Neue Zulassungsdokumente

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Neue Zulassungsdokumente
Neue Zulassungsdokumente
ab 01.10.2005
Ab dem 01.10.2005 werden EU-hamonisierte Zulassungsdokumente eingeführt.
Die neuen Dokumente heißen:
neu
alt
Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II
CoC-Papier *
(EWGÜbereinstimmumgsbescheinigung)
Fahrzeugbrief
-
Diese Dokumente sind mit diversen Sicherheitsmerkmalen versehen, die sie und ihre Einträge
gegen Fälschung absichern. Die Angaben in den harmonisierten Fahrzeugdokumenten
entsprechen den Rahmenbedingungen der EU-Richtlinien. Der daraus resultierende Aufbau der
Dokumente, deren Einzelangaben codiert sind, verbessert die EU-weite Fahrzeugkontrolle ohne
Sprachbarrieren.
*
CoC= Certification of Confirmity // Es beinhaltet technische Angaben zum Fahrzeug.
-1-
Generell gilt:
•
Ab dem 01.10.2005 dürfen nur noch neue Dokumente von den Zulassungsstellen
ausgestellt werden.
•
Die Fahrzeughersteller sind ab 01.10.2005 verpflichtet beim Verkauf die CoC-Papiere
dem Fahrzeug beizufügen. (dies wurde schon in den letzten Monaten vorab praktiziert)
•
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Die „alten“ Dokumente
sind uneingeschränkt gültig bis die Ausstellung neuer Dokumente notwendig wird (z.B.
Halterwechsel).
•
Wird der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, muss
zwangsläufig auch der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt
werden.
Auswirkungen für den Fachhandel:
•
Es wird nur noch eine genehmigte Bereifung (keine Radabmessung) eingetragen. Es ist
nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt
sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge.
Zulässig sind die Rad/Reifenkombinationen die in der Fahrzeuggenehmigung enthalten
sind.
Die zugelassenen Rad/Reifenkombinationen, sind im CoC-Papier unter Punkt 32. bzw.
50. aufgeführt.
Alles das, was nicht genehmigt ist, muss per Einzelgutachten bestätigt werden.
•
Fahrzeuge die vor dem 01.10.2005 homologiert wurden, haben in den neuen
Zulassungsbescheinigungen identische Hersteller-/ Typ-/ Ausführungs- Codes (im alten
Fahrzeugschein, die Schlüsselnummer zu 2 und zu 3) wie in den alten
Fahrzeugscheinen.
Unterschied: Die Schlüsselnummer zu 3 (insgesamt 6-stellig beim alten
Fahrzeugschein)die sich aus 3 Stellen für den Typ und 3 Stellen für die Ausführung
zusammengesetzte besteht jetzt aus 3 Stellen für den Typ und 5 Stellen für die
Ausführung. Die zusätzlichen 2 Stellen bei der Ausführungsnummerierung werden bei
der Umschreibung oder Neuanlage der Fahrzeugpapiere bei Fahrzeugen die vor dem
01.10.2005 homologiert wurden durch Leerstellen aufgefüllt. (siehe Beispiel)
Die Zulassungsstellen sind gehalten, die Leerstellen zwischen Typ-Code und
Ausführungs-Code einzufügen. Die bisherige Praxis zeigt aber dass dies unterschiedlich
gehandhabt wird.
•
Sie können wie gewohnt den Radcat verwenden, wenn sie die Leerstellen bei der
Eingabe der Schlüsselnummern ignorieren.
•
Kronprinz wird Ihnen die Rad-/Reifenkombinationen aus den verfügbaren CoC-Daten in
Kürze zur Verfügung stellen um Ihnen den Umgang mit den neuen Gegebenheiten zu
erleichten.
-2-
Gegenüberstellung alter Fahrzeugschein zur neuen
Zulassungsbescheinigung (ZLB) Teil I
alter
Fahrzeugschein
Zulassung des
BMW 3er (E90)
vor dem
01.10.2005
Fahrzeuge, die vor dem 01.10.05 homologiert wurden, erhalten
identische Schlüsselnummern in der ZLB Teil I.
Typ
neue
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassung des BMW 3er (E90)
nach dem 01.10.2005
0005
alter
KFZ-schein
neue
ZLB Teil I
Variante/Version bzw.
Ausführung
8
2
1
0
0
B
8
2
1
Leerstelle
Leerstelle
0
0
Prüfziffer
B
9
Fahrzeuge, die nach dem 01.10.05 homologiert werden, haben einen
5-stelligen, alphanumerischen Varianten/Versionsschlüssel.
821 00B 9
0120/
390L
00925
00925
320D
BAYER.MOT.WERKE-BMW
001950
01060
01060
220
001950
005
205/55R16 91V
205/55R16 91V
01995
-3-
-
Die Leistungsangabe in kW aus Ziff. 7
steht in der ZLB Teil I unter P.2.
Den Fahrzeugtyp Ziff.3 (alter Fahrzeugschein)
finden sie in den neuen ZLB Teil I unter D.2
0005
821 00B 9
0120/
390L
00925
00925
320D
BAYER.MOT.WERKE-BMW
001950
01060
01060
220
001950
005
205/55R16 91V
205/55R16 91V
01995
-4-
-
Die Achslasten finden sie bei den neuen
Papieren unter 7.1, 7.2 bzw.8.1, 8.2
Es werden nur die Reifengrößen aus Ziff. 20
und 21 in die neue ZLB Teil I übernommen.
Weitere zulässige Rad/Reifenkombinationen
können sie dem CoC-Papier entnehmen.
0005
821 00B 9
0120/
390L
00925
00925
320D
BAYER.MOT.WERKE-BMW
001950
01060
01060
220
001950
005
205/55R16 91V
205/55R16 91V
01995
-5-
-
Wo steht was
Alter Fahrzeugschein mit Nummerierung aus der neuen ZLB Teil I
2.2
2.1
J, 4, 5, 11, 14.1
7.1, 8.1
E
T
P.2 P.4
P.1
13
S.2
19
18
G
7.3, 8.3
15.1
15.2, 15.3
-----O.1
U.1
B, 11(code R)
2
D.2
P.3, 10,
7.2, 8.2
12
S.1
20
F.1, F.2
--
O.2
U.2
neue ZLB Teil I mit Nummerierung aus dem alten Fahrzeugschein
2
32
1
4
-3
---o.N.
2
1
-1
5
5
33 und 34
3
1
4rechts
1
8
-6-
18
19
13 bzw. 33
13 bzw. 33
10
-16 oder. 33
16 oder. 33
30
28
20
21
--S.4
S.4
o.N.
6
13 bzw. 33
14 bzw. 33
-9 und 16
15 bzw. 33
15
16 oder. 33
16 oder. 33
16 oder. 33
16 oder. 33
-31
12
29
11
7
32
o.N
o.N.

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