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Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
R AT G E B E R
SORGLOS IN DER DRITTEN LEBENSPHASE
701/05
Sorglos in der dritten
Lebensphase –
Eine Broschüre für EVG Seniorinnen und Senioren
5. Auflage
Stand: 06/2013
Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Impressum
Herausgeber:
Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Westendstraße 52, 60325 Frankfurt am Main
www.bfw-evg.de; e-mail: [email protected]
Alle Rechte vorbehalten - Nachdruck auch auszugsweise, nicht erlaubt.
Gestaltung:
creadicto Text - Sprache - Gestaltung GmbH & Co. KG
www.creadicto.de; e-mail: [email protected]
Copyright 2013 by:
Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Westendstraße 52, 60325 Frankfurt am Main
www.bfw-evg.de; e-mail: [email protected]
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
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Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Sicherheit heute – Stabilität Morgen
Unter diesem Motto versucht die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG das
Zusammenleben von Alt und Jung zu verbessern. Die nachhaltige Sicherung aller
Altersversorgungssysteme, die bedarfsorientierte Gestaltung der Pflege- und Krankenversicherung und die Verbesserung der Lebensumstände älterer Menschen sind
die Hauptaufgaben, die es gilt, gemeinsam zu bewältigen. Soziale Sicherheit und
soziale Gerechtigkeit sind unerlässlich für alle Generationen – Heute wie Morgen –
und deshalb lade ich euch herzlich ein, in unserer EVG mitzumachen.
Gerade im Seniorenalter ist es nicht nur wichtig einer Gewerkschaft anzugehören,
sondern auch darin mitzumachen. Eure Erfahrung, euer Rat und eure Solidarität
sind gefragt. Es gibt viele Möglichkeiten des Engagements und auch die Geselligkeit
kommt bei uns nicht zu kurz.
Ob politische Aktivitäten, Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, notfalls auch
vor Gericht, Versammlungen und Informationen speziell zu Themen der Senioren,
aber auch kulturelle Angebote, Ausflüge und Reiseangebote sind Bestandteil unserer „Mitmachgewerkschaft“
Diese Broschüre soll eine kleine Hilfe sein, euch im großen und kleinen Dschungel
des Alltags zurecht zu finden. Ganz gleich, ob es um allgemeine oder ganz persönliche Fragen geht. Sie gibt Auskunft über soziale Leistungen und weist den Weg zu
Einrichtungen, bei denen diese Leistungen beantragt werden können bzw. wo es
Rat und Hilfe gibt. Sie ist ein Nachschlagewerk für den täglichen Gebrauch.
Ich hoffe sehr, dass diese Broschüre bei der Bewältigung eurer Probleme im Alltag
eine Hilfestellung ist. Macht mit und bis bald
Eure
Regina Rusch-Ziemba
Juni 2013
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BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Erster Teil
Seite 7
y Die Seniorenarbeit der
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG
y Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit
y Leistungen für Senioren
Zweiter Teil
y
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Seite 13
Gesetzliche Rentenversicherung
Beamtenversorgung
Renten-Zusatzversicherung Abt. B (vormals BVA Abt. B)
Zusatzversorgungstarifvertrag für DB AG-Beschäftigte
Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn
Hinzuverdienst bei Rente und Pension
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten - KVB
Pflegeversicherung für Mitglieder der KVB
Widerspruch, Einspruch oder Klage
Alterseinkünftegesetz
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mietvertrag, Haus-, Wohnungs- und Grundbesitz
Testament
Wichtiges für den Trauerfall
Erbvertrag
Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW)
Fahrvergünstigung
Private Versicherungen am Beispiel der DEVK
Bankgeschäfte am Beispiel der Sparda-Banken
Dritter Teil
Seite 73
y Anschriften und Rufnummern
y Persönliche Notizen
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SENIORE
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
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Erster Teil
Die Seniorenarbeit der Eisenbahnund Verkehrsgewerkschaft EVG
Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit
Leistungen für Senioren
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Die Seniorenarbeit der Eisenbahnund Verkehrsgewerkschaft EVG
Die EVG-Seniorenarbeit
Die EVG-Satzung sowie die Richtlinie
„Gewerkschaftliche Seniorenarbeit“ bilden die Grundlage für die vielseitigen
Aktivitäten hinsichtlich der Betreuung
und Interessenvertretung der sich im
Ruhestand - und natürlich auch im Vorruhestand - befindenden Kolleginnen
und Kollegen.
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Ortsseniorenleitung
Die Ortsseniorenleitung sowie die Vertreter/innen der Senioren im Ortsverbandsvorstand sind die Basis für die
bundesweit funktionierende gewerkschaftliche Interessenvertretung, sie sind
zugleich Ansprechpartner vor Ort.
Ihre tägliche Arbeit wird durch die Ortsverbände und die Geschäftsstellen unterstützt bzw. mitgetragen.
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Der Aufgabenbereich umfasst nicht nur
die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Versammlungen und Seminaren, sondern auch gesellschaftliche
und kulturelle Aktivitäten, wie Wanderungen, Ausflugsfahrten, Theaterbesuche oder einen Kaffee-Nachmittag, ein
Skat- oder Schafkopfturnier.
Bei den Seminaren und Informationsveranstaltungen wird über aktuelle Fragen
referiert, aber es werden auch ganz alltägliche Sachgebiete (z.B.: Steuer- oder
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Erbrecht) diskutiert. Dafür stehen den
örtlichen Seniorengruppen eine Vielzahl
von sach- und fachkundigen Referenten
zur Verfügung.
Auch bei den geselligen Zusammenkünften sind keinerlei Schranken gesetzt, sondern es bleibt den Mitgliedern
der Seniorengruppe vorbehalten, welche Aktivitäten sie entwickeln. Wann,
wo und welche Veranstaltungen stattfinden, kann der Mitgliederzeitschrift
„imtakt“ entnommen werden. Darüber
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hinaus werden von vielen Ortsseniorenleitungen Jahresprogramme erstellt, aus
denen weitere Informationen entnommen werden können. Natürlich geben
auch die Ortsverbandsvorstände und
die Geschäftsstellen Auskunft über die
Aktivitäten der Ortsseniorenleitungen.
Soweit noch kein Kontakt zu einer örtlichen Seniorengruppe besteht, empfehlen wir, sich bei der zuständigen EVGGeschäftsstelle zu informieren. Deren
Anschrift bzw. Rufnummer kann ab Seite
70 entnommen werden. Übrigens, die
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EVG-Ortsseniorenleitungen sind keine
selbsternannten Institutionen, sondern
werden gemäß der EVG-Satzung bzw.
den Richtlinien „Gewerkschaftliche Seniorenarbeit“ alle fünf Jahre in Mitglieder- und Delegiertenversammlungen
gewählt. Sie übernehmen damit die
Verpflichtung, stellvertretend für die in
Ruhestand befindlichen Kolleginnen
und Kollegen tätig zu werden. In den Sitzungen der Ortsseniorenleitung werden
die anstehenden Themen diskutiert und
die notwendigen Beschlüsse gefasst. Die
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Vertreter/innen der Senioren im Ortsverbandsvorstand haben keine Alibifunktion, sondern sind stimmberechtigte Mitglieder des Ortsverbandsvorstandes.
Seniorenarbeit auf Landesebene
Der Landesverband Senioren setzt sich
aus Senioren aller Ortsverbände des jeweiligen Landes zusammen, die durch
die örtlichen Seniorenleitungen entsandt werden. Die stimmberechtigten
Seniorenvertreter im Landesverbands-
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vorstand werden bei der alle fünf Jahre
stattfindenden Wahlkreiskonferenz gewählt.
Der Aufgabenbereich der Seniorenarbeit der EVG auf Landesebene ist vor
allem davon geprägt, die örtliche Seniorenarbeit zu koordinieren und Forderungen aus dem Seniorenbereich auf
Landesebene zu realisieren.
Zur Aufgabenstellung gehört aber auch
die Planung und Durchführung von
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Schulungsmaßnahmen auf Landesebene. Unterstützt und gefördert wird die
Seniorenarbeit auf Landesebene durch
den jeweiligen EVG-Landesverband sowie die zuständige EVG-Geschäftsstelle.
Bundes-Seniorenarbeit
Die Seniorenarbeit auf Bundesebene
wird durch die Bundesseniorenleitung
gewährleistet. Die Vertreter der Senioren im ehrenamtlichen Bundesvorstand
werden in der Bundesseniorenkonferenz gewählt und sind damit stimmberechtigte Mitglieder des Bundesvorstandes der EVG.
Zu den Hauptaufgaben der Bundesseniorenleitung gehört die politische Seniorenarbeit im sozial- und gesellschaftspolitischen Bereich auf Bundesebene.
Unterstützt wird die Bundesseniorenleitung bei ihrer Arbeit durch den Vorstandsbereich Stellv. Vorsitzende Regina
Rusch-Ziemba - Abteilung Sozialpolitik
und Senioren beim Bundesvorstand der
EVG.
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Schwerpunkte der
EVG-Seniorenarbeit
Fragen der Altersversorgung wie Rente,
Pension, Zusatzversorgung, Krankenund Pflegeversicherung, Wohnen, Fahrvergünstigungen u.a.
Möglichkeiten
der aktiven Mitarbeit
Den Umfang und die Form der Seniorenarbeit bestimmen die Mitglieder
der Seniorengruppen selbst. Das heißt,
nur wer aktiv mitmacht und an Veranstaltungen und Seminaren teilnimmt,
kann auf die Entwicklungen und Planungen Einfluss nehmen. Aus diesem
Grunde rufen wir alle Kolleginnen und
Kollegen auf, sich an den Aktivitäten der
Seniorengruppen zu beteiligen. Nur so
entsteht ein möglichst breitgefächertes
Diskussionsforum. Letztendlich ist es die
Aufgabe der EVG, für alle ihre Mitglieder
da zu sein. Dies kann aber nur erreicht
werden, wenn möglichst viele ihre Meinung kundtun.
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Zweiter Teil
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Gesetzliche Rentenversicherung
Beamtenversorgung
Renten-Zusatzversicherung Abt. B (vormals BVA
Abt. B)
Zusatzversorgungstarifvertrag für DB AG-Beschäftigte
Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn
Hinzuverdienst bei Rente und Pension
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten - KVB
Pflegeversicherung für Mitglieder der KVB
Widerspruch, Einspruch oder Klage
Alterseinkünftegesetz
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mietvertrag, Haus-, Wohnungs- und Grundbesitz
Testament
Wichtiges für den Trauerfall
Erbvertrag
Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW)
Fahrvergünstigung
Private Versicherungen am Beispiel der DEVK
Bankgeschäfte am Beispiel der Sparda-Banken
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Gesetzliche
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung - und
die von ihr geleisteten Renten - zählt nach
wie vor zur tragenden Säule der Altersversorgung, auch wenn sie in jüngster Zeit
erhebliche Veränderungen erfahren hat.
Welche Rentenarten gibt es?
Das Sozialgesetzbuch VI – Gesetzliche
Rentenversicherung – sieht 3 Varianten
von gesetzlichen Renten vor:
Renten wegen Alters
y Regelaltersrente
y Altersrente für langjährig Versicherte
y Altersrente für besonders
langjährig Versicherte
y Altersrente für schwerbehinderte Menschen
y Altersrente für langjährig unter
Tage beschäftigte Bergleute
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Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Renten ist grundsätzlich möglich.
Allerdings wird die monatliche Rente
für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs vor Vollendung der Regelaltersgrenze um einen Abschlag in Höhe von
0,3 Prozent verringert.
Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 wurde die
Anhebung der Regelaltersgrenze von
65 auf 67 Jahre beschlossen. Die Regelaltersgrenze wird für die Jahrgänge
1947 und jünger ab 2012 von 65 auf 67
Jahre angehoben. Der Prozess der Anhebung erfolgt in jährlichen Schritten
und wird im Jahr 2029 abgeschlossen
sein. Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt
die Regelaltersgrenze dann 67 Jahre. Die
Altersgrenzen bei anderen Rentenarten
der gesetzlichen Rentenversicherung
werden entsprechend angehoben. Die
Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach
Altersteilzeit wurden abgeschafft. Hier
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Wissenswertes
zur gesetzlichen Rente
Wer ist mein zuständiger Rentenversicherungsträger?
gibt es Besitzstandsregelungen für vor
1952 geborene Versicherte. Eine besondere Form der Rente wegen Alters stellt
die Rente für besonders langjährig Versicherte dar. Sie kann mit 65 in Anspruch
genommen werden und wer 45 Versicherungsjahre aufweisen kann, geht
ohne Abschläge auch künftig in Rente.
Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit
y Rente wegen Erwerbsminderung
y Renten für Bergleute
y Wer eine Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit in Anspruch nimmt,
erhält einen Rentenabschlag von 0,3
Prozent pro Monat, höchstens insgesamt 10,8 Prozent.
Renten wegen Todes
y Witwenrente und Witwerrente
y Erziehungsrente
y Waisenrente
y Renten wegen Todes bei Verschollenheit
Seit 2005 gibt es drei Träger der Rentenversicherung in Deutschland1. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, 2.die
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See und 3. 14 Regionalträger.
Sofern ein Beitragsmonat während einer
Beschäftigung bei der DB, DR, DBAG,
beim BEV oder der ehem. BVA zurückgelegt wurde, ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) der
zuständige Rentenversicherungsträger.
Wie komme ich zu meiner Rente?
Alle gesetzlichen Renten werden ohne
Ausnahme nur auf Antrag gewährt.
Anträge können formlos oder mit den
Vordrucken der Rentenversicherungsträger (siehe: www.kbs.de) oder direkt
bei allen Rentenversicherungsträgern
oder den kommunalen Verwaltungen
gestellt werden. Rentenanträge sollten
3 Monate vor Rentenbeginn gestellt
werden, damit die Rentenversicherung
den Antrag ordnungsgemäß bearbeiten
kann und die Rente auch zum Zeitpunkt
des Rentenbeginns auch gezahlt werden kann. Der Antrag kann auch bis zu
3 Monate nachträglich gestellt werden,
dann wird noch rückwirkend zum gesetzlichen Renteneintrittsalter die Rente
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gezahlt. Bei späteren Anträgen wird die
Rente erst ab Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt. Vordrucke können auch
angefordert werden. siehe Rufnummern
und Anschriften
Wonach richtet sich die Höhe meiner
Rente?
Die Höhe richtet sich nach der Anzahl
der Versicherungsjahre und nach den in
diesen Zeiten erzielten Entgelten. Daneben sind Ersatzzeiten (Kriegsdienst
und Gefangenschaft), Anrechnungszeiten (z.B. Zeiten der Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und die Zurechnungszeit bei
Erwerbsminderung) sowie Berücksichtigungszeiten (z.B. Kindererziehung)
Bestandteil der Rentenberechnung.
Was sagt mein Rentenbescheid oder
die Rentenanpassungs-Mitteilung aus?
Mit dem Rentenbescheid erhalten Rentner eine Berechnung ihrer Ansprüche
und welche Daten in die Berechnung
eingeflossen sind. Mit der Rentenanpassungs-Mitteilung wird über Veränderungen bei der gesetzlichen Rente
informiert. Wir empfehlen den Rentenbescheid oder die Rentenanpassungsmitteilung sofort nach Zustellung zu
prüfen und bei Unrichtigkeit Widerspruch einzulegen. siehe Widerspruch,
Einspruch oder Klage!
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Rente – Buch mit sieben Siegel?
Nein, da es genügend Möglichkeiten
gibt sich zu informieren. Die Versichertensprecher sowie die Auskunfts- und
Beratungsstellen der KBS beantworten
individuelle Fragen. siehe Rufnummern
und Anschriften
Wer sich allgemein informieren will, für
den stehen die Informationsbroschüren der Deutschen Rentenversicherung
zur Verfügung. Diese können kostenlos
angefordert oder im Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden. siehe
Rufnummern und Anschriften
Wie lautet meine
Rentenversicherungsnummer?
Die Rentenversicherungsnummer gilt
zeitlebens und ist immer beim Schriftwechsel mit dem Rentenversicherungsträger anzugeben.
Renten-Zusatzversicherung
(vormals BVA Abt. B)
Die Renten-Zusatzversicherung stellt die
zweite Säule der Altersversorgung für
Mitarbeiter des BEV, der KBS und der DB
AG, sofern sie vor der DB AG – Gründung
bei der BVA Abt. B pflichtversichert waren, sowie für ehemalige Mitarbeiter der
vorgenannten Arbeitgeber dar.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Eine Rentenleistung erfolgt immer dann,
wenn auch ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben
ist und richtet sich nach dem aktuellen
Stand der Satzungsbestimmungen.
Welche Rentenarten und
sonstigen Leistungen gibt es?
Die Satzung der KBS kennt 3 RentenVarianten:
y Altersrenten für Versicherte,
y Erwerbsminderungsrenten für Versicherte,
y Hinterbliebenenrenten für Witwen,
Witwer und Waisen der Versicherten.
