Infoblatt Februar I/2016 - Einwohnergemeinde Worben BE

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Infoblatt Februar I/2016 - Einwohnergemeinde Worben BE
Februar 2016
INFO-BLATT
Einwohnergemeinde Worben
Zurückschneiden der Hecken &
Sträucher bis 31. Mai 2016
Sämtliche Vorschriften inkl. Skizze
Häcksel-Aktion
Anmeldetalon
Seite 4
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der
Steuererklärung?
Pro Senectute bietet Ihnen Hilfe.
Seite 7
Seite 14
Werte Gemeindebürgerinnen
Werte Gemeindebürger
Das Jahr hat bereits wieder von neuem begonnen und wir alle mit
ihm. Mein Jahresbeginn hat mit dem Zauber einer neuen Herausforderung angefangen – seit 1. Januar 2016 bin ich als Nachfolgerin von Peter Vogt im Gemeinderat Worben tätig und habe das
Ressort Bildung, Kultur, Freizeit und Jugend übernommen.
Und plötzlich weisst du:
Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen und
dem Zauber des Anfangs zu vertrauen.
(Meister Eckhardt um 1260-1327, deutscher Theologe,
Mystiker)
Inhalt
Gemeinderat
Gemeindeschreiberei
Bauverwaltung
2
3-9
10 - 12
AHV-Zweigstelle
13
Fachstelle Altersfragen
14
Kultur & Freizeit
15
Impressum
16
Ich bin verheiratet, Hausfrau und Mutter von drei Kindern und seit
13 Jahren in der Gemeinde Worben wohnhaft, in welcher ich mich
sehr wohl fühle. In meiner Freizeit betreibe ich gerne Sport, wie
Joggen, Turnen (Damenturnverein Worben), Skifahren und Jassen. Zudem vertreibe ich mir gerne die Zeit mit backen und arbeiten in unserem kleinen Gemüsegarten. Ursprünglich habe ich
Pflegeassistentin FA gelernt, arbeite heute aber als Teilzeitmitarbeiterin in einer Geschenkboutique in Biel.
Der Kontakt zu den Menschen war einer der Gründe, warum ich
mich zur Wahl als Gemeinderätin aufstellen liess. Bereits vor einigen Jahren begann ich mich im damaligen Elternforum zu engagieren, um so ein Stück zum Gemeindeleben beizutragen. Die
Schulpflicht unserer Kinder bewog mich dazu, mich in Bildungsfragen einzubringen um damit einen gewissen Einfluss nehmen zu
können. Im vergangenen Jahr wurde ich in die Schulkommission
Worben gewählt. In dieser Funktion nahm ich, als Vertreterin der
Schulgemeinde Worben, Einsitz in die Bildungskommission Lyss.
Ein grosses Thema in dieser Kommission war im vergangenen
Jahr die Wahl eines neuen Schulmodells für unsere Oberstufe.
Als Gemeinderatsmitglied präsidiere ich nun seit Beginn dieses
Jahre die Schulkommission. Nebst den Bildungsangelegenheiten
gehört zu meinem Ressort auch die Kultur. Bereits jetzt freue ich
mich auf die kommenden Anlässe, wie das Gemeindeduell
«schweiz.bewegt», welches vom 20. bis 28. Mai 2016 gegen Rapperswil zum dritten Mal ausgetragen wird. In den ersten beiden
Jahren (2014 und 2015) ging die Sieges-Trophäe an die Gemeinde Worben.
2
Gemeinderat
Zudem findet am 13. August 2016 das traditionelle Dorffest statt, für das wir uns von Petrus bestes Wetter erhoffen. Es würde mich freuen, wenn ich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an den Anlässen begrüssen dürfte und so ein reger Austausch zwischen der Behörde und den Bürgern entsteht.
Nun freue ich mich auf den Zauber des Anfangs, die kommenden Herausforderungen, anstehenden Aufgaben und die vielen spannenden Begegnungen…
Tanja von Dach
Gemeinderätin
Kurzmitteilungen aus dem Gemeinderat...
Übertragung der Sozialdienstaufgaben
Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 24. November 2015 den Vertrag für die Übertragung der Sozialdienstaufgaben zwischen der Einwohnergemeinde Worben und der Einwohnergemeinde
Lyss ein weiteres Jahr verlängert.
