Die Feuerwehr des Saarpfalz
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Die Feuerwehr des Saarpfalz
Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Truppführerausbildung ABC-Gefahrstoffe Stand 2009 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Stadt Bexbach Gemeinde Gersheim Stadt Blieskastel Gemeinde Kirkel Stadt Homburg Saarpfalz-Kreis Gemeinde Mandelbachtal Stadt St. Ingbert 2 Inhalt Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung - Kennzeichnung im Transport und ortsfesten Bereich - Maßnahmegruppen - Grundlagen Gefahrstoffeigenschaften - Besonderheiten im ABC-Einsatz - Verhalten im ABC-Einsatz 3 Gesetzliche Grundlagen Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung - Chemikaliengesetz (ChemG) - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) - Gefahrgutverordnung ~ GGVSEB (Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt) ~ GGVSee - Gerätesicherheitsgesetze (GSG) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 4 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Transportkennzeichnung mit Gefahrzetteln nach GGVSEB 5 GHS Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme. Mit der Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien auf GHS werden die bisher gewohnten rechteckigen orangefarbenen Gefahrstoffsymbole durch neue Gefahrenpiktogramme (rotumrandete Rauten mit schwarzen Symbolen auf weißem Grund) abgelöst. Dabei sind für die EU Übergangsfristen für Stoffe voraussichtlich bis Dezember 2010 und für Zubereitungen (zukünftig dann als Gemische bezeichnet) bis zum Juni 2015 vorgesehen. In der Übergangszeit bis zu diesen Terminen muss im Sicherheitsdatenblatt (schriftliche Weisung) auch die alte Einstufung angegeben sein. 6 Gefahrenklasse 1 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Explosive Stoffe und Gegenstände mit explosiven Stoffen Abnehmende Gefahr 1.4 1.1-1.3 Gefahr Achtung 1.5 1.6 Gefahr keine Kennzeichnung Für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 7 Gefahrenklasse 2 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase Nicht brennbares, nicht giftiges Gas Brennbares Gas Giftiges Gas Gefahr Gefahr Gefahr Für unter Druck stehende Gase Für entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten oder Feststoffe Für akut toxische Stoffe und Gemische 8 Gefahrenklasse 3 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Entzündbare flüssige Stoffe F Entzündbare Flüssigkeit Gefahr Achtung Für entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten oder Feststoffe 9 Gefahrenklasse 4 4.1 entzündbarer feste Stoffe 4.2 selbstentzündliche Stoffe Gefahr Gefahr Achtung Achtung Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 4.3 Stoffe die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln Gefahr Für entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten oder Feststoffe 10 Gefahrenklasse 5 5.1 entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Gefahr Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 5.2 organisches Peroxyde Gefahr Achtung Für entzündend (oxidierend) wirkende Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe 11 Gefahrenklasse 6 6.1 giftiger Stoff für akut toxische Stoffe und Gemische Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 6.2 ansteckungsfähige Stoff nicht im GHS 12 Gefahrenklasse 7 5 µSv/h Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 500 µSv/h 2000 µSv/h Radioaktive Stoffe Radioaktive Stoffe Radioaktive Stoffe Radioaktive Stoffe nicht im GHS 13 Gefahrenklasse 8 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Ätzende Stoffe Gefahr Achtung Für Stoffe und Gemische, die auf Metalle korrosiv, hautätzend und/oder schwer augenschädigend wirken 14 Gefahrenklasse 9 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Verschiedene gefährliche Stoffe Achtung Für Stoffe und Gemische, die akut oder chronisch Gewässer gefährden 15 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung 16 Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung Gefahr Gefahr Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Gefahr 17 Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Gefahr Gefahr 18 Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Gefahr Warnung Warnung 19 Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Gefahr Gefahr 20 R / S - Sätze R-Sätze : Hinweise auf