Depesche Nr. 2013/Herbst
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Depesche Nr. 2013/Herbst
DEPESCHE Ausgabe 02 | 2013 Herausgeber | V.i.S.d.P. Creditreform Berlin Wolfram KG Einemstraße 1 | 10787 Berlin T 030 21294-350 | F 030 2194-355 www.creditreform-berlin.de [email protected] Creditreform Brandenburg/Havel Wolfram KG Silostraße 8-10 | 14770 Brandenburg/Havel T 03381 7686-40 | F 03381 7686-50 www.creditreform-brandenburg.de [email protected] Creditreform Frankfurt (Oder) Wolfram KG Sophienstraße 26 | 15230 Frankfurt (Oder) T 0335 68309-40 | F 0335 68309-5 www.cr-ffo.de [email protected] Die Creditreform depesche für Berlin | Brandenburg/Havel | Frankfurt (Oder) Marketing Services CreditreformThese Nr. 4 ICH WILL DICH NICHT UM JEDEN PREIS.* * CREDITREFORM. MIT SICHERHEIT MEHR WERT. Nicht jeder Kunde bedeutet mehr Gewinn. Dies gilt besonders, wenn Ihr Kunde Ihre Forderungen nicht mehr begleicht. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, erfahren Sie einfach und sicher mit den Wirtschaftsinformationen von Creditreform. Damit Sie nicht draufzahlen, sondern werthaltige Geschäfte machen. Sprechen Sie mit uns. Creditreform Berlin Wolfram KG Tel. 0 30 / 2 12 94-453 | [email protected] Creditreform Brandenburg/Havel Wolfram KG Tel. 0 33 81 / 76 86-40 | [email protected] Creditreform Frankfurt (Oder) Wolfram KG Tel. 03 35 / 6 83 09-40 | [email protected] Wirtschaftsinformationen Datenschutz vs. Forderungsmanagement? Seite 2 Interview mit Uwe Püschel Leiter des Bereichs Forderungsmanagement/Inkasso bei Creditreform Berlin Seite 5 Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Seite 6 Forderungsmanagement Systeme & Beratung 2 3 Editorial WirtschaftsinformationeN Liebe Leserin, lieber Leser, unsere Welt wächst immer mehr zusammen – diese Tatsache erfordert viele Überlegungen und neue Maßnahmen. So soll nun auch, Sie wissen es längst, der Zahlungsverkehr europaweit vereinheitlicht werden. Ab Februar nächsten Jahres gilt ausschließlich das sogenannte SEPA-Format. Was Sie bei der Umstellung beachten müssen, ist unser Thema auf Seite 3. Ebenfalls geregelt sind die Verjährungsfristen. Was hier für Sie relevant sein könnte, behandelt unser Artikel auf Seite 4. Bei allen notwendigen Änderungen bleibt zu hoffen, dass Sie selbst von genügend Stabilität und Konstanz umgeben sind um allen Anforderungen des Geschäftsalltags erfolgreich begegnen zu können. Mit den besten Wünschen für das restliche Jahr – Christian Wolfram Jochen Wolfram Geschäftsführer Creditreform Verbund Berlin | Brandenburg/Havel | Frankfurt (Oder) Immer eine Information voraus mit der Creditreform Consumer Auskunft Laut dem SchuldnerAtlas 2012 sind knapp 6,6 Millionen Bürger in Deutschland überschuldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der überschuldeten Personen um rund 190.000 Personen angestiegen. Für alle Unternehmen, die ihre Leistung auf Kredit vergeben, wächst die Bedeutung aktueller und umfassender Bonitätsinformationen. Mit den Consumer Auskünften bietet die Creditreform Boniversum GmbH Unternehmen risikorelevante Verbraucherinformationen zur Absicherung von (Waren)Kreditentscheidungen. So kann eine Bonitätsprüfung beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung ebenso beauftragt werden wie eine Inkasso-Vorprüfung zur Klärung der wirtschaftlichen Lage eines Schuldners oder der Eintritt in ein Dauerschuldverhältnis wie beispielsweise einen Miet- oder Leasingvertrag. Die verschiedenen Produktvarianten der Consumer Auskunft liefern relevante Informationen aus unterschiedlichen Datenquellen. Neben einer Bonitätsaussage mit Bewertung der Zahlungsweise und einem Krediturteil, beinhalten die Consumer Auskünfte auch Telefondaten, die postalische Validierung der angefragten Adresse sowie weitere bekannte Adressen. Die wichtigsten Vorzüge der Consumer Auskunft: Umfassende Beurteilung von Konsumenten durch detaillierte, exklusive Informationen; Entscheidungssicherheit durch hohe Prognosegüte der Creditreform Risikoklassen und fundiertes Krediturteil; hohe Aktualität und Informationsabdeckung durch Zugriff auf einen führenden Zahlungserfahrungspool sowie