Auf- und Abstiegsregelung 2016-17 - FLVW Siegen

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Auf- und Abstiegsregelung 2016-17 - FLVW Siegen
Auf- und Abstiegsregelungen des FLVW- Kreises 28 für die Saison
2016/2017
Allgemeines für alle Klassen
Die direkten Auf- und Absteiger ermitteln sich aus der Platzierung in der
Meisterschaftsrunde. Maßgebend für die Platzierung sind die erzielten Punkte. Dem
Torverhältnis kommt bei der Platzierung keine Bedeutung zu (§ 41 SpO/WFLV). Weisen
mehrere Mannschaften nach Abschluss der Meisterschaftsrunde die gleiche Punktzahl auf,
wird die abschließende Platzierung durch Entscheidungsspiele gemäß § 55 SpO/WFLW
ermittelt, sofern sie für die direkte Auf- oder Abstiegsfrage notwendig ist.
Bei Verzicht eines Aufsteigers oder Teilnehmers an Entscheidungsspielen nimmt die
nächstbeste, aufstiegsbereite Mannschaft bis Tabellenplatz 4 der jeweiligen Staffel deren
Platz ein. Bei Punktgleichheit mehrerer Mannschaften findet in diesen Fällen § 41 Abs.3 SpO
für die Festlegung der Platzierung Anwendung.
Ein Verzicht muss spätestens 3 Tage nach Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages
der spielleitenden Stelle (Kreisvorsitzender im Verhinderungsfall VKFA) schriftlich per EPostfach mitgeteilt werden. Die spielleitende Stelle teilt den Verzicht sofort und schriftlich per
E-Postfach der nächstplatzierten Mannschaft der betroffenen Spielklasse mit. Diese
Mannschaft muss ab diesem Tag der Mitteilung (Eingangsdatum E-Postfach) ebenfalls
innerhalb von 3 Tagen schriftlich (E-Postfach) mitteilen, ob das Aufstiegsrecht
/Teilnahmerecht an Entscheidungsspielen wahrgenommen oder ebenfalls verzichtet wird.
Sollte diese Mannschaft auch verzichten, findet Satz 2 und 3 von diesem Absatz erneut
Anwendung.
Sollte die Anzahl der Absteiger in einer Gruppe höher sein als tatsächlich erforderlich (z.B.
durch mehrfachen Rückzug oder durch Streichungen bei Nichtantritt), reduziert sich die
jeweilige Ligastärke entsprechend für die nächste Saison.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen des FLVW und ergänzend
für alle Spiele auf Kreisebene die Allgemeinen Richtlinien des Fußball- und
Leichtathletikkreises Siegen-Wittgenstein.
Kreisliga A
Aufstieg
Der Meister steigt in die Bezirksliga auf.
Der Tabellenzweite macht Entscheidungsspiele um den Bezirksligaaufstieg in Hin- und
Rückrunde nach den Bestimmungen der UEFA-Klubwettbewerbe, die für die Austragung von
Spielen im K.O.-System gelten gegen den Meister des Kreises Lüdenscheid (gemäß den
Auf- und Abstiegsregelungen des VFA).
Abstieg
Die letzten 2 platzierten Mannschaften (Plätze 14 und 15) in der Tabelle steigen in die
Kreisliga B ab. Die Anzahl erhöht sich um die möglichen Absteiger aus den Bezirksligen, die
dem Kreis 28 zuzuordnen sind und reduziert sich um die Anzahl eines möglichen
zusätzlichen Aufsteigers zur Bezirksliga, unter Beachtung der Aufsteiger der Kreisliga B
gemäß nachfolgender Tabelle.
Staffelstärke 2016/17
Absteiger BL
Aufsteiger BL
Absteiger KLB
Aufsteiger KLB
Sollstärke 2017/18
15
0
1
2
4
16
15
1
1
3
4
16
15
2
1
3
3
16
15
3
1
3
2
16
15
4
1
4
2
16
15
5
1
5
2
16
15
0
2
2
5
16
15
1
2
2
4
16
15
2
2
3
4
16
15
3
2
3
3
16
15
4
2
3
2
16
15
5
2
4
2
16
Kreisliga B
Aufstieg
Die Meister der jeweiligen Staffeln steigen in die Kreisliga A auf.
Sofern 3 Vereine der Kreisliga B aufsteigen können, wird der 3. Aufsteiger durch ein
Entscheidungsspiel zwischen den Tabellenzweiten der Staffeln ermittelt.
Bei 4 aufstiegsberechtigen Mannschaften steigt neben dem Meister der jeweilige
Tabellenzweite einer Staffel auf.
Bei 5 aufstiegsberechtigen Mannschaften steigt neben dem Meister und dem jeweiligen
Tabellenzweiten einer Staffel auf der Sieger eines Entscheidungsspieles der Tabellendritten
auf.
