Vergütungsvereinbarung IKK Ost
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Vergütungsvereinbarung IKK Ost
Anlage 2 Vergütungsvereinbarung gemäß § 125 SGB V zur Abrechnung von Leistungen der Stimm-, Sprech- und S prachth e ra p ie zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst Andersen eV. - Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V. Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten eV. sowie der IKK gesund plus, für das Bundesland Sachsen-Anhalt, - im Folgenden IKK genannt — §1 GegenstandlGeltungsbereich Diese Vereinbarung regelt nach § 125 Abs. 2 SGB V die Vergütung von Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie für Versicherte der IKK gesund plus in Sachsen-Anhalt. §2 Vergütung der Leistungen Die Vergütung der Leistungen im Sinne dieser Vereinbarung richtet sich nach den verein barten Preisen gemäß der Anlage 2.1 und Anlage 2.2. Diese Preise gelten als Höchstpreise im Sinne des § 125 Abs. 2 SGB V. Die Preise der Anlage 2.1 sind abrechenbar für Verordnungen die ab dem 01.10.2015 ausgestellt wurden, die Preise der Anlage 2.2 sind abrechenbar für Verordnungen die ab dem 01 .01.2016 ausgestellt wurden. Für vertragsärztliche Verordnungen, die ab dem 01.04.2016 ausgestellt werden, finden die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen mitzuteilenden gesetzlichen Preisunter grenzen gemäß § 125 Abs. 3 SGB V für das Bundesland Sachsen-Anhalt Anwendung, soweit die ab dem 01.01.2016 vereinbarten Vergütungssätze gern. der Anlage 2.2 die gesetzlichen Preisuntergrenzen je Position unterschreiten. Ggf. vereinbarte höhere Ver gütungssätze bleiben hiervon unberührt. Die IKK erstellt nach Bekanntgabe der Preisunter grenzen durch den GKV Spitzenverband eine Vergütungsliste, gültig ab dem 01.04.2016, und gibt diese den Verbänden von dba, dbl und dbs zur Abstimmung. §3 Abrechnung der Leistungen 1. Für die Abrechnung der Leistungen gelten die Festlegungen des jeweils gültigen Vertrages nach § 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Es gilt der Tag der Verordnung. 2. Die Verordnungen sind nach den Richtlinien des Fassung aufzubereiten und abzurechnen. § 302 SGB V in der jeweils gültigen 3. Die anzugebenden fünfstelligen Positionsnummern richten sich nach dem bundeseinheitlichen Heilmittelpositionsnummernverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. Anstelle der ersten Stelle “X“ der Positionsnummer ist das Kennzeichen für den jeweiligen Leistungserbringer zu setzen: (1) Berufsgruppen Logopädie! Sprachtherapeut/ Atem-, Sprech- und Stimmiehrer (Schule Sch laff horst-Andersen) Sonst. Sprachtherapeut (Verwendung soweit abweichende landesrechtliche Vergütungsregelungen bestehen) (1) Kennzeichen Leistungserbringer (SteIIeX) (3) (4) 4. Die bei der Abrechnung über den DA zu verwendenden Leistungserbringergruppen schlüssel sind berufsgruppenspezifisch und lauten für die in Frage kommenden Berufsgruppen wie folgt: (1) Berufsgruppen (1) Leistungserbringergruppenschlüssel (Stelle XX) Logopäde! -in Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/ -in Staatl. anerkannter Sprachtherapeut/ -in Sprachheilpädagoge/ Dipl-Pädagoge Sonst. Sprachtherapeut! Klinischer Sprechwissenschaftler 23 24 25 §4 In-Kraft-Treten, Laufzeit 1. Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.10.2015 in Kraft. 2. Die Vergütungsvereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten, frühestens zum 31.12.2016 schriftlich gekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Kündigung durch eine Vertragspartei berührt die Weitergeltung der Vergütungsvereinbarung zwischen den übrigen Vertragsparteien nicht. Bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Vergütungsvereinbarung gelten die Regelungen der gekündigten Vergütungsvereinbarung weiter. Avov Ort, Datum /hQL Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/ innen Lehre reinigung Schlaffhorst-Andersen band fu LogOdI% 50226 Frechrn Ort, Datum Ort, Datum Ort, Datum Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. Deutscher B ndesverband der akademischen Sprachtherapeuten e.V. IKK gesund plus Anlage 2.1 Vergütungsvereinbarung für die Erbringung stimm-, sprech- und sprachtherapeutischer Leistungen vom 01.10.2015 bis 31.12.2015 Pos. Leistungsbeschreibung Vergütung in€ Zuzahlung in€ Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie X3010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung Richtwert: 60 Minuten mit dem Patienten 50,41 5,04 X3102 Einzelbehandlung Richtwert: 30 Minuten mit dem Patienten 22,78 2,28 X31 03 Einzelbehandlung Richtwert: 45 Minuten mit dem Patienten 31,83 3,18 X3104 Einzelbehandlung Richtwert: 60 Minuten mit dem Patienten 39,85 399 X3220 Zweiergruppe Richtwert: 45 Minuten mit dem Patienten 23,52 2,35 X3222 Gruppe mit 3 5 Patienten Richtwert: 45 Minuten mit den Patienten 13,82 1,38 X3223 Zweiergruppe Richtwert: 90 Minuten mit den Patienten 29,87 2,99 X3224 Gruppe mit 3 5 Patienten Richtwert: 90 Minuten mit den Patienten 16,33 1,63 X9701 Übermittlungsgebühr 0,64 X9901 Hausbesuchspauschale bei ärztlicher Verordnung 6,40 X9902 Hausbesuche mehrerer Patienten (z.B. in einer Einrichtung/Gemeinschaft) 2,66 X9907 Wegegeld je km 0,34 — — Anmerkung: Leistungserbringergruppen-Schlüssel im Rahmen des DTA IKK gesund plus für Sachsen-Anhalt XX 14 000 0,64 0,03 Anlage 2.2 Vergütungsvereinbarung für die Erbringung stimm-, sprech- und sprachtherapeutischer Leistungen vom 01.01.2016 bis 31.03.2016 Pos. Leistungsbeschreibung Vergütung in€ Zuzahlung in€ Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie X3010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung Richtwert: 60 Minuten mit dem Patienten 51,90 5,19 X3102 Einzelbehandlung Richtwert: 30 Minuten mit dem Patienten 23.45 2,35 X3103 Einzelbehandlung Richtwert: 45 Minuten mit dem Patienten 32.77 3,28 X3104 Einzelbehandlung Richtwert: 60 Minuten mit dem Patienten 41,03 4,10 X3220 Zweiergruppe Richtwert: 45 Minuten mit dem Patienten 24,21 2,42 X3222 Gruppe mit 3 5 Patienten Richtwert: 45 Minuten mit den Patienten 14,23 1,42 X3223 Zweiergruppe Richtwert: 90 Minuten mit den Patienten 30,75 3,08 X3224 Gruppe mit 3 5 Patienten Richtwert: 90 Minuten mit den Patienten 16,81 1,68 — — X9701 Übermittlungsgebühr 0,66 X9901 Hausbesuchspauschale bei ärztlicher Verordnung 6,59 X9902 Hausbesuche mehrerer Patienten (z.B. in einer Einrichtung/Gemeinschaft) 2,74 X9907 Wegegeld je km 0,35 Anmerkung: Leistungserbringergruppen-Schlüssel im Rahmen des DTA IKK gesund plus für Sachsen-Anhalt XX 14 000 0,66 0,04