4. Bestimmungen für Auskünfte und Leistungen per
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4. Bestimmungen für Auskünfte und Leistungen per
4. Bestimmungen für Auskünfte und Leistungen per Telefon und Online-Chat Die vorliegenden Bestimmungen gelten für Kunden, die mit der Bank die Nutzung der SMS-Bank und/oder eines Kennwortes vereinbart haben sowie für Kunden, deren Konten an das Digipassgerät - das Autorisierungsmittel für das System der Onlineverwaltung des Kontos angeschlossen sind. 4.1. Verwendete Begriffe: Kennwort ein vom Kunden gewählter und den Kunden identifizierender Code, bestehend aus arabischen Ziffern und/oder Buchstaben des lateinischen Alphabets, der der Bank mitgeteilt wird. Identifikationscode ein durch die elektronische Einrichtung Digipasgerät erstellter Code. Online-Chat das auf der WEB-Seite der Bank bereitgestellte System, das es dem Kunden ermöglicht, live Angaben zu übermitteln, sowie Auskünfte, Beratungen und andere Leistungen zu erhalten. Transaktion Gutschrift und/oder Abbuchung der Geldmittel vom/auf das Kundenkonto. SMS-Bank das von der Bank entwickelte System, in dem die Bank dem Kunden Dienstleistungen unter der Nutzung mobiler Kommunikationsmittel bzw. SMS-Benachrichtigungen erbringt. Transaktionslimit Betrag in beliebiger Währung, gerundet auf eine ganze Zahl, über dessen Gutschrift oder Abbuchung der Kunde sofort nach der Transaktion informiert werden möchte. Handynummer Rufnummer eines Handys, die der Kunde für die Benutzung der Leistungen von SMS-Bank bekannt gegeben hat. Kurze Mitteilung (SMS Short Message Service) - Art und Weise des Versands der Information an die Handynummer. 4.2. Autorisierung 4.2.1. Das Kennwort oder der Identifikationscode gelten zusammen mit anderen Daten, die durch die Bank vom Kunden angefragt werden (Vorname, Familienname, Personenkennziffer, Passdaten, Bezeichnung, Registriernummer, Kontonummer u. dgl.), als Erkennungsmittel (Identifikationsmittel) des Kunden während der telefonischen oder der Online-ChatKommunikation. 4.2.2. Bei der Übermittlung von Informationen durch Telefongespräche können diese zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufgezeichnet werden. Die Zustimmung des Benutzers hierzu wird vor jedem Telefongespräch gesondert eingeholt. 4.3. Autorisierungsmittel Kennwort 4.3.1. Der Kunde kann ein Kennwort beantragen, indem er einen entsprechenden Antrag stellt und unterschrieben bei der Bank einreicht. Verfügt der Kunde über einen Zugang zum OnlineBanking, kann er den Antrag auch online an die Bank übermitteln. 4.3.2. Der Kunde kann das Kennwort jederzeit ändern. 4.3.3. Der Kunde verpflichtet sich, das Kennwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. 4.3.4. Sollte das Kennwort in den Besitz von Dritten gelangen oder der Kunde den Verdacht haben, dass das Kennwort in den Besitz von Dritten gelangt ist, so muss er unverzüglich die Bank darüber unterrichten und ein neues Kennwort beantragen. In diesem Fall ist der Kunde für die unverzügliche Benachrichtigung und Beantragung eines neuen Kennwortes verantwortlich. 4.4. Verwendung des Kennwortes bzw. des Identifikationscodes 4.4.1. Nachdem der Kunde per Telefon oder im Online-Chat durch seine Identifikationsdaten oder das Kennwort erkannt (identifiziert) wurde, ist die Bank berechtigt: 4.4.1.1. dem Kunden den aktuellen Kontostand mitzuteilen und Angaben zu den auf den Konten durchgeführten Geschäften zu erteilen; 4.4.1.2. dem Kunden Angaben über Kreditzahlungen und Geldanlagen sowie weitere Informationen zu erteilen; 4.4.1.3. das System der Onlineverwaltung des Kontos zu sperren; 4.4.1.4. die Entsperrung von Systemen der entfernten Kontoverwaltung und Identifikationsmittel zu steuern, sollten diese beispielsweise aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt worden sein; 4.4.1.5. Zahlungskarten des Kunden freizuschalten; 4.4.1.6. Zahlungskarten des Kunden zu sperren; 4.4.1.7. mit der Zahlungskarte verbundene Limits zu ändern; 4.4.1.8. dem Kunden die Gültigkeitstermine der Zahlungskarten des Kunden mitzuteilen. 4.5. Nutzung ohne Kennwort 4.5.1. Sollte der Kunde das Kennwort oder den Identifikationscode nicht nennen können, kann die Bank den Kunden anhand anderer Daten identifizieren, um das System der Onlineverwaltung des Kontos und die Zahlungskarten des Kunden zu sperren. 4.5.2. Ohne Identifikation des Kunden ist die Bank berechtigt: 4.5.2.1. dem Kunden allgemeine Informationen über Angebote und Leistungen der Bank sowie Waren und Leistungen von Dritten mitzuteilen; 4.5.2.2. Vorschläge, Einsprüche, Reklamationen und Beschwerden des Kunden entgegenzunehmen. 4.6. SMS-Bank 4.6.1. Im Rahmen der SMS-Bank übermittelt die Bank an die Handynummer des Kunden, die im Antrag auf Inanspruchnahme der Leistungen der SMS-Bank gemeldet ist, die Informationen über Transaktionen auf dem Kundenkonto. 