Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt - Stadt Bitterfeld

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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt - Stadt Bitterfeld
Bitterfeld-Wolfener
Amtsblatt
Wahlhelfer gesucht
mehr auf Seite 2
Ausgabe Nr. 4
März 2014
8. Jahrgang
Erschienen am
21. Februar 2014
Aus dem Inhalt
Wirtschaft und Aktuelles
Veranstaltungen und Termine
Kinder und Jugendliche
Soziales und Sport
Amtliche Bekanntmachungen Seite
Seite
Seite
Seite
Seite
2
9
15
16
17
BitterfeldWolfen
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 2
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Wirtschaft und Aktuelles
Fortsetzung von der Titelseite
Wahlhelferaufruf zu Europa- und Kommunalwahlen
Am 25.05.2014 finden
die Europa- und Kommunalwahlen statt. Es werden das Europaparlament
sowie der Landrat AnhaltBitterfeld, der Kreistag
von Anhalt-Bitterfeld, der
Stadtrat Bitterfeld-Wolfen
sowie die Ortschaftsräte
(Bitterfeld, Wolfen, Greppin, Holzweißig, Thalheim,
Bobbau und Rödgen) gewählt.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen
sucht Bürgerinnen und Bürger, die bei den Wahlen am
25. Mai 2014 in den Wahlvorständen in den Wahlräumen mitarbeiten möchten.
Alle Wahlhelfer erhalten für
ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung als
Einmalzahlung.
Interessierte Bürgerinnen
und Bürger, die in einem
Wahlvorstand mitarbeiten
möchten, wahlberechtigt
sind und im Wahlgebiet
wohnen, können sich ab
sofort bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz
1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Sachbereich Organisation bei Frau Scholz
(Tel. 03494 6660211)
und Frau Nase (Tel. 03494
6660217) melden. Die Anmeldung kann aber auch
per E-Mail an:
[email protected]
[email protected]
unter Angabe von Name,
Vorname, Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit
erfolgen.
Wahlbewerber
und Vertrauenspersonen
können nicht Wahlhelfer
in Wahlvorständen sein.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG
LSA wird hingewiesen.
Spende für die Sanierung des Frauenhauses im Ortsteil Wolfen
Im Beisein von Justiz- und
Gleichstellungsministerin
Prof. Angela Kolb und Oberbürgermeisterin Petra Wust
übergab
Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb am
11.02.2014 einen Förderscheck in Höhe von 43 000
Euro an den Verein Frauen
helfen Frauen e. V.
Der Verein bietet seit über
20 Jahren rund um die Uhr
Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. „Frauen und Kinder, die
Opfer von Gewalt wurden,
brauchen
bestmöglichen
Schutz“, sagte Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb.
„Dazu gehört aber auch ein
Bereich, in dem sich Betroffene wieder sicher und wohl
fühlen. Die Wohnqualität im
Frauenhaus in BitterfeldWolfen erheblich zu verbessern – dabei helfen wir
gern.“ Oberbürgermeisterin
Petra Wust sprach bei dieser
Gelegenheit auch die künf-
tig wegfallenden Bürgerarbeiter an. „Ich kann nur
alle Betroffenen ermutigen,
nach Lösungen zu suchen
um diese Lücke zu schließen“, erklärte das Stadtoberhaupt und wünschte
dem Verein viel Erfolg bei
den
Umbaumaßnahmen
und der künftigen Vereinsarbeit.
Das Gebäude, in dem Betroffene Zuflucht finden, wurde
seit Anfang der 90er-Jahre
nicht instandgesetzt. Umfangreiche Umbau- und Sanierungsarbeiten sind zwingend erforderlich. Der Verein
„Frauen helfen Frauen e. V.“
wird eine neue Küche einbauen und einen größeren
Aufenthaltsraum
einrichten. Alte Teppiche sollen gegen pflegeleichte Fußböden
ausgetauscht und das Hausdach abgedichtet werden.
„Ohne das Geld von LOTTO
Sachsen-Anhalt wäre das
nicht möglich“, bedankte
sich die Leiterin des Frauenhauses, Ines Chlebowski.
„Frauen, die Gewalt erfahren
haben, schaffen den Weg
in ein gewaltfreies Leben
oft nicht ohne Hilfe“, sagte
Justizministerin Prof. Angela Kolb. „Der Verein „Frauen
helfen Frauen e. V.“ begleitet
sie bei einem Neuanfang.“
Lotto-Toto GmbH
Sachsen-Anhalt
Maren Sieb, Geschäftsführerin der Lotto-Toto GmbH SachsenAnhalt, Justizministerin Prof. Angela Kolb und Leiterin des
Frauenhauses Ines Chlebowski (v. l.) bei der symbolischen
Scheckübergabe.
Foto: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Impressum
Amtsblatt Stadt Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel.: 0 34 94/66 60-1 21, Fax: 0 34 94/ 66 60-11, [email protected],
www.bitterfeld-wolfen.de
Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.bitterfeld-wolfen.de
Sprechzeiten Stadt Bitterfeld-Wolfen:
Mo:
8 - 12 u. 13 - 16 Uhr
Di.:
8 - 12 u. 13 - 18 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 8 - 12 u. 13 - 18 Uhr
Fr: 8 - 12 Uhr
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Die Oberbürgermeisterin
Redaktion: Michael Mohr, Annett Vogel
Satz, Layout und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), www.wittich.de
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Anzeigen: Funk: 01 71/3 14 76 21, E-Mail: [email protected]
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Seite 3
Minister für Inneres und Sport zu Besuch bei der Jugendfeuerwehr
Am 29. Januar besuchte Holger Stahlknecht, Minister
für Inneres und Sport, unsere Region. Er weilte in der
Sekundarschule Roitzsch,
beim Goitzsche Ruderclub
Bitterfeld e. V. und bei der
Kinder- und Jugendfeuerwehr Bitterfeld.
Dem Minister, dem die
Nachwuchsförderung
bei
der Feuerwehr sehr am Herzen liegt, wollte sich ein Bild
von der Arbeit vor Ort in
der Stadt Bitterfeld-Wolfen
machen. Stadtjugendwartin
Claudia Elze und die jungen
Brandbekämpfer empfingen
Holger Stahlknecht herzlich
und präsentierten ihm stolz
die Einrichtung.
Claudia Elze lobte die Unterstützung, die ihrer Tätigkeit
durch die Stadt BitterfeldWolfen gewährt werde. Die
Kinder und Jugendlichen
stellten dem Minister viele Fragen, die dieser auch
gerne beantwortete. Sie waren beeindruckt von seiner
Freundlichkeit. Sogar ein
Tischfußballspiel mit dem
Minister war möglich.
Pressestelle
ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen
ONLINE BUCHEN: www.wittich.de
Der Minister brachte gute Laune mit und übte sich gemeinsam mit dem Feuerwehrnachwuchs im Tischfußball.
Foto: Pressestelle
ORWO Net GmbH übernimmt insolvente VISIT-WORLD GmbH
„Der
Fotodienstleister
ORWO Net hat Anfang Februar die Aktiva und das
gesamte Personal der insolventen VISIT-WORLD GmbH
aus Chemnitz übernommen“, so Insolvenzverwalter Tobias Hohmann von der
Kanzlei Flöther & Wissing
Rechtsanwälte. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde
am 31. Januar 2014 zwischen dem Insolvenzverwalter Tobias Hohmann und
dem Geschäftsführer der
ORWO Net GmbH, Dr. Gerhard Köhler, geschlossen.
Über den Kaufpreis wurde
Stillschweigen vereinbart.
„Unser Ziel ist es, das Unternehmen fortzuführen und
weiter auszubauen sowie
den Mitarbeitern zugleich
eine langfristige Perspektive im ORWO Net Firmenverbund zu geben“, betont Dr.
Gerhard Köhler und fügt hinzu: „Mit der Übernahme von
VISIT-WORLD
erschließen
wir weiteres Wachstumspotenzial und ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich
Fotocontent.“ VISIT-World hat
auf seiner Internet-Plattform
www.visit-world.de ca. 35 000
hochauflösende Profi-360°-Panoramaaufnahmen aus aller
Welt. Aktuell beschäftigt das
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Freitag, dem 7. März 2014
Annahmeschluss für
redaktionelle Beiträge
Montag, der 24. Februar 2014
Details erfragen Sie unter
Tel.: 0 34 94/6 66 01 21
Unternehmen fünf Mitarbeiter. Neben der direkten Nutzung der Plattform wird der
Content auch in die erfolgreichen eigenen Internetplattformen www.pixelnet.
de; www.fotoquelle.de und
www.myfoto.de integriert.
Dadurch wird es möglich,
diese interessanten Fotos zu
individuellen Produkten zu
verarbeiten, die neben den
hochwertigen Fotobüchern
z. B. Panoramaleinwandbilder oder Acryl- und DibondDirektdrucke oder großformatige Kalender sind.
„Grund für die Insolvenz
war die Tatsache, dass die
finanziellen Mittel für den
Ausbau des Vertriebsnetzes
nicht in ausreichendem Umfang von den Gesellschaftern aufgebracht und so keine nennenswerten Umsätze
generiert werden konnten“,
erklärt Insolvenzverwalter
Tobias Hohmann. „Dieses
Problem konnte nun durch
den Einstieg von ORWO beseitigt werden. Ich sehe daher für VISIT-WORLD als Teil
der ORWO-Gruppe optimistisch in die Zukunft.“
Lothar Schwarz
Kommunikation
Bitterfelder Bogen leuchtet
wieder
Seit Anfang Februar ist
die Beleuchtungsanlage
des Bitterfelder Bogens
wieder in der gewohnten
Weise aktiv. Bedingt durch
den Eigentumsübergang
des städtischen Wahrzeichens von der EBV Goitzsche GmbH an die Stadt
zum 31.12.2013 waren
die bisherigen Stromlie-
ferverträge ausgelaufen,
sodass die Beleuchtung
in den Abend- und Nachtstunden im Januar vorübergehend ausgesetzt
werden musste. Mit der
Vertragsübernahme
ist
die Stromversorgung nun
wieder gewährleistet.
Pressestelle
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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BWA 04-14 vom 21.02.2014
Praxisübernahme
im Ortsteil Bitterfeld
Firma Steri Toys GmbH hilft
kranken Kindern
Seit dem Jahresbeginn haben die Patienten der ehemaligen Arztpraxis in der
Bitterfelder Mittelstraße 16
eine neue Ansprechpartnerin. Elena Bolshakova, Fachärztin für Innere Medizin,
übernahm die Praxis aus den
Händen ihres Vorgängers
Dr. med. Karl-Friedrich Wolf,
der sich in den Ruhestand
verabschiedet hatte. Elena
Bolshakova, die ursprünglich
aus Moskau stammt, lebt
bereits seit zwölf Jahren in
Kuscheln ohne Keime - so
lautet das Versprechen der
jüngst gegründeten Firma Steri-Toys GmbH in der
Stadt Bitterfeld-Wolfen.
Das junge Unternehmen
sterilisiert speziell konzipierte Kuscheltiere, wie Hasen und Teddys aus Plüsch
in verschiedenen Größen
sowie Schnuffeltücher für
Kinder und vertreibt diese
an Händler und in Kürze
auch über die Internetplattform www.steri-toys.de an
Privatkunden.
Diese Kuscheltiere sind in
erster Linie für kleine Krankenhauspatienten in onkologischen Kliniken oder Intensivstationen gedacht, da hier
die privaten, eigenen Stofftiere aufgrund des Infektionsrisikos oftmals verboten
sind. Schmusetiere sind jedoch insbesondere für kranke Kinder unverzichtbare
Begleiter. Sie sind „Verbündete“, teilen das Erlebte und
können so Kraft und Zutrauen geben, was sich positiv
Deutschland und hat acht
Jahre im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen gearbeitet, bevor sie jetzt den
Sprung in die Selbständigkeit wagte.
Oberbürgermeisterin Petra
Wust beglückwünschte die
Ärztin zu ihrer Entscheidung und wünschte viel
Erfolg in ihrem neuen Wirkungskreis.
