Erfahrungsbericht „Zentraler Fachdienst für

Transcrição

Erfahrungsbericht „Zentraler Fachdienst für
Erfahrungsbericht
Zentraler Fachdienst für Pflegekinder
mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen
Impressum:
Herausgeber:
Diakonie Düsseldorf
Verantwortlich:
Annette Eichhorn
Briller Str. 29, 42105 Wuppertal
Telefon: 0202-51587504, Telefax: 0202-51587505
Copyright:
Oktober 2008 Diakonie Düsseldorf
Inhalt
Seite
1.
Diakonie Düsseldorf
3
2.
Entwicklung der Sonderpädagogischen Pflegestellen für
chronisch kranke und behinderte Kinder
3
3.
Kurzbeschreibung
3
4.
Organisation und personelle Ausstattung
4
5.
Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen
5.1 Art der Beeinträchtigungen
5.2 Einzugsbereich
5.3 Vermittlungsvoraussetzungen
4
4
5
5
6.
Sonderpädagogische Pflegestellen für chronisch kranke und behinderte Kinder
6.1 Voraussetzungen
6.2 Motivation zur Aufnahme eines kranken oder behinderten Kindes
6.3 Beispiele
6.4 Öffentlichkeitsarbeit
6
6
6
6
7
7.
Rechtliche Grundlagen
8
8.
Finanzierung
8
9.
Beratung und Begleitung der Familien
10
10.
Qualitätssicherung
11
11.
Zielplanungen
11
12.
Zusammenfassung
12
Anhang
-
Förderpreis
Mitarbeiterinnen / Ansprechpartnerinnen
2
1.
Diakonie Düsseldorf
Diakonie Düsseldorf ist die zentrale diakonische Einrichtung der Evangelischen Kirchengemeinden in Düsseldorf und Verband der freien Wohlfahrtspflege. Sie ist tätig in
den Bereichen der Jugend- und Familienhilfe, der Gefährdetenhilfe, des Gesundheitsund Sozialwesens, sowie der Suchtkranken- und der Altenhilfe. Sie betreibt zahlreiche
offene, ambulante und stationäre Dienste und Einrichtungen. Insgesamt arbeiten in
der Diakonie Düsseldorf mehr als 1100 hauptamtliche MitarbeiterInnen.
2.
Entwicklung der Sonderpädagogischen
Sonderpädagogischen Pflegestellen für chronisch kranke und
behinderte Kinder.
Diakonie Düsseldorf ist seit rund 80 Jahren in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung tätig. Bis zu zehn Prozent der zu vermittelnden Kinder sind durch Krankheit und
Behinderung belastet.
Im Rahmen der Pflegekinderarbeit ist eine dem Bedarf entsprechende Begleitung dieser Kinder und ihrer Pflegefamilien aufgrund der hohen Fallzahlen (1:30) nicht zu gewährleisten.
Bereits seit langem war deutlich, dass es notwendig war, hierfür einen gesonderten
Vermittlungs- und Beratungsdienst vorzuhalten.
Folgerichtig hat sich Diakonie Düsseldorf daher zur Errichtung dieses speziellen Fachdienstes entschieden.
3.
Kurzbeschreibung
Unser Ziel ist es, uns für chronisch kranke und behinderte Kinder und Jugendliche
einzusetzen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben
können und ihnen zu ermöglichen, in der Geborgenheit einer Sonderpädagogischen
Pflegefamilie aufzuwachsen.
Unsere Aufgabe ist die Werbung und Gewinnung geeigneter Pflegefamilien sowie
deren Begleitung und Beratung.
Es ist bekannt, dass die Betreuung, Pflege und Erziehung eines chronisch kranken,
unheilbar kranken oder behinderten Kindes eine große zeitliche und kräftemäßige Beanspruchung sowie emotionale Belastung für betroffene Pflegepersonen bedeutet.
Wir setzen uns dafür ein, dass Familien, die eine solch außergewöhnliche Aufgabe
übernehmen, optimal begleitet werden. Hierzu gehört eine intensive Beratung sowie
Sicherstellung und Finanzierung ausreichender Unterstützungsangebote und notwendiger Hilfen.
Nur so werden Familien langfristig in der Lage sein, psychisch und körperlich den
hohen Anforderungen der Betreuung und Pflege gewachsen zu sein.
3
4.
