Jahresbericht 2011 wohnungslosenhilfe biberach e.V.

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Jahresbericht 2011 wohnungslosenhilfe biberach e.V.
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Jahresbericht 2011
wohnungslosenhilfe biberach e.V.
wohnungslosenhilfe
biberach e.V.
Fachberatungsstelle für den Landkreis
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Träger:
wohnungslosenhilfe biberach e.V.
Anschrift: Kolpingstr. 33/3
88400 Biberach
Tel.: 07351 / 18828 - 11
Fax: 07351 / 18828 - 18
www.wohnungslosenhilfe-biberach.de
Öffnungszeiten der
Fachberatungsstelle:
Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Auszahlung der
Tagessätze:
Mo – Fr
10.00 – 11.00 Uhr
Öffnungszeiten der
Tagesstätte: Mo – Fr 07.30 – 14.00 Uhr
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Inhaltsangabe
Vorwort...........................................................................................4
Hier sind wir vor Ort..........................................................................5
Fachberatungsstelle..........................................................................6
Notübernachtung........................................................................8
Tagesstätte................................................................................9
Aufnahmehaus..........................................................................10
Ambulant Betreutes Wohnen.......................................................12
Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen U25....................................14
Beschäftigungsprojekte Biberach & Riedlingen....................................18
Besondere Aktionen........................................................................21
UEBER MUT – Das bundesweite Filmfestival..................................21
Danke...........................................................................................22
Das Jahr im Bild..............................................................................23
Texte: U. Wachter, K. Riester, J. Kwossek, A. Wachter
Bilder: wohnungslosenhilfe biberach e.V., A. Wachter, A. Legrand
Titelbild: A. Wachter
Gestaltung & Layout: A. Wachter
© 2012
wohnungslosenhilfe
biberach e.V.
Fachberatungsstelle für den Landkreis
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Vorwort
„Unsere Leistungsgesellschaft ist nicht eine Gesellschaft, in der nur Leistung gilt,
sondern eine, welche bestimmt, was Leistung ist und wer sie leisten darf.“
Gerhard Uhlenbruck (*1929), dt. Aphoristiker, Immunbiologe u. Hochschullehrer
Ein sehr arbeitsreiches Jahr liegt hinter uns. Und es sind bei uns vor allem die
kleinen menschlichen Erfolge, die uns immer wieder in unserer Arbeit bestätigen.
Der gegenwärtige Gesellschaftswandel macht jedoch gerade vor den untersten
Bevölkerungsschichten nicht halt.
Reiche werden immer reicher und Arme immer ärmer! So platt dieser Satz auch
klingen mag, spiegelt er doch die gesellschaftliche Entwicklung unserer Zeit
wider. Hinzu kommt, dass die Anzahl armer Menschen auch in Biberach immer
größer wird. Leere Staatskassen, negative Marktentwicklungen und Finanzkrisen
zwingen zum Sparen. An Menschen ohne Lobby ist leicht gespart, doch sparen
wir wirklich, wenn Sozialleistungen gekürzt oder sogar gestrichen werden?!
Obdachlosigkeit ist bis zu siebenmal teurer als ihre Verhinderung. Auch deshalb
ist es uns ein großes Anliegen präventive Hilfen auszubauen. Kommunen sind
in der Pflicht Konzepte und Möglichkeiten zu unterstützen, mit denen sozial
Benachteiligte günstig an Wohnraum gelangen können.
Soziale Ausgrenzung wird neben dem Wohnungsnotfall zu einem Kernproblem
unserer Hilfe. Ein Abdriften in eine Zweiklassengesellschaft, die dieses Problem
erheblich verschlimmern würde, gilt es zu verhindern.
Neben der klassischen Einzelfallhilfe in der Beratungsstelle, wird es in Zukunft
darauf ankommen die Grundlagen wohnpolitischer, sozialhilfepolitischer und
arbeitsmarktpolitischer Handlungen intensiv zu vernetzen und Abläufe zu
entbürokratisieren, um betroffenen Menschen gezielt und schnell helfen zu
können.
Wir glauben, dass die klassische Aufgabenteilung zwischen kommunaler
Obdachlosenhilfe und der Wohnungslosenhilfe überholt ist. Beide Arbeitsfelder
müssen Schritt für Schritt stärker kooperieren. Denn Menschen in kommunalen
Obdachlosenunterkünften haben den gleichen Rechtsanspruch auf Hilfe in
besonderen sozialen Schwierigkeiten wie andere Menschen.
Denn: „Eine Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit ihren Schwächsten
umgeht.“
Die wohnungslosenhilfe biberach e.V. möchte auch in Zukunft einen Beitrag für
ein gesellschaftliches Miteinander leisten.
