Häufig gestellte Fragen zur Restkreditversicherung
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Häufig gestellte Fragen zur Restkreditversicherung
Häufig gestellte Fragen zur Restkreditversicherung 1. Müssen die Kunden eine Restkreditversicherung abschließen, um einen Kredit zu bekommen? 2. Beeinflusst der Abschluss einer Restkreditversicherung die Kreditkonditionen? 3. Erwarten die Kunden, dass Ihnen eine Restkreditversicherung angeboten wird? 4. Kann es passieren, dass Kunden eine Restkreditversicherung unwissentlich abschließen? 5. Warum ist der Abschluss einer Restkreditversicherung oft sinnvoller als der Abschluss separater Versicherungen? 6. Ist der Abschluss einer Restkreditversicherung durch die hohen Provisionen nicht teurer als der Abschluss separater Versicherungen? 7. Stimmt es, dass die Restkreditversicherung bei Bedarf nur selten leistet? 8. Warum gibt es eine Warte- und Karenzzeit? 9. Warum wird der Beitrag für die Restkreditversicherung meistens über den Kredit mitfinanziert? 10. Was passiert mit der Restkreditversicherung, wenn der Kunde seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt? 11. Warum ist häufig die Bank Versicherungsnehmer und nicht der Kreditkunde? 12. Welche Vorteile bietet die Restkreditversicherung im Vergleich zum Abschluss einzelner, individueller Produkte? 13. Wird der Kunde über die Kosten für die Restkreditversicherung ausreichend informiert? 14. Wie werden die Kosten für die Restkreditversicherung im Effektivzins berücksichtigt? 15. Führt der Beitrag zur Restkreditversicherung nicht zu einer finanziellen Überlastung des Kunden? 16. Wie ist die Situation der Restkreditversicherung in Großbritannien im Vergleich zu Deutschland zu bewerten? 17. Wie zufrieden sind die Kunden mit der Restkreditversicherung? 18. Wie viele Kunden beschweren sich über ihre Restkreditversicherung? 19. Wie viele Restkreditversicherungsverträge gibt es und wie oft werden diese in Anspruch genommen? 20. Ist der Abschluss einer Restkreditversicherung sittenwidrig, weil sich bei Einbeziehung der Kosten der Restkreditversicherung in die Kreditkosten rein rechnerisch ein sehr hoher Effektivzins ergeben würde? 1. Müssen die Kunden eine Restkreditversicherung abschließen, um einen Kredit zu bekommen? Die Kreditvergabe ist i.d.R. unabhängig vom Abschluss einer Restkreditversicherung und dann auch freiwillig. In erster Linie steht eine gute Kundenberatung im Vordergrund. Und dazu zählt ebenso, den Kunden auf die Möglichkeit der Absicherung hinzuweisen. Die Entscheidung für oder gegen die Restkreditversicherung obliegt insofern dem Kunden, der seine persönliche finanzielle Vorsorgesituation am besten einschätzen kann. BNP Paribas Cardif stellt in den Antragsdokumenten ausdrücklich klar, dass die Restkreditversicherung nicht Voraussetzung für die Erlangung des Kredits ist. Hinzu kommt, dass dem Kunden nach dem Abschluss ein separates Widerrufsrecht zusteht, das unabhängig vom Kredit ausgeübt werden kann. Das bedeutet, dass der Kredit in unveränderter Weise weiterläuft, auch wenn die Restkreditversicherung widerrufen wurde und damit erloschen ist. 2. Beeinflusst der Abschluss einer Restkreditversicherung die Kreditkonditionen? Nein, solange der Abschluss der Restkreditversicherung nicht Voraussetzung für die Kreditvergabe ist oder die Kreditkonditionen beeinflusst, sind die Kosten der Restkreditversicherung nicht effektivzinswirksam. 3. Erwarten die Kunden, dass Ihnen eine Restkreditversicherung angeboten wird? Im Rahmen einer vom Bankenfachverband beauftragten Studie, ermittelte die GfK (Gesellschaft für Konsumforschung), dass drei Viertel der Kunden von ihrer Bank erwarten, dass ihnen im Beratungsgespräch zumindest das Angebot über eine Restkreditversicherung unterbreitet wird. Vier Fünftel der bereits Versicherten bestätigen, dass sie die Restkreditversicherung für ein sinnvolles Absicherungsprodukt halten. Und sogar ein Viertel nimmt die Restkreditversicherung dann auch in Anspruch. Dies zeigt, dass der Wunsch des Kunden im Vordergrund steht. 