Ressortverteilung des Gemeinderates Worben
Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 24. November 2015 die Ressortverteilung, aufgrund der Demission von Peter Vogt, wie folgt beschlossen:
GYGER Daniel (Gemeindepräsident):
Präsidiales, Bauwesen
KOCHER HIRT Manuela (Vize-Gemeindepräsidentin): Soziales
GASSER Stefan:
Öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt
DANZ Bernhard:
Finanzen, Steuern, Liegenschaften
VON DACH Tanja
Bildung, Kultur, Freizeit, Jugend
Bei der Ressortverteilung haben sich zum vergangenen Jahr keine Änderungen ergeben.
GEMEINDERAT WORBEN
AUFFAHRTSBRÜCKE
Die Gemeindeverwaltung Worben bleibt am Freitag nach Auffahrt,
6. Mai 2016,
geschlossen.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
GEMEINDEVERWALTUNG WORBEN
3
Gemeindeschreiberei
1. MAI – ERLAUBT IST, WAS GEFÄLLT?
In einer Dorfchronik ist zu lesen:
„Die Nacht vor dem ersten Maitag gab früher unsern Jungburschen viel zu schaffen,
um netten Mägdlein einen Blumenstrauss vors Fenster zu stecken und mannstollen
Jungfern einen Strohmann vors Haus zu stellen. Dieser Brauch ist heute ziemlich erloschen. Aber wo die Jungen wittern, dass sich ein Liebesverhältnis anzubahnen beginne, wird der Kiltweg mit Sägemehl bestreut!
Leute, die nicht gerade berühmt waren für ihre gute Ordnung ums Haus, entwendete
man in dieser Nacht Gegenstände, um sie an einem zentralen Ort, zum Beispiel dem
Dorfplatz, auf- und auszustellen. Dort konnten sie dann, meist unversehrt, von den
Eigentümern wieder abgeholt werden.“
Der 1. Mai-Brauch ist auch in der heutigen Zeit noch aktuell, doch das Erscheinungsbild hat sich drastisch verändert. Waren es früher die jungen Männer, die nachts unterwegs waren, sind es heutzutage
Kinder und Jugendliche. Auch werden immer noch Gegenstände entwendet, aber dann so gut versteckt,
dass sie weder von den EigentümerInnen, noch von der Polizei gefunden werden können. Zunehmend
gehen bei der Polizei in den folgenden Tagen Meldungen wegen massiven Sachbeschädigungen ein. Mit
Besorgnis beobachtet die Polizei diese Entwicklung, und auch der Schule und den Eltern wird diese Tatsache zu denken geben.
Alle, die bei Sachbeschädigung, Sachentziehung, Tierquälerei etc. ertappt werden, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auf jeden Fall aber werden die Verursacher oder die gesetzlichen
Vertreter für den angerichteten Schaden gerade stehen müssen. Eine Haftpflichtversicherung kann in
einem solchen Fall sicher nicht belangt werden. Es geht nicht darum, diese „Mai-Buben“ zu kriminalisieren, aber vielleicht wäre eine Diskussion in der Familie über Teilnahme oder Nichtteilnahme an diesen
nächtlichen Aktivitäten sinnvoll. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahrensituation, in die sich die Nachtschwärmer begeben. Meist dunkel gekleidet oder mit Fahrzeugen ohne Licht bewegen sie sich im Dorf
und gefährden sich damit selbst.
Hinweis an die
Bevölkerung: Mobile Gegenstände ins Haus nehmen
Maibuben:
Bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Tierquälerei etc.
kann durch die Geschädigten Anzeige erstattet
werden.
Der wichtigste Appell richtet sich an die Jugendlichen selber:
Das Ziel eurer Streiche sollte sein, die Leute zum
Lachen zu bringen und nicht, sie zu ärgern!
  
4
Gemeindeschreiberei
Zurückschneiden Hecken und Sträucher bis 31. Mai 2016
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen
Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das
Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:
 Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand ha-
ben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
 Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
 Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere
bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen
aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen
Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis am 31. Mai 2016
auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden.
Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn
anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume
und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten
und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von
hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.
