F U S S B A L L - u - FLVW

Transcrição

F U S S B A L L - u - FLVW
F U S S B A L L - u. L E I C H T A T H L E T I K V E R B A N D W E S T F A L E N
Kreis 11 Dortmund
Durchführungsbestimmungen 2016/17
Für den Senioren-Spielbetrieb im Kreis Dortmund (11)
Staffelleiter
Kreisligen A1, A2:
Lothar König, Ahornweg 6, 44143 Dortmund, Telefon: 0231/5311060
Kreisligen B2, B3, B4 und Entscheidungsspiele:
Volker Schneeloch, Varziner Str. 98, 44369 Dortmund, Telefon: 0231/3118491 o. 0176/61129698
Kreisligen C2, C3, C4:
Klaus Kosziol, Fliederweg 1, 58239 Schwerte, Telefon: 02304/6543 o. 0171/5545395
Kreisligen C5, C6, C7:
Mario Hildebrand, Brühlweg 16, 44379 Dortmund, Telefon: 0231/614563 o. 0172/5275674
Kreisligen B1, C1:
Sven Schneeloch, Varziner Str. 98, 44369 Dortmund, Telefon: 0172/9427536
Frauen Kreisligen A, B:
Silvia Behr, Rosmarinweg 26, 44267 Dortmund, Telefon: 02304/778022 o. 0173/8924645
Kreispokal, Freundschaftsspiele und Turniere:
Gisbert Dankowski, Wörthstr. 20, 44532 Lünen, Telefon: 02306/9802920 o. 01573/6472429
Alte Herren:
Arno Siebert, Karlsbank 2, 44229 Dortmund, Telefon: 01511/0199117
Pflichtspiele
1. Termine
Liga
Beginn Hinrunde
Ende
Hinrunde
27.11.2016
Beginn
Rückrunde
04.12.2016
Kreisliga A
14.08.2016
(16)
Kreisliga B
14.08.2016
27.11.2016
04.12.2016
(16)
Kreisliga C
14.08.2016
27.11.2016
04.12.2016
(16)
Frauen Kreisliga A 28.08.2016
27.11.2016
04.12.2016
(14)
Frauen Kreisliga B 28.08.2016
27.11.2016
04.12.2016
(14)
Mögliche Entscheidungsspiele 01.06.2017, 08.06.2017, 11.06.2017, 15.06.2017
Ende
Rückrunde
28.05.2017
28.05.2017
28.05.2017
28.05.2017
28.05.2017
2. Anstoßzeiten
Die Anstoßzeit für Seniorenspiele ist sonntags 15.00 Uhr (Februar bis Oktober) bzw. 14:30 Uhr (November bis
Januar). Finden mehrere Seniorenspiele an einem Sonntag statt, können die nachrangigen Spiele auch um 13.00
Uhr (Februar bis Oktober) bzw. 12.30 Uhr (November bis Januar) oder um 17.00 Uhr (Februar bis Oktober) bzw.
16:30 Uhr (November bis Januar) stattfinden.
In besonderen Ausnahmefällen hat der Staffelleiter das Recht, Spiele an Werktagen oder Sonntagvormittags um
11.00 Uhr anzusetzen, sofern der Junioren-Spielbetrieb hiervon nicht beeinträchtigt wird.
3. Spielverlegungen
Anträge auf Spielverlegung können ausschließlich über DFBnet und mindestens zehn Tage vor dem geplanten
Spieltermin gestellt werden. Der Gegner ist verpflichtet, den Spielverlegungsantrag innerhalb von fünf Tagen zu
beantworten. Spielverlegungen auf einen Termin nach dem angesetzten Spieltag sind grundsätzlich nicht möglich.
Bei kurzfristigen Spielverlegungen müssen Gegner und Schiedsrichter zusätzlich telefonisch durch den Heimverein
informiert werden.
Es gilt weiterhin die Richtlinie zu Spielverlegungen bei BVB-Heimspielen an Sonntagen des FLVW-Kreises
Dortmund.
