Depesche Nr. 2013/Herbst

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Depesche Nr. 2013/Herbst
DEPESCHE
Ausgabe 02 | 2013
Herausgeber | V.i.S.d.P.
Creditreform Berlin Wolfram KG
Einemstraße 1 | 10787 Berlin
T 030 21294-350 | F 030 2194-355
www.creditreform-berlin.de
[email protected]
Creditreform Brandenburg/Havel Wolfram KG
Silostraße 8-10 | 14770 Brandenburg/Havel
T 03381 7686-40 | F 03381 7686-50
www.creditreform-brandenburg.de
[email protected]
Creditreform Frankfurt (Oder) Wolfram KG
Sophienstraße 26 | 15230 Frankfurt (Oder)
T 0335 68309-40 | F 0335 68309-5
www.cr-ffo.de
[email protected]
Die Creditreform depesche für Berlin | Brandenburg/Havel | Frankfurt (Oder)
Marketing Services
CreditreformThese Nr. 4
ICH WILL DICH
NICHT UM
JEDEN PREIS.*
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CREDITREFORM.
MIT SICHERHEIT MEHR WERT.
Nicht jeder Kunde bedeutet mehr Gewinn. Dies gilt besonders, wenn
Ihr Kunde Ihre Forderungen nicht mehr begleicht. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, erfahren Sie einfach und sicher mit den Wirtschaftsinformationen von Creditreform. Damit Sie nicht draufzahlen, sondern
werthaltige Geschäfte machen. Sprechen Sie mit uns.
Creditreform Berlin Wolfram KG
Tel. 0 30 / 2 12 94-453 | [email protected]
Creditreform Brandenburg/Havel Wolfram KG
Tel. 0 33 81 / 76 86-40 | [email protected]
Creditreform Frankfurt (Oder) Wolfram KG
Tel. 03 35 / 6 83 09-40 | [email protected]
Wirtschaftsinformationen
Datenschutz vs.
Forderungsmanagement?
Seite 2
Interview mit Uwe Püschel
Leiter des Bereichs Forderungsmanagement/Inkasso
bei Creditreform Berlin
Seite 5
Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken
Seite 6
Forderungsmanagement
Systeme & Beratung
2
3
Editorial
WirtschaftsinformationeN
Liebe Leserin, lieber Leser,
unsere Welt wächst immer mehr zusammen – diese
Tatsache erfordert viele Überlegungen und neue
Maßnahmen. So soll nun auch, Sie wissen es längst,
der Zahlungsverkehr europaweit vereinheitlicht werden. Ab Februar nächsten Jahres gilt ausschließlich das
sogenannte SEPA-Format. Was Sie bei der Umstellung
beachten müssen, ist unser Thema auf Seite 3. Ebenfalls geregelt sind die Verjährungsfristen. Was hier für
Sie relevant sein könnte, behandelt unser Artikel auf
Seite 4.
Bei allen notwendigen Änderungen bleibt zu hoffen,
dass Sie selbst von genügend Stabilität und Konstanz
umgeben sind um allen Anforderungen des Geschäftsalltags erfolgreich begegnen zu können.
Mit den besten Wünschen für das restliche Jahr –
Christian Wolfram Jochen Wolfram
Geschäftsführer Creditreform
Verbund Berlin | Brandenburg/Havel | Frankfurt (Oder)
Immer eine Information voraus mit
der Creditreform Consumer Auskunft
Laut dem SchuldnerAtlas 2012 sind knapp
6,6 Millionen Bürger in Deutschland überschuldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die
Zahl der überschuldeten Personen um
rund 190.000 Personen angestiegen. Für
alle Unternehmen, die ihre Leistung auf
Kredit vergeben, wächst die Bedeutung
aktueller und umfassender Bonitätsinformationen.
Mit den Consumer Auskünften bietet die
Creditreform Boniversum GmbH Unternehmen risikorelevante Verbraucherinformationen zur Absicherung von
(Waren)Kreditentscheidungen. So kann
eine Bonitätsprüfung beim Verkauf von
Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung ebenso beauftragt werden wie eine
Inkasso-Vorprüfung zur Klärung der wirtschaftlichen Lage eines Schuldners oder
der Eintritt in ein Dauerschuldverhältnis
wie beispielsweise einen Miet- oder Leasingvertrag.
Die verschiedenen Produktvarianten der
Consumer Auskunft liefern relevante
Informationen aus unterschiedlichen
Datenquellen. Neben einer Bonitätsaussage mit Bewertung der Zahlungsweise
und einem Krediturteil, beinhalten die
Consumer Auskünfte auch Telefondaten,
die postalische Validierung der angefragten Adresse sowie weitere bekannte
Adressen.
