Jetzt noch mehr Steuern sparenmit Handwerkerrechnungen

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Jetzt noch mehr Steuern sparenmit Handwerkerrechnungen
Unsere steuerbegünstigten Leistungen
Begünstigt sind 20% der in Rechnung gestellten
Arbeitskosten, ggf. einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten, sowie anteilige Umsatzsteuer, folgender
beispielhafter Leistungen der Olaf Grau Dachdeckermeister GmbH:
Bedachung und Flachdachbau:
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Um- bzw. Neueindeckung von Ziegeldächern
und Schiefereindeckung
Jegliche Modernisierungs- und
Reparaturleistungen im Dachgeschossausbau
Einbau von zusätzlicher Wärmedämmung nach
der Energiesparverordnung
Sanierung und Wartungsleistungen von Steilund Flachdächern
Sanierung und Reparatur von Kalt- und
Warmdächern jeder Größenordnung
Umrüstung von gefällelosen Dachflächen in
jegliches Gefälle
Modernisierungsleistung zur Dachbegrünung
sowie wurzelfester Abdichtung
Zimmerei und Klempnerei:
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Modernisierung und Reparatur von
Dachgauben, Speicherausbauten mit
Dachraumfenstern, Wohnhäusern und
Aufbauten aus Stenderwerkkonstruktionen
Modernisierungs- und Reparaturleistungen
am Dachstuhl, Holzbalkonen, Wintergärten,
Carports, und Gartenpavillons
Sanierung von Balkon- und Terrassenbelägen
Modernisierungs- und Reparaturleistungen von
Dachrinnen, Rohren und Abdeckungen aus
Kupfer und Zink
Für eine Vielzahl weiterer Leistungen rund um die
Verwirklichung Ihrer individuellen Wünsche sprechen Sie uns gerne an.
Wie mache ich den Steuerbonus geltend?
Alle begünstigten Handwerkerrechnungen können
Sie, mit Zahlungsnachweis als Anlage, zu Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Bezahlung
der Handwerkerrechnung. Eine Bezahlung z.B. im
Jahr 2009 wird auch mit Ihrer Einkommensteuerschuld für 2009 verrechnet werden. Eine Ausnahme
besteht dabei für Eigentumswohnungen.
Die alte Steuerbonusregelung gilt für Handwerkerleistungen, die bis zum 31. Dezember 2008 erbracht
worden sind.
Bis einschließlich 2008 können also 20% von max.
3.000,00 EUR der begünstigten Handwerkerleistung
im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend
gemacht werden. Das sind bis zu 600,00 EUR im
Kalenderjahr pro Haushalt.
Noch Fragen? Gerne!
Olaf Grau Dachdeckermeister GmbH
Steinhof 9
40699 Erkrath
Tel.: 0211/246311
Fax: 0211/9242368
[email protected]
www.grau-bedachung.de
Steuerberatung Schrader
Graf-Adolf-Str. 76
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/179244-0
Fax: 0211/179244-17
[email protected]
www.steuerberatung-schrader.com
Verantwortlich für den Inhalt: Dietrich Schrader Dipl. Finanzwirt - Steuerberater
Diese Information ersetzt nicht das individuelle Beratungsgespräch. Irrtümer und
Tippfehler sind vorbehalten.
MEHR LEISTUNG ALS SIE DENKEN!
Jetzt noch mehr
Steuern sparen mit
Handwerkerrechnungen
Doppelter Steuerbonus
Die Bundesregierung hat im November 2008 die Ausweitung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
beschlossen.
Ihr Vorteil: Eine Verdoppelung des Steuerbonus für
die im privaten Haushalt durchgeführten Arbeiten.
Anspruchsvoraussetzungen
Das heißt, Sie können bis zu 1.200,00 EUR aus Ihrer
Handwerkerrechnung steuermindernd geltend machen.
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Wen betrifft das?
Den Steuerbonus können sowohl Eigentümer als
auch Mieter für ihre Wohnungen, Häuser und Grundstücke in Anspruch nehmen.
Auch Eigentümergemeinschaften können den
Steuerbonus für die Eigentümer ausweisen. Der Anteil
der Arbeiten am Gemeinschaftseigentum ist von der
Verwaltung gesondert anzugeben.
Grundvoraussetzung ist, dass die aufgeführten
Renovierungs-, Modernisierungs- oder Erhaltungsleistungen von Grau innerhalb Ihres privaten
Haushaltes ausgeführt werden. (In der Werkstatt
verrichtete Dienstleistungen sind daher nicht
begünstigt.)
Grau achtet für Sie auf die Einhaltung der notwendigen
Rechnungsanforderungen:
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Dachdeckerei Meisterbetrieb
Zimmereibetrieb
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Kooperationspartner
der Kreissparkasse Düsseldorf
Velux geschulter Betrieb
Mitglied des
Handwerkerkreis Erkrath e.V.
Kooperationspartner
der LBS-Kundencenter Mettmann
Leistungserbringung im privaten Haushalt
Einhaltung der besonderen
Rechnungsvorschriften
Unbare Rechnungsbegleichung
Eine Aufteilung der Arbeiten in Innen- und
Außenarbeiten
Getrennter Ausweis der Lohn- und
Materialkosten
Bei Pauschalpreisen fügen wir einen geeigneten
Zusatz wie: „Im Rechnungsbetrag ist Arbeitslohn
in Höhe von ……. EUR enthalten” bei.
Bitte achten Sie auf einen Zahlungsnachweis für Ihre
unbare Rechnungsbegleichung unserer Leistungen
(z.B. Überweisungsbeleg oder Kontoauszug des
Kreditinstitutes).
Hinweise
Barzahlung:
Eine Handwerkerrechnung die Sie durch Barzahlung
begleichen, kann nicht geltend gemacht werden.
Auch dann nicht, wenn Ihnen eine Barquittung ausgestellt wird.
Neubau:
Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt.
Einmalige Anrechnung:
Steuerbegünstigte Aufwendungen, die schon als Betriebs- oder Sonderausgabe, Werbungskosten oder
außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht
werden, sind von einer nochmaligen Anrechnung
ausgeschlossen.
Ebenfalls begünstigt:
Neben den Lohnkosten sind zusätzlich die
entstehenden Fahrt- und Maschinenkosten, inkl.
der aktuell gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer
begünstigt.