Infoblatt zum Wohnberechtigungsschein
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Infoblatt zum Wohnberechtigungsschein
Sie möchten einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen? Was dürfen Sie im Jahr verdienen, um noch einen WBS zu erhalten? Wenn Sie berufstätig sind 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 26.678 EUR im Jahr (brutto!) 38.042 EUR im Jahr (brutto!) 40.011 EUR im Jahr (brutto!) 48.042 EUR im Jahr (brutto!) Wenn Sie Lohnersatzleistungen beziehen (z.B. Leistungen vom Arbeitsamt) 1 Person 17.000 EUR im Jahr 2 Personen 20.500 EUR im Jahr 3 Personen 25.800 EUR im Jahr 4 Personen 31.100 EUR im Jahr Wenn Sie Rentner sind 1 Person 2 Personen 18.991 EUR im Jahr (brutto!) 27.325 EUR im Jahr (brutto!) Durch die geänderten Berechnungsgrundlagen sind die genannten Beträge nur als grober Anhaltspunkt anzusehen. Treffen verschiedene Einkommensarten ç auch innerhalb der Familie ç zusammen, kann es zu starken Abweichungen der o.g. Beträge kommen. (Die Angaben sind im übrigen unverbindlich, entscheidend ist die Berechnung bei Antragstellung!!) Für bestimmte Personenkreise (z.B. Schwerbehinderte) gibt es noch Freibeträge, die die Einkommensgrenze erhöhen. Ferner gibt es noch einen so genannten WBS „2. Förderweg“ für bestimmte Wohnungen, für den andere Wohnungsgrößen und Einkommensgrenzen gelten. Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Abteilung Grundsicherung, Wohnen und Arbeiten beraten!! Welche Wohnberechtigungsscheine gibt es nun? Allgemeiner WBS: für eine beliebige öffentlich geförderte Wohnung Gezielter WBS: für eine ganz bestimmte (=gezielte) öffentlich geförderte Wohnung Wie gross darf die Wohnung sein? 1 Person 2 Personen 3 Personen 50 qm oder 1 Raum 65 qm oder 2 Räume 80 qm oder 3 Räume Für jede weitere Person zzgl. 15 qm oder 1 Raum. Unter bestimmten Umständen ist eine geringfügige Überschreitung von maximal 5 qm zulässig. Auch hier gibt es wieder Ausnahmen für bestimmte Personenkreise. Fragen Sie ihre Abteilung Grundsicherung, Wohnen und Arbeiten!! Wie beantragen Sie nun den Wohnberechtigungsschein? Bitte bringen Sie Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor Antragstellung mit. Berufstätige müssen sich vom Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung (Vordrucke erhältlich bei der Abteilung Grundsicherung, Wohnen und Arbeiten oder bei den Wohnungsgesellschaften) ausstellen lassen. Sollten Sie Leistungen von Arbeitsamt, Krankenkasse, ARGE usw. beziehen, benötigen wir die aktuellen Bescheide. Beziehen Sie ALG II durch Arbeitsamt oder ARGE müssen Sie sich vor Antragstellung den Umzug bzw. die Übernahme der Miete von dort genehmigen lassen Rentner weisen ihre Einkünfte durch Vorlage ihrer aktuellen Rentenbescheide nach (auch Werks und Betriebsrenten). Bitte bringen Sie auch Schwerbehindertenausweise oder Nachweise über Pflegegeld mit. Ggf. bringen Sie bitte einen gezielten Antrag Ihres Vermieters/Ihrer Wohnungsgesellschaft mit. In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies ergibt sich dann aus einem Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Bei Antragstellung ist die Verwaltungsgebühr zu entrichten!! Was kostet ein Wohnberechtigungsschein? Die Verwaltungsgebühren für einen WBS liegen je nach Art des WBS zwischen 10 € und 30 €. Die Bearbeitung des WBS dauert ab Antragstellung ca. eine Woche. Der WBS ist ein Jahr gültig (d.h., Sie müssen mit dem WBS innerhalb eines Jahres eine Wohnung bezogen haben). Sollten Sie trotz dieser Informationen noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an die Stadt Lünen Wohnen und Arbeiten WillyçBrandtçPlatz 1 44532 Lünen Tel.: 02306 104ç1658 wenden. Neufassung 2010