Leitfaden Sonderobjektplanung

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Leitfaden Sonderobjektplanung
ILS-Planungsgruppe Koordination Alarmierungsplanung
Leitfaden Sonderobjektplanung zur Einsatz‐ und Alarmierungsplanung im Bereich der ILS Donau‐Iller Stand: November 2014 Für die Einsatz‐ und Alarmierungsplanung im Bereich der ILS Donau‐Iller ist neben der flächende‐
ckenden Alarmierungsplanung auch eine objekt‐ und ereignisbezogene Alarmierungsplanung aufzu‐
stellen. Die Regelungen hierzu sind der Alarmierungsbekanntmachung zu entnehmen. Dabei ist es auch notwendig, dass im gesamten Bereich der ILS Donau‐Iller eine einheitliche Vorge‐
hensweise angewendet wird, die für alle an den Planungen beteiligten Stellen und Personen, aber auch der Integrierten Leitstelle langfristig händelbar bleibt. Im Grundsatz gilt es zu beachten, dass immer dort, wo eine flächendeckende Planung nicht mehr ausreicht, eine objekt‐ oder ereignisbezogene Alarmierungsplanung durchgeführt werden muss. Die Grundsätze der Alarmierungsbekanntmachung, wie beispielsweise das nächstgelegene, geeignete Einsatzmittel zu berücksichtigen, haben auch bei der objekt‐ und ereignisbezogenen Alarmplanung Bestand. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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Inhalt 1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................................................. 3 1.1 Alarmierungsbekanntmachung (ABek) vom 12. Dezember 2005 ........................................... 3 1.1.1 ABek: 2.3.2 Gebäude und Anlagen .................................................................................. 3 1.1.2 ABek: 2.3.3 Unbebaute Flächen ...................................................................................... 3 1.1.3 ABek: 2.3.4 Verkehrswege ............................................................................................... 3 1.1.4 ABek: 2.3.7 Brandmeldeanlagen ..................................................................................... 4 1.1.5 ABek: 2.4.5 Katastrophenschutz‐Sonderpläne ................................................................ 5 1.1.6 ABek: 2.2 Besonderheiten der Alarmierungsplanung im Rettungsdienst ....................... 5 1.2 Definition Gefahrenpotential, Risikoanalyse ........................................................................... 5 1.2.1 Erhebliches Gefahrenpotential, erhebliche Gefahr ........................................................ 5 1.2.2 Risikoanalyse ................................................................................................................... 5 1.2.3 Risikoidentifizierung ........................................................................................................ 5 1.2.4 Risikoursachenanalyse und Risikobewertung ................................................................. 5 2 Bewertung von Objekten ................................................................................................................ 7 3 Objektarten ..................................................................................................................................... 7 3.1 Sonderbauten gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO), Art. 2 „Begriffe“: ................... 7 3.1.1 Ergänzende Beispiele: Gesundheitswesen und Pflege: ................................................... 9 3.1.2 Ergänzende Beispiele Industrie und Verarbeitung: ........................................................ 9 3.1.3 Ergänzende Beispiele: Energieversorgung, Gefahrstoffe, Lagerstätten, Umschlageplätze: ............................................................................................................................ 9 3.1.4 4 5 Ergänzende Beispiele: Bauwerke .................................................................................... 9 3.2 Unbebaute Flächen ............................................................................................................... 10 3.3 Verkehrswege ........................................................................................................................ 