Häufig gestellte Fragen zur Restkreditversicherung

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Häufig gestellte Fragen zur Restkreditversicherung
Häufig gestellte Fragen zur Restkreditversicherung
1.
Müssen die Kunden eine Restkreditversicherung abschließen, um einen Kredit zu
bekommen?
2.
Beeinflusst der Abschluss einer Restkreditversicherung die Kreditkonditionen?
3.
Erwarten die Kunden, dass Ihnen eine Restkreditversicherung angeboten wird?
4.
Kann es passieren, dass Kunden eine Restkreditversicherung unwissentlich abschließen?
5.
Warum ist der Abschluss einer Restkreditversicherung oft sinnvoller als der Abschluss
separater Versicherungen?
6.
Ist der Abschluss einer Restkreditversicherung durch die hohen Provisionen nicht teurer als
der Abschluss separater Versicherungen?
7.
Stimmt es, dass die Restkreditversicherung bei Bedarf nur selten leistet?
8.
Warum gibt es eine Warte- und Karenzzeit?
9.
Warum wird der Beitrag für die Restkreditversicherung meistens über den Kredit
mitfinanziert?
10. Was passiert mit der Restkreditversicherung, wenn der Kunde seinen Kredit vorzeitig
zurückzahlt?
11. Warum ist häufig die Bank Versicherungsnehmer und nicht der Kreditkunde?
12. Welche Vorteile bietet die Restkreditversicherung im Vergleich zum Abschluss einzelner,
individueller Produkte?
13. Wird der Kunde über die Kosten für die Restkreditversicherung ausreichend informiert?
14. Wie werden die Kosten für die Restkreditversicherung im Effektivzins berücksichtigt?
15. Führt der Beitrag zur Restkreditversicherung nicht zu einer finanziellen Überlastung des
Kunden?
16. Wie ist die Situation der Restkreditversicherung in Großbritannien im Vergleich zu
Deutschland zu bewerten?
17. Wie zufrieden sind die Kunden mit der Restkreditversicherung?
18. Wie viele Kunden beschweren sich über ihre Restkreditversicherung?
19. Wie viele Restkreditversicherungsverträge gibt es und wie oft werden diese in Anspruch
genommen?
20. Ist der Abschluss einer Restkreditversicherung sittenwidrig, weil sich bei Einbeziehung der
Kosten der Restkreditversicherung in die Kreditkosten rein rechnerisch ein sehr hoher
Effektivzins ergeben würde?
1. Müssen die Kunden eine Restkreditversicherung abschließen, um einen Kredit zu
bekommen?
Die Kreditvergabe ist i.d.R. unabhängig vom Abschluss einer Restkreditversicherung und
dann auch freiwillig. In erster Linie steht eine gute Kundenberatung im Vordergrund. Und
dazu zählt ebenso, den Kunden auf die Möglichkeit der Absicherung hinzuweisen. Die
Entscheidung für oder gegen die Restkreditversicherung obliegt insofern dem Kunden, der
seine persönliche finanzielle Vorsorgesituation am besten einschätzen kann. BNP Paribas
Cardif stellt in den Antragsdokumenten ausdrücklich klar, dass die Restkreditversicherung
nicht Voraussetzung für die Erlangung des Kredits ist. Hinzu kommt, dass dem Kunden nach
dem Abschluss ein separates Widerrufsrecht zusteht, das unabhängig vom Kredit ausgeübt
werden kann. Das bedeutet, dass der Kredit in unveränderter Weise weiterläuft, auch wenn
die Restkreditversicherung widerrufen wurde und damit erloschen ist.
2.
Beeinflusst der Abschluss einer Restkreditversicherung die Kreditkonditionen?
Nein, solange der Abschluss der Restkreditversicherung nicht Voraussetzung für die
Kreditvergabe ist oder die Kreditkonditionen beeinflusst, sind die Kosten der
Restkreditversicherung nicht effektivzinswirksam.
3.
Erwarten die Kunden, dass Ihnen eine Restkreditversicherung angeboten wird?
Im Rahmen einer vom Bankenfachverband beauftragten Studie, ermittelte die GfK
(Gesellschaft für Konsumforschung), dass drei Viertel der Kunden von ihrer Bank erwarten,
dass ihnen im Beratungsgespräch zumindest das Angebot über eine Restkreditversicherung
unterbreitet wird. Vier Fünftel der bereits Versicherten bestätigen, dass sie die
Restkreditversicherung für ein sinnvolles Absicherungsprodukt halten. Und sogar ein Viertel
nimmt die Restkreditversicherung dann auch in Anspruch. Dies zeigt, dass der Wunsch des
Kunden im Vordergrund steht.