4.6.2. Die Leistungen der SMS-Bank werden mit Hilfe von kurzen Mitteilungen erbracht. 4.6.3. Für die Zuordnung des Kontos, auf das die Transaktion durchgeführt wurde, enthält jede kurze Mitteilung die vollständige oder Teile der Kontonummer oder der daran angeschlossenen Zahlungskarte. 4.6.4. Die Bank sendet dem Kunden kurze Mitteilungen in der Sprache, die der Kunde im Antrag auf Inanspruchnahme der Leistungen der SMS-Bank angegeben hat. 4.6.5. Der Kunde ist berechtigt, das Transaktionslimit festzulegen. 4.7. Haftung der Bank und des Benutzers 4.7.1. Die Haftung der Bank bei einem nicht autorisierten Auftrag und einem nicht oder fehlerhaft ausgeführten Auftrag richtet sich nach dem jeweiligen Geschäftsvorfall (z.B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). 4.7.2. Das gleiche gilt für die Haftung des Benutzers. 4.7.3. Die Haftung für Schäden, die innerhalb eines Zeitraums verursacht werden, für den ein Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich auf den vereinbarten Verfügungsrahmen. 4.8. Mit der SMS-Bank verbundene Risiken 4.8.1. Der Kunde hat alles zu unternehmen, um den Zugriff von Dritten zu dem zu der Handynummer gehörenden Handy, zur SIM-Karte und zu kurzen Mitteilungen sowie deren unberechtigte Nutzung zu verhindern. 4.8.2. Der Kunde ist verpflichtet, über den Zugriff von Dritten, den Verlust oder den Diebstahl des zu der Handynummer gehörenden Handys oder der SIM-Karte unverzüglich die Bank zu informieren. Nach Eingang dieser Mitteilung wird die Leistung der SMS-Bank aus Sicherheitsgründen eingestellt. 4.8.3. Die Bank ist nicht verantwortlich für die Registrierung des Kunden beim Mobilfunkanbieter, sein Vertrags- oder Nutzungsverhältnis. 4.8.4. Die Bank haftet nicht für mögliche Schäden des Kunden oder von Dritten, die beim Versand der kurzen Mitteilungen an die entsprechende Handynummer entstehen. 4.8.5. Die Bank übernimmt keine Haftung für Kosten des Kunden: 4.8.5.1. die infolge der Tätigkeit von Dritten u.a. des Mobilfunkanbieters entstanden sind; 4.8.5.2. wenn die in der kurzen Mitteilung an den Kunden geschickten Angaben Dritten bekannt wurden; 4.8.5.3. die infolge von Verbindungsstörungen entstehen können; 4.8.5.4. wenn die Mitteilung den Kunden nicht erreicht hat, weil die Handynummer nicht erreichbar oder deaktiviert war. 4.8.6. Die Bank übernimmt keine Haftung für die Qualität der Leistungen des Mobilfunkanbieters und haftet nicht für Schäden, die infolge von Verbindungsstörungen oder anderer von der Bank nicht zu vertretenen Störungen und Restriktionen entstanden sind. 4.8.7. Entdeckt der Kunde Widersprüche in den Angaben seiner persönlichen Unterlagen, Belegen oder Buchhaltung und den Information in der kurzen Mitteilung, so hat er die Bank unverzüglich in schriftlicher Form darüber in Kenntnis zu setzen. 4.9. Erbringung von Dienstleistungen der SMS-Bank 4.9.1. Die Bank erbringt die Dienstleistungen der SMS-Bank an dem auf den Tag des Zugangs des Antrags folgenden Bankwerktag. Das gleiche gilt bei Änderungen für die Fortsetzung oder die Einstellung der vereinbarten Dienstleistung. 4.9.2. Die Leistungen der SMS-Bank sind für die Kunden rund um die Uhr (Ausnahme: Wartungsarbeiten) zugänglich, wenn die Handys den Empfang und den Versand von kurzen Mitteilungen gewährleisten. 4.9.3. Der Kunde ist berechtigt, die im Antrag gemachten Angaben (zu Handynummer, Transaktionslimit u.a.) oder die an die SMS-Bank angeschlossenen Konten zu ändern, indem der Kunde den entsprechenden Antrag einreicht. 4.9.4. Die Bank kann ohne vorherige Benachrichtigung die Leistungen der SMS-Bank ablehnen oder diese einstellen: 4.9.4.1. wenn der Kunde die Kontonummer für den Erhalt der Leistungen der SMS-Bank falsch angegeben hat; 4.9.4.2. wenn der Kunde eine falsche oder nicht existierende Handynummer angegeben hat; 4.9.4.3. wenn der Kunde im Verlaufe von mehr als 6 (sechs) Monaten die Leistungen der SMSBank nicht beansprucht hat; 4.9.4.4. wenn das Kundenkonto, das für den Erhalt von Leistungen der SMS-Bank angemeldet war, geschlossen ist. 4.9.5. Zahlt der Kunde die gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis fälligen Gebühren nicht, ist die Bank berechtigt, die Leistungen der SMS-Bank 5 (fünf) Tage nach der Benachrichtigung des Kunden einzustellen. 4.9.6. Die Bank kann die Leistungen der SMS-Bank für technische Wartungsarbeiten vorübergehend einstellen. 4.10. Gebühren für die Leistungen der SMS-Bank 4.10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der SMS-Bank gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu bezahlen. 4.10.2. Die Bank ist berechtigt, die fälligen Gebühren von dem mit der SMS-Bank verbundenen Kundenkonto oder im Falle einer mangelnden Kontodeckung von einem anderen Konto des Kunden abzubuchen.