Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt - Stadt Bitterfeld
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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt Wahlhelfer gesucht mehr auf Seite 2 Ausgabe Nr. 4 März 2014 8. Jahrgang Erschienen am 21. Februar 2014 Aus dem Inhalt Wirtschaft und Aktuelles Veranstaltungen und Termine Kinder und Jugendliche Soziales und Sport Amtliche Bekanntmachungen Seite Seite Seite Seite Seite 2 9 15 16 17 BitterfeldWolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 2 BWA 04-14 vom 21.02.2014 Wirtschaft und Aktuelles Fortsetzung von der Titelseite Wahlhelferaufruf zu Europa- und Kommunalwahlen Am 25.05.2014 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Es werden das Europaparlament sowie der Landrat AnhaltBitterfeld, der Kreistag von Anhalt-Bitterfeld, der Stadtrat Bitterfeld-Wolfen sowie die Ortschaftsräte (Bitterfeld, Wolfen, Greppin, Holzweißig, Thalheim, Bobbau und Rödgen) gewählt. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen sucht Bürgerinnen und Bürger, die bei den Wahlen am 25. Mai 2014 in den Wahlvorständen in den Wahlräumen mitarbeiten möchten. Alle Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung als Einmalzahlung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten, wahlberechtigt sind und im Wahlgebiet wohnen, können sich ab sofort bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Sachbereich Organisation bei Frau Scholz (Tel. 03494 6660211) und Frau Nase (Tel. 03494 6660217) melden. Die Anmeldung kann aber auch per E-Mail an: [email protected] [email protected] unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit erfolgen. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen können nicht Wahlhelfer in Wahlvorständen sein. Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA wird hingewiesen. Spende für die Sanierung des Frauenhauses im Ortsteil Wolfen Im Beisein von Justiz- und Gleichstellungsministerin Prof. Angela Kolb und Oberbürgermeisterin Petra Wust übergab Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb am 11.02.2014 einen Förderscheck in Höhe von 43 000 Euro an den Verein Frauen helfen Frauen e. V. Der Verein bietet seit über 20 Jahren rund um die Uhr Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. „Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, brauchen bestmöglichen Schutz“, sagte Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb. „Dazu gehört aber auch ein Bereich, in dem sich Betroffene wieder sicher und wohl fühlen. Die Wohnqualität im Frauenhaus in BitterfeldWolfen erheblich zu verbessern – dabei helfen wir gern.“ Oberbürgermeisterin Petra Wust sprach bei dieser Gelegenheit auch die künf- tig wegfallenden Bürgerarbeiter an. „Ich kann nur alle Betroffenen ermutigen, nach Lösungen zu suchen um diese Lücke zu schließen“, erklärte das Stadtoberhaupt und wünschte dem Verein viel Erfolg bei den Umbaumaßnahmen und der künftigen Vereinsarbeit. Das Gebäude, in dem Betroffene Zuflucht finden, wurde seit Anfang der 90er-Jahre nicht instandgesetzt. Umfangreiche Umbau- und Sanierungsarbeiten sind zwingend erforderlich. Der Verein „Frauen helfen Frauen e. V.“ wird eine neue Küche einbauen und einen größeren Aufenthaltsraum einrichten. Alte Teppiche sollen gegen pflegeleichte Fußböden ausgetauscht und das Hausdach abgedichtet werden. „Ohne das Geld von LOTTO Sachsen-Anhalt wäre das nicht möglich“, bedankte sich die Leiterin des Frauenhauses, Ines Chlebowski. „Frauen, die Gewalt erfahren haben, schaffen den Weg in ein gewaltfreies Leben oft nicht ohne Hilfe“, sagte Justizministerin Prof. Angela Kolb. „Der Verein „Frauen helfen Frauen e. V.“ begleitet sie bei einem Neuanfang.“ Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Maren Sieb, Geschäftsführerin der Lotto-Toto GmbH SachsenAnhalt, Justizministerin Prof. Angela Kolb und Leiterin des Frauenhauses Ines Chlebowski (v. l.) bei der symbolischen Scheckübergabe. Foto: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Impressum Amtsblatt Stadt Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel.: 0 34 94/66 60-1 21, Fax: 0 34 94/ 66 60-11, [email protected], www.bitterfeld-wolfen.de Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.bitterfeld-wolfen.de Sprechzeiten Stadt Bitterfeld-Wolfen: Mo: 8 - 12 u. 13 - 16 Uhr Di.: 8 - 12 u. 13 - 18 Uhr Mi: geschlossen Do: 8 - 12 u. 13 - 18 Uhr Fr: 8 - 12 Uhr Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Die Oberbürgermeisterin Redaktion: Michael Mohr, Annett Vogel Satz, Layout und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), www.wittich.de vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Anzeigen: Funk: 01 71/3 14 76 21, E-Mail: [email protected] Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 04-14 vom 21.02.2014 Seite 3 Minister für Inneres und Sport zu Besuch bei der Jugendfeuerwehr Am 29. Januar besuchte Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport, unsere Region. Er weilte in der Sekundarschule Roitzsch, beim Goitzsche Ruderclub Bitterfeld e. V. und bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr Bitterfeld. Dem Minister, dem die Nachwuchsförderung bei der Feuerwehr sehr am Herzen liegt, wollte sich ein Bild von der Arbeit vor Ort in der Stadt Bitterfeld-Wolfen machen. Stadtjugendwartin Claudia Elze und die jungen Brandbekämpfer empfingen Holger Stahlknecht herzlich und präsentierten ihm stolz die Einrichtung. Claudia Elze lobte die Unterstützung, die ihrer Tätigkeit durch die Stadt BitterfeldWolfen gewährt werde. Die Kinder und Jugendlichen stellten dem Minister viele Fragen, die dieser auch gerne beantwortete. Sie waren beeindruckt von seiner Freundlichkeit. Sogar ein Tischfußballspiel mit dem Minister war möglich. Pressestelle ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de Der Minister brachte gute Laune mit und übte sich gemeinsam mit dem Feuerwehrnachwuchs im Tischfußball. Foto: Pressestelle ORWO Net GmbH übernimmt insolvente VISIT-WORLD GmbH „Der Fotodienstleister ORWO Net hat Anfang Februar die Aktiva und das gesamte Personal der insolventen VISIT-WORLD GmbH aus Chemnitz übernommen“, so Insolvenzverwalter Tobias Hohmann von der Kanzlei Flöther & Wissing Rechtsanwälte. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde am 31. Januar 2014 zwischen dem Insolvenzverwalter Tobias Hohmann und dem Geschäftsführer der ORWO Net GmbH, Dr. Gerhard Köhler, geschlossen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. „Unser Ziel ist es, das Unternehmen fortzuführen und weiter auszubauen sowie den Mitarbeitern zugleich eine langfristige Perspektive im ORWO Net Firmenverbund zu geben“, betont Dr. Gerhard Köhler und fügt hinzu: „Mit der Übernahme von VISIT-WORLD erschließen wir weiteres Wachstumspotenzial und ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich Fotocontent.“ VISIT-World hat auf seiner Internet-Plattform www.visit-world.de ca. 35 000 hochauflösende Profi-360°-Panoramaaufnahmen aus aller Welt. Aktuell beschäftigt das Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 7. März 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge Montag, der 24. Februar 2014 Details erfragen Sie unter Tel.: 0 34 94/6 66 01 21 Unternehmen fünf Mitarbeiter. Neben der direkten Nutzung der Plattform wird der Content auch in die erfolgreichen eigenen Internetplattformen www.pixelnet. de; www.fotoquelle.de und www.myfoto.de integriert. Dadurch wird es möglich, diese interessanten Fotos zu individuellen Produkten zu verarbeiten, die neben den hochwertigen Fotobüchern z. B. Panoramaleinwandbilder oder Acryl- und DibondDirektdrucke oder großformatige Kalender sind. „Grund für die Insolvenz war die Tatsache, dass die finanziellen Mittel für den Ausbau des Vertriebsnetzes nicht in ausreichendem Umfang von den Gesellschaftern aufgebracht und so keine nennenswerten Umsätze generiert werden konnten“, erklärt Insolvenzverwalter Tobias Hohmann. „Dieses Problem konnte nun durch den Einstieg von ORWO beseitigt werden. Ich sehe daher für VISIT-WORLD als Teil der ORWO-Gruppe optimistisch in die Zukunft.“ Lothar Schwarz Kommunikation Bitterfelder Bogen leuchtet wieder Seit Anfang Februar ist die Beleuchtungsanlage des Bitterfelder Bogens wieder in der gewohnten Weise aktiv. Bedingt durch den Eigentumsübergang des städtischen Wahrzeichens von der EBV Goitzsche GmbH an die Stadt zum 31.12.2013 waren die bisherigen Stromlie- ferverträge ausgelaufen, sodass die Beleuchtung in den Abend- und Nachtstunden im Januar vorübergehend ausgesetzt werden musste. Mit der Vertragsübernahme ist die Stromversorgung nun wieder gewährleistet. Pressestelle Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 4 BWA 04-14 vom 21.02.2014 Praxisübernahme im Ortsteil Bitterfeld Firma Steri Toys GmbH hilft kranken Kindern Seit dem Jahresbeginn haben die Patienten der ehemaligen Arztpraxis in der Bitterfelder Mittelstraße 16 eine neue Ansprechpartnerin. Elena Bolshakova, Fachärztin für Innere Medizin, übernahm die Praxis aus den Händen ihres Vorgängers Dr. med. Karl-Friedrich Wolf, der sich in den Ruhestand verabschiedet hatte. Elena Bolshakova, die ursprünglich aus Moskau stammt, lebt bereits seit zwölf Jahren in Kuscheln ohne Keime - so lautet das Versprechen der jüngst gegründeten Firma Steri-Toys GmbH in der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Das junge Unternehmen sterilisiert speziell konzipierte Kuscheltiere, wie Hasen und Teddys aus Plüsch in verschiedenen Größen sowie Schnuffeltücher für Kinder und vertreibt diese an Händler und in Kürze auch über die Internetplattform www.steri-toys.de an Privatkunden. Diese Kuscheltiere sind in erster Linie für kleine Krankenhauspatienten in onkologischen Kliniken oder Intensivstationen gedacht, da hier die privaten, eigenen Stofftiere aufgrund des Infektionsrisikos oftmals verboten sind. Schmusetiere sind jedoch insbesondere für kranke Kinder unverzichtbare Begleiter. Sie sind „Verbündete“, teilen das Erlebte und können so Kraft und Zutrauen geben, was sich positiv Deutschland und hat acht Jahre im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen gearbeitet, bevor sie jetzt den Sprung in die Selbständigkeit wagte. Oberbürgermeisterin Petra Wust beglückwünschte die Ärztin zu ihrer Entscheidung und wünschte viel Erfolg in ihrem neuen Wirkungskreis. SB Wirtschaft/Beteiligungen auf den Genesungsprozess auswirkt. Das Team von Seri-Toys verpackt und behandelt die Kuscheltiere auf eine besondere Art und Weise, so dass multiresistente Keime keine Chance haben. Das dafür genutzte, sichere und effektive Verfahren zur Sterilisation mittels beschleunigter Elektronen wird in der Stadt Bitterfeld-Wolfen durch die Firma Herotron EBeam Service GmbH bereits seit vielen Jahren auch für andere Anwendungen - wie Modifizierung von Kunststoffen, Sterilisation von Medizinprodukten und Verpackungen - genutzt. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen wünscht dieser bisher einmaligen Idee viel Erfolg, damit möglichst vielen Kindern ein schwieriger Krankenhausaufenthalt erleichtert wird. SB Wirtschaft/Beteiligungen Elena Bolshakova (Mitte) und ihr Team Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen Aktuelle Grundstücksangebote der Stadt Bitterfeld-Wolfen unter: www.Bitterfeld-Wolfen.de/Bauen&Wohnen/ Immobilienbörse Am 30.01.2014 war der offizielle Startschuss für die Umsetzung der innovativen Idee von den Firmengründern Yves Kaufhold und Anke Wisotzki - mit der Unterstützung von Frau Zimmermann und Dr. h.c. Helmut Zimmermann (v. l. n. r.) Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen BWA 04-14 vom 21.02.2014 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 5 Stellenausschreibung Stadt Bitterfeld-Wolfen Die Oberbürgermeisterin ie Stadt Bitterfeld-Wolfen, eine D kreisangehörige Stadt mit ca. 42.400 Einwohnern im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im südlichen Sachsen-Anhalt, schreibt die Stelle als Sachbearbeiter/in Stadtplanung (Stadtplaner/in) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauwesen, Fachbereich Stadtentwicklung, Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Besetzung ab 01.04.2014 aus. Der/die Bewerber/in sollte verfügen über: - abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Stadt-, Raumplanung, Architektur mit dem Schwerpunkt Städtebau oder vergleichbarer Fachrichtung an einer Fachhochschule oder Technischen Hochschule/Universität - Fachkenntnisse im öffentlichen Bau-, Planungs-, Umwelt- und Vergaberecht (BauGB, BauNVO, BauO LSA, DenkmSchG LSA, BImschG, VOB/VOL), - Grundkenntnisse im Verwaltungs- und Kommunalrecht - praktische Erfahrungen als Planer im kommunalen Städtebau und regionale Kenntnisse wären von Vorteil - sichere Kenntnisse einschlägiger Software (z.B. MS Office, geografische Informationssysteme GIS, Zeichnungssoftware bzw. CAD) Zum Aufgabengebiet gehören folgende Aufgabenschwerpunkte: - Abwicklung der Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, u. a. Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Reihenfolge und Vorgaben bei Bauleitplanungen, die Formulierung des Aufstellungsbeschlusses, das Veranlassen der Genehmigung, die Beschlussfassung und die Bekanntmachung - Ausführung von bauplanungsrechtlichen Prüfungen sowie von Aufgaben zur Sicherung der Bauleitplanung (z.B. Bauantragsprüfungen, Veränderungssperren, Vorkaufsrechte) - Bearbeitung von Aufgaben städtebaulicher Planungen, u. a. die Erarbeitung, Vorbereitung, und Begleitung von Konzepten, Projekten oder Maßnahmen zur Stadtentwicklung/Weiterentwicklung städtebaulicher Strukturkonzepte und Rahmenpläne/Vorbereitung von Ideenwerkstätten, Informationsveranstaltungen und Gutachterverfahren sowie die Erarbeitung, Ausschreibung und Vergabe von städtebaulichen Leistungen - Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Regional- und Landesentwicklung sowie als Träger öffentlicher Belange für Bauleitplanungen - Erarbeitung, Ausschreibung, Abstimmung und Vergabe von Planungsleistungen an Dritte - Erarbeitung von sonstigen Satzungen nach BauGB Gesucht wird eine qualifizierte und einsatzfreudige Persönlichkeit, die über Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen verfügt. Eigeninitiative, Engagement, Kommunikationsfähigkeit und kompetentes Auftreten werden vorausgesetzt. Selbständiges und strukturiertes Arbeiten, Fähigkeiten zum konzeptionellen und perspektivischen Denken, Belastbarkeit, Flexibilität bei der Arbeitszeit und die Bereitschaft, sich umfassend und vielseitig fortzubilden, werden ebenfalls erwartet. Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um es sich um eine zeitlich unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der Tarifautomatik des TVöD/TVÜ VKA i. V. m. der Anlage 1a des BAT-O in der Entgeltgruppe 9 TVöD. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 07.03.2014 an die Stadt Bitterfeld-Wolfen GB I Haupt- und Sozialverwaltung FB Personal/Recht Wolfen Rathausplatz 1 06766 Bitterfeld-Wolfen zu richten. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Nicht berücksichtigte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nur bei Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden. gez. Wust Oberbürgermeisterin Zweirad Brüchle – seit 30 Jahren in Wolfen-Nord Die Idee, ein Fahrradgeschäft in Wolfen zu eröffnen, kam Harald Brüchle im Jahr 1983, weil es in Wolfen keine Fahrradwerkstatt gab und aus der Freude am Fahrradfahren. Und so machte er ein Hobby zum Beruf und eröffnete am 01.02.1984 in der Jeßnitzer Wende sein kleines Unternehmen. Als nach der Wende der Fahrradverkauf boomte und die Räumlichkeiten zu klein wurden, entschloss sich Brüchle für einen Neubau in der Dr.-Otto-Nuschke-Straße 8. Heute kommen die Kunden nicht nur aus Wolfen und Wolfen-Nord. Durch seinen guten Service und Beratung hat sich „Zweirad Brüchle“ im Laufe der Jahre in der Region etabliert. Während in den neunziger Jahren vor allem Mountainbikes gefragt waren, geht der Trend heute zum Trekkingrad, so der Zweiradmechaniker. Allgemein sei in den letzten Jahren das Interesse am Fahrradfahren wieder gestiegen. Für Unterstützung im Team sorgt seit Neuestem der 22-jährige Marcel Zoblofsky aus Wolfen. Er bekam am Jubiläumstag seinen Arbeitsvertrag überreicht. Rolf Hülßner, Stellvertreter der Oberbürgermeisterin, gratuliert Harald Brüchle zum Jubiläum. Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen Die Stadt Bitterfeld-Wolfen wünscht Harald Brüchle zum Jubiläum alles Gute und vie- le radbegeisterte Kunden. SB Wirtschaft/Beteiligungen Seite 6 ! Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 04-14 vom 21.02.2014 BWA 04-14 vom 21.02.2014 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 7 Glückliche Gewinnerin beim Bitterfeld-Wolfener Adventskalender Im Dezember des letzten Jahres hatten viele Bürgerinnen und Bürger jeden Morgen eine zusätzliche „Aufgabe“: Sie mussten in der Zeitung oder auf der städtischen Homepage nachschauen, ob sie einen Preis beim Bitterfeld-Wolfener Adventskalender gewonnen haben. Die Marketing-Aktion von Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadtring Wolfen e. V. und Förderverein „Bitterfelder Innenstadtverein“ e. V. wurde im letzten Jahr erstmalig durchgeführt. Die Ausspielung umfasste 2 000 Kalender, die vom 1. Oktober bis zum 27. November 2013 für 3 Euro pro Stück fast komplett verkauft wurden. Verlost wurden insgesamt 80 Gewinne im Gesamtwert von mehr als 4 500 Euro, die von Sponsoren aus der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Verfügung gestellt wurden. Große Freude herrschte bei den Gewinnern der attraktiven Preise, die von Gutscheinen für Geschäfte oder Restaurants über Geldgewinne bis hin zu einer Ballonfahrt reichten. Der Hauptpreis, der von der Toko Reinigungs GmbH gestiftet wurde, fand seine neue Besitzerin – in Sandersdorf. Martina Siebert, die den Kalender von ihrer Tochter geschenkt bekam, konnte sich über einen neuen Fernseher freuen. Frau Siebert hatte pünktlich zum Heiligabend noch einmal kurz in die Zeitung geschaut und festgestellt, dass sie die Hauptgewinnerin ist – was für eine schöne Bescherung. Jan Riediger und Mario Kövary von der Toko Reinigungs GmbH brachten Martina Siebert den Fernseher höchstpersönlich im Januar 2014 vorbei und gratulierten zum Gewinn. Frau Siebert, die nach ihrer Aussage noch nie in ihrem Leben etwas gewonnen hatte, war begeistert von ihrem neuen Besitz und bedankte sich recht herzlich bei allen Beteiligten. Martina Siebert erhält den Hauptpreis aus den Händen von Jan Riediger. Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen Aber die Aktion hat nicht nur den Gewinnern etwas Gutes beschert. Der Reinerlös aus dem Adventskalender in Höhe von ca. 2 800 Euro ist für die Neugestaltung der öffentlichen Außensportanlage der Grundschule „Steinfurth“ in Wolfen-Nord und für BitterfeldWolfener Kindergartengruppen, die bei der Aktion mitgemacht hatten, bestimmt. SB Wirtschaft/Beteiligungen Testweise Abschaltung der Ampel Kreuzung Andresenstraße im Ortsteil Wolfen Ab dem 1. März 2014 wird die Ampel an der Straßenkreuzung Andresen-/Damaschke-/Puschkinstraße (am Kulturhaus) im Ortsteil Wolfen testweise für ein Jahr abgeschaltet. Hintergrund sind hohe Kosten, die aufgrund der angespannten Haushaltslage hinterfragt werden müssen. Es handelt sich um einen dreiarmigen Knoten mit relativ geringer Verkehrsbelastung. Die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer werden als unverhältnismäßig lang eingeschätzt. Eine Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass die Kreuzung auch ohne Ampel in einer hohen Verkehrsquali- tät betrieben werden kann und der Busverkehr keine Zeitverluste erleiden würde. Der Ortschaftsrat Wolfen und der Ausschuss für Recht, Ordnung, Verkehr und Bürgeranfragen der Stadt Bitterfeld-Wolfen haben sich Anfang 2014 für die Maßnahme vorerst ohne Folgemaßnahmen ausgesprochen. Während der Testphase von einem Jahr sollen die Auswirkungen auf Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit insbesondere auch hinsichtlich Fußgänger und Radfahrer beobachtet und analysiert werden. Dabei soll herausgefunden werden, inwieweit noch Ergänzungen, wie Querungsinseln notwendig sind oder ob der Weiterbetrieb der Ampel die zukunftsfähigere Lösung darstellen würde. Mit der testweisen Abschaltung gilt die vorhandene Beschilderung bei abgeschalteter Ampel, d. h. die Damaschkestraße/Puschkinstraße ist die vorfahrtsberechtigte Straße, während Fahrzeuge aus der Andresenstraße wartepflichtig sind. Beachten Sie dabei unbedingt, dass die ankommende Busspur am Knotenpunkt Vorrang vor der parallel verlaufenden KfzFahrspur hat. Für Fußgänger steht für eine sichere Fahrbahnquerung alternativ auch die Querungsinsel der Puschkinstraße am Kulturhaus zur Verfügung. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht während der einjährigen Testphase. Anregungen und Hinweise seitens der Verkehrsteilnehmer richten Sie bitte an: Stadt Bitterfeld-Wolfen Sachbereich Stadtplanung Herrn Zumm, Raum 203 Rathausplatz 1 06766 Bitterfeld-Wolfen [email protected] Sachbereich Stadtplanung Seite 8 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 04-14 vom 21.02.2014 Zukunft des Leipziger Neuseenlandes bis 2030 – Informieren, kommunizieren, aktivieren und beteiligen! Seit Anfang der 1990er-Jahre entwickelt sich in und um Leipzig sowie den angrenzenden Gebieten in SachsenAnhalt und Thüringen eine einzigartige Wasserlandschaft. Bürger/innen und Gäste der Region nutzen die zahlreichen attraktiven Angebote, die ihnen das Leipziger Neuseenland bietet. Leistungssportler machen sich auf dem Wasser fit für Olympia, Touristen erkunden das urbane Leipzig aus der Wasserperspektive, Erholungssuchende paddeln durch Naturlandschaften, genießen bei Kaffee und Kuchen den Blick über das ruhige Blau oder entspannen am Badestrand. Der aus einer Braunkohlelandschaft neu geschaffene Lebensraum bietet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten. Um die Interessen der vielfältigen Nutzer unter einen Hut zu bekommen, wirken Kommunen, Regionalplaner, Tourismusexperten, Naturschützer, Wasserwirtschaftler und viele weitere Akteure seit Jahren konstruktiv zusammen. Diese Akteure des Leipziger Neuseenlandes sind in einem kontinuierlichen Dialog über die Zukunft und die Entwicklung der Region. Eine gemeinsame Zukunftsstrategie soll nun mit der Charta Leipziger Neuseenland 2030 formuliert werden. Die Charta Leipzig Neuseen- land 2030 ist ein Konzept zur freiwilligen Selbstverpflichtung und eine gemeinsame Qualitätsvereinbarung. Dabei gilt es zwischen unterschiedlichen Interessen beispielsweise von Naturschutz und Wassertourismus, Leistungs- und Freizeitsport, unternehmerischen Aktivitäten und den Anforderungen eines sanften Tourismus zu vermitteln. Die acht Thesen der Charta Leipzig Neuseenland 2030 sollen im Ergebnis in den Punkten Naturschutz, Freizeitgestaltung, Sport, Wirtschaft, Baukultur, Mobilität und Beteiligung in ein tragfähiges konsensorientiertes Konzept münden. Damit gibt die Charta die strategische Ausrichtung der Entwicklung des Leipziger Neuseenlandes vor, die für sämtliche Aktivitäten und Einzelprojekte zukünftig Leitlinie sein wird. Die Charta steht zum Download unter www.charta-leipziger-neussenland.de bereit. Kommunikation und Bürgerbeteiligung zur Charta Leipziger Neuseenland 2030 Für die weiteren Planungsund Umsetzungsschritte soll ein gemeinsames Grundverständnis zur Zukunft des Leipziger Neuseelandes entwickelt werden, das als Grundlage für alle weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte der kommenden zwei Jahrzehnte dient. Dazu sind die Meinungen und Ideen der Bürger/innen des Leipziger Neuseenlandes gefragt. Wie stellen Sie sich das Leipziger Neuseenland in den nächsten 20 Jahren vor? Wie sollen sich die Gewässer im Einklang von Mensch und Natur entwickeln? Welche Art von Freizeitmöglichkeiten soll es geben? Welchen Weg soll die tourismuswirtschaftliche Entwicklung im Leipziger Neuseenland nehmen? Wie wollen Sie die vielfältigen Orte erreichen? Wie kann es gelingen unterschiedliche Nutzungsinteressen am und auf dem Wasser zu vereinbaren? Zur Diskussion dieser und weiterer Fragen startete ein breiter Kommunikations- und Beteiligungsprozess. In einem öffentlichen Forum, das im Februar in der Stadtbibliothek Leipzig stattfand, wurden die Thesen erstmals der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Im März 2014 schließen sich in der Stadt Leipzig, den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen jeweils regionale Workshops an, in welchen unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und Interessenvertretern alle Gesichtspunkte und teilräumliche Belange vor Ort auf den Tisch gebracht und diskutiert werden, um die Charta als grundsätzliche Strategie abzustimmen. Zur Teilnahme an den Workshops ist eine Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist. Anmeldungen können unter 0341 217290 (ZAROF. GmbH) erfolgen. Workshoptermin für den Nordraum ist am: 05.04.2014, 10.00 - 15.00 Uhr im Plenarsaal des Landratsamtes Delitzsch, RichardWagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch Anschließend werden die Charta-Thesen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Workshops öffentlich ausgelegt und Bürger/innen der Region zusätzlich mittels Fragebogen befragt. Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens fließen in die Überarbeitung der Charta Leipziger Neuseeland 2030 ein und werden als ein gemeinsames Grundverständnis für die Zukunftsstrategie im Herbst 2014/Frühjahr 2015 im Rahmen einer Konferenz unterzeichnet. Nähere Informationen zur Charta Leipziger Neuseenland 2030 finden Sie unter www.charta-leipziger-neuseenland.de. Arbeitsgemeinschaft Seen Nordraum Leipzig Geänderte Verkehrsführung in der Reudener Straße im Ortsteil Wolfen Mit Inkrafttreten des neuen Busfahrplans am 15.12.2013 kam es zu Änderungen der Verkehrsführung in der Reudener Straße zwischen Friedensallee und Verbindungsstraße. Zwar wird auf die geänderte Verkehrsführung mit zwei großen Warntafeln hingewiesen, dennoch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Änderung nicht beachten und auf der falschen Fahrbahnseite fahren. Daher möchten wir die Gelegenheit nutzen und die Sachlage nochmals erläutern. Im Abschnitt der Reudener Straße (zwischen Friedensallee und Verbin- dungsstraße) gilt nun folgende Regelung: • Die Einbahnstraßenregelung in diesem Abschnitt wurde de facto aufgehoben. Damit gilt nun im Prinzip ein Zweirichtungsverkehr. Aber: Die Einfahrt in die Reudener Straße von der Dannebergkreuzung aus kommend, ist nur Bussen erlaubt. • Busse dürfen diesen Abschnitt der Reudener Straße daher jetzt in beiden Richtungen befahren. • Anlieger, die ihre Grundstücke verlassen, dürfen ebenfalls in beide Fahrtrichtungen fahren. • Alle anderen Fahrzeuge dürfen diesen Abschnitt nur (aus Richtung Krondorf kommend) in Richtung Verbindungsstraße/ Dannebergkreuzung befahren. • Fahrzeuge haben gemäß § 2 Abs. 1 StVO die rechte Fahrbahn zu nutzen. • Die Busspur wurde entfernt. • Die Lichtsignalanlage wurde abgeschaltet. Die neue Verkehrsführung wurde in Abstimmung mit Busbetrieb, Polizei und Verwaltung angeordnet. Damit wird die Führung des Busverkehrs innerhalb Krondorfs deutlich vereinfacht, da die Busse nun nur noch über Krondorfer- und Reudener Straße fahren. Dadurch werden die Friedensallee und die Lortzingstraße nicht mehr durch den Busbetrieb bedient und entsprechend entlastet. Die dortigen Haltestellen wurden aufgelöst. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geänderten Verkehrsführung und weiterhin um besondere Vorsicht. Beachten Sie insbesondere das „Rechtsfahrgebot“. SB Stadtplanung BWA 04-14 vom 21.02.2014 Stadt Bitterfeld-Wolfen Werde auch Du Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Bitterfeld-Wolfen Seite 9 Frauenzentrum Wolfen präsentiert Frauen der Reformation in der Region Die Ausstellung ist noch bis zum 28. Februar im Frauenzentrum Wolfen zu sehen. Veranstaltungen im Mehrgenerationenhaus Bitterfeld-Wolfen Veranstaltungen und Termine Reformation in der Region Bis zum 28. Februar 2014 präsentiert das Frauenzentrum Wolfen die Ausstellung „Frauen der Reformation in der Region“. Anlässlich der Lutherdekade haben die Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland eine Wanderausstellung konzipiert, die Frauen der Reformation aus der Region vorstellt. Wie haben Frauen diese Umbruchszeit erlebt, und in welcher Weise waren sie daran beteiligt? Das Projekt stellt die noch wenig erforschte weibliche Seite dieser Epoche in den Mittelpunkt und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Reformationsdekade. Die Ausstellungstafeln informieren zunächst über die Lebensbedingungen von Frauen in der bewegten Zeit des 16. Jahrhunderts und portraitieren letztendlich zwölf verschiedene Frauen aus dem Mutterland der Reformation. „PatInnen“ aus der Gegenwart stellen ihre „Ahnin“ sehr persönlich und anschaulich vor. Entsprechende Fragestellungen aus heutiger Perspektive regen zum Nach- und Weiterdenken und zum Austausch an. Die Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 7.30 bis 19.00 Uhr) kostenlos besichtigt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Frauen helfen Frauen e. V. Computern für Jung und Alt Montag-Freitag: 10.00 - 18.00 Uhr Hilfestellung bei einfachen Anwendungsprogrammen, Samstag: Internetrecherchen, Bewerbungen. 14.00 - 17.00 Uhr Anmeldung erbeten. BürgerCafé Dienstag - Samstag: 14.00-17.00 Uhr Ein Ort für anregende Gespräche und gute Unterhaltung bei Kaffee und Kuchen. „Lesewölfe“ Eure Themen für den gemeinsamen Vorlesespaß, jeden Mittwoch, 15.00 Uhr: 26.02.2014 Frühlingsgeschichten - Frühlingsblüher basteln 05.03.2014 Geschichten zum Frauentag - Wir basteln für Mutti Werkstätten aller Generationen“ An die Werkbank – fertig – los! Holz-, Metall- und Fahrradselbsthilfewerkstatt Öffnungszeiten Mo. - Fr. 10.00 - 18.00 Uhr Hilfe und Anleitung bitte mit Anmeldung! Höhepunkte: 24.02.2014 LiteraturCafé mit Christel Ohmes 16.00 Uhr „Geschichten, die das Leben schreibt“ heiter, besinnlich, lustig, aber auch ernste Begebenheiten Christel Ohmes liest aus den Geschichten des Lebens. Foto: privat Seite 10 Stadt Bitterfeld-Wolfen 27.02.2014 10.00 Uhr Babymassage Kursangebot des DRK Kreisverbandes Vermittlung von Massagetechniken, Informationen, Babyzeichensprache und respektvoller Umgang mit dem Baby. Informationen und Anmeldungen unter 03494 208-19/-18 28.02.2014 Wir laden ein zu Kaffee und Kuchen! 14.00 - 16.00 Uhr DEMENZ NETZWERK REGIONAL informiert Der Facharbeitskreis bietet Auskunft über Angebote für betroffene Angehörige, die Rat und Hilfe suchen. In Kooperation mit der „Begegnungsstätte DEMENZ“ Ansprechpartner: Norbert Dege und Roland Liepold 01.03.2014 Selbstverteidigung und (Selbst-) 14.00 - 17.00 Uhr Sicherheit trainieren Workshop für Erwachsene und Jugendliche Mit der richtigen Körpersprache, Mimik und Haltung lernen Sie sich in verschiedenen Situationen durchzusetzen. Kursleiter: Wing-Tsun-Trainer Oliver Hofmann Kostenbeitrag: 5,00 € Anmeldung erforderlich unter: 03494 3689498 03.03.2014 RosenmontagsCafé mit dem 15.00 Uhr Hausmusikzirkel des MGH In Kooperation mit dem Musikverein Sandersdorf 1981e. V. Eine gute Gelegenheit, bei Kaffee und hausgemachtem Kuchen in geselliger, fröhlicher Runde das Tanzbein zu schwingen. 03.03.2014 IHK - UnternehmerDIALOG 18.00 Uhr Die IHK Halle-Dessau informiert. 