Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
VisagistIn Ähnliche Bezeichnung(en): Make Up Artist (m./w.) Berufsbeschreibung VisagistInnen gestalten Gesichter und Masken mit den Mitteln der dekorativen Kosmetik. Sie betonen oder kaschieren vorhandene Gesichtszüge je nach vorgegebener Aufgabenstellung für Foto- und Filmproduktionen, Theater- und Opernaufführungen oder für private Anlässe. Dabei korrigieren sie Unregelmäßigkeiten und decken Unreinheiten sowie Unebenheiten der Haut ab. Sie verwenden bei ihrer Arbeit Schminkutensilien wie Pinsel, Bürsten, Schwämmchen und Farben, Cremen, Puder etc. VisagistInnen arbeiten in Ateliers und Studios von Film- und Fernsehanstalten, Umkleideräumen in Theater- und Opernhäusern usw. mit FotografInnen, StylistInnen, RegisseurInnen, KostümbildnerInnen, FriseurInnen etc. zusammen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche VisagistInnen sind SpezialistInnen für die kosmetische Gestaltung des Gesichts und des Gesichtsausdrucks. Sie arbeiten in der Mode-, Werbe-, Foto-, Theater- oder Filmbranche sowie in Kosmetik- und Frisiersalons. VisagistInnen gestalten Gesichter, indem sie mittels verschiedener Schminktechniken und -präparaten Gesichtszüge, Hautfarben, Augen- und Lippenpartien betonen oder kaschieren. Zur Aufgabenpalette von VisagistInnen gehören das Schminken von Mannequins und Fotomodellen, von FernsehmoderatorInnen und NachrichtensprecherInnen sowie von SchauspielerInnen und SängerInnen. Aber auch Bodypainting oder Körpervisagistik kann in ihren Tätigkeitsbereich fallen. Bei Film- und Fernsehproduktionen etwa stellen sie Unfall- und Körperverletzungen dar (siehe MaskenbildnerIn). Weiters halten sie Stil- und Stylingberatungen ab und führen Schminkkurse durch (siehe Farb- und TypberaterIn). Bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen, besprechen VisagistInnen mit ihren KundInnen die Aufgabenstellung. Je nachdem, ob es sich um eine Foto-, Film-, Theater- oder Opernproduktion oder private Anlässe wie z. B. Hochzeiten handelt, legen sie verschiedene Schwerpunkte, Schminktechniken und Schminkprodukte fest. Sie reinigen die Gesichtshaut, bereiten sie für die Behandlung vor und führen dann verschiedene Schminkmaßnahmen wie Auftragen von Make-up, Puder, Rouche, Mascara, Lippenstift etc. durch. Sie kleben Wimpern auf und gestalten Augenbrauen und Fingernägel. Mitunter wenden VisagistInnen auch Permanent-Make-up-Techniken an, wobei sie sterile Akupunkturnadeln verwenden, um Augenbrauen, Augenlider und Lippen durch Farbpigmente langanhaltend zu verändern oder zu korrigieren. Dies soll den Schminkaufwand, vor allem das tägliche Ab- und Aufschminken, ersparen - eine Behandlung bzw. Schminksitzung dauert oft mehrere Stunden. Arbeitsmittel VisagistInnen hantieren bei ihrer Arbeit mit Schminkwerkzeugen wie z. B. Pinsel, Bürsten, Spiegel, Haarspangen, Klammern und Schwämmchen. Sie kennen und verwenden Schminkmittel und Kosmetikprodukte aller Art wie z. B. Make-Up Cremes, Puder, Abdeckstifte, Lippenstifte, Wimperntusche, Mascara, Lidschatten, Kayal, Rouge oder Reinigungscremes. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte VisagistInnen arbeiten in Kosmetik- und Frisiersalons, in Ateliers und Studios von Fernseh- und Filmanstalten, in Theaterund Opernhäuser oder bei Fotoagenturen. Sie arbeiten je nach Auftrag und Aufgabenschwerpunkt mit SchauspielerInnen, SängerInnen, TänzerInnen, ChoreografInnen, RegisseurInnen, MaskenbildnerInnen oder Models (siehe Fotomodel (m./w.)) sowie mit StylistInnen (siehe FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) (Lehrberuf)) zusammen. Je nach Betrieb und Auftrag arbeiten sie auch abends, nachts und an Wochenenden. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● Gesichter mittels verschiedener Schminktechniken und Schminkmittel gestalten Gesichtszüge je nach vorgegebener Aufgabenstellung betonen oder kaschieren Aufgabenstellung nach gegebenem Anlass mit den KundInnen besprechen (Fotoshooting, Film- und Theaterrollen, Hochzeit etc.) einzelne Gesichtspartien vermessen Gesichtshaut für das Make-up vorbereiten, reinigen, entfetten Unregelmäßigkeiten und Hautunreinheiten, Äderchen oder Narben abdecken Bodypaintings und Permanent-Make-up durchführen Schulungen, Seminare und Schminkkurse organisieren und durchführen Unternehmen und Institutionen ● ● ● ● ● ● ● Film- und Fernsehgesellschaften Theaterbühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser Foto- und Modellagenturen Kuranstalten, Fitnessstudios Friseur- und Kosmetiksalons Parfümerien, Drogerien als selbstständige/freiberufliche BeraterInnen Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● ● ● Auge-Hand-Koordination Farbsehen Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung - Stehen Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit Gefühl für Farben und Formen gestalterische Fähigkeit gutes Augenmaß handwerkliche Geschicklichkeit Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● ● ● Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Bereitschaft zum Zuhören Einfühlungsvermögen Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreude Kritikfähigkeit ● KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● Flexibilität Freundlichkeit Geduld Kreativität Modebewusstsein Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● Farb- und TypberaterIn Fotomodel (m./w.) FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) (Lehrberuf) FußpflegerIn (Lehrberuf) KosmetikerIn (Lehrberuf) MaskenbildnerIn ModedesignerIn Selbstständigkeit Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen folgender reglementierter Gewerbe möglich: a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke: ● Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBl. II Nr. 139/2003 (Novelle mit Artikel 56 BGBl. II Nr. 399/2008), Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende BGBl. II Nr. 262/2008 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Freies Gewerbe: ● Farb-, Typ- und Stilberatung betreffend Farben, Bekleidung und Accessoires nach geschmacklichen und optischen Gesichtspunkten Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● Der Kosmetikführer im InternetInternet: http://www.kosmetik-international.de © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft