Hamburgs Senator Axel Gedaschko fordert von Min. Jung die
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Hamburgs Senator Axel Gedaschko fordert von Min. Jung die
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit Behörde f. Wirtschaft u. Arbeit, Postfach 112109, 20421 Hamburg Senator Axel Gedaschko Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Telefon 040 - 428 41 - 1621/1622 Zentrale – 428 28-0 Telefax 040 - 428 41 - 1700 Herrn Bundesminister Franz Josef Jung Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wilhelmstraße 49 E-Mail [email protected] Hamburg, den 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Bundesminister, zunächst möchte ich Ihnen meine herzlichen Glückwünsche zur Amtsübernahme aussprechen und Ihnen ein gutes Gelingen in einer Zeit großer arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Herausforderungen wünschen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Aufgaben nach dem SGB II zukünftig in der Regel in getrennter Aufgabenwahrnehmung durch Bundesagentur für Arbeit und Kommunen vollzogen werden und nicht mehr wie bisher in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). In kleinen und mittleren Agenturbezirken mag das auch ein gangbarer Weg sein. Große Zweifel habe ich, ob das Konstrukt der getrennten Aufgabenwahrnehmung auch in Großstädten mit ihren ganz spezifischen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Handlungsbedarfen eine geeignete Form ist, erwerbsfähige Hilfebedürftige mit dem Ziel des Fördern und Forderns zu aktivieren und wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Hamburg und andere Großstädte engagieren sich mit einem erheblichen Einsatz an eigenen Mitteln in ergänzenden arbeitsmarktpolitischen Programmen und tragen so maßgeblich zu den Eingliederungserfolgen der ARGEn bei. Für bestimmte Zielgruppen unter den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen werden Angebote an flankierenden - 2 - Leistungen so konzipiert, dass sie die Eingliederung Arbeitsloser wirksam unterstützen. Unter dem Dach der ARGEn war es somit möglich, ein breites, in sich konsistentes und prozessorientiertes Förderinstrumentarium aufzubauen, das in die gesamte kommunale Beschäftigungs- und Stadtentwicklungspolitik eingebettet war und gerade deshalb erfolgreich wirkte. Dies wird bei einer getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht mehr möglich sein. In einer wirtschaftlichen schwierigen Zeit wird kommunale Arbeitsmarktpolitik erschwert, die Verantwortlichkeit für die Aktivierung von Arbeitslosen und deren Unterstützung durch flankierende Maßnahmen in zwei Hände gelegt. Ich möchte daher dringend an Sie appellieren, zumindest großen Kommunen bei der geplanten Neuordnung der ARGEn ein Optionsrecht einzuräumen, so dass die in den letzten Jahren entwickelte, erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik vor Ort fortgesetzt werden kann. Auf jeden Fall müsste jedem Bundesland mindestens ein Optionsrecht eingeräumt werden um im Sinne des Föderalismus keine Region von dieser Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung des SGB II auszuschließen. Um diesen Weg zu ebnen, sind Gespräche auf Bundesebene aus meiner Sicht dringend geboten. Hamburg steht dafür gerne bereit. Mit freundlichen Grüßen Axel Gedaschko