13.03.2014 Vortrag „Gesundheit mit der Kraft der 15.00 Uhr Natur“ Referentin: Anna-Maria Kramer Eine Initiative der Selbsthilfegruppe Psychisch Erkrankter II. Goitzsche way of arts - das Kulturfestival rund um die Goitzsche Am Samstag, 22. Februar 2014, 16.00 Uhr findet in der Galerie am Ratswall im Ortsteil Bitterfeld ein Hausmusikkonzert statt, wozu wir alle Interessenten recht herzlich einladen. Der Eintritt ist frei. Verein Goitzsche way of arts BWA 04-14 vom 21.02.2014 Veranstaltungen des Vereins „Frauen helfen Frauen“ im Frauenzentrum Wolfen, Fritz-Weineck-Straße 4 - Montag 14.00 – 16.00 Uhr: Beratung für Frauen in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking im Frauenzentrum - jeden 1. und 3. Montag im Monat 16.00 – 17.30 Uhr: Treffen der Selbsthilfegruppe für körperlich, seelisch und sexuell misshandelte Frauen im Frauenzentrum - Dienstag 15.30 – 17.30 Uhr: Beratung für Frauen in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking im Sozialkaufhaus Wolfen-Nord, Straße der Republik nur mit telefonischer Voranmeldung - Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr: Beratung für Frauen in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking im Frauenzentrum - Freitag 9.00 – 11.00 Uhr: Beratung für Frauen in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking im Amtsgericht Bitterfeld, Lindenstraße 9, Zimmer 211 Die nächste kostenlose Rechtsberatung für Frauen in Not findet am 24.02.2014 in der Zeit von 14.00 – 16.00 Uhr in der Beratungsstelle im Frauenzentrum in der Fritz-Weineck-Straße 4 in Wolfen-Nord statt. Weitere Informationen sind unter 03494 31054 erhältlich. Eine Schuldner- und Insolvenzberatung für Frauen findet am 04.03.2014 von 16.00 –17.00 Uhr in der Beratungsstelle im Frauenzentrum statt. Weitere Informationen sind unter 03494 31054 erhältlich. Frauennotrufnummer 03494 31054 24 Stunden, 7 Tage die Woche erreichbar! Diese Maßnahme wird gefördert durch das Land SachsenAnhalt, den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Bitterfeld-Wolfen. Frauen helfen Frauen e. V. Kurs Babymassage in der Schwangerenberatungsstelle im Ortsteil Wolfen Wir zeigen Ihnen Massagegriffe, mit denen Sie auf einfühlsame Weise in engen Kontakt mit Ihrem Baby treten können. Sie werden staunen, wie sehr das Baby diese Berührungen genießt. Babymassage regt unter anderem die Verdauung an, führt zu innerem Gleichgewicht und besserem Schlaf, ist entspannend und macht Spaß. Dieser Kurs ist geeignet für Mütter und Väter mit ihren Babys von ca. 8 Wochen bis zum Krabbelalter. Der Kurs besteht aus vier Kurseinheiten. Es ist eine Kursgebühr von 20 Euro zu entrichten. Es kann auch nur 1 Schnupperstunde à 5 Euro besucht werden. Termin: 27.02.2014 um 10.00 Uhr Ort der Durchführung: DRK Schwangerenberatungsstelle, Straße der Jugend 16, im MGH Wolfen-Nord Anmeldung bitte unter: Tel: 03494 20819 oder chwangerenberatung. [email protected] DRK-Schwangerenberatungsstelle BWA 04-14 vom 21.02.2014 Stadt Bitterfeld-Wolfen Familien- und Quartierbüro Bitterfeld, Burgstraße 12 – 14 Regelmäßige Angebote Montag 11.00 – 16.00 Uhr Computerkabinett Computerkenntnisse auffrischen, im Internet surfen oder Bewerbungen schreiben (10.00 – 12.00 Uhr unter Anleitung von Silke Frenzel) 13.30 – 14.30 Uhr Gymnastik für Senioren mit Sabine Jedziny 15.00 – 16.30 Uhr Hausaufgabenhilfe mit Sabine Götschel Dienstag 11.00 – 16.00 Uhr Computerkabinett (10.00 – 12.00 Uhr unter Anleitung von Silke Frenzel) ab 14.00 Uhr Spiele – Gesellschaft Ob Brett-, Karten- oder Würfelspiel – mit Gesellschaftsspielen trainieren Sie nicht nur Ihren Geist 14.00 – 16.00 Uhr Stricktreff In geselliger Runde für einen guten Zweck stricken oder die Strickkunst erlernen Mittwoch 10.00 – 14.00 Uhr Computerkabinett Termine 25.02.2014, 17.00 Uhr Selbsthilfegruppe „Verwitwet“ Alle Betroffenen, ob jung oder alt, sind herzlich eingeladen! 26.02.2014, 15.00 Uhr Kreatives Gestalten mit Ingrid Oxner Mit selbst gestalteten Kerzen und Türschildern Farbtupfer in die Wohnung zaubern 04.03.2014, 10.00 Uhr Frauen-Kaffeeklatsch Die Amateurcomedians „Dusselig und Lahm“ präsentieren sich zum Frauentag mit ihrem Programm „Klamaugante“ 05.03.2014, 15.00 Uhr Kinder basteln Ostergrüße per Post – Wir basteln mit euch Osterkarten aus Tonpapier Beratungen nach Terminabsprache Alltagshelfer Beraten Sie und vermitteln Ihnen Unterstützungsangebote in allen Lebenslagen, auch bei Fragen zu alters- und behindertengerechten Wohnen „Begegnungsstätte Demenz“ Niedrigschwellige Betreuungsangebote zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger von demenziell Erkrankten Freiwilligenagentur MehrWERT Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema ehrenamtliches Engagement Nähere Informationen und Anmeldungen beim biworegio e. V. unter 03493 922651. Seite 11 © Pixelio/Claudia Hautumm Einladung zum Konzert Am Samstag, dem 1. März 2014 , findet um 16 Uhr im Saal der Evangelischen Johannesgemeinde im Ortsteil Wolfen (Leipziger Sraße 81) ein Klavierrecital statt. Kantor René Mangliers spielt unter dem Motto „Virtuoses aus 4 Jahrhunderten“ Werke von Johann Sebatian Bach, Ludwig van Beethoven, Frédéric Chopin, Christian Sinding, Alexander Skrjabin sowie ein eingenes Werk. Im Mittelpunkt des Konzertes stehen dabei die berühmte „Grande Sonate Pathétique“ von Beethoven sowie die erste Ballade und das zweite Scherzo von Chopin. Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei. Evangelische Johannesgemeinde Veranstaltung des Jugendvereins Roxy e. V. Seite 12 Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 04-14 vom 21.02.2014 Von den Kristallen der ”Wunderkammer” zum modernen Mineraliensammeln Am 6. März findet um 18 Uhr im Kreismuseum Bitterfeld ein geologischer Vortrag statt. Dr. Klaus Stedingk vom Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt informiert über die Geschichte des Mineraliensammelns in seinem Vortrag „Von den Kristallen der ”Wunderkammer” zum modernen Mineraliensammeln“. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei. Der Vortrag wurde organisiert von der Fachgruppe Geologie, Mineralogie und Bergbaugeschichte der Freunde und Förderer des Kreismuseums Bitterfeld. Die frühen Menschen sammelten „Steine“ als Waffen und Werkzeuge, als natürlichen Farbstoff oder zu Schmuckzwecken. Wenig später kam die Nutzung von Erzen zur Metallgewinnung hinzu. Gleichzeitig entwickelte sich ein zunehmendes „Wissen“ über die Zauber- und Heilkräfte, speziell der Edelstei- ne, das sich bis heute erhalten hat. Erst mit den Entdeckungen der Neuzeit löste man sich von der mystischen Betrachtungsweise der Mineralien. So entstanden im 16. Jahrhundert die ersten Sammlungen, die in königlich-kaiserlichen bzw. fürstlichen Wunderkammern zusammengetragen wurden. In diese Naturalienkabinette fanden wertvollste Objekte aus aller Welt ausschließlich nach ästhetischen Kriterien oder ihrer Kuriosität Eingang. Weite Kreise der gebildeten und wohlhabenden Schichten sowie verschiedene Klöster schafften entsprechende bunte Kabinette an. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Sammlungen der Francke`schen Stiftungen in Halle. Mit der Zeit erfuhren die Sammlungen eine immer weitere Spezialisierung, bis dann im 19. Jahrhundert die wissenschaftliche Zielsetzung immer stärker in den Vordergrund trat. In dieser Zeit entstanden auch die ersten Glücklicher Mineraliensammler vor Ort in der Marienglasschlotte im Schaubergwerk Röhrigschacht bei Sangerhausen. Das Museum bietet hier Sonderführungen an. Foto: privat privaten Sammlungen im heutigen Sinn. Lange galten die Mineralienliebhaber als Sonderlinge. Das änderte sich erst Mitte der 1950er-Jahre. Sammlervereinigungen, Ausstellungen, Tauschbörsen, Mineralienzeitschriften und andere Aktivitäten rückten diese interessante Freizeitgestaltung in das öffentliche Bewusstsein. Heute verdanken zahlreiche Schauausstel- lungen Teile ihrer Exponate auch dem unermüdlichen Einsatz einer Handvoll “Spezialisten“, die in jahrelanger, mühevoller Kleinarbeit diese Schätze geborgen haben. Mit dem Vortrag “Mineralien als Sammelobjekte“ werden die unterschiedlichen Facetten dieses faszinierenden Hobbys beleuchtet. Kreismuseum Bitterfeld BWA 04-14 vom 21.02.2014 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 13 Benefizkonzert am 30.03.2014 Buchlesung mit musikalischer Begleitung und Ausstellungseröffnung zum Frauentag Am internationalen Frauentag, dem 8. März 2014, bietet das Frauenzentrum Wolfen ein attraktives Programm für Jung und Alt. Um 15 Uhr wird der bunte Nachmittag mit der Eröffnung der Ausstellung des ansässigen Malkurs und ein Glas Sekt eingeläutet. Bestaunen Sie die beeindruckenden und spannenden Exponate unserer Künstlerinnen und kommen sie mit ihnen bei einem Stück Kuchen und Kaffee persönlich ins Gespräch. Anschließend um 16 Uhr wird die erfolgreiche Autorin Kati Naumann aus ihrem aktuellen Buch „Die Liebhaber meiner Töchter“ lesen. Nina liebt sie alle! Konrad vielleicht am meisten, natürlich auch Noah, und Till ganz besonders. Sie sind die Liebhaber ihrer Töchter und haben einen festen Platz in ihrem Herzen und auf ihrem Sofa. Als sich ihre Töchter mit ihnen zerstreiten, sieht Nina überhaupt nicht ein, dass auch sie sich von ihnen trennen soll. Damit beginnt eine verrückte Geschichte zum Mitfühlen, Mitlachen und Mitweinen und einem Ende, mit dem niemand rechnen würde. Der Leipziger Autorin Kati Naumann ist mit DIE LIEBHABER MEINER TÖCHTER ein wunderbar witziger, leichtfüßiger und gleichzeitig gefühlvoller Roman gelungen. Er erzählt über das Zusammenleben der Generationen, die Tücken des Erwachsen- und Älterwerdens sowie das Loslassen und das Festhalten. Als musikalische Begleitung stehen die K-Cousins auf der Bühne. Die K-Cousins sind drei junge Damen aus Leipzig, welche im Stile des Swings der 1930/40erJahre musizieren. Charmant und keck bilden die KCousins den musikalischen Rahmen zu dem Buch „Die Liebhaber meiner Töchter“ von Kati Naumann mit einem einzig für die Lesung zusammengestellten Programm. Der Eintritt kostet 13 Euro (inklusive Kaffee, Kuchen und ein Glas Sekt). Die Karten sind ab sofort im Frauenzentrum erhältlich, (Telefon: 03494 21005). Frauenzentrum Wolfen OSTROCK zum FRAUENTAGSKONZERT am 9. März mit Capriccio im WASSERZENTRUM Bitterfeld „Wer die Rose ehrt“ – heißt das erfolgreiche Konzertprogramm von Capriccio Ein großes Stück OstrockGeschichte. Für den Einen zum Erinnern – für den Anderen zum Kennenlernen. Capriccio – Preisträger des „Stars & Legends AWARD“ 2011 und Gewinner des „KULT-STAR Award Deutschland“ 2012 präsentieren die unvergessenen Kultsongs von Renft über Karat bis Silly. Gerade erhielten Sie die Benachrichtigung, dass sie für den „Stars & Legends AWARD“ 2014 im mittelhessischem Wettenburg beim 20. Jubiläumsfestival Golden Oldies mit ihrem KaratProgramm „8 KARAT GOLD“ nominiert wurden. Die Hits von KARAT sind auch beim Konzert im Wasserzentrum zu hören.Die beiden außergewöhnlichen Musiker – die Sängerin Sabine Waszelewsi mit ihrer unverkennbaren Stimme und Klaus-Jürgen Dobeneck, der sowohl auf Gitarren als auch mit seinem markanten Querflötenspiel brilliert, garantieren ein besonderes Musikerlebnis. Beide nehmen das Publikum mit in eine einzigartige, emotionsgeladene Musikepoche gespickt mit kleinen Hintergrundgeschichten. Ort: Wasserzentrum Bitterfeld, Berliner Str. 6 Einlass zu Kaffee und Kuchen: 14.00 Uhr Beginn Konzert: 15.00 Uhr Capriccio wird im Frauentagskonzert im Wasserzentrum die Zuschauer begeistern. Foto: privat Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 14 Städtisches Kulturhaus, OT Wolfen Puschkinstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen Tel.: 0 34 94/66 60 -3 01 oder 66 60 -3 03 Fax: 0 34 94/66 60 -4 44 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kuIturhaus-bitterfeld-wolfen.de Stadtbibliothek: Tel.: 0 34 94/66 60 -3 10 oder 66 60 -3 11 BWA 04-14 vom 21.02.2014 Theaterkasse Öffnungszeiten Montag geschlossen Dienstag und Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr sowie 1 Stunde vor jeder Veranstaltung. Telefon: 0 34 94/66 60 -6 66 Veranstaltungen Februar bis April 2014 Sonntag, 23.02.2014, 10.00 Uhr, Saal 063 Sonntagsmärchen „Hänsel & Gretel“ Puppenspiel, dargeboten vom Theater im Globus für Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene. Eintritt: 3,00 € für Kinder und 5,00 € für Erwachsene Freitag, 28.02.2014, 19.30 Uhr, Kleiner Saal „Die Azoren - Das atlantische Ende Europas“ Dia-Vortrag von und mit Jörg Hertel. Eintritt: 9,00 € und ermäßigt 7,00 € für Schüler, Studenten und Arbeitslose Samstag, 01.03.2014, 19.30 Uhr, Großer Saal „Die Herkuleskeule“ Kabarettabend mit dem Pro- gramm: „Gallensteins Lager“. Eintritt: 22,25 €; 20,05 € und 17,85 € Freitag, 07.03.2014, 19.00 Uhr, Großer Saal „War das jetzt schon Sex?