AGB und Besondere Vertragsbedingungen TauberEnergie Gas

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AGB und Besondere Vertragsbedingungen TauberEnergie Gas
Besondere Vertragsbedingungen
für die Belieferung mit TauberEnergie Gas
Regional aus Überzeugung
97980 Bad Mergentheim-Markelsheim
Tel. 07931/96494-0 Fax. 07931/964949
1. Auftragserteilung und Vollmacht für die Lieferung von TauberEnergie GAS
Ich beauftrage TauberEnergie Kuhn, zu dessen Allgemeinen Vertragsbedingungen und zu den genannten Konditionen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Gas zu beliefern. Soweit in
dieser Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Vertragsbedingungen auf Vorder- und Rückseite gelesen zu haben.
Ich bevollmächtige TauberEnergie Kuhn zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem
Wechsel des Gasversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem
Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtige ich TauberEnergie Kuhn auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/ oder der Messung. Soweit und solange für mich ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtige ich TauberEnergie Kuhn auch zur Abfrage meiner Messwerte bei diesem Dritten.
Ort, Datum:____________________________________________________
Unterschrift des Kunden:___________________________________
2. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat eine eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2016. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner zum Ende der Laufzeit und danach mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende
eines Kalenderjahres gekündigt werden. Nach Ablauf des Zeitraums der Preisgarantie ist TauberEnergie Kuhn nach Maßgabe von Ziff. 3.2 der AGB zur Preisanpassung berechtigt. Im
Falle einer Preisanpassung steht dem Kunden das Kündigungsrecht aus Ziff. 3.6 der AGB zu. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben
unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, TauberEnergie Kuhn, Engelsbergstrasse 1, 97980 Bad Mergentheim-Markelsheim, Tel.: 07931/96494-10, Fax: 07931 9649-49, [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür auch das Widerrufsformular verwenden. Dieses finden Sie auf unserer Website www.tauberenergie-kuhn.de. Weiterhin können Sie das Formular auch telefonisch unter
07931/96494-10 anfordern. Bei Verwendung des Widerrufsformulars werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ort, Datum:____________________________________________________
Unterschrift des Kunden:___________________________________
4. Produktdetails
Der Grundpreis enthält eine jährliche Abrechnung. Für zusätzliche unterjährige Abrechnungen ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung notwendig, die Sie bei unserem Serviceteam erhalten. Jede weitere Abrechnung wird mit 20,00 € brutto berechnet.
In den Verbrauchspreisen sind derzeit 0,55 ct/kWh (netto) Energiesteuer* und 0,03 ct/kWh (netto) Konzessionsabgabe* enthalten, darüber hinaus das Entgelt für die Energielieferung, sowie die
vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzentgelte, Entgelt für Messdienstleistung, Messung und Netz-Abrechnung.
*Summe der Preisbestandteile: 0,58 ct/kWh netto
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben.
Die Eingruppierung der Preise erfolgt automatisch in Abhängigkeit von der Höhe des Jahresverbrauches.
Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkomma-Stellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19%.
Bis zum Ende der Preisgarantie sind jegliche Preisanpassungen ausgeschlossen. Eine Preisanpassung gern. Ziffer 3 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen ist erstmals zum Auslaufen
der vorgenannten Festpreisgarantie möglich.
Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der
Gaspreis auf den Brennwert bezieht.
TauberEnergie Kuhn stellt dem Kunden an der Verbrauchsstelle Erdgas in der dort vorhandenen Beschaffenheit bereit. Für die Beschaffenheit des Erdgases ist der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Nach den veröffentlichten Informationen des Netzbetreibers entspricht das Erdgas den Technischen Regeln für die Gasbeschaffenheit gern. DVGW Regelwerk, Arbeitsblatt 260 und in
seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen den Gasen der 2. Gasfamilie.