Wissenswertes zur
Renten-Zusatzversicherung
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Wie und wo beantrage ich Leistungen
der Renten-Zusatzversicherung?
Leistungen der Renten-Zusatzversicherung werden ohne Ausnahme nur auf
Antrag gewährt. Anträge können formlos oder mit den Vordrucken der KBS
(siehe: www.kbs.de) oder direkt bei der
KBS gestellt werden. siehe Rufnummern
und Anschriften
Was ist maßgebend für die Höhe
meiner Rente?
Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bedingungen zum
Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des
Rentenbeginns.
Rentenbeginn vor 2002
Wer ist mein zuständiger
Rentenversicherungsträger?
Mit der Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung wurde die
ehemalige BVA, Abt. B zur Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft – Bahn
– See (KBS) überführt und wird dort uneingeschränkt als Renten-Zusatzversicherung weitergeführt. Eine Änderung in
der Leistung ist also damit nicht verbunden.
Bei einem Rentenbeginn vor 2002 waren im Regelfall die Einkommen der
letzten drei Versicherungsjahre in der
BVA Abt. B maßgebend. Weiter waren
die Versicherungszeiten in der Abt. B, die
Zurechnungszeit sowie die Berücksichtigung der gesetzlichen Rentenversicherungszeiten Bestandteil der Rentenberechnung. Aus diesen Werten wurde die
Gesamtversorgung ermittelt, die sich
aus gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung zusammensetzt. In besonderen
Fällen wurde eine Mindestversorgung
(Versicherungsrente für Versicherte oder
aufgrund des Betriebsrentengesetzes)
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gezahlt. Diese Renten werden als Besitzstandsrenten weitergezahlt.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Wo erhalte ich Auskunft und
Beratung?
Rentenbeginn nach 2001
Die im Gesamtversorgungssystem bis
31.12.2001 erworbenen Anwartschaften wurden zum 01.01.2002 vollständig
in das neue Versorgungspunktemodell
übertragen, in Versorgungspunkte umgerechnet und dem Versorgungskonto als Startgutschrift gutgeschrieben.
Die danach erworbenen Einkommen
werden in Versorgungspunkte umgewandelt und bilden im Rentenfall unter
Berücksichtigung sozialer Komponenten, Kindererziehungszeiten und der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung
die Grundlagen für die Rentenhöhe. Alle
Renten werden am 01.07. um je 1 von
Hundert erhöht.
Was sagt mein Rentenbescheid bzw.
die Mitteilung über die Anpassung aus?
Mit dem Rentenbescheid erhalten Rentner eine Berechnung ihrer Ansprüche
und welche Daten in die Berechnung
eingeflossen sind. Die Mitteilung zur
Anpassung informiert über Veränderungen. Wir empfehlen, Bescheide bzw.
Anpassungsmitteilungen sofort nach
Zustellung zu prüfen und bei Unrichtigkeit binnen vier Wochen Einspruch
einzulegen. siehe Widerspruch, Einspruch
oder Klage!
Die Versichertensprecher sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen der KBS
beantworten individuelle Fragen. siehe
Rufnummern und Anschriften
Wer sich allgemein informieren will,
für den stehen die speziellen Informationsbroschüren zur Verfügung. Diese
können kostenlos angefordert oder im
Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden. siehe Rufnummern und
Anschriften
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Persönliches zur
Renten-Zusatzversicherung
Wie lautet meine
Rentenversicherungsnummer?
Die Rentenversicherungsnummer gilt
zeitlebens und ist immer beim Schriftwechsel mit dem Rentenversicherungsträger anzugeben. Sie ist identisch mit
der Rentenversicherungsnummer der
gesetzlichen Rentenversicherung.
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Zusatzversorgungstarifvertrag
für DB AG-Beschäftigte und
Betriebsrentenzuschusstarifvertrag
Die Leistungen nach dem Zusatzversorgungstarifvertrag für DB AG-Beschäftigte (ZVersTV) bilden die zweite Säule der
Altersversorgung für Mitarbeiter der DB
AG, sofern sie von der DR übergeleitet
oder seit DB AG – Gründung eingestellt
wurden. Eine Rentenleistung erfolgt immer dann, wenn auch ein Anspruch aus
der gesetzlichen Rentenversicherung
gegeben ist, bzw. richtet sich nach dem
aktuellen Stand des ZVersTV. Der Betriebsrentenzuschusstarifvertrag basiert
auf die Leistungen aus dem ZVersTV
und stellt für diesen Personenkreis eine
Gesamtleistung von 75 € sicher.
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Welche Rentenarten gibt es?
Der ZVersTV kennt 4 Renten-Varianten:
y Renten wegen Alters,
y Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
y Vorruhestandsrente,
y Renten wegen Todes.
Wer ist zuständiger Träger?
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Was bildet die Grundlage für die Höhe
meiner Rente?
Maßgebend sind die jeweils geltenden
Tarifvertragsbestimmungen zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des Rentenbeginns. Danach fließen in die Berechnung die persönlichen Urlaubsentgelte
der letzten drei Beschäftigungsjahre, die
Zeit der Beschäftigung bei der DB AG und
der Sockelbetrag zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des Rentenbeginns ein.
Die DB AG führt alle Aufgaben in eigener
Regie durch.
Wo beantrage ich die Rente?
Renten nach dem ZVersTV werden ohne
Ausnahme nur auf Antrag gewährt. Mit
dem gleichen Antrag stellt man auch
den Antrag auf Leistung aus dem Betriebsrentenzuschusstarifvertrag.
Anträge können mittels Vordrucken der
DB AG, die bei den personalführenden
Stellen vorrätig sind, gestellt und abgegeben werden. Weiter besteht die Möglichkeit, sich an die Zentrale Stelle für
ZVersTV-Angelegenheiten der DB AG in
Berlin zu wenden. Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten. siehe Rufnummern
und Anschriften
Was sagt mein Rentenbescheid
bzw. die Mitteilung über die
Anpassung aus?
Mit dem Rentenbescheid erhalten Rentner eine Berechnung ihrer Ansprüche
und Informationen zu Daten, die in die
Berechnung eingeflossen sind. Über die
im dreijährigen Rhythmus stattfindende
Anpassung wird mittels Mitteilung informiert. Wir empfehlen, Bescheide bzw.
Anpassungsmitteilungen sofort nach
Zustellung zu prüfen und bei Unrichtigkeit binnen vier Wochen Einspruch
einzulegen. siehe Widerspruch, Einspruch
oder Klage!
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Wer erteilt Auskunft und Beratung?
Die Versichertensprecher sowie die
Zentrale Stelle für ZVersTV-Angelegenheiten der DB AG in Berlin beantworten
individuelle Fragen. siehe Rufnummern
und Anschriften
Altersversorgung der
Deutschen Reichsbahn – AVDR
Die Altersversorgung der Deutschen
Reichsbahn - AVDR wurde bei der Rentenüberleitung zum 01.01.1992 in die
gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die EVG hat - in politischen Verhandlungen und beim Bundesverfassungsgericht - teilweise Verbesserungen
erreicht.
Auf Klagen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hat das Bundessozialgericht, das BVerfG und das
Bundesarbeitsgericht entschieden, dass
der Gesetzgeber die Rentenansprüche/anwartschaften des Beitrittsgebiets
durch einheitliche, ausschließlich aus der
gesetzlichen Rentenversicherung stammende Versorgungsleistung ersetzen
durfte. Da die AVDR bereits in der DDR nur
einen einheitlichen Rentenanspruch bewirkte, ergebe sich schon aus dem Grund
der Verhältnismäßigkeit kein Anspruch
auf eine Zusatzrente. Da damit ein weiterer juristischer Weg ausgeschlossen ist,
hat die EVG bereits 2011 die Einführung
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des Betriebsrentenzuschusstarifvertrages mit dem Arbeitgeber verhandelt.
Der Betriebsrentenzuschusstarifvertrag
sichert eine Verbesserung der Leistung
aus dem ZVersTV auf 75,- € zu. Der Gewerkschaftstag 2012 hat den Beschluss
gefasst, diesen Zuschuss in den folgenden Tarifverhandlungen zu verbessern.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG wird auf Grund der jetzigen
Sachlage keine weiteren juristischen
Schritte mehr einleiten.
Alterseinkünftegesetz
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der
Gesetzgeber, beginnend mit dem Jahr
2005, grundlegend die Besteuerung von
Alterseinkünften neu geregelt. Danach
sind alle Einkommen, die ein Rentner
oder Pensionär bezieht, im Grundsatz
steuerpflichtig.
Wer entscheidet darüber, ob ich
eine Steuererklärung abgeben muss?
Die Träger der Altersversorgungen, z.
B. die gesetzliche Rentenversicherung,
die betriebliche Altersversorgung (Abt.
B, ZVersTV), das Bundeseisenbahnvermögen, private Renten-Versicherungen,
sind nach dem vorgenannten Gesetz
verpflichtet, jährlich die Einkommen
aus dem vergangenen Jahr den Finanzbehörden mitzuteilen. Ob eine Einkommenssteuererklärung abgegeben wer-
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den muss oder nicht, ist im Einzelfall zu
prüfen. Ggf. gibt auch das Wohnstättenfinanzamt Auskunft.
Welche meiner Einkünfte sind
maßgebend?
Ob es zu einer Steuerzahlung kommt
oder nicht, hängt aber im Wesentlichen
davon ab, ob neben Renten und Pensionen weitere Einkünfte erzielt werden.
So kann beispielsweise die Rente oder
Pension durchaus steuerfrei sein, weil
der Eingangssteuersatz nicht erreicht
wird oder die Freibeträge eine Steuerzahlung vermeiden. Werden jedoch
auch Betriebs- und/oder Privatrenten,
Miet-, Pacht- oder Kapitaleinkünfte erzielt, kann dies unter Umständen zu
einer steuerlichen Veranlagung führen.
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Wie ist das bei
umlagefinanzierte Betriebsrenten?
Gemäß dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) kommt es zu keiner nachgelagerten Besteuerung (Versteuerung nach
Auszahlung der Rente) von rein umlagefinanzierten Betriebsrenten, wie der
Renten-Zusatzversicherung
ehemals
Abt. B.
Warum ist das hier anders?
Solche Betriebsrenten werden im sogenannten Umlageverfahren durch den
Arbeitgeber und mit einer Eigenbeteiligung des Versicherten finanziert. Die
Aufwendungen des Arbeitgebers gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn des
Beschäftigten und unterliegen der Pauschalversteuerung nach § 40 b Einkommensteuergesetz (EStG).
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Hinzuverdienst bei Rente
und Pension
Sind diese überhaupt zu versteuern?
Ja, diese Renten werden somit wie bisher vorgelagert, also während der Erwerbstätigkeit besteuert. Unabhängig
davon ist der sogenannte Ertragsanteil
der Betriebsrente weiterhin zu versteuern. Der Ertragsanteil richtet sich nach
dem Rentenbeginn.
Wer gibt Rat und Hilfe
Hinsichtlich der steuerrechtlichen Fragen empfehlen wir, bei Steuerberatern
Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Diese erheben für ihre Leistungen festgelegte Gebühren. Rat und Hilfe sowie
Rechtsschutz durch die EVG kann beim
Steuerrecht nicht gewährt werden.
Renten
Mit Ausnahme der Regelaltersrente
sind bei Altersrenten und bei Renten
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Hinzuverdienstgrenzen zu beachten,
die für die jeweiligen Rentenarten unterschiedlich hoch sind. Sie werden jährlich
angepasst. Grundsätzlich ist ein zweimaliges Überschreiten um einen Betrag
bis zur Höhe der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze (sogenannte „doppelte
Hinzuverdienstgrenze“) im Laufe eines
Kalenderjahres zulässig. Davon profitiert
beispielsweise Jener, dessen Arbeitgeber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zahlt
oder erbrachte Überstunden vergütet.
Pensionen
Analoge Regelungen gelten für einen
Hinzuverdienst beim Bezug von Ruhestandsbezügen. Wieviel individuell hinzu verdient werden kann, richtet sich
nach den persönlichen Verhältnissen
des Pensionisten und kann beim BEV
bzw. dem früheren Dienstherren erfragt
werden.
Auskunft und Beratung
Auf Anfrage informieren die Rentenversicherungsträger bzw. der Träger der
Pension gerne über die individuell maßgebenden Hinzuverdienstgrenzen sowie über die Möglichkeit, diese Grenzen
zulässig zu überschreiten.
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Fahrvergünstigung
Welche Regelungen gelten für Rentner und Pensionäre?
Was gilt für fahrvergünstigungsberechtigte Rentner und Pensionäre des
BEV bzw. zugewiesene Beamte im Ruhestand?
Aufgrund steuerrechtlicher Veränderungen wurden verbindliche Regelungen
notwendig, die die Bahngewerkschaften im Jahr 2004 im Konzern-Fahrvergünstigungs-Tarifvertrag – KonzernFahrvergTV – mit der DB AG vereinbart
haben. Diese Regelungen finden auch
für Fahrvergünstigungsberechtigte des
BEV Anwendung.
Hierzu zählen alle Rentner, Vorruheständler und Pensionäre, die bis
04.01.1994 von der DB bzw. DR in den
Ruhestand gegangen sind. Sie werden
durch das BEV betreut, durch das sie
ihren Berechtigungsausweis erhalten.
Ebenso gehören die ehemaligen zur DB
AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamten zu dem Personenkreis, die durch
das BEV betreut werden.
Welche Regelung gilt für ehemalige
Beschäftigte der DB AG?
Für alle gelten die Fahrvergünstigungsregelungen der DB AG, für die ehemaligen Beschäftigten gleichermaßen entsprechend der Übereinkunft zwischen
dem BMF und BMVBS. Dazu erfolgt jeweils eine Leistungs- und Abrechnungsvereinbarung des BEV mit der DB Vertrieb GmbH.
Im KonzernFahrvergTV ist der Anspruch
auf Fahrvergünstigungen für ehemalige
Arbeitnehmer der DB AG und ihrer Familienangehörigen geregelt. Dies betrifft
sowohl alle Arbeitnehmer, die seit dem
13.06.2004 in Rente gingen, als auch die
Kolleginnen und Kollegen, die nach dem
31.12.1993 als Beschäftigte bei der DB
AG in Rente oder Vorruhestand gegangen sind und am 12.06.2004 einen Anspruch auf Fahrvergünstigungen hatten.
Welche Regelungen gelten für
Vorruheständler?
Ehemalige Beschäftigte im Vorruhestand erhalten Fahrvergünstigungen
wie Rentner/Ruhestandsbeamte. Die
Besteuerung erfolgt wie bei ehemaligen
Beschäftigten der DB AG bzw. bei ehemaligen/beurlaubten Beamten zur DB
AG.
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Beamtenversorgung
Welche Fahrvergünstigungen erhält
man bei Altersteilzeit?
Entsprechend den Regelungen des
Vorruhestandstarifvertrages erhalten
Beschäftigte, die eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben, Fahrvergünstigungen wie ein Vollzeitarbeitnehmer. Der Altersteilzeitbeschäftigte,
der aus dem Arbeitsverhältnis mit der
DB AG ausscheidet und zwischen dem
Zeitpunkt des Ausscheidens und dem
Bezug der Versichertenrente kein neues Beschäftigungsverhältnis begründet,
erhält Fahrvergünstigungen für sich und
seine Familienangehörigen unter den
Voraussetzungen und in dem Umfang
wie Beschäftigte. Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 des Sozialgesetzbuches IV ist für die Gewährung
von Fahrvergünstigungen unschädlich.
Wo kann ich weitere Informationen
nachlesen?
Im BFW-Ratgeber “Fahrvergünstigungen“ sind alle relevanten Einzelheiten
ausführlich beschrieben. Den Ratgeber
gibt’s bei den Geschäftsstellen und örtlichen Stellen. Über aktuelle Neuerungen informieren wir in der „imtakt“. Die
DB AG bzw. das BEV unterrichten ihre
Fahrvergünstigungsberechtigten durch
persönliche Informationsbriefe.
Rechtsgrundlage für das Versorgungsrecht der Beamten ist das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Hier
sind die Voraussetzungen für den Versorgungsanspruch und dessen Höhe
geregelt. Der Gesetzgeber nahm mit
dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz
(DNeuG) auch eine Übertragung von Regelungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungsrecht
des Bundes vor.
Die nachfolgenden kurzgefassten Informationen stellen nur einen allgemeinen
Überblick zum Versorgungsrecht dar.
Nähere Auskünfte erteilen die Versorgungsgruppen bei den BEV Dienststellen. Zudem hat jeder Beamte Anspruch
auf Erteilung einer Versorgungsauskunft
ohne Angabe von Gründen, ein formloser Antrag an die zuständige Versorgungsbehörde (BEV Dienststelle) genügt.
Der Nachvollzug von Rentenmaßnahmen aus Gründen der vergleichbar gelagerten Problemsituation ist vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 27.