Die wichtigsten Vorzüge der Consumer
Auskunft: Umfassende Beurteilung von
Konsumenten durch detaillierte, exklusive
Informationen; Entscheidungssicherheit
durch hohe Prognosegüte der Creditreform Risikoklassen und fundiertes Krediturteil; hohe Aktualität und Informationsabdeckung durch Zugriff auf einen führenden Zahlungserfahrungspool sowie
effiziente und sichere Bewertung durch
die strukturier te, leicht verständliche
Informationsdarstellung.
Die Consumer Auskunft kann problemlos
in bestehende Geschäftsprozesse integriert werden: Per Browser über www.
creditreform.de, über verschiedene Creditreform Programme und Module bis hin
zu individuellen Schnittstellenlösungen.
Systeme & Beratung
Systeme & Beratung
Datenschutz vs. Forderungsmanagement?
Gerade in Inkassounternehmen spielt der
Datenschutz eine zentrale Rolle. Die notwenigen Daten zum Forderungseinzug, wie
Namen und Anschriften der Schuldner,
müssen sehr sensibel unter höchster Kon­
trolle und Einhaltung des Datenschutzes
behandelt werden. Hierfür stehen den
Inkassounternehmen Datenschutzbeauftragte und Fortbildungs- und Schulungsangebote zur Verfügung.
Derzeit debattieren die EU-Gremien über
eine einheitliche aktualisierte Datenschutzrichtlinie, die für alle EU-Staaten bindend
sein soll. Das ist zwar notwendig, weil die
derzeitige Datenschutzverordnung aus dem
Jahre 1995 ist, jedoch auch eine Gratwanderung, da alle Interessen der betroffenen
Parteien vereint werden müssen.
Gestritten wird vor allem über den Vorschlag, dass Schuldner den Gläubiger-Un-
ternehmen eine Zustimmungserklärung zur
Weiterleitung der Daten von unbezahlten
Rechnungen geben müssen, damit die
Unternehmen die Daten zum Forderungseinzug an Inkassobüros weiterleiten dürfen.
Dieser Vorschlag ist weltfremd, weil wohl
kein Schuldner solch eine Einverständniserklärung abgeben würde.
Den Gläubigern würde die Möglichkeit
genommen werden, ihre Forderungen professionell, kostengünstig und effizient über
ein Inkassobüro beitreiben zu lassen.
Creditreform betrifft die Diskussion über
eine neue Datenschutzrichtlinie gleich doppelt. Nicht nur, dass die Schuldner der
Weitergabe ihrer Daten an Inkassobüros
zustimmen müssen, sie sollen auch die Möglichkeit bekommen, der Datenspeicherung
und der Weitergabe ihrer Daten durch
Auskunfteien zustimmen zu dürfen.
Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf
die Bonitätsauswertungen, die mit dieser
Regelung so nicht mehr seriös möglich
wären. Die Unternehmen, die regelmäßig
Bonitätsauskünfte von Creditreform abrufen und damit beispielsweise Zahlungsarten steuern, würden zukünftig immer nur
sichere Zahlungsvarianten wählen. Das
hätte nicht nur Auswirkungen auf die
Unternehmen, die Auskunfteien und Inkassobüros, sondern auch auf die Verbraucher, die Zahlungswege, wie z.B. Lastschriften, nicht mehr in Anspruch nehmen
könnten.
Eine solche Verordnung würde weit über
das Ziel hinausschießen. Die Aufgabe der
Inkassobüros, der Auskunfteien und deren
Verbände wird nun sein, gewaltigen Einfluss
auf die EU-Gremien und die Kriterien der
Datenschutzrichtlinie zu nehmen. SEPA –
Änderungen im Zahlungsverkehr
SEPA (Single Euro Payments Area) – der
einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum
– ist ein Thema, mit dem Sie sich noch
2013 auseinandersetzen sollten. Mit SEPA
sollen standardisierte Überweisungen,
Lastschriften und auch Kartenzahlungen
im europäischen Zahlungsverkehrsraum
so einfach, sicher und effizient werden, wie
es heute bereits bei Inlandszahlungen der
Fall ist.
Die bisher genutzte Kontonummer und
Bankleitzahl entfallen. Künftig wird die internationale Kontonummer (IBAN) und die
internationale Bankleitzahl (BIC) für Überweisungen und Lastschriften verwendet.