10 3.4 Ereignisse ............................................................................................................................... 10 Ermittlung von Sonderobjekten .................................................................................................... 11 4.1 Vorgehensweise zur Ermittlung von Sonderobjekten ........................................................... 11 4.2 Arbeitsschritte zur Ermittlung von Sonderobjekten ............................................................. 12 4.2.1 Erfassungsboden für Sonderbauten .............................................................................. 14 4.2.2 Erfassungsbogen für sonstige Objekte .......................................................................... 15 4.2.3 Feststellung der Notwendigkeit einer Sonderobjektplanung ....................................... 16 4.2.4 Einsatzmittel, Einsatzmitteltypen Erstalarmierung ILS Donau‐Iller ............................... 17 4.2.5 Dispositionsgruppen (Dispogruppen) ............................................................................ 17 4.2.6 Planungsbeispiele .......................................................................................................... 18 Sonderobjekt ‐ Datenbank ............................................................................................................ 21 ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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1 Gesetzliche Grundlagen 1.1
Alarmierungsbekanntmachung (ABek) vom 12. Dezember 2005 1.1.1 ABek: 2.3.2 Gebäude und Anlagen Für alle Gebäude und Gebäudekomplexe, die Sonderbauten im Sinn des Bauordnungsrechts sind, ist zu prüfen, ob eine eigene Alarmierungsplanung zu erstellen ist. Für bauliche Anlagen mit größerem Gefahrenpotenzial und Einrichtungs‐ und/ oder Betriebsgeneh‐
migungen nach anderen Rechtsvorschriften als dem Bauordnungsrecht (z.B. Gentechnikgesetz), ist in jedem Fall eine objektbezogene Alarmierungsplanung zu erstellen. Für sonstige Anlagen ist eine Alarmierungsplanung aufzustellen, wenn erhebliches Gefahrenpotential vorliegt oder besonderes Einsatzpotential erforderlich ist. 1.1.2 ABek: 2.3.3 Unbebaute Flächen Für unbebaute Flächen (z.B. Wälder, Felder, Wiesen, Brachland) ist eine allgemeine Alarmierungspla‐
nung aufzustellen. Besondere Bedingungen (z.B. Naturschutzgebiet) und besondere Schwierigkeiten bei einer Brandbekämpfung oder Hilfeleistung (z.B. im Sumpfgebiet) sind bei der Alarmierungsplanung durch die Einbindung der erforderlichen Einsatzmittel und Maßnahmen zu berücksichtigen. Für Wälder sind die Richtlinien zur Waldbrandabwehr (Bekanntmachung vom 31. März 2000, AllMBl S. 382) zu berücksichtigen. Redaktioneller Hinweis: Mittlerweile gilt die Richtlinie zur Waldbrandabwehr vom 09.04.2013, AllMBl S. 189). 1.1.3 ABek: 2.3.4 Verkehrswege 1.1.3.1 ABek: 2.3.4.1 Straßen Für Bundes‐, Staats‐ und Kreisstraßen ist eine Alarmierungsplanung zu erstellen, falls dies einsatztak‐
tisch erforderlich ist. Sie erfolgt nach den Straßennummern und der Kilometrierung. Werden künftig andere Systeme (z.B. nach einem Netzknotensystem) eingeführt, ist die Planung daran anzupassen. Soweit die Straßen baulich getrennte Richtungsfahrbahnen haben, erfolgt die Alarmierungsplanung zwischen Anschlussstellen unterschieden nach Richtungsfahrbahnen. 1.1.3.2 ABek: 2.3.4.2 Bundesautobahnen Für Bundesautobahnen ist eine Alarmierungsplanung zu erstellen. Sie erfolgt nach den Nummern der Bundesautobahnen, unterschieden nach Richtungsfahrbahnen, zwischen Anschlussstellen und nach der Kilometrierung. Werden künftig andere Systeme (z.B. nach einem Netzknotensystem) eingeführt, ist die Planung da‐
