F U S S B A L L - u - FLVW
Transcrição
F U S S B A L L - u - FLVW
F U S S B A L L - u. L E I C H T A T H L E T I K V E R B A N D W E S T F A L E N Kreis 11 Dortmund Durchführungsbestimmungen 2016/17 Für den Senioren-Spielbetrieb im Kreis Dortmund (11) Staffelleiter Kreisligen A1, A2: Lothar König, Ahornweg 6, 44143 Dortmund, Telefon: 0231/5311060 Kreisligen B2, B3, B4 und Entscheidungsspiele: Volker Schneeloch, Varziner Str. 98, 44369 Dortmund, Telefon: 0231/3118491 o. 0176/61129698 Kreisligen C2, C3, C4: Klaus Kosziol, Fliederweg 1, 58239 Schwerte, Telefon: 02304/6543 o. 0171/5545395 Kreisligen C5, C6, C7: Mario Hildebrand, Brühlweg 16, 44379 Dortmund, Telefon: 0231/614563 o. 0172/5275674 Kreisligen B1, C1: Sven Schneeloch, Varziner Str. 98, 44369 Dortmund, Telefon: 0172/9427536 Frauen Kreisligen A, B: Silvia Behr, Rosmarinweg 26, 44267 Dortmund, Telefon: 02304/778022 o. 0173/8924645 Kreispokal, Freundschaftsspiele und Turniere: Gisbert Dankowski, Wörthstr. 20, 44532 Lünen, Telefon: 02306/9802920 o. 01573/6472429 Alte Herren: Arno Siebert, Karlsbank 2, 44229 Dortmund, Telefon: 01511/0199117 Pflichtspiele 1. Termine Liga Beginn Hinrunde Ende Hinrunde 27.11.2016 Beginn Rückrunde 04.12.2016 Kreisliga A 14.08.2016 (16) Kreisliga B 14.08.2016 27.11.2016 04.12.2016 (16) Kreisliga C 14.08.2016 27.11.2016 04.12.2016 (16) Frauen Kreisliga A 28.08.2016 27.11.2016 04.12.2016 (14) Frauen Kreisliga B 28.08.2016 27.11.2016 04.12.2016 (14) Mögliche Entscheidungsspiele 01.06.2017, 08.06.2017, 11.06.2017, 15.06.2017 Ende Rückrunde 28.05.2017 28.05.2017 28.05.2017 28.05.2017 28.05.2017 2. Anstoßzeiten Die Anstoßzeit für Seniorenspiele ist sonntags 15.00 Uhr (Februar bis Oktober) bzw. 14:30 Uhr (November bis Januar). Finden mehrere Seniorenspiele an einem Sonntag statt, können die nachrangigen Spiele auch um 13.00 Uhr (Februar bis Oktober) bzw. 12.30 Uhr (November bis Januar) oder um 17.00 Uhr (Februar bis Oktober) bzw. 16:30 Uhr (November bis Januar) stattfinden. In besonderen Ausnahmefällen hat der Staffelleiter das Recht, Spiele an Werktagen oder Sonntagvormittags um 11.00 Uhr anzusetzen, sofern der Junioren-Spielbetrieb hiervon nicht beeinträchtigt wird. 3. Spielverlegungen Anträge auf Spielverlegung können ausschließlich über DFBnet und mindestens zehn Tage vor dem geplanten Spieltermin gestellt werden. Der Gegner ist verpflichtet, den Spielverlegungsantrag innerhalb von fünf Tagen zu beantworten. Spielverlegungen auf einen Termin nach dem angesetzten Spieltag sind grundsätzlich nicht möglich. Bei kurzfristigen Spielverlegungen müssen Gegner und Schiedsrichter zusätzlich telefonisch durch den Heimverein informiert werden. Es gilt weiterhin die Richtlinie zu Spielverlegungen bei BVB-Heimspielen an Sonntagen des FLVW-Kreises Dortmund. 4. Vereinsmeldebogen Die Vereine sind verpflichtet, bei der Mannschaftsmeldung im DFBnet die Trainer und Mannschaftsverantwortlichen im Vereinsmeldebogen mit aktueller Handynummer zu hinterlegen, damit kurzfristige Informationen am Spieltag ausgetauscht werden können. 