Orientierungshilfe für die Betreuung von Menschen

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Orientierungshilfe für die Betreuung von Menschen
Orientierungshilfe
für die Betreuung von
Menschen mit Demenz
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Arbeitsgruppe Soziale Dienste
1
Vorwort
Die Volkssolidarität als Wohlfahrtsverband mit ihren Werten wie Wärme, Geborgenheit, Solidarität sowie ihrem großen Erfahrungsschatz in der professionellen Pflege
ist geradezu dazu aufgefordert, sich mit Fragen der demografischen Entwicklung zu
befassen und so auch das Thema Demenz aufzugreifen und Perspektiven in der
Demenzbetreuung aufzuzeigen.
Mit der vorliegenden Orientierungshilfe wollen die Mitglieder der „Arbeitsgruppe Soziale Dienste“ des Bundesvorstandes der Volkssolidarität den Vorständen, Geschäftsführungen und Mitarbeitern der Volkssolidarität eine Orientierung und Hilfe
bei der Erkennung und Bewältigung der Aufgaben innerhalb des Problemkreises der
Demenzerkrankungen geben.
Bei der Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz geht es uns darum, die
Kultur des Helfens weiter zu entwickeln und dafür die organisatorischen, sächlichen
und personellen Voraussetzungen schaffen, unter denen das Leben in den Einrichtungen möglichst ressourcen- und bedürfnisorientiert sowie selbst bestimmt gestaltbar ist.
In der Orientierungshilfe werden die Krankheit Demenz, Therapieansätze, rechtliche
Grundlagen, Finanzierung, Formen der Betreuung und Versorgung, Angehörigenarbeit und Ehrenamt vorgestellt und erläutert.
Nur das Engagement aller Beteiligten und die Anwendung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ermöglicht die Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz, wodurch ein hohes Maß an Qualität bei der Betreuung im Zusammenspiel
von Ethik, Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Vernetzung sichergestellt wird.
Ziel der Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz ist es, solche Angebote
zu entwickeln, die ein ungestörtes, menschenwürdiges und der persönlichen Lebensgeschichte angepasstes Leben fördern.
Carola Ahlert
Mitglied des Bundesvorstandes
Leiterin der Arbeitsgruppe
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 2
Inhalt
0.
Vorwort
1.
Einleitung
4
2.
Demenzerkrankungen und deren Verlauf
8
3.
Entwicklung von Betreuungsangeboten
12
4.
Angehörigenarbeit
15
5.
Ehrenamt
17
6.
Schlussbemerkungen / Ausblick
18
Literaturverzeichnis
19
Anlagen
20
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 3
1. Einleitung
Die Volkssolidarität hat sich im Verlauf ihres Bestehens immer stärker zu einem
Verband entwickelt, der sich als Spezialist für die soziale Begleitung von Menschen
auf dem Weg ins hohe und höhere Lebensalter versteht. Es ist folgerichtig, dass
sich der Verband auch in verstärktem Maße solchen Problemen stellt, die bereits
heute nur schwer zu lösen sind und in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine
nicht mehr zu übersehende Bedeutung erlangen werden. Dazu gehören zweifellos
auch die Probleme der Pflege, Betreuung und Versorgung der an Demenz erkrankten älteren und alten Menschen.
Es ist und bleibt eine Tatsache, dass das menschliche Älterwerden mit Krankheit
und sozialen Veränderungen einhergeht. Bei 96% aller 70-Jährigen lässt sich mindestens eine körperliche Krankheit feststellen. Bei 30% sind es sogar fünf oder
mehr Diagnosen gleichzeitig.
Im Gesamtspektrum der Erkrankungen im höheren und hohen Lebensalter spielen,
neben vielfältigen anderen chronischen Krankheiten, die psychiatrischen / gerontopsychiatrischen Erkrankungen eine bedeutsame Rolle. Sie sind immer mit einem
langfristigen Hilfebedarf verbunden und umfassen vorrangig die
-
Demenzerkrankungen,
-
depressiven Störungen,
-
Schizophrenien u.a.,
-
Suchterkrankungen.
Die vorliegende Orientierungshilfe wird sich mit der erstgenannten Gruppe, dem
Krankheitsbild der Demenz, ihren individuellen, familiären und gesellschaftlichen
Folgen und Problemen beschäftigen.
Die Demenz, eine krankhafte Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit, ist
eine der häufigsten und folgenreichsten psychiatrischen Erkrankungen im höheren
und hohen Lebensalter, die neben außergewöhnlichen Belastungen für Betroffene
und Pflegende mit hohen gesellschaftlichen Kosten verbunden ist.
Die Demenz ist eine mit steigendem Lebensalter häufiger werdende Erkrankung mit
schwerwiegenden Folgen für die Selbständigkeit der Lebensführung. Die Fähigkeit,
seinen Alltag selbständig zu meistern, geht nach und nach verloren.
Die wichtigsten Symptome einer Demenz sind u.a. verstärkte Vergesslichkeit,
Orientierungsstörungen, Sprachstörungen, Gefühlsstörungen, Wahnvorstellungen.
Es handelt sich bei der Demenz nicht um natürliche Alterungsprozesse, sondern um
eine krankhafte Entwicklung.
Der Oberbegriff Demenz umfasst eine Reihe von Krankheitsbildern mit verschiedenen Ursachen und unterschiedlichem Verlauf.
Wie in den meisten Industrieländern, so auch in Deutschland, leben etwa 60 bis
80% der Menschen mit Demenz in Privathaushalten. Sie werden meist über Jahre
von ihren Angehörigen betreut.
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 4
Von außerordentlicher Bedeutung dabei ist, dass die Betreuung eines dementiell
erkrankten Menschen für die betroffenen Familien völlig andersartige, oft dramatische Probleme mit sich bringt, in weit höherem Maße als die Betreuung und Versorgung eines chronisch körperlich Kranken. Für einen betreuenden Angehörigen
ist mit dieser Aufgabe eine oftmals über Jahre anhaltende psychische und auch
körperliche Belastung verbunden, die in vielen Fällen die Grenzen menschlicher Belastbarkeit überschreitet. Somit wird die Organisation von Hilfen zur Überlebensfrage für den oder die Angehörigen.
Pflegende Familienangehörige erhalten Unterstützung und Begleitung durch die
Mitarbeiter der Einrichtungen der Volkssolidarität. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit werden sie in der häuslichen Pflege durch Sozialstationen / Pflegedienste
und / oder Tagespflegeeinrichtungen entlastet.
Alle bisher vorliegenden Bevölkerungsstudien zeigen, dass die Prävalenz, der Bestand an Erkrankten mit der Demenz mit zunehmendem Alter deutlich zunimmt.
Sie liegt bei den 65- bis 69-Jährigen bei etwa 1 %, verdoppelt sich im Abstand von
jeweils etwa 5 Altersjahren und erreicht bei den 90-Jährigen und Älteren einen Anteil von über 30 %, wie die folgende Tabelle zeigt.
Bestand an Demenz-Kranken und jährliche Neuerkrankungen in Deutschland
Altersgrup- Bestand an Erkrankten
pe
(Prävalenz)
Schätzung der
%
Krankenzahl
65 – 69
1,2
50.000
70 – 74
2,8
94.000
75 – 79
6,0
136.000
80 – 84
13,3
225.000
85 – 89
23,9
253.000
90 u. älter
34,6
142.000
65 u. älter
7,2
900.000
Jährliche Neuerkrankungen
(Inzidenz)
Schätzung d. jährl.
%
Neuerkrankungen
0,33
13.000
0,84
28.000
1,82
39.000
3,36
49.000
5,33
43.000
8,00
20.000
1,61
192.000
(nach: 4. Bericht zur Lage der älteren Generation, Seite 167 u. 169)
Die Probleme, die mit der Demenz-Erkrankung für die Angehörigen und die Gesellschaft verbunden sind, werden sich in den kommenden Jahren auf Grund der bekannten demografischen Entwicklung in Deutschland weiter verschärfen.
Vorausgesetzt, es gibt keinen grundlegenden Durchbruch in Prophylaxe, Früherkennung und Therapie dieser Erkrankung, so wird bis zum Jahre 2020 ein Anstieg
der Zahl der Erkrankten auf etwa 1,4 Millionen und bis zum Jahre 2050 auf mehr als
2 Millionen zu verzeichnen sein.
Das Ernstnehmen der Demenz-Krankheit sollte in der Öffentlichkeit dazu führen,
dass in erster Linie die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Hilfe für die Kranken
und ihren Angehörigen ausgebaut und angenommen werden. Es sollte nicht dazu
führen, dass nur auf die Lasten verwiesen wird, die die Gesellschaft zu tragen hat,
oder individuelle Ängste ausgelöst werden.
