Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen 5.07

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Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen 5.07
Ambulant Betreutes Wohnen
-Eingliederungshilfegemäß §§ 53, 54 ff SGB XII
Konzeption
des Caritasverbandes für Stadt
und Landkreis Hildesheim e.V.
Pfaffenstieg 12
31134 Hildesheim
Tel. 05121/1677-30 Fax -47
[email protected]
www.caritas-hildesheim.de
Kontakt:
Dipl.-Psych. Thomas Marien
Geschäftsbereichsleitung Sucht- und Eingliederungshilfe
Pfaffenstieg 12, 31134 Hildesheim
Tel. 05121-167730
Fax 05121-167747
[email protected]
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1. Leistungsanbieter Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V.
1.1 Darstellung des Caritasverbandes
Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. ist als katholischer Verband der
freien Wohlfahrtspflege Träger verschiedenster Einrichtungen und Fachdienste in Stadt und
Landkreis Hildesheim. Er widmet sich auf der Basis des christlichen Menschenbildes allen
Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe und beschäftigt in verschiedenen pflegerischen,
betreuenden, beratenden und verwaltenden Aufgaben etwa 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Angebote des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. richten
sich gleichermaßen an Menschen mit und ohne christliche Religionszugehörigkeit.
Der Caritasverband ist Träger der Eingliederungshilfe, einer Einrichtung des Ambulant
Betreuten Wohnens gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII. Des weiteren ist der Caritasverband u.a.
Träger der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle, einer anerkannten Fachstelle
für Sucht und Suchtprävention und Einrichtung der ambulanten medizinischen Rehabilitation
mit dem Schwerpunkt Alkohol-, Medikamenten- und Spielsucht unter Mitbehandlung komorbider psychischer Störungen, der Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle mit Familienmanagement sowie der Allgemeinen Lebens- und Sozialberatung mit Schuldner- und
Migrationsberatung.
Die verschiedenen Beratungsdienste sind zentral im barrierefreien Caritashaus, Pfaffenstieg
12, 31134 Hildesheim angesiedelt, so dass eine enge Kooperation vor Ort erfolgen kann.
Externe Einrichtungen des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim sind u.a.
das Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway im Fahrenheitgebiet, die Kindertagesstätte Münchewiese, das Projekt „Merzikrales“- Arbeitsgelegenheiten für Sinti der Münchewiese-, die Sozialstationen für die Stadt Hildesheim und Groß Förste.
1.2 Leistungsvereinbarung
Grundlage der Tätigkeit der Eingliederungshilfe ist eine Leistungsvereinbarung nach § 76
SGB XII für das Ambulante Betreute Wohnen gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII zwischen dem
Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. als Leistungserbringer und der Stadt
Hildesheim als Kostenträger vom 31.05.2005 sowie die Übernahme der Vereinbarung durch
den Landkreis Hildesheim.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Definition und fachliches Selbstverständnis
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein am Individuum und dessen Bedarf orientiertes komplementäres Angebot gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX als Leistung zur sozialen Eingliederung im Rahmen der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Ziel ist, den betreuten Menschen individuelle Hilfen zu einer weitgehend eigenständigen und
selbstbestimmten Lebensführung in der eigenen Wohnung und sozialen Umfeld zu eröffnen
und zu erhalten.
Im Ambulant Betreuten Wohnen wird fachlich fundierte aufsuchende Arbeit auf der Grundlage einer tragfähigen Beziehung zwischen Bezugsbetreuer und Betreutem unter Einbezug
wichtiger Bezugspersonen geleistet. Es ist ein langfristig konzipiertes und verbindlich vereinbartes ambulantes Hilfeangebot.
Referenzrahmen unserer Konzeption sind die Gemeinsamen Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Nds. Landkreistages
und des Nds. Städtetages zum Ambulant Betreuten Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aus dem Jahre 2002.
