Seniorenbroschüre - Kreis Rendsburg

Transcrição

Seniorenbroschüre - Kreis Rendsburg
Älter werden
im Kreis
Rendsburg-Eckernförde
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Unsere Seniorenhäuser
Ganz auf Ihre Situation zugeschnitten, können
Sie auf eine qualifizierte Pflege, fürsorgliche
Betreuung und eine umfassende Versorgung
zurückgreifen.
Wir bieten Kurz- und Langzeitpflege in allen
Pflegestufen.
Wir beraten Sie gern!
imland Seniorenhaus Eckernförde
Schleswiger Straße 114-116
24340 Eckernförde
Tel. 04351 882-500
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imland Seniorenhaus Jevenstedt
Am Altenheim 1
24808 Jevenstedt
Tel. 04337 919-13
imland Domobil
Ambulanter Pflegedienst
Schleswiger Straße 114-116
24340 Eckernförde
Tel. 04351 882-245
imland Seniorenhaus Nortorf
Große Mühlenstraße 52
24589 Nortorf
Tel. 04392 4026-0
Grußwort
Kreispräsident und Landrat
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
die meisten Bürgerinnen und Bürger
im fortgeschrittenen Alter wollen
sich keineswegs aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben
zurückziehen. Nach dem Austritt
aus der beruflichen Lebensphase
möchten sie aktiv bleiben, sich weiterhin bilden und ihren Erfahrungsund Wissensschatz mit anderen
teilen. Dieser Lebensabschnitt kann
genauso spannend und abwechslungsreich sein wie jede andere Zeitspanne im Lebenslauf, wenn er mit
neuen, interessanten Inhalten gefüllt wird.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben Vereine, Verbände und weitere
Leistungsanbieter dafür gesorgt,
dass Ihnen und Ihren Angehörigen
ein breites Spektrum an Dienstleistungen zur Verfügung steht. Ob es
dabei um Fragen zur Gesundheitspflege, altersgerechte Wohnraum­
anpassung oder die zahlreichen
Angebote zur aktiven Freizeitgestaltung geht – unsere Informationssammlung bietet Ihnen einen umfassenden Überblick.
Mit freundlichen Grüßen
Ergänzende Auskünfte hierzu finden Sie auf der Internetseite
www.kreis-rd.de
Wir hoffen, dass diese Broschüre Sie
begleitet und dabei unterstützt, Ihren
Alltag auch zukünftig leichter zu bewältigen, und wünschen Ihnen viel
Freude beim Lesen und Verwenden.
Lutz Clefsen
Dr. Rolf-Oliver
KreispräsidentSchwemer
Landrat
www.kreis-rd.de
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Grußwort
Sozial- und Gesundheitsausschuss und Kreisseniorenbeirat
LIEBE MITBÜRGERINNEN
UND MITBÜRGER,
als Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreises
Rendsburg-Eckernförde freue ich
mich, Ihnen eine neue Ausgabe unserer Broschüre „Älter werden im
Kreis Rendsburg-Eckernförde“ präsentieren zu dürfen.
„Alt werden möchten die meisten
Menschen – alt sein aber nicht ...“
Warum eigentlich nicht? Wir leben
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
wir alle nehmen heute immer länger
am aktiven Leben teil, unsere Bedürfnisse haben sich entsprechend
gewandelt. Immer mehr Menschen
möchten heute länger in ihren Wohnungen alt werden und möglichst
eigenständig leben. Dieses wird
ebenfalls von der Politik unterstützt:
ambulant vor stationär. Das heißt
aber gleichzeitig für uns im Alter
mehr Eigenverantwortung und
setzt Informationen voraus, zieht
eine andere Art der Hilfen und Un-
in einem sehr schönen Landkreis mit
vielfältigen Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Wer noch rüstig ist,
findet eine Menge an kulturellen
und sozialen Angeboten und kann sich
für seine Interessen aktiv einsetzen.
Aktiv bleiben – d. h. interessiert, beteiligt und in Bewegung bleiben, so
weit und lange dieses noch möglich
ist. Was leider nicht allen vergönnt ist.
Unsere Broschüre weist Ihnen den
Weg zu den vielfältigen sozialen Hil-
terstützung nach sich. Mit diesen
Themen befassen sich sowohl der
Kreisseniorenbeirat wie auch die
kreisweit 15 Seniorenbeiräte bzw.
Seniorenräte.
Auch Sie können sich in vielfacher
Hinsicht einbringen:
wenn Sie einen Seniorenbeirat am
Ort haben, dort mitarbeiten, Anregungen geben. Sie können bei sich
am Ort die Gründung eines Seniorenbeirats initiieren. Wir würden Sie
gerne als Kreisseniorenbeirat dabei
unterstützen.
fen und Dienstleistungen in unserem
Kreis und gibt Hinweise, wo Sie rechtliche und andere Fragen klären können. Sie zeigt Ihnen auch auf, wo Sie
sich selbst aktiv einbringen können.
Ulrich Kaminski
Vorsitzender des
Sozial- und Gesundheitsausschusses
Wir freuen uns, dass wir aktiv an der
Gestaltung der Broschüre mitwirken
konnten und wünschen Ihnen viel
Freude beim Lesen.
Jutta Kock
Vorsitzende des
Kreisseniorenbeirates
3
Büdelsdorf
Gettorf
Seniorenzentrum Mittelholstein
Hohenwestedt
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www.ampark.org
www.ampark­gettorf.de
Haus Schwansen
Rieseby
Rendsburg
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www.seniorenzentrum­mittelholstein.de
www.haus­schwansen.de
www.pflegemitmensch.de
Wir bieten pflegebedürftigen Menschen
ein Zuhause sowie ambulante Pflege.
Die Brücke mit ihren 950 Beschäftigten übernimmt seit 1984 Aufgaben
der Sozial­ und Gesundheitsfürsorge im Kreis Rendsburg­Eckernförde.
Wir beraten Sie gern!
Tel. 04331 13 23­813
7
2. Gesetzliche Sozialleistungen/Finanzielle Hilfen 15
3. Rechtliche Hilfen
24
4. Wohnformen
30
5. Pflege
35
6. Aufsicht und Beteiligung
40
7. Gesundheitliche und sonstige Hilfen
43
8. Ehrenamt/Bildung/Sport
48
9. Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte
51
© Rainer Sturm/www.pixelio.de
1. Informationen und Beratung
© www.pixabay.com
Inhaltsverzeichnis
U=Umschlagseite
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde in dieser Broschüre für personenbezogene Hauptwörter in der Regel die männliche Form verwendet. Dies bringt keine
Benachteiligung der Geschlechter zum Ausdruck. Wenn Sie also von „Senioren“ lesen,
fühlen Sie sich bitte – als Seniorin oder Senior – gleichermaßen angesprochen.
© www.pixabay.com
Notrufe/Impressum52
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1. Informationen und Beratung
1.1. INFORMATIONEN
UND BERATUNG
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 02-0
[email protected]
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
und Gemeinde-, Amts- oder
Stadtverwaltung
Wohlfahrtsverbände
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Landesverband Schleswig-Holstein
Sibeliusweg 4, 24109 Kiel
Telefon
04 31/51 14-0
[email protected], www.awo-sh.de
Caritasverband für
Schleswig-Holstein e. V.
Krusenrotter Weg 37, 24113 Kiel
Telefon
04 31/59 02-0
[email protected]
www.caritas-sh.de
Dansk Sundhedstjeneste
for Sydslesvig
Dänischer Gesundheitsdienst für
den Landesteil Schleswig in
Flensburg
Telefon
04 61/57 05 80
[email protected]
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde
·Eckernförde
Schleswiger Straße 33
24340 Eckernförde
Telefon
0 43 51/8 93 11-0
·Rendsburg
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/69 63-50
[email protected]
www.diakonie-rd-eck.de
Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband
Landesverband
Schleswig-Holstein e. V.
Zum Brook 4, 24105 Kiel
Telefon
04 31/56 02-0
[email protected]
www.paritaet-sh.org
115
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Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Rendsburg-Eckernförde
Berliner Straße 2, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/1 38-3
[email protected]
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BEHÖRDENRUFNUMMER
115
© AOK-Mediendienst
Mit zunehmendem Alter wird
die persönliche Lebensführung
und Lebensgestaltung oft beschwerlicher und Sie benötigen
Unterstützung, um mit der neuen Lebenssituation zurechtzukommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde, die Städte,
Ämter, Gemeinden, die Wohlfahrtsverbände sowie eine ganze Reihe von sozialen Einrichtungen und Diensten bieten Rat und
Hilfe in den unterschiedlichsten
Problembereichen.
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Im Trauerfall
Bestattungen
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Nina Moder
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Kerath
Bestattungen
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1. Informationen und Beratung
Umfassende sowie trägerunabhängige Auskunft und Beratung bei Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit erhalten Sie beim Pflegestützpunkt des Kreises RendsburgEckernförde.
Daneben können Sie sich zur Analyse Ihres Hilfebedarfs und zur Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes an die für Sie zuständige Pflegekasse wenden.
Hauptpflegestützpunkt
Kreishaus Rendsburg
Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 02-12 46, -12 47
[email protected]
Nebenstellen/Beratungsstellen
Altenholz
Am Buchholz 4, 24161 Altenholz
Telefon
04 31/32 10 40
info@pflegestuetzpunkt.
altenholz.de
Eckernförde
Rathausmarkt 4, 24334 Eckernförde
Telefon
0 43 51/76 94 22
pflegestuetzpunkt.eckernfoerde@
pro-regio.org
Flintbek
Kätnerskamp 6, 24220 Flintbek
Telefon
0 43 47/90 58 00
[email protected]
·Außenstelle Bordesholm
Telefon
0 43 22/69 22 79
·Außenstelle Nortorf 0 43 92/21 39
Hohenwestedt
Thomashauspassage 2
24594 Hohenwestedt
Telefon
0 48 71/7 63 18 28
[email protected]
Rendsburg
Prinzenstraße 9
24768 Rendsburg
Telefon
[email protected]
0 43 31/6 96 30
1.3. BERATUNG BEI
BEHINDERUNGEN
Für Menschen, die durch einen Unfall, eine Krankheit oder auch altersbedingt von einer Behinderung
bedroht sind oder unter einer Behinderung leiden, bricht häufig von
heute auf morgen eine Welt zusammen. Der Tagesablauf ändert sich
zwangsläufig und vielfach werden
Betroffene vor akute Probleme gestellt, mit deren Lösung sie alleine
überfordert sind. Insbesondere
wenn es um Fragen zur Wiedereingliederung oder zur Teilhabe geht,
stellt sich die Frage: „Wo finde ich
kompetente Ansprechpartner, die
mir helfen können?“
© Kreis Rendsburg-Eckernförde
1.2. BERATUNG IN
PFLEGEFRAGEN
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1. Informationen und Beratung
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Eingliederungshilfen,
Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst
Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 02-5 87
[email protected]
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Landesamt für soziale
Dienste Schleswig-Holstein
Außenstelle Schleswig
Seminarweg 6, 24837 Schleswig
Telefon
0 46 21/80 60
[email protected]
www.schleswig-holstein.de
Sozialverband Deutschland e. V.
(SoVD)
Kreisverband Rendsburg-Eckernförde
Berliner Straße 2
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 32 90
[email protected]
www.sovd-sh.de
10
Sozialverband VdK Nord e. V.
Geschäftsstelle Flensburg
Angelburger Straße 8
24937 Flensburg
Telefon
04 61/1 68 94 93
[email protected], www.vdk.de
1.4. BERATUNG IN LEBENS-,
EHE- UND FAMILIENFRAGEN
In Familien und Partnerschaften gibt
es Höhen und Tiefen. Gut zu wissen,
dass es in Ehe-/Partnerschafts- oder
Lebenskrisen vielfältige Hilfe und Unterstützungsangebote gibt. Bei Zerwürfnissen, gewalttätigen Konflikten,
Trennung oder Geldsorgen können
Sie sich hier kompetente Hilfe holen.
Beratungsstellen
BellaDonna
Beratungstreff für Frauen
Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V.
Am Stadtsee 9 (Wagenhaus)
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 27 26
[email protected]
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde
Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
·Eckernförde
Schleswiger Straße 33
24340 Eckernförde
Telefon
0 43 51/8 93 11-0
·Rendsburg
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/69 63-30
erziehungsberatung@
diakonie-rendsburg.de
[email protected]
www.diakonie-rd-eck.de
Frau & Beruf
Diakonisches Werk
Altholstein GmbH
Zentrum für Berufliche Bildung
Kaiserstraße 26, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/9 43 91 05
christiane.kaiser@
diakonie-altholstein.de
www.diakonie-altholstein.de
Frauenhaus Rendsburg
Postfach 535, 24753 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 27 26
[email protected]
HAKI e. V. Kiel
Verein für lesbisch-schwule Emanzipationsarbeit in Schleswig-Holstein
Beratung für Schwule, Lesben und
Transgender
Westring 278, 24116 Kiel
Telefon
04 31/1 70 90
[email protected]
www.haki-sh.de
!VIA Rendsburg-Eckernförde
Beratungs- und Treffangebote für
Mädchen und Frauen
Langebrückstraße 8
24340 Eckernförde
Telefon
0 43 51/35 70
·Nebenstelle Rendsburg
Kanzleistraße 7, 24768 Rendsburg
Telefon 0 43 31/4 35 43 93
via-rendsburg-eckernfoerde@
t-online.de
www.via-rendsburg-eckernfoerde.de
1.5. GLEICHSTELLUNG
© Rainer Sturm/www.pixelio.de
Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises wenden, wenn Sie Information und Beratung wünschen, Unterstützung
bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
benötigen, Kontakte zu Gruppen,
Vereinen und Initiativen suchen,
Anregungen oder Vorschläge zur
Verbesserung der Situation von
Frauen haben und sich frauen- und
gleichstellungspolitisch engagieren
wollen.
Gleichstellungsstelle
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 02-4 00
[email protected]
www.kreis-rd.de/gleichstellungsstelle
1.6. SUCHTBERATUNG
UND -PRÄVENTION
ter Therapiebegleitung.
Außerdem gibt es verschiedene ehrenamtliche Selbsthilfegruppen.
Dieses sind selbstorganisierte Gruppen von Menschen, die ein gleiches
Problem oder Anliegen haben und
gemeinsam etwas dagegen oder
dafür unternehmen möchten.
Hier werden Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen
und Angehörigen sowie praktische
Lebenshilfe und gegenseitige emotionale Unterstützung und Motivation angeboten.
Sucht kann einem im Alltag in vielen
verschiedenen Formen begegnen.
Betroffene haben Anspruch auf Hilfe
und dürfen nicht mit ihrer Sucht allein gelassen werden!
Suchtberatungs- und
Präventionsstellen
Aktivgruppe DROGE 70
An der Marienkirche 5
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 80 88
[email protected]
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde
finanziert einen Anbieterverbund
mit einem umfassenden Angebot
an Suchtberatung. Professionelle
Anbieter beraten individuell Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige. Die Hilfe besteht
aus einfacher Unterstützung, bis hin
zu Gruppentherapien und ambulan-
Brücke RendsburgEckernförde e. V.
Billundstraße 6-10
24594 Hohenwestedt
Telefon
0 48 71/51 87 25
und 01 73/2 09 70 35
suchtberatung-suedkreis@
bruecke.org
www.suchthilfe-portal.de
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Grabsteine
Gartenkunst
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ICH TRAGE DICH BEI MIR
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Grabdenkmäler
individuelle
kulpturen
Elmschenhagener Allee 5
24146 Kiel
Tel. 04 31-78 34 48 · Fax. 04 31-78 58 994
nfertiGunGen
Friedhofsdamm 8
24211 Preetz/Holst.
Tel. 0 43 42/37 36
Mensingstraße 10
24321 Lütjenburg
Tel. 0 43 81/41 96 45
www.lipp-art.de
mail: [email protected]
Die Erinnerung an einen geliebten Menschen trägt man auch nach
seinem Tod im Herzen. Mit dem Handschmeichler von Gunter Lippert
nimmt diese Erinnerung eine greifbare Form an. Das kleine Herz aus
massiver Bronze und der Gravur „ICH TRAGE DICH BEI MIR“ ist
40 x 35 mm groß und liegt angenehm in der Hand.
Verpackt in einem Holzkästchen bekommt es jeder geschenkt, der bei
Gunter Lippert einen Grabstein anfertigen lässt. Man kann es aber
auch nachträglich erwerben.
Das Besondere an den Grabsteinen und -denkmälern des gelernten
Steinmetzes und Bildhauers ist neben ihrer künstlerischen und
handwerklichen Qualität auch der zertifizierte Herkunftsnachweis der
Steine. Auch wenn die aus Asien, Afrika und Lateinamerika stammen,
sind die Natursteine in den Herkunftsländern nicht durch Kinderarbeit
hergestellt worden.
LIPP-ART
Elmschenhagener Allee 5 · 24146 Kiel
Tel. 04 31/78 34 48
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1. Informationen und Beratung
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde
[email protected]
www.diakonie-rd-eck.de
·Eckernförde
Schleswiger Straße 33
24340 Eckernförde
Telefon
0 43 51/8 93 11-0
·Rendsburg
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Telefonische Anmeldung zur
Beratung nur über das Sekretariat
in Eckernförde
Selbsthilfegruppen
Aktuelle Informationen über verschiedene Selbsthilfegruppen können Sie bei Kibis erhalten:
Kibis Kontaktstelle im
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Geschäftsstelle Brücke
Rendsburg-Eckernförde e. V. Ahlmannstraße 2 a
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/13 23 36
www.kibis-rendsburg.de
1.7. BERATUNG IN SOZIALPSYCHIATRISCHEN FRAGEN
1.8. KRISENHILFE FÜR DEN
PSYCHIATRISCHEN NOTFALL
Der Sozialpsychiatrische Dienst der
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde berät und unterstützt Sie und
Ihre Angehörigen in allen Fragen,
die sich aus psychischen Erkrankungen, seelischen Krisen, altersbedingten psychischen Schwierigkeiten
und Suchtkrisen ergeben.
Wenn Sie sofort Hilfe benötigen,
sind folgende Ansprechpartner für
Sie da:
Angebote:
Beratung für Menschen mit psychischen Problemen in der Dienststelle
und in Form von Hausbesuchen
· Hilfe in Krisensituationen
· Vermittlung weiterführender Hilfen
· Familien- und Angehörigenberatung
· Gruppenangebote in Rendsburg
und Eckernförde
Sozialpsychiatrischer Dienst im
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Berliner Straße 4, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 02-2 43
sozialpsychiatrischer-dienst@
kreis-rd.de
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der
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Klinik für Psychiatrie,
Psychotherapie, Psychosomatik
imland Klinik Rendsburg
Lilienstraße 20-28
24768 Rendsburg
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0 43 31/20 00
Sozialpsychiatrischer Dienst
im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Berliner Straße 4, 24768 Rendsburg
Telefon
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Mo.-Do. 8.00-16.00 Uhr,
Fr. 8.00-12.00 Uhr
außerhalb dieser Zeiten
Rettungsleitstelle
04 31/1 92 22
oder Notrufnummer
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für Sie sind wir da mit Herz und Kompetenz. Denn Ihre Lebenszufriedenheit und Ihr Wohlbefinden sind unser Maßstab.
Sie möchten mehr über das Leben in unseren Häusern wissen? Bitte sprechen Sie uns an.
Klosterstift
Dominik Zett, Einrichtungsleitung
Lindenplatz 11 · 24582 Bordesholm
Tel. 0 43 22 | 755-0
Fax 0 43 22 | 755-111
[email protected]
www.klosterstift.de
Pflegewohnanlage Eiderheim
Annette Zimmermann, Einrichtungsleitung
An der Bahn 108-112a · 24220 Flintbek
Tel. 0 43 47 | 907-0
Fax 0 43 47 | 907-261
[email protected]
www.eiderheim.de
Seniorenwohnanlage Erlenhof
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Itzehoer Str. 26 · 24613 Aukrug-Innien
Tel. 04873 | 998-0
Fax 04873| 998-77
[email protected]
www.seniorenwohnanlage-erlenhof.de
2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen
2.1. SOZIALHILFE
Die Sozialhilfe richtet sich auf der
Grundlage des Sozialgesetzbuches XII
(SGB XII) nach der individuellen Lebenslage und Notsituation des Einzelnen. Sozialhilfe kann erhalten, wer
sich nicht mit eigenem Einkommen
oder Vermögen selbst helfen kann
und die erforderliche Hilfe auch
nicht von anderen, insbesondere
von Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen, Pflegekassen, Rententrägern,
der Arbeitsgemeinschaft nach dem
Sozialgesetzbuch II usw., bekommt.
Die Sozialhilfe umfasst die
· Hilfe zum Lebensunterhalt
· Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
· Hilfen zur Gesundheit
· Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen
· Hilfe zur Pflege
· Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten
· Hilfe in anderen Lebenslagen
· sowie die jeweils gebotene
Beratung und Unterstützung.
Die Leistungen werden als Dienst-,
Geld- oder Sachleistung erbracht.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach
Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII
sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit sonst keine (ausreichenden) Leistungen erhalten. Der notwendige Lebensunterhalt
umfasst insbesondere Ernährung,
Unterkunft, Kleidung, Körperpflege,
Hausrat, Heizung und persönliche
Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Daneben sind für Erstausstattungen
für die Wohnung, Erstausstattungen
für Bekleidung und für bestimmte
Bedarfe bezüglich orthopädischer
Schuhe und therapeutischer Geräte
einmalige Leistungen möglich.
Erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und je nach Geburtsjahr
mindestens 65 Jahren, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II
haben (s. Ziffer 2.2.), erhalten keine
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
SGB XII. Gleiches gilt für Personen, die
einen Anspruch auf Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Als Leistungsberechtigte für die Hilfe zum
Lebensunterhalt kommen insbesondere Bezieher einer Zeitrente wegen
Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte oder auch in Einrichtungen
betreute Menschen infrage.
Hilfen zur Gesundheit/Hilfe
zur Pflege/Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung
Die Gewährung der Hilfen setzt eine
besondere Lebenssituation (Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung) voraus. Sie kommen auch
dann in Betracht, wenn man in der
Lage ist, den Lebensunterhalt selbst
zu bestreiten. In der Regel sind erhaltene Sozialhilfeleistungen nicht
zurückzuzahlen. Ausnahmen gibt es
jedoch, wenn sie als Darlehen gewährt oder durch schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurden. Auch
Erben eines Leistungsbeziehers können unter Umständen zum Ersatz
der Sozialhilfekosten verpflichtet
sein, aber höchstens in Höhe des
Erbteils. Der Kostenersatz durch die
Erben gilt nicht für Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung.