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 5
Auf Grund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der allein lebenden alten
und pflegebedürftigen Menschen zunehmen, gleichzeitig wird das familiäre Pflegepotenzial demografisch bedingt weiter abnehmen.
Eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte besteht
darin, für die immer größer werdende Gruppe demenzkranker Menschen neben einer notwendigen Therapie, eine adäquate, professionelle und menschenwürdige
Pflege zu gewährleisten.
Die Volkssolidarität sieht eine wichtige Aufgabe darin, die betreuenden Angehörigen
zu unterstützen. Die pflegenden Familienangehörigen und ehrenamtlich Tätigen sollen Unterstützung und Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Einrichtungen der Volkssolidarität erhalten.
Dies kann über folgende bereits bestehende oder in den Territorien noch zu installierende Hilfen erfolgen:
-
Beratung und Information durch fachlich kompetente Personen im Rahmen der
Sozialstationen,
-
Organisation von Gesprächskreisen, Angehörigengruppen, Selbsthilfegruppen
und Pflegekursen,
-
Betreuung durch einen fachlich qualifizierten ambulanten Pflegedienst,
-
Durchführung von Besuchsdiensten, Betreuungsgruppen oder
Tages-/ Nachtpflegeeinrichtungen bzw. teilstationären Einrichtungen
(im Sinne des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes),
-
Aufenthalt und Betreuung in einem Alten- oder Pflegeheim der Volkssolidarität.
Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung von Seiten der Volkssolidarität kann ihre
Mitwirkung bzw. Unterstützung territorialer Selbsthilfegruppen sein.
Das Profil der Selbsthilfegruppen besteht in Folgendem:
-
Vertretung der Interessen der Kranken und ihrer Angehörigen,
-
Aufklärung der Öffentlichkeit,
-
Kampf um bessere Qualität der Diagnostik, Behandlung, Betreuung und Pflege
Demenzkranker,
-
Qualifizierung und Fortbildung,
-
Unterstützung innovativer Projekte im Bereich der Demenz,
-
Betreuung in Wohngruppen / Hausgemeinschaften.
Bei der Umsetzung dieser Aufgaben kann die Volkssolidarität eine bedeutsame Hilfe und Unterstützung sein.
In dieser Orientierungshilfe werden mögliche Angebote der Demenzbetreuung vorgestellt. Die Finanzierung dieser Angebote wird teilweise durch das am 01.01.2002
in Kraft getretene Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz realisiert.
Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz wurde entwickelt, um Pflegebedürftigen, die
einen besonders hohen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung haben, etwas mehr Unterstützung zu ermöglichen. Es richtet sich damit ausdrücklich
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 6
an Menschen mit Demenz, aber auch an Menschen mit geistigen Behinderungen
oder psychiatrischen Erkrankungen.
Das Gesetz ist eine Ergänzung zum Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).
Pflegebedürftige erhalten maximal 460,00
aus der Pflegeversicherung hinzu.
€/Jahr zu ihren bisherigen Leistungen
Dieser Betrag kann als Startfinanzierung genutzt werden. Weiterführende Maßnahmen sind in der Regel durch Eigenbeteiligung sicher zu stellen. Empfehlenswert ist
es, dies in den Erstberatungsgesprächen abzuklären.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige bzw. demenzkranke Menschen,
1. die bereits in eine der Pflegestufen 1 - 3 eingestuft sind,
2. die nicht dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung leben,
3. die eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz aufweisen.
Wenigstens zwei Kriterien aus den folgenden Beispielen müssen zutreffen:
• unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches,
• verkennen oder verursachen gefährdender Situationen,
• unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen,
• tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennen der Situation,
• Unfähigkeit, die eigenen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen,
• Störungen des Tag- und Nacht-Rhythmus,
• Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren,
• verkennen von Alltagssituationen,
• unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen,
• ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten,
• zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit.
Um Leistungen zu erhalten, muss der Pflegebedürftige zuvor einen Antrag bei der
Pflegekasse stellen.
Die Einschätzung, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt,
übernimmt für die Pflegekasse der Medizinische Dienst der Krankenversicherungsträger (MDK), der auch die Einschätzung für die Pflegeeinstufung vornimmt.
Falls beim MDK bereits ein Gutachten zur Pflegeeinstufung vorliegt, wird in der Regel anhand dieses Gutachtens auch die Anspruchsberechtigung für die neuen Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz geprüft (Entscheidung nach
Aktenlage).
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2. Demenzerkrankungen und deren Verlauf
Der Begriff Demenz kommt aus dem Lateinischen. Die wörtliche Übersetzung lautet
„Weg vom Geist“ bzw. „ohne Geist“.
Mit Demenz wird ein fortschreitender Verlust an Gedächtnisleistungen und kognitiven (die Erkenntnis betreffende) Funktionen bezeichnet, der meist nach mehrjährigem Verlauf in geistigen Verfall mit Verlust der Sprachfähigkeit übergeht und
schließlich zur völligen Pflegebedürftigkeit und zum Tode führt.
Demenzerkrankungen können unterschiedlichste Ursachen haben, wobei es bis zu
100 verschiedene Möglichkeiten gibt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen primären und sekundären Demenzerkrankungen:
• 10 % der Erkrankungen sind sekundäre Demenzen, die zum Teil heilbar sind.
• 90 % der Erkrankungen sind primäre Demenzen, die in der Regel unheilbar sind.
Sie sind durch den direkten Abbau der Hirnmasse und durch Arteriosklerose der
Hirngefäße gekennzeichnet.
Die häufigste primäre Demenzerkrankung ist die Alzheimer Krankheit (ca. 72 %).
Eine „Heilung“ der primären Demenz ist derzeitig noch nicht möglich. Die therapeutischen / medikamentösen Möglichkeiten / Therapien erlauben lediglich eine Verlaufsverzögerung von sechs bis zwölf Monaten.
Die Alzheimersche Krankheit ist eine degenerative Krankheit des Gehirns, deren
Ursachen noch weitgehend unbekannt sind und in deren Verlauf die Nervenzellen
des Gehirns irreversibel zerstört werden.
Der Krankheitsverlauf der primären Demenzen beginnt schleichend und schreitet
langsam fort. Zu Beginn treten kleinere Gedächtnislücken und Stimmungsschwankungen auf. Die Lern- und Reaktionsfähigkeit nimmt ab, örtliche und zeitliche Orientierungsstörungen entwickeln sich.
Folgende Symptome können auftreten:
• Desorientiertheit (räumlich, zeitlich, situativ),
• psychosomatische Veränderungen (Persönlichkeitsveränderungen),
• Schwinden von Gedächtnis, Intelligenz oder Selbstbewusstsein,
• Störungen in den Bereichen Konzentration, Denken, Urteilsvermögen, Antrieb,
• Störungen im Sprach-, Handlungs- oder Bewegungsablauf.
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, können Einschränkungen in Bereichen der
Alltagskompetenz aufweisen.
Ihre Angehörigen können mit folgenden möglichen Problemen
- Verhaltens- und Fähigkeitsstörungen - konfrontiert sein / werden:
• unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches,
• verkennen oder verursachen von gefährdenden Situationen,
• Unfähigkeit, den Tagesablauf eigenständig zu planen und zu strukturieren,
• Störung des Tag- / Nacht-Rhythmus,
• depressives, reizbares, missmutiges oder unruhiges Verhalten,
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• Wahnvorstellungen (Verfolgung, Vergiftung, Diebstahl) oder
• Wahrnehmungstäuschungen (Halluzination).
Dabei verlangen die unterschiedlichen Schweregrade der Demenz auch differenzierte Maßnahmen und Versorgungsformen, wie die folgende Tabelle zeigt:
Soziale und pflegerische Maßnahmen bei Demenz
Schweregrad
III
IV
V
VI
VII
Maßnahmen
Pflege in der Familie, Physio- und Ergotherapie,
„Essen auf Rädern“, Tagesstätte, Milieutherapie
Ambulante Dienste, häufige Beaufsichtigung und Hilfe erforderlich, Tagespflege, Tagesklinik, Angehörigenhilfe
Ständige Beaufsichtigung und Hilfe erforderlich, häufig stationäre Betreuung und / oder Heimeinweisung
Rund-um-die-Uhr-Betreuung, meist Heimunterbringung,
bei häuslicher Pflege Inanspruchnahme von Fachpflege
Alle Aktivitäten des Alltags müssen durch Pflegende unterstützt
werden
(nach: 4. Bericht zur Lage der älteren Generation, Seite 291)
Durch die Demenz wird eine Veränderung der Emotionen, der intellektuellen Fähigkeiten und der Persönlichkeit eingeleitet. Die Alltagskompetenz des dementiell erkrankten Menschen wird dadurch sehr stark eingeschränkt. Ein zunehmender Hilfebedarf an professioneller Pflege ist zu erkennen. Insbesondere im Endstadium sind
Menschen mit Demenz oftmals hilflos und die alltäglichen Verrichtungen müssen völlig übernommen werden. In dieser Situation kann ein Einzug in eine vollstationäre
Einrichtung angezeigt sein.