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Fachlicher Hintergrund unseres Ambulant Betreuten Wohnens ist eine am Verhalten und
Erleben des einzelnen Klienten ausgerichtete lebenswelt- und ressourcenorientierte psychosoziale Haltung in der Tätigkeit. Wichtig ist uns eine konkrete Hilfe zur Stabilisierung, Aktivierung und Integration für den Betreuten, so dass dieser soviel Unterstützung wie nötig erhält,
zugleich aber in seinen Selbstmanagementfähigkeiten angemessen gestärkt wird. In konsequenten Schritten streben wir die Erfahrung von Erfolgserlebnissen im Sinne eines Empowerment an, um den Betreuten aus seiner passiven Rolle zu einem neuen Selbstverständnis
als aktiver Gestalter seines Lebens zu verhelfen. Hierfür ist die Beachtung der individuellen
Bedürfnisse und Motive, aber auch notwendiger Entwicklungsschritte und sozialer Anforderungen zentral. Im multiprofessionellen Team aus Sozialarbeitern, Pädagogen, Familienpflegerinnen, Psychologischen Psychotherapeuten und anderen Fachkräften bemühen wir uns
um ein möglichst umfassendes, ganzheitliches Fallverständnis.
Eine solche Fallstrukturierung ist durch das biopsychosoziale Modell der Internationalen
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2006) umfassend und mehrdimensional möglich. Funktionale Gesundheit ist hiernach der in der Rehabilitation anzustrebende Zielzustand. Nach der ICF gilt
eine Person dann als funktional gesund, wenn vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (personbezogene und Umweltfaktoren, die entweder Förderfaktoren oder Barrieren darstellen)
1. ihre körperlichen, geistigen und seelischen Funktionen allgemein anerkannten
Normen entsprechen,
2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem
erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), und
3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem
Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der
Funktionen oder Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).
Diese systemisch-integrative, rehabilitativ orientierte Perspektive ermöglicht es, Förderfaktoren, Ressourcen und Selbsthilfekräfte in der Person und ihrem sozialen Umfeld zu erkennen
und zu stärken, aber auch ungünstige Bedingungen und Barrieren in den Blick zu nehmen
und behutsam zu verändern. Zur selbstbestimmten Lebensführung im Alltag gehört auch die
Übernahme von Verantwortung und Pflichten. In der Bereitschaft und Fähigkeit dazu soll der
Betreute gestärkt werden.
Das Konzept der Teilhabe nach ICF bezieht sich auf den Menschen als Subjekt in Gesellschaft und Umwelt. Teilhabe ist das Einbezogensein einer Person in eine Lebenssituation
oder einen Lebensbereich. Das Konzept der Teilhabe ist mit Fragen nach dem Zugang zu
Lebensbereichen sowie der Daseinsentfaltung und dem selbstbestimmten Leben und gleichberechtigten Teilhabe verknüpft sowie mit Fragen der Zufriedenheit, der erlebten gesundheitsbezogenen Lebensqualität und der erlebten Anerkennung und Wertschätzung in den
Lebensbereichen, die für die zu betreuende Person von Bedeutung sind. Deshalb ist es
wichtig, die Ziele der Eingliederungshilfemaßnahme gemeinsam mit dem zu Betreuenden zu
erarbeiten.
Die vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren des Hilfesystems, Kostenträgern und ggf. rechtlichen Betreuern ist uns in unserer Rolle als Komplementärdienst selbstverständlich.
Ausgehend von der individuellen Hilfeplanung streben wir eine Vernetzung von professioneller Hilfe, privater Unterstützung und Nachbarschaftshilfe im Sinne eines „Hilfemix“ an, der für
den Menschen mit Behinderung bei effizientem Mitteleinsatz ein weitgehend normales Leben
ermöglicht.
2.2 Zielgruppen
Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens allgemein sind geistig behinderte, körperlich
behinderte und seelisch behinderte Menschen im Sinne des § 54 SGB XII. Sie benötigen
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vorübergehend, für längere Zeit oder im Einzelfall lebenslang Unterstützung in der selbständigen Lebensführung. Ein stationäres Angebot ist nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich. Eine ambulante Maßnahme ist ausreichend. Notwendige Voraussetzung ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit des behinderten Menschen. Er muß in der
Lage sein, den überwiegenden Teil des Lebensalltags allein oder mit Hilfe Dritter (z.B. Haushaltshilfe, persönliche Hilfe, Pflegehilfe) strukturieren und bewältigen zu können.
Besondere Stärken hat die Eingliederungshilfe des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis
Hildesheim e.V. in der ambulanten Betreuung folgender Zielgruppen:
• Suchtkranke mit ungünstiger Abstinenzprognose, Chronisch mehrfachgeschädigt Abhängige Suchtkranke (CMA), wo es um Schadensminimierung, Überlebenssicherung
und das Erreichen von längeren Abstinenzphasen geht.
