Senatsverwaltung für - Abgeordnetenhaus von Berlin

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Senatsverwaltung für - Abgeordnetenhaus von Berlin
SenGesUmV
I B 2/25
Berlin, den 4. Dezember 2008
Telefon: 9(0)28-1861/1867
Email: [email protected]
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
über
Senatskanzlei – G Sen –
Thema:
Kapitel 1110 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz;
Titel 682 68 - Zuschuss an das Krankenhaus des Maßregelvollzugs;
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
hier: - Evaluation zur Privatisierung der Sicherheitsdienstleistungen;
Fragen Bündnis 90/Die Grünen
Rote Nummern:
Vorgang:
1033 B
1033, 1033A
41. Sitzung des Hauptausschusses am 28.05.2008 iVm.
42. Sitzung des Hauptausschusses am 11.06.2008
Ansätze zum Titel 682 68, und zwar für das
abgelaufene Haushaltsjahr 2007:
laufende Haushaltsjahr 2008:
kommende Haushaltsjahr 2009:
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
aktuelles Ist:
46.168.000,00 €
43.680.000,00 €
44.660.000,00 €
42.175.111,39 €
32.480.848,14 €
Der Hauptausschuss hat in seiner 41. Sitzung am 28.05.2008 Folgendes beschlossen:
SenGesUmV wird gebeten, dem Hauptausschuss zum Ende des Jahres 2008 eine
Evaluation zur Privatisierung der Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhaus des Maßregelvollzugs vorzulegen.
Der Hauptausschuss hat in seiner 42. Sitzung am 11.06.2008 Folgendes beschlossen:
SenGesUmV wird gebeten, die Fragen (Bündnis90/Die Grünen) bei der Ende 2008 geplanten Evaluation der Privatisierung der Sicherheitsdienstleistungen im Krankenhausmaßregelvollzug zu berücksichtigen.
Der Hauptausschuss wird gebeten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Fragestellung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht von einer Privatisierung der
Sicherheitsdienstleistungen zum Ende des Jahres 2008 aus. Dies ist jedoch nicht zutreffend.
Bereits in dem zum 1.8.1996 als sog. Regiebetrieb gegründeten Krankenhaus des Maßregelvollzugs, das eine nichtrechtsfähige nachgeordnete Einrichtung der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales darstellte, wurde ein privater Sicherheitsdienstleister
eingesetzt (Fachdienst Sicherheit).
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte mit dem Gesetz zur Schaffung der rechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser
(Krankenhaus –Unternehmensgesetz) vom 30. November 2000 (GVBl S. 503) und der in
diesem Zusammenhang stehenden Änderung des § 31 S. 2 - 4 LKG bestimmt, dass die
bisher als nichtrechtsfähige Anstalt zusammengefassten Einrichtungen des Maßregelvollzugs nach §§ 63, 64 StGB als Krankenhausbetrieb des Landes Berlin (Krankenhaus
des Maßregelvollzugs Berlin) geführt wird, der der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung nachgeordnet ist. Parallel wurde der Erlass von Ausführungsvorschriften gem. § 57 LKG geregelt.
Auch über diesen Zeitpunkt hinaus kommt es im Krankenhaus des Maßregelvollzugs –
Krankenhausbetrieb des Landes Berlin – bis heute zum Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstleisters.
Davon zu unterscheiden sind die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und
Sicherung gem. § 61 Nr. 1 und 2 StGB, die in Berlin das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) als Krankenhausbetrieb des Landes Berlin sicherstellt. Es ist nicht vorgesehen, diese Aufgaben zu privatisieren.
Fragen Bündnis90/Die Grünen
1.
Aufgabengebiete
1.1
In welchen Bereichen des Maßregelvollzuges werden privatisierte
Sicherheitsdienstleistungen erbracht?
In allen Bereichen des KMV.