Geschäftsleitung
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Hier sind wir vor Ort
Fachberatungsstelle
• Auszahlung ALG II
• Beratungsangebote
Tagesstätte
•
•
•
•
Frühstück
Mittagessen
Aufenthalt
Wasch- u. Duschgelegenheit
Notunterkunft
• Kurzfristiger Aufenthalt
• Übernachtung mit Tieren
Aufnahmehaus
• Einzel- u. Paarwohnen
• Selbstversorgung
• Betreuung, Begleitung
Ambulant Betreutes Wohnen
• 7 Plätze
• Betreuung in Individual- Wohnraum
Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen U25
• 4 Plätze
• Betreuung in Individual-Wohnraum
wohnungslosenhilfe
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Fachberatungsstelle für den Landkreis
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Fachberatungsstelle
Nach über 10 Jahren ist die Gesamtzahl der in Deutschland wohnungslos gewordenen Menschen wieder deutlich gestiegen. So schätzt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) für 2010, dass ca. 22.000 Menschen ohne
jede Unterkunft auf der Straße lebten. Dies ist eine Steigerung um etwa 10 %
(2008: ca. 20.000 Menschen). Bis zum Jahr 2015 prognostiziert die BAG W einen
weiteren Anstieg um 10 bis 15 %. Dass die Entwicklungszahlen auf Schätzungen
beruhen, ist der Tatsache geschuldet, dass es in Deutschland keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfall-Berichterstattung auf gesetzlicher Grundlage gibt.
Ähnliche Tendenzen, wenn auch in abgeschwächter Form, spüren wir in der
Fachberatungsstelle der wohnungslosenhilfe biberach e.V.. Wie bereits in den
vergangenen Jahren beschrieben, war auffallend, dass die Personengruppe der
„klassisch Durchreisenden“ annähernd verschwindet. Das Hauptmerkmal unserer
Klienten hat sich vom „Durchreisen“ auf „Wohnungsnotfall“ verlagert.
Laut BAG W spricht man von einem Wohnungsnotfall, wenn eine Person
• wohnungslos ist oder
• von Wohnungslosigkeit bedroht ist oder
• in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt.
Wenn diese besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwunden werden können, leistet die Fachberatungsstelle Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII.
Unser Hilfeangebot beinhaltet alle Maßnahmen, die notwendig sind,
diese Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre
Verschlimmerung zu verhindern.
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Oft bildet der Erstkontakt mit den Hilfesuchenden den Ausgangspunkt und die
Grundlage für weitergehende Beratungs- und Hilfeangebote. Um eine wirkliche
„Resozialisierung“ der Hilfesuchenden zu ermöglichen, sind oft längerfristige
Betreuungsprozesse notwendig. Die zu bearbeitenden Problemfelder beziehen
sich meist auf alle Lebensbereiche (Gesundheit, existenzielle Sicherung,
Wohnung, soziale Kontakte, Ausbildung und Arbeit). Daran wird deutlich, dass
zielführende Hilfe nur in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten
(Suchtberatungsstellen, Zentrum für Psychiatrie, Krankenhaus-Sozialdienst,
Schuldnerberatung...) möglich ist.
Organigramm Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Diensten
Des Weiteren übernimmt die wohnungslosenhilfe biberach e.V. die Auszahlung
des Arbeitslosengeldes II in Form von Tagessätzen an allein stehende
Wohnungslose. Diese vom Landratsamt an uns delegierte Aufgabe beinhaltet
Bedarfsklärung, Antragsstellung und Klärung der für die Krankenversicherung
relevanten Daten.
Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr hat sich die Anzahl der Personen, die
die Fachberatungsstelle aufsuchten, leicht erhöht. Die zentrale Anlaufstelle für
allein stehende Wohnungslose im Landkreis Biberach wurde im Jahr 2011 von
159 erfassten Personen (davon 19 Frauen) aufgesucht.
Über das gesamte Jahr fanden 2.468 Kontakte und intensive Beratungsgespräche
statt. Die informellen Beratungsgespräche wurden nicht dokumentiert. Meist
handelte es sich hierbei um kurze Klärung des Hilfebedarfs und Weitervermittlung
an spezielle Fachdienste.
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Flyer Fachberatungsstelle
Notübernachtung
Die Notübernachtung/Erfrierungsschutz (Bleicherstraße 45) ist als kurzfristige
Lösung für die Unterbringung von Menschen ohne festen Wohnsitz gedacht. Die
Verweildauer ist im Regelfall auf sieben Nächte beschränkt.
In diesen Räumlichkeiten stehen vier Zimmer – mit der Möglichkeit zur
Mehrfachbelegung – zur Verfügung. Des Weiteren befinden sich im Gebäude eine
kleine Selbstversorgerküche, sowie ein Bad mit Toilette und Duschgelegenheit.
