Bodenrichtwerte - Gemeinde Remshalden

Transcrição

Bodenrichtwerte - Gemeinde Remshalden
Bodenrichtwerte 2014
für die Gemeinde Remshalden
Die Bodenrichtwerte (Stand 31.12.2014) wurden durch den Gutachterausschusss der Gemeinde Remshalden
am 20.05.2015, aufgrund von § 196, Abs. 1 des Baugesetzbuches nach den Preisverhältnissen in den
Jahren 2013 u. 2014 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden (EURO pro m² Grundstücksfläche).
Die Bodenrichtwerte wurden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute,
baureife Grundstücke. Die Erschließungsbeiträge sind enthalten.
Einzelne örtliche Grundstückswerte richten sich nach den allgemeinen Preisverhältnissen (u.a. Bodenrichtwerte) und den vorhandenen Grundstücksmerkmalen. Abweichungen der Grundstückseigenschaften
wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Erschließungszustand, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt beeinflussen den Wert des Grundstücks.
Diese Einflussfaktoren bestimmen sich nach den verschiedenen örtlichen Gegenbenheiten.
Nach dem Beschluss des Gutachterausschusses sind entlang der Ortsdurchfahrten im Bereich der K 1913
(Grunbach/Buoch), K 1866 (Hebsack/Geradstetten/Grunbach) und der L1140 (Rohrbronn) jeweils für die
1. Häuserzeile aufgrund der Verkehrsimmissionen ca. 10% vom Bodenrichtwert abzuziehen, soweit die
Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen. Der Abschlag wurde bereits bei den Richtwerten eingerechnet
und ist bei den Richtwertkarten berücksichtigt.
Für sonstige bebaubare Flächen (z.B. Höfe, Hofstellen, o.ä.) wurde auf Beschluss des Gutachterausschusses ein
Bodenrichtwert von 120 €/m² angesetzt. Die dazugehörige Flächengröße bemisst sich gem. § 17 BauNVO
für eine rechnerische GRZ von 0,4 (das 2,5-fache der für bauliche Anlagen genutzten Fläche).
Richtwertzonen:
In den einzelnen Ortschaften wurden zur Richtwertermittlung Zonen gebildet. Diese "Richtwertzonen" stellen
keine starren Grenzen dar und sind nicht parzellenscharf.
Die Richtwertzonen erleichtern Aussagen zu Preisen unterschiedlicher Lagebereiche,
ersetzen aber die Einzelfallbewertung (z.B. über ein Gutachten) nicht.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses,
Bauverwaltung, Marktplatz 1, 73630 Remshalden
(Die Richtwerte finden sie auch im Internet unter: www.remshalden.de)
Definition der Qualitätsstufen
(aus Wilfried Reinhardt, Bauleitplanung und Naturschutz, 1999 und Merkblatt
für die Ermittlung von Grundstückswerten, Jan. 2003, Kohlhammer-Verlag)
Agrarland - Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
Dies sind Flächen, die nur der Forst- und Landwirschaft dienen oder bei stadtnaher Lage für andere außerlandwirtschaftliche Nutzung
geeignet sind, ohne daß für sie auf absehbare Zeit eine objektive Bauerwartung gegeben ist.
Bauerwartungsland
Dies sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit
tatsächliche erwarten lassen. Die Bauerwartung kann sich auf eine entsprechende Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan
oder auch auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder anderer öffentlicher Planungsträger gründen. Diesbezüglich ist auch
die Eignung der Flächen für eine bauliche Nutzung unter Berücksichtigung der allgemeinen städtebaulichen Entwicklung des
Gemeindegebiets von Bedeutung. Dies kann bsp. eine günstige Verkehrslage (unmittelbare Stadtnähe) sein; umgekehrt können
naturbedingte, planungsrechtliche oder in absehbarer Zeit nicht auszuräumende Hindernisse für eine bauliche Nutzung der
Bauerwartung entgegen stehen. Neben der tatsächlichen Eignung für eine bauliche Nutzung muss darüber hinaus in absehbarer Zeit mit
einer Bebauung gerechnet werden können.