4.
Kann es passieren, dass Kunden eine Restkreditversicherung unwissentlich
abschließen?
Dies sollte nicht der Fall sein. Der Kunde geht mit dem Berater die Antragsunterlagen zu
seinem Kredit und der Restkreditversicherung durch, bevor er die Unterschrift leistet.
Zusätzlich erhält der Kunde Zeit, diese Unterlagen vorab zu prüfen. In den Unterlagen sind
außerdemdie Kosten für die Restkreditversicherung immer als separater Posten
ausgewiesen. Zudem gehört es zu einer umfassenden Beratung, den Kunden in
ausreichender Weise über seinen Versicherungsschutz und die abgesicherten Risiken zu
informieren. Dem Kunden ist ersichtlich, dass er eine Restkreditversicherung abschließen
wird. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Informationspflichtenverordnung vorschreibt, dass
dem Kunden bereits bei Abschluss alle für die Restkreditversicherung relevanten
Dokumente wie beispielsweise die Versicherungsbedingungen auszuhändigen sind.
Außerdem besteht für ihn ja immer noch das Widerrufsrecht, wenn er sich innerhalb von 14
bzw. 30 Tagen – je nach versicherten Risiken – doch noch gegen die Restkreditversicherung
entscheiden möchte. Die Erfahrung zeigt auch, dass die Kunden durchaus gut über ihren
Versicherungsschutz informiert sind, was die Zahl der gemeldeten Versicherungsfälle
belegt.
5.
Warum ist der Abschluss einer Restkreditversicherung oft sinnvoller als der Abschluss
separater Versicherungen?
Die Restkreditversicherung bietet einen sehr umfassenden genau auf die Kredit- und
Ratenhöhe abgestimmten Versicherungsschutz. Somit entsteht auch keine
Überversicherung. Im Rahmen der Restkreditversicherung können zudem Risiken
abgesichert werden, die durch andere Versicherungsprodukte nicht abgedeckt werden wie
beispielsweise die Absicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Die gesetzliche
Arbeitslosenversicherung bietet hier nur eine unzureichende Absicherung. Deshalb muss
der Kunde bei Bezug von Arbeitslosengeld erhebliche Einkommenseinbußen kompensieren.
Außerdem wird bei unseren Restkreditversicherungen bei Antragstellung auch auf eine
Gesundheitsprüfung verzichtet. Damit erhält der Kunde in jedem Fall Versicherungsschutz,
sofern er vom Alter her noch versicherbar ist und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Es
werden auch keine Risikozuschläge erhoben, wie dies bei anderen Versicherungsprodukten
wie Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen üblich ist, sofern der
Kunde dort überhaupt noch angenommen wird.
6.
Ist der Abschluss einer Restkreditversicherung durch die hohen Provisionen nicht
teurer als der Abschluss separater Versicherungen?
Wie bereits beschrieben können nicht alle Risiken, die durch die Restkreditversicherung
abgesichert sind, über separate Verträge abgesichert werden. Außerdem erbringt der
Kundenbetreuer eine Beratungsleistung, die weit über das Kreditgespräch hinausgeht,
wodurch zusätzliche Kosten für die Bank entstehen, die mit einer Provision honoriert
werden.
7.
Stimmt es, dass die Restkreditversicherung bei Bedarf nur selten leistet?
Wie bei jeder Versicherung, egal ob Haftpflicht, Hausrat oder Lebensversicherung, gibt es
selbstverständlich auch in der Restkreditversicherung gewisse Ausschlüsse, die das Risiko
für den Versicherer aber auch für das Versichertenkollektiv überschaubar halten.
Ausschlüsse beeinflussen Versicherungsbeiträge positiv. Außerdem gilt auch für die
Restkreditversicherung, die brennende Scheune kann nicht versichert werden. Genauso wie
ein bereits gestohlener Hausrat nicht über den nachträglichen Abschluss einer
Hausratversicherung abgedeckt werden kann, kann auch niemand einen Leistungsanspruch
wg. Arbeitslosigkeit erwarten, wenn die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung
bereits arbeitslos war. Die Ausschlusskriterien sind damit absolut nachvollziehbar.