Sowohl Einweisung, als auch Schlüsselverwaltung erfolgt während der regulären
Öffnungszeiten durch die Beratungsstelle. Nachts bzw. am Wochenende können
sich Betroffene an die Polizeidienststelle Biberach wenden. Im Regelfall wird die
Fachberatungsstelle zeitnah über die Belegung durch die Polizei informiert.
Das Angebot zur Übernachtung wurde im Jahr 2011 von 23 Personen (davon 1
Frau) in 315 Nächten wahrgenommen.
Die vergleichsweise geringe Belegung zum Vorjahr ist zum einen
witterungsbedingt erklärbar, zum anderen wird eines der Zimmer der
Notunterkunft durch die Streetworker von Jugend Aktiv eigenverantwortlich
belegt.
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Tagesstätte
Bedauerlicher Weise mussten die Öffnungszeiten der Tagesstätte zum 1. November 2011 von 8 bis 14 Uhr verkürzt werden (01.01.2011 – 31.10.2011 8 bis 16
Uhr), da die Finanzierung einer Personalstelle (§ 16e SGB II) wegfiel. Im Angebot
der Tagesstätte gibt es unverändert ein günstiges Frühstück und Mittagessen für
Menschen in sozialer Not. Darüber hinaus werden Dusch- und Waschmöglichkeiten angeboten.
Der Mitarbeiter in der Küche wird durch zwei „Zusatzjobler“ bei der Zubereitung
der Mahlzeiten unterstützt.
Das Aufgabengebiet der sozialpädagogischen Betreuung der wohnungslosenhilfe
biberach e.V. beinhaltet folgende Bereiche:
• Beratung
• Ansprechpartner
• Konfliktmanagement
Durch die Gruppenstruktur in der Tagesstätte kommt es immer wieder zu
Konflikten zwischen den Besuchenden, sowie zwischen Mitarbeitenden und
Besuchenden. Diese Konflikte gilt es zu klären und aufzuarbeiten.
• Regelmäßige Veranstaltungen
wöchentlich: Spieletreff
monatlich: gemeinschaftliches Kochen
Alle Teilnehmenden bekommen eine Aufgabe und es wird gemeinsam in „familiärer“ Runde gegessen. Die gemeinsame Zubereitung, das Essen und die
Gespräche sind sehr wichtig für Menschen, die ansonsten viel Zeit alleine
verbringen.
• Freizeitangebote
monatlich: Kegeln, Schwimmen, Tierheimbesuch, Kino etc.
halbjährlich: größere Ausflüge (Freizeitpark Rust1 , Sternwarte Laupheim²)
sonstige Aktionen: Grillfest auf dem Hof der Wohnungslosenhilfe, Adventskaffee und Weihnachtsfeier
Durchschnittlich wurde die Tagesstätte von etwa 30 Personen pro Tag besucht,
davon nahmen ca. 25 Personen regelmäßig ihr Mittagessen bei uns ein.
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Bei der Aktion „Frohe Herzen“ werden jedes Jahr sozial benachteiligte Menschen umsonst in den
Europa-Park eingeladen. Die wohnungslosenhilfe biberach e.V. durfte am 8.12.2012 dieses Angebot
nutzen.
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Sonderkondition der Sternwarte Laupheim
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Aufnahmehaus
Entsprechend §§ 67 ff. SGB XII gilt das Aufnahmehaus als eine Resozialisierungsmaßnahme für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Im Rahmen
dieser Maßnahme soll die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes angeboten werden.
Diese Hilfe wird in Kooperation mit dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Biberach
e.V. (AWO) angeboten. Die AWO tritt hier als Vermieter auf.
Durch die Fachberatungsstelle erfolgt die sozialpädagogische Betreuung.
Die persönliche Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Das Angebot
umfasst folgende Leistungen:
Aufnahme: Erhebung der persönlichen Lebenssituation, Erstellung eines
Hilfeplans.
Lebensberatung/psychosoziale Hilfen: Gespräche bei persönlichen Problemen
aller Art, Beratung und Vermittlung bei Konflikten, Kontakte zu Angehörigen,
Beratung bei altersspezifischen Problemen, Betreuung in Grenzsituationen des
Lebens, Krisenintervention.
Sonstige persönliche Hilfen: Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und
bei der Haushaltsführung im Einzelfall.
Arbeitsleben: Unterstützung bei Bewerbungen und Arbeitsaufnahme, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und FallmanagerInnen, Hilfe bei der Erhaltung des
Arbeitsplatzes.
Hilfe bei der Suche und Erhaltung von Wohnraum: Beratung bei der Haushaltsführung, körperlichen Hygiene und Reinhaltung des Wohnraums, Hilfe beim
Kontakt mit Wohnbehörden, Hilfe bei der Anmietung von Wohnraum außerhalb
des Aufnahmehauses, bei Bedarf Vermittlung in andere Einrichtungen.
