Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach

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Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach
Mietspiegel
der Verbandsgemeinde
Braubach
für nicht preisgebundene Wohnungen
auf dem Gebiet der
Verbandsgemeinde Braubach
Stand: Juni 2009
www.vgbraubach.de
Mietspiegel
für nicht preisgebundene Wohnungen
im Gebiet der Verbandsgemeinde
Braubach
Stand Juni 2009
Erstellt durch:
• Verbandsgemeindeverwaltung Braubach
Friedrichstraße 12, 56338 Braubach
Tel. 0 26 27 / 9 60 50
Anerkannt von:
• Mieterbund Mittelrhein e.V.
Markenbildchenweg 15, 56068 Koblenz
Tel. 02 61 / 1 50 96
• Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein
Rhein-Lahn e.V.
Adolfstraße 65, 56112 Lahnstein
Tel. 02621 / 18 04 00
• Gemeinnützige Baugenossenschaft
Rhein - Lahn - Westerwald e.G.
Im Weierchen 9, 56112 Lahnstein
Tel. 02621 / 9 60 10
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich freue mich, Ihnen den aktualisierten
Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach präsentieren zu können. Mittels einer
schriftlichen Befragung konnten aktuelle
Daten zu den Mietwohnungen des freien
Wohnungsmarktes
erhoben
werden.
Anhand dieser Erkenntnisse wurde die
Basisnettomiete den aktuellen Entwicklungen auf dem Mietwohnungsmarkt angepasst. Ebenso wurden bei der Ermittlung der Mietpreise die statistischen Werte der Entwicklung
der Netto-Kaltmieten der Jahre 2002 bis 2008 berücksichtigt
und die Mietpreisentwicklung eingerechnet.
Mit dem Mietspiegel haben Mieterinnen und Mieter eine
zuverlässige und aktuelle Grundlage, um Mietforderungen zu
überprüfen und sich vor unverhältnismäßig hohen Mieten zu
schützen. Für Vermieterinnen und Vermieter bietet der Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach eine Basis für die
Bewirtschaftung ihrer Wohnungsbestände und leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.
Es ist geplant den Mietspiegel alle drei Jahre anzupassen,
damit auch künftig eine Orientierungshilfe für die Bürger der
Verbandsgemeinde Braubach zur Mietpreisgestaltung gegeben ist.
Braubach, im Juni 2009
Ihr
Werner Groß, Bürgermeister
Erläuterungen
I. Mietbegriff
Der in dem Mietspiegel angegebene Mietpreis stellt lediglich einen Richtpreis dar und beinhaltet den Mittelwert der
Nettomiete - sog. Kaltmiete - der ortsüblichen Mieten von
frei finanzierten Wohnungen in der Verbandsgemeinde
Braubach.
Nebenkosten / Betriebskosten sind darin nicht enthalten.
Zu den Nebenkosten gehören die Betriebskosten gemäß
§ 2 Betriebskostenverordnung und § 27 I der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV, Anlage 3) sowie Heizkostenverordnung (HeizkV).
II. Baujahr
Es werden die Wohnungen nach vier Baualtergruppen
unterschieden. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Errichtung
des Gebäudes. Bei renovierten Wohnungen wird das Datum der Renovierung maßgebend.
III. Wohnungsgröße
Bei der Berechnung der Wohnungsgrößen wurden die
§§ 42, 43 und 44 der Zweiten Berechnungsverordnung
zugrunde gelegt. Hierbei sind grundsätzlich keine Nebenräume außerhalb der Wohnung zu berücksichtigten wie z.B.
Kellerräume, Waschküchen, Dachböden und Abstellräume
außerhalb der Wohnung.
IV. Wohnlage
Bei der Einteilung der Wohnlage wurden die für die Struktur
der Verbandsgemeinde Braubach typischen Merkmale
berücksichtigt wie z.B. Neubaugebiet, hochwassergefährdetes Gebiet, Bahnlärm.