effiziente und sichere Bewertung durch die strukturier te, leicht verständliche Informationsdarstellung. Die Consumer Auskunft kann problemlos in bestehende Geschäftsprozesse integriert werden: Per Browser über www. creditreform.de, über verschiedene Creditreform Programme und Module bis hin zu individuellen Schnittstellenlösungen. Systeme & Beratung Systeme & Beratung Datenschutz vs. Forderungsmanagement? Gerade in Inkassounternehmen spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle. Die notwenigen Daten zum Forderungseinzug, wie Namen und Anschriften der Schuldner, müssen sehr sensibel unter höchster Kon trolle und Einhaltung des Datenschutzes behandelt werden. Hierfür stehen den Inkassounternehmen Datenschutzbeauftragte und Fortbildungs- und Schulungsangebote zur Verfügung. Derzeit debattieren die EU-Gremien über eine einheitliche aktualisierte Datenschutzrichtlinie, die für alle EU-Staaten bindend sein soll. Das ist zwar notwendig, weil die derzeitige Datenschutzverordnung aus dem Jahre 1995 ist, jedoch auch eine Gratwanderung, da alle Interessen der betroffenen Parteien vereint werden müssen. Gestritten wird vor allem über den Vorschlag, dass Schuldner den Gläubiger-Un- ternehmen eine Zustimmungserklärung zur Weiterleitung der Daten von unbezahlten Rechnungen geben müssen, damit die Unternehmen die Daten zum Forderungseinzug an Inkassobüros weiterleiten dürfen. Dieser Vorschlag ist weltfremd, weil wohl kein Schuldner solch eine Einverständniserklärung abgeben würde. Den Gläubigern würde die Möglichkeit genommen werden, ihre Forderungen professionell, kostengünstig und effizient über ein Inkassobüro beitreiben zu lassen. Creditreform betrifft die Diskussion über eine neue Datenschutzrichtlinie gleich doppelt. Nicht nur, dass die Schuldner der Weitergabe ihrer Daten an Inkassobüros zustimmen müssen, sie sollen auch die Möglichkeit bekommen, der Datenspeicherung und der Weitergabe ihrer Daten durch Auskunfteien zustimmen zu dürfen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Bonitätsauswertungen, die mit dieser Regelung so nicht mehr seriös möglich wären. Die Unternehmen, die regelmäßig Bonitätsauskünfte von Creditreform abrufen und damit beispielsweise Zahlungsarten steuern, würden zukünftig immer nur sichere Zahlungsvarianten wählen. Das hätte nicht nur Auswirkungen auf die Unternehmen, die Auskunfteien und Inkassobüros, sondern auch auf die Verbraucher, die Zahlungswege, wie z.B. Lastschriften, nicht mehr in Anspruch nehmen könnten. Eine solche Verordnung würde weit über das Ziel hinausschießen. Die Aufgabe der Inkassobüros, der Auskunfteien und deren Verbände wird nun sein, gewaltigen Einfluss auf die EU-Gremien und die Kriterien der Datenschutzrichtlinie zu nehmen. SEPA – Änderungen im Zahlungsverkehr SEPA (Single Euro Payments Area) – der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum – ist ein Thema, mit dem Sie sich noch 2013 auseinandersetzen sollten. Mit SEPA sollen standardisierte Überweisungen, Lastschriften und auch Kartenzahlungen im europäischen Zahlungsverkehrsraum so einfach, sicher und effizient werden, wie es heute bereits bei Inlandszahlungen der Fall ist. Die bisher genutzte Kontonummer und Bankleitzahl entfallen. Künftig wird die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) für Überweisungen und Lastschriften verwendet. Besonderheiten beim SEPA-Lastschriftverkehr Zur Teilnahme an den SEPA-Lastschriftverfahren benötigt der Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID), eine neue Inkassovereinbarung mit seinem Kreditinstitut und ein Lastschriftmandat des Zahlungspflichtigen. Das Mandat ist die Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Zahlungen einzuziehen und gleichzeitig eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen, die Zahlung einzulösen. Es ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und wird vom Zahlungspflichtigen eingeholt. Es gibt zwei verschiedene Mandatsarten: Das SEPA-Lastschriftmandat wird für den Lastschriftverkehr mit Verbrauchern im SEPA-Basislastschriftverfahren benötigt. Für Firmenkunden gibt es das SEPA-Firmenlastschriftverfahren, das dem bisherigen Einzug mittels Abbuchungsauftrag ähnelt. Hierfür ist die Einholung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats notwendig. Bis zur Abschaltung der nationalen Zahlungsverfahren am 1. Februar 2014 sind es nur noch wenige Monate. Beginnen Sie rechtzeitig mit der SEPA-Umstellung. Dieser Artikel wurde von der Deutsche Kreditbank AG zur Verfügung gestellt. 