Therapieansätze in der Betreuung
Es gibt verschiedene Therapieansätze, die in der Betreuung von Menschen mit Demenz zum Einsatz kommen:
•
•
•
•
•
Biografieorientierte Pflege,
Milieutherapie,
Aktivierende Pflege,
Personenzentrierte Pflege,
Validation.
Diese Therapieansätze zielen darauf ab, den Menschen mit Demenz in seinem
Krankheitsverlauf dahingehend zu begleiten, dass
•
die noch vorhandenen Fähigkeiten solange wie möglich erhalten werden,
•
die Identität des Betroffenen möglichst bis zum Lebensende erhalten bleibt,
•
das Selbstwertgefühl durch Vermittlung positiver Erfahrung gestärkt wird
und
• Kompetenzen reaktiviert und gefördert werden.
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Biografieorientierte Pflege
Die Einbeziehung der Biografie der älteren Menschen verhilft den Mitarbeitern in der
Pflege, eine individuelle und bedürfnisorientierte Pflege anzubieten. Hierbei sind
Kenntnisse über den bisherigen Lebensweg und Kenntnisse über einschneidende
Ereignisse im Leben des Betroffenen von Bedeutung.
Da Menschen mit Demenz oftmals in der Vergangenheit leben, kann man die Erlebnisse von früher durch Melodien, Lieder, Bilder und Familiengeschichten aktivieren.
Aber auch durch eine Orientierung an frühere Tätigkeiten (Beruf, Freizeit) ist eine Aktivierung möglich.
Milieutherapie
Im Mittelpunkt der Milieutherapie steht, dass durch eine therapeutische Gestaltung
des räumlichen sowie des sozialen Umfeldes eine positive Stimmung auf das Befinden des Betroffenen erzielt werden soll. Als Beispiele sind hier zu nennen:
• Die Raumgestaltung soll klar, gemütlich und übersichtlich sein.
• Unterschiedliche Farben, Tapeten, Lampen, Gardinen und Bodenbeläge sind
erforderlich für eine gute Orientierung.
• Die Einrichtung soll sich in Modell, Dekor, Bezug, Farbe, Muster deutlich unterscheiden und zwar nicht nur Flur- oder Etagenweise, sondern insbesondere
bei den unmittelbar benachbarten Zimmern. So kann am ehesten dem „Verirren im Nachbarzimmer“ vorgebeugt werden.
• Große Uhren, Namensschilder, Bilder, Tafeln, Kalender, Wandspiegel und
Briefkasten dienen zur persönlichen Orientierung.
• Die Gesamteinrichtung sollte eine helle, warme Wohnatmosphäre, weitestgehende Abwechslung und Individualität ausstrahlen.
• Hinzu kommen Orientierungshilfen, die speziell für einzelne Betroffene auf deren Bedürfnisse abgestimmt werden müssen, z.B. Markierung der Wege vom
Zimmer zum Essbereich oder zu Toiletten.
Die Gestaltung des Milieus beginnt im Team der Mitarbeiter. Die vorherrschende gute Motivation, Akzeptanz und Atmosphäre innerhalb eines Teams können die Lebens- und Arbeitswelt einer Einrichtung positiv stimulieren.
Eine wesentliche Rolle spielt die Kommunikation, die geprägt ist von Empathie (Einfühlungsvermögen), Akzeptanz und Kongruenz zu den Angehörigen, Demenzkranken und anderen Akteuren.
Aktivierende Pflege
Der Ansatz der aktivierenden Pflege beruht auf die Erhaltung der Autonomie des
Menschen.
Die Selbstbestimmtheit des kranken Menschen soll durch pflegerisches Handeln
weitgehend wieder hergestellt, das vorhandene Potenzial erhalten und nach Möglichkeit ausgebaut werden.
Beim pflegerischen Handeln der Mitarbeiter in der Altenpflege steht die ressourcenorientierte Sichtweise auf den Menschen im Vordergrund.
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Personenzentrierte Pflege
Das Wohlbefinden eines jeden Menschen hängt davon ab, inwieweit sein elementares Bedürfnis nach Liebe von anderen beantwortet wird.
Menschen haben von Kind an das Bedürfnis nach Liebe. Dieses Bedürfnis kommt in
dem Wunsch nach Bindung, Trost, sinnvoller Beschäftigung, Einbeziehung u.a. zum
Ausdruck. Diese Aussagen treffen auch für Menschen mit Demenz zu.
Durch ihre Erkrankung, die zunehmend mit Verlusten und Verunsicherungen verbunden ist, sind Menschen mit Demenz zu einem gegebenen Zeitpunkt vollständig auf
die sie umgebende Situation angewiesen. Das Grundbedürfnis nach Liebe wird gefühls- und verhaltensmäßig geäußert.
Die Pflegenden stehen vor der Aufgabe, sich auf die zunehmend komplizierter werdende Situation einzustellen.
Eine der Möglichkeiten, die Pflege so auszurichten, dass eine das Personsein erhaltene und fördernde Umgebung entsteht, ist die personenzentrierte Pflege.
Mit dieser Methode wird eine konstante, vertrauenswürdige und einbeziehende
Betreuungssituation geschaffen (z.B. im Rahmen der Bezugspflege).
Die Pflegenden kennen die Bewohner und können entsprechend und passend in der
jeweiligen Situation auf sie eingehen.
Validation
Validation ist eine Kommunikationsmethode zum Verständnis sehr alter und desorientierter Menschen. Sie hilft, desorientiertes Verhalten hochbetagter Menschen zu
verstehen und einen Zugang in ihre innere Erlebniswelt zu finden.
Diese Methode wurde von Naomi Feil in den Jahren 1963 - 1980 entwickelt.
Im Mittelpunkt der Validation steht die Grundhaltung der Mitarbeiter. Der Umgang mit
Menschen mit Demenz soll durch Wertschätzung, Annahme und Akzeptanz geprägt
sein. Dies bedeutet konkret:
• Menschen mit Demenz ohne Vorbehalt zu akzeptieren,
•
•
•
Menschen mit Demenz nicht verändern wollen,
die Gefühle der Menschen mit Demenz erkennen und bestätigen,
Menschen mit Demenz in ihrer Realität belassen.
In der Praxis werden diese Therapieansätze sehr häufig miteinander verknüpft und
im Umgang und in der Betreuung von Menschen mit Demenz angewendet. Seitens
der Betreuer erfordert das eine hohe Kreativität, Fachkompetenz sowie ständige
Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich. Die kompetenten Mitarbeiter richten sich
in ihrer Wahl nach dem individuellen Betreuungsbedarf der Menschen mit Demenz.
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3. Entwicklung von Betreuungsangeboten
Eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen insbesondere für Menschen mit Demenz ist nach übereinstimmender Auffassung aller, die in der Pflege Verantwortung
tragen, dringend erforderlich.
Handlungsbedarf besteht vorrangig im ambulanten Bereich, dort ist eine Entlastung
in der Versorgungssituation Pflegebedürftiger mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf besonders dringlich.
Für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, sind Betreuungsgruppen und Betreuungsarbeit in der Häuslichkeit sinngebende und aktivierende Lebenshilfen. Sie wirken stabilisierend, in dem sie noch vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten stärken.
Sie verzögern oder verhindern das Stadium der absoluten Hilfe- und Pflegebedürfigkeit.
Zielstellung der Betreuung:
•
•
•
•
Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung durch die Stärkung des Selbstwertgefühles und des Wohlbefindens,
Aktivierung und Förderung, um die Selbständigkeit in vielen Lebensbereichen so
lange wie möglich zu erhalten,
Ermöglichung von sinngebenden sozialen Kontakten,
Hinauszögern oder Verhindern der letzten schweren Krankheitsphasen.