Schlechte Wohnlage:
Lärmbelästigung durch
Bahn und Kraftfahrtzeuge, geschlossene
Bebauung, wenig Licht
Mittlere Wohnlage:
durchschnittliche Verkehrsbelastung, überwiegend Anliegerverkehr, geschlossene
Bebauung
Gute Wohnlage:
ruhige Lage, offene
Bebauung, wenig Verkehr
BEISPIELE für die Zuordnung von Straßen:
Gute Wohnlage:
Braubach
Dachsenhausen Filsen
Schlierbachstr. Amselweg
Im Wiesengrund Tannenweg
Im Wässerland
Im Kuttert
Kamp-Bornhofen Osterspai
Im Höllchen
Am Hohenrain
Birkenweg
Kastanienweg
Mittlere Wohnlage:
Braubach
Dachsenhausen Filsen
Kamp-Bornhofen Osterspai
Im Rosenacker
Charlottenstr.
Marktstr.
Rosberg
Kaufmannstr.
Marienstr.
Brückenweg
Oberstraße
Bergweg
Elligstr.
Schlechte Wohnlage:
Braubach
Dachsenhausen Filsen
Kamp-Bornhofen Osterspai
Brunnenstr.
Emserstr.
Emserstr.
Gartenstr.
Rheinuferstr.
Rheinuferstr.
Bahnhofstr.
Rheinuferstr.
V. Ausstattung
Bei den Parametern der Wohnungsausstattung konnten nur
Merkmale berücksichtigt werden, die stichpunktmäßig hier
aufgeführt werden. Im Einzelfall ist die Einstufung in dieser
Kategorie möglichst einvernehmlich mit den Mietern und Vermietern abzustimmen.
Hier einige Anhaltspunkte zum besseren Verständnis:
einfache
Ausstattung
mittlere
Ausstattung
gute
Ausstattung
Ofenheizung, ohne Heizung, ohne Dusche
oder Bad, mindere sanitäre Ausstattung,
einfache Elektroinstallation, keine Sondereinrichtungsgegenstände, einfache Bodenbeläge, einfach verglaste Fenster.
durchschnittliche Ausstattung der Wohnung entsprechend dem Standard des Baualters, mit Zentral- oder Etagenheizung,
Dusche oder Bad und WC, sanitärer Installation, geringe Sondereinrichtungsgegenstände, teils Teppichboden
mit Zentral- oder Etagenheizung, gute sanitäre Ausstattung wie Bad und / oder
Dusche, Gäste-WC, gute Elektroinstallationen, Kabelanschluss, doppelverglaste bzw.
Wärmeschutzverglasung der Fenster, Sondereinrichtungen wie z.B. Einbauküche,
Parkettfußboden, Fliesen, Balkon oder Terrasse.
VI. Sonstiges
Außergewöhnlich gute oder schlechte Merkmale der einzelnen Kategorien erlauben einen geringfügigen Zu- bzw.
Abschlag auf die in der Tabelle ausgewiesenen Mietpreise.
VII. Mietspiegel der
Verbandsgemeinde Braubach
Baujahr Wohnlage
vor 1949
1949 -1974
1975 -1998
ab 1999
Ausstattung
einfach
mittel
gut
schlecht
2,03 €
3,25 €
3,69 €
mittel
2,21 €
3,25 €
3,59 €
gut
2,34 €
3,02 €
3,89 €
schlecht
2,57 €
3,31 €
4,01 €
mittel
2,81 €
3,66 €
4,27 €
gut
2,99 €
3,84 €
4,69 €
schlecht
3,03 €
3,90 €
4,73 €
mittel
4,25 €
3,95 €
4,96 €
gut
3,91 €
4,37 €
5,03 €
schlecht
3,24 €
4,16 €
5,05 €
mittel
3,53 €
4,54 €
5,08 €
gut
3,75 €
4,83 €
5,87 €
VG Durchschnitt
3,03 €
3,57 €
4,24 €
4,45 €

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