Es werden folgende Dienstleistungen erbracht:
Überw.- und Aufsichtsdienst, Schlüssel- u. PNG-Ausgabe
-
Überwachungs- und Aufsichtsdienst
Einsatzsteuerung Mitarbeiter/innen Fachdienst Sicherheit
Schlüsselausgabe
Ausgabe der Personennotrufgeräte (PNG)
Zutrittskontrollen
Ein- und Auslass von Mitarbeitern, Besuchern, Patienten sowie von Fahrzeugen
Prüfung von Zutrittsberechtigungen
Protokollierung des Zutritts bestimmter Personengruppen
Entgegennahme von Ausweisen, Identitätskarten o.ä.
Schlüsselausgabe und –verwaltung
Gepäckdurchsuchung bzw. –durchleuchtung (Patienten und Besucher)
Absonden von Besuchern und Patienten
Überwachung der Monitore für die Innen- und Außensicherung
Überwachung und Bedienung der Alarmsysteme, im Alarmfall Weiterleitung an die zuständigen Behörden und Mitarbeiter/innen
Streifendienst
-
Sicherung der Gebäude und Anlagen
Absicherung von med. Personal bei Patientenbetreuung
Zutrittskontrollen
Inspektion der Sicherungsanlagen (Zäune, Mauern, Kameras, Gitter, Fassaden etc.)
Meldung von Beschädigungen bzw. Ausfall von Außensicherungsanlagen
Begleitung
-
-
1.2
Unterstützung des Personals bei Begleitung von Patienten außerhalb des KMV zu
Arztbesuchen, familiären Anlässen und/oder Ausgang bzw. Verlegung in andere Einrichtungen
Begleitung von Besuchern, Gästen, Zulieferern und Handwerksbetrieben innerhalb
des KMV
Wie unterscheiden sich die Aufgabengebiete der jeweiligen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von der Aufgabenverteilung vor Privatisierung?
Vor Gründung des Krankenhauses des Maßregelvollzugs (1996) wurden die
freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung in Abteilungen
der seinerzeit bestehenden kommunalen Krankenhausbetriebe vollzogen.
Aufgrund eines zum damaligen Zeitpunkt deutlich geringeren Sicherheitsstandards bestand in dieser Form keine Notwendigkeit eines Einsatzes von
privaten Sicherheitsdienstleistern.
1.3
Welche Schnittstellen zwischen Personal des Sicherheitsdienstes und medizinisch
therapeutischem Personal existieren?
Der Fachdienst Sicherheit wird ausschließlich bei den unter Zf. 1 erläuterten
Aufgaben eingesetzt.
1.4
Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes mit Aufgaben betraut,
die sie räumlich teilweise auf den Stationen ausüben?
Es gibt kein Aufgabengebiet des Fachdienstes Sicherheit, das den Aufenthalt auf den
Stationen erfordert.
1.5
Wie gestalteten sich die Schnittstellen zwischen „Sicherheit" und „medizinisch
therapeutischem Personal" vor der Privatisierung?
Private Sicherheitsdienstleister wurden seit Gründung des KMV 1996 eingesetzt.
2.
Hoheitsbefugnisse
2.1
Wer übt im Krankenhaus des Maßregelvollzuges hoheitliche Gewalt aus?
Ausschließlich öffentlich Bedienstete des Landes Berlin, d.h. Mitarbeiter des Krankenhauses des Maßregelvollzugs – Krankenhausbetrieb des Landes Berlin.
2.2
Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes teilweise mit
hoheitlichen Befugnissen (Schließbefugnis, Anwendung unmittelbaren Zwangs) ausgestattet?