SICHERHEITS– UND UMWELTKOMMISSION WORBEN
5
Gemeindeschreiberei
Fundgegenstände vom 01.01.2014 - 31.12.2014
Beim Fundbüro von Worben wurden vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 folgende Gegenstände abgegeben:
1. Bibel (Altes Testament) in blauem Etui
2. VW-Autoschlüssel (aufklappbarer Schlüssel)
3. 2 korrigierte Lesebrillen (1x blaues Gestell und 1x braun/durchsichtiges Gestell)
Wir bitten die Verlierer, die Fundgegenstände bis am 30. April 2016 bei der Gemeindeschreiberei Worben abzuholen. Nicht abgeholte Gegenstände werden den Findern zurückgegeben bzw. für gemeinnützige Zwecke verwendet.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
1. August - vorzeitiges Abfeuern von Feuerwerk
Bereits vor dem 1. August werden oftmals Knall– und Heulkörper abgefeuert. Für viele Menschen - insbesondere Kinder, ältere und kranke Menschen - ein grosses Ärgernis. Die Feuerwerke belasten auch
die Wildtiere in Wald und Flur. Daher sollten keine Feuerwerke an Waldrändern, -lichtungen oder in
Parkanlagen angezündet werden. Feuerwerke sollten gar nicht oder zurückhaltend eingesetzt und nicht
bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden.
Aus diesem Grund appellieren wir an die Bevölkerung: Alte Leute, Kinder und
Tiere sind nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk vor dem Nationalfeiertag zu erschrecken. Für das Verständnis danken wir bestens.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
SOMMERÖFFNUNGSZEITEN
Während den Sommerferien, vom 4. Juli 2016 bis 12. August 2016,
sind die Gemeindeschreiberei und die Finanzverwaltung wie folgt geöffnet:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen
08.00 bis 11.00 Uhr / 17.00 bis 18.00 Uhr
08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen
ganzer Tag geschlossen
08.00 bis 11.00 Uhr / nachmittags geschlossen
Für Besuche bei der Bauverwaltung ist vorgängig unter der Telefon-Nr. 032 387 20 52 ein Termin zu
vereinbaren. Für Ihr Verständnis danken wir bestens.
GEMEINDEVERWALTUNG WORBEN
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Gemeindeschreiberei
Feuerbrand - Kontrolle ist wichtig
Zwischen Mitte Juni und Mitte August ist der Feuerbrandkontrolleur, Herr Zbinden Heinrich, unterwegs.
Er kontrolliert Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Warum diese Kontrollen?
Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen und Quitten)
und einiger Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn). Der
Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, wird mit dem Bakterienschleim durch Insekten und
Vögel übertragen und so rasch und weit verbreitet. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch
Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben.
Direkte Bekämpfungsmassnahmen fehlen weitgehend. Eine Behandlung mit Antibiotika (in die Blüten)
ist nur vorbeugend, befallene Bäume können nicht mit Antibiotika geheilt werden.
Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht
Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV, SR 916.20). Grundsätzlich müssen
befallene Pflanzen gerodet und verbrannt werden (PSV Art. 29). Warum? Ist das Bakterium einmal im
Baum, so ist dieser praktisch nicht mehr zu retten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Baum abstirbt.
Ein befallener Baum oder Zweig ist immer auch eine Gefahr für gesunde Pflanzen. Je mehr befallene
Pflanzen sofort gerodet werden, desto geringer wird die Dichte von Feuerbrand-Bakterien in der Umwelt.
Neue Infektionen werden somit verhindert oder mindestens vermindert. Nur so können langfristig gesehen der Obstbaum und die Hochstammbäume erhalten bleiben.
Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig, alle befallenen Pflanzen zu suchen und so rasch
wie möglich zu entfernen, damit sie nicht weitere Infektionen auslösen können. Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort Ihrer Gemeindeverwaltung.
Die Gemeinde wird zusammen mit dem Feuerbrand-Kontrolleur die nötigen Massnahmen ergreifen.
Weitere Informationen zum Feuerbrand finden sich auf der Homepage des Bundes (www.feuerbrand.ch)
und auf der Homepage des Kantons Bern (www.be.ch/feuerbrand).
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
Legende
Frischer Bakterienschleim ist weiss, glasig und
verfärbt sich nach einigen Stunden in orange und
braune Tropfen. Die Blätter verfärben sich vom
Blattstiel her braun. Diese Symptome sind vielerorts sichtbar.