5. Spielberichte Für alle Spiele wird grundsätzlich der elektronische Spielbericht über DFBnet verwendet. Falls der elektronische Spielbericht nicht verwendet werden kann, ist ein Papierspielbericht auszufüllen und vom Schiedsrichter an den Staffelleiter zu senden. Die Gründe dafür sind im Spielbericht zu vermerken. In diesem Fall sind beide Mannschaften verpflichtet, die Aufstellung bis Montag um 14.00 Uhr im DFBnet nachzupflegen. Die Schiedsrichter bearbeiten den Spielbericht unmittelbar nach Spielschluss vor Ort. Die persönlichen Strafen und die Torschützen sind vom Schiedsrichter im Spielbericht einzutragen. Die Freigabe des Spielberichts hat im Beisein von den Mannschaftsverantwortlichen zu erfolgen. 6. Offizielle im Spielbericht Im Spielbericht müssen Trainer, Mannschaftsverantwortlicher, nichtneutraler Schiedsrichterassistent und Leiter Ordnungsdienst (§29 Abs. 2 SpO/WFLV, nur Heimverein) mit Vor- und Zunamen angegeben werden. 7. Ergebnismeldung Falls der elektronische Spielbericht nicht rechtzeitig durch den Schiedsrichter freigegeben wird, ist der Heimverein verpflichtet, das Ergebnis spätestens eine Stunde nach Spielschluss über DFBnet zu melden. 8. Elektronisches Postfach Das elektronische Postfach gilt als verbindlicher Kommunikationsweg. Die Nutzung des elektronischen Postfaches ist für alle Vereine Pflicht. Eine Nachricht über das elektronische Postfach gilt in jedem Fall als zugestellt, auch wenn der Verein seine Nachrichten nicht abruft oder das Postfach eines Vereins voll ist. 9. Passkontrolle NEU Der Schiedsrichter führt vor Spielbeginn die Passkontrolle durch, um festzustellen, ob die im Spielbericht eingetragenen Spieler anwesend sind. Anstelle der Passkontrolle ist auch die Spielrechtsprüfung im DFBnet gemäß 32, Abs. 1 SpO/WFLV möglich. Die technische Voraussetzung hat der betreffende Verein zu stellen. Sollte ein Spielerpass nicht vorliegen und auch die Spielrechtsprüfung im DFBnet nicht möglich sein, hat der Schiedsrichter dieses unter „Sonstige Vorkommnisse“ im Spielbericht zu vermerken. Die Unterschrift des Spielers erfolgt beim Spielbericht-Online nicht. Es gilt: Entweder Spielrechtsprüfung im DFBnet oder durch den Spielerpass für die gesamte Mannschaft. Eine gemischte Form ist nicht zulässig. 10. Sonderbestimmungen Gemäß §45 Abs. 1 SpO/WFLV ist das wiederholte Ein- und Auswechseln von Spielern der Kreisligen B und C sowie Spielerinnen der Frauen Kreisligen A und B erlaubt. Dies gilt nicht für Pokalspiele. 11. Rückzug von Mannschaften Mannschaften, die während der laufenden Serie zurückgezogen werden, gelten als Absteiger. Erfolgt der Rückzug innerhalb der letzten fünf Spiele, erfolgt Punktwertung für den Gegner, ansonsten werden alle Spiele der Mannschaft aus der Wertung genommen (§52 Abs. 3 SpO/WFLV). 12. Spielverzicht Ein Spielverzicht ist mindestens drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin über das elektronische Postfach zu melden. Ein Spielverzicht ist nur möglich, wenn die Mannschaft damit nicht zum dritten Mal innerhalb einer Saison nicht zu einem Spiel antritt. Beim Spielverzicht wird das Spiel mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner gewertet. 