Menschen mit Demenz, die einen Anspruch auf den Betrag von 460,00 € /Jahr
aus dem Pflege-Leistungsergänzungsgesetz haben, können diesen wie folgt
einsetzen:
Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Pflegebedürftigen im
Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender qualitätsgesicherter Betreuungsleistungen gem. PflEG §§ 45b Abs. 1 Ziff. 1 und 45c SGB XI entstehen:
1. der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der
allgemeinen Betreuung und Anleitung handelt
(grundpflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen gehören nicht dazu),
2. der Tages- oder Nachtpflege,
3. der Kurzzeitpflege,
4. niedrigschwelliger Betreuungsangebote.
Die Auszahlung der 460,00 € erfolgt erst nach Vorlage von Belegen oder schriftlichen
Nachweisen über die Zahlung der Kosten. Das heißt, zunächst müssen die Pflegebedürftigen selbst für die Kosten der Betreuungsleistungen aufkommen und erhalten
das Geld auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse gegen Vorlage entsprechender Belege zurück.
Wird der Betrag von 460,00 € in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der
nicht verbrauchte Betrag in das Folgejahr übertragen werden.
Zusätzlich zu den 460,00 € im Jahr ermöglicht das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz außerdem bei Pflegestufe 1 und 2 die Nutzung von zwei Beratungseinsätzen
durch Pflegedienste pro Halbjahr und bei Pflegestufe 3 sogar zwei Beratungseinsätzen im Vierteljahr.
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Betreuungsleistungen nach § 45b PflEG
Nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz können zugelassene Pflegedienste
nach § 45b Abs. 1 Ziff. 3 und 4 PflEG besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung für Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
oder psychischen Erkrankungen, die in Pflegestufe I, II oder III eingestuft sind, anbieten.
Die Art der Leistung kann aufsuchende Hilfe (Betreuung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen) oder Betreuung in Gruppen (Betreuung außerhalb der Häuslichkeit
ggf. in Räumen des Trägers) sein.
Die Abgrenzung zur Pflege (nach § 36 SGB XI) muss beachtet werden, das
heißt: Die zusätzlichen Betreuungsleistungen ergänzen die allen Pflegebedürftigen
grundsätzlich zustehenden Regelleistungen.
Für ambulante Pflegedienste ist es empfehlenswert, die folgenden besonderen
Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf zu entwickeln:
a) Betreuung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nach § 45b Abs.1 Ziff. 3
PflEG):
Geeignete und speziell geschulte Mitarbeiter (beschäftigtes Personal des Pflegedienstes) auf dem Gebiet der Gerontopsychiatrie führen in der Häuslichkeit stundenweise Einzelbetreuung mit unterschiedlichen aktivierenden Ansätzen, Methoden und
tagesstrukturierenden Maßnahmen durch.
Um diese Art der Betreuung anbieten zu dürfen, müssen Pflegedienste dieses bei
den Landesverbänden der Pflegekassen anmelden.
Für das Anmeldeverfahren ist ein Kurzkonzept mit folgenden Inhalten erforderlich:
•
Beschreibung der Leistungen mit den zentralen Inhalten der sozialen Betreuung
bzw. tagesstrukturierenden Maßnahmen,
•
Qualitätsicherungsmaßnahmen wie Dokumentation etc.,
•
Qualifikationsnachweise der diese Leistung erbringenden Mitarbeitern,
•
Dauer und Häufigkeit.
Die Einzelbetreuung ist ein individuelles, auf die Bedürfnisse und Gewohnheiten des
Pflegebedürftigen zugeschnittenes Angebot. Die zusätzlichen Betreuungsangebote
werden mit dem Pflegebedürftigen oder dem Betreuer schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten.
Die Leistungen werden separat dokumentiert und in Rechnung gestellt.
b) Betreuung in Gruppen in Räumen des Trägers (nach § 45b Abs. 1 Ziff. 3 PflEG):
Die Betreuung in Gruppen ist auch außerhalb der Häuslichkeit ggf. in Räumen des
Trägers als kontinuierlich vorgehaltenes Angebot möglich.
Wichtig ist hier, dass sämtliche, diese Leistungen erbringenden Mitarbeiter, qualifiziert sind.
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c) Niedrigschwellige Betreuungsangebote – Helferinnenkreise (nach § 45b Abs. 1
Ziff. 4 PflEG):
Im Unterschied zu den Betreuungsgruppen nach Ziffer 3 können nach Ziffer 4
niedrigschwellige Betreuungsangebote, die nach Landesrecht anerkannt sind, angeboten werden. Diese sind nach § 45c PflEG gefördert bzw. förderungsfähig.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote im Sinne des PflEG sind Betreuungsangebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung
von demenzkranken Pflegebedürftigen in Gruppen oder auch im häuslichen Bereich
übernehmen. Diese Angebote können als Projektförderung durchgeführt werden. Die
Förderung dient insbesondere dazu, Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen zu finanzieren sowie notwendige Personal- und Sachkosten zu decken. Das niedrigschwellige Betreuungsangebot muss der Träger laut Landesverordnung bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Dem Antrag auf Förderung ist ein Konzept zur Qualitätssicherung beizufügen. Im
Konzept muss besonders die angemessene Schulung und Fortbildung der Helfenden
sowie die kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlich
Helfenden beschrieben sein.
Teilstationäre Betreuung
Für die Betreuung von Menschen mit Demenz gibt es auch spezielle gerontopsychiatrische Tagespflegeeinrichtungen. Der Betrag von 460,00 € / Jahr aus dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz kann auch für die Betreuung von Menschen mit
Demenz in Tagespflegeeinrichtungen eingesetzt werden.
Zu den erstattungsfähigen Eigenbelastungen können bei der Inanspruchnahme von
Tagespflege auch die von Menschen mit Demenz zu tragenden Entgelte für Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten gehören.
Tagespflegeeinrichtungen für Menschen mit Demenz können einen wesentlichen
Beitrag leisten zur:
-
Aufrechterhaltung größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung,
-
psychischen Stabilisierung,
-
Steigerung der subjektiven Lebensqualität,
-
Förderung von Sozialkontakten zur Vermeidung von Vereinsamung,
-
Entlastung pflegender Angehöriger und Personen des häuslichen Umfelds sowie
-
zum längeren Verbleib in der Häuslichkeit.
Stationäre Betreuung
Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz gilt nicht für diesen Bereich. Die stationäre
Betreuung wird nur über die Pflegeversicherung § 43 (SGB XI) finanziert.
Derzeit nimmt die Zahl von Menschen mit Demenz in Heimen rasant zu. Träger von
Pflege- und Altenheimen sollten sich konzeptionell mit der Betreuung von Menschen
mit Demenz im stationären Bereich baldmöglichst beschäftigen.
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Demenzkranke bedürfen grundsätzlich einer besonderen Form der Betreuung, Beaufsichtigung, Anleitung und Pflege. Die inhaltlichen, personellen und räumlichen
Kriterien sind in einem Betreuungs- und Pflegekonzept zu formulieren.
Eine überschaubare Gruppengröße, konstante Betreuungspersonen (Bezugspflege)
und wohnliche Räume mit viel Gemeinschaftsfläche, die Orientierung und Anregungen bieten, gehören zu einer adäquaten Betreuung.
Die Einbeziehung der Angehörigen, die Arbeit mit ihnen und anderen Bezugspersonen sollten ebenfalls wesentliche Bestandteile des Betreuungs- und Pflegekonzeptes der teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen sein.
In den oben genannten Ausführungen wurden mehrere Betreuungsangebote vorgestellt. Zur Entwicklung von Betreuungskonzepten können beim Kuratorium Deutsche
Altershilfe (KDA) Mittel beantragt werden.
4. Angehörigenarbeit
Menschen mit Demenz verlieren im Laufe der Erkrankung mehr und mehr den sozialen Kontakt zu ihrer Umwelt. Sie verlieren ihr Erinnerungs- und Denkvermögen,
die Erlebnisfähigkeit. Die Empfindsamkeit und Gefühle bleiben erhalten. Je weniger
dem Fortschreiten dieser Krankheit entgegen gesetzt wird, desto schneller ist der
Verlauf.
Problematisch wird die Betreuung dann, wenn Angehörige noch berufstätig sind
bzw. sich selbst im höheren Lebensalter befinden. Mit den steigenden Anforderungen der Betreuung sind sie oft überfordert und stoßen an ihre eigenen Grenzen. Es
besteht die Gefahr, dass sie in die Isolation fallen und selbst erkranken. Viele Angehörige wissen nicht, an wen oder wohin sie sich mit ihrer Problematik wenden können, um Hilfe zu erhalten.