ran anzupassen. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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1.1.3.3 ABek: 2.3.4.3 Eisenbahnen Für Bahnstrecken ist eine Alarmierungsplanung zu erstellen; sie erfolgt dabei ‐ nach Streckenabschnitten zwischen Bahnhöfen oder Haltepunkten, ‐ nach Streckennummern (mehrgleisige Bahnstrecken können verschiedene Streckennummern haben), ‐ nach der Kilometrierung der Bahnstrecken, ‐ unter Berücksichtigung topografischer Gesichtspunkte (Flüsse mit Brücken, Berge mit Tunnel usw.) und ‐ unter Berücksichtigung der Zufahrtsmöglichkeit zu den Bahnstrecken und der einsatztaktischen Überlegungen (Stärke und Ausrüstung der Feuerwehren). Für besondere Bauwerke wie größere Brücken, Tunnels und Bahnübergänge mit erfahrungsgemäß größerem Gefährdungspotential sind zusätzliche Alarmierungsplanungen erforderlich. Bei der Alarmierungsplanung im Eisenbahnbereich ist für alle Einsatzstichwörter dafür Sorge zu tra‐
gen, dass als erste Maßnahme die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn Netz AG benachrichtigt wird, um möglichst früh Sicherungsmaßnahmen auf der betroffenen Strecke einzuleiten. Die Alarmierung der Notfallmanager für Bahnstrecken, für die die Deutsche Bahn AG das Notfallma‐
nagement durchführt, erfolgt durch die Notfallleitstellen der Deutschen Bahn AG. 1.1.3.4 ABek: 2.3.5 Fernleitungen Für Fernleitungen, in denen gefährliche Gase oder Flüssigkeiten (brennbar, giftig, etc.) gefördert werden, ist ‐ ggf. im Rahmen von Katastrophenschutzsonderplänen ‐ eine Alarmierungsplanung zu erstellen. Sie erfolgt in Streckenabschnitten zwischen Absperrorganen (Schieber) und nach der Kilo‐
metrierung. Bei Bündelung mehrerer Leitungen sind getrennte Alarmierungsplanungen dann vorzu‐
sehen, wenn in den Leitungen Stoffe unterschiedlicher einsatztaktischer Relevanz (z.B. Gase oder Flüssigkeiten) transportiert werden. 1.1.3.5 ABek 2.3.6 Gewässer Für Bundeswasserstraßen und die weiteren Gewässer 1. Ordnung (im Sinn des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Wassergesetzes) ist eine Alarmierungsplanung zu erstellen. Sie erfolgt bei Bundeswas‐
serstraßen und Flüssen nach der Kilometrierung. Bei den übrigen Gewässern sind geeignete Alarmierungsplanungen zu erstellen, soweit dies aufgrund ihrer Größe, Unübersichtlichkeit und der Zugänglichkeit des Ufers angezeigt ist. 1.1.4 ABek: 2.3.7 Brandmeldeanlagen Für Gebäude oder Anlagen mit Brandmeldeanlagen ist jeweils eine eigene Alarmierungsplanung auf‐
zustellen. Der Betreiber der Brandmeldeanlage soll über den Inhalt der Alarmierungsplanung infor‐
miert werden. Brandmeldeanlagen, deren Errichtung nach einer öffentlich‐rechtlichen Vorschrift vorgeschrieben ist oder angeordnet wurde (notwendige Brandmeldeanlagen), sind an die zuständige behördlich be‐
nannte alarmauslösende Stelle aufzuschalten. Die Brandmeldung muss automatisch dorthin weiter‐
geleitet werden. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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Behördlich benannte alarmauslösende Stelle ist ab dem Zeitpunkt ihrer Betriebsaufnahme die ört‐
lich zuständige Integrierte Leitstelle. Die Aufschaltung nicht notwendiger Brandmeldeanlagen auf die ILS soll gestattet werden, wenn die Alarmübertragungsgeräte den Anforderungen entsprechen, die an notwendige Brandmeldeanlagen gestellt werden (z.B. bezüglich der übermittelten Datente‐
legramme). 1.1.5 ABek: 2.4.5 Katastrophenschutz‐Sonderpläne Die Katastrophenschutzbehörden legen bei Bedarf (z.B. für bestimmte Objekte oder Ereignisse) Katastrophenschutz‐Sonderpläne an. Sie unterscheiden sich von der sonstigen Alarmierungspla‐
nung, insbesondere im Brandschutz, durch ihren Umfang und dadurch, dass die Alarmierung von der ILS in jedem Fall entsprechend den Festlegungen in den Katastrophenschutz‐Sonderplänen un‐
verändert und vollständig durchzuführen ist. 1.1.6 ABek: 2.2 Besonderheiten der Alarmierungsplanung im Rettungsdienst Es ist zu prüfen, ob für bestimmte Ereignisse oder für bestimmte bauliche Anlagen, Objekte sowie Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen oder sonstige Sonderfälle besondere Alarmierungspla‐
nungen des Rettungsdienstes aufgestellt werden müssen. 1.2 Definition Gefahrenpotential, Risikoanalyse 1.2.1 Erhebliches Gefahrenpotential, erhebliche Gefahr Eine erhebliche Gefahr ist eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, z.B. den Bestand des Staates, das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, nicht unwesentliche Vermögenswerte und andere straf‐