SB Wirtschaft/Beteiligungen
auf den Genesungsprozess
auswirkt.
Das Team von Seri-Toys
verpackt und behandelt die
Kuscheltiere auf eine besondere Art und Weise, so
dass multiresistente Keime
keine Chance haben. Das
dafür genutzte, sichere und
effektive Verfahren zur Sterilisation mittels beschleunigter Elektronen wird in
der Stadt Bitterfeld-Wolfen
durch die Firma Herotron EBeam Service GmbH bereits
seit vielen Jahren auch für
andere Anwendungen - wie
Modifizierung von Kunststoffen, Sterilisation von
Medizinprodukten und Verpackungen - genutzt.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen
wünscht dieser bisher einmaligen Idee viel Erfolg,
damit möglichst vielen Kindern ein schwieriger Krankenhausaufenthalt erleichtert wird.
SB Wirtschaft/Beteiligungen
Elena Bolshakova (Mitte) und ihr Team
Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen
Aktuelle Grundstücksangebote der Stadt
Bitterfeld-Wolfen unter:
www.Bitterfeld-Wolfen.de/Bauen&Wohnen/
Immobilienbörse
Am 30.01.2014 war der offizielle Startschuss für die Umsetzung der innovativen Idee von den Firmengründern
Yves Kaufhold und Anke Wisotzki - mit der Unterstützung
von Frau Zimmermann und Dr. h.c. Helmut Zimmermann
(v. l. n. r.)
Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Stellenausschreibung
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die Oberbürgermeisterin
ie Stadt Bitterfeld-Wolfen, eine
D
kreisangehörige Stadt mit ca. 42.400
Einwohnern im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im südlichen Sachsen-Anhalt,
schreibt die Stelle als
Sachbearbeiter/in Stadtplanung
(Stadtplaner/in)
im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauwesen,
Fachbereich Stadtentwicklung,
Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen
zur Besetzung ab 01.04.2014 aus.
Der/die Bewerber/in sollte verfügen über:
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Stadt-,
Raumplanung, Architektur mit dem Schwerpunkt Städtebau oder vergleichbarer Fachrichtung an einer Fachhochschule oder Technischen Hochschule/Universität
- Fachkenntnisse im öffentlichen Bau-, Planungs-, Umwelt- und Vergaberecht (BauGB, BauNVO, BauO LSA,
DenkmSchG LSA, BImschG, VOB/VOL),
- Grundkenntnisse im Verwaltungs- und Kommunalrecht
- praktische Erfahrungen als Planer im kommunalen
Städtebau und regionale Kenntnisse wären von Vorteil
- sichere Kenntnisse einschlägiger Software (z.B. MS
Office, geografische Informationssysteme GIS, Zeichnungssoftware bzw. CAD)
Zum Aufgabengebiet gehören folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Abwicklung der Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, u. a. Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Reihenfolge und Vorgaben bei
Bauleitplanungen, die Formulierung des Aufstellungsbeschlusses, das Veranlassen der Genehmigung, die
Beschlussfassung und die Bekanntmachung
- Ausführung von bauplanungsrechtlichen Prüfungen
sowie von Aufgaben zur Sicherung der Bauleitplanung
(z.B. Bauantragsprüfungen, Veränderungssperren,
Vorkaufsrechte)
- Bearbeitung von Aufgaben städtebaulicher Planungen, u. a. die Erarbeitung, Vorbereitung, und Begleitung von Konzepten, Projekten oder Maßnahmen zur
Stadtentwicklung/Weiterentwicklung städtebaulicher
Strukturkonzepte und Rahmenpläne/Vorbereitung von
Ideenwerkstätten, Informationsveranstaltungen und
Gutachterverfahren sowie die Erarbeitung, Ausschreibung und Vergabe von städtebaulichen Leistungen
- Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Regional- und Landesentwicklung sowie als Träger öffentlicher Belange für Bauleitplanungen
- Erarbeitung, Ausschreibung, Abstimmung und Vergabe von Planungsleistungen an Dritte
- Erarbeitung von sonstigen Satzungen nach BauGB
Gesucht wird eine qualifizierte und einsatzfreudige Persönlichkeit, die über Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen verfügt. Eigeninitiative, Engagement, Kommunikationsfähigkeit und
kompetentes Auftreten werden vorausgesetzt. Selbständiges und strukturiertes Arbeiten, Fähigkeiten zum konzeptionellen und perspektivischen Denken, Belastbarkeit,
Flexibilität bei der Arbeitszeit und die Bereitschaft, sich
umfassend und vielseitig fortzubilden, werden ebenfalls
erwartet.
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um es
sich um eine zeitlich unbefristete Vollzeitbeschäftigung.
Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der Tarifautomatik
des TVöD/TVÜ VKA i. V. m. der Anlage 1a des BAT-O in der
Entgeltgruppe 9 TVöD.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum
07.03.2014 an die
Stadt Bitterfeld-Wolfen
GB I Haupt- und Sozialverwaltung
FB Personal/Recht
Wolfen
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
zu richten.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher
Eignung besonders berücksichtigt.
Nicht berücksichtigte Bewerbungsunterlagen können aus
Kostengründen nur bei Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden.
gez. Wust
Oberbürgermeisterin
Zweirad Brüchle – seit 30 Jahren in Wolfen-Nord
Die Idee, ein Fahrradgeschäft in Wolfen zu eröffnen, kam Harald Brüchle im
Jahr 1983, weil es in Wolfen
keine Fahrradwerkstatt gab
und aus der Freude am Fahrradfahren. Und so machte
er ein Hobby zum Beruf und
eröffnete am 01.02.1984
in der Jeßnitzer Wende sein
kleines Unternehmen. Als
nach der Wende der Fahrradverkauf boomte und die
Räumlichkeiten zu klein
wurden, entschloss sich
Brüchle für einen Neubau in
der Dr.-Otto-Nuschke-Straße
8.
Heute kommen die Kunden
nicht nur aus Wolfen und
Wolfen-Nord. Durch seinen
guten Service und Beratung
hat sich „Zweirad Brüchle“
im Laufe der Jahre in der
Region etabliert.
Während in den neunziger
Jahren vor allem Mountainbikes gefragt waren, geht
der Trend heute zum Trekkingrad, so der Zweiradmechaniker. Allgemein sei
in den letzten Jahren das
Interesse am Fahrradfahren
wieder gestiegen.
Für Unterstützung im Team
sorgt seit Neuestem der
22-jährige Marcel Zoblofsky
aus Wolfen. Er bekam am Jubiläumstag seinen Arbeitsvertrag überreicht.
Rolf Hülßner, Stellvertreter der Oberbürgermeisterin, gratuliert Harald Brüchle zum Jubiläum.
Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen
wünscht Harald Brüchle zum
Jubiläum alles Gute und vie-
le radbegeisterte Kunden.
SB Wirtschaft/Beteiligungen
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!
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 04-14 vom 21.02.2014
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Glückliche Gewinnerin beim Bitterfeld-Wolfener
Adventskalender
Im Dezember des letzten
Jahres hatten viele Bürgerinnen und Bürger jeden Morgen eine zusätzliche „Aufgabe“: Sie mussten in der
Zeitung oder auf der städtischen Homepage nachschauen, ob sie einen Preis
beim
Bitterfeld-Wolfener
Adventskalender gewonnen
haben.
Die Marketing-Aktion von
Stadt
Bitterfeld-Wolfen,
Stadtring Wolfen e. V. und
Förderverein
„Bitterfelder
Innenstadtverein“ e. V. wurde im letzten Jahr erstmalig
durchgeführt. Die Ausspielung umfasste 2 000 Kalender, die vom 1. Oktober bis
zum 27. November 2013
für 3 Euro pro Stück fast
komplett verkauft wurden.
Verlost wurden insgesamt
80 Gewinne im Gesamtwert
von mehr als 4 500 Euro,
die von Sponsoren aus der
Stadt Bitterfeld-Wolfen zur
Verfügung gestellt wurden.
Große Freude herrschte bei
den Gewinnern der attraktiven Preise, die von Gutscheinen für Geschäfte oder
Restaurants über Geldgewinne bis hin zu einer Ballonfahrt reichten.
Der Hauptpreis, der von
der Toko Reinigungs GmbH
gestiftet wurde, fand seine
neue Besitzerin – in Sandersdorf. Martina Siebert,
die den Kalender von ihrer
Tochter geschenkt bekam,
konnte sich über einen neuen Fernseher freuen.
Frau Siebert hatte pünktlich zum Heiligabend noch
einmal kurz in die Zeitung
geschaut und festgestellt,
dass sie die Hauptgewinnerin ist – was für eine schöne
Bescherung.
Jan Riediger und Mario Kövary von der Toko Reinigungs GmbH brachten Martina Siebert den Fernseher
höchstpersönlich im Januar
2014 vorbei und gratulierten zum Gewinn.
Frau Siebert, die nach ihrer
Aussage noch nie in ihrem
Leben etwas gewonnen hatte, war begeistert von ihrem
neuen Besitz und bedankte
sich recht herzlich bei allen
Beteiligten.
Martina Siebert erhält den Hauptpreis aus den Händen von
Jan Riediger.
Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen
Aber die Aktion hat nicht nur
den Gewinnern etwas Gutes
beschert. Der Reinerlös aus
dem Adventskalender in Höhe
von ca. 2 800 Euro ist für die
Neugestaltung der öffentlichen Außensportanlage der
Grundschule „Steinfurth“ in
Wolfen-Nord und für BitterfeldWolfener Kindergartengruppen, die bei der Aktion mitgemacht hatten, bestimmt.
SB Wirtschaft/Beteiligungen
Testweise Abschaltung der Ampel Kreuzung Andresenstraße im Ortsteil Wolfen
Ab dem 1. März 2014 wird
die Ampel an der Straßenkreuzung Andresen-/Damaschke-/Puschkinstraße
(am Kulturhaus) im Ortsteil Wolfen testweise für
ein Jahr abgeschaltet.
Hintergrund sind hohe
Kosten, die aufgrund der
angespannten Haushaltslage hinterfragt werden
müssen.
Es handelt sich um einen
dreiarmigen Knoten mit
relativ geringer Verkehrsbelastung. Die Wartezeiten
für alle Verkehrsteilnehmer
werden als unverhältnismäßig lang eingeschätzt.
Eine Verkehrsuntersuchung
hat ergeben, dass die Kreuzung auch ohne Ampel in
einer hohen Verkehrsquali-
tät betrieben werden kann
und der Busverkehr keine
Zeitverluste erleiden würde.
Der Ortschaftsrat Wolfen
und der Ausschuss für
Recht, Ordnung, Verkehr
und Bürgeranfragen der
Stadt
Bitterfeld-Wolfen
haben sich Anfang 2014
für die Maßnahme vorerst
ohne
Folgemaßnahmen
ausgesprochen.
Während der Testphase
von einem Jahr sollen die
Auswirkungen auf Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit insbesondere auch
hinsichtlich Fußgänger und
Radfahrer beobachtet und
analysiert werden.
Dabei soll herausgefunden werden, inwieweit
noch Ergänzungen, wie
Querungsinseln notwendig sind oder ob der Weiterbetrieb der Ampel die
zukunftsfähigere Lösung
darstellen würde.
Mit der testweisen Abschaltung gilt die vorhandene
Beschilderung bei abgeschalteter Ampel, d. h. die
Damaschkestraße/Puschkinstraße ist die vorfahrtsberechtigte Straße, während
Fahrzeuge aus der Andresenstraße wartepflichtig
sind.
Beachten Sie dabei unbedingt, dass die ankommende Busspur am Knotenpunkt Vorrang vor der
parallel verlaufenden KfzFahrspur hat.
Für Fußgänger steht für
eine sichere Fahrbahnquerung alternativ auch die
Querungsinsel der Puschkinstraße am Kulturhaus
zur Verfügung.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um besondere
Vorsicht während der einjährigen Testphase.