“ Rasanter, pointierter und zeitgemäßer als Caveman. Kabarett von Stefan Schwarz, mit Lutz Leyh. Eintritt: 10,00 € Freitag, 07.03.2014, 21.00 Uhr, Saal 063 „Tanz zum Frauentag“ Tanzparty zum Frauentag mit DJ Torsten. Eintritt: 6,00 € Samstag, 15.03.2014, 20.00 Uhr, Großer Saal „The GLAMROCKs“ Mit den originalen Bands „Gallensteins Lager“ Ein Kabarettabend mit der „Herkuleskeule“ am 1. März 2014, 19.30 Uhr im Städtischen Kulturhaus Bitterfeld-Wolfen Verblödung ist staatstragend. „Ein verdummtes Volk kann man besser regieren, weil es sich besser bescheißen lässt“, sagte Georg Schramm. Das sagen wir auch. Aber ein bisschen lus- tiger. So lustig, wie es sich in einer Spaßgesellschaft gehört. Wir lassen alle Vergnügungsterroristen auf Sie los, damit Sie diese Weltuntergangszeiten lachend überstehen. Dafür sorgen Birgit Schaller, Detlef Nier und die Musiker Jens Wagner und Volker Fiebig in einem komisch-ernsten Programm von Wolfgang Schaller, Peter Ensikat und Philipp Schaller. Regie: Mathias Nagatis und 100 % live: Glitterband, T-Rex und Hello. Eintritt: 39,90 €; 36,90 € und 33,90 € Sonntag, 16.03.2014, 10.00 Uhr, Saal 063 Sonntagsmärchen „Der gestiefelte Kater“ Puppenspiel, dargeboten vom Marionettentheater Dombrowsky für Kinder ab 4 Jahren. Eintritt: 3,00 € für Kinder und 5,00 € für Erwachsene Samstag, 22.03.2014, 18.00 Uhr, Großer Saal „Ballett-Gala“ Gala des Wolfener BallettEnsembles e. V. Eintritt: 12,00 € für Erwachsene und 10,00 € für Kinder Samstag, 29.03.2014, 20.00 Uhr, Großer Saal „CITY – DAS BESTE unplugged“ Die schönsten Balladen aus nunmehr 40 Jahren Bandgeschichte und die größten Hits in neuen elektro-akustischen Arrangements. Eintritt: 37,40 €; 31,90 € und 26,40 v Sonntag, 06.04.2014, 15.00 – 18.00 Uhr, Saal 063 „Kaffee im Takt“ Tanz für jung und alt mit „Reiners Musike“. Eintritt: 7,00 € und im Vorverkauf: 5,00 € Mittwoch, 09.04.2014, 19.30 Uhr, Großer Saal „Andy Borg & Fantasy“ Mit: Wolkenfrei. Eintritt: 44,90 €; 39,90 € und 34,90 € „War das jetzt schon Sex?“ Kabarett zum Frauentag am Freitag, dem 7. März 2014, 19.00 Uhr im Städtischen Kulturhaus Bitterfeld-Wolfen Der Abend ist lang, das eine oder andere Glas Whiskey wird geleert und der Herr hat Zeit und Muße, seine Sicht der Dinge darzulegen. Wie war das mit dem Kinderzeugen? Dem Kindererziehen? Welche Probleme bereitet die Wahl des Namens für die Kinder? Kann man die sexuelle Aufklä- rung des Nachwuchses aus beruflichen Gründen um ein Jahr verschieben? Passen Männer und Frauen nur in der Löffelchen-Stellung wirklich zusammen? Wie beeinflusst die Angst vor Haarausfall das Sex-Leben? Kann man Sex haben, wenn die Katze zuschaut? Diese und viele andere Fragen werden an diesem Abend geklärt, und vielleicht kommt die Frau ja doch zurück? Die Azoren – Das atlantische Europa Dia-Vortrag von und mit Jörg Hertel am Freitag, 28.02.2014, 19.30 Uhr im Kleinen Saal des Städtischen Kulturhauses Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen BWA 04-14 vom 21.02.2014 Kinder und Jugendliche Teilnehmer gesucht Internationales Jugendcamp der Städtepartnerschaften in Villefontaine (Frankreich) Hallo liebe Jugendlichen aus Bitterfeld-Wolfen, habt ihr Lust, am internationalen Jugendcamp in Villefontaine (Frankreich) vom 23.08. bis 30.08.2014 (Sa. - Sa.) der Städtepartnerschaften teilzunehmen? Dann bewerbt euch! Die Jugendlichen kommen aus Villefontaine, Salzano (Italien), Dzershinsk (Russland), Tunesien, Rumänien und Bitterfeld-Wolfen. Bereits seit Jahren bieten die Partnerstädte von Bitterfeld-Wolfen und Villefontaine im Sommer einen Jugendaustausch an. Aus Bitterfeld-Wolfen werden Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und ein oder zwei Betreuer/Innen mit musikalischem Talent (Instrument und/oder Stimme) gesucht. Träger der Maßnahme ist der Städtepartnerschaftsverein Wolfen e. V. in Zusammenarbeit mit der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Ein Teilnehmerbeitrag wird in Höhe von 50,00 € erhoben. Die Jugendlichen und Betreuer müssen Einwohner der Stadt Bitterfeld-Wolfen sein und französische oder englische Sprachkenntnisse besitzen. Jugendliche und Betreuer, die am Jugendcamp teilnehmen möchten, bewerben sich bitte schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf und einer Kopie vom Reisepass/Personalausweis. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Erlaubnis der Eltern beizufügen. Bewerbungen sind bitte bis 10. März 2014 schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen Koordinatorin für interkommunale Zusammenarbeit Frau Carola Niczko Rathausplatz 1 06766 Bitterfeld-Wolfen oder per Mail: carola.niczko@ bitterfeld-wolfen.de einzureichen. Rückfragen unter der 03494/6660164. Seite 15 Teilnehmer gesucht 4. Internationales Jugendtreffen in Krosno (Polen) vom 18.08. bis 24.08.2014 Hallo liebe Jugendlichen aus Bitterfeld-Wolfen, habt ihr Lust am 4. internationalen Jugendtreffen in Krosno (Polen) vom 18.08. bis 24.08.2014 (Mo. - So.) der Städtepartnerschaften teilzunehmen? Dann bewerbt euch! Das Projekt „Moving the World mit jungen Menschen - Jugendtreffen der VisegradLänder Krosno 2014“ - bietet internationalen Austausch. Die Jugendlichen kommen aus den Städten Zalaegerszeg und Sarospatak (Ungran), aus der Stadt Uherské Hradiste (Tschechische Republik), aus den Städten Svidnik und Kosice (Solvakia) und den Städten Marl und Bitterfeld-Wolfen (Deutschland). Bereits seit Jahren richten die Partnerstädte von Marl im Sommer ein internationales Jugendtreffen aus. Aus Bitterfeld-Wolfen werden Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und eine Begleitperson mit sprachlichem Talent (englisch/polnisch) und Interesse an internationalen Freundschaften gesucht. Familienanzeigen Träger der Maßnahme ist die Stadt BitterfeldWolfen. Ein Teilnehmerbeitrag wird in Höhe von 40,00 € erhoben. Die Jugendlichen und Begleitperson müssen Einwohner der Stadt Bitterfeld-Wolfen sein und Fremdsprachenkenntnisse besitzen. Jugendliche und Begleitperson, die am 4. internationalen Jugendtreffen teilnehmen möchten, bewerben sich bitte schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf und einer Kopie vom Reisepass/Personalausweis. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Erlaubnis der Eltern beizufügen. Bewerbungen sind bitte bis 10. März 2014 schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen Koordinatorin für interkommunale Zusammenarbeit Frau Carola Niczko Rathausplatz 1 06766 Bitterfeld-Wolfen oder per Mail: [email protected] einzureichen. Telefonische Rückfragen unter 03494 6660164! Danke Sie möchten gratulieren oder sich bedanken? Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag unter Telefon: 0 35 35 / 489-0. LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15 www.wittich-herzberg.de, [email protected] Seite 16 Stadt Bitterfeld-Wolfen Soziales und Sport BWA 04-14 vom 21.02.2014 BWA 04-14 vom 21.02.2014 Stadt Bitterfeld-Wolfen Seite 17 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen Mitteilung der Friedhofsverwaltung – Bitterfelder Friedhof Die Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, bittet darum, dass sich Angehörige, Verwandte oder Bekannte der nachfolgend aufgeführten Verstorbenen melden: Friedhof, OT Bitterfeld Grabstelle: UII A 17 / Parkstelle X B 1 / 9 Sperling, Frieda 1967 Krutzsch, Erna 1984 Verstorben: Hoffmann, Berta 1 966 Gaudig, Helene 1967 Kirsten, Walter 1953 Die Angehörigen, Verwandten oder Bekannten werden gebeten, sich spätestens 3 Monate nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, zu melden. Öffnungszeiten: montags: 8.00 bis 12.00 Uhr/13.00 bis 16.00 Uhr dienstags/donnerstags: 8.00 bis 12.00 Uhr/13.00 bis 18.00 Uhr freitags: 8.00 bis 12.00 Uhr Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, Friedensstr. 43, Tel./Fax: 03493 23004. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung in 06118 Halle (Saale), Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingesehen werden. Öffentliche Bekanntmachung zur Datenübermittlung gemäß § 58 c des Soldatengesetzes (SG) Hinweis zum Widerspruchsrecht gemäß § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (2015) volljährig werden: zur Einzelfallprüfung nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Akzo Nobel Industrial Chemicals GmbH in 06749 Bitterfeld-Wolfen auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Chlor-Alkali-Elektrolyse in 06749 Bitterfeld-Wolfen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld Die Firma Akzo Nobel Industrial Chemicals GmbH in 06749 Bitterfeld-Wolfen beantragte mit Schreiben vom 09.12.2013 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Anlage zur Chlor-Alkali-Elektrolyse; hier: Errichtung und Betrieb eines Anlagenteils zur Sole-Entbromung (Anlage nach den Nrn. 4.1.12, 4.1.13, 4.1.21 sowie 9.3.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in 06749 Bitterfeld-Wolfen Gemarkung: Bitterfeld Flur: 1 keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, sodass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Flurstück: 126. Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, zu den üblichen Öffnungszeiten, bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Sachbereich Bürgerservice am Hauptverwaltungssitz oder am Verwaltungssitz im OT Wolfen im OT Bitterfeld Rathausplatz 1 Markt 7 06766 Bitterfeld-Wolfen 06749 Bitterfeld-Wolfen einzulegen. Bitterfeld-Wolfen, 31.01.2014 gez. i. A. Gabriela Korb Leiterin Sachbereich Bürgerservice Seite 18 Stadt Bitterfeld-Wolfen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte 1. Der Bau- und Vergabeausschuss führte seine 121. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 15.01.2014 durch. Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1 Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des B-Planes „Sonnenallee-West“, 1.01.1 Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der ausnahmsweisen Zulassung von Einzelhandelsbetrieben bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m2 Beschlussantrag 215-2013 2 Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des B-Planes „Sonnenallee-West“, 1.01 Art der baulichen Nutzung, hinsichtlich Zulassung von Vergnügungsstätten mit einer Obergrenze von 12 Geldspielautomaten Beschlussantrag 216-2013 3 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Sonnenallee-West“ Punkt 2.00 - Festsetzungen zur Umsetzung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes - und 1.04 - Stellplätze - hinsichtlich der Anordnung eines Löschwasserteiches in Grünfläche Beschlussantrag 217-2013 4 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Sonnenallee-West“ Punkt 2.00 - Festsetzungen zur Umsetzung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes - und 1.04 - Stellplätze - hinsichtlich Ausführung der PKW-Stellplätze Beschlussantrag 218-2013 5 Antrag auf Befreiung von § 9.1 BauGB - Maß der baulichen Nutzung - (textliche Festsetzungen B-Plan 1.02) des B-Planes „Sonnenallee-West“ Beschlussantrag 219-2013 2. Der Stadtrat führte seine 73. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 22.01.2014 durch. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: I. Öffentlicher Teil 1 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bitterfeld-Wolfen hier: Billigung und Auslegung des Entwurfes für den Bereich der Straße Am Kraftwerk im Ortsteil Bitterfeld Beschlussantrag 196-2013 2 Bebauungsplan Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“ im OT Bitterfeld, hier: Billigung und Auslegung Entwurf Beschlussantrag 194-2013 3 Bebauungsplan Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße/ChemiePark Bitterfeld-Wolfen“ im OT Bitterfeld, hier: Billigung und Auslegung Entwurf Beschlussantrag 195-2013 4 Bebauungsplan Nr. 01/06 „Wohnpark am Stadthafen“ im OT Bitterfeld: Abwägung 4. Entwurf Beschlussantrag 200-2013 5 Bebauungsplan Nr. 01/06 „Wohnpark am Stadthafen“ im OT Bitterfeld: Satzungsbeschluss Beschlussantrag 201-2013 6 Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das KiFöG LSA Beschlussantrag 211-2013 7 Austritt der Stadt Bitterfeld-Wolfen aus dem Deutschen Städtetag Beschlussantrag 205-2013 BWA 04-14 vom 21.02.2014 8 Haushaltskonsolidierungsmaßnahme - Betreibung des Tiergeheges im Ortsteil Greppin durch Frau Madlen Hamann Beschlussantrag 204-2013 9 8. Änderung der Hauptsatzung - Einführung einer Beigeordnetenstelle und Folgeänderungen (abgelehnt) Beschlussantrag 203-2013 II. Nichtöffentlicher Teil 10 Verleihung einer Ehrenbezeichnung durch Überreichung der Ehrennadel der Stadt Bitterfeld-Wolfen an Herrn Heinz-Jürgen Preiss-Daimler Beschlussantrag 197-2013 11 Verleihung einer Ehrenbezeichnung durch Überreichung der Ehrennadel der Stadt Bitterfeld-Wolfen an Frau Ines Fischer Beschlussantrag 212-2013 3. Der Bau- und Vergabeausschuss führte seine 122. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 29.01.2014 durch. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: I. Öffentlicher Teil 1 Zurückstellung des Bauantrages 3. Bauabschnitt „BITZ“ Errichtung Verbrauchermarkt mit Drogeriemarkt nach § 15 Abs.1 BauGB (abgelehnt) Beschlussantrag 224-2013 II. Nichtöffentlicher Teil 2 Vergabe Planungsleistungen Cäcilienstraße Beschlussantrag 222-2013 3 Vergabe der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung der Grundschule „Steinfurth“, OT Wolfen, über das Förderprogramm STARK III-EFRE, für die Baumaßnahme Dachsanierung mit erhöhter Wärmedämmung Beschlussantrag 226-2013 4 Vergabe der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung der Grundschule „Steinfurth“, OT Wolfen, über das Förderprogramm STARK III-EFRE, für die Baumaßnahme Einzelraumregelung -Heizung Beschlussantrag 227-2013 5 Vergabe der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung der Grundschule „Steinfurth“, OT Wolfen, über das Förderprogramm STARK III-EFRE, für die Bauleistung Effizienzsteigerung der Heizungsanlage Beschlussantrag 228-2013 Bitterfeld-Wolfen, 10.02.2014 gez. i. A. Gabriela Korb Leiterin Sachbereich Bürgerservice Betriebsausschuss des EB „Stadthof“ Der Betriebsausschuss des EB „Stadthof“ des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 37. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung am Dienstag, dem 25.02.2014 in Bitterfeld-Wolfen,Ortsteil Wolfen, Am Mühlfeld 7, Stadthof um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.02.2014 BWA 04-14 vom 21.02.2014 Stadt Bitterfeld-Wolfen 4 Berichterstattung der Betriebsleitung zur aktuellen Betriebssituation 5 1. Ergänzung zum Haushaltsplan 2014 Beschlussantrag 017-2014 6 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte 7 Schließung des öffentlichen Teils II. Nichtöffentlicher Teil 8 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte 9 Schließung des nichtöffentlichen Teils gez. Rolf Hülßner Stellv. Ausschussvorsitzender Stadtrat Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 74. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 26.02.2014 in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Rathaus, Ratssaal um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Stadtrates vom 22.01.2014 4Einwohnerfragestunde 5 Informationen zur Entwicklung der Goitzsche 6 Steuersatzung für die Jahre 2014 und 2015 Beschlussantrag 112-2013 7 Konzept zur Konsolidierung des Haushaltes 2014 und Folgejahre als Anlage zur Haushaltssatzung gemäß § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziffer 7 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) Beschlussantrag 172-2013 8 Haushaltssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussantrag 171-2013 9 Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum 3. Bauabschnitt „BITZ“ - Errichtung Verbrauchermarkt mit Drogeriemarkt Beschlussantrag 224-2013 10 Gebührenordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Bitterfeld-Wolfen Beschlussantrag 008-2014 11 Wiedereinrichtung eines Briefwahllokals im Ortsteil Bitterfeld Beschlussantrag 223-2013 12 Wiedereinrichtung eines Briefwahllokals im Ortsteil Bitterfeld Beschlussantrag 015-2014 13 Festlegung des Aufwandsersatzes für Mitglieder von Wahlvorständen bei der Kommunalwahl am 25.05.2014 Beschlussantrag 007-2014 14 7. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 16.09.2005 des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland Beschlussantrag 010-2014 15 Vertrag zur Parkplatzbewirtschaftung an der Goitzsche durch die STEG mbH Beschlussantrag 166-2013 Seite 19 16 Bebauungsplan Gewerbegebiet östlich der Hochhalde „Bitterfelder Berg“ im OT Holzweißig, hier: Abwägungsbeschluss Beschlussantrag 213-2013 17 Bebauungsplan Gewerbegebiet östlich der Hochhalde „Bitterfelder Berg“ im Ortsteil Holzweißig, hier: Satzungsbeschluss Beschlussantrag 214-2013 18 Bericht der Oberbürgermeisterin zur Ausführung gefasster Beschlüsse 19 Mitteilungen, Berichte, Anfragen 20 Schließung des öffentlichen Teils II. Nichtöffentlicher Teil 21 Vertragsangelegenheit Beschlussantrag 013-2014 22 Vertragsangelegenheit Beschlussantrag 012-2014 23 Grundstücksangelegenheit Beschlussantrag 159-2013 24 Vertragsangelegenheit Beschlussantrag 225-2013 25 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag 004-2014 26 Mitteilungen, Berichte, Anfragen 27 Schließung des nichtöffentlichen Teils gez. Armin Schenk Vorsitzender des Stadtrates Bau- und Vergabeausschuss Der Bau- und Vergabeausschuss des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 124. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 26.02.2014 in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Rathaus, Beratungsraum 212 um 17:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum 3. Bauabschnitt „BITZ“ - Errichtung Verbrauchermarkt mit Drogeriemarkt Beschlussantrag 224-2013 4 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte 5 Schließung des öffentlichen Teils II. Nichtöffentlicher Teil 6 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte 7 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag 016-2014 8 Schließung des nichtöffentlichen Teils gez. Armin Schenk Ausschussvorsitzender Ortschaftsrat Rödgen Der Ortschaftsrat Rödgen führt seine 29. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung am Montag, dem 03.03.2014 in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Rödgen, Rödgener Dorfstraße 35, Bürgerbüro um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Seite 20 Stadt Bitterfeld-Wolfen 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 13.01.14 4 Bericht der Ortsbürgermeisterin zur Ausführung gefasster Beschlüsse und aktuelle Mitteilungen aus Dienstberatungen mit der Oberbürgermeisterin 5 Anregungen und Anfragen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 6 „Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld -Wolfen“ Nr. 02-2009 Abwägung der Stellungnahmen Beschlussantrag 089-2012 7 2. Entwurf des B-Planes Nr. 02-2009 „Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen“Nr. 022009 Beschlussantrag 092-2012 8 Vergabe von Brauchtumsmitteln 2014 9 Einwohnerfragestunde für die in der Ortschaft wohnenden Einwohner/innen der Stadt 10 Schließung des öffentlichen Teils II. Nichtöffentlicher Teil 11 Mitteilungen, Berichte, Anfragen 12 Schließung des nichtöffentlichen Teils gez. Barbara Schwarz Ortsbürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans „Wohnpark am Stadthafen“ Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat am 22.01.2014 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Wohnpark am Stadthafen“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Planbereich des Bebauungsplans wird begrenzt: - im Norden: Pappelweg - im Osten: Gartenanlage - im Süden: B100 (Berliner Straße) - im Westen: B100 (Wittenberger Straße) Die Lage ist in folgendem Kartenausschnitt ersichtlich (ohne Maßstab) Der Bebauungsplan „Wohnpark am Stadthafen“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB im Sachbereich Stadtplanung der Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im BWA 04-14 vom 21.02.2014 Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt worden ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Bitterfeld-Wolfen, 05.02.2014 Wust Oberbürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“ im OT Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 unter der Beschluss-Nr. 194-2013 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“ im OT Bitterfeld gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans sind umweltbezogene Informationen als Stellungnahmen von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. aus der Öffentlichkeit sowie als im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01-2013 erstellte Gutachten zu von der Planung berührten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, verfügbar. Betreffend die verschiedenen von der Planung berührten Umweltbelange liegen insbesondere die folgenden Informationen vor: - Auswirkungen auf Pflanzen und die biologische Vielfalt (Biotopstrukturen): Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 18.