September 2005 (2 BvR 1387/02) grundsätzlich anerkannt worden. Das Gericht
hat im Hinblick auf die Entwicklung der
gesetzlichen Rentenversicherung die
Verringerung des Versorgungsniveaus
für gerechtfertigt erklärt, aber zugleich
die Unterschiedlichkeit der Alterssicherungssysteme hervorgehoben.
26
Welche Arten der Versorgung gibt es?
Das BeamtVG unterscheidet nach
y Ruhegehalt
y Unfallruhegehalt
y Hinterbliebenenversorgung
Wann entsteht mein
Versorgungsanspruch?
Ein Versorgungsanspruch entsteht,
y wenn der Beamte eine Dienstzeit von
mindestens fünf Jahren erbracht hat,
y mit Erreichen der Regelaltersgrenze
(65 Jahre + x Monate, s. § 51 BBG, derzeit gelten Übergangsregelungen),
y bei vorzeitiger Zurruhesetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit,
y bei Zurruhesetzung mit Erreichen der
Antragsaltersgrenze von 63 Jahren
(bei Schwerbehinderten künftig mit
62 Jahren, es gelten Übergangsregelungen).
Wonach richtet sich die Höhe meines
Ruhegehaltes?
Grundlagen sind die ruhegehaltfähige
Dienstzeit und die ruhegehaltfähigen
Dienstbezüge. Das Ruhegehalt beträgt
für jedes Jahr der ruhegehaltfähigen
Dienstzeit 1,79375 der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch
höchstens 71,75 %. Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
dieser Prozentsatz stufenweise von 75%
auf einen Höchstsatz von 71,75 % abgesenkt.
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind:
y Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe des Beamten, wenn diese
mindestens zwei Jahre bezogen wurde.
y der Familienzuschlag Stufe 1 bei verheirateten Beamten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften,
y sonstige Dienstbezüge, die nach dem
Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet werden, sind z.B. die
Amtszulage.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Wann gelten die “Alt- und
Neu-Regelungen“?
Das Beamtenversorgungsrecht wurde in
den letzten Jahren mehrfach verändert.
Dabei wurde eine wesentliche Änderung durch die Versorgungsreform im
Jahr 1991 herbeigeführt.
Die frühere Regelung dass nach 35
Dienstjahren der Höchstsatz von 75 %
durch das stufenweise Ansteigen erreicht wurde, wurde damals durch die
Einführung eines linearen Prozentsatzes (1,875) abgelöst. Für die vor dem
31.12.1991 vorhandenen Beamten galten Übergangsregelungen.
27
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz
2001 (VersÄndG 2001) wurde dann die
Absenkung des Höchstruhegehaltsatzes
auf 71,75 % festgesetzt. Hiergegen hatte
die EVG - bzw. die Quellgewerkschaften
- gemeinsam mit dem DGB Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Mit Urteil vom 29.09.2005 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetzesänderung
erklärt. Der Höchstversorgungssatz von
71,75 % ist damit nach 40 Dienstjahren erreicht. Die Absenkung von 75 auf
71,75 % erfolgte schrittweise über acht
lineare Besoldungs- und Versorgungsanpassungen.
28
Wann muss ich mit einem
Versorgungsabschlag rechnen?
y Bei einer vorzeitigen Zurruhesetzung
auf Grund von Dienstunfähigkeit und
auf Antrag wegen Schwerbehinderung wird pro Jahr ein Versorgungsabschlag von 3,6 %, höchstens jedoch 10,8 % berechnet;
y bei Zurruhesetzung auf Antrag mit
der allgemeinen Antragsaltersgrenze des 63. Lebensjahres wird pro Jahr
ein Versorgungsabschlag von 3,6 %
vor Erreichen der Regelaltersgrenze
berechnet (max. 14,4 % im Jahr 2027).
y Die Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderten war bisher auf das 60.
und wird künftig auf das 62. Lebensjahr begrenzt.
y Beamte können eine Versorgungsauskunft ohne Angabe von Gründen
mit einem formlosen Antrag bei der
zuständigen Versorgungsbehörde
(BEV Dienststelle) einholen.
Gibt es Einschränkungen bei meinen
Ansprüchen aus Rente und Versorgung?
Versorgungsbezüge werden neben
Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen nur bis zum Erreichen bestimmter Höchstgrenzen gezahlt.
Dies regelt § 55 BeamtVG, den wir leider so akzeptieren müssen, denn das
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Bundesverfassungsgericht entschied
im Zuge von Klageverfahren bereits im
Jahr 1987 für den Gesetzgeber. Die Bestimmungen des § 55 BeamtVG sollen
sicherstellen, dass Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Ruhegehalt und
Rente versorgungsrechtlich so gestellt
sein sollen wie Versorgungsempfänger,
die ihr gesamtes Berufsleben im Beamtenverhältnis verbracht haben und damit lediglich Anspruch auf Ruhegehalt
haben.
Gibt es Rechtsmittel, wenn die
Berechnungen falsch sind?
Gegen die Entscheidungen des BEV
können Rechtsmittel in Form von Widersprüchen oder Klagen eingereicht werden. siehe Widerspruch, Einspruch oder
Klage!
Gesetzliche
Krankenversicherung
Wer ist versichert?
Im Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die soziale Absicherung im Krankheitsfall wie
folgt für alle Bürgerinnen und Bürger
geregelt: Die Krankenversicherung als
Solidargemeinschaft hat die Aufgabe,
die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren
Gesundheitszustand zu bessern.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch
eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an
gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen
sowie durch aktive Mitwirkung an der
Krankenbehandlung und Rehabilitation
dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden
oder ihre Folgen zu überwinden.
Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung
und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
Die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) wird über die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.
Die Arbeitgeber zahlen 7,3%.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5
Prozent. Der Arbeitnehmer zahlt mit
8,2% dabei den höheren Beitrag, da er
allein den Sonderbeitrag in Höhe von
0,9 Prozent leistet. Im Bereich des Bahnkonzerns ist der zuständige Krankenversicherungsträger die BAHN-BKK.
Welche Leistungen erbringt
die BAHN-BKK?
Die BAHN-BKK bietet allen Versicherten
einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Rentnerinnen und Rentner haben den gleichen Anspruch auf
alle Leistungen wie die Versicherten,
die in einem Beschäftigungsverhältnis
stehen. Die Leistungen umfassen die
29
ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
die Versorgung mit Medikamenten, mit
Heil- und Hilfsmitteln, die notwendige
Behandlung im Krankenhaus oder eine
Kurmaßnahme. Die BAHN-BKK bietet
eine umfangreiche Leistungspalette sowohl zur Prävention als auch zur Rehabilitation.
Welche Leistungen muss
ich zusätzlich versichern?
Die Gesundheitsreformen in den letzten
Jahren haben eine Vielfalt von Leistungen eingeschränkt. Deshalb bieten alle
gesetzlichen Krankenversicherungen zusätzliche Leistungen zur Ergänzung des
gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes an.
Dazu zählen z. B. Zusatzversicherungen
für Zahnersatz, Sehhilfen, Auslandskrankenschutz, homöopathische und anthroposophische Behandlungsmethoden,
freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung sowie Zweibettzimmer und
eine Krankenzusatzversicherung für alle
ab dem 66. Lebensjahr. Darüber hinaus
können Versicherte eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Wie hoch sind meine
Eigenbeteiligung für Zuzahlungen?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneiund Verbandsmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % des Preises, jedoch min-
30
destens 5,00 € und maximal 10,00 € pro
Mittel. Bei Heilmitteln und häuslicher
Krankenpflege beträgt die Zuzahlung
ebenso 10 % der Kosten des Mittels,
zuzüglich 10,00 € je Verordnung bei
häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage
pro Kalenderjahr begrenzt. Bei Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl)
jedoch mindestens 5,00 € und maximal
10,00 €. Im Krankenhaus beträgt die
Zuzahlung 10,00 € pro Tag, allerdings
begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Bei der stationären Vorsorge und Rehabilitation beträgt die Zuzahlung 10,00 €
pro Tag, bei Anschlussheilbehandlung
(AHB) ebenfalls begrenzt auf 28 Tage. Bei
medizinischer Rehabilitation für Mütter
und Väter beträgt die Zuzahlung 10,00
€ pro Tag. Die Praxisgebühr in Höhe von
10 Euro pro Quartal für den erstmaligen
Arztbesuch wurde zum 1. Januar 2013
abgeschafft.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Welche Möglichkeiten habe ich,
Zuzahlungen zu umgehen?
Es lohnt sich, den Arzt bzw. Apotheker
nach preisgünstigen Arzneimittelpräparaten und bestehenden Rabattverträgen mit den jeweiligen Krankenkassen
zu fragen, denn die Höhe der Zuzahlung
für rezeptpflichtige Arzneimittel ist abhängig vom Preis, d. h., je preiswerter
das Arzneimittel, desto geringer die
Zuzahlung! Auch die Nutzung von Versandapotheken kann sich auszahlen.
Tipp: Überall, wo Zuzahlungen zu leisten
sind, sollte man sich Zuzahlungsbelege
ausstellen lassen, um ggf. zum Jahresende von der Härtefallregelung zu profitieren. Diese besagt, dass kein Versicherter
in einem Kalenderjahr mehr als 2 % seines Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten muss. Für
chronisch kranke Menschen gilt eine
Grenze von 1 % des Bruttoeinkommens
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
31
Freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag
grundsätzlich selbst. Sie erhalten jedoch
vom Rentenversicherungsträger einen
Zuschuss zu den aus der Rente zu zahlenden Beiträgen.
zum Lebensunterhalt. Bei Beziehern von
ALG II, Hartz IV und Sozialhilfe gilt der
Regelsatz des Haushaltsvorstandes als
Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.
Für welche Renten und Zusatzversorgungen muss ich Beitrag zahlen?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wurden zum 01.01.2011
von 14,9 auf 15,5 % erhöht, somit zahlen
versicherungspflichtige Rentnerinnen
und Rentnern 8,2 % ihrer Rente als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitragsbemessung werden
nacheinander der Zahlbetrag der Rente,
der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge
und etwaige Arbeitseinkommen, die die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Mitglieds bestimmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu Grunde gelegt.
Versorgungsbezüge, unabhängig davon, ob sie laufend oder einmalig gezahlt werden, sind als der Rente vergleichbare Einnahmen beitragspflichtig,
soweit sie auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung
erzielt werden und wenn sie auf eine
frühere Erwerbstätigkeit des Versorgungsempfängers zurückzuführen sind.
Dazu zählen u.a. Versorgungsbezüge
aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung
nach beamtenrechtlichen Vorschriften
oder Grundsätzen. Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde der Beitragssatz für
Versorgungsbezüge Pflichtversicherter
vom halben auf den vollen allgemeinen
Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse angehoben.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
32
Gesetzliche Pflegeversicherung
Welche unterschiedlichen
Pflegestufen gibt es?
Welche Leistungen erbringt die
Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung ist für die
meisten Bürger neben Renten-, Kranken-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung die
5. Säule der Sozialversicherung. Rund 80
Mio. Bürgerinnen und Bürger haben einen Versicherungsschutz bei häuslicher
und auch bei stationärer Pflege. Jeder
ist dort pflegeversichert, wo auch Krankenversicherungsschutz besteht. Die
Um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung tragen, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen festgelegt:
Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig
Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig
Die Leistungen werden als Geld- und/
oder Sachleistungen mit folgenden monatlichen Beträgen (in Euro) erbracht:
Pflegestufe Pflegegeld
ambulante
Pflegesachleistung
stationäre
Pflege
Stufe I
235 €
450 €
1023 €
Stufe II
440 €
1100 €
1279 €
Stufe III*
700 €
1550 €
1550 €
* Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten/stationären Bereich in Höhe von 1918
Euro monatlich bleibt unberührt.
gesetzliche Pflegeversicherung erbringt
Leistungen in der häuslichen Pflege und
in der stationären Pflege.
Ab 2015 sollen die Pflegesätze im dreijährigen Rhythmus an die Preissteigerung angepasst werden.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Seit 1. Januar 2013 erhalten dementiell
erkrankte Pflegebedürftige der Pflegestufen I und II in häuslicher Pflege erhöhte Geld- und Sachleistungen. Für die
sogenannte Pflegestufe 0 gilt dies gleichermaßen. (Angabe der monatlichen
Beträge in Euro):
33
Kann ich Widerspruch gegen
Leistungsbescheide einlegen?
Es kann Widerspruch gegen einen Leistungsbescheid zur Pflegeversicherung
eingelegt werden. Zuständig ist die je-
Pflegestufe
Pflegegeld
ambulante Pflegesachleistung
Stufe 0
120 €
225 €
Stufe I
305 €
665 €
Stufe II
525 €
1250 €
Zur Pflegestufe 0 wird gezählt, wer laut
Gesetz nicht „pflegebedürftig“ ist, aber
in seiner Alltagskompetenz bereits eingeschränkt.
weilige Widerspruchsstelle der Pflegekasse.
Für welche Renten und Zusatzversorgungen muss ich Beitrag zahlen?
Wie werden Pflegeleistungen
beantragt?
Die Leistungen der Pflegeversicherung
sind von einer Antragstellung abhängig. Antragsberechtigt ist der Pflegebedürftige oder sein Bevollmächtigter.
Der Antrag ist formlos an die zuständige Pflegekasse zu richten, bei der der
Antragsteller versichert ist. Zur Erleichterung der Antragstellung haben die
einzelnen Pflegekassen Formulare entwickelt. (Pflegekasse ist in der Regel die
Krankenkasse des Versicherten.)
Die Beiträge zur Pflegeversicherung
richten sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen (Lohn, Gehalt, Rente
etc.) der Mitglieder. Der allgemeine Beitragssatz beträgt seit Januar 2013 2,05 %
(Anhebung um 0,1 Prozentpunkte). Kinderlose Beitragszahler (geboren nach
1939, mindestens 23 Jahre alt) werden
mit 2,3 Prozent belastet. Seit dem Jahr
2004 müssen die Rentnerinnen/Rentner
ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in
voller Höhe allein zahlen. Der Rentenversicherungsträger beteiligt sich nicht.
34
Krankenversorgung der
Bundesbahnbeamten - KVB
Nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit als Beamte haben Versorgungsempfänger gegenüber ihrem Dienstherrn
gemäß § 79 Bundesbeamtengesetz
(BBG) weiterhin Anspruch auf Fürsorge
im Krankheitsfall. Er wird für Beamte und
Versorgungsempfänger durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) erfüllt.
Wer bestimmt die Leistungen, die
ich im Krankheitsfall erhalte?
Maßgeblich für die Leistungen der KVB
sind Satzung und Tarif, die von den
Selbstverwaltungsorganen der KVB
(Vertreterversammlung und Vorstand)
beschlossen werden.
Wie finanziert die KVB ihre
Ausgaben?
Ihre Ausgaben finanziert die KVB im Wesentlichen aus zwei Quellen:
y dem beihilfeentsprechenden Zuschuss des BEV und
y den Beiträgen der Mitglieder.
Ist die KVB - Mitgliedschaft ein
Vorteil für mich?
Die beamtenrechtliche Fürsorge ist
dabei, trotz einiger systembedingter
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Unterschiede zwischen den Beihilfevorschriften und dem Regelwerk, der KVB
gleichwertig. Die durch die KVB in sinnvoller Weise praktizierte Verbindung der
beiden Elemente
y beamtenrechtliche Fürsorge des Dienstherrn und
y eigene Vorsorge des Beamten
gewährleistet den Eisenbahnern viele
Vorteile gegenüber dem ansonsten bestehenden zweigliedrigen System Beihilfe und private Krankenversicherung.
Neue Beamte, die diesen speziellen Fürsorgeanspruch, wie er durch die KVB
vermittelt wird, erwerben können, wird
es aus naheliegenden Gründen nicht
mehr geben.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Wie ist die KVB rechtlich abgesichert?
Die EVG hat sich bei der Abfassung der
Bahnreformgesetze für eine Absicherung und Weiterführung dieser für die
beamteten Eisenbahnerinnen und Eisenbahner bedeutungsvollen Sozialeinrichtung engagiert. Dies konnte mit
den im Eisenbahnneuordnungsgesetz
(ENeuOG) festgelegten Regelungen erreicht werden.
So ist in Artikel 1 § 14 Abs. 1 ENeuOG
gesetzlich bestimmt, dass die KVB zum
31.12.1993 zwar in ihrem Bestand geschlossen wurde, jedoch mit dem Ziel
der Abwicklung in der bestehenden
Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes nach Maßgabe von
Satzung und Tarif weitergeführt wird.
35
Damit ist der Fortbestand der KVB auf
der Grundlage bestehender Strukturen
für die absehbare Zukunft (bis es keine
fürsorgeberechtigte Beschäftigten bzw.
Versorgungsempfänger der Bahnen
mehr gibt) gesetzlich gesichert.
Muss ich durch die Bestandsschließung höhere Mitgliedsbeiträge
zahlen?