Anregungen und Hinweise
seitens der Verkehrsteilnehmer richten Sie bitte
an:
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Sachbereich Stadtplanung
Herrn Zumm, Raum 203
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
[email protected]
Sachbereich Stadtplanung
Seite 8
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Zukunft des Leipziger Neuseenlandes bis 2030 –
Informieren, kommunizieren, aktivieren und beteiligen!
Seit Anfang der 1990er-Jahre
entwickelt sich in und um
Leipzig sowie den angrenzenden Gebieten in SachsenAnhalt und Thüringen eine
einzigartige
Wasserlandschaft. Bürger/innen und
Gäste der Region nutzen die
zahlreichen attraktiven Angebote, die ihnen das Leipziger Neuseenland bietet. Leistungssportler machen sich
auf dem Wasser fit für Olympia, Touristen erkunden das
urbane Leipzig aus der Wasserperspektive, Erholungssuchende paddeln durch Naturlandschaften, genießen bei
Kaffee und Kuchen den Blick
über das ruhige Blau oder
entspannen am Badestrand.
Der aus einer Braunkohlelandschaft neu geschaffene
Lebensraum bietet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten.
Um die Interessen der vielfältigen Nutzer unter einen
Hut zu bekommen, wirken
Kommunen, Regionalplaner,
Tourismusexperten, Naturschützer, Wasserwirtschaftler und viele weitere Akteure
seit Jahren konstruktiv zusammen. Diese Akteure des
Leipziger
Neuseenlandes
sind in einem kontinuierlichen Dialog über die Zukunft und die Entwicklung
der Region. Eine gemeinsame Zukunftsstrategie soll
nun mit der Charta Leipziger
Neuseenland 2030 formuliert werden.
Die Charta Leipzig Neuseen-
land 2030 ist ein Konzept
zur freiwilligen Selbstverpflichtung und eine gemeinsame Qualitätsvereinbarung.
Dabei gilt es zwischen unterschiedlichen Interessen beispielsweise von Naturschutz
und Wassertourismus, Leistungs- und Freizeitsport,
unternehmerischen Aktivitäten und den Anforderungen
eines sanften Tourismus zu
vermitteln. Die acht Thesen
der Charta Leipzig Neuseenland 2030 sollen im Ergebnis
in den Punkten Naturschutz,
Freizeitgestaltung,
Sport,
Wirtschaft, Baukultur, Mobilität und Beteiligung in ein tragfähiges konsensorientiertes
Konzept münden. Damit gibt
die Charta die strategische
Ausrichtung der Entwicklung
des Leipziger Neuseenlandes
vor, die für sämtliche Aktivitäten und Einzelprojekte
zukünftig Leitlinie sein wird.
Die Charta steht zum Download unter www.charta-leipziger-neussenland.de bereit.
Kommunikation und
Bürgerbeteiligung
zur Charta Leipziger
Neuseenland 2030
Für die weiteren Planungsund Umsetzungsschritte soll
ein gemeinsames Grundverständnis
zur
Zukunft
des Leipziger Neuseelandes
entwickelt werden, das als
Grundlage für alle weiteren
Planungs- und Umsetzungsschritte der kommenden zwei
Jahrzehnte dient. Dazu sind
die Meinungen und Ideen der
Bürger/innen des Leipziger
Neuseenlandes gefragt.
Wie stellen Sie sich das Leipziger Neuseenland in den
nächsten 20 Jahren vor?
Wie sollen sich die Gewässer
im Einklang von Mensch und
Natur entwickeln?
Welche Art von Freizeitmöglichkeiten soll es geben?
Welchen Weg soll die tourismuswirtschaftliche Entwicklung im Leipziger Neuseenland nehmen?
Wie wollen Sie die vielfältigen
Orte erreichen?
Wie kann es gelingen unterschiedliche Nutzungsinteressen am und auf dem Wasser
zu vereinbaren?
Zur Diskussion dieser und
weiterer Fragen startete ein
breiter Kommunikations- und
Beteiligungsprozess. In einem
öffentlichen Forum, das im
Februar in der Stadtbibliothek
Leipzig stattfand, wurden die
Thesen erstmals der breiten
Öffentlichkeit vorgestellt. Im
März 2014 schließen sich in
der Stadt Leipzig, den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen jeweils regionale Workshops an, in welchen unter
Beteiligung der interessierten
Öffentlichkeit und Interessenvertretern alle Gesichtspunkte
und teilräumliche Belange vor
Ort auf den Tisch gebracht
und diskutiert werden, um
die Charta als grundsätzliche
Strategie abzustimmen. Zur
Teilnahme an den Workshops
ist eine Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmeranzahl
begrenzt ist. Anmeldungen
können unter 0341 217290
(ZAROF. GmbH) erfolgen.
Workshoptermin für den
Nordraum ist am:
05.04.2014, 10.00 - 15.00
Uhr im Plenarsaal des Landratsamtes Delitzsch, RichardWagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch
Anschließend werden die
Charta-Thesen unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Workshops öffentlich
ausgelegt und Bürger/innen
der Region zusätzlich mittels Fragebogen befragt. Die
Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens fließen in
die Überarbeitung der Charta
Leipziger Neuseeland 2030
ein und werden als ein gemeinsames Grundverständnis für die Zukunftsstrategie
im Herbst 2014/Frühjahr
2015 im Rahmen einer Konferenz unterzeichnet.
Nähere Informationen zur
Charta Leipziger Neuseenland 2030 finden Sie unter
www.charta-leipziger-neuseenland.de.
Arbeitsgemeinschaft
Seen Nordraum Leipzig
Geänderte Verkehrsführung in der Reudener Straße
im Ortsteil Wolfen
Mit Inkrafttreten des neuen
Busfahrplans am 15.12.2013
kam es zu Änderungen der
Verkehrsführung in der Reudener Straße zwischen Friedensallee und Verbindungsstraße. Zwar wird auf die
geänderte Verkehrsführung
mit zwei großen Warntafeln hingewiesen, dennoch
kommt es immer wieder
vor, dass Autofahrer die Änderung nicht beachten und
auf der falschen Fahrbahnseite fahren. Daher möchten
wir die Gelegenheit nutzen
und die Sachlage nochmals
erläutern. Im Abschnitt der
Reudener Straße (zwischen
Friedensallee und Verbin-
dungsstraße) gilt nun folgende Regelung:
• Die Einbahnstraßenregelung in diesem
Abschnitt wurde de
facto aufgehoben. Damit
gilt nun im Prinzip ein
Zweirichtungsverkehr.
Aber: Die Einfahrt in die
Reudener Straße von der
Dannebergkreuzung aus
kommend, ist nur Bussen
erlaubt.
• Busse dürfen diesen Abschnitt der Reudener Straße daher jetzt in beiden
Richtungen befahren.
• Anlieger, die ihre Grundstücke verlassen, dürfen
ebenfalls in beide Fahrtrichtungen fahren.
• Alle anderen Fahrzeuge
dürfen diesen Abschnitt
nur (aus Richtung Krondorf kommend) in Richtung Verbindungsstraße/
Dannebergkreuzung befahren.
• Fahrzeuge haben gemäß
§ 2 Abs. 1 StVO die rechte
Fahrbahn zu nutzen.
• Die Busspur wurde entfernt.
• Die
Lichtsignalanlage
wurde abgeschaltet.
Die neue Verkehrsführung
wurde in Abstimmung mit
Busbetrieb, Polizei und Verwaltung angeordnet. Damit
wird die Führung des Busverkehrs innerhalb Krondorfs
deutlich vereinfacht, da die
Busse nun nur noch über
Krondorfer- und Reudener
Straße fahren. Dadurch werden die Friedensallee und die
Lortzingstraße nicht mehr
durch den Busbetrieb bedient und entsprechend entlastet. Die dortigen Haltestellen wurden aufgelöst.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geänderten Verkehrsführung und
weiterhin um besondere Vorsicht. Beachten Sie insbesondere das „Rechtsfahrgebot“.
SB Stadtplanung
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Werde auch Du Mitglied bei
der Freiwilligen Feuerwehr
Bitterfeld-Wolfen
Seite 9
Frauenzentrum Wolfen
präsentiert Frauen der
Reformation in der Region
Die Ausstellung ist noch bis zum 28. Februar im Frauenzentrum Wolfen zu sehen.
Veranstaltungen im
Mehrgenerationenhaus
Bitterfeld-Wolfen
Veranstaltungen und Termine
Reformation in der Region
Bis zum 28. Februar 2014
präsentiert das Frauenzentrum Wolfen die Ausstellung
„Frauen der Reformation
in der Region“. Anlässlich
der Lutherdekade haben
die Evangelischen Frauen
in Mitteldeutschland eine
Wanderausstellung konzipiert, die Frauen der Reformation aus der Region
vorstellt. Wie haben Frauen diese Umbruchszeit erlebt, und in welcher Weise
waren sie daran beteiligt?
Das Projekt stellt die noch
wenig erforschte weibliche
Seite dieser Epoche in den
Mittelpunkt und leistet damit einen wichtigen Beitrag
zur
Reformationsdekade.
Die Ausstellungstafeln informieren zunächst über
die Lebensbedingungen von
Frauen in der bewegten Zeit
des 16. Jahrhunderts und
portraitieren
letztendlich
zwölf verschiedene Frauen aus dem Mutterland der
Reformation. „PatInnen“ aus
der Gegenwart stellen ihre
„Ahnin“ sehr persönlich und
anschaulich vor.
Entsprechende Fragestellungen aus heutiger Perspektive regen zum Nach- und
Weiterdenken und zum Austausch an.
Die Ausstellung kann zu
den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis
19.00 Uhr) kostenlos besichtigt werden. Wir freuen
uns auf Ihren Besuch!
Frauen helfen Frauen e. V.
Computern für Jung und Alt
Montag-Freitag:
10.00 - 18.00 Uhr Hilfestellung bei einfachen Anwendungsprogrammen,
Samstag: Internetrecherchen, Bewerbungen.
14.00 - 17.00 Uhr Anmeldung erbeten.
BürgerCafé
Dienstag - Samstag:
14.00-17.00 Uhr Ein Ort für anregende Gespräche und gute Unterhaltung bei Kaffee und Kuchen.
„Lesewölfe“
Eure Themen für den gemeinsamen Vorlesespaß, jeden
Mittwoch, 15.00 Uhr:
26.02.2014 Frühlingsgeschichten - Frühlingsblüher
basteln
05.03.2014 Geschichten zum Frauentag - Wir basteln für Mutti
Werkstätten aller Generationen“
An die Werkbank – fertig – los!
Holz-, Metall- und Fahrradselbsthilfewerkstatt
Öffnungszeiten Mo. - Fr. 10.00 - 18.00 Uhr
Hilfe und Anleitung bitte mit Anmeldung!
Höhepunkte:
24.02.2014 LiteraturCafé mit Christel Ohmes
16.00 Uhr „Geschichten, die das Leben schreibt“
heiter, besinnlich, lustig, aber auch
ernste Begebenheiten
Christel Ohmes
liest aus den
Geschichten des
Lebens.
Foto: privat
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
27.02.2014 10.00 Uhr Babymassage
Kursangebot des DRK Kreisverbandes
Vermittlung von Massagetechniken, Informationen, Babyzeichensprache und
respektvoller Umgang mit dem Baby.
Informationen und Anmeldungen
unter 03494 208-19/-18
28.02.2014 Wir laden ein zu Kaffee und Kuchen!
14.00 - 16.00 Uhr DEMENZ NETZWERK REGIONAL informiert
Der Facharbeitskreis bietet Auskunft
über Angebote für betroffene Angehörige, die Rat und Hilfe suchen.
In Kooperation mit der „Begegnungsstätte DEMENZ“
Ansprechpartner: Norbert Dege und
Roland Liepold
01.03.2014 Selbstverteidigung und (Selbst-)
14.00 - 17.00 Uhr Sicherheit trainieren
Workshop für Erwachsene und Jugendliche
Mit der richtigen Körpersprache, Mimik
und Haltung lernen Sie sich in verschiedenen Situationen durchzusetzen.
