UsedomMagazin - Usedom Tourismus GmbH

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UsedomMagazin - Usedom Tourismus GmbH
UsedomMagazin
Willkommen am Meer
Mediadaten 2015/2016
Anzeigenpreisliste Nr. 3. Gültig ab 01.06.2015
Herzlich Willkommen.
Ansprechpartner
Magazin
Termine
AusgABE: 1/2016
Erscheinung
1: Anzeigenschluss2: 1
2
Österreich:
Januar 2016
einzigaRtige
15.10.2015
Terminänderungen möglich
gleichzeitig letztmöglicher Stornotermin
Usedom
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z: 7,50 sFr |
Deutschla
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NatUr pU
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Literaris
Mediadaten 2015/2016
5,50 € | schwei
Usedom
Idee, Konzeption, Kreation
Geomedia Consulting
Clayallee 225 A, 14195 Berlin
Telefon +49 (0)30 794102-31
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1 Ausgabe pro Jahr
D 4,90 €, A 5,50 €, CH 7,50 CHF
30.000 Exemplare
112 Seiten Inhalt + 4 Seiten Umschlag
210 mm breit x 297 mm hoch
2015
Usedom Magazin
Erscheinungsweise Copypreis
Druckauflage Umfang
Heftformat
ausgabe
Titel Anzeigenverwaltung & Abonnentenservice
Usedom Tourismus GmbH
Fenja Saathoff
TeleFON
+49 (0)38378 4771-19
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kultuR
Herausgeber
Usedom Tourismus GmbH
Geschäftsführerin
Dörthe Hausmann
Anschrift Waldstraße 1
D-17429 Seebad Bansin
Ab 01.09.2015
Hauptstraße 42
D-17459 Ostseebad Koserow
Telefon +49 (0)38378 4771-0
Telefax +49 (0)38378 4771-29
E-Mail [email protected]
Internet www.usedom.de
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Das Magazin
Usedom ist Vielfalt!
An den Erfolg des Usedom Magazins 2015 anknüpfend werden auch
in der neuen Ausgabe 2016 die unterschiedlichsten Facetten sowie
die lebendige Vielfalt der Insel beleuchtet und durch die Unterstützung
ausgewählter Journalisten und Fotografen in hochwertiger Form präsentiert. Ende Januar 2016 wird das 116-seitige Usedom Magazin in
einer Auflage von 30.000 Exemplaren als Alternative zur herkömmlichen Imagebroschüre erscheinen. 30.000 Magazine werden über
Presse- und Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der
Schweiz verkauft sowie auf der Insel Usedom in den Vertrieb gegeben.
Der Verkaufspreis liegt bei 4,90 € in Deutschland.
Die Idee
Auf Usedom werden viele Geschichten geschrieben! Einige ausgewählte
zu erzählen ist Anliegen des Usedom Magazins 2016. Atmosphärische
Fotos kombiniert mit spannenden Texten, die Einblicke in das Leben auf
der Insel gewähren und die darauf lebenden Bewohner porträtieren,
bilden den Kern des Magazins. Neben aktuellen Themen und Veranstaltungshighlights gehören auch Insidertipps und Regionaltypisches zu den
Schwerpunkten des Magazins.
Das Ziel
Das Usedom Magazin geht einen Schritt weiter als herkömmliche
Imagebroschüren: Die Insel wird nicht nur in ihrer farbenfrohen
Mannigfaltigkeit präsentiert, sondern auch die kleinen, zumeist unbekannten Geschichten finden hier ihren Platz. Das Usedom Magazin
zeigt, was die Insel und ihre Bewohner ausmacht und stellt ihre
Lebendigkeit in den Mittelpunkt. Auf diese Weise wird nicht nur die
Neugier und Urlaubslust potenzieller Usedom-Urlauber geweckt,
sondern auch das Interesse der Insulaner und Insulanerinnen – weil
er oder sie eben auch ein Teil dieser Geschichten ist.
Das Magazin
Auszug aus der Ausgabe 2015
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Da staunten die Insulaner nicht schlecht – ein berliner
S-bahnwagen mitten auf der Straße und Dutzende bemühten sich, ihn fortzubewegen. Eisenketten rissen, Schiffstaue
ließen die davor gespannten Traktoren wie ein Pferd in
die Höhe ragen – aber der acht Tonnen schwere Koloss
bewegte sich nicht. Nur mit Manneskraft und Schmierseife ließ er sich zentimeterweise bewegen. Als die Polizei
drohte, ihn einfach beiseite zu räumen, hieß das Kommando:
„Zurück zum bahnhof Zempin.“ Wieder lagen 1,5 Kilometer zwischen dem Waggon und dem bestimmungsort, dem
„Lüttenort“. Schließlich hatte die Eisenbahnverwaltung ein
Einsehen, lud ihn auf und transportierte ihn per Schiene bis
kurz vor seinen bestimmungsort. Als das Vorhaben erfolgreich beendet war, wurde mit den Zempinern und Koserowern gefeiert und musiziert.
„Ich bin dann mal pilgern“
Die Via baltica –
Auf dem Jakobsweg von Zirchow nach Zecherin
„Ich bin dann mal weg. Aber
nein, zunächst mal bin ich auf
dem Weg. Genau genommen
auf der Via baltica. Zu ihr
gehört der Usedomer Jakobsweg. Ja, den gibt es tatsächlich.
Und er führt entlang des
Stettiner Haffs über die
Zecheriner brücke aufs
Festland bis nach Münster und
weiter bis hinunter in das
spanische Santiago de compostela. Dem Ort, zu dem sich
derzeit ganze Heerscharen von
Pilgern auf den Weg machen,
um ganz nebenbei auch sich
selbst zu finden. Das habe ich
schon und darum reicht mir
der Usedomer Teil des Weges
vollkommen aus. Wer ich bin?
Ich bin Jana. Herzblut-Erzgebirglerin, Wahl-Insulanerin und
leidenschaftliche Vielwanderin.
dies ist die geschichte von Jana bastin
und ihrem Weg auf der insel usedom.
die bewegungsfreudige Wahl-insulanerin
erzählt von ihren erlebnissen und eindrücken, selbstreflexionen und erfahrungen, die sie auf dem usedomer
Jakobsweg gemacht hat – einem kleinen
teil der „Via baltica“, des baltisch-Westfälischen Jakobsweges von swinemünde
nach münster.
Ich starte in Zirchow, direkt an
der Kirche, wo auf einem
Laternenpfahl das Zeichen der
Jakobs-Pilger zu finden ist – die
Muschel auf blauem Hintergrund. Auf geht’s also durch stille Felder. Herrliches
Sonnenscheinwetter über mir. Rein in den Wald bis zur
ersten T-Kreuzung. Aha! Logischerweise finden sich im
Wald keine Muscheln. Weder an Laternenpfählen, die es
im Wald sowieso nicht gibt, noch an baumstämmen. Aber
Die Fischer trotzen den eisigen Temperaturen und holen mit handwerklichem Geschick und jeder Menge Geduld den essbaren Schatz aus der Tiefe des
schneebedeckten Achterwassers.
