AGB und Besondere Vertragsbedingungen TauberEnergie Gas
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AGB und Besondere Vertragsbedingungen TauberEnergie Gas
Besondere Vertragsbedingungen für die Belieferung mit TauberEnergie Gas Regional aus Überzeugung 97980 Bad Mergentheim-Markelsheim Tel. 07931/96494-0 Fax. 07931/964949 1. Auftragserteilung und Vollmacht für die Lieferung von TauberEnergie GAS Ich beauftrage TauberEnergie Kuhn, zu dessen Allgemeinen Vertragsbedingungen und zu den genannten Konditionen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Gas zu beliefern. Soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Vertragsbedingungen auf Vorder- und Rückseite gelesen zu haben. Ich bevollmächtige TauberEnergie Kuhn zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Gasversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtige ich TauberEnergie Kuhn auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/ oder der Messung. Soweit und solange für mich ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtige ich TauberEnergie Kuhn auch zur Abfrage meiner Messwerte bei diesem Dritten. Ort, Datum:____________________________________________________ Unterschrift des Kunden:___________________________________ 2. Laufzeit und Kündigung Der Vertrag hat eine eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2016. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner zum Ende der Laufzeit und danach mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Nach Ablauf des Zeitraums der Preisgarantie ist TauberEnergie Kuhn nach Maßgabe von Ziff. 3.2 der AGB zur Preisanpassung berechtigt. Im Falle einer Preisanpassung steht dem Kunden das Kündigungsrecht aus Ziff. 3.6 der AGB zu. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. 3. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, TauberEnergie Kuhn, Engelsbergstrasse 1, 97980 Bad Mergentheim-Markelsheim, Tel.: 07931/96494-10, Fax: 07931 9649-49, [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür auch das Widerrufsformular verwenden. Dieses finden Sie auf unserer Website www.tauberenergie-kuhn.de. Weiterhin können Sie das Formular auch telefonisch unter 07931/96494-10 anfordern. Bei Verwendung des Widerrufsformulars werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ort, Datum:____________________________________________________ Unterschrift des Kunden:___________________________________ 4. Produktdetails Der Grundpreis enthält eine jährliche Abrechnung. Für zusätzliche unterjährige Abrechnungen ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung notwendig, die Sie bei unserem Serviceteam erhalten. Jede weitere Abrechnung wird mit 20,00 € brutto berechnet. In den Verbrauchspreisen sind derzeit 0,55 ct/kWh (netto) Energiesteuer* und 0,03 ct/kWh (netto) Konzessionsabgabe* enthalten, darüber hinaus das Entgelt für die Energielieferung, sowie die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, Entgelt für Messdienstleistung, Messung und Netz-Abrechnung. *Summe der Preisbestandteile: 0,58 ct/kWh netto Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben. Die Eingruppierung der Preise erfolgt automatisch in Abhängigkeit von der Höhe des Jahresverbrauches. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkomma-Stellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%. Bis zum Ende der Preisgarantie sind jegliche Preisanpassungen ausgeschlossen. Eine Preisanpassung gern. Ziffer 3 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen ist erstmals zum Auslaufen der vorgenannten Festpreisgarantie möglich. Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht. TauberEnergie Kuhn stellt dem Kunden an der Verbrauchsstelle Erdgas in der dort vorhandenen Beschaffenheit bereit. Für die Beschaffenheit des Erdgases ist der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Nach den veröffentlichten Informationen des Netzbetreibers entspricht das Erdgas den Technischen Regeln für die Gasbeschaffenheit gern. DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt 260 und in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen den Gasen der 2. Gasfamilie. 5. Anlagen - Allgemeine Vertragsbedingungen Ergänzende Bedingungen GasGVV Bankverbindung: Sparkasse Tauberfranken BIC: SOLADES1TBB IBAN DE93673525650000034702; Volksbank Main-Tauber BIC: GENODE61WTH IBAN DE25673900000084228001- Handelsregister Ulm: HRA 680575 Finanzamt Bad Mergentheim: 52 332/13504 TauberEnergie Kuhn Karl Kuhn e.K.-Engelsbgergstraße 1 – 97890 Bad Mergentheim-Markelsheim – [email protected] – www.tauberenergie-kuhn.de TE Gas Ergänzende Bedingungen zur Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV) (Stand: Mai 2007) Regional aus Überzeugung 97980 Bad Mergentheim-Markelsheim Tel. 07931/96494-0 Fax. 07931/964949 Auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) gelten für TauberEnergie Kuhn nachfolgende ergänzende Bedingungen: 1. Ablesung gemäß § 11 GasGVV Vom Kunden selbst abgelesene Zählerdaten kommen dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin und Übermittlung der abgelesenen Daten nicht mehr als vier Wochen liegen. 2. Abrechnung und Abschlagszahlungen Gemäß §§12, 13 Gas GVV Den voraussichtlichen Betrag der Jahresabrechnung werden monatliche Abschläge (Teilbeträge) erhoben. Die Abschläge enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer. 3. Zahlungsweise Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise auf folgende Weisen zu leisten: a) Lastschriftverfahren / Einzugsermächtigung Durch dieses bequeme Verfahren ist bei ausreichender Kontodeckung garantiert, dass alle Zahlungen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen erfolgen. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung an TauberEnergie Kuhn kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden. b) Überweisung Überweisungen müssen auf das von TauberEnergie Kuhn mitgeteilte Konto unter Angaben der Kundennummer erfolgen. Die Überweisung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Zahlbetrag auf dem Konto am Fälligkeitstermin gutgeschrieben ist. 4. Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung gemäß §§ 17, 19 GasGVV Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden nach dem im Preisblatt von TauberEnergie Kuhn veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen. 5. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten gemäß § 7 GasGVV Der Kunde ist verpflichtet TauberEnergie Kuhn alle zu Bildung des Grundpreises und des Grund-/Messpreises erforderlichen Angaben zu machen und jede Änderung der Verhältnisse, die eine Veränderung des Leistungs-, Grund- oder Messpreises zur Folge haben kann, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere solche über Art, Anzahl und Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtung. 6. Kündigung gemäß § 20 GasGVV Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: Kundennummer Datum des Auszugs sowie neue Rechnungsanschrift Zählernummer - Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle 7. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (Ziffer 4 der Ergänzenden Bedingungen) (Ziffer 4. der Ergänzenden Bedingungen) Mahnkosten 5,00 € Nachinkasso 30,00 € Unterbrechung der Versorgung 50,00 € Wiederherstellung der Versorgung 50,00 € 8. Umsatzsteuer Die Kostenpauschale zur Wiederherstellung der Versorgung wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet. ALLG EME INE V E RTRA GSB EDIN G UN GEN F ÜR D IE L IEFER UNG V ON E RDG AS 1. Geltungsbereich und Lieferung Dieser Vertrag gilt für Letztverbraucher mit niederdruckseitiger Versorgung bis zu einem Erdgasbedarf von 1.500.000 kWh/Jahr. Geliefert wird Erdgas mit Gasen der zweiten Gasfamilie gemäß DVGW-Arbeitsblatt G250 Gasbeschaffenheit mit einem Brennwert (I-4) und einen Ruhedruck entsprechend der jeweils beim örtlichen Netzbetreiber geltenden Werte. Bei Wahl der Biogas-Option wird ein entsprechender Anteil Biogas gemäß EEWärmeG Bund bzw. EWärmeG Ba-Wü für den Auftraggeber beschafft. Die Ermittlung der zur Abrechnung kommenden Erdgasmengen (kWh H S erfolgt durch den örtlichen Netzbetreiber nach den jeweils geltenden Bestimmungen des DVGW- Arbeitsblatts G 685 zur Gasabrechnung. 2. Umzug Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug innerhalb einer Frist von einem Monat nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen. Der Lieferant wird den Kunden an der neuen Abnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde dem Lieferanten das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. Ungeachtet dessen ist der Kunde bei einem Umzug innerhalb des Gebietes des bisherigen Netzbetreibers berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Abnahmestelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 3. Erdgaspreis und Preisänderung (1) Der Kunde vergütet dem Lieferanten einen Erdgaspreis als Gesamtpreis. Er setzt sich zusammen aus einem Grundpreis pro Monat und einem Energiepreis je kWh für Erdgas. Der Erdgaspreis enthält derzeit die folgenden Kosten: Erdgasbeschaffungsund Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Erdgassteuer, die Kosten für Messung und Messs tellenbetrieb, die an d en Netzbe treiber z u entr ic htenden Entgelte, die Regelenergieumlage, die Kosten der Abrechnung und die Konzessionsabgabe. (2) Bis zum Auslaufen der Preisgarantie sind jegliche Preisanpassungen auf der Grundlage nachstehender Preisanpassungsregelungen ausgeschlossen. Eine Preisanpassung gemäß Ziffer 4 (3) ist erst danach möglich. Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder sollten behördliche Maßnahmen nach Vertragsabschluss die Wirkung haben, dass sich der Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe von Erdgas für TauberEnergie Kuhn verteuert oder verbilligt, so erhöhen oder verbilligen sich zum Ausgleich dieser Entgelt- und Kostensteigerungen oder –senkungen die betreffenden in diesem Vertrag vereinbarten Entgelte entsprechend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verteuerung oder Verbilligung in Kraft tritt bzw. für TauberEnergie Wirkung entfaltet. Dies gilt entsprechend für gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen. Der Kunde wird spätestens mit der Rechnungsstellung über die Änderungen informiert. (3) P r e i s ä n d e r u n g en d u r c h d e n L ief er an t e n e r f o l g e n im We g e d e r e in s e it ig e n Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Der Lieferant nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Der Lieferant hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf der Lieferant Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. (4) Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Lieferant wird zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung an den Kunden die Änderung auf ihrer Internetseite www.tauberenergie-kuhn.de veröffentlichen. (5) Ändert der Lieferant die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gegenüber des Lieferanten zu kündigen. Hierauf wird der Lieferant den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Lieferant hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3 bleibt unberührt. (7) Abweichend von vorstehenden Ziffern (3) bis (6) werden Änderungen der Umsatzsteuer g e mäß Um s atz st eu e r g es e tz ohn e An k ü nd igun g u nd oh ne a u ß er or de n t li c h e Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. (8) Ziffern (3) bis (6) gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden. 4. Bargeldlose Zahlweise Voraussetzung für diesen Vertrag ist eine Zahlungsweise per Lastschriftverfahren oder Überweisung. Lastschriftverfahren Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an den Lieferanten unter entsprechender Anweisung an das Kreditinstitut, die gezogenen Lastschriften einzulösen, erfolgt ausschließlich schriftlich und kann jederzeit widerrufen werden. Überweisung Überweisungen müssen auf das vom Lieferanten mitgeteilte Konto unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Die Überweisung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Zahlbetrag auf dem Konto am Fälligkeitstermin gutgeschrieben ist. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der EnergiesteuerDurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Bei einer Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, den der OWS entstandenen Schaden - insbesondere durch die Nachforderung von Energiesteuer - zu ersetzen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 2 Nr. 3 StromStG sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 5 StromStG unterliegen nach § 54 Abs. 1 EnergieStG einem ermäßigten Steuersatz, soweit das Erdgas zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwendet wird. Für Erdgasmengen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften unversteuert oder mit einem ermäßigten Steuersatz verwendet werden sännen, kann die Erstattung der gezahlten Erdgassteuer vom Kunden beim zuständigen Hauptzollamt geltend gemacht werden. 8. Weitergabe von Daten Die für die Abrechnung nach diesem Vertrag oder sonstige Abwicklung nötigen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. 9. Auftraggeberbeschwerden, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann der Auftraggeber sich an den unten angegebenen Kundenservice des Lieferanten wenden. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschwerdestelle des Lieferanten kontaktiert und keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung innerhalb einer Frist von 4 Wochen gefunden wurde. Die Schlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin Telefon: 030 2757240-0 Internet www.schlichtungsstelle-energie.de E-Mail: [email protected] Der Einlegung der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle kommt nach näherer Maßgabe des § 204 Abs. 1 BGB verjährungshemmende Wirkung zu. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas wenden: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn Telefon: 030 22480-500 Telefax: 030 22480-323 Internet www.bundesnetzagentur.de E-Mail: [email protected] 10. Änderung der Vertragsbedingungen Die vorliegenden Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, insbesondere auf dem Energiewirtschaftsgesetz, der Gasgrundversorgungsverordnung, der Gasnetzzugangsverordnung sowie Entscheidungen von Verwaltung und Rechtsprechung. Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, ist die OVVS berechtigt, diese Bedingungen - mit Ausnahme der Preise und wesentlicher Vertragsbestandteile - insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich machen. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Für Preisänderungen gilt Ziffer 3. (2 ) Anpassungen dieser Bedingungen sind jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Mitteilung in Textform gegenüber dem Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden der geänderten Vertragsbedingungen erfolgen muss. Darüber hinaus können die Änderungen der Vertragsbedingungen auch jederzeit unter der in Ziffer 3 angegebenen Internetadresse eingesehen werden. (3 ) Im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen ist der Kunde bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten Vertragsbedingungen berechtigt, den Erdgaslieferungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Lieferant den Kunden ausdrücklich hinweisen. (4 ) Macht der Kunde nicht von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, gelten Änderungen vom Kunden als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Änderung in Textform widerspricht. Der Lieferant weist bei der Bekanntgabe der Änderung darauf hin, dass diese, bei nicht rechtzeitigem Widerspruch des Kunden gegen die Änderung, zu dem in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt gilt. (1 ) 11. Allgemeines Der Lieferant wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen. Wenn vor einem Widerruf des Vertrages Erdgas geliefert wurde, wird dieser zu den Allgemeinen Preisen für die Grundversorgung berechnet. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGW können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Die Haftung des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 5. Ablesung Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Aufforderung des Lieferanten seine Zählerdaten mit Angabe des Ablesedatums mitzuteilen. Werden die Zählerdaten vom Auftraggeber nicht oder verspätet abgelesen, wird der Zählerstand geschätzt oder die Ablesung auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt. 6. Abrechnung Der Lieferant rechnet den Energieverbrauch in der Regel in Zeitabständen von jeweils 12 Monaten ab. Die Kosten hierfür sind in den Preisen enthalten. Feste Preisbestandteile, wie z.B. der Grundpreis, werden tagesgenau abgerechnet. 7. Steuerliche Regelung Hinweis nach § 107 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (EnergieStV) TauberEnergie Kuhn Engelsbergstrasse 1 97980 Bad Mergentheim-Markelsheim Telefon: 07931/96494-0 Telefax: 07931/9649-49 E-Mail: [email protected] Internet: www.tauberenergie-kuhn.de