Informationen zum Wohngeld in Mülheim an der Ruhr

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Informationen zum Wohngeld in Mülheim an der Ruhr
Informationen zum Wohngeld in Mülheim an der Ruhr
Wohngeld können Sie u. a. beantragen, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind. Ob und wie
viel Wohngeld Sie beziehen können ist abhängig von der Höhe der zuschussfähigen Miete,
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und dem Gesamteinkommen.
Sie brauchen:
1. Einen ausgefüllten Wohngeldantrag
2. Mietbescheinigung vom Vermieter
3. Ihren Mietvertrag
4. Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
5. Auf Nachfrage ggf. weitere Unterlagen bei Antragstellung
Hier können Sie Ihren Wohngeldantrag abgeben:
Sozialamt, Fachbereich Wohngeld,
1. Obergeschoss, Zimmer 131 bis 136,
Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Öffnungszeiten und Ansprechpartner:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und nach Terminvereinbarung
A - B, V
C – Grn
Gro – Ki
Kj - Mo, Y
Mp – Sb
Sc – Sz
T - U, W - X, Z
Christina Grajfonar
Janet Körsten
Jörg Lademacher
Conny Mehrlein
Izabela Krawczyk
Petra de Ceglia
Nicole Ziem
0208/455-6432
0208/455-6435
0208/455-6436
0208/455-6434
0208/455-6439
0208/455-6438
0208/455-6409
Einkommensgrenzen:
Die angegebenen Einkommensgrenzen dienen Ihnen als Orientierungsrahmen. Aufgrund der
unterschiedlichen Lebenssituationen wird für jeden Antragsteller das zu berücksichtigende
Gesamteinkommen individuell ermittelt.
Anzahl
der
Haushaltsmitglieder
1
2
3
4
5
6
7
8
Monatliche
Einkommensgrenze
800 €
1.100 €
1.350 €
1.780 €
2.040 €
2.310 €
2.580 €
2.850 €
Bruttoeinkommen ohne Kindergeld vor einem pauschalen Abzug:
6%
10 %
851 €
1.170 €
1.436 €
1.894 €
2.170 €
2.457 €
2.745 €
3.032 €
889 €
1.222 €
1.500 €
1.978 €
2.267 €
2.567 €
2.867 €
3.167 €
20 %
1.000
1.375
1.688
2.225
2.550
2.888
3.225
3.563
30 %
€
€
€
€
€
€
€
€
1.143
1.571
1.929
2.543
2.914
3.300
3.686
4.071
€
€
€
€
€
€
€
€
Beträge, die bei der Ermittlung des Jahreseinkommens für das Wohngeld in Abzug gebracht
werden können:
Jeweils 10% für die Entrichtung von Steuern vom Einkommen, Beiträgen zur Rentenversicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der höchste pauschale
Abzug bei jedem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied liegt also bei 30%.
Werden keine der vorgenannten Beiträge gezahlt ergibt sich ein pauschaler Abzug von
6% bei jedem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied.
Darüber hinaus können Freibeträge zum Beispiel für Alleinerziehende oder
Schwerbehinderte gewährt werden.
Miethöchstbeträge:
Miethöchstbeträge (Nettokaltmiete zzgl. Betriebskosten ohne Heizkosten) in Abhängigkeit
der Mietenstufe 3 für Mülheim an der Ruhr und der Anzahl der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder:
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
1
2
3
4
5
Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied:
Mietenstufe 3
330 €
402 €
479 €
556 €
638 €
77 €
Antragsunterlagen:
Die Antragsunterlagen bekommen Sie bei unseren Mitarbeitern oder im Internet unter:
http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an Ihren Mitarbeiter/-in aus der Vermietung.
Mit freundlichen Grüßen,
SWB-Service- Wohnungsvermietungsund baugesellschaft mbH