Außerdem sind die Ausschlusskriterien transparent und verständlich in den
Versicherungsbedingungen ausgewiesen. Hinzu kommt, dass die Restkreditversicherung
ohne Gesundheitsprüfung und damit auch ohne Risikozuschläge abgeschlossen wird, sodass
letztlich jeder angenommen wird, der die sonstigen Vorrausetzungen erfüllt. Würde hier
ohne Ausschlüsse gearbeitet werden, würde dies einemmöglichen Missbrauch Tür und Tor
öffnen, was letztlich alle Versicherten über höhere Beiträge mittragen müssten. Außerdem
widerlegt die hohe Anzahl an regulierten Schäden die These, Restkreditversicherer würden
nur selten leisten.
8.
Warum gibt es eine Warte- und Karenzzeit?
Die Wartezeit ist grundsätzlich nur einmalig zu Beginn der Versicherungsdauer zu erfüllen.
Eine Wartezeit gibt es dabei insbesondere für das Risiko Arbeitslosigkeit und bei
bestehenden Vorerkrankungen. Im Falle von Arbeitslosigkeit wird damit verhindert, dass
jemand, der bereits von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit Kenntnis hat, sich noch
schnell versichert. Dadurch wird das Risiko des Ausnutzens der Versicherung in Grenzen
gehalten. Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht ebenfalls eine Wartezeit, weil der
Versicherer bei Beginn auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Bestehende bekannte
Vorerkrankungen fallen jedoch nach Ablauf der Wartezeit ebenfalls unter den
Versicherungsschutz. Ist eine Erkrankung bei Beginn jedoch weder bekannt noch ärztlich
behandelt worden, ist diese von Beginn an mitversichert, wenn infolge dieser
Vorerkrankung eine Arbeitsunfähigkeit oder gar der Tod eintritt.
Im Gegenzug zur Wartezeit erhält der Kunde die Absicherung zu einem günstigen Beitrag,
weil keine Risikozuschläge anfallen. Unter Umständen wären manche Kunden sogar gar
nicht versicherbar – je nach Schwere der Erkrankung.
Die Karenzzeit ist der leistungsfreie Zeitraum nach Eintritt des Versicherungsfalls. Im Falle
von Arbeitsunfähigkeit beträgt dieser Zeitraum zwischen sechs Wochen oder drei Monaten.
Da die Versicherung insbesondere den Ernstfall absichern soll und nicht nur beispielsweise
kurzzeitige Erkältungskrankheiten, lässt sich dieser kurze Zeitraum i. d. R. noch gut
überbrücken. Zudem haben gerade Arbeitnehmer auch noch sechs Wochen Anspruch auf
Lohnfortzahlung, sodass Ihnen meist keine Nachteile entstehen.
9.
Warum wird der Beitrag für die Restkreditversicherung meistens über den Kredit
mitfinanziert?
Die Mitfinanzierung des Beitrags wird nur dann angeboten, wenn ein Einmalbeitrag
vereinbart wird. Dies macht insofern Sinn, da ein Kunde, der einen Kredit benötigt, i. d. R.
ohnehin schon einen finanziellen Engpass hat und damit keinen weiteren Spielraum zur
Zahlung eines zusätzlichen Beitrags.
Es steht dem Kunden jedoch frei, den Beitrag auch aus Eigenmitteln zu zahlen und auf eine
Mitfinanzierung zu verzichten. Durch den Einmalbeitrag wird sichergestellt, dass der Kunde
über die gesamte Kreditlaufzeit abgesichert ist.
Neben der Zahlung eines Einmalbeitrags bietet BNP Paribas Cardif auch Lösungen zur
Zahlung über einen Monatsbeitrag an. Damit entfällt dann auch eine Mitfinanzierung. Der
Beitrag ist auf die Laufzeit gerechnet dann allerdings ein wenig teurer, da damit ein höherer
Verwaltungsaufwand verbunden ist.
10. Was passiert mit der Restkreditversicherung, wenn der Kunde seinen Kredit vorzeitig
zurückzahlt?
