Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes zum Befahren des
Transcrição
Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes zum Befahren des
Landratsamt Starnberg Fachbereich 41 Strandbadstraße 2 82319 Starnberg ___ Antrag auf Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes zum Befahren des Starnberger Sees Als Anlage fügen Sie bitte 1 Bild über die Seitenansicht des Bootes sowie 1 Ausfertigung des Kaufvertrages bei 1. a) Antragsteller Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort Geburtsort Tel.-Nr. b) Bootseigner (nur ausfüllen, wenn nicht identisch mit Antragsteller) Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort 2. Geburtsort Tel.-Nr. a) Bootsdaten War für das Boot bereits eine Genehmigung erteilt? ja Wenn ja, vorhergehender Genehmigungsinhaber nein Welche Zulassungs-Nr. hatte das Boot vorher? Auf welchem Gewässer? b) Bootskörper Hersteller Länge (m) Baujahr Bau-Nr. Breite (m) Material zulässige Personenzahl Außenborder Hersteller Baujahr Leistung kW (1 kW = 1,36 PS) Höchstgeschwindigkeit km/h c) Motor Innenborder Motor-Nr. Öffnungszeiten: Bitte innerhalb der Zeiten Mo., Di. u. Do. 7.30 - 18.00 Uhr, Mi. 7.30 - 14.00 Uhr Fr. 7.30 - 16.00 Uhr einen Termin vereinbaren Formblatt-Nr. (Stand: Aug15) 412_0003a_wfb_zulassung_motorboot_starnberger_see Seite 1 von 2 Landratsamt Starnberg Wasserrecht Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg Telefon: 08151 148-408 Fax: 08151 148-473 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.landkreis-starnberg.de d) Ausrüstung des Bootes Buglicht (vorn) weiß ja nein Steuerbordlicht (rechts) grün ja nein Backbordlicht (links) rot ja nein Hecklicht (hinten) weiß ja nein Hupe oder Nebelhorn ja nein Notlampe ja nein Feuerlöscher ja nein Rettungsmittel Geschwindigkeitsmesser ja nein (vorgeschrieben für Motorboote mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit) Verwendungszweck des Bootes (z. B. privat, Arbeitsboot, Rettungsboot usw.) e) Liegeplatz des Bootes (bitte genau angeben) f) Gleichzeitig wird die Genehmigung zum Wasserskifahren beantragt ja nein Die Motorbootgenehmigung wird dem Antragsteller zum Befahren des Starnberger Sees durch kostenpflichtigen Bescheid erteilt. Bei Nichtanwesenheit des Antragstellers im Motorboot soll die Führung des Bootes nach folgenden Familienangehörigen (Ehegatte und Verwandte in gerader Linie - nicht Geschwister), die das Mindestalter von 18 Jahren haben, erlaubt werden: Familienname, Vorname Geburtsdatum Verwandtschaftsgrad Hinweise: 1. Der Antragsvordruck muss vollständig ausgefüllt sein, da sonst keine Bearbeitung möglich ist. 2. Die öffentlich-rechtliche Bootsgenehmigung wird durch das Landratsamt Starnberg erteilt. Der Austausch des Bootskörpers oder des Motors während der Laufzeit der Genehmigung ist dem Landratsamt anzuzeigen. 3. Gebühren a) Die Genehmigungsgebühr sowie die Zahlungsabwicklung enthält der zu erlassende öffentlich-rechtliche Bescheid des Landratsamtes. b) Das privatrechtliche Nutzungsrecht für das Befahren des Starnberger Sees wird von der Bayer. Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (Gewässereigentümer) erhoben. Nach Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung erhalten Sie dann von der Staatlichen Seeverwaltung Starnberg einen privatrechtlichen Gestattungsvertrag. Ort, Datum 412_0003a_wfb_zulassung_motorboot_starnberger_see Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers Seite 2 von 2 Landratsamt Starnberg