4 5 Wirtschaftsinformationen Forderungsmanagement Verjährungsfristen: Zahlungsansprüche RECHTZEITIG sichern Interview mit Uwe Püschel Leiter des Bereichs Forderungsmanagement/ Inkasso bei Creditreform Berlin Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Daher sollten Gläubiger ihren Forderungsbestand rechtzeitig vor Jahresende überprüfen. Nur wer seinen Mahnbescheid innerhalb der Verjährungsfrist bei Gericht einreicht, sichert sich seinen Zahlungsanspruch über den Stichtag hinaus. Seit 2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, zum Beispiel Ansprüche auf Kaufpreis- oder Mietzahlungen. Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt etwa durch rechtzeitiges Beantragen und Zustellen eines gerichtlichen Mahnbescheides vor Ablauf des 31. Dezembers. Auch durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner tritt eine Hemmung ein. Wichtig: Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung der Ansprüche nicht, selbst wenn sie schriftlich per Einschreiben erfolgen. Die Verjährungsfrist beginnt neu, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Wussten Sie schon, ... ... dass die Zahl der Insolvenzen – von Creditreform geschätzt – sowohl in Berlin als auch in Brandenburg im Vergleich zum ersten Halbjahr 2012 in den ersten sechs Monaten dieses Jahres leicht zurückgegangen ist: 3.630 in Berlin (3.710 im ersten Halbjahr 2012) und 2.660 in Brandenburg (2.670 im ersten Halbjahr 2012) Systeme & Beratung Innovative Forderungsausfallversicherung, mit R+V Jede dritte Insolvenz* in Deutschland ist eine Folgeinsolvenz. Unerwartete Großinsolvenzen können somit auch für ein mittelständisches Unternehmen den Existenzverlust bedeuten. Daher haben Creditreform und R+V Versicherung eine innovative Forderungsausfallversicherung für die Mitglieder von Creditreform entwickelt. Als Par tner des Mittelstand sichern R+V und Creditreform durch das breite Leistungsspektrum die Liquidität und Bonität ihrer Kunden. Sichere Geschäfte sind die Maxime eines jeden Unternehmens. Doch muss das Risiko der Lieferung auf Zahlungsziel, besonders auch ins Ausland, kalkulierbar und sicher sein. Die Sicherheit beurteilen Creditreform und R+V im Vorfeld für Sie. Die R+V entschädigt 90 % Ihrer Nettoforderung, wenn Ihr Schuldner nicht zahlt oder Insolvenz anmelden muss. * Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG Herr Püschel, welches sind Ihre Aufgaben bei Creditreform Berlin? turen und technischen Gegebenheiten bei den Kunden zu kennen. Die Aufgaben der Inkassoabteilung teilen sich hauptsächlich in zwei Fachbereiche. Der Fachbereich MS bearbeitet die ein gehenden Inkassomandate in erster Linie vorgerichtlich. Allerdings bieten wir unseren Mitgliedern auch an, gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, bzw. Klagen durchzuführen, wenn Forderungen strittig sind. Für die gerichtlichen Verfahren beauftragen wir regelmäßig Vertragsanwälte, mit denen wir übrigens seit über 20 Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Der Fachbereich ÜS ist für die titulierten Forderungen verantwortlich. Auf Grund der 30-jährigen Verjährungsfrist für titulierte Forderungen bleibt der Fach bereich ÜS hartnäckig an der Realisierung der F orderungen. Hier werden vor allem die wir tschaftlichen Situationen der Schuldner überwacht, um zu geeigneten Zeitpunkten an den Ausgleich der Forderungen zu erinnern. Herr Püschel, wie schaffen Sie es, mit dieser Mannschaft alle Inkassomandate zu bearbeiten? Sie sind bereits seit dem Jahr 1997 bei Creditreform. Wie hat sich Ihre Tätigkeit im Laufe der Jahre verändert? Auch an uns geht die elektronische Datenverarbeitung nicht vorbei. In den letzten 15–16 Jahren haben wir uns mittlerweile bereits mehrmals neue Technik anschaffen müssen, um unseren Kunden den bestmöglichen