Hilfe bei der gesundheitlichen Versorgung: Vorbeugende Gesundheitshilfe,
körperliche Hygiene, Motivation zu und ggf. Vermittlung medizinischer
Versorgung, Hilfe bei Kontakten mit Ärzten, Krankenhäusern,
Suchtberatungsstellen usw..
Insgesamt stehen 5 Einzelzimmer und ein Notzimmer zur Verfügung.
Die Maßnahme ist auf 3 Monate befristet, kann jedoch bei Bedarf verlängert
werden.
Um aber den Prozess der Resozialisierung erfolgreich weiterzuführen, müsste nun
die Vermittlung in privaten Wohnraum zeitnah gelingen. Durch die oft geringe
Mobilität unserer Klienten sollte dieser Wohnraum möglichst innerhalb Biberachs
liegen.
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Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist bereits für einkommensarme Mieter
schwierig. Für Menschen aus dem „Wohnungslosenmilieu“ stellt sich die
Wohnungsmarktsituation in Biberach meist als ein unlösbares Problem dar.
Auch in Biberach gibt es im Segment der preiswerten Kleinwohnungen ein
unzureichendes Angebot. Verschärft wird die Situation durch die sogenannte
„angemessenen Kosten der Unterkunft“.
Hier stellt sich die Frage nach der sozialen Verantwortung und den
Handlungsmöglichkeiten der Kommune und der Wohnungswirtschaft bei der
Sicherung und dem Erhalt von Wohnraum.
Im Jahr 2011 haben insgesamt 19 Personen das Angebot im Aufnahmehaus
angenommen.
7 Bewohner konnten in Wohnraum mit „Betreutem Wohnen“ vermittelt werden
(3 Personen ins Ambulant Betreute Wohnen, 1 Person ins Intensiv Ambulant
Betreute Wohnen U25, 3 Personen ins Ambulant Betreute Wohnen des Dornahofs
Biberach).
• 2 Bewohner wurden in eine stationäre Wohnungslosenhilfeeinrichtung
vermittelt.
• 1 Bewohner wurde in eine stationäre Eingliederungsmaßnahme vermittelt.
• 2 Bewohner begannen im Anschluss eine Langzeittherapie bzw.
medizinische Reha.
• 1 Bewohner brach die Maßnahme ab.
• 6 Bewohner wohnen weiterhin im Aufnahmehaus.
• Kein Bewohner konnte in privaten Wohnraum vermittelt werden.
Aufenthaltsdauer der abgeschlossenen Maßnahmen:
1-2 Monate:
5 Personen
2-3 Monate: 7 Personen
über 3 Monate:
7 Personen
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Ambulant Betreutes Wohnen
Ein wichtiges Ziel unserer Arbeit sehen wir darin, unseren KlientInnen den
Wunsch nach einem eigenen, selbstbestimmten Wohnen zu ermöglichen.
Das ambulant betreute Wohnen bietet ein abgestuftes Hilfekonzept an. Es ist
für Menschen gedacht, die bei der Alltagsbewältigung nicht auf ständige Hilfe
angewiesen sind und weitestgehend selbstständig in einer eigenen Wohnung oder
einer Wohngemeinschaft leben können.
Die Hilfe zielt insbesondere darauf ab, die BewohnerInnen zu befähigen, die
Wohnungslosigkeit auf Dauer zu vermeiden, sich wieder in die Gemeinschaft
einzugliedern und ein eigenständiges, von Hilfe unabhängiges Leben zu führen.
Unterstützungs- und Assistenzleistungen werden in folgenden Bereichen
angeboten:
• Haushaltsführung
• Finanzen (Geldverwaltung)
• Behördenangelegenheiten
• Hilfe bei der Tagesstrukturierung
• Entwicklung der Sozialkompetenzen
• Freizeitgestaltung
• Problembewältigung (Gespräche bei persönlichen Problemen und Konflikten,
Vermittlung von anderen Hilfsangeboten…)
• Gesundheit (Gesundheitsvorsorge, Arztbesuche…)
Während des gesamten Prozesses wird der Hilfebedarf erfasst und gemeinsam
mit den zu Betreuenden der Umfang der weiterführenden Hilfen erarbeitet.
Diese sollen in einem Betreuungsvertrag festgehalten werden. Er beinhaltet zum
einen die Rahmenbedingungen der Betreuung und zum anderen die individuellen
Zielvereinbarungen.
Nach Abschluss eines Mietvertrages beginnt die Betreuung gemäß §§67 ff. SGB
XII.
Der Unterstützungsbedarf ist individuell verschieden und wird mit den
Betroffenen gemeinsam festgelegt und vereinbart.