rechtlich geschützte Güter. Eine erhebliche Gefahr liegt insbesondere dann nicht vor, wenn lediglich geringfügige Schäden an genannten Rechtsgütern zu befürchten sind. 1.2.2 Risikoanalyse Eine Risikoanalyse findet in allen Lebensbereichen Anwendung und stellt damit ein wichtiges Mittel zur Bewertung bestimmter Situationen, Vorhaben, Ereignisse oder Systeme dar. 1.2.3 Risikoidentifizierung Es wird eine Liste der verschiedenen Risiken erstellt. 1.2.4 Risikoursachenanalyse und Risikobewertung Für jedes Risiko werden mögliche Ursachen identifiziert und die sich ergebenden Häufigkeiten ge‐
schätzt. Das Risiko ergibt sich aus der Multiplikation der Schadenshöhe mit der Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. der Gefährdungsrate, je nachdem, ob es sich um ein zeitlich begrenztes Wagnis oder um ein fortdauerndes Risiko handelt, summiert über die verschiedenen Gefährdungen. Für die Bewertung des Risikos können verschiedene Beurteilungsmethoden (z.B. einsatztaktische Beurteilungen, örtliche Verhältnisse) verwendet werden. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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2 Bewertung von Objekten Grundsätzlich bedeutet die Bewertung von Objekten eine Risikoanalyse, die objektiv durchzuführen ist. Die Risikoanalyse umfasst die Beschreibung des möglichen Gefahrenpotentials entsprechend den örtlichen Verhältnissen. Bei der Bewertung gilt daher nicht die alleinige Betrachtung des Objekttyps, es müssen auch einsatztaktische Beurteilungen bzw. Grundsätze berücksichtigt werden. Ergibt die Risikoanalyse, dass von einem konkreten Objekt ein erhebliches Gefahrenpotential ausgeht oder im Schadensfall besonderes Einsatzpotential zur Abarbeitung notwendig ist, bedarf es einer Sonderobjektplanung. 3 Objektarten 3.1 Sonderbauten gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO), Art. 2 „Begriffe“: (4) Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgen‐
den Tatbestände erfüllen: 1. Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe nach Abs. 3 Satz 2 von mehr als 22 m), 2. bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m, 3. Gebäude mit mehr als 1600 m² Fläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausge‐
nommen Wohngebäude und Garagen, 4. Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von insgesamt mehr als 800 m² haben, 5. Gebäude mit Räumen, die einer Büro‐ oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln mehr als 400 m² haben, 6. Gebäude mit Räumen, die einzeln für eine Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind, 7. Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Ver‐
sammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben, b) im Freien mit Szenenflächen sowie Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die keine flie‐
genden Bauten sind und insgesamt mehr als 1000 Besucher umfassen ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1 000 Gastplätzen im Freien, Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Betten und Spielhallen mit mehr als 150 m², 9. Gebäude, mit Nutzungseinheiten zum Zweck der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten a) einzeln für mehr als sechs Personen bestimmt sind, b) für Personen mit Intensivpflegebedarf bestimmt sind oder c) einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als zwölf Personen be‐ stimmt sind, 10. Krankenhäuser, 11. sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime, 12. Tageseinrichtungen für mehr als zehn Kinder sowie Menschen mit Behinderung und alte Menschen, 13. Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen, 14. Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug 15. Camping‐ und Wochenendplätze, 16. Freizeit‐ und Vergnügungsparks, 17. fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, sowie Fahrgeschäfte, die keine fliegenden Bauten und nicht verfahrensfrei sind, 18. Regale mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m, 19. bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosi‐