13. Nichtantreten von Mannschaften Beim Nichtantritt einer Mannschaft wird das Spiel mit 3 Punkten 2:0 Toren für den Gegner gewertet, außerdem erfolgt ein Ordnungsgeld. Tritt eine Mannschaft innerhalb einer Saison dreimal nicht zu Spielen an, wird diese Mannschaft automatisch aus dem Spielbetrieb zurückgezogen. 14. Schiedsrichter Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt automatisch über DFB-Net. Erscheint kein angesetzter Schiedsrichter zu einem Spiel, muss über den Schiedsrichter-Notdienst ein Ersatz angefordert werden. Die Nummer des Schiedsrichter-Notdienstes ist auf der Homepage des FLVW Kreis Dortmund unter www.flvw-dortmund.de zu finden. Ist eine Schiedsrichteransetzung auch über den Schiedsrichter-Notdienst nicht möglich, haben sich beide Vereine auf einen Spielleiter zu einigen (§5 SRO/WFLV). Die Einigung ist im Spielbericht zu vermerken. Ist eine Einigung nicht möglich, dürfen Spiele der Kreisligen A und B abgesagt werden. Durch den Schiedsrichtermangel können nicht alle Spiele der Kreisliga C und der Frauen Kreisliga B mit amtlichen Schiedsrichtern besetzt werden, hier besteht die Verpflichtung sich auf einen Spielleiter zu einigen und das Spiel durchzuführen. Ansonsten wird das Spiel für beide Mannschaften mit 0 Punkten und 0:2 Toren als verloren gewertet. 15. Platzsperrungen Wenn eine Kommune einen ihr gehörenden Platz sperrt, ist eine Anreise des Schiedsrichters nicht mehr erforderlich. Ein Verein kann nicht über die Bespielbarkeit einer Platzanlage entscheiden, wenn diese dem Verein durch eine Kommune übertragen wurde. In diesem Fall entscheidet eine Platzkommission des jeweiligen Kreises. Wird in einem Kreis eine Platzkommission vorgehalten, entscheidet diese im Einzelfall über die Bespielbarkeit des Platzes. Bei vereinseigenen Plätzen entscheiden über die Bespielbarkeit der Schiedsrichter, der Vertreter des Fußballkreises und der Vertreter des Vereins. Von jedem Spielausfall ist der zuständige Staffelleiter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungsgeld verhängt. Die Bescheinigung über eine Platzsperrung ist dem zuständigen Staffelleiter umgehend zuzusenden. 16. Wertung Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, entscheiden die Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch dann noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt (§41 Abs. 3 SpO/WFLV). Alte Herren Spiele der Alten Herren sind ausschließlich Freundschaftsspiele. Das Mindestalter beträgt 32 Jahre. Alle Spiele sind über DFB-Net anzumelden. Zu jedem Spiel ist der elektronische Spielbericht anzufertigen. Pokalspiele Zu den Pokalspielen des Kreises Dortmund erfolgen gesonderte Hinweise und Durchführungsbestimmungen durch den Pokalspielleiter. Entscheidungsspiele Entscheidungsspiele um Auf- oder Abstieg finden unmittelbar nach dem Ende der regulären Spielzeit zu den o.g. Terminen statt. Mögliche Teilnehmer ergeben sich aus den Auf- und Abstiegsregelungen. Zu Entscheidungsspielen werden gesonderte Durchführungsbestimmunen veröffentlicht. Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele sind durch den Heimverein im DFB-Net anzumelden, für die Schiedsrichteransetzung ist „Standardansetzung“ auszuwählen. Die Schiedsrichteransetzung erfolgt automatisch. Erfolgt die Anmeldung im DFBnet weniger als drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin, ist der Kreisschiedsrichterausschuss zusätzlich telefonisch zu informieren. Der elektronische Spielbericht ist anzufertigen. Turniere Turniere sind beim Turnierspielleiter anzumelden. Bei Turnieren ist der Spielbericht in Papierform auszufüllen. Eine Schiedsrichteransetzung erfolgt nach Eintragung der Turniere durch den Turnierspielleiter im DFBnet. Bei besonderen Turnieren (z. B. verkürzte Spielzeiten, Alte Herren) ist die Schiedsrichteransetzung mit dem VKSA abzusprechen. Auf- und Abstiegsbestimmungen 2016/17 Die Auf- und Abstiegsbestimmungen der Dortmunder Kreisligen richten sich nach der Anzahl der Auf- und Absteiger zur bzw. von der Bezirksliga. Kreisliga A: Bei 2 Dortmunder Aufsteigern zur Bezirksliga Aktueller Mannschaftsstand 32 Aufsteiger zur Bezirksliga 2 (30) Absteiger aus der Bezirksliga 0 (30) Aufsteiger aus der Kreisliga B 6 (36) Absteiger zur Kreisliga B 4 Mannschaftsstand 2017/18 32 32 2 (30) 1 (31) 5 (36) 4 32 32 2 (30) 2 (32) 4 (36) 4 32 32 2 (30) 3 (33) 4 (37) 5 32 32 2 (30) 4 (34) 4 (38) 6 32 32 2 (30) 5 (35) 4 (39) 7 32 32 2 (30) 6 (36) 4 (40) 8 32 Bei 3 Dortmunder Aufsteigern zur Bezirksliga Aktueller Mannschaftsstand 32 Aufsteiger zur Bezirksliga 3 (29) Absteiger aus der Bezirksliga 0 (29) Aufsteiger aus der Kreisliga B 7 (36) Absteiger zur Kreisliga B 4 Mannschaftsstand 2017/18 32 32 3 (29) 1 (30) 6 (36) 4 32 32 3 (29) 2 (31) 5 (36) 4 32 32 3 (29) 3 (32) 4 (36) 4 32 32 3 (29) 4 (33) 4 (37) 5 32 32 3 (29) 5 (34) 4 (38) 6 32 32 3 (29) 6 (35) 4 (39) 7 32 Die Meister der beiden Staffeln steigen in die Bezirksliga auf. Die 2. der beiden Staffeln spielen ein Entscheidungsspiel. Der Sieger dieses Spiels nimmt an der Aufstiegsrunde in die Bezirksliga teil. Die 15. und 16. der beiden Staffeln steigen in die Kreisliga B ab. In Abhängigkeit von den Absteigern aus der Bezirksliga können ggf. auch die 13. und 14. der beiden Staffeln absteigen oder in Entscheidungsspielen weitere Absteiger ermitteln. Kreisliga B: Bei 2 Dortmunder Aufsteigern zur Bezirksliga Aktueller Mannschaftsstand 63 Aufsteiger zur Kreisliga A 6 (57) Absteiger aus der Kreisliga A 4 (61) Aufsteiger aus der Kreisliga C 10 (71) Absteiger zur Kreisliga C 7 Mannschaftsstand 2017/18 64 63 5 (58) 4 (62) 9 (71) 7 64 63 4 (59) 4 (63) 8 (71) 7 64 63 4 (59) 5 (64) 7 (71) 7 64 63 4 (59) 6 (65) 7 (72) 8 64 63 4 (59) 7 (66) 7 (73) 9 64 63 4 (59) 8 (67) 7 (74) 10 64 Bei 3 Dortmunder Aufsteigern zur Bezirksliga Aktueller Mannschaftsstand 63 Aufsteiger zur Kreisliga A 7 (56) Absteiger aus der Kreisliga A 4 (60) Aufsteiger aus der Kreisliga C 11 (71) Absteiger zur Kreisliga C 7 Mannschaftsstand 2017/18 64 63 6 (57) 4 (61) 10 (71) 7 64 63 5 (58) 4 (62) 9 (71) 7 64 63 4 (59) 4 (63) 8 (71) 7 64 63 4 (59) 5 (64) 7 (71) 7 64 63 4 (59) 6 (65) 7 (72) 8 64 63 4 (59) 7 (66) 7 (73) 9 64 Die Meister der vier Staffeln steigen in die Kreisliga A auf. In Abhängigkeit von den Absteigern aus der Bezirksliga ermitteln die 2. der vier Staffeln ggf. weitere Aufsteiger in Entscheidungsspielen. Die 15. und 16. der vier Staffeln (in der KL B3 nur der 15.) steigen in die Kreisliga C ab. In Abhängigkeit von den Absteigern aus der Bezirksliga können ggf. auch die 14. der vier Staffeln absteigen oder in Entscheidungsspielen weitere Absteiger ermitteln. Kreisliga C: Die Meister der sieben Staffeln steigen in die Kreisliga B auf. In Abhängigkeit von den Absteigern aus der Bezirksliga ermitteln die 2. der sieben Staffeln ggf. weitere Aufsteiger in Entscheidungsspielen. Frauen Kreisliga A: Der Meister steigt in die Frauen Bezirksliga auf. Der 11. und 12. steigen in die Frauen Kreisliga B ab. Frauen Kreisliga B: Der Meister steigt in die Frauen Kreisliga A auf. Weitere Aufsteiger in die Kreisliga A hängen von der Anzahl der Absteiger aus der Frauen Bezirksliga ab: Absteiger aus der Frauen BZL Aufsteiger zur Frauen KL A Mannschaftsstand 2017/18 0 3 12 1 2 12 2 1 12 3 1 13 Der Kreisfußballausschuss behält sich vor, in Abhängigkeit der Meldezahlen zur Saison 2017/18 die Frauen Kreisligen auf 14 bzw. 16 Mannschaften aufzustocken und dafür ggf. vermehrten Aufstieg von der Frauen Kreisliga B in die Frauen Kreisliga A durchzuführen. Allgemeines: Verzichtet ein Verein auf den Aufstieg bzw. die Teilnahme an Entscheidungsspielen um den Aufstieg, so steigt der nächstplatzierte Verein auf bzw. nimmt an den Entscheidungsspielen um den Aufstieg teil. Verzichtet der nächstplatzierte Verein ebenfalls, steht das Recht keinem weiteren Verein zu. Sollte es nach Beendigung der Spielzeit 2016/17 in den Kreisligen A und B durch Vereinsauflösungen, Kreiswechsel oder Abmeldungen von Mannschaften zu freien Plätzen kommen, behält sich der Kreisfußballausschuss einen vermehrten Aufstieg vor. Bei Punktgleichheit wird entsprechend Punkt 16 der Durchführungsbestimmungen verfahren. Die Vereine sind aufgefordert, die Termine für eventuelle Entscheidungsspiele freizuhalten (siehe Punkt 1 der Durchführungsbestimmungen). In jeder Staffel mit Ausnahme der untersten Ligenebene kann maximal eine Mannschaft pro Verein spielen. Sollten mehr Mannschaften pro Verein in einer Ligenebene spielen als es Staffeln gibt, führt dies zu Nichtaufstieg bzw. Zwangsabstieg jeweils der unteren Mannschaften. Die Verbindlichkeit dieser Durchführungsbestimmungen ergibt sich aus OM 30 vom 29.07.2016 und ergänzt die SpO/WFLV und die Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des FLVW. Diese Durchführungsbestimmungen und die zugehörigen Auf- und Abstiegsbestimmungen werden alle Vereinen über das elektronische Postfach zugestellt und stehen als Download auf der Homepage des Kreises Dortmund unter www.flvw-k11.de zur Verfügung. Dortmund, den 26.07.2016 Sellung Vorsitzender Kreisfußballausschuss