Nein! Um die Folgen der Schließung des
Mitgliederbestandes und die daraus
entstehende „Kündigung des Generationenvertrages“ auszuräumen und eine
künftige Überbelastung der verbleibenden KVB-Mitglieder zu verhindern, hat
sich die EVG für eine am Verursacherprinzip orientierte Ausgleichsregelung
eingesetzt. Dadurch konnten im § 14
36
ENeuOG konkrete Festlegungen zu einer Begrenzung des Beitragsanstiegs
erreicht werden. Bedeutend ist dabei,
dass der Bund für die sich aus dem Mitgliederrückgang und den Verschlechterungen der Altersstruktur ergebenden
Belastungen aufkommt und der KVBBeitrag nach oben durch den für Rentner
der Bahn-Betriebskrankenkasse jeweils
maßgeblichen Beitragssatz begrenzt ist.
Für den ggf. über diese Grenze hinausgehenden Finanzierungsbedarf muss
gemäß Artikel 1 § 14 Abs. 2 ENeuOG der
Bund aufkommen.
Welche Leistungen bietet
mir die KVB?
Die KVB erstattet ihren Mitgliedern Aufwendungen bei Krankheits-, Geburtsund Todesfällen sowie bei Maßnahmen
zur Früherkennung von Krankheiten
nach Maßgabe von Satzung und Tarif.
Die KVB-Satzung, wie auch der KVB-Tarif
wurde allen Mitgliedern persönlich zugestellt. Sie können außerdem bei den
BEV-Dienststellen eingesehen werden.
Alle Leistungen werden in der Regel nur
auf Antrag und unter Vorlage der Originalrechnungen bzw. Belege erbracht
(Ausnahmen gelten z.B. bei stationärer
Krankenhausbehandlung).
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Was tue ich, wenn ich mit Entscheidungen der KVB nicht einverstanden bin?
Bei Zweifeln über die Erstattungsfähigkeit außergewöhnlicher oder aufwendiger Behandlungsverfahren bzw.
Heil- und Hilfsmittel ist vor deren Inanspruchnahme eine Abklärung mit
der zuständigen KVB-Bezirksleitung
zu empfehlen. Sollte es dennoch dazu
kommen, dass zwischen dem Mitglied
und der KVB unterschiedliche Auffassungen über die richtige Erstattung einer beantragten Leistung oder die Auslegung von Satzung und Tarif der KVB
nicht bereinigt werden können, steht jedem KVB-Mitglied die Möglichkeit offen,
den in § 32 der KVB-Satzung festgelegten Beschwerdeweg zu nutzen. Klagen
gegen Entscheidungen der KVB sind
allerdings erst möglich, wenn der KVBVorstand abschließend entschieden hat
und ein entsprechender Bescheid erteilt
wurde.
Wer ist mein Ansprechpartner bei
Tarif und Satzungsfragen?
Bei Auskunfts- und Beratungsbedarf ist
die zuständige KVB-Bezirksleitung der
richtige Adressat.
Wie lautet meine Mitgliedsnummer?
_________________________________
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Wo befindet sich meine
KVB-Bezirksleitung?
_________________________________
37
Die Höhe des jeweiligen Versicherungsbeitrages wird von der GPV festgesetzt
und den Mitgliedern in einem Versicherungsschein mitgeteilt.
_________________________________
(Anschrift und Rufnummer siehe ab Seite 80)
Pflegeversicherung für
Mitglieder der KVB
Aufgrund der im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vom Gesetzgeber festgelegten Vorgaben konnte das Ziel, den
Mitgliedern der KVB die Leistungen für
Krankheit und Pflege aus einer Hand anzubieten, nur im Zusammenwirken mit
einer vom Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen eigens
zu diesem Zweck gegründeten „Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der Pflegeversicherung“ (GPV) realisiert werden.
Während der eigentliche Versicherungsvertrag also mit diesem privatrechtlichen
Unternehmen abgeschlossen wird, sind
die Bezirksleitungen der KVB im Auftrag
der GPV gegenüber den Versicherten für
die Bearbeitung aller Beitrags- und Leistungsfragen zuständig.
Wer bestimmt meinen Beitrag
zur Pflegeversicherung?
Kann ich auch zu einer anderen
Pflegeversicherung wechseln?
Zwar besteht für die Mitglieder der KVB
das „Wahlrecht“, sich nicht bei der GPV,
sondern bei einem anderen privaten
Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko „Pflege“ abzusichern, der
Weg in die - besonders bei geringeren
Einkommen günstigere - soziale Pflegeversicherung wurde vom Gesetzgeber
jedoch nur für die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse zugelassen.
Wo bekomme ich Informationen
zu meiner Pflegeversicherung?
KVB-Mitglieder können sich in allen
Beitrags- und Leistungsfragen an ihre
jeweils zuständige KVB-Bezirksleitung
wenden. Wer eine andere private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, muss
sich bei versicherungsrechtlichen Fragen
an das jeweilige Versicherungsunternehmen wenden. Die KVB ist in diesen Fällen
im Auftrag des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) lediglich für Leistungen zuständig, die Versorgungsempfängern des
BEV nach dem Beihilferecht zustehen.
38
Wann kann ich Leistungen meiner
Pflegeversicherung in Anspruch
nehmen?
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz können erst gewährt
werden, wenn zuvor durch den medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (Fa. MEDICPROOF) ein
Pflegegutachten erstellt wurde und
demnach Pflegebedürftigkeit im Sinne
des SGB XI anerkannt wurde. Für KVBMitglieder wird diese Begutachtung bei
erstmaliger Beantragung einer Pflegeversicherungsleistung durch die KVBBezirksleitung veranlasst.
Was muss ich nach der Einstufung
in eine Pflegstufe tun?
Ergibt sich aus dem Gutachten die Einstufung in eine der drei gesetzlich festgelegten Pflegestufen, gelten für die
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
weitere Erstattung von Pflegeleistungen
durch die KVB folgende wesentliche Verfahrensregeln:
Leistungen der Pflegeversicherung
sind mit dem üblichen Vordruck „KVBErstattungsantrag“ zu beantragen, und
zwar möglichst mit einem gesonderten Antrag. Dieser muss vom Mitglied
auf der Vorderseite deutlich sichtbar
mit einem „P“ gekennzeichnet werden.
Werden mit dem selben Antragsformular auch andere KVB-Tarifleistungen
beantragt, kann dies zu Verzögerungen
führen, da die Bearbeitung in der KVBBezirksleitung getrennt erfolgt. Wurde
ausschließlich die Zahlung von „Pflegegeld“ beantragt, wird dies automatisch
am ersten Werktag jedes Folgemonats
gezahlt. Es genügt demnach eine einmalige Antragstellung. Nur wenn sich
die Anspruchsvoraussetzungen ändern
- z.B. weil der Pflegebedürftige stationär
in ein Krankenhaus aufgenommen wird
oder bei dessen Tod - muss eine entspre-
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
39
nach HGB 6 Jahre), bei der KVB-Bezirksleitung.
Wie kann meine Pflegeperson ihren
Rentenanspruch sicherstellen?
chende Mitteilung an die zuständige
KVB-Bezirksleitung erfolgen.
Bei der Beantragung von sogenannten
„Kombinationsleistungen“ wird durch
die KVB-Bezirksleitung, anhand der eingereichten Rechnungen, das für das
Mitglied jeweils günstigste Aufteilungsverhältnis ermittelt und somit der bestmögliche Zuschuss zusammen mit dem
Erstattungsbetrag für die häusliche Pflegehilfe ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn
das Mitglied nur „Pflegegeld“ beantragt
hat, später aber Rechnungen für die Inanspruchnahme einer Berufspflegekraft
eingereicht werden, d.h. ein Wechsel zur
Kombinationsleistung gewünscht wird.
Zur Information der Mitglieder wird jeder Erstattungsmitteilung - ausgenommen bei automatischer Zahlung des
Pflegegeldes - ein Verzeichnis der nach
LT-Nummern gewährten Leistungen
beigefügt. Vorgelegte Rechnungen und
Belege verbleiben, aufgrund gesetzlich
festgelegter Aufbewahrungsfristen (z.B.
Die nach dem Pflegeversicherungsgesetz
vorgesehene Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die Pflegepersonen muss besonders beantragt werden.
Diese Anträge, die ggf. einen späteren
Rentenanspruch der jeweiligen Pflegeperson begründen, werden durch die
KVB-Bezirksleitung an die KVB-Hauptverwaltung weitergereicht und dort zentral
bearbeitet. KVB-Mitglieder, die erstmals
eine Pflegeleistung beantragen, werden
über diese Regelungen durch ein besonderes Mitteilungsblatt der KVB informiert.
Anschrift und Rufnummer siehe KVB-Bezirksleitungen ab Seite 80.
Widerspruch, Einspruch oder Klage
Wie kann ich gegen die Entscheidungen vorgehen?
Gesetzliche
Versicherungsträger und BEV
Gegen die Entscheidungen der gesetzlichen Versicherungsträger, der KVB sowie des BEV kann binnen bestimmter
Fristen, die jeweils aus dem Bescheid
(Rechtsbehelf) ersichtlich sind, Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist nur
dann wirkungsvoll, wenn er entsprechend begründet wird.
40
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
RZV KBS ehemals BVA Abt. B
Ebenso kann bei Leistungen aus der RZV
KBS Einspruch eingelegt werden. Auch
hierzu findet man in den Bescheiden
entsprechende Hinweise (Rechtsbehelf), der nach den gleichen Regularien
zu erfolgen hat wie ein Widerspruch.
lichen Hand, zu denen die Eisenbahnunfallkasse (EUK) gehört. Das Sozialgesetzbuch (SGB VII) regelt die gesetzliche
Unfallversicherung.
Klage
Gegen die Entscheidungen der Widerspruchsstellen bzw. Einspruchsstellen
kann unter Wahrung bestimmter Fristen, die aus den Widerspruchs- bzw.
Einspruchsbescheiden ersichtlich sind,
Klage beim jeweils im Widerspruchsbzw. Einspruchsbescheid angegebenen
Gericht eingereicht werde.
Die jeweils zuständigen UV-Träger sind
verantwortlich für
y Prävention (Gesundheitsförderung,
Unfallverhütung u.a.),
y Rehabilitation (medizinische, berufliche und soziale Reha) sowie
y Entschädigung (finanzielle Unterstützungsleistungen)
ZVersTV
Sofern die Berechnung der Rente nach
dem ZVersTV unrichtig ist und keine Abhilfe geschaffen werden kann, ist das für
den Arbeitnehmer/Rentner zuständige
Arbeitsgericht mittels Klage anzurufen.
Rat und Hilfe
Sowohl bei Widersprüchen als auch bei
Einsprüchen wie auch bei Klagen geben
die EVG-Geschäftsstellen und Versichertensprecher Rat und Hilfe.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gliedern sich in gewerbliche Berufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie
Unfallversicherungsträger der Öffent-
Welche Leistungen werden erbracht?
Unfallverletzter oder infolge Berufskrankheit erkrankter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. besonders
im Gesetz oder Satzung genannter Personen. Dieses solidarische System ermöglicht einen umfassenden Schutz der
Beschäftigten und soziale Absicherung.
Für den einzelnen Beschäftigten entstehen keine Kosten. Solange die Folgen
eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder
einer Berufskrankheit bestehen, trägt
der Unfallversicherungsträger im Rahmen seiner Leistungspflicht die Kosten
der gesamten medizinischen Rehabilitation von der optimierten und schnellen
Erstversorgung bis hin zum vollständigen Abschluss des Heilverfahrens, gegebenenfalls - je nach Schwere der Unfallverletzung oder Berufserkrankung - ein
Leben lang.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Welche Ereignisse sind versichert?
Der Unfallversicherungsschutz erstreckt
sich auf Arbeitsunfälle und Unfälle, welche sich auf dem Weg zu oder von der
Arbeit ereignen sowie auf Berufskrankheiten.
Was sind Arbeitsunfälle?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder
sonst versicherten Tätigkeit erleiden. Als
Unfall wird ein zeitlich begrenztes, von
außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt, definiert.
Was sind Wegeunfälle?
Das sind Unfälle, welche sich auf dem
direkten Weg zur oder von der Arbeit
(versicherten Tätigkeit) ereignen. Hier
gibt es einige Ausnahmeregelungen,
wie z.B. bei Umwegen, die nötig werden,
um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder Fahrten zu einem so
genannten „Dritten Ort“.
Was sind Berufskrankheiten?
Berufskrankheiten sind die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung
in einer Berufskrankheitenliste bezeich-
41
neten Krankheiten, die Versicherte
infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Als Berufskrankheit werden bestimmte Erkrankungen anerkannt, die
entstehen, weil die Betroffenen durch
ihre Arbeit überdurchschnittlichen gesundheitsschädigenden Einwirkungen
ausgesetzt sind.
Wissenswertes zur
gesetzlichen Unfallversicherung für Senioren
Wer ist mein zuständiger
Unfallversicherungsträger?
Für Beschäftigte im DB Konzern ist die
Eisenbahnunfallkasse EUK zuständig.
Für Unfälle aus früheren Beschäftigungen bei anderen Unternehmen der jeweilige Unfallversicherungsträger des
Unternehmens, bei dem man den Unfall
erlitten hat oder bei dem eine Berufserkrankung verursacht wurde.
Wie wird die Höhe der
Unfallrente festgestellt?
Die Höhe der Versichertenrente richtet
sich nach dem Grad der Minderung der
Erwerbsfähigkeit und dem spezifischen
Jahresarbeitsverdienst. Sie beginnt,
wenn kein Anspruch auf Verletztengeld
mehr gegeben ist. Bei Tod, infolge des
Versicherungsfalls, gewährt der Unfall-
42
versicherungsträger unter bestimmten
Voraussetzungen
y Sterbegeld und Überführungskosten,
y Hinterbliebenenrente,
y Hinterbliebenenbeihilfe,
y Abfindungen.
Hat sich meine Berufskrankheit oder
Unfallerkrankung verschlimmert?
Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
Berufskrankheit oder eines Unfalles
müssen angezeigt werden. Manche
Krankheiten können noch Jahre nach
Ausscheiden aus dem Berufsleben auftreten. Haben Ärzte den begründeten
Verdacht, dass bei einem Versicherten
eine Berufskrankheit besteht oder die
Verletzung durch einen Unfall entstand,
so haben sie dies dem Träger der Unfallversicherung unverzüglich anzuzeigen.
Dies gilt auch bei einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes. Haben Sie den Verdacht, dass eine solche
Verschlimmerung vorliegt, sprechen Sie
Ihren Arzt darauf an. Nicht immer erkennen Ärzte den Zusammenhang mit einer
Berufskrankheit oder einer Unfallfolge.
Anzeigen dazu können auch beim Unfallversicherungsträger gestellt werden.
Dieser muss dann eigene Ermittlungen
anstellen und einen entsprechenden
Bescheid erteilen.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung
Geistige oder körperliche Gebrechlichkeit kann plötzlich und unerwartet infolge eines Unfalls, eines Herzinfarkts,
einer Operation oder Krankheit eintreten. Diese Ereignisse können dann dazu
führen, dass ein eigenständiges, selbstverantwortliches Handeln sowie das
Treffen sinnvoller Entscheidungen nicht
mehr möglich ist. Für diesen Fall sollte
rechtzeitig Vorsorge getroffen werden.
Dies will gut durchdacht sein.
Wie sorge ich vor?
In diesen Fällen können auch die Familienangehörigen nicht eigenmächtig entscheiden. Ehegatten oder Kinder können nur mit Vollmacht handeln. Hierfür
ist immer eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Für solche Situationen
sollte daher vorgesorgt werden.
Im BFW-Ratgeber „Vorsorgeverfügungen“ des Bildungs- und Förderungswerk
der EVG e.V. sind alle wichtigen Themen
erläutert und Mustererklärungen enthalten.
Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen
halten Broschüren bereit, die hinsichtlich der Themen Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung allgemeine Hinweise geben und auf örtliche Besonderheiten hinweisen bzw. Anschriften und
Rufnummern enthalten, wer zu diesem
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Thema Beratungen durchführt. Sehr zu
empfehlen ist auch ein vom Bayerischen
Ministerium der Justiz herausgegebenes Heft „ Vorsorge für Unfall, Krankheit
und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“.
Wie lautet die Anschrift und Telefonnummer meiner Stadt- und Gemeindeverwaltung?
________________________________
________________________________
________________________________
Wo ist meine Vorsorgevollmacht/
Betreuungsverfügung hinterlegt?
________________________________
________________________________
43
letzten Willen nieder. Ist kein Testament
vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wir empfehlen, bei der Abfassung eines Testaments einen Notar oder
Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Welche Unterschiede gibt es bei
Testamenten?
Man unterscheidet im Wesentlichen
zwischen dem privatschriftlichen Testament und dem notariellen Testament.