Hilfe bei der Antragstellung erhalten
Sie beim Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde.
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige, bedarfsorientierte Sozialleistung nach Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches XII zur Sicherung des
15
2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen
Lebensunterhalts im Alter oder bei
dauerhafter voller Erwerbsminderung. Sie geht der Sozialhilfe (Hilfe
zum Lebensunterhalt) voraus.
Anspruchsberechtigt sind Personen
mit gewöhnlichem Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland, die
das je nach Geburtsjahr mindestens
65. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle
Erwerbsminderung behoben werden kann.
Die Grundsicherung bedarf eines
Antrages und ist einkommens- und
vermögensabhängig. Im Unterschied
zur Hilfe zum Lebensunterhalt wird
auf einen Rückgriff auf die unterhaltspflichtigen Angehörigen verzichtet, wenn deren Gesamteinkommen im Jahr unter 100.000 Euro liegt.
Anträge auf Grundsicherung können
Sie beim Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde stellen, wo man Sie bei Fragen auch gerne beraten wird.
2.2. GRUNDSICHERUNG
FÜR ARBEITSUCHENDE
16
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, mit der im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zum 01.01.2005 die
Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) und die Arbeitslosenhilfe zusammengeführt wurden, unterstützt auf Antrag alle Personen zwischen 15 und unter je nach Geburtsjahr mindestens 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind,
sowie ihre Angehörigen, wenn sie
sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme
einer Beschäftigung erlaubt sein
oder erlaubt werden können.
Sie umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Die Geldleistung für die
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen heißt
Arbeitslosengeld II. Bei der Geldleistung für die Angehörigen handelt es
sich um das Sozialgeld.
Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann und nicht
wegen Krankheit oder Behinderung
auf absehbare Zeit (sechs Monate) daran gehindert ist. Hilfebedürftig ist,
wer seinen Lebensunterhalt („Bedarf“)
und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus
eigenen Kräften und Mitteln sichern
kann. Die Leistungen werden vom
Jobcenter im Kreis Rendsburg-
Eckernförde in vier Leistungszentren
erbracht (Rendsburg, Eckernförde, Hohenwestedt und Kiel).
Jobcenter im Kreis
Rendsburg-Eckernförde
•Leistungszentrum Rendsburg
Ritterstraße 10, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/43 85-0
•Leistungszentrum Eckernförde
Riesebyer Straße 6
24360 Eckernförde 0 43 51/66 68-0
•Leistungszentrum Hohenwestedt
Itzehoer Straße 31-33
24594 Hohenwestedt
Telefon
0 48 71/76 36-0
•Jobcenter Kiel
Büro Geschäftsführung
Adolf-Westphal-Straße 21
24143 Kiel
04 31/7 09-15 25
2.3. KRANKEN- UND
RENTENVERSICHERUNG
Das System der Sicherung im Krankheitsfall in der Bundesrepublik Deutschland wird getragen durch die gesetzliche sowie private Krankenversicherung und sonstige Sicherungssysteme (zum Beispiel Unfall- und Rentenversicherung, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung, Beihilfe, Heilfürsorge von Polizei und Bundeswehr).
Der Leistungskatalog umfasst die
Förderung der Gesundheit, die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen. An einzelnen Leistungen, die notwendig und ärztlich
verordnet sein müssen, sind beispielhaft zu nennen:
häusliche Krankenpflege mit Grund-/
Behandlungspflege (wie Injektionen,
Einreibungen, Verbandwechsel), hauswirtschaftliche Versorgung sowie
Haushaltshilfe, Hilfsmittel (Hörgeräte,
Prothesen), Heilmittel (wie Massagen,
krankengymnastische, logopädische
Leistungen usw. ).
Versicherte haben nur bis zu einer
bestimmten Belastungsgrenze Zuzahlungen zu leisten. Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines
Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des
Jahres keine Zuzahlungen mehr zu
leisten sind. Die Beratung und Leistungsgewährung erfolgt durch die
zuständige Krankenkasse.
Die Rentenversicherung sichert vor
allem das Leben im Alter, schützt
bei frühzeitiger Erwerbsminderung
oder -unfähigkeit und sichert den
Ehepartner und die Kinder bei Tod
des Versicherten ab. Der Leistungskatalog beinhaltet nicht nur die Zahlung von Renten an Versicherte und
Hinterbliebene, sondern insbesondere auch Leistungen zur Rehabilitation und Krankenversicherung der
Rentner.
Nähere Informationen und Adressen
finden Sie unter Ziffer 2.9. „Rente“.
2.4. PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ
Allgemeines
Die Pflegeversicherung wurde 1995
als fünfte Säule der Sozialversicherung neben Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
eingeführt. Sie garantiert eine
Grundversorgung sowohl im häuslichen als auch im teilstationären/
stationären Bereich. Dabei erstreckt
sich die Pflegeversicherung nicht
nur auf den Schutz vor finanziellen
Belastungen der Pflegebedürftigkeit, sondern auch auf die Pflegequalität.
Jeder ist dort pflegeversichert, wo
sein Krankenversicherungsschutz
besteht. Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Entsprechend sind alle in
der gesetzlichen Krankenversiche-
rung Versicherten in die „soziale Pflegeversicherung“ einbezogen.
Privat krankenversicherte Personen
sind verpflichtet, grundsätzlich bei
ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen zur Absicherung
des Risikos der Pflegebedürftigkeit
einen Versicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Binnen sechs Monaten ab Eintritt
der individuellen Versicherungspflicht besteht allerdings ein freies
Wahlrecht.
Die Pflegeversicherung finanziert
sich im Wesentlichen durch Beiträge
der Versicherten. Dabei werden die
jeweils benötigten finanziellen Mittel durch die laufenden Einnahmen
aufgebracht. Da die Pflegeversicherung keine Vollversorgung darstellt,
finanziert sie auch nur eine Grundversorgung in einem im Gesetz festgelegten Rahmen. Darüber hinausgehende Kosten für die Pflege und
Betreuung hat der Versicherte selbst
zu tragen, sofern seine Eigenmittel
hierfür ausreichen, ansonsten der
jeweilige Sozialhilfeträger.
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen,
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2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen
geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung für die alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des
täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich für mindestens sechs Monate) in erheblichem oder höherem
Maße der Hilfe bedürfen.
Die alltäglichen Verrichtungen im
Ablauf des täglichen Lebens umfassen den Bereich der Körperpflege,
Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.
die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag
mindestens 1,5 Stunden betragen,
wobei auf die Grundpflege mehr als
45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufen
Pflegestufe 0
haben Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege
und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß
der Pflegestufe I erreicht.
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftige
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu
verschiedenen Tageszeiten der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach
in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche
Versorgung muss pro Tag mindestens drei Stunden betragen, wobei
auf die Grundpflege mindestens
zwei Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe I
erheblich Pflegebedürftige
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren
Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch
nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf
für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro
Tag mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege
mindestens vier Stunden entfallen
müssen. Für die Ermittlung des Zeitaufwandes für die erforderlichen
Leistungen der Grundpflege und
der hauswirtschaftlichen Versorgung wird von einer nicht als Pflegekraft ausgebildeten Pflegeperson
ausgegangen.
Härtefallregelung
Sie kann in Anspruch genommen
werden, wenn die Voraussetzungen
der Pflegestufe III erfüllt sind und ein
außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vorliegt.
Voraussetzung ist, dass
· die Hilfe bei der Grundpflege mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der
Nacht, erforderlich ist. In vollstationären Pflegeeinrichtungen ist
auch die auf Dauer bestehende
medizinische Behandlungspflege
zu berücksichtigen
oder
· die Grundpflege auch nachts nur von
mehreren Pflegekräften gemeinsam
(zeitgleich) erbracht werden kann.
19
2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen
Wenigstens bei einer Verrichtung
tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen
mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei
einem Pflegedienst beschäftigt
sein muss.
Zusätzlich muss ständige Hilfe bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung
erforderlich sein.
Leistungsübersicht
Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen:
·Pflegesachleistung
· Pflegegeld für selbst
beschaffte Pflegehilfen
20
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II,
das Anfang 2017 in Kraft tritt, wird
der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu
definiert und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt:
· Kombination von Sach- und
Geldleistungen
· Häusliche Pflege bei Verhinderung
der Pflegeperson
· Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld
verbessernde Maßnahmen
· Teilstationäre Pflege als
Tages- oder Nachtpflege
·Kurzzeitpflege
· Vollstationäre Pflege
· Vollstationäre Pflege in
Einrichtungen der Hilfe für
behinderte Menschen
· Leistungen zur sozialen Sicherung
der Pflegeperson, zusätzliche
Leistungen bei Pflegezeit
· Pflegekurse für Angehörige und
ehrenamtliche Pflegepersonen
· die bisherigen drei Pflegestufen
werden durch fünf Pflegegrade
ersetzt.
· eine Unterscheidung zwischen
körperlichen, geistigen und
psychischen Beeinträchtigungen
findet nicht mehr statt. Dafür soll
der individuelle Pflegebedarf
besser berücksichtigt werden –
von entscheidender Bedeutung
wird künftig der Grad der
Selbstständigkeit im Alltag sein.
Die Höchstbeträge für einzelne Leistungsbereiche
betragen monatlich (Stand 2015):
Bei Personen mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz:
Pflegestufe
Pflegestufe
Pflegesach-Pflegegeld Vollstationäre
leistung Pflege
Pflegestufe 0
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Pflegestufe III
+ Härtefall
0 €
468 €
1.144 €
1.612 €
0 €
244 €
458 €
728 €
0€
1.064 €
1.330 €
1.612 €
1.995 €
0 €
1.995 €
Pflegesach-Pflegegeld Vollstationäre
leistung Pflege
Pflegestufe 0
Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe III
+ Härtefall 231 €
689 €
1.298 €
1.612 €
123 €
316 €
545 €
728 €
0€
1.064 €
1.330 €
1.612 €
1.995 €
0 €
1.995 €
2.5. GESETZ ZUR VERBESSERUNG DER VEREINBARKEIT VON
FAMILIE, PFLEGE UND BERUF
Angesichts der hohen Bereitschaft,
Pflegeaufgaben für Familienangehörige wahrzunehmen, ist der Gesetzgeber der wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe mit dem Gesetz
zur Verbesserung der Vereinbarkeit
von Familie, Pflege und Beruf nachgekommen. Weiterentwickelt wurden das Familienpflegezeitgesetz
und das Pflegezeitgesetz. Dazu gehört insbesondere die Einführung
des Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Beschäftigte, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, haben dann zugleich einen Anspruch auf finanzielle Förderung (zinsloses Darlehen) zur
besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während ihrer Freistellung. Die bis zu zehntägige Auszeit
für Angehörige, die kurzfristig Zeit
für die Organisation einer neuen
Pflegesituation benötigen, ist mit
einer Lohnersatzleistung – dem Pflegeunterstützungsgeld – gekoppelt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber,
sofern Sie von einer der Möglichkeiten
Gebrauch machen wollen.