Entlastungsangebote müssen geschaffen, der Situation der Familie angepasst und
von den Angehörigen angenommen werden. Ein stundenweises regelmäßiges
Betreuungsangebot außer Haus kann Entlastung bieten.
Viele Angehörige können anfangs nicht verstehen, dass die Persönlichkeit des Erkrankten sich verändert und Tätigkeiten, die früher ohne Schwierigkeiten verrichtet
wurden, jetzt ihrer Hilfe bedürfen. Innerhalb der Betreuungsgruppen (als ehrenamtliche Helfer zum Beispiel) oder in der Angehörigengruppe erlernen die Angehörigen
neue Möglichkeiten der Aktivierung und Beschäftigung. Sie beginnen zu verstehen,
dass nicht jede Beschäftigung auch ein Ergebnis nach ihrem Verständnis zur Folge
haben muss.
Dieses wirkt dem Versagen und den Schuldgefühlen der Angehörigen, den „Kranken abzuschieben“, entgegen.
Eine erfolgreiche Betreuungsarbeit ist möglich, wenn die Angehörigen in die
Betreuungsarbeit integriert werden, ihnen umfassende Informationen zukommen
und sie die Gelegenheit haben, ihren Erkrankten in die Betreuungsgruppe zu begleiten. Sie können sich vor Ort von der Qualität der Arbeit überzeugen oder sich Anreize für einen veränderten Umgang mit dem Erkrankten holen.
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 15
Ziele der Angehörigenarbeit
•
•
•
•
•
Zeitliche, physische und psychische Entlastung,
Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen Pflegenden,
Kennen lernen von neuen Beschäftigungs- und Aktivierungsangeboten,
Informieren der Angehörigen zu Beschäftigungsmöglichkeiten für die Erkrankten,
„Neue“ Zugänge zum Erkrankten finden.
Formen der Arbeit mit den Angehörigen (beispielhaft)
Regelmäßige Gesprächskreise
Die bereits vorhandenen Beratungsstellen der Volkssolidarität bieten Angehörigengruppen an. Dieses können auch ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen anbieten.
Im vier- bis sechswöchigen Rhythmus treffen sich Angehörige von Menschen mit
Demenz mit den Mitarbeitern der Beratungsstellen zum Gespräch. Es können auch
Referenten eingeladen werden, die über die Krankheit und deren Begleitumstände
informieren.
Von besonderer Wichtigkeit für die Angehörigen sind jedoch der Austausch untereinander und die verbale Entlastung. Es staut sich viel an, wenn man rund um die
Uhr mit einem Menschen, der dementiell erkrankt ist, zusammenlebt.
Betreuung der Erkrankten parallel zu den Angeboten für die Angehörigen
Um den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren und auszutauschen, ohne sich sorgen zu müssen, wer inzwischen ihre Erkrankten betreut, werden parallel zu den Angehörigengruppen Betreuungsmöglichkeiten für die Betroffenen angeboten.
Betreuungsgruppen, Validation im häuslichen Umfeld, Fortbildung und Angehörigenarbeit ebnen als gemeinsame Sorgearbeit den Weg zur Inanspruchnahme anderer Hilfen und binden ein gemeinsames Unterstützungs- und Pflegenetz ein.
Sowohl die Teilnahme an Betreuungsgruppen als auch die Validation in der Häuslichkeit sind entlastend für Angehörigen. Sie wirken motivierend, unterstützen die
Pflegebereitschaft und verbessern die Pflegefähigkeit.
Über die Betreuungsgruppen und die Angehörigenarbeit kommen pflegende Angehörige und Erkrankte in Kontakt. Die Isolation wird verhindert.
Betreuung der Familie nach Ausscheiden aus der Betreuungsgruppe
Scheidet ein/e Gruppenteilnehmer/in wegen Tod oder aus anderen Gründen aus
der Betreuungsgruppe aus, besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, an der Angehörigengruppe teilzunehmen. Trauerarbeit ist ein Teil der Angehörigenarbeit, die
in der Gruppe oder in Einzelgesprächen bewältigt werden kann.
Scheidet der/die Teilnehmer/in wegen Verschlimmerung der Krankheit oder der körperlichen Beschwerden aus, kann auf Wunsch die Validation in der Häuslichkeit erfolgen.
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 16
5. Ehrenamt
Zusätzlich zur Betreuung durch die Helferinnenkreisen (nach § 45b Abs. 1 Ziff. 4
PflEG) kann das Ehrenamt der Volkssolidarität unterstützend wirksam werden.
Die Betreuung und Versorgung der Demenzkranken im häuslichen Bereich wird ohne die Leistungen des Ehrenamtes in Zukunft nicht mehr auskommen.
Mit dem Wissen um die Bedeutung sozialer Betreuung und Alltagsnormalität sowie
des emotionalen Zuganges ergeben sich zugleich neue Überlegungen der Begleitung von Menschen mit Demenz beispielsweise durch eine stundenweise Entlastung der Angehörigen.
Menschen mit Demenz haben einen erheblichen Betreuungsbedarf in der Bewältigung des Alltages. Dieser kann durch dafür qualifizierte Freiwillige unterstützt und
teilweise kompensiert werden.
Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Ehrenamtes :
•
•
•
•
•
•
Verständigung zu Möglichkeiten in der Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankung durch ein neues Ehrenamt in der Volkssolidarität, Sensibilisierung der
Vorstände und Geschäftsführungen für Chancen und Grenzen.
An Ehrenamtliche in diesem Aufgabenbereich werden folgende Anforderungen
gestellt:
- eine hoch entwickelte Beziehungsfähigkeit zu Menschen, die in allen
Lebensaktivitäten Unterstützung brauchen,
- Glaubwürdigkeit ihrer Wertschätzung dem Menschen mit Demenz gegenüber,
- maximale Toleranz gegenüber mitunter konträren Wertvorstellungen und Lebensgewohnheiten,
- eine hohe Chaos- und Frustrationstoleranz,
- Humor,
- ein Zeitmanagement, das sich dem Betreuten anpassen kann.
Der Einsatz der freiwillig Tätigen steht unter ständiger Anleitung und Begleitung
durch eine Fachkraft. Es gibt klare Regelungen zu Zusammenarbeit und Umgang von Haupt- und Ehrenamt miteinander.
Aufgabe der gerontopsychiatrischen Pflegefachkraft ist u.a. eine kompetente
Auswahl der Ehrenamtlichen: Lebenssituationen und Menschen, die in der
Häuslichkeit aufeinander treffen, müssen zueinander passen.
Qualifizierungen, Schulungen zu Krankheitsbildern der Demenzerkrankungen
und zu Methoden im Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen wie Gesprächsführung, Beschäftigungen oder rechtliche Grundlagen sind erforderlich.
Klar geregelte Aufgabenfelder und Erwartungen, inklusive Aufwandsentschädigung und verbindliche Einsatzzeiten sind zu vereinbaren.
Der Einsatz der Ehrenamtlichen kann bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
in der Häuslichkeit und in Betreuungsgruppen erfolgen.
Unterstützung können sie bei folgenden Aufgabenfeldern geben:
• Öffentlichkeitsarbeit,
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 17
•
•
•
Entlastung pflegender Angehöriger,
Betreuung und Beschäftigung in der Häuslichkeit,
Unterstützung von Selbsthilfegruppen.
Beim Aufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten kommt der ehrenamtlichen Begleitung von Menschen mit Demenz eine ganz besondere Bedeutung zu.
Nur das gemeinsame Wirken von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, den Kontakt- und Beratungsstellen zusammen mit den Ehrenamtlichen
führt zur Verbesserung der Betreuung von Menschen mit Demenz.
Die Verantwortung unseres Verbandes liegt in der Unterstützung des Aufbaus dieses neuen Ehrenamtes.
7. Schlussbemerkungen / Ausblick
Ehrenamtliche und professionelle Hilfeleistungen - Vernetzung der Angebote
• Eine professionelle Betreuung und Versorgung von Menschen mit Demenz im
häuslichen Bereich wird gegenwärtig nur unzureichend durch die Pflegeversicherung (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) finanziert und von den Einrichtungen
praktiziert, von den Betroffenen und ihren Angehörigen in Anspruch genommen.
• Eine Vernetzung professioneller und ehrenamtlicher Leistungen kann ein nachhaltiges Angebot realisieren.