technischen Standard zu bieten. Spielten damals E-Mails kaum eine Rolle, hat sich der Schwerpunkt zu heute derart verlagert, dass wir hauptsächlich elektronische Post verarbeiten. Auf der anderen Seite müssen wir uns auch auf unsere Kunden einstellen. Wie Sie wissen, haben wir in Berlin die meisten Gewerbeanmeldungen für den E-Commerce-Bereich. Um die Kunden seriös und konstruktiv beraten zu können, ist es auch hier notwendig, die Abläufe, Struk- Wie in jedem Unternehmen bedarf es einer klaren Struktur, hauptsächlich jedoch eines guten Teams. Die Inkassoabteilung besteht aus 33 Mitarbeitern. Nicht ohne Stolz möchte ich darauf hinweisen, dass es in meiner Abteilung kaum Personalfluktuation gibt und unsere durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei 16 Jahren liegt. Somit wird klar, dass hier sehr erfahrene, gut ausgebildete und aktuell geschulte Mitarbeiter arbeiten, die obendrein sehr motiviert und engagiert sind. Haben sich die Anforderungen der Kunden auch sonst verändert? Ganz klar. Wir haben bemerkt, dass viele Kunden dazu übergehen, ihr Forderungsmanagement an uns auszulagern. Einerseits sicher wegen unserer Fachkenntnis, aber andererseits wohl auch um Kosten zu sparen. Die Kunden haben Vertrauen und übertragen an uns Verantwortung bei Einsparung eigener Ressourcen. Wie stellen Sie sich auf die gestiegenen Anforderungen an Ihre Mitarbeiter ein? Es sind, wie bereits erwähnt, nicht nur die gestiegenen technische Anforderungen, sondern vor allem auch fachliche. Momentan beschäftigen wir uns mit der Reform der Sachaufklärung, dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, der neuen Insolvenzordnung und verschiedenen anderen Gesetzen. Der Hauptschwerpunkt besteht darin, die Mitarbeiter zu schulen. Hierfür arbeiten wir sehr stark mit der Deutschen Inkasso Akademie, einer Tochter des undesverbandes Deutscher Inkasso B Unternehmen (BDIU) zusammen. Alle Schulungen nutzen jedoch nichts, wenn die Bereitschaft der Mitarbeiter nicht vorhanden ist, sich auf Neuerungen einzustellen. In diesem Punkt bin ich wirklich in der glücklichen Lage über einen Mitarbeiterstamm zu verfügen, der Neuem gegenüber immer aufgeschlossen und hochmotiviert ist und voller Engagement die zu verändernden Prozesse entwickelt und umsetzt. Was macht die Arbeit bei Creditreform so besonders? Wir können helfen. Als Gläubigervertreter freuen wir uns eigentlich über jeden Zahlungseingang, den wir für unsere Kunden realisieren. Wir wissen dadurch, gute Arbeit geleistet und unsere Kunden mit Liquidität versorgt zu haben. Herr Püschel, herzlichen Dank für das Gespräch. Das Interview mit Uwe Püschel führte Hans-Ulrich Fitz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 6 7 Regional Berlin Aktuelle Erkenntnisse über die Berliner Wirtschaft Die klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Berlin sind die tragende Säule der Hauptstadt-Wirtschaft. Neue KMU-Zahlen bilden eine wertvolle Basis für Prognosen zur Mittelstandsentwicklung in der Tourismus- und Gründer metropole. Creditreform Berlin Wolfram KG und die Investitionsbank Berlin haben im „KMU-Report 2013“ Auskünfte und Einschätzungen von über 1.100 Berliner Mittelstands-Unternehmen zu Geschäftslage, Wachstum, Stimmung, Standortbedingungen und Finanzierung erfasst und ausgewertet. Diese Daten sind für jedes Unternehmen von großem Wert. KMU-Report Podiumsdiskussion 2013, Teilnehmer v.l.n.r.: Reinhard Müller (Vorstand EUREF AG), Henner Bunde (Staatssekretär Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung), Jochen Wolfram (Creditreform), Gerhard Appenzeller (Herausgeber Verlag Der Tagesspiegel), Julia Bösch (Geschäftsführerin OUTFITTERY), Ulrich Kissing (Investitionsbank Berlin) Forderungsmanagement Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Am 27.6.2013 hat der Bundestag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen und am 20.9.2013 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Neben einigen Änderungen, die speziell Inkassounternehmen betreffen, sind auch Änderungen im Forderungsmanagement beschlossen worden, die einerseits Auswirkungen auf die Inkassounternehmen, andererseits aber auch