2.6. WOHNGELD
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für
den, der ein geringes Einkommen
hat. Deswegen zahlt der Staat als
finanzielle Hilfe Wohngeld.
Wohngeld gibt es
· als Mietzuschuss zu den Kosten der
Mietwohnung
·als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigentumswohnungen
und Einfamilienhäuser
·sowie auch als Mietzuschuss zum
Wohnanteil der Heimkosten.
Beratung und Anträge erhalten Sie
beim Wohngeld-/Sozialamt Ihrer
Wohnortgemeinde.
2.7. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS/FAHRPREISVERGÜNSTIGUNG/PARKGENEHMIGUNG
Der Schwerbehindertenausweis ist
ein amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilausgleichen. Er wird auf Antrag von der
zuständigen Außenstelle des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein ausgestellt. Durch den
Schwerbehindertenausweis können
der Grad der Behinderung (mindestens 50) und die gesundheitlichen
Merkzeichen (aG = außergewöhnliche
Gehbehinderung, G = Gehbehinderung, B = Begleitperson, Bl = Blindheit,
RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung etc.) nachgewiesen werden.
Welche Vergünstigungen mit dem
Schwerbehindertenausweis für den
Einzelnen greifen, hängt vom Grad
der Behinderung und den anerkannten Merkzeichen ab.
Beispiele von Nachteilausgleichen:
· Steuervergünstigungen, Kraftfahrzeugsteuer
· Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
·Parkerleichterungen
·Landesblindengeld/Blindenhilfe
· Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und Vergünstigung
beim Telefon
·Vergünstigungen im sozialen und
kulturellen Bereich
Antragstellung:
Landesamt für soziale
Dienste Schleswig-Holstein
Außenstelle Schleswig
Seminarweg 6, 24837 Schleswig
Telefon
0 46 21/80 60
[email protected], www.lasd-sh.de
21
2. Gesetzliche Sozialleistungen Finanzielle Hilfen
Die Antragsformulare sind (meist) in
den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen erhältlich und auch
im Fachdienst Soziale Sicherung des
Kreises Rendsburg-Eckernförde vorrätig.
Die Parkgenehmigung für Schwerbehinderte ist bei den örtlichen Ordnungsbehörden der amtsfreien Gemeinden, Amtsverwaltungen und
Städte zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“
bzw. „BI“ enthält.
Die Ermäßigung für die Kraftfahrzeugsteuer ist beim zuständigen
Hauptzollamt zu beantragen.
Hauptzollamt Kiel
Kronshagener Weg 105, 24022 Kiel
Telefon
04 31/2 00 83-0
[email protected]
2.8. BEFREIUNG UND
ERMÄSSIGUNG VON
RUNDFUNK-, FERNSEH- UND
TELEFONGEBÜHREN
22
Das Telefon ist für ältere und behinderte Menschen eine wichtige Verbindung zur Außenwelt. Radio und
Fernsehen haben daneben als Unterhaltungs- und Informationsange-
bot große Bedeutung. Für alle Geräte müssen monatliche Beiträge oder
Gebühren entrichtet werden.
Die Einziehung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch den ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice,
ehemals Gebühreneinzugszentrale
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland (GEZ). Der Rundfunkbeitrag wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon,
wie viele Personen dort leben und
ob und wie viele Rundfunkgeräte
vorhanden sind.
Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, kann sich von der Zahlung des
Rundfunkbeitrags befreien lassen.
Dies gilt etwa für Menschen, die
staatliche Sozialleistungen wie zum
Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten
oder Empfänger von Ausbildungsförderung sind.
Behinderte Menschen mit dem
Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen ein Drittel der
Gebühr. Taubblinde und Empfänger
von Blindenhilfe sind von ihr befreit.
Bitte denken Sie daran, eine Bescheinigung des Beitragsservice
von ARD ZDF Deutschlandradio
über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. die Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag, Ihren BAföG-­Nachweis oder
eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises beizulegen.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Servicetelefon0 18 06/99 95 55 10*
* 20 Cent je Anruf aus dem Festnetz,
mobil 60 Cent je Anruf
Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Telekom erhalten Sie
und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif,
wenn:
· Sie durch den Beitragsservice von
ARD ZDF Deutschlandradio von
der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf
den Rundfunkbeitrag erhalten.
·Sie Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
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· Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer
Behinderung gemäß deutschem
Schwerbehindertenrecht mindestens 90 % erreicht.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag für den Sozialtarif kann im
Telekom Shop abgegeben oder an
folgende Adresse geschickt werden:
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice, 53171 Bonn
Deutsche
Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Servicetelefon 08 00/10 00 48 00*
www.deutsche-rentenversicherungbund.de
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn See
(vormals Bundesknappschaft)
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Telefon
02 34/3 04-0
www.bundesknappschaft.de
2.9. RENTE
Den Anspruch auf Altersrente/-ruhegeld haben Sie bzw. Ihr Ehepartner
sich in Ihrem Berufsleben erworben.
Wenn Sie Fragen zur Rentenantragstellung, Rentenberechnung oder
allgemein zu Ihrem Rentenanspruch
haben, wenden Sie sich bitte an Ihren
zuständigen Rentenversicherungsträger. Informationen zur Rentenantragstellung, -berechnung und zu
Ihrem Rentenanspruch erhalten Sie
bei den folgenden Stellen:
Auskunfts- und
Beratungsstelle Rendsburg
Lilienstraße 37, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/12 69 00
Deutsche
Rentenversicherung Nord
Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Servicetelefon 04 51/4 85-2 54 50
www.deutsche-rentenversicherungnord.de
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Schulstraße 29, 24143 Kiel
Telefon
04 31/70 24-0
www.svlfg.de
Versicherungsamt des
Kreises Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 02-4 22
* kostenlos
23
3. Rechtliche Hilfen
3.1. RECHTSBERATUNG
24
Auch als Senior können Sie gelegentlich mit einem rechtlichen Problem
konfrontiert werden. Mancher glaubt,
sich keinen Rechtsanwalt leisten zu
können. Um Bürger mit geringem
Einkommen in dieser Hinsicht nicht
schlechter zu stellen als andere, ist
die kostenlose Rechtsberatung eingeführt worden. Diese können Sie in
Anspruch nehmen, wenn Sie bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten.
Sie können sich direkt mit einem
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Verbindung setzen, der einen entsprechenden Antrag aufnimmt, oder einen Berechtigungsschein für eine
Rechtsauskunft beim Amtsgericht
beantragen. Ihre Einkommensunterlagen müssen Sie in beiden Fällen
vorlegen.
Wenn ein notwendiges Gerichtsverfahren ansteht, Sie anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht
auf Erfolg hat, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch für diese Hilfe gelten jedoch bestimmte Einkommensgrenzen. Wenden Sie sich im Bedarfsfall
an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
oder an das
Amtsgericht Eckernförde
Rechtsantragsstelle
Reeperbahn 45-47
24340 Eckernförde
Telefon
0 43 51/7 15-3
verwaltung@
ag-eckernfoerde.landsh.de
Amtsgericht Rendsburg
Rechtsantragsstelle
Königstraße 17, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/1 39-0
verwaltung@
ag-rendsburg.landsh.de
In der Rechtsantragsstelle findet keine Rechtsberatung statt.
3.2. BETREUUNGSRECHT
Seit Inkrafttreten des Betreuungsrechts kann niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der Vormundschaft über Erwachsene sowie
der Gebrechlichkeitspflegschaft ist
die Betreuung getreten. Das Wesen
der Betreuung besteht darin, dass
für eine volljährige Person ein Betreuer durch das Betreuungsgericht
bestellt wird, der in genau festgelegten Aufgabenbereichen für Sie
handelt.
Sie können Vorsorge treffen durch:
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung treffen Sie Vorsorge im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit, d. h. Sie hinterlegen schriftlich, welche Person
für Sie vom Gericht als Betreuer
eingesetzt werden soll. Sofern keine
weiteren Vollmachten vorliegen,
würde das Gericht im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit prüfen, in
welchen Bereichen eine Betreuung
einzurichten ist und ob die von Ihnen benannte Person als Betreuer
geeignet ist. In der Betreuungsverfügung können Sie zudem detailliert
beschreiben, in welchem Sinne die
von Ihnen benannte Person als Betreuer einzelne Aufgabenbereiche
(Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung usw.)
ausüben soll. Im Falle der Betreuungsverfügung ist das Gericht gehalten zu prüfen, ob Sie aufgrund
einer Erkrankung oder Behinderung
einer Betreuung bedürfen. Der eingesetzte Betreuer ist verpflichtet,
nach Anordnung der Betreuung ein
Vermögensverzeichnis zu erstellen
und in regelmäßigen Abständen
dem Gericht über die durchgeführten Rechtshandlungen zu berichten.
Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn Sie keine Angehörigen
haben und auch sonst niemanden
kennen, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen mögen. So können Sie
zum Beispiel auch bestimmen, im
Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit
einen Mitarbeiter des Betreuungsvereins zum Betreuer zu bestellen.
Vorsorgevollmacht
Eine wirksame Vollmacht können Sie
nur erteilen oder widerrufen, solange und soweit Sie geschäftsfähig
sind. Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, in welchen Bereichen
die bevollmächtigte Vertrauensperson im Falle Ihrer Verhinderung tätig
werden soll. Sie können beispielsweise festlegen, dass Ihre Vermögensangelegenheiten von dem Bevollmächtigten geregelt werden
sollen. Es ist auch daran zu denken,
die Vollmacht für die Bereiche der
„Personensorge“, d. h. Entscheidungen in gesundheitlichen Fragen,
über Ihren Aufenthaltsort und über
Ihre Wohnungsangelegenheiten, zu
erteilen. Hier sollten Sie sich genau
überlegen, Ihren Willen festzulegen
und der bevollmächtigten Person
Ihre Haltung beispielsweise in medizinischen Fragen darzulegen, da-
mit entsprechend Ihrer Lebenseinstellung und ethischen Vorstellungen gehandelt werden kann.
Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie
nur einer Person erteilen, der Sie
absolut vertrauen!
Die Vollmacht sollte in schriftlicher
Form vorliegen, mindestens das Datum und Ihre Unterschrift sollte von
Ihnen geleistet werden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass Banken und
Sparkassen nur bankseitig erteilte
Vollmachten anerkennen, d. h. Sie
müssen mit Ihrer Vertrauensperson
bei Ihrer Bank oder Sparkasse vorstellig werden und dort erklären,
wer Zugang zu Ihren Konten haben
soll. Wenn Ihnen dies nicht mehr
möglich ist, müsste eine notariell
beurkundete Vollmacht vorgelegt
werden. Ihre Unterschrift sollte beglaubigt sein. Die Beglaubigung
kann u. a. die Betreuungsbehörde
vornehmen.
Bei vorhandenem Grundbesitz und/
oder anderen erheblichen Vermögenswerten empfiehlt es sich auf
jeden Fall, einen Notar aufzusuchen
und die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen.