Organisation und personelle Ausstattung
Organisatorisch zugeordnet ist das Arbeitsgebiet Sonderpädagogische Pflegestellen
für chronisch kranke und behinderte Kinder der Abteilung „Familienersetzende
Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Problemlagen“. Hierzu
gehören stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie für Mutter und
Kind und ambulante Hilfeangebote wie:
-
Adoptionsvermittlung
Tagespflege
Vollzeitpflege
Erziehungsstellen
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Findelkind.
In der Planung befindet sich der Ausbau von stationären Plätzen für behinderte Kinder und Jugendliche.
Die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit wird von zwölf hauptamtlich tätigen DiplomsozialarbeiterInnen mit mehrjähriger Berufserfahrung sowie therapeutischer Zusatzqualifikation wahrgenommen. Zum Team gehören weiterhin auf Honorarbasis je eine
Rehafachberaterin, Heilpädagogin, Diplom-Psychologin, Ärztin, Krankenschwester, Supervisorin, Rechtsanwältin, EDV Berater sowie zahlreiche pädagogische Fachkräfte für
die Kinderbetreuung während der Gruppenarbeit und sonstiger Veranstaltungen.
Der Betreuungsschlüssel beträgt 1: 10.
Die Arbeit erfolgt in Außenstellen, die in unterschiedlichen Regionen liegen (Meinerzhagen, Köln, Gladbach, Sankt Augustin, Mettmann, Werne, Kamen, Neuss, Wilhelmshaven, Menden, Münster, Unna, Wuppertal ).
Um ein flächendeckendes Angebot zu gewährleisten, sind je nach Entwicklung der
Fallzahlen ein Personalausbau und somit weitere Außenstellen geplant. Auch fachlich
und betriebswirtschaftlich ist diese Organisationsform von Vorteil.
5.
Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen
Die zu vermittelnden Kinder werden uns von Jugendämtern, Einrichtungen und im
Einzelfall von den Herkunftseltern benannt.
5.1 Art der Beeinträchtigungen
Es handelt sich um Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit, die langfristig oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Unterbringungsgründe sind überwiegend Erziehungsdefizite in der Herkunftsfamilie.
Weiterhin haben die Kinder erhebliche Beeinträchtigungen wie:
4
-
Körperliche, geistige sowie schwere Mehrfachbehinderungen
schwere Hirnschädigungen
Hydrozephalus / Mikrozephalus
Spina-bifida
Chromosomenanomalien
cerebrale Bewegungsstörungen
Epilepsien
Muskeldystrophien
Alkoholembryopathien
Down-Syndrom
schwere Organfehlbildungen
Hör- und Sehbehinderungen
Verbrennungen
Herz- und Lungenerkrankungen
Virus- und Krebserkrankungen
5.2 Einzugsbereich
Die Vermittlung erfolgt regional und überregional. Im Hinblick auf unterzubringende
Kinder haben wir keine regionalen Grenzen gesetzt. Anfragen kommen überwiegend
aus Nordrhein-Westfalen, doch wir sind genauso offen für Kinder aus anderen Bundesländern.
Im Hinblick auf den Wohnort Sonderpädagogischer Pflegestellen beschränken wir uns
auf Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hessen. Da wir die weitere Betreuung der Familien selbst wahrnehmen, müssen diese für uns entfernungsmäßig einigermaßen zu erreichen sein.
Wir berücksichtigen im Einzelfall Bewerber aus anderen Bundesländern, geben, wenn
möglich, nach der Vermittlung eines Kindes die Betreuung an einen Träger vor Ort ab.
So haben wir z.B. ein Kind mit nur noch begrenzter Lebenserwartung in eine Familie
nach Schleswig-Holstein vermittelt. Diese hat Erfahrung in der Sterbebegleitung von
Kindern und war ein weiteres Mal hierzu bereit.
5.3 Vermittlungsvoraussetzungen
Kinder und Jugendliche können nur in Sonderpädagogische Pflegestellen vermittelt
werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
-
Bereitschaft des Kindes, in einer Pflegefamilie zu leben
Zustimmung der Eltern,
Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters zur Unterbringungs
Unterbringungsform
ggf. Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses
umfassende Gutachten über Erkrankung oder Behinderung des Kindes
BehandlungsBehandlungs- und Therapiekonzepte
Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers der Unterbringung
Unterbringung
Inzwischen konnten 171 Kinder Aufnahme in Sonderpädagogischen Pflegestellen finden.