auf die Auftraggeber, also unsere Mitglieder, haben. Die wichtigste Entscheidung für Inkassounternehmen ist die Anlehnung ihrer Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hiermit wurde zum ersten Mal vom Gesetzgeber eine Gebührenordnung für die Inkassotätigkeit festgelegt, die zwar die Inkassobüros, aber auch die Schuldner akzeptieren müssen. Der ewige Streit, ob Inkassogebühren zulässig und rechtmäßig sind oder nicht, entfällt nun. Darlegungs- und Informationspflichten – Auswirkungen auf Auftragnehmer und -geber Inkassounternehmen sind verpflichtet worden, mit einer Übergangszeit von einem Jahr die Schuldner wesentlich über die Forderungsgründe und Forderungszusammenhänge zu informieren. Dies kann nur in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern möglich gemacht werden! Folgend Informationen müssen in Mahnschreiben dargelegt werden: 1.Der Auftraggeber Bei Sicherungsabtretungen oder Forderungskäufen muss dies nicht der tatsächliche Gläubiger sein. Auf Nachfrage der Schuldner muss ebenfalls eine ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers übermittelt werden. 2.Der Forderungsgrund – Der entscheidende Punkt Hierfür müssen die Gläubiger den Inkassobüros mitteilen, ob die Forderung aus ver traglichem Anspruch, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung entstanden ist. Weiterhin sind der Vertragsgegenstand (Mietvertrag, Kaufvertrag, Telekommunikationsvertrag usw.) und das Vertragsdatum konkret darzulegen. Das Vertragsdatum z.B. bei Mietverträgen ist tatsächlich das Datum des Mietvertrages, bei Online-Bestellungen das Datum der Bestätigungs-E-Mail. 3.Zinsanspruch Es sind die aufgelaufenen Zinsen, das Zinsab-Datum und der Zinssatz darzulegen. 4.Inkassokosten Die Inkassokosten müssen mit Bezug auf die Rechtsgrundlage angegeben werden. 5.Vorsteuerabzugsberechtigung Die Schuldner müssen darüber informiert werden, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung nur der Netto-Inkassogebühren) oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung der Netto-Inkassogebühren zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer). Auftraggeber und Auftragnehmer haben nun ein Jahr Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen und die Prozesse dahingehend zu entwickeln, dass die Inkassounternehmen die Schuldner spätestens Ende 2014 mit allen notwendigen Informationen versorgen können. Creditreform Berlin – Laufen für die gute Sache Tag der offenen Tür Beim diesjährigen Berliner „B2RUN“-Lauf spielte bei Creditreform der Charity-Gedanke wieder die wichtigste Rolle. Insgesamt 12.000 gemeldete Läufer kürten bei den Deutschen Firmenlaufmeisterschaften nicht nur den schnellsten Läufer, sondern liefen für die gute Sache. Stargast Joey Kelly sammelte fleißig Spenden. Dem B2RUN-Charitypartner „RTL – Wir helfen Kindern“ konnte ein Spendenscheck über die stolze Summe von 10.000 Euro überreicht werden. In unserem Unternehmen fanden sich neun fitte Mitstreiter. Alle erreichten das Ziel. Bester Creditreform-Läufer war Dario Machiana. Die neun sportlichen Creditreform-Teilnehmer Am 29. August war es wieder soweit: Creditreform lud zum traditionellen „Tag der offenen Tür“ ein und etwa 350 gut gelaunte Gäste trafen sich bei schönem Spätsommerwetter zum Informieren und Netzwerken – oder einfach für ein gutes Gespräch. Zwei spannende Vorträge über neue Verkaufsmodelle und Trends im E-Commerce sowie über die Vielschichtigkeit von Betrugskriminalität stießen auf viel Interesse. Auch der gemeinnützige Gedanke kam bei dem schon traditionellen Fest nicht zu kurz: Die soziale Einrichtung „Die Arche – Christliches Kinderund Jugendwerk e.V.