Informationen und Beratung
Betreuungsbehörde
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Berliner Straße 4
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 02-2 28
[email protected]
Betreuungsverein
Rendsburg-Eckernförde
·Eckernförde
Kieler Straße 5
24340 Eckernförde
Telefon
0 43 51/72 60 94
·Rendsburg
Altstädter Markt 4-5
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betreuungsverein-rendsburg.de
Fachliche Beratung erhalten Sie
auch bei einem Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und bei dem
für Ihren Wohnsitz zuständigen
Amtsgericht/Vormundschaftsgericht. Die Bundesnotarkammer registriert Vollmachten im Zentralen
Vorsorgeregister. Der Erstantrag auf
Eintragung kostet eine geringe Gebühr.
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Vorsorge | Waldbestattung
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Gruppenführungen finden immer am ersten Samstag des Monats um 14 Uhr statt.
Einzelführungen sind jederzeit nach Absprache möglich.
3. Rechtliche Hilfen
Kommt es zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens, kann das Betreuungsgericht abfragen, ob Sie
eine Vollmacht erteilt haben. Weitere
Auskünfte können Sie bei den oben
genannten Institutionen erfragen.
3.3. PATIENTENVERFÜGUNG
Mit einer Patientenverfügung können
Sie festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich überwiegend
an Ärzte und medizinisches Personal.
Vor Erstellen einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, über Ihre ethischen Werte nachzudenken und dann
festzulegen, was Sie geregelt wissen
möchten. In diesem Zusammenhang
bietet es sich an, mit Ihrem Hausarzt
über Ihre Patientenverfügung zu sprechen und, wenn es möglich ist, sich
dieses Gespräch in der Patientenverfügung bestätigen zu lassen.
Wünschen Sie einen Behandlungsabbruch bei Hilflosigkeit und in einem
Zustand, der unumkehrbar zum Tode
führen wird? Oder möchten Sie verhindern, dass Ihnen eine Magensonde gelegt wird? Sollen alle technischen medizinischen Möglichkeiten
eventuell ausgeschöpft werden? Die
Patientenverfügung muss schriftlich
festgelegt werden und Datum und
Ort enthalten. Sie sollte in regelmäßigen Abständen bestätigt werden.
Wichtig!
Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man
selbst die Verantwortung für die
Folgen übernimmt, wenn ein Arzt
Ihren Verfügungen entspricht.
Wenn Sie Festlegungen für oder
gegen Behandlungen treffen
wollen, sollten Sie sich darüber
im Klaren sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzicht möglicherweise auf ein Weiterleben
verzichten. Andererseits ist zu
bedenken, dass für eine Chance,
weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und
Fremdbestimmungen in Kauf
genommen werden müssen.
Wenn Sie sich für eine Patientenverfügung entscheiden, sollten
Sie festlegen, wer bevollmächtigt werden soll, Ihre Interessen
wahrzunehmen. Haben Sie keine Vorsorge getroffen, ist möglicherweise Ihr Betreuer/Ihr Bevollmächtigter verpflichtet, Ihrem
Willen Geltung zu verschaffen.
3.4. TESTAMENT/ERBRECHT/
BESTATTUNGSVORSORGE
Wenn Sie sichergehen wollen, dass
nach Ihrem Tod Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt
und erfüllt werden, ist es sinnvoll, ein
Testament zu erstellen.
Die einfachste Art, Ihren letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändige Testament. Es muss von Ihnen
selbst mit der Hand geschrieben und
mit vollem Namen, Ort und Datum
unterzeichnet werden. Sie können
Ihr Testament jederzeit ändern oder
widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem letzten Willen entspricht.
Grundsätzlich gilt die zeitlich letzte
Niederlegung des letzten Willens.
Auch vor einem Notar können Sie Ihr
Testament abgeben. Dies bietet den
Vorteil, dass der Notar Sie beraten
kann und Ihnen bei der Abfassung
und Formulierung des Testaments
behilflich ist. Das notarielle Testament ist gebührenpflichtig.
Vor Verlust Ihres Testaments schützt
eine Hinterlegung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht).
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3. Rechtliche Hilfen
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3.5. OPFER VON GEWALTTATEN
Der Staat hat seine Bürger vor
rechtswidrigen Angriffen zu schützen. Wer dennoch eine Schädigung
erleidet, hat gegebenenfalls Anspruch auf angemessene Entschädigung. Anspruch auf eine Versorgung
hat, wer infolge eines vorsätzlichen,
rechtswidrigen tätlichen Angriffs
eine gesundheitliche Dauerschädigung erleidet. Entschädigungen
richten sich nach dem Opferentschädigungsgesetz.
VORSORGE FÜR DAUERGRABPFLEGE
Mittlerweile gibt es immer mehr
Menschen, die festlegen möchten,
wie der letzte Weg und die Gedenkstätte sein sollen. Nur ca. 20 % aller
Bundesbürger verfügen über ein
Testament und treffen klare Regelungen für ihre Bestattung, ihre
Grabstätte und für die Grabpflege.
Dauergrabpflege mit der Treuhandstelle ist ein Service der Friedhofsgärtner, um Angehörigen
oder denen, die schon zu Lebzeiten die Gestaltung ihres eigenen
Grabes geregelt wissen wollen,
die Sorge um Grabbepflanzung
Landesamt für soziale
Dienste Schleswig-Holstein
Steinmetzstraße 1-11
24534 Neumünster
Telefon
0 43 21/9 13-5
[email protected], www.lasd-sh.de
Opfer häuslicher Gewalt finden
Hilfe bei:
Autonomes Frauenhaus
Rendsburg e. V.
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(erreichbar rund um die Uhr)
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
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Mo.-Fr. 15.00-1.00 Uhr,
Sa. + So. 10.00-1.00 Uhr
und Grabpflege abzunehmen. Die
Leistungen, die der Friedhofsgärtner erbringt, werden vorher individuell festgelegt. Daher gibt es
vor Abschluss eines Vertrages eine
fachmännische Beratung, kostenlos, unverbindlich und gern auch
vor Ort an der Grabstelle.
!Via Beratung und Treff für
Mädchen und Frauen
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Telefon
0 43 51/35 70
Mo., Mi. + Fr. 10.00-12.00 Uhr,
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Waisenhofstraße 44
24103 Kiel
0 4 31/9 35 35
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WEISSER RING e. V.
Landesbüro:
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Telefon
0 43 31/4 34 99 09
[email protected]
www.weisser-ring.de
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Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen
Bestattungsvorsorge-Vertrag mit
einem Beerdigungsunternehmen
getroffen werden. Ebenso ist es
möglich, eine solche Leistung bei
einer Versicherung einzukaufen, die
dann je nach Anbieter auch gleich
die Organisation der Bestattung
übernimmt. Auch können Grabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten mit
Friedhofsgärtnereien geschlossen
werden.
Wenn Sie mit Ihren finanziellen Problemen nicht mehr weiterkommen,
nehmen Sie das Hilfsangebot der
Schuldnerberatung in Anspruch!
Die Beratung ist vertraulich. Berater
unterliegen der Schweigepflicht.
Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Ausbildungsverbund Eckernförde
Schuldnerberatung
Kieler Straße 57, 24340 Eckernförde
Telefon
0 43 51/72 88 33
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Insolvenzberatung
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Die Beschwerdestelle ist unabhängig, will mit Ihnen die Qualität der
Versorgung verbessern, will schlichten, vermitteln und auch kritisieren.
Die Vorgehensweise wird mit Ihnen
abgesprochen.
3.7. BESCHWERDESTELLE
An die Beschwerdestelle können sich
alle Bürger wenden, wenn sie Beschwerden und Anregungen zum psychiatrischen/psychosozialen Versorgungssystem in Verbindung mit Einrichtungen, Angeboten und Diensten
haben, die im Kreis RendsburgEckernförde liegen.
Die Beschwerden werden ohne Wertung entgegengenommen und vertraulich behandelt. Die Beschwerden können persönlich, telefonisch
oder schriftlich erfolgen. Anonymen
Beschwerden wird nicht nachgegangen.
Die neun Mitglieder sind ehrenamtlich für den Kreis Rendsburg-Eckernförde tätig. Der Einsatz ist kostenlos.
Namen und Telefonnummern erhalten Sie über die Rubrik „Hilfen“ in
Zeitungen, über Flyer oder die Geschäftsstelle beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises und über
die Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde: www.kreis-rd.de
Sozialpsychiatrischer Dienst
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Berliner Straße 4, 24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 02-2 43
© AOK-Mediendienst
3.6. SCHULDNERBERATUNG
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4. Wohnformen
Besonders im Alter, wenn der Aktionsradius kleiner wird und die Mobilität nicht mehr so gegeben ist wie
in jungen Jahren, kommt der Wohnung und dem vertrauten Umfeld
eine immer größere Bedeutung zu.
Die meisten Menschen möchten in
ihrer eigenen Wohnung alt werden.
Um das zu ermöglichen, sollte die
Wohnung den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen frühzeitig
angepasst werden.
Durch kleine bauliche Veränderungen (barrierefrei), geringfügige Änderungen der Einrichtung und
schließlich eine Vielzahl kleinerer
Hilfsmittel kann das alltägliche Leben
in der Wohnung erleichtert werden.
Sollten Sie etwas baulich verändern
wollen, holen Sie sich bitte fachlichen Rat bei den örtlichen Sozialund Bauämtern bzw. gegebenenfalls bei den Pflegekassen und der
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Alzheimer Gesellschaft
Schleswig-Holstein e. V.
Gneisenaustraße 2, 24105 Kiel
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Neben der Wohnraumanpassung
stehen zum Verbleib in der eigenen
Wohnung die Hilfsdienste und Leistungen wie beispielsweise ambulante Pflegedienste, Mahlzeitendienste
(Essen auf Rädern) und Hausnotruf
zur Verfügung.
Nähere Auskünfte erteilen die örtlichen Sozialämter und die Pflegekassen.
4.2. BETREUTES WOHNEN
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, bei der neben der seniorenbzw. behindertengerechten Wohnung die Sicherheit einer Grundversorgung/Betreuung geboten wird
und im Bedarfsfall weitere Dienstleistungen (gegen Entgelt) in Anspruch genommen werden können.
Mit dem Betreuten Wohnen soll
dem Wunsch des Menschen ent-
sprochen werden, auch im Alter und
bei gesundheitlichen Einschränkungen möglichst lange ein eigenständiges, unabhängiges Leben führen
zu können.
Vertragliche Gestaltung
Bewohner einer Betreuten Wohnanlage sollten in der Regel zwei Verträge abschließen: einen Kauf- bzw.
Mietvertrag sowie einen Betreuungsvertrag. Dadurch haben sie es
mit zwei verschiedenen Vertragspartnern zu tun: zum einen mit dem
Verkäufer bzw. Vermieter der Wohnung und zum anderen mit dem
Betreuungsträger. Betreuungsträger und damit Ansprechpartner bei
der Inanspruchnahme oder Vermittlung von Hilfen und Versorgungsleistungen ist in den meisten Fällen
eine Sozialstation oder eine andere
pflegerische Einrichtung.
© www.pixabay.com
4.1. WOHNEN IM
BISHERIGEN UMFELD
Wichtig!
Die Verträge sollten nicht so miteinander gekoppelt sein, dass
mit der Kündigung des Betreuungsvertrages auch der Mietvertrag endet. Die Leistungen des
„Betreuten Wohnens“ setzen
sich aus sogenannten Grundleistungen und wählbaren Zusatzleistungen zusammen.