7
Gemeindeschreiberei
Häcksel-Aktion
Dienstag, 15. März 2016
Wann:
Dienstag, 15. März 2016
Dauer:
Bei vielen Anmeldungen erfolgt der Häckseldienst zusätzlich am darauffolgenden Tag.
Wo:
Bei Ihrem Garten
(Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein).
Was:
Sträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum (möglichst lang geschnitten, dicke
Enden vorne, max. Durchmesser 25 cm, keine Steine und Wurzelballen). Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen Sammelort bereitstellen.
Wie:
Sie melden sich mit dem untenstehenden Talon bis spätestens Mittwoch, 9. März 2016,
16.30 Uhr an und halten das Material am Dienstag, 15. März 2016 ab 08.00 Uhr bereit.
Die nächste Häckselaktion findet wie folgt statt: Dienstag, 1. November 2016

Ich melde mich für die Häckselaktion vom Dienstag, 15. März 2016 an:
Name, Vorname:
…………………………………………………………………
Adresse (Garten):
…………………………………………………………………
Telefon:
………………………………………………………………….


Häckselgut behalten
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Häckselgut mitnehmen
Talon bis spätestens Mittwoch, 9. März 2016 einsenden an:
Gemeindeschreiberei Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben
8
Gemeindeschreiberei
Vorschriften für die Häcksel-Aktion
Damit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs
(Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten:
 Die Mindestbreite der Zufahrt muss 3 Meter betragen.
 Die Haufen dürfen maximal 5 Meter von der Strassenmit-
te entfernt sein.
 Es darf keine Wurzelstöcke haben.
 Sämtlicher Unrat wie Vlies, Steine oder Humus ist zu ent-
fernen.
 Schnüre, Stricke und Seile sind vorgängig zu entfernen.
 Die Haufen sind auf dem Privatgrundstück zu lagern, an-
sonsten ist mit dem Nachbarn oder dem Landbesitzer
Kontakt aufzunehmen.
Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das
Häckselgut liegen zu lassen.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
Abfallstatistik 2015
9
Gemeindeschreiberei
Schützenweg Worben:
Verkehrsmassnahmen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers
Mit einem gemeinsam getragenen Verkehrsberuhigungskonzept sorgen die Einwohnergemeinde Worben und die Seeländische Wasserversorgung SWG für einen verbesserten Schutz der örtlichen Trinkwasserfassung. Die Nutzung des Schützenwegs, welcher die Grundwasserschutzzone quert, bleibt unter Einschränkungen möglich.
Zum Schutz des Trinkwassers sind zwei Massnahmenpakete vorgesehen. Einerseits soll mit einer
Schranke von 2.10 m Höhe der Durchgangsverkehr von grossen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen
unterbunden werden, denn diese Fahrzeugkategorien stellen das grösste Gefahrenpotenzial dar. Andererseits sollen mit der Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von heute 50 km/h innerorts
und 80 km/h ausserorts auf künftig 30 km/h, einem Parkverbot und dem Hinweis auf die Grundwasserschutzzone das Unfallrisiko, die Unfallschwere und das Schadenpotenzial zusätzlich deutlich vermindert
werden.
Das tiefere Geschwindigkeitsniveau sowie die baulichen und markierungstechnischen Verkehrsmassnahmen führen zu einer verbesserten Wahrnehmung von potenziellen Konfliktstellen und damit zu einer
höheren Sicherheit. Insgesamt steigt auch die Sicherheit für den Velo- und Fussverkehr in diesem für
Worben wichtigen Naherholungsgebiet. Die Verkehrsberuhigungsmassnahmen sollen noch dieses Jahr
realisiert werden.
GEMEINDERAT WORBEN
Vandalismus in Worben
In den letzten Monaten wurde vermehrt festgestellt, dass in Worben verstärkt Vandalismus getrieben
wird. Am Wochenende vom 20. - 22. November 2015 wurden zwei Säulen-Zypressen am Unteren Zelgweg zerstört, Abfalleimer wurden beschädigt sowie eine mobile Toilette umgeworfen. Einige Wochen
später wurden Sprayeren an den Buswartehallen festgestellt. Ebenfalls wurden Robidog-Abfalleimer
vom Sockel gerissen und auf die Strasse geworfen. Die Gemeindeverwaltung Worben hat, aufgrund der
Vorfälle, Strafanzeige bei der Kantonspolizei Bern eingereicht.