ons‐ oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist, 20. Anlagen und Räume, die in den Nrn. 1 bis 19 nicht aufgeführt und deren Art oder Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind, ausgenommen Wohngebäude, die keine Hoch‐
häuser sind. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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3.1.1 Ergänzende Beispiele: Gesundheitswesen und Pflege: 
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Laboratorien Medizinische Zentren Praxiskliniken, Ärztehäuser 3.1.2 Ergänzende Beispiele Industrie und Verarbeitung: 
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Druckbehälter (Dampfkesselanlagen) Hochregallager Klärwerke (Kläranlagen) Müllverbrennungsanlagen, Mülldeponien Spezielle Fertigungsverfahren (Temperatur, Schmelze) Stationäre Krananlagen Wertstoffanlagen (Recycling) 3.1.3 Ergänzende Beispiele: Energieversorgung, Gefahrstoffe, Lagerstätten, Umschlage‐
plätze: 
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Bäder, Thermen (Chlor) Biogasanlagen Gas‐Lager (Gashändler, Gasdepots, Flüssiggasbehälter, Flüssiggastankstellen) Hackschnitzelanlagen Farbenlager Fernleitungen Flüssiggasbehälter Kernkraftwerke Lackierereien Lagerhäuser (Düngemittellager) Mineralöllager (Tanklager) Molkereien (Ammoniakaustritt) Photovoltaikanlagen (großflächige, kommerziell genutzt) Speditionen mit Gefahrstoffen Umspannwerke und Trafostationen Windkraftanlagen 3.1.4 Ergänzende Beispiele: Bauwerke 
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Burgen und Schlösser Lichtspielhäuser, Theater Museen Parkhäuser, Tiefgaragen ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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3.2 Unbebaute Flächen 
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Gemeindefreie Gebiete Naturschutzgebiete Waldgebiete Wasserschutzgebiete Seen, Baggerseen, Flüsse 3.3 Verkehrswege 
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Bahnstrecken Bundesautobahnen (auch Raststätten) Schnellstraßen Flug‐ und Landeplätze 3.4 Ereignisse Bei einem Ereignis handelt es sich um zufällig eintretende, also nicht vorhersehbare Vorkommnisse, deren negative Folgen zu einem Schaden führen. Unter einem Ereignis versteht man beispielsweise eine Veranstaltung (neudeutsch: Event), aber auch kritische Zustände wie Betriebsstörungen, Explosionen, Unfälle oder Brände in Objekten und Anlagen. Ereignisse können auch unabhängig von einem konkreten Ort auftreten. Beispielhafte Aufzählung Veranstaltungen:  Festumzüge  Feuergefährliche Handlungen (Pyrotechnikeinsatz  Flugtage/Flugshows  Große Zeltlager/Zeltstädte  Konzerte/Open Air  Messen/Ausstellungen  Motorsportveranstaltungen  Straßen/Volksfeste  Zirkusveranstaltungen Beispielhafte Aufzählung Naturereignisse  Erdrutsch/Murenabgang  Hochwasser  Starker Schneefall  Sturmwetterlagen  Unwetter (Gewitterfronten) ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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4 Ermittlung von Sonderobjekten Bei der Ermittlung von Sonderobjekten zur Einsatz‐ und Alarmierungsplanung im Bereich der ILS Do‐
nau‐Iller geht es nicht um die Erhebung eines Brandschutzbedarfsplanes. Vielmehr soll die flächende‐
ckende Alarmierungsplanung gemäß der Alarmierungsbekanntmachung auch auf eine objekt‐ und ereignisbezogene Alarmierungsplanung erweitert werden. 4.1 Vorgehensweise zur Ermittlung von Sonderobjekten 
Schritt 1: Sind im eigenen Zuständigkeitsbereich einer Feuerwehr Sonderobjekte bzw. besondere Ob‐
jekte vorhanden, die dem Punkt „3 Objektarten“ zugeordnet werden können? 
Schritt 2: Sind für festgestellte Sonderobjekte Einsatzpläne vorhanden? 
Schritt 3: Wurde für festgestellte Sonderobjekte ein Ermittlungs‐ und Richtwertverfahren angewen‐
det? 
Schritt 4: Geht von einem konkreten Objekt ein erhebliches Gefahrenpotenzial aus (ggf. Auswertung von Einsätzen)? 
Schritt 5: Wie hoch ist die Gefahr bei einem konkreten Objekt? 
Schritt 6: Ist bei einem konkreten Objekt eine Einsatzplanung notwendig (Objektbegehung, Einsatz‐
plan, Einsatzübung)? 