Regelmäßig sind 10 bis 15 Kinder zur Vermittlung in eine Sonderpädagogische Pflegestelle vorgemerkt.
5
6.
Sonderpädagogische Pflegestellen für chronisch kranke und behinderte
behinderte Kinder
6.1 Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist die Liebe zu Kindern
und die Freude, mit kranken und behinderten Kindern zusammen zu leben.
Weiterhin sollten folgende Anforderungen erfüllt werden:
-
stabile tragfähige Beziehungen innerhalb der Familie
psychische Stabilität
Akzeptanz eigener Grenzen
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, Kontakte müssen akakzeptiert und gefördert werden
Bereitschaft zur Kooperation mit dem Pflegekinderdienst, Ärzten,
Therapeuten, Institutionen, Krankenhäusern etc.
Bereitschaft zur Selbstreflexion, Teilnahme an Supervision, Fortbildung, Gesprächskreisen etc.
geeignete räumliche und zeitliche Voraussetzungen
Einvernehmen über eine vertragliche Zusammenarbeit
wünschenswert
wünschenswert ist eine pflegerische, medizinische, pädagogische oder psy
psychologichologische berufliche Qualifikation oder Vorerfahrung
Es ist unerheblich, ob es sich um eine vollständige oder unvollständige Familie im
herkömmlichen Sinne handelt. Die ganze Bandbreite an familiären Lebensformen ist
denkbar.
6.2 Motivation zur Aufnahme eines behinderten oder kranken Kindes
Die meisten Familien haben bereits ganz persönliche Erfahrungen mit kranken oder
behinderten Kindern gemacht, entweder in ihrem familiären Umfeld oder berufsbedingt. Sie haben erlebt, welche Freude kranke und behinderte Kinder neben den pflegerischen und psychischen Belastungen machen können. Sie möchten einem besonders benachteiligten Kind die Chance geben, in der Geborgenheit ihrer Familie aufzuwachsen. Weiterhin gibt es Familien mit pädagogischer oder pflegerischer beruflicher Qualifikation, die ein Kind in ihrer Familie betreuen als Alternative zu einer außerhäuslichen Berufstätigkeit.
6.3 Beispiele
-
Eine Familie hat drei erwachsene Töchter. Die älteste ist geistig behindert, hat
eine sehr gute Entwicklung genommen, wohnt im Haus der Eltern in einem eigenen Appartement und geht regelmäßig einer Arbeit in einer Behindertenwerkstatt
nach. Die Pflegemutter ist von Beruf Erzieherin. Die ganze Familie hat sich zur Aufnahme eines Kindes mit Down-Syndrom entschieden.
-
Eine andere Familie hatte eine schwerstmehrfachbehinderte Tochter, die vor zwei
Jahren im Alter von 10 Jahren verstarb. Da sie sehr viel Freude im Zusammenleben mit ihrer Tochter hatte, entschloss sie sich, einem behinderten Kind, das nicht
bei seinen Eltern leben kann, zu ermöglichen, in der Geborgenheit ihrer Familie
aufzuwachsen. Dann haben das Leben und der Verlust ihrer Tochter einen Sinn
gehabt. Diese Familie hat ein schwerstbehindertes Kind mit Pachygyrie aufgenommen.
6
-
Ein junges Ehepaar von 26 Jahren nimmt einen 14 jährigen schwerbehinderten
Jungen mit Tetraspastik und Epilepsie auf. Die Pflegemutter, Ergotherapeutin, ist
mit einer Schwester aufgewachsen, die an Muskeldystrophie verstorben ist. Ihre
Berufswahl ist auf ihre persönlichen Erfahrungen zurückzuführen. Aus Freude am
Zusammenleben mit Behinderten hat sich die junge Frau zusammen mit ihrem
Mann zur Aufnahme eines behinderten Kindes entschieden, das sie während ihrer
Arbeit in einer Behinderteneinrichtung kennen gelernt hatte.
-
Zwei weitere Pflegemütter sind von Beruf Krankenschwester mit leiblichen, nicht
behinderten Kindern. Beide hatten an ihrer Arbeit sehr viel Freude und setzen diese nun zu Hause fort, indem sie beide ein schwerkrankes Kind mit Bronchialmalazie bzw. Spina bifida und Querschnittslähmung bei sich aufgenommen haben.
