Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes zum Befahren des

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Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes zum Befahren des
Landratsamt Starnberg
Fachbereich 41
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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Antrag auf Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes zum Befahren des Starnberger Sees
Als Anlage fügen Sie bitte 1 Bild über die Seitenansicht des Bootes sowie 1 Ausfertigung des Kaufvertrages bei
1.
a) Antragsteller
Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
Geburtsort
Tel.-Nr.
b) Bootseigner (nur ausfüllen, wenn nicht identisch mit Antragsteller)
Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
2.
Geburtsort
Tel.-Nr.
a) Bootsdaten
War für das Boot bereits eine Genehmigung erteilt?
ja
Wenn ja, vorhergehender Genehmigungsinhaber
nein
Welche Zulassungs-Nr. hatte das Boot vorher?
Auf welchem Gewässer?
b) Bootskörper
Hersteller
Länge (m)
Baujahr
Bau-Nr.
Breite (m)
Material
zulässige Personenzahl
Außenborder
Hersteller
Baujahr
Leistung kW (1 kW = 1,36 PS)
Höchstgeschwindigkeit km/h
c) Motor
Innenborder
Motor-Nr.
Öffnungszeiten: Bitte innerhalb der Zeiten
Mo., Di. u. Do. 7.30 - 18.00 Uhr, Mi. 7.30 - 14.00 Uhr
Fr. 7.30 - 16.00 Uhr einen Termin vereinbaren
Formblatt-Nr. (Stand: Aug15)
412_0003a_wfb_zulassung_motorboot_starnberger_see
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Landratsamt Starnberg
Wasserrecht
Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-408
Fax: 08151 148-473
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.landkreis-starnberg.de
d) Ausrüstung des Bootes
Buglicht (vorn) weiß
ja
nein
Steuerbordlicht (rechts) grün
ja
nein
Backbordlicht (links) rot
ja
nein
Hecklicht (hinten) weiß
ja
nein
Hupe oder Nebelhorn
ja
nein
Notlampe
ja
nein
Feuerlöscher
ja
nein
Rettungsmittel
Geschwindigkeitsmesser
ja
nein
(vorgeschrieben für Motorboote mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit)
Verwendungszweck des Bootes (z. B. privat, Arbeitsboot, Rettungsboot usw.)
e) Liegeplatz des Bootes (bitte genau angeben)
f)
Gleichzeitig wird die Genehmigung zum Wasserskifahren beantragt
ja
nein
Die Motorbootgenehmigung wird dem Antragsteller zum Befahren des Starnberger Sees durch kostenpflichtigen Bescheid erteilt. Bei
Nichtanwesenheit des Antragstellers im Motorboot soll die Führung des Bootes nach folgenden Familienangehörigen (Ehegatte und Verwandte in
gerader Linie - nicht Geschwister), die das Mindestalter von 18 Jahren haben, erlaubt werden:
Familienname, Vorname
Geburtsdatum
Verwandtschaftsgrad
Hinweise:
1.
Der Antragsvordruck muss vollständig ausgefüllt sein, da sonst keine Bearbeitung möglich ist.
2.
Die öffentlich-rechtliche Bootsgenehmigung wird durch das Landratsamt Starnberg erteilt. Der Austausch des Bootskörpers oder des Motors während
der Laufzeit der Genehmigung ist dem Landratsamt anzuzeigen.
3.
Gebühren
a)
Die Genehmigungsgebühr sowie die Zahlungsabwicklung enthält der zu erlassende öffentlich-rechtliche Bescheid des Landratsamtes.
b)
Das privatrechtliche Nutzungsrecht für das Befahren des Starnberger Sees wird von der Bayer. Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und
Seen (Gewässereigentümer) erhoben. Nach Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung erhalten Sie dann von der Staatlichen
Seeverwaltung Starnberg einen privatrechtlichen Gestattungsvertrag.
Ort, Datum
412_0003a_wfb_zulassung_motorboot_starnberger_see
Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers
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Landratsamt Starnberg