Die Mitarbeiter/innen des privaten Sicherheitsdienstes werden nur als Verwaltungshelfer eingesetzt (siehe Pkt. 1.3). Hierin wird im übrigen auch der Unterschied zur Beleihung deutlich: Während das Wesen der Beleihung darin besteht, dass der zu beleihenden natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts bestimmte hoheitliche
Aufgaben und Kompetenzen zur selbständigen Wahrnehmung übertragen werden,
wirkt der Verwaltungshelfer an der Erfüllung schlicht hoheitlicher Aufgaben lediglich
unselbständig mit. Anders als die Beleihung steht die Bestellung von Verwaltungshelfern nicht unter dem Vorbehalt des Gesetzes, weil Verwaltungshelfer im Gegensatz zu Beliehenen nicht selbständig Maßnahmen mit unmittelbarer Rechtswirkung
nach Außen treffen können. Dies bedingt allerdings zugleich eine Einschränkung
ihres Einsatzbereichs: Private dürfen nur mit schlicht hoheitlichen Verwaltungshandeln ohne Eingriffscharakter oder mit dem Vollzug hoheitsrechtlicher Maßnahmen
nach Weisung im Einzelfall betraut werden. Entsprechend diesen Erwägungen sind
die im KMV tätigen Mitarbeiter des privaten Bewachungsunternehmens als Verwaltungshelfer eingesetzt.
Dabei wird dem Umstand, dass der Vollzug hoheitsrechtlicher Maßnahmen durch
Verwaltungshelfer eine Weisung im Einzelfall voraussetzt, dadurch Rechnung getragen, dass in dem mit dem privaten Bewachungsunternehmen geschlossenen Vertrag ausdrücklich bestimmt ist, dass die Mitarbeiter des privaten Bewachungsunternehmens - unbeschadet der jedermann zustehenden Eingriffs- und Verteidigungsrechte in Rechte Dritter - nur auf im Einzelfall erteilte Weisungen von Bediensteten
des KMV eingreifen dürfen.
3.
Ort der Tätigkeit, Personaldichte
3.1
In welchen Einrichtungen bzw. Gebäudekomplexen sind die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes tätig?
Siehe Antwort zu Frage 3.2
3.2
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes arbeiten in
welchen Bereichen (Pforte, Unterstützung bei Patientenbegeleitungen etc., bitte Tabelle mit vollständiger Auflistung aller Bereiche und des dort zum Einsatz kommenden
Personals).
Nachfolgend werden die Zeiten genannt, für die der private Sicherheitsdienstleister
Personal stellen muss. Die Zahl der Mitarbeiter/innen, die erforderlich ist, um diese
Zeiten abzudecken, wird vom Anbieter festgelegt.
Pforte Haus 6
-
1 Mitarb. 24h tgl. (Überw.- und Aufsichtsdienst, Schlüssel- u. PNG-Ausgabe)
3 Mitarb. 10-12h tgl. (Begleitung)
Haus 9 (Sicherheitszentrale)
-
2 Mitarb. 24h tgl. (Überwachungsdienst, Alarmbearbeitung, Einsatzsteuerung)
2 Mitarb. 24h tgl. (Streifendienst)
Pforte Haus 2
-
2 Mitarb. 24h tgl. (Überw.- und Aufsichtsdienst, Schlüssel- u. PNG-Ausgabe)
4 Mitarb. 12h tgl. (Begleitung)
1 Mitarb. 24h tgl. (Begleitung)
Pforte Haus 8
-
1 Mitarb. 24h tgl. (Überw.- und Aufsichtsdienst, Schlüssel- u. PNG-Ausgabe)
1 Mitarb. 12h tgl. (Überw.- und Aufsichtsdienst, Schlüssel- u. PNG-Ausgabe)
3 Mitarb. 12h (Begleitung)
Pforte Wilhelm-Sander-Haus
-
2 Mitarb. 24h tgl. (Überw.- und Aufsichtsdienst, Schlüssel- u. PNG-Ausgabe)
2 Mitarb. 24h tgl. (Streifendienst)
3 Mitarb. 12h tgl. (Begleitung)
Pforte Buch
-
3.3
2 Mitarb. 24h tgl. (Überw.- und Aufsichtsdienst, Schlüssel- u. PNG-Ausgabe)
2 Mitarb. 24h tgl. (Streifendienst)
3 Mitarb. 12h tgl. (Begleitung)
Sind in den genannten Einrichtungen parallel weitere mit Sicherheit befasste
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die öffentlich-rechtlich angestellt sind, tätig?