4. Vereinsmeldebogen
Die Vereine sind verpflichtet, bei der Mannschaftsmeldung im
DFBnet die Trainer und
Mannschaftsverantwortlichen im Vereinsmeldebogen mit aktueller Handynummer zu hinterlegen, damit kurzfristige
Informationen am Spieltag ausgetauscht werden können.
5. Spielberichte
Für alle Spiele wird grundsätzlich der elektronische Spielbericht über DFBnet verwendet. Falls der elektronische
Spielbericht nicht verwendet werden kann, ist ein Papierspielbericht auszufüllen und vom Schiedsrichter an den
Staffelleiter zu senden. Die Gründe dafür sind im Spielbericht zu vermerken. In diesem Fall sind beide
Mannschaften verpflichtet, die Aufstellung bis Montag um 14.00 Uhr im DFBnet nachzupflegen.
Die Schiedsrichter bearbeiten den Spielbericht unmittelbar nach Spielschluss vor Ort. Die persönlichen Strafen und
die Torschützen sind vom Schiedsrichter im Spielbericht einzutragen. Die Freigabe des Spielberichts hat im
Beisein von den Mannschaftsverantwortlichen zu erfolgen.
6. Offizielle im Spielbericht
Im Spielbericht müssen Trainer, Mannschaftsverantwortlicher, nichtneutraler Schiedsrichterassistent und Leiter
Ordnungsdienst (§29 Abs. 2 SpO/WFLV, nur Heimverein) mit Vor- und Zunamen angegeben werden.
7. Ergebnismeldung
Falls der elektronische Spielbericht nicht rechtzeitig durch den Schiedsrichter freigegeben wird, ist der Heimverein
verpflichtet, das Ergebnis spätestens eine Stunde nach Spielschluss über DFBnet zu melden.
8. Elektronisches Postfach
Das elektronische Postfach gilt als verbindlicher Kommunikationsweg. Die Nutzung des elektronischen Postfaches
ist für alle Vereine Pflicht. Eine Nachricht über das elektronische Postfach gilt in jedem Fall als zugestellt, auch
wenn der Verein seine Nachrichten nicht abruft oder das Postfach eines Vereins voll ist.
9. Passkontrolle NEU
Der Schiedsrichter führt vor Spielbeginn die Passkontrolle durch, um festzustellen, ob die im Spielbericht
eingetragenen Spieler anwesend sind. Anstelle der Passkontrolle ist auch die Spielrechtsprüfung im DFBnet
gemäß 32, Abs. 1 SpO/WFLV möglich. Die technische Voraussetzung hat der betreffende Verein zu stellen. Sollte
ein Spielerpass nicht vorliegen und auch die Spielrechtsprüfung im DFBnet nicht möglich sein, hat der
Schiedsrichter dieses unter „Sonstige Vorkommnisse“ im Spielbericht zu vermerken. Die Unterschrift des Spielers
erfolgt beim Spielbericht-Online nicht. Es gilt: Entweder Spielrechtsprüfung im DFBnet oder durch den Spielerpass
für die gesamte Mannschaft. Eine gemischte Form ist nicht zulässig.
10. Sonderbestimmungen
Gemäß §45 Abs. 1 SpO/WFLV ist das wiederholte Ein- und Auswechseln von Spielern der Kreisligen B und C
sowie Spielerinnen der Frauen Kreisligen A und B erlaubt. Dies gilt nicht für Pokalspiele.
11. Rückzug von Mannschaften
Mannschaften, die während der laufenden Serie zurückgezogen werden, gelten als Absteiger. Erfolgt der Rückzug
innerhalb der letzten fünf Spiele, erfolgt Punktwertung für den Gegner, ansonsten werden alle Spiele der
Mannschaft aus der Wertung genommen (§52 Abs. 3 SpO/WFLV).
12. Spielverzicht
Ein Spielverzicht ist mindestens drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin über das elektronische Postfach zu
melden. Ein Spielverzicht ist nur möglich, wenn die Mannschaft damit nicht zum dritten Mal innerhalb einer Saison
nicht zu einem Spiel antritt. Beim Spielverzicht wird das Spiel mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner
gewertet.