Kursleiter: Wing-Tsun-Trainer Oliver
Hofmann
Kostenbeitrag: 5,00 €
Anmeldung
erforderlich
unter:
03494 3689498
03.03.2014 RosenmontagsCafé mit dem
15.00 Uhr
Hausmusikzirkel des MGH
In Kooperation mit dem Musikverein
Sandersdorf 1981e. V.
Eine gute Gelegenheit, bei Kaffee und
hausgemachtem Kuchen in geselliger, fröhlicher Runde das Tanzbein zu
schwingen.
03.03.2014 IHK - UnternehmerDIALOG
18.00 Uhr Die IHK Halle-Dessau informiert.
13.03.2014 Vortrag „Gesundheit mit der Kraft der
15.00 Uhr Natur“
Referentin: Anna-Maria Kramer
Eine Initiative der Selbsthilfegruppe
Psychisch Erkrankter II.
Goitzsche way of
arts - das Kulturfestival rund um
die Goitzsche
Am Samstag, 22. Februar 2014, 16.00 Uhr findet in
der Galerie am Ratswall im Ortsteil Bitterfeld ein Hausmusikkonzert statt, wozu wir alle Interessenten recht
herzlich einladen. Der Eintritt ist frei.
Verein Goitzsche way of arts
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Veranstaltungen des Vereins
„Frauen helfen Frauen“
im Frauenzentrum Wolfen,
Fritz-Weineck-Straße 4
- Montag 14.00 – 16.00 Uhr: Beratung für Frauen in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking im Frauenzentrum
- jeden 1. und 3. Montag im Monat 16.00 – 17.30 Uhr:
Treffen der Selbsthilfegruppe für körperlich, seelisch
und sexuell misshandelte Frauen im Frauenzentrum
- Dienstag 15.30 – 17.30 Uhr: Beratung für Frauen in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking im Sozialkaufhaus
Wolfen-Nord, Straße der Republik nur mit telefonischer
Voranmeldung
- Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr: Beratung für Frauen in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking im Frauenzentrum
- Freitag 9.00 – 11.00 Uhr: Beratung für Frauen in Fällen
häuslicher Gewalt und Stalking im Amtsgericht Bitterfeld, Lindenstraße 9, Zimmer 211
Die nächste kostenlose Rechtsberatung für Frauen in Not
findet am 24.02.2014 in der Zeit von 14.00 – 16.00 Uhr
in der Beratungsstelle im Frauenzentrum in der Fritz-Weineck-Straße 4 in Wolfen-Nord statt. Weitere Informationen
sind unter 03494 31054 erhältlich.
Eine Schuldner- und Insolvenzberatung für Frauen findet
am 04.03.2014 von 16.00 –17.00 Uhr in der Beratungsstelle im Frauenzentrum statt. Weitere Informationen sind
unter 03494 31054 erhältlich.
Frauennotrufnummer 03494 31054 24 Stunden, 7 Tage
die Woche erreichbar!
Diese Maßnahme wird gefördert durch das Land SachsenAnhalt, den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Bitterfeld-Wolfen.
Frauen helfen Frauen e. V.
Kurs Babymassage in der
Schwangerenberatungsstelle
im Ortsteil Wolfen
Wir zeigen Ihnen
Massagegriffe, mit
denen Sie auf einfühlsame Weise in
engen Kontakt mit
Ihrem Baby treten
können. Sie werden staunen, wie sehr das
Baby diese Berührungen
genießt. Babymassage regt
unter anderem die Verdauung an, führt zu innerem
Gleichgewicht und besserem Schlaf, ist entspannend
und macht Spaß. Dieser
Kurs ist geeignet für Mütter
und Väter mit ihren Babys
von ca. 8 Wochen bis zum
Krabbelalter. Der Kurs besteht aus vier Kurseinheiten.
Es ist eine Kursgebühr von
20 Euro zu entrichten.
Es kann auch nur
1 Schnupperstunde à 5 Euro besucht werden.
Termin: 27.02.2014
um 10.00 Uhr
Ort der Durchführung: DRK
Schwangerenberatungsstelle,
Straße der Jugend 16,
im MGH Wolfen-Nord
Anmeldung bitte unter:
Tel: 03494 20819 oder
chwangerenberatung.
[email protected]
DRK-Schwangerenberatungsstelle
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Familien- und Quartierbüro
Bitterfeld, Burgstraße 12 – 14
Regelmäßige Angebote
Montag
11.00 – 16.00 Uhr Computerkabinett
Computerkenntnisse auffrischen, im
Internet surfen oder Bewerbungen
schreiben (10.00 – 12.00 Uhr unter
Anleitung von Silke Frenzel)
13.30 – 14.30 Uhr Gymnastik für Senioren mit Sabine
Jedziny
15.00 – 16.30 Uhr Hausaufgabenhilfe mit Sabine Götschel
Dienstag
11.00 – 16.00 Uhr Computerkabinett
(10.00 – 12.00 Uhr unter Anleitung
von Silke Frenzel)
ab 14.00 Uhr Spiele – Gesellschaft
Ob Brett-, Karten- oder Würfelspiel –
mit Gesellschaftsspielen trainieren Sie
nicht nur Ihren Geist
14.00 – 16.00 Uhr Stricktreff
In geselliger Runde für einen guten
Zweck stricken oder die Strickkunst
erlernen
Mittwoch
10.00 – 14.00 Uhr Computerkabinett
Termine
25.02.2014, 17.00 Uhr Selbsthilfegruppe „Verwitwet“
Alle Betroffenen, ob jung oder alt, sind
herzlich eingeladen!
26.02.2014, 15.00 Uhr Kreatives Gestalten mit Ingrid Oxner
Mit selbst gestalteten Kerzen und Türschildern Farbtupfer in die Wohnung
zaubern
04.03.2014, 10.00 Uhr Frauen-Kaffeeklatsch
Die Amateurcomedians „Dusselig und
Lahm“ präsentieren sich zum Frauentag
mit ihrem Programm „Klamaugante“
05.03.2014, 15.00 Uhr Kinder basteln
Ostergrüße per Post – Wir basteln mit
euch Osterkarten aus Tonpapier
Beratungen nach Terminabsprache
Alltagshelfer
Beraten Sie und vermitteln Ihnen Unterstützungsangebote
in allen Lebenslagen, auch bei Fragen zu alters- und behindertengerechten Wohnen
„Begegnungsstätte Demenz“
Niedrigschwellige Betreuungsangebote zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger von demenziell
Erkrankten
Freiwilligenagentur MehrWERT
Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema ehrenamtliches Engagement
Nähere Informationen und Anmeldungen beim biworegio
e. V. unter 03493 922651.
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© Pixelio/Claudia Hautumm
Einladung zum Konzert
Am Samstag, dem 1. März
2014 , findet um 16 Uhr im
Saal der Evangelischen Johannesgemeinde im Ortsteil Wolfen (Leipziger Sraße
81) ein Klavierrecital statt.
Kantor René Mangliers
spielt unter dem Motto
„Virtuoses aus 4 Jahrhunderten“ Werke von Johann
Sebatian Bach, Ludwig
van Beethoven, Frédéric
Chopin, Christian Sinding,
Alexander Skrjabin sowie
ein eingenes Werk. Im Mittelpunkt des Konzertes
stehen dabei die berühmte „Grande Sonate Pathétique“ von Beethoven sowie die erste Ballade und
das zweite Scherzo von
Chopin.
Der Eintritt zu diesem
Konzert ist frei.
Evangelische
Johannesgemeinde
Veranstaltung des
Jugendvereins Roxy e. V.
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Von den Kristallen der ”Wunderkammer” zum modernen
Mineraliensammeln
Am 6. März findet um
18 Uhr im Kreismuseum Bitterfeld ein geologischer Vortrag statt.
Dr. Klaus Stedingk vom Landesamt für Geologie und
Bergwesen Sachsen-Anhalt
informiert über die Geschichte des Mineraliensammelns
in seinem Vortrag „Von den
Kristallen der ”Wunderkammer” zum modernen
Mineraliensammeln“. Alle
Interessierten sind herzlich
eingeladen, der Eintritt ist
frei. Der Vortrag wurde organisiert von der Fachgruppe Geologie, Mineralogie
und Bergbaugeschichte der
Freunde und Förderer des
Kreismuseums Bitterfeld.
Die frühen Menschen sammelten „Steine“ als Waffen
und Werkzeuge, als natürlichen Farbstoff oder zu
Schmuckzwecken.
Wenig später kam die Nutzung von Erzen zur Metallgewinnung hinzu. Gleichzeitig entwickelte sich ein
zunehmendes
„Wissen“
über die Zauber- und Heilkräfte, speziell der Edelstei-
ne, das sich bis heute erhalten hat.
Erst mit den Entdeckungen der Neuzeit löste man
sich von der mystischen
Betrachtungsweise der Mineralien. So entstanden im
16. Jahrhundert die ersten
Sammlungen, die in königlich-kaiserlichen bzw. fürstlichen Wunderkammern zusammengetragen wurden.
In diese Naturalienkabinette
fanden wertvollste Objekte
aus aller Welt ausschließlich nach ästhetischen Kriterien oder ihrer Kuriosität
Eingang. Weite Kreise der
gebildeten und wohlhabenden Schichten sowie verschiedene Klöster schafften
entsprechende bunte Kabinette an. Ein gutes Beispiel
hierfür sind die Sammlungen der Francke`schen
Stiftungen in Halle. Mit der
Zeit erfuhren die Sammlungen eine immer weitere
Spezialisierung, bis dann
im 19. Jahrhundert die wissenschaftliche Zielsetzung
immer stärker in den Vordergrund trat. In dieser Zeit
entstanden auch die ersten
Glücklicher Mineraliensammler vor Ort in der Marienglasschlotte im Schaubergwerk Röhrigschacht bei Sangerhausen. Das Museum bietet hier Sonderführungen an.
Foto: privat
privaten Sammlungen im
heutigen Sinn. Lange galten
die Mineralienliebhaber als
Sonderlinge. Das änderte sich
erst Mitte der 1950er-Jahre.
Sammlervereinigungen, Ausstellungen,
Tauschbörsen,
Mineralienzeitschriften und
andere Aktivitäten rückten
diese interessante Freizeitgestaltung in das öffentliche
Bewusstsein. Heute verdanken zahlreiche Schauausstel-
lungen Teile ihrer Exponate
auch dem unermüdlichen
Einsatz einer Handvoll “Spezialisten“, die in jahrelanger,
mühevoller Kleinarbeit diese
Schätze geborgen haben. Mit
dem Vortrag “Mineralien als
Sammelobjekte“ werden die
unterschiedlichen
Facetten
dieses faszinierenden Hobbys beleuchtet.
Kreismuseum Bitterfeld
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 13
Benefizkonzert am 30.03.2014 Buchlesung mit musikalischer
Begleitung und Ausstellungseröffnung zum Frauentag
Am internationalen Frauentag, dem 8. März 2014,
bietet das Frauenzentrum
Wolfen ein attraktives Programm für Jung und Alt.
Um 15 Uhr wird der bunte
Nachmittag mit der Eröffnung der Ausstellung
des ansässigen Malkurs und
ein Glas Sekt eingeläutet.
Bestaunen Sie die beeindruckenden und spannenden
Exponate unserer Künstlerinnen und kommen sie mit
ihnen bei einem Stück Kuchen und Kaffee persönlich
ins Gespräch.
Anschließend um 16 Uhr
wird die erfolgreiche Autorin Kati Naumann aus
ihrem aktuellen Buch „Die
Liebhaber meiner Töchter“ lesen. Nina liebt sie
alle! Konrad vielleicht am
meisten, natürlich auch
Noah, und Till ganz besonders. Sie sind die Liebhaber
ihrer Töchter und haben
einen festen Platz in ihrem
Herzen und auf ihrem Sofa.