5. Anlagen
-
Allgemeine Vertragsbedingungen
Ergänzende Bedingungen
GasGVV
Bankverbindung: Sparkasse Tauberfranken BIC: SOLADES1TBB IBAN DE93673525650000034702; Volksbank Main-Tauber BIC: GENODE61WTH IBAN
DE25673900000084228001- Handelsregister Ulm: HRA 680575 Finanzamt Bad Mergentheim: 52 332/13504 TauberEnergie Kuhn
Karl Kuhn e.K.-Engelsbgergstraße 1 – 97890 Bad Mergentheim-Markelsheim – [email protected] – www.tauberenergie-kuhn.de
TE Gas
Ergänzende Bedingungen
zur Gas-Grundversorgungsverordnung
(GasGVV)
(Stand: Mai 2007)
Regional aus Überzeugung
97980 Bad Mergentheim-Markelsheim
Tel. 07931/96494-0 Fax. 07931/964949
Auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem
Niederdrucknetz (GasGVV) gelten für TauberEnergie Kuhn nachfolgende ergänzende Bedingungen:
1. Ablesung
gemäß § 11 GasGVV
Vom Kunden selbst abgelesene Zählerdaten kommen dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin und Übermittlung der abgelesenen
Daten nicht mehr als vier Wochen liegen.
2. Abrechnung und Abschlagszahlungen
Gemäß §§12, 13 Gas GVV
Den voraussichtlichen Betrag der Jahresabrechnung werden monatliche Abschläge (Teilbeträge) erhoben. Die Abschläge enthalten die jeweils
gültige Umsatzsteuer.
3. Zahlungsweise
Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise auf folgende Weisen zu leisten:
a)
Lastschriftverfahren / Einzugsermächtigung
Durch dieses bequeme Verfahren ist bei ausreichender Kontodeckung garantiert, dass alle Zahlungen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen erfolgen. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung an TauberEnergie Kuhn kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen
und kann jederzeit widerrufen werden.
b)
Überweisung
Überweisungen müssen auf das von TauberEnergie Kuhn mitgeteilte Konto unter Angaben der Kundennummer erfolgen. Die Überweisung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Zahlbetrag auf dem Konto am Fälligkeitstermin gutgeschrieben ist.
4. Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung
gemäß §§ 17, 19 GasGVV
Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden nach dem im Preisblatt von
TauberEnergie Kuhn veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen.
5. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten
gemäß § 7 GasGVV
Der Kunde ist verpflichtet TauberEnergie Kuhn alle zu Bildung des Grundpreises und des Grund-/Messpreises erforderlichen Angaben zu machen und jede Änderung der Verhältnisse, die eine Veränderung des Leistungs-, Grund- oder Messpreises zur Folge haben kann, unverzüglich
und unaufgefordert mitzuteilen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere solche über Art, Anzahl und Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtung.
6. Kündigung
gemäß § 20 GasGVV
Eine Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten:
Kundennummer
Datum des Auszugs sowie neue Rechnungsanschrift
Zählernummer
-
Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle
7. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (Ziffer 4 der
Ergänzenden Bedingungen)
(Ziffer 4. der Ergänzenden Bedingungen)
Mahnkosten
5,00 €
Nachinkasso
30,00 €
Unterbrechung der Versorgung
50,00 €
Wiederherstellung der Versorgung 50,00 €
8. Umsatzsteuer
Die Kostenpauschale zur Wiederherstellung der Versorgung wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
ALLG EME INE V E RTRA GSB EDIN G UN GEN F ÜR D IE L IEFER UNG V ON E RDG AS
1. Geltungsbereich und Lieferung
Dieser Vertrag gilt für Letztverbraucher mit niederdruckseitiger Versorgung bis zu einem
Erdgasbedarf von 1.500.000 kWh/Jahr. Geliefert wird Erdgas mit Gasen der zweiten
Gasfamilie gemäß DVGW-Arbeitsblatt G250 Gasbeschaffenheit mit einem Brennwert (I-4)
und einen Ruhedruck entsprechend der jeweils beim örtlichen Netzbetreiber geltenden
Werte. Bei Wahl der Biogas-Option wird ein entsprechender Anteil Biogas gemäß
EEWärmeG Bund bzw. EWärmeG Ba-Wü für den Auftraggeber beschafft. Die Ermittlung
der zur Abrechnung kommenden Erdgasmengen (kWh H S erfolgt durch den örtlichen
Netzbetreiber nach den jeweils geltenden Bestimmungen des DVGW- Arbeitsblatts G 685
zur Gasabrechnung.