• Chronisch psychisch Kranke, psychisch Behinderte oder von Behinderung bedrohte
Menschen, die z.B. an Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline-Persönlichkeit oder
ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung, Psychosen, bipolarer (manischdepressiver) Störung, Dysthymia oder chronischer Traumatisierung leiden.
• Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die in problematischen Familiensystemen leben oder Kinder haben
• Geistig und körperlich behinderte Menschen
• Erwachsene, junge Erwachsene und über 60jährige
Menschen mit chronischer Suchtmittelabhängigkeit und/oder schweren psychischen Störungen haben wenig Chancen, ohne aufsuchende und nachgehende Unterstützung an notwendigen therapeutischen Angeboten teilzunehmen. Häufig bleiben sie auf der Suche nach einem adäquaten Therapieplatz erfolglos. Daher ist es eine wesentliche Aufgabe des Ambulant Betreuten Wohnens als Eingliederungshilfe dem Betreuten bei der Nutzung des psychosozialen Hilfesystems zur Seite zu stehen, Wege aufzuzeigen und zu ebnen.
Hinsichtlich der Betreuung von Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Störungen besteht eine enge Kooperation mit der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle, die über sozial- und psychotherapeutische Kompetenz männlicher und weiblicher
Suchtberater und Psychotherapeuten in der ambulanten medizinischen Rehabilitation verfügt, der Selbsthilfe und dem niedrigschwelligen Kontaktcafé Trockendock. Die Eingliederungshilfe arbeitet intensiv mit der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle und
dem Familienmanagement in unserem Hause zusammen. Hier besteht große Kompetenz in
der Beratung, Therapie und konkret-anleitenden Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und Eltern.
2.3 Einzugsbereich
Einzugsbereiche sind Stadt und Landkreis Hildesheim. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die alleine oder mit Angehörigen in einer Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft
leben.
Bewohner des Fahrenheitgebietes profitieren im Besonderen von der Kooperation mit dem
Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway und der Nachbarwerkstatt als tagesstrukturierendem Angebot. Für die Bewohner der Münchewiese, meist Sinti, ist der Caritasverband
seit vielen Jahren eine akzeptierte Unterstützung, die vor Ort mit einer Kindertagesstätte und
Arbeitsgelegenheiten aktiv ist.
2.4 Ziele
Fachlich fundierte und wirksame Eingliederungshilfe zur Teilhabe an der Gesellschaft setzt
klare und verbindlich mit dem Betreuten vereinbarte Ziele voraus. Die Konkretisierung der
Ziele erfolgt im Rahmen einer individuell auf den Klienten und seine persönliche Situation
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zugeschnittenen Hilfeplanung. Entsprechend der individuellen Möglichkeiten, Motivationslagen und Bedürfnisse der Betreuten werden die Ziele im Laufe des Betreuungsprozesses
regelmäßig angepasst und weiterentwickelt.
Ziele können insbesondere sein:
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Erlangung von Alltagskompetenz sowie Ausbau vorhandener Fähigkeiten, Stärken
und Ressourcen
Vermeidung wiederholter langfristiger Klinikbehandlungen oder Heimunterbringungen
Stärkung der Behandlungsmotivation/Umgang mit der Erkrankung
Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung
Verbesserung der Lebensqualität und Ermöglichung selbstbestimmter Lebensgestaltung
Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
Förderung der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufs
Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
Unterstützung im Zusammenleben mit anderen Menschen, um sozialer Ausgrenzung
und Vereinsamung entgegenzuwirken
3. Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes
Das Hilfespektrum des Ambulant Betreuten Wohnens reicht von konkreter Hilfestellung zur
unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung.
Ziel der Betreuungsarbeit ist es, den Betreuten zu befähigen, möglichst weitgehend und
dauerhaft die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Wichtiger fachlicher
Hintergrund ist die Teilhabekonzeption des biopsychosozialen Modells der Internationalen
Klassifikation der Funktionsfähgkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen am Ausmaß
des individuell vorhandenen Hilfebedarfes auszurichten.