Als sich ihre Töchter mit ihnen zerstreiten, sieht Nina
überhaupt nicht ein, dass
auch sie sich von ihnen
trennen soll. Damit beginnt
eine verrückte Geschichte
zum Mitfühlen, Mitlachen
und Mitweinen und einem
Ende, mit dem niemand
rechnen würde. Der Leipziger Autorin Kati Naumann
ist mit DIE LIEBHABER MEINER TÖCHTER ein wunderbar witziger, leichtfüßiger
und gleichzeitig gefühlvoller
Roman gelungen. Er erzählt
über das Zusammenleben
der Generationen, die Tücken des Erwachsen- und
Älterwerdens sowie das Loslassen und das Festhalten.
Als musikalische Begleitung stehen die K-Cousins
auf der Bühne. Die K-Cousins sind drei junge Damen
aus Leipzig, welche im Stile
des Swings der 1930/40erJahre musizieren. Charmant
und keck bilden die KCousins den musikalischen
Rahmen zu dem Buch „Die
Liebhaber meiner Töchter“
von Kati Naumann mit einem einzig für die Lesung
zusammengestellten
Programm.
Der Eintritt kostet 13 Euro
(inklusive Kaffee, Kuchen
und ein Glas Sekt). Die Karten sind ab sofort im Frauenzentrum erhältlich, (Telefon: 03494 21005).
Frauenzentrum Wolfen
OSTROCK zum FRAUENTAGSKONZERT am 9. März mit Capriccio
im WASSERZENTRUM Bitterfeld
„Wer die Rose ehrt“ – heißt
das erfolgreiche Konzertprogramm von Capriccio
Ein großes Stück OstrockGeschichte. Für den Einen
zum Erinnern – für den Anderen zum Kennenlernen.
Capriccio – Preisträger des
„Stars & Legends AWARD“
2011 und Gewinner des
„KULT-STAR Award Deutschland“ 2012 präsentieren die
unvergessenen Kultsongs
von Renft über Karat bis
Silly.
Gerade erhielten Sie die
Benachrichtigung, dass sie
für den „Stars & Legends
AWARD“ 2014 im mittelhessischem Wettenburg beim
20. Jubiläumsfestival Golden Oldies mit ihrem KaratProgramm „8 KARAT GOLD“
nominiert wurden. Die Hits
von KARAT sind auch beim
Konzert im Wasserzentrum
zu hören.Die beiden außergewöhnlichen Musiker – die
Sängerin Sabine Waszelewsi
mit ihrer unverkennbaren
Stimme und Klaus-Jürgen
Dobeneck, der sowohl auf
Gitarren als auch mit seinem
markanten Querflötenspiel
brilliert, garantieren ein besonderes
Musikerlebnis.
Beide nehmen das Publikum
mit in eine einzigartige,
emotionsgeladene Musikepoche gespickt mit kleinen
Hintergrundgeschichten.
Ort: Wasserzentrum Bitterfeld, Berliner Str. 6
Einlass zu Kaffee und Kuchen: 14.00 Uhr
Beginn Konzert: 15.00 Uhr
Capriccio wird im Frauentagskonzert im Wasserzentrum
die Zuschauer begeistern.
Foto: privat
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 14
Städtisches Kulturhaus, OT Wolfen
Puschkinstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0 34 94/66 60 -3 01 oder 66 60 -3 03
Fax: 0 34 94/66 60 -4 44
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.kuIturhaus-bitterfeld-wolfen.de
Stadtbibliothek:
Tel.: 0 34 94/66 60 -3 10 oder 66 60 -3 11
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Theaterkasse
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag und Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
sowie 1 Stunde vor jeder Veranstaltung.
Telefon: 0 34 94/66 60 -6 66
Veranstaltungen Februar bis April 2014
Sonntag,
23.02.2014,
10.00 Uhr, Saal 063
Sonntagsmärchen „Hänsel & Gretel“
Puppenspiel,
dargeboten
vom Theater im Globus für
Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene.
Eintritt: 3,00 € für Kinder
und 5,00 € für Erwachsene
Freitag,
28.02.2014,
19.30 Uhr, Kleiner Saal
„Die Azoren - Das atlantische Ende Europas“
Dia-Vortrag von und mit
Jörg Hertel.
Eintritt: 9,00 € und ermäßigt 7,00 € für Schüler, Studenten und Arbeitslose
Samstag,
01.03.2014,
19.30 Uhr, Großer Saal
„Die Herkuleskeule“
Kabarettabend mit dem Pro-
gramm: „Gallensteins Lager“.
Eintritt: 22,25 €; 20,05 €
und 17,85 €
Freitag,
07.03.2014,
19.00 Uhr, Großer Saal
„War das jetzt schon
Sex?“
Rasanter,
pointierter
und zeitgemäßer als Caveman. Kabarett von Stefan
Schwarz, mit Lutz Leyh.
Eintritt: 10,00 €
Freitag,
07.03.2014,
21.00 Uhr, Saal 063
„Tanz zum Frauentag“
Tanzparty zum Frauentag
mit DJ Torsten.
Eintritt: 6,00 €
Samstag,
15.03.2014,
20.00 Uhr, Großer Saal
„The GLAMROCKs“
Mit den originalen Bands
„Gallensteins Lager“
Ein Kabarettabend mit
der „Herkuleskeule“
am 1. März 2014,
19.30 Uhr
im Städtischen Kulturhaus Bitterfeld-Wolfen
Verblödung ist staatstragend. „Ein verdummtes Volk
kann man besser regieren,
weil es sich besser bescheißen lässt“, sagte Georg
Schramm. Das sagen wir
auch. Aber ein bisschen lus-
tiger. So lustig, wie es sich
in einer Spaßgesellschaft gehört. Wir lassen alle Vergnügungsterroristen auf Sie los,
damit Sie diese Weltuntergangszeiten lachend überstehen. Dafür sorgen Birgit
Schaller, Detlef Nier und
die Musiker Jens Wagner
und Volker Fiebig in einem
komisch-ernsten Programm
von Wolfgang Schaller, Peter
Ensikat und Philipp Schaller.
Regie: Mathias Nagatis
und 100 % live: Glitterband,
T-Rex und Hello.
Eintritt: 39,90 €; 36,90 €
und 33,90 €
Sonntag,
16.03.2014,
10.00 Uhr, Saal 063
Sonntagsmärchen „Der
gestiefelte Kater“
Puppenspiel, dargeboten vom
Marionettentheater
Dombrowsky für Kinder ab 4 Jahren.
Eintritt: 3,00 € für Kinder
und 5,00 € für Erwachsene
Samstag,
22.03.2014,
18.00 Uhr, Großer Saal
„Ballett-Gala“
Gala des Wolfener BallettEnsembles e. V.
Eintritt: 12,00 € für Erwachsene und 10,00 € für
Kinder
Samstag, 29.03.2014,
20.00 Uhr, Großer Saal
„CITY – DAS BESTE unplugged“
Die schönsten Balladen aus
nunmehr 40 Jahren Bandgeschichte und die größten
Hits in neuen elektro-akustischen Arrangements.
Eintritt: 37,40 €; 31,90 €
und 26,40 v
Sonntag, 06.04.2014,
15.00 – 18.00 Uhr, Saal 063
„Kaffee im Takt“
Tanz für jung und alt mit
„Reiners Musike“.
Eintritt: 7,00 € und im Vorverkauf: 5,00 €
Mittwoch,
09.04.2014,
19.30 Uhr, Großer Saal
„Andy Borg & Fantasy“
Mit: Wolkenfrei.
Eintritt: 44,90 €; 39,90 €
und 34,90 €
„War das jetzt schon Sex?“ Kabarett zum Frauentag
am Freitag, dem 7. März
2014, 19.00 Uhr
im Städtischen Kulturhaus Bitterfeld-Wolfen
Der Abend ist lang, das eine
oder andere Glas Whiskey
wird geleert und der Herr
hat Zeit und Muße, seine
Sicht der Dinge darzulegen. Wie war das mit dem
Kinderzeugen? Dem Kindererziehen? Welche Probleme
bereitet die Wahl des Namens für die Kinder? Kann
man die sexuelle Aufklä-
rung des Nachwuchses aus
beruflichen Gründen um
ein Jahr verschieben? Passen Männer und Frauen nur
in der Löffelchen-Stellung
wirklich zusammen?
Wie beeinflusst die Angst
vor Haarausfall das Sex-Leben? Kann man Sex haben,
wenn die Katze zuschaut?
Diese und viele andere
Fragen werden an diesem
Abend geklärt, und vielleicht kommt die Frau ja
doch zurück?
Die Azoren –
Das atlantische Europa
Dia-Vortrag von und mit Jörg Hertel
am Freitag, 28.02.2014, 19.30 Uhr im Kleinen Saal
des Städtischen Kulturhauses Bitterfeld-Wolfen
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Kinder und Jugendliche
Teilnehmer gesucht Internationales Jugendcamp der
Städtepartnerschaften in Villefontaine (Frankreich)
Hallo liebe Jugendlichen aus Bitterfeld-Wolfen,
habt ihr Lust, am internationalen Jugendcamp
in Villefontaine (Frankreich) vom 23.08. bis
30.08.2014 (Sa. - Sa.) der Städtepartnerschaften
teilzunehmen? Dann bewerbt euch!
Die Jugendlichen kommen aus Villefontaine, Salzano
(Italien), Dzershinsk (Russland), Tunesien, Rumänien
und Bitterfeld-Wolfen. Bereits seit Jahren bieten die
Partnerstädte von Bitterfeld-Wolfen und Villefontaine
im Sommer einen Jugendaustausch an.
Aus Bitterfeld-Wolfen werden Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und ein oder zwei Betreuer/Innen mit musikalischem Talent (Instrument und/oder Stimme) gesucht.
Träger der Maßnahme ist der Städtepartnerschaftsverein Wolfen e. V. in Zusammenarbeit mit der Stadt
Bitterfeld-Wolfen.
Ein Teilnehmerbeitrag wird in Höhe von 50,00 €
erhoben.
Die Jugendlichen und Betreuer müssen Einwohner
der Stadt Bitterfeld-Wolfen sein und französische
oder englische Sprachkenntnisse besitzen.
Jugendliche und Betreuer, die am Jugendcamp teilnehmen möchten, bewerben sich bitte schriftlich mit
einem kurzen Lebenslauf und einer Kopie vom Reisepass/Personalausweis. Für Jugendliche unter 18 Jahren
ist die Erlaubnis der Eltern beizufügen.
Bewerbungen sind bitte bis 10. März 2014 schriftlich
bei der
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Koordinatorin für interkommunale Zusammenarbeit
Frau Carola Niczko
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen oder per Mail: carola.niczko@
bitterfeld-wolfen.de einzureichen.
Rückfragen unter der 03494/6660164.
Seite 15
Teilnehmer gesucht 4. Internationales Jugendtreffen in Krosno (Polen)
vom 18.08. bis 24.08.2014
Hallo liebe Jugendlichen
aus
Bitterfeld-Wolfen,
habt ihr Lust am 4. internationalen
Jugendtreffen in Krosno (Polen) vom 18.08. bis
24.08.2014 (Mo. - So.)
der Städtepartnerschaften teilzunehmen? Dann
bewerbt euch!
Das Projekt „Moving the
World mit jungen Menschen
- Jugendtreffen der VisegradLänder Krosno 2014“ - bietet
internationalen Austausch.
Die Jugendlichen kommen
aus den Städten Zalaegerszeg und Sarospatak
(Ungran), aus der Stadt
Uherské Hradiste (Tschechische Republik), aus
den Städten Svidnik und
Kosice (Solvakia) und
den Städten Marl und Bitterfeld-Wolfen (Deutschland). Bereits seit Jahren
richten die Partnerstädte von
Marl im Sommer ein internationales Jugendtreffen aus.
Aus
Bitterfeld-Wolfen
werden Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
und eine Begleitperson
mit sprachlichem Talent
(englisch/polnisch) und
Interesse an internationalen Freundschaften
gesucht.
Familienanzeigen
Träger der Maßnahme
ist die Stadt BitterfeldWolfen. Ein Teilnehmerbeitrag wird in Höhe von
40,00 € erhoben.