-
Ein junges Ehepaar mit einem schwerstbehinderten fünfjährigen Jungen (die Frau
ist von Beruf Erzieherin) möchten ein weiteres behindertes Kind aufnehmen. Es
sollte allerdings nicht schwer körperbehindert sein, da sie sich ein zweites Rollstuhlkind nicht zutrauen.
6.4 Öffentlichkeitsarbeit
Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, unser Hilfeangebot zu veröffentlichen
bzw. Sonderpädagogische Pflegestellen zu gewinnen.
Als Printmedien verwenden wir unsere Konzeption, aktualisierte Erfahrungsberichte,
Qualitätsstandards sowie die Zeitschrift Eltern für Eltern und versenden diese an Jugendämter, Pflegekinderdienste freier Träger sowie interessierte Bewerber.
Weitere Möglichkeiten sind die Veröffentlichung von Artikeln in Fachzeitschriften und
in der Tagespresse sowie Vortragstätigkeiten.
Die beste und erfolgreichste Art ist unserer Erfahrung nach die Mund zu Mund Information. Pflegefamilien, die sich gut durch uns begleitet fühlen, werben weitere Familien. JugendamtsmitarbeiterInnen, die mit unserer Arbeit zufrieden sind, geben dies
an andere KollegInnen weiter.
Inzwischen sind wir in der glücklichen Situation, dass uns regelmäßig neue Familien
wegen der Aufnahme eines Kindes anfragen, so dass ständig eine ausreichende Anzahl von Pflegeelternbewerbern bei uns vorgemerkt ist (in der Regel über 100 Familien). Bei Vermittlungsanfragen steht mit großer Wahrscheinlichkeit immer eine geeignete Familie für das entsprechende Kind zur Verfügung.
Die meisten Bewerber haben ganz spezielle Wünsche und Vorstellungen im Hinblick
auf das aufzunehmende Kind. Dies ist auf ihre persönlichen Erfahrungen zurückzuführen. So kann es sein, dass trotz der zahlreichen Bewerber dennoch für ein bestimmtes
Kind nicht sofort eine Familie vorhanden ist, wir erst gezielt suchen müssen.
Entweder fragen wir beim Bundesverband behinderter Pflegekinder nach oder nehmen Kontakt zu KollegInnen anderer Pflegekinderdienste auf.
Wir sind davon überzeugt, dass es uns gelingen wird, eine entsprechende Familie zu
finden.
UnnZuversicht und Optimismus sind Grundvoraussetzungen für unsere Arbeit. U
sere Devise lautet: Jedes Kind hat ein Recht auf Eltern und ein Zuhause. IrIrgendwo gibt es für jedes Kind eine Familie, wir müssen uns nur auf die Suche
begeben.
7
7. Rechtliche Grundlagen
Die Unterbringung der Kinder erfolgt überwiegend gem. § 33 SGB VIII und in Einzelfällen gem. §§ 53 ff SGB XII als Form der Eingliederungshilfe für Behinderte.
Unverständlicher Weise gibt es im SGB VIII bisher keine Regelungen für geistig oder
körperlich behinderte Kinder.
Das SGB VIII regelt zwar die Hilfe zur Erziehung in einer Sonderpädagogischen Pflegefamilie, es findet jedoch nur Anwendung, wenn der Unterbringungsgrund auf erzieherische Defizite in der Herkunftsfamilie zurückzuführen ist. Ist die Behinderung Unterbringungsgrund, wird die Zuständigkeit abgelehnt.
Das SGB XII regelt die Unterbringung in stationären Einrichtungen, erfasst aber nicht
die alternative Betreuung in einer Pflegefamilie.
Bei jeder Unterbringung muss im Einzelfall geklärt werden, ob die Unterbringung
gem. SGB VIII oder SGB XII erfolgen soll und welcher Kostenträger zuständig ist. In
der Regel versuchen Kostenträger zunächst, die Zuständigkeit von sich zu weisen.
Bedauerlicherweise scheitert die Vermittlung behinderter Kinder in Pflegefamilien
oftmals aufgrund fehlender eindeutiger, bundesweit einheitlicher gesetzlicher Vorschriften.
Die Hoffnung, dass das SGB IX hier Erleichterung verschafft, zumindest durch ein gesetzlich geregeltes Zuständigkeits-, Klärungs- und Entscheidungsverfahren hat sich
leider noch nicht bestätigt.
Unser Bestreben ist es daher, gemeinsam mit anderen Trägern und Interessenverbänden dieses Problem öffentlich zu machen, um neue gesetzliche Regelungen herbeizuführen.