13. Nichtantreten von Mannschaften
Beim Nichtantritt einer Mannschaft wird das Spiel mit 3 Punkten 2:0 Toren für den Gegner gewertet, außerdem
erfolgt ein Ordnungsgeld. Tritt eine Mannschaft innerhalb einer Saison dreimal nicht zu Spielen an, wird diese
Mannschaft automatisch aus dem Spielbetrieb zurückgezogen.
14. Schiedsrichter
Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt automatisch über DFB-Net.
Erscheint kein angesetzter Schiedsrichter zu einem Spiel, muss über den Schiedsrichter-Notdienst ein Ersatz
angefordert werden. Die Nummer des Schiedsrichter-Notdienstes ist auf der Homepage des FLVW Kreis Dortmund
unter www.flvw-dortmund.de zu finden.
Ist eine Schiedsrichteransetzung auch über den Schiedsrichter-Notdienst nicht möglich, haben sich beide Vereine
auf einen Spielleiter zu einigen (§5 SRO/WFLV). Die Einigung ist im Spielbericht zu vermerken. Ist eine Einigung
nicht möglich, dürfen Spiele der Kreisligen A und B abgesagt werden.
Durch den Schiedsrichtermangel können nicht alle Spiele der Kreisliga C und der Frauen Kreisliga B mit amtlichen
Schiedsrichtern besetzt werden, hier besteht die Verpflichtung sich auf einen Spielleiter zu einigen und das Spiel
durchzuführen. Ansonsten wird das Spiel für beide Mannschaften mit 0 Punkten und 0:2 Toren als verloren
gewertet.
15. Platzsperrungen
Wenn eine Kommune einen ihr gehörenden Platz sperrt, ist eine Anreise des Schiedsrichters nicht mehr
erforderlich. Ein Verein kann nicht über die Bespielbarkeit einer Platzanlage entscheiden, wenn diese dem Verein
durch eine Kommune übertragen wurde. In diesem Fall entscheidet eine Platzkommission des jeweiligen Kreises.
Wird in einem Kreis eine Platzkommission vorgehalten, entscheidet diese im Einzelfall über die Bespielbarkeit des
Platzes. Bei vereinseigenen Plätzen entscheiden über die Bespielbarkeit der Schiedsrichter, der Vertreter des
Fußballkreises und der Vertreter des Vereins. Von jedem Spielausfall ist der zuständige Staffelleiter unverzüglich
telefonisch zu verständigen.
Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungsgeld verhängt. Die Bescheinigung über eine Platzsperrung ist dem
zuständigen Staffelleiter umgehend zuzusenden.
16. Wertung
Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so
entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft
besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, entscheiden die Spiele der
betreffenden Mannschaften gegeneinander. Besteht auch dann noch Gleichheit, findet ein Entscheidungsspiel auf
neutralem Platz statt (§41 Abs. 3 SpO/WFLV).
Alte Herren
Spiele der Alten Herren sind ausschließlich Freundschaftsspiele. Das Mindestalter beträgt 32 Jahre. Alle Spiele
sind über DFB-Net anzumelden. Zu jedem Spiel ist der elektronische Spielbericht anzufertigen.
Pokalspiele
Zu den Pokalspielen des Kreises Dortmund erfolgen gesonderte Hinweise und Durchführungsbestimmungen durch
den Pokalspielleiter.
Entscheidungsspiele
Entscheidungsspiele um Auf- oder Abstieg finden unmittelbar nach dem Ende der regulären Spielzeit zu den o.g.
Terminen statt. Mögliche Teilnehmer ergeben sich aus den Auf- und Abstiegsregelungen. Zu Entscheidungsspielen
werden gesonderte Durchführungsbestimmunen veröffentlicht.
Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele sind durch den Heimverein im DFB-Net anzumelden, für die Schiedsrichteransetzung ist
„Standardansetzung“ auszuwählen. Die Schiedsrichteransetzung erfolgt automatisch. Erfolgt die Anmeldung im
DFBnet weniger als drei Tage vor dem angesetzten Spieltermin, ist der Kreisschiedsrichterausschuss zusätzlich
telefonisch zu informieren. Der elektronische Spielbericht ist anzufertigen.