Nun ist er mit aller Kraft zurück, der Winter. Nachdem es
über Weihnachten viel geschneit hatte und die Insel unter
einer wundervollen weißen Pracht verborgen lag, war Anfang Januar beinahe alles weggetaut. Doch vor einigen Tagen
drehte der Wind noch einmal auf Nordost und brachte den
Winter mit eisigen Temperaturen zurück. Sibirische Kaltluft
sorgt nun seit einigen Tagen bei minus 20 °c in der Nacht
und sonnigem Dauerfrost am Tage für ein Anwachsen der
Eisberge und Eisschollen an der Ostseeküste. Die Küstenfischer können nicht mehr zum Fischen hinaus auf das offene
Meer fahren. Doch die Männer um Friedhelm Schmidt
aus Zempin hält es nicht hinterm warmen Kachelofen. Sie
pflegen eine jahrhundertealte Tradition der Küsten- und
boddenfischer – das Eisfischen.
Dort, wo sich die Steilküste des weißen berges auf der
Halbinsel Gnitz in den Peenestrom und das Achterwasser
zu drängen scheint, ist das Eis über 20 cm dick geworden. Die Männer hacken eine lange Reihe Löcher in den
wer lesen kann, ist auch hier
klar im Vorteil. Hatte ich
doch vor Urzeiten bei meiner
Lektüre über den Jakobsweg
erfahren können, dass es ein
zweites Zeichen gibt – den
gelben Pfeil. Also halte ich
Ausschau nach einem
solchen. Und ich erspähe
tatsächlich an einem dünnen
birkenstämmchen ein gelbes
Gekrakel, was ich nach
reiflicher Überlegung als Pfeil
deute.
Weiter geht´s. Rechts runter
über ein mit ostalgisch
anmutenden betonplatten
belegtes Sträßlein. Mehr Weg
denn Straße. Um mich
herum: Natur pur! Der
hektische Alltagstrubel
verliert sich hinter mir im
Gänsegeschnatter links und
Schafeblöken rechts. Gerade
denke ich: „Nee, wat is dat
schön“, und schon donnert
Gottvaters allmächtiger Zorn
über meinen Kopf. Der Pilger
von einst sank dabei auf die Knie und senkte ehrfürchtig
den blick. Der Wanderer von heute schaut genervt nach
oben. Düsenjet. Willkommen am Flughafen Heringsdorf.
Neben kreisenden Adlern begrüßen mich hier so manch
moderne Vögel mit Stummelflügeln aus Metall.
Das war im Jahre 1933. Otto Niemeyer-Holstein und seine
Frau Annelise, der „Käpt’n“ und sein „Steuermann“, fliehen
praktisch aus dem in jeder Hinsicht brodelnden berlin. Er
ist Künstler, 36 Jahre alt, kann bereits einige Ausstellungen
vorweisen, aber in berlin verkauft er kaum ein bild. Die
Stadt ist hektisch, stickig und die Nationalsozialisten werden
immer unverfrorener. Dies ist kein Ort für einen Menschen
und Maler, der die Harmonie und die Natur liebt.
schneebedeckten Spiegel, der schnurgerade fast bis rüber
nach Lassan auf das Festland reicht. Alle 15 Meter findet
sich ein etwa 50 cm großes Loch in der Eisschicht. Wie
schon Generationen von Fischern vor ihnen schieben sie
mit langen Stangen Stellnetze darunter. Von Loch zu Loch
gespannt und miteinander verbunden werden die Netze
zum unüberwindbaren Hindernis für die vorbeischwimmenden Fische.
Zwei Tage sind vergangen, seit die Männer in der Eiseskälte
die Netze gestellt haben. In der vergangenen Nacht ist es
noch einmal deutlich kälter geworden und die Eislöcher
sind bereits wieder zugefroren. Klirrende Kälte liegt über
dem weiten Weiß des Achterwassers, als die Männer mit
ihren Schlitten den schmalen Weg die Steilküste hinunter
kommen. Sie bringen allerlei außergewöhnliches Werkzeug und Kisten für den Fang mit. Nachdem die ersten
Löcher wieder eisfrei sind, werden die Netze gehoben und
tatsächlich sind schon hier direkt am Ufer einige bleie in die
ANKERPLATZ
LÜTTENORT
Mit dem „Lütten“, einem Segelboot , ist er ab und zu nach
Usedom unterwegs – und die
schmalste Stelle der Insel zwischen Achterwasser und Ostsee
wird irgendwann zu seinem
Refugium. An einer einsamen
Weide macht er den „Lütten“
fest und tauft das kleine Areal
„Lüttenort“ – also der Ort des
Lütten. Dass sich Niemeyer-Holstein als erstes Quartier einen
S-bahnwagen hinstellt, ist durchaus keine Künstlermarotte,
sondern zu dieser Zeit die billigste Unterkunft, die man
erwerben kann. Der Ort, an dem er siedelt, wird größer
und üppiger. Es wird angebaut, eindrucksvoll verschachtelt
und neu gebaut, wie zum beispiel das „tabu“, sein Atelier.
Aber auch bäume und blumen sprießen überall. Später
lassen Arbeiten von bildhauern, wie Fritz cremer, Waldemar
Grzimek, Jo Jastram und anderen hier einen eindrucksvollen
Skulpturen-Garten entstehen.
zwischen zempin und koserow stoßen achterwasser und ostsee
an einer stelle fast aufeinander. dort erbaute sich der maler otto
niemeyer-holstein sein Refugium. ein faszinierender ort, der noch
heute von einem außergewöhnlichen menschen und künstler erzählt und in dem sich deutsche geschichte widerspiegelt.
text martina krüger
fotos dirk bleyer & aneta szydlak
Die Fischer an Ostsee und Achterwasser können sich über eine Vielzahl
verschiedener Fischarten freuen:
EISFIScHEREI
Auf den Spuren einer
jahrhundertealten Tradition
Inspiriert von den erlebnisreichen Schilderungen der Autorin machte sich auch unser Fotografenteam auf den Weg,
Bleie
um die Via Baltica zu erkunden.
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Mit seinen Arbeiten orientierte er sich nie am aktuellen
Zeitgeist, dafür hielten ihn einige für altmodisch. Sein Stil
schwebt zwischen Expressionismus, Neuer Sachlichkeit und
Rembrandt. „ONH“, wie er seine bilder signierte, fand in
der Natur sein Sujet, später auch im Akt und der Porträtmalerei. Seine bilder sind ungemein sinnlich, vital und kraftvoll. Es besteht keine barriere zwischen bild und betrachter.
Schnäpel
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Stilvoll dinieren
DEM ALTERN MIT
HUMOR bEGEGNEN
Hering
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„Hier bin ich in der absoluten
Glückseligkeit angekommen und ich möchte
die Weite nicht mehr missen.“
am und auf dem Peenestrom
hellmuth karasek, einer der bekanntesten deutschen literaturkritiker sowie
unterstützer und Jurymitglied der usedomer literaturtage, im gespräch über
die anziehungskraft der insel usedom auf literaten, die grenzenlosigkeit des
humors und den kampf gegen das altern.
aufgezeichnet von alexander datz
Kaminabende auf Usedom
Was waren denn die einprägsamsten erinnerungen an die usedomer
literaturtage?
der usedomer literaturpreisträger 2014, Jaroslav Rudiš, erhielt den
literaturpreis u. a. für seine humorvollen beobachtungen des lebens
in deutschland aus der perspektive
eines tschechen. Was hat sie am
letzten preisträger überzeugt?
