Jetzt noch mehr Steuern sparenmit Handwerkerrechnungen
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Jetzt noch mehr Steuern sparenmit Handwerkerrechnungen
Unsere steuerbegünstigten Leistungen Begünstigt sind 20% der in Rechnung gestellten Arbeitskosten, ggf. einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten, sowie anteilige Umsatzsteuer, folgender beispielhafter Leistungen der Olaf Grau Dachdeckermeister GmbH: Bedachung und Flachdachbau: § § § § § § § Um- bzw. Neueindeckung von Ziegeldächern und Schiefereindeckung Jegliche Modernisierungs- und Reparaturleistungen im Dachgeschossausbau Einbau von zusätzlicher Wärmedämmung nach der Energiesparverordnung Sanierung und Wartungsleistungen von Steilund Flachdächern Sanierung und Reparatur von Kalt- und Warmdächern jeder Größenordnung Umrüstung von gefällelosen Dachflächen in jegliches Gefälle Modernisierungsleistung zur Dachbegrünung sowie wurzelfester Abdichtung Zimmerei und Klempnerei: § § § § Modernisierung und Reparatur von Dachgauben, Speicherausbauten mit Dachraumfenstern, Wohnhäusern und Aufbauten aus Stenderwerkkonstruktionen Modernisierungs- und Reparaturleistungen am Dachstuhl, Holzbalkonen, Wintergärten, Carports, und Gartenpavillons Sanierung von Balkon- und Terrassenbelägen Modernisierungs- und Reparaturleistungen von Dachrinnen, Rohren und Abdeckungen aus Kupfer und Zink Für eine Vielzahl weiterer Leistungen rund um die Verwirklichung Ihrer individuellen Wünsche sprechen Sie uns gerne an. Wie mache ich den Steuerbonus geltend? Alle begünstigten Handwerkerrechnungen können Sie, mit Zahlungsnachweis als Anlage, zu Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Bezahlung der Handwerkerrechnung. Eine Bezahlung z.B. im Jahr 2009 wird auch mit Ihrer Einkommensteuerschuld für 2009 verrechnet werden. Eine Ausnahme besteht dabei für Eigentumswohnungen. Die alte Steuerbonusregelung gilt für Handwerkerleistungen, die bis zum 31. Dezember 2008 erbracht worden sind. Bis einschließlich 2008 können also 20% von max. 3.000,00 EUR der begünstigten Handwerkerleistung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das sind bis zu 600,00 EUR im Kalenderjahr pro Haushalt. Noch Fragen? Gerne! Olaf Grau Dachdeckermeister GmbH Steinhof 9 40699 Erkrath Tel.: 0211/246311 Fax: 0211/9242368 [email protected] www.grau-bedachung.de Steuerberatung Schrader Graf-Adolf-Str. 76 40210 Düsseldorf Tel.: 0211/179244-0 Fax: 0211/179244-17 [email protected] www.steuerberatung-schrader.com Verantwortlich für den Inhalt: Dietrich Schrader Dipl. Finanzwirt - Steuerberater Diese Information ersetzt nicht das individuelle Beratungsgespräch. Irrtümer und Tippfehler sind vorbehalten. MEHR LEISTUNG ALS SIE DENKEN! Jetzt noch mehr Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen Doppelter Steuerbonus Die Bundesregierung hat im November 2008 die Ausweitung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen beschlossen. Ihr Vorteil: Eine Verdoppelung des Steuerbonus für die im privaten Haushalt durchgeführten Arbeiten. Anspruchsvoraussetzungen Das heißt, Sie können bis zu 1.200,00 EUR aus Ihrer Handwerkerrechnung steuermindernd geltend machen. § § § Wen betrifft das? Den Steuerbonus können sowohl Eigentümer als auch Mieter für ihre Wohnungen, Häuser und Grundstücke in Anspruch nehmen. Auch Eigentümergemeinschaften können den Steuerbonus für die Eigentümer ausweisen. Der Anteil der Arbeiten am Gemeinschaftseigentum ist von der Verwaltung gesondert anzugeben. Grundvoraussetzung ist, dass die aufgeführten Renovierungs-, Modernisierungs- oder Erhaltungsleistungen von Grau innerhalb Ihres privaten Haushaltes ausgeführt werden. (In der Werkstatt verrichtete Dienstleistungen sind daher nicht begünstigt.) Grau achtet für Sie auf die Einhaltung der notwendigen Rechnungsanforderungen: § Dachdeckerei Meisterbetrieb Zimmereibetrieb § § Kooperationspartner der Kreissparkasse Düsseldorf Velux geschulter Betrieb Mitglied des Handwerkerkreis Erkrath e.V. Kooperationspartner der LBS-Kundencenter Mettmann Leistungserbringung im privaten Haushalt Einhaltung der besonderen Rechnungsvorschriften Unbare Rechnungsbegleichung Eine Aufteilung der Arbeiten in Innen- und Außenarbeiten Getrennter Ausweis der Lohn- und Materialkosten Bei Pauschalpreisen fügen wir einen geeigneten Zusatz wie: „Im Rechnungsbetrag ist Arbeitslohn in Höhe von ……. EUR enthalten” bei. Bitte achten Sie auf einen Zahlungsnachweis für Ihre unbare Rechnungsbegleichung unserer Leistungen (z.B. Überweisungsbeleg oder Kontoauszug des Kreditinstitutes). Hinweise Barzahlung: Eine Handwerkerrechnung die Sie durch Barzahlung begleichen, kann nicht geltend gemacht werden. Auch dann nicht, wenn Ihnen eine Barquittung ausgestellt wird. Neubau: Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Einmalige Anrechnung: Steuerbegünstigte Aufwendungen, die schon als Betriebs- oder Sonderausgabe, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sind von einer nochmaligen Anrechnung ausgeschlossen. Ebenfalls begünstigt: Neben den Lohnkosten sind zusätzlich die entstehenden Fahrt- und Maschinenkosten, inkl. der aktuell gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer begünstigt.