Turniere
Turniere sind beim Turnierspielleiter anzumelden. Bei Turnieren ist der Spielbericht in Papierform auszufüllen. Eine
Schiedsrichteransetzung erfolgt nach Eintragung der Turniere durch den Turnierspielleiter im DFBnet. Bei
besonderen Turnieren (z. B. verkürzte Spielzeiten, Alte Herren) ist die Schiedsrichteransetzung mit dem VKSA
abzusprechen.
Auf- und Abstiegsbestimmungen 2016/17
Die Auf- und Abstiegsbestimmungen der Dortmunder Kreisligen richten sich nach der Anzahl der Auf- und
Absteiger zur bzw. von der Bezirksliga.
Kreisliga A:
Bei 2 Dortmunder Aufsteigern zur Bezirksliga
Aktueller Mannschaftsstand
32
Aufsteiger zur Bezirksliga
2
(30)
Absteiger aus der Bezirksliga
0
(30)
Aufsteiger aus der Kreisliga B
6
(36)
Absteiger zur Kreisliga B
4
Mannschaftsstand 2017/18
32
32
2
(30)
1
(31)
5
(36)
4
32
32
2
(30)
2
(32)
4
(36)
4
32
32
2
(30)
3
(33)
4
(37)
5
32
32
2
(30)
4
(34)
4
(38)
6
32
32
2
(30)
5
(35)
4
(39)
7
32
32
2
(30)
6
(36)
4
(40)
8
32
Bei 3 Dortmunder Aufsteigern zur Bezirksliga
Aktueller Mannschaftsstand
32
Aufsteiger zur Bezirksliga
3
(29)
Absteiger aus der Bezirksliga
0
(29)
Aufsteiger aus der Kreisliga B
7
(36)
Absteiger zur Kreisliga B
4
Mannschaftsstand 2017/18
32
32
3
(29)
1
(30)
6
(36)
4
32
32
3
(29)
2
(31)
5
(36)
4
32
32
3
(29)
3
(32)
4
(36)
4
32
32
3
(29)
4
(33)
4
(37)
5
32
32
3
(29)
5
(34)
4
(38)
6
32
32
3
(29)
6
(35)
4
(39)
7
32
Die Meister der beiden Staffeln steigen in die Bezirksliga auf. Die 2. der beiden Staffeln spielen ein
Entscheidungsspiel. Der Sieger dieses Spiels nimmt an der Aufstiegsrunde in die Bezirksliga teil.
Die 15. und 16. der beiden Staffeln steigen in die Kreisliga B ab. In Abhängigkeit von den Absteigern aus der
Bezirksliga können ggf. auch die 13. und 14. der beiden Staffeln absteigen oder in Entscheidungsspielen weitere
Absteiger ermitteln.
Kreisliga B:
Bei 2 Dortmunder Aufsteigern zur Bezirksliga
Aktueller Mannschaftsstand
63
Aufsteiger zur Kreisliga A
6
(57)
Absteiger aus der Kreisliga A
4
(61)
Aufsteiger aus der Kreisliga C
10
(71)
Absteiger zur Kreisliga C
7
Mannschaftsstand 2017/18
64
63
5
(58)
4
(62)
9
(71)
7
64
63
4
(59)
4
(63)
8
(71)
7
64
63
4
(59)
5
(64)
7
(71)
7
64
63
4
(59)
6
(65)
7
(72)
8
64
63
4
(59)
7
(66)
7
(73)
9
64
63
4
(59)
8
(67)
7
(74)
10
64
Bei 3 Dortmunder Aufsteigern zur Bezirksliga
Aktueller Mannschaftsstand
63
Aufsteiger zur Kreisliga A
7
(56)
Absteiger aus der Kreisliga A
4
(60)
Aufsteiger aus der Kreisliga C
11
(71)
Absteiger zur Kreisliga C
7
Mannschaftsstand 2017/18
64
63
6
(57)
4
(61)
10
(71)
7
64
63
5
(58)
4
(62)
9
(71)
7
64
63
4
(59)
4
(63)
8
(71)
7
64
63
4
(59)
5
(64)
7
(71)
7
64
63
4
(59)
6
(65)
7
(72)
8
64
63
4
(59)
7
(66)
7
(73)
9
64
Die Meister der vier Staffeln steigen in die Kreisliga A auf. In Abhängigkeit von den Absteigern aus der Bezirksliga
ermitteln die 2. der vier Staffeln ggf. weitere Aufsteiger in Entscheidungsspielen.