Es stehen der Fachberatungsstelle 7 Betreuungsplätze bei einem
Betreuungsschlüssel 1:14 zur Verfügung.
2011 waren die 7 Plätze des Betreuten Wohnens zu 100% belegt:
Abbruch: 1 Person
Vermittlung in stationäre Wohnungslosenhilfeeinrichtung: 1 Person
Vermittlung in eine Fachklinik für Suchterkrankungen: 1 Person
Planmäßiges Ende: 4 Personen
Verbleibend im Betreuten Wohnen: 6 Personen
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Auch nach Beendigung befristeter Maßnahmen suchen die meisten Klienten weiterhin die Anbindung und Hilfe der Fachberatungsstelle auf.
Wir erleben diese Klienten in ständiger Überforderung durch die ganz alltäglichen
Anforderungen des Alltags. Hat Herr M. endlich einen Job (als ungelernter Hilfsarbeiter mit niedrigem Lohnniveau und ungeregelten Arbeitszeiten) gefunden,
kann das Einrichten eines Dauerauftrags für die Vermieterin, das Einrichten und
Sauberhalten der Wohnung, das Einhalten der Kehrwoche usw. zu einem unlösbaren Problem anwachsen. Nur eine dauerhafte Begleitung wird verhindern, dass
aus vielen kleinen alltäglichen Schwierigkeiten wieder ein großes unlösbares Problem wird, dass im schlimmsten Fall zu erneutem Wohnungsverlust führen kann.
Dies stellt uns als Fachberatungsstelle allerdings vor ein personelles Problem, da
es für eine auf Dauer angelegte Begleitung keine Finanzierungsmodelle gibt.
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Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen U25
U25 Mini-Flyer
Wie 2010 mit dem Landratsamt Biberach vereinbart, startete das neue Projekt
„Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen U25“ (IABW U25) am 1. Februar 2011 mit
einem Sozialarbeiter (50% Stellenumfang), der für die Beratung und Betreuung
der Jugendlichen zuständig ist.
Das Projekt U25 ist für junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 25 Jahren,
die wohnungslos oder von Wohnungsverlust bedroht sind. Das pädagogische
Grundprinzip dieses Projekts ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Viele dieser jungen Menschen haben bereits in ihrer Kindheit und Jugend Erfahrungen mit Misserfolg,
Scheitern und Verlusten gemacht. Oft haben sie soziale Schwierigkeiten, die von
Drogenkonsum über Schulden bis hin zu Straffälligkeit reichen. Ihre Chancen
auf dem regulären Arbeitsmarkt sind aufgrund fehlender Schul- bzw. Ausbildung
schlecht.
Dieser immer häufiger auftretenden Problematik soll innerhalb des U25 Projekts
entgegengewirkt werden, in Form von Beratung und Informationsvermittlung, sowie durch die Maßnahme des intensiv betreuten Wohnens.
Der notwendige Hilfebedarf wurde zu Beginn des Projekts für jede Person beschrieben und im Laufe der Betreuung wird die Hilfestellung an das unterschiedliche Ausmaß der verschiedenen Problembereiche angepasst. Durch den intensiven Kontakt kann so auch unterstützend dazu beigetragen werden, Vorbereitungen für weiterführende Hilfen zu bieten.
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Die festgelegten Gesamtziele sind wie folgt formuliert:
• Überwindung der sozialen Schwierigkeiten und Befähigung zu einem Leben
ohne fremde Hilfe in üblichen Wohn- und Arbeitsverhältnissen
• Milderung der sozialen Schwierigkeiten in dem Maße, dass eine Fortsetzung
der Hilfe in einer weniger intensiven Betreuungsform möglich ist
• Ggf. Vorbereitung auf und Überleitung in eine Suchttherapie bzw. in
spezialisierte Hilfeangebote für psychisch beeinträchtigte/behinderte bzw.
somatisch beeinträchtigte junge Menschen
Um das Erreichen dieser Ziele darzustellen, wurden verschiedene Hilfebereiche
und deren zugehörigen Ziele definiert:
Wohnen
• KlientIn ist in der Lage adäquat mit seinem Wohnraum und seinen Möbeln
umzugehen
• es gelingt ihr/ihm den Wohnraum zu erhalten
• KlientIn beschäftigt sich mit der Haushaltsführung und macht Fortschritte
Finanzielle Situation
• KlientIn hat ein gesichertes Einkommen
• es gelingt ihr/ihm, adäquat damit um zu gehen
• für das Thema Schulden ist er/sie sensibilisiert
• Motivation zur Schuldenregulierung ist gesteigert
Psychosoziale Kompetenzen
• KlientIn erkennt Problem- und Störungsfelder und zeigt Bereitschaft diese
anzugehen
• KlientIn ist in der Lage Beziehungen aufzubauen und über längere Zeit
aufrecht zu erhalten
• KlientIn ist in der Lage das angebotene Hilfesystem zu nutzen
• kann sich selbst realistisch einschätzen?