Das privatschriftliche Testament muss
„von Anfang bis Ende“ handschriftlich
vom Erblasser geschrieben und unterschrieben werden. In jedem Fall sollte
das Testament das Datum enthalten,
weil spätere Testamente frühere aufheben. Sowohl das privatschriftliche
als auch das notarielle Testament kann
als gemeinschaftliches Testament (von
Ehepaaren) errichtet werden. Ein privatschriftliches Testament kann beim
zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt werden.
________________________________
Testament
Warum wird ein Testament verfasst?
Kein leichtes und einfaches, aber dennoch notwendiges Thema ist die Regelung des Nachlasses. Mit dem Testament legt der Erblasser schriftlich seinen
Beim notariellen Testament muss ein
Notar beauftragt werden. Es wird immer
in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht genommen. Der Widerruf des
notariellen Testaments erfolgt durch
Entnahme aus amtlicher Verwahrung.
Das handschriftliche Testament wird unwirksam durch Vernichtung oder durch
Errichtung eines neuen Testaments. Bei
landwirtschaftlichen Besitzungen ist die
Höfe-Ordnung zu berücksichtigen.
44
Wo liegt mein privates Testament?
(Wohnung, Haus, Safe)
(Mein privatschriftliches Testament
muss ungeöffnet dem Amtsgericht
(Nachlassgericht) in
________________________________
übermittelt werden.)
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Welche voraussichtlich Ansprüche
haben meine Hinterbliebenen nach
meinem Tode (Gehaltsfortzahlungen,
Gratifikationen, Tantiemen,
Provisionen)?
a)
________________________________
________________________________
Bei wem ist mein Testament
hinterlegt?
b)
________________________________
beim Amtsgericht
________________________________
________________________________
unter Nr.
________________________________
c)
________________________________
________________________________
Wen habe ich als Testamentsvollstrecker im Testament benannt?
________________________________
(Den Testamentsvollstrecker bitte ich zu
benachrichtigen.)
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
45
Privatschriftliches Testament (handschriftlich)
________________________________________________________________
________________________________________________________________
_______________________________________________________________
________________________________________________________________
_______________________________________________________________
________________________________________________________________
_______________________________________________________________
________________________________________________________________
_______________________________________________________________
________________________________________________________________
_______________________________________________________________
________________________________________________________________
_______________________________________________________________
________________________________________________________________
_______________________________________________________________
_____________________________________
Datum Unterschrift(en)
46
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Wichtiges für den Trauerfall
Im Trauerfall sind eine Reihe von Formalitäten von den Hinterbliebenen zu erledigen – aber gerade dann steht einem
der Sinn nicht danach. Die Folge: Manches wird vergessen, Benachrichtigungen unterbleiben, Ansprüche werden
nicht geltend gemacht und wichtige
Unterlagen zu spät gefunden.
y
y
y
y
y
Was ist im Trauerfall zu tun?
y
y Bei Ableben im Haus sofortige Benachrichtigung eines Arztes
y Totenschein durch behandelnden
Arzt ausstellen lassen
y Bestattungsinstitut beauftragen
y Soll der Verstorbene überführt werden, Leichenpass beim Standesamt
beantragen
y Pfarrer, Pastor oder Trauerredner für
die Trauerfeier bestellen
y Grabstelle beim Friedhofsamt besor-
y
y
y
gen bzw. Feuerbestattung beim Krematorium anmelden
Todesanzeige drucken lassen oder bei
der Zeitung aufgeben
Personen benachrichtigen, die an der
Trauerfeier teilnehmen sollen
Arbeitgeber/Dienststelle bzw. Bezüge
zahlende Dienststelle des BEV wegen
Leistungsansprüchen benachrichtigen
Krankenkasse (z.B. KVB, Bahn-BKK) benachrichtigen
Gewerkschaft benachrichtigen (z.B.
EVG)
Versicherungsgesellschaft wegen Lebens- oder Sterbegeldversicherung
benachrichtigen
Prüfen, bei welchen Versicherungen
Namensänderungen erforderlich sind
oder welche Versicherungen gekündigt werden können.
Evtl. Auto ummelden, Kündigung oder
Umschreibung der Kfz-Versicherung
Geldinstitute wegen Kontoänderung
oder Kontoauflösung benachrichtigen, ggf. Freistellungsaufträge ändern!
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
y Mitgliedschaften (z. B. Sportverein)
kündigen
y Eigentumsänderungen Wohneigentum beantragen
y Evtl. Kreditgeber benachrichtigen
y Ggf. Grabpflege regeln
y Totenschein besorgen - Ausstellung
durch den (behandelnden) Arzt (Hausarzt, Krankenhausarzt), der den Tod
festgestellt hat.
Anmeldung beim Standesamt Die
Anmeldung muss spätestens am ersten
Werktag nach dem Todesfall bei dem
für den Sterbeort zuständigen Standesamt durch mündliche Vorsprache (auch
durch beauftragtes Beerdigungsinstitut
möglich) erfolgen. Dem Standesabt sind
dabei vorzulegen:
y Geburts- und Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
y Totenschein, Personalausweis / Reisepass des/der Verstorbenen
y Ausstellung von Sterbeurkunden beantragen
Zweckmäßig sind 8 Stück, ggf. auch
mehr, wobei die Ausstellung je einer
Sterbeurkunde für die Beantragung
der Versorgung und/oder Rente, für
Vorschusszahlungen der Rente, für die
Krankenkasse und ggf. weitere soziale
Zwecke gebührenfrei ist.
Beauftragung eines Beerdigungsinstituts mit der Einsargung und Überführung in die Leichenhalle. Über die Art der
Bestattung muss Klarheit herrschen! Eine
Feuerbestattung erfordert manchmal
eine entsprechende Willenserklärung.
47
Erwerb einer Grabstätte bei einer
Friedhofsverwaltung (Einzel- oder Doppelgrab, Urnenwahl- oder Urnenreihengrab).
Vorsprache beim Pfarramt Besprechung über Einzelheiten der Bestattung
unter Vorlage der Geburts-, Heirats- und
Sterbeurkunde, Regelung der Bestattung mit dem Pfarrer (gewünschte Texte, Lieder usw.)
Traueranzeigen
y Lokalzeitung und / oder überregionale Zeitung
y Todesanzeigen und Danksagungskarten drucken lassen
Unterrichtung der zuständigen Bezüge zahlenden Stelle Die Telefonnummer
der für Sie zuständigen Stelle finden Sie
y für Versorgungsempfänger auf der
Rückseite der letzten Bezüge-Mitteilung. Diese veranlasst die Zahlung
verwaltungsseitiger Leistungen an die
Hinterbliebenen oder hilft bei der Antragstellung.
y für Rentner auf der letzten Mitteilung
über die Anpassung der Leistung aus
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es kommen in Betracht:
y Pension: Zahlung der zwei Monatsbezüge des Ruhegehaltes der/des
Verstorbenen. Dieser Betrag dient in
erster Linie zur Deckung der mit dem
Todesfall verbundenen Aufwendungen der Hinterbliebenen.
y Witwen-/Witwerrente: Die Witwe /
der Witwer erhält für die ersten drei
48
Monate die Rente des Verstorbenen
in voller Höhe weiter. Vorausgesetzt,
der verstorbene Versicherte hat die
allgemeine Versicherungszeit (Wartezeit) von 60 Monatsbeiträgen in
der Rentenversicherung erfüllt. Die
Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes
mindestens ein Jahr lang rechtsgültig
bestanden haben.
Benachrichtigung der Versicherungen
bei denen Versicherungen auf den Lebensoder Todesfall abgeschlossen wurden mit
der Sterbeurkunde, private Haftpflicht,
Rechtsschutzversicherungen, Hausratversicherung, Pflegeversicherung usw.
Gewerkschaft: EVG Sterbegeld / EVG
Sterbegeldbeihilfe / BFW Gruppensterbegeld Anträge auf o. g. Leistungen
sind an das Bildungs- und Förderungswerk der EVG zu richten. Die gesamte
Bearbeitung erfolgt beim BFW. Für die
Antragstellung auf EVG Sterbegeld und
BFW Gruppensterbegeldverträge wird
ein gemeinsamer Antrag verwendet.
Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des
Antrages sind vom „Antragsteller“ folgende Unterlagen beizufügen.
y die Sterbeurkunde des Mitgliedes
y eine Erklärung des Antragstellers zur
Übernahme der Bestattungskosten
(gilt nicht bei Ehegatten)
y sofern die Unterlagen von einem Bestattungsunternehmen eingereicht
werden ist die Vollmacht des Antragstellers notwendig.
y bei einem Dienst- oder Arbeitsunfall
die amtlich beglaubigte Bescheini-
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
gung der Dienststelle/Betrieb.
y bei einem Wegeunfall eines Beamten
die Bescheinigung der zuständigen
BEV-Dienststelle über die Anerkennung als Dienstunfall
y bei einem Wegeunfall eines Arbeitsnehmers die Bescheinigung der EUK
über die Anerkennung als Arbeitsunfall
Der Sterbegeldantrag sowie alle erforderlichen Unterlagen sind durch den
„Antragsteller“ an folgende Anschrift zu
senden. Bildungs- und Förderungswerk
der EVG e.V. / Westendstr. 52 / 60325
Frankfurt / Telefonisch kann das BFW erreicht werden: EVG Sterbegeld: 069 - 74
34 95 41 / 069 – 74 34 95 48 / Internet:
http://www.bfw-evg.de
Banken / Sparkassen unterrichten
Guthaben des Verstorbenen über 1000 €
werden nach dem Sterbefall vom Geldinstitut an das Finanzamt gemeldet.
Hinweis: Für Gehalts- und Sparkonten
sollten zu Lebzeiten Vollmachten bzw.
Verfügungsberechtigungen auf den
Namen des Ehepartners oder einer anderen Person erteilt werden!
Erbschein beim Amtsgericht (Nachlassgericht) beantragen.
Testament Wenn eine letztwillige Verfügung besteht, die Eröffnung des Testaments beantragen.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Ausweise zurückgeben
Außergewöhnliche Belastungen Sind
durch den Tod oder durch eine vorausgegangene Krankheit des Verstorbenen
außergewöhnliche Unkosten entstanden und können diese nicht durch das
Sterbegeld gedeckt werden, besteht
die Möglichkeit, beim Finanzamt unter Beifügung der Sterbeurkunde und
der Rechnungsbelege die Kosten beim
Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu
machen (Lohnsteuerkarte des Verstorbenen vorlegen).
Versicherung
Nr:
__________________________
bei
__________________________
BFW Gruppensterbeversicherung /
Sterbeversicherung
Nr:
__________________________
Ver.-Summe: ______________________
bei
Abmelden / Ummelden / Entsorgen
Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk
und Fernseher bei GEZ, Telefonanschluss
bei der Telekom, Renten bei einer Postfiliale, Hausrat.
49
________________________
Lebensversicherung
Nr:
__________________________
Ver.-Summe: ______________________
Wichtige Anschriften / Rufnummern
(Arbeitgeber / Zahlstelle der Bezüge /
Finanzamt)
_________________________________
bei
________________________
Priv. Rentenversicherung
_________________________________
Nr:
_________________________________
Ver.-Summe: ______________________
_______________________ (Steuer-Nr.)
bei
Versicherungen,
Bankkonten, Bausparverträge usw.
Unfallversicherung
Nr:
__________________________
________________________
__________________________
Krankenversicherung
Ver.-Summe: ______________________
Nr:
__________________________
bei
bei
__________________________
________________________
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
50
Versicherungsart
Gesellschaft
Haftpflicht
Hausrat
Auto
Rechtsschutz
Feuer
Gebäude
Bankkonten
Spaarbücher
Bausparen
Wertpapiere, sonstige
Vermögen, Außenstände
Verbindlichkeiten (Darlehen,
Daueraufträge, usw.)
Mitgliedschaften
(Vereine, BSW, EWH, BZAL usw.)
Sonstige Hinweise
Vers.-Schein-Nr.
Die Unterlagen
befinden sich
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Erbvertrag
51
der beim Amtsgericht
_________________________________
Bedarf es einer Beurkundung
und warum?
Ein Erbvertrag muss von einem Notar
beurkundet werden. Es handelt sich um
einen Vertrag zwischen Erblasser und
Erben. In diesem Vertrag können Bestimmungen zur Erbeinsetzung sowie
Vermächtnisse und Auflagen enthalten
sein. Ein Erbvertrag kann nur aufgehoben oder geändert werden, wenn beide
Vertragspartner dies in einem notariell
beurkundeten Vertrag vereinbaren.
unter Nr.
_________________________________
hinterlegt ist.
Wen schlage ich als Vormund für meine Kinder vor?
_________________________________
_________________________________
Entstehen Kosten bei Verfassung meines Testamentes oder Erbvertrages?
_________________________________
Die Beratung durch Rechtsanwälte und
Notare sowie die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen ist gebührenpflichtig. Vor der Inanspruchnahme
sollte daher in jedem Fall hinsichtlich der
entstehenden Kosten bei den Rechtsanwaltskammern Auskunft eingeholt werden. Eine versicherungsrechtliche Absicherung dieser Kosten ist nicht möglich.
Wen empfehle ich als Ratgeber für
meine Familie in finanziellen und
wirtschaftlichen Fragen?
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Diese Aufstellung habe ich am
Mit wem besteht ein Erbvertrag?
_________________________________
_________________________________
gemacht.
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Unterschrift
52
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Das Bildungs- und
Förderungswerk der EVG e.V.
(BFW der EVG)
Außerdem bietet das BFW, Mitgliedern
der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Gruppenversicherungen zu Sonderkonditionen an:
1. Was ist das BFW?
y Rechtsschutz Multi-Schutz optimal
y weltweite Unfall-Versicherung
y Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung
y Sicherheits Spektrum (Haftpflichterweiterung)
Das Bildungs- und Förderungswerk der
EVG e.V. (BFW der EVG) wurde bereits
1969 unter dem Namen BFW der GdED
als erste derartige Einrichtung einer Gewerkschaft in Deutschland gegründet.
Seit seiner Gründung verfolgt es vor allem vier, in seiner Satzung festgelegte,
Aufgaben für seine Vereinsmitglieder:
y Angebot einer Gruppen-SterbegeldVersicherung.
y Angebot einer Pflegetagegeldversicherung
y Finanzierungen von Seminarveranstaltungen.
y Herausgabe der „BFW-Ratgeber“.
Mit folgenden Satzungsleistungen der
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
wurde das BFW mit der Bearbeitung beauftragt:
y EVG Freizeit-Unfallversicherung
y EVG Sterbegeldversicherung
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
2. Wie kann ich BFW Mitglied werden
Mitglieder des BFW können werden:
y Mitglieder der Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft, Quellgewerkschaft TRANSNET sowie Mitglieder
der Quellgewerkschaft GDBA.
y Ehepartner bzw. Lebensgefährten von EVG-Mitgliedern.
y Familienangehörige von EVG-Mitgliedern.
Derzeit hat das BFW rund 55.000 Vereinsmitglieder. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1,00 €. Für Mitglieder die
eine BFW Gruppensterbegeldversicherung haben verringert sich der Beitrag
auf 0,50 €.
3. BFW Seminare
Die Seminarveranstaltungen für Mitglieder des Bildungs- und Förderungswerk
werden von den Landesverbänden und
Geschäftsstellen der Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft (EVG) organisiert.
Diese gewerkschaftlichen Gremien stellen die Themenpläne auf und laden die
Teilnehmer ein.
Voraussetzung für die kostenfreie Teilnahme an den BFW Seminaren ist die
Mitgliedschaft im Bildungs- und Förderungswerk. Interessenten wenden sich
bitte an die zuständige Geschäftsstelle
53
der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). In der Regel finden die Seminare im Ferienhotel „Haus Hammersbach“ in Grainau statt. Die Ortschaft
Grainau liegt direkt am Fuße der Zugspitze.
4. BFW Gruppensterbegeldversicherung
Es gibt Dinge im Leben, die sind lange
ein Tabu-Thema. Der Tod. Er betrifft uns
alle, aber wer spricht schon gerne über
Krankheit oder Unfalltod. Entscheidungen über die Beerdigung und die damit
verbundenen Kosten werden häufig auf
die lange Bank geschoben. Doch gerade
dieses dunkle Thema muss betrachtet
werden. Denn es betrifft vor allem die eigenen Angehörigen. In ihrer Trauer und
ihrem Kummer stehen sie häufig auch
vor Geldsorgen, denn der Tod ist eben
nicht umsonst.
Alleine die Kosten einer Bestattung summieren sich heute schon auf über 6.000
Euro. Mit dem BFWSterbegeld können
wir nun zumindest diese finanziellen Belastungen reduzieren. Unser BFW-Angebot für Sie und Ihre Familie:
y Günstige Beiträge
y Volle Auszahlung des Sterbegeldes
bereits nach dem 12. Beitragsmonat
y Freie Wahl des Sterbegeldes: von 500
€ bis 12.500 €
y Absicherung des Sterbegeldes durch
54
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
den gesetzlichen Sicherungsfonds
y Steuerfreie Auszahlung
y Keine Gesundheitsprüfung, Aufnahmegarantie für BFW-Mitglieder und
deren Angehörige
y BFW-Gruppenvertrag mit den drei
Top-Versicherungen DBV, DEVK und
Signal Iduna
Mit dem BFW-Sterbegeld sind Ihre
Angehörigen im Falle Ihres Ablebens
zumindest finanziell gut abgesichert.