4. Kann es passieren, dass Kunden eine Restkreditversicherung unwissentlich abschließen? Dies sollte nicht der Fall sein. Der Kunde geht mit dem Berater die Antragsunterlagen zu seinem Kredit und der Restkreditversicherung durch, bevor er die Unterschrift leistet. Zusätzlich erhält der Kunde Zeit, diese Unterlagen vorab zu prüfen. In den Unterlagen sind außerdemdie Kosten für die Restkreditversicherung immer als separater Posten ausgewiesen. Zudem gehört es zu einer umfassenden Beratung, den Kunden in ausreichender Weise über seinen Versicherungsschutz und die abgesicherten Risiken zu informieren. Dem Kunden ist ersichtlich, dass er eine Restkreditversicherung abschließen wird. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Informationspflichtenverordnung vorschreibt, dass dem Kunden bereits bei Abschluss alle für die Restkreditversicherung relevanten Dokumente wie beispielsweise die Versicherungsbedingungen auszuhändigen sind. Außerdem besteht für ihn ja immer noch das Widerrufsrecht, wenn er sich innerhalb von 14 bzw. 30 Tagen – je nach versicherten Risiken – doch noch gegen die Restkreditversicherung entscheiden möchte. Die Erfahrung zeigt auch, dass die Kunden durchaus gut über ihren Versicherungsschutz informiert sind, was die Zahl der gemeldeten Versicherungsfälle belegt. 5. Warum ist der Abschluss einer Restkreditversicherung oft sinnvoller als der Abschluss separater Versicherungen? Die Restkreditversicherung bietet einen sehr umfassenden genau auf die Kredit- und Ratenhöhe abgestimmten Versicherungsschutz. Somit entsteht auch keine Überversicherung. Im Rahmen der Restkreditversicherung können zudem Risiken abgesichert werden, die durch andere Versicherungsprodukte nicht abgedeckt werden wie beispielsweise die Absicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet hier nur eine unzureichende Absicherung. Deshalb muss der Kunde bei Bezug von Arbeitslosengeld erhebliche Einkommenseinbußen kompensieren. Außerdem wird bei unseren Restkreditversicherungen bei Antragstellung auch auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Damit erhält der Kunde in jedem Fall Versicherungsschutz, sofern er vom Alter her noch versicherbar ist und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Es werden auch keine Risikozuschläge erhoben, wie dies bei anderen Versicherungsprodukten wie Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen üblich ist, sofern der Kunde dort überhaupt noch angenommen wird. 6. Ist der Abschluss einer Restkreditversicherung durch die hohen Provisionen nicht teurer als der Abschluss separater Versicherungen? Wie bereits beschrieben können nicht alle Risiken, die durch die Restkreditversicherung abgesichert sind, über separate Verträge abgesichert werden. Außerdem erbringt der Kundenbetreuer eine Beratungsleistung, die weit über das Kreditgespräch hinausgeht, wodurch zusätzliche Kosten für die Bank entstehen, die mit einer Provision honoriert werden. 7. Stimmt es, dass die Restkreditversicherung bei Bedarf nur selten leistet? Wie bei jeder Versicherung, egal ob Haftpflicht, Hausrat oder Lebensversicherung, gibt es selbstverständlich auch in der Restkreditversicherung gewisse Ausschlüsse, die das Risiko für den Versicherer aber auch für das Versichertenkollektiv überschaubar halten. Ausschlüsse beeinflussen Versicherungsbeiträge positiv. Außerdem gilt auch für die Restkreditversicherung, die brennende Scheune kann nicht versichert werden. Genauso wie ein bereits gestohlener Hausrat nicht über den nachträglichen Abschluss einer Hausratversicherung abgedeckt werden kann, kann auch niemand einen Leistungsanspruch wg. Arbeitslosigkeit erwarten, wenn die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung bereits arbeitslos