• Die vorhandenen Strukturen sozialer Leistungserbringung sind zu prüfen, inwieweit sie sich zum Aufbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote wie z.B. die
zeitweise Nutzung von vorhandenen Ressourcen (der räumlichen und sächlichen
Ausstattung von Begegnungsstätten) eignen.
• Die Bedürfnisse und Ansprüche von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen sind konkreter zu hinterfragen und spezielle bzw. individuelle Angebote zu
entwickeln, die vor allem kostengünstig erbracht werden können.
Auch die Betreuung von Menschen mit Demenz muss für alle bezahlbar bleiben.
• Durch Verknüpfung verschiedener Angebote (von der Information und Beratung,
über niedrigschwellige Angebote, ambulante, teilstationäre, stationäre Einrichtungen bis hin zu Mobilen Diensten, Essen auf Rädern) werden komplexe Versorgungsketten aufgebaut.
• In den Landesverbänden der Volkssolidarität gibt es bereits beispielgebende Projekte und Angebote (z.B. Kontakt- und Beratungsstellen).
• Regionale und überregionale Netzwerke sind die Möglichkeit, Kompetenzen zu
bündeln, Wissen zu transferieren und Projekte zu finanzieren.
• Die Volkssolidarität verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen in der Nachbarschaftshilfe, sie ist geradezu dazu aufgefordert, neue Möglichkeiten bei der
Betreuung von Menschen mit Demenz zu entwickeln.
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 18
Literaturverzeichnis
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vierter Bericht zur
Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, April 2002
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dritter Bericht zur
Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Alter und
Gesellschaft. Berlin, 2001
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Angehörigengruppen für Demenzkranke in Deutschland. Expertise,1999
Bundesministerium für Gesundheit: Wenn das Gedächtnis nachlässt. Ratgeber für
die häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen.
Bonn, November 1998
Graber-Dünow, M.: Milieutherapie in der stationären Altenpflege.
Brigitte Kunz Verlag 1999
Kuratorium Deutsche Altershilfe: Konzept zur Betreuung demenzkranker Menschen. Köln,1999
Kuratorium Deutsche Altershilfe: Qualitätshandbuch Leben mit Demenz.
Köln, 2001
Kors, B., Seunke: Gerontopsychiatrische Pflege. llstein Mosby,1997
Landespflegeausschuss Brandenburg: Leitlinien zur Betreuung und Pflege von
Menschen mit Demenz in Tagespflegeeinrichtungen im Land Brandenburg.
2003
Landespflegeausschuss: Leitlinien zur Betreuung und Pflege Demenzkranker in
stationären Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg. 2001
Mötzing,G., Wurlitzer, G.: Leitfaden Altenpflege.
Gustav Fischer Verlag, 1998
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 19
Anlagen
Anlage 1:
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz - PflEG - Demenzkranke
Anlage 2:
Kurzkonzept
für besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung gemäß § 45b Abs. 1 Punkt. 3 SGB XI
(Arbeitsgrundlage)
Anlage 3:
Bescheid
über die Anerkennung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot gemäß § 45 b Abs. 1SGB XI i.V. m. AnerkV SGB XI – Land Brandenburg
(Muster)
Anlage: 4:
Beispiel für Betreuungsgruppen
aus dem Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.V.
Anlage 5:
Position der AOK
zur tageweisen Inanspruchnahme von häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson gemäß § 39 SGB XI
Anlage 6:
Projekte / Angebote nach dem PflEG in der Volkssolidarität
(Übersicht)
Volkssolidarität Bundesverband e.V., Arbeitsgruppe Soziale Dienste, 2004/05 – Seite 20
Anlage 2
Das folgende Kurzkonzept dient dem Aufbau von Angeboten nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz und zur Antragstellung an die Pflegekasse
Kurzkonzept für besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung gemäß § 45b Abs. 1 Punkt 3 SGB XI
Nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz § 45b können zugelassene Pflegedienste besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung für Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder psychischen Erkrankungen,
die in Pflegestufe I, II oder III eingestuft sind, anbieten.
Der ambulante Pflegedienst der Volkssolidarität Landesverband Brandenburg, Kreisverband …………………., Az.: P…………. hat ein besonderes Betreuungsangebot für
Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf entwickelt (event.
Kurzvorstellung des Trägers).
1. Zielsetzung
Durch die angebotenen zusätzlichen Leistungen sollen die pflegenden Angehörigen
entlastet und beratend unterstützt werden. Die zusätzlichen Angebote werden eingesetzt, um ein Fortschreiten der Krankheit zu verhindern bzw. verzögern.
Abgrenzung zur Pflege nach § 36 SGB XI:
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen ergänzen die allen Pflegebedürftigen grundsätzlich zustehenden Regelleistungen.
2. Leistungsangebote
Folgende Leistungen werden erbracht:
a) Aufsuchende Hilfen: Betreuung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen:
Geeignete und speziell geschulte Mitarbeiter führen in der Häuslichkeit Einzelbetreuung mit unterschiedlichen aktivierenden Ansätzen, Methoden und tagesstrukturierenden Maßnahmen durch
-
Biografiearbeit: Lebensgeschichte beachten, ehemaliger Beruf, Hobbys,
Instrument spielen, Fotoalben,
Erinnerungsarbeit: alte Filme anschauen, Lieblingsbücher und Gedichte rezitieren, erinnerungsaktivierende Gegenstände nutzen,
Förderung der Orientierung des unmittelbaren Wohnumfeldes,
-
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Kino- / Theaterbesuch,
Gedächtnistraining: mit speziellen Methoden und Spielen,
Training der Konzentration: Beschäftigungsaufgaben,
Kommunikation: Tageszeitung lesen, Gespräche über Tagesgeschehen,
Körperliche Aktivitäten bzw. für ausreichende Bewegung sorgen:
Spaziergänge, Sport treiben, Schwimmen gehen,
Training von verlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten: Feinmotorik trainieren mit
Hilfe von Gegenständen oder speziellen Geräten, Toilettentraining.
Die Einzelbetreuung ist ein individuell, auf die Bedürfnisse und Gewohnheiten des
Pflegebedürftigen zugeschnittenes Angebot.
Die zusätzlichen Betreuungsangebote werden mit dem Pflegebedürftigen oder dem
Betreuer schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten.
Die Leistungen werden separat dokumentiert und in Rechnung gestellt.
b) Betreuungsgruppen
Die Betreuung von demenzkranken Pflegebedürftigen findet unter pflegefachlicher
Anleitung mit Helfern und Helferinnen in Betreuungsgruppen in den Räumlichkeiten der Kreisgeschäftsstelle / Sozialstation statt.
Dauer und Häufigkeit des Angebotes (z.B.): Die Betreuung findet zweimal wöchentlich vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr statt (Dienstag und Donnerstag).
Gruppenstärke: Zu einer Gruppe gehören 6 bis 8 Demenzerkrankte. Die Gruppenzusammensetzung wird von einer Fachkraft nach speziellen Kriterien festgelegt.
Die verantwortliche Pflegefachkraft ist Frau …………………. Sie ist von Beruf
………. und hat die Zusatzqualifikation ………………..
Die Räume und Toiletten sind alten- und behindergerecht.
Es werden folgende tagesstrukturierenden Maßnahmen angeboten:
- Gedächtnistraining
- Biografie- und Erinnerungstraining
- Üben von alltagspraktischen Fähigkeiten
- Kreatives Gestalten
- Musikalische Angebote
- Bewegungstherapie, Sport und Spiel.
Für den Transport der Pflegebedürftigen, die das Betreuungsangebot der Einrichtung
in Anspruch nehmen, steht der Fahrdienst der Volkssolidarität zur Verfügung.
Das Angebot der Betreuung in den Betreuungsgruppen kann je nach Bedarf erweitert
werden.
Anlage 4
Beispiel für Betreuungsgruppen
aus dem Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.V.
•
Gruppenstärke:
Zu einer Gruppe gehören 6 - 8 Demenzerkrankte.
Die Gruppenzusammensetzung wird von der Fachkraft nach speziellen Kriterien
festgelegt.
Die Betreuung findet zweimal wöchentlich (zum Beispiel: Dienstag und
Donnerstag, vormittags von 9.00 Uhr- 12.30 Uhr) statt.
Es können folgende tagesstrukturierenden Maßnahmen angeboten werden:
Gedächtnistraining,
Biografie-
und
Erinnerungstraining,
Üben
von
alltagspraktischen Fähigkeiten, kreatives Gestalten, musikalische Angebote,
Bewegungstherapie, Sport und Spiel.