Die Grundleistungen sollen in
erster Linie dem Wunsch nach
Sicherheit und Unterstützung
der Selbstständigkeit Rechnung
tragen. Selbst wenn diese Leistungen noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen
werden, soll damit für den Fall
Vorsorge getroffen werden, dass
man auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist.
Versorgungsleistungen, wie Pflege oder Hilfen im Haushalt, stehen als Wahlleistungen nach Bedarf zur Verfügung.
Grund- und Regelleistungen
Der Betreuungsträger muss ein
Grundpaket an Versorgungs- und Betreuungsleistungen – sogenannte
Grundleistungen – vorhalten, welches
ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet. Die Bewohner andererseits sind verpflichtet, unabhängig
von der tatsächlichen Inanspruchnahme hierfür eine monatliche „Betreuungspauschale“ zu entrichten.
Der Umfang dieses Vorsorgepaketes
wird üblicherweise gering gehalten,
um die dafür regelmäßig anfallenden Kosten niedrig zu halten.
Zu den unverzichtbaren Grundleistungen gehören:
· Benennung und Bereitstellung einer in der Regel täglich erreichbaren Kontaktperson mit regelmäßigen Sprechzeiten vor Ort
·Angebot einer regelmäßigen –
mindestens wöchentlichen – Kontaktaufnahme mit den Bewohnern
·Vermittlung von Kontakten und
Hilfen im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich, einschließlich der Vermittlung von
qualifizierter Fachberatung (z. B.
Wohnraumanpassung; Rentenangelegenheiten)
· Vermittlung von Kontakten im Freizeitbereich
·Gemeinschaftsräume zur Förderung der Kommunikation bzw. des
sozialen Lebens
Wahl- oder Zusatzleistungen
Zusätzlich notwendige oder gewünschte Leistungen – sogenannte
Wahlleistungen – müssen vom Betreuungsträger entweder selbst angeboten oder vermittelt werden.
Wählbare Zusatzleistungen können
insbesondere sein:
·Hausnotruf
· Hilfe bei der Wohnungsreinigung
·Hilfe bei der Wäscheversorgung,
bei Besorgungen, Einkäufen und
Behördengängen einschließlich
Begleit-, Boten- und Fahrdiensten
·Vermittlung von oder Versorgung
mit warmem Essen
·Vermittlung von technischen Hilfen, die über Hausmeisterleistungen hinausgehen
· Versorgung der Wohnung bei Abwesenheit
·Hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen gemäß SGB V
(Krankenversicherung) und SGB XI
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4. Wohnformen
Wichtig!
Dem Bewohner muss es vertraglich freigestellt sein, diese Wahlleistungen auch bei anderen
Anbietern, also nicht nur beim
Betreuungsträger selbst, abrufen zu können!
Weitere Informationen erhalten
Sie u. a. bei den zuständigen örtlichen Sozialämtern und Pflegekassen.
4.3. WOHN-, PFLEGE- UND
BETREUUNGSFORMEN
Dies sind Formen des gemeinschaftlichen Wohnens, in denen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung qualifizierte ambulante
Leistungen der Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen, in denen
Wahlfreiheit in Bezug auf den Anbieter der Pflege- und Betreuungsleistung besteht.
4.4. SELBSTVERANTWORTLICH
GEFÜHRTE AMBULANT
BETREUTE WOHN- UND
HAUSGEMEINSCHAFTEN
Dies sind Wohnformen, in denen
zwischen den Mietern eine schriftliche Vereinbarung über die wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinschaft vorliegt, die Vermietung
sowie die Pflege- und Betreuungsleistung vertraglich und tatsächlich
getrennt sind, Art und Umfang der
Pflege- und Betreuungsleistung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung tatsächlich frei gewählt werden können, das Hausrecht von den
Mietern uneingeschränkt ausgeübt
werden kann und die Alltagsgestaltung maßgeblich von den Mietern
bestimmt wird.
© www.pixabay.com
Derartige in Anspruch genommene
Dienste und Leistungen müssen gesondert bezahlt werden. Dies gilt
auch für pflegerische Leistungen,
die im Rahmen eines Notfalles erbracht werden. Kosten, die gegebenenfalls durch die häusliche Pflege
entstehen, werden zum Teil von der
Kranken- bzw. Pflegekasse übernommen.
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im Betreuten Wohnen
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Tägliche Sprechzeiten im Betreuten Wohnen: Mo.-Fr. 8.00-17.00 Uhr
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Tel. 04 61-168 94 93
Bezirksverband Westküste, GS Itzehoe
Emil-von-Behring-Str. 15, 25524 Itzehoe
Tel. 0 48 21-74 70 58
Bezirksverband Holstein, GS Kiel
Ziegelteich 23/25, 24103 Kiel
Tel. 04 31-88 81 69 40
5. Pflege
Die Pflegekassen bieten individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater
bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung
von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.
5.1. UNTERSTÜTZUNG/
BERATUNG PRIVATER
PFLEGEPERSONEN
Können alte Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung
bleiben, wird Hilfe meist durch Angehörige geleistet, gelegentlich
durch Nachbarn, aber zunehmend
durch ambulante Pflegedienste der
Wohlfahrtsorganisationen und private Hauspflegedienste.
Das Kernangebot der ambulanten
Pflegedienste erstreckt sich auf folgende Leistungen:
·Häusliche Krankenpflege:
umfasst die medizinische Versorgung nach ärztlicher Anordnung
(Behandlungspflege, z. B. Verbände, Spritzen) und die Pflege an
Schwerkranken
© www.pixabay.com
Nicht jedem ist es vergönnt, sein
„Altern“ in körperlicher Gesundheit und geistiger Frische zu genießen. Das Älterwerden geht
oftmals mit Einbußen an Gesundheit, mit körperlichen oder
geistigen Gebrechen einher und
bedeutet, dass früher oder später Hilfe von Angehörigen oder
fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Im Folgenden soll Ihnen ein kurzer
Überblick über mögliche Betreuungsformen gegeben werden.
Welche Betreuungs- bzw. Pflegeform im Einzelfall die geeignete ist, sollte nach Rücksprache
mit dem behandelnden Arzt
und/oder der Pflegekasse entschieden werden.
·Hauspflege:
neben der Grundpflege (Körperpflege, Hilfe bei Nahrungsauf nahme) auch hauswirtschaftliche
Tätigkeiten in kleinem Umfang
(Reinigungsarbeiten, Mahlzeitenvorbereitung)
·Verhinderungspflege:
bei Verhinderung der privaten
Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen
Gründen für bis zu 28 Tage
·Pflegeberatung:
für private Pflegepersonen in Form
von Pflegeberatungsgesprächen
oder Seminaren für pflegende Angehörige
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt
es viele Möglichkeiten, die häusliche
Pflege und Betreuung zu stützen, zu
sichern und zu verbessern.
Alle Pflegedienste geben Ihnen Auskunft über die angebotenen Leistungen und helfen Ihnen auch bei
der Beantragung der Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen, Versicherungen oder bei
der Sozialhilfeverwaltung.
Unterstützung erhalten Sie auch bei
den Pflegestützpunkten des Kreises Rendsburg-Eckernförde, siehe
Seite 9.
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Wohnen & Pflege
Ambulante Pflege
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AWO Servicehaus Eckernförde
Reeperbahn 30 · 24340 Eckernförde
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Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung
Beratung und Hilfe bei allen Fragen zum
Thema Pflege
Pflegeschulung im häuslichen Bereich
Pflegekurse für pflegende Angehörige
Betreuungsangebote, z. B. bei Demenz
Haus- und Familienpflege
Vermittlung von Hausnotrufanlagen
Haushaltshilfen
Vermittlung von „Essen auf Rädern“
Beratung und Vermittlung von Hilfsmitteln
24 Stunden Rufbereitschaft
5. Pflege
Die Tages-/Nachtpflege ermöglicht
hilfebedürftigen älteren Menschen
den Aufenthalt, die Betreuung und
Versorgung während des Tages/der
Nacht durch Fachpersonal in einer
Tages-/Nachtpflege-Einrichtung. Der
Transport von der Wohnung zur Tages-/Nachtpflege und zurück kann
bei Bedarf organisiert werden.
5.3. KURZZEIT-/
VERHINDERUNGSPFLEGE
Kann die Pflege zu Hause vorübergehend nicht erbracht werden, z. B.
wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson
und/oder ambulanter Pflegedienste, besteht gegebenenfalls Anspruch auf befristete Pflege in einer
stationären Einrichtung.
© johanniter unfallhilfe
5.2. TAGES- UND NACHTPFLEGE
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist
auf vier Wochen pro Kalenderjahr
begrenzt. Kurzzeitpflege ist auch für
eine Übergangszeit im Anschluss an
eine stationäre Krankenhausbehandlung möglich. Sie kann bereits
langfristig vorher „gebucht“ werden.
5.4. SENIORENWOHNUND PFLEGEHEIME
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt
es viele Möglichkeiten, die häusliche
Pflege und Betreuung zu stützen, zu
sichern und zu verbessern.
Im Kreisgebiet stehen insgesamt 58
Senioren- und Pflegeheime mit über
3.400 Plätzen zur Verfügung. Nähere
Informationen erhalten Sie von den
Pflegekassen, dem Pflegestützpunkt
und den örtlichen Sozialämtern.
Seniorenwohnheime ...
... sind Institutionen, in denen Senioren in Einzelwohnungen bzw. Wohn­
appartements, die zu einem Verbund
zusammengefasst sind, leben, ohne
dass von der Institution ein integriertes Betreuungsangebot vorgehalten wird; im Einzelfall erforderliche Betreuung erfolgt durch externe
soziale Dienste.
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5. Pflege
Pflegeheime …
… dienen der umfassenden Versorgung und Betreuung bei andauernder Pflegebedürftigkeit.
Häufig sind die Wohnformen Senio­
renwohn- und Pflegeheim kombiniert, sodass bei Eintreten von Pflegebedürftigkeit ein neuerlicher Um­
zug vom Altenwohn- in ein Pflegeheim entfällt. Manche Pflegeheime
verfügen über spezielle Stationen,
die den Bedürfnissen altersverwirrter Menschen Rechnung tragen.
5.5. HOSPIZARBEIT
Im Vordergrund der Hospizarbeit
steht die ambulante Betreuung im
Haushalt oder in der Familie mit dem
Ziel, sterbenden Menschen bis zu
ihrem Tod ein würdevolles und
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum des Handelns der
Hospize.
Neben dieser ambulanten Hospizbetreuung und der Versorgung Sterbender in Pflegeheimen sind in beschränktem Umfang auch stationäre Hospize notwendig. Im Kreis
Rendsburg-Eckernförde gibt es in
Rendsburg das Haus Porsefeld.
Ziel der Hospizarbeit ist es, eine Pflege und Begleitung anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine
Würde nicht antastet und aktive
Sterbehilfe ausschließt.
Die Zielgruppe sind Menschen mit
unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase. Die Angehörigen
und Bezugspersonen der Sterbenden werden nach Möglichkeit in die
Pflege und Begleitung einbezogen.
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Seniorenheime …
… sind Wohnheime für Senioren, in
denen das Leistungsangebot neben
der Unterkunft auch die hauswirtschaftliche Versorgung und pflegerische Hilfen in geringem Umfang
z. B. bei Körperhygiene, Medikamenteneinnahme u. a. beinhaltet.