Besonderheiten beim SEPA-Lastschriftverkehr
Zur Teilnahme an den SEPA-Lastschriftverfahren benötigt der Lastschrifteinreicher
eine Gläubiger-Identifikationsnummer
(Gläubiger-ID), eine neue Inkassovereinbarung mit seinem Kreditinstitut und ein Lastschriftmandat des Zahlungspflichtigen. Das
Mandat ist die Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Zahlungen einzuziehen und gleichzeitig eine Weisung an die
Bank des Zahlungspflichtigen, die Zahlung
einzulösen. Es ist Voraussetzung für den
Einzug von SEPA-Lastschriften und wird
vom Zahlungspflichtigen eingeholt. Es gibt
zwei verschiedene Mandatsarten: Das
SEPA-Lastschriftmandat wird für den Lastschriftverkehr mit Verbrauchern im
SEPA-Basislastschriftverfahren benötigt. Für
Firmenkunden gibt es das SEPA-Firmenlastschriftverfahren, das dem bisherigen Einzug
mittels Abbuchungsauftrag ähnelt. Hierfür
ist die Einholung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats notwendig.
Bis zur Abschaltung der nationalen Zahlungsverfahren am 1. Februar 2014 sind es
nur noch wenige Monate. Beginnen Sie
rechtzeitig mit der SEPA-Umstellung.
Dieser Artikel wurde von der Deutsche
Kreditbank AG zur Verfügung gestellt.
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Wirtschaftsinformationen
Forderungsmanagement
Verjährungsfristen:
Zahlungsansprüche RECHTZEITIG sichern
Interview mit Uwe Püschel
Leiter des Bereichs Forderungsmanagement/
Inkasso bei Creditreform Berlin
Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die
Zahlungsansprüche des täglichen
Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen
Verjährungsfrist unterliegen. Daher sollten
Gläubiger ihren Forderungsbestand rechtzeitig vor Jahresende überprüfen. Nur wer
seinen Mahnbescheid innerhalb der Verjährungsfrist bei Gericht einreicht, sichert
sich seinen Zahlungsanspruch über den
Stichtag hinaus.
Seit 2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist gilt für alle
Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht
anderweitig geregelt sind, zum Beispiel
Ansprüche auf Kaufpreis- oder Mietzahlungen.
Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung
erfolgt etwa durch rechtzeitiges Beantragen und Zustellen eines gerichtlichen
Mahnbescheides vor Ablauf des 31. Dezembers. Auch durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und
Schuldner tritt eine Hemmung ein. Wichtig:
Außergerichtliche Mahnungen, also private
Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung der Ansprüche nicht,
selbst wenn sie schriftlich per Einschreiben
erfolgen. Die Verjährungsfrist beginnt neu,
wenn ein Anerkenntnis des Schuldners
vorliegt oder eine gerichtliche oder
behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.
Wussten Sie
schon, ...
... dass die Zahl der Insolvenzen – von
Creditreform geschätzt – sowohl in
Berlin als auch in Brandenburg im
Vergleich zum ersten Halbjahr 2012
in den ersten sechs Monaten dieses
Jahres leicht zurückgegangen ist:
3.630 in Berlin (3.710 im ersten Halbjahr 2012) und 2.660 in Brandenburg
(2.670 im ersten Halbjahr 2012)
Systeme & Beratung
Innovative Forderungsausfall­versicherung, mit R+V
Jede dritte Insolvenz* in Deutschland ist
eine Folgeinsolvenz. Unerwartete Großinsolvenzen können somit auch für ein
mittelständisches Unternehmen den Existenzverlust bedeuten. Daher haben Creditreform und R+V Versicherung eine
innovative Forderungsausfallversicherung
für die Mitglieder von Creditreform entwickelt. Als Par tner des Mittelstand
­sichern R+V und Creditreform durch das
breite Leistungsspektrum die Liquidität
und Bonität ihrer Kunden.
Sichere Geschäfte sind die Maxime eines
jeden Unternehmens. Doch muss das
Risiko der Lieferung auf Zahlungsziel,
besonders auch ins Ausland, kalkulierbar
und sicher sein. Die Sicherheit beurteilen
Creditreform und R+V im Vorfeld für Sie.
Die R+V entschädigt 90 % Ihrer Nettoforderung, wenn Ihr Schuldner nicht zahlt
oder Insolvenz anmelden muss.
* Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG
Herr Püschel, welches sind Ihre Aufgaben
bei Creditreform Berlin?
turen und technischen Gegebenheiten bei
den Kunden zu kennen.
Die Aufgaben der Inkassoabteilung teilen
sich hauptsächlich in zwei Fachbereiche.
