Bodenrichtwerte - Gemeinde Remshalden
Transcrição
Bodenrichtwerte - Gemeinde Remshalden
Bodenrichtwerte 2014 für die Gemeinde Remshalden Die Bodenrichtwerte (Stand 31.12.2014) wurden durch den Gutachterausschusss der Gemeinde Remshalden am 20.05.2015, aufgrund von § 196, Abs. 1 des Baugesetzbuches nach den Preisverhältnissen in den Jahren 2013 u. 2014 ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden (EURO pro m² Grundstücksfläche). Die Bodenrichtwerte wurden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute, baureife Grundstücke. Die Erschließungsbeiträge sind enthalten. Einzelne örtliche Grundstückswerte richten sich nach den allgemeinen Preisverhältnissen (u.a. Bodenrichtwerte) und den vorhandenen Grundstücksmerkmalen. Abweichungen der Grundstückseigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Erschließungszustand, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt beeinflussen den Wert des Grundstücks. Diese Einflussfaktoren bestimmen sich nach den verschiedenen örtlichen Gegenbenheiten. Nach dem Beschluss des Gutachterausschusses sind entlang der Ortsdurchfahrten im Bereich der K 1913 (Grunbach/Buoch), K 1866 (Hebsack/Geradstetten/Grunbach) und der L1140 (Rohrbronn) jeweils für die 1. Häuserzeile aufgrund der Verkehrsimmissionen ca. 10% vom Bodenrichtwert abzuziehen, soweit die Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen. Der Abschlag wurde bereits bei den Richtwerten eingerechnet und ist bei den Richtwertkarten berücksichtigt. Für sonstige bebaubare Flächen (z.B. Höfe, Hofstellen, o.ä.) wurde auf Beschluss des Gutachterausschusses ein Bodenrichtwert von 120 €/m² angesetzt. Die dazugehörige Flächengröße bemisst sich gem. § 17 BauNVO für eine rechnerische GRZ von 0,4 (das 2,5-fache der für bauliche Anlagen genutzten Fläche). Richtwertzonen: In den einzelnen Ortschaften wurden zur Richtwertermittlung Zonen gebildet. Diese "Richtwertzonen" stellen keine starren Grenzen dar und sind nicht parzellenscharf. Die Richtwertzonen erleichtern Aussagen zu Preisen unterschiedlicher Lagebereiche, ersetzen aber die Einzelfallbewertung (z.B. über ein Gutachten) nicht. Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Bauverwaltung, Marktplatz 1, 73630 Remshalden (Die Richtwerte finden sie auch im Internet unter: www.remshalden.de) Definition der Qualitätsstufen (aus Wilfried Reinhardt, Bauleitplanung und Naturschutz, 1999 und Merkblatt für die Ermittlung von Grundstückswerten, Jan. 2003, Kohlhammer-Verlag) Agrarland - Flächen für die Land- und Forstwirtschaft Dies sind Flächen, die nur der Forst- und Landwirschaft dienen oder bei stadtnaher Lage für andere außerlandwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, ohne daß für sie auf absehbare Zeit eine objektive Bauerwartung gegeben ist. Bauerwartungsland Dies sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächliche erwarten lassen. Die Bauerwartung kann sich auf eine entsprechende Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan oder auch auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder anderer öffentlicher Planungsträger gründen. Diesbezüglich ist auch die Eignung der Flächen für eine bauliche Nutzung unter Berücksichtigung der allgemeinen städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets von Bedeutung. Dies