Schritt 7: Ist für ein konkretes Objekt eine gesonderte Alarmierungsplanung notwendig (Überprüfung der vorhandenen Einsatzschlagworte/Einsatzstichwörter im Bereich der ILS Donau‐Iller)? Hinweis: Nur wenn festgestellt wird, dass die in den Einsatzmittelketten vorhandenen Einsatzmittel für ein konkretes Objekt im Einsatzfall nicht ausreichend sind, ist eine Erhöhung der Einsatzmittel für das konkrete Objekt notwendig (ausgenommen Objekte, für die eine Sonderobjektplanung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. Objekte mit Brandmeldeanlagen, Bundesautobahnen usw.). Beispiel für konkretes Objekt mit Brandmeldeanlage: Ein Objekt ist mit einer Brandmeldeanlage (BMA) ausgestattet, die direkt zur ILS geschaltet ist. Hier muss die Standard‐Einsatzmittelkette für das Einsatzstichwort B BMA (4 x Atemschutzgeräte, 400 ltr. Löschwasser) mit zusätzlichen Einsatzmitteln ausgestattet werden. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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4.2 Arbeitsschritte zur Ermittlung von Sonderobjekten Schadensausmaß (S)
Arbeitsschritte 1. a) Sind im eigenen Zuständigkeitsbereich (Wachbereichszonen(n) besondere Objekte vorhanden, die dem Bereich „3 Objektarten“ zugeordnet werden müssen? b) Für welche besonderen Objekte liegen die Ergebnisse eines Er‐
mittlung‐ und Richtwertverfahren vor? 2. a) Sind im eigenen Zuständigkeitsbereich (Wachbereichszonen(n) besondere Objekte vorhanden, bei denen im Schadensfall von ei‐
nem erheblichen Gefahrenpotential ausgehen kann bzw. wo es bereits zu Einsätzen kam? b) Welche(s) Ereignis(se) muss eintreten, um bei einem besonderen Objekt von erheblichen Gefahren auszugehen? (z.B. Brand, Explosi‐
on, Schadstoffaustritt, Panik usw.) 3. Zum Punkt 2. b): Wie hoch ist das Risiko bei zu erwartenden, erheblichen Gefahren? Risiko ist das Produkt (die Fläche) von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß (R = E x S). Die Fläche lässt sich in folgender Tabelle darstellen und ablesen: Risikomatrix Risiko groß (3) Risiko groß (6) Risiko extrem (9) Risiko mittel (2) Risiko groß (4) Risiko groß (3) Risiko klein (1) Risiko mittel (2) Risiko groß (3) Zuständig Ortskommandant Ortskommandant mit Unterstützung durch den zuständigen Kreis/Stadtbrandmeister, Kreis/Stadtbrandinspektor Kreis/Stadtbrandrat Ortskommandant mit Unterstützung durch den zuständigen Kreis/Stadtbrandmeister, Kreis/Stadtbrandinspektor Kreis/Stadtbrandrat Eintrittswahrscheinlichkeit (E) Die Kategorien minimal, mittel, groß und extrem können immer nur geschätzt werden. Dazu ein Beispiel mit Ammoniakaustritt in ei‐
nem Freibad mit vielen Menschen und Gefahrstoffausbreitung: Eintrittswahrscheinlich = mittel (2) Schadensmaß = groß (3) R = 2 x 3 = Risikozahl 6 = Risiko groß ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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Arbeitsschritte 4. Folgende einsatztaktischen Maßnahmen müssen bei der Einsatz‐
Vorplanung und der Alarmierungsplanung getroffen werden:  Objektbegehung für Ortskenntnis.  Erstellung eines Einsatzplanes (Feuerwehrplan nach DIN 14095, siehe auch Merkblatt Nr. 4.2 Einsatzpläne für die Feuerwehren Bayerns. Hinweis: Ein Formular „Feuerwehrplan“ steht unter www.ils‐
planungsgruppe.de in der Rubrik „Sonderobjekte“ zum Download bereit.  Durchführung von Einsatzübungen.  Sonderobjektplanung: Überprüfung der vorhandenen Einsatzschlagworte/Ein‐
satzstichwörter für das konkrete Objekt. Dazu nochmals der Hinweis: Nur wenn festgestellt wird, dass die in den Einsatzmittelket‐