Der Fachbereich MS bearbeitet die ein­
gehenden Inkassomandate in erster Linie
vorgerichtlich. Allerdings bieten wir
­unseren Mitgliedern auch an, gerichtliche
Mahnverfahren einzuleiten, bzw. Klagen
durchzuführen, wenn Forderungen strittig
sind. Für die gerichtlichen Verfahren
­beauftragen wir regelmäßig Vertragsanwälte, mit denen wir übrigens seit über 20
Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.
Der Fachbereich ÜS ist für die titulierten
Forderungen verantwortlich. Auf Grund
der 30-jährigen Verjährungsfrist für
­titulierte Forderungen bleibt der Fach­
bereich ÜS hartnäckig an der Realisierung
der F­ orderungen. Hier werden vor allem
die wir tschaftlichen Situationen der
Schuldner überwacht, um zu geeigneten
Zeitpunkten an den Ausgleich der Forderungen zu erinnern.
Herr Püschel, wie schaffen Sie es, mit
dieser Mannschaft alle Inkassomandate
zu bearbeiten?
Sie sind bereits seit dem Jahr 1997 bei
Creditreform. Wie hat sich Ihre Tätigkeit
im Laufe der Jahre verändert?
Auch an uns geht die elektronische Datenverarbeitung nicht vorbei. In den letzten
15–16 Jahren haben wir uns mittlerweile
bereits mehrmals neue Technik anschaffen müssen, um unseren Kunden den
bestmöglichen technischen Standard zu
bieten. Spielten damals E-Mails kaum eine
Rolle, hat sich der Schwerpunkt zu heute
derart verlagert, dass wir hauptsächlich
elektronische Post verarbeiten.
Auf der anderen Seite müssen wir uns auch
auf unsere Kunden einstellen. Wie Sie
­wissen, haben wir in Berlin die meisten
Gewerbeanmeldungen für den E-Commerce-Bereich. Um die Kunden seriös und
konstruktiv beraten zu können, ist es
auch hier notwendig, die Abläufe, Struk-
Wie in jedem Unternehmen bedarf es
einer klaren Struktur, hauptsächlich jedoch
eines guten Teams.
Die Inkassoabteilung besteht aus 33 Mitarbeitern. Nicht ohne Stolz möchte
ich darauf hinweisen, dass es in meiner
Abteilung kaum Personalfluktuation gibt
und unsere durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei 16 Jahren liegt.
Somit wird klar, dass hier sehr erfahrene,
gut ausgebildete und aktuell geschulte
­Mitarbeiter arbeiten, die obendrein sehr
motiviert und engagiert sind.
Haben sich die Anforderungen der
­Kunden auch sonst verändert?
Ganz klar. Wir haben bemerkt, dass viele
Kunden dazu übergehen, ihr Forderungsmanagement an uns auszulagern.
Einerseits sicher wegen unserer Fachkenntnis, aber andererseits wohl auch um Kosten zu sparen. Die Kunden haben Vertrauen und übertragen an uns Verantwortung bei Einsparung eigener Ressourcen.
Wie stellen Sie sich auf die gestiegenen
Anforderungen an Ihre Mitarbeiter ein?
Es sind, wie bereits erwähnt, nicht nur
die gestiegenen technische Anforderungen, sondern vor allem auch fachliche.
Momentan beschäftigen wir uns mit
der Reform der Sachaufklärung, dem
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz,
der neuen ­Insolvenzordnung und verschiedenen anderen Gesetzen.
Der Hauptschwerpunkt besteht darin,
die Mitarbeiter zu schulen. Hierfür arbeiten wir sehr stark mit der Deutschen
Inkasso Akademie, einer Tochter des
­undesverbandes Deutscher Inkasso
B
Unternehmen (BDIU) zusammen.
Alle Schulungen nutzen jedoch nichts,
wenn die Bereitschaft der Mitarbeiter nicht
vorhanden ist, sich auf Neuerungen einzustellen.
In diesem Punkt bin ich wirklich in der
glücklichen Lage über einen Mitarbeiterstamm zu verfügen, der Neuem gegenüber
immer aufgeschlossen und hochmotiviert
ist und voller Engagement die zu verändernden Prozesse entwickelt und umsetzt.
Was macht die Arbeit bei Creditreform
so besonders?
Wir können helfen. Als Gläubigervertreter
freuen wir uns eigentlich über jeden Zahlungseingang, den wir für unsere Kunden
realisieren. Wir wissen dadurch, gute
Arbeit geleistet und unsere Kunden mit
Liquidität versorgt zu haben.