Seine Gegenwartsnähe und dass er
genau das Thema zwischen den beiden
Ländern zu seinem Gegenstand macht.
die usedomer literaturtage werfen
ihren blick über die landesgrenze in
Richtung osten. auf usedom teilen
sich polen und deutsche die insel.
Welche polnischen autoren haben
sie beeinflusst?
In der polnischen Literatur halte ich
Stanisław Lem für einen der größten
Autoren im Science Fiction-Genre. Er
ist ein Utopist, der wahnsinnig moderne
bücher über zeitgenössische bedrohungen geschrieben hat, die oft an „1984“
(Werk von George Orwell, Anmerkung
der Redaktion) heranreichen. Aber auch
unter den tschechischen Autoren gibt
es viele, die mich beeinflusst haben, insbesondere Jaroslav Hašek und natürlich
behagLiche Wärme
Milan Kundera. Um nur zwei Namen zu
nennen, die für mich wichtige Quellen
darstellen. Kundera war einer meiner
wichtigsten Leseerlebnisse, auch wenn
ich bis heute – ähnlich wie bei meinem
eigenen Namen – noch nicht ganz
sicher bin, wie er tatsächlich ausgesprochen wird (lacht).
haben sie einen Witz parat?
Ja, der geht so: Ein Mann in meinem
Alter kommt zum Arzt und sagt: „Herr
Doktor, ich hab’ nach dem Sex immer
so ein Pfeifen im Ohr“. Und der Arzt
antwortet: „Was, erwarten Sie Standing
Ovations?“
sie sind in der nähe zur tschechischen grenze geboren, kommt daher
ihr hang zum Witz?
Ich glaube schon. Also wer in brünn
aufgewachsen ist und die Nähe zu
Wien hat, der kennt die tschechische
Küche sehr gut, weil die Wiener Küche
die tschechische ausgeplündert hat.
Und wer aus Tschechien stammt, der
muss zugeben: Ohne den Soldaten
Schwejk gäbe es überhaupt keinen
Humor der k.u.k. Monarchie. Was
Schwejk im Ersten Weltkrieg an Humor
geleistet hat, ist mit das beste, was aus
österreich gekommen ist.
es ist doch aber nicht nur die nähe
zum östlichen nachbarn?
Der Hauptgrund ist dem Umstand
des Alters geschuldet, weil einem
nichts anderes übrig bleibt. Das Alter
ist eine Katastrophe oder ein „Massaker“, wie Philip Roth sagt. Gegen dieses
Massaker kann man nur eines tun:
Verzweifelt dagegen anlachen.
inwiefern kann humor zur Verständigung über ländergrenzen hinweg
helfen?
Ich denke, Humor ist länderübergreifend. Wenn man Witze über alte
Leute macht, gelten die wahrscheinlich
sowohl für Polen und Deutsche, als
auch für Tschechen. Wir sind alle Mitteleuropäer und haben insofern eine
gemeinsame Humorwurzel.
hatten sie jemals einen kurschatten
auf usedom?
Nie, weder hatte ich einen, noch
war ich einer. Ich bin, glaube ich, auch
ein etwas zu alter Kurschatten, deshalb
habe ich zu den Literaturtagen 2013
meine Tochter mitgebracht.
sie ist in ihre Fußstapfen getreten.
Würden sie sich als schriftsteller
bezeichnen?
iNmitteN kühLer WiNtertage
Ich weiß nicht, ob die Absicht nicht
zu spät kommt, aber ich habe immerhin zwanzig bücher veröffentlicht,
darunter drei belletristische Romane.
Ich würde schon sagen, ich sei ein
Schriftsteller.
gibt es bei ihnen und Jaroslav
Rudiš ähnliche motivationen, über
deutschland zu schreiben? sie kommen immerhin aus einem landstrich,
der unter deutschem protektorat
stand.
Meine Heimat ist ja im Gegensatz
zu seiner die deutsche Sprache. Aber
in der Familie meiner Großeltern
gab es einen tschechischen Zweig,
meinen Onkel. Der sprach vorwiegend tschechisch, aber wir waren alle
deutschsprachig und haben darauf
auch größten Wert gelegt.
Was wünschen sie sich für die zukunft der usedomer literaturtage?
Weiterhin interessante literarische
Erkundungen über Ländergrenzen
hinweg, viele geneigte besucher und
wunderbare Autoren auf dieser herrlichen Insel.
Das Sommercafé liegt idyllisch zwischen dem Peenestrom und dem Rankwitzer Hafen. Hier kann man mit Blick auf´s Wasser wunderbar die Seele
Eylem Kampf serviert auf der „Becky“ ein Vier-Gänge-Menü, das sie ihren Gästen frisch auf dem Restaurantfloß zubereitet.
baumeln lassen und traumhafte Sonnenuntergänge beobachten.
„Das Alter ist eine Katastrophe
… Gegen dieses Massaker kann
man nur eines tun: Verzweifelt
dagegen anlachen.”
Usedom statt berlin, Sommercafé statt Fashion-Week
und frische Seeluft statt Großstadtmief. So lässt sich in
knappen Worten der Lebenswandel von Eylem Kampf
auf den Punkt bringen. Die kurdisch-stämmige berlinerin
lebt sei elf Jahren in Rankwitz, wo sie mit ihrem Mann
Egil das idyllisch am Hafen gelegene „Sommercafé“
betreibt. Zuvor organisierte sie als selbstständige Eventmanagerin Veranstaltungen im Rahmen der FashionWeek oder die „Kein-Ohr-Hasen-Party“ in berlin.
„Ich habe für mich gemerkt, dass ich lieber auf dem
Land lebe. Mein Job war schon lukrativ, aber mein Herz
war nicht mehr so dabei“, beteuert die Gastronomin
aus dem Lieper Winkel. „Hier bin ich in der absoluten
Glückseligkeit angekommen und ich möchte die Weite
nicht mehr missen“, sagt sie voller Überzeugung.
Außerdem ist es für Eylem Kampf unvorstellbar geworden, ohne das viele Wasser um sie herum zu leben.
Das spielt in ihrem jetzigen Landleben am Peenestrom
eine große Rolle. So haben die Gäste ihres Sommercafés, das von Mai bis September geöffnet hat, einen
Panoramablick über das Wasser hinweg bis zum Lassaner
Winkel auf dem Festland. Der Umgang mit ihren Gästen
im liebevoll gestalteten café verschafft ihr täglich neue
Freude. Auch „das Superteam“ (insgesamt immerhin 14
Mitarbeiter) trage zu diesem Gefühl bei.