• Entwicklung der sozialen Kompetenzen, insbesondere in Partnerschaft,
Peergroup und Öffentlichkeit
• Verbesserung der Orientierung im Gemeinwesen
Lebenspraktische Fähigkeiten
• KlientIn hält sich an vereinbarte Regeln und nimmt ausgemachte Termine
regelmäßig wahr.
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• KlientIn ist in der Lage zielgerichtet zu planen und durch zu führen (ggf. mit
Unterstützung): z.B. Beschaffung geeigneter Lebensmittel und Zubereitung
von Mahlzeiten, Körperhygiene, Wäschepflege
Stabilisierung bzw. Verbesserung der gesundheitlichen Situation
• psychische gesundheitliche Situation ist verbessert
• physische Gesundheitszustand ist verbessert
• Eigenverantwortung zu einem gesunden Umgang mit dem Körper ist
gestiegen
• gesundheitliche Lage ist abgeklärt
Tagesstruktur
• KlientIn ist in der Lage seinen Tag selbst zu planen
• KlientIn sucht Möglichkeiten seinen Tag sinnvoll zu strukturieren, Gestaltung
freier Zeit durch alternative Betätigungen
Verbesserung der arbeitsweltbezogenen Fähigkeiten
• berufliche Perspektiven sind thematisiert und werden realistisch
eingeschätzt
• Teilnahme an Maßnahmen bzw. geeignete Arbeit/Beschäftigung ist geplant/
erfolgt
• selbständiges und bei Bedarf frühes Aufstehen ist möglich
• Ausbildungswille ist gesteigert/Arbeitssuche wird betrieben, Kooperation mit
Jobcenter
Verbesserung der Umgangsformen
• orientiert sich an gesellschaftlichen Regeln
• reagiert auf Frustration oder Kritik angemessen und verarbeitet eigene
Aggressionen gewaltfrei
Krankheitseinsicht bei psychischen Auffälligkeiten bzw. Suchterkrankungen
• offen für erste Krankheitseinsichten
• gesteigerter Therapiewille
• bereit für reduzierten Suchtmittelkonsum bzw. gesteigerter Abstinenzwille
vorhanden
Sonstiges
• Klient zeigt positive Entwicklungen in spezieller Problemlage
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Im gemeinsamen Hilfeplangespräch wurden die relevanten Hilfebereiche
festgelegt und am Ende der Maßnahme in einem Evaluationsbogen abgebildet.
Eine standardisierte Evaluation des Projektes findet unter den oben
beschriebenen Erfolgskriterien für jeden Teilnehmer des Projekts U25 statt.
Weitere qualitätssichernde Schritte sind zu Anfang des Intensiv Betreuten
Wohnens die Erstellung eines Hilfeplans in Zusammenarbeit mit dem Klienten,
der wohnungslosenhilfe biberach e.V. und dem Kreissozialamt Biberach und
einem von der Wohnungslosenhilfe erstellten Abschlussbericht nach Ende des
Projektes.
Außerdem findet zum Überblick und Arbeitsnachweis eine laufende
Dokumentation aller persönlichen Hilfen und Begegnungen mit den Klienten
statt.
Im Jahr 2011 nahmen 11 Personen unter 25 Jahren die Fachberatung im
Projekt U25 in Anspruch. Davon 3 Frauen und 8 Männer mit insgesamt 304
Einzelkontakten. In 5 Fällen kam es zur bewilligten Maßnahme des Intensiv
Betreuten Wohnens U25.
Nach Ablauf des 6-monatigen Projektes wurden drei Klienten im Rahmen des
Ambulant Betreuten Wohnens weiterführend unterstützt und beraten. Im Falle
eines Klienten musste das Projekt beendet werden, aufgrund seines Umzugs in
einen anderen Landkreis. Fehlende Mitwirkung bei der Hilfeplangestaltung führte
zur Beendigung des Projektes bei einem der Jugendlichen.
Bei allen Projektteilnehmern wurden individuelle Fortschritte und Erfolge sichtbar.
U 25 Flyer
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Offene Sprechstunde
In diesem Jahr wurde die bereits bewährte Zusammenarbeit mit der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) fortgeführt. Durch strukturelle Veränderungen
innerhalb der PIA übernahm im Laufe des Jahres Herr Miehle-Middleton und Herr
Dr. Rath das Angebot der „offenen Sprechstunde“.
Wir konnten unseren KlientInnen sowohl in unseren Räumlichkeiten, als auch in
den Räumlichkeiten der PSB (Caritas Biberach) Termine anbieten. Hierbei hatten
sie die Möglichkeit eines niederschwelliges Beratungsangebots.