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass Belange der oberen Naturschutzbehörde von der Planung nicht berührt sind; Hinweise auf das Umweltschadensgesetz sowie die Pflichtigkeit zur Beachtung des Artenschutzrechts); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte: Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Lebensstätten streng geschützter wildlebender Tierarten (vor allem Schwalbenarten, Mauersegler, Fledermäuse oder Greifvögel) sowie Mitteilung darüber, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Bebauungsplanung nicht grundsätzlich entgegenstehen); Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 08.08.2013 (Inhalt: Mitteilung, dass das Biosphärenreservat von der Planung nicht betroffen ist); Stellungnahme des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und Umwelt e.V. vom 11.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass keine grundsätzlichen Einwände ge- BWA 04-14 vom 21.02.2014 - - - - Stadt Bitterfeld-Wolfen gen die Planung erhoben werden; Forderung nach konkreten Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen); Gutachten Bebauungsplan 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ im OT Bitterfeld, Biotoptypenerfassung und Fachplan zur Eingriffs- und Ausgleichsbearbeitung für Teilbereiche, Därr Landschaftsarchitekten, Halle (Saale), Stand: 26.11.2013 (Inhalt: Ermittlung und Bewertung der im Gebiet vorhandenen Biotopstukturen, Beschreibung von Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen) Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf von dem Gebiet ausgehende und auf das Gebiet einwirkende Geräusche: Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 24.09.2013 (Inhalte: Verweis auf die Stellungnahme des Amtes zum Bebauungsplan 02-2013 sowie darin geäußerte Bedenken gegen die für das Industriegebiet geplante Emissionskontingentierung); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Bedenken gegen die bei der Bebauungsplanung für das benachbarte Industriegebiet zur Verankerung vorgesehene Emissionskontingentierung); Gutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, Schalltechnische Begutachtung zur vorgeschlagenen Gliederung des Industriegebiets; Dokument Zusammenstellung der Pegelbeiträge der potentiellen gewerblichen Vorbelastungen an den Immissionsorten, IBAS - Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH, Bayreuth, Stand: 02.12.2013 (Inhalte: Ermittlung der von dem in der Nachbarschaft des Wohngebiets ausgehenden Lärmemissionen (Emissionskontingentierung) sowie auf das Wohngebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche) Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit hinsichtlich auf das Gebiet einwirkender Luftschadstoffe: Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Mitteilung darüber, dass kein Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe und Gerüche zu erwarten ist); Fachgutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Am Kraftwerk“ und 02-2013 „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Müller-BBM GmbH, Karlsruhe, Stand: 3.5.2013 (Inhalte: Feststellung der Unbedenklichkeit der von Anlagen innerhalb des benachbarten Industriegebiets potenziell ausgehenden Luftschadstoffe) Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf in dem Gebiet bestehende Risiken infolge von Störfallereignissen in nahegelegenen Industriegebieten: Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 24.09.2013 (Inhalte: Verweis auf die Stellungnahme des Amts zum Bebauungsplan 02-2013 betreffend Belange der Vorsorge gegen Störfallfolgen; redaktionelle Hinweise zu fachbezogenen Formulierungen in der Bebauungsplanbegründung); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Mitteilung darüber, dass die Planung nicht zu einer Verschärfung der im Bestand vorhandenen Konfliktsituation führt); Fachgutachten Sicherheitsbezogene Nachbarschaftsnutzung - Fachbeitrag für die Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, TÜV Süd Industrie Service GmbH, München/Mannheim, Stand: 28.11.2013 (Inhalt: Ermittlung der von den im Umfeld des Plangebiets vorhandenen störfallrelevanten Industrieanlagen bei Havarien potenziell ausgehenden Gefahren) Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang mit Altlasten: Stellungnahme der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.09.2013 (Inhalte: Mitteilung der Lage des Plangebiets innerhalb der Flächen TF 1, 2 und 6 des Ökologischen Seite 21 Großprojekts (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen; Mitteilung, dass der Landesanstalt keine Hinweise auf Bodenbelastungen vorliegen; Hinweis auf bestehende Grundwasserbelastungen innerhalb des Plangebiets sowie darauf, dass Tiefgeschosse / Keller innerhalb des ÖGP nur im Einzelfall zugelassen werden können); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte: Hinweis darauf, dass auf im Umfeld des Plangebiets bestehende Altstandorte und Altablagerungen; Hinweis auf bei einem Verdacht auf das Antreffen von Altlasten bestehenden Anzeigepflichten) - Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern: Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte: Hinweise auf bei einem Umgang mit Abfällen innerhalb des Plangebiets bestehende Bindungen) Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung incl. Umweltbericht sowie der genannten umweltbezogenen Informationen erfolgen zu jedermanns Einsicht vom 03.03.2014 bis zum 04.04.2014 in der Stadt Bitterfeld-Wolfen, - im Verwaltungssitz im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201, 06766 Bitterfeld-Wolfen, sowie - im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, Zimmer 311, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Montag und Dienstag und Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Begründung und dem Umweltbericht schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, oder mündlich zur Niederschrift an den Auslegungsorten vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen macht von der Möglichkeit der elektronischen Beteiligung gebrauch. Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www.bitterfeld-wolfen.de Bauen & WohnenStadtentwicklungBauleitplanungÖffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen) eingesehen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß Kartenausschnitt begrenzt (Kartenausschnitt ohne Maßstab): Seite 22 Stadt Bitterfeld-Wolfen Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Bitterfeld-Wolfen, 10.02.2014 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im OT Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 unter der Beschluss-Nr. 195-2013 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße/Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im OT Bitterfeld gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans sind umweltbezogene Informationen als Stellungnahmen von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. aus der Öffentlichkeit sowie als im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02-2013 erstellte Gutachten zu von der Planung berührten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, verfügbar. Betreffend die verschiedenen von der Planung berührten Umweltbelange liegen insbesondere die folgenden Informationen vor: - Auswirkungen auf Pflanzen und die biologische Vielfalt (Biotopstrukturen): Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 18.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass von der Planung kein bestehendes oder geplantes Naturschutzgebiet berührt ist; Hinweise auf das Umweltschadensgesetz sowie die Pflichtigkeit zur Beachtung des Artenschutzrechts); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte: Forderungen nach einem Ausgleich für mit der Planung vorbereitete zusätzliche bzw. neu geschaffene Baurechte sowie der Festsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im Fall von Eingriffen in Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von besonders oder streng geschützten wildlebenden Tieren); Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 08.08.2013 (Inhalt: Mitteilung, dass das Biosphärenreservat von der Planung nicht betroffen ist); Stellungnahme des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und Umwelt e.V. vom 11.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben werden; Forderung nach konkreten Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen); Gutachten Bebauungsplan 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im OT Bitterfeld, Biotoptypenerfassung und Fachplan zur Eingriffs- und Ausgleichsbearbeitung für Teilbereiche, Därr Landschaftsarchitekten, Halle (Saale), Stand: 26.11.2013 (Inhalt: Ermittlung und Bewertung der im Gebiet vorhandenen Biotopstukturen, Beschreibung von Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen) - Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf von dem Gebiet ausgehende und auf das Gebiet einwirkende Geräusche: Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 23.09.2013 (Inhalte: Mitteilung von Bedenken gegen die im Bebauungsplanvorentwurf enthaltene Emissions- BWA 04-14 vom 21.02.2014 kontingentierung, insbesondere im Hinblick auf eine Überschreitung von festgestellten kritischen Vorbelastungswerten); Stellungnahmen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 09.10.2013 und vom 11.10.2013 (Inhalte: Mitteilung von Bedenken gegen die die im Bebauungsplanvorentwurf für das Industriegebiet geplante Emissionskontingentierung, insbesondere im Hinblick auf den für den Immissionsort Am Kraftwerk 6 angestrebten Zielwert für Geräuschimmissionen zur Nachtzeit; Mitteilung von Hinweisen für die Fortschreibung der Bebauungsplanbegründung); Gutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, Schalltechnische Begutachtung zur vorgeschlagenen Gliederung des Industriegebiets; Dokument Zusammenstellung der Pegelbeiträge der potentiellen gewerblichen Vorbelastungen an den Immissionsorten, IBAS - Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH, Bayreuth, Stand: 02.12.2013 (Inhalte: Ermittlung der von dem in der Nachbarschaft des Wohngebiets ausgehenden Lärmemissionen (Emissionskontingentierung) sowie auf das Wohngebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche) - Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit hinsichtlich auf das Gebiet einwirkender Luftschadstoffe: Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 23.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass planungsrechtliche Festsetzungen in Bezug auf Luftschadstoffe und Gerüche für nicht erforderlich erachtet werden); Stellungnahme des Landkreises AnhaltBitterfeld vom 09.10.2013 (Inhalte: Mitteilung darüber, dass kein Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe und Gerüche zu erwarten ist); Fachgutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Am Kraftwerk“ und 02-2013 „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Müller-BBM GmbH, Karlsruhe, Stand: 3.5.2013 (Inhalte: Feststellung der Unbedenklichkeit der von Anlagen innerhalb des benachbarten Industriegebiets potenziell ausgehenden Luftschadstoffe) - Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf in dem Gebiet bestehende Risiken infolge von Störfallereignissen in nahegelegenen Gebieten mit schutzwürdigen Nutzungen: Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 23.