war. Die Ausschlusskriterien sind damit absolut nachvollziehbar. Außerdem sind die Ausschlusskriterien transparent und verständlich in den Versicherungsbedingungen ausgewiesen. Hinzu kommt, dass die Restkreditversicherung ohne Gesundheitsprüfung und damit auch ohne Risikozuschläge abgeschlossen wird, sodass letztlich jeder angenommen wird, der die sonstigen Vorrausetzungen erfüllt. Würde hier ohne Ausschlüsse gearbeitet werden, würde dies einemmöglichen Missbrauch Tür und Tor öffnen, was letztlich alle Versicherten über höhere Beiträge mittragen müssten. Außerdem widerlegt die hohe Anzahl an regulierten Schäden die These, Restkreditversicherer würden nur selten leisten. 8. Warum gibt es eine Warte- und Karenzzeit? Die Wartezeit ist grundsätzlich nur einmalig zu Beginn der Versicherungsdauer zu erfüllen. Eine Wartezeit gibt es dabei insbesondere für das Risiko Arbeitslosigkeit und bei bestehenden Vorerkrankungen. Im Falle von Arbeitslosigkeit wird damit verhindert, dass jemand, der bereits von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit Kenntnis hat, sich noch schnell versichert. Dadurch wird das Risiko des Ausnutzens der Versicherung in Grenzen gehalten. Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht ebenfalls eine Wartezeit, weil der Versicherer bei Beginn auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Bestehende bekannte Vorerkrankungen fallen jedoch nach Ablauf der Wartezeit ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Ist eine Erkrankung bei Beginn jedoch weder bekannt noch ärztlich behandelt worden, ist diese von Beginn an mitversichert, wenn infolge dieser Vorerkrankung eine Arbeitsunfähigkeit oder gar der Tod eintritt. Im Gegenzug zur Wartezeit erhält der Kunde die Absicherung zu einem günstigen Beitrag, weil keine Risikozuschläge anfallen. Unter Umständen wären manche Kunden sogar gar nicht versicherbar – je nach Schwere der Erkrankung. Die Karenzzeit ist der leistungsfreie Zeitraum nach Eintritt des Versicherungsfalls. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit beträgt dieser Zeitraum zwischen sechs Wochen oder drei Monaten. Da die Versicherung insbesondere den Ernstfall absichern soll und nicht nur beispielsweise kurzzeitige Erkältungskrankheiten, lässt sich dieser kurze Zeitraum i. d. R. noch gut überbrücken. Zudem haben gerade Arbeitnehmer auch noch sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sodass Ihnen meist keine Nachteile entstehen. 9. Warum wird der Beitrag für die Restkreditversicherung meistens über den Kredit mitfinanziert? Die Mitfinanzierung des Beitrags wird nur dann angeboten, wenn ein Einmalbeitrag vereinbart wird. Dies macht insofern Sinn, da ein Kunde, der einen Kredit benötigt, i. d. R. ohnehin schon einen finanziellen Engpass hat und damit keinen weiteren Spielraum zur Zahlung eines zusätzlichen Beitrags. Es steht dem Kunden jedoch frei, den Beitrag auch aus Eigenmitteln zu zahlen und auf eine Mitfinanzierung zu verzichten. Durch den Einmalbeitrag wird sichergestellt, dass der Kunde über die gesamte Kreditlaufzeit abgesichert ist. Neben der Zahlung eines Einmalbeitrags bietet BNP Paribas Cardif auch Lösungen zur Zahlung über einen Monatsbeitrag an. Damit entfällt dann auch eine Mitfinanzierung. Der Beitrag ist auf die Laufzeit gerechnet dann allerdings ein wenig teurer, da damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist. 10. Was passiert mit der Restkreditversicherung, wenn der Kunde seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt? Das hängt von den Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab. Entweder behält der Kunde den Versicherungsschutz und hat dann auch bei Eintritt eines Leistungsfalls Anspruch auf die versicherte Leistung im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Kreditlaufzeit. Oder aber der Versicherungsschutz endet automatisch und der Kunde erhält dann den noch nicht verbrauchten Teil des Einmalbeitrags erstattet. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Kündigung der Restkreditversicherung bei einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags. 11. Warum ist häufig die Bank Versicherungsnehmer und nicht der Kreditkunde? Über die Restkreditversicherung sollen die Kreditverpflichtungen des Kunden abgesichert werden. Daher liegt es nahe, dass die Bank als Versicherungsnehmer ihre Kunden zu den Gruppenversicherungsverträgen anmeldet. Schließlich hält auch die Bank die zugrunde liegenden Daten über die Kreditverpflichtungen vor, die es abzusichern gilt. So wird gleichzeitig auch eine Über- oder Unterversicherung des Kunden vermieden. Dem Kunden entstehen durch diese Konstellation auch keine Nachteile, weil ihm die gleichen grundlegenden Rechte eingeräumt werden wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Die Bank verpflichtet sich beispielsweise, Leistungszahlungen direkt mit dem Kredit zu verrechnen. Außerdem erhält der Kunde bei Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag ein Merkblatt, aus dem alle Informationen den Versicherungsschutz betreffend hervorgehen. Auch hat er zahlreiche Rechte, wie beispielsweise seine Abmeldung zu verlangen, wenn der Kreditvertrag beispielsweise beendet wurde. Durch das Gruppenversicherungskonstrukt wird auch der Verwaltungsaufwand deutlich verringert, da BNP Paribas Cardif nur Sammeldaten verwalten muss. Der einzelne Kunde bleibt damit solange für den Versicherer anonym, bis er einen Leistungsfall meldet. 12. Welche Vorteile bietet die Restkreditversicherung im Vergleich zum Abschluss einzelner, individueller Produkte? Ein Vorteil besteht darin, dass die Versicherungssummen aller Risikobausteine konkret auf die jeweilige Kreditverpflichtung abgestimmt sind. So entstehen i. d. R. weder eine Übernoch eine Unterversicherung. Hinzu kommt, dass es keine zusätzliche private Absicherungsmöglichkeit für das Arbeitslosigkeitsrisiko gibt. Doch die Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung wird normalerweise allein schon benötigt, um die laufenden Haushaltskosten zu decken. Die zusätzliche Belastung durch die Kreditraten kann hier nicht berücksichtigt werden. Zur Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos gibt es ebenfalls keine adäquate Alternative auf dem Versicherungsmarkt. Denkbar wären hier nur eine private Krankentagegeldversicherung, die deutlich teurer als der Risikobaustein in der Restkreditversicherung ist, oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Letztere zahlt jedoch erst, wenn tatsächlich auch eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Viele ernsthafte und langfristige Erkrankungen oder auch Unfälle führen jedoch gar nicht zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit. Außerdem leisten diese erst, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, was oft Monate dauern kann. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung leistet hier sehr viel früher und entlastet den Kunden damit schon in der Zeit, in der er noch aufs Krankengeld angewiesen ist. Die Leistung erhält der Kunde bei BNP Paribas Cardif im Übrigen auch dann noch, wenn er als berufsunfähig eingestuft wurde. Hinzu kommt, dass insbesondere der Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung dem Ziel dienen, die Hinterbliebenen oder aber auch den eigenen Lebensstandard im Fall der Fälle zu sichern. Müssen aus diesen Leistungen dann noch die Kreditraten gezahlt werden, werden die Rücklagen schnell aufgebraucht. Damit wäre der Vorsorgezweck verfehlt. Mit der Aufnahme eines Kredites entsteht somit zusätzlicher Absicherungsbedarf. Allerdings können die Versicherungssummen bei bereits laufenden Vorsorgeverträgen oft nicht mehr angepasst werden, wodurch es schnell zu einer Unterversicherung kommt. Durch die Bündelung verschiedener Risikobausteine kann tarifseitig eine Mischkalkulation durchgeführt werden, was die Absicherung in ihrer Gesamtheit deutlich günstiger macht, als wenn alle Risikobausteine separat und womöglich noch bei verschiedenen Anbietern abgesichert werden würden. Dennoch hat der Kunde die Wahl, welche Risikobausteine er entsprechend seiner individuellen Situation absichern möchte. 