Im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens als Eingliederungshilfe erhält jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch die Unterstützung, die er gemessen an dem Grad
seiner Behinderung benötigt. Die Unterstützungsleistungen sind hierbei so vielfältig wie die
individuellen Hilfebedarfe des einzelnen behinderten Menschen. Sie umfassen alle Bereiche
des täglichen Lebens wie zum Beispiel die Unterstützung bei gesundheitlichen und beruflichen Problemen, Haushalt, Freizeitgestaltung, Umgang mit Behörden, Erhalt oder Beschaffung von angemessener Arbeit etc..
Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen.
3.1 Direkte Betreuungsleistungen
Die direkten Betreuungsleistungen orientieren sich ressourcenorientiert an den Kompetenzen des Betreuten und berücksichtigen seine individuelle Biographie und Lebenserfahrung.
Die direkten Betreuungsleistungen bilden regelmäßig den Schwerpunkt der Tätigkeit.
Direkte Hilfen für den Betreuten können im Einzelfall z.B. sein:
• Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste
• Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen
• Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit
Selbstversorgung, persönliche Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit Bewohnern und Nachbarn
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Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer, psychologischer
und sozialer Dienste und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und
sonstigen Institutionen
Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den
Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Bildungs- und Freizeitangeboten, beim Aufsuchen von Freunden und Angehörigen
Förderung und Entwicklung kreativer und lebenspraktischer Fertigkeiten
3.2 Mittelbare Leistungen
Mittelbare Leistungen für den betreuten Klienten sind insbesondere:
• Gespräche im sozialen Umfeld des Klienten
• Koordination der Hilfeplanung
• Organisation des Helferfeldes
• Telefonate und Schriftverkehr bzgl. Alltagsangelegenheiten von Klienten (soweit diese nicht vom bestellten Betreuer nach §§1896 ff BGB zu übernehmen sind)
• Einzelfalldokumentation
• Fallbesprechungen und kollegiale Beratung
• Fortbildung und Supervision
• Notwendige Fahrtzeiten zur betreuten Person
• Einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung oder in der Nachbetreuung
ehemaliger Klienten
• Einzelfallbezogene Tätigkeiten im angemessenen Umfang bei vorübergehenden stationären Aufenthalten
3.3 Indirekte Leistungen
Zu den indirekten Leistungen gehören:
• Anteilige Leistungen für Leitung und Verwaltung
• Anteilige Regieaufgaben des Dienstes und Trägers
• Die Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regionalen
gungsstruktruren und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit.
Versor-
4. Organisation der Leistungserbringung
Menschen mit Behinderung sollen genauso selbstbestimmt leben können wie nicht behinderte Menschen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben und
am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Eine auf den individuellen Hilfe-bedarf zugeschnittene ambulante Unterstützung verschafft dem behinderten Menschen ein größeres
Maß an Eigenständigkeit und Lebensqualität.
Die Betreuungsleistung wird auf der Grundlage dieser Konzeption durch fachlich qualifizierte
und erfahrene Mitarbeiter im Rahmen eines multiprofessionellen Teams unter Supervision im
Rahmen des individuellen Hilfe- und Betreuungsplans erbracht. Bei dem Ambulant Betreuten
Wohnen handelt es sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuungsleistung, das heißt,
die Fachkraft kommt zum behinderten Menschen in dessen Wohnung oder begleitet ihn bei
allen notwendigen Erledigungen des täglichen Lebens.
4.1 Mitarbeiter
Die notwendigen Unterstüzungsleistungen des Ambulant Betreuten Wohnens werden von
qualifizierten Fachkräften in einem multiprofessionellen Team mit klarer Fallverantwortung
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und Supervision durchgeführt. Die Leitung liegt in den Händen eines Dipl.-Psychologen und
Psychologischen Psychotherapeuten (Verhaltenstherapie), in der Anmeldung und dem Sekretariat ist eine Arzthelferin für die Mitarbeiter und Klienten da. Als Bezugsbetreuer mit klarer
Vertretungsregelung sind Dipl.-Pädagogen, Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagogen, Familienpflegerinnen u.a. geeignete Fachkräfte, wie Ergotherapeuten, tätig und vorgesehen.