Rufen Sie uns an unter der Rufnummer
069-74349548.
5. BFW Pflegetagegeldversicherung
„Ein Pflegefall werden? Hoffentlich bleibt
mir und meiner Familie das erspart.“ Diese Gedanken beschäftigen uns, wenn
wir mit dem schlimmen Thema Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden. Doch
egal in welchem Alter: durch Unfall oder
Krankheit können wir jederzeit zum Pflegefall werden.
Und wenn es soweit ist, wird es teuer.
Natürlich zahlt die gesetzliche Pflegekasse, aber reicht das aus? Wie vermeiden wir, dass das eigene Vermögen
aufgezehrt wird und womöglich sogar
die eigenen Kinder zur Kasse gebeten
werden! Die EVG hat den Gesetzgeber
aufgefordert die Regelungen bei Pflegebedürftigkeit deutlich zu verbessern. Da
aber mit einem ausreichenden Schutz
durch die gesetzliche Pflegeversiche-
rung aufgrund der permanent steigenden Kosten, nicht zu rechnen ist, bieten
wir unseren Mitgliedern ein privates Vorsorgeprodukt zu besonders günstigen
Konditionen an.
Das Bildungs- und Förderungswerk der
EVG bietet Unterstützung im Fall der Fälle. Mit unserem BFW Pflegegeld können
sich EVG-Mitglieder und deren Familienangehörige absichern. Private Vorsorge
durch eine BFW Pflegegeld Versicherung
y Günstige Beiträge durch BFW Gruppen Vertrag
y Monatliches BFW Pflegegeld von
600,- € bis 3.000,- € frei wählbar
y Keine Anrechnung des gesetzlichen
Pflegegeldes
y Keine Unterscheidung zwischen
Heimunterbringung oder häuslicher
Pflege
y Volle Zahlung auch bei Pflege durch
Angehörige
y Pflegeheimplatz Garantie binnen 24
Stunden
y Steuerfreie Auszahlung zeitlich unbegrenzt
y Inflationsanpassung und späterer Tarifwechsel möglich
y Günstige BFW Einsteiger Tarife
y Mitgliedschaft im BFW der EVG erforderlich
y Angebot gilt auch für Partner, Eltern
und Kinder
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
6. BFW Rechtsschutz Pakete
In der Rechtsschutzversicherung gibt es
drei Bausteine:
1) Berufs-Rechtsschutz durch satzungsgemäße Leistung der EVG
2) Privat-/Familien und WohnungsRechtsschutz durch den Gruppenvertrag zwischen der EVG und der DEVK,
der grundsätzlich automatisch allen Mitgliedern zu Gute kommt. Eine Grundabsicherung für die wesentlichen Risiken
des Privatlebens ist somit gegeben.
3) Individuelle Ergänzungsmöglichkeit
des Rechtsschutzumfangs durch die
BFW Gruppenverträge.
Mit dem BFW-Multi-Paket Standard Optimal und dem BFW-Multi-Paket Mobil
Optimal erhalten Sie zusätzliche Leistungen zu einem äußerst günstigen Beitrag!
y Erhöhung der Versicherungssumme
von 26.000 Euro auf 500.000 Euro
y Wegfall der Selbstbeteiligung
y Kostenfreie Mitversicherung Ehegatte /Lebenspartner
y Opfer-Rechtsschutz
y Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge (bei Multi-Paket Mobil Optimal)
y Weltweiten Versicherungsschutz
y Wichtigen Versicherungsschutz auch
außergerichtlich im Steuer-Rechtsschutz und im Verwaltungs-Rechtsschutz
55
y Mediation
y Online-Schlichtung
y und vieles mehr.
Multi-Paket Standard Optimal (ohne
Verkehrs-Rechtsschutz) für 56,30 Euro
jährlich
Multi-Paket Mobil Optimal (mit VerkehrsRechtsschutz) für 98,20 Euro jährlich
Haben Sie Fragen, dann rufen Sie einfach
Ihren persönlichen BFW RechtsschutzKundenservice unter 0221-757-1996 an.
7. BFW Unfallversicherung
Sie als Mitglied der EVG haben in Ihrem
Mitgliedsbeitrag ist bereits eine kleine
Unfallversicherung enthalten - auch für
Freizeitunfälle. Diesen Schutz können
Sie jetzt ergänzen: Für nur 6,60 Euro
monatlich profitieren Sie von einer umfassenden Unfallversicherung mit einer
Versicherungssumme von 250.000 Euro!
Diese spezielle Gruppen-Unfallversicherung ist vom BFW der EVG e.V. und den
DEVK Versicherungen entwickelt worden, sie sparen 36 % gegenüber dem
Normal-Tarif. Sie umfasst unter anderem:
y Weltweiten Unfallschutz rund um die
Uhr, an 365 Tagen im Jahr,
y gültig für privaten und beruflichen
Bereich, auch bei Sport und Straßenverkehr,
y unser BFW Angebot ist inklusive aller
56
y
y
y
y
y
Leistungen des Paketes UnfallPlus.
Leistungen für Schmerzensgeld, Kurkosten, kosmetische Operationen
etc.,
bei Vollinvalidität bis zu 250.000 €,
Verdoppelung der Versicherungssummen bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von
öffentlichen Verkehrsmitteln stehen,
Ehegatten oder Lebenspartner können Sie für jeweils nur 6,60 € mitversichern.
Antragsaufnahme bis zum 64. Lebensjahr möglich.
8. BFW Sicherheits Spektrum
Die einzelnen Leistungen haben wir
sorgfältig ausgewählt. In dieser Kombination sind sie sonst nicht auf dem Versicherungsmarkt erhältlich. Und wenn Sie
den entsprechenden Versicherungsvertrag bei der DEVK haben, erhöhen sich
die Leistungen sogar. Bestehende Verträge werden also nicht ersetzt, sondern
sinnvoll ergänzt.
Versicherungsumfang
Unfallversicherung:
y Mitversicherung von Umbau- und
Umzugskosten bis 2.500 Euro, wenn
durch einen Unfall eine erhebliche Invalidität zurückgeblieben ist
y Mitversicherung von Schmerzensgeld bis 500 Euro
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Versicherungsumfang
Privathaftpflichtversicherung:
y Forderungsausfallversicherung: sichert Schadenersatzansprüche ab,
die vom Schädiger nicht ersetzt werden können, da dieser entweder keine eigene Haftpflichtversicherung
besitzt oder über ein nicht ausreichendes Vermögen verfügt. Versicherungssumme: 500.000 Euro (Selbstbeteiligung 2.500 Euro)
y Mitversicherung von Schäden durch
deliktunfähige Kinder von 1.500 Euro.
y Mitversicherung von Schäden an
gemieteten, geliehenen Sachen von
100 Euro
y Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden von 100 Euro
Versicherungsumfang
Kraftfahrtversicherung:
y Auto-Plus: Pannenversicherung der
privat genutzten PKW, die auf das
Mitglied zugelassen sind und privat
genutzter PKW der ehelichen oder
nicht ehelichen Lebenspartner, sofern häusliche Gemeinschaft gegeben ist.
Versicherungsumfang
Hausratversicherung:
y Mitversicherung von Sengschäden
bis 500 Euro
y Mitversicherung von Implosionsschäden bis 1.000 Euro
y Mehrkostenerstattung bei Rückreise
aus dem Urlaub nach einem erhebli-
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
chen Hausratschaden bis 1.250 Euro
y Mitversicherung von Gefriergut bei
Stromausfall bis 250 Euro
y Mitversicherung von Wäsche auf der
Leine und Gartenmöbeln bis 250 Euro
Versicherungsumfang
Wohngebäudeversicherung:
y Mitversicherung von Gebäudebeschädigungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, einschließlich Graffitis,
bis 500 Euro
y Mehrkostenerstattung bei Rückreise
aus dem Urlaub nach einem erheblichen Gebäudeschaden bis 1.250 Euro
y Versicherung von Mietausfall bis 18
Monate
Haben Sie bereits einen Versicherungsvertrag in der jeweiligen Versicherungs-
57
sparte bei der DEVK abgeschlossen,
erhöhen sich die Versicherungsleistungen. Der Jahresbeitrag beträgt 48 Euro.
Besteht die Versicherung über diesen
Gruppenvertrag 2 volle Kalenderjahre,
vermindert sich der Jahresbeitrag auf 44
Euro. Bei einer Versicherungsdauer von 4
vollen Kalenderjahren reduziert sich der
Beitrag auf 39 Euro.
58
Stiftung
Bahn-Sozialwerk (BSW)
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
und Mitarbeitern kann das BSW schnell
und individuell auf die Wünsche und Anregungen ihrer Förderer eingehen.
Was ist das BSW?
Welche Vorteile habe ich?
Die Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) hat
eine traditionsreiche Geschichte, die in
dem sozialen Gedanken „Von Eisenbahnern – Für Eisenbahner“ wurzelt und
seither den Mensch in den Vordergrund
stellt – heute wie zur Gründerzeit vor
über 100 Jahren.
Als größte betriebliche Sozialeinrichtung im Bahnbereich unterstützt die Stiftung aktive und ehemalige Eisenbahner
sowie deren Familien mit zeitgemäßen
und stetig weiterentwickelten Leistungen in den drei Bereichen Soziales & Gesundheit, Reise & Erholung sowie Kultur
& Freizeit. Durch die bundesweite Präsenz der kompetenten BSW-Ansprechpartner sowie ein weitverzweigtes Netz
von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
Seniorenbetreuung hat im BSW seit jeher einen ganz besonderen Stellenwert.
Einige BSW-Aktivitäten sind direkt auf
Senioren und ihre Hinterbliebenen ausgerichtet. Speziell zugeschnittene Programme auf örtlicher, bezirklicher und
bundesweiter Ebene bieten viele Möglichkeiten, sich gesellig, kulturell oder
sportlich im 3. Lebensabschnitt zu betätigen oder ganz einfach in der großen
Eisenbahnerfamilie dabei zu sein.
Wie sieht die Unterstützung vor
Ort aus?
Herausragend sind die rund 450 Ortsstellen, in denen ehrenamtliche Mit-
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
arbeiter des BSW als Ansprechpartner
zur Verfügung stehen. Ob Fragen zu
bestimmten Themen oder einfach nur
allgemeine Informationen: Die Ortsstellen bieten Sprechtage an, um sich direkt
und persönlich über alles Interessante
austauschen zu können. Hier sind die
ehrenamtlichen Mitarbeiter des BSW
auch Ansprechpartner für jedwede Unterstützung: von der Organisation eines
Einkaufs über die Hilfestellung beim
Ausfüllen eines Formulars bis hin zur
Sozialberatung bzw. Vermittlung an die
BSW-Sozialarbeiter in schwierigen Lebenssituationen. Veranstaltungen vielerlei Art runden die Betreuung ab. Die
Angebotsvielfalt reicht von Ausflügen
über Theaterbesuche und Kinder- und
Familienfeiern bis hin zu Wandertagen.
Wo kann ich Urlaub machen?
Großer Beliebtheit erfreuen sich die 11
Ferienhotels und 9 Ferienwohnanlagen der Stiftung BSW. Sie liegen in den
schönsten Feriengebieten Deutschlands
und sind Garant für Entspannung, Fitness, Kuren und Erholung. Die Zahl stetig steigender Gästeübernachtungen
belegt die Attraktivität dieser Einrichtungen.
Spezieller Reiseveranstalter der Stiftung
BSW ist die ATCTOURISTIC. Hier können
mit Preisvorteilen viele Reiseziele in
Deutschland, Europa und der ganzen
Welt gebucht werden. Spezielle Kataloge bieten auch maßgeschneiderte Ein-
59
zel- und Gruppenreisen zum Beispiel für
Senioren an.
Kann ich die Leistungen des BSW nutzen?
Jeder, der Förderer des BSW ist, kann
dessen Leistungen nutzen. Förderer
kann werden, wer rund um den Bahnbereich beschäftigt ist oder war sowie
Hinterbliebene, Auszubildende, Kinder
und Enkelkinder.
Wo erhalte ich Informationen über
die Stiftung BSW?
Bundesweit kümmern sich die BSW-Mitarbeiter in den Regional- und Außenbüros um die Belange der Förderer – oder
auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter
in der Ortsstelle in unmittelbarer Nähe.
Sechs Mal im Jahr erscheint zudem das
„BSWmagazin“, das ausführlich und gezielt regional in Nord, Süd, West und Ost
informiert.
Die Zentrale Service & Betreuung des
BSW hilft unter der gebührenfreien Hotline 0800-265 13 67 weiter. Überdies
finden Interessenten alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner im
Internet auf www.bsw24.de.
60
Private Versicherungen am
Beispiel der DEVK
Um sowohl das eigene Leben, die Gesundheit wie auch den privaten Besitz
ausreichend zu schützen, bietet die
DEVK eine Vielfalt von Versicherungsmöglichkeiten an, die im Schadenfall
entsprechende Leistungen zahlt - und
dies zu günstigen Konditionen.
Auch als EVG - Seniorinnen und Senioren in der dritten Lebensphase genießen
Sie die Vorteile der DEVK Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und haben
Anteil an den günstigen Konditionen
und den erwirtschafteten Beitragsrückvergütungen. Die DEVK Regionaldirektionen und Beratungsstellen sowie die
Vertrauensleute der DEVK stehen für
eine Auskunft und Beratung gerne zur
Verfügung. Aktuelle Informationen zum
privaten Versicherungsrecht gibt die monatlich erscheinende Informationsschrift
„Sozialblatt“. Die EVG ist gerne bereit,
den Kontakt zu den Partnern der DEVK
herzustellen.
Versicherungssparten
Nachstehend haben wir die verschiedenen Versicherungssparten sowie
Leistungen aufgelistet und in einer
Kurzinformation dargestellt, was im
Schadenfall zu tun ist.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Kfz-Versicherung
Leistungen:
Im Kfz-Bereich gibt es folgende Möglichkeiten, sich zu versichern:
y Haftpflichtversicherung
y Teilkaskoversicherung mit oder ohne
Selbstbeteiligung
y Vollkaskoversicherung inkl. Teilkaskoversicherung, mit oder ohne Selbstbeteiligung
y Kasko-Mobil gibt einen attraktiven
Nachlass und bietet hilfreiche Serviceleistungen im Kaskoschadenfall
bei Nutzung einer DEVK-Partnerwerkstatt
y Insassen-Unfallversicherungen
y Kfz-Versicherung, inkl. Autoschutzbrief „AUTO Plus“, und das alles mit
vielen Rabattmöglichkeiten und Vergünstigungen (zum Beispiel: für unfallfreies Fahren, für Familien, für die
Nutzung einer Garage, dem Besitz
eines Eigenheimes, für Inhaber einer
Bahn- oder ÖPNV Karte oder für Kunden mit mehreren Verträgen bei der
DEVK).
Was muss ich im Schadenfall tun?
Bei allen Kfz-Schäden (Haftpflicht- und
Kaskoversicherungen) wenden Sie sich
bitte an Ihre zuständige Regionaldirektion. Bitten Sie auch die Geschädigten, dies
unverzüglich zu tun. Bei einem Diebstahl
des Fahrzeuges ist die Polizei zu benachrichtigen. Wildschäden sind der Jagdbehörde oder der Polizei anzuzeigen.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Hausratversicherung
Leistungen:
Eine Hausratversicherung bietet mit ausreichender Versicherungssumme wirksamen Schutz vor finanziellen Einbußen.
Sie ersetzt nicht nur bei Einbruchdiebstahlschäden, sondern auch bei Brand-,
Blitzschlag-, Explosion-, Sturm- und Leitungswasserschäden und – sofern vereinbart - bei weiteren Elementarschäden
Ihre Hausratgegenstände zum Neuwert.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Schadensfälle bitte der Regionaldirektion melden. Hierbei ist die Angabe der
Versicherungsnummer hilfreich. Rufen
Sie bei einem Brand die Feuerwehr. Bei
Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus oder Diebstahl
benachrichtigen Sie die Polizei und legen
Sie eine Liste der abhanden gekommenen Sachen vor. Sparbücher, EC- und Kreditkarten usw. sind bei Diebstahl sofort
sperren zu lassen. Beschädigte Sachen
sollten Sie unbedingt aufbewahren bzw.
aussagekräftige Fotos der beschädigten
Sachen anfertigen. Im Schadenfall bietet
die DEVK den Home Service an.
Die Hotline 0221/757-757 hilft unseren
Versicherten rund um die Uhr, an sieben
Tagen der Woche.