13. Wird der Kunde über die Kosten für die Restkreditversicherung ausreichend informiert? Der Beitrag für die Restkreditversicherung wird dem Kunden transparent dargelegt. Die Angabe der Kosten ist eine Pflichtangabe gemäß der Verbraucherkreditrichtlinie. Daher wird der Beitrag im Kreditangebot auch als gesonderter Posten ausgewiesen. Die Kosten werden auch nicht als Prozentsatz bezogen auf die Kreditrate oder den Gesamtkreditbetrag dargestellt, sondern konkret als Eurobetrag. 14. Wie werden die Kosten für die Restkreditversicherung im Effektivzins berücksichtigt? Voraussetzungen dafür, dass die Kosten für die Restkreditversicherung im Effektivzins zu berücksichtigen sind, sind, dass der Abschluss entweder zwingende Voraussetzung für die Kreditvergabe ist oder dieser Auswirkungen auf die Kreditkonditionen hat. Da der Abschluss i. d. R. freiwillig ist und auch keinen Einfluss auf die Kreditkonditionen hat, ist der Beitrag nicht effektivzinswirksam. Der Effektivzins dient in erster Linie dazu, die Konditionen – sprich Kreditkosten – verschiedener Institute vergleichbarer zu machen. Der Beitrag für die Restkreditversicherung stellt jedoch keine Kreditkosten dar, da der Kunde diesen als Preis für ein zusätzliches Produkt zahlt. 15. Führt der Beitrag zur Restkreditversicherung nicht zu einer finanziellen Überlastung des Kunden? Erst einmal ist festzuhalten, dass im Rahmen der Kreditvergabe eine sorgfältige Bonitätsprüfung erfolgt. Im Zuge dessen werden alle Einnahmen des Kunden allen laufenden Ausgaben gegenübergestellt. Und zu den Ausgaben gehören nicht nur die Miete und eventuelle Unterhaltsverpflichtungen, sondern u. a. auch die Beiträge für Versicherungsverträge und Abschlagszahlungen für Strom. Schließlich hat auch die Bank großes Interesse daran, dass der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen trotz der zusätzlichen Belastungen durch den Kredit weiter nachkommen kann. Es stellt sich in diesem Zusammenhang ohnehin die Frage, ob dem Kunden überhaupt ein Kredit gewährt werden sollte, wenn er bereits durch die wenigen Euro, die die Restkreditversicherung monatlich kostet, bereits überfordert ist. Wie stellt sich seine Situation dann erst dar, wenn er arbeitslos oder arbeitsunfähig wird, und keine entsprechende Absicherung hat? Durch die Möglichkeit der Mitfinanzierung kann es i. d. R. nicht zu einer finanziellen Überforderung des Kunden kommen, da der Beitrag die Rate nur geringfügig erhöht. Und im Rahmen der Bonitätsprüfung achtet die Bank bereits darauf, dass ein bestimmter Anteil des Einkommens nach Abzug der Lebenshaltungskosten weiterhin zur freien Verfügung steht. Kunden, die sich zusätzlich absichern wollen, sollten diese Möglichkeit auch bekommen. Gerade im Hinblick auf die jeweilige Einkommenssituation kann dies besonders wichtig sein, um die Weiterzahlung der Kreditraten bei Einkommensverlusten sicherzustellen. Zudem kann der Kunde im Fall der Fälle seine Kreditwürdigkeit, was auch mit Blick in die Zukunft sehr wichtig sein kann. 16. Wie ist die Situation der Restkreditversicherung in Großbritannien im Vergleich zu Deutschland zu bewerten? Die Verkaufspraxis in Großbritannien ist in keiner Weise vergleichbar mit der Situation in Deutschland. In Großbritannien gerieten die Banken insbesondere deshalb in die Kritik, weil sie den Kunden kostenpflichtige Restkreditversicherungen verkauft haben, ohne die Kunden darüber zu informieren. In Deutschland hingegen wird der Kunde informiert. Zudem ist der Abschluss freiwillig und die Kosten werden auch als separater Posten im Kreditangebot ausgewiesen. Um dem Kunden hierzulande die Entscheidung zu erleichtern, weisen einige Banken die Kreditrate auch einmal mit und einmal ohne Restkreditversicherung aus. So sieht der Kunde auf einem Blick, um wie wenige Euro sich seine Rate verteuern würde, wenn er sich für die zusätzliche Sicherheit entscheidet. 