2. Umzug
Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug innerhalb einer Frist von einem Monat
nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen.
Der Lieferant wird den Kunden an der neuen Abnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages
weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde dem
Lieferanten das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. Ungeachtet dessen ist der Kunde bei
einem Umzug innerhalb des Gebietes des bisherigen Netzbetreibers berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform zu
kündigen.
Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in
das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für
die neue Abnahmestelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot.
3. Erdgaspreis und Preisänderung
(1)
Der Kunde vergütet dem Lieferanten einen Erdgaspreis als Gesamtpreis. Er
setzt sich zusammen aus einem Grundpreis pro Monat und einem Energiepreis je kWh
für Erdgas. Der Erdgaspreis enthält derzeit die folgenden Kosten: Erdgasbeschaffungsund Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Erdgassteuer, die Kosten für Messung und
Messs tellenbetrieb, die an d en Netzbe treiber z u entr ic htenden Entgelte, die
Regelenergieumlage, die Kosten der Abrechnung und die Konzessionsabgabe.
(2)
Bis zum Auslaufen der Preisgarantie sind jegliche Preisanpassungen auf der Grundlage nachstehender Preisanpassungsregelungen ausgeschlossen. Eine Preisanpassung gemäß
Ziffer 4 (3) ist erst danach möglich. Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder sollten behördliche Maßnahmen nach Vertragsabschluss die Wirkung haben,
dass sich der Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe von
Erdgas für TauberEnergie Kuhn verteuert oder verbilligt, so erhöhen oder verbilligen sich
zum Ausgleich dieser Entgelt- und Kostensteigerungen oder –senkungen die betreffenden in
diesem Vertrag vereinbarten Entgelte entsprechend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Verteuerung oder Verbilligung in Kraft tritt bzw. für TauberEnergie Wirkung entfaltet. Dies gilt
entsprechend für gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen. Der Kunde wird
spätestens mit der Rechnungsstellung über die Änderungen informiert.
(3)
P r e i s ä n d e r u n g en d u r c h d e n L ief er an t e n e r f o l g e n im We g e d e r
e in s e it ig e n Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der
Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Der Lieferant
nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Der
Lieferant hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass
Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen
wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf der Lieferant Kostensenkungen nicht später
weitergeben als Kostensteigerungen.
(4)
Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden
wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
Der Lieferant wird zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen
Mitteilung an den Kunden die Änderung auf ihrer Internetseite www.tauberenergie-kuhn.de
veröffentlichen.
(5)
Ändert der Lieferant die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
gegenüber des Lieferanten zu kündigen. Hierauf wird der Lieferant den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung
bedarf der Textform. Der Lieferant hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3 bleibt unberührt.
(7)
Abweichend von vorstehenden Ziffern (3) bis (6) werden Änderungen der Umsatzsteuer g e mäß Um s atz st eu e r g es e tz ohn e An k ü nd igun g u nd oh ne a u ß er or de n t li c h e Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
(8)
Ziffern (3) bis (6) gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder
sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung
und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffende Mehrbelastungen oder
Entlastungen wirksam werden.
4. Bargeldlose Zahlweise
Voraussetzung für diesen Vertrag ist eine Zahlungsweise per Lastschriftverfahren oder
Überweisung.
Lastschriftverfahren
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an den Lieferanten unter entsprechender
Anweisung an das Kreditinstitut, die gezogenen Lastschriften einzulösen, erfolgt
ausschließlich schriftlich und kann jederzeit widerrufen werden.
Überweisung
Überweisungen müssen auf das vom Lieferanten mitgeteilte Konto unter Angabe der
Kundennummer erfolgen. Die Überweisung ist rechtzeitig erfolgt, wenn der Zahlbetrag auf
dem Konto am Fälligkeitstermin gutgeschrieben ist.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei
denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der EnergiesteuerDurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und
strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges
Hauptzollamt. Bei einer Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, den der OWS
entstandenen Schaden - insbesondere durch die Nachforderung von Energiesteuer - zu
ersetzen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 2 Nr. 3 StromStG sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 5 StromStG unterliegen nach § 54 Abs. 1
EnergieStG einem ermäßigten Steuersatz, soweit das Erdgas zu betrieblichen Zwecken
verheizt oder in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwendet wird. Für Erdgasmengen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften unversteuert oder mit einem ermäßigten
Steuersatz verwendet werden sännen, kann die Erstattung der gezahlten Erdgassteuer
vom Kunden beim zuständigen Hauptzollamt geltend gemacht werden.