Reisegepäckversicherung
Leistungen:
Mit der Reisegepäckversicherung ist Ihr
Reisegepäck ständig versichert - auf al-
61
len Reisen - weltweit und bei Fahrten mit
dem eigenen Pkw. Bezüglich der Versicherungssumme berät Sie die DEVK individuell. Voraussetzung für den Abschluss
ist ein weiterer Versicherungsvertrag bei
der DEVK. Auch im Rahmen der JahresReisegepäck-Versicherung bietet die
DEVK ihren Versicherungsnehmern den
besonderen Service der Reise-Hotline
an.
Unter der Ruf-Nr. 0800 4-181-818 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
erhalten Sie wichtige Informationen zur
Reise- einschließlich Tourenplanung,
Mietwagenreservierung, Reservierung
von Hotelunterkünften. Inbegriffen sind
auch entsprechende Leistungen im
Schadenfall, wie z. B. Dolmetscherdienste, Herstellung des Kontaktes zur Hausbank in finanziellen Notlagen und zahlreiche andere Organisationshilfen.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Schäden bitte der Regionaldirektion
anzeigen. Soweit vorhanden, sind Belege der beschädigten bzw. abhanden
gekommenen Sachen einzureichen. Ein
Verzeichnis der mitgeführten Sachen
kann verlangt werden. Schäden, die
im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsunternehmens eingetreten sind, müssen
diesem unverzüglich gemeldet werden.
Der DEVK ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Entwendung und
vorsätzliche Sachbeschädigung Dritter
ist zusätzlich der Polizei zu melden.
62
Haushaltglas-Versicherung
Leistungen:
Ihre Gebäude- und Mobiliarverglasungen, einschließlich Sonderverglasungen
sowie Keramik-Kochfelder und Kunststoffe, können Sie im Rahmen der Haushaltglas-Versicherung gegen GlasbruchSchäden versichern. Ausgeschlossen
sind dann lediglich Oberflächenbeschädigungen (z.B. Kratzer) sowie Schäden
an Hohlgläsern, Handspiegeln, optischen Gläsern und Beleuchtungskörper.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Im Schadenfall sollten Sie die Regionaldirektion informieren. Bei einem
Fremdverschulden ist der Name und die
Anschrift des Schadenverursachers anzugeben.
Haftpflichtversicherung
Leistungen:
Versichert ist, je nach Umfang des Vertrages, Ihre gesetzliche Haftpflicht zum
Beispiel als
y Privatperson (Privat-Haftpflichtversicherung), mit besonders günstigen Konditionen für Senioren
y Hundehalter (TierhalterHaftpflichtversicherung),
y Haus- und Grundbesitzer
(Haus- und GrundbesitzerHaftpflichtversicherung),
y Bauherr (Bauherren-Haftpflichtversicherung),
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
y Inhaber eines Öltanks (Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung)
oder Photovoltaikanlage
Senioren ab 65 Jahren bietet die DEVK
besonders günstige Konditionen.
Zusätzlich mitversichert sind im Premium-Schutz für Senioren z. B.:
y Schäden durch nicht verantwortliche
(deliktsunfähige) Enkelkinder,
y Abhandenkommen von privaten,
nicht berufsbezogenen Schlüsseln, die Ihnen von einem Dritten
(z.B. dem Vermieter) überlassen
worden sind (innerhalb der bedingungsgemäßen Höchstgrenzen),
y Beschädigung beweglicher Sachen in Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und Wohnungen.
Ein besonderes Leistungsplus im Premium-Schutz: Werden Sie von einem
Dritten geschädigt und der Schädiger
hat weder eine Haftpflichtversicherung
noch eigenes Vermögen, so sind Ihre
Schadenersatzansprüche durch den
DEVK-Opferschutz
(Ausfalldeckung)
mitversichert (Selbstbeteiligung je
Schadenfall Euro 2.000).
Was muss ich im Schadenfall tun?
Haftpflichtschäden sollten Sie möglichst
direkt Ihrer Regionaldirektion melden.
Die Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer ist auch hier hilfreich. Dem Geschädigten gegenüber sollten Sie kein
Schuldanerkenntnis abgeben.
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Wohngebäudeversicherung
Leistungen:
Die Wohngebäudeversicherung ist der
allumfassende finanzielle Schutz Ihres Hauses gegen Schäden, verursacht
durch: Feuer, Leitungswasser, Sturm/
Hagel und - sofern vereinbart - weitere
Elementargefahren.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Im Schadenfall informieren Sie bitte Ihre
Regionaldirektion. Bei einem Brandoder Explosionsschaden ist die Feuerwehr zu verständigen. Im Schadenfall
bieten wir den DEVK Home Service an.
Die Hotline 0221/757-757 hilft unseren
Versicherten rund um die Uhr, an sieben
Tagen der Woche.
Unfallversicherung
Leistungen:
Die Unfallversicherung gilt rund um die
Uhr und weltweit. Das Angebot reicht
von der Absicherung im Invaliditätsfall,
im Todesfall über Kostenübernahmen
von kosmetischen Operationen, Zahnersatzleistungen, bis hin zur Auszahlung
von Unfallkrankenhaustagegeld und
Genesungsgeld.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Jeden Unfall sollten Sie sofort der DEVKZentrale melden. Eventuell sind Name
und Anschrift der behandelnden Ärzte
mitzuteilen.
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Ergänzungen zur gesetzlichen
Krankenversicherung
Leistungen:
Früher oder später kommt jedem gesetzlich Versicherten der Gedanke an eine
finanzielle Zusatzabsicherung. Viele Leistungen werden seit Jahren nur noch anteilig übernommen. Die DEVK bietet Ihnen
zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung folgende Leistungen:
y Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung , Sehhilfen (auch Kontaktlinsen)
und Schutz im Ausland,
y Ergänzungen dazu bieten weitere Tarife, die die vollständige oder teilweise
Kostenübernahme bei hochwertigen
Zahnfüllungen (Inlays/Onlays) sowie
für Heilmittel anbieten.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Im Leistungsfall sollten Sie die Regionaldirektion informieren und vor Beginn
einer Behandlung die entsprechenden
Heil- und Kostenpläne einreichen.
Weitere speziell auf EVG Seniorinnen/
Senioren zugeschnittene DEVK Produkte
DEVK Ausbildungsversicherung für
die Enkelkinder
y Sicherstellung einer Ausbildung für
Ihre Enkelkinder,
y Schaffung einer finanziellen Grundlage für die Enkelkinder (z.B. Führerschein, erste Wohnung, gemeinsamer Urlaub).
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Monega-Fonds – Marktgerechte
Erträge durch Kombination aus
Sicherheit und Rendite
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
b)
_________________________________
über
y Flexible und rentable Geldanlagen,
bei denen Sie jederzeit über Ihr Vermögen verfügen können,
y große Fondsauswahl je nach geplanter Laufzeit und individuellem Risikoprofil,
y Auszahlungspläne nach persönlichen
Bedürfnissen.
________________________ €
c)
_________________________________
über
________________________ €
Welche Bankkonten habe ich?
Ich habe folgende Konten:
Bankgeschäfte am Beispiel der
Sparda-Banken
a)
_________________________________
Die richtige Anlage und Verwaltung des
privaten Geldvermögens sind Vertrauenssache. Die Sparda-Banken sind Garant dafür, dass das anvertraute Geld gut
verzinst wird und keinen Spekulationen
ausgesetzt ist. Auskünfte und Beratung
zu allen Bankangelegenheiten geben
die Geschäftsstellen sowie Vertrauensleute der Sparda-Banken. Die Anschrift
und Rufnummer meiner Sparda-Bank
befindet sich ab Seite 82.
Konto-Nr.
_________________________________
Welche Geschäftsanteile habe ich bei
der Sparda-Bank?
_________________________________
a)
_________________________________
über
________________________ €
b)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
c)
_________________________________
Konto-Nr.
d)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Wer hat Vollmachten über
meine Konten?
zu a)
_________________________________
65
Konto-Nr.
_________________________________
d)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
zu b)
_________________________________
Wo befinden sich die Sparbücher?
zu c)
_________________________________
zu d)
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Über welche Geld- und Wertanlagen
verfüge ich?
Es werden folgende Sparkonten unterhalten:
a)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
b)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
c)
_________________________________
Welche Sparverträge bestehen bei
(Kreditinstituten, Investmentgesellschaften)?
a)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
b)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
c)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
66
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
d)
_________________________________
b)
_________________________________
Konto-Nr.
_________________________________
über
________________________ €
c)
_________________________________
Für welche Sparverträge bestehen
Risiko-Versicherungen?
über
________________________ €
_________________________________
Wo befinden sich die Verträge?
über
________________________ €
_________________________________
_________________________________
_________________________________
über
________________________ €
_________________________________
_________________________________
über
________________________ €
Welche Sparbriefe habe ich?
Wo befinden sich die Verträge?
a)
_________________________________
_________________________________
Nr.
_________________________________
b)
_________________________________
________________________
_________________________________
Nr.
Welche Bausparverträge bestehen?
a)
_________________________________
über
________________________ €
________________________
c)
_________________________________
Nr.
________________________
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
67
Forderung Konto oder Sparvertrag Nr.
Wo befinden sich die Sparbriefe?
_________________________________
_________________________________
Name des Begünstigten
_________________________________
_________________________________
Forderung Konto oder Sparvertrag Nr.
Welche Wertpapierdepots bestehen?
_________________________________
Name des Begünstigten
a)
_________________________________
b)
_________________________________
c)
_________________________________
_________________________________
Forderung Konto oder Sparvertrag Nr.
_________________________________
Name des Begünstigten
_________________________________
Forderung Konto oder Sparvertrag Nr.
Wer hat Vollmachten über die Depots?
zu a)
_________________________________
zu b)
_________________________________
zu c)
_________________________________
_________________________________
Name des Begünstigten
_________________________________
Forderung Konto oder Sparvertrag Nr.
_________________________________
Name des Begünstigten
Durch Verträge zugunsten Dritter aus
dem Todesfall gehen die Forderungen
aus folgenden Konten, Geschäftsanteilen, Sparverträgen usw. automatisch
über:
Welche Wertschließfächer bzw. Safes
habe ich?
_________________________________
Kennwort ________________________
a) Safe-Nr.
_________________________________
68
b) Safe-Nr.
_________________________________
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Welche Wertgegenstände habe ich
weiterhin hinterlegt und wo?
Kennwort ________________________
_________________________________
c) Safe-Nr.
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Kennwort ________________________
_________________________________
Wer hat Vollmachten für den Zugang
zu den Wertschließfächer bzw. Safes?
_________________________________
zu a)
_________________________________
Quittungen befinden sich bei:
_________________________________
zu b)
_________________________________
zu c)
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Wo befinden sich die Schlüssel zu den
Wertschließfächern bzw. Safes?
für a)
_________________________________
für b)
_________________________________
für c)
_________________________________
Welche Kredite oder Darlehen
bestehen z. Z.?
a) Konto-Nr.
_________________________________
bei
_________________________________
Kreditbetrag €
_________________________________
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
69
b) Konto-Nr.
_________________________________
f) Konto-Nr.
_________________________________
bei
_________________________________
bei
_________________________________
Kreditbetrag €
Kreditbetrag €
_________________________________
_________________________________
c) Konto-Nr.
_________________________________
Welche Urkunden, Verträge befinden
sich wo?
bei
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Kreditbetrag €
_________________________________
d) Konto-Nr.
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
bei
_________________________________
Welche Bürgschaften bestehen z. Z.?
Kreditbetrag €
_________________________________
e) Konto-Nr.
_________________________________
bei
_________________________________
Kreditbetrag €
_________________________________
a) für
_________________________________
bei
_________________________________
über
€
_________________________________
70
b) für
_________________________________
bei
_________________________________
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Vermögenswerte €
_________________________________
Verbindlichkeiten €
_________________________________
über
€
_________________________________
Freistellungsaufträge
Wir empfehlen, wegen dieser Bürgschaften mit den Gläubigern Kontakt aufzunehmen und sie, soweit möglich, zu
kündigen.
_________________________________
Welche Freistellungsaufträge (FSA)
habe ich erteilt und an wen?
Welche anderen Verpflichtungen bestehen noch und gegenüber wem?
a)
_________________________________
b)
_________________________________
c)
_________________________________
d)
_________________________________
Wie sehen mein Vermögen und meine
Verbindlichkeiten am
_________________________________
Summe
_________________________________
aus?
a)
_________________________________
bei
€
_________________________________
b)
_________________________________
bei
€
_________________________________
c)
_________________________________
bei
€
_________________________________
d)
_________________________________
bei
€
_________________________________
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Mietvertrag, Haus-, Wohnungsund Grundbesitz
Das Thema Wohnen und Wohnung zählt
seit jeher zu den elementaren Grundbedürfnissen der Menschen. Im Bereich
der Deutschen Bahnen sowie des Bundeseisenbahnvermögens besteht die
Möglichkeit, durch die Bahn-Wohnungsbaugesellschaften, aber auch über die Eisenbahner-Baugenossenschaften, preisgünstigen Wohnraum zu erhalten. Die
beiden Einrichtungen verwalten sowohl
eigene wie auch Treuhandwohnungen
und leisten damit einen maßgeblichen
Beitrag zur Wohnungsfürsorge der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner.
71
Die EVG-Geschäftsstellen sowie die BSWBetreuungsstellen geben Wohnungssuchenden, die eine Bahnwohnung mieten wollen, bei diesbezüglichen Fragen
Hilfestellung und stellen den Kontakt zu
den Wohnungsunternehmen her.
Mit wem besteht ein Mietvertrag?
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Wie komme ich günstig zu einem
Baudarlehen?
Durch zinsgünstige Baudarlehen helfen
die Sparda-Banken und das BHW, aber
auch die EVG (über das BHW), eigenen
Wohnraum zu erwerben oder selbst zu
bauen.
Wer berät mich bei Miet-, Wohnungsund Hausbaufragen?
Die Bahn-Wohnungsgesellschaften, die
Eisenbahner-Baugenossenschaften, die
Sparda-Banken sowie die Außenmitarbeiter des BHW sind gerne bereit, bei
Wohnungsmiet- und Wohnungs- oder
Hausbaufragen zu helfen.
(bitte die genaue Anschrift vom Mietvertrag bzw. der letzten Miet- oder Nebenkosten-abrechnung übernehmen).
72
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Welchen Haus-, Wohnungs- oder
Grundbesitz habe ich?
Eigentumsbezeichnung:
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Besitz
_________________________________
Besitz
_________________________________
Grundbuch-Nr.
_________________________________
Grundbuch-Nr.
_________________________________
(genaue Besitzbezeichnung sowie
Grundbuch-Nummer aus dem
Kaufvertrag übernehmen).
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
trag über¬nehmen).