“ freute sich über einen Scheck in Höhe von 5.000 Euro. 6 7 Regional Brandenburg/Havel Einfach besser informiert sein Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, Forderungsmanagement Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Am 27.6.2013 hat der Bundestag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen und am 20.9.2013 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Neben einigen Änderungen, die speziell Inkassounternehmen betreffen, sind auch Änderungen im Forderungsmanagement beschlossen worden, die einerseits Auswirkungen auf die Inkassounternehmen, andererseits aber auch auf die Auftraggeber, also unsere Mitglieder, haben. Die wichtigste Entscheidung für Inkassounternehmen ist die Anlehnung ihrer Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hiermit wurde zum ersten mal vom Gesetzgeber eine Gebührenordnung für die Inkassotätigkeit festgelegt, die zwar die Inkassobüros, aber auch die Schuldner akzeptieren müssen. Der ewige Streit, ob Inkassogebühren zulässig und rechtmäßig sind oder nicht, entfällt nun. Darlegungs- und Informationspflichten – Auswirkungen auf Auftragnehmer und -geber Inkassounternehmen sind verpflichtet worden, mit einer Übergangszeit von einem Jahr die Schuldner wesentlich über die Forderungsgründe und Forderungszusammenhänge zu informieren. Dies kann nur in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern möglich gemacht werden! Folgend Informationen müssen in Mahnschreiben dargelegt werden: 1.Der Auftraggeber Bei Sicherungsabtretungen oder Forderungskäufen muss dies nicht der tatsächliche Gläubiger sein. Auf Nachfrage der Schuldner muss ebenfalls eine ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers übermittelt werden. 2.Der Forderungsgrund – Der entscheidende Punkt Hierfür müssen die Gläubiger den Inkassobüros mitteilen, ob die Forderung aus ver traglichem Anspruch, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung entstanden ist. Weiterhin sind der Vertragsgegenstand (Mietvertrag, Kaufvertrag, Telekommunikationsvertrag usw.) und das Vertragsdatum konkret darzulegen. Das Vertragsdatum z.B. bei Mietverträgen ist tatsächlich das Datum des Mietvertrages, bei Online-Bestellungen das Datum der Bestätigungs-E-Mail. Sie kennen Creditreform als Anbieter von Wirtschaftsinformationen, der Ihnen verlässliche Entscheidungshilfen bei Kreditentscheidungen für bestehende und neue Kunden sowie beim Monitoring der Bonitätsentwicklung von Kunden und Lieferanten beschafft. Heute informieren wir Sie über die Creditreform App, mit der Sie Wirtschaftsinformationen von Creditreform auf dem iPhone, iPad oder Android-Smartphone aufrufen und herunterladen können. Lesen Sie dazu auch den Erfahrungsbericht des Geschäftsführers der Hüffermann Transportsysteme GmbH, Herrn Stephan von Schwander. Mit herzlichen Grüßen, Anne Slonina 3.Zinsanspruch Es sind die aufgelaufenen Zinsen, das Zinsab-Datum und der Zinssatz darzulegen. 4.Inkassokosten Die Inkassokosten müssen mit Bezug auf die Rechtsgrundlage angegeben werden. Geschäftsstellenleiterin Creditreform Brandenburg/ Havel Wolfram KG Die Creditreform App ist ein moderner Auskunfts-Allrounder. Mit ihr können Sie jederzeit und überall aktuelle Bonitätsinformationen Ihrer Geschäftspartner einsehen und Wirtschafts- und Verflechtungsinformationen jetzt auch unterwegs abrufen – einfach, schnell und bequem, über Ihr iPhone, iPad oder Android-Smartphone. Die innovativste App für Wirtschafts informationen auf einen Blick: - Verflechtungsinformationen kostenfrei abrufbar Finden Sie das gewünschte Unternehmen mit der intelligenten Suchfunktion und lassen Sie sich die Beteiligungen anzeigen. - Dynamische Navigation durch den Verflechtungsdschungel Navigieren Sie durch die Beteiligungen bringen Sie Licht in verwobene Unternehmensstrukturen. - Wirtschaftsauskunft und Verflechtungsinfo Plus Prüfen Sie als Creditreform Mitglied die Bonität Ihres Geschäftspartners und erfahren Sie Details zu den Beteiligten. Neugierig geworden? Mehr erfahren Sie auf www.creditreform.de/app. Im Mitgliederbereich für iPhone und iPad sowie Android-Smartphone bietet die nützliche App weitere Vorteile und Zusatzoptionen. Über CrefoMobile stehen Ihnen als Mitglied alle Bonitäts-Auskunftsprodukte zur Verfügung. Und es werden Funktionen angeboten, die Ihnen einen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu anderen Medien bieten: -Versand der Wirtschaftsauskunft im PDF per E-Mail -Übernahme der Daten in das Adressbuch App Kontakte - Aufruf der Firmenwebseite -Verbinden mit Telefonnummer -Per E-Mail Kontakt mit der Firma aufnehmen Die innovativste Schnittstelle zu -Anzeigen der