Die personelle Ausstattung entspricht dem quantitativen und qualitativen Betreuungsbedarf
der betreuten Menschen entsprechen. Sie richtet sich nach der Summe der notwendigen
Betreuungsleistungen, die sich aus den direkten und mittelbaren Betreuungsleistungen sowie den indirekten Leistungen ergeben.
4.2 Individueller Hilfe- und Betreuungsplan
Bei der Ambulanten Betreuung liegt regelmäßig eine Einzelbetreuung vor, die unter Beachtung des Förderplanes flexibel ausgestaltet wird. Neben der Einzelbetreuung kann im Einzelfall auch die Teilnahme an einer Kleingruppe als einzelfallbezogene Eingliederungsleistung
sinnvoll sein, um soziale Kompetenzen zu verbessern und die Voraussetzungen zu schaffen,
dass der Betreute in seinem sozialen Umfeld tragfähige Beziehungen etablieren oder stabilisieren kann. Das Stundenkontingent pro betreuter Person bei Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit ergibt sich aus der fachärztlichen/ärztlichen Stellungnahme und aus dem Ergebnis der Hilfekonferenz. Die maßgebliche Entscheidung darüber
trifft der Kostenträger.
5. Aufnahme und Beendigung
Für die Aufnahme ins Ambulant Betreute Wohnen müssen persönliche Voraussetzungen des
Klienten erfüllt sein.
5.1 Aufnahmekriterien und -procedere
Die zu betreuenden Personen sollten in der Lage sein, freiwillig und regelmäßig die Zusammenarbeit mit dem Bezugsbetreuer des Ambulant Betreuten Wohnens zu realisieren. Dazu
gehört die Bereitschaft, Termine und Absprachen einzuhalten. Aufnahmekriterien sind insbesondere:
• Freiwilligkeit
• Einsicht des Klienten in seinen Hilfebedarf und Bereitschaft zur Mitarbeit
• Wohnraum außerhalb einer Einrichtung
• Psychiatrisches Attest über das Vorliegen einer Behinderung, psychiatrischen Erkrankung bzw. Suchterkrankung
Bei Aufnahme werden die Klienten zunächst über die Möglichkeiten des Ambulant Betreuten
Wohnens informiert und beraten. Bei Interesse werden sie bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens unterstützt. Das Hilfeplanverfahren ist die wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe zur Bewilligung der Kosten.
Die erforderlichen Basisunterlagen werden mit den einzelnen Klienten besprochen und ggf.
ausgefüllt. Sie werden mit anderen Unterlagen, wie ärztliche Stellungnahmen, Sozial- bzw.
Verlaufsberichte an den Kostenträger weitergeleitet.
Im Rahmen eines Hilfeplangesprächs werden dann der Hilfebedarf und die Ziele für den Betroffenen verbindlich festgestellt. Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst.
In einem für alle Klienten des Ambulant Betreuten Wohnens obligatorischen Gespräch beim
Einrichtungsleiter besteht die Gelegenheit, den Klienten persönlich kennen zu lernen und
somit dem Bezugsbetreuer im Verlauf unterstützend zur Seite zu stehen.
5.2 Beendigung der Betreuung
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Ein Betreuungsverhältnis wird beendet, wenn
• sich der Betroffene soweit rehabilitiert hat, dass eine Betreuung nicht mehr notwendig
ist,
• oder der bewilligte Zeitraum abgelaufen ist,
• sich der Gesundheitszustand soweit verschlechtert hat, dass der Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens und die damit verbundenen Hilfeleistungen nicht mehr ausreichen,
• getroffene Vereinbarungen nicht mehr eingehalten werden.
6. Vernetzung und Kooperationen
Um wirksame Hilfe zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft für den Betreuten zu ermöglichen, arbeiten die Mitarbeiter des Ambulant Betreuten Wohnens mit den wesentlichen psychiatrischen, psychosozialen, medizinischen und gesellschaftlichen Institutionen in Stadt und
Landkreis Hildesheim. zusammen. Neben dem Landeskrankenhaus und den Allgemeinkrankenhäusern sind hier besonders die in der sozialpsychiatrischen Versorgung tätigen Einrichtungen und Vereine zu nennen. Daher engagiert sich der Caritasverband für Stadt und
Landkreis Hildesheim e.V. mit der Eingliederungshilfe u.a. im Sozialpsychiatrischen Verbund,
im Arbeitskreis Betreuung und im Arbeitskreis Sucht.