Vor sechs Jahren kam zum Sommercafé noch die
„Kulinarische Floßfahrt“ dazu. Entstanden aus einer
Schnapsidee und realisiert im Eigenbau von Egil Kampf,
fahren die Eheleute in der Saison fast allabendlich mit
ihren Gästen auf dem kleinen Restaurantschiff „becky“
hinaus in Richtung Achterwasser und Krumminer Wiek. Ab
mindestens acht Personen wird abgelegt. Die Gäste dürfen
vorab aus drei Vorschlägen ein Vier-Gänge-Menü auswählen,
das auf der dreieinhalbstündigen Tour serviert wird.
FOTO: SHUTTERSTOcK.cOM: ©JERRySA
international bekannte schriftsteller
wie theodor Fontane, maxim gorki,
kurt tucholsky, heinrich mann und
thomas mann waren hier zu gast.
gehen sie auf usedom auch auf
tuchfühlung mit den großen schriftstellern?
Ich bin kein Nachwanderer. Aber
ich versuche schon den Geist der
damaligen Zeit aufzufangen, als berlin
seine bäder aussuchte. Ich erhole mich
dabei auf Usedom immer gut und
fühle mich wohl. Und lerne bei den
Usedomer Literaturtagen spannende
Autoren und Werke kennen.
Also jedes Jahr war auf seine Weise
einprägsam. Mich haben aber eine
junge tschechische Autorin, Radka Denemarková sowie der letzte tschechische Preisträger sehr beeindruckt.
FOTO: ©ULLSTEIN bILD - SVEN SIMON
herr karasek, sie begleiten die usedomer literaturtage seit ihrer gründung im Jahre 2008. Was führt sie
immer wieder auf die insel usedom?
Ihre Einladungen und der alte
Luxus, der wieder durch die wunderbare badestimmung durchschimmert
und sich bemerkbar macht. Es ist ein
lohnender Weg, weil es eine so schöne
Insel ist. Nicht nur wegen der Pracht
der Kaiserbäder, sondern es ist auch
die Nähe der Grenze, die inzwischen
eben eine sehr zusammenführende
Grenze ist.
Auch zweistündige Kaffee- und Kuchenfahrten sowie
Geburtstagsfahrten bieten Eylem und Egil Kampf an.
Die beiden freuen sich über „viele, viele wiederkehrende Gäste wie Herrn Friedel“. Dieser ist Gast der ersten
Stunde: „Wir haben miterlebt, wie es losging mit dem
Sommercafé. Seitdem kommen wir immer wieder“, so
der aus Hannover stammende Pharmazie-Professor.
Auch Ute Hein aus berlin war von ihrer dritten
„Kulinarischen Floßfahrt“ begeistert: „Es war jedes Mal
ein Knaller. Es stimmt alles: Das Essen, die Musik, das
Wetter.“
text und fotos dietmar pühler
Sommercafé und
Kulinarische Floßfahrt
nach einem strandspaziergang bei winterlichen temperaturen gibt es oft nichts schöneres, als die
müden glieder vor einem kamin niederzulassen, dem knistern des holzes zu lauschen, die augen
zu schließen und zu spüren, wie die wohlige Wärme den körper durchströmt.
auch auf usedom ist dies vielerorts möglich, denn zahlreiche hotels und Restaurants laden ihre
besucher im stilvollen ambiente zu erholsamen stunden vor dem kamin ein.
fotos dirk bleyer & aneta szydlak
sommercafé:
17406 Rankwitz, am hafen 2
tel.: +49 (0)178 3877738
x Öffnungszeiten: mai – september,
täglich ab 11.00 uhr
x Warme küche:
mai, Juni, september: 11.00 – 21.00 uhr
Juli und august: 11.00 – 22.00 uhr
kulinarische floßfahrt:
x Von mai – september regelmäßig
mittwochs: 18.00 – 21.30 uhr
sowie auf anfrage
hotel & restaurant kaliebe
Zeltplatzstraße 14
17449 Ostseebad Trassenheide
Tel.: +49 (0)38371 520
[email protected]
www.kaliebe.de
teehaus Waldesruh
Waldstraße 26a
17454 Seebad Zinnowitz
Tel.: +49 (0)38377 42400
[email protected]
www.tendenz-shopping.de
forsthaus damerow
Damerow 1
17459 Ostseebad Koserow
Tel.: +49 (0)38375 560
[email protected]
www.urlaub-auf-usedom.de /hotelforsthaus-damerow/
strandhotel seerose
Strandstraße 1
17459 Seebad Kölpinsee/Loddin
Tel.: +49 (0)38375 540
[email protected]
www.strandhotel-seerose.de
promenadenhotel admiral
Strandpromenade 36
17429 Seebad bansin
Tel.: +49 (0)38378 660
[email protected]
www.admiral-usedom.de
kaiser spa hoteL zUr
post
Seestraße 5
17429 Seebad bansin
Tel.: +49 (0)38378 560
[email protected]
www.hzp-usedom.de
restaurant stellwerk
Am bahnhof 1
17424 Seebad Heringsdorf
Tel.: +49 (0)1520 8919344
strandhotel ostseeblick
Kulmstraße 28
17424 Seebad Heringsdorf
Tel.: +49 (0)38378 540
[email protected]
www.strandhotel-ostseeblick.de
maritim hotel
kaiserhof heringsdorf
Strandpromenade
17424 Seebad Heringsdorf
Tel.: +49 (0)38378 650
[email protected]
www.maritim-usedom.de
romantik seehotel
ahlbecker hof
Dünenstraße 47
17419 Seebad Ahlbeck
Tel.: +49 (0)3837 620
[email protected]
www.seetel.de
steigenberger
grandhotel and spa
Liehrstraße 11
17424 Seebad Heringsdorf
Tel.: +49 (0)38378 4950
[email protected]
www.steigenberger.com
Wasserschloss mellenthin
Dorfstraße 25
17429 Mellenthin
Tel.: +49 (0)38379 28930
[email protected]
www.wasserschloss-mellenthin.de
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in einer druckfähigen, final gestalteten Anzeigenform geliefert
(Bitte technische Daten beachten).
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Kunden geliefert, die Anzeige wird nach vorliegendem Raster gestaltet.
(C) Individuell zu gestaltende, vom Raster abweichende Anzeige:
Gestaltung wird nach individuellen Wünschen bzw. nach
Corporate Design des Kunden aufgebaut und gestaltet.
Kalkulation erfolgt auf Anfrage.
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(zzgl. 3 mm Beschnittzugabe)
im Satzspiegel: Breite 394 mm x Höhe 264 mm
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Bilddaten
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Graustufen-Modus: Aufl. 300 dpi, in Ausgabegröße.
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Druckunterlagen
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Datenformate
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• 3 mm Beschnittzugabe beachten.
• Keine Sonderfarben verwenden.
