Vergütungsvereinbarung IKK Ost

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Vergütungsvereinbarung IKK Ost
Anlage 2
Vergütungsvereinbarung
gemäß
§
125 SGB V
zur Abrechnung von Leistungen der Stimm-, Sprech- und
S prachth e ra p ie
zwischen dem
Deutschen Bundesverband der
Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/innen
Lehrervereinigung Schlaffhorst Andersen eV.
-
Deutschen Bundesverband für
Logopädie e. V.
Deutschen Bundesverband
der akademischen Sprachtherapeuten eV.
sowie
der IKK gesund plus, für das Bundesland Sachsen-Anhalt,
-
im Folgenden IKK genannt
—
§1
GegenstandlGeltungsbereich
Diese Vereinbarung regelt nach § 125 Abs. 2 SGB V die Vergütung von Leistungen der
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie für Versicherte der IKK gesund plus in Sachsen-Anhalt.
§2
Vergütung der Leistungen
Die Vergütung der Leistungen im Sinne dieser Vereinbarung richtet sich nach den verein
barten Preisen gemäß der Anlage 2.1 und Anlage 2.2. Diese Preise gelten als Höchstpreise
im Sinne des § 125 Abs. 2 SGB V. Die Preise der Anlage 2.1 sind abrechenbar für
Verordnungen die ab dem 01.10.2015 ausgestellt wurden, die Preise der Anlage 2.2 sind
abrechenbar für Verordnungen die ab dem 01 .01.2016 ausgestellt wurden.
Für vertragsärztliche Verordnungen, die ab dem 01.04.2016 ausgestellt werden, finden die
vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen mitzuteilenden gesetzlichen Preisunter
grenzen gemäß § 125 Abs. 3 SGB V für das Bundesland Sachsen-Anhalt Anwendung,
soweit die ab dem 01.01.2016 vereinbarten Vergütungssätze gern. der Anlage 2.2 die
gesetzlichen Preisuntergrenzen je Position unterschreiten. Ggf. vereinbarte höhere Ver
gütungssätze bleiben hiervon unberührt. Die IKK erstellt nach Bekanntgabe der Preisunter
grenzen durch den GKV Spitzenverband eine Vergütungsliste, gültig ab dem 01.04.2016,
und gibt diese den Verbänden von dba, dbl und dbs zur Abstimmung.
§3
Abrechnung der Leistungen
1. Für die Abrechnung der Leistungen gelten die Festlegungen des jeweils gültigen
Vertrages nach § 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie. Es gilt der Tag der Verordnung.
2. Die Verordnungen sind nach den Richtlinien des
Fassung aufzubereiten und abzurechnen.
§
302 SGB V in der jeweils gültigen
3. Die anzugebenden fünfstelligen Positionsnummern richten sich nach dem
bundeseinheitlichen Heilmittelpositionsnummernverzeichnis in der jeweils gültigen
Fassung. Anstelle der ersten Stelle “X“ der Positionsnummer ist das Kennzeichen für den
jeweiligen Leistungserbringer zu setzen:
(1) Berufsgruppen
Logopädie! Sprachtherapeut/ Atem-,
Sprech- und Stimmiehrer (Schule
Sch laff horst-Andersen)
Sonst. Sprachtherapeut (Verwendung
soweit abweichende landesrechtliche
Vergütungsregelungen bestehen)
(1) Kennzeichen Leistungserbringer (SteIIeX)
(3)
(4)
4. Die bei der Abrechnung über den DA zu verwendenden Leistungserbringergruppen
schlüssel sind berufsgruppenspezifisch und lauten für die in Frage kommenden
Berufsgruppen wie folgt:
(1) Berufsgruppen
(1) Leistungserbringergruppenschlüssel
(Stelle XX)
Logopäde! -in
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/ -in
Staatl. anerkannter Sprachtherapeut/ -in
Sprachheilpädagoge/ Dipl-Pädagoge
Sonst. Sprachtherapeut! Klinischer
Sprechwissenschaftler
23
24
25
§4
In-Kraft-Treten, Laufzeit
1.
Die Vergütungsvereinbarung tritt am
01.10.2015 in Kraft.