Das hängt von den Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab. Entweder
behält der Kunde den Versicherungsschutz und hat dann auch bei Eintritt eines
Leistungsfalls Anspruch auf die versicherte Leistung im Rahmen der ursprünglich
vereinbarten Kreditlaufzeit. Oder aber der Versicherungsschutz endet automatisch und der
Kunde erhält dann den noch nicht verbrauchten Teil des Einmalbeitrags erstattet.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer Kündigung der Restkreditversicherung bei einer
vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags.
11. Warum ist häufig die Bank Versicherungsnehmer und nicht der Kreditkunde?
Über die Restkreditversicherung sollen die Kreditverpflichtungen des Kunden abgesichert
werden. Daher liegt es nahe, dass die Bank als Versicherungsnehmer ihre Kunden zu den
Gruppenversicherungsverträgen anmeldet. Schließlich hält auch die Bank die zugrunde
liegenden Daten über die Kreditverpflichtungen vor, die es abzusichern gilt. So wird
gleichzeitig auch eine Über- oder Unterversicherung des Kunden vermieden. Dem Kunden
entstehen durch diese Konstellation auch keine Nachteile, weil ihm die gleichen
grundlegenden Rechte eingeräumt werden wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre.
Die Bank verpflichtet sich beispielsweise, Leistungszahlungen direkt mit dem Kredit zu
verrechnen. Außerdem erhält der Kunde bei Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag
ein Merkblatt, aus dem alle Informationen den Versicherungsschutz betreffend
hervorgehen. Auch hat er zahlreiche Rechte, wie beispielsweise seine Abmeldung zu
verlangen, wenn der Kreditvertrag beispielsweise beendet wurde. Durch das
Gruppenversicherungskonstrukt wird auch der Verwaltungsaufwand deutlich verringert, da
BNP Paribas Cardif nur Sammeldaten verwalten muss. Der einzelne Kunde bleibt damit
solange für den Versicherer anonym, bis er einen Leistungsfall meldet.
12. Welche Vorteile bietet die Restkreditversicherung im Vergleich zum Abschluss
einzelner, individueller Produkte?
Ein Vorteil besteht darin, dass die Versicherungssummen aller Risikobausteine konkret auf
die jeweilige Kreditverpflichtung abgestimmt sind. So entstehen i. d. R. weder eine Übernoch eine Unterversicherung. Hinzu kommt, dass es keine zusätzliche private
Absicherungsmöglichkeit für das Arbeitslosigkeitsrisiko gibt. Doch die Leistung aus der
gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung wird normalerweise allein schon benötigt, um
die laufenden Haushaltskosten zu decken. Die zusätzliche Belastung durch die Kreditraten
kann hier nicht berücksichtigt werden.
Zur Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos gibt es ebenfalls keine adäquate Alternative
auf dem Versicherungsmarkt. Denkbar wären hier nur eine private
Krankentagegeldversicherung, die deutlich teurer als der Risikobaustein in der
Restkreditversicherung ist, oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Letztere zahlt jedoch
erst, wenn tatsächlich auch eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Viele ernsthafte und
langfristige Erkrankungen oder auch Unfälle führen jedoch gar nicht zwangsläufig zur
Berufsunfähigkeit. Außerdem leisten diese erst, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt
wurde, was oft Monate dauern kann. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung leistet hier sehr
viel früher und entlastet den Kunden damit schon in der Zeit, in der er noch aufs
Krankengeld angewiesen ist. Die Leistung erhält der Kunde bei BNP Paribas Cardif im
Übrigen auch dann noch, wenn er als berufsunfähig eingestuft wurde.
Hinzu kommt, dass insbesondere der Abschluss einer Lebens- oder
Berufsunfähigkeitsversicherung dem Ziel dienen, die Hinterbliebenen oder aber auch den
eigenen Lebensstandard im Fall der Fälle zu sichern. Müssen aus diesen Leistungen dann
noch die Kreditraten gezahlt werden, werden die Rücklagen schnell aufgebraucht. Damit
wäre der Vorsorgezweck verfehlt. Mit der Aufnahme eines Kredites entsteht somit
zusätzlicher Absicherungsbedarf. Allerdings können die Versicherungssummen bei bereits
laufenden Vorsorgeverträgen oft nicht mehr angepasst werden, wodurch es schnell zu
einer Unterversicherung kommt.
Durch die Bündelung verschiedener Risikobausteine kann tarifseitig eine Mischkalkulation
durchgeführt werden, was die Absicherung in ihrer Gesamtheit deutlich günstiger macht,
als wenn alle Risikobausteine separat und womöglich noch bei verschiedenen Anbietern
abgesichert werden würden. Dennoch hat der Kunde die Wahl, welche Risikobausteine er
entsprechend seiner individuellen Situation absichern möchte.