Menschen mit Behinderung sollen genauso selbstbestimmt leben können wie nicht behinderte Menschen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben und
am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Eine auf den individuellen Hilfe-bedarf zugeschnittene ambulante Unterstützung verschafft dem behinderten Menschen ein größeres
Maß an Eigenständigkeit und Lebensqualität.
Als verbandsinterne Kooperationspartner, mit denen individuell abgestimmte und flexible
Hilfe aus einer Hand angeboten wird, sind zu nennen:
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Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke
Schuldnerberatung und Sozialberatung
Migrationsberatung
Jugend-, Erziehungs- und Familienberatung
Familienmanagement
Beratungs- und Begegnungszentrum Broadway (Fahrenheit)
Nachbarschaftswerkstatt Fahrenheit (Tagesstruktur)
Kindertagesstätte und Arbeitsgelegenheiten Münchewiese
Sozialstationen Stadt Hildesheim und Groß Förste
Freiwilligenzentrum Bonus
7. Qualitätssicherung
Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim erbringt fachlich fundierte Leistungen
der Eingliederungshilfe. Daher ist ein umfassendes Qualitätsmanagement auf den verschiedenen Ebenen wesentliches Merkmal unserer Arbeit.
7.1 Eingangsqualität
Die Gemeinsamen Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Nds. Landkreistages und des Nds. Städtetages zum Ambulant
Betreuten Wohnen definieren Eingangsqualität als Transparenz über die fachlichen Haltungen und Einstellungen sowie Verfahrensverbindlichkeit für die Zusammenarbeit zwischen
Sozialhilfeträger und Leistungserbringer. Sie stellen folgende Prämissen auf:
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Die Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kann dann am besten und
effektivsten erbracht werden, wenn der Sozialhilfeträger den individuellen Hilfebedarf
klar benennt.
Dazu gehört vom Sozialhilfeträger ein Gesamtplan gemäß § 12 SGB XII und eine
sich daraus ergebende präzise Benennung des individuellen Eingliederungshilfebedarfs. Die fachärztliche/ärztliche Stellungnahme des Fachbereiches Gesundheit und
das Ergebnis des Förderplanes sind Bestandteil des Gesamtplanes.
Vom Leistungserbringer ist ein präzises, verbindliches und vollständiges Leistungsangebot vorzulegen.
7.2 Strukturqualität
Es liegt eine allgemeine Beschreibung und fachlich ausdifferenzierte Konzeption des Dienstes vor. Es erfolgen eine Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs und darauf aufbauend eine
individuelle Hilfeplanung analog den Empfehlungen zum Ambulant Betreuten Wohnen im
Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Vereinbarung der Arbeitsgruppe
aus Vertretungen der LAG FW, den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretungen der
örtlichen Sozialhilfeträger.
Ausgehend von der individuell durch die Fachkräfte der Kostenträger ermittelten und fachlichen Standards genügenden Hilfeplanung erfolgt die Leistungserbringung auf der Basis einer tragfähigen Beziehung zwischen Betreutem und Bezugsbetreuer unter Einbeziehung
wesentlicher Bezugspersonen, gesetzlichen Betreuern und dem Kostenträger.
Regelmäßige Teambesprechungen mit dem Leiter der Eingliederungshilfe (Dipl.-Psych.,
Psychologischer Psychotherapeut und Supervisor) und den betreuenden Fachkräften sind
Teil der fachlichen Arbeitskultur und des Qualitätsmanagements in einem multiprofessionellen Team. In den Teambesprechungen findet neben organisatorischen Fragen Übergabemanagement, kollegiale Fallbesprechung und Supervision statt.
Das Hilfeangebot ist mit der regionalen Angebotsstruktur vernetzt. Die Vernetzung mit den
verschiedenen Beratungs- und Hilfsangeboten des Caritasverbandes ist durch die Teilnahme
an der monatlichen Beraterrunde gesichert. Die Eingliederungshilfe ist Mitglied im Sozialpsychiatrischen Verbund Hildesheim, ist u.a. im AK Betreuung und im AK Sucht engagiert. Es
findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit den Einrichtungen des Betreuten Wohnens
in der Diözese Hildesheim statt.