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass dem immissionschutzrechtlichen „Trennungsgrundsatz“ bezüglich der bauplanungsrechtlichen Vorsorge gegen Störfallauswirkungen grundsätzlich Genüge getan wurde; Hinweise betreffend die Formulierung der diesbezüglichen textlichen Festsetzungen sowie der Begründung); Stellungnahme des Landkreises AnhaltBitterfeld vom 11.10.2013 (Inhalte: Verweis auf die sachliche Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts; Hinweis auf Bedenken gegen die bei der Bebauungsplanung zugrundegelegten Kriterien für die Beurteilung des Gefährdungspotenzials von Anlagen im Störfall); Fachgutachten Sicherheitsbezogene Nachbarschaftsnutzung - Fachbeitrag für die Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, TÜV Süd Industrie Service GmbH, München/Mannheim, Stand: 28.11.2013 (Inhalt: Ermittlung der von den im Umfeld des Plangebiets vorhandenen störfallrelevanten Industrieanlagen bei Havarien potenziell ausgehenden Gefahren) - Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang mit Altlasten: Stellungnahme der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.09.2013 (Inhalte: Mitteilung der Lage des Plange- BWA 04-14 vom 21.02.2014 Stadt Bitterfeld-Wolfen biets innerhalb der Flächen TF 9 und 2-6 des Ökologischen Großprojekts (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen; Mitteilung des Bestehens anthropogen verursachter Belastungen durch Verfüllung von Abfällen der Chemieindustrie bzw. durch die industrielle Nutzung in den benannten Teilflächen; Mitteilung, dass unter Beachtung bestimmter Anforderungen für Baumaßnahmen bzw. Erdarbeiten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung bestehen; Hinweis auf bestehende Grundwasserbelastungen innerhalb des Plangebiets sowie darauf, dass Tiefgeschosse / Keller innerhalb des ÖGP nur im Einzelfall zugelassen werden können; Hinweis auf das Vorhandensein von Grundwassermessstellen im Plangebiet und für diese bestehende Bindungen) - Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern: Stellungnahme des Landesverwaltungsamts Halle vom 23.09.2013 (Inhalte: Mitteilung, dass Belange der oberen Abfallbehörde durch die Planung nicht berührt sind; Hinweis auf die sachliche Zuständigkeit der unteren Bodenschutzbehörde betreffend Belange des Bodenschutzes); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.09.2013 (Inhalte: Hinweis auf potenziell im Plangebiet auftretende Grundwasserbelastungen; Hinweis auf bei einem Umgang mit Abfällen innerhalb des Plangebiets bestehende Bindungen; Hinweis auf die Pflichtigkeit der Betreiberin des Chemieparks zur Entsorgung von anfallenden Abwässern und Niederschlagswässern) Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung incl. Umweltbericht sowie der genannten umweltbezogenen Informationen erfolgen zu jedermanns Einsicht vom 03.03.2014 bis zum 04.04.2014 in der Stadt Bitterfeld-Wolfen, - im Verwaltungssitz im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201, 06766 Bitterfeld-Wolfen, sowie - im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, Zimmer 311, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Montag und Dienstag und Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Begründung und dem Umweltbericht schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, oder mündlich zur Niederschrift an den Auslegungsorten vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen macht von der Möglichkeit der elektronischen Beteiligung gebrauch. Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www.bitterfeld-wolfen. de Bauen & WohnenStadtentwicklungBauleitplanungÖffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen) eingesehen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß Kartenausschnitt begrenzt (Kartenausschnitt ohne Maßstab): Seite 23 Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Bitterfeld-Wolfen, 10.02.2014 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung der 1.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bitterfeld-Wolfen im OT Bitterfeld - für den Bereich der Straße Am Kraftwerk Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 22.01.2014 unter der Beschluss-Nr. 196-2013 den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bitterfeld-Wolfen, im Bereich der Straße Am Kraftwerk (im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 012013btf „Wohngebiet Straße Am Kraftwerk“) im OT Bitterfeld gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zu dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sind umweltbezogene Informationen als Stellungnahmen von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. aus der Öffentlichkeit sowie als im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01-2013 erstellte Gutachten zu von der Planung berührten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, verfügbar. Betreffend die verschiedenen von der Planung berührten Umweltbelange liegen insbesondere die folgenden Informationen vor: - Auswirkungen auf Pflanzen und die biologische Vielfalt (Biotopstrukturen): Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013(Inhalte: Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Lebensstätten streng geschützter wildlebender Tierarten (vor allem Schwalbenarten, Mauersegler, Fledermäuse oder Greifvögel), Hinweis auf im Rahmen der Planung bestehende Möglichkeiten der landschaftsökologischen Aufwertung der festgesetzten Grünflächen sowie Mitteilung darüber, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege der Bebauungsplanung nicht grundsätzlich entgegenstehen); Gutachten Bebauungsplan 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ im OT Bitterfeld, Biotoptypenerfassung und Fachplan zur Eingriffs- und Ausgleichsbearbeitung für Teilbereiche, Därr Landschaftsarchitekten, Halle (Saale), Stand: 26.11.2013 (Inhalt: Ermittlung und Bewertung der im Gebiet vorhandenen Biotopstukturen, Beschreibung von Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen) - Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf von dem Gebiet ausge- Seite 24 Stadt Bitterfeld-Wolfen hende und auf das Gebiet einwirkende Geräusche: Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Bedenken gegen die bei der Bebauungsplanung für das benachbarte Industriegebiet zur Verankerung vorgesehene Emissionskontingentierung); Gutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“, Schalltechnische Begutachtung zur vorgeschlagenen Gliederung des Industriegebiets; Dokument Zusammenstellung der Pegelbeiträge der potentiellen gewerblichen Vorbelastungen an den Immissionsorten, IBAS - Ingenieurgesellschaft für Bauphysik, Akustik und Schwingungstechnik mbH, Bayreuth, Stand: 02.12.2013 (Inhalte: Ermittlung der von dem in der Nachbarschaft des Wohngebiets ausgehenden Lärmemissionen (Emissionskontingentierung) sowie auf das Wohngebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche) - Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit hinsichtlich auf das Gebiet einwirkender Luftschadstoffe: Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Mitteilung darüber, dass kein Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe und Gerüche zu erwarten ist); Fachgutachten Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Am Kraftwerk“ und 02-2013 „Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Müller-BBM GmbH, Karlsruhe, Stand: 3.5.2013 (Inhalte: Feststellung der Unbedenklichkeit der von Anlagen innerhalb des benachbarten Industriegebiets potenziell ausgehenden Luftschadstoffe) - Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf in dem Gebiet bestehende Risiken infolge von Störfallereignissen in nahegelegenen Industriegebieten: Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 3010.2013 (Inhalte: Mitteilung darüber, dass die Planung nicht zu einer Verschärfung der im Bestand vorhandenen Konfliktsituation führt); Fachgutachten Sicherheitsbezogene Nachbarschaftsnutzung - Fachbeitrag für die Bebauungspläne 01-2013 btf „Wohnbereich Straße Am Kraftwerk“ und 02-2013 btf „Mainthalstraße / Chemiepark BitterfeldWolfen“, TÜV Süd Industrie Service GmbH, München/ Mannheim, Stand: 28.11.2013 (Inhalt: Ermittlung der von den im Umfeld des Plangebiets vorhandenen störfallrelevanten Industrieanlagen bei Havarien potenziell ausgehenden Gefahren) - Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang mit Altlasten: Stellungnahme der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.09.2013 (Inhalte: Mitteilung über Lage des Plangebiets außerhalb der Flächen des Ökologischen Großprojekts (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen, jedoch unmittelbar angrenzend an die TF 1, 2 und 6 des Areal E; keine Bedenken gegen Fortführung des Verfahrens; keine Gefährdung durch die nördlich angrenzende gesicherte Altablagerung „Chromatteiche“); Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Hinweis auf in der Umgebung des Plangebiet bestehende Altstandorte und Altablagerungen; Hinweis auf bei einem Verdacht auf das Antreffen von Altlasten bestehenden Anzeigepflichten) - Auswirkungen auf einen sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern: Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 30.10.2013 (Inhalte: Verweis, auf im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 01-2013bft abgegebene Stellungnahme) Die Auslegung des Änderungsentwurfs mit Begründung incl. Umweltbericht sowie der genannten umweltbezogenen Informationen erfolgen zu jedermanns Einsicht BWA 04-14 vom 21.02.2014 vom 03.03.2014 bis zum 04.04.2014 in der Stadt Bitterfeld-Wolfen, - im Verwaltungssitz im Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201, 06766 Bitterfeld-Wolfen, sowie - im Verwaltungssitz im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, Zimmer 311, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf und der Begründung schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, oder mündlich zur Niederschrift an den Auslegungsorten vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen macht zudem von der Möglichkeit der elektronischen Beteiligung Gebrauch. Der Entwurf mit Begründung incl. Umweltbericht der o. g. Änderung des Flächennutzungplanes kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www.bitterfeld-wolfen.de Bauen & WohnenStadtentwicklungBauleitplanung Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen) eingesehen werden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß Kartenausschnitt begrenzt (rot umrandete Weißfläche; Kartenausschnitt ohne Maßstab) Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Bitterfeld-Wolfen, 10.02.2014 Wust Oberbürgermeisterin