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UsedomMagazin
Willkommen am Meer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Eintragung in Werbemedien der Usedom Tourismus GmbH
1. Rechtsgrundlagen, Gültigkeit
1.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Usedom Tourismus GmbH, Waldstr. 1, 17429 Bansin,Tel.: 038378/477 115,
Fax: 038378/477 118 – nachfolgend UTG abgekürzt – und dem
Auftraggeber, nachfolgend „AG“ abgekürzt, finden in erster Linie
die im Einzelfall gemäß dem Auftragsformular getroffenen Vereinbarungen, sodann die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und
hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag
gem. §§ 631 ff. BGB und im Übrigen ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
1.2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der UTG werden – soweit wirksam vereinbart – Inhalt des Vertrages über
die Eintragung zwischen dem AG und der UTG. Sie gelten, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, für Verträge über Eintragungen in Gastgeberverzeichnisse,
Kataloge, Broschüren und andere gedruckte
Werbemittel, nachfolgend „Druckstücke“ genannt.
1.3. Sie gelten nur für Eintragungen in solche Werbemedien,
die im Auftrag und der Auftragsbestätigung der UTG konkret
bezeichnet sind.
1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für sonstige
Zusammenarbeitsformen, bei Unterkunftsgebern insbesondere
nicht bezüglich einer Nachweistätigkeit oder Vermittlungstätigkeit
der UTG von Angeboten des Auftraggebers im konventionellen
Vertrieb oder in Computer-Reservierungs-Systemen oder im
Rahmen einer konventionellen Vermittlungstätigkeit. Diesbezüglich erfolgt die Regelung einer Zusammenarbeit gegebenenfalls in
einem „Leistungsträgervertrag über die Vermittlung von Unterkunftsangeboten und sonstigen
touristischen Leistungen“. Diese Geschäftsbedingungen
gelten ebenfalls nicht für die Teilnahme an Messen.
2. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind:
Betriebe: Alle gewerblich oder freiberuflich Tätigen
Unterkunftsgeber: Alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Übernachtungsheime,
Gästehäuser, Campingplätze und sonstigen gewerblichen
Quartiergeber) und alle privaten Ferienwohnungs- und Unterkunftsvermieter
Leistungsträgerbetriebe: Alle gastronomischen und
touristischen Zwecken dienenden Auftraggeber
Werbemedien: Alle Arten von Werbemitteln (Druckstücke, Internet, Datenbanken, CD-Rom, DVD) für die diese
Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Mediadaten 2015/2016
3. Stellung der UTG
3.1. Die UTG hat bei allen Werbemedien ausschließlich die
Stellung eines Herausgebers.
3.2. Die UTG ist in keinem Fall Reisevermittler und/oder Reiseveranstalter. Sie ist bei Unterkunftsangeboten nicht Vertragspartner des Unterkunftsbetriebes und/oder des Gastes. Entsprechendes gilt für anderweitige Verträge.
3.3. Die UTG hat abweichend von der Regelung in Ziff. 3.2. dann
die Stellung eines Reisevermittlers, wenn dies, insbesondere im
Rahmen eines Leistungsträgervertrages über Unterkunftsvermittlung, mit dem Unterkunftsgeber ausdrücklich gesondert vereinbart ist.
4. Allgemeine Eintragungsvoraussetzungen
4.1. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Geschäftsbedingungen besteht ein Teilnahmeanspruch (Anspruch auf Abschluss des Vertrages über die Eintragung) unter
folgenden Voraussetzungen:
a) Betriebe, Unterkunftsgeber und Leistungsträgerbetriebe im Sinne von Ziff. 2 dieser Bedingungen müssen
Ihren Wohn- oder Geschäftssitz auf der Insel Usedom haben. Bei
gewerblichen Betrieben setzt dies voraus, dass in diesem Bezirk
der Hauptsitz oder eine Niederlassung liegt, die im Bezirk tatsächlich eine entsprechende Tätigkeit ausübt; ein reiner Verwaltungssitz („Briefkastenfiliale“) erfüllt die Voraussetzungen nicht.
b) Die Teilnahme bzw. Mitwirkung ist nur nach Maßgabe dieser
Geschäftsbedingungen möglich; die UTG kann für einzelne
Werbemedien ergänzende Zugangs- und Teilnahmebedingungen nach sachlichen und allgemein gültigen Kriterien festlegen.
4.2. Betriebe, welche die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1 nicht
erfüllen, können nach dem freien Ermessen der UTG
eingetragen, bzw. zur Mitwirkung zugelassen werden, ohne dass
dies einen Rechtsanspruch auf künftige Einträge oder eine Mitwirkung begründet.
4.3. Ist das Werbemedium nur auf bestimmte Betriebe, insbesondere auf Unterkunfts- und/oder Leistungsträgerbetriebe
oder auf bestimmte Angebotsformen oder Themen beschränkt,
kann ein Eintrag, bzw. eine Mitwirkung nur für solche Betriebe
erfolgen, die den angebotspezifischen Vorgaben (z.B. behindertengerechte Ausstattung, kinderfreundlicher Betrieb, fahrradfreundlicher Betrieb) entsprechen. Dies gilt insbesondere, soweit nach der Zweckbestimmung des Druckstücks oder der
Maßnahme dieses/diese nur für Leistungsträger vorgesehen ist,
welche eine bestimmte Tätigkeit, Einstufung, Klassifizierung, Bewertung oder sonstige, der Zweckbestimmung entsprechende
Eigenschaft aufweisen können.
4.4. Ein Ausschluss von der Eintragung, bzw. der Mitwirkung im
Sinne der Ablehnung künftiger Eintragungs- oder Teilnahmeaufträge, bzw. der Kündigung bereits abgeschlossener Verträge
über eine Eintragung oder Mitwirkung, kann nach Maßgabe dieser Bedingungen und der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
5. Vertragsabschluss, Ablehnung und Kündigung
von Einträgen
5.1. Mit rechtzeitigem Eingang des unterzeichneten Auftrages
bei der UTG bietet der AG der UTG den Eintrag in das jeweilige Werbemedium für die im Auftrag jeweils bezeichnete Ausgabe oder den vereinbarten Zeitraum verbindlich an.
5.2. Soweit nicht die Übernahme vom beim UTG bereits vorhandener Stammdaten und/oder sonstiger Daten möglich und
vereinbart ist, kann der Antrag nur bei der gleichzeitigen oder
innerhalb vorgegebener Fristen erfolgenden Übermittlung aller
abgefragten Daten bearbeitet werden. Ohne deren vollständige und rechtzeitige Anlieferung besteht
kein Teilnahmeanspruch, d.h. kein Anspruch auf
das Zustandekommen des Vertrages über die Eitragung.
5.3. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von reprofähigen Vorlagen auf Film, digitalem Datenträger oder Online
an die UTG oder deren Beauftragte innerhalb vorgegebener
Fristen ist der AG verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Unterlagen fordert die UTG unverzüglich Ersatz an. Liefert der AG die angeforderten Unterlagen nicht oder
nicht rechtzeitig, kann die UTG den Vertrag kündigen oder die
Eintragung ablehnen.
5.4. Die UTG kann, auch nach Vertragsabschluss, Eintragungsaufträge zurückweisen und den Auftrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der AG gegen gesetzliche Bestimmungen,
Satzungen, Verordnungen, Vereinbarungen, behördliche Auflagen oder sonstige Vorschriften (z.B. diese Geschäftsbedingungen) verstößt.