Wirtschaftsinformationen! Adressen bei Google hochwertigen MapsKostenfrei im App-Store und bei Google Play verfügbar! Die Creditreform App – ein Erfahrungsbericht 5.Vorsteuerabzugsberechtigung Die Schuldner müssen darüber informiert werden, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung nur der Netto-Inkassogebühren) oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung der Netto-Inkassogebühren zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer). Stephan von Schwander, Geschäftsführer der HÜFFERMANN Transportsysteme GmbH, ist ein Fan des kleinen Info-Wunders Crefo-App Auftraggeber und Auftragnehmer haben nun ein Jahr Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen und die Prozesse dahingehend zu entwickeln, dass die Inkassounternehmen die Schuldner spätestens Ende 2014 mit allen notwendigen Informationen versorgen können. Die Crefo-App ist für unser Unternehmen inzwischen unverzichtbar bei Verhandlungen und schnell zu treffenden Entscheidungen, bei denen man situationsbedingt gerade keinen Zugriff auf den Rechner hat. Im Auto unterwegs zu Kunden lässt sich ein gutes Stück Arbeit vom Büro „auf die Straße“ verlagern. Letzte Vorbereitungen auf einen Termin werden erleichtert. Bonität, Hintergründe, Gesellschaftsverhältnisse kommen aktuell auf das Handy, sind schnell nachzulesen und sind so auch während Verhandlungen ein optimaler Spickzettel. Man kommt ohne kompromittierenden Ausdruck aus, ein Blick genügt, wie auf eine Mail. Das bringt schnelle, schnörkellose Entscheidungen und ist sehr hilfreich. Ideal anwendbar ist die Crefo-App auch bei lang andauernden Verhandlungen mit Partnern, Lieferanten oder Beratern zu komplexeren Projekten. Oft entstehen während der Gespräche alternative Szenarien mit Creditreform Berlin Wolfram KG Tel. 0 30 - 2 12 94 - 380 Fax 0 30 - 2 12 94 - 355 oder ergänzenden Partmöglichen neuen www.creditreform-berlin.de/app nern, die ins Spiel gebracht werden. Die Chance, im Verlaufe eines Gespräches über neue Firmen, potenzielle neue Partner und deren Gesellschaftsverhältnisse Informationen zu bekommen und diese zeitnah in das Gespräch einzubringen, stellt einen besonderen Reiz dar. Eine derart effiziente „ad hoc“-Information stand bislang nicht zur Verfügung. Darüber hinaus ermöglicht die App auch in Zeiten, in denen man mit dem Computer nicht unbedingt online sein möchte – wie zum Beispiel abends oder am Wochenende – nach einem Kundengespräch die Information direkt und ohne Zeitverlust einzuholen. 6 7 Regional Frankfurt/Oder Editorial Liebe Leserin, lieber Leser, Die Minimierung von unternehmerischen Risiken, und besonders der Ausfallrisiken, ist die originale und ursprüngliche Aufgabe der Creditreform. Das Thema Risikominimierung ist ein weites Feld und betrifft nahezu alle Unternehmensbereiche. Wir freuen uns über Mitstreiter auf dem Feld. So ist es uns ein Anliegen, Ihnen heute unseren Partner VQB e.V. vorzustellen. Ich wünsche Ihnen weiterhin geschäftlich und privat gutes Gelingen! Forderungsmanagement Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Am 27.6.2013 hat der Bundestag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen und am 20.9.2013 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Neben einigen Änderungen, die speziell Inkassounternehmen betreffen, sind auch Änderungen im Forderungsmanagement beschlossen worden, die einerseits Auswirkungen auf die Inkassounternehmen, andererseits aber auch auf die Auftraggeber, also unsere Mitglieder, haben. Die wichtigste Entscheidung für Inkassounternehmen ist die Anlehnung ihrer Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hiermit wurde zum ersten mal vom Gesetzgeber eine Gebührenordnung für die Inkassotätigkeit festgelegt, die zwar die Inkassobüros, aber auch die Schuldner akzeptieren müssen. Der ewige Streit, ob Inkassogebühren zulässig und rechtmäßig sind oder nicht, entfällt nun. Darlegungs- und Informationspflichten – Auswirkungen auf Auftragnehmer und -geber Inkassounternehmen sind verpflichtet worden, mit einer Übergangszeit von einem Jahr die Schuldner wesentlich über die Forderungsgründe und Forderungszusammenhänge zu informieren. Dies kann nur in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern möglich gemacht werden! Folgend Informationen müssen in Mahnschreiben dargelegt werden: 1.Der Auftraggeber Bei Sicherungsabtretungen oder Forderungskäufen muss dies nicht der tatsächliche Gläubiger sein. Auf Nachfrage der Schuldner muss ebenfalls eine ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers übermittelt werden. 