8.
Finanzierung
Vor Aufnahme eines Kindes in einer Sonderpädagogischen Pflegestelle muss die Finanzierung geklärt sein und eine schriftliche Kostenzusage vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt sind Kostenträger bedeutend zahlungswilliger, da die Unterbringung in einer
Einrichtung erheblich kostenintensiver ist, als die in einer Sonderpädagogischen Pflegefamilie.
Die Unterbringung der Kinder in Sonderpädagogischen Pflegestellen wird über Pflegesätze finanziert.
Unser Entgeltsatz wurde mit dem Jugendamt Düsseldorf als Hauptbeleger verhandelt.
Andere Kostenträger müssen diesen akzeptieren, wenn sie eine Unterbringung durch
uns wünschen. Wir schließen vor der Vermittlung eines Kindes mit dem jeweiligen
Kostenträger einen Vertrag ab, in dem alle Leistungen, einschließlich individueller Zusatzleistungen, festgehalten werden.
8
monatliche Leistungen an eine Sonderpädagogische Pflegestelle
Pflegegeld ( gestaffelt nach Alter )
Erziehungsbeitrag
Beitrag zur Alterssicherung
Übernahme der Kosten einer zusätzliche Betreuungsperson für wöchentlich zwischen
10 bis 20 Stunden
Erstattung von Fahrtkosten zu medizinischen und therapeutischen Behandlungen, Supervision, Gruppen- und Seminararbeit
vertraglich
vertraglich zu vereinbarende Sonderleistungen
Übernahme von Betreuungskosten für jährlich 6 Wochenenden à 3 Tage wegen Beurlaubung der Sonderpädagogischen Pflegestelle
Übernahme von Betreuungskosten für jährlich bis zu 6 Wochen wegen Urlaub der Sonderpädagogischen Pflegestelle (abzüglich Leistungen der Pflegekasse für Kurzzeitpflege)
Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel, die weder von der Krankenkasse noch von
der Pflegekasse finanziert werden
Ferienbeihilfen
sonstige einmalige Beihilfen
Hinzu kommen je nach Pflegeeinstufung die Leistungen der Pflegekasse.
Besondere Anschaffungen, für die kein öffentlicher Kostenträger aufkommt, finanzieren wir aus Spendenmitteln. Der Spendenwerbung gilt daher unsere besondere Aufmerksamkeit.
Ständig werden Anträge auf Finanzierung erforderlicher Therapien oder Hilfsmittel
abgelehnt. Widersprüche sind der Regelfall. Sie werden durch uns für die Pflegefamilien vorbereitet.
9
9.
Beratung und Begleitung der Familien
Unsere Beratung und Begleitung umfasst:
-
-
-
intensive Beratung der Pflegefamilien in psychologischen, pädagogischen und
rechtlichen Fragen
Beratung und Unterstützung bei der Beantragung erforderlicher Therapien
Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung erforderlicher Rehahilfsmittel,
pädagogischer Beschäftigungsmaterialien, Einrichtung einer behindertengerechten
Wohnung, Autoumrüstung etc.
Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen sowie Pflegeeinstufung
Sicherstellung einer regelmäßigen zusätzlichen Kinderbetreuung
Sicherstellung von freien Wochenenden einschließlich Finanzierung der Betreuungskosten
Sicherstellung des Urlaubsanspruchs einschließlich Finanzierung der Betreuungskosten
Finanzierung der Mitgliedschaft im Bundesverband behinderter Pflegekinder
Begleitung der Besuchskontakte mit Herkunftsfamilien
Begleitung und Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten,
Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen, Krankenkassen, Pflegekassen, medizinischem Diensten, Versorgungsämtern sowie sonstigen Behörden und Institutionen
ergänzende fachspezifische Beratung durch Rehafachberaterin, Heilpädagogin, Diplompsychologin, Seelsorger, Ärztin, Rechtsanwalt etc.
Supervision
Gesprächskreis für trauernde Pflegeeltern
regionale Gruppenberatung ( einmal monatlich )
Fortbildungsseminare (vierteljährlich )
Wochenendfreizeiten ( einmal jährlich )
Ferienmaßnahmen während der Schulferien
Geschwisterfreizeiten
Veröffentlichung und Versand der Zeitschrift Eltern für Eltern
Unsere Beratung erfolgt in Form von Hausbesuchen und Telefonaten. In Akutsituationen besteht eine ständige telefonische Erreichbarkeit.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die Förderung des Austausches und der
Vernetzung der Pflegeeltern untereinander mit dem Ziel der gegenseitigen Unterstützung und Ermutigung.