Abstieg
Es steigen 5 Mannschaften in die Kreisliga C ab. Aus der Kreisliga B1 Tabellenplätze 15 und
16 und der Kreisliga B 2 die Tabellenplätze 15, 16 und 17.
Die Anzahl der Absteiger erhöht sich entsprechend, wenn 5 Vereine aus der Kreisliga A
absteigen. Bei 6 Absteigern der Kreisliga B ermitteln die Tabellenvierzehnten jeder Staffel
den 6. Absteiger durch Entscheidungsspiel.
Staffelstärke 2016/17
Absteiger KLA
Aufsteiger KLA
Absteiger KLC
Aufsteiger KLC
Sollstärke 2017/18
33
2
4
5
6
32
33
3
4
5
5
32
33
3
3
5
4
32
33
3
2
5
3
32
33
4
2
5
2
32
33
5
2
6
2
32
33
2
5
5
7
32
Kreisliga C
Aufstieg
Die Meister der jeweiligen Staffeln steigen in die Kreisliga B auf.
Sofern 3 Vereine der Kreisliga C aufsteigen können, wird der 3. Aufsteiger durch ein
Entscheidungsspiel zwischen den Tabellenzweiten der Staffeln ermittelt.
Bei 4 aufstiegsberechtigen Mannschaften steigen neben dem Meister der jeweilige
Tabellenzweite einer Staffel auf.
Bei 5 aufstiegsberechtigen Mannschaften steigen neben dem Meister und dem jeweiligen
Tabellenzweiten einer Staffel auch der Sieger eines Entscheidungsspieles der
Tabellendritten auf.
Bei 6 aufstiegsberechtigen Mannschaften steigen neben dem Meister und dem jeweiligen
Tabellenzweiten auch der Tabellendritte einer Staffel auf.
Bei 7 aufstiegsberechtigen Mannschaften steigt neben dem Meister und dem jeweiligen
Tabellenzweiten und Tabellendritten einer Staffel auch der Sieger eines
Entscheidungsspieles der Tabellenvierten auf.
Abstieg
Es steigen 4 Mannschaften steigen in die Kreisliga D ab. Dies sind die Tabellenplätze 14 und
15 jeder Staffel.
Die Anzahl erhöht sich, wenn nur 2 Mannschaften in der Kreisliga B aufsteigen. Bei 5
Absteigern der Kreisliga C ermitteln die Tabellendreizehnten jeder Staffel den 5. Absteiger
durch Entscheidungsspiel. Bei 6 Absteigern steigen auch die Tabellendreizehnten jeder
Staffel ab.
Staffelstärke 2016/17
Absteiger KLB
Aufsteiger KLB
Absteiger KLD
Aufsteiger KLD
Sollstärke 2017/18
30
5
6
4
7
32
30
5
5
4
6
32
30
5
4
4
5
32
30
5
3
4
4
32
30
5
2
5
4
32
30
6
2
6
4
32
30
5
7
4
8
32
Kreisliga D
Aufstieg
Die Meister der Staffeln steigen in die Kreisliga C auf.
Sofern die Tabelle in der Kreisliga C 5 Aufsteiger ausweist, wird der 5. Aufsteiger durch
Entscheidungsspiele ermittelt. Es spielen zunächst zwischen den Tabellenzweiten der
Staffeln D1 gegen D2 sowie der Staffeln D3 gegen D4 gegeneinander. Die jeweiligen
Sieger dieser Entscheidungsspiele ermitteln dann in einem weiteren Entscheidungsspiel den
5. Aufsteiger.
Sofern die Tabelle in der Kreisliga C 6 Aufsteiger ausweist, wird der 5. Aufsteiger durch ein
Entscheidungsspiel zwischen den Tabellenzweiten der Staffeln D1 gegen D2 und der 6.
Aufsteiger durch ein Entscheidungsspiel der Staffeln D3 gegen D4 ermittelt. Die jeweiligen
Sieger dieser Entscheidungsspiele steigen in die Kreisliga C auf.
Sofern die Tabelle in der Kreisliga C 7 Aufsteiger ausweist, wird der 5. Aufsteiger durch ein
Entscheidungsspiel zwischen den Tabellenzweiten der Staffeln D1 gegen D2 und der 6.
Aufsteiger durch ein Entscheidungsspiel der Staffeln D3 gegen D4 ermittelt. Die jeweiligen
Sieger dieser Entscheidungsspiele steigen in die Kreisliga C auf. Der 7. Aufsteiger ermittelt
sich dann durch ein weiteres Entscheidungsspiel zwischen den Verlierern der Spiele D1/D2
gegen D3/D4. Der Sieger dieses Entscheidungsspiel steigt ebenfalls in die Kreisliga C auf.
Sofern die Tabelle der Kreisliga C 8 Aufsteiger ausweist, steigt neben den Meister auch der
jeweilige Tabellenzweite jeder Staffel auf.
Marco Michel
Kreisvorsitzender

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