Die Jugendlichen und Begleitperson müssen Einwohner der Stadt Bitterfeld-Wolfen sein und
Fremdsprachenkenntnisse
besitzen.
Jugendliche und Begleitperson, die am 4. internationalen Jugendtreffen teilnehmen möchten, bewerben
sich bitte schriftlich mit
einem kurzen Lebenslauf
und einer Kopie vom Reisepass/Personalausweis. Für
Jugendliche unter 18 Jahren
ist die Erlaubnis der Eltern
beizufügen.
Bewerbungen sind bitte bis 10. März 2014
schriftlich bei der
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Koordinatorin für interkommunale Zusammenarbeit
Frau Carola Niczko
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
oder per Mail:
[email protected] einzureichen.
Telefonische
Rückfragen
unter 03494 6660164!
Danke
Sie möchten gratulieren oder sich bedanken?
Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an
unsere Anzeigenfachberater oder direkt
an den Verlag unter
Telefon: 0 35 35 / 489-0.
LINUS WITTICH
Heimat- und Bürgerzeitungen
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15
www.wittich-herzberg.de, [email protected]
Seite 16
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Soziales und Sport
BWA 04-14 vom 21.02.2014
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 17
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Mitteilung der Friedhofsverwaltung –
Bitterfelder Friedhof
Die Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, bittet darum, dass
sich Angehörige, Verwandte oder Bekannte der nachfolgend aufgeführten Verstorbenen melden:
Friedhof, OT Bitterfeld
Grabstelle: UII A 17 / Parkstelle X B 1 / 9
Sperling, Frieda 1967
Krutzsch, Erna 1984
Verstorben: Hoffmann, Berta 1
966
Gaudig, Helene 1967
Kirsten, Walter 1953
Die Angehörigen, Verwandten oder Bekannten werden
gebeten, sich spätestens 3 Monate nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, zu
melden.
Öffnungszeiten: montags:
8.00 bis 12.00 Uhr/13.00 bis 16.00 Uhr
dienstags/donnerstags:
8.00 bis 12.00 Uhr/13.00 bis 18.00 Uhr
freitags: 8.00 bis 12.00 Uhr
Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, Friedensstr. 43,
Tel./Fax: 03493 23004.
Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll,
auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist
die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über
die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von
§ 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,
Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale),
Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung zur
Datenübermittlung gemäß § 58 c des
Soldatengesetzes (SG)
Hinweis zum Widerspruchsrecht gemäß § 18 Absatz 7
des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)
Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik,
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln
die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung
von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,
die im nächsten Jahr (2015) volljährig werden:
zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum
Antrag der Akzo Nobel Industrial Chemicals
GmbH in 06749 Bitterfeld-Wolfen auf Erteilung
einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung
der Anlage zur Chlor-Alkali-Elektrolyse in 06749
Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Die Firma Akzo Nobel Industrial Chemicals GmbH in
06749 Bitterfeld-Wolfen beantragte mit Schreiben vom
09.12.2013 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der
Anlage zur Chlor-Alkali-Elektrolyse;
hier: Errichtung und Betrieb eines Anlagenteils
zur Sole-Entbromung
(Anlage nach den Nrn. 4.1.12, 4.1.13, 4.1.21 sowie
9.3.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
in 06749 Bitterfeld-Wolfen
Gemarkung: Bitterfeld Flur: 1 keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, sodass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
erforderlich ist.
Flurstück: 126.
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass
im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG
festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht
widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, zu den üblichen Öffnungszeiten, bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Sachbereich Bürgerservice
am Hauptverwaltungssitz oder am Verwaltungssitz
im OT Wolfen im OT Bitterfeld
Rathausplatz 1 Markt 7
06766 Bitterfeld-Wolfen 06749 Bitterfeld-Wolfen
einzulegen.
Bitterfeld-Wolfen, 31.01.2014
gez. i. A. Gabriela Korb
Leiterin Sachbereich Bürgerservice
Seite 18
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Öffentliche Bekanntmachung der
Beschlüsse des Stadtrates, seiner
Ausschüsse und der Ortschaftsräte
1. Der Bau- und Vergabeausschuss führte seine 121.
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem
15.01.2014 durch.
Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1
Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des
B-Planes „Sonnenallee-West“, 1.01.1 Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der ausnahmsweisen
Zulassung von Einzelhandelsbetrieben bis zu einer
Verkaufsfläche von 200 m2 Beschlussantrag
215-2013
2
Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des
B-Planes „Sonnenallee-West“, 1.01 Art der baulichen
Nutzung, hinsichtlich Zulassung von Vergnügungsstätten mit einer Obergrenze von 12 Geldspielautomaten Beschlussantrag
216-2013
3
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes „Sonnenallee-West“ Punkt 2.00 - Festsetzungen zur Umsetzung des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes - und 1.04 - Stellplätze - hinsichtlich
der Anordnung eines Löschwasserteiches in Grünfläche Beschlussantrag
217-2013
4
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes „Sonnenallee-West“ Punkt 2.00 - Festsetzungen zur Umsetzung des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes - und 1.04 - Stellplätze - hinsichtlich
Ausführung der PKW-Stellplätze Beschlussantrag
218-2013
5
Antrag auf Befreiung von § 9.1 BauGB - Maß der
baulichen Nutzung - (textliche Festsetzungen B-Plan
1.02) des B-Planes „Sonnenallee-West“
Beschlussantrag
219-2013
2. Der Stadtrat führte seine 73. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 22.01.2014 durch.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I.
Öffentlicher Teil
1
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bitterfeld-Wolfen hier: Billigung und Auslegung des
Entwurfes für den Bereich der Straße Am Kraftwerk
im Ortsteil Bitterfeld Beschlussantrag
196-2013
2
Bebauungsplan Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße
Am Kraftwerk“ im OT Bitterfeld, hier: Billigung und
Auslegung Entwurf Beschlussantrag
194-2013
3
Bebauungsplan Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße/ChemiePark Bitterfeld-Wolfen“ im OT Bitterfeld, hier: Billigung und Auslegung Entwurf
Beschlussantrag
195-2013
4
Bebauungsplan Nr. 01/06 „Wohnpark am Stadthafen“ im OT Bitterfeld: Abwägung 4. Entwurf Beschlussantrag
200-2013
5
Bebauungsplan Nr. 01/06 „Wohnpark am Stadthafen“ im OT Bitterfeld: Satzungsbeschluss Beschlussantrag
201-2013
6
Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das KiFöG LSA Beschlussantrag
211-2013
7
Austritt der Stadt Bitterfeld-Wolfen aus dem Deutschen Städtetag Beschlussantrag
205-2013
BWA 04-14 vom 21.02.2014
8
Haushaltskonsolidierungsmaßnahme - Betreibung des
Tiergeheges im Ortsteil Greppin durch Frau Madlen
Hamann Beschlussantrag
204-2013
9
8. Änderung der Hauptsatzung - Einführung einer
Beigeordnetenstelle und Folgeänderungen (abgelehnt) Beschlussantrag
203-2013
II.
Nichtöffentlicher Teil
10 Verleihung einer Ehrenbezeichnung durch Überreichung der Ehrennadel der Stadt Bitterfeld-Wolfen an
Herrn Heinz-Jürgen Preiss-Daimler
Beschlussantrag
197-2013
11 Verleihung einer Ehrenbezeichnung durch Überreichung der Ehrennadel der Stadt Bitterfeld-Wolfen an
Frau Ines Fischer
Beschlussantrag
212-2013
3. Der Bau- und Vergabeausschuss führte seine 122.
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem
29.01.2014 durch.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I.
Öffentlicher Teil
1 Zurückstellung des Bauantrages 3. Bauabschnitt
„BITZ“ Errichtung Verbrauchermarkt mit Drogeriemarkt nach § 15 Abs.1 BauGB (abgelehnt)
Beschlussantrag
224-2013
II.
Nichtöffentlicher Teil
2
Vergabe Planungsleistungen Cäcilienstraße
Beschlussantrag
222-2013
3
Vergabe der Planungsleistungen zur energetischen
Sanierung der Grundschule „Steinfurth“, OT Wolfen,
über das Förderprogramm STARK III-EFRE, für die
Baumaßnahme Dachsanierung mit erhöhter Wärmedämmung Beschlussantrag
226-2013
4
Vergabe der Planungsleistungen zur energetischen
Sanierung der Grundschule „Steinfurth“, OT Wolfen,
über das Förderprogramm STARK III-EFRE, für die
Baumaßnahme Einzelraumregelung -Heizung
Beschlussantrag
227-2013
5
Vergabe der Planungsleistungen zur energetischen
Sanierung der Grundschule „Steinfurth“, OT Wolfen,
über das Förderprogramm STARK III-EFRE, für die
Bauleistung Effizienzsteigerung der Heizungsanlage
Beschlussantrag
228-2013
Bitterfeld-Wolfen, 10.02.2014
gez. i. A. Gabriela Korb
Leiterin Sachbereich Bürgerservice
Betriebsausschuss des EB „Stadthof“
Der Betriebsausschuss des EB „Stadthof“ des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 37. öffentliche/
nichtöffentliche Sitzung am Dienstag, dem 25.02.2014 in
Bitterfeld-Wolfen,Ortsteil Wolfen, Am Mühlfeld 7, Stadthof
um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung
I.
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
3
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
vom 13.02.2014
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
4
Berichterstattung der Betriebsleitung zur aktuellen
Betriebssituation
5
1. Ergänzung zum Haushaltsplan 2014
Beschlussantrag
017-2014
6
Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte
7
Schließung des öffentlichen Teils
II.
Nichtöffentlicher Teil
8
Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte
9
Schließung des nichtöffentlichen Teils
gez. Rolf Hülßner
Stellv. Ausschussvorsitzender
Stadtrat
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 74.
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem
26.02.2014 in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Rathaus, Ratssaal um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung
I.
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
3
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
des Stadtrates vom 22.01.2014
4Einwohnerfragestunde
5
Informationen zur Entwicklung der Goitzsche
6
Steuersatzung für die Jahre 2014 und 2015
Beschlussantrag
112-2013
7
Konzept zur Konsolidierung des Haushaltes 2014
und Folgejahre als Anlage zur Haushaltssatzung
gemäß § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziffer 7
Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO
Doppik) Beschlussantrag
172-2013
8
Haushaltssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen für das
Haushaltsjahr 2014 Beschlussantrag
171-2013
9
Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum 3. Bauabschnitt
„BITZ“ - Errichtung Verbrauchermarkt mit Drogeriemarkt Beschlussantrag
224-2013
10 Gebührenordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Beschlussantrag
008-2014
11 Wiedereinrichtung eines Briefwahllokals im Ortsteil
Bitterfeld Beschlussantrag
223-2013
12 Wiedereinrichtung eines Briefwahllokals im Ortsteil
Bitterfeld Beschlussantrag
015-2014
13 Festlegung des Aufwandsersatzes für Mitglieder
von Wahlvorständen bei der Kommunalwahl am
25.05.2014 Beschlussantrag
007-2014
14 7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom
16.09.2005 des Zweckverbandes TechnologiePark
Mitteldeutschland Beschlussantrag
010-2014
15 Vertrag zur Parkplatzbewirtschaftung an der Goitzsche durch die STEG mbH Beschlussantrag
166-2013
Seite 19
16
Bebauungsplan Gewerbegebiet östlich der Hochhalde „Bitterfelder Berg“ im OT Holzweißig, hier: Abwägungsbeschluss Beschlussantrag
213-2013
17 Bebauungsplan Gewerbegebiet östlich der Hochhalde „Bitterfelder Berg“ im Ortsteil Holzweißig, hier:
Satzungsbeschluss Beschlussantrag
214-2013
18
Bericht der Oberbürgermeisterin zur Ausführung gefasster Beschlüsse
19
Mitteilungen, Berichte, Anfragen
20
Schließung des öffentlichen Teils
II.
