Nutzungsbedingungen für das Sage Office Online Modul

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Nutzungsbedingungen für das Sage Office Online Modul
Nutzungsbedingungen für das Sage Office Online-Modul "Sage Entgelt &
Personal" der Sage GmbH (folgend „Sage“), Emil von Behring Str. 8 – 14,
60439 Frankfurt am Main.
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Angebots Sage Office OnlineModul „Sage Entgelt & Personal“ durch den Anwender. Das Angebot Sage Office Online-Modul „Sage
Entgelt & Personal“ (folgend „Sage Entgelt & Personal“) stellt eine Software dar, die zur
ausschließlichen Nutzung im Internet bereitgestellt wird.
1.2 Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung sind die Bereitstellung und der Betrieb von Sage
Entgelt & Personal gemäß der Produktbeschreibung, einzusehen im Rahmen des OnlineVertragsabschlusses, und den vorliegenden Nutzungsbedingungen innerhalb der Vertragslaufzeit.
Das Modul stellt eine Ergänzung des Angebots „Sage Office Online“ dar. Die Verträge bezüglich Sage
Office Online und Sage Entgelt & Personal sind rechtlich voneinander unabhängig.
1.3 Sage Entgelt & Personal ist für die Verarbeitung von Daten nach den in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen konzipiert. Da es sich um Standardsoftware
handelt, sind etwaige rechtlichen und sonstige branchenspezifische Anforderungen nicht
berücksichtigt. Das Angebot richtet sich an Unternehmen.
1.4 Für die Nutzung von Sage Entgelt & Personal gelten die Nutzungsbedingungen bezüglich Sage
Office Online (folgend „Hauptnutzungsbedingungen“) entsprechend, soweit nicht im Folgenden
Abweichungen und Ergänzungen geregelt sind. Die Nutzungsbedingungen bezüglich Sage Office
Online finden Sie unter www.sage.de unter „Rechtliches“ sowie innerhalb des Bestellbereiches für
neue Module und Nutzer innerhalb von Sage Office Online.
1.5 Sage Entgelt & Personal stellt dem Anwender eine Software zum Zugriff über das Internet zur
Verfügung, die ihm bei der Erstellung und Durchführung von Lohnabrechnungen, der Übermittlung
und Entgegennahme von Meldungen an und von Sozialversicherungsträgern und Finanzamt, sowie
der Personalverwaltung unterstützt.
2. Leistungsumfang
2.1 Sage erbringt Leistungen zur Unterstützung der laufenden Lohnbuchhaltung, Durchführung der
Lohnabrechnung und Personalverwaltung durch den Anwender für die vereinbarte Höchstzahl an
Mitarbeitern. Die gewählte Arbeitnehmer-Staffel richtet sich nach der im jeweiligen Monat in Sage
Entgelt & Personal abgerechneten Anzahl Arbeitnehmer. Bei Überschreitung der ArbeitnehmerObergrenze, bezogen auf die gewählte Arbeitnehmer-Staffel, ist es für eine Nutzung des Moduls
bezüglich der überschreitenden Anzahl Arbeitnehmer erforderlich, das nächsthöhere Paket zu
buchen. Die jeweils aktuellen Nutzungsgebühren je Arbeitnehmer-Staffel und verfügbare
Paketvarianten sind im Kunden-Account Sage Entgelt & Personal im Bereich „Mein Konto“/„Mein
ausgewähltes Paket“, in der PDF Leistungsbeschreibung, zu finden.
Zur Erbringung der Leistungen setzt Sage eine geeignete ITSG-zertifizierte Lohnabrechnungs- und
Personalverwaltungssoftware und SSL-Verschlüsselungstechnologien ein. Die Leistungen werden in
einem Rechenzentrum mittels einer Multi-Client-Infrastruktur erbracht. Die vereinbarte
Verfügbarkeit von Sage Entgelt & Personal beträgt 98% im Jahresmittel, bei der Berechnung bleiben
geplante Wartungszeiten außer Betracht. Die geplanten Wartungszeiten sind in der
Produktbeschreibung aufgeführt.
Die durch Sage eingesetzten technischen Standards und Sicherheitsmerkmale des Service sind unter
www.sage-entgelt.de abrufbar. Sage behält sich vor, die technischen Standards und
Sicherheitsmerkmale zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit
dient, oder (ii) gesetzlich oder von einer Behörde vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung für
den Anwender keine mehr als unerheblichen Nachteile verbunden sind.
2.2 Sage übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit
der übermittelten Daten.
2.3 Soweit Sage im Auftrag des Anwenders gemäß Produktbeschreibung den Versand von Unterlagen
oder Daten, z.B. Meldungen, übernimmt, ist Sage für die rechtzeitige Übermittlung verantwortlich,
soweit der Anwender innerhalb der in der Produktbeschreibung angegebenen Fristen die
Lohnabrechnung zur Übermittlung freigegeben hat. Die Kontrolle des Zugangs ist nicht Gegenstand
der Leistungen von Sage. Teilt der Anwender Sage mit oder erfährt Sage auf andere Weise, dass
Unterlagen oder Daten, deren Übermittlung Sage übernommen hat, den Empfänger nicht erreicht
haben, wird Sage die Unterlagen oder Daten erneut übermitteln.