5.5. Befindet sich der AG mit Zahlungen aus früheren Aufträgen in Verzug oder befand er sich in den letzten 24 Monaten
vor Auftragseingang im Verzug, ist die UTG berechtigt, die Ausführung des Auftrages von der Vorauszahlung des vollen Eintragungspreises abhängig zu machen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Eintragung in Werbemedien der Usedom Tourismus GmbH
Entsprechendes gilt, wenn sich der AG gegenüber der UTG mit
anderweitigen Zahlungen (insbesondere Provisionen, Vergütungen für die Teilnahme an CRS-Systemen, Abführung von Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben) in Verzug befindet oder
befand oder trotz Abmahnungen seinen Meldepflichten bezüglich seiner Übernachtungsgäste nicht nachgekommen ist.
5.6. Traten oder treten beim AG erhebliche Mängel bezüglich
der Leistungserbringung (z.B. Servicemängel, wiederholte begründete Reklamationen von Gästen, Überbuchungen) auf, die
vom AG trotz schriftlicher Abmahnung durch die UTG oder
Behörden und Aufsichtsinstanzen nicht beseitigt oder abgestellt
wurden oder werden, so kann die UTG den Auftrag über die
Anzeigenschaltung ablehnen bzw. vor Umsetzung des Anzeigenauftrags fristlos kündigen.
5.7. Soweit Verstöße des AG entsprechend Ziffer 5.4 bis 5.6
fortdauern, ist die UTG auch zu einem Grundeintrag nicht verpflichtet.
5.8. Nach Abschluss des Vertrages ist die UTG berechtigt, von
dem Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadens- und Aufwendungsersatz zurückzutreten, wenn der AG falsche Angaben
über die Unterkunft bzw. seinen Betrieb, seine Leistungen, seine
Kreditwürdigkeit oder sonstige, wesentliche Angaben bei Vertragsabschluß gemacht hat.
5.9. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche
Bestätigung des Eintragungsauftrages durch die UTG zu Stande.
5.10. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
5.11. Die Aufträge werden ausschließlich nach Eingangsdatum
(Eingangsstempel der UTG) berücksichtigt. Nicht rechtzeitig
und termingerecht eingereichte Aufträge werden nicht berücksichtigt.
6. Allgemeine Pflichten für alle Betriebsarten
6.1. Es obliegt allein dem AG, alle gesetzlichen Bestimmungen
für seine jeweilige Tätigkeit einzuhalten und umzusetzen. Die
UTG schuldet diesbezüglich, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem konkreten Eintragungsauftrag, bzw. dem Vertrag
über die Teilnahme, keinerlei rechtlichen Hinweise zu den rechtlichen Folgen des Eintrags, bzw. der Teilnahme und den hieraus
erwachsenden gesetzlichen Verpflichtungen.
6.2. Insbesondere bei Einträgen, die Pauschalangebote
im Sinne der §§ 651a-m BGB zum Inhalt haben, obliegt
es ausschließlich dem AG, sich über die für ihn und sein
Angebot einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere
zur den Informationspflichten eines Reiseveranstalters nach
den §§ 4-11 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht sowie den Bestimmungen zur
sog. Kundengeldabsicherung) und den Vorgaben der Rechtssprechung (insbesondere zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eines Reiseveranstalters) zu informieren und diese umzusetzen und einzuhalten.
6.3. Der AG ist verpflichtet, im Rahmen der Angaben zur Eintragung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
zu machen.
6.4. Der AG ist verpflichtet, alle für seine Tätigkeit/sein Gewerbe geltenden gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Auflagen; Konzessionsvorschriften sowie etwaige Standesvorschriften (z.B. Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte) zu beachten.
6.5. Der AG ist verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes
über den unlauteren Wettbewerb, der Preisangabenverordnung
und, bei Online-Medien, zum elektronischen Geschäftsverkehr
zu beachten.
6.6. Der AG darf im Rahmen seines Eintrages nicht mit Leistungen und Preisen werben, die tatsächlich nicht angeboten
werden oder nicht vorhanden sind.
6.7. Der AG hat der UTG unabhängig davon, ob eine erweiterte Zusammenarbeit über die Vermittlung seiner Angebote besteht oder nicht, unverzüglich über wesentliche Änderungen
seiner Verhältnisse und seines Angebots zu unterrichten.
6.8. Der AG hat sicherzustellen, dass digital angelieferte oder
elektronisch übermittelte Dateien virenfrei sind und dies zuvor
mit einem handelsüblichen Virenscanner zu überprüfen.
7. Besondere Verpflichtungen für Unterkunftsgeber
7.1. Im Rahmen der Preisangaben dürfen obligatorische Kosten, insbesondere für Endreinigung und Bettwäsche
nicht extra ausgewiesen werden, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistung dem Gast nicht ausdrücklich und
drucktechnisch deutlich vermerkt freigestellt ist.
7.2. Bei Unterkünften sind saisonübergreifende und/oder nicht
nach Unterkunftsarten differenzierte Rahmen-Preisangaben
unzulässig.
7.3. Besondere Preise für Kurzaufenthalte dürfen nicht mit separaten Vermerken oder Fußnoten bezeichnet, sondern müssen ausdrücklich als besonderer Preis angegeben werden.
7.4. Energiekosten dürfen nur berechnet werden, wenn
eine eigene Messeinrichtung für die Wohneinheit vorhanden ist und im Eintrag ausdrücklich auf die Verpflichtung zur
Bezahlung zusätzlicher Energiekosten hingewiesen wird.
7.5. Es dürfen nur Unterkünfte angeboten und beworben werden, die nach Größe, Lage und Ausstattung den Mindestanforderungen der jeweiligen Gaststättenverordnung entsprechen.
7.6. Die Übernahme von Bildern,Texten, Logos und Geschäftsbedingungen aus dem vertragsgegenständlichen Werbemedium, für die kein Urheber- oder Nutzungsrecht des AG besteht,
in eigene oder fremde, nicht von der UTG herausgegebene
Hausprospekte und/oder eigene Internetseiten oder sonstige
Werbemedien ist nicht zulässig.
7.7. Für Klassifizierungen gilt:
a) Der AG ist verpflichtet, bei jeder Form von Einträgen ausschließlich gültige DTV- bzw. DEHOGA-Klassifizierungen anzugeben und zwar an der dafür von der UTG vorgesehenen Stelle
b) Er ist zur Angabe solcher Klassifizierungen nur berechtigt,
wenn diese spätestens zum Zeitpunkt der Frist für den Eingang
von Aufträgen abgeschlossen ist und nur gegen Nachweis durch
die Klassifizierungsurkunde.
c) Andere Klassifizierungssysteme (ausgenommen etwaige eigene der UTG) werden nicht angegeben.
d) Bei AG, die über Doppelklassifizierungen des DTV und des
DEHOGA verfügen, erfolgen Eintragungen und Anzeigenschaltungen nur unter Berücksichtigung der Vereinbarung dieser Verbände aus 2012 über Doppelklassifizierungen.
e) Bei Ferienwohnungsanlagen, die über mehrere Ferienwohnungen verfügen, müssen die Klassifizierungen der einzelnen
Ferienwohnungen diesen drucktechnisch deutlich zugeordnet
werden. Wohnungen ohne Klassifizierungen in derselben Anlage sind entsprechend zu kennzeichnen.
f) Nicht klassifizierte Unterkunftsgeber werden von der UTG
in einer dem Ermessen der UTG unterliegenden Form so gekennzeichnet, dass deutlich wird, dass sie nicht an einer Klassifizierung teilgenommen haben und ihre Nicht-Klassifizierung
keinen Rückschluss auf deren Leistungen und Qualität zulässt.
g) Im Falle einer solchen Kennzeichnung nach d) kann die UTG
klassifizierte Betriebe besonders herausstellen, z.B. mit einer
speziellen Auflistung im Werbemedium. bei Druckstücken insbesondere mit einer Vorspann- oder Sonderseite.
