Erklärung zur Sektenzugehörigkeit

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Erklärung zur Sektenzugehörigkeit
Informationen
zu SCIENTOLOGY und der Avatar Sekte
Vo
olkshochschule
schule
Rhein-Pfalzz-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Scientology wurde 1954 von Lafayette Ronald Hubbard gegründet. Vier Jahre zuvor hatte der ehemalige amerikanische
Science-Fiction-Autor das Buch Dianetik veröffentlicht, die Grundlage für die gesamte Philosophie der Sekte.
Darin verspricht Hubbard dem Einzelnen Heilung von körperlichen und geistigen Leiden. Der Menschheit verkündet er eine Welt
ohne Drogen und Kriminalität und den Anspruch der Scientologen auf Weltherrschaft. Neun Jahre nach dem Tod Hubbards
operiert die Sekte, die sich selbst als Kirche bezeichnet, heute unter ihrem neuen Führer David Miscavige in mehr als 30 Ländern.
Hochburg der Scientologen ist neben den USA auch Deutschland. Zwischen 30.000 und 300.000 Mitgliedern schwanken die
Schätzungen über die Zahl der deutschen Anhänger. Sie gilt als größte Sekte in Deutschland. Ihre Schwerpunkte liegen in
wirtschaftlich gutsituierten Regionen wie Hamburg und Baden-Württemberg.
Die Vergangenheit hat bewiesen, dass defensive Aufklärung und Angst vor juristischen Auseinandersetzungen mit der Organisation
nicht ausreichen, um das mit Macht in den Markt drängende Scientology und Avartar System zu demaskieren.
Es besteht der Verdacht, dass Scientology- oder Avartar Anhänger das Gedankengut von L. Ron Hubbard auch in
Bildungseinrichtungen verbreiten wollen. Hierzu eignen sich insbesondere Aktionsfelder wie: Positives Denken,
Farb- und Stilberatung, Persönlichkeitstraining, Unternehmensführung, Managementtraining, NLP, Kinesiologie usw.
Es geht uns nicht um die Religionszugehörigkeit eines Dozenten, sondern ausschließlich um das Recht, unsere Volkshochschule
vor der Hubbard-Methode zu schützen. Dieses Recht, als Unternehmer jederzeit Dinge abzulehnen, die man nicht unterstützen
möchte, z.B. die Bestätigung eines Konzerns, dass Entwicklungen, die an diesen Konzern geliefert werden, garantiert nicht in der
Wehrtechnik zum Einsatz kommen, nennt man auch Direktionsrecht. Die Kreisvolkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis macht nun von
dieser Freiheit Gebrauch, indem sie sich ihre Dozenten selbst aussucht und damit zu verhindern versucht, dass die Lehrtätigkeit
an unserer Einrichtung zur Werbung für die Sekten missbraucht wird und wir unseren Teilnehmer/-innen eine objektive
Erwachsenenbildung nicht mehr gewährleisten können.
Die Formulierung der Scientology und Avartar Erklärung wurde unter Copyright vom eingetragenen Verein „Robin Direkt“*
vorgegeben. In der Regel brechen Sektenanhänger die Geschäftsbedingungen ab, wenn diese Klausel zur Unterschrift vorgelegt
wird, da sie der Anweisung Hubbards sich zu der Lehre bekennen, folgen.
Wenn Sie kein Anhänger der Scientology oder Avartar Sekte sind, können Sie die Erklärung bedenkenlos unterschreiben, da Sie
die Methoden nach Hubbard nur als Sekten-Mitglieder erwerben können. Eine ungewollte Verbreitung der Lehre ist daher nicht
möglich.
Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis, den 01.03.2015
Erklärung zu Scientology bzw. der Avartarsekte gegenüber
der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis
Name: ________________________________________________________________________________
Straße: _______________________________________________________________________________
Wohnort:_________________________________________________________________________________
Ich versichere hiermit, dass ich weder Sympathisant noch Anhänger des Gedankenguts von L. Ron Hubbard oder der Avartarsekte
bin. Ich bin kein Lizenz- oder Franchisenehmer einer Organisation, einer Person oder Firma, die Hubbards Technologie verwendet
oder verbreitet. Ich arbeite nicht nach den Methoden von L. Ron Hubbard. Ich werde keine Informationen, in deren Besitz ich
durch die Geschäftsverbindung mit obiger Volkshochschule gelange, an Dritte weitergeben. Ich versichere, dass ich an keinen
Befragungen teilnehmen werde, in deren Verlauf im weitesten Sinne hypnoseähnliche Techniken zum Einsatz kommen. Ich
bestätige, dass ich die Inhalte meiner Dienstleistung daraufhin überprüft habe, ob sie hubbardistisches Gedankengut enthalten.
Sollte die vorliegende Erklärung insgesamt oder in Teilen nicht der Wahrheit entsprechen, bin ich mir im Klaren, dass dies für
die Kreisvolkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mit
mir darstellt. Unabhängig hiervon kann die Kvhs Rhein-Pfalz-Kreis eine Vertragsstrafe erheben. Durch die Verwirkung einer
Vertragsstrafe wird ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz nicht ausgeschlossen.
Datum, Unterschrift:
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*Robin Direkt e.V., Postfach 44, 89282 Pfaffenhofen
vhs RPK | FH19-5 | 3.2015
www.vhs-rpk.de