernutzungssatzung zu gebührenpflichtigen Werbeträgern werden ? Lars Pohl Fraktionsvorsitzender Fraktion der Christlich Demokratischen Union im Stadtbezirksrat Vorsitzender: Lars Pohl Podbielskistr. 180 Tel.: (0511) 30177 Hannover Vahrenwald/List der Landeshauptstadt Hannover 350 61 00 [email protected] Hannover, den 07. September 2015 Frau Bezirksbürgermeisterin Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A. Drucks.Nr.15-1947/2015 über den Fachbereich Zentrale Dienste – OE 18.62.02 Rathaus Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List am 21.09.2015 Neuer „Blitzer“ an der Vahrenwalder Straße Die Verwaltung hat die Beschaffung und Aufstellung einer überwachungsanlage für die Vahrenwalder Straße ausgeschrieben. Geschwindigkeits- Wir fragen hierzu die Verwaltung: 1. Soll die neue Anlage auf dem Gebiet des Stadtbezirks Vahrenwald-List aufgestellt werden ? 2. Wo soll der genaue Standort der Anlage sein und welche Fahrtrichtung und Fahrspuren sollen überwacht werden ? 3. Falls die Frage 1 mit ja beantwortet wird: warum wurde der Stadtbezirksrat in die Planungen nicht eingebunden ? Lars Pohl Fraktionsvorsitzender Fraktion der Christlich Demokratischen Union im Stadtbezirksrat Vorsitzender: Lars Pohl Podbielskistr. 180 Tel.: (0511) 30177 Hannover Vahrenwald/List der Landeshauptstadt Hannover 350 61 00 [email protected] Hannover, den 07. September 2015 Frau Bezirksbürgermeisterin Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A. über den Fachbereich Zentrale Dienste – OE 18.62.02 Rathaus Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List am 21.09.2015 Einschulung von Flüchtlingskindern Gerade hat das neue Schuljahr begonnen. Gleichzeitig kommen derzeit zu uns in die Stadt und den Stadtbezirk Flüchtlinge in lange nicht mehr gekannten Größenordnungen. Viele haben schulpflichtige Kinder. Wir fragen hierzu die Verwaltung: 1. Wieviele Kinder aus Flüchtlingsfamilien wurden zum neuen Schuljahr an den Grundschulen in unserem Stadtbezirk neu eingeschult (Aufstellung bitte je Schule) ? 2. Wieviele Sprachlernklassen konnten an den einzelnen Schulen für diese Kinder neu gebildet werden ? Lars Pohl Fraktionsvorsitzender Fraktion der Christlich Demokratischen Union im Stadtbezirksrat Vorsitzender: Lars Pohl Podbielskistr. 180 Tel.: (0511) 30177 Hannover Vahrenwald/List der Landeshauptstadt Hannover 350 61 00 [email protected] Hannover, den 07. September 2015 Frau Bezirksbürgermeisterin Irma Walkling-Stehmann o.V.i.A. Drucks. Nr.15-1950/2015 über den Fachbereich Zentrale Dienste – OE 18.62.02 Rathaus Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List am 21.09.2015 Schuleinzugsbezirke im Stadtbezirk Der Rat der LHH hat eine Satzung über die Schuleinzugsbezirke erlassen. In der Satzung werden die Einzugsbezirke i.d.R. durch die Nennung der sie begrenzenden Straßen nachvollziehbar dargestellt. An einigen Stellen werden statt der Abgrenzung durch Straßennamen jedoch lediglich sogenannte „Baublöcke“ mit einer sechsstelligen Nummer genannt. Wir fragen hierzu die Verwaltung: 1. Warum werden für die Abgrenzung nicht einheitlich Straßennamen oder andere geografische Abgrenzungen benutzt ? 2. Gibt es ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der „Baublöcke“ ? 3. Woraus leitet die Verwaltung die Rechtssicherheit der Satzung ab, wenn diese völlig intransparente Abgrenzungen wie der Öffentlichkeit unbekannte durchnummerierte „Baublöcke“ enthällt ? Lars Pohl Fraktionsvorsitzender Fraktion der Christlich Demokratischen Union im Stadtbezirksrat Vorsitzender: Lars Pohl Podbielskistr. 180 Tel.: (0511) 30177 Hannover Vahrenwald/List der Landeshauptstadt Hannover 350 61 00 [email protected]