Die 15. und 16. der vier Staffeln (in der KL B3 nur der 15.) steigen in die Kreisliga C ab. In Abhängigkeit von den
Absteigern aus der Bezirksliga können ggf. auch die 14. der vier Staffeln absteigen oder in Entscheidungsspielen
weitere Absteiger ermitteln.
Kreisliga C:
Die Meister der sieben Staffeln steigen in die Kreisliga B auf. In Abhängigkeit von den Absteigern aus der
Bezirksliga ermitteln die 2. der sieben Staffeln ggf. weitere Aufsteiger in Entscheidungsspielen.
Frauen Kreisliga A:
Der Meister steigt in die Frauen Bezirksliga auf. Der 11. und 12. steigen in die Frauen Kreisliga B ab.
Frauen Kreisliga B:
Der Meister steigt in die Frauen Kreisliga A auf.
Weitere Aufsteiger in die Kreisliga A hängen von der Anzahl der Absteiger aus der Frauen Bezirksliga ab:
Absteiger aus der Frauen BZL
Aufsteiger zur Frauen KL A
Mannschaftsstand 2017/18
0
3
12
1
2
12
2
1
12
3
1
13
Der Kreisfußballausschuss behält sich vor, in Abhängigkeit der Meldezahlen zur Saison 2017/18 die Frauen
Kreisligen auf 14 bzw. 16 Mannschaften aufzustocken und dafür ggf. vermehrten Aufstieg von der Frauen Kreisliga
B in die Frauen Kreisliga A durchzuführen.
Allgemeines:
Verzichtet ein Verein auf den Aufstieg bzw. die Teilnahme an Entscheidungsspielen um den Aufstieg, so steigt der
nächstplatzierte Verein auf bzw. nimmt an den Entscheidungsspielen um den Aufstieg teil. Verzichtet der
nächstplatzierte Verein ebenfalls, steht das Recht keinem weiteren Verein zu.
Sollte es nach Beendigung der Spielzeit 2016/17 in den Kreisligen A und B durch Vereinsauflösungen,
Kreiswechsel oder Abmeldungen von Mannschaften zu freien Plätzen kommen, behält sich der
Kreisfußballausschuss einen vermehrten Aufstieg vor.
Bei Punktgleichheit wird entsprechend Punkt 16 der Durchführungsbestimmungen verfahren. Die Vereine sind
aufgefordert, die Termine für eventuelle Entscheidungsspiele freizuhalten (siehe Punkt 1 der
Durchführungsbestimmungen).
In jeder Staffel mit Ausnahme der untersten Ligenebene kann maximal eine Mannschaft pro Verein spielen. Sollten
mehr Mannschaften pro Verein in einer Ligenebene spielen als es Staffeln gibt, führt dies zu Nichtaufstieg bzw.
Zwangsabstieg jeweils der unteren Mannschaften.
Die Verbindlichkeit dieser Durchführungsbestimmungen ergibt sich aus OM 30 vom 29.07.2016 und ergänzt die
SpO/WFLV und die Durchführungsbestimmungen und Richtlinien des FLVW. Diese Durchführungsbestimmungen
und die zugehörigen Auf- und Abstiegsbestimmungen werden alle Vereinen über das elektronische Postfach
zugestellt und stehen als Download auf der Homepage des Kreises Dortmund unter www.flvw-k11.de zur
Verfügung.
Dortmund, den 26.07.2016
Sellung
Vorsitzender Kreisfußballausschuss