Charles Vögele Shopping Day 2015

Transcrição

Charles Vögele Shopping Day 2015
Teilnahmebedingungen „Charles Vögele Shopping Day 2015“
Mit der Teilnahme am „Charles Vögele Shopping Day 2015“ erklärt sich der Teilnehmende mit diesen
Teilnahmebedingungen einverstanden.
Die Teilnahme am „Charles Vögele Shopping Day 2015“ ist kostenlos und nicht an einen Kauf gebunden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
haben.
Charles Vögele Mode AG, Pfäffikon, (nachfolgend Charles Vögele) und Ringier AG, Zürich (nachfolgend Ringier)
rufen die Leserschaft von Schweizer Illustrierte, SonntagsBlick, GlücksPost, L’illustré und il caffè einmalig dazu auf,
sich für ein Umstyling während der „Charles Vögele Shopping Day 2015“ anzumelden. Dazu muss das OnlineAnmeldeformular auf schweizer-illustrierte.ch, blick.ch, glueckspost.ch, illustre.ch und caffe.ch ausgefüllt werden.
Die Anmeldung kann vom 10.08.2015 bis 28.08.2015 um 24.00 Uhr erfolgen. Die Gewinner werden am 03.09.2015
per Losverfahren ermittelt und anschliessend über die jeweils angegebene Adresse benachrichtigt. Ist die
mitgeteilte Adresse nicht korrekt bzw. kann der Gewinner nicht eindeutig ermittelt werden, sind Charles Vögele
und Ringier berechtigt, den Gewinn anderweitig zu vergeben, und der Teilnehmer hat keinen Anspruch mehr auf
den Gewinn.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb der angegeben First, wird neu verlost.
Zu gewinnen gibt es 40 Umstylings (3-4 Umstylings pro „Charles Vögele Shopping Day 2015“).
Die 40 ausgelosten Personen nehmen an einem „Charles Vögele Shopping Day 2015“ ihrer Wahl teil und werden in
der Filiale umgestylt. Die Kosten für die Anreise werden von den Gewinnern übernommen. Zwei komplette durch
den Stylisten zusammengestellte Outfits stehen zur Auswahl. Das Outfit, welches besser gefällt, darf behalten
werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos vor und nach dem Umstyling gemacht
werden. Den Teilnehmern steht frei, den Partner/die Partnerin oder Kinder als Begleitung mit an die „Charles
Vögele Shopping Day 2015“ zu bringen. Falls gewünscht, können auch diese Personen kostenlos von Charles
Vögele beraten werden.
Der „Charles Vögele Shopping Day 2015“ finden an folgenden Daten in den aufgelisteten Filialen statt:
12. September 2015:





St. Gallen, Marktgasse 15-17
Emmenbrücke, Emmencenter
Aarau, Bahnhofstrasse 23
Lausanne, Rue Saint Laurent 23-27
Sion, Avenue du Midi 9
19. September 2015:







Winterthur, Untertor 24/26
Solothurn , Hauptgasse 21
Thun , Bälliz 67
Neuchâtel , Rue St-Honoré 18
Genève-Charmilles, Promenade de l’Europe / Centre Commercial Planète Charmilles
Locarno, Largo Zorzi 1
Chur Süd, Rheinfelsstrasse 1
Manipulative Registrationen und Mehrfachteilnahmen werden von der Verlosung ausgeschlossen. Jede Person ist
nur einmal teilnahmeberechtigt. Von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen sind überdies
MitarbeiterInnen von Charles Vögele Mode AG, Ringier AG sowie deren Tochtergesellschaften, deren
Familienangehörige und Dritte, die mit der Durchführung der Verlosung beauftragt sind.
Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Barauszahlung
des am „Charles Vögele Shopping Day 2015“ gewählten Outfits ist ausgeschlossen.
Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, ausgenommen an Personen und Unternehmen, die bei der
Durchführung des Wettbewerbs involviert sind. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass Charles Vögele die
Daten zu Werbezwecken nutzen. Diese Einwilligung kann jederzeit durch den Teilnehmer wiederrufen werden.
Die Gewinner des Umstylings ermächtigen Charles Vögele und Ringier sowie deren Beauftragte (z.B. Fotograf),
während der ganzen Kampagnenlaufzeit Bildaufnahmen anzufertigen und treten unwiderruflich und unentgeltlich
sämtliche bestehenden und künftigen Rechte an diesen Bildaufnahmen an Charles Vögele und Ringier zur frei auf
Dritte übertragbaren, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung in jeder beliebigen
Weise ab, insbesondere für die Publikationen in Ringier-Medien und in Publikationen von Charles Vögele (Print und
Online sowie Mobile und Tablet Apps). Charles Vögele und Ringier sind insbesondere berechtigt, das Umstyling an
den „Charles Vögele Shopping Day 2015“ in einer oder mehreren Publireportagen festzuhalten und in den RingierMedien und in Publikationen von Charles Vögele zu veröffentlichen. Die Gewinner erklären sich ebenfalls damit
einverstanden, dass ihr Name, Vorname, Wohnort, Alter und Beruf sowie die Bildaufnahme bei Bedarf im Internet,
in Printmedien oder über sonstige Kommunikationskanäle publiziert werden.
Charles Vögele und Ringier lehnen – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung ab.
Charles Vögele und Ringier behalten sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne
Angaben von Gründen die „Charles Vögele Shopping Day 2015“ abzubrechen oder zu beenden sowie Personen von
der Teilnahme am Wettbewerb ohne Begründung auszuschliessen. Die Teilnehmenden können daraus keine
Ansprüche, insbesondere keine solchen aus Schadenersatz, geltend machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Auf diese Teilnahmebedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Bundesgesetztes
über das Internationale Privatrecht (IPRG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Documentos relacionados