13. Wird der Kunde über die Kosten für die Restkreditversicherung ausreichend
informiert?
Der Beitrag für die Restkreditversicherung wird dem Kunden transparent dargelegt. Die
Angabe der Kosten ist eine Pflichtangabe gemäß der Verbraucherkreditrichtlinie. Daher wird
der Beitrag im Kreditangebot auch als gesonderter Posten ausgewiesen. Die Kosten werden
auch nicht als Prozentsatz bezogen auf die Kreditrate oder den Gesamtkreditbetrag
dargestellt, sondern konkret als Eurobetrag.
14. Wie werden die Kosten für die Restkreditversicherung im Effektivzins berücksichtigt?
Voraussetzungen dafür, dass die Kosten für die Restkreditversicherung im Effektivzins zu
berücksichtigen sind, sind, dass der Abschluss entweder zwingende Voraussetzung für die
Kreditvergabe ist oder dieser Auswirkungen auf die Kreditkonditionen hat. Da der Abschluss
i. d. R. freiwillig ist und auch keinen Einfluss auf die Kreditkonditionen hat, ist der Beitrag
nicht effektivzinswirksam. Der Effektivzins dient in erster Linie dazu, die Konditionen –
sprich Kreditkosten – verschiedener Institute vergleichbarer zu machen. Der Beitrag für die
Restkreditversicherung stellt jedoch keine Kreditkosten dar, da der Kunde diesen als Preis
für ein zusätzliches Produkt zahlt.
15. Führt der Beitrag zur Restkreditversicherung nicht zu einer finanziellen Überlastung
des Kunden?
Erst einmal ist festzuhalten, dass im Rahmen der Kreditvergabe eine sorgfältige
Bonitätsprüfung erfolgt. Im Zuge dessen werden alle Einnahmen des Kunden allen
laufenden Ausgaben gegenübergestellt. Und zu den Ausgaben gehören nicht nur die Miete
und eventuelle Unterhaltsverpflichtungen, sondern u. a. auch die Beiträge für
Versicherungsverträge und Abschlagszahlungen für Strom. Schließlich hat auch die Bank
großes Interesse daran, dass der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen trotz der
zusätzlichen Belastungen durch den Kredit weiter nachkommen kann. Es stellt sich in
diesem Zusammenhang ohnehin die Frage, ob dem Kunden überhaupt ein Kredit gewährt
werden sollte, wenn er bereits durch die wenigen Euro, die die Restkreditversicherung
monatlich kostet, bereits überfordert ist. Wie stellt sich seine Situation dann erst dar, wenn
er arbeitslos oder arbeitsunfähig wird, und keine entsprechende Absicherung hat?
Durch die Möglichkeit der Mitfinanzierung kann es i. d. R. nicht zu einer finanziellen
Überforderung des Kunden kommen, da der Beitrag die Rate nur geringfügig erhöht. Und im
Rahmen der Bonitätsprüfung achtet die Bank bereits darauf, dass ein bestimmter Anteil des
Einkommens nach Abzug der Lebenshaltungskosten weiterhin zur freien Verfügung steht.
Kunden, die sich zusätzlich absichern wollen, sollten diese Möglichkeit auch bekommen.
Gerade im Hinblick auf die jeweilige Einkommenssituation kann dies besonders wichtig
sein, um die Weiterzahlung der Kreditraten bei Einkommensverlusten sicherzustellen.
Zudem kann der Kunde im Fall der Fälle seine Kreditwürdigkeit, was auch mit Blick in die
Zukunft sehr wichtig sein kann.
16. Wie ist die Situation der Restkreditversicherung in Großbritannien im Vergleich zu
Deutschland zu bewerten?
Die Verkaufspraxis in Großbritannien ist in keiner Weise vergleichbar mit der Situation in
Deutschland. In Großbritannien gerieten die Banken insbesondere deshalb in die Kritik, weil
sie den Kunden kostenpflichtige Restkreditversicherungen verkauft haben, ohne die Kunden
darüber zu informieren. In Deutschland hingegen wird der Kunde informiert. Zudem ist der
Abschluss freiwillig und die Kosten werden auch als separater Posten im Kreditangebot
ausgewiesen. Um dem Kunden hierzulande die Entscheidung zu erleichtern, weisen einige
Banken die Kreditrate auch einmal mit und einmal ohne Restkreditversicherung aus. So
sieht der Kunde auf einem Blick, um wie wenige Euro sich seine Rate verteuern würde,
wenn er sich für die zusätzliche Sicherheit entscheidet.