Die Mitarbeiter der Eingliederungshilfe erhalten regelmäßig Supervision und nehmen zur
Aufrechterhaltung der fachlichen Qualität an Fort- und Weiterbildungen teil.
Die Caritas Eingliederungshilfe hat ihre Räumlichkeiten im Caritashaus, Pfaffenstieg 12,
31134 Hildesheim. Dieses ist barrierefrei und verkehrsgünstig zu erreichen. Die Eingliederungshilfe verfügt über ein Sekretariat und ein Büro, das mit einer Besprechungsecke, zeitgemäßer Kommunikations- und Bürotechnik, ausgestattet ist. Gruppenräume und Küche
können genutzt werden. Die Mitarbeiter verfügen über Fahrerlaubnis und PKW, so dass
dienstlich notwendige Fahrten sichergestellt sind.
7.3 Prozeßqualität
Die Hilfeleistung erfolgt bedarfsorientiert auf der Grundlage einer individuellen Hilfeplanung
(Förderplan) unter Einbeziehung der betroffenen Person. Darin sollen Ergebnisse der bereits
durchgeführten Eingliederungsmaßnahmen einfließen. Der Förderplan wird regelmäßig fortgeschrieben und überprüft. Die Arbeit wird regelmäßig dokumentiert. Die Berichtspflicht wird
gegenüber dem Sozialhilfeträger im Rahmen der zeitlichen Vereinbarung erfüllt. Angehörige
und andere Bezugspersonen können in die Betreuung einbezogen werden.
Das Leistungsangebot wird fach- und bedarfsgerecht fortgeschrieben.
7.4 Ergebnisqualität
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Es wird einzelfallbezogen regelmäßig überprüft und reflektiert, ob das im Förderplan festgelegte Ziel erreicht ist. Dabei wird die Mitwirkung der betroffenen Personen gewährleistet.
Darüber hinaus wird regelmäßig über den Einzelfall hinaus die Qualität der Ergebnisse auf
Einrichtungsebene überprüft.
8. Dokumentation
Die einzelfallbezogene Dokumentation des Verlaufes, von Inhalt und Umfang der Betreuung,
durch den Bezugsbetreuer sind im Rahmen der Aktenführung obligatorisch.
Über den Einzelfall hinaus wird über die Tätigkeit im Rahmen eines Jahresberichtes Rechenschaft abgelegt.
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Kurzkonzeption
Eingliederungshilfe – Ambulant Betreutes Wohnen
gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII
Eingliederungshilfe
Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V.
Pfaffenstieg 12
31134 Hildesheim
Tel. 05121-167730
Fax 05121-167747
[email protected]
Leitung
Dipl.-Psych. Thomas Marien
Psychologischer Psychotherapeut
Supervisor
Sekretariat/Anmeldung Annette Kratz
Mitarbeiter
Dipl.-Sozialarbeiter/Sozialpädagogen/-innen, Dipl.-Pädagogen/innen, Familienpflegerinnen, u.a. Fachkräfte
Grundlage
Leistungsvereinbarung nach § 76 SGB XII für das ambulante Betreute Wohnen gemäß §§ 53, 54 ff SGB XII zwischen dem Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. als Leistungserbringer und der Stadt Hildesheim als Kostenträger vom 31.05.2005
sowie die Übernahme der Vereinbarung durch den Landkreis Hildesheim
Zielgruppen
Seelisch, geistig und körperlich behinderte oder von Behinderung
bedrohte Menschen, insbesondere:
• Suchtkranke mit ungünstiger Abstinenzprognose, Chronisch
mehrfachgeschädigt Abhängige/Suchtkranke (CMA), wo es
um Schadensminimierung und Überlebenssicherung geht
• Chronisch psychisch Kranke, psychisch Behinderte oder
von Behinderung bedrohte Menschen, die z.B. an Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline-Persönlichkeit oder ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung, Psychosen, bipolarer (manisch-depressiver) Störung, Dysthymia oder chronischer Traumatisierung leiden.
• Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die
in problematischen Familiensystemen leben und/oder Kinder haben.
• geistig und/oder körperlich behinderte Menschen
• Erwachsene, junge Erwachsene, über 60jährige
Leistungsform
Ambulant Betreutes Wohnen als fachlich fundierte aufsuchende
und aktivierende psychosoziale Hilfe zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft.
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