Nichtöffentlicher Teil
21
Vertragsangelegenheit Beschlussantrag
013-2014
22
Vertragsangelegenheit Beschlussantrag
012-2014
23
Grundstücksangelegenheit Beschlussantrag
159-2013
24
Vertragsangelegenheit Beschlussantrag
225-2013
25
Vergabeangelegenheit Beschlussantrag
004-2014
26
Mitteilungen, Berichte, Anfragen
27
Schließung des nichtöffentlichen Teils
gez. Armin Schenk
Vorsitzender des Stadtrates
Bau- und Vergabeausschuss
Der Bau- und Vergabeausschuss des Stadtrates der
Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 124. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 26.02.2014 in
Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Rathaus,
Beratungsraum 212 um 17:00 Uhr durch, zu der hiermit
eingeladen wird.
Tagesordnung
I.
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
3
Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum 3. Bauabschnitt
„BITZ“ - Errichtung Verbrauchermarkt mit Drogeriemarkt Beschlussantrag
224-2013
4
Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte
5
Schließung des öffentlichen Teils
II.
Nichtöffentlicher Teil
6
Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte
7
Vergabeangelegenheit Beschlussantrag
016-2014
8
Schließung des nichtöffentlichen Teils
gez. Armin Schenk
Ausschussvorsitzender
Ortschaftsrat Rödgen
Der Ortschaftsrat Rödgen führt seine 29. öffentliche/
nichtöffentliche Sitzung am Montag, dem 03.03.2014 in
Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Rödgen, Rödgener Dorfstraße
35, Bürgerbüro um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung
I.
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Seite 20
Stadt Bitterfeld-Wolfen
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
3
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
des Ortschaftsrates vom 13.01.14
4 Bericht der Ortsbürgermeisterin zur Ausführung
gefasster Beschlüsse und aktuelle Mitteilungen aus
Dienstberatungen mit der Oberbürgermeisterin
5
Anregungen und Anfragen durch die Mitglieder des
Ortschaftsrates
6
„Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld -Wolfen“ Nr. 02-2009 Abwägung der Stellungnahmen
Beschlussantrag
089-2012
7
2. Entwurf des B-Planes Nr. 02-2009 „Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen“Nr. 022009 Beschlussantrag
092-2012
8
Vergabe von Brauchtumsmitteln 2014
9
Einwohnerfragestunde für die in der Ortschaft wohnenden Einwohner/innen der Stadt
10 Schließung des öffentlichen Teils
II.
Nichtöffentlicher Teil
11 Mitteilungen, Berichte, Anfragen
12 Schließung des nichtöffentlichen Teils
gez. Barbara Schwarz
Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Wohnpark am
Stadthafen“
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat am 22.01.2014
in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Wohnpark am
Stadthafen“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Planbereich des Bebauungsplans wird begrenzt:
- im Norden: Pappelweg
- im Osten: Gartenanlage
- im Süden:
B100 (Berliner Straße)
- im Westen: B100 (Wittenberger Straße)
Die Lage ist in folgendem Kartenausschnitt ersichtlich
(ohne Maßstab)
Der Bebauungsplan „Wohnpark am Stadthafen“ tritt
mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3
BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung
(mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB im Sachbereich Stadtplanung
der Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, Rathausplatz 1,
Zimmer 201 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und
über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren
gestellt worden ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Bitterfeld-Wolfen, 05.02.2014
Wust
Oberbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“ im
OT Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 unter der Beschluss-Nr. 194-2013
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“ im OT Bitterfeld gebilligt und
die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplans sind umweltbezogene Informationen als Stellungnahmen von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. aus der
Öffentlichkeit sowie als im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 01-2013 erstellte Gutachten zu von
der Planung berührten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
verfügbar.
Betreffend die verschiedenen von der Planung berührten
Umweltbelange liegen insbesondere die folgenden Informationen vor:
- Auswirkungen auf Pflanzen und die biologische
Vielfalt (Biotopstrukturen): Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 18.09.2013 (Inhalte:
Mitteilung, dass Belange der oberen Naturschutzbehörde von der Planung nicht berührt sind; Hinweise
auf das Umweltschadensgesetz sowie die Pflichtigkeit
zur Beachtung des Artenschutzrechts); Stellungnahme
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte: Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Lebensstätten streng geschützter wildlebender Tierarten
(vor allem Schwalbenarten, Mauersegler, Fledermäuse
oder Greifvögel) sowie Mitteilung darüber, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Bebauungsplanung
nicht grundsätzlich entgegenstehen); Stellungnahme
der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom
08.08.2013 (Inhalt: Mitteilung, dass das Biosphärenreservat von der Planung nicht betroffen ist); Stellungnahme des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Bundes
für Natur und Umwelt e.V. vom 11.09.2013 (Inhalte:
Mitteilung, dass keine grundsätzlichen Einwände ge-
BWA 04-14 vom 21.02.2014
-
-
-
-
Stadt Bitterfeld-Wolfen
gen die Planung erhoben werden; Forderung nach konkreten Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und
Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen); Gutachten Bebauungsplan 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ im
OT Bitterfeld, Biotoptypenerfassung und Fachplan zur
Eingriffs- und Ausgleichsbearbeitung für Teilbereiche, Därr Landschaftsarchitekten, Halle (Saale), Stand:
26.11.2013 (Inhalt: Ermittlung und Bewertung der im
Gebiet vorhandenen Biotopstukturen, Beschreibung von
Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen)
Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf von dem Gebiet ausgehende und auf das Gebiet einwirkende Geräusche:
Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom
24.09.2013 (Inhalte: Verweis auf die Stellungnahme des
Amtes zum Bebauungsplan 02-2013 sowie darin geäußerte Bedenken gegen die für das Industriegebiet geplante Emissionskontingentierung); Stellungnahme des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte:
Bedenken gegen die bei der Bebauungsplanung für das
benachbarte Industriegebiet zur Verankerung vorgesehene Emissionskontingentierung); Gutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“
und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, Schalltechnische Begutachtung zur vorgeschlagenen Gliederung des Industriegebiets; Dokument
Zusammenstellung der Pegelbeiträge der potentiellen
gewerblichen Vorbelastungen an den Immissionsorten,
IBAS - Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und
Schwingungstechnik mbH, Bayreuth, Stand: 02.12.2013
(Inhalte: Ermittlung der von dem in der Nachbarschaft
des Wohngebiets ausgehenden Lärmemissionen (Emissionskontingentierung) sowie auf das Wohngebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche)
Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit hinsichtlich auf das Gebiet einwirkender Luftschadstoffe: Stellungnahme des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Mitteilung
darüber, dass kein Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe und Gerüche zu erwarten ist); Fachgutachten Bebauungspläne 01-2013 btf
„Wohnbereich Am Kraftwerk“ und 02-2013 „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld
der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Müller-BBM GmbH, Karlsruhe,
Stand: 3.5.2013 (Inhalte: Feststellung der Unbedenklichkeit der von Anlagen innerhalb des benachbarten Industriegebiets potenziell ausgehenden Luftschadstoffe)
Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf in dem Gebiet bestehende Risiken infolge von Störfallereignissen in
nahegelegenen Industriegebieten: Stellungnahme
des Landesverwaltungsamts Halle vom 24.09.2013 (Inhalte: Verweis auf die Stellungnahme des Amts zum Bebauungsplan 02-2013 betreffend Belange der Vorsorge
gegen Störfallfolgen; redaktionelle Hinweise zu fachbezogenen Formulierungen in der Bebauungsplanbegründung); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
vom 30.10.2013 (Inhalte: Mitteilung darüber, dass die
Planung nicht zu einer Verschärfung der im Bestand vorhandenen Konfliktsituation führt); Fachgutachten Sicherheitsbezogene Nachbarschaftsnutzung - Fachbeitrag für
die Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße
Am Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, TÜV Süd Industrie Service
GmbH, München/Mannheim, Stand: 28.11.2013 (Inhalt:
Ermittlung der von den im Umfeld des Plangebiets vorhandenen störfallrelevanten Industrieanlagen bei Havarien potenziell ausgehenden Gefahren)
Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang
mit Altlasten: Stellungnahme der Landesanstalt für
Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom
09.09.2013 (Inhalte: Mitteilung der Lage des Plangebiets
innerhalb der Flächen TF 1, 2 und 6 des Ökologischen
Seite 21
Großprojekts (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen; Mitteilung, dass
der Landesanstalt keine Hinweise auf Bodenbelastungen vorliegen; Hinweis auf bestehende Grundwasserbelastungen innerhalb des Plangebiets sowie darauf, dass
Tiefgeschosse / Keller innerhalb des ÖGP nur im Einzelfall zugelassen werden können); Stellungnahme des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte:
Hinweis darauf, dass auf im Umfeld des Plangebiets bestehende Altstandorte und Altablagerungen; Hinweis auf
bei einem Verdacht auf das Antreffen von Altlasten bestehenden Anzeigepflichten)
- Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang
mit Abfällen und Abwässern: Stellungnahme des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte:
Hinweise auf bei einem Umgang mit Abfällen innerhalb
des Plangebiets bestehende Bindungen)
Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung
incl. Umweltbericht sowie der genannten umweltbezogenen
Informationen erfolgen zu jedermanns Einsicht
vom 03.03.2014 bis zum 04.04.2014
in der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
- im Verwaltungssitz im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1,
Zimmer 201, 06766 Bitterfeld-Wolfen, sowie
- im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, Zimmer 311, 06749 Bitterfeld-Wolfen,
Montag und Dienstag und
Donnerstag
und Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Begründung und dem Umweltbericht schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz
1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, oder mündlich zur Niederschrift
an den Auslegungsorten vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig,
wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden,
die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen macht von der Möglichkeit der elektronischen Beteiligung gebrauch. Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite
der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www.bitterfeld-wolfen.de Bauen
& WohnenStadtentwicklungBauleitplanungÖffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen) eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß Kartenausschnitt begrenzt (Kartenausschnitt ohne Maßstab):
Seite 22
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Bitterfeld-Wolfen, 10.02.2014
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im OT Bitterfeld der Stadt
Bitterfeld-Wolfen
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 unter der Beschluss-Nr. 195-2013
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße/Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im OT Bitterfeld
gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplans sind umweltbezogene Informationen als Stellungnahmen von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. aus der
Öffentlichkeit sowie als im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 02-2013 erstellte Gutachten zu von
der Planung berührten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
verfügbar.