Der Gemeinderat Worben bedauert diese vorsätzlichen Beschädigungen an öffentlichen und privaten
Objekten. Die Gemeinde Worben ist dankbar für sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung, die helfen
können, die Täterschaft ausfindig zu machen.
GEMEINDERAT WORBEN
Parkschwimmbad Lyss & Eissporthalle Lyss
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden Lyss und Worben können unsere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die Saisonabonnemente des Parkschwimmbades und der Eissporthalle
Lyss zum Einheimischen-Tarif beziehen. Die Abgabe verbilligter Abonnemente erfolgt unter Vorweisung
eines persönlichen Ausweises an der Kasse. Die Saisonabonnemente sind persönlich und nicht übertragbar.
GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN
10
Bauverwaltung
Ausgestellte Baubewilligungen im Jahre 2015
Gesuchsteller
Projekt
Cosmétique SA
Breitfeldstrasse 19
3252 Worben
Anbau Büro– und Lagergebäude an
best. Fabrikgebäude
90 /
215
Breitfeldstrasse 19
M. + St. Zweifel
Hauptstrasse 21
3252 Worben
Einbau von 2 Wohnungen, Bastelraum
und gedeckter Sitzplatz
245
Hauptstrasse 21
TCPoint AG
Busswilstrasse 18
3252 Worben
Neubau Grube für Bremsprüfstand
340
Busswilstrasse 18
Auto Center AG
Hauptstrasse 64
3252 Worben
Neubau Nutzfahrzeugcenter mit Werkstatt und Waschanlage
905
Hauptstrasse 68
U. Bangerter
Unterworbenstr. 21
3252 Worben
Unterstand für Brennholzlager
137
Unterworbenstrasse 21
K. + Ch. Messerli
Alkerenweg 10
3252 Worben
Verlängerung des Daches zwecks Sitzplatzüberdachung
485
Alkerenweg 10
EWG Worben
Hauptstrasse 19
3252 Worben
Abbruch best. Kindergarten und Neubau Kindergarten
88
Breitfeldstrasse 20
D. Hostettler
Ahornweg 8
3252 Worben
Anbau eines Wintergartens bzw. beheizte Wohnraum-Erweiterung
822
Ahornweg 8
C. Stooss
Schwalbenweg 1
2502 Biel/Bienne
Umbau best. EFH und neuer Anbau
491
Gouchertweg 6
S. Fankhauser
Fencherenweg 11
3252 Worben
Dach– und Fassadensanierung mit Aufstockung
545
Fencherenweg 11
EWG Worben
Hauptstrasse 19
3252 Worben
Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen Jensstrasse mit Temporeduktion
63
Jensstrasse
A. + A. Engelmann
Stöckliweg 4
3252 Worben
Ersatz Elektrospeicherheizung durch
Luft-Wasser Wärmepumpe
559
Stöckliweg 4
885
Unterworbenstrasse 3
P. + M. Steiner
Unterworbenstrasse 3 Neubau Sitzplatz-Überdachung
3252 Worben
Parz. Strasse
11
Bauverwaltung
Gesuchsteller
Projekt
Parz. Strasse
U. Nyffenegger
Gouchertweg 3
3252 Worben
Neubau Gartenhaus mit Stützmauern
489
Gouchertweg 3
B. Hofer
Hofgutweg 22
3400 Burgdorf
Einbau von 2 Wohnungen im Ökonomieteil des Gebäudes
226
Unterworbenstrasse 4
A. von Dach
Fencherenweg 3
3252 Worben
Erstellen eines Auto-Abstellplatzes
376
Fencherenweg 3
GG Nyffenegger
Fencherenweg 13
3252 Worben
Abbruch Anbauten Geb. 13b, Neubau
Boxenlaufstall, Mistplatz, Schuppen,
Fahrsilo
286
Fencherenweg 13b
Aeschbacher / Gottier
Ersatz Elektrospeicher-Heizung durch
Mühlebachweg 14+16
Luft-Wasser Wärmepumpe
3252 Worben
437/
Mühlebachweg 14+16
581
Hausconcept AG
Frieslirain 2
6210 Sursee
Neubau EFH mit angebautem Carport