besondere Gefahren (z.B. : R 35 Verursacht schwere Verletzungen) S-Sätze : Sicherheitsratschläge (z.B. : S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt konsultieren) Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 21 Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Etikettenbeispiel für Gefahrstoffgebinde: Flußsäure 40% R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 35 Verursacht schwere Verätzungen S 7/9 S 37/39 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren Bei Arbeit geeignete Schutzhandschuhe u. Schutzbrille tragen Fluorimat KG, Liebigstr.1456789 Rheinhessen; Tel. 0123/4567899 22 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung GGVSEB Kennzeichnung von Gefahrguttransporten nach Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/ Binnenschifffahrt 23 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Kennzeichnung nach GGVSEB Neutrale orangene Warntafel Warntafeln ohne Kennzeichnungsnummern weisen darauf hin, dass das Fahrzeug gefährliche Güter transportiert. Das können verschiedene Stückgüter, Tanks mit unterschiedlichem Inhalt oder explosive Stoffe der Klasse 1 sein. Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 24 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Kennzeichnung nach GGVSEB Geteilte orangefarbene Warntafel 33 1203 Gefahrnummer (Kennzeichnung der Gefahr) Stoffnummer (Kennzeichnung des Stoffes) Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 25 Gefahrennummer Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 2 Entweichen von Gas 20 1066 3 Entzündbarkeiten von Flüssigkeiten 33 1203 4 Entzündbarkeit von Feststoffen 40 1309 (Aluminiumpulver) 50 1485 (Kaliumchlorat) 60 1710 (Trichlorethylen) 5 Oxidierende Wirkung 6 Giftigkeit (Stickstoff) (Ottokraftstoff) Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 26 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Gefahrennummer 7 Radioaktivität 8 9 Ätzwirkung Gefahr einer spontanen Reaktion X Stoff reagiert gefährlich mit Wasser 80 2209 (Formaldehydlösung) 90 2212 (Asbest) X338 1717 (Acetylchlorid) 27 Beispiele Gefahrennummer 22 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Tiefgekühltes Gas Pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich X333 Reagiert (selbstentzündlich) entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich X423 reagiert, wobei brennbare Gase entstehen 44 539 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur im geschmolzenen Zustand befindet Entzündbares, organisches Peroxyd (Sauerstoffreiche Chemische Verbindung) Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 28 Beispiele nach GGVSEB Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Stückguttransport Einkammerfahrzeuge 30 1202 30 1202 oder 30 1202 Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 29 Beispiele nach GGVSEB Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Mehrkammerfahrzeuge 33 1203 33 1203 30 1202 30 1202 33 1203 30 1202 33 1203 33 1203 30 1202 Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 30 Beispiele nach GGVSEB Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 31 Gefahrstoff Aufkleber Am Beispiel einer Sauerstoffflasche Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 32 Flaschenkennzeichnung von Reingasen / Gemischen für den industriellen Einsatz Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Sauerstoff, technisch Helium Acetylen Xenon, Krypton Neon Argon Stickstoff Kohlenstoffdioxid Druckluft Gemisch: Formiergas Argon / Kohlenstoffdioxid Gemisch: (Stickstoff / Wasserstoff) Wasserstoff Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 33 GAMS Gefahr erkennen Flaschenkennzeichnung von Reingasen / Gemischen Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung für den medizinischen Gebrauch und Inhalation Sauerstoff, medizinisch Gemisch: Helium / Sauerstoff Distickstoffoxid, medizinisch Kohlendioxid, medizinisch Gemisch: Sauerstoff / Kohlendioxid Luft / Synthetische Luft Gemisch: Sauerstoff / Distickstoffoxid Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 34 Maßnahmegruppen Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Sind Art und Eigenschaften einer Chemikalie bekannt, kann diese nach FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ in eine Maßnahmegruppe (MG) eingeteilt werden. Mit dieser können Einsatzmaßnahmen geplant und durchgeführt werden. Folgende Maßnahmegruppen sind für die Planung von Bedeutung: 35 Maßnahmegruppen Maßnahmengruppe Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Bezeichnung 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2 Gasförmige Stoffe 3 Entzündbare flüssige Stoffe 4 Sonstige entzündbare Stoffe 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 6 Giftige Stoffe 8 Ätzende Stoffe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Güter Bei den Maßnahmengruppen 1 und 4 sind Gefahrenunterklassen zu beachten! 