Der Geschäftsleiter bzw. dessen Stellvertreter ist für die Gewährleistung der Sicherheit im Außenbereich der Einrichtung verantwortlich. Ihm obliegt die Leitung
und Beaufsichtigung des Fachdienstes Sicherheit, darunter zählt auch ein
unmittelbares Weisungsrecht. Berührt eine Maßnahme der Sicherheit im Außenbereich die Sicherheit im Innenbereich, so ist das Einvernehmen mit dem
jeweiligen ärztlichen Abteilungsleiter herzustellen. Im Zweifelsfall entscheidet die
Krankenhausleitung. Die ärztlichen Abteilungsleiter sind für die Sicherheit im
Innenbereich unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Krankenhausleitung bzw. des Ärztlichen Leiters des Krankenhauses verantwortlich. Berührt
eine Maßnahme der Sicherheit im Innenbereich die Sicherheit im Außenbereich,
so ist das Einvernehmen mit dem Geschäftsleiter herzustellen.
Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter/innen des KMV (im Rahmen einer aus dem
jeweiligen Arbeitsvertrag resultierenden Nebenpflicht) zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung angehalten.
3.4
Inwieweit sind private Sicherheitsdienste und weitere Beschäftigte auch in
Außenstellen des Maßregelvollzuges tätig, die nicht auf dem Gelände Olbendorfer
Weg untergebracht sind?
Das KMV verfügt seit Gründung über den Standort Olbendorfer Weg hinaus über den
zweiten Standort Lindenberger Weg 69 in Berlin-Buch. Auch dort wird ein privater
Sicherheitsdienstleister – wie zuvor beschrieben – eingesetzt.
Bei der externen Unterbringung von Patienten ist der Fachdienst Sicherheit nicht eingebunden.
4.
Kosten
4.1
Wie hoch sind die Gesamtkosten für den privaten Sicherheitsdienstleister
aufgeschlüsselt auf die einzelnen Einrichtungen?
Die Kosten (jährlich, einschl. Mwst.) schlüsseln sich für das gesamte KMV unterteilt in
Einsatzbereiche zur Zeit wie folgt auf:
Pforte Haus 6
Haus 9
Pforte Haus 8
Pforte Haus 2
223.394,64 €
406.551,60 €
289.412,76 €
492.304,80 €
Pforte Wilhelm-Sander-Haus
Pforte Buch
559.008,48 €
559.008,48 €
2.529.680,76 €
4.2
Wie verteilen sich die Kosten des privaten Sicherheitsdienstes auf die einzelnen
Einsatzbereiche des Personals?
Die Kosten sind nur nach Stunden gem. Pkt. 3.2 in Verbindung mit Pkt. 4.1 dargestellt.
4.3
Wie ist das Verhältnis zwischen Personal- und Sachkosten? Wie kann der Senat eine
effiziente Kostenkontrolle durch den privaten Dienstleister evaluieren?
Grundsätzlich sind im Vertrag die Gesamtkosten für den jeweiligen Bereich inklusive
Aufgaben vereinbart.
Sachkosten des privaten Dienstleisters beschränken sich in der Regel auf die Ausstattung (Kleidung, Funkgeräte usw.) und Weiterbildung seiner Mitarbeiter/innen. Der
weitaus größere Kostenanteil betrifft die Personalkosten.
Die Kostenkontrolle war aber bislang immer möglich, indem der private Dienstleister
dem Geschäftsleiter des Krankenhauses des Maßregelvollzugs seine Kalkulation auf
Verlangen offenlegen musste, aus der dann sämtliche Kostenbestandteile ersichtlich
wurden.
Berlin, den 4. Dezember 2008
Katrin Lompscher
Senatorin für Gesundheit, Umwelt
und verbraucherschutz

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