898
Binnenweg 6
Danz / Ellenberger
Brügglisackerweg 11
3252 Worben
Ersatz Garageschwenktor durch Nebeneingangstor (Türe)
171
Brügglisackerweg 11
G. Leu
Buchenweg 13
3252 Worben
Montage einer Abgasleitung zum Befeuern eines Cheminéeofens
574/
Buchenweg 9 + 13
575
G. Leu
Buchenweg 13
3252 Worben
Neubau Fertig-Garage
BR
889
Mühlestrasse 7
W. Schwarzentruber
Hauptstrasse 7
3252 Worben
Aufstellen einer Doppel– und einer Einzelgarage
336
Hauptstrasse 5a+ 7a
EWG Worben
Hauptstrasse 19
3252 Worben
Neubau Gehweg entlang Cosmétique
SA und Neubau Einfahrtstor
71
Busswilstrasse
SWG Worben
Hauptstrasse 12
3252 Worben
Fassadenverkleidung des best. Rohrlagers
360
Bremgartenweg 3d
A. Mena
Hauptstrasse 35
3252 Worben
Umnutzung Garage als Abstellraum mit
Einbau Türe + Fenster anstelle Garagentor
310
Hauptstrasse 35
12
Bauverwaltung
Gesuchsteller
Projekt
Parz. Strasse
Th. Fürer
Alkerenweg 18
3252 Worben
Erstellen einer Glasschiebewand als
Windschutz
513
Alkerenweg 18
M. Weber
Oberer Zelgweg 14
3252 Worben
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser
Wärmepumpe
499
Oberer Zelgweg 14
G. Leu
Buchenweg 13
3252 Worben
Neubau von zwei Garagen
574
Buchenweg 9
F. Maibach
Unt. Paletzeyweg 10
3252 Worben
Verlängerung Vordach auf Westseite
217
Unt. Paletzeyweg 10
M. + D. von Arb
Amselweg 7
3252 Worben
Erstellen einer Split Wärmepumpenanlage
190
Amselweg 7
schweiz.bewegt 2016: 20. bis 28. Mai 2016
Worben bewegt sich mit…20. bis 28. Mai 2016
Das Coop Gemeinde Duell von schweiz.bewegt ist ein nationales Programm für mehr Bewegung und
gesunde Ernährung in den Gemeinden.
So funktioniert es:
Zwei oder mehrere Gemeinden fordern sich heraus und lancieren ein freundschaftliches Duell. Um Bewegungsminuten zu sammeln, finden während der Woche verschiedenste Bewegungsaktivitäten statt.
Ausgangspunkt und Ende der Aktivitäten ist der Start- und Zielbogen. Dort werden die Startnummern
herausgegeben und die Bewegungszeit erfasst.
Die Gemeinde, welche mehr Bewegungsminuten sammelt, gewinnt das Duell und darf den zuvor vereinbarten Wetteinsatz einlösen.
Bei verschiedensten Aktivitäten wie: Hip-Hop, Beachvolleyball, Sportklettern, Walking, Familienparcour
und vielem mehr, werden wir uns mit der Gemeinde Rapperswil BE in einem freundschaftlichen Duell
messen.
Ein detailliertes Programm wird in den nächsten Wochen in alle Haushaltungen der Gemeinde Worben
verteilt.
OK SCHWEIZ.BEWGT
13
AHV-Zweigstelle
Beitragspflicht für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende
Nichterwerbstätige: In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV)
und Erwerbsersatzordnung (EO) gelten als Nichterwerbstätige Personen, die kein oder nur ein geringes
Einkommen erzielen, namentlich:
 vorzeitig Pensionierte,
 IV-Rentenbezüger/innen,
 Empfängerinnen und Empfänger von Krankentaggeldern,
 Studierende,
 „Weltenbummler“,
 ausgesteuerte Arbeitslose,
 Geschiedene,
 Verwitwete,
 Ehegatten von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind,
 Ehegatten von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern.