Herr Püschel, herzlichen Dank für das
Gespräch.
Das Interview mit Uwe Püschel führte Hans-Ulrich
Fitz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Regional Berlin
Aktuelle Erkenntnisse über die Berliner Wirtschaft
Die klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Berlin sind die tragende Säule der Hauptstadt-Wirtschaft.
Neue KMU-Zahlen bilden eine wertvolle Basis für Prognosen zur Mittelstandsentwicklung in der Tourismus- und
Gründer­
metropole. Creditreform Berlin Wolfram KG und die Investitionsbank
Berlin haben im „KMU-Report 2013“
Auskünfte und ­Einschätzungen von über
1.100 Berliner Mittelstands-Unternehmen zu Geschäftslage, Wachstum, Stimmung, Standortbedingungen und Finanzierung erfasst und ausgewertet. Diese
Daten sind für jedes Unternehmen von
großem Wert.
KMU-Report Podiumsdiskussion 2013, Teilnehmer v.l.n.r.:
Reinhard Müller (Vorstand EUREF AG), Henner Bunde (Staatssekretär Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Forschung), Jochen Wolfram (Creditreform), Gerhard Appenzeller (Herausgeber Verlag
Der Tagesspiegel), Julia Bösch (Geschäftsführerin OUTFITTERY), Ulrich Kissing (Investitionsbank Berlin)
Forderungsmanagement
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Am 27.6.2013 hat der Bundestag das
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen und am 20.9.2013 hat der
Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Neben einigen Änderungen, die speziell
Inkassounternehmen betreffen, sind auch
Änderungen im Forderungsmanagement
beschlossen worden, die einerseits Auswirkungen auf die Inkassounternehmen, andererseits aber auch auf die Auftraggeber,
also unsere Mitglieder, haben.
Die wichtigste Entscheidung für Inkassounternehmen ist die Anlehnung ihrer Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Hiermit wurde zum ersten Mal vom
Gesetzgeber eine Gebührenordnung für
die Inkassotätigkeit festgelegt, die zwar die
Inkassobüros, aber auch die Schuldner
akzeptieren müssen. Der ewige Streit, ob
Inkassogebühren zulässig und rechtmäßig
sind oder nicht, entfällt nun.
Darlegungs- und Informationspflichten
– Auswirkungen auf Auftragnehmer und
-geber
Inkassounternehmen sind verpflichtet worden, mit einer Übergangszeit von einem
Jahr die Schuldner wesentlich über die
Forderungsgründe und Forderungszusammenhänge zu informieren. Dies kann nur
in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern
möglich gemacht werden!
Folgend Informationen müssen in Mahnschreiben dargelegt werden:
1.Der Auftraggeber
Bei Sicherungsabtretungen oder Forderungskäufen muss dies nicht der tatsächliche Gläubiger sein. Auf Nachfrage der
Schuldner muss ebenfalls eine ladungsfähige
Anschrift des Auftraggebers übermittelt
werden.
2.Der Forderungsgrund – Der entscheidende Punkt
Hierfür müssen die Gläubiger den Inkassobüros mitteilen, ob die Forderung aus
ver traglichem Anspruch, unerlaubter
Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung entstanden ist.
Weiterhin sind der Vertragsgegenstand
(Mietvertrag, Kaufvertrag, Telekommunikationsvertrag usw.) und das Vertragsdatum konkret darzulegen.
Das Vertragsdatum z.B. bei Mietverträgen
ist tatsächlich das Datum des Mietvertrages, bei Online-Bestellungen das Datum
der Bestätigungs-E-Mail.
3.Zinsanspruch
Es sind die aufgelaufenen Zinsen, das Zinsab-Datum und der Zinssatz darzulegen.
4.Inkassokosten
Die Inkassokosten müssen mit Bezug auf
die Rechtsgrundlage angegeben werden.
5.Vorsteuerabzugsberechtigung
Die Schuldner müssen darüber informiert
werden, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung nur der Netto-Inkassogebühren) oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung der Netto-Inkassogebühren zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer).
Auftraggeber und Auftragnehmer haben
nun ein Jahr Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen und die Prozesse dahingehend zu entwickeln, dass die Inkassounternehmen die Schuldner spätestens Ende
2014 mit allen notwendigen Informationen
versorgen können.