2. Die Vergütungsvereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3
Monaten, frühestens zum 31.12.2016 schriftlich gekündigt werden. Es gilt das Datum des
Poststempels.
Die Kündigung durch eine Vertragspartei berührt die Weitergeltung der
Vergütungsvereinbarung zwischen den übrigen Vertragsparteien nicht.
Bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Vergütungsvereinbarung gelten die Regelungen der
gekündigten Vergütungsvereinbarung weiter.
Avov
Ort, Datum
/hQL
Deutscher Bundesverband der
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/ innen
Lehre
reinigung Schlaffhorst-Andersen
band fu
LogOdI%
50226 Frechrn
Ort,
Datum
Ort, Datum
Ort, Datum
Deutscher Bundesverband für
Logopädie e. V.
Deutscher B ndesverband der
akademischen Sprachtherapeuten e.V.
IKK gesund plus
Anlage 2.1
Vergütungsvereinbarung
für die Erbringung stimm-, sprech- und sprachtherapeutischer Leistungen
vom 01.10.2015 bis 31.12.2015
Pos.
Leistungsbeschreibung
Vergütung
in€
Zuzahlung
in€
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
X3010
Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung
Richtwert: 60 Minuten mit dem Patienten
50,41
5,04
X3102
Einzelbehandlung
Richtwert: 30 Minuten mit dem Patienten
22,78
2,28
X31 03
Einzelbehandlung
Richtwert: 45 Minuten mit dem Patienten
31,83
3,18
X3104
Einzelbehandlung
Richtwert: 60 Minuten mit dem Patienten
39,85
399
X3220
Zweiergruppe
Richtwert: 45 Minuten mit dem Patienten
23,52
2,35
X3222
Gruppe
mit 3 5 Patienten
Richtwert: 45 Minuten mit den Patienten
13,82
1,38
X3223
Zweiergruppe
Richtwert: 90 Minuten mit den Patienten
29,87
2,99
X3224
Gruppe
mit 3 5 Patienten
Richtwert: 90 Minuten mit den Patienten
16,33
1,63
X9701
Übermittlungsgebühr
0,64
X9901
Hausbesuchspauschale bei ärztlicher Verordnung
6,40
X9902
Hausbesuche mehrerer Patienten (z.B. in einer
Einrichtung/Gemeinschaft)
2,66
X9907
Wegegeld je km
0,34
—
—
Anmerkung:
Leistungserbringergruppen-Schlüssel im Rahmen des DTA
IKK gesund plus für Sachsen-Anhalt
XX 14 000
0,64
0,03
Anlage 2.2
Vergütungsvereinbarung
für die Erbringung stimm-, sprech- und sprachtherapeutischer Leistungen
vom 01.01.2016 bis 31.03.2016
Pos.
Leistungsbeschreibung
Vergütung
in€
Zuzahlung
in€
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
X3010
Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung
Richtwert: 60 Minuten mit dem Patienten
51,90
5,19
X3102
Einzelbehandlung
Richtwert: 30 Minuten mit dem Patienten
23.45
2,35
X3103
Einzelbehandlung
Richtwert: 45 Minuten mit dem Patienten
32.77
3,28
X3104
Einzelbehandlung
Richtwert: 60 Minuten mit dem Patienten
41,03
4,10
X3220
Zweiergruppe
Richtwert: 45 Minuten mit dem Patienten
24,21
2,42
X3222
Gruppe
mit 3 5 Patienten
Richtwert: 45 Minuten mit den Patienten
14,23
1,42
X3223
Zweiergruppe
Richtwert: 90 Minuten mit den Patienten
30,75
3,08
X3224
Gruppe
mit 3 5 Patienten
Richtwert: 90 Minuten mit den Patienten
16,81
1,68
—
—
X9701
Übermittlungsgebühr
0,66
X9901
Hausbesuchspauschale bei ärztlicher Verordnung
6,59
X9902
Hausbesuche mehrerer Patienten (z.B. in einer
Einrichtung/Gemeinschaft)
2,74
X9907
Wegegeld je km
0,35
Anmerkung:
Leistungserbringergruppen-Schlüssel im Rahmen des DTA
IKK gesund plus für Sachsen-Anhalt
XX 14 000
0,66
0,04