3
Dritter Teil
Anschriften und Rufnummern
Persönliche Notizen
73
74
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Anschriften und Rufnummern
www.evg-online.org
EVG-Geschäftsstellen:
Geschäftsstelle Augsburg
Sieglindenstr. 12
86152 Augsburg
Telefon: 0821 5437405-0
Telefax: 0821 5437405-55
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Berlin
Revaler Str. 100
10243 Berlin
Telefon: 030 424391-0
Telefax: 030 424391-40
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Bremen
Rembertiring 13
28195 Bremen
Telefon: 0421 9850450-0
Telefax: 0421 9850450-69
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Cottbus
Vetschauer Str. 11b
03048 Cottbus
Telefon: 0355 2905729-0
Telefax: 0355 2905729-19
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Dortmund
Westenhellweg 124-126
44137 Dortmund
Telefon: 0231 2886325-0
Telefax: 0231 2886325-15
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Dresden
Budapester Str. 31
01069 Dresden
Telefon: 0351 87773-0
Telefax: 0351 87773-20
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Duisburg
Königstr. 57
47051 Duisburg
Telefon: 0203 8070006-0
Telefax: 0203 8070006-21
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Düsseldorf
Bismarckstr. 98
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 5988892-0
Telefax: 0211 5988892-33
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Erfurt
Bahnhofstr. 27
99084 Erfurt
Telefon: 0361 550709-0
Telefax: 0361 550709-36
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Frankfurt
Weilburger Str. 24
60326 Frankfurt/Main
Telefon: 069 975800-0
Telefax: 069 975800-25
E-Mail: [email protected]
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
75
Anschriften und Rufnummern
www.evg-online.org
Geschäftsstelle Halle
Magdeburger Str. 23
06112 Halle/Saale
Telefon: 0345 4458647-0
Telefax: 0345 4458647-19
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Kassel
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117 Kassel
Telefon: 0561 2023035-0
Telefax: 0561 2023035-15
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Hamburg
Hammerbrookstr. 90
20097 Hamburg
Telefon: 040 235137-0
Telefax: 040 235137-11
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Kiel
Legienstr. 22
24103 Kiel
Telefon: 0431 3858992-0
Telefax: 0431 3858992-20
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Hamm
Willy-Brandt-Platz 7
59065 Hamm
Telefon: 02381 929042-0
Telefax: 02381 929042-22
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Köln
Johannisstr. 54
50668 Köln
Telefon: 0221 912748-0
Telefax: 0221 912748-20
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Hannover
Hamburger Allee 26
30161 Hannover
Telefon: 0511 76866-0
Telefax: 0511 76866-33
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Leipzig
Rosa-Luxemburg-Str. 27
04103 Leipzig
Telefon: 0341 22616-0
Telefax: 0341 22616-23
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Karlsruhe
Bahnhofplatz 10
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 35040-0
Telefax: 0721 35040-29
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Magdeburg
Hasselbachplatz 3
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 53556-0
Telefax: 0391 53556-23
E-Mail: [email protected]
76
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Anschriften und Rufnummern
www.evg-online.org
Geschäftsstelle Mainz
Kaiserstr. 26-30
55116 Mainz
Telefon: 06131 884555-0
Telefax: 06131 884555-10
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Potsdam
Karl-Liebknecht-Str. 4-5
14482 Potsdam
Telefon: 0331 2434161-0
Telefax: 0331 2434161-88
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Mannheim
L13, 9
68161 Mannheim
Telefon: 0621 3918474-0
Telefax: 0621 3918474-15
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Regensburg
Richard-Wagner-Str. 5
93055 Regensburg
Telefon: 0941 4652384-0
Telefax: 0941 4652384-20
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle München
Marsstr. 21
80335 München
Telefon: 089 1301458-0
Telefax: 089 1301458-8
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Rostock
Rosa-Luxemburg-Str. 9
18055 Rostock
Telefon: 0381 8774910-0
Telefax: 0381 8774910-19
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Nürnberg
Essenweinstr. 4-6
90443 Nürnberg
Telefon: 0911 21472-0
Telefax: 0911 21472-20
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Saarbrücken
Am Hauptbahnhof 4
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 3837770-0
Telefax: 0681 3837770-22
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Osnabrück
August-Bebel-Platz 1
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 9704723-0
Telefax: 0541 9704723-29
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Stuttgart
Willi-Bleicher-Str. 20
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 9978073
Telefax: 0711 99780759
E-Mail: [email protected]
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
77
Anschriften und Rufnummern
www.evg-online.org
Geschäftsstelle Ulm
Weinhof 23
89073 Ulm
Telefon: 0731 3788090-0
Telefax: 0731 3788090-13
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Würzburg
Haugerring 2
97070 Würzburg
Telefon: 0931 2608012-0
Telefax: 0931 2608012-20
E-Mail: [email protected]
Kontaktdaten der
Versichertensprecher
Dorneau, Hans-Jürgen
0160 5878-157
[email protected]
Fleischmann, Ursula
0174 3247-104
[email protected]
Kummerow, Udo
0172 6614089
[email protected]
Ludwig, Rudi
0174 3247-105
[email protected]
Methling, Gerd
0174 3247-107
[email protected]
Pferner, Manfred
0174 3247-111
[email protected]
Prill, Robert
0174 3247-103
[email protected]
Schäfer, Andreas
0174 3247-110
[email protected]
Stark, Vlatko
0174 3247-100
[email protected]
Theunert, Rainer
0174 3247-109
[email protected]
Ulm, Erich
0174 3247-106
[email protected]
Gesetzliche
Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Servicetelefon: 0800 100048070
E-Mail: [email protected]
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14 – 28
44789 Bochum
Servicetelefon: 0800 100048080
E-Mail: [email protected]
78
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Anschriften und Rufnummern
Bundeseisenbahnvermögen – BEV
BEV-Hauptverwaltung
Kurt-Kiesinger-Allee 2
53175 Bonn
Telefon: 0228 3077-0
Telefax: 0228 3077-160
E-Mail: [email protected]
BEV-Dienststelle Nord
Herschelstr. 3
30159 Hannover
Telefon: 0511 16998-0
Telefax: 0511 16998-159
E-Mail: [email protected]
BEV-Außenstelle Hamburg
Schanzenstr. 80
20357 Hamburg
Telefon: 040 398065-0
Telefax: 040 398065-5151
E-Mail: [email protected]
BEV-Dienststelle West
Werkstattstr. 102
50733 Köln
Telefon: 0221 7762-0
Telefax: 0221 7762-159
E-Mail: [email protected]
BEV-Außenstelle Essen
Hachestr. 61
45127 Essen
Telefon: 0201 2447-0
Telefax: 0201 2447-159
E-Mail: [email protected]
BEV-Dienststelle Mitte
Niddastr. 91
60329 Frankfurt/Main
Telefon: 069 26959-0
Telefax: 069 26959-159
E-Mail: [email protected]
BEV-Außenstelle Saarbrücken
Grülingsstr. 4
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 41625-0
Telefax: 0681 41625-159
E-Mail: [email protected]
BEV-Dienststelle Süd
Südendstr. 44
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8196-0
Telefax: 0721 8196-455
E-Mail: [email protected]
BEV-Außenstelle Stuttgart
Friedrichstr. 11
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 22248-0
Telefax: 0711 22248-107
E-Mail: [email protected]
BEV-Außenstelle München
Arnulfstr. 23
80335 München
Telefon: 089 55213-0
Telefax: 089 55213-159
E-Mail: [email protected]
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
79
Anschriften und Rufnummern
BEV-Außenstelle Nürnberg
Hinterm Bahnhof 35
90459 Nürnberg
Telefon: 0911 4319-0
Telefax: 0911 4319-159
E-Mail: [email protected]
BEV-Dienststelle Ost
Steglitzer Damm 117
12169 Berlin
Telefon: 030 77029-0
Telefax: 030 77029-114
E-Mail: [email protected]
BEV-Büro Schwerin
Pestalozzistr. 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 7452-160-161-163
Telefax: 0385 7452-169
E-Mail: [email protected]
BEV-Büro Halle
Ernst-Kamieth-Str. 5
06112 Halle/Saale
Telefon: 0345 6783-1823
Telefax: 0345 6783-187
E-Mail: [email protected]
BEV-Büro Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 114
99084 Erfurt
Telefon: 0361 34963-711
Telefax: 0361 34963-701
E-Mail: [email protected]
BEV-Büro Dresden
August-Bebel-Str. 10
01219 Dresden
Telefon: 0351 4243-290
Telefax: 0351 4424-280
E-Mail: [email protected]
RentenZusatzversicherung – KBS
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14 – 28
44789 Bochum
Servicetelefon: 0800 100048080
E-Mail: [email protected]
Zusatzversorgungstarifvertrag
Zusatzversorgung ZVersTV
Deutsche Bahn AG
Team Betriebsrenten
10357 Berlin
Tel.: 01 80 3 006500
Gesetzliche
Unfallversicherung – EUK
Eisenbahn-Unfallkasse – EUK
Salvador-Allende-Str. 9
60487 Frankfurt am Main
Tel.: 069 47863-110
Fax: 069 47863-150
Internet: www.eisenbahn-unfallkasse.de
E-Mail: [email protected]
Unfallfürsorge: Tel.: 030 77029-0
80
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Anschriften und Rufnummern
Bahn-Betriebskrankenkassen
(BAHN-BKK)
Post-Anschrift für BAHN-BKK Kunden:
BAHN-BKK Zentrale
Postfach 90 01 50
60441 Frankfurt/Main
Hausanschrift:
Franklinstr. 54
60486 Frankfurt/Main
Telefon: 0800 2246255
Telefax: 069 77078- 999
E-Mail: [email protected]
BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Mitte-West
Franklinstr. 54
60486 Frankfurt/Main
Telefon: 069 77079100
E-Mail: [email protected]
BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Nord-Ost
Karl-Marx-Allee 90a
10243 Berlin
Telefon: 030 26946100
E-Mail: [email protected]
BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Nord-West
Engelstr. 55
48123 Münster
Telefon: 0251 7473100
E-Mail: [email protected]
BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Süd
Tegernseestr. 16
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 2320100
E-Mail: [email protected]
BAHN-BKK
Regionalgeschäftsstelle Mitte-Ost
Calauer Str. 71
03048 Cottbus
Telefon: 0355 4859100
E-Mail: [email protected]
Krankenversorgung der
Bundesbahnbeamten / KVB
KVB-Hauptverwaltung
Internet: www.kvb.bund.de
KVB Hauptverwaltung
Postanschrift:
Postfach 20 02 53
60606 Frankfurt/Main
Geschäftsgebäude:
Salvador-Allende-Str. 7
60487 Frankfurt/Main
Telefon: 069 24703-0
Telefax: 069 24703-199
Mail: [email protected]
KVB-Bezirksleitung Karlsruhe
Südendstr. 44
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8243-0
Telefax: 0721 8243-159
Mail: [email protected]
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
81
Anschriften und Rufnummern
KVB-Bezirksleitung Kassel
Franz-Ulrich-Str. 12
34117 Kassel
Telefon: 0561 7813-0
Telefax: 0561 7813-159
Mail: [email protected]
KVB-Bezirksleitung Münster
Hafenstr. 62
48153 Münster
Telefon: 0251 6271-0
Telefax: 0251 6271-159
Mail: [email protected]
KVB-Bezirksleitung Rosenheim
Klepperstr. 1a
83026 Rosenheim
Telefon: 08031 4076-0
Telefax: 08031 4076-159
Mail: [email protected]
KVB-Bezirksleitung Wuppertal
Dessauer Str. 4
42119 Wuppertal
Telefon: 0202 4966-0
Telefax: 0202 4966-159
Mail: [email protected]
Bildungs- und
Förderungswerk der EVG
Westendstraße 52
60325 Frankfurt a. M.
Telefon: 069 743495-0
Telefax: 069 743495 55
Mail: [email protected]
Stiftung Bahn-Sozialwerk –
BSW
Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW)
Internet: www.bsw24.de
Zentrale Fördererbetreuung
Spenderbetreuung (ZSB)
19053 Schwerin, Zum Bahnhof 21
Tel.: 0800 2651367
BSW-Dienstleistungszentrum
Ferieneinrichtungen,
Reisen und ATCTOURISTIC
Hübnerstr. 3, 86150 Augsburg
Tel.: 0821 2427300
Fahrvergünstigungen
Für Rentner der DB AG:
Deutsche Bahn AG
Team Fahrvergünstigung der Rentner,
10357 Berlin
Tel.: 0180 3000910
NEU ab 01.10.2013: 030 29763444
Für Versorgungsempfänger und
Rentner, die durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) betreut werden
(„Senioren-FAST BEV“):
Frankfurt/Main
Niddastr. 91, 60329 Frankfurt/Main
Tel.: 069 26959-231
Saarbrücken
Grülingsstr. 4, 66113 Saarbrücken
Tel.: 0681 41625-435
82
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Anschriften und Rufnummern
Hamburg
Schanzenstr. 80, 20357 Hamburg
Tel.: 040 3980 65-211 / -212
Private Bankgeschäfte
Berlin
Steglitzer Damm 117, 12169 Berlin
Tel.: 030 77029-383 / - 385
Augsburg eG
Prinzregentenstr. 23, 86150 Augsburg
Tel.: 0821 32070
www.sparda-a.de
E-Mail: [email protected]
Nürnberg
Hinterm Bahnhof 35, 90459 Nürnberg
Tel.: 0911 4319-240
Karlsruhe
Südendstr. 44, 76135 Karlsruhe
Tel.: 0721 8196-225
Stuttgart
Bahnhof 1, 88326 Aulendorf
Tel.: 07525 924999
Essen
Hachestr. 61, 45127 Essen
Tel.: 0201 2447-470
Köln
Werkstattstr. 102, 50733 Köln
Tel.: 0221 7762-282 / -290
Sparda-Banken:
Baden-Württemberg eG
Am Hauptbahnhof 3, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711 20063801
www.sparda-bw.de
E-Mail: [email protected]
Berlin eG
Storkower Str. 101A, 10407 Berlin
Tel.: 030 42080420
www.sparda-b.de
E-Mail: [email protected]
Hamburg eG
Präsident-Krahn-Str. 16-17,
22765 Hamburg
Tel.: 040 550055-0
www.sparda-bank-hamburg.de
E-Mail: serviceteam@
Sparda-Bank-Hamburg.de
Private Versicherungen
DEVK – Zentrale
Riehler Str. 190, 50735 Köln
Tel.: 0221 757-0 Hotline: 0221 757757
Internet: www.devk.de
Fax: 0221 7572200
E-Mail: [email protected]
Hannover eG
Ernst-August-Platz 8, 30159 Hannover
Tel.: 0511 3018-0
www.sparda-h.de
E-Mail: [email protected]
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
83
Anschriften und Rufnummern
Hessen eG
Osloer Str. 2, 60327 Frankfurt/Main
Tel.: 069 7537-0
www.sparda-hessen.de
E-Mail: [email protected]
Ostbayern eG
Bahnhofstr. 5, 93047 Regensburg
Tel.: 0941 5831222
www.sparda-ostbayern.de
E-Mail: [email protected]
München eG
Arnulfstr. 15, 80335 München
Tel.: 089 55142400
www.sparda-m.de
E-Mail: [email protected]
Südwest eG
Rhabanusstr. 1, 55118 Mainz
Tel.: 06131 636363
www.sparda-sw.de
E-Mail: [email protected]
Münster eG
Joseph-König-Str. 3, 48147 Münster
Tel.: 0800 40060560
www.sparda-ms.de
E-Mail: [email protected]
West eG
Ludwig-Erhard-Allee 15, 40227 Düsseldorf
Tel.: 08000 772732
www.sparda-west.de
E-Mail: [email protected]
Nürnberg eG
Eilgutstr. 9, 90443 Nürnberg
Tel.: 0911 60008000
www.sparda-n.de
E-Mail: [email protected]
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BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Persönliche Notizen
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BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
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Persönliche Notizen
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BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Persönliche Notizen
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BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
Mit Wirkung vom ______________
erkläre ich hiermit
meinen Beitritt/Übertritt zur Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung der
EVG an. Der Beitrag beträgt 1,0 Prozent vom Bruttoeinkommen
ohne Anrechnung der Kinderzulagen, Sonderzuwendungen (13.
Monatsgehalt) und Urlaubsgeld.
87
Mit der Erhebung des satzungsgemäßen Beitrages vom Monatseinkommen durch Abbuchung von meinem Konto bin ich einverstanden.
Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten im Rahmen der
Zweckbestimmung des Mitgliedsverhältnisses elektronisch verarbeitet, genutzt und ggf. an Dritte (z.B. zum Zeitungsversand, für
Für Rentner/-innen und Ruhestandsbeamtinnen/-beamte ohne die Vermittlung von Versicherungsleistungen etc) weitergegeben
Arbeitseinkommen und Arbeitslose/Erwerbslose 0,7 Prozent. Aus- werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenzubildende oder Mitglieder in vergleichbaren Beschäftigungsver- schutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
hältnissen zahlen von ihrer Auszubildendenvergütung 0,5 Prozent.
Hinterbliebene zahlen monatlich 3,50 €.
Ich verzichte auf den im Gewerkschaftsbeitrag eingeschlossenen
Familien-Rechtsschutz nach § 11 der EVG-Satzung. Der entsprechende Anteil des Mitgliedsbeitrages wird mir erstattet.
Name
Vorname
Straße
Plz D
Wohnort
E-Mail freiwillige Angabe
Geb. am
Staatsangehörigkeit
Tel.-Nr. freiwillige Angabe
Geschlecht
Übertritt von
Mitglied seit
Arbeitgeber
Betrieb/Dienststelle
Arbeitsort
Dienstbez./Tätigkeit
‰*M
‰*W
BANKVERBINDUNG
STATUS
Girokonto-Nr.
____________________
‰*Arbeitnehmer
‰*Beamte
Name der Bank
____________________
‰*Auszubildende
‰*Dual-Studierende
Bankleitzahl
____________________
‰*Rentner
‰*Ruhestandsbeamte
EINGRUPPIERUNG
Beschäftigungsbeginn _____________________
Entgelt-/Tarifgruppe
Ausbildungsende _________________________
_____________________
Tarifstufe
____________________
Std./Woche
____________________
NUR FÜR BEAMTE/ANGESTELLTE (BEV)
Einstufungsdatum
____________________
‰*Ledig (ohne Familienzuschlag)
Diff-Z (ehem. ZÜ/pEinfZ) ____________________
‰*Verheiratet
ZÜG/ZÜL
‰*Beamte - BesoldungsGr. _______________
____________________
‰*Angestellte - VergütungsGr. ____________
‰*Vollzeit
‰*Teilzeit
‰*Prozent
______________
Monatliches Bruttoeinkommen ____________ €
*Zutreffendes ankreuzen
Unterschrift Vor- u. Zuname
Ort, Datum
Vor- und Zuname Werber(in) / OV / GST
BFW Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.
88
Bildungs- und
Förderungswerk der EVG e.V.
Westendstraße 52
60325 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 743495-0
Telefax: (069) 743495-55
www.bfw-evg.de
[email protected]
Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.V.

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