Glukosesensoren – Diskussionsentwurf

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Glukosesensoren – Diskussionsentwurf
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
CGMS - Kontinuierliche Glukosemessung
Empfehlungen der Diabeteskommission der
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 91 SGB V auf Antrag des GKVSpitzenverbandes das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit
der Bewertung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM) als Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gemäß § 135 SGB V beauftragt.
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkasse nur erbracht werden, wenn der G-BA eine
Anerkennung ausgesprochen hat. Die Übernahme der Kosten für eine neue Untersuchungs- und
Behandlungsmethode, für die noch keine Anerkennung vorliegt, kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse erfolgen.
Diese Arbeitshilfe soll das Eingrenzen der Indikationen bis zur Anerkennung der kontinuierlichen
Glukosemessung erleichtern, in denen aus diabetologisch fachärztlicher Sicht im Einzelfall die
kontinuierliche Glukosemessung medizinisch erforderlich ist.
Kostenübernahme von CGMS - Voraussetzungen für einen Antrag auf Einzelfallentscheidung
1.Diagnosen
Insulinabhängige/-pflichtige Diabetesformen
Typ 1-Diabetes
LADA
Typ 3-Diabetes
2. Indikationen
2.1.Temporärer Einsatz – 5 bis 7 Tage = 1 Sensorlaufzeit
schwere Hypoglykämien tagsüber und nachts,
Verdacht auf unbemerkte Hypoglykämien tagsüber und nachts,
Hypoglykämiewahrnehmungsstörung,
Basalratenüberprüfung nach Ausschöpfen konventioneller Methoden,
trotz korrekter konventioneller Blutzuckermessungen nicht erklärbarer hoher HbA1c-Wert,
unerklärliche Blutzuckerschwankungen.
Bei Beantragen des temporären Einsatzes ist eine detaillierte nachvollziehbare und aktuelle Stoffwechsel-Dokumentation mit Blutzuckerwerten, BE/KE, Insulindosis einschl. Korrektureinheiten,
Sondersituationen wie körperliche Aktivitäten, akute Erkrankung etc. über 2 Wochen vorzulegen.
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2.2. Längerfristige Versorgung - grundsätzlich zeitlich befristet
Schwangerschaft bei Diabetes Typ 1 mit einer objektiv nachvollziehbaren rechtfertigenden
Indikation,
diabetische Kleinkinder und Kinder mit problematischer Stoffwechselführung,
unvorhersehbare gehäufte und nicht nachvollziehbare Hypoglykämien,
Die Liste der genannten Indikationen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gesonderte
Indikationen bedürfen einer detaillierten Begründung.
Bei Beantragung der längerfristigen, zeitlich begrenzten Versorgung ist eine umfassende, nachvollziehbare Stoffwechsel-Dokumentation über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten mit
Blutzuckerwerten, BE/KE, Insulindosis einschl. Korrektureinheiten, Sondersituationen wie körperlichen Aktivitäten, akute Erkrankung etc. vorzulegen. Ausnahme besteht bei Säuglingen und Kleinkindern bei Erstmanifestation.
3. Voraussetzungen für den Antrag einer temporären oder längerfristigen Versorgung mit einem
Sensor
Überprüfen der Therapiesituation gemäß "Checkliste CGMS", siehe Anhang,
Bereitschaft des Patienten / der Eltern zur korrekten Anwendung des Sensors,
detaillierte, nachvollziehbare Beschreibung der Indikation in der Antragstellung.
4. Ausreichende diabetologische Erfahrung des Verordners
Verordnung durch Diabetes-Schwerpunkteinrichtung, bei Kindern mit pädiatrisch
diabetologischer Kompetenz.
5. Durchführen der Sensormessung
Ausführliches Einweisen des Patienten in das Handhaben der Sensormessung durch Diabetologe/-in und Diabetesberater/-in DDG/staatl. Anerkennung.
Verlauf der Messung ist durch den Patienten, bei Kindern durch die Eltern, zu dokumentieren. Zu
protokollieren ist das konventionelle Blutzuckermessen zum Kalibrieren des Sensors, KE/BE, Insulindosis einschl. Korrektureinheiten – kurzwirksames und basales Insulin, körperliche Aktivitäten
und sonstige Besonderheiten wie akute Erkrankungen etc.
Der Verordner des CGMS muss die unterschiedlichen technischen Vorgaben der jeweiligen Sensor-Hersteller, wie Haltbarkeit, Raumtemperatur zwischen 2 und 25 Grad und zeitliche Vorgaben
bei Anlage des Sensors, Neustartanleitung etc. beachten.
Für Rückfragen der Patienten ist die Erreichbarkeit eines kompetenten Ansprechpartners sicherzustellen.
Diabeteskommission der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Dr. Dieter Braun, Trier / Dr. Sibylle Brunk-Loch, Idar-Oberstein / Dr. Christine Grünewald, Worms / Dr. Irina
Köth, Kirchen, Dr. Ernst Küstner, Nieder-Olm / Dr. Dietmar Leser, Zweibrücken / Dr. Karl-Heinz Ludwig, Trier /
Marlies Neese, Ingelheim / Dr. Bertil Oser,, Bernkastel-Kues / Dr. Dorothea Reichert, Landau / Dr. Markus
Schneider, Boppard
Stand 03.09.2013
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Checkliste CGMS
Patient
Name, Vorname
Geb. am
Versicherungsnummer
Diagnose(n)
Indikation für CGMS
Aktuelle Therapie
ICT
Insulinpumpe
Name der Insuline
BE/KE-Faktor(en)
Blutzuckerzielwerte
Korrekturfaktor(en)
Letzte Schulung des Patienten
Wann?
Wo?
Problemorientierte Schulung
Problemorientierte Schulung erfolgt?
ja
nein
Wann?
Wo?
Schulungsinhalte
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Checkliste CGMS
in Ordnung
Blutzucker-Messungen
geeignete BZ-Messzeiten? Mess-Strategie?
geeignete Dokumentation des BZ-Verlaufs?
konventionelle Nacht-BZ-Messung
Insulintherapie
Insulinpumpen-/ICT-Basalrate dokumentiert?
Spritz-Ess-Abstand?
BE/KE-Faktor bekannt? Reduktion bei > 5 BE?
Korrekturfaktor bekannt?
Korrekturalgorithmus / Ziel-Blutzucker?
Technische Aspekte
Spritzstellen / Katheterstellen überprüft?
Wechselintervall des Katheters bei Insulinpumpe?
Spritztechnik überprüft?
Pen und Patrone überprüft?
Kanülenlänge überprüft?
Blutzuckermessgerät / -streifen überprüft?
Vergleichsmessung Labor / Patientengerät?
Ernährungsaspekte
Ernährungswissen überprüft?
Vorgehen bei Hypoglykämie?
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Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Ärztin/Arzt
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fehlerhaft
Schulungsbedarf

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