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6. Aufsicht und Beteiligung
6.1. AUFSICHT ÜBER STATIONÄRE
EINRICHTUNGEN UND
BESONDERE WOHN-, PFLEGEUND BETREUUNGSFORMEN
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Das Land Schleswig-Holstein hat
2009 das Gesetz zur Stärkung von
Selbstbestimmung und Schutz von
Menschen mit Pflegebedarf oder
Behinderung, das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) und
2011 die SbStG-Durchführungsverordnung erlassen. Das Nachfolgegesetz des bisherigen bundesrechtlichen Heimgesetzes und die dazugehörige Verordnung regeln die ordnungsrechtlichen Anforderungen an
die Einrichtungen und deren Überwachung. Zweck dieser Regelungen
ist die Verwirklichung der Rechte von
volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung auf
1.Wahrung und Förderung ihrer
Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, der Selbstverantwortung,
der gleichberechtigten Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft
2. Schutz ihrer Würde und der Privatheit sowie ihrer Interessen und
Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen
3. Sicherung einer Qualität des Wohnens, der Pflege und der Betreuung, die dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entspricht.
Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz behandelt Inhalte wie:
·eine umfassende Auskunft und
Beratung der Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung
· die Voraussetzungen und Pflichten
für den Betrieb von stationären
Einrichtungen sowie von besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
· die Mindestanforderungen an Personal und Räumlichkeiten
·die Sicherung und Stärkung der
Mitwirkung der Bewohner, deren
Angehöriger oder sonstiger Vertrauenspersonen im Rahmen des
Beirates
·die Überwachung der Einrichtungen und die Maßnahmen der Aufsichtsbehörden zur Qualitätssicherung in stationären Einrichtungen
· die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörde insbesondere mit den
Pflegekassen, dem Medizinischen
Dienst und den Trägern der Sozialhilfe.
An die Stelle der Vorschriften zur
Vertragsgestaltung des alten Heimgesetzes ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes
(WBVG) getreten.
Ziel dieser Neuregelung ist:
a. Sicherung eines bundeseinheitlichen Heimvertragsrechts
b. Stärkung des Verbraucherschutzes für ältere, pflegebedürftige
oder behinderte Menschen, die
Verträge über die Überlassung
von Wohnraum und die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen schließen.
Das WBVG ist ein zivilrechtliches Verbraucherschutzgesetz.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat ihr Beratungsangebot deshalb erweitert. Verbraucher
können sich bei rechtlichen Fragen
zu stationären und ambulanten Pflegeverträgen sowie zur Vorsorgevollmacht, Patienten- bzw. Betreuungsverfügungen beraten lassen.
6.2. BEWOHNERBEIRAT
UND BERATER
HEIMMITWIRKUNG
Gerade durch das Instrument des
Bewohnerbeirates bieten sich für die
Bewohner vielfältige Möglichkeiten,
das Leben und den Alltag im neuen
Zuhause mitzugestalten. Sie können
mithilfe des Beirates ihre Ideen und
Vorschläge formulieren und so für
sich und andere in der Einrichtung
tätig werden.
Die Mitwirkungsrechte nach dem
Gesetz und der zugehörigen Verordnung können aber nicht von allen
Beiräten in vollem Umfang wahrgenommen werden. Deshalb hat das
Land Schleswig-Holstein engagierte
Bürger qualifiziert, die den Beiräten
mit Rat und Tat zur Seite stehen (sogenannte Berater).
Der Beirat ist bei Maßnahmen zur
Förderung der Qualität des Wohnens
und der Betreuung, der Gestaltung
von hauswirtschaftlicher Versorgung
und Freizeit, dem Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie an Vielem mehr beteiligt.
© johanniter unfallhilfe
Bei Fragen und Anliegen zum Thema
Aufsicht/Bewohnerbeirat wenden
Sie sich bitte an:
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Gesundheitsdienste
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Telefon
0 43 31/2 02-2 31
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7. Gesundheitliche und sonstige Hilfen
Wenn der Hausarzt in einem Notfall
nicht erreichbar ist, sollten Sie den
hausärztlichen Notdienst anrufen
oder, wenn schnelle Hilfe erforderlich ist, den Kranken- bzw. Notarztwagen unter der Nummer 1 12 anfordern.
ärztlichen und psychologischen
Psychotherapeuten vorgehalten.
Selbstverständlich gibt es medizinische Spezialeinrichtungen wie Dialysezentren und Reha-Kliniken. Nähere Angaben zu den aufgeführten
Angeboten können Sie bei Ihrem
Hausarzt bzw. den Krankenkassen
erhalten oder dem Branchenverzeichnis entnehmen. Selbsthilfegruppen sind gegebenenfalls weitere Ansprechpartner.
© AOK-Mediendienst
Erster Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Fragen ist der Hausarzt. Er hat einen umfassenden
Überblick über alle medizinischen
Angebote in der Region.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde stehen für die stationäre ärztliche Versorgung die Kreiskrankenhäuser in
Rendsburg und Eckernförde sowie
die Ostseeklinik Damp zur Verfügung. Am Kreiskrankenhaus Rendsburg wird eine Klinik für Geriatrie
vorgehalten.
Ansprechpartner für medizinische
Fragestellungen ist darüber hinaus
auch Ihre zuständige Krankenkasse.
Weiterhin bestehen im Kreis Rendsburg-Eckernförde therapeutische
Angebote wie: Krankengymnastik/
Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Massagepraxen und medizinische Badebetriebe sowie Heilpraktiker. Psychotherapie wird von
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Dienstag bis Samstag 14.30 bis 17 Uhr,
Sonntag 11 bis 17 Uhr, an Feiertagen 14.30 bis 17 Uhr
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Mai bis Oktober
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7. Gesundheitliche und sonstige Hilfen
7.1. DEMENZ, ALZHEIMER
UND PARKINSON
Was bedeutet Demenz?
(Der nachfolgende Text stammt aus
der Broschüre WEGWEISER DEMENZ
für den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Herausgeber: Alzheimer Gesellschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde e. V.)
Unter dem Begriff Demenz wird eine
Vielzahl an Erkrankungen zusammengefasst, die alle ähnliche Symp­
tome aufweisen. Morbus Alzheimer
ist die häufigste Demenzform.
Der größte Risikofaktor für eine demenzielle Erkrankung ist das Alter.
Die Demenz führt zu einer Verschlechterung der geistigen und im
fortgeschrittenen Stadium auch der
körperlichen Leistungsfähigkeit.
Im Unterschied zu einer Altersvergesslichkeit wird die selbstständige
Lebensführung im Verlauf der Krankheit immer mehr beeinträchtigt.
Sie entwickelt sich in der Regel schleichend. Diagnostisch wird von einer
Demenz gesprochen, wenn über min­
destens sechs Monate chronische
oder fortschreitende Denkschwierigkeiten, Gedächtnis- und Orientierungsstörungen vorliegen, bei Aus-
schluss von Bewusstseinsstörungen.
Verbunden mit einer Demenz sind
Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung, Veränderungen in der Stimmungskontrolle und im sozialen
Verhalten festzustellen. Kennzeichnend ist, dass neben den lang anhaltenden, deutlichen Beeinträchtigungen im Kurz- und Langzeitgedächtnis mindestens eine weitere der
folgenden Störungen auftritt:
· Abnahme der Urteilsfähigkeit und
des Denkvermögens
· Sprachstörungen/Störungen des
Sprachverständnisses (Aphasie)
· Störungen des Erkennens (Agnosie)
·Störungen von Handlungsabläufen/im Gebrauch von Gegenständen (Apraxie).
Es empfiehlt sich eine frühzeitige
Diagnostik, um andere Erkrankungen, die ähnliche Symptome zeigen,
auszuschließen.
Für Angehörige und Betroffene gibt
es verschiedene Möglichkeiten, Hilfe zu finden:
Alzheimer Gesellschaft
Rendsburg-Eckernförde e. V.
Düppelstraße 12, 24768 Rendsburg
Telefon
01 76/35 27 53 89
www.demenz-sh.de
Pflegestützpunkte im Kreis
Rendsburg-Eckernförde
(Beratungsstellen siehe Seite 9)
Parkinson-Hauptsymptome
Die Parkinson-Symptome entwickeln sich in aller Regel schleichend.
Meist beginnen sie auf einer Körperseite, später breiten sie sich auch auf
die andere Seite aus und nehmen in
ihrer Intensität im Verlaufe der Erkrankung immer weiter zu. Die typischen Parkinson-Symptome sind:
· Bewegungsverlangsamung bis
hin zur Bewegungsstarre
·Muskelsteifheit
· Muskelzittern in Ruhe
· mangelnde Stabilität der
aufrechten Körperhaltung.
Die Erkrankung hat sehr häufig auch
einen großen Einfluss auf die Stimmungslage und die intellektuelle
Leistungsfähigkeit – diese kann immer weiter abnehmen und eine Demenz entstehen.
Deutsche Parkinson Vereinigung e. V. – Schleswig-Holstein
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7. Gesundheitliche und sonstige Hilfen
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des Kirchenkreises
Rendsburg-Eckernförde
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Do. 10.00 Uhr
· Gettorfer Tafel – Außenstelle
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Ausgabe: Mühlenhof
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Hohenwestedter Tafel
Margrit Steiner
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Ausgabe:
Thomas-Haus, Lindenstraße 42
Do. 16.00-17.00 Uhr
Kronshagener Tafel
Träger: Kieler Tafel 04 31/53 59 10
Ausgabe: Christus-Gemeinde
Kopperpahler Allee 12
Di. 11.00-12.00 Uhr
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7.2. TAFELN
Nortorfer Tafel
Ingrid Fehrle
0 43 92/39 85
Ausgabe: Kleine Mühlenstraße 4
Di. + Fr. 14.30-15.30 Uhr
Rendsburger Tafel
Träger: Diakonisches Werk
des Kirchenkreises
Rendsburg-Eckernförde
Telefon
0 43 31/6 96 30
Standorte:
·Haus Materialhofstraße 7
Mo.-Fr. 12.00-12.45 Uhr
·Ev. Gemeindehaus in
der Parksiedlung
Mo.-Fr. 12.00-12.30 Uhr
·Grundschule Mastbrook
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·Bredtstedter Straße 11
Mo.-Fr. 11.15-14.00 Uhr
· Bürgerzentrum Osterrönfeld Di. 13.30 Uhr
·Ev. Gemeindezentrum
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·Bredstedter Straße 11
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· Grund- und Regionalschule
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An der Schule 1
Di. ab 15:00 Uhr
·Ausgabe Tafelausweise
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Do. 10.00-12.00 Uhr
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8. Ehrenamt | Bildung | Sport
8.1. EHRENAMT
Viele Angebote im Kreis werden von
Ehrenamtlichen getragen. Das bürgerschaftliche Engagement spielt
eine zentrale Rolle und ist unverzichtbar für den Zusammenhalt der
Gesellschaft. Ehrenamtler schaffen
in der Gesellschaft eine Atmosphäre
der Solidarität, der Zugehörigkeit
und des gegenseitigen Vertrauens.