Des Öfteren begleiteten wir unsere Klienten bei diesen Terminen, um weiterführende Hilfeangebote zu besprechen bzw. einzuleiten.
Beschäftigungsprojekte Biberach & Riedlingen
Infolge der Einführung des SGB II im Jahr 2005 wurden verschiedene Instrumente für Langzeitarbeitslose eingeführt, die vor allem arbeitsmarktfernen Personengruppen mit multiplen Vermittlungshemmnissen einen Weg in Beschäftigung
und Qualifizierung ebnen sollten. Die Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II (besser bekannt als 1-Euro-Jobs oder Zusatzjob) sowie von Arbeitsplätzen, die mit einem
Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II gefördert wurden, versetzten viele
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in die Lage Beschäftigungsprojekte für
ihre Klienten einzurichten, die ein Durchbrechen der Spirale suchtbedingter und
–begleitender Ausgrenzungseffekte vom Arbeitsmarkt ermöglichten.
Die positiven Auswirkungen und Potentiale dieses Ausbaus von Beschäftigungsmöglichkeiten und einer stärkeren Fokussierung auch auf die berufliche Teilhabe
unserer Klienten haben sich dabei in den letzten Jahren eindeutig erwiesen.
Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
am Arbeitsmarkt“ in Kraft. Dieses Gesetz ordnet in verschiedenen Bereichen die
Arbeitsmarktinstrumente neu. Die „Instrumentenreform“ bedeutet allerdings
eine massive Kürzung der Mittel für die Arbeitsmarktpolitik, die zu Lasten der
erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden im SGB II geht und die Träger von Arbeitsmarktmaßnahmen vor nachhaltige existenzielle Probleme stellt.
Trotz positiver Erfahrungen und Erfolge, auch bei der Vermittlung, kam es auch
in Biberach zu folgender Entscheidung des Fachbereichs Arbeit des Landratsamts
Biberach: Keine Zusatzjobs in arbeitsmarktnahen Beschäftigungsprojekten zu genehmigen. (Second Hand Laden (Diakonie Biberach), Café Kumm (Dornahof),
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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Gebrauchtmöbelverkauf (wohnungslosenhilfe biberach e.V.)).
Eine Weiterführung dieser Zweckbetriebe war somit in der bisherigen Form nicht
mehr möglich.
Für den Beschäftigungsverbund Biberach (BQVB) konnte durch die Ausschreibung
einer Bildungsmaßnahme des Landratsamts eine Alternative und somit eine Zukunftsperspektive gefunden werden.
Eine Weiterführung für unser Beschäftigungsprojektes in Riedlingen war leider
nicht möglich. So musste ein Arbeitsanleiter gekündigt und der Beschäftigungsumfang der Verwaltungskraft reduziert werden.
Auch im Jahr 2011 wurden alle Teilnehmende des Beschäftigungsverbundes Biberach (BQVB) – bestehend aus den Trägern vor Ort: Diakonische Bezirksstelle,
Dornahof Biberach und wohnungslosenhilfe biberach e.V. und dem Beschäftigungsprojekt in Riedlingen - in der Regel nach Abstimmung mit dem Landratsamt
zugewiesen. Unter Berücksichtigung der Interessen und Kenntnisse, körperlicher
Defizite und Wünsche der Teilnehmenden wurde in den gemeinsamen Bewerbungsgesprächen (Fallmanager des Landratsamtes, Projektverantwortliche des
Trägers und Teilnehmenden) eine geeignete Tätigkeit gefunden. Auch bei den
Projektteilnehmenden, die nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen und dem
Projekt trotzdem zugewiesen wurden, gelang mit erheblichem sozialpädagogischem Aufwand die Einbindung ins Projekt. Die Zuweisung der Projektteilnehmenden endete am 04.10.2011, da das Projekt in dieser Form nicht weitergeführt wurde (s.o.).
Es waren dies BezieherInnen von Arbeitslosengeld II, Langzeitarbeitslose und
MigrantInnen mit sehr unterschiedlichen schulischen und beruflichen Voraussetzungen. Die sozialpädagogische Betreuung wurde durch die hohe Zahl der krankheitsbedingten- und unentschuldigten Fehlzeiten erschwert. Die Unzuverlässigkeit und der hohe Krankenstand der Teilnehmenden erschwerten außerdem die
Planung und Durchführung von Arbeitsaufträgen.