17. Wie zufrieden sind die Kunden mit der Restkreditversicherung? Eine Studie der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) im Auftrag des Bankenfachverbandes hat gezeigt, dass immerhin zwei Drittel der Kunden, die eine Restkreditversicherung abgeschlossen haben, sehr bis äußerst zufrieden sind mit der abgeschlossenen Restkreditversicherung. Zudem hat die Studie ergeben, dass drei Viertel aller Kreditnehmer im Rahmen des Beratungsgesprächs zumindest das Angebot einer Restkreditversicherung erwarten. Vier Fünftel der Kreditnehmer halten die Restkreditversicherung darüber hinaus auch für ein sinnvolles Produkt. Die Wahrnehmung der Restkreditversicherung ist damit in der Bevölkerung durchaus positiv, entgegen der Aussagen, die oft von Seiten der Verbraucherschützer kommen. Diese sehen jedoch nur die Kunden, die unzufrieden sind. Die große Masse der Kunden, die keine Beanstandungen haben oder als Leistungsempfänger von der Versicherung profitieren, wird hingegen nicht berücksichtigt. BNP Paribas Cardif hat seit geraumer Zeit Assistance-Leistungen in ihre Restkreditversicherungsprodukte integriert, die den Kunden bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben unterstützen und auch im Krankheitsfall umfangreiche Hilfe bieten, sodass der Kunde selbst bei einem fehlenden Anspruch auf finanzielle Leistungen umfassende andere Leistungen erhalten. Auch das führte zu einer weiteren Steigerung der Zufriedenheit. 18. Wie viele Kunden beschweren sich über ihre Restkreditversicherung? Die Zufriedenheit mit der Restkreditversicherung zeigt sich daran, dass es deutlich weniger Kundenbeschwerden gibt als in anderen Versicherungsbereichen. Es gab auch schon Kunden, die sich allein deshalb beschwert haben, weil Ihnen kein Restkreditversicherungsangebot unterbreitet wurde und sie deshalb keine Leistungsansprüche geltend machen können. 19. Wie viele Restkreditversicherungsverträge gibt es und wie oft werden diese in Anspruch genommen? In Deutschland gibt es derzeit über vier Millionen Restkreditversicherungsverträge. Jedes Quartal werden über 10.000 neue Leistungsfälle reguliert. Gerade in Zeiten hoher oder steigender Arbeitslosigkeit werden dabei vermehrt Leistungen aus der Arbeitslosigkeitsversicherung erbracht. Kunden bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich die Leistungen aus der Restkreditversicherung für sie in dieser finanziellen Ausnahmesituation waren. Die Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeits- und aus der Arbeitslosigkeitsversicherung können während der Vertragsdauer auch mehrfach in Anspruch genommen werden. 20. Ist der Abschluss einer Restkreditversicherung sittenwidrig (i. S. d. §138 BGB), weil sich bei Einbeziehung der Kosten der Restkreditversicherung in die Kreditkosten rein rechnerisch ein sehr hoher Effektivzins ergeben würde? Mit dieser Frage hat sich erst kürzlich der Bundesgerichtshof befasst. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit werden vergleichbare Produkte miteinander verglichen. Stellt sich dabei heraus, dass eines dieser vergleichbaren Produkte preislich erheblich überzogen ist, so kann dieser Preis dann nach dem Gesetz sittenwidrig sein. Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, die Kosten der Restkreditversicherung als sittenwidrig anzusehen. Kredite mit Versicherungsschutz können nicht mit marktüblichen Krediten ohne Versicherungsschutz verglichen werden, denn eine Restkreditversicherung nützt allen Parteien des Kreditgeschäfts und ist deshalb in einem anderen Lichte zu betrachten als marktübliche Kredite.