ten vorhandenen Einsatzmittel für ein konkretes Objekt im Einsatzfall nicht ausreichend sind, ist eine Erhöhung der Einsatzmittel für das konkrete Objekt notwendig (ausge‐
nommen Objekte, für die eine Sonderobjektplanung gesetz‐
lich vorgeschrieben ist, z.B. Objekte mit Brandmeldeanla‐
gen, Bundesautobahnen usw.). ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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Zuständig Ortskommandant mit Unterstützung durch den zuständigen Kreis/Stadtbrandmeister, Kreis/Stadtbrandinspektor Kreis/Stadtbrandrat Revisionsstand: 30.11.2014
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4.2.1 Erfassungsboden für Sonderbauten Download unter www.ils‐planungsgruppe.de, Rubrik „Sonderobjekte“. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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4.2.2 Erfassungsbogen für sonstige Objekte Download unter www.ils‐planungsgruppe.de, Rubrik „Sonderobjekte“. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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4.2.3 Feststellung der Notwendigkeit einer Sonderobjektplanung Download unter www.ils‐planungsgruppe.de, Rubrik „Sonderobjekte“. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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4.2.4 Einsatzmittel, Einsatzmitteltypen Erstalarmierung ILS Donau‐Iller Einsatzmittel Absturzsicherung Auf‐/Abseilgerät Beleuchtungssatz (komplett) CSA Typ II (Körperschutz ABC Form 3) Ex‐Warngerät Gerüstsystem Einsatz (Rettungsplattform) Hebekissensatz Heumesssonde/‐gerät Hydr. Rettungssatz Infektionsschutzanzug (Körperschutz BC Form 2) Kontaminations‐Anzug (Körperschutz A Form 2) Löschwasser Messtruppausrüstung A Messtruppausrüstung C Pressluftatmer Rettungszylinder Schaummittel Schleifkorbtrage Schnelleinsatzzelt (Begriffe werden in 2014 angepasst) Einsatzmittel Sprungpolster (Sprungretter) Tauchpumpe Überdrucklüfter Wärmebildkamera Wasserwerfer Werkzeugsatz Türöffnung Einsatzmitteltypen ABC Löschpulver (P 250) Boot Dekon‐Fahrzeug Druckschlauch, B‐ (Transporteinheit 500 m) ELW Erkundungskraftwagen ABC GW‐G MZF RW/HLF TS 8/8 PF PN 10‐1000 4.2.5 Dispositionsgruppen (Dispogruppen) Dispogruppe „Wasserförderung“ Suchfolge gemäß Bereichsfolge: 1 x Druckschlauch, B‐ (Transporteinheit 500 m) 1 x TS 8/8 PF PN 10‐1000 Dispogruppe „Löschwasser 4.800 ltr.“ Suchfolge für 4.800 ltr. in Bereichsfolgen: LF 16/12 LF 20/16 HLF 20/16 Sonstige LF TLF 8/18 TLF 16/25 TLF 24/48 bzw. TLF 24/50 Sonstige TLF Abrollbehälter Löschwasser Aktualisiert: 30.11.2014 ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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4.2.6 Planungsbeispiele Grundlage: Einsatzschlagwort „Brand Bauernhof“, Einsatzstichwort B 4 Einsatzmittelkette B 4: KBM 3 x TS 8/8/PFPN 10‐1000 KBI 16 x PA KBR 3000 ltr. Löschwasser 120 ltr. Schaummittel FB THW 1 x Wärmebildkamera 1 x Absturzsicherung 1 x RTW 1 x Ex‐Warngerät ELRD 2 x Überdrucklüfter 1 x Drehleiter 1 x MZF 1 x ELW 4.2.6.1 Planungsbeispiel für Wachbereichszone Der Ort Verteilerhausen, Wachbereichszone Verteilerhausen 01, Gemeinde Verteilerhausen, liegt auf ca. 750 m NN. Örtlich zuständig ist die FF Verteilerhausen. Der örtliche Löschwasserbedarf ist bei einem Bauernhofbrand gemäß Ermittlungs‐ und Richtwertver‐