Creditreform Berlin –
Laufen für die gute Sache
Tag der offenen Tür
Beim diesjährigen Berliner „B2RUN“-Lauf spielte bei Creditreform der Charity-Gedanke wieder die wichtigste Rolle. Insgesamt 12.000 gemeldete Läufer kürten bei den
Deutschen Firmenlaufmeisterschaften nicht nur den schnellsten Läufer, sondern liefen für die gute Sache. Stargast
Joey Kelly sammelte fleißig Spenden. Dem B2RUN-Charitypartner „RTL – Wir helfen Kindern“ konnte ein Spendenscheck über die stolze Summe von 10.000 Euro überreicht
werden. In unserem Unternehmen fanden sich neun fitte Mitstreiter. Alle erreichten das Ziel. Bester Creditreform-Läufer
war Dario Machiana.
Die neun sportlichen Creditreform-Teilnehmer
Am 29. August war es wieder soweit: Creditreform lud zum
traditionellen „Tag der offenen Tür“ ein und etwa 350 gut gelaunte Gäste trafen sich bei schönem Spätsommerwetter zum
Informieren und Netzwerken – oder einfach für ein gutes Gespräch. Zwei spannende Vorträge über neue Verkaufsmodelle
und Trends im E-Commerce sowie über die Vielschichtigkeit von
Betrugskriminalität stießen auf viel Interesse. Auch der gemeinnützige Ge­danke kam bei dem schon traditionellen Fest nicht zu
kurz: Die soziale Einrichtung „Die Arche – Christliches Kinderund Jugendwerk e.V.“ freute sich über einen Scheck in Höhe von
5.000 Euro.
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Regional Brandenburg/Havel
Einfach besser informiert sein
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
Forderungsmanagement
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Am 27.6.2013 hat der Bundestag das
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen und am 20.9.2013 hat der
Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Neben einigen Änderungen, die speziell
Inkassounternehmen betreffen, sind auch
Änderungen im Forderungsmanagement
beschlossen worden, die einerseits Auswirkungen auf die Inkassounternehmen, andererseits aber auch auf die Auftraggeber,
also unsere Mitglieder, haben.
Die wichtigste Entscheidung für Inkassounternehmen ist die Anlehnung ihrer Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Hiermit wurde zum ersten mal vom
Gesetzgeber eine Gebührenordnung für
die Inkassotätigkeit festgelegt, die zwar die
Inkassobüros, aber auch die Schuldner
akzeptieren müssen. Der ewige Streit, ob
Inkassogebühren zulässig und rechtmäßig
sind oder nicht, entfällt nun.
Darlegungs- und Informationspflichten
– Auswirkungen auf Auftragnehmer und
-geber
Inkassounternehmen sind verpflichtet worden, mit einer Übergangszeit von einem
Jahr die Schuldner wesentlich über die
Forderungsgründe und Forderungszusammenhänge zu informieren. Dies kann nur
in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern
möglich gemacht werden!
Folgend Informationen müssen in Mahnschreiben dargelegt werden:
1.Der Auftraggeber
Bei Sicherungsabtretungen oder Forderungskäufen muss dies nicht der tatsächliche Gläubiger sein. Auf Nachfrage der
Schuldner muss ebenfalls eine ladungsfähige
Anschrift des Auftraggebers übermittelt
werden.
2.Der Forderungsgrund – Der entscheidende Punkt
Hierfür müssen die Gläubiger den Inkassobüros mitteilen, ob die Forderung aus
ver traglichem Anspruch, unerlaubter
Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung entstanden ist.
Weiterhin sind der Vertragsgegenstand
(Mietvertrag, Kaufvertrag, Telekommunikationsvertrag usw.) und das Vertragsdatum konkret darzulegen.
Das Vertragsdatum z.B. bei Mietverträgen
ist tatsächlich das Datum des Mietvertrages, bei Online-Bestellungen das Datum
der Bestätigungs-E-Mail.
Sie kennen Creditreform als Anbieter
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neue Kunden sowie beim Monitoring
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Erfahrungsbericht des Geschäftsführers
der Hüffermann Transportsysteme GmbH,
Herrn Stephan von Schwander.
Mit herzlichen Grüßen,
Anne Slonina
3.Zinsanspruch
Es sind die aufgelaufenen Zinsen, das Zinsab-Datum und der Zinssatz darzulegen.
4.Inkassokosten
Die Inkassokosten müssen mit Bezug auf
die Rechtsgrundlage angegeben werden.
Geschäftsstellenleiterin Creditreform Brandenburg/
Havel Wolfram KG
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Die Creditreform App – ein Erfahrungsbericht
5.Vorsteuerabzugsberechtigung
Die Schuldner müssen darüber informiert
werden, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung nur der Netto-Inkassogebühren) oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung der Netto-Inkassogebühren zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer).