17. Wie zufrieden sind die Kunden mit der Restkreditversicherung?
Eine Studie der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) im Auftrag des
Bankenfachverbandes hat gezeigt, dass immerhin zwei Drittel der Kunden, die eine
Restkreditversicherung abgeschlossen haben, sehr bis äußerst zufrieden sind mit der
abgeschlossenen Restkreditversicherung. Zudem hat die Studie ergeben, dass drei Viertel
aller Kreditnehmer im Rahmen des Beratungsgesprächs zumindest das Angebot einer
Restkreditversicherung erwarten. Vier Fünftel der Kreditnehmer halten die
Restkreditversicherung darüber hinaus auch für ein sinnvolles Produkt. Die Wahrnehmung
der Restkreditversicherung ist damit in der Bevölkerung durchaus positiv, entgegen der
Aussagen, die oft von Seiten der Verbraucherschützer kommen. Diese sehen jedoch nur die
Kunden, die unzufrieden sind. Die große Masse der Kunden, die keine Beanstandungen
haben oder als Leistungsempfänger von der Versicherung profitieren, wird hingegen nicht
berücksichtigt.
BNP Paribas Cardif hat seit geraumer Zeit Assistance-Leistungen in ihre
Restkreditversicherungsprodukte integriert, die den Kunden bei der Wiedereingliederung ins
Berufsleben unterstützen und auch im Krankheitsfall umfangreiche Hilfe bieten, sodass der
Kunde selbst bei einem fehlenden Anspruch auf finanzielle Leistungen umfassende andere
Leistungen erhalten. Auch das führte zu einer weiteren Steigerung der Zufriedenheit.
18. Wie viele Kunden beschweren sich über ihre Restkreditversicherung?
Die Zufriedenheit mit der Restkreditversicherung zeigt sich daran, dass es deutlich weniger
Kundenbeschwerden gibt als in anderen Versicherungsbereichen. Es gab auch schon
Kunden, die sich allein deshalb beschwert haben, weil Ihnen kein
Restkreditversicherungsangebot unterbreitet wurde und sie deshalb keine
Leistungsansprüche geltend machen können.
19. Wie viele Restkreditversicherungsverträge gibt es und wie oft werden diese in
Anspruch genommen?
In Deutschland gibt es derzeit über vier Millionen Restkreditversicherungsverträge. Jedes
Quartal werden über 10.000 neue Leistungsfälle reguliert. Gerade in Zeiten hoher oder
steigender Arbeitslosigkeit werden dabei vermehrt Leistungen aus der
Arbeitslosigkeitsversicherung erbracht. Kunden bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich
die Leistungen aus der Restkreditversicherung für sie in dieser finanziellen
Ausnahmesituation waren. Die Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeits- und aus der
Arbeitslosigkeitsversicherung können während der Vertragsdauer auch mehrfach in
Anspruch genommen werden.
20. Ist der Abschluss einer Restkreditversicherung sittenwidrig (i. S. d. §138 BGB), weil
sich bei Einbeziehung der Kosten der Restkreditversicherung in die Kreditkosten rein
rechnerisch ein sehr hoher Effektivzins ergeben würde?
Mit dieser Frage hat sich erst kürzlich der Bundesgerichtshof befasst. Bei der Prüfung der
Sittenwidrigkeit werden vergleichbare Produkte miteinander verglichen. Stellt sich dabei
heraus, dass eines dieser vergleichbaren Produkte preislich erheblich überzogen ist, so
kann dieser Preis dann nach dem Gesetz sittenwidrig sein. Der Bundesgerichtshof hat es
abgelehnt, die Kosten der Restkreditversicherung als sittenwidrig anzusehen. Kredite mit
Versicherungsschutz können nicht mit marktüblichen Krediten ohne Versicherungsschutz
verglichen werden, denn eine Restkreditversicherung nützt allen Parteien des
Kreditgeschäfts und ist deshalb in einem anderen Lichte zu betrachten als marktübliche
Kredite.