fahren auf zwei Stunden nicht gesichert. Es ist eine Wasserförderung über lange Schlauchstrecken notwendig, das Wasser muss etwa 700 m weit von einem unterhalb des Ortes liegenden Baches zur Ortsmitte gepumpt werden. Für eine doppelte B‐Leitung werden gemäß Ermittlungs‐ und Richtwertverfahren benötigt: 2 x TS 8/8 PF PN 10‐1000 an der Wasserentnahmestelle 3 x Druckschlauch, B‐ (Transporteinheit 500 m) Somit werden für die Wachbereichszone Verteilerhausen 01 generell auf alle Einsatzschlagworte zum Einsatzschlagwort B 4 zusätzlich additiv hinterlegt: 2 x Dispogruppe „Wasserförderung“ 1 x Druckschlauch, B‐ (Transporteinheit 500 m) Hinweis: Sollte zudem ein weiterer Bedarf an Löschwasser für den Erstangriff bestehen, kann auch eine Dispo‐
gruppe „Löschwasser 4.800 ltr.“ additiv hinterlegt werden. In diesem Fall werden weitere wasserfüh‐
rende Löschfahrzeuge per Routing disponiert. Allerdings ist dies sehr sorgfältig zu prüfen und abzuwägen! ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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4.2.6.2 Planungsbeispiel für Ortsbegriff Der Ort Rohrbach liegt in der Wachbereichszone Verteilerhausen 01, Gemeinde Verteilerhausen. Örtlich zuständig für Rohrbach ist die FF Verteilerhausen. Der örtliche Löschwasserbedarf bei einem Bauernhofbrand gemäß Ermittlungs‐ und Richtwertverfah‐
ren auf zwei Stunden ist in Verteilerhausen selbst gesichert. Im Ort Rohrbach jedoch ist eine Wasser‐
förderung über lange Schlauchstrecken notwendig, das Wasser muss etwa 400 m weit von einem Löschwasserteich nach Rohrbach gepumpt werden. Für eine doppelte B‐Leitung werden gemäß Ermittlungs‐ und Richtwertverfahren benötigt: 2 x Druckschlauch, B‐ (Transporteinheit 500 m) Somit werden für den Ortsnamen „Rohrbach“ in der Wachbereichszone Verteilerhausen 01 generell auf alle Einsatzschlagworte zum Einsatzschlagwort B 4 zusätzlich additiv hinterlegt: 2 x Druckschlauch, B‐ (Transporteinheit 500 m) Hinweis: Die beiden vorgenannten Planungsbeispiele gelten zur Orientierung. Es ist an dieser Stelle nicht mög‐
lich, unendliche Beispiele für die Sonderobjektplanung zu dokumentieren. Grundsätzlich gilt: Zusätzliche Einsatzmittel und Einsatzmitteltypen können hinzugefügt werden bei Sonderobjekten ‐ mit Hausnummernkoordinaten (Gebäude), ‐ Wachbereichszonen, ‐ Ortsnamen (sofern im Leitsystem hinterlegt). Für eine individuelle steht die jeweilige Kreisbrandinspektion zur Verfügung, für Grundsatzfragen die ILS‐Planungsgruppe. ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
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5 Sonderobjekt ‐ Datenbank Im Auftrag der vier Kreisverwaltungsbehörden im Bereich der ILS Donau‐Iller wurde eine Online‐
Datenbank programmiert. Diese steht allen Feuerwehren im Bereich der ILS Donau‐Iller kostenfrei zur Verfügung, um ihre Sonderobjektplanungen zentral hinterlegen zu können. Die Webseite kann über www.ils‐planungsgruppe.de, Rubrik „Sonderobjekte“ oder direkt über https://www.ils‐objekte“ aufgerufen werden. Online‐Zugänge und Einweisungen werden von den zuständigen Fachberatern EDV in den jeweiligen Kreisbrandinspektionen erteilt. Dieser Leitfaden wird den Erfordernissen nach aktualisiert, Anregungen usw. gerne entgegenge‐
nommen: kbm.schneider@kfv‐info.de. gez. Hans‐Peter Schneider Kreisbrandmeister ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
Leitfaden Sonderobjektplanung, KBM Schneider
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Revisionsstand: 30.11.2014
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ILS-Planungsgruppe Donau-Iller,
Leitfaden Sonderobjektplanung, KBM Schneider
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Revisionsstand: 30.11.2014

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