Glukosesensoren – Diskussionsentwurf
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Glukosesensoren – Diskussionsentwurf
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse CGMS - Kontinuierliche Glukosemessung Empfehlungen der Diabeteskommission der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 91 SGB V auf Antrag des GKVSpitzenverbandes das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Bewertung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM) als Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gemäß § 135 SGB V beauftragt. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkasse nur erbracht werden, wenn der G-BA eine Anerkennung ausgesprochen hat. Die Übernahme der Kosten für eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, für die noch keine Anerkennung vorliegt, kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse erfolgen. Diese Arbeitshilfe soll das Eingrenzen der Indikationen bis zur Anerkennung der kontinuierlichen Glukosemessung erleichtern, in denen aus diabetologisch fachärztlicher Sicht im Einzelfall die kontinuierliche Glukosemessung medizinisch erforderlich ist. Kostenübernahme von CGMS - Voraussetzungen für einen Antrag auf Einzelfallentscheidung 1.Diagnosen Insulinabhängige/-pflichtige Diabetesformen Typ 1-Diabetes LADA Typ 3-Diabetes 2. Indikationen 2.1.Temporärer Einsatz – 5 bis 7 Tage = 1 Sensorlaufzeit schwere Hypoglykämien tagsüber und nachts, Verdacht auf unbemerkte Hypoglykämien tagsüber und nachts, Hypoglykämiewahrnehmungsstörung, Basalratenüberprüfung nach Ausschöpfen konventioneller Methoden, trotz korrekter konventioneller Blutzuckermessungen nicht erklärbarer hoher HbA1c-Wert, unerklärliche Blutzuckerschwankungen. Bei Beantragen des temporären Einsatzes ist eine detaillierte nachvollziehbare und aktuelle Stoffwechsel-Dokumentation mit Blutzuckerwerten, BE/KE, Insulindosis einschl. Korrektureinheiten, Sondersituationen wie körperliche Aktivitäten, akute Erkrankung etc. über 2 Wochen vorzulegen. 1 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse 2.2. Längerfristige Versorgung - grundsätzlich zeitlich befristet Schwangerschaft bei Diabetes Typ 1 mit einer objektiv nachvollziehbaren rechtfertigenden Indikation, diabetische Kleinkinder und Kinder mit problematischer Stoffwechselführung, unvorhersehbare gehäufte und nicht nachvollziehbare Hypoglykämien, Die Liste der genannten Indikationen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gesonderte Indikationen bedürfen einer detaillierten Begründung. Bei Beantragung der längerfristigen, zeitlich begrenzten Versorgung ist eine umfassende, nachvollziehbare Stoffwechsel-Dokumentation über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten mit Blutzuckerwerten, BE/KE, Insulindosis einschl. Korrektureinheiten, Sondersituationen wie körperlichen Aktivitäten, akute Erkrankung etc. vorzulegen. Ausnahme besteht bei Säuglingen und Kleinkindern bei Erstmanifestation. 3. Voraussetzungen für den Antrag einer temporären oder längerfristigen Versorgung mit einem Sensor Überprüfen der Therapiesituation gemäß "Checkliste CGMS", siehe Anhang, Bereitschaft des Patienten / der Eltern zur korrekten Anwendung des Sensors, detaillierte, nachvollziehbare Beschreibung der Indikation in der Antragstellung. 4. Ausreichende diabetologische Erfahrung des Verordners Verordnung durch Diabetes-Schwerpunkteinrichtung, bei Kindern mit pädiatrisch diabetologischer Kompetenz. 5. Durchführen der Sensormessung Ausführliches Einweisen des Patienten in das Handhaben der Sensormessung durch Diabetologe/-in und Diabetesberater/-in DDG/staatl. Anerkennung. Verlauf der Messung ist durch den Patienten, bei Kindern durch die Eltern, zu dokumentieren. Zu protokollieren ist das konventionelle Blutzuckermessen zum Kalibrieren des Sensors, KE/BE, Insulindosis einschl. Korrektureinheiten – kurzwirksames und basales Insulin, körperliche Aktivitäten und sonstige Besonderheiten wie akute Erkrankungen etc. Der Verordner des CGMS muss die unterschiedlichen technischen Vorgaben der jeweiligen Sensor-Hersteller, wie Haltbarkeit, Raumtemperatur zwischen 2 und 25 Grad und zeitliche Vorgaben bei Anlage des Sensors, Neustartanleitung etc. beachten. Für Rückfragen der Patienten ist die Erreichbarkeit eines kompetenten Ansprechpartners sicherzustellen. Diabeteskommission der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Dr. Dieter Braun, Trier / Dr. Sibylle Brunk-Loch, Idar-Oberstein / Dr. Christine Grünewald, Worms / Dr. Irina Köth, Kirchen, Dr. Ernst Küstner, Nieder-Olm / Dr. Dietmar Leser, Zweibrücken / Dr. Karl-Heinz Ludwig, Trier / Marlies Neese, Ingelheim / Dr. Bertil Oser,, Bernkastel-Kues / Dr. Dorothea Reichert, Landau / Dr. Markus Schneider, Boppard Stand 03.09.2013 2 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse Checkliste CGMS Patient Name, Vorname Geb. am Versicherungsnummer Diagnose(n) Indikation für CGMS Aktuelle Therapie ICT Insulinpumpe Name der Insuline BE/KE-Faktor(en) Blutzuckerzielwerte Korrekturfaktor(en) Letzte Schulung des Patienten Wann? Wo? Problemorientierte Schulung Problemorientierte Schulung erfolgt? ja nein Wann? Wo? Schulungsinhalte 3 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse Checkliste CGMS in Ordnung Blutzucker-Messungen geeignete BZ-Messzeiten? Mess-Strategie? geeignete Dokumentation des BZ-Verlaufs? konventionelle Nacht-BZ-Messung Insulintherapie Insulinpumpen-/ICT-Basalrate dokumentiert? Spritz-Ess-Abstand? BE/KE-Faktor bekannt? Reduktion bei > 5 BE? Korrekturfaktor bekannt? Korrekturalgorithmus / Ziel-Blutzucker? Technische Aspekte Spritzstellen / Katheterstellen überprüft? Wechselintervall des Katheters bei Insulinpumpe? Spritztechnik überprüft? Pen und Patrone überprüft? Kanülenlänge überprüft? Blutzuckermessgerät / -streifen überprüft? Vergleichsmessung Labor / Patientengerät? Ernährungsaspekte Ernährungswissen überprüft? Vorgehen bei Hypoglykämie? _______________________________________________ Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Ärztin/Arzt 4 fehlerhaft Schulungsbedarf