Pflegeeltern sind unsere Partner. Gemeinsam mit ihnen sind wir für das Wohl der Kinder verantwortlich mit unterschiedlichen Aufgaben. Wir treten nicht als Kontrollinstanz auf. Im Vordergrund stehen die Beratung sowie die Aufgabe, zur Verbesserung
der Bedingungen in den Pflegefamilien beizutragen.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Grundvoraussetzung für das Gelingen des
Pflegeverhältnisses und damit für optimale Entwicklungsbedingungen.
10
10. Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung wurden nachfolgende Standards entwickelt:
-
-
regelmäßige Teambesprechungen, Fachaustausch, kollegiale Beratung
Teamsupervision ( einmal monatlich )
Telefonkonferenzen ( bei Bedarf )
Klausurtagungen ( zweimal jährlich für zwei bis drei Tage )
regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen
Qualitätsstandards zu bestimmten Schlüsselprozessen wie:
Bewerberverfahren
Vermittlungsverfahren
Beratung und Begleitung der Pflegefamilien
Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
Sterbebegleitung / Trauerarbeit
Herausnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie
Rückführung eines Kindes in seine Herkunftsfamilie
Qualitätshandbuch (fortlaufende Aktualisierung )
11. Zielplanungen
Die erste Fassung unserer Konzeption wurde überarbeitet und ergänzt. Dennoch stehen wir mit unserer Arbeit erst am Anfang. Die Praxis zeigt uns, dass die Entwicklung
nicht stehen bleiben darf. Wir sind offen für neue Wege und Entwicklungen.
Nach sieben Jahren Praxiserfahrung haben wir uns für die nächsten zwei Jahre folgende Ziele gesetzt:
-
Weiterentwicklung der Qualitätsstandards
Erweiterung des multiprofessionelles Teams
Errichtung neuer Außenstellen
Vernetzung der Familien
Kooperationsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Spendenwerbung
politische Aktivitäten zur Schaffung eindeutiger gesetzlicher Regelungen für die
Unterbringung behinderter und kranker Kinder in Pflegefamilien
Öffentlichkeitsarbeit
Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit der Universität Siegen
Thema: Ressourcen für Pflegeeltern
Wenn wir bereit und fähig sind, uns weiter zu entwickeln, offen sind für Anregungen
und Ideen, können wir langfristig dem erforderlichen Bedarf an ausreichenden Hilfen
für Sonderpädagogische Pflegestellen gerecht werden.
11
12. Zusammenfassung
-
Unser Ziel ist es, chronisch kranken und behinderten Kindern zu ermöglichen, in
der Geborgenheit einer Sonderpädagogischen Pflegestelle aufzuwachsen.
-
Wir setzen uns für eine solide Finanzierung der Sonderpädagogischen Pflegestellen
ein.
-
Wir setzen uns dafür ein, dass Familien, die eine solche Aufgabe übernehmen, optimal beraten, begleitet und unterstützt werden.
-
Wir müssen bereit sein für Weiterentwicklung und Veränderungen, um dem Bedarf
an unterstützenden Hilfen für Sonderpädagogische Pflegestellen gerecht zu werden.
Wir schließen unsere Ausführungen mit dem Zitat der Mutter eines behinderten Kindes, das wir als Präambel in unserer Konzeption aufgenommen haben.
Die Betreuung eines kranken
oder behinderten Kindes bedeutet:
Kraft, körperliche Anstrengungen,
schlaflose Nächte, nervliche Belastungen,
angebunden sein.
Es bedeutet aber auch:
Wärme, Zärtlichkeit, Dankbarkeit,
strahlende Augen, glückliches Lachen
sowie unendliche Liebe.
verrDie mit der Versorgung und Betreuung eines kranken oder behinderten Kindes ve
bundenen körperlichen und seelischen Belastungen können
können wir Familien nicht ababnehmen, wohl aber zur Verbesserung ihrer Voraussetzungen beitragen. Es ist uns
wichtig, dass all das Schöne und Bereichernde, das auch das Zusammenleben mit
kranken und behinderten Kindern ausmacht, von Pflegeeltern ebenfalls wahrgeno
wahrgenomnommen werden kann.
Stand August 2011
12