UsedomMagazin
Willkommen am Meer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Eintragung in Werbemedien der Usedom Tourismus GmbH
7.8. Soweit das Werbemedium Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen dem
Gast und dem AG (Gastaufnahmebedingungen) enthält, verpflichtet sich der AG den Vertrag mit dem Gast nach diesen
Gastaufnahmebedingungen abzuwickeln, soweit die Buchung
auf der Grundlage des Werbemediums oder über die UTG im
Rahmen einer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt ist.
7.9. Soweit nicht im Rahmen anderweitiger Vereinbarungen,
insbesondere Verträgen über eine Vermittlung der Angebote
des AG etwas anderes vereinbart ist, obliegen der gesamte Vertragsschluss mit dem Gast sowie das Inkasso ausschließlich dem
AG.
8. Preise und Leistungen des AG
8.1. Soweit die Leistungen des AG im Rahmen der Eintragung
mit Preisangaben beworben werden, ist der AG verpflichtet,
beim Abschluss von Verträgen mit Gästen diese Preise einzuhalten.
8.2. Zu Preiserhöhungen ist der AG während des für das
Druckstück vereinbarten Geltungszeitraums nur nach vorheriger Zustimmung durch die UTG berechtigt,
a) im Falle einer nach Drucklegung erfolgten Höher-Klassifizierung seines Betriebs
b) im Falle einer objektiven Erweiterungen seiner in der Eintragung im Druckstück beworbenen Leistungen
8.3. Das Recht zu Sonder- und Last-Minute-Angeboten zu geringeren Preisen anzubieten, bleibt für den AG unberührt.
8.4. Gelten für den AG verbindliche Taxen oder Tarife, sind
diese einzuhalten.
8.5. Zur Leistungseinschränkungen gegenüber den im Druckstück beworbenen Leistungen ist der AG nur aus erheblichen,
sachlichen Gründen berechtigt, insbesondere, soweit er Leistungen auf Grund von Elementarschäden oder persönlicher
unverschuldeter Verhinderung nicht oder nicht vollständig zur
Verfügung stellen kann. Auf die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und das Recht der
UTG zur fristlosen Kündigung und zum Ausschluss der Teilnahme bei Zuwiderhandlungen
wird ausdrücklich hingewiesen.
9. Gewährleistung und Haftung der UTG
9.1. Die UTG gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Anzeigenunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Abweichungen im Farbton behält sich die UTG vor, soweit
diese in technischen Gegebenheiten begründet sind.
9.2. Die UTG übernimmt gegenüber dem AG keine Verant-
Mediadaten 2015/2016
wortung für die Richtigkeit der veröffentlichten Inhalte, für deren Rechtmäßigkeit oder für die Erfüllung von Urheberrechtsbestimmungen im Zusammenhang mit den veröffentlichten
Inhalten.
9.3. Die Rügefrist bei offenkundigen Mängeln an Druckstücken
beginnt am Erscheinungstag und endet nach 4 Wochen nach
Erscheinungsdatum.
9.4. Mängelrügen sind beim UTG innerhalb der vorgenannten
Frist schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die
Mängelrüge während der gesetzten Rügefrist, gilt der Auftrag
trotz Mängeln als genehmigt.
9.5. Die UTG ist im Eigeninteresse und im Interesse der AG um
sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Bei
Druckstücken ist ein Nachbesserungs- oder Nacherfüllungsanspruch aus technischen Gründen ausgeschlossen. Gleichfalls sind
Ansprüche des AG auf Neudruck, Einfügung, Versendung oder
Veröffentlichung von Berichtigungsnachrichten ausgeschlossen.
Die Rechte auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wegen
begründeter Mängel bleiben unberührt, soweit nachfolgend
nichts anderes geregelt ist.
9.6. Die Haftung ist in jedem Fall auf die 3-fache Höhe des
Auftragswerts begrenzt. Die UTG ist nur dann zu Schadenersatz verpflichtet, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.
9.7. Unerhebliche Mängel berechtigten nicht zum Preisnachlass.
9.8. Bei Druckstücken sind Farbschwankungen drucktechnisch
nicht auszuschließen und berechtigen ebenfalls nicht zum Preisnachlass. Die UTG garantiert keinen fixen Erscheinungstermin
für das Werbemedium.
9.9. Anzeigenunterlagen werden nur auf besonderen Wunsch
an den Auftraggeber zurückgesandt.
10. Haftung des AG
10.1. Der AG haftet gegenüber der UTG und den Beteiligten
Kommunen und Landkreisen für alle Schäden, die diesen durch
eine schuldhafte Verletzung der Pflichten des Betriebes aus dieser Vereinbarung und gesetzlicher Pflichten ursächlich entstehen.
10.2. Der AG stellt die Vorgenannten von Ansprüchen Dritter
frei, die sich aus falschen, unvollständigen oder wettbewerbswidrigen Angaben des AG ergeben. Dies gilt insbesondere für
die Folgen und Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
(hier insbesondere von notwendigen Schwärzungen, Änderungen oder Ergänzungen, bzw. notwendiger Beilagen am/zum
Druckstück), auf welche die UTG aufgrund solcher fehlerhafter
Angaben in rechtlich begründeter Weise in Anspruch genommen wird.
11. Korrekturablauf
11.1. Die UTG verpflichtet sich, den Eintrag nach Angaben des
AG vorzunehmen, soweit dieser den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Geschäftsbedingungen entspricht. Die UTG ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Angaben zum Eintrag zu
überprüfen. Vor der Druckfreigabe erhält der AG eine Korrekturunterlage zum Korrekturlesen und zur Freigabe.
11.2. Im Rahmen der Korrektur besteht ein kostenfreier Anspruch auf Änderungen ausschließlich bezüglich sachlicher Fehler; Autorenänderungen sind kostenpflichtig.
11.3. Die Korrekturunterlage ist mit Freigabevermerk vom AG
an die UTG innerhalb der angegebenen Frist zu übermitteln. Zu
einer Nachfristsetzung ist die UTG nicht verpflichtet. Erfolgt die
Übermittlung nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt der in der Korrekturunterlage übermittelte Inhalt vom AG als genehmigt.
11.4. Für Fehler, die durch den AG im Rahmen der Druckfreigabe nicht korrigiert wurden, bzw. bei nicht termingemäßer
Rückmeldung übernimmt die UTG keine Haftung.