kann bsp. eine günstige Verkehrslage (unmittelbare Stadtnähe) sein; umgekehrt können naturbedingte, planungsrechtliche oder in absehbarer Zeit nicht auszuräumende Hindernisse für eine bauliche Nutzung der Bauerwartung entgegen stehen. Neben der tatsächlichen Eignung für eine bauliche Nutzung muss darüber hinaus in absehbarer Zeit mit einer Bebauung gerechnet werden können. Rohbauland Dies sind Flächen, die bereits aufgrund eines Bebauungsplans oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils für eine bauliche Nutzung bestimmt sind. Diese Nutzung kann allerdings noch nicht verwirklicht werden, weil z.B. die vorhandene Grundstücksstruktur nach Lage, Form und Größe erst angepaßt werden muss (Bodenordnung), bzw. die Erschließung noch nicht gesichert ist. Die Zustandstufe Rohbauland ist spätestens mit der Rechtskraft des Bebauungsplans erreicht. Baureifes Land Flächen mit dieser Zustandsstufe sind nach öffentl-rechtlichen Vorschriften unmittelbar baulich nutzbar. Die grundstücksbezogenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, das heißt, die Bodenordnung muß abgeschlossen und die Erschließung gesichert - aber noch nicht endgültig fertiggestellt - sein. Die für die Wertqualitätsstufe baureifes Land erforderlichen Bedingungen sind alle grundstücksbezogen. Ro hrb ron n He bs ac k h Gr un ba c Ge Bu oc h rad ste tte n 1. Wohnbauflächen/Gewerbeflächen A. Wohnbauflächen baureife Grundstücke Richtwertzone Richtwert Verkäufe von - bis Rohbauland Richtwertzone Richtwert Verkäufe von - bis Bauerwartungsland Richtwertzone Richtwert Verkäufe von - bis 10111 10121 10131 10141 10151 350 - 400* 360 - 420* 360 - 450* 360 - 420* 330 - 380* 399 200 - 422 425 - 625 364 245 - 375 30110 30120 30130 30140 30150 120 140 140 140 120 --- 177 --- --- --- 40110 40120 40130 40140 40150 50 60 60 60 50 --- --- -- --- --- ------ * siehe Zoneneinteilung auf den entsprechenden Richtwertkarten B. Gewerbeflächen baureife Grundstücke Richtwertzone Richtwert Verkäufe von - bis Rohbauland Richtwertzone Richtwert Verkäufe von - bis ------ ----------- 22000 22000 22000 160 160 160 130 - 210 -- --- 32000 32000 32000 60 60 60 --- --- --- ----------- Acker Richtwert Verkäufe von - bis Grünland (Wiese/Baumwiese) Richtwert Verkäufe von - bis Weingarten (flurber.) Richtwert Verkäufe von - bis Wald Richtwert (ohne Aufwuchs) Verkäufe von - bis Hausgarten Richtwert (ohne Aufwuchs) Verkäufe von - bis Gartenhausgebiet Richtwert (ohne Aufwuchs) Verkäufe von - bis Verkehrsfläche/Straße Richtwert Verkäufe von - bis sonst. bebaubare Flächen Richtwert Verkäufe von - bis Ro hrb ron n He bs ac k h Gr un ba c ds tet Ge ra Bu oc h te n 2. Sonstige Flächen 53010 2,5 53020 4,0 53030 4,0 53040 4,0 53050 2,5 0,59 0,53 - 12,50 1,43 - 4,94 0,75 - 2,79 1,39 - 3,00 53110 2,0* 53120 2,5* 53130 2,5* 53140 2,5* 53150 2,0* 0,33 - 3,50 0,41 - 9,43 0,80 - 21,67 1,85 - 2,50 0,87 - 4,60 53800 10 53800 10 53800 10 6,04 - 18,28 53500 2,0 53500 2,0 64100 40 64100 50 53500 2,0 53500 2,0 53500 2,0 64100 50 64100 50 64100 40 --- --- -- --- 74020 10 74030 10 84200 40 84200 40 0,78 - 2,81 --- --- --- 84200 40 84200 40 84200 40 99000 120 99000 120 99000 120 99000 120 99000 120 -- --- -- -- -- 40 - 60 * Aufgrund der unterschiedlichen Topographie können starke Preisschwankungen möglich sein