3. Bereitstellung von Testversionen
Hinsichtlich der Bereitstellung von Testversionen gilt ergänzend zu 3.6. der
Hauptnutzungsbedingungen:
Hinsichtlich Sage Entgelt & Personal ist Sage berechtigt die Funktionalitäten zur Übermittlung von
Daten an Sozialversicherungsträger und Finanzamt zu sperren und Dokumente mittels
Wasserzeichen als Testdokumente zu markieren. Im Übrigen bleibt die Bestimmung zu Testversionen
von Sage Office Online unberührt
4. Nutzungsrechte des Anwenders
Abweichend von 4.1. der Hauptnutzungsbedingungen ist die Nutzungsberechtigung nicht auf eine
erworbene Anzahl Nutzer beschränkt. Der Anwender ist berechtigt mittels der hierfür vorgesehenen
Administrationsfunktionalitäten weitere Nutzer anzulegen, hierdurch zu registrieren und deren
Rechte zu verwalten. Soweit in diesen oder den Hauptnutzungsbedingungen Bezug auf die
erworbene Anzahl named user genommen wird, sind damit hinsichtlich Sage Entgelt & Personal die
registrierten Nutzer gemeint. Eine Beschränkung hinsichtlich des Austausches der so registrierten
named user ist nicht gegeben. Weitere Details regelt die Produktbeschreibung und
Benutzerdokumentation.
Abweichend von 4.3. der Hauptnutzungsbedingungen ist der Anwender berechtigt auch einem im
Rahmen der Lohnabrechnung und /-buchhaltung eingesetzten externen Berater (Steuerberater oder
Lohnbuchhalter) als named user mit der hierfür vorgesehenen Benutzerrolle zu registrieren und so
Zugang zu seinem Account von Sage Entgelt & Personal zu gewähren.
5. Verantwortungsbereich und Pflichten des Anwenders
5.1 Der Anwender ist in Ergänzung zu 5.1. der Hauptnutzungsbedingungen verpflichtet vor
Durchführung einer Echtabrechnung, die zu einer Übermittlung der Daten einer Lohnabrechnung an
Sozialversicherungsträger und Finanzamt führt, eine Testabrechnung durchzuführen und diese
sorgfältig auf Fehlerfreiheit zu überprüfen.
5.2. Abweichend von 5.4. der Hauptnutzungsbedingungen ist der Anwender zur Sicherung der mittels
„Sage Entgelt & Personal“ erzeugten Dokumente verpflichtet. Eine herunterladbare
Standarddatensicherung bezüglich Stammdaten und Dokumenten ist nicht verfügbar, soweit dies
nicht explizit in der Produktbeschreibung angegeben ist. Sobald und soweit eine solche
Standarddatensicherung für „Sage Entgelt & Personal“ zur Verfügung steht und dies dem Anwender
bekannt gegeben wurde (mittels Produktbeschreibung neuer Versionen, Newsletter, Patchnotes,
Informationsdienste innerhalb des Moduls) , ist der Anwender zu den Handlungen gemäß 5.4. der
Hauptnutzungsbedingungen verpflichtet.
5.3. Der Anwender ist verpflichtet regelmäßig seinen Account auf eingegangene Meldungen der
Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes hinsichtlich in Sage Entgelt & Personal
durchgeführter Vorgänge zu kontrollieren.
6. Abrechnung
Der Anwender hat in einem angelegten Kundenzugang die Möglichkeit nur eine Rechnungsanschrift
zu hinterlegen. Werden mehrere Mandanten abgerechnet, für die verschiedene
Rechnungsanschriften benötigt werden, müssen diese in separaten Kundenzugängen angelegt
werden. Eine nachträgliche Umstellungen in separate Kundenzugänge sind kostenpflichtig und
gemäß diesbezüglich vereinbartem Entgelt und in Ermangelung eines solchen zum Zeitpunkt der
diesbezügliche Beauftragung geltenden Preisliste zu vergüten.
7. Laufzeit und Beendigung, Folgen der Beendigung
7.1 Der Vertrag tritt mit Gewährung des Zugangs zu Sage Entgelt & Personal durch Sage und somit
der Annahme des Angebots des Anwenders (Registrierung für Echtzugang) auf Abschluss eines
Vertrags über die Inanspruchnahme des Services durch Sage in Kraft.
7.3 Abweichend von 12.5. der Hauptnutzungsbedingungen gilt:
Mit Beendigung des Vertrags kann der Anwender keine Abrechnungen mehr durchführen. Sage wird
das Kundenkonto noch für zwei Monate ab Beendigungsdatum aufrechterhalten, damit der
Anwender Auswertungen ausdrucken und Meldungen der Sozialversicherungsträger und des
Finanzamtes entgegennehmen kann. Nach Ablauf von zwei Monaten wird das Kundenkonto
endgültig gelöscht.
Stand 06/2016

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