Unter gewissen Voraussetzungen gelten auch Personen als Nichterwerbstätige, die nicht voll und auf
Dauer erwerbstätig sind (Teilzeitbeschäftigte). Nichterwerbstätige entrichten Beiträge an die AHV/IV/EO
ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters
(Frauen 64, Männer 65). Wer noch nicht als Nichterwerbstätige(r) erfasst ist, hat sich bei der AHVZweigstelle des Wohnorts zu melden. Dort sind Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.03 über die Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen erhältlich. Beides kann auch im Internet unter www.akbern.ch in der
Rubrik AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge eingesehen werden.
Selbständigerwerbende: In der AHV/IV/EO gelten Frauen und Männer als selbständigerwerbend,
wenn sie
 unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, indem sie z.B. nach Aussen mit eigenem
Firmennamen auftreten, und
 in unabhängiger Stellung und auf ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tätig sind, indem, sie z.B. Investitionen tätigen, Personal beschäftigen, ihre Betriebsorganisation frei wählen und für mehrere Auftraggeber tätig sind.
Ob eine versicherte Person im Sinn der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im
Einzelfall für jedes Entgelt separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine Tätigkeit als unselbständig-, für eine andere als selbständigerwerbend beurteilt wird. Massgebend für
die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die effektiven wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht die vertraglichen Verhältnisse. Selbständigerwerbende entrichten Beiträge an die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Sie sind dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit und
Unfall. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG). Seit 2009 entrichten sie auch Beiträge an die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind.
Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.02 über Selbständigerwerbende können im Internet unter
www.akbern.ch in der Rubrik AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge eingesehen werden und sind bei den
AHV-Zweigstellen erhältlich.
Informationen: www.akbern.ch oder bei der AHV-Zweigstelle Worben ([email protected]
oder Telefon: 032 387 20 57), die kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche Formulare sowie Merkblätter abgeben.
AHV-ZWEIGSTELLE WORBEN
14
Fachstelle Altersfragen
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?
Für AHV-Rentenbezüger/Rentenbezügerinnen der Region Aarberg
Unter folgender Telefonnummer können ab Montag, 1. Februar bis 15. April 2016 Terminvereinbarungen
getroffen werden. Die Termine werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Warten Sie also
nicht zu lange! Aus organisatorischen Gründen kann Ihnen ein Termin nur auf telefonische Voranmeldung gewährt werden.
Region Aarberg
Herr Anton Lüthi, Gewerbegasse 26, 3036 Detligen, Tel. 031 825 63 76 (Montag bis Freitag)
Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und -Bezüger
Fr. 40.00 für Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und -Bezüger (wenn alle Unterlagen gemäss Checkliste vorhanden sind, sonst nach Zeitaufwand, d.h. Fr. 70.00/Std., aber mind. Fr. 70.00)
Unbedingt mitbringen:
- Steuerformulare 2015
- Kopie der letzten Steuererklärung (2014) und definitive Veranlagungsverfügung 2014
- Rentenausweis der AHV evtl. der Pensionskasse oder sonstiger Renten
- Krankenkassenprämie 2015
- Zinsbescheinigungen 2015 von sämtlichen Post- und Bankkonten
- allfällige Heimrechnungen 2015
Nicht-Ergänzungsleistungs-Bezügerinnen und -Bezüger
Bei einem steuerbaren Vermögen
bis 100‘000.00
70.00 / Std.
ab 100‘000.00
bis 500‘000.00 100.00 / Std.
ab 500‘000.00
bis 1‘000’00.00 150.00 / Std.
ab 1‘000‘000.00 200.00 / Std.
Diese Beträge sind Mindestansätze pro Steuererklärung. Bei einem Hausbesuch wird eine Wegpauschale berechnet.
Unbedingt mitbringen:
- siehe Checkliste (Unter www.worben.ch kann die Checkliste bezogen werden.)
- Für die Bezahlung bitte den genauen Geldbetrag mitnehmen.
PRO SENECTUTE BIEL/BIENNE-SEELAND
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Kultur & Freizeit
Dorffest 2016
12. Dorffest Worben
am Samstag, 13. August 2016
ab 09.00 Uhr
Impressionen aus dem Jahre 2014 und 2015
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Impressum
...besuchen Sie unsere Homepage
www.worben.ch
Herausgeber
Einwohnergemeinde Worben
Text/Gestaltung
Gemeindeschreiberei Worben
Auflage
1‘130 Exemplare
Nächste Erscheinung
August 2016

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