Für den Transport der Pflegebedürftigen, die das Betreuungsangebot der
Einrichtung in Anspruch nehmen, steht der Fahrdienst der Volkssolidarität zur
Verfügung.
Die Räume und Toiletten sind alten- und behindertengerecht.
•
Personalbedarf für die Betreuungsgruppen:
1 Fachkraft mit den Qualifikationen:
Krankenschwester
Weiterbildungen
oder
Altenpflegerin
(gerontopsychiatrische
mit
gerontopsychiatrischen
Fachkraft)
als
Organisator,
Koordinator, Supervisor, Leiterin der Betreuungsgruppen,
1 Fachkraft mit den Qualifikationen:
Altenpflegerin oder Heilerziehungspfleger / Erzieher mit gerontopsychiatrischen
und
kreativen
Weiterbildungen
als
stellvertretende
Betreuungsgruppen,
1 Hilfskraft
- seit Jahren in der Altenhilfe tätig (empfehlenswert),
Leiterin
der
2 Zivildienstleistende
- für den Transport,
4 ehrenamtliche MitarbeiterInnen / HelferInnen.
Der Aufwand für eine Betreuungsgruppe beträgt für die Leiterin ca. 12 Stunden /
Woche. Des Weiteren verrichtet sie Betreuungsleistungen in der Häuslichkeit.
Insgesamt beträgt der zeitliche Aufwand 20 bis 25 Stunden / Woche.
Die begleitende Angehörigenarbeit wie Hausbesuche, Informationsgespräche,
Angehörigengruppenarbeit, als auch die Tätigkeit in den Betreuungsgruppen,
Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeiterfortbildungen und Supervision umfassen für die
stellvertretende Leiterin ca. 20 Stunden / Woche.
Die Tätigkeit der Hilfskraft erschreckt sich auf die Unterstützung der Leiterin in den
Betreuungsgruppen, der Vor- und Nachbereitung der Gruppenarbeit und umfasst
ca. 20 Stunden/Woche. Die Zivildienstleistenden werden in die Betreuungsarbeit
ca. 12 Stunden/Woche eingebunden.
•
Sachausstattung
-
1 Raum für die Fachkraft,
-
1 großer Raum für die Gruppenbetreuung, Bad und Küche,
-
Grundausstattung an Materialien für Beschäftigungs- / Bewegungsangebote,
Therapie und Spiele,
-
Bürotechnik,
-
Dienstfahrzeuge.
•
Mitarbeiterqualifikation und Supervision
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialtherapeutischen Gruppen sollten
über eine entsprechende fachliche Ausbildung, gerontopsychiatrische Zusatzausbildung und langjährige praktische Erfahrung in der Arbeit mit demenzkranken
Senioren und deren Familien verfügen. Eine kontinuierliche interne und externe
Schulung und Weiterbildung ist zu gewährleisten. Supervision sollte für alle
Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfern angeboten werden.
Anlage 5
Information der Pflegekasse bei der AOK für das Land Brandenburg, Frau Franke,
an die Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses „Verbesserung der pflegerischen Versorgung demenziell Erkrankter“
vom 15.04.2002.
Position der AOK zur tageweisen Inanspruchnahme von häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
gemäß § 39 SGB XI:
„Nach § 39 SGB XI übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen für längstens vier Wochen je Kalenderjahr die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson an der Pflege gehindert ist.
Auch bei stundenweiser Verhinderung der Pflegeperson ist die Inanspruchnahme
von Leistungen der Verhinderungspflege möglich. Die Pflegekasse bei der AOK
unterscheidet bei der Ermittlung des Erstattungsbetrages danach, ob die
Ersatzpflege mehr oder weniger als acht Stunden täglich umfasst.
Fünf Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens acht Stunden erbracht
wird, ist lediglich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.432 EUR vorzunehmen.
Es erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer von 28 Tagen je Kalenderjahr.
Erst bei einer über mindestens acht Stunden währenden Verhinderung der Pflegeperson wird - neben der Anrechnung auf den Höchstbetrag - eine Anrechnung
auf die Höchstanspruchsdauer vorgenommen.
Zudem wird das Pflegegeld in beiden Fällen nicht gekürzt.
Soweit die Ersatzpflege allerdings an drei oder mehr aufeinander folgenden Tagen
beansprucht wird, erfolgt eine Kürzung des Pflegegeldes - abgesehen vom ersten
und letzten Tag der Verhinderung - und das unabhängig von der Anzahl der Stunden der Ersatzpflege an den jeweiligen Tagen. Dies gilt auch für die Anrechnung
auf den Höchstbetrag und die Höchstanspruchsdauer im Rahmen der Urlaubs- /
Verhinderungspflege. Die Anrechnung erfolgt ohne Berücksichtigung der täglichen
Einsatzstunden der Ersatzpflege.
Diese Verfahrensweise entspricht im Übrigen der Auffassung der Spitzenverbände
der Pflegekassen.“
Anlage 6
Übersicht zu bestehenden Leistungsangeboten nach SGB XI § 45b
Volkssolidarität
Landesverband e.V.
Einrichtung
Leistungsangebot
Anzahl
der Betreuten
Betreuungsgruppen
Sozialdienste der VS Berlin gGmbH
Berlin
• Sozialstation Treptow
Ansprechpartnerin: Frau Bebber
Tel.Nr.: 030 - 63 22 34 60
- Betreuung in der
Häuslichkeit
- Betreuungsgruppe
5
12
1 Gruppe und
1 Angehörigengruppe
1 Angehörigengruppe
• Sozialstation
Marzahn / Hellersdorf
Ansprechpartnerin:
Frau Sprentz
Tel.Nr.: 030 - 5 68 97 80
- Betreuung in der
Häuslichkeit
10
• Sozialstation
Friedrichshain / Lichtenberg
Ansprechpartnerin: Frau Arndt
Tel.Nr.: 030 - 2 93 35 70
- Betreuung in der
Häuslichkeit
3
- Wohngemeinschaft f.ür
Menschen mit Demenz
6
• Sozialstation Pankow
Ansprechpartnerin: Frau Schmidt
Tel.Nr.: 030 - 9 27 05 10
- Betreuung in der
Häuslichkeit
5
- Wohngemeinschaft für
Menschen mit Demenz
2 Wohngemeinschaften und
1 Angehörigengruppe
1 Wohngemeinschaft und
1 Angehörigengruppe
8
Volkssolidarität
Landesverband e.V.
Berlin
Brandenburg
Einrichtung
•
Leistungsangebot
Anzahl
der Betreuten
Sozialstation Weißensee/
Hohenschönhausen
Ansprechpartnerin: Frau Blank
Tel.Nr.: 030 - 9 30 28 10
- Betreuung in der
Häuslichkeit
5
• Sozialstation Mitte
Ansprechpartnerin: Frau Hörig
Tel.Nr.: 030 - 4 43 38 70
- Betreuung in der
Häuslichkeit
- Betreuungsgruppe
23
• Sozialstation Köpenick
Ansprechpartnerin:
Frau Schreiber
Tel.Nr.: 030 - 6 58 06 10
- Betreuung in der
Häuslichkeit
4
- Betreuungsgruppe
6
6
Betreuungsgruppen
1 Angehörigengruppe
1 Gruppe und
1 Angehörigengruppe
1 Gruppe und
1 Angehörigengruppe
Die Sozialstationen des Landesverbandes haben den Antrag auf Aufnahme in die Liste der qualitätsgesicherten
Betreuungsleistungen - Pflegekasse - ARGE - gestellt sowie die Anerkennung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot im Land Brandenburg - LASV - teilweise mit Förderung - bestätigt bekommen (siehe Anlage 3).
Die Betreuung der Demenzkranken findet in allen Einrichtungen statt. Beispielhaft werden hier 2 Projekte aufgeführt.
Informationen / Auskünfte: Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Ahlert / Tel.Nr.: 03 31 74 10 50
Regionalverband Prignitz-Ruppin
Bereich Neuruppin
Ambulantes Demenzprojekt
Ansprechpartnerin:
Frau Fiedler
Tel.: 033 91 - 45 48 11
- ambulante
Wohngemeinschaft
24
2 Gruppen
(a 6 Demenzkranke,
12 Einzelzimmer)
- Betreuung in der
Häuslichkeit
16
4 Gruppen und
1 Angehörigengruppe
Volkssolidarität
Landesverband e.V.
Brandenburg
Mecklenburg-Vorp.
Einrichtung
Leistungsangebot
Kreisverband Rathenow e.V.