2.Der Forderungsgrund – Der entscheidende Punkt Hierfür müssen die Gläubiger den Inkassobüros mitteilen, ob die Forderung aus ver traglichem Anspruch, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung entstanden ist. Weiterhin sind der Vertragsgegenstand (Mietvertrag, Kaufvertrag, Telekommunikationsvertrag usw.) und das Vertragsdatum konkret darzulegen. Das Vertragsdatum z.B. bei Mietverträgen ist tatsächlich das Datum des Mietvertrages, bei Online-Bestellungen das Datum der Bestätigungs-E-Mail. 3.Zinsanspruch Es sind die aufgelaufenen Zinsen, das Zinsab-Datum und der Zinssatz darzulegen. 4.Inkassokosten Die Inkassokosten müssen mit Bezug auf die Rechtsgrundlage angegeben werden. 5.Vorsteuerabzugsberechtigung Die Schuldner müssen darüber informiert werden, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung nur der Netto-Inkassogebühren) oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung der Netto-Inkassogebühren zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer). Auftraggeber und Auftragnehmer haben nun ein Jahr Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen und die Prozesse dahingehend zu entwickeln, dass die Inkassounternehmen die Schuldner spätestens Ende 2014 mit allen notwendigen Informationen versorgen können. Mit herzlichen Grüßen – Jürgen Jähnig Geschäftsstellenleiter Creditreform Frankfurt (Oder) Wolfram KG Verringerung des Ausfallrisikos durch aktives Qualitäts- und Risikomanagement Unternehmen sind beim vorherrschenden Wettbewerbsdruck ständig gezwungen, Umsätze bzw. Erträge zu steigern und dabei gleichzeitig die eigene Liquidität abzusichern. Damit einhergehend verändern sich beständig die Risiken der Geschäftstätigkeit. Um dem zu begegnen setzen viele Unternehmen Qualitäts- und Risikomanagementsysteme ein, wobei der Alltag zeigt, dass eine externe Begleitung der Einführung und Aufrechterhaltung zu besseren Ergebnissen führt. Der Verein für Qualitätsförderung Brandenburg e.V. (VQB) arbeitet seit 20 Jahren mit Kompetenzträgern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammen, um Unternehmen bei diesen sensiblen Aufgabenstellungen zu unterstützen. Der gemeinnützige Verein berät bei der Verbesserung und Optimierung von Unternehmensprozessen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der wirkungsvollen Kundenakquisi- tion bis hin zur Absicherung von Zahlungseingängen. Die Praxis hat gezeigt, dass die spezialisierten Vereinsmitglieder die Unternehmer entlasten können und viele ambitionierte Ziele verwirklicht werden. Als ein wirksames Instrument zum Nachweis der eigenen Bestrebungen hat sich die „Qualitätsauszeichnung Berlin Brandenburg“ bewährt. Dieses Auszeichnungsverfahren gibt den Unternehmen die Möglichkeit, die eigenen Prozesse zu analysieren, selbst zu evaluieren und durch einen unabhängigen Bewerter überprüfen zu lassen. Sollten Sie Fragen zum Qualitäts- und Risikomanagement haben, stehen Ihnen die Geschäftsstelle in Frankfurt (Oder) unter Telefon 0335 – 557 18 50 oder die Seite www.vqb.de im Internet zur Verfügung. Seminarankündigungen In Zusammenarbeit mit der IHK Projekt gesellschaft werden vom Referenten Jürgen Jähnig folgende Praxisworkshops durchgeführt: 1. Forderungsausfallrisiken minimieren – Liquidität sichern Termin: 13.11.2013, 16:00h – 20:00h Ort: IHK-Bildungszentrum Frankfurt (Oder) 2. Forderungsausfälle wirksam bekämpfen – Liquidität sichern Termin: 20.11.2013, 16:00h – 20:00h Ort: IHK-Bildungszentrum Frankfurt (Oder) Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-projekt.de › IHK-Bildungszentrum › Recht Die Workshops sind mit einem sehr hohen Anteil an Praxiserfahrungen ausgestattet. Ein Angebot für alle, die sich selbst einbringen und mit vielen Anregungen zurück in ihr Unternehmen gehen wollen.