12. Urheber- und Kennzeichenrechte
12.1. Alle Urheber- und Kennzeichenrechte, die im Zusammenhang mit dem Druckstück bestehen oder entstehen, liegen
bei der UTG.
12.2. Der Vertrag über die Eintragung begründet keine Rechte zur Nutzung von Texten, Bildern, Logos, Kapellen und Geschäftsbedingungen (hier insbesondere Gastaufnahmebedingungen und Reisebedingungen für Pauschalangebote) oder
sonstigen schutzfähigen Inhalten des Werbemediums durch den
AG, soweit diesbezüglich keine ausdrückliche Lizenzvereinbarung zwischen dem AG und der UTG geschlossen wurde.
Dies gilt insbesondere für eine Übernahme in Hausprospekte
des AG.
12.3. Der AG hat die selbstständige Verpflichtung, zu überprüfen, ob ihm die für die Eintragung erforderlichen Nutzungsrechte an angelieferten Texten, Bildern, Logos und anderen schutzfähigen Bestandteilen seiner Eintragung zustehen. Er hat die
UTG von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
12.4. Der AG ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des
UTG Nachdrucke des Eintrags in das Druckstück fertigen zu
lassen oder Dritte mit einem, auch auszugsweisen, Nachdruck
zu beauftragen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Eintragung in Werbemedien der Usedom Tourismus GmbH
13. Erscheinungs- und Eintragungsformen,
Gestaltung, Auflage, Nachdruck
13.1. Der Eintrag erfolgt in der vereinbarten Ausgabe des
Druckstückes und – jedoch nur soweit ausdrücklich
vereinbart – im Internet oder anderen Datenbanken und
Online-Medien. Die UTG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
den Grundeintrag auch ohne Auftrag des AG in solche Medien
einzuspeisen.
13.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit Kürzungen der bestellten Texte durch die UTG, bzw. die Agentur einverstanden, wenn
die Eintragung/Anzeige nicht anders zu platzieren ist. Auf jeden
Fall wird der AG über die Änderung vor Abdruck informiert.
Anzeigen, die inhaltlich oder gestalterisch die Interessen der
UTG beeinträchtigen, können von der UTG entsprechend abgeändert bzw. der Abdruck abgelehnt werden.
13.3. Reicht die Erstauflage nicht aus, ist die UTG berechtigt,
im erforderlichen Umfang einen Nachdruck zu veranlassen. Der
AG wird hiervon informiert. Der AG ist verpflichtet, sich am
Kosten des Nachdrucks anteilig gemäß der vereinbarten Vergütungsregelung zu beteiligen. Änderungen am Eintrag
sind beim Nachdruck ausgeschlossen.
13.4. Der UTG bleibt es vorbehalten, über die Gestaltung des
gesamten Werbemediums zu bestimmen. Das gilt sowohl für
Aussehen, Art, Layout und alle sonstigen Gestaltungsaspekte
des Werbemediums als auch für die Platzierung der Einträge.
Aus satztechnischen Gründen trifft die UTG bzw. die von ihr
beauftragte Agentur/Druckerei auch über Fragen der Gestaltung, Schriftart, Schriftgröße, Zeilenfall, Platzierung der Einträge
die letzte Entscheidung.
13.5. Die Platzierung von Anzeigen an bestimmte Stellen im
Werbemedium kann nicht verbindlich vereinbart werden. Auch
eine zusammenhängende Platzierung kann nur für max. zwei
aufeinander folgende Seiten gewährleistet werden. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden. Die Anzeigengrößen
sind feste Größen und in einem Anzeigenraster, wie in Musteranzeigen dargestellt, festgelegt. Die UTG behält sich das Layout
der Kopf- und Fußzeile vor.
13.6. Insbesondere ist es der UTG jederzeit gestattet, die Einteilung der Betriebe nach seinem Ermessen vorzunehmen, zu
ordnen, zu kennzeichnen oder zu ändern, soweit dies nach allgemeinem und gleichen Grundsätzen geschieht, die den AG
nicht in unangemessener Weise benachteiligt.
14. Laufzeit, Kündigung, Abgabefristen
14.1. Die vorliegende Vereinbarung gilt bei Druckstücken nur
für das Druckstück des jeweils angegebenen Jahres, bzw. Zeitraums.
14.2. Der Abschluss dieser Vereinbarung und die Vornahme
des Eintrags begründet seitens des Betriebes keinen Anspruch
auf einen Eintrag im Folgejahr, insbesondere keinen Anspruch
auf eine bestimmte Art, einen bestimmten Umfang oder eine
bestimmte Platzierung des Eintrags.
14.3. Die Frist zur Abgabe der zur Eintragung erforderlichen
Angaben und Unterlagen, einschließlich der Übermittlung erforderlicher Vorlagen, Filme, Dateien und ergänzenden Informationen ist vom Betrieb in jedem Fall einzuhalten.
14.4. Die UTG kann verspätet eingehende Unterlagen zurückweisen und den Auftrag, soweit möglich, nach seinem Ermessen
ohne diese Unterlagen durchführen. Bei fehlenden, unvollständigen oder unbrauchbaren Unterlagen kann sie den Vertrag über
die Eintragung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
kündigen.
15. Zahlungsbedingungen, Preise
15.1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Druckfreigabe. Beim
Begleichen der Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum erhält der Auftraggeber 2% Skonto.
15.2. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden pro Mahnstufe
10,00 Euro Mahngebühren erhoben. Bei Zahlungsverzug oder
Stundung ist die Geldforderung der UTG mit 5% p.a. über dem
Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verzinsen. Bei Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des BGB sind, ist die Geldforderung bei Zahlungsverzug oder Stundung mit 8% über dem
Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2BGB).
15.3. Bei Druckstücken gelten die Preise für die Gesamtauflage des Jahrgangs für Anzeigen, die in den Antragsformularen
aufgeführt sind.
15.4. Ein Rücktrittsrecht des AG besteht nicht. Kündigt der AG
den Auftrag, so bleibt der volle Vergütungsanspruch der UTG
grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen durch die
UTG sind in Abzug zu bringen.
15.5. Bei Druckstücken werden für Neueintragungen oder
Änderungen bisheriger Insertionen neben den im Antragsformular aufgeführten Preisen zusätzlich Kosten für Lithos nach
Aufwand berechnet.
16. Sonstiges
16.1. Soweit der Auftraggeber nach dem Vertragsverhältnis
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, Fristen gegenüber
der UTG zu beachten hat, kommt es für die Fristwahrung auf
den Tag des Zugangs bei der UTG an, der durch den Eingangsstempel dokumentiert wird.
16.2. Für AG die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, wird als ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der UTG vereinbart.
16.3. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die UTG Name und Anschrift sowie alle für die
Auftragsabwicklung erforderlichen Daten speichert, um den
gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus, gerecht zu werden.
© Urheberechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart,
2004-2014
Usedom Tourismus GmbH
Waldstraße 1
17429 Seebad Bansin
Ab 01.09.2015: Hauptstraße 42
17529 Ostseebad Koserow
Geschäftsführung: Dörthe Hausmann
Tel.: 038378-4771-0
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