36 Beispiel Maßnahmegruppe 3 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung MG 3 „Entzündbare flüssige Stoffe“ Gefahren - Dampf/Luft-Gemische sind explosionsgefährlich! - Brandgase können giftig sein! - Ausbreitung über Kanäle, Schächte etc. möglich. - Bei Tankbränden „Boil over“ möglich - Umweltgefahr (Ölalarm!) - Vorsicht bei Wassereinsatz (Fettexplosion) Spezielle Maßnahmen - Atem- und Körperschutz - im Brandfall mit Schaum löschen, Behälter und Umgebung kühlen - Ausbreitung verhindern (Flüssigkeit auffangen, Leckstelle abdichten) - Flüssigkeiten mit Schaum abdecken - Kanalisation und tiefer gelegene Räume sichern - Messgeräte (EX-Messung) einsetzen Zusätzliche Hinweise Absperrung bei Tankwagen, Kesselwagons und Industrietanks: Gefahrenbereich: 50 m Absperrbereich: 300 m Achtung! - Elektrisch betriebene Geräte als Zündquelle beachten (z. B. Funkgeräte, Handscheinwerfer, Mobiltelefon, Funkmeldeempfänger) 37 Gefährdung durch ABCGefahrstoffe Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Inkorporation Kontamination Gefährliche Einwirkung von außen Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 38 Die GAMS - Regel Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung • Gefahr erkennen • Absichern und Absperren • Menschen retten • Spezialkräfte anfordern Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 39 Die Gruppe bei unaufschiebbaren Erstmaßnahmen Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 40 Absperrbereiche Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Äußere Absperrung ZIVILPERSONEN Innere Absperrung HiORG 50 m Dekonplatz Wind Gefahrenbereich FEUERWEHR Diesel Systems Abteilung | 29.04.2009 | © Robert Bosch GmbH 2009. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen. 41 Körperschutz Form 1 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Form 1(A-Einsatz) Feuerwehrschutzbekleidung und Kontaminationsschutzhaube 42 Körperschutz Form 2 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung KontaminationsSchutzanzug InfektionsSchutzanzug FlüssigkeitsSchutzanzug A-Einsatz B-Einsatz C-Einsatz 43 Körperschutz Form 3 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung gasdichter Chemikalienschutzanzug Typ 1a ET Typ 1b ET Achtung, Form 3 darf nur mit Zusatzausbildung eingesetzt werden 44 Begleitpapiere Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Die schriftliche Weisung ist in der in Unterabschnitt 5.4.3.4 ADR 2009 festgelegten Form mitzuführen. Diese schriftliche Weisung ersetzt das Einzel-, die Gruppen- und die Klassenunfallmerkblätter. Unabhängig von den zu transportierenden Gütern und der Beförderung muss nur noch diese eine Weisung mitgeführt werden. Sie soll dem Fahrer generelle Hinweise zum Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen mit den gefährlichen Gütern der einzelnen Gefahrgutklassen geben. Die schriftliche Weisung ist vom Fahrzeugführer im Führerhaus an leicht zugänglicher Stelle aufzubewahren. Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen. Dieses Unfallmerkblatt ist nun vom Beförderer vor Antritt der Fahrt in einer Sprache, die die Fahrzeugbesatzung verstehen kann, zu übergeben. 45 Begleitpapiere Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 46 Begleitpapiere Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung 47 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Arbeitsgruppe Feuerwehr Truppführer ABC - Serge Welsch, Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kirkel - Torsten Strempel, Freiwillige Feuerwehr Stadt Bexbach - Michael Uhl, Freiwillige Feuerwehr Stadt St. Ingbert - Uwe Weis, Freiwillige Feuerwehr Stadt Homburg - Mario Leibrecht, Werkfeuerwehr Robert Bosch GmbH Homburg 48 Brand- und Katastrophenschutz Bereich Ausbildung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 49