Stephan von Schwander,
Geschäftsführer der
HÜFFERMANN Transportsysteme GmbH,
ist ein Fan des kleinen
Info-Wunders
Crefo-App
Auftraggeber und Auftragnehmer haben
nun ein Jahr Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen und die Prozesse dahingehend zu entwickeln, dass die Inkassounternehmen die Schuldner spätestens Ende
2014 mit allen notwendigen Informationen
versorgen können.
Die Crefo-App ist für unser Unternehmen
inzwischen unverzichtbar bei Verhandlungen und schnell zu treffenden Entscheidungen, bei denen man situationsbedingt
gerade keinen Zugriff auf den Rechner hat.
Im Auto unterwegs zu Kunden lässt sich ein
gutes Stück Arbeit vom Büro „auf die
Straße“ verlagern. Letzte Vorbereitungen
auf einen Termin werden erleichtert. Bonität, Hintergründe, Gesellschaftsverhältnisse
kommen aktuell auf das Handy, sind schnell
nachzulesen und sind so auch während
Verhandlungen ein optimaler Spickzettel.
Man kommt ohne kompromittierenden
Ausdruck aus, ein Blick genügt, wie auf eine
Mail. Das bringt schnelle, schnörkellose
Entscheidungen und ist sehr hilfreich.
Ideal anwendbar ist die Crefo-App auch bei
lang andauernden Verhandlungen mit Partnern, Lieferanten oder Beratern zu komplexeren Projekten. Oft entstehen während
der Gespräche alternative Szenarien mit
Creditreform Berlin Wolfram KG
Tel.
0 30 - 2 12 94 - 380
Fax
0 30 - 2 12
94 - 355 oder ergänzenden Partmöglichen
neuen
www.creditreform-berlin.de/app
nern, die ins Spiel gebracht werden. Die
Chance, im Verlaufe eines Gespräches über
neue Firmen, potenzielle neue Partner und
deren Gesellschaftsverhältnisse Informationen zu bekommen und diese zeitnah in
das Gespräch einzubringen, stellt einen
besonderen Reiz dar. Eine derart effiziente
„ad hoc“-Information stand bislang nicht zur
Verfügung. Darüber hinaus ermöglicht die
App auch in Zeiten, in denen man mit dem
Computer nicht unbedingt online sein
möchte – wie zum Beispiel abends oder am
Wochenende – nach einem Kundengespräch die Information direkt und ohne
Zeitverlust einzuholen.
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7
Regional Frankfurt/Oder
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
Die Minimierung von unternehmerischen
Risiken, und besonders der Ausfallrisiken,
ist die originale und ursprüngliche Aufgabe der Creditreform. Das Thema Risikominimierung ist ein weites Feld und betrifft
nahezu alle Unternehmensbereiche.
Wir freuen uns über Mitstreiter auf dem
Feld. So ist es uns ein Anliegen, Ihnen heute unseren Partner VQB e.V. vorzustellen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin geschäftlich
und privat gutes Gelingen!
Forderungsmanagement
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Am 27.6.2013 hat der Bundestag das
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen und am 20.9.2013 hat der
Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Neben einigen Änderungen, die speziell
Inkassounternehmen betreffen, sind auch
Änderungen im Forderungsmanagement
beschlossen worden, die einerseits Auswirkungen auf die Inkassounternehmen, andererseits aber auch auf die Auftraggeber,
also unsere Mitglieder, haben.
Die wichtigste Entscheidung für Inkassounternehmen ist die Anlehnung ihrer Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Hiermit wurde zum ersten mal vom
Gesetzgeber eine Gebührenordnung für
die Inkassotätigkeit festgelegt, die zwar die
Inkassobüros, aber auch die Schuldner
akzeptieren müssen. Der ewige Streit, ob
Inkassogebühren zulässig und rechtmäßig
sind oder nicht, entfällt nun.
Darlegungs- und Informationspflichten
– Auswirkungen auf Auftragnehmer und
-geber
Inkassounternehmen sind verpflichtet worden, mit einer Übergangszeit von einem
Jahr die Schuldner wesentlich über die
Forderungsgründe und Forderungszusammenhänge zu informieren. Dies kann nur
in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern
möglich gemacht werden!
Folgend Informationen müssen in Mahnschreiben dargelegt werden:
1.Der Auftraggeber
Bei Sicherungsabtretungen oder Forderungskäufen muss dies nicht der tatsächliche Gläubiger sein. Auf Nachfrage der
Schuldner muss ebenfalls eine ladungsfähige
Anschrift des Auftraggebers übermittelt
werden.
2.Der Forderungsgrund – Der entscheidende Punkt
Hierfür müssen die Gläubiger den Inkassobüros mitteilen, ob die Forderung aus
ver traglichem Anspruch, unerlaubter
Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung entstanden ist.
Weiterhin sind der Vertragsgegenstand
(Mietvertrag, Kaufvertrag, Telekommunikationsvertrag usw.) und das Vertragsdatum konkret darzulegen.
Das Vertragsdatum z.B. bei Mietverträgen
ist tatsächlich das Datum des Mietvertrages, bei Online-Bestellungen das Datum
der Bestätigungs-E-Mail.
3.Zinsanspruch
Es sind die aufgelaufenen Zinsen, das Zinsab-Datum und der Zinssatz darzulegen.
4.Inkassokosten
Die Inkassokosten müssen mit Bezug auf
die Rechtsgrundlage angegeben werden.
5.Vorsteuerabzugsberechtigung
Die Schuldner müssen darüber informiert
werden, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung nur der Netto-Inkassogebühren) oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Zahlung der Netto-Inkassogebühren zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer).
Auftraggeber und Auftragnehmer haben
nun ein Jahr Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen und die Prozesse dahingehend zu entwickeln, dass die Inkassounternehmen die Schuldner spätestens Ende
2014 mit allen notwendigen Informationen
versorgen können.
Mit herzlichen Grüßen –
Jürgen Jähnig
Geschäftsstellenleiter
Creditreform Frankfurt (Oder) Wolfram KG
Verringerung des Ausfallrisikos durch
aktives Qualitäts- und Risikomanagement
Unternehmen sind beim vorherrschenden Wettbewerbsdruck ständig gezwungen, Umsätze bzw. Erträge zu
steigern und dabei gleichzeitig die eigene Liquidität abzusichern. Damit einhergehend verändern sich beständig die
Risiken der Geschäftstätigkeit. Um dem
zu begegnen setzen viele Unternehmen
Qualitäts- und Risikomanagementsysteme ein, wobei der Alltag zeigt, dass eine
externe Begleitung der Einführung und
Aufrechterhaltung zu besseren Ergebnissen führt.
Der Verein für Qualitätsförderung
Brandenburg e.V. (VQB) arbeitet seit
20 Jahren mit Kompetenzträgern aus
Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammen, um Unternehmen bei diesen
sensiblen Aufgabenstellungen zu unterstützen. Der gemeinnützige Verein berät
bei der Verbesserung und Optimierung
von Unternehmensprozessen entlang
der gesamten Wertschöpfungskette,
von der wirkungsvollen Kundenakquisi-
tion bis hin zur Absicherung von Zahlungseingängen. Die Praxis hat gezeigt,
dass die spezialisierten Vereinsmitglieder
die Unternehmer entlasten können und
viele ambitionierte Ziele verwirklicht
werden.
Als ein wirksames Instrument zum
Nachweis der eigenen Bestrebungen hat
sich die „Qualitätsauszeichnung Berlin
Brandenburg“ bewährt. Dieses Auszeichnungsverfahren gibt den Unternehmen die Möglichkeit, die eigenen Prozesse zu analysieren, selbst zu evaluieren
und durch einen unabhängigen Bewerter
überprüfen zu lassen.
Sollten Sie Fragen zum Qualitäts- und
Risiko­management haben, stehen Ihnen
die Geschäftsstelle in Frankfurt (Oder)
unter Telefon 0335 – 557 18 50 oder die
Seite www.vqb.de im Internet zur Verfügung.
Seminarankündigungen
In Zusammenarbeit mit der IHK Projekt­
gesellschaft werden vom Referenten
Jürgen Jähnig folgende Praxisworkshops
durchgeführt:
1. Forderungsausfallrisiken
minimieren – Liquidität sichern
Termin: 13.11.2013, 16:00h – 20:00h
Ort: IHK-Bildungszentrum
Frankfurt (Oder)
2. Forderungsausfälle wirksam
­bekämpfen – Liquidität sichern
Termin: 20.11.2013, 16:00h – 20:00h
Ort: IHK-Bildungszentrum
Frankfurt (Oder)
Weitere Informationen und Anmeldung
unter www.ihk-projekt.de
› IHK-Bildungszentrum › Recht
Die Workshops sind mit einem sehr
hohen Anteil an Praxiserfahrungen ausgestattet. Ein Angebot für alle, die sich
selbst einbringen und mit vielen Anregungen zurück in ihr Unternehmen gehen
wollen.

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