Betreffend die verschiedenen von der Planung berührten
Umweltbelange liegen insbesondere die folgenden Informationen vor:
- Auswirkungen auf Pflanzen und die biologische
Vielfalt (Biotopstrukturen): Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 18.09.2013 (Inhalte:
Mitteilung, dass von der Planung kein bestehendes
oder geplantes Naturschutzgebiet berührt ist; Hinweise
auf das Umweltschadensgesetz sowie die Pflichtigkeit
zur Beachtung des Artenschutzrechts); Stellungnahme
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte: Forderungen nach einem Ausgleich für mit der
Planung vorbereitete zusätzliche bzw. neu geschaffene Baurechte sowie der Festsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im Fall von Eingriffen in
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von besonders oder
streng geschützten wildlebenden Tieren); Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom
08.08.2013 (Inhalt: Mitteilung, dass das Biosphärenreservat von der Planung nicht betroffen ist); Stellungnahme des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Bundes
für Natur und Umwelt e.V. vom 11.09.2013 (Inhalte:
Mitteilung, dass keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben werden; Forderung nach konkreten Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und
Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen);
Gutachten Bebauungsplan 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark
Bitterfeld-Wolfen“ im OT Bitterfeld, Biotoptypenerfassung und Fachplan zur Eingriffs- und Ausgleichsbearbeitung für Teilbereiche, Därr Landschaftsarchitekten,
Halle (Saale), Stand: 26.11.2013 (Inhalt: Ermittlung und
Bewertung der im Gebiet vorhandenen Biotopstukturen,
Beschreibung von Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen)
- Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf von dem Gebiet ausgehende und auf das Gebiet einwirkende Geräusche:
Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom
23.09.2013 (Inhalte: Mitteilung von Bedenken gegen
die im Bebauungsplanvorentwurf enthaltene Emissions-
BWA 04-14 vom 21.02.2014
kontingentierung, insbesondere im Hinblick auf eine
Überschreitung von festgestellten kritischen Vorbelastungswerten); Stellungnahmen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 09.10.2013 und vom 11.10.2013
(Inhalte: Mitteilung von Bedenken gegen die die im
Bebauungsplanvorentwurf für das Industriegebiet geplante Emissionskontingentierung, insbesondere im
Hinblick auf den für den Immissionsort Am Kraftwerk
6 angestrebten Zielwert für Geräuschimmissionen zur
Nachtzeit; Mitteilung von Hinweisen für die Fortschreibung der Bebauungsplanbegründung); Gutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am
Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, Schalltechnische Begutachtung
zur vorgeschlagenen Gliederung des Industriegebiets;
Dokument Zusammenstellung der Pegelbeiträge der
potentiellen gewerblichen Vorbelastungen an den Immissionsorten, IBAS - Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH, Bayreuth,
Stand: 02.12.2013 (Inhalte: Ermittlung der von dem in
der Nachbarschaft des Wohngebiets ausgehenden Lärmemissionen (Emissionskontingentierung) sowie auf
das Wohngebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche)
- Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit hinsichtlich auf das Gebiet einwirkender
Luftschadstoffe: Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 23.09.2013 (Inhalte: Mitteilung,
dass planungsrechtliche Festsetzungen in Bezug auf
Luftschadstoffe und Gerüche für nicht erforderlich erachtet werden); Stellungnahme des Landkreises AnhaltBitterfeld vom 09.10.2013 (Inhalte: Mitteilung darüber,
dass kein Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe und Gerüche zu erwarten ist); Fachgutachten Bebauungspläne 01-2013 btf
„Wohnbereich Am Kraftwerk“ und 02-2013 „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Müller-BBM GmbH,
Karlsruhe, Stand: 3.5.2013 (Inhalte: Feststellung der
Unbedenklichkeit der von Anlagen innerhalb des benachbarten Industriegebiets potenziell ausgehenden
Luftschadstoffe)
- Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf in dem Gebiet bestehende Risiken infolge von Störfallereignissen
in nahegelegenen Gebieten mit schutzwürdigen
Nutzungen: Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 23.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass
dem immissionschutzrechtlichen „Trennungsgrundsatz“ bezüglich der bauplanungsrechtlichen Vorsorge
gegen Störfallauswirkungen grundsätzlich Genüge getan wurde; Hinweise betreffend die Formulierung der
diesbezüglichen textlichen Festsetzungen sowie der
Begründung); Stellungnahme des Landkreises AnhaltBitterfeld vom 11.10.2013 (Inhalte: Verweis auf die
sachliche Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts;
Hinweis auf Bedenken gegen die bei der Bebauungsplanung zugrundegelegten Kriterien für die Beurteilung
des Gefährdungspotenzials von Anlagen im Störfall);
Fachgutachten Sicherheitsbezogene Nachbarschaftsnutzung - Fachbeitrag für die Bebauungspläne 01-2013
btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ und 02-2013
btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“,
TÜV Süd Industrie Service GmbH, München/Mannheim,
Stand: 28.11.2013 (Inhalt: Ermittlung der von den im
Umfeld des Plangebiets vorhandenen störfallrelevanten
Industrieanlagen bei Havarien potenziell ausgehenden
Gefahren)
- Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang
mit Altlasten: Stellungnahme der Landesanstalt für
Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom
09.09.2013 (Inhalte: Mitteilung der Lage des Plange-
BWA 04-14 vom 21.02.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
biets innerhalb der Flächen TF 9 und 2-6 des Ökologischen Großprojekts (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen; Mitteilung
des Bestehens anthropogen verursachter Belastungen
durch Verfüllung von Abfällen der Chemieindustrie
bzw. durch die industrielle Nutzung in den benannten
Teilflächen; Mitteilung, dass unter Beachtung bestimmter Anforderungen für Baumaßnahmen bzw. Erdarbeiten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung
bestehen; Hinweis auf bestehende Grundwasserbelastungen innerhalb des Plangebiets sowie darauf, dass
Tiefgeschosse / Keller innerhalb des ÖGP nur im Einzelfall zugelassen werden können; Hinweis auf das Vorhandensein von Grundwassermessstellen im Plangebiet
und für diese bestehende Bindungen)
- Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang
mit Abfällen und Abwässern: Stellungnahme des
Landesverwaltungsamts Halle vom 23.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass Belange der oberen Abfallbehörde
durch die Planung nicht berührt sind; Hinweis auf die
sachliche Zuständigkeit der unteren Bodenschutzbehörde betreffend Belange des Bodenschutzes); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom
25.09.2013 (Inhalte: Hinweis auf potenziell im Plangebiet auftretende Grundwasserbelastungen; Hinweis auf
bei einem Umgang mit Abfällen innerhalb des Plangebiets bestehende Bindungen; Hinweis auf die Pflichtigkeit der Betreiberin des Chemieparks zur Entsorgung
von anfallenden Abwässern und Niederschlagswässern)
Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung incl. Umweltbericht sowie der genannten umweltbezogenen Informationen erfolgen zu jedermanns Einsicht
vom 03.03.2014 bis zum 04.04.2014
in der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
- im Verwaltungssitz im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1,
Zimmer 201, 06766 Bitterfeld-Wolfen, sowie
- im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, Zimmer 311, 06749 Bitterfeld-Wolfen,
Montag und Dienstag und
Donnerstag
und Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann
Stellungnahmen zum Entwurf, der Begründung und dem
Umweltbericht schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, oder mündlich
zur Niederschrift an den Auslegungsorten vorgetragen
werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die
volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die
Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen macht von der Möglichkeit der
elektronischen Beteiligung gebrauch. Der Entwurf des o. g.
Bebauungsplanes kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www.bitterfeld-wolfen.
de Bauen & WohnenStadtentwicklungBauleitplanungÖffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen) eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß
Kartenausschnitt begrenzt (Kartenausschnitt ohne Maßstab):
Seite 23
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Bitterfeld-Wolfen, 10.02.2014
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung der 1.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bitterfeld-Wolfen im OT Bitterfeld - für den Bereich der Straße Am Kraftwerk
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 unter der Beschluss-Nr. 196-2013
den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Bitterfeld-Wolfen, im Bereich der Straße Am Kraftwerk (im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 012013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“) im OT Bitterfeld gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sind umweltbezogene Informationen als Stellungnahmen von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. aus der Öffentlichkeit sowie als im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01-2013
erstellte Gutachten zu von der Planung berührten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, verfügbar.
Betreffend die verschiedenen von der Planung berührten
Umweltbelange liegen insbesondere die folgenden Informationen vor:
- Auswirkungen auf Pflanzen und die biologische
Vielfalt (Biotopstrukturen): Stellungnahme des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013(Inhalte:
Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Lebensstätten streng geschützter wildlebender Tierarten (vor allem Schwalbenarten, Mauersegler, Fledermäuse oder
Greifvögel), Hinweis auf im Rahmen der Planung bestehende Möglichkeiten der landschaftsökologischen
Aufwertung der festgesetzten Grünflächen sowie Mitteilung darüber, dass aus naturschutzfachlicher Sicht
die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Bebauungsplanung nicht grundsätzlich entgegenstehen); Gutachten Bebauungsplan 01-2013 btf
„Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ im OT Bitterfeld,
Biotoptypenerfassung und Fachplan zur Eingriffs- und
Ausgleichsbearbeitung für Teilbereiche, Därr Landschaftsarchitekten, Halle (Saale), Stand: 26.11.2013
(Inhalt: Ermittlung und Bewertung der im Gebiet vorhandenen Biotopstukturen, Beschreibung von Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen)
- Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf von dem Gebiet ausge-
Seite 24
Stadt Bitterfeld-Wolfen
hende und auf das Gebiet einwirkende Geräusche:
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom
30.10.2013 (Inhalte: Bedenken gegen die bei der Bebauungsplanung für das benachbarte Industriegebiet zur
Verankerung vorgesehene Emissionskontingentierung);
Gutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich
Straße Am Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße
/ Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, Schalltechnische Begutachtung zur vorgeschlagenen Gliederung des Industriegebiets; Dokument Zusammenstellung der Pegelbeiträge der potentiellen gewerblichen Vorbelastungen an
den Immissionsorten, IBAS - Ingenieurgesellschaft für
Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH, Bayreuth, Stand: 02.12.2013 (Inhalte: Ermittlung der von
dem in der Nachbarschaft des Wohngebiets ausgehenden Lärmemissionen (Emissionskontingentierung) sowie auf das Wohngebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche)
- Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit hinsichtlich auf das Gebiet einwirkender Luftschadstoffe: Stellungnahme des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Mitteilung
darüber, dass kein Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe und Gerüche zu
erwarten ist); Fachgutachten Bebauungspläne 01-2013
btf „Wohnbereich Am Kraftwerk“ und 02-2013 „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil
Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Müller-BBM GmbH,
Karlsruhe, Stand: 3.5.2013 (Inhalte: Feststellung der
Unbedenklichkeit der von Anlagen innerhalb des benachbarten Industriegebiets potenziell ausgehenden
Luftschadstoffe)
- Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf in dem Gebiet bestehende Risiken infolge von Störfallereignissen in nahegelegenen Industriegebieten: Stellungnahme des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 3010.2013 (Inhalte:
Mitteilung darüber, dass die Planung nicht zu einer Verschärfung der im Bestand vorhandenen Konfliktsituation führt); Fachgutachten Sicherheitsbezogene Nachbarschaftsnutzung - Fachbeitrag für die Bebauungspläne
01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ und
02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark BitterfeldWolfen“, TÜV Süd Industrie Service GmbH, München/
Mannheim, Stand: 28.11.2013 (Inhalt: Ermittlung der
von den im Umfeld des Plangebiets vorhandenen störfallrelevanten Industrieanlagen bei Havarien potenziell
ausgehenden Gefahren)
- Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang
mit Altlasten: Stellungnahme der Landesanstalt für
Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom
09.09.2013 (Inhalte: Mitteilung über Lage des Plangebiets außerhalb der Flächen des Ökologischen Großprojekts (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen, jedoch unmittelbar
angrenzend an die TF 1, 2 und 6 des Areal E; keine
Bedenken gegen Fortführung des Verfahrens; keine
Gefährdung durch die nördlich angrenzende gesicherte Altablagerung „Chromatteiche“); Stellungnahme des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte:
Hinweis auf in der Umgebung des Plangebiet bestehende Altstandorte und Altablagerungen; Hinweis auf bei
einem Verdacht auf das Antreffen von Altlasten bestehenden Anzeigepflichten)
- Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang
mit Abfällen und Abwässern: Stellungnahme des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte:
Verweis, auf im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 01-2013bft abgegebene Stellungnahme)
Die Auslegung des Änderungsentwurfs mit Begründung
incl. Umweltbericht sowie der genannten umweltbezogenen Informationen erfolgen zu jedermanns Einsicht
BWA 04-14 vom 21.02.2014
vom 03.03.2014 bis zum 04.04.2014
in der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
- im Verwaltungssitz im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1,
Zimmer 201, 06766 Bitterfeld-Wolfen, sowie
- im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, Zimmer 311, 06749 Bitterfeld-Wolfen,
Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag und
Donnerstag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf und der Begründung schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, 06766
Bitterfeld-Wolfen, oder mündlich zur Niederschrift an den
Auslegungsorten vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
der Beschlussfassung über den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen macht zudem von der Möglichkeit der elektronischen Beteiligung Gebrauch. Der Entwurf
mit Begründung incl. Umweltbericht der o. g. Änderung
des Flächennutzungplanes kann in der Auslegungszeit auf
der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www.bitterfeld-wolfen.de Bauen & WohnenStadtentwicklungBauleitplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen) eingesehen werden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß Kartenausschnitt begrenzt (rot
umrandete Weißfläche; Kartenausschnitt ohne Maßstab)
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Bitterfeld-Wolfen, 10.02.2014
Wust
Oberbürgermeisterin