Beim Projekteintritt wurde die persönliche Situation der Klienten in Einzelgesprächen erfasst (z.B. prekäre Wohnsituation, finanzielle und familiäre Probleme,
soziales Umfeld, gesundheitliche Probleme, Suchtproblematik). Die Rahmenbedingungen der Beschäftigungsmaßnahme wurden erläutert. Die erhobenen Daten
und Nachweise der Teilnehmenden wurden in Personalakten geführt. In weiteren Beratungsgesprächen wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und Ziele
in einem Hilfeplan definiert. Bei Bedarf wurde an weitere Fachdienste verwiesen
(Schuldnerberatung, Suchtberatung, Ärzte…). Die Hilfepläne wurden in regelmäßigen Abständen überprüft und falls erforderlich angepasst.
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Das Erreichen der im Hilfeplan definierten Ziele erforderte eine andauernde
Beziehungsarbeit sowie eine kontinuierliche Begleitung der Projekteilnehmenden.
Die Teilnehmenden erhielten bei Bedarf ein Training in so genannten
Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Befolgen von Arbeitsanweisungen, Einhaltung
des Alkoholverbots am Arbeitsplatz und der Sicherheitsbestimmungen,
Einhaltung von Pausenzeiten sowie Kommunikationstraining. Für Teilnehmende
mit Migrationshintergrund wurde auch im Jahr 2011 einmal wöchentlich ein
Deutschkurs angeboten. Es wurden schwerpunktmäßig arbeitsnahe Begriffe bzw.
Abläufe und Anweisungen aus dem Arbeitsalltag sowie alltagspraktische Begriffe
(besonders für Behördenkontakte) trainiert. Insgesamt wurde das Angebot von
24 Personen (davon 5 Frauen) wahrgenommen.
Am Ende der Maßnahme fand ein Abschlussgespräch statt, darüber hinaus
erhielt jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung oder auf Wunsch ein
ausführliches Arbeitszeugnis.
Räumung einer Wohnung durch das Arbeitsprojekt
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Besondere Aktionen
Für uns als kleiner Träger ist es sehr wichtig regelmäßig mit Aktionen oder in
Bündnissen in der Öffentlichkeit unser Anliegen zu vertreten.
Auch Gremienarbeit, wie Diakonie-Ausschuss, Forum diakonischer Träger im Kirchenbezirk Biberach, Netzwerk Ehrenamt oder der Integrationskonferenz von MigrantInnen in Biberach fördert die Wahrnehmung unserer Einrichtung und damit
die Öffentlichkeitsarbeit.
UEBER MUT – Das bundesweite Filmfestival
Beim vierten Filmfestival der Aktion Mensch war die wohnungslosenhilfe e.V.
gemeinsam mit der Caritas Biberach Filmpate für den Film „Die Kinder von Don
Quijote“. Gemeinsam mit dem Regisseur Jean-Baptiste Legrand, der den Film in
Biberach vorstellte, kam es im Anschluss eine Diskussionsrunde im Sternenpalast
Biberach.
In den Filmen des Festivals ueber Mut stehen Menschen im Mittelpunkt, die sich
leidenschaftlich für ihren Traum von Veränderung einsetzen. Sei es für würdige
Lebensbedingungen von obdachlosen Menschen in Frankreich, gegen den Missbrauch und die Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen in Südafrika oder
für die rückhaltlose Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik.
Die Filme zeigen aber auch Menschen, die mit ihren Ängsten mutig dem intimen
Blick der Kamera begegnen, den inneren und äußeren Kämpfen zum Trotz.
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Danke
Ein herzliches Dankeschön möchten wir sagen!
Zum einen an die vielen privaten Spenderinnen und Spender, die unsere Arbeit
2011 finanziell unterstützt haben und zum anderen für die Zuwendungen
der Evangelische Gesamtkirchengemeinde Biberach, der Evangelische
Kirchengemeinde Ersingen, der Firma Containerdienst Heckenberger und der
Katholische Kirchengemeinde St. Alban in Mettenberg.
Alle Spender leisten damit einen wirklich wichtigen Beitrag, damit wir Menschen
in schwierigen Lebenssituationen begleiten können.
Winfried Kohler von der Katholischen Kirchengemeinde St. Alban, Mettenberg überreicht einen Scheck an Ulrike
Wachter, Geschäftsleitung.
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Das Jahr im Bild
Frau Beckham und Frau Raab, Verwaltung
Stadtrundgang Biberach, Freizeitangebot
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Grillfest, Herr Knupfer, Sozialpädagoge
Grillfest, Freizeitangebot
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Radtour an dern Lindenweiher , Freizeitangebot
Herr Grunewald, Arbeitsanleiter
wohnungslosenhilfe
biberach e.V.
Fachberatungsstelle für den Landkreis
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Abenteuerminigolf Pfullendorf
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Aktion „Frohe Herzen“, Ausflug nach Rust
Jahreshauptversammlung 2011
Frau Gopp in Rust
wohnungslosenhilfe
biberach e.V.
Fachberatungsstelle für den Landkreis
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Herr Raab, Arbeitsanleiter
Weihnachtsfeier 2011

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