Seniorenhilfezentrum mit
Demenz-Wohngemeinschaft,
Tagespflege und Sozialstation
Ansprechpartnerin: Frau Holländer
Tel.Nr.: 033 85 - 53 42 70
- ambulante Pflege
Anzahl
der Betreuten
Betreuungsgruppen
- teilstationäre Pflege
12
- stationäre Pflege
28
3 Wohngemeinschaften
Tagespflege Torgelow
Kreisverband
Uecker-Randow e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Tech
Tel.: 039 76 - 28 03 07
- Betreuung in der
Tagespflege
10
1 Gruppe für Angehörige
Sozialstation Wittenburg
Sozialstation Hagenow
Volkssolidarität e.V.
Verband Hagenow
Ansprechpartnerin: Frau Wein
Tel.: 038 83 - 72 30 96
- Betreuung in der
Häuslichkeit
4
geplant für
Leistungsempfänger
Sozialstation
Stadtverband Wismar e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Bretag
Tel.: 038 41-63 50 19
- Betreuung in der
Häuslichkeit
bisher keine
geplant für
Leistungsempfänger und
Angehörige
Volkssolidarität
Landesverband e.V.
Sachsen
Einrichtung
Leistungsangebot
Anzahl
der Betreuten
Sozialstation I (Clausstr.)
Stadtverband Chemnitz e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Göricke
Tel.: 0371 - 5385-170
- Betreuung in der
Tagespflege
(pflegeergänz. Angebote)
6 (zentral)
1 (ambulant)
Sozialstation II (Scheffelstr.)
Stadtverband Chemnitz e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Müller
Tel.: 0371 - 28 10 60
- Betreuung in der
Tagespflege
(pflegeergänz. Angebote)
(in entsprechenden
Räumen d. SST)
Betreuungsgruppen
geplant für
Leistungsempfänger zur
Entlastung Angehöriger
43
Sozialstation III (Limbacher Str.)
Stadtverband Chemnitz e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Hübner
Tel.: 0371-3 80 41 00
- Betreuung in der
Tagespflege
(pflegeergänz. Angebote)
12 (ambulant)
3 (zentral)
geplant für
Leistungsempfänger zur
Entlastung Angehöriger
geplant für
Leistungsempfänger zur
Entlastung Angehöriger
- Betreuung in d. Häuslichkeit
Sozialstation Flöha
Kreisverband Freiberg e.V.
Ansprechpartnerin: Fr. Beckmann
Tel.: 037 26-5 89 00
- Betreuung in der
Tagespflege
10
geplant für
Leistungsempfänger
und Angehörige
Sozialstation Flöha (Freiberg)
Kreisverband Freiberg e.V.
Ansprechpartnerin: Fr. Beckmann
Tel.: 037 26-5 89 00
- Betreuung in der
Häuslichkeit
12
geplant für
Leistungsempfänger
und Angehörige
Sozialdienststelle
Kreisverband
Aue-Schwarzenberg e.V.
Ansprechpartnerin: Fr. Baumann
Tel.Nr.: 037 74 - 17 67 19
- Betreuung in der
Häuslichkeit
3
geplant für
Leistungsempfänger und
Angehörige
Volkssolidarität
Landesverband e.V.
Sachsen
Leistungsangebot
Anzahl
der Betreuten
Betreuung in der Häuslichkeit
4
Betreuung in der Tagespflege
12
Betreuung in der Häuslichkeit
6
Betreuung in der Tagespflege
12
Betreuung in der Häuslichkeit
4
Betreuung in der Tagespflege
12
Betreuung in der Häuslichkeit
5
Betreuung in der Tagespflege
12
SKZ Gruna
Volkssolidarität Dresden e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Schmidt
Tel.Nr.: 03 51 - 501 06 10
Betreuung in der Häuslichkeit
5
Gerontopsychiatrisch
spezialisierte Tagespflege
20
SKZ Leubnitz
Volkssolidarität Dresden e.V.
Ansprechpartner: Herr Herklotz
Tel.Nr.: 03 51 - 501 07 10
Betreuung in der Häuslichkeit
3
Einrichtung
SKZ Gorbitz
Volkssolidarität Dresden e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Germer
Tel.Nr.: 03 51 - 501 01 10
SKZ Löbtau
Volkssolidarität Dresden e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Schurig
Tel.Nr.: 03 51 - 501 03 10
SKZ Trachenberge
Volkssolidarität Dresden e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Schubert
Tel.Nr.: 03 51 - 501 04 10
SKZ Laubegast
Volkssolidarität Dresden e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Schmidt
Tel.Nr.: 03 51 - 501 05 10
Betreuungsgruppen
im Aufbau
im Aufbau
im Aufbau
im Aufbau
im Aufbau
im Aufbau
Volkssolidarität
Landesverband e.V.
Sachsen
Einrichtung
Tagespflege
Kreisverband Plauen/Oelsnitz e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Hoff
Tel.Nr.: 0 37 41 - 14 65 05
Sozialstation Plauen
Kreisverband Plauen/Oelsnitz e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Hoff
Fr. Weschenfelder
Tel.Nr.: 0 37 41 - 14 65 05
Sozialstation Vogtlandkreis
Kreisverband Plauen/Oelsnitz e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Held
Tel.: 03 74 21 - 22 75 67
Sozialstation
Kreisverband Görlitz / Zittau e.V.
Ansprechpartnerin:
Frau
Schwarzenberger
Tel.Nr.: 035 81 - 42 38 21
Seniorenpflegeheim Robert Koch
Kreisverband Zwickauer Land e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Kobs
Tel.Nr.: 037 62 - 70 40
Ansprechpartnerin: Fr. Fläming
Tel.:Nr.: 037 62 - 70 41 13
Leistungsangebot
Anzahl
der Betreuten
Betreuung in der Tagespflege
10
Betreuung in der Häuslichkeit
10
Betreuung in der Häuslichkeit
16
Einzelbetreuung in der
Häuslichkeit
8
geplant für
Leistungsempfänger
Gruppenbetreuung
Interne Demententagesbetreuung mit dem Angebot
Tagesstruktur. Maßnahmen
(im angrenzd. Bauernhaus)
Betreuung in der Einrichtung
in den Wohn- und
Aufenthaltsbereichen nach
Individualität der Bewohner
Betreuungsgruppen
10
20
Volkssolidarität
Landesverband e.V.
Sachsen-Anhalt
Einrichtung
Leistungsangebot
Anzahl
der Betreuten
Betreuungsgruppen
Sozialstation / Tagespflege
Regionalverband Altmark
Ansprechpartnerin: Frau Heinrichs
Tel.: 039 07 - 62 10
- Betreuung in der
Tagespflege
8
Leistungsempfänger
Sozialzentrum Schönebeck
Regionalverband Elbe - Saale
Ansprechpartnerin: Frau Biging
Tel.: 039 28 - 7 27 92
- Betreuung in der
Tagespflege
12
Leistungsempfänger
Sozialstation /
Tages- und Kurzzeitpflege
Kreisverband Köthen e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Schmidt
Tel.: 034 96 - 55 00 48
- Betreuung in der
Tagespflege
11
Leistungsempfänger
Seniorenzentrum Krumbholzvillen
Verwaltungs-gGmbH Sa-A.
Ansprechpartnerin: Frau Bockert
Tel.: 034 71 - 36 47 10
- Wohnen mit Service
16
Leistungsempfänger
Volkssolidarität
Landesverband e.V.
Thüringen
Einrichtung
Leistungsangebot
Anzahl
der Betreuten
Betreuungsgruppen
1 Angehörigengruppe
1 Betreuungsgruppe
Demenz- Information- und
-beratungszentrum der VS
Regionalverband
Mittelthüringen e.V.
Ansprechpartnerin: Fr.
Großenbach
Tel.Nr.: 03 61-78 92 97 20
Betreuung in der Häuslichkeit
Sozialstation
Kreisverband Gera e.V.
Ansprechpartnerin: Fr. Reinhardt
Tel.Nr.: 03 65- 8 55 85 10
Tagesbetreuung
Sozialstation
Betreuung in der Häuslichkeit
1 Betreuungsgruppe
Information und Beratung
1 Angehörigengruppe
offene Gesprächskreise
Information und Beratung
Regionalverband Südthüringen e.V.
Ansprechpartnerin: Frau Adami
Tel.Nr.: 0 36 81- 70 96 54 und
Anlauf- und Beratungszentrum
für Demenzerkrankte
Ansprechpartner: Herr Knauer
Tel.Nr.: 0 36 81 - 35 14 65
Die Vervollständigung und Erweiterung dieser Übersicht wird jährlich vorgenommen.

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