Neben der Tätigkeit in Vereinen und
Verbänden, Kirchen, karitativen und
anderen gemeinnützigen Organisationen oder der Hospizbewegung
kann das Ehrenamt die Mitarbeit in
Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftsinitiativen, z. B. in Tauschringen, oder
auch die Arbeit in Parteien und Gewerkschaften umfassen.
Weiteres können Sie im Internet unter www.ehrenamt-sh.de erfahren.
8.2. BILDUNG
48
Man spricht viel vom lebenslangen
Lernen. Vielleicht haben auch Sie
Lust, sich etwas Neues anzueignen.
Ob mit dem Computer umzugehen,
E-Mails zu schreiben und die Möglichkeiten des Internets zu nutzen,
eine Sprache zu lernen, etwas für
Körper und Geist zu tun oder einen
Kurs oder Vortrag zu einem Thema
zu besuchen, das Sie schon immer
interessiert hat – im Kreis gibt es viele Möglichkeiten dafür.
Die zahlreichen Angebote des Nordkollegs in Rendsburg sowie derzahlreichen Volkshochschulen und Familienbildungsstätten sind in Programmheften erfasst und liegen
kreisweit aus. Informationen zu parallelen Angeboten auf Dänisch bietet das Sekretariat des dänischen
Kulturverbandes SSF in Eckernförde.
Sie haben die Möglichkeit, die öffentlichen Büchereien zu nutzen.
Universitäten und Fachhochschulen
stehen Senioren, auch als Gasthörer,
offen. Darüber hinaus gibt es in allen
Regionen viele Bildungsangebote.
Naturparks, Museen, Galerien und
Ausstellungen laden zu Besuchen
ein. Die Musik- und Theaterlandschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde bietet Ihnen zahlreiche Angebote zum Genießen.
Einen guten Überblick über Weiterbildungsmöglichkeiten, Museen,
Bühnen und den aktuellen Veranstaltungskalender bietet Ihnen die
Internetseite des Kreises unter
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
> Bildung-Kultur
Dansk Sekretariat for Rendsborg/
Egernførde amt
H.-C.-Andersen-Weg 8
24340 Eckernförde
Telefon
0 43 51/25 27
[email protected]
Nordkolleg Rendsburg GmbH
Am Gerhardshain 44
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/14 38-0
[email protected]
www.nordkolleg.de
Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e. V.
Holstenbrücke 7, 24103 Kiel
Telefon
04 31/97 98 40
[email protected]
www.vhs-sh.de
8.3. SPORT
Sport ist wichtig, nicht nur für Körper
und Gesundheit, sondern auch, um
sich gemeinsam zu bewegen und
Kontakte zu pflegen. Bewegung för© AOK-Mediendienst
dert die körperliche Leistungsfähigkeit, die geistige Beweglichkeit und
damit die Lebensqualität.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben Sie alle Möglichkeiten, an der
frischen Luft Sport zu treiben oder
sich zu bewegen. Nutzen Sie die
landschaftliche Vielfalt, geprägt von
der Ostseeküste, Seen, Hügeln und
Flüssen sowie dem Nord-Ostsee-Kanal, ein umfangreiches Wander- und
Radwegenetz sowie die Möglichkeit
der Ausübung zahlreicher Wassersportarten.
Auf örtlicher Ebene gibt es eine große Zahl von Sportvereinen, die verschiedenste Sportarten anbieten,
sowie Fitnesszentren, in denen man
allein oder in Gruppen sich unter
Anleitung bewegen kann. In den
größeren Orten gibt es Schwimmbäder.
Kreissportverband
Am Grünen Kranz 4
24768 Rendsburg
Telefon
0 43 31/2 71 05
[email protected]
www.ksv-rd-eck.de
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Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester GmbH
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Musiktheater
+ Schauspiel +©
Ballett + Konzerte
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Das
Schleswig-Holsteinische Landestheater ist die größte Landesbühne in Deutschland.
Seit der Gründung im Jahr 1974 tourt das Landestheater mit seinem festen Schauspiel- und
Musiktheaterensemble durchs Land zwischen den Meeren Schleswig-Holsteins. In Flensburg
ist seitdem das Musiktheater angesiedelt, in Rendsburg und Schleswig das Sprechtheater.
Der Spielplan des Landestheaters zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus und verspricht
mit seinem attraktiven Schauspiel-, Musiktheater- und Konzert-Programm im Theater
Rendsburg, das auch Sonntagnachmittags-Vorstellungen um 16 Uhr im Großen Haus
beinhaltet, abwechslungsreiche und spannende Unterhaltung. Herzlich Willkommen!
Unsere Abonnement-Beraterin Andrea Schulz informiert Sie gern: 04621/967026 (Mo-Fr: 1013 Uhr) oder nutzen Sie den direkten Kontakt an der Theaterkasse (Mo-Sa: 9.30-13 Uhr und
Mo-Fr: 16.30-18.30 Uhr) oder über die Mail-Adresse: [email protected].
Karten und Infos
an den Theaterkassen
Flensburg: 0461-23388
Rendsburg: 04331-23447
Schleswig: 04621-25989
www.sh-landestheater.de
9. Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte
endet haben, mit Wohnsitz im Kreis
Rendsburg-Eckernförde gemeldet
und Mitglied in einem örtlichen Seniorenrat oder -beirat sein. Sie dürfen
weder dem Kreistag noch einer Gemeindevertretung im Kreis Rendsburg-Eckernförde angehören.
Zu sehen sind:
Vorn von li. Rolf Schmidt, Altenholz; Renate Gorny, Eckernförde; Wera Jaensch,
Flintbek; Jutta Kock, Nortorf; Uwe Giermann, Büdelsdorf; Ilsabe Raasch, Molfsee.
Hinten li. Hans Müller, Rendsburg; Manfred Schröter, Gettorf; Horst Trube, Osdorf;
Peter Ohlsen, Westerrönfeld; Horst Wobig, Owschlag; Uwe Hartwig, Kronshagen;
Albert Holzer, Bordesholm.
9. SENIORENVERTRETUNGEN
In vielen kreisangehörigen Städten
und Gemeinden sind Seniorenbeiräte bzw. Seniorenräte eingerichtet
worden. Sie sind über alle wichtigen
Angelegenheiten zu unterrichten,
die ältere Menschen betreffen.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat
zur Wahrung der Interessen seiner
älteren Einwohner einen Kreisseniorenbeirat gebildet. Er ist unabhängig,
parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, müssen
am Wahltag das 60. Lebensjahr voll-
Der Kreisseniorenbeirat vertritt die
Interessen der älteren Einwohner,
setzt sich für deren Belange ein, fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Institutionen der
Altenhilfe, gibt praktische Hilfen und
regt Initiativen zur Selbsthilfe unter
den Senioren an. Er hilft bei der Bildung weiterer Seniorenbeiräte in
den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises.
Zu den Aufgaben des Kreisseniorenbeirates gehört insbesondere auch
die Unterstützung des Kreistages
und dessen Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Senioren im Kreis Rendsburg-Eckernförde betreffen. Der
Kreisseniorenbeirat ist in jedem
Fachausschuss und themenbezogen in Arbeits-/Projektgruppen des
Kreises vertreten.
51
Notrufe
SOZIALE NOTDIENSTE
PflegeNotTelefon 0 18 02/49 48 47**
Telefonseelsorge 08 00/111 0 111*
und 08 00/111 0 222*
Opferhilfe
WEISSER RING e. V.
116 006*
52
MEDIZINISCHE NOTDIENSTE
Ärztlicher
Bereitschaftsdienst
116 117*
Apothekennotdienst
08 00/22 82 80*
Gift-Notrufzentrale 05 51/1 92 40
KARTENNOTDIENST
Karten Sperrnotruf
116 116*
*kostenfrei
** 6 Cent je Verbindung,
Mobil 42 Cent je Min.
Herausgeber
inixmedia GmbH
Marketing & Medienberatung
HRB 5629, Kiel
Geschäftsführer:
Thorsten Drewitz, Maurizio Tassillo
Liesenhörnweg 13, 24222 Schwentinental
Tel. 0431/66 848-60, Fax 0431/66 848-70
[email protected], www.inixmedia.de
Im Auftrag des Kreises
Rendsburg-Eckernförde
2. Auflage, Ausgabe 2016
Redaktion Verlag: Gabriele Gronau
Lektorat Verlag: Lea Gutscher,
Stefan Meckel
Redaktion Kreis
Rendsburg-Eckernförde:
Sozial- und Gesundheitsausschuss:
Herr Kaminski, Herr Fleischer, Herr
Schulz, Frau Meyer, Frau Khuen-­
Rauter, Frau Burmeister, Herr Büchert
Kreisbeauftragter für Menschen
mit Behinderung: Herr Völker
Kreisseniorenbeirat: Frau Jaensch
Kreisverwaltung:
Herr Radant, Herr Schröder
Anzeigenberatung:
Heinz Bitterberg, Kai Eckhardt,
Sylvia Klönhammer
Layout/Satz: Rika Behrendt
Titelfotos: Hans Werner Schulz,
www.pixelio.de; Rainer Sturm,
www.pixelio.de; Jürgen Weingarten,
www.pixelio.de; angieconscious,
www.pixelio.de
PN 1263
© www.pixabay.com
ALLGEMEINE NOTDIENSTE
Polizei
1 10
Feuerwehr/Rettungsdienst/
Notarzt
1 12
Impressum
Text, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des
Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck
– auch auszugsweise – nicht gestattet.
Weder der Kreis Rendsburg-Eckernförde noch der
Verlag können für die Vollständigkeit und korrekte
Wiedergabe der Inhalte eine Gewähr übernehmen.
Branchen
Bauen, Wohnen und Garten ............................................................................................. 6
Dienstleister ..................................................................................................................... 6, 8, 12, 42
Ich bedanke mich bei allen
Essen & Trinken ............................................................................................................................. 6, 44
Inserenten, die meiner
Gesundheit & Tiergesundheit ................ 2, 4, 14, 18, 32, 34, 36,
Beratung vertraut haben und
38, 42, 44, 46, U2, U4
wünsche allen viel
Kultur, Freizeit & Gesellschaft ......................................................................... 44, 50
Erfolg und gute Geschäfte!
Mobilität, Kfz und Zweiräder ............................................................................... 6, 42
Sylvia Klönhammer
Recht, Steuern, Finanzen & Versicherung .................................... 6, 26
Rund ums Tier .............................................................................................................................................. 8
Soziales & Seniorenangebote ..................................... 4, 14, 32, 34, 36,
38, 44, 46, U2
Trauerfall ........................................................................................................................................ 8, 12, 26 Die Broschüre finden Sie auch im Internet unter:
www.senioren-kreis-rendsburg-eckernfoerde.proaktiv.de
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Wir geben Kommunen ein Gesicht.
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Wir sind:
Ein erfolgreicher Verlag im Bereich der kommunalen Printmedien mit
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Selbstständige AußendienstmitarbeiterInnen
mit Spaß am Verkauf, gern auch branchenfremd, für die Regionen
Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen.
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Sorgfältige Einarbeitung, regelmäßiges leistungsgerechtes Einkommen,
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Liesenhörnweg 13
24222 Schwentinental
Fon 0431/6 68 48-60
[email protected]
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Mo-Fr : 8.00-19.00Uhrdurchgehend
Sa : 8.00-13.00Uhr
www.stadt-apotheke-nortorf.de