8. Weitergabe von Daten
Die für die Abrechnung nach diesem Vertrag oder sonstige Abwicklung nötigen Daten
werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
9. Auftraggeberbeschwerden, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann der Auftraggeber sich an den unten angegebenen Kundenservice des Lieferanten wenden.
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kann ein
Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschwerdestelle des Lieferanten kontaktiert und keine
für beide Seiten zufriedenstellende Lösung innerhalb einer Frist von 4 Wochen gefunden wurde. Die Schlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar:
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin
Telefon:
030 2757240-0
Internet www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: [email protected]
Der Einlegung der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle kommt nach näherer Maßgabe
des § 204 Abs. 1 BGB verjährungshemmende Wirkung zu.
Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas wenden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 Telefax: 030 22480-323
Internet www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: [email protected]
10. Änderung der Vertragsbedingungen
Die vorliegenden Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen
Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, insbesondere auf dem
Energiewirtschaftsgesetz,
der
Gasgrundversorgungsverordnung,
der
Gasnetzzugangsverordnung sowie Entscheidungen von Verwaltung und Rechtsprechung.
Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, ist die OVVS berechtigt, diese Bedingungen
- mit Ausnahme der Preise und wesentlicher Vertragsbestandteile - insoweit anzupassen
und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von
Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur
zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich machen. Eine
Anpassung und/oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich
rechtlich vorteilhaft ist. Für Preisänderungen gilt Ziffer 3.
(2 ) Anpassungen dieser Bedingungen sind jeweils zum Monatsbeginn und erst nach
Mitteilung in Textform gegenüber dem Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden der geänderten Vertragsbedingungen erfolgen muss. Darüber hinaus können
die Änderungen der Vertragsbedingungen auch jederzeit unter der in Ziffer 3 angegebenen Internetadresse eingesehen werden.
(3 ) Im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen ist der Kunde bis zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens
der
geänderten
Vertragsbedingungen berechtigt,
den
Erdgaslieferungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen. Auf dieses
Kündigungsrecht wird der Lieferant den Kunden ausdrücklich hinweisen.
(4 ) Macht der Kunde nicht von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch,
gelten Änderungen vom Kunden als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen
nach der Mitteilung der Änderung in Textform widerspricht. Der Lieferant weist bei der
Bekanntgabe der Änderung darauf hin, dass diese, bei nicht rechtzeitigem Widerspruch des
Kunden gegen die Änderung, zu dem in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt gilt.
(1 )
11. Allgemeines
Der Lieferant wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen.
Wenn vor einem Widerruf des Vertrages Erdgas geliefert wurde, wird dieser zu den
Allgemeinen Preisen für die Grundversorgung berechnet.
Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGW können
gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Die Haftung des Lieferanten richtet
sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Ablesung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Aufforderung des Lieferanten seine Zählerdaten
mit Angabe des Ablesedatums mitzuteilen. Werden die Zählerdaten vom Auftraggeber
nicht oder verspätet abgelesen, wird der Zählerstand geschätzt oder die Ablesung auf
Kosten des Auftraggebers durchgeführt.
6. Abrechnung
Der Lieferant rechnet den Energieverbrauch in der Regel in Zeitabständen von jeweils 12
Monaten ab. Die Kosten hierfür sind in den Preisen enthalten. Feste Preisbestandteile, wie
z.B. der Grundpreis, werden tagesgenau abgerechnet.
7. Steuerliche Regelung
Hinweis nach § 107 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (EnergieStV)
TauberEnergie Kuhn
Engelsbergstrasse 1
97980 Bad Mergentheim-Markelsheim
Telefon:
07931/96494-0
Telefax:
07931/9649-49
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.tauberenergie-kuhn.de

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