Rohbauland
Dies sind Flächen, die bereits aufgrund eines Bebauungsplans oder eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils für eine bauliche
Nutzung bestimmt sind. Diese Nutzung kann allerdings noch nicht verwirklicht werden, weil z.B. die vorhandene Grundstücksstruktur
nach Lage, Form und Größe erst angepaßt werden muss (Bodenordnung), bzw. die Erschließung noch nicht gesichert ist. Die
Zustandstufe Rohbauland ist spätestens mit der Rechtskraft des Bebauungsplans erreicht.
Baureifes Land
Flächen mit dieser Zustandsstufe sind nach öffentl-rechtlichen Vorschriften unmittelbar baulich nutzbar. Die grundstücksbezogenen
Voraussetzungen müssen erfüllt sein, das heißt, die Bodenordnung muß abgeschlossen und die Erschließung gesichert - aber noch
nicht endgültig fertiggestellt - sein. Die für die Wertqualitätsstufe baureifes Land erforderlichen Bedingungen sind alle
grundstücksbezogen.
Ro
hrb
ron
n
He
bs
ac
k
h
Gr
un
ba
c
Ge
Bu
oc
h
rad
ste
tte
n
1. Wohnbauflächen/Gewerbeflächen
A. Wohnbauflächen
baureife Grundstücke
Richtwertzone
Richtwert
Verkäufe von - bis
Rohbauland
Richtwertzone
Richtwert
Verkäufe von - bis
Bauerwartungsland
Richtwertzone
Richtwert
Verkäufe von - bis
10111
10121
10131
10141
10151
350 - 400*
360 - 420*
360 - 450*
360 - 420*
330 - 380*
399
200 - 422
425 - 625
364
245 - 375
30110
30120
30130
30140
30150
120
140
140
140
120
---
177
---
---
---
40110
40120
40130
40140
40150
50
60
60
60
50
---
---
--
---
---
------
* siehe Zoneneinteilung auf den entsprechenden Richtwertkarten
B. Gewerbeflächen
baureife Grundstücke
Richtwertzone
Richtwert
Verkäufe von - bis
Rohbauland
Richtwertzone
Richtwert
Verkäufe von - bis
------
-----------
22000
22000
22000
160
160
160
130 - 210
--
---
32000
32000
32000
60
60
60
---
---
---
-----------
Acker
Richtwert
Verkäufe von - bis
Grünland (Wiese/Baumwiese)
Richtwert
Verkäufe von - bis
Weingarten (flurber.)
Richtwert
Verkäufe von - bis
Wald
Richtwert (ohne Aufwuchs)
Verkäufe von - bis
Hausgarten
Richtwert (ohne Aufwuchs)
Verkäufe von - bis
Gartenhausgebiet
Richtwert (ohne Aufwuchs)
Verkäufe von - bis
Verkehrsfläche/Straße
Richtwert
Verkäufe von - bis
sonst. bebaubare Flächen
Richtwert
Verkäufe von - bis
Ro
hrb
ron
n
He
bs
ac
k
h
Gr
un
ba
c
ds
tet
Ge
ra
Bu
oc
h
te n
2. Sonstige Flächen
53010
2,5
53020
4,0
53030
4,0
53040
4,0
53050
2,5
0,59
0,53 - 12,50
1,43 - 4,94
0,75 - 2,79
1,39 - 3,00
53110
2,0*
53120
2,5*
53130
2,5*
53140
2,5*
53150
2,0*
0,33 - 3,50
0,41 - 9,43
0,80 - 21,67
1,85 - 2,50
0,87 - 4,60
53800
10
53800
10
53800
10
6,04 - 18,28
53500
2,0
53500
2,0
64100
40
64100
50
53500
2,0
53500
2,0
53500
2,0
64100
50
64100
50
64100
40
---
---
--
---
74020
10
74030
10
84200
40
84200
40
0,78 - 2,81
---
---
---
84200
40
84200
40
84200
40
99000
120
99000
120
99000
120
99000
120
99000
120
--
---
--
